Starterfreizeit Ochtersum/Nordsee vom 14.

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Starterfreizeit Ochtersum/Nordsee vom 14.
Starterfreizeit Ochtersum/Nordsee vom 14. - 16. Juni 2013
Spielen, toben, im Watt laufen, in der Nordsee,
interessante Dinge entdecken, wundervolle
Tiere sehen, basteln, Lagerfeuer, Schafe,
Pferde, Geschichten, ein Leuchtturm und vieles
Mehr sind die Zutaten der diesjährigen
Starterfreizeit.
Darüber hinaus werden wir singen, beten und einfach
Spaß haben zusammen. Sei dabei!
Hof Apfelherz in Ochtersum an der Nordsee
Für Starter
Anmeldeschluss:
Beitrag pro Teilnehmer:
15. Mai 2013
34,90 €
Achtung: Bitte Beitrag (und Spenden) möglichst bei Abgabe der Anmeldung
überweisen. Dies senkt Verwaltungskosten und unterstützt die Vorbereitung.
Bei Überweisung bitte die Namen der Teilnehmer und der Aktion angeben.
Danke!!!
Teilnahmebedingungen:
Mit Abgabe der angehängten Anmeldung akzeptieren der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten nachfolgende Bedingungen zur Teilnahme an Camps, Fahrten oder Unternehmungen (nachfolgend Aktionen genannt).
1. Gültigkeit der Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordrucks. Die Abgabe verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags (siehe 3b).
2. Teilnehmerzahl:
Im Allgemeinen ist die Teilnehmerzahl bei Aktionen begrenzt. Die Plätze werden nach dem Eingangsdatum der
Anmeldung vergeben. Die Stammleitung behält es sich vor, in Einzelfällen z.B. altersabhängig oder nach Stammzugehörigkeit anders zu verfahren.
3. Kosten und Zuschüsse:
a) Der Teilnahmebeitrag einer Aktion ist auf dem Anmeldevordruck angegeben. Aus Gründen der Bezuschussung
können nur die unmittelbar zur Aktion gehörenden Kosten berechnet werden. Die Verwaltung einer Aktion sowie ihre Vor- und Nachbereitung muss der Stamm aus Spenden finanzieren.
b) Mit Abgabe der Anmeldung ist auch der Teilnahmebeitrag zu überweisen, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Aktion. Die empfohlene Spende ist nicht in der Rechnung enthalten, kann aber zusammen mit dem
Teilnahmebeitrag gezahlt werden.
c) Für alle Teilnehmer einer Aktion sind die Kosten so kalkuliert, dass wir öffentliche Zuschüsse erhalten. Der
zuständige Landkreis und ggf. das Land erhalten dazu nach Ende der Aktion eine Teilnehmerliste von uns.
Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte mit. In diesem Fall erhöht sich der Teilnahmebeitrag
um die entsprechenden Zuschüsse.
d) Für Empfänger von Sozialhilfeleistungen stellen wir gerne nach Absprache einen Antrag auf Übernahme der
Kosten bei den entsprechenden Behörden.
4. Rücktritt:
Erfolgt der Rücktritt vor Ablauf der in der Anmeldung genannten Anmeldefrist und 14 Tage vor Aktionsbeginn
wird der Teilnahmebeitrag vollständig erstattet. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.
5. Dokumente:
Zur Aktion muss jeder Teilnehmer seine Krankenversicherungskarte mitnehmen. Bei Fahrten ins Ausland sind
entsprechende Reisedokumente mit mindestens 3-monatiger Gültigkeit mitzuführen, sowie gültige Dokumente
der Krankenkasse zur Versicherung im entsprechenden Ausland.
6. Medikamente und medizinische Versorgung:
Sollen Mitarbeiter während einer Aktion die Einnahme von Medikamenten betreuen, muss dazu eine unterschriebene schriftliche Erklärung vorliegen (Vordruck z.B. auf der Website des Stamm 8). Bagatellwunden, d.h.
