Übersicht Länderinfos: Ukraine
Transcrição
Übersicht Länderinfos: Ukraine
Länderinfos: Ukraine Übersicht Einreise für Deutsche Visumfrei für einen Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen pro Halbjahr. Notwendig zur Einreise sind der mindestens noch drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen nationalen Reisepass, der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (gültig für die Ukraine) für die Dauer des Aufenthalts. Einreise für Österreicher Visumfrei für einen Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen pro Halbjahr. Notwendig zur Einreise sind der mindestens noch drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen nationalen Reisepass, der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (gültig für die Ukraine) für die Dauer des Aufenthalts. Einreise für Schweizer Visumfrei für einen Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen pro Halbjahr. Notwendig zur Einreise sind der mindestens noch drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen nationalen Reisepass, der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (gültig für die Ukraine) für die Dauer des Aufenthalts. Landesdaten Lage Die Ukraine ist eine selbstständige Republik. Sie gehört zur GUS-Gemeinschaft unabhängiger Staaten. Die Ukraine grenzt im Norden an die Republik Belarus (Weißrussland) und die Russische Föderation, im Osten an die Russische Föderation, im Süden an das Assowsche Meer und das Schwarze Meer (u.a. mit der Halbinsel Krim), im Südwesten an Rumänien und die Republik Moldau (Moldova) sowie im Westen an Ungarn, die Slowakische Republik und Polen. Der Fluss Dnjepr teilt das Land von Nord nach Süd. Fläche: 603.700 km². Verwaltungsstruktur: 24 Bezirke (Oblaste) und die autonome Republik Krim. Einwohner Bevölkerung: ca. 45,6 Millionen Städte: Kiew (Hauptstadt) ca. 2,8 Millionen Charkow ca. 1,4 Millionen Odessa ca. 1 Millionen Dnjepropetrowsk ca. 1 Millionen Donezk ca. 955.000 Zaporoschje ca. 772.600 Lwow (Lwiw, Lemberg) ca. 729.800 Krywyj Rih ca. 660.200 Mykolajiw (Mariupol) ca. 497.000 Sprache Die Amtssprache des Landes ist Ukrainisch. Russisch wird als Verkehrssprache auch noch häufig gesprochen (Etwa 22 Prozent der Bevölkerung sind Russen). Zeitverschiebung Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +1 Stunde Da in der Ukraine zeitgleich mit Deutschland auf Sommerzeit umgestellt wird, bleibt der Zeitunterschied auch während des Sommerhalbjahres erhalten. Telefon/Post Post Der Postverkehr ist unzuverlässig. Sendungen nach Westeuropa sind oft über zwei Wochen unterwegs. Telefon Die Vorwahl von Deutschland, Österreich und der Schweiz in die Ukraine ist 00380, bei einer fünfstelligen Rufnummer muss nach der Ortsvorwahl noch eine 2 vorangestellt werden. Die Vorwahl von der Ukraine nach Deutschland ist 81049, nach Österreich 81043 und in die Schweiz 81041 (nicht von allen Orten aus möglich). Jeweils nach der 8 ist http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 1/9 Länderinfos: Ukraine das Freizeichen abzuwarten. NOTRUFNUMMERN: Polizei 02, Unfallrettung 03, Feuerwehr 01. Mobilfunk Netztechnik: GSM 900/1800. Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbietern in der Ukraine von E-Plus, O2, Telekom Deutschland und Vodafone. Das Mobilfunknetz ist nicht flächendeckend. Internet Länderkürzel: .ua Internetcafes gibt es in Kiew, Odessa und Lwiw. Feiertage Feiertage 2017: 1. Januar (Neujahr) 7. Januar (orthodoxe Weihnachten) 8. März (Internationaler Frauentag) 16./17. April (orthodoxes Osterfest) 1. und 2. Mai (Tage der Arbeit) 8./9. Mai (Siegestag) 5. Juni (orthodoxer Pfingstmontag) 28. Juni (Tag der Verfassung) 24. August (Tag der Unabhängigkeit) 14. Oktober (Tag der Verteidiger der Ukraine) Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, so ist der darauf folgende Montag frei. Die Hauptferienmonate sind Juli und August. Öffnungszeiten Banken: Mo bis Fr 9/10-13, 14-18 Uhr; Büros: Mo bis Fr 9-18 Uhr. Es sind lange Mittagspausen von