MIT HERZ UND VERSTAND FÜR VORPOMMERN
Transcrição
MIT HERZ UND VERSTAND FÜR VORPOMMERN
MIT HERZ UND VERSTAND FÜR VORPOMMERN-GREIFSWALD Standpunkte des Arbeitskreises Kommunale Finanzen, Ordnung und Sicherheit des CDU-Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald zum Thema „Künftige Sicherstellung des Brandschutzes“ in Mecklenburg-Vorpommern 1 Vorbemerkung: Der Arbeitskreis der CDU Vorpommern-Greifswald hat im Zeitraum April-August 2013 eine Reihe von intensiven Gesprächen mit Angehörigen von Berufs-und Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Zukunft des Brandschutzes im Land geführt und sich zudem durch Vergleiche mit den Regelungen anderer Bundesländer und der Auseinandersetzung mit dem Thema einen eigenen Standpunkt erarbeitet. Anlass hierfür war das vom Innenministerium herausgegebene Eckpunktepapier zur Novellierung des Brandschutzgesetz. Ziel der Gespräche, die mit den jeweiligen Führungskräften der Berufsfeuerwehr Greifswald, der Freiwilligen Wehren aus Anklam und Leopoldshagen und den Vertretern der jeweiligen Ordnungsämter geführt wurden, war es, Informationen und Meinungen zu den verschiedenen Problemen von den unmittelbar Betroffenen zu erhalten und die Erfahrungen in unsere Meinungsbildung aufzunehmen. Insofern sind die Auffassungen und Anregungen unserer Gesprächspartner unmittelbar in dieses Standpunktepapier eingeflossen. Die folgenden Thesen spiegeln somit die aus diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse, Auffassungen und Überzeugungen des Arbeitskreises wieder, der hierfür die Verantwortung trägt. Position des CDU AK zur Entwicklung des Brandschutzes Der Erhalt und der Ausbau eines leistungsfähigen Systems des Brandschutzes kann gelingen, wenn 1. 2. 3. 4. 5. die Bedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte deutlich verbessert werden, die Wichtigkeit der Aufgabe gesamtgesellschaftlich besser akzeptiert wird, das Wissen zur Brandverhütung allgemeines Bildungsgut wird, die technische Ausrüstung der Feuerwehren auf einen zeitgerechten Stand gebracht wird, die notwendige Infrastruktur zur Gewährleistung des Brandschutzes flächendeckend geschaffen oder wiederhergestellt wird und 6. für die Finanzierung der Aufgabe in den Gemeinden zweckgebundene Mittel in deutlich größerem Umfang bereitstehen. 2 MIT HERZ UND VERSTAND 1. Bedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte 1.1. Ehrenamtlichkeit ist die tragende Säule des Brandschutzes in unserem Land. Örtliche Nähe und Verbundenheit, sowie fundierte Ortskenntnis sind unverzichtbare Voraussetzung eines erfolgreichen Brandschutzes in einem Flächenland. Wegen der zum Teil dünnen Besiedlung kann dies nur in einem von Ehrenamtlichen dominierten System gewährleistet werden. Die derzeitige Situation in den Freiwilligen Feuerwehren ist von zunehmender Überlastung der Funktionsträger, von Nachwuchsproblemen, von mangelnder Fürsorge und Zuwendung der Verwaltungen und von privaten Nachteilen durch die Tätigkeit geprägt. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, wird sich diese kritische Situation zum Teil dramatisch verschärfen, da die ländlich geprägten Landesteile weitere Einwohner verlieren und die verbleibenden Einwohner einen höheren Altersdurchschnitt haben werden. 1.2. Absicherung Zusätzliche Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen für die Einsatzkräfte durch die Gemeinden würden das Ehrenamt deutlich aufwerten. Bessere Möglichkeiten der Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit kämen direkt der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu Gute. Zusätzliche Arbeitslosenversicherungen, die sozialem Abstieg nach einem Jahr Arbeitslosigkeit vorbeugen würden, könnte die Bereitschaft der Einsatzkräfte, von ihren Arbeitsgebern die gesetzlich garantierte Freistellung für Feuerwehreinsätze zu verlangen, erhöhen. Gleichzeitig würde im Falle einer Arbeitslosigkeit die Verlegung des Wohnortes unwahrscheinlicher, da der Zeitraum zur Arbeitssuche verlängert werden könnte. Eine Rentenzusatzversicherung würde das Risiko des Verlustes von sozialem Status im Alter verringern und wäre gerade in Gebieten mit niedriger Einkommensstruktur ein gewichtiges Argument zur Mitgliedschaft in Feuerwehren. 