(Schürfwunden, kleine Schnittwunden, in denen die Haut nicht vollständig eröffnet ist und nicht genäht werden
muss) dürfen von Mitarbeitern mit Wundpflaster und Wunddesinfektionsspray behandelt werden.
7. Gepäck und Ausrüstung:
Jeder Teilnehmer muss sich selbst Gedanken über sein Gepäck machen: was ist wichtig, was wird nicht benötigt?
Oft wird das Gepäck über lange Strecken getragen, jedes Kilo weniger erhöht die gute Laune. Für einige Aktionen werden Packlisten als freiwilliger Service bereitgestellt. Verbindliche Aussagen über das Maximalgewicht
des Gepäcks sind unbedingt einzuhalten, andernfalls werden erhöhte Transportkosten (z.B. bei Flugreisen) in
Rechnung gestellt.
8. Regeln:
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Aktionsleitung zu gehorchen und sich gemäß der Royal
Rangers-Regeln (goldene Regel, acht blaue Zacken) zu verhalten. Er verspricht: „ich werde mich bei allen Aufgaben nach Kräften beteiligen und dazu beitragen, dass alle eine gute Zeit erleben.“ Bei groben Verstößen wird der
Teilnehmer auf eigene Rechnung vorzeitig nach Hause geschickt.
9. Haftung:
Es gilt ein generelles Alkohol-, Drogen-, Rauch- und Sexverbot. Bei Verstoß gegen diese Regeln haftet der Erziehungsberechtigte für sein Kind.
Lassen Sie uns die folgende Seite zukommen durch Ihr Kind, per Fax/E-Mail/Post oder direkt in unseren Briefkasten am RR-Parkplatz.
Hauptstammleiter: Gerhard Wagner Handeloher Str. 10, 21261 Welle Tel.: 04188/899040 Fax: 04188/899041
www.royal-rangers-tostedt.de E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: Freie Christengemeinde e.V., Konto: 600 20 18, BLZ: 207 500 00, Sparkasse Harburg-Buxtehude
Anmeldung zur Starterfreizeit Ochtersum/Nordsee vom 14. - 16. Juni 2013
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Teilnahmebedingungen:
Mit Abgabe der angehängten Anmeldung akzeptieren der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten nachfolgende Bedingungen zur Teilnahme an Camps,
Fahrten oder Unternehmungen (nachfolgend Aktionen genannt).
1. Gültigkeit der Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordrucks. Die Abgabe verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags (siehe 3b).
2. Teilnehmerzahl:
Im Allgemeinen ist die Teilnehmerzahl bei Aktionen begrenzt. Die Plätze werden nach dem Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Die Stammleitung behält es sich vor, in Einzelfällen z.B. altersabhängig oder nach Stammzugehörigkeit anders zu verfahren.
3. Kosten und Zuschüsse:
a)
Der Teilnahmebeitrag einer Aktion ist auf dem Anmeldevordruck angegeben. Aus Gründen der Bezuschussung können nur die unmittelbar zur Aktion
gehörenden Kosten berechnet werden. Die Verwaltung einer Aktion sowie ihre Vor- und Nachbereitung muss der Stamm aus Spenden finanzieren.
b) Mit Abgabe der Anmeldung ist auch der Teilnahmebeitrag zu überweisen, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Aktion. Die empfohlene Spende
ist nicht in der Rechnung enthalten, kann aber zusammen mit dem Teilnahmebeitrag gezahlt werden.
c)
Für alle Teilnehmer einer Aktion sind die Kosten so kalkuliert, dass wir öffentliche Zuschüsse erhalten. Der zuständige Landkreis und ggf. das Land
erhalten dazu nach Ende der Aktion eine Teilnehmerliste von uns. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte mit. In diesem Fall erhöht
sich der Teilnahmebeitrag um die entsprechenden Zuschüsse.
d) Für Empfänger von Sozialhilfeleistungen stellen wir gerne nach Absprache einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei den entsprechenden Behörden.
