FFH – Zuchtreglement (als Anhang zur jeweils gültigen Version der
Transcrição
FFH – Zuchtreglement (als Anhang zur jeweils gültigen Version der
FFH – Zuchtreglement (als Anhang zur jeweils gültigen Version der FIFe – Regeln) Artikel 1 - Zweck und Geltungsbereich Die Fédération Féline Helvétique (FFH) will mit diesem Reglement die Zucht von Rassekatzen fördern und dazu beitragen, deren Typ und Gesundheit zu verbessern, nach den Standards der FIFé. Artikel 2 - Begriffsbestimmungen Züchter ist, wer Mitglied einer Sektion der FFH ist, eine oder mehrere Rassenkatzen besitzt und einen Zuchtnamen führt. Das Reglement muss von allen Züchtern eingehalten werden. Artikel 3 - Anzahl Tiere Ein Züchter darf höchstens 15 Zuchttiere besitzen1 . Artikel 4 - Zuchtkater Der Eigentümer eines Katers darf diesen zum Decken zur Verfügung stellen. Der Kater muss zum Zeitpunkt des Deckens, gemäss Stammbuchregeln Art. 3 ein „vorzüglich“ aufweisen, gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft2 und frei von Parasiten3 sein, namentlich Ohrmilben, Flöhe, Läuse und Pilze (Mycosen). Artikel 5 – Zuchtkatzen Zuchtkatzen müssen gesund und in guter Kondition, regelmässig und entsprechend den Vorschriften der Hersteller der Impfstoffe gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche 2 geimpft sein. Zur Sicherung von gesundem und kräftigem Nachwuchs dürfen Katzen erst im Alter von 11 Monaten gedeckt werden. Wird eine Katze früher gedeckt, so muss der Eigentümer dies unverzüglich der technischen Kommission melden. Seinem Antrag für Stammbäume muss er Kopien der Stammbäume der Elterntiere beilegen. Eine Katze, die zu jung gedeckt wurde, darf erst nach einer Sperrung durch die technische Kommission wieder gedeckt werden. Die Jungtiere erhalten ihre Stammbäume erst nach dem Erreichen des „vorzüglich“ durch beide Elterntiere, gemäss Art. 3 der Stammbuchregeln. Diese Fristen können mittels tierärztlichem Zeugnis und Bewilligung durch die technische Kommission verkürzt werden. Artikel 6 - Zuchtregeln Katzen mit einem FIFé Stammbaum dürfen nur von Katern mit einem FIFé Stammbaum gedeckt werden. Wenn der Eigentümer einer Katze diese von einem anderen Kater decken lassen will, muss er vorhe r bei der technischen Kommission eine Bewilligung FFH VII / Zuchtreglement TK/21.09.2003 Seite 1 einholen. Der Züchter muss sein Gesuch begründen. Kater mit einem FIFé Stammbaum dürfen nur Katzen decken, die einen FIFé-Stammbaum haben und deren Züchter oder Eigentümer Mitglied einer von der FIFé anerkannten Sektion4 ist. Wenn der Eigentümer eines Katers mit diesem eine Katze decken lassen will, die nicht über einen FIFé-Stammbaum verfügt oder deren Eigentümer nicht Mitglied einer von der FIFe anerkannten Sektion ist, muss er vorher bei der technischen Kommission eine Bewilligung einholen. Der Eigentümer des Katers muss sein Gesuch begründen. Wenn eine Zuchtkatze von einem Kater gedeckt werden soll, der einem anderen Eigentümer gehört, dann hat der Eigentümer des Katers das Recht, ein tierärztliches Zeugnis für die Katze zu verlangen. Der Eigentümer der Katze darf ein solches Zeugnis für den Deckkater verlangen. Artikel 7 - Deckgebühren Die Eigentümer von Katze und Kater vereinbaren die Deckgebühren. Sie enthalten die Fütterung und Pflege der Katze während 3-5 Tagen. Zusätzliche Kosten5 werden dem Eigentümer der Katze getrennt verrechnet. Die Deckgebühr und die zusätzlichen Kosten müssen beim Abholen der Katze dem Eigentümer des Katers bezahlt werden. Der Eigentümer des Katers stellt die Deckbescheinigung erst nach Bezahlen aller Unkosten und der Deckgebühr aus. Artikel 8 - Rechte des Eigentümers der Katze Stellt der Eigentümer der Katze fest dass diese nicht trägt, so muss er dies spätestens 65 Tage nach dem auf der Deckbescheinigung angegebenen Datum dem Eigentümer des Katers mitteilen. Der Eigentümer des Katers muss die Katze ein zweites Mal ohne neue Deckgebühr annehmen. Wenn eine Katze nach zweimaliger Deckung