Neustädter Kreisbotegegründet 1818

Transcrição

Neustädter Kreisbotegegründet 1818
Neustädter Kreisbote
gegründet 1818
21. März 2014 ‫ ׀‬Jahrgang 25 ‫ ׀‬Nummer 6
Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla
Stadtführungen
Projektabschluss
Karnevalstreiben
Interessante Themen
im Angebot
„Märchenstunde“ in
der Schloss-Schule
Schillerschule in
Faschingslaune
Seite 9
Seite 19
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Seite 2
Nummer 6/2014
Schaudenkmal wird wieder zugänglich
Dank der rührigen Arbeit der Tochter und
des Schwiegersohns des letzten noch produzierenden Seifensieders in der Stadt,
Renate und Hans-Werner Göbel, ist es
möglich, die seit 1990 geschlossene Seifensiederei von Fritz Wilhelm in Neustadt
wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.
Fritz Wilhelm erläutert Interessierten die einstigen Abreitsabläufe.
Dabei änderte sich die Arbeitsweise nur
geringfügig. Noch bis ins hohe Alter hinein hat der letzte Seifensiedermeister der
Stadt, Fritz Wilhelm, neben seiner Produktion auch immer wieder interessierte Bürger durch seine Werkstatt geführt und von
der mühseligen Arbeit berichtet. Die Werkstatt ist erhalten geblieben und wurde mit
viel Liebe von Familie Göbel bewahrt und
gepflegt.
Seifenseider Wilhelm während der Arbeit.
1840 gründete Traugott Wilhelm Goetze in
der heutigen Ernst-Thälmann-Straße eine
Seifensiederwerkstatt. In dieser Werkstatt
wurden bis in die vierte Generation zuletzt
jährlich vier Tonnen Kernseife, 20 Tonnen
Schmierseife, zehn Tonnen Waschpulver
und genausoviel flüssige Seife produziert.
Nun kann sie von der Öffentlichkeit wieder
besucht werden. Hierfür hat sich in vielen
Stunden die zertifizerte Gästeführerin Monika Balke mit der Geschichte der Siederei
und mit den Produktionsabläufen vertraut
gemacht. Sie führt nach Voranmeldung
Interessierte durch die ehemalige Werkstatt, deren Werkstatteinrichtung und Arbeitsgeräte größtenteils aus dem 19. Jahrhundert stammen. Dazu gehören zwei in
den Boden eingelassene Behälter zur Aufbewahrung von Lauge und eine hölzerne
Kühlbütte zum Abkühlen der kochenden
Seife. Prunkstück der Siederei ist ein mit
Lärchenholz verkleideter Stahlkessel, der
im Jahr 1912 eingebaut wurde. Sein Fassungsvermögen beträgt 2000 Liter. In ihm
wurde die aus Wasser und Natronlauge,
versetzt mit Fett und Fettsäure, entstehende Kernseife gesotten. Auch die alte Presse mit Handrad, durch die die Seifenstücke
ihre gewünschte Form und die Prägung
„Wilhelms Kernseife“ erhielten, ist neben
vielen Arbeitsgeräten zu bewundern.
Da die Raumkapazitäten sehr begrenzt
sind, kann die historische Seifensiederei
nur in einer Gruppenstärke von maximal
zehn Personen nach Voranmeldung besucht werden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Touristinformation im
Rathaus.
Wir danken der Familie Göbel für die Möglichkeit, dieses Stück Stadtgeschichte der
Öffentlichtkeit zugänglich zu machen.
