Herzlich Willkommen in Ravensburg! Das

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Herzlich Willkommen in Ravensburg! Das
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Herzlich Willkommen
in Ravensburg!
Das Referendariat
beim Landgericht in Ravensburg
Ravensburg – Blick auf den Mehlsack und die Veitsburg
APR-Leitfaden
herausgegeben
vom Ausbildungspersonalrat (APR) am LG Ravensburg
Sommer 2013
2
Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung
S. 4
II.
Ausbildung/Stationen
S. 6
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Stationen in der Juristenausbildung
Die Zivilstation
Die Strafstation
Die Anwaltsstation I
Die Verwaltungsstation
Die Anwaltsstation II
Das Zweite Staatsexamen (Klausuren)
Die Wahlstation
III.
Klausuren
1.
2.
3.
am Landgericht
Online-Klausurenkurs
im Staatsexamen
IV.
Finanzielles & Co.
1.
2.
3.
4.
5.
Bezüge
Referendarausweis
Urlaub
Krankheit
Nebentätigkeit
V.
Wohnungssuche in Ravensburg
S. 16
VI.
Bibliotheken/Lernmöglichkeiten
S. 17
1.
2.
3.
4.
5.
Landgericht
Staatsanwaltschaft & Landratsamt
Universität Konstanz
Aufsicht in der Bibliothek des Landgerichts
Kopien
VII.
Kneipen
1.
2.
3.
Lokale zum Essen und Trinken
Discotheken
Restaurants
VIII.
1.
2.
3.
Kultur
Theater und Konzerte
Konzerte
Kleinkunst
S. 11
S. 14
S. 18
S. 21
3
IX.
Oberschwäbisches
S. 21
1.
2.
3.
4.
Blutritt
Fronleichnamsprozession
Rutenfest
Früchteteppiche
X.
Sport
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Referendarsport
Wassersport
Wandern
Skifahren
Sportverein
Radfahren
Trimmpfade und Joggingstrecken
Klettern
XI.
„Referendarstraditionen“ am LG
S. 23
XII.
Zum Schluss...
S. 25
S. 22
4
I.
Einleitung
Unser „kleinen Ratgeber“ soll Euch bei Eurer Entscheidung helfen, ob Ihr in Ravensburg Euer Referendariat absolvieren wollt, bzw. wenn Ihr in Ravensburg seid, Euch
Euren Einstieg in das Referendariat erleichtern:
Die Stadt Ravensburg hat ca. 50.000 Einwohner, ist Große Kreisstadt und das Zentrum der Region Bodensee-Oberschwaben. Sie ist eine ehemalige Freie Reichsstadt, die noch heute ein schönes mittelalterliches Stadtbild hat. Dabei prägen vor
allem die 17 erhaltenen Türme und Tore ebenso wie die vielen Studenten der in Ravensburg ansässigen Dualen Hochschule, der Hochschule und der pädagogischen
Hochschule in Weingarten das Stadtbild.
Die Innenstadt ist nicht nur historisch bemerkenswert, sondern es gibt auch viele einladende Cafés und Kneipen; besonders im Sommer ist die Innenstadt deutlich von
der umfangreichen Außengastronomie geprägt.
Darüber hinaus bietet Ravensburg sehr gute Einkaufsmöglichkeiten und ein vielfältiges Kulturangebot.
Sehr angenehm für Freizeitaktivitäten ist unabhängig von den Jahreszeiten die Nähe
zum Bodensee sowie den Alpen.
Der Landgerichtsbezirk Ravensburg umfasst neben dem LG Ravensburg die acht
Amtsgerichte Ravensburg, Bad Waldsee, Biberach an der Riß, Leutkirch im Allgäu,
Riedlingen, Bad Saulgau, Tettnang (mit Außenstelle in Friedrichshafen) und Wangen
im Allgäu. Zudem befindet sich in Ravensburg eine Außenstelle des Arbeitsgerichts
Ulm im Gebäude der Dualen Hochschule.
Das Landgericht selbst befindet sich in einem ehemaligen Kloster direkt in der Ravensburger Innenstadt am Marienplatz.
Mit der Referendarstelle am
LG Ravensburg habt Ihr in
Bezug auf Eure weitere
Ausbildung ein wirklich gutes
Los gezogen.
Den meisten von Euch wird
es wohl schon nach kurzer
Zeit hier gut gefallen.
Dazu trägt vor allem die „familiäre
Atmosphäre“ am
Landgericht bei. Außerdem
sind in Ravensburg Dinge
alltäglich und normal, von
denen größere Landgerichte
„nur träumen können“.
So wird z. B. jeder Referendar seinem „eigenen“ Richter bzw. Staatsanwalt zugeteilt.
Ebenso ist es aufgrund der relativ kleinen Kurse möglich, neben dem „normalen“
Programm ein breites Spektrum an juranahen Berufen und Arbeitsfeldern kennen zu
lernen.
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Es besteht z. B. die Möglichkeit, die JVA Hinzistobel zu besichtigen, einen „Trinkversuch“ durchzuführen, um die Wirkung von Alkohol und Promillewerte einmal auch
theoretisch zu verstehen, einen Tag bei der Polizei in Ravensburg oder Friedrichshafen, einen Tag bei der Wasserschutzpolizei (Zoll) auf dem Bodensee oder mit einem
Gerichtsvollzieher zu verbringen. Möglich ist nahezu alles.
Wenn Ihr Ravensburg schon
vorher etwas kennen lernen
wollt, dann geht mal auf
www.ravensburg.de.
.
( LG Ravensburg, Marienplatz – Sommer )
Wer es nach all diesen Lobpreisungen gar nicht erwarten
kann sich über das Landgericht zu informieren, sollte
auch bei www.landgerichtravensburg.de
vorbeischauen.
Ebenfalls interessant dürfte
www.olg-stuttgart.de
und
www.rechtsref-bw.de sein.
( … und im Winter steht’s da auch  )
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Wir wünschen Euch allen
einen guten Start und eine
schöne, erfolgreiche
Referendarzeit!
II.
Ausbildung
1.
Die Stationen in der Juristenausbildung
Die JAPrO sieht für das Referendariat folgende Stationen vor:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Zivilstation:
Strafstation:
Rechtsanwalt I:
Verwaltung:
Rechtsanwalt II:
Wahlstation:
5 Monate
3 ½ Monate
4 ½ Monate
3 ½ Monate
4 ½ Monate
3 Monate.
Jeder Station gehen sog. Einführungskurse voran, die i.d.R. eine bis drei Wochen
dauern, und während derer kein Urlaub genommen werden kann. Es folgen die stationsbegleitenden Unterrichtsstunden, die über die ganze Ausbildungszeit verteilt
sind.