4. Rücktritt:
Erfolgt der Rücktritt vor Ablauf der in der Anmeldung genannten Anmeldefrist und 14 Tage vor Aktionsbeginn wird der Teilnahmebeitrag vollständig erstattet. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.
5. Dokumente:
Zur Aktion muss jeder Teilnehmer seine Krankenversicherungskarte mitnehmen. Bei Fahrten ins Ausland sind entsprechende Reisedokumente mit mindestens 3-monatiger Gültigkeit mitzuführen, sowie gültige Dokumente der Krankenkasse zur Versicherung im entsprechenden Ausland.
6. Medikamente und medizinische Versorgung:
Sollen Mitarbeiter während einer Aktion die Einnahme von Medikamenten betreuen, muss dazu eine unterschriebene schriftliche Erklärung vorliegen
(Vordruck z.B. auf der Website des Stamm 8). Bagatellwunden, d.h. (Schürfwunden, kleine Schnittwunden, in denen die Haut nicht vollständig eröffnet ist
und nicht genäht werden muss) dürfen von Mitarbeitern mit Wundpflaster und Wunddesinfektionsspray behandelt werden.
7. Gepäck und Ausrüstung:
Jeder Teilnehmer muss sich selbst Gedanken über sein Gepäck machen: was ist wichtig, was wird nicht benötigt? Oft wird das Gepäck über lange Strecken getragen, jedes Kilo weniger erhöht die gute Laune. Für einige Aktionen werden Packlisten als freiwilliger Service bereitgestellt. Verbindliche Aussagen über das Maximalgewicht des Gepäcks sind unbedingt einzuhalten, andernfalls werden erhöhte Transportkosten (z.B. bei Flugreisen) in Rechnung
gestellt.
8. Regeln:
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Aktionsleitung zu gehorchen und sich gemäß der Royal Rangers-Regeln (goldene Regel, acht blaue
Zacken) zu verhalten. Er verspricht: „ich werde mich bei allen Aufgaben nach Kräften beteiligen und dazu beitragen, dass alle eine gute Zeit erleben.“ Bei
groben Verstößen wird der Teilnehmer auf eigene Rechnung vorzeitig nach Hause geschickt.
9. Haftung:
Es gilt ein generelles Alkohol-, Drogen-, Rauch- und Sexverbot. Bei Verstoß gegen diese Regeln haftet der Erziehungsberechtigte für sein Kind.
Bitte die folgenden Angaben in Druckbuchstaben ausfüllen:
Hiermit melde ich mich/mein Kind verbindlich zur Starterfreizeit Ochtersum/Nordsee an.
Vorname des Teilnehmers
Name des Teilnehmers
Straße, Hausnummer
PLZ
Ich bin:
Ort
O
O
Mein Kind benötigt Medikamente:
Mein Kind ist:
Geburtsdatum
O
O
Starter
Freund
E-Mail-Adresse für weitere Infos
O
O
Kundschafter
Mitarbeiter
nein
Nichtschwimmer
O
O
Unterschrift des Erziehungsberechtigten,
O
O
O
Pfadfinder
Pfadranger
Erwachsener und möchte als Helfer mitkommen
ja (ggf. separaten Vordruck ausfüllen)
Schwimmer und darf am Schwimmen teilnehmen
Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme ihnen zu:
Ort, Datum,
Telefonnummer für Notfälle
O ja
O nein
Name des Erziehungsberechtigten in Druckschrift
Lassen Sie uns diese Anmeldung zukommen durch Ihr Kind, per Fax/E-Mail/Post oder direkt in unseren Briefkasten am RR-Parkplatz.
Hauptstammleiter: Gerhard Wagner Handeloher Str. 10, 21261 Welle Tel.: 04188/899040 Fax: 04188/899041
www.royal-rangers-tostedt.de E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: Freie Christengemeinde e.V., Konto: 600 20 18, BLZ: 207 500 00, Sparkasse Harburg-Buxtehude