MIT HERZ UND VERSTAND FÜR VORPOMMERN

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MIT HERZ UND VERSTAND FÜR VORPOMMERN
MIT HERZ UND VERSTAND
FÜR VORPOMMERN-GREIFSWALD
Standpunkte des Arbeitskreises Kommunale Finanzen, Ordnung und Sicherheit des
CDU-Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald zum Thema
„Künftige Sicherstellung des Brandschutzes“
in
Mecklenburg-Vorpommern
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Vorbemerkung:
Der Arbeitskreis der CDU Vorpommern-Greifswald hat im Zeitraum April-August 2013 eine
Reihe von intensiven Gesprächen mit Angehörigen von Berufs-und Freiwilligen Feuerwehren
im Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Zukunft des Brandschutzes im Land geführt
und sich zudem durch Vergleiche mit den Regelungen anderer Bundesländer und der
Auseinandersetzung mit dem Thema einen eigenen Standpunkt erarbeitet.
Anlass hierfür war das vom Innenministerium herausgegebene Eckpunktepapier zur
Novellierung des Brandschutzgesetz.
Ziel der Gespräche, die mit den jeweiligen Führungskräften der Berufsfeuerwehr Greifswald,
der Freiwilligen Wehren aus Anklam und Leopoldshagen und den Vertretern der jeweiligen
Ordnungsämter geführt wurden, war es, Informationen und Meinungen zu den verschiedenen
Problemen von den unmittelbar Betroffenen zu erhalten und die Erfahrungen in unsere
Meinungsbildung aufzunehmen. Insofern sind die Auffassungen und Anregungen unserer
Gesprächspartner unmittelbar in dieses Standpunktepapier eingeflossen.
Die folgenden Thesen spiegeln somit die aus diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse,
Auffassungen und Überzeugungen des Arbeitskreises wieder, der hierfür die Verantwortung
trägt.
Position des CDU AK zur Entwicklung des Brandschutzes
Der Erhalt und der Ausbau eines leistungsfähigen Systems des Brandschutzes kann gelingen,
wenn
1.
2.
3.
4.
5.
die Bedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte deutlich verbessert werden,
die Wichtigkeit der Aufgabe gesamtgesellschaftlich besser akzeptiert wird,
das Wissen zur Brandverhütung allgemeines Bildungsgut wird,
die technische Ausrüstung der Feuerwehren auf einen zeitgerechten Stand gebracht wird,
die notwendige Infrastruktur zur Gewährleistung des Brandschutzes flächendeckend
geschaffen oder wiederhergestellt wird und
6. für die Finanzierung der Aufgabe in den Gemeinden zweckgebundene Mittel in deutlich
größerem Umfang bereitstehen.
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MIT HERZ UND VERSTAND
1. Bedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte
1.1. Ehrenamtlichkeit ist die tragende Säule des Brandschutzes in unserem Land.
Örtliche Nähe und Verbundenheit, sowie fundierte Ortskenntnis sind unverzichtbare
Voraussetzung eines erfolgreichen Brandschutzes in einem Flächenland. Wegen der zum Teil
dünnen Besiedlung kann dies nur in einem von Ehrenamtlichen dominierten System
gewährleistet werden. Die derzeitige Situation in den Freiwilligen Feuerwehren ist von
zunehmender Überlastung der Funktionsträger, von Nachwuchsproblemen, von mangelnder
Fürsorge und Zuwendung der Verwaltungen und von privaten Nachteilen durch die Tätigkeit
geprägt. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, wird sich diese kritische Situation zum
Teil dramatisch verschärfen, da die ländlich geprägten Landesteile weitere Einwohner
verlieren und die verbleibenden Einwohner einen höheren Altersdurchschnitt haben werden.
1.2. Absicherung
Zusätzliche Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen für die
Einsatzkräfte durch die Gemeinden würden das Ehrenamt deutlich aufwerten.
Bessere Möglichkeiten der Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit kämen direkt
der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu Gute.
Zusätzliche Arbeitslosenversicherungen, die sozialem Abstieg nach einem Jahr
Arbeitslosigkeit vorbeugen würden, könnte die Bereitschaft der Einsatzkräfte, von ihren
Arbeitsgebern die gesetzlich garantierte Freistellung für Feuerwehreinsätze zu verlangen,
erhöhen. Gleichzeitig würde im Falle einer Arbeitslosigkeit die Verlegung des Wohnortes
unwahrscheinlicher, da der Zeitraum zur Arbeitssuche verlängert werden könnte.
Eine Rentenzusatzversicherung würde das Risiko des Verlustes von sozialem Status im Alter
verringern und wäre gerade in Gebieten mit niedriger Einkommensstruktur ein gewichtiges
Argument zur Mitgliedschaft in Feuerwehren.
