FFH – Zuchtreglement (als Anhang zur jeweils gültigen Version der

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FFH – Zuchtreglement (als Anhang zur jeweils gültigen Version der
FFH – Zuchtreglement (als Anhang zur jeweils gültigen Version der
FIFe – Regeln)
Artikel 1 - Zweck und Geltungsbereich
Die Fédération Féline Helvétique (FFH) will mit diesem Reglement die Zucht von
Rassekatzen fördern und dazu beitragen, deren Typ und Gesundheit zu verbessern, nach
den Standards der FIFé.
Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
Züchter ist, wer Mitglied einer Sektion der FFH ist, eine oder mehrere Rassenkatzen
besitzt und einen Zuchtnamen führt. Das Reglement muss von allen Züchtern eingehalten
werden.
Artikel 3 - Anzahl Tiere
Ein Züchter darf höchstens 15 Zuchttiere besitzen1 .
Artikel 4 - Zuchtkater
Der Eigentümer eines Katers darf diesen zum Decken zur Verfügung stellen. Der Kater
muss zum Zeitpunkt des Deckens, gemäss Stammbuchregeln Art. 3 ein „vorzüglich“
aufweisen, gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft2 und frei von Parasiten3
sein, namentlich Ohrmilben, Flöhe, Läuse und Pilze (Mycosen).
Artikel 5 – Zuchtkatzen
Zuchtkatzen müssen gesund und in guter Kondition, regelmässig und entsprechend den
Vorschriften der Hersteller der Impfstoffe gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche 2
geimpft sein. Zur Sicherung von gesundem und kräftigem Nachwuchs dürfen Katzen erst
im Alter von 11 Monaten gedeckt werden.
Wird eine Katze früher gedeckt, so muss der Eigentümer dies unverzüglich der
technischen Kommission melden. Seinem Antrag für Stammbäume muss er Kopien der
Stammbäume der Elterntiere beilegen. Eine Katze, die zu jung gedeckt wurde, darf erst
nach einer Sperrung durch die technische Kommission wieder gedeckt werden.
Die Jungtiere erhalten ihre Stammbäume erst nach dem Erreichen des „vorzüglich“ durch
beide Elterntiere, gemäss Art. 3 der Stammbuchregeln.
Diese Fristen können mittels tierärztlichem Zeugnis und Bewilligung durch die technische
Kommission verkürzt werden.
Artikel 6 - Zuchtregeln
Katzen mit einem FIFé Stammbaum dürfen nur von Katern mit einem FIFé Stammbaum
gedeckt werden. Wenn der Eigentümer einer Katze diese von einem anderen Kater
decken lassen will, muss er vorhe r bei der technischen Kommission eine Bewilligung
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TK/21.09.2003
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einholen. Der Züchter muss sein Gesuch begründen.
Kater mit einem FIFé Stammbaum dürfen nur Katzen decken, die einen FIFé-Stammbaum
haben und deren Züchter oder Eigentümer Mitglied einer von der FIFé anerkannten
Sektion4 ist.
Wenn der Eigentümer eines Katers mit diesem eine Katze decken lassen will, die nicht
über einen FIFé-Stammbaum verfügt oder deren Eigentümer nicht Mitglied einer von der
FIFe anerkannten Sektion ist, muss er vorher bei der technischen Kommission eine
Bewilligung einholen. Der Eigentümer des Katers muss sein Gesuch begründen.
Wenn eine Zuchtkatze von einem Kater gedeckt werden soll, der einem anderen
Eigentümer gehört, dann hat der Eigentümer des Katers das Recht, ein tierärztliches
Zeugnis für die Katze zu verlangen. Der Eigentümer der Katze darf ein solches Zeugnis
für den Deckkater verlangen.
Artikel 7 - Deckgebühren
Die Eigentümer von Katze und Kater vereinbaren die Deckgebühren. Sie enthalten die
Fütterung und Pflege der Katze während 3-5 Tagen. Zusätzliche Kosten5 werden dem
Eigentümer der Katze getrennt verrechnet.
Die Deckgebühr und die zusätzlichen Kosten müssen beim Abholen der Katze dem
Eigentümer des Katers bezahlt werden. Der Eigentümer des Katers stellt die
Deckbescheinigung erst nach Bezahlen aller Unkosten und der Deckgebühr aus.
Artikel 8 - Rechte des Eigentümers der Katze
Stellt der Eigentümer der Katze fest dass diese nicht trägt, so muss er dies spätestens 65
Tage nach dem auf der Deckbescheinigung angegebenen Datum dem Eigentümer des
Katers mitteilen. Der Eigentümer des Katers muss die Katze ein zweites Mal ohne neue
Deckgebühr annehmen. Wenn eine Katze nach zweimaliger Deckung nicht aufgenommen
hat, dann hat der Eigentümer der Katze keine Ansprüche mehr gegenüber dem
Eigentümer des Katers. Die Katze darf frühestens nach weiteren drei Wochen von einem
andern Kater gedeckt werden.
Artikel 9 - Vergeben der Katzen
Der Züchter darf sich erst von den Katzen trennen wenn diese 3 Monate alt, bei guter
Gesundheit und in guter Kondition und gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen
geimpft6 sind. Der Züchter übergibt dem neuen Eigentümer zusammen mit der Katze den
Impfausweis und den Stammbaum, oder spätestens nach Eintreffen desselben beim
Züchter.
Transfer gemäss Art. 4 Stammbuchregeln.
Die Züchter dürfen keine Katzen ohne Stammbaum verkaufen.
Artikel 10 - Inzucht
Die Rückpaarung mit Grossvater oder Grossmutter ist erlaubt.
Die Paarung zwischen Halbgeschwistern ist erlaubt, wenn beide Elternteile eine
verschiedene Blutführung haben.
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Eine Katze darf von ihrem Vater oder ihrem Sohn gedeckt werden, wenn beide anderen
Elternteile eine verschiedene Blutführung haben. Die Nachkommen einer solchen
Paarung dürfen nicht mehr mit einem der beiden Elternteile zurückgekreuzt werden.
Die Paarung zwischen Geschwistern (direkte Inzucht) ist nicht erlaubt.
In den ersten 3 Generationen der Vorfahren müssen 10 verschiedene Katzen vorkommen.
Artikel 11 - Stammbaum
Der Stammbaum ist die Geburtsurkunde jeder Rassenkatze und gehört zu ihr. Er wird
durch das Stammbuch-Sekretariat der FFH ausgestellt, wenn die Zucht dem Sinne des
Zucht- und des Stammbuchreglements entspricht.
Artikel 12 - Liste der Deckkater
Die FFH führt ein Deckkaterverzeichnis, welches jeder Sektion zur Verfügung steht.
Dieses Verzeichnis enthält alle in der Schweiz lebenden reinrassigen Deckkater7.
Artikel 13 - Öffentlicher Verkauf
Die Präsentation von Katzen zum Verkauf ist an öffentlichen Orten und deren Umgebung
verboten.
Artikel 14 - Disziplinarverfahren
Verstösse gegen dieses Reglement werden nach den Disziplinarvorschriften der FFH und
dem Bussenreglement der technischen Kommission bestraft.
Sanktionen und Bussen werden durch die technische Kommission
Zuchtsperrungen bis zu 12 Monaten, bzw. Bussen bis zu Fr. 5OO.-.
festgelegt,
Offensichtliches Verschweigen von Krankheiten und absichtliche Täuschung des Käufers
werden ebenfalls nach den Disziplinarvorschriften der FFH bestraft.
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1
Es sind auch die Vorschriften des Bundesamt für Veterinärwesen BVET zu
respektieren.
2
Die FFH empfiehlt allen Katzenbesitzern ihre Tiere auch gegen Leukose impfen zu
lassen.
3
Die im Text angeführten Parasiten sind nur Beispiele und die Liste erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit
4
In der Schweiz sind das die einzelnen Sektionen die der FFH angeschlossen sind, in
andern Ländern kann es der Landesverband sein, wie z.B. in Deutschland.
5
Unter zusätzlichen Kosten verstehen
Telephongespräche und/oder Telegramme.
6
Die Jungtiere müssen zweimal geimpft sein: Institut für Viruskrankheiten und
Immunprophylaxe (IVI), Auszug aus dem Verzeichnis registrierter kombinierter
Katzen-lmpfstoffe, Stand September 2003: Feligen CRP / Feliniffa HCPk / Felivax
CVR k / Fortvax IV / Fortvax Lv-K IV / Fortvax PCT / Nobivac Forcat / Panirine
Berna / Quadricat Pk. Mit allen kombinierten lmpfstoffen, auch denjenigen die ein
modifiziert lebendes Antigen enthalten, müssen die Jungtiere zweimal
grundimmunisiert werden. Die Impfungen müssen entsprechend den Vorschriften der
lmpfstoffhersteller periodisch und ohne Unterbruch wiederholt werden.
7
Es werden in diesem Verzeichnis nur Kater aufgeführt, die an einer internationalen
FIFé Ausstellung die Note „vorzüglich“ in der offenen Klasse erreicht haben. Der
Besitzer eines Katers kann dem LOH-Sekretariat schriftlich mitteilen, dass sein(e)
Kater in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt werden darf(dürfen).
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wir
Tierarztkosten,
Auslagen
für
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