Nummer 6/2014
Veranstaltungskalender
Freitag, 21.03.2014, 18.00 Uhr
Kräuterseminar – Wissenswertes über
Kräuter und „Un“-Kräuter in der Gaststätte
„Heinrichsruhe“
Samstag, 22.03.2014, 19.00 Uhr
Galaabend – MAL ANDERS der Karnevalgesellschaft „Duhlendorf“ in der Sportund Festhalle, Friedhofstraße 1
Samstag, 22.03.2014, 20.00 Uhr
Jancee Pornick Casino Rock´n Roll trifft
Rockabilly und Ami-Adrenalin im WotufaSaal, Ziegenrücker Straße 6
Sonntag, 23.03.2014, 11.00 Uhr
Frühlingsbrunch im Garten im „Rolandhof“
in Moderwitz
Sonntag, 23.03.2014, 16.30 Uhr
Kinderkonzert „Auf dem Bauernhof“ im
Rathaussaal
Mittwoch, 26.03.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2
Donnerstag, 27.03.2014, 14.00 Uhr
Geburtstag des Monats Februar und März
im „Betreuten Wohnen am Orlapark“,
Orlagasse 29
Samstag, 29.03.2014
Klausurtag – Zukunftswerkstatt in der katholischen Pfarrei Neustadt
Samstag, 29.03.2014, 20.00 Uhr
Junimond + Siegel Band Songs von Rio
Reiser und Tonsteine Scherben und Folk­
rock und Titel von Neil Young von der SIEGEL BAND im Wotufa-Saal, Ziegenrücker
Straße 6
Sonntag, 30.03.2014, 9.30 Uhr
Tauschtag des Briefmarkenvereins Neustadt (Orla) im Hotel „Stadt Neustadt“,
Ernst-Thälmann-Straße 1
Mittwoch, 02.04.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2
Mittwoch, 02.04.2014, 19.00 Uhr
„Vogel des Jahres 2014 – Der Grünspecht“, Vortrag des NABU in der Infostelle des LRA des Saale-Orla-Kreises am
Hausteich in Plothen
Freitag, 04.04., bis Sonntag, 06.04.2014
Saisonauftakttreffen der Wohnmobilfreunde „Heinrichs-Ruhe“, freies Treffen für alle,
die Lust haben an der Gaststätte „Heinrichsruhe“
Freitag, 04.04.2014, 10.00 Uhr
„Weltbilder“ - Ausstellungseröffnung der
6. KinderKunstausstellung der AWOSchloss-Schule im Museum für Stadtgeschichte, Kirchplatz 7
Samstag, 05.04., und Sonntag,
06.04.2014
Floh- und Trödelmarkt im Buteile-Park,
Triptiser Straße 14
Samstag, 05.04.2014, 16.00 Uhr
Märchentheater „Rumpelstilzchen“ im
Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6
Samstag, 05.04.2014, 15.00 Uhr
Fußball – Thüringenliga, SV BW´90 Neustadt – FSV Martinroda
Samstag, 05.04.2014, 19.30 Uhr
Diashow „Namibia – Unterwegs im Land
der unendlichen Weite“ im Wotufa-Saal,
Ziegenrücker Str. 6
Sonntag, 06.04.2014, 11.00 Uhr
Brunch im Garten im „Rolandhof“ in Moderwitz
Dienstag, 08.04.2014, 19.30 Uhr
Treffen des Katastrophenschutz-Sanitätszuges in der Johanniter-Unfallhilfe e.V.,
Bachstraße 11
Mittwoch, 09.04., bis Freitag,
11.04.2014, ab 12.00 Uhr
Fischessen, für alle Fischbegeisterten und
die es mal probieren möchten, in der Gaststätte „Heinrichsruhe“
Mittwoch, 09.04.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe
Freitag, 11.04.2014, ab 19.00 Uhr
Lange Nacht der Rathausmusik im Rathaussaal
Freitag, 11.04., bis Sonntag, 13.04.2014
Handwerkermesse 2014 im Buteile-Park,
Triptiser Straße 14
Samstag, 12.04.2014, 8.30 bis 15.00 Uhr
Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“
für Führerscheinbewerber in der Johanniter-Unfallhilfe e.V., Bachstraße 11, Anmeldung unter Tel. 036481 2990
Samstag, 12.04.2014, 9.00 Uhr
Frühjahrsputz in der Stadt Neustadt an der
Orla
Samstag, 12.04.2014, 18.00 Uhr
African Gala Night – Livekonzert, Präsentation & Dinner, eine musikalische Reise
an die Westküste Afrikas im Lederwerk in
der Gerberstraße
Samstag, 12.04.14, 20.00 Uhr
ENGERLING + DOUBLE VISION (Blues
und Bluesrock) im Wotufa-Saal, Ziegenrücker Straße 6
Sonntag, 13.04.2014
Palmsonntagshochamt mit Prozession in