1.3. Aufwandsentschädigung
Gesetzlich geregelte deutliche steuerfreie Aufwandsentschädigungen für alle
Funktionsträger (Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gerätewarte, Jugendwarte usw.)
und Einsatzkräfte mit Spezialausbildung (Atemschutzgeräteträger, Maschinisten usw.) sind
wichtig, um die Bereitschaft zur Übernahme der Funktionen, zur Absolvierung der
Lehrgänge, zur regelmäßigen Ausübung der Funktionen und zu der mit den Funktionen
verbundenen erhöhten Inanspruchnahme zu steigern. Die Entschädigungen müssen an die
gewissenhafte Pflichterfüllung nach Feuerwehrdienstvorschrift und den aufgestellten
Dienstplänen geknüpft werden. Eine Entschädigung für konkrete Einsatzzeiten wird
abgelehnt, um keine Anreize für die missbräuchliche Konstruktion von Einsätzen zu schaffen.
1.4. Entlastung
Verwaltungsaufgaben gehören in Verwaltungen. Dieser Grundsatz muss auch in den
Freiwilligen Feuerwehren gelten. Derzeit wird landesweit ein großer Teil der
Verwaltungsaufgaben (z.B. Führung der Mitgliederkarteien, Vorbereitung und Beantragung
von Ehrungen und Auszeichnungen, Überwachung von Prüffristen, Vorbereitung von
Beschaffungen, Überwachung der Einhaltung regelmäßig durchzuführender medizinischer
Untersuchungen oder Übungen, Führung von Anlageverzeichnissen, Anfertigung von
Statistiken u.a.) durch die freiwilligen Kräfte selbst durchgeführt.
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MIT HERZ UND VERSTAND
Dies stellt gerade für die Funktionsträger, die nur selten entsprechende Vorkenntnisse haben,
eine große Belastung dar und hindert diese, andere wichtige Aufgaben, wie die Planung und
Durchführung von Ausbildungen durchzuführen. Gegenüber den Amts-, Gemeinde- und
Kreisverwaltungen kommen sich die Freiwilligen Feuerwehren häufig als lästige Bittsteller
vor. Gleichzeitig wird den Feuerwehren nicht selten erklärt, was sie bei den
Verwaltungsaufgaben falsch, unvollständig oder nicht termingerecht erledigt hätten. Die
Verwaltungen müssen deshalb personell in die Lage versetzt werden, die Feuerwehren gut zu
betreuen. Den Feuerwehren muss durch die Verwaltungen das Gefühl von deutlicher
Unterstützung und Geborgenheit in der Ämter-Hierarchie vermittelt werden.
1.5. Nachwuchsförderung
Nachwuchsförderung muss Nachwuchsbindung erreichen. Trotz der intensiven
Bemühungen der Nachwuchsförderung der letzten Jahre bleibt festzustellen, dass viele
Jugendliche das Land oder zumindest ihren Wohnort verlassen und damit dem System der
Freiwilligen Feuerwehren verloren gehen. Deshalb sollte Nachwuchsförderung den Bereich
der Unterstützung bei privater Lebens- und Ausbildungsplanung mit umfassen. Es müssen
landesweite Netzwerke geschaffen werden, in denen ehemalige Jugendfeuerwehrmitglieder
nicht in der Anonymität neuer Wohn- , Studien- oder Ausbildungsorte verloren gehen,
sondern gezielt angesprochen und zum weiteren Mitmachen eingeladen werden. Spezielle
Ausbildungsförderungsprogramme oder Stipendien für die weitere Mitgliedschaft in
Feuerwehren wären ein effektiver Anreiz für weiteres Engagement. Über das landesweite
Netzwerk sollten auch Ausbildungsplätze, Studiengänge und Arbeitsplätze vermittelt werden
können, die von Unternehmen angeboten werden, die sich dem System der Freiwilligen
Feuerwehren verbunden fühlen. Diesen Unternehmen sollten auch Vorteile gewährt werden.
1.6. Die Unterstützung bei der Arbeitssuche kann die Mitgliederbindung erhöhen und die
Gewinnung neuer Mitglieder fördern. Hierfür sind landesweite Netzwerke der Feuerwehren
und die gezielte Einbindung von Unternehmen und der Arbeitsverwaltung erforderlich. Eine
Anfangsförderung für die Beschäftigung arbeitssuchender Feuerwehrangehöriger wäre
ebenfalls ein interessantes Instrument, um Unternehmen für dieses Thema zu interessieren.
Ebenso könnte ein gezieltes Coaching oder die Gewährung von Spezialausbildungen hilfreich
sein, um den Wiedereinstieg in berufliche Beschäftigung zu erreichen.
1.7. Weitere Anreize
„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ ist eine alte Volksweisheit. Diesem Motto
folgend, kann auch die aktive Mitarbeit in oder die Verbundenheit mit Feuerwehren gefördert
werden. Denkbar ist die Bereitstellung besonderer Freizeitbekleidung mit
Feuerwehraufdruck, Gratulationen mit kleinen Aufmerksamkeiten zu persönlichen Jubiläen
oder auch die Ermöglichung der Nutzung von Sporteinrichtungen u.v.a.m.
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2. Hervorheben der gesellschaftlichen Bedeutung der Feuerwehren
2.1. Leistungsträger besser einbinden
Feuerwehr in die Mitte der Gesellschaft holen.