nicht aufgenommen hat, dann hat der Eigentümer der Katze keine Ansprüche mehr gegenüber dem Eigentümer des Katers. Die Katze darf frühestens nach weiteren drei Wochen von einem andern Kater gedeckt werden. Artikel 9 - Vergeben der Katzen Der Züchter darf sich erst von den Katzen trennen wenn diese 3 Monate alt, bei guter Gesundheit und in guter Kondition und gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft6 sind. Der Züchter übergibt dem neuen Eigentümer zusammen mit der Katze den Impfausweis und den Stammbaum, oder spätestens nach Eintreffen desselben beim Züchter. Transfer gemäss Art. 4 Stammbuchregeln. Die Züchter dürfen keine Katzen ohne Stammbaum verkaufen. Artikel 10 - Inzucht Die Rückpaarung mit Grossvater oder Grossmutter ist erlaubt. Die Paarung zwischen Halbgeschwistern ist erlaubt, wenn beide Elternteile eine verschiedene Blutführung haben. FFH VII / Zuchtreglement TK/21.09.2003 Seite 2 Eine Katze darf von ihrem Vater oder ihrem Sohn gedeckt werden, wenn beide anderen Elternteile eine verschiedene Blutführung haben. Die Nachkommen einer solchen Paarung dürfen nicht mehr mit einem der beiden Elternteile zurückgekreuzt werden. Die Paarung zwischen Geschwistern (direkte Inzucht) ist nicht erlaubt. In den ersten 3 Generationen der Vorfahren müssen 10 verschiedene Katzen vorkommen. Artikel 11 - Stammbaum Der Stammbaum ist die Geburtsurkunde jeder Rassenkatze und gehört zu ihr. Er wird durch das Stammbuch-Sekretariat der FFH ausgestellt, wenn die Zucht dem Sinne des Zucht- und des Stammbuchreglements entspricht. Artikel 12 - Liste der Deckkater Die FFH führt ein Deckkaterverzeichnis, welches jeder Sektion zur Verfügung steht. Dieses Verzeichnis enthält alle in der Schweiz lebenden reinrassigen Deckkater7. Artikel 13 - Öffentlicher Verkauf Die Präsentation von Katzen zum Verkauf ist an öffentlichen Orten und deren Umgebung verboten. Artikel 14 - Disziplinarverfahren Verstösse gegen dieses Reglement werden nach den Disziplinarvorschriften der FFH und dem Bussenreglement der technischen Kommission bestraft. Sanktionen und Bussen werden durch die technische Kommission Zuchtsperrungen bis zu 12 Monaten, bzw. Bussen bis zu Fr. 5OO.-. festgelegt, Offensichtliches Verschweigen von Krankheiten und absichtliche Täuschung des Käufers werden ebenfalls nach den Disziplinarvorschriften der FFH bestraft. FFH VII / Zuchtreglement TK/21.09.2003 Seite 3 1 Es sind auch die Vorschriften des Bundesamt für Veterinärwesen BVET zu respektieren. 2 Die FFH empfiehlt allen Katzenbesitzern ihre Tiere auch gegen Leukose impfen zu lassen. 3 Die im Text angeführten Parasiten sind nur Beispiele und die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit 4 In der Schweiz sind das die einzelnen Sektionen die der FFH angeschlossen sind, in andern Ländern kann es der Landesverband sein, wie z.B. in Deutschland. 5 Unter zusätzlichen Kosten verstehen Telephongespräche und/oder Telegramme. 6 Die Jungtiere müssen zweimal geimpft sein: Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI), Auszug aus dem Verzeichnis registrierter kombinierter Katzen-lmpfstoffe, Stand September 2003: Feligen CRP / Feliniffa HCPk / Felivax CVR k / Fortvax IV / Fortvax Lv-K IV / Fortvax PCT / Nobivac Forcat / Panirine Berna / Quadricat Pk. Mit allen kombinierten lmpfstoffen, auch denjenigen die ein modifiziert lebendes Antigen enthalten, müssen die Jungtiere zweimal grundimmunisiert werden. Die Impfungen müssen entsprechend den Vorschriften der lmpfstoffhersteller periodisch und ohne Unterbruch wiederholt werden. 7 Es werden in diesem Verzeichnis nur Kater aufgeführt, die an einer internationalen FIFé Ausstellung die Note „vorzüglich“ in der offenen Klasse erreicht haben. Der Besitzer eines Katers kann dem LOH-Sekretariat schriftlich mitteilen, dass sein(e) Kater in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt werden darf(dürfen). FFH VII / Zuchtreglement TK/21.09.2003 wir Tierarztkosten, Auslagen für Seite 4