Zur Vorbereitung auf die einzelnen Einführungskurse bietet das OLG Stuttgart, bisher im Zivilrecht und Strafrecht, eine E-Learning-Plattform (ELAN) an. Die Zugangsdaten dafür bekommt Ihr vom OLG Stuttgart ca. einen Monat vor Beginn des Referendariats zugeschickt. Das ELAN bietet eine theoretische Einführung mit praktischen Beispielen, Mustervorlagen, sowie Übungsaufgaben mit Lösungen an. Zudem
besteht die Möglichkeit an einem Online-Klausurenkurs teilzunehmen.
Informationen zum Referendariat könnt Ihr auch unter www.olg-stuttgart.de, dort unter „Justizverwaltung – Referendarausbildung“ erhalten.
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2.
Die Zivilstation
Die Ausbildungsstelle dieser Station wird dem Referendar ohne eigenes Zutun von
dem Präsidenten des LG Ravensburg Herrn Dörr, sowie der Ausbildungsleiterin Frau
VRiLG Schumacher-Diehl, zugewiesen.
Das Referendariat und die Zivilstation beginnen am ersten Tag mit einer Begrüßung
durch Herrn Präsidenten des Landgerichts Dörr und durch die für Euch bzw. Eure
Ausbildung in den folgenden zwei Jahren zuständige Ausbildungsleiterin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Schumacher-Diehl. Hieran schließt sich der ca.
dreiwöchige Einführungslehrgang im Zivilrecht an, in dem sie Euch täglich unter Mitwirkung von weiteren Kollegen die Grundlagen zu Eurer künftigen Tätigkeit, der Tätigkeit bei einem Richter am Amts- oder Landgericht legt: das Abfassen von Entscheidungen und Urteilen / Beschlüssen im Zivilprozess.
Vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit beim Richter fragt die Ausbildungsleiterin nach
Präferenzen für ein bestimmtes Gericht. Die Wünsche werden auch, soweit wie möglich, berücksichtigt. Die Zivilstation kann (s.o.) entweder beim Landgericht in Ravensburg oder aber bei einem der acht Amtsgerichte (Ravensburg, Tettnang, Wangen, Leutkirch, Bad Waldsee, Biberach, Riedlingen, Bad Saulgau) im Bezirk Ravensburg absolviert werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Arbeitstätigkeit am Landgericht von der am
Amtsgericht etwas unterscheidet: Bei den Amtsgerichten sind die zu bearbeitenden
Akten oft weniger umfangreich, dafür gibt es eine große Vielzahl an verschiedenen
Fällen. Am Landgericht bietet sich hingegen die Möglichkeit, durch Aktenvorträge vor
der Kammer oder dem Einzelrichter bereits für die mündliche Prüfung zu üben.
3.
Die Strafstation
Die Strafstation wird entweder beim Strafgericht (AG, LG) oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert. Auch hier können Zuteilungswünsche geäußert werden.
Die meisten Referendare absolvieren die Station bei der Staatsanwaltschaft. Dort
schreibt man vorrangig staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, also Anklagen oder Einstellungsverfügungen. Es ist aber grundsätzlich auch möglich, einem
Strafrichter zugewiesen zu werden.
Während der Strafstation vertritt man außerdem etwa ein Mal pro Woche im sogenannten Sitzungsdienst die Staatsanwaltschaft bei Verhandlungen vor den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk, nimmt also die Aufgaben eines Staatsanwalts wahr.
Der Einführungslehrgang zur Strafstation nennt sich Plädierkurs und bereitet auf die
meist ungewohnte und aufregende Tätigkeit vor. Am Ende des Plädierkurses hat jeder die Gelegenheit (Pflicht), in einer echten Sitzung als Sitzungsvertreter der
Staatsanwaltschaft aufzutreten. Die AG fährt zu einem Amtsgericht, und jeder Kandidat übernimmt einen Fall, in dem er sein Probeplädoyer hält. Es nennt sich zwar
Probeplädoyer, ist aber schon eine echte Verhandlung. Immerhin steht Euch hierbei
noch der Leiter des Kurses zur Seite.
Danach seid Ihr im Rahmen Eurer Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft mit einem
eingeschränkten Handlungsspielraum selbstständig tätig und müsst Euch mit allen
Bereichen des StGB, der StPO und des Nebenstrafrechts befassen. Der Sitzungsdienst ist eine anstrengende und zugleich eine sehr interessante Tätigkeit, bei der
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man auch die umliegenden Gerichte kennen lernen kann. Bei Referendaren ohne
PKW wird darauf geachtet, dass diese nur an Amtsgerichten eingeteilt werden, die
leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Neben dem Unterricht empfiehlt sich als Literatur dazu aus der JA-Reihe: „Staatsanwaltliche Sitzungsdienst – Eine Anleitung für Literatur und Praxis-“ von Brunner/von Heintschel-Heinegg. Dieses Buch enthält alles, was man zum Sitzungsdienst
wissen muss, und ist eine große Hilfe, um die „ersten Ängste“ zu nehmen.
Nach Ablauf der Station besteht die Möglichkeit, im freiwilligen Sitzungsdienst zusätzlich Geld hinzuzuverdienen (ca. 11,50 € brutto pro Stunde). Der freiwillige Sitzungsdienst besteht darin, dass der jeweilige Referendar einmal wöchentlich oder
alle zwei Wochen einmal einen Sitzungstag bei einem Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft übernimmt.
4.
Die Anwaltsstation I
Die Wahl der Ausbildungsstelle in dieser Station bleibt Euch selbst überlassen. Ihr
müsst Euch einen Rechtsanwalt suchen, der bereit ist, Euch auszubilden. Bei der
Auswahl ist Euch, insbesondere denen, die sich noch nicht im Anwaltsbereich in Ravensburg auskennen, entsprechend Eurer Interessenschwerpunkte die Ausbildungsleiterin am Landgericht gern behilflich.
Die Bestätigung des Anwalts ist Ende der Strafstation bei Frau Karrer (Geschäftsstelle der Ausbildungsleitung) abzugeben.
Listen der Anwälte, die in den Landgerichtsbezirken Ravensburg und Konstanz zugelassen sind und deren jeweilige Tätigkeitsschwerpunkte bekommt Ihr
• für Ravensburg von der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße
30, 72072 Tübingen, Tel. (07071) 79 36 910, E-Mail: [email protected];
• für Konstanz von der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Gartenstraße 21,
79098 Freiburg, Tel. (0761) 32 563, E-Mail: [email protected], Homepage:
www.rechtsanwaltskammer-freiburg.de
Des Weiteren habt Ihr bereits in der Zivilstation die Möglichkeit, Euch ein Bild von
vielen Anwälten zu machen, da Ihr sie in den mündlichen Verhandlungen erlebt und
ihre Schriftsätze lest. Daraufhin besteht die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen und
Kontakt aufzunehmen.
Es ist auch immer ratsam, Kontakt mit „älteren Semestern“ zu pflegen, da Ihr von ihnen oft gute Anregungen bekommen könnt.