Verantwortungsträger aus der Wirtschaft, Unternehmer, Freiberufler, Handwerker und
Selbstständige sind in den Feuerwehren unterrepräsentiert. Hier helfen keine allgemeinen
Werbekampagnen. Die persönliche Ansprache, Einladung und Einbindung durch die
Verantwortungsträger in Politik, Verwaltungen und Feuerwehren ist ein Weg, der
systematisch verfolgt werden muss.
2.2. Arbeitgeber von Feuerwehrmitgliedern unterstützen
Einen Feuerwehrmann zu beschäftigen darf kein Nachteil sein. Gerade kleine
Unternehmen oder Handwerksbetriebe betrachten es häufig als Nachteil,
Feuerwehrmitglieder zu beschäftigen. Unabhängig von den bestehenden
Lohnersatzmöglichkeiten erleiden diese Unternehmen Nachteile bei Ausfällen durch
Gewinneinbußen oder Terminverzögerungen. Es müssen großzügigere
Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen oder andere Formen der Unterstützung von
Arbeitgebern gefunden werden.
2.3. Unternehmen für Brandschutzförderung interessieren
Oft wird die Schutzfunktion der Feuerwehren für eine funktionierende
Wirtschaftstätigkeit übersehen. Hier muss gezielter um Verständnis und Unterstützung
geworben werden. Dabei sollte enger Kontakt zu den Verbänden sowie den Handwerks- und
Industrie-und Handelskammern gesucht werden. Auch in diesem Bereich kann eine
systematische Ansprache, Einladung und Einbindung durch die Verantwortungsträger in
Politik, Verwaltungen und Feuerwehren ein Weg sein.
2.4. Feuerwehren als Kultur- und Veranstaltungsträger unterstützen
Im ländlichen Raum zählen die Feuerwehren häufig zu den wenigen verbliebenen Kulturund Veranstaltungsträgern. Über diese Veranstaltungen findet die Feuerwehr Zugang zur
Bevölkerung und kann für sich werben. Diese Aktivitäten müssen ein gezielte Förderung und
Unterstützung finden. Vorschriften des Haushaltsrechtes zu den Kameradschaftskassen und
zur Abwicklung dieser Veranstaltungen müssen einfacher gestaltet werden.
3. Wissen zur Brandverhütung als allgemeines Bildungsgut
3.1. Vorbeugen ist besser als Löschen
Brände sind häufig vermeidbar. Soweit Brände aus Unkenntnis oder Leichtsinn entstehen,
kann gezielte Aufklärung und Wissensvermittlung das Verhalten der Bevölkerung so
beeinflussen, dass Brände nicht entstehen. Gleichzeit kann durch Information und Bildung
die Einsicht in die Notwendigkeit der Feuerwehren geweckt werden, um Mitglieder zu
gewinnen.
3.2. Brandschutz als Pflichtfach in den Schulen kann bereits im Jugend- oder Kindesalter
sicherstellen, dass entsprechende vertiefende Kenntnisse vorhanden sind. Das richtige
Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen, die Möglichkeiten anderen zu helfen, könnten
geübt und trainiert werden.
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Durch die Beschäftigung mit dem Thema könnten mehr Jugendliche für die
Jugendfeuerwehren interessiert und gewonnen werden.
3.3. Jugendfeuerwehr als Ganztagsschulangebot könnte mehr Jugendliche für die Freiwillige
Feuerwehr interessieren.
3.4. Freiwillige Brandverhütungsschauen in privaten Haushalten
Durch die Freiwilligen Feuerwehren könnten Brandverhütungsschauen in privaten
Haushalten auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Dabei sollen keine Kontroll- und
Eingriffsziele, sondern Beratung und Aufklärung im Vordergrund stehen. Die Gespräche
könnten auch mit gezielter Mitgliederwerbung verbunden werden. Hierfür wären besondere
Schulungen durchzuführen und Informationsmaterial zu erarbeiten.
4. Technische Ausrüstung der Feuerwehren modernisieren
4.1. Museumsreife Technik gehört ins Museum
Bei Feuerwehrveranstaltungen im ländlichen Raum gewinnt man oft den Eindruck, auf einem
Oldtimertreffen zu sein. Fahrzeuge und Technik sind häufig mehrere Jahrzehnte alt. Neben
den damit verbundenen Mängeln in der Einsatzbereitschaft schadet dies der Außenwirkung
und der Attraktivität der Feuerwehren erheblich.
4.2. Zentrale Beschaffung und Bereitstellung anstelle Ausreichung von Fördermitteln
Die Beschaffung einer größeren Zahl von Feuerwehrfahrzeugen oder Einsatztechnik kann
erhebliche Kostenvorteile generieren, da in die Fahrzeugplanungen ein erheblicher Aufwand
der Hersteller fließt. Anstelle der Bereitstellung von Fördermitteln zur Beschaffung von
Fahrzeugen könnte das Land größere Stückzahlen baugleicher Fahrzeuge beschaffen und den
Feuerwehren auf der Grundlage der regionalen Bedarfsplanungen zur Verfügung stellen. Das
Land könnte so aus fachlicher Sicht die Einhaltung bestimmter Standards und die
Vermeidung von Fehlausrüstungen sichern.
