Frühberentung für Angestellte - Schwerbehindertenvertretung

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Frühberentung für Angestellte - Schwerbehindertenvertretung
Frühberentung bei Angestellten
Vorgehensweise:
1.
Rentenantrag bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) stellen
2.
Nachricht an das Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung, dass
Rentenantrag gestellt wurde
3.
Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung schickt Schreiben über
„Rentenantrag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ an Antragsteller/in
4.
Bei Bestätigung des Rentenantrags durch die BfA, eine Kopie an das
Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung senden.
5.
Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung veranlaßt weiteren Schritt:
Auflösung des Arbeitsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen
Stand: Januar 2005
Walter Renz
Schwerbehindertenvertretung-GHRS
Roman-Stelzer-Str. 14
72401 Haigerloch
07474/7631
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung – Schule und Bildung
Postfach 2666
72016 Tübingen