der Kath. Kirche
Mittwoch, 16.04.2014
Treffen der Sitztanzgruppen in der Johanniter-Unfallhilfe, Bachstraße 11
13.00 Uhr Gruppe 1, 14.30 Uhr Gruppe 2
Donnerstag, 17.04.2014
Messe vom Letzten Abendmahl und Anbetung in der Kath. Kirche Neustadt
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Notrufnummern
und Havariedienste
Ärztlicher Notfalldienst 116 117
Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Saalfeld
0 36 71/99 00
Giftnotruf 03 61/73 07 30
Frauenschutzhaus
Rudolstadt 0 36 72/34 36 59
Gera 03 65/5 13 90
Schleiz 01 74/5 64 70 19
Stadtwerke Neustadt (Orla) 2 47 47
Zweckverband Wasser/Abwasser
0 36 47/4 68 10 oder 01 71/3 66 23 25
E.ON Störungsdienst
01 80/2 69 69 61
Beratungsstellen
Diakonieverein e.V.
Familienberatungsstelle 5 19 84
Suchtberatungsstelle 5 19 86
Jugendhilfe, Bildungswerk Blitz e.V.
2 40 84 oder 01 76/23 31 34 07
Behindertenberatung,
Kreisverband für Behinderte e.V.
0 36 63/42 28 86
Neue Arbeit Neustadt e.V. 28 90
Hilfe für Kriminalitätsopfer,
WEISSER RING 8 49 53
Impressum
Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla
Herausgeber: Stadt Neustadt an der Orla,
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Neustadt an der Orla,
Herr Arthur Hoffmann, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Verantwortlich für den übrigen Inhalt:
Der jeweilige Verfasser
Verantwortlich für die Anzeigen:
Die jeweiligen Auftraggeber
Redaktion:
Kulturamt, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla,
Telefon: 03 64 81 / 8 51 20, Fax: 03 64 81 / 8 51 04
E-Mail: [email protected]
(v. i. S. d. P.: Arthur Hoffmann)
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Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark,
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Jegliche Reproduktion, insbesondere der Anzeigen, ist nur mit
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Das Amtsblatt der Stadt Orla erscheint 14-tägig (jeweils in der
geraden Woche) und wird kostenlos an alle Haushalte der
Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind im Kulturamt der Stadtverwaltung
ebenfalls kostenlos erhältlich. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,80 EUR (inklusive Porto) beim Kulturamt,
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla bestellt und abonniert
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Für unverlangt eingesandt Manuskripte, Unterlagen und Fotos
sowie die Richtigkeit der erschienen Beiträge übernehmen der
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ist berechtigt, geliefertes Text- und Bildmaterial an andere Veröffentlichungsorgane zu übermitteln.
Auflage: 5.100 Exemplare
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„Neustadt liest“
Nummer 6/2014
Wieland Henze zu Gast in Duhlendorf
Liebe Bücher- und Literaturfreunde,
hatten Sie nicht
auch schon einmal während einer Buchlesung
den Wunsch,
selbst vorzulesen – vielleicht
aus Ihrem Lieblingsbuch – und mit anderen darüber ins
Gespräch zu kommen?
Wir laden Sie ein zu „Neustadt liest“ am
Montag, 31.03.2014, 19.00 Uhr, Stadtbibliothek Neustadt an der Orla.
Ihre Stadtbibliothek
6. KinderKunstaus­
stellung im Museum
für Stadtgeschichte
Am 4. April 2014 wird 10 Uhr die 6. Kinderkunstausstellung unter dem Thema „Weltbilder“ der AWO Schloss-Schule eröffnet.
Die Kinder der Klassen 1 bis 7 haben sich
ein Bild von der Welt gemacht und dokumentieren dabei nun ihre Entdeckungen
und das dabei erlangte Wissen aus ihrer
Sicht.
Galaabend - MAL ANDERS
Er zählt sicherlich zu den besten und bekanntesten Büttenrednern Thüringens.
Im MDR-Fernsehen war er in „Herrliches,
närrisches Thüringen“ zu sehen. Am
22. März steht er zum „Galaabend – MAL
ANDERS" mit seiner aktuellen Bütt wieder auf Duhlendorf´s Bühne. Neben ihm
erwartet die Gäste ein abwechslungsreiches Programm der anderen Art mit vielen
Überraschungen. Der letzte Galaabend ist
3. Lange Nacht der Rathausmusik lädt ein
Benefizkonzert von Neustädtern für Neustädter – die Lange Nacht der (Rat)Hausmusik in Neustadt mit einem Mitmachkonzert
Im Rahmen der Thüringer Bachwochen
veranstaltet die Stadt Neustadt an der Orla
traditionell im Rathaussaal ein Benefizkonzert für ein musikhistorisches Zeugnis
unserer Stadt.
Am Freitag, den 11. April 2014, musizieren
in mehreren Kurzkonzerten die Neustädter
Nachwuchskünstler der Schülerband des
Orlatalgymnasiums und der Musikschule
Fröhlich. Des Weiteren werden Kantorin
Anna Fuchs-Mertens, Kapellmeister Harald
Weigel, Kulturamtsleiter Ronny Schwalbe
und Instrumentalisten um Kantorin FuchsMertens erleben zu sein. Dabei erklingen
neben Lieder und Arien, Instrumentalwerke
aus den verschiedensten Jahrhunderten.
J.S. Bach wird genauso zu hören sein, wie
Rockmusik und aktuelle Charthits.
Umrahmt wird dieses Konzert mit kulinarischen Überraschungen vom Restaurant
Hotel „Goldener Löwe“.
Höhepunkt des Abends ist erneut das Mitmachkonzert „Eine Stadt klingt ...“. Alle
Musizierfreudigen, die ein Instrument beherrschen, sind zum gemeinsamen Musizieren eingeladen. Einfache Volksweisen
sollen erklingen und gemeinsam geprobt
werden. Wer kein Instrument spielen kann,
ist zum Singen eingeladen. Aber auch das
reine Zuhören ist erwünscht. Noten zur
Vorbereitung der Instrumentalstücke können ab 01.04.2014 unter www.neustadtanderorla.de gedownloadet werden oder
im Kultur- und Tourismusamt abgeholt
werden.
Der Abend ist so aufgebaut, dass man eingeladen ist, alle Konzertteile zu hören, in
den Pausen miteinander ins Gespräch zu
kommen und sich an den Gaumenfreuden
zu laben. Aber auch die Auswahl einzelner Konzertteile ist möglich. Ein offener
Abend, der Lust machen soll sich zu treffen und zu genießen. Der Eintritt ist frei.
Um eine Spende wird gebeten.
zugleich der Schlusspunkt und das große
Finale zur 60. Session in Duhlendorf. Die
Livemusik des Abends kommt von der
Partyband Zeitlos, die bereits zur Karnevaleröffnung und zur Jubiläumsgala für
beste Stimmung sorgte.
Restkarten sind an der Abendkasse noch
erhältlich.
Thomas Schreck
Präsentation des
Tanzprojektes
Die Präsentationsveranstaltung des Musik- und Tanzprojektes der Grundschule
„Friedrich Schiller“ findet am 21. März
2014 um 17.00 Uhr, im Tewa-Saal in Neustadt an der Orla statt.
Sie erleben eine Zusammenfassung der
Ergebnisse der Projektwoche in einer tänzerischen und musikalischen Form.
Wir möchten Sie dazu herzlich einladen
und freuen uns über viele Besucher.
Schulleitung und Schüler der Grundschule
„Friedrich Schiller“
Annette Kempfert
Dauer­
veranstaltung
Ausstellung in den Geschäftsräumen der Raiffeisen-Volksbank, Topfmarkt 5,
der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schleizer Str. 15c,
und der Wohnring AG, