1 •••• Stadt Halle Bürgerservice Marktplatz 1 06100 Halle (Saale

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1 •••• Stadt Halle Bürgerservice Marktplatz 1 06100 Halle (Saale
Member of the
European Cyclists’ Federation (ECF)
adfc Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. | Breiter Weg 11a | 39104 Magdeburg
Stadt Halle
Bürgerservice
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Allgenmeiner Deutscher
Fahrrad-Club
Landesverband
Sachsen-Anhalt e.V.
Breiter Weg 11a
39104 Magdeburg
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Fax: +49 (0) 391 / 400 98 94
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BLZ: 120 300 00
Kto-Nr.: 1020010961
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Einspruch zur Führung des Radverkehrs Äußere Hordorfer
Straße über die Kreuzung Paracelsusstraße; ADFC als Träger
öffentlicher Belange anerkennen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Halle baut derzeit die o. g. Kreuzung zur Erschließung des
Hermes-Geländes um. Der Radverkehr soll aus der Äußeren Hordorfer Straße über die Kreuzung Paracelsusstraße in indirekter
Weise, d. h. über zwei signalisierte Straßen, geführt werden. Dies
bringt erhebliche Nachteile für den Radverkehr mit sich. Es sind zwei
Straßen mit drei Ampelphasen zu queren, die Querungszeit gegenüber einer direkten Führung, d. h. auf der Fahrbahn, wird erheblich
verlängert, ohne das dadurch die Verkehrssicherheit des Radverkehrs verbessert wird. Bei der Überfahrt der Kreuzungsbereiche wird
der Radverkehr zudem über nicht abgesenkte Bordsteine geführt.
Spendenkonto
BLZ: 120 300 00
Kto-Nr.: 1020194286
Steuernummer
102/143/07753
Vereinsregister
Amtsgericht Stendal
VR11504
Vorsitz: Volker Preibisch
Datum
30. Juni 2014
Gleichzeitig wurde in Rcht. Ausfahrt in der Äußeren Hordorfer Str.
einseitig ein benutzugspflichtiger Radweg angelegt. Wie weit die
PKW- bzw. LKW-Belastung der Hordorfer Straße ausreicht eine
Radwegebenutzungspflicht anzuordnen, ist zumindest zweifelhaft zumal kein gesonderter Radweg eingangs der Äußeren Hordorfer
Straße bzw. in der Hermesstraße vorgesehen ist. Es ist nicht
nachvollziehbar, wie die gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVo „erhebliche,
das allgemeine Risiko übersteigende Gefahrenlage“ begründet wird.
Allgemein fällt auf, dass radfahrerfreundliche Führungsformen des
direkten Linksabbiegens, wie der aufgeweitete Radaufstellstreifen
oder die vorgezogene Haltelinie in Halle, z. B. in der Delitzscher Str.,
bisher nicht in ihren Möglichkeiten erkannt bzw. gemieden werden.
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Die Führung auf der Paracelsustraße in Richtung Steintor führt nach Querung
der Kreuzung auf einen nicht regelgerechten, benutzungspflichtigen Radweg.
Der Radweg (min. gemäß VwV-StVo 1,50m) entlang der Paracelsusstraße ist
die ersten ca. 50 m (bis Hausnr. 15) nur max. 1 m breit, für weitere 50 m nur
1,20 m (bis Hausnr. 2) bei nicht einheitlichem Belag.
Der Fußweg erreicht nicht die laut EFA notwendig Breite von 2 m, Hauseingänge und –einfahrten liegen gefährlich nahe am Radweg. Ein laut ERA
erforderlicher Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. zu längs parkenden
PKWs von 0,75 m fehlt bis zum Steintor über weite Strecken bzw. ist zu
schmal. Der „Radweg“ ist in einem schlechten Zustand und gekennzeichnet
durch wechselnde Beläge, Absenkungen im Pflaster, Wurzelaufbruch und
unebene Asphalt-oberfächen. Masten stehen gefährlich im oder direkt am
Radweg.
Der ADFC fordert vor diesem Hintergrund, die Radwegebenutzungspflicht in
der Äußeren Hordorfer Straße aufzuheben für den Radverkehr eine direkte
Führung über die Paracelsusstraße einzurichten.