1.3. Aufwandsentschädigung Gesetzlich geregelte deutliche steuerfreie Aufwandsentschädigungen für alle Funktionsträger (Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gerätewarte, Jugendwarte usw.) und Einsatzkräfte mit Spezialausbildung (Atemschutzgeräteträger, Maschinisten usw.) sind wichtig, um die Bereitschaft zur Übernahme der Funktionen, zur Absolvierung der Lehrgänge, zur regelmäßigen Ausübung der Funktionen und zu der mit den Funktionen verbundenen erhöhten Inanspruchnahme zu steigern. Die Entschädigungen müssen an die gewissenhafte Pflichterfüllung nach Feuerwehrdienstvorschrift und den aufgestellten Dienstplänen geknüpft werden. Eine Entschädigung für konkrete Einsatzzeiten wird abgelehnt, um keine Anreize für die missbräuchliche Konstruktion von Einsätzen zu schaffen. 1.4. Entlastung Verwaltungsaufgaben gehören in Verwaltungen. Dieser Grundsatz muss auch in den Freiwilligen Feuerwehren gelten. Derzeit wird landesweit ein großer Teil der Verwaltungsaufgaben (z.B. Führung der Mitgliederkarteien, Vorbereitung und Beantragung von Ehrungen und Auszeichnungen, Überwachung von Prüffristen, Vorbereitung von Beschaffungen, Überwachung der Einhaltung regelmäßig durchzuführender medizinischer Untersuchungen oder Übungen, Führung von Anlageverzeichnissen, Anfertigung von Statistiken u.a.) durch die freiwilligen Kräfte selbst durchgeführt. 3 MIT HERZ UND VERSTAND Dies stellt gerade für die Funktionsträger, die nur selten entsprechende Vorkenntnisse haben, eine große Belastung dar und hindert diese, andere wichtige Aufgaben, wie die Planung und Durchführung von Ausbildungen durchzuführen. Gegenüber den Amts-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen kommen sich die Freiwilligen Feuerwehren häufig als lästige Bittsteller vor. Gleichzeitig wird den Feuerwehren nicht selten erklärt, was sie bei den Verwaltungsaufgaben falsch, unvollständig oder nicht termingerecht erledigt hätten. Die Verwaltungen müssen deshalb personell in die Lage versetzt werden, die Feuerwehren gut zu betreuen. Den Feuerwehren muss durch die Verwaltungen das Gefühl von deutlicher Unterstützung und Geborgenheit in der Ämter-Hierarchie vermittelt werden. 1.5. Nachwuchsförderung Nachwuchsförderung muss Nachwuchsbindung erreichen. Trotz der intensiven Bemühungen der Nachwuchsförderung der letzten Jahre bleibt festzustellen, dass viele Jugendliche das Land oder zumindest ihren Wohnort verlassen und damit dem System der Freiwilligen Feuerwehren verloren gehen. Deshalb sollte Nachwuchsförderung den Bereich der Unterstützung bei privater Lebens- und Ausbildungsplanung mit umfassen. Es müssen landesweite Netzwerke geschaffen werden, in denen ehemalige Jugendfeuerwehrmitglieder nicht in der Anonymität neuer Wohn- , Studien- oder Ausbildungsorte verloren gehen, sondern gezielt angesprochen und zum weiteren Mitmachen eingeladen werden. Spezielle Ausbildungsförderungsprogramme oder Stipendien für die weitere Mitgliedschaft in Feuerwehren wären ein effektiver Anreiz für weiteres Engagement. Über das landesweite Netzwerk sollten auch Ausbildungsplätze, Studiengänge und Arbeitsplätze vermittelt werden können, die von Unternehmen angeboten werden, die sich dem System der Freiwilligen Feuerwehren verbunden fühlen. Diesen Unternehmen sollten auch Vorteile gewährt werden. 1.6. Die Unterstützung bei der Arbeitssuche kann die Mitgliederbindung erhöhen und die Gewinnung neuer Mitglieder fördern. Hierfür sind landesweite Netzwerke der Feuerwehren und die gezielte Einbindung von Unternehmen und der Arbeitsverwaltung erforderlich. Eine Anfangsförderung für die Beschäftigung arbeitssuchender Feuerwehrangehöriger wäre ebenfalls ein interessantes Instrument, um Unternehmen für dieses Thema zu interessieren. Ebenso könnte ein gezieltes Coaching oder die Gewährung von Spezialausbildungen hilfreich sein, um den Wiedereinstieg in berufliche Beschäftigung zu erreichen. 1.7. Weitere Anreize „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ ist eine alte Volksweisheit. Diesem Motto folgend, kann auch die aktive Mitarbeit in oder die Verbundenheit mit Feuerwehren gefördert werden. Denkbar ist die Bereitstellung besonderer Freizeitbekleidung mit Feuerwehraufdruck, Gratulationen mit kleinen Aufmerksamkeiten zu persönlichen Jubiläen oder auch die Ermöglichung der Nutzung von Sporteinrichtungen u.v.a.m. 4 MIT HERZ UND VERSTAND 2. Hervorheben der gesellschaftlichen Bedeutung der Feuerwehren 2.1. Leistungsträger besser einbinden Feuerwehr in die Mitte der Gesellschaft holen. Verantwortungsträger aus der Wirtschaft, Unternehmer, Freiberufler, Handwerker und Selbstständige sind in den Feuerwehren unterrepräsentiert. Hier helfen keine allgemeinen Werbekampagnen. Die persönliche Ansprache, Einladung und Einbindung durch die Verantwortungsträger in Politik, Verwaltungen und Feuerwehren ist ein Weg, der systematisch verfolgt werden muss. 2.2. Arbeitgeber von Feuerwehrmitgliedern unterstützen Einen Feuerwehrmann zu beschäftigen darf kein Nachteil sein. Gerade kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe betrachten es häufig als Nachteil, Feuerwehrmitglieder zu beschäftigen. Unabhängig von den bestehenden Lohnersatzmöglichkeiten erleiden diese Unternehmen Nachteile bei Ausfällen durch Gewinneinbußen oder Terminverzögerungen. Es müssen großzügigere Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen oder andere Formen der Unterstützung von Arbeitgebern gefunden werden. 2.3. Unternehmen für Brandschutzförderung interessieren Oft wird die Schutzfunktion der Feuerwehren für eine funktionierende Wirtschaftstätigkeit übersehen. Hier muss gezielter um Verständnis und Unterstützung geworben werden. Dabei sollte enger Kontakt zu den Verbänden sowie den Handwerks- und Industrie-und Handelskammern gesucht werden. Auch in diesem Bereich kann eine systematische Ansprache, Einladung und Einbindung durch die Verantwortungsträger in Politik, Verwaltungen und Feuerwehren ein Weg sein. 2.4. Feuerwehren als Kultur- und Veranstaltungsträger unterstützen Im ländlichen Raum zählen die Feuerwehren häufig zu den wenigen verbliebenen Kulturund Veranstaltungsträgern. Über diese Veranstaltungen findet die Feuerwehr Zugang zur Bevölkerung und kann für sich werben. Diese Aktivitäten müssen ein gezielte Förderung und Unterstützung finden. Vorschriften des Haushaltsrechtes zu den Kameradschaftskassen und zur Abwicklung dieser Veranstaltungen müssen einfacher gestaltet werden. 3. Wissen zur Brandverhütung als allgemeines Bildungsgut 3.1. Vorbeugen ist besser als Löschen Brände sind häufig vermeidbar. Soweit Brände aus Unkenntnis oder Leichtsinn entstehen, kann gezielte Aufklärung und Wissensvermittlung das Verhalten der Bevölkerung so beeinflussen, dass Brände nicht entstehen. Gleichzeit kann durch Information und Bildung die Einsicht in die Notwendigkeit der Feuerwehren geweckt werden, um Mitglieder zu gewinnen. 3.2. Brandschutz als Pflichtfach in den Schulen kann bereits im Jugend- oder Kindesalter sicherstellen, dass entsprechende vertiefende Kenntnisse vorhanden sind. Das richtige Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen, die Möglichkeiten anderen zu helfen, könnten geübt und trainiert werden. 5 MIT HERZ UND VERSTAND Durch die Beschäftigung mit dem Thema könnten mehr Jugendliche für die Jugendfeuerwehren interessiert und gewonnen werden. 3.3. Jugendfeuerwehr als Ganztagsschulangebot könnte mehr Jugendliche für die Freiwillige Feuerwehr interessieren. 3.4. Freiwillige Brandverhütungsschauen in privaten Haushalten Durch die Freiwilligen Feuerwehren könnten Brandverhütungsschauen in privaten Haushalten auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Dabei sollen keine Kontroll- und Eingriffsziele, sondern Beratung und Aufklärung im Vordergrund stehen. Die Gespräche könnten auch mit gezielter Mitgliederwerbung verbunden werden. Hierfür wären besondere Schulungen durchzuführen und Informationsmaterial zu erarbeiten. 4. Technische Ausrüstung der Feuerwehren modernisieren 4.1. Museumsreife Technik gehört ins Museum Bei Feuerwehrveranstaltungen im ländlichen Raum gewinnt man oft den Eindruck, auf einem Oldtimertreffen zu sein. Fahrzeuge und Technik sind häufig mehrere Jahrzehnte alt. Neben den damit verbundenen Mängeln in der Einsatzbereitschaft schadet dies der Außenwirkung und der Attraktivität der Feuerwehren erheblich. 4.2. Zentrale Beschaffung und Bereitstellung anstelle Ausreichung von Fördermitteln Die Beschaffung einer größeren Zahl von Feuerwehrfahrzeugen oder Einsatztechnik kann erhebliche Kostenvorteile generieren, da in die Fahrzeugplanungen ein erheblicher Aufwand der Hersteller fließt. Anstelle der Bereitstellung von Fördermitteln zur Beschaffung von Fahrzeugen könnte das Land größere Stückzahlen baugleicher Fahrzeuge beschaffen und den Feuerwehren auf der Grundlage der regionalen Bedarfsplanungen zur Verfügung stellen. Das Land könnte so aus fachlicher Sicht die Einhaltung bestimmter Standards und die Vermeidung von Fehlausrüstungen sichern. 4.3. Ausrüstungsverordnung zum Brandschutzgesetz erlassen Häufig ist in den Gemeinden unklar, welche Technik die Gemeinden für einen ausreichenden abwehrenden Brandschutz mindestens zur Verfügung stellen müssen. Hier könnte eine entsprechende Verordnung Abhilfe schaffen, die Mindestausrüstungen je nach Gemeindegröße und Einstufung der Feuerwehrart vorschreibt. 4.4. Abgestimmte Ausrüstungsbedarfsplanung als Aufgabe der Ämter und amtsfreien Gemeinden definieren Durch die schwindenden Mitgliederzahlen in den Feuerwehren können Einsätze häufig nur durch mehrere Wehren gemeinsam bewältigt werden. Deshalb ist es wichtig, die Ausrüstungen gut aufeinander abzustimmen. Dies kann eine einzelne kleine Gemeinde nicht. Es kommt darauf an, möglichst viele Einsatzkräfte verfügbar zu haben und am Einsatzort auf breite technische Möglichkeiten zugreifen zu können. Deshalb ist die Ausrüstung übergreifend zu planen. Diese Aufgabe sollte den Ämtern direkt zugeordnet werden. 6 MIT HERZ UND VERSTAND 4.5. Vernetzung Gemeinsam stark sein. Die Vernetzung der verschiedenen Feuerwehren und die gegenseitige Hilfe muss ausgebaut und stärker genutzt werden. So müssen über Ämter-, Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg die Ausrüstungen und Fähigkeiten stärker abgestimmt und verbunden werden. In diesem Zusammenhang können die Berufsfeuerwehren im Land als Kompetenz-, Ausbildungs- und Spezialtechnikzentren eine besondere Rolle einnehmen. 5. Infrastruktur zur Gewährleistung des Brandschutzes 5.1. Erlass einer Verordnung zur Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung in den Gemeinden ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Die Verfügbarkeit von Löschwasser ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Hierfür sollte ein Mindeststandard landesweit durch Verordnung vorgeschrieben werden. Auch die Kontroll- und Unterhaltungspflichten sollten geregelt werden. 5.2. möglichst viele Gerätehäuser erhalten Lieber viele kleine Wehren, als wenige große. In den letzten Jahren wurden viele Ortsfeuerwehren geschlossen, da nur noch wenige Mitglieder vor Ort waren. Die Erfahrung zeigt, dass aus den Orten, in denen es keine Feuerwehren mehr gibt, auch keine oder nur sehr wenig Bürger für den Dienst gewonnen werden können. Dadurch verlängern sich die Zeiten bis zum ersten Brandbekämpfungsversuch. Auf dieses Potential kann nicht verzichtet werden. 5.3. Modernisierung der Alarm- und Warneinrichtungen In vielen Dörfern und Städten wurden die Sirenen abgebaut. Gerade bei wenigen Feuerwehrmitgliedern ist es wichtig, auf Helfer aus der Bevölkerung zurückgreifen zu können. Landwirte können mit ihrer Technik dabei eine wichtige Rolle spielen. Deshalb ist es bei einem Alarm wichtig, dass das ganze Dorf hören kann, dass die Feuerwehr alarmiert wurde. 6. Finanzierung 6.1. Ohne Moos nichts los Viele der aufgezählten Vorschläge sind nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln realisierbar. Insofern setzt die Sicherung des Brandschutzes für die Zukunft Budgetverschiebungen für diesen Zweck voraus. Ohne die Bereitschaft, mehr finanzielle Mittel aufzuwenden, wird sich die Situation zwingend verschlechtern. Gelingen kann dies nur, wenn sowohl Land, Landkreise, Städte und Gemeinden ihren Teil leisten. 6.2. Initiative zur Erhöhung der Feuerschutzsteuer Die Mittel der Feuerschutzsteuer auf Gebäudeversicherungen werden zweckgebunden für Brandschutzzwecke eingesetzt. Insgesamt reichen die Mittel nicht ansatzweise aus, um den Brandschutz zu gewährleisten. Da gerade die Versicherten und die Versicherer erheblich von einem guten abwehrenden Brandschutz profitieren, könnte hier eine Erhöhung gerechtfertigt sein. 7 MIT HERZ UND VERSTAND 6.3. Zweckgebunde Sonderzuweisung über das Finanzausgleichsgesetz Aufwendungen für Feuerwehr stehen in den kommunalen Haushalten in Konkurrenz zu allen anderen Aufwendungen. Nicht überall werden den Feuerwehren ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt. Hier könnte eine gesetzlich festgeschriebene Zweckbindung bestimmter Zuweisungsanteile aus dem FAG für Brandschutzzwecke an jede Gemeinde Sicherheit für eine angemessene Mindestfinanzierung bieten. 6.4. Gebührenverordnung des Landes für Feuerwehreinsätze Die aktuelle Rechtsprechung zu Feuerwehrgebührensatzungen führt zu Rechtsunsicherheiten bei der Gebührenerhebung und erheblichen Einnahmeausfällen in der Vergangenheit. Hier könnte eine landeseinheitliche Gebührenordnung Abhilfe schaffen. Dies würde zudem den mit den Kalkulationen verbundenen Verwaltungsaufwand minimieren und deutliche Finanzierungsanteile erbringen. 6.5. Hilfsprogramm des Landes zur Modernisierung, Ausstattung und Infrastruktur Ohne Hilfe des Landes werden gerade die kleinen Gemeinden nicht in der Lage sein, die Technik und Infrastruktur des Brandschutzes zu modernisieren. Ein gezieltes Hilfsprogramm des Landes könnte hier in kürzerer Zeit deutliche Verbesserungen bringen. 8 MIT HERZ UND VERSTAND Auffassung des Arbeitskreises zum Eckpunktepapier des Innenministeriums: 1. Stärkere Berücksichtigung übergemeindlicher Aufgaben bei der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehren, insbesondere durch Übertragung von Aufgaben an die Ämter. Grundsätzlich wird diese Überlegung als wenig praktikabel erachtet, da ein wesentliches Element des wirksamen Brandschutzes in kurzen Alarmierungszeiten und schnellen Verfügbarkeiten der Rettungskräfte zu sehen ist. Der vorliegende Vorschlag sieht nun aber offenbar genau das Gegenteil vor. Da von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren allerdings der zunehmende bürokratische Aufwand angesprochen wurde, der ebenfalls am Ehrenamt „hängen bleibt“, liegen hier, wie unter 1.4 ausgeführt, Möglichkeiten der Entlastung durch die Ämter. Dies könnte dazu beitragen, dass sich auch die freiwilligen Führungskräfte besser auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren können. Ziel muss es sein, den Freiwilligen Wehren vor Ort die Freiräume zu geben, sich auf die Kernaufgaben –also den Brandschutz- zu konzentrieren. Sonstige „Overhead-Tätigkeiten“ sind –wo immer und irgend möglich- auf die Ämter zu verlagern. 2. Einrichtung von Zentralfeuerwehren in den Ämtern und Eröffnung der Möglichkeit zur Einführung eines Diensthabenden-Systems auf der Ämterebene zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft. Diese Überlegung wird von den Betroffenen durchgehend nicht für sinnvoll umsetzbar angesehen. Gegen diese Überlegungen werden insbesondere die langen Wege angeführt. Für die Größe der Kreise werden entsprechend möglichst viele Einheiten gefordert, die dann auch auf relativ kurzen Wegen zeitnah an den Einsatzstellen sind. Als auch für M-V machbar wird allerdings das „Brandenburger Modell“ erachtet, d.h. die Stärkung einzelner freiwilliger Schwerpunktwehren durch hauptamtliche Kräfte. Solche hauptamtliche Kameraden, die nicht auf Funktionen wie Gerätewarte bzw. Maschinisten beschränkt sein müssen, könnten bestehende Engpässe, wie Tageseinsatzbereitschaft und verhältnismäßig lange Ausrückzeiten deutlich mindern. Gleichzeitig könnten diese Kräfte die ehrenamtliche Seite von Verwaltungs-, Pflege- und Kontrollaufgaben entlasten. Hierfür wäre eine entsprechende Änderung des Brandschutzgesetzes notwendig. Der Arbeitskreis spricht die Empfehlung aus, dieses Modell hinsichtlich seiner Eignung für unser Land eingehend zu prüfen. 3. Sinnvoller Einsatz von hauptamtlichem Personal zur Entlastung der ehrenamtlich tätigen Funktionsträger und zur Stärkung der fachlichen Kompetenzen in der Fläche, insbesondere durch Schaffung der Stelle des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters und dadurch Stärkung der Aufsichts-, Beratungs- und Koordinierungsfunktion der Landkreise. 9 MIT HERZ UND VERSTAND Der Vorschlag mag auf den ersten Blick einiges für sich haben, allerdings beruhen die angeführten Gründe in erster Linie auf Vollzugsdefiziten auf Seiten der Kreis- und Amtsverwaltungen, da es die Aufgabe Aufsichts-, Beratungs- und Koordinierungsfunktion bereits heute auf Ebene der Landkreise gibt. Die Defizite haben z.T. fiskalische Gründe. Hinzu kommt, dass es zumindest derzeit an geeigneten Kandidaten für diese Tätigkeiten fehlt, da es keine geeigneten Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Selbst wenn diese zur Verfügung stehen würden, müsste die derzeitige Haushaltssituation der Landkreise die Beschäftigung ermöglichen. Außerdem scheint es bei der Größe der neuen Landkreise zweifelhaft, ob durch die Stelle eines hauptamtlichen Kreisbrandmeisters überhaupt ein signifikanter Entlastungseffekt für die Freiwilligen Wehren erzielt werden kann oder ob die Wirkung nicht schlicht in der Fläche „verpuffen“ würde. Wir bevorzugen, wie oben ausgeführt, die Stärkung der Verwaltungskompetenz auf Ebene der Amtsverwaltungen und der Amtsfreien Gemeinden. Mit dieser Intention spricht sich der Arbeitskreis dafür aus, diese Überlegungen weiter zu verfolgen. 4. Stärkere Betonung der Verantwortung des öffentlichen Dienstes für den Brandschutz durch Schaffung einer Möglichkeit zur Verpflichtung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zur Verstärkung der Feuerwehren am Tage. Dieser Punkt wird von allen Befragten und dem Arbeitskreis zurückgewiesen. Zwangsmaßnahmen jedweder Art werden abgelehnt, da deutliche Motivationsprobleme bei „zwangsrekrutierten“ Feuerwehrkräften befürchtet werden. Stattdessen wird weiterhin auf das Ehrenamt gesetzt, dessen Stärkung für unbedingt erforderlich und auch möglich gehalten wird (siehe oben). 5. Stärkere Betonung der Rolle der Wirtschaft bei der Sicherstellung des Brandschutzes, insbesondere durch Schaffung von Anreizen für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Freistellung in besonderer Weise nachkommen. Dieser Vorschlag wird von allen Beteiligten und von den Mitgliedern des Arbeitskreises positiv bewertet. Jeder Unternehmer hat gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch das aktive Verständnis für diejenigen Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich in ihrer Kommune im Brandschutz und Rettungswesen engagieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Wirtschaft über Gebühr stark zu belasten, das gilt ausdrücklich und gerade für kleinere und mittlere Betriebe, die auch in unserem Bundesland das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Hier sind sowohl symbolische Anreize zu diskutieren, wie z.B. Auszeichnungen derjenigen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für eine Tätigkeit in einer Freiwilligen Wehr freistellen und die auch werbewirksam eingesetzt werden können, eine besondere Berücksichtigung bei öffentlichen Ausschreibungen etc. (siehe oben) Darüber hinaus ist Verständnis und Unterstützung für eine Sache am besten dann sichergestellt, wenn die Betroffenen –also die Unternehmer und Führungskräfte- wissen, wovon die Rede ist. Die Verbundenheit von Führungskräften aus der Wirtschaft mit dem „Phänomen“ Freiwillige Feuerwehr ist in unserem Land eher schwach ausgeprägt, Unternehmer sind in Freiwilligen Wehren unterrepräsentiert. Dies gilt es zu ändern. 10 MIT HERZ UND VERSTAND So kann es sinnvoll sein, aktiv auf diese Zielgruppe zuzugehen, um für die Mitwirkung beim freiwilligen Brandschutz zu werben. (siehe oben) Ähnliches versuchen derzeit die Bundeswehr und der Reservistenverband, die aktiv auf Unternehmen zugehen, um dort das Verständnis für die Ableistung von Wehrübungen durch die Mitarbeiter zu fördern. 6. Definition von Schutzzielen als Rahmenvorgabe für eine landesweite, auf Ebene Ämter und amtsfreien Gemeinden durchzuführende Feuerwehrbedarfsplanung, um den Aufgabenträgern eine zukunftsorientierte und fundierte Planung einer „den örtlichen Verhältnissen entsprechenden, leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr“ zu ermöglichen. Als Problem wurde allgemein gesehen, dass die Feuerwehren letztlich für alle unvorhergesehenen Ereignisse zuständig seien (oder das „Zuständig sein“ durch die Allgemeinheit erwartet wird), darunter auch solche, die mit Brandschutz und Rettung nichts gemein haben, wie die Bergung bzw. Rettung von Haus- und Wildtieren, Beseitigung von Ölspuren, Beräumung abgebrochener Äste von Straße etc. Diese Einsätze machen einen erheblichen Anteil der Gesamteinsätze aus. Andererseits ist die Feuerwehr häufig am Ende die einzige Institution, die rund um die Uhr für Hilfeleistungen bereit steht. Diese Fülle von Einsatzszenearien führt letztlich zu einer Überforderung des Systems. Daher erscheint eine klare Definition von Schutzzielen erforderlich. Zu den verantwortlichen Planungsebenen siehe Ziff. 1.4, 4 und 5. In jedem Falle muss vermieden werden, dass flächendeckend Brandschutzbedarfspläne durch Planungsbüros erstellt werden, die ein Idealbild zeichnen, deren Erfüllung durch die objektiven Gegebenheiten niemals erfüllt werden können. Hier sind landesseitige einheitliche Hinweise zu Systematik, zum Aufbau und zur Auswertung dieser Planungen zu geben, so dass die Amtsverwaltungen gemeinsam mit den Feuerwehren in die Lage versetzt werden, eigenständig Pläne und Szenarien zu entwickeln. Hier wäre die kompetente Unterstützung durch Fachkräfte des Landes und der Landkreise wichtig. Es darf in der Bearbeitung nicht „zu theoretisch“ zugehen. Die Gemeindevertretungen und der Bürger müssen die Aussagen dieser Planungen selbst verstehen können, um eigene Entschlüsse daraus abzuleiten. Bisher existierende Brandschutzbedarfspläne gewährleisten dies nicht. 7. Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung, insbesondere für die Einsatzkräfte, durch Weiterfinanzierung der Landeskoordinierungsstelle und verstärkte Aus- und Fortbildung, insbesondere für Führungskräfte in den Feuerwehren. Dieser Vorschlag wird ausdrücklich befürwortet. 8. Sinnvoller Einsatz von Dienstleistenden des Bundesfreiwilligen Dienstes, insbesondere zur Anwerbung von Nachwuchs in den Schulen und Unterstützung der Brandschutzerziehung. Der Einsatz von Angehörigen der Bundesfreiwilligen Dienstes wird abgelehnt, es sei denn, es handelt sich um bereits ausgebildete Kräfte. Brandschutzerziehung wird allerdings als ein sehr wichtiges Thema gesehen (siehe oben Ziff. 3), das auch im Schulunterricht eine Rolle spielen muss. Hier könnte sich auch die Feuerwehr mit geeigneten Referenten engagieren. Feuerwehren treffen bei Einsätzen häufig auf Brandursachen, die bei ausreichendem Risikobewusstsein und Fachkenntnissen der 11 MIT HERZ UND VERSTAND Betroffenen verhinderbar gewesen wären. Eine solche Beteiligung an der „Brandschutzerziehung“ würde auch die Stellung und Reputation der Feuerwehr in den Gemeinden stärken und könnte gleichzeitig als Quelle für eine gezielte Nachwuchswerbung dienen. 9. Stärkere Betonung der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes Feuerwehr mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr, welches sich dadurch von anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten unterscheidet und deshalb einen besonderen Stellenwert haben muss, insbesondere durch Schaffung einer Stelle eines „Ehrenamtskoordinators“ zum Aufbau, der Koordination und Unterstützung eines Netzwerkes zur Nachwuchsgewinnung unter Einbeziehung der Bundesfreiwilligendienstleistenden und der Schulen. Die Heraushebung des Ehrenamtes – als Grundlage einer Bürgergesellschaft - wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die hierzu entwickelten eigenen Vorstellungen des Arbeitskreises sind unter Ziff. 1 näher ausgeführt. Ob der genannte Ehrenamtskoordinator seiner Aufgabe allerdings gerecht werden kann, wird bezweifelt. Ehrenamtliche Arbeit muss an der Basis geschehen. Hier gilt es, Nachbarn, Bekannte, Kollegen und Freunde für eine Mitarbeit bei der Feuerwehr zu begeistern. Die Feuerwehr muss, insbesondere in kleineren Städten und den Dörfern, zentraler Bestandteil des kommunalen Lebens sein (auch des gesellschaftlichen Lebens). Daher muss es zum Selbstverständnis von kommunalen Entscheidungsträgern gehören, selbst Mitglied der jeweiligen Feuerwehr zu sein. Sinnvoll kann diese Koordinatorenfunktion im Sinne der oben beschriebenen Netzwerkideen sein. Für den Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes und für den Einsatz in Schulen gilt das unter Pkt. 8 Gesagte. 10. Erweiterung der Einnahmemöglichkeit der Gemeinden zur Finanzierung des Brandschutzes durch Neugestaltung der Kostenersatzregelung für Feuerwehreinsätze im Bandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Dieser Punkt wird als wichtig erachtet und vom Arbeitskreis ausdrücklich befürwortet. Viele Lösungsansätze setzen zwingend zusätzliche finanzielle Mittel voraus, auch wenn Geld alleine keine Erfolgsgarantie darstellt. 11. Stärkung der Personalbindung in den Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere durch Verknüpfung von Ehrungen und Auszeichnungen durch maßvolle finanzielle Zuwendungen. Dies ist sinnvoll. Dabei geht es darum, den Charakter des Ehrenamtes zu erhalten und den Freiwilligen gleichzeitig das Gefühl zu vermitteln, dass die Allgemeinheit ihren Einsatz wertschätzt. Für Funktionsträger im freiwilligen Bereich, denen ein erhebliches Mehr an Arbeit und Verantwortung abverlangt wird, sollten die pauschalen Vergütungen nach oben angepasst werden. (siehe oben Ziff. 1.3) Ansonsten gilt das unter Punkt 9 Gesagte. Der Arbeitskreis macht sich diesen Vorschlag zu Eigen. 12 MIT HERZ UND VERSTAND 12. Entlastung der ehrenamtlich Tätigen, insbesondere durch Trennung von Einsatz- und Verwaltungsaufgaben und der Erweiterung der Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Funktionen in der Wehrleitung. Diese Aufgaben könnten ein interessantes Betätigungsfeld für nicht feuerwehrdiensttaugliche Interessenten bieten (Stichwort: Inklusion). Dieser Vorschlag ist sinnvoll. Wobei es nicht darum gehen kann, eine zusätzliche Führungsebene im freiwilligen Bereich einzuziehen. Dabei wird insbesondere die vorgeschlagene Entlastung der Einsatzführungskräfte von bürokratischen Tätigkeiten begrüßt, die zwar notwendig sind, die Führungskräfte aber zunehmend in ihrer eigentlichen Tätigkeit behindern. Den Vorrang hätte dabei nach Auffassung des Arbeitskreises die unter 1.4 aufgeführte Übernahme von Aufgaben durch die Amts- und Gemeindeverwaltungen. 13. Bereitstellung einer einheitlichen, onlinebasierten Feuerwehrverwaltungssoftware zur Entlastung der Ehrenamtlichen und Erhebung gesicherter statistischer Daten für die Planung des Feuerwehrbedarfs im Land. Die Berufsfeuerwehren im Land arbeiten derzeit an einer eigenen Lösung. Seitens der Freiwilligen Wehren wird dieser Vorschlag ausdrücklich begrüßt. Der Arbeitskreis empfiehlt zu prüfen, ob und inwieweit hier ggf. Synergieeffekte mit den Überlegungen der Berufsfeuerwehr genutzt werden könnten und befürwortet diesen Punkt. 14. Erweiterung der Freistellungsregelungen im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz auf Schüler und Studenten, als weiteren Baustein zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft. Dieser Punkt wird durch den Arbeitskreis abgelehnt. Abgesehen davon, dass Schüler in die Schule gehören, erscheint dieser Vorschlag wenig praktikabel und nicht geeignet, den Engpass im ländlichen Raum zu beseitigen. Seitens der Gesprächspartner wurde dieser Gedanke im Übrigen auch verworfen. 15. Effizienterer Mitteleinsatz bei der Beschaffung von Ausrüstungen durch stärkere Berücksichtigung von übergemeindlichen Planungen bei der Vergabe von Fördermitteln auf allen Ebenen und gezielte Steuerung der Entwicklung durch zentrale Fördermaßnahmen des Landes. Erstaunlich ist zunächst die Erkenntnis, dass ein solches Verfahren nicht schon längst im Land M-V eingeführt wurde. Von allen Experten wird ein solches Procedere für sinnvoll angesehen, das in anderen Bundesländern offenbar längst gängige Praxis ist. Das Land könnte z.B. die benötigte Technik in größeren Stückzahlen beschaffen und damit auch eine bessere Qualitätssicherung bzw. das Setzen von Standards für eine einheitliche Ausrüstung erreichen. Mehrfach wurde auf das Beispiel der Technik für den Katastrophenschutz hingewiesen. Neben einer Vereinheitlichung und damit Vereinfachung der Beschaffung könnten so auch Preisvorteile gegenüber den Zulieferern generiert werden. Dieser Punkt der Vereinheitlichung bei der Beschaffung muss schon aus Kosten- und Effizienzgründen dringend realisiert werden. (siehe auch Ziff. 4) 13 MIT HERZ UND VERSTAND 16. Weitere Verbesserung der Aus- und Fortbildung, insbesondere der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren, mit einem Schwerpunkt auf die Bereiche sozialer und kommunikativer Kompetenzen, insbesondere durch Weiterentwicklung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz zu einem Kompetenzzentrum des Brand- und Katastrophenschutzes. Diesem Punkt wird zugestimmt, allerdings sollten zuvor die Vollzugsdefizite der Landesfeuerwehrschule abgestellt werden. Nach Auffassung des Arbeitskreises sollte dieser Punkt unter anderem auch deshalb forciert werden, weil in der Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte in den o.a. Bereichen diesen auch Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die diese beruflich nutzen können und damit auch ihren Arbeitgebern einen Mehrwert bieten. Dieses kann dazu führen, dass etwaige Vorbehalte von Unternehmen gegenüber dem ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter abgebaut werden. Die Erkenntnis, dass der Mitarbeiter sich letztlich auch zum Nutzen des Unternehmens weiterbildet (Stichwort: Führungsskills), fördert somit die Akzeptanz des Ehrenamtes. Abgesehen davon sind weiterführende Kenntnisse in den o.a. Bereichen in einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft auch für ehrenamtliche Führungskräfte des freiwilligen Brand- und Rettungsdienstes unabdingbar. Informationen zum Arbeitskreises Kommunale Finanzen, Ordnung und Sicherheit des CDU-Kreisverbandes VorpommernGreifswald Der Arbeitskreis wurde am 23. März 2013 in Anklam gegründet. Derzeit gehören dem Arbeitskreis 10 Mitglieder an. Der vorliegende Text wurde als Standpunktpapier des Arbeitskreises am 01.Oktober 2013 beschlossen. Redaktionell wirkten Walter Noack, Bernd Wieczorkowski, Philipp Amthor und Dietger Wille mit. Kontakt zum Arbeitskreis über den Vorsitzenden Dietger Wille oder die Geschäftsstelle des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald Dietger Wille E-Mail: [email protected] Tel: 0152 21763374 14