Dienstaufsichtsbeschwerde 1. Das Wichtigste in Kürze 2

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Dienstaufsichtsbeschwerde 1. Das Wichtigste in Kürze 2
Dienstaufsichtsbeschwerde
Inhaltsverzeichnis
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Grundsätzliches
3. Ausgangssituation
4. Vorgehen
5. Verwandte Links
1. Das Wichtigste in Kürze
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsmitarbeiter können sinnvoll sein, wenn freundliche Telefonate, Schreiben
und Gespräche nicht mehr weiterhelfen. Sie haben allerdings keine Rechtswirksamkeit.
2. Grundsätzliches
Die "Dienstaufsichtsbeschwerde" ist kein juristischer Vorgang mit gerichtlichem Nachspiel: Sie ist formlos, fristlos und
kostenlos und es gibt auch keine Handhabe, wenn sie keinen Erfolg hat.
3. Ausgangssituation
Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nur erfolgen, wenn freundliche Telefonate, Schreiben und Gespräche in einer
Amtsangelegenheit - einschließlich der durchgängigen Einhaltung des Dienstweges von unten nach oben - nicht
mehr weiter helfen, weil
das Verhalten eines Mitarbeiters im Amt oder in der Behörde Anlass zur Beschwerde gibt oder
der Umgang der Mitarbeiter mit dem Anliegen des Antragstellers Anlass zur Beschwerde gibt.
4. Vorgehen
Die Beschwerde sollte schriftlich bei dem Leiter der Behörde eingehen. Das Schreiben sollte folgenden Inhalt haben:
Warum und gegen wen oder gegen welches Verhalten wird Beschwerde eingelegt.
5. Verwandte Links
Widerspruch
Soziale Sicherung
Bundesversicherungsamt
Zuständigkeit der Versicherungsträger
Rehabilitation > Zuständigkeit
Stand: 27.04.2015
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