4.3. Ausrüstungsverordnung zum Brandschutzgesetz erlassen
Häufig ist in den Gemeinden unklar, welche Technik die Gemeinden für einen ausreichenden
abwehrenden Brandschutz mindestens zur Verfügung stellen müssen. Hier könnte eine
entsprechende Verordnung Abhilfe schaffen, die Mindestausrüstungen je nach
Gemeindegröße und Einstufung der Feuerwehrart vorschreibt.
4.4. Abgestimmte Ausrüstungsbedarfsplanung als Aufgabe der Ämter und amtsfreien
Gemeinden definieren
Durch die schwindenden Mitgliederzahlen in den Feuerwehren können Einsätze häufig nur
durch mehrere Wehren gemeinsam bewältigt werden. Deshalb ist es wichtig, die
Ausrüstungen gut aufeinander abzustimmen. Dies kann eine einzelne kleine Gemeinde nicht.
Es kommt darauf an, möglichst viele Einsatzkräfte verfügbar zu haben und am Einsatzort auf
breite technische Möglichkeiten zugreifen zu können. Deshalb ist die Ausrüstung
übergreifend zu planen. Diese Aufgabe sollte den Ämtern direkt zugeordnet werden.
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4.5. Vernetzung
Gemeinsam stark sein. Die Vernetzung der verschiedenen Feuerwehren und die
gegenseitige Hilfe muss ausgebaut und stärker genutzt werden. So müssen über Ämter-,
Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg die Ausrüstungen und Fähigkeiten stärker abgestimmt
und verbunden werden. In diesem Zusammenhang können die Berufsfeuerwehren im Land
als Kompetenz-, Ausbildungs- und Spezialtechnikzentren eine besondere Rolle einnehmen.
5. Infrastruktur zur Gewährleistung des Brandschutzes
5.1. Erlass einer Verordnung zur Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung in den Gemeinden ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Die
Verfügbarkeit von Löschwasser ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Brandbekämpfung. Hierfür sollte ein Mindeststandard landesweit durch
Verordnung vorgeschrieben werden. Auch die Kontroll- und Unterhaltungspflichten sollten
geregelt werden.
5.2. möglichst viele Gerätehäuser erhalten
Lieber viele kleine Wehren, als wenige große. In den letzten Jahren wurden viele
Ortsfeuerwehren geschlossen, da nur noch wenige Mitglieder vor Ort waren. Die Erfahrung
zeigt, dass aus den Orten, in denen es keine Feuerwehren mehr gibt, auch keine oder nur sehr
wenig Bürger für den Dienst gewonnen werden können. Dadurch verlängern sich die Zeiten
bis zum ersten Brandbekämpfungsversuch. Auf dieses Potential kann nicht verzichtet werden.
5.3. Modernisierung der Alarm- und Warneinrichtungen
In vielen Dörfern und Städten wurden die Sirenen abgebaut. Gerade bei wenigen
Feuerwehrmitgliedern ist es wichtig, auf Helfer aus der Bevölkerung zurückgreifen zu
können. Landwirte können mit ihrer Technik dabei eine wichtige Rolle spielen. Deshalb ist es
bei einem Alarm wichtig, dass das ganze Dorf hören kann, dass die Feuerwehr alarmiert
wurde.
6. Finanzierung
6.1. Ohne Moos nichts los
Viele der aufgezählten Vorschläge sind nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln realisierbar.
Insofern setzt die Sicherung des Brandschutzes für die Zukunft Budgetverschiebungen für
diesen Zweck voraus. Ohne die Bereitschaft, mehr finanzielle Mittel aufzuwenden, wird sich
die Situation zwingend verschlechtern. Gelingen kann dies nur, wenn sowohl Land,
Landkreise, Städte und Gemeinden ihren Teil leisten.
6.2. Initiative zur Erhöhung der Feuerschutzsteuer
Die Mittel der Feuerschutzsteuer auf Gebäudeversicherungen werden zweckgebunden für
Brandschutzzwecke eingesetzt. Insgesamt reichen die Mittel nicht ansatzweise aus, um den
Brandschutz zu gewährleisten. Da gerade die Versicherten und die Versicherer erheblich von
einem guten abwehrenden Brandschutz profitieren, könnte hier eine Erhöhung gerechtfertigt
sein.
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6.3. Zweckgebunde Sonderzuweisung über das Finanzausgleichsgesetz
Aufwendungen für Feuerwehr stehen in den kommunalen Haushalten in Konkurrenz zu allen
anderen Aufwendungen. Nicht überall werden den Feuerwehren ausreichend Mittel zur
Verfügung gestellt. Hier könnte eine gesetzlich festgeschriebene Zweckbindung bestimmter
Zuweisungsanteile aus dem FAG für Brandschutzzwecke an jede Gemeinde Sicherheit für
eine angemessene Mindestfinanzierung bieten.
6.4. Gebührenverordnung des Landes für Feuerwehreinsätze
Die aktuelle Rechtsprechung zu Feuerwehrgebührensatzungen führt zu Rechtsunsicherheiten
bei der Gebührenerhebung und erheblichen Einnahmeausfällen in der Vergangenheit. Hier
könnte eine landeseinheitliche Gebührenordnung Abhilfe schaffen. Dies würde zudem den
mit den Kalkulationen verbundenen Verwaltungsaufwand minimieren und deutliche
Finanzierungsanteile erbringen.