Nebenbei kann es auch vorkommen, dass einzelne Kanzleien Referendare suchen,
die im Rahmen einer möglichen Nebentätigkeit für zusätzliches Einkommen ein paar
Stunden in der Woche für die Kanzlei Arbeiten übernehmen.
Zu den Nebentätigkeiten gibt es einiges zu beachten. Siehe hierzu Punkt IV. Finanzielles & Co., 5. Nebentätigkeiten.
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5.
Die Verwaltungsstation
Während der Anwaltsstation I kann man sich um eine bestimmte Zuweisung entweder beim Verwaltungsgericht (Sigmaringen) oder direkt bei einer Verwaltungsbehörde bemühen, z.B. Stadtverwaltung, Landratsamt, Regierungspräsidium, Städtetag. Zudem ist es auch möglich die Station bei bestimmten Europäischen Einrichtungen in Brüssel, bei Industrie- und Handelskammern und bei Hochschulverwaltungen abzuleisten.
Ist die Annahme mit der Verwaltungsbehörde abgeklärt, wird diese in aller Regel
vom Regierungspräsidium Tübingen berücksichtigt. Ausgefallene Wünsche sollten
vorher mit dem Regierungspräsidium bzw. mit der Ausbildungsleiterin am Landgericht abgeklärt werden. Voraussetzung ist der verwaltungsrechtliche Bezug der Ausbildung. Rechtzeitig vor Beginn der Station erhält man aber auch noch ein Schreiben
des Regierungspräsidiums mit näheren Informationen und den in Frage kommenden
Stellen. Die Zuweisungswünsche trägt man dann auf einem Bogen ein und gibt ihn
am Landgericht bei Frau Karrer ab. (www.rp.baden-wuerttemberg.de)
Weitere Informationen erteilt im Übrigen das Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Tel. 07071-757-3116, E-Mail: [email protected].
Alternativ hierzu können Referendare die Verwaltungsstation an der Hochschule für
Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren. Informationen über einen Aufenthalt findet man in einer Broschüre, die von der Hochschule selbst herausgegeben
wird (vorhanden im Ordner Wahlstation für Rechtsreferendare in der Bücherei des
LG). Die Homepage der Hochschule ist: www.hfv-speyer.de. Dort findet man jede
Menge weiterer Informationen.
Ansprechpartner ist auch das Regierungspräsidium Tübingen (Anschrift und Telefon
wie oben). Auswahlkriterium ist die Examensnote (z.Zt. ab ca. 5 Punkte; Bewerbungen erfolgen über die Ausbildungsleiterin).
6.
Die Anwaltsstation II
Hierzu ist eigentlich schon alles Wichtige gesagt (vgl. „Die Anwaltsstation I“). Es ist
natürlich möglich, die Anwaltsstation II bei einem anderen Rechtsanwalt als in der
ersten Station oder bei einem Syndikusanwalt in einem Unternehmen abzuleisten.
7.
Das Zweite Staatsexamen (Klausuren)
Im Zweiten Juristischen Staatsexamen sind 8 Aufsichtsarbeiten anzufertigen, davon 4 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im öffentlichen Recht (§ 50 JAPrO). Es ist
auch die Möglichkeit vorgesehen, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen (§ 59a JAPrO).
Wichtig: Seit dem Einstellungstermin April 2010 ist nun auch die Benutzung
von Kommentaren im 2. Staatsexamen in Baden- Württemberg erlaubt!
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8.
Die Wahlstation
Sie folgt nach den Klausuren des Zweiten Staatsexamens.
Die Ausbildungsmöglichkeiten sind hier nicht nur vielseitig, sondern fast unbegrenzt.
Bedingung ist allerdings, dass die gewählte Stationsstelle zu dem gewählten Wahlfach passt. Auch hier ist die Ausbildungsleiterin am Landgericht gern behilflich und
beantwortet Eure weitergehenden Fragen gern. Welche Wahlfächer es in BW im
Einzelnen gibt, kann § 51 JAPrO entnommen werden.
Insbesondere sind auch hier Auslandsaufenthalte für die Wahlstation möglich, um
die sich die Referendare allerdings nicht allzu spät bemühen sollten. Ihr müsst nur
zusehen, dass Ihr rechtzeitig zur mündlichen Prüfung wieder eingeflogen werdet. Die
Ausbildungsleiterin berät Euch gern bei Eurer Suche und hilft auch bei der Bewerbung; im Landgericht hängen am „schwarzen Brett“ immer viele Angebote für In- und
Ausland aus; ebenso kann man anhand der im Landgericht ausliegenden Ordner
„Wahlstation im Inland“ und „Wahlstation im Ausland“ mögliche Ausbildungsstellen
finden.
Informationen bekommt man auch beim Deutschen Anwaltverein (DAV), Littenstraße
11, 10179 Berlin, Tel. (030) 72 61 52-0, Fax (030) 72 61 52-190, E-Mail:
[email protected], Homepage: www.anwaltverein.de. Erfahrungsberichte über
Auslandswahlstationen mit Adressen werden auch in Ausbildungszeitschriften wie
der JuS oder Jura abgedruckt.
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III.
Klausuren
Klausuren schreiben ist nach wie vor eine der wichtigsten Übungen. Originale Examensklausuren aus Baden-Württemberg mit Lösungen sind in den Zeitschriften
„Die Justiz“ und „Verwaltungsblätter Baden-Württemberg“ abgedruckt.
1.
Probeklausuren am LG
Das Klausurenschreiben ist eigentlich der wichtigste Teil der Examensvorbereitung,
nicht anders als vor dem 1. Staatsexamen.
In jeder AG werden bis zum 2. Staatsexamen 8 Übungsklausuren ausgegeben, die
am LG innerhalb von 5 Stunden gelöst und abgegeben werden. Wichtig ist hierbei zu
wissen, dass mindestens 5 von den 8 Klausuren mitgeschrieben und abgegeben
werden müssen, da es sonst zu erheblichen Problemen bei der Zulassung zum 2.
Staatsexamen kommen kann.
Da aber das Schreiben von Klausuren eigentlich die beste Vorbereitung auf das
Examen ist, bietet das Landgericht Ravensburg die Möglichkeit an, dass jeder Referendar alle Klausuren, d. h. gleich von welcher AG die jeweilige Klausur geschrieben
wird, mitschreiben darf und selbstverständlich auch an der Klausurbesprechung teilnehmen darf. Das ist eine besonders gute Übung für das Examen. In Ergänzung
zum Schreiben anderer Klausuren haben diese den Vorteil, dass es sich immer um
Originalklausuren aus Baden-Württemberg handelt und diese in der Regel auch von
Korrektoren des Staatsexamens korrigiert und dann auch in den AGs besprochen
werden.