mindestens eineinhalb Stunden die Regel. Geschäfte: Es gibt in der Ukraine keine gesetzliche Ladenschlussregelung. In der Regel sind Geschäfte aber wie folgt geöffnet: Mo bis Sa 8-19 Uhr (Kaufhäuser); kleinere Läden Mo bis Fr 9-18 Uhr. Einige Geschäfte haben auch bis 20 Uhr geöffnet. Post: Mo bis Fr 8-17 Uhr. Das Hauptpostamt in Kiew (Chrestschatyk 22) ist rund um die Uhr geöffnet. Kleidung Während der Hauptreisezeit sollte man überwiegend Sommerkleidung mitnehmen, jedoch auch Übergangskleidung griffbereit haben. Im Winter braucht man unbedingt warme Kleidung, da es sehr kalt werden kann. Ein Regenschutz ist das ganze Jahr über notwendig. Land und Leute Geschichte/Politik Vor Beginn der christlichen Zeitrechnung lebten auf dem Gebiet der heutigen Ukraine Skythen und Perser, später Hunnen und Goten. Ab dem fünften Jahrhundert ließen sich ostslawische Stämme nieder. Sie bildeten im neunten Jahrhundert aus mehreren Teilfürstentümern das überall im Osten berühmte Kiewer Reich (mit der Stadt Kiew als Zentrum), das unter Großfürst Wladimir I. im zehnten und elften Jahrhundert seine große Zeit hatte. Im 13. Jahrhundert drangen Mongolen in das Kiewer Reich ein. Ab dem 14. Jahrhundert eroberten Polen und Litauer den größten Teil der Ukraine. Doch nach dem Polnisch-Russischen Krieg im 17. Jahrhundert verlor Polen die ukrainischen Gebiete östlich des Dnjepr an Russland. Nach der Russischen Februarrevolution erklärte die Ukraine 1918 ihre Unabhängigkeit, wurde jedoch dennoch eine sozialistische Sowjetrepublik. Bei der Auflösung der UdSSR nach dem Zweiten Weltkrieg erklärten sich die Ukrainer 1991 als unabhängig und wurden Mitglied der GUS. Die Ukraine ist heute eine präsidiale Republik. Ein baldiger EU-Beitritt wird angestrebt. Wirtschaft Die Ukraine ist ein wirtschaftlich bedeutendes Gebiet im Bereich der GUS mit einer gut funktionierenden Industrie, insbesondere in den Regionen um die Großstädte Kiew, Odessa und Charkow. http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 2/9 Länderinfos: Ukraine Die Landwirtschaft profitiert von dem günstigen Klima und den fruchtbaren Böden. Die Ukraine war schon immer ein großer Agrarproduzent. Jahrhundertelang nannte man die Gegend den "Brotkorb Europas". Man baut vor allem Getreide an, besonders Weizen und Mais. Außerdem gedeihen auf den Böden des Landes Kartoffeln und Zuckerrüben, aber auch Obst, Gemüse, Tabak und Sonnenblumen. Die Erträge bei Getreide und Kartoffeln sind überdurchschnittlich hoch. Die Ukraine ist heute jedoch durch Schattenwirtschaft und Korruption am Rande des wirtschaftlichen Zusammenbruchs. Große Teile der Bevölkerung sind arbeitslos oder ohne Lohn. Der bereits vorhandene Tourismus in der Ukraine soll noch erheblich weiterentwickelt werden. Vegetation Im Norden der Ukraine erstreckt sich eine Waldzone, in der Eichen und Erlen, Kiefern, Fichten und Hainbuchen wachsen. Sie werden von weiten Nieder- und Hochmooren umgeben, in denen man eine Reihe seltener Pflanzen finden kann. Im Süden schließt sich eine Waldsteppenzone an, in der man Misch- und Laubwälder mit Eichen und Ahorn, Buchen, Hainbuchen und Linden findet. Auch Rhododendren gedeihen hier und man sieht Ebereschen, Holunder und Wacholder. Der Waldbestand löst sich in Richtung Süden und Südosten nach und nach auf. Dazwischen dehnen sich Wiesensteppen aus. Dann grenzt ein Steppengürtel an, der schließlich in die Trockensteppe übergeht. Die Zonen der Waldsteppen und auch der nördlichen Steppen sind allerdings großenteils einem intensiven Ackerbau geopfert worden. Tierwelt Die intensive Landwirtschaft hat die Zahl der wilden Tiere erheblich vermindert. Einige seltene Arten werden nun in Nationalparks geschützt. Aber man findet in den Wäldern noch Elche und Wildschweine, Rehe, Füchse und Hasen. In den etwas abgelegenen Gegenden, beispielsweise in den Bergen der Karpaten, leben noch Wölfe und Braunbären, Luchse und Fischotter, auch der Schwarze Iltis. Dort kann man auch noch Schwarzstörche sehen, ebenso wie den Uhu, das Birk-, Hasel- und das Auerhuhn. An den Seen der Waldzone haben Wasservögel ihre Brutkolonien. Kulinarisches Die schwarze Erde der Ukraine macht dieses Land zu einem der fruchtbarsten Ackerböden der ganzen Welt. Der Franzose Honoré de Balzac stellte 1840 voller Hochachtung fest: "Ich zähle hier 77 Arten, Brot zu backen." Die Verschiedenartigkeit der Backwaren ist heute noch so typisch wie damals. Rindfleisch wird oft in Scheiben geschnitten, mit gewürzten Brotkrumen bestreut, aufgerollt und im Rohr gebraten. Ukrainische Köchinnen behaupten, Brotkrumen seien das Geheimnis vieler saftiger Speisen. Hechte, Flussbarsche und Karpfen werden oft mit Brotkrumen gefüllt und gebacken. Man brät sie aber auch in Teig oder dünstet sie in saurer Sahne. Das ganze Jahr hindurch gibt es Gemüse im Überfluss. Mais gedeiht gut; das Maismehl verwendet man für einen weichen Auflauf. Rote Bete, Kartoffeln und Kohl gibt es das ganze Jahr hindurch - die Roten Bete oft in schmale Streifen geschnitten, mit Butter und Essig zubereitet. Die Vielseitigkeit, mit der Kohl gekocht wird, hängt nur vom Einfallsreichtum der Köchin ab. Oft wird ein ganzer Kohlkopf kurz pochiert, dann kommt eine Mischung aus Brotkrumen und Fleisch zwischen die einzelnen Blätter. Man bindet den Kopf mit Zwirn wieder zusammen und dünstet ihn in Tomatensoße. Das typischste ukrainische Gericht auf der Grundlage von Mehl sind wohl die Pastetchen, die auf allen Speisekarten stehen. Sie sind aus zartem und dünnem Teig, der mit nahezu Beliebigem gefüllt werden kann und fest genug sein muss, damit er beim Kochen nicht platzt. Klima und Wetter http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 3/9 Länderinfos: Ukraine Klimadiagramm Klimainformationen Die Ukraine hat überwiegend gemäßigtes Kontinentalklima mit warmen Sommern, in denen die Temperaturen zwischen 20 und 25°C liegen, und kalten, schneereichen Wintern, in denen Temperaturen von -5 bis -10°C üblich sind. Die Herbstmonate sind meist sonnig. An der Schwarzmeerküste herrscht ein Klima, das man als mediterran bezeichnen könnte. So klettern die Temperaturen in diesem Landesteil im Sommer normalerweise bis auf 30°C und fallen auf -5°C im Winter. Beste Reisezeit Am besten bereist man die Ukraine zwischen Mai und September. Gesundheit Vorgeschriebene Impfungen Keine. Empfohlene Impfungen Hepatitis A, zusätzlich für Individualreisende Typhus. Saisonal FSME. Informationen zur Malaria Malaria Keine. Verbreitung Die Ukraine ist malaria-frei. Ärztliche Hilfe KIEW: British European Medical Clinic (spricht Deutsch), Dr. Martin Hoppmann, Sichnevoho Povstannaya, 6,, Kiew, http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 4/9 Länderinfos: Ukraine Tel. (044) 573 88 73, 290 73 17; ODESSA:Dr. Konstantin D. Babov (spricht Englisch), Lermontovskiy Lane 6,, Odessa, Tel. (048) 22 29 23. Geld und Umtausch Währung Währungseinheit Währungseinheit: Griwna (UAH) 1 Griwna = 100 Kopeken. Derzeitiger Kurs: 1 Euro = ca. 28,64 UAH 1 US-$ = ca. 25,65 UAH Hinweise Bei unrichtiger Deklaration kann der ukrainische Zoll das Eigentum des Reisenden beschlagnahmen. Informationen über die Zollbestimmungen sollten rechtzeitig vor der Reise eingeholt werden. Wenn möglich, sollte die Einfuhr größerer Geldbeträge vermieden werden. Bei Unsicherheit darüber, ob bestimmte Geldbeträge deklariert werden müssen oder nicht, sollte sicherheitshalber ein Deklarationsformular ausgefüllt werden. In diesem Fall sollte darauf bestanden werden, dass die Deklaration von den Zollbeamten auch angenommen wird, um eventuelle Probleme bei der Ausreise zu vermeiden. Bei den unten aufgeführten Umrechnungskursen handelt es sich um reine Sortenkurse für den Bargeldtausch am Bankschalter, d.h. sie nennen den aktuellen Wert, den der Reisende beim Umtausch am Bankschalter (Schalterkurse in Deutschland) erhält. Hinzu kommen dann noch die von der jeweiligen Bank abhängigen Umtauschgebühren. Die Kurse sind nicht geeignet zur Umrechnung von Rechnungen etc., da hierfür meist "Devisenkurse" zugrunde gelegt werden. Devisenbestimmungen/Umtausch Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt. US-$-Noten in neuwertigem Zustand mitführen. Einfuhr Landeswährung: bis zu 3.000 UAH. Für Einwohner der Ukraine gelten andere Bestimmungen. Deklaration: Ja - bei der Einfuhr von Fremdwährung bis zu 3.000 US-$ mündlich, sonst schriftlich. Bis zu 15.000 US-$ in bar oder als Schecks sowie bis zu 10.000 UAH müssen schriftlich deklariert werden. Beträge über 15.000 US-$ bar bzw. als Schecks können nur mit einer Genehmigung der Nationalbank der Ukraine eingeführt werden. Transitreisende (Nachweis) dürfen bis zu 30.000 US-$ mitführen. Ausfuhr Fremdwährung: in Höhe der deklarierten Einfuhr abzüglich der umgetauschten Beträge (Belege; Deklaration vorlegen). Ausfuhr Landeswährung: bis zu 10.000 UAH mit schriftlicher Deklaration. Für Einwohner der Ukraine gelten andere Bestimmungen. Umtausch: US-$-Noten (in kleinen Stückelungen) sollten in neuwertigem Zustand sein (ohne Knicke und nicht abgegriffen), da sonst Probleme beim Umtausch entstehen können. Es sollte nur nach und nach in Landeswährung getauscht werden. Euro lassen sich problemlos tauschen, Britische Pfund nur, wenn es sich um Banknoten der Bank of England handelt. Schottische Geldscheine wurden in manchen Fällen nicht zum Umtausch akzeptiert. Grundsätzlich sollten nur offizielle Wechselstellen genutzt werden. Internationale Kreditkarten: Ja - werden teilweise von größeren Hotels (bei Buchung abklären) und Geschäften akzeptiert. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollte die Kreditkarte nicht aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Die Karte sollte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern eingesetzt werden. Geldautomat: Ja - Abhebungen mit internationalen Kreditkarten sind möglich. An einigen Geldautomaten kann auch mit der Girocard (mit Maestro-Logo) Geld abgehoben werden. Gebühren und Höchstbeträge variieren je nach Betreiber. Es sollte auf eventuelle Spuren von Manipulation am Automaten geachtet und ggf. die Geldkarte sofort gesperrt werden, falls diese vom Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Wichtige Adressen Auskunftstellen http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 5/9 Länderinfos: Ukraine Botschaft der Ukraine mit Konsularabteilung Albrechtstraße 26 10117 Berlin Botschaft (0 30) 28 88 71 63 Fax Visa-Abt.: (0 30) 28 88 72 19 (0 30) 28 88 72 16 Tel. Konsularabteilung: (0 30) 28 88 71 70 www.botschaft-ukraine.de [email protected] Mo bis Fr 8.30-13 Uhr und 14.30-18 Uhr Visa-Abteilung Mo, Mi und Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine ul. Puschkinska 34 01004 Kiew /Ukraine (00380 44) 235 42 34, 234 59 77 (00380 44) 234 59 98, 234 55 95 www.ahk.net/de/ua [email protected] Mo bis Do 8-12, 13-17 Uhr; Fr 8-16 Uhr Ukraine Chamber of Commerce Reytarska, 19-b 01030 Kiew /Ukraine (00380 44) 270 68 29 (00380 44) 234 42 73 www.ahk.net/de/ua [email protected] Botschaften und Konsulate Botschaft der Ukraine mit Konsularabteilung Albrechtstraße 26 10117 Berlin Botschaft (0 30) 28 88 71 63 Fax Visa-Abt.: (0 30) 28 88 72 19 (0 30) 28 88 72 16 Tel. Konsularabteilung: (0 30) 28 88 71 70 www.botschaft-ukraine.de [email protected] Mo bis Fr 8.30-13 Uhr und 14.30-18 Uhr Visa-Abteilung Mo, Mi und Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr Generalkonsulat der Ukraine Immermannstraße 50 40210 Düsseldorf (02 11) 93 65 42 29 (02 11) 93 65 42 11 www.botschaft-ukraine.de [email protected] Mo, Mi, Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr Generalkonsulat der Ukraine Vilbeler Straße 29 60313 Frankfurt/Main (0 69) 29 72 09 29 (0 69) 29 72 09 20 (15-17 Uhr) www.botschaft-ukraine.de http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 6/9 Länderinfos: Ukraine [email protected] Mo, Mi, Fr, Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr Generalkonsulat der Ukraine Mundsburger Damm 1 22087 Hamburg (0 40) 22 94 98 13 (0 40) 22 94 98 10 [email protected] Mo, Di, Do, Fr 9-13 Uhr, Di 15-18 Uhr Honorarkonsulat der Ukraine Schillerplatz 7 (IHK für Rheinhessen) 55116 Mainz (0 61 31) 213 03 60 (0 61 31) 213 03 50 [email protected] Mo 15-17 Uhr, Mi 9-12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (keine Visumerteilung) Generalkonsulat der Ukraine Lessingstraße 14 80336 München (0 89) 55 27 37 55 (0 89) 55 27 37 12 [email protected] Mo, Mi, Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wul. Bohdana Chmelnythzkoho 25 (Visa-Abteilung Businesszentrum "101 Tower", 22. Etage, Wul. Lwa Tolstogo 57) 01901 Kiew /Ukraine (00380 44) 281 13 81 Fax Rechts- und Konsularreferat: (00380 44) 247 68 21 (00380 44) 281 11 00 Tel. Visastelle: (00380 44) 486 67 94, 281 14 00, Visainfo (00380 44) 482 39 74 Tel. Rechts- und Konsularreferat: (00380 44) 281 13 31 www.deutsche-botschaft.kiew.ua [email protected] Amtsbezirk: Ukraine Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland wul. Skrypnyka 14a 61057 Charkiw /Ukraine (00380 57) 752 56 50 (00380 57) 728 41 18 [email protected] Amtsbezirk: Verwaltungsgebiet Charkiw Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Donezk Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Wul. Wynnytschenka 6 79008 Lwiw /Ukraine (00380 322) 75 71 02, 75 33 14, 75 33 24 (00380 322) 75 71 02, 75 33 14, 75 33 24 [email protected] Amtsbezirk: Oblaste Wolyn (Luzk), Ivano-Frankiwsk, Chmelnizkyj, Tscherniwzi, Lemberg (Lwiw), Transkarpatien (Skarpatja), Riwne und Ternopil Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Kiew http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 7/9 Länderinfos: Ukraine Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Donezk Prospekt Dmytra Yavornytskogo 1a Büro 301 49005 Dnipro /Ukraine (003805) 67 32 14 19 (003805) 67 32 14 20 [email protected] Amtsbezirk: Oblaste Donezk, Luhansk, Charkiw, Dnipropetrowsk und Saporishshzhja Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Kiew Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Lanzheronovskaya Str. 9, office 17 65026 Odessa /Ukraine (00380 48) 777 89 03 [email protected] Amtsbezirk: Oblaste Odessa, Mykoljiw und Cherson sowie die Autonome Republik Krim Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Kiew Ärztliche Hilfe KIEW: British European Medical Clinic (spricht Deutsch), Dr. Martin Hoppmann, Sichnevoho Povstannaya, 6,, Kiew, Tel. (044) 573 88 73, 290 73 17; ODESSA:Dr. Konstantin D. Babov (spricht Englisch), Lermontovskiy Lane 6,, Odessa, Tel. (048) 22 29 23. Reisehinweise Reisehinweise Aktueller Hinweis - Teilreisewarnung Seit dem Frühjahr 2014 finden in den östlichen Verwaltungsbezirken der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) bewaffnete Auseinandersetzungen statt. In der Folge eines im September 2014 in Minsk vereinbarten Friedensplans haben sich die Kämpfe momentan zwar abgeschwächt, können aber jederzeit an besonders gefährdeten Punkten wieder aufflammen und auch eskalieren. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in viele Orte und Landkreise der Oblaste Donezk und Luhansk ab. Vor Reisen in einige Orte dieser Verwaltungsbezirke wird ausdrücklich gewarnt. Von Reisen auf die Halbinsel Krim rät das Auswärtige Amt dringend ab. Die Krim wird faktisch von Russland kontrolliert. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der derzeitigen sehr angespannten Situation nicht gewährt werden. Für Reisen auf die Halbinsel Krim und in die strittigen Gebiete um Donezk und Luhansk gelten aktuell die Einreisebestimmungen der Russischen Föderation. Bei Reisen auf die Halbinsel Krim auf dem Landweg ist eine Sondergenehmigung der ukrainischen Behörden erforderlich. Des weiteren sind Einreisen in die strittigen Gebiete um Donezk und Luhansk sowie auf die Halbinsel Krim ohne das vorherige Passieren eines regulären ukrainischen Grenzübergangs aus ukrainischer Sicht illegal. Reisende, die in die oben nicht genannten Landesteile reisen, sollten sich weiterhin unbedingt umsichtig verhalten und sich außerdem rechtzeitig und fortlaufend über die Medienberichterstattung informieren. Von Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Menschenansammlungen sollte man sich fernhalten. Weitere Informationen zur Sicherheitssituation im Reiseland sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts zu finden. Bitte beachten auch den Abschnitt "Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen" beachten. Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen SICHERHEIT: Nächtliche Autofahrten über Landstraßen sollten soweit wie möglich vermieden werden. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbaren Hindernissen auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung der Verhängung von hohen Geldbußen sollten - auch während des Tages - Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet werden. Polizeiliche Ausweiskontrollen, insbesondere bei Ausländern, sind in der Ukraine an der Tagesordnung. Nur der Original-Reisepass wird als gültiges Ausweisdokument akzeptiert. Kann man sich nicht ausweisen, muss bis zur http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 8/9 Länderinfos: Ukraine Klärung der Identität und des Aufenthaltsstatus mit einer Inhaftierung gerechnet werden. KRIMINALITÄT: Reisende sollten sich grundsätzlich sehr umsichtig verhalten. Durch die Krise in der Ukraine ist in letzter Zeit ein gewisser Anstieg der Kriminalität festgestellt worden, besonders an unübersichtlichen Orten, wie z.B. in Metrostationen. Flugpassagieren wird dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente nur im Handgepäck zu befördern und Koffer stets abzuschließen. Bei eventuell notwendigem Reifenwechsel sollten Fahrzeugtüren sicherheitshalber verschlossen werden, um Diebstähle zu vermeiden. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand - insbesondere auf einsamen Landstraßen - nicht angehalten werden. In der Ukraine ist es üblich, private Pkw's anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten. Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Grundsätzlich wird empfohlen, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren. Eine Kopie des Passes und der Karten sollte immer im Gepäck verwahrt werden, falls die Originale verloren gehen sollten. SICHERHEITSBEHÖRDEN: Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren und Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Es wird empfohlen, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuzuziehen. Im Notfall sollte darauf bestanden werden, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist. ALKOHOL: Der Konsum von Alkohol, auch von Bier und anderen leichtalkoholischen Getränken, ist an den meisten öffentlichen Stellen verboten. Dazu gehören auch Unterführungen, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, medizinische Einrichtungen, Schulen, Kultureinrichtungen, Spielplätze, Sportplätze, Parks etc. FOTOGRAFIEREN: Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es könnte u.U. aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben werden. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft. DROGEN: Drogenbesitz und -handel sind in der Ukraine verboten, bei Verstößen drohen zum Teil hohe Freiheitsstsrafen. TRINKWASSER: Kein Leitungswasser trinken (höchstens dann, wenn es mindestens zehn Minuten abgekocht wurde); Mineralwasser ist fast überall erhältlich. SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre Girocards, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 (aus dem Ausland neben ++49 116 116 auch ++49 30 4050 4050 wählbar) rund um die Uhr sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter www.sperr-ev.de zu finden. Ebenso ist es möglich, die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis - eID) des neuen Personalausweises unter den oben genannten Nummern sowie unter 0180 1 333 333 (Bürgerservice des Bundesinnenministeriums) sperren zu lassen. http://www.gebeco.de/service/infos/laenderinfos/UA 9/9