6.5. Hilfsprogramm des Landes zur Modernisierung, Ausstattung und Infrastruktur
Ohne Hilfe des Landes werden gerade die kleinen Gemeinden nicht in der Lage sein, die
Technik und Infrastruktur des Brandschutzes zu modernisieren. Ein gezieltes Hilfsprogramm
des Landes könnte hier in kürzerer Zeit deutliche Verbesserungen bringen.
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Auffassung des Arbeitskreises zum Eckpunktepapier des Innenministeriums:
1. Stärkere Berücksichtigung übergemeindlicher Aufgaben bei der Sicherstellung des
abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehren,
insbesondere durch Übertragung von Aufgaben an die Ämter.
Grundsätzlich wird diese Überlegung als wenig praktikabel erachtet, da ein wesentliches
Element des wirksamen Brandschutzes in kurzen Alarmierungszeiten und schnellen
Verfügbarkeiten der Rettungskräfte zu sehen ist. Der vorliegende Vorschlag sieht nun aber
offenbar genau das Gegenteil vor.
Da von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren allerdings der zunehmende bürokratische
Aufwand angesprochen wurde, der ebenfalls am Ehrenamt „hängen bleibt“, liegen hier, wie
unter 1.4 ausgeführt, Möglichkeiten der Entlastung durch die Ämter. Dies könnte dazu
beitragen, dass sich auch die freiwilligen Führungskräfte besser auf ihre eigentlichen
Kernaufgaben konzentrieren können.
Ziel muss es sein, den Freiwilligen Wehren vor Ort die Freiräume zu geben, sich auf die
Kernaufgaben –also den Brandschutz- zu konzentrieren. Sonstige „Overhead-Tätigkeiten“
sind –wo immer und irgend möglich- auf die Ämter zu verlagern.
2. Einrichtung von Zentralfeuerwehren in den Ämtern und Eröffnung der Möglichkeit zur
Einführung eines Diensthabenden-Systems auf der Ämterebene zur Sicherung der
Tageseinsatzbereitschaft.
Diese Überlegung wird von den Betroffenen durchgehend nicht für sinnvoll umsetzbar
angesehen. Gegen diese Überlegungen werden insbesondere die langen Wege angeführt. Für
die Größe der Kreise werden entsprechend möglichst viele Einheiten gefordert, die dann auch
auf relativ kurzen Wegen zeitnah an den Einsatzstellen sind.
Als auch für M-V machbar wird allerdings das „Brandenburger Modell“ erachtet, d.h. die
Stärkung einzelner freiwilliger Schwerpunktwehren durch hauptamtliche Kräfte. Solche
hauptamtliche Kameraden, die nicht auf Funktionen wie Gerätewarte bzw. Maschinisten
beschränkt sein müssen, könnten bestehende Engpässe, wie Tageseinsatzbereitschaft und
verhältnismäßig lange Ausrückzeiten deutlich mindern. Gleichzeitig könnten diese Kräfte die
ehrenamtliche Seite von Verwaltungs-, Pflege- und Kontrollaufgaben entlasten.
Hierfür wäre eine entsprechende Änderung des Brandschutzgesetzes notwendig.
Der Arbeitskreis spricht die Empfehlung aus, dieses Modell hinsichtlich seiner Eignung für
unser Land eingehend zu prüfen.
3. Sinnvoller Einsatz von hauptamtlichem Personal zur Entlastung der ehrenamtlich tätigen
Funktionsträger und zur Stärkung der fachlichen Kompetenzen in der Fläche, insbesondere
durch Schaffung der Stelle des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters und dadurch Stärkung der
Aufsichts-, Beratungs- und Koordinierungsfunktion der Landkreise.
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Der Vorschlag mag auf den ersten Blick einiges für sich haben, allerdings beruhen die
angeführten Gründe in erster Linie auf Vollzugsdefiziten auf Seiten der Kreis- und
Amtsverwaltungen, da es die Aufgabe Aufsichts-, Beratungs- und Koordinierungsfunktion
bereits heute auf Ebene der Landkreise gibt. Die Defizite haben z.T. fiskalische Gründe.
Hinzu kommt, dass es zumindest derzeit an geeigneten Kandidaten für diese Tätigkeiten fehlt,
da es keine geeigneten Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Selbst wenn diese
zur Verfügung stehen würden, müsste die derzeitige Haushaltssituation der Landkreise die
Beschäftigung ermöglichen. Außerdem scheint es bei der Größe der neuen Landkreise
zweifelhaft, ob durch die Stelle eines hauptamtlichen Kreisbrandmeisters überhaupt ein
signifikanter Entlastungseffekt für die Freiwilligen Wehren erzielt werden kann oder ob die
Wirkung nicht schlicht in der Fläche „verpuffen“ würde. Wir bevorzugen, wie oben
ausgeführt, die Stärkung der Verwaltungskompetenz auf Ebene der Amtsverwaltungen und
der Amtsfreien Gemeinden.
Mit dieser Intention spricht sich der Arbeitskreis dafür aus, diese Überlegungen weiter zu
verfolgen.
4. Stärkere Betonung der Verantwortung des öffentlichen Dienstes für den Brandschutz durch
Schaffung einer Möglichkeit zur Verpflichtung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zur
Verstärkung der Feuerwehren am Tage.
Dieser Punkt wird von allen Befragten und dem Arbeitskreis zurückgewiesen.
Zwangsmaßnahmen jedweder Art werden abgelehnt, da deutliche Motivationsprobleme bei
„zwangsrekrutierten“ Feuerwehrkräften befürchtet werden. Stattdessen wird weiterhin auf das
Ehrenamt gesetzt, dessen Stärkung für unbedingt erforderlich und auch möglich gehalten wird
(siehe oben).
5. Stärkere Betonung der Rolle der Wirtschaft bei der Sicherstellung des Brandschutzes,
insbesondere durch Schaffung von Anreizen für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Freistellung in
besonderer Weise nachkommen.
Dieser Vorschlag wird von allen Beteiligten und von den Mitgliedern des Arbeitskreises
positiv bewertet.
Jeder Unternehmer hat gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch
das aktive Verständnis für diejenigen Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich in ihrer Kommune
im Brandschutz und Rettungswesen engagieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die
Wirtschaft über Gebühr stark zu belasten, das gilt ausdrücklich und gerade für kleinere und
mittlere Betriebe, die auch in unserem Bundesland das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Hier
sind sowohl symbolische Anreize zu diskutieren, wie z.B. Auszeichnungen derjenigen
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für eine Tätigkeit in einer Freiwilligen Wehr freistellen und
die auch werbewirksam eingesetzt werden können, eine besondere Berücksichtigung bei
öffentlichen Ausschreibungen etc. (siehe oben)
Darüber hinaus ist Verständnis und Unterstützung für eine Sache am besten dann
sichergestellt, wenn die Betroffenen –also die Unternehmer und Führungskräfte- wissen,
wovon die Rede ist. Die Verbundenheit von Führungskräften aus der Wirtschaft mit dem
„Phänomen“ Freiwillige Feuerwehr ist in unserem Land eher schwach ausgeprägt,
Unternehmer sind in Freiwilligen Wehren unterrepräsentiert. Dies gilt es zu ändern.
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So kann es sinnvoll sein, aktiv auf diese Zielgruppe zuzugehen, um für die Mitwirkung beim
freiwilligen Brandschutz zu werben. (siehe oben)
Ähnliches versuchen derzeit die Bundeswehr und der Reservistenverband, die aktiv auf
Unternehmen zugehen, um dort das Verständnis für die Ableistung von Wehrübungen durch
die Mitarbeiter zu fördern.
6. Definition von Schutzzielen als Rahmenvorgabe für eine landesweite, auf Ebene Ämter und
amtsfreien Gemeinden durchzuführende Feuerwehrbedarfsplanung, um den Aufgabenträgern
eine zukunftsorientierte und fundierte Planung einer „den örtlichen Verhältnissen
entsprechenden, leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr“ zu ermöglichen.
Als Problem wurde allgemein gesehen, dass die Feuerwehren letztlich für alle
unvorhergesehenen Ereignisse zuständig seien (oder das „Zuständig sein“ durch die
Allgemeinheit erwartet wird), darunter auch solche, die mit Brandschutz und Rettung nichts
gemein haben, wie die Bergung bzw. Rettung von Haus- und Wildtieren, Beseitigung von
Ölspuren, Beräumung abgebrochener Äste von Straße etc. Diese Einsätze machen einen
erheblichen Anteil der Gesamteinsätze aus. Andererseits ist die Feuerwehr häufig am Ende
die einzige Institution, die rund um die Uhr für Hilfeleistungen bereit steht.
Diese Fülle von Einsatzszenearien führt letztlich zu einer Überforderung des Systems. Daher
erscheint eine klare Definition von Schutzzielen erforderlich. Zu den verantwortlichen
Planungsebenen siehe Ziff. 1.4, 4 und 5. In jedem Falle muss vermieden werden, dass
flächendeckend Brandschutzbedarfspläne durch Planungsbüros erstellt werden, die ein
Idealbild zeichnen, deren Erfüllung durch die objektiven Gegebenheiten niemals erfüllt
werden können. Hier sind landesseitige einheitliche Hinweise zu Systematik, zum Aufbau
und zur Auswertung dieser Planungen zu geben, so dass die Amtsverwaltungen gemeinsam
mit den Feuerwehren in die Lage versetzt werden, eigenständig Pläne und Szenarien zu
entwickeln. Hier wäre die kompetente Unterstützung durch Fachkräfte des Landes und der
Landkreise wichtig. Es darf in der Bearbeitung nicht „zu theoretisch“ zugehen. Die
Gemeindevertretungen und der Bürger müssen die Aussagen dieser Planungen selbst
verstehen können, um eigene Entschlüsse daraus abzuleiten. Bisher existierende
Brandschutzbedarfspläne gewährleisten dies nicht.
7. Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung, insbesondere für die Einsatzkräfte, durch
Weiterfinanzierung der Landeskoordinierungsstelle und verstärkte Aus- und Fortbildung,
insbesondere für Führungskräfte in den Feuerwehren.
Dieser Vorschlag wird ausdrücklich befürwortet.
8. Sinnvoller Einsatz von Dienstleistenden des Bundesfreiwilligen Dienstes, insbesondere zur
Anwerbung von Nachwuchs in den Schulen und Unterstützung der Brandschutzerziehung.
Der Einsatz von Angehörigen der Bundesfreiwilligen Dienstes wird abgelehnt, es sei denn, es
handelt sich um bereits ausgebildete Kräfte.
Brandschutzerziehung wird allerdings als ein sehr wichtiges Thema gesehen (siehe oben Ziff.
3), das auch im Schulunterricht eine Rolle spielen muss. Hier könnte sich auch die Feuerwehr
mit geeigneten Referenten engagieren. Feuerwehren treffen bei Einsätzen häufig auf
Brandursachen, die bei ausreichendem Risikobewusstsein und Fachkenntnissen der
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Betroffenen verhinderbar gewesen wären. Eine solche Beteiligung an der
„Brandschutzerziehung“ würde auch die Stellung und Reputation der Feuerwehr in den
Gemeinden stärken und könnte gleichzeitig als Quelle für eine gezielte Nachwuchswerbung
dienen.
9. Stärkere Betonung der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes Feuerwehr mit
der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr, welches sich dadurch von anderen
ehrenamtlichen Tätigkeiten unterscheidet und deshalb einen besonderen Stellenwert haben
muss, insbesondere durch Schaffung einer Stelle eines „Ehrenamtskoordinators“ zum
Aufbau, der Koordination und Unterstützung eines Netzwerkes zur Nachwuchsgewinnung
unter Einbeziehung der Bundesfreiwilligendienstleistenden und der Schulen.
Die Heraushebung des Ehrenamtes – als Grundlage einer Bürgergesellschaft - wird
ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die hierzu entwickelten eigenen Vorstellungen des
Arbeitskreises sind unter Ziff. 1 näher ausgeführt.
Ob der genannte Ehrenamtskoordinator seiner Aufgabe allerdings gerecht werden kann, wird
bezweifelt. Ehrenamtliche Arbeit muss an der Basis geschehen. Hier gilt es, Nachbarn,
Bekannte, Kollegen und Freunde für eine Mitarbeit bei der Feuerwehr zu begeistern. Die
Feuerwehr muss, insbesondere in kleineren Städten und den Dörfern, zentraler Bestandteil des
kommunalen Lebens sein (auch des gesellschaftlichen Lebens). Daher muss es zum
Selbstverständnis von kommunalen Entscheidungsträgern gehören, selbst Mitglied der
jeweiligen Feuerwehr zu sein. Sinnvoll kann diese Koordinatorenfunktion im Sinne der oben
beschriebenen Netzwerkideen sein.
Für den Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes und für den Einsatz in Schulen gilt das unter
Pkt. 8 Gesagte.
10. Erweiterung der Einnahmemöglichkeit der Gemeinden zur Finanzierung des
Brandschutzes durch Neugestaltung der Kostenersatzregelung für Feuerwehreinsätze im
Bandschutz- und Hilfeleistungsgesetz.
Dieser Punkt wird als wichtig erachtet und vom Arbeitskreis ausdrücklich befürwortet. Viele
Lösungsansätze setzen zwingend zusätzliche finanzielle Mittel voraus, auch wenn Geld
alleine keine Erfolgsgarantie darstellt.
11. Stärkung der Personalbindung in den Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere durch
Verknüpfung von Ehrungen und Auszeichnungen durch maßvolle finanzielle Zuwendungen.
Dies ist sinnvoll. Dabei geht es darum, den Charakter des Ehrenamtes zu erhalten und den
Freiwilligen gleichzeitig das Gefühl zu vermitteln, dass die Allgemeinheit ihren Einsatz
wertschätzt. Für Funktionsträger im freiwilligen Bereich, denen ein erhebliches Mehr an
Arbeit und Verantwortung abverlangt wird, sollten die pauschalen Vergütungen nach oben
angepasst werden. (siehe oben Ziff. 1.3)
Ansonsten gilt das unter Punkt 9 Gesagte. Der Arbeitskreis macht sich diesen Vorschlag zu
Eigen.
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12. Entlastung der ehrenamtlich Tätigen, insbesondere durch Trennung von Einsatz- und
Verwaltungsaufgaben und der Erweiterung der Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher
Funktionen in der Wehrleitung. Diese Aufgaben könnten ein interessantes Betätigungsfeld für
nicht feuerwehrdiensttaugliche Interessenten bieten (Stichwort: Inklusion).
Dieser Vorschlag ist sinnvoll. Wobei es nicht darum gehen kann, eine zusätzliche
Führungsebene im freiwilligen Bereich einzuziehen. Dabei wird insbesondere die
vorgeschlagene Entlastung der Einsatzführungskräfte von bürokratischen Tätigkeiten begrüßt,
die zwar notwendig sind, die Führungskräfte aber zunehmend in ihrer eigentlichen Tätigkeit
behindern. Den Vorrang hätte dabei nach Auffassung des Arbeitskreises die unter 1.4
aufgeführte Übernahme von Aufgaben durch die Amts- und Gemeindeverwaltungen.
13. Bereitstellung einer einheitlichen, onlinebasierten Feuerwehrverwaltungssoftware zur
Entlastung der Ehrenamtlichen und Erhebung gesicherter statistischer Daten für die Planung
des Feuerwehrbedarfs im Land.
Die Berufsfeuerwehren im Land arbeiten derzeit an einer eigenen Lösung. Seitens der
Freiwilligen Wehren wird dieser Vorschlag ausdrücklich begrüßt.
Der Arbeitskreis empfiehlt zu prüfen, ob und inwieweit hier ggf. Synergieeffekte mit den
Überlegungen der Berufsfeuerwehr genutzt werden könnten und befürwortet diesen Punkt.
14. Erweiterung der Freistellungsregelungen im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz auf
Schüler und Studenten, als weiteren Baustein zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft.
Dieser Punkt wird durch den Arbeitskreis abgelehnt. Abgesehen davon, dass Schüler in die
Schule gehören, erscheint dieser Vorschlag wenig praktikabel und nicht geeignet, den
Engpass im ländlichen Raum zu beseitigen. Seitens der Gesprächspartner wurde dieser
Gedanke im Übrigen auch verworfen.
15. Effizienterer Mitteleinsatz bei der Beschaffung von Ausrüstungen durch stärkere
Berücksichtigung von übergemeindlichen Planungen bei der Vergabe von Fördermitteln auf
allen Ebenen und gezielte Steuerung der Entwicklung durch zentrale Fördermaßnahmen des
Landes.
Erstaunlich ist zunächst die Erkenntnis, dass ein solches Verfahren nicht schon längst im
Land M-V eingeführt wurde. Von allen Experten wird ein solches Procedere für sinnvoll
angesehen, das in anderen Bundesländern offenbar längst gängige Praxis ist.
Das Land könnte z.B. die benötigte Technik in größeren Stückzahlen beschaffen und damit
auch eine bessere Qualitätssicherung bzw. das Setzen von Standards für eine einheitliche
Ausrüstung erreichen. Mehrfach wurde auf das Beispiel der Technik für den
Katastrophenschutz hingewiesen. Neben einer Vereinheitlichung und damit Vereinfachung
der Beschaffung könnten so auch Preisvorteile gegenüber den Zulieferern generiert werden.
Dieser Punkt der Vereinheitlichung bei der Beschaffung muss schon aus Kosten- und
Effizienzgründen dringend realisiert werden. (siehe auch Ziff. 4)
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16. Weitere Verbesserung der Aus- und Fortbildung, insbesondere der Führungskräfte der
Freiwilligen Feuerwehren, mit einem Schwerpunkt auf die Bereiche sozialer und
kommunikativer Kompetenzen, insbesondere durch Weiterentwicklung der Landesschule für
Brand- und Katastrophenschutz zu einem Kompetenzzentrum des Brand- und
Katastrophenschutzes.
Diesem Punkt wird zugestimmt, allerdings sollten zuvor die Vollzugsdefizite der
Landesfeuerwehrschule abgestellt werden.
Nach Auffassung des Arbeitskreises sollte dieser Punkt unter anderem auch deshalb forciert
werden, weil in der Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte in den o.a.
Bereichen diesen auch Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die diese beruflich
nutzen können und damit auch ihren Arbeitgebern einen Mehrwert bieten. Dieses kann dazu
führen, dass etwaige Vorbehalte von Unternehmen gegenüber dem ehrenamtliche
Engagement ihrer Mitarbeiter abgebaut werden. Die Erkenntnis, dass der Mitarbeiter sich
letztlich auch zum Nutzen des Unternehmens weiterbildet (Stichwort: Führungsskills), fördert
somit die Akzeptanz des Ehrenamtes.
Abgesehen davon sind weiterführende Kenntnisse in den o.a. Bereichen in einer zunehmend
komplexer werdenden Gesellschaft auch für ehrenamtliche Führungskräfte des freiwilligen
Brand- und Rettungsdienstes unabdingbar.
Informationen zum
Arbeitskreises Kommunale Finanzen, Ordnung und Sicherheit des CDU-Kreisverbandes VorpommernGreifswald
Der Arbeitskreis wurde am 23. März 2013 in Anklam gegründet. Derzeit gehören dem Arbeitskreis 10
Mitglieder an.
Der vorliegende Text wurde als Standpunktpapier des Arbeitskreises am 01.Oktober 2013 beschlossen.
Redaktionell wirkten Walter Noack, Bernd Wieczorkowski, Philipp Amthor und Dietger Wille mit.
Kontakt zum Arbeitskreis über den Vorsitzenden Dietger Wille oder die Geschäftsstelle des Kreisverbandes
Vorpommern-Greifswald
Dietger Wille
E-Mail: [email protected]
Tel:
0152 21763374
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