Am Landgericht wird ca. drei Monate vor dem Examenstermin zudem die Gelegenheit angeboten, ein „Probeexamen“ zu schreiben. Hier werden vom Landgericht wie
im Examen acht Klausuren angeboten, und zwar ein aktueller kompletter „Examenssatz“ an Klausuren. Diese können die Referendare unter „Examensbedingungen“
schreiben, d. h. im späteren Prüfungsgebäude ausschließlich mit den zugelassenen
Hilfsmitteln und innerhalb von zwei Wochen an festgelegten Tagen. Das ist zwar anstrengend, aber durchaus hilfreich, weil es den Referendaren wenigstens in kleinem
Umfang die Angst nimmt und auch ein gutes „Training“ darstellt.
Die Teilnahme ist Pflicht (Urlaubssperre). Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
2.
Online Klausurenkurs
Über das Portal ELAN-REF besteht die Möglichkeit,an einem Online-Klausurenkurs
teilzunehmen. Es werden hier an verschiedenen Terminen Klausuren aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht zum Download bereitgestellt. Die
Teilnahme hieran ist freiwillig, dient aber als zusätzliche Examensvorbereitung!
Die geschriebene Klausur wird anschließend mit einem frankierten Rückumschlag an
das OLG Stuttgart versandt von wo aus die Klausur dann an Korrektoren versandt
wird. Die Rücksendung der korrigierten Klausur soll dann binnen 3 Wochen an euch
erfolgen, neben einer kurzen Randnotiz oder einen Korrekturvermerkt wird auch eine
Punktezahl-Bewertung nach § 15 JAPrO erfolgen.
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3.
im 2. Staatsexamen
§ 50 JAPrO [Schriftliche Prüfung]
Die schriftliche Prüfung findet in der Regel gegen Ende der Ausbildung in der letzten
Pflichtstation statt. Es sind acht praktische Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit
von jeweils fünf Stunden zu bearbeiten. Es sind zu fertigen:
• vier Aufgaben aus dem Zivilrecht,
• zwei Aufgaben aus dem Strafrecht,
• zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht.
Die Aufgaben haben in angemessenem Umfang Rechtsgestaltung und Rechtsberatung zum Gegenstand.
§ 51 JAPrO [Prüfungsstoff]
In der schriftlichen Prüfung umfasst der Prüfungsstoff:
1. Bürgerliches Recht:
• die drei ersten Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den besonderen
Ausprägungen im Straßenverkehrsgesetz;
• aus dem Familienrecht: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, gesetzliches Güterrecht, Ehescheidung mit Unterhalts- und Sorgerecht, Abstammung, Verwandtschaft und Unterhaltspflicht unter Verwandten, gesetzliche Vertretung
von Kindern;
aus dem Erbrecht: gesetzliche Erbfolge, Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft,
Pflichtteilsrecht, Erbschein;
•
2. aus dem Handelsrecht:
• Kaufleute, Publizität des Handelsregisters, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf;
3. aus dem Gesellschaftsrecht:
• Recht der OHG und der KG, aus dem Recht der Kapitalgesellschaften die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH;
4. aus dem Arbeitsrecht:
• Rechtsquellen und Gestaltungsformen, Begründung, Inhalt und Beendigung
des Arbeitsverhältnisses mit Bestandsschutz, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis, im Überblick: das arbeitsgerichtliche Verfahren (Urteilsverfahren);
5. aus dem Internationalen Privatrecht im Überblick:
• Allgemeiner Teil, Kollisionsnormen des EGBGB und der Verordnungen Rom I
und Rom II;
6. Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht:
• Zivilprozessordnung (ohne Aufgebotsverfahren und schiedsrichterliches Verfahren), gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen;
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• im Überblick: Verfahrenskosten;
• aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Erscheinsverfahren;
• aus dem Recht der Zwangsversteigerung im Überblick: Gegenstand der
Zwangsversteigerung, Wirkungen und Umfang der Beschlagnahme und des
Zuschlags;
• Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf Verträge und Prozesse;
• im Überblick: Familienverfahrensrecht (aus dem FamFG: Buch 1 und Buch 2,
letzteres ohne die Abschnitte 5 bis 8)
7. Strafrecht:
• Allgemeiner Teil des Strafrechts;
• Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs: die Abschnitte 6, 7, 9, 10, 14, 16 – 23,
27 – 30;
8. Strafverfahrensrecht; Ordnungswidrigkeiten:
• Gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen;
• aus dem Strafprozessrecht: 1. – 3. Buch der Strafprozessordnung sowie das
Strafbefehlsverfahren;
• aus dem Recht der Ordnungswidrigkeiten im Überblick: 1. Teil und 2. Teil (1. –
8. Abschnitt) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten;
• im Überblick: Verfahrenskosten.
9. Öffentliches Recht:
• Verfassungsrecht (ohne Staatsorganisationsrecht, Finanzverfassungsrecht
und Notstandsverfassungsrecht);
• Allgemeines Verwaltungsrecht, allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht,
Verwaltungsvollstreckungsrecht, Verwaltungszustellungsrecht;
• aus dem Besonderen Verwaltungsrecht: Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht (ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabgabenrecht), Straßenrecht,
• im Überblick: Ausländerrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht;
10. Verwaltungsprozessrecht
• ohne gerichtsverfassungsrechtliche Fragen und ohne Rechtsmittel
11. aus dem Anwaltsrecht:
• anwaltliches Berufsrecht nach BRAO und BORA (Grundpflichten, Berufsregeln sowie im Überblick Zulassungsrecht und Aufsichtswesen), das Mandat
mit Haftungsfragen, Anwaltspraxis in den Pflichtstoffgebieten nach Abs. 1 Nr.
1-10;
• im Überblick: Gebührenrecht;
12. aus dem Europarecht im Überblick:
• Rechtsquellen des Rechts der Europäischen Union, Rechtsnatur, Organe und
Handlungsformen der Europäischen Union, Grundfreiheiten des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihre Durchsetzung.
Weitere Informationen zu den Lehrveranstaltungen der AG findet Ihr unter:
www.justizministerium-bw.de
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IV.
Finanzielles & Co.
1.
Bezüge
Die Bezüge belaufen sich derzeit (Stand 20.07.2013) auf 1092,47 € brutto pro Monat (Unterhaltsbeihilfe). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und des Beitrags zur Krankenversicherung bleibt ein Nettoverdienst von ca. 900 € (Steuerklasse I) übrig. Die Bezüge werden jeweils zum Letzten eines Monats für den abgelaufenen Monat bezahlt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Reisekostenerstattung gibt es nur für den Sitzungsdienst. Einen Familienzuschlag gibt es jedoch für
verheiratete Referendare und Referendare mit Kindern, diesen müsst Ihr zu Beginn
des Referendariats bei Frau Karrer gesondert beantragen.
