Frühberentung für Angestellte - Schwerbehindertenvertretung
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Frühberentung für Angestellte - Schwerbehindertenvertretung
Frühberentung bei Angestellten Vorgehensweise: 1. Rentenantrag bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) stellen 2. Nachricht an das Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung, dass Rentenantrag gestellt wurde 3. Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung schickt Schreiben über „Rentenantrag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ an Antragsteller/in 4. Bei Bestätigung des Rentenantrags durch die BfA, eine Kopie an das Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung senden. 5. Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung veranlaßt weiteren Schritt: Auflösung des Arbeitsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen Stand: Januar 2005 Walter Renz Schwerbehindertenvertretung-GHRS Roman-Stelzer-Str. 14 72401 Haigerloch 07474/7631 Regierungspräsidium Tübingen Abteilung – Schule und Bildung Postfach 2666 72016 Tübingen