Rehabilitation nach Tumorerkrankungen
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Rehabilitation nach Tumorerkrankungen
Rehabilitation Rehabilitation nach Tumorerkrankungen > Das medizinische Angebot > Die Voraussetzungen > Finanzielle Unterstützung Wie die Rentenversicherung Krebspatienten hilft Krankheit kann jeden treffen. Gut zu wissen, dass es Hilfe in Form von Rehabilitationsleistungen gibt. Für die Deutsche Rentenversicherung gehört die Rehabilitation zu ihren wichtigsten Aufgaben. Dazu zählen auch sogenannte onkologische Nach sorgeleistungen im Anschluss an die Erstbehandlung einer Tumor erkrankung. Wie wir Ihnen oder Ihren Angehörigen helfen können, welche Vorausset zungen für eine onkologische Rehabilitation erfüllt sein müssen, wie Sie die Leistung beantragen können und wie Sie in dieser Zeit finanziell gesichert sind, erfahren Sie in unserer Broschüre. 304 11. Auflage (8/2016) Inhaltsverzeichnis 4 7 9 12 13 17 20 Das medizinische Angebot Die Einrichtungen Die Voraussetzungen Der Antrag Die Unterstützung Die Kosten Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Das medizinische Angebot Zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung gehört auch die onkologische Rehabilitation. Dabei stehen medizinische Leistungen nach einer Erstbehandlung bösartiger Krebserkrankungen im Vorder grund. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte dia gnostische und therapeutische Maßnahmen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Tumor erkrankung mildern oder beseitigen helfen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb werden die Ziele einer onkologischen Reha bilitation an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst. So stehen zum Beispiel nach einem chirurgischen Ein griff an der Brust die Beweglichkeit und der Lymph abfluss des Armes im Vordergrund der Therapie, nach einer Entfernung des Kehlkopfes ist es die Sprachschu lung. Hautveränderungen, die durch Bestrahlungen entstehen können, erfordern ebenfalls eine spezielle Behandlung. Das Spektrum der Nebenwirkungen und Folgestörungen der vorhergegangenen Erstbehandlung kann vielfältig 4 sein: Es reicht von Blutbildveränderungen über Haar verlust bis hin zu allgemeiner Schwäche. Mit Hilfe eines individuellen krankheitsgerechten Konzeptes erhält je der Rehabilitand die für ihn notwendigen medizinischen Leistungen. Während der onkologischen Rehabilitation werden auch psychologische Hilfen zur Bewältigung der Erkrankung sowie Informationen über die Krankheit und ihre Folgen angeboten. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim beruflichen Wiedereinstieg. Immer profitieren Sie von der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachthera peuten. Onkologische Rehabilitationsleistungen werden statio när oder ganztägig ambulant durchgeführt. Die Dauer ist von der Indikation beziehungsweise Diagnose und dem Verlauf der Behandlung abhängig. Sie beträgt nor malerweise drei Wochen. Wenn es medizinisch notwen dig ist, können Leistungen auch für einen längeren Zeit raum erbracht werden. Bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlosse nen Erstbehandlung können Sie Leistungen zur onko logischen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Wenn erhebliche Funktionsstörungen vorliegen, kann in Aus nahmefällen auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Rehabilitation statt finden. Bitte beachten Sie: Die Leistungen zur Rehabilitation müssen be antragt werden. Wie Sie Ihren Antrag stellen, erfahren Sie auf Seite 12. 5 Ein etwaiger Zwischenaufenthalt zu Hause sollte nicht länger als 14 Tage dauern. Anschlussrehabilitation (AHB) Onkologische Rehabilitationsleistungen können Sie auch als Anschlussrehabilitation erhalten. Sie zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass sie möglichst unmittel bar einer stationären Krankenhausbehandlung folgt und in ausgewählten Rehabilitationseinrichtungen durchge führt wird. Auch diese Form der Rehabilitation kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt wer den. Die vorausgegangene Erstbehandlung (Operation, Bestrahlung) muss jedoch vorher abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie: Eine bereits begonnene ambulante Chemotherapie ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund – weder für eine Anschlussrehabilitation noch für eine reguläre onkologische Rehabilitation. Damit Sie schnellstmöglich mit der AHB beginnen können, erhalten Sie bereits während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus vom dortigen Sozialdienst die notwen digen Antragsformulare. Unser Tipp: Bei den Antragsformularen befindet sich auch der Vordruck „Entgelt bescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld“. Wenn Sie erwerbstätig sind, sollten Sie diese Bescheinigung schnellstmöglich von Ihrem Arbeit geber ausfüllen lassen und an Ihren Rentenversicherungsträger schicken. Er prüft anhand der Angaben, ob Ihnen während der AHB Übergangsgeld gezahlt werden kann. Mehr zum Übergangsgeld erfahren Sie ab Seite 13. Der Sozialdienst des Krankenhauses informiert Sie auch darüber, wann Ihre AHB beginnt und in welcher Einrichtung sie durchgeführt wird. 6 Die Einrichtungen Die Deutsche Rentenversicherung belegt im gesamten Bundesgebiet Rehabilitationseinrichtungen, die jeweils auf bestimmte Indikationen ausgerichtet sind. Ihr Rentenversicherungsträger entscheidet im Antrags verfahren immer auch über den Leistungsumfang. Das bedeutet, es werden Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitationsleistungen festgelegt. Zusätzlich wird auch die jeweilige Rehabilitations einrichtung ausgewählt. Wunsch- und Wahlrecht Wenn Sie eine Region, einen Ort oder eine spezielle Rehabilitationseinrichtung bevorzugen, können Sie uns das gern mitteilen. Wir werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Rehabilitation im Ausland Rehabilitationsleistungen werden im Inland durchge führt. Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn die von Ihnen gewünschte Rehabilita tionseinrichtung im Ausland die Leistungen in vergleich barer Qualität und mit gleicher Wirksamkeit kosten günstiger anbietet. 7 Die Deutsche Rentenversicherung stellt dabei an die ausländischen Rehabilitationseinrichtungen die gleichen Anforderungen wie an inländische Einrichtungen. Das betrifft sowohl das medizinische und therapeutische Konzept als auch die räumliche und medizinische Aus stattung der Einrichtung. Der zuständige Träger entschei det in der Regel innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag, nachdem dieser bei ihm ein gegangen ist. Selbst beschaffte Leistungen Grundsätzlich können Sie sich auch selbst um Ihre Rehabilitation kümmern und die entstandenen Kosten von der Rentenversicherung erstattet bekommen. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise dann, wenn der Rentenversicherungs träger nicht in einer angemessenen Zeit über Ihren Antrag entschieden und Ihnen keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung mitgeteilt hat. In diesem Fall müssten Sie Ihren Rentenversicherungs träger auffordern, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen über Ihren Antrag zu entscheiden, und ihm mit teilen, dass Sie sich ansonsten selbst um die Rehabilita tion kümmern. Handelt der Rentenversicherungsträger in dieser Zeit nicht, muss er Ihnen die entstandenen Kosten für die selbst besorgte Rehabilitation erstatten. Sie bekommen jedoch nur den Anteil Ihrer Aufwendun gen zurück, der tatsächlich erforderlich war, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Bitte beachten Sie: Bei dieser Variante müssen Sie im Vorfeld richtig einschätzen können, welche Leistungen im Einzel nen überhaupt notwendig sind. Andernfalls könn ten Ihnen einige Kosten nicht erstattet werden; Sie müssten diese dann selbst tragen. 8 Die Voraussetzungen Für eine onkologische Rehabilitation müssen bestimmte persönliche und sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Laufende Chemo therapien sind grundsätzlich kein Hinderungsgrund. Wann kann eine onkologische Rehabilitation durch geführt werden? Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn aus medizinischer Sicht folgende Punkte erfüllt sind: >> die entsprechende Diagnose liegt vor, >> die Erstbehandlung (operative Behandlung oder Strahlentherapie) ist abgeschlossen, >> die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruf lichen Behinderungen, die durch die Erkrankung entstanden sind, sind therapierbar beziehungsweise positiv zu beeinflussen und >> der Patient ist für die onkologische Rehabilitation ausreichend belastbar. Welche Voraussetzungen muss Ihr Versicherungs konto erfüllen? Es reicht aus, wenn eine der folgenden drei Voraus setzungen erfüllt ist: >> in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag liegen sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vor oder 9 >> zum Zeitpunkt der Antragstellung ist die allgemeine Wartezeit erfüllt oder Die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, wenn mindestens 60 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen belegt sind. >> innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung haben Sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zur Antragstellung ausgeübt; oder Sie waren nach Aufnahme dieser Beschäftigung beziehungsweise Tätigkeit bis zur Antragstellung arbeitsunfähig (Krankheit) oder arbeitslos. Onkologische Rehabilitation auch für Rentner und Angehörige Onkologische Rehabilitationsleistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie bereits eine Rente beziehen (zum Beispiel eine Altersrente oder eine Erwerbsminde rungsrente). Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner schaftsgesetzes (LPartG) vom 16. Februar 2001. Nichtversicherte Ehe- oder Lebenspartner von Ver sicherten und von Rentenbeziehern sowie Hinterbliebe ne können ebenfalls diese Rehabilitationsart erhalten. Auch für (nichtversicherte) Kinder ist eine onkologische Rehabilitation bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Dies gilt für erkrankte Kinder von Versicherten oder Rentnern genauso wie für in den Haushalt aufge nommene Stief- oder Pflegekinder sowie für Enkel oder Geschwister von Versicherten oder Rentnern, wenn sie in deren Haushalt aufgenommen sind oder vorwiegend von ihnen unterhalten werden. Absolvieren Kinder eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, können sie bis zum vollendeten 27. Lebensjahr eine onkologische Rehabili tation erhalten. Das Gleiche gilt, wenn Kinder wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können. Keine Rehabilitation durch die gesetzliche Renten versicherung Nicht in jedem Fall kann eine onkologische Rehabilita tion von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden. 10 Keinen Anspruch hat, wer > in seiner Beschäftigung Anwartschaften auf eine spätere Versorgung erwirbt (zum Beispiel als Beamter), > bereits eine Altersversorgung (zum Beispiel als Beamter) erhält und deshalb versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, > eine gleichartige Leistung auch von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten kann – zum Beispiel von der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit, > sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befindet, > sich gewöhnlich im Ausland aufhält. Die gleichen Einschränkungen gelten auch für nichtver sicherte Angehörige, die onkologische Rehabilitations leistungen beantragen wollen. Unser Tipp: Sind für Sie Leistungen der gesetzlichen Renten versicherung ausgeschlossen, erbringt möglicher weise die gesetzliche oder Ihre private Kranken versicherung eine onkologische Rehabilitation für Sie. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. 11 Der Antrag Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Antrags formulare erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts und Beratungsstellen, den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei den gesetzlichen Krankenkassen, Versicherungs ämtern und von den Versichertenberatern. Diese Stellen sind Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Um die Zuständigkeit brauchen Sie sich nicht zu küm mern. Diese klären die Rehabilitationsträger unter sich und leiten Ihren Antrag gegebenenfalls an die zustän dige Stelle weiter. Sie werden selbstverständlich darüber informiert. Die Gemeinsamen RehaServicestellen Ihrem Antrag auf eine onkologische Rehabilitation müs sen Sie eine ärztliche Stellungnahme beifügen. Das kann ein aktueller Befundbericht, ein Gutachten oder auch ein aktueller Krankenhausbericht sein. Sollten Sie Ihre onkologische Rehabilitationsleistung als sogenannte Anschlussrehabilitation erhalten, gelten besondere Antragsformalitäten. Lesen Sie hierzu bitte Seite 6. Unser Tipp: Das komplette Antragspaket mit allen erforder lichen Formularen können Sie auch im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de herunterladen: Services; Formulare & Anträge; Versicherte, Rentner, Selbständige; Rehabilitation. 12 Die Unterstützung Damit Sie und Ihre Familie während der onkologischen Rehabilitation finanziell versorgt sind, zahlt die Rentenversicherung – ergänzend zur Rehabilitationsleistung – finanzielle Hilfen. Dazu gehören das Übergangs geld, die Erstattung von Reisekosten, die Finanzierung einer Haushalts hilfe oder auch die Übernahme von Kinderbetreuungskosten. Als nichtversicher ter Angehöriger haben Sie keinen Anspruch auf Über gangsgeld. Anspruch auf Übergangsgeld Übergangsgeld können Sie für stationäre wie auch für ganztägig ambulant durchgeführte Leistungen erhalten. Als Unterhaltsersatz soll es Einkommenslücken für die Dauer Ihrer Rehabilitation überbrücken. Was als „unmittel bar“ gilt und auf welchen „Bemes sungszeitraum“ es ankommt, können Sie von Ihrem Ren tenversicherungs träger erfahren. Einen Anspruch auf Übergangsgeld haben Sie nur, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation oder – falls Sie krank sind und nicht mehr arbeiten können – unmit telbar vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im sogenannten Bemes sungszeitraum Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Haben Sie eine Entgeltersatzleistung (zum Beispiel wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit) erhalten, müssen dieser Leistung Einkünfte zugrunde gelegen haben, aus denen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. 13 Bitte beachten Sie: Arbeitnehmern wird ihr Gehalt bei Arbeitsunfähig keit im Regelfall sechs Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt. Übergangsgeld, das den während der Rehabilitation wegfallenden Verdienst ersetzen soll, können Sie deshalb erst erhalten, wenn die Entgeltfortzahlung abgelaufen oder der Anspruch durch gleiche Vorerkrankungen aufgebraucht ist. Höhe des Übergangsgeldes Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im Allgemei nen nach den letzten Arbeitsentgelten beziehungsweise Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie den familiären Gegebenheiten. Entgelt aus einer geringfügigen Be schäftigung wird nur berücksichtigt, wenn Sie selbst einen Beitragsanteil getragen haben, Sie also nicht versiche rungsfrei oder von der Versicherungs pflicht befreit sind. Haben Sie zuletzt Arbeitsentgelt erzielt, für das Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden, werden für die Berechnung des Übergangsgeldes 80 Pro zent Ihres Bruttogehalts im maßgeblichen Bemessungs zeitraum zugrunde gelegt, höchstens aber Ihr Netto arbeitsentgelt. Das Übergangsgeld beträgt entweder 75 oder 68 Prozent des so ermittelten Entgelts. Welcher der beiden Prozent sätze für Sie gilt, hängt zum Beispiel davon ab, ob ein Kind in Ihrem Haushalt lebt oder ein Familienmitglied pflegebedürftig ist. Haben Sie zuletzt Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezogen, ist für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt maßgebend, das auch der Krankengeldberechnung zugrunde lag. Waren Sie vor der Rehabilitation arbeitslos, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld in Höhe Ihrer bisherigen, von der Agentur für Arbeit be zogenen Leistung. 14 Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten auch wäh rend der Rehabilitation diese Leistungen regelmäßig vom Träger der Grundsicherung (zum Beispiel von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter) weiter. Bei Selbständigen und freiwillig Versicherten wird das Übergangsgeld aus den Beiträgen im letzten Kalender jahr vor Beginn der Rehabilitation ermittelt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Übergangsgeld bekommen, bleiben Sie sozialversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten, Kranken, Pflege und Arbeitslosenver sicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Sie. Inbegriffen ist auch der Unfallversiche rungsschutz, also zum Beispiel der Weg zur Reha bilitationseinrichtung und zurück. Den Beitrags zuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung müssen Sie jedoch selbst zahlen. Mit der Einladung zur Rehabilitation erhalten Sie von der Rehabilitations einrichtung weitere Informationen dazu. Reisekosten Ihre Reisekosten übernehmen wir. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten für die Hin und Rückfahrt zwischen Ihrem Wohnort und der Rehabilitationsein richtung in Höhe der Tarife für öffentliche Verkehrsmittel. Das gilt für stationär und ganztägig ambulant durchge führte Behandlungen gleichermaßen. Wenn Sie mit Ihrem privaten Kraftfahrzeug fahren, wird die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung geprüft. Unser Tipp: In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie besser nicht Ihr privates Kraftfahrzeug nutzen. Denn gegebenenfalls kann Ihnen das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt werden. 15 Haushaltshilfe Die Deutsche Rentenversicherung kann auch Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Das ist immer dann möglich, wenn Sie wegen der Teilnahme an der Rehabi litation Ihren Haushalt nicht weiterführen können und auch eine andere im Haushalt lebende Person diese Arbeiten nicht übernehmen kann. Außerdem muss ein Kind im Haushalt leben, das zu Beginn der Haushalts hilfe jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Mitgenommene Kinder sind – anders als Rehabilitanden selbst – nicht unfallversichert. Unter Umständen kann das Kind auch in die Reha bilitationseinrichtung mitgenommen werden. Es dürfen jedoch keine medizinischen Einwände bestehen. Sind die Voraussetzungen für die Haushaltshilfe erfüllt, trägt die Rentenversicherung die Kosten für die Unterbrin gung und Betreuung des Kindes in der Rehabilitations einrichtung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag sowie die Reisekosten für das Kind. Kinderbetreuung Anstelle der Haushaltshilfe können Sie sich für eine Übernahme von Kinderbetreuungskosten entscheiden. Auch wenn zum Beispiel eine Haushaltshilfe nicht möglich ist, etwa weil das Kind schon zwölf Jahre oder älter ist, können Kosten für die Betreuung des Kindes übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass es Ihnen ohne die Kinderbetreuung nicht möglich wäre, an der Rehabilitation teilzunehmen. Die entstandenen Kosten müssen Sie beispielsweise durch eine Rechnung belegen können. Unser Tipp: Nähere Informationen zur Haushaltshilfe und zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten erhalten Sie in den Auskunfts und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (siehe Seite 20). 16 Die Kosten Zu Rehabilitationsleistungen, die stationär durchgeführt werden, müssen Sie etwas zuzahlen. Wird die Rehabilitation ganztägig ambulant durchge führt, entstehen Ihnen dagegen keine Kosten. Bestimmte Personengruppen müssen keine Zuzahlungen leisten oder können sich davon befreien lassen. Zuzahlung Die Zuzahlung richtet sich nach der Dauer Ihres Aufent haltes in der Rehabilitationseinrichtung. Pro Kalender tag müssen Sie 10 Euro zuzahlen, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Rehabilita tionsantrag mit, ob Sie bereits Zuzah lungen geleistet haben. Hierbei werden Zuzahlungen innerhalb eines Kalender jahres, die Sie gegebenenfalls schon für eine Behand lung im Krankenhaus oder eine andere Rehabilitation gezahlt haben, mitgezählt. Ob es sich dabei um eine Rehabilitation von der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung handelte, spielt keine Rolle. Bei einer Anschlussrehabilitation müssen Sie längstens für 14 Tage zuzahlen. Hier werden Zuzahlungen, die Sie im selben Kalenderjahr bereits für eine Krankenhaus behandlung oder eine weitere Anschlussrehabilitation geleistet haben, berücksichtigt. Bekommen Sie als nichtversicherter Ehe- oder Lebens partner beziehungsweise Hinterbliebener die onkolo 17 gische Rehabilitation, gelten für Sie dieselben Bedingun gen. Wer keine Zuzahlung leisten muss Sind Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt, entfällt für Sie die Zuzahlung zu Ihrer Rehabilitation. Näheres zum Übergangsgeld erfahren Sie im Kapitel „Die Unterstützung“. Auch wenn Sie während der Rehabilitation Übergangs geld erhalten, müssen Sie nichts zuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn aus Ihrer Versicherung eine onkologische Rehabilitation für Ihr Kind durchgeführt wird. Unabhängig vom Alter des Kindes müssen Sie dann keine Zuzahlung leisten. Befreiung von der Zuzahlung Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens können Sie sich auf Antrag unter Umständen vollständig oder teil weise von der Zuzahlung befreien lassen. Die Einkommensgrenze für die Befreiung von der Zu zahlung wird jährlich neu festgelegt. Wenn Sie im Jahr 2016 monatlich weniger als 1 163 Euro (netto) verdie nen, können Sie vollständig von der Zuzahlung befreit werden. Wer Erwerbseinkommen und Sozialleistungen bekommt, bei dem werden beide Einkommensarten zusammengerechnet. Vollständig von der Zuzahlung befreit werden können Sie auch, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung (beispielsweise Arbeits losengeld II) bekommen – unabhängig von der Art und der Höhe der Leistungen. Auch hier muss die Befreiung beantragt werden. Haben Sie überhaupt keine Einkünfte, müssen Sie unter Umständen ebenfalls keine Zuzahlung leisten. 18 Übersteigt Ihr Einkommen die Grenze für die voll ständige Befreiung, können Sie sich auf Antrag auch teilweise von der Zuzahlung befreien lassen. Haben Sie beispielsweise ein Kind, für das Anspruch auf Kinder geld besteht, kann der Zuzahlungsbetrag ermäßigt wer den. Das Gleiche gilt, wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihr Ehe oder Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, Sie pflegt und deshalb keiner Er werbstätigkeit nachgehen kann oder Ihr Partner selbst der Pflege bedarf und keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Allerdings muss auch hier eine Einkommensgrenze eingehalten werden: Beträgt Ihr monatliches Nettoein kommen 1 200 Euro oder mehr, ist selbst eine teilweise Befreiung von der Zuzahlung nicht möglich. Bitte beachten Sie: Sofern Sie eine onkologische Rehabilitation aus der Versicherung Ihres Ehe oder Lebenspartners erhalten, sind für die Entscheidung über die Befrei ung von der Zuzahlung nicht Ihre eigenen Einkom mensverhältnisse maßgebend, sondern die Ihres Ehe oder Lebenspartners. Antragsformulare für die Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie bei den Krankenkassen, den Versicherungs ämtern oder Ihrem Rentenversicherungsträger. Unser Tipp: Ihren Antrag auf die Befreiung von der Zuzahlung sollten Sie nach Möglichkeit zusammen mit Ihrem Rehabilita tionsantrag stellen. Fügen Sie bitte auch eine aktuelle Entgeltbescheinigung oder den aktuellen Bescheid der Stelle, von der Sie Sozialleistungen erhalten, bei. 19 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informationen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos. Mit unseren Informationsbroschüren Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert. Was Sie interessiert, kön nen Sie auf www.deutscherentenversicherung.de bestellen oder herunter laden. Hier weisen wir auch auf besondere Beratungsangebote hin. Am Telefon Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen oder den passenden Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Im Internet Unser Angebot unter www.deutscherentenversicherung.de steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können sich über viele Themen in formieren sowie Vordrucke und Broschüren herunterladen oder bestellen. Mit unseren OnlineDiensten können Sie sicher von zu Hause aus Ihre An gelegenheiten erledigen. Im persönlichen Gespräch Ihre nächstgelegene Auskunfts und Beratungsstelle finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App iRente. Versichertenberater und Versichertenälteste Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenberater und Versicherten ältesten sind in unmittelbarer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformularen. Ihr kurzer Draht zu uns 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon) www.deutscherentenversicherung.de info@deutscherentenversicherung.de 20 Unsere Partner In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unter stützen wir Sie in allen Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen Leistungsträgern. Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungs unterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 551-0 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Lange Weihe 6 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße 28 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 6052-0 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 Deutsche Rentenversicherung Nord Ziegelstraße 150 23556 Lübeck Telefon 0451 485-0 21 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Telefon 0921 6070 Deutsche Rentenversicherung OldenburgBremen Huntestraße 11 26135 Oldenburg Telefon 0441 9270 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 40215 Düsseldorf Telefon 0211 9370 Deutsche Rentenversicherung RheinlandPfalz Eichendorffstraße 46 67346 Speyer Telefon 06232 170 Deutsche Rentenversicherung Saarland MartinLutherStraße 24 66111 Saarbrücken Telefon 0681 30930 Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9 86154 Augsburg Telefon 0821 5000 Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstraße 194 48147 Münster Telefon 0251 2380 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 8650 Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee Pieperstraße 1428 44789 Bochum Telefon 0234 3040 QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso Wave Incorporated. 22 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 8650, Fax: 030 86527379 Internet: www.deutscherentenversicherung.de EMail: drv@drvbund.de DeMail: DeMail@drvbund.demail.de Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Renten versicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 11. Auflage (8/2016), Nr. 304 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alters sicherung. Kompetenter Partner in Sachen Alters vorsorge ist die Deutsche Renten versicherung. Sie betreut 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.