Um eine Krankenkasse müsst Ihr Euch selbst kümmern. Solltet Ihr bisher bei Euren
Eltern bei einer privaten Krankenkasse mitversichert sein, so müsst Ihr Euch für das
Referendariat nun eine gesetzliche Krankenkasse suchen! Die Höhe der Beiträge
liegt derzeit bei dem einheitlichen Krankenkassensatz von 15,5 %. Ein Vergleich
kann sich aber dennoch lohnen. Sprecht Eure Krankenkasse gerade auch auf mögliche Beitragsbefreiungen für Zuzahlungen etc. an! Darüber hinaus solltet Ihr eine private Haftpflichtversicherung abschließen, solltet Ihr nicht noch in den Genuss des
Versicherungsschutzes über die von Euren Eltern abgeschlossene Haftpflichtversicherung kommen. Auf jeden Fall solltet Ihr Euch gleich zu Anfang erkundigen, damit
Ihr im Falle eines Schadensfalls nicht selber zahlen müsst.
Zudem besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt, Tel. (0751) 82-235, Wohngeld zu
beantragen, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen und bei der Telekom den Sozialtarif für die Anschlussgebühr zu beantragen. Das Sozialamt findet
Ihr im Rathaus auf dem Marienplatz.
2.
Referendarausweis
Bei der Unterhaltsbeihilfe hilft manchmal der Referendarausweis weiter. Lasst Euch
darum einen ausstellen (Passbild am ersten Tag nicht vergessen, dann geht’s
schneller). Vorteile kann der Ausweis bringen, wenn man ein Konto eröffnen möchte. Zudem besteht für die Referendare die Möglichkeit gegen Vorlage des
Referendarausweises für einmalig 16,00 EUR einen internationalen Studentenausweis zu bekommen. Diesen erhält man bei „aha“ im Kornhaus (Gebäude der Stadtbibliothek, gegenüber vom LG).
3.
Urlaub
Pro Jahr gibt es 26 Urlaubstage (Erholungsurlaub gem. § 46 JAPrO). Als Urlaubsjahr gilt das Ausbildungsjahr, also z.B. vom 1. Oktober 2013 – 30. September 2014.
Restlicher Urlaub kann noch bis 7 Monate nach Ablauf des Ausbildungsjahres nachgeholt werden.
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Bei der Beantragung von Urlaub sind folgende Urlaubssperren zu beachten:
• der Einführungslehrgang in der jeweiligen Station;
• die Aufsichtsklausuren/Probeexamen;
• für diejenigen, die nach Speyer gehen, besteht für den ganzen Zeitraum Urlaubsperre.
Anträge auf Erteilung des Erholungsurlaubs sind vom jeweiligen Ausbilder in der Station zu unterschreiben und dann bei Frau Karrer abzugeben. Diese leitet ihn dann an
die Ausbildungsleiterin weiter. Diese zeichnet ihn dann ggf. ab. In der Regel wird Urlaub, sofern er nicht einen der o.g. Zeiträume betrifft, genehmigt.
4.
Krankheit
Im Krankheitsfall (sowie bei Eintritt einer Schwangerschaft) ist dem Ausbilder und
Frau Karrer unverzüglich Mitteilung von der Erkrankung und der voraussichtlichen
Dauer zu machen (Mail oder Tel.). Der Rücktritt in den Dienst muss ebenfalls Frau
Karrer gemeldet werden.
Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Alles Weitere zu Unterhaltsbeihilfe, Nebentätigkeit, Reisekosten, Urlaub und Krankheit könnt Ihr in dem Euch ebenfalls ausgehändigten Merkblatt des OLG zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nachlesen.
5.
Nebentätigkeit
Nebentätigkeiten, die Ausbildungsbezug haben, können bis zu einem Umfang von
35 Stunden monatlich genehmigt werden. Nebentätigkeiten ohne Ausbildungsbezug
können in den ersten vier Monaten bis zu 20 Stunden pro Monat und danach bis zu
35 Stunden pro Monat genehmigt werden. Die Anträge sind bei Frau Karrer abzuholen und rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit wieder abzugeben.
6.
Ausbildungsliteratur
In der Bibliothek des Landgerichts gibt es eine Vielzahl von aktuellen Lehrbüchern
und Skripten, sowie natürlich aktuelle Kommentar- und Zeitschriftenliteratur.
Kommentare werden den Referendaren zudem in der Vorauflage stark vergünstigt
zum Kauf angeboten. Frau Karrer macht Euch hierzu immer rechtzeitig aufmerksam.
Die Preise lagen bislang bis ca. 15 - 40 EUR pro Kommentar.
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V.
Wohnungssuche in Ravensburg
Hier ein paar Tipps:
Es ist auf jeden Fall wichtig, mit der Wohnungssuche schon relativ frühzeitig anzufangen, da in Ravensburg und Weingarten mehrere Hochschulen ansässig sind
und Zimmer und Wohnungen im unteren Preissegment jeweils zu Semesterbeginn
im Oktober (also genau dann, wenn Ihr anfangt!) schnell vergeben sind.
Grundsätzlich sollte man versuchen, möglichst in Innenstadtnähe oder direkt in der
Innenstadt zu wohnen, da dann das Landgericht und alles andere zu Fuß oder mit
dem Rad erreicht werden kann. Nachteil daran ist andererseits das oft schwierige
Finden eines Parkplatzes, wenn man über einen Pkw verfügt. Auch sind die Erfolgsaussichten geringer, hier schnell eine passende und preiswerte Wohnung zu finden.
Der lokale Wohnungsmarkt ist u. a. in folgenden Zeitungen zu finden:
•
•
•
•
Schwäbische Zeitung (Lokalausgabe Ravensburg): Wohnungsmarkt samstags,
Gartenstraße 33, 88212 Ravensburg
Anzeigenannahme: 0180-200 800 5; Homepage: www.szon.de
Info Oberschwaben (kostenlose Wochenzeitung): erscheint immer mittwochs,
Marienplatz 6, 88212 Ravensburg
Anzeigenannahme: 0180-33 77 666;
Wochenblatt (ebenfalls kostenlos): erscheint immer donnerstags,
Untere Breite Straße 19, 88212 Ravensburg,
Anzeigenannahme: 0180-55 55 788, Homepage: www.wochenblatt-online.de
Online-Plattform Vierwän.de unter www.vierwaen.de
Doch auch in den genannten Zeitungen sind die (preiswerten) Angebote oft begrenzt, sodass es ratsam sein kann, ein Mietgesuch in einem dieser Blätter aufzugeben – damit ist der Erfolg oft größer.
Nützlich kann es auch sein, bei der Dualen Hochschule Ravensburg vorbeizuschauen und dort das Schwarze Brett zu studieren. Die Gebäude befinden sich am
Marienplatz 2 (schräg gegenüber vom LG, dort gleich im Eingangsbereich) und im
„Klösterle“, Rudolfstraße 19 (dort im Erdgeschoss und im 1. Stockwerk). Auch sehr
empfehlenswert sind die Internetseiten: www.zimmerboerse.de und www.vierwaende.de. Die wirklich sehr günstigen Angebote sind zwar meist an DHBWStudierende gerichtet, jedoch sind die Vermieter auch immer froh, wenn sie die
Wohnungen an andere vermieten können. Unter diesen Internetadressen findet man
günstige 1-Zimmer Wohnungen, oder freie Zimmer in WGs. Ebenso sollte dem Foyer der Pädagogischen Hochschule (PH) Weingarten ein Besuch abgestattet und
die dortigen Aushänge beachtet werden.
Des Weiteren bieten Wohnungsbaugesellschaften oft provisionsfrei günstige
Wohnungen in Ravensburg an. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt:
• Bau- und Sparverein Ravensburg e. G., Reichlestraße 21, 88212 Ravensburg, Tel. (0751) 366 22-0;
17
•
Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH, Friedrich-Schiller-Straße 22, 88214 Ravensburg,
Tel. (0751) 36 97-0.
Dies sind nur einige unverbindliche Tipps, um Euch die Wohnungssuche in Ravensburg zu erleichtern. Wenn Ihr weitere Fragen habt, wendet Euch bitte an uns.
VI.
Bibliotheken / Lernmöglichkeiten:
1.
Landgericht
Die Bibliothek am Landgericht ist vollständig modernisiert und aktuell. Die für die
Referendarausbildung zusätzlich notwendige besondere Literatur findet man ebenso
in der Bibliothek des Landgerichts. Sie ist sehr aktuell ausgestattet.
Die Bibliothek am Landgericht ist eine Präsenzbibliothek, d. h. Ihr könnt dort lernen
und arbeiten.
Es gibt direkt in der Bibliothek einen Lesesaal, in dem die Referendare unter sich
sind und sie die Gelegenheit haben zu lernen.
Daneben bietet das Landgericht bei Interesse und Bedarf nach Rücksprache mit der
Ausbildungsleiterin weitere Räume an, um dort, eventuell auch als private AG, gemeinsam zu lernen.
Die Unterrichtsräume sind sehr modern ausgestattet und bieten eine sehr angenehme Atmosphäre zum Lernen bzw. für den AG-Unterricht. Hier können auch die jeweils angebotenen Klausuren geschrieben werden.
2.
Staatsanwaltschaft & Uni Konstanz
Auch bei der Staatsanwaltschaft gibt es eine Bibliothek (150 m südlich des LG,
gelbes Haus), ebenso wie am VG Sigmaringen und an der Uni in Konstanz.
Die Bibliothek der Universität Konstanz gehört zu den größten und modernsten in
Deutschland. Benutzerausweise sind auch für Externe unter Vorlage des Personalund des Referendarausweises bei der Ausleihzentrale kostenlos erhältlich. Die Bücher können in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten ausgeliehen werden. Ein Riesenvorteil der Bibliothek ist, dass sie 24 Stunden am Tag geöffnet hat.
Homepage: www.ub.uni-konstanz.de
3.
Kopien
Kopien können Referendare zum Preis von 5 Cent auf dem Kopiergerät des Landgerichts (Bibliothek) machen. Kopien für den Ausbildungsrichter oder die AG sind
kostenlos; bitte die Hinweise am Kopierer beachten.
18
VII.
Kneipen
APR-Empfehlungen für Cafés, Kneipen und Gaststätten
1. Lokale zum Essen und Trinken:
Altes Lädele
unten Imbiss, oben Pizzeria, Mittagessen im Fachwerkaus, zu
empfehlen - Seelbruckstraße 5, Tel.: (0751) 24 155
Asia-Palast
Mongolisches/asiatisches all-you-can-eat Restaurant im Industriegebiet (beim OBI). Sehr vielfältiges Angebot, insbesondere
wird das Essen am Buffet roh angeboten und vom Koch dann
teilweise frisch zubereitet. Unbedingt reservieren.
Babiole
Leckere Flammkuchen und Foccacia, Frühstück. Direkt am Marienplatz.
Barbarossa
Exzellent ausgestattete, aber etwas teurere Bar; sonntags ab 10
Uhr Brunch, Rosenstraße
Bärengarten
Im Sommer Biergarten, BA-Feten und andere Events, bei denen
die Kneipe zum Dance-Club wird, tolles Essen, leider etwas teuer
- Schützenstraße 21, Tel.: (0751) 35 30 92
Central
Café, gepflegtes Restaurant im OG., Kronleuchter und roter
Samt, reichliches Frühstück, Antipasti aus der Vitrine, guter Kaffee & Kuchen - Marienplatz 48, Tel.: (0751) 325 33
China-Paradies
Liegt zwar etwas außerhalb der Altstadt in der Gartenstraße 86,
aber sehr zu empfehlen, insbesondere das Mittagsbuffet all-youcan-eat für 6,99 € - Tel.: (0751) 132 18
Colours
Café mit sehr leckeren Speisen, insbesondere auch tolle Mittagsmenüs, direkt neben dem Benetton (von dem das „Colours“
auch betrieben wird), im Sommer gut zum Draußensitzen, gutes
Frühstück, am Wochenende auch sehr gutes Brunchangebot Bachstraße 35, Tel.: (0751) 35 26 828
Gaesselin
Sehr gemütliches kleines Café mit absolut empfehlenswertem
Essen, am Wochenende auch Brunch in der Adlerstraße 2 gegenüber vom Barbarossa, Tel.: (0751) 22 526
Gordons
Kleine Bar im Obergeschoss, gegenüber vom Kupferle am Marienplatz, im Sommer auch zum Draußensitzen, gutes Bier, am
Wochenende auch meist Sport, insbesondere Fußball-LiveÜbertragungen
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Greenz
Gute Cocktail-Bar mit angenehmer Musik und kleinem Mittagstisch. Abends am Wochenende i. d. R. gut besucht, Rosenstraße
16
Gypsy´s
Amerikansiche/mexikanische/italienische
Küche,
Cocktails,
schräg gegenüber vom Landgericht - Marienplatz 10, Tel.: (0751)
146 09
Humpis
Gut bürgerliches Restaurant in der Marktstraße, schöne Atmosphäre
India House
Guter Inder mit all-you-can-eat Buffet als Mittagstisch in der Grüner-Turm-Straße
Irish Pub
Schöner Gewölbekeller, klassisches Pub-Atmosphäre, donnerstags oft Live-Musik, Pommes mit Essig, Guinness, FußballÜbertragungen auf Leinwand, Eichelstraße, Tel.: (0751) 13 499
Kastanie
Hervorragender Italiener, wenn auch nicht ganz günstig, Ohne
Reservierung schwierig einen Platz zu bekommen
Kupferle
Café, auch mit bürgerlichem Essen, Marienplatz, schräg gegenüber vom Landgericht, im Sommer Sonne satt
Lüderitz
Stilvolle Bar im Keller gelegen, sehr gutes Bier, die Räume kann
man auch für Partys mieten, oft finden hier auch BA-Partys statt,
im Sommer gut ach zum Draußensitzen, direkt neben der Nudeloper am Marienplatz
Mezzo
Restaurant/bar in der Oberen Breiten 2a, Mittagstisch, Karte auch
online unter www.mezzo-ravensburg.de abrufbar
Mohren
Gut bürgerliches Restaurant, teils etwas ausgefallene und gehobene Küche, im oberen Bereich der Markstraße
Nudeloper
Happy-Hour 18 bis 20 Uhr und ab 23 Uhr (Cocktails für 3,33 €),
all-you-can-eat: Pizza und Pasta für 8,88 €, Marienplatz, schräg
gegenüber
vom
Landgericht,
Fußball-Bundesliga-LiveÜbertragung
Rebleutehaus
Direkt neben dem Landgericht, gehobene Küche, falls die Eltern
mal zu Besuch kommen - Schulgasse 15, Tel.: (0751) 153 00
Riva
Schöne moderne Bar, wechselnde Mittagsessen, im Sommer
draußen, gegenüber der Frauenkirche - Kirchstraße 21, Tel.:
(0751) 22 040
Stippe
Nette Bar/Restaurant/Café am Gespinstmarkt
Tres Amigos
Multikulturell, sehr gute Caipis, südamerikanisch, manchmal interessante Live-Bands, - Schussenstraße 13/1, Tel.: (0751) 183 07
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Walfisch
Italienisches Restaurant mit Mittagsgerichten ab 4,90 €, wochentags ab spätestens 12.30 Uhr brechend voll (Reservierung sinnvoll), gutes Essen, etwas stressige, aber dafür original italienische
Bedienung - Bachstraße 5, Tel.: (0751) 177 31
Wilderer
Gutes Restaurant mit Mittagstisch und insbesondere draußen in
der Sonne viele Plätze, direkt gegenüber vom Babiole
Zapatas
Gutes mexikanisches Restaurant neben dem Tres Amigos in der
Schussenstraße
Zum Muke
Guter Mittagstisch, online unter www.residenz-ravensburg.de abrufbar. Liegt etwas versteckt in der Herrenstraße (neben der Tourist-Info)
2.