Auch die Radwegbenutzungspflicht an der Paracelsustraße sollte aufgehoben
werden, da der Radweg nicht die Mindestanforderungen an „die Beschaffenheit und den Zustand sowie die Linienführung“ gemäß VwV-StVo bzw. ERA
2010 erfüllt. Die Linienführung ist nicht eindeutig, stetig und sicher, da der
Radweg weder ausreichend breit und befestigt und auch nicht „einschließlich
eines Sicherheitsraums frei von Hindernissen“ ist. Es kommt zum Radfahren
auf der falschen Seite, da in der Paracelsusstraße keine Querung möglich ist
und Wege durch das Paulusviertel wegen der Pflasterbeläge unattraktiv sind.
Allein hohe Kfz-Dichten sind kein ausreichender Grund zur Beibehaltung der
Radwegebenutzungs-pflicht. Dies zeigen zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile der vergangenen Jahre. Radwege müssen auch bezüglich ihrer Breite
und Qualität des Anforderungen der VV-STVo und der ERA 2010 entsprechen
(siehe z. B. Urteil des VG Dresden vom 25. 08.2010; Az: 6 K 2433/06
Kesseldorfer Straße). Die Stadt Halle hat aus diesem Grund zu Recht bereits
an der Merseburger Straße zwischen der Raffineriestraße und der RudolfErnst Weise Straße auf die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
verzichtet.
Die Aufhebung in der Paraselsusstraße sollte umgehend vollzogen werden,
der derzeit der Radweg in Folge der Baustelle zwischen der Wielandstraße
und Hardenbergstr. gesperrt ist. Die Umleitung Rcht. Steintor über das
Paulusviertel ist mit nicht akzeptablen Umwegen verbunden und wird
demzufolge von Radfahrern ignoriert.
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Der ADFC wurde mit Erlass des MLV Sachsen-Anhalt vom 14.02.2014
(http://adfc-sachsen-anhalt.de/2014/04/adfc-sachsen-anhalt-ist-traegeroeffentlicher-belange-toeb/#more-7224) als Träger öffentlicher Belange (TÖB)
anerkannt bzw. bestätigt.
Der ADFC fordert anlog auch die Stadt Halle (Saale) auf, den ADFC als TÖB
anzuerkennen und in die radverkehrsrelevanten Planungen, Baumaßnahmen
und verkehrsrechtlichen Anordnungen einzubeziehen. Zum Teil ist dies
informell bereits im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr erfolgt.
Leider kommt es aber immer wieder zu Planungen, Baumaßnahmen und vor
allem verkehrsrechtlichen Anordnungen bei denen dies nicht der Fall ist. Und
dies ungeachtet dessen, dass die VwV-StVo empfiehlt „interessierte Radfahrern“ bei verkehrsrechtlichen Anordnungen zu beteiligen und hierfür das
Gremium Runder Tisch Radverkehr eingerichtet wurde.
Die Planung und Baumaßnahmen am Hermesareal sind hierfür ein Beispiel.
Die Baumaßnahme wurde am Runden Tisch Radverkehr nur aufgrund des
Einlasses eines Teilnehmers während der Baumaßnahme thematisiert, d. h.
zu einem Zeitpunkt, als wesentliche Baumaßnahmen bereits ausgeführt
worden waren. Hinweise von Radfahrern und ADFC zur verkehrsrechtlichen
Anordnung wurden von der Verkehrsbehörde ohne stichhaltige Begründung
abgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Preibisch
Vorsitzender
Anlage
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Anlage: Fotodokumentation Paracelsustr./ Äußere Hordorferstr.
Ecke Paracelsusstr./ Äußere Hordorfer Str. mit geplanter indirekter Querung
Paracelsusstr. 15; Radweg 1 m breit – schmaler Fußweg
Paracelsusstr. 2; Breite 1,20m, wechselnde Beläge, unübersichtl. Einfahrt
Paracelsusstr.; Masten im Radweg
Paracelsusstr; Wurzelaufbruch
Paracelsusstr.; kein Sicherheitsabstand - Tür im Radweg