Discotheken:
Douala
etwas ausgefallen (Marihuana-Duft), House Music im
verwinkelten Keller, oft bekannte DJs, Sofas im Freien, HomoParties, Pfannenstielstraße
(hinter Billard-Center/Bahnstadt-Parkhaus)
Gonzales
Salsa und Merengue bei lateinamerikanischem Flair, schön
eingerichtet, am Wochenende sehr gut besucht, etwas älteres
Publikum (über 20 J.), mittwochs Tanzkurs, Escher-Wyss-Straße
Hugo’s
Disco, wenn man mal Lust auf Tanzen hat, nichts Besonderes,
teilweise sehr junges Publikum (knapp 18 Jahre oder drunter…)
neben „Gonzales“, Donnerstags ist richtig was los (After-WorkParty)
Kantine
Club mit Restaurant, stilvolles schönes Flair im alten
Güterbahnhofsgebäude, Terrasse, oft besondere
Veranstaltungen (z. B. Karaoke-, 70er 80er Partys), House,
Funk, Soul, Metzgerstraße 1
MayerMüllerSchulze
Neuer Club, nettes Ambiente, Publikum 25+, oft besondere
Veranstaltungen, Höll 36
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VIII. Kultur
1.
Theater und Konzerte
•
•
•
•
•
•
2.
Konzerte
•
•
•
•
3.
Konzerthaus Ravensburg
Kultur- und Kongresszentrum Weingarten
Graf-Zeppelin-Haus Friedrichshafen
Theater Ravensburg
Messe Friedrichshafen
Hoftheater Baienfurt
Oberschwabenhalle Ravensburg
Pianohaus Boger Ravensburg
Klosterkirche Weißenau
Basilika Weingarten
Kleinkunst
• Zehntscheuer Ravensburg
• Theaterstadel Gehrenberg
• Bahnhof Fischbach bei Friedrichshafen
IX.
Oberschwäbisches
1.
„Blutritt“ in Weingarten
In Weingarten am Freitag nach Christi Himmelfahrt. Zum Gedenken an die dem
Kloster 1094 am Tag nach Himmelfahrt vermachte Reliquie mit dem Blut aus der
Seitenwunde Christi findet eine Reiterprozession mit über 2.600 Teilnehmern und
eine Wallfahrt mit bis zu 50.000 Pilgern statt.
2.
Fronleichnamsprozession
In den kleinen Gemeinden auf dem Lande werden für die Fronleichnamsprozessionen vor den Bauernhöfen sehr schöne Blumenbilder gelegt.
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3.
Rutenfest
In Ravensburg am letzten Wochenende vor den Sommerferien (voraussichtlich Ende
Juli). Ravensburg steht Kopf – am Rutenmontag wird nicht gearbeitet: morgens findet ein Festzug statt. Die Teilnehmer tragen historische Kostüme und Trachten. Eine
Woche lang ziehen die Trommlergruppen von 6.00 Uhr früh an durch Ravensburg.
Der Ursprung des Festes liegt in den sog. „Rutengängen“ des 15. und 16. Jahrhunderts. Die Lehrer gingen mit ihren Schülern in die nahen Wälder, um dort die Ruten
zur Züchtigung der Schüler zu schneiden; sie kehrten dann fröhlich singend zurück
[streitig, andere Versionen sind bei den Einheimischen zu erfragen]. Informationen
unter: www.rutenfest.de
Unbedingt mitmachen, und zwar von Freitag bis Dienstag! Möglichst noch Besuch
bekommen und sonst nichts vornehmen! Die Läden sind geschlossen. Es herrscht in
der ganzen Stadt „Ausnahmezustand“.
X.
Sport
1.
Referendarsport
Im Sommer treffen wir uns einmal wöchentlich in Bavendorf oder einem Freibad zum
Beachvolleyball. Der Referendarsport ist erst seit kurzem wieder aktiv und freut sich
über jeden Referendar, die sportliche Leistungsfähigkeit steht hinter dem Spaß an
der Sache zurück. Also keine Angst, es macht echt Spaß...
2.
Wassersport
Segeln/Surfen: Bodensee und umliegende Seen (Alpsee/Immenstadt)
Baden: Hallenbäder in Ravensburg und Weingarten; Freibäder in Weingarten (sehr
groß, mit Beachvolleyball- und Fußball-Felder) und am Flappach-Weiher, Ravensburg, Seen in der Umgebung.
Ein sehr zu empfehlendes Thermalbad mit Sauna ist die Therme in Meersburg,
www.meersburg-therme.de (vergünstigter Eintritt mit Referendarsausweis!).
3.
Wandern
solltet Ihr hier auf jeden Fall. Das Allgäu und der nahe Bregenzer Wald bieten hierzu
ein ideales Gebiet. Nach Oberstdorf sind es ca. 80 km, ca. 1½ Std. Fahrt. Aber auch
die Wälder und Naturschutzgebiete Oberschwabens sind sehenswert. Geführte
Bergtouren veranstaltet der Deutsche Alpenverein, Ravensburg, Marktstraße 59,
88212 Ravensburg, Tel. (0751) 35 23 90.
23
4.
Skifahren
Allgäu, Bregenzer Wald, Montafon und Engadin sind am schnellsten zu erreichen.
Überall bestehen ausgezeichnete Möglichkeiten. Der Deutsche Alpenverein (Adresse
siehe oben) bietet ebenfalls geführte Skitouren an. Nähere Informationen zu Preisen
und Wetterlage sind unter www.bergfex.at bzw. www.bergfex.at zu finden.
5.
Sportverein
Der größte Verein ist der „Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg e. V.“ (TSB). Informationen und das gesamte Sportprogramm sind beim TSB erhältlich: Brühlstraße
31, 88212 Ravensburg, Tel. (0751) 222 47, Homepage: www.tsb-ravensburg.de
Außerdem gibt es Sonderkonditionen für Referendare beim Tennisclub Oberzell,
Albersfelder Straße 62, 88213 Ravensburg, Tel. (0751) 64 640.
6.
Radfahren
Besonders empfehlenswert ist es, einmal den Bodensee zu umrunden (von Konstanz mit der Fähre nach Meersburg). Von Ravensburg aus sind es etwa 150 km.
Landschaftlich besonders schön ist es bei Bregenz/Lindau östlich des Rheindeltas
und zwischen Rorschach und Konstanz.
7.
Trimmpfade und Joggingstrecken
Diese gibt es u. a. beim Hirschgehege bei Fenken (Richtung Schlier), in Richtung
Wilhelmsdorf bei Hübscher und beim Freibad Weingarten.
8.
Klettern
ist am Kletterturm in der Schlierer Straße möglich.
XI.
„Referendarstraditionen“ am LG
1.
Feste:
Jede vorangegangene Referendars-AG richtet ein sog. „Weißwurstfrühstück“ für
die jeweils nachfolgende AG aus. Dieses Frühstück dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Begrüßung der „Neuen“ und findet in den Räumen des LG statt.
Für die AG, die vor Euch Examen schreibt, richtet der APR mit den Referendaren ein
“Sektempfang“ ausrichten, und zwar direkt im Anschluss an deren letzte schriftliche
Examensklausur, also an dem entsprechenden Wochentag im Juni eines jeden Jahres.
24
Außerdem ist es Tradition, dass der APR eine Weihnachtsfeier organisiert (kann
auch Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt sein und eine etwas wärmere
Kneipe im Anschluss) und hierzu die Ausbilder und alle Referendare einlädt.
Im Sommer, Mitte Juli, gibt es dann das Justizfest. Dieses Fest wird gemeinsam
vom Gericht, den Anwälten und der Staatsanwaltschaft organisiert. Es werden alle
Angehörige des Landgerichts, der Amtsgerichte, die Staatsanwälte, Rechtsanwälte,
Notare und Referendare eingeladen. Hierbei wird immer die Hilfe der Referendare
benötigt, um Salate zur Verfügung zu stellen, Getränke auszuschenken, etc.
Das klingt erst nach viel Arbeit, macht aber im Endeffekt viel Spaß, das Fest ist immer schön und die Arbeit verteilt sich meist gut auf die Referendare und die anderen
Helfer.
2.
Sport
In den letzten Jahren haben wir einmal pro Jahr an einem Wochenende eine Skiausfahrt in den Bregenzer Wald gemeinsam mit einigen ski-begeisterten Richtern,
Staatsanwälten und ehemaligen Referendaren gemacht; es war immer sehr unterhaltsam!
In den Sommermonaten bietet sich die Gelegenheit für alle, die gern Fußball spielen, bei Spielen der dann jeweils aus kickfreudigen Referendaren, Richtern und
Staatsanwälten bestehenden „Justiz-Fußballmannschaft“ gegen Rechtsanwälte
oder Justizmannschaften anderer LG-Bezirke zu kicken. Hier ist es nicht wichtig, ob
jemand „gut“ spielt; es zählt allein die Begeisterung und der Wille zum Mitmachen!
3.
Andere Referendare
Es erweist sich immer wieder als äußerst interessant, sehr nützlich aber auch sehr
unterhaltsam, mit anderen Referendaren aus anderen AGs Erfahrungen auszutauschen. Wir können nur an Euch appellieren, nicht so scheu zu sein, wie es selbst
manche von uns einmal waren, denn die Kommunikation untereinander ist eine Bereicherung für beide Seiten.
Wenn Ihr irgendwelche Fragen habt, dann traut Euch ruhig, uns anzusprechen oder
anzurufen. Ob Ihr einen Anwalt sucht, nach 6 Monaten immer noch nicht wisst, wo
Frau Karrer sitzt, oder nicht wisst, wie ein Haftbefehl zu formulieren ist – im Zweifel
wissen wir es zwar selbst nicht, aber wir werden immer gerne versuchen, Euch weiterzuhelfen!
Hierfür ist auch der Referendarstammtisch eine schöne Gelegenheit, der immer am
ersten Donnerstag im Monat stattfindet.
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XII.
Zum Schluss ...
Wer hat diesen Leitfaden eigentlich erstellt? Das waren wir vom Ausbildungspersonalrat (APR). Jedes Jahr beim Weißwurstfrühstück werden aus der neuen AG zwei
Referendare (im besten Fall auch gesellige und kommunikative) gewählt, die die ältesten APR-Mitglieder, die unmittelbar vor dem Examen stehen, ablösen. Es ist mit
dem Amt nicht viel Arbeit verbunden, es macht in erster Linie Spaß und ist nicht
schwierig und man wächst in sein Amt richtig hinein.
Die Aufgaben liegen in erster Linie in der Vertretung der Referendare. Wir sind die
Schnittstelle zwischen einzelnem Referendar und den Ausbildern bzw. der Ausbildungsleiterin.
Außerdem obliegt uns die Organisation und Überwachung der Feschtle.
Die spezifischen Belange der einzelnen Arbeitsgemeinschaften werden von den jeweiligen Sprechern wahrgenommen.
Eine schöne und erfolgreiche Zeit in Ravensburg wünscht Euch Euer APR!
Anna-Lina Döpke (AG II/12, 1. Vorsitzende)
Jacqueline Haferkorn (AG II/12, stellv. Vorsitzende)
Olga Chlinin (AG II/12, Kasse)
[email protected]
Wenn Ihr noch weitere Fragen habt, schickt uns einfach eine Mail!
Ansonsten stehen Euch am Landgericht mit Rat und Tat gern zur Seite:

Frau Karrer,
unsere Hilfe bei allen formellen und sonstigen Problemen: Bei der Bibliothek,
1. Stock, Zimmer 139 oder unter Tel. 0751-806-1631
(E-Mail: [email protected])
sowie

Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Schumacher-Diehl,
Ausbildungsleiterin, 1. Stock, Zimmer 124 oder unter Tel. 0751-806-1688
(E-Mail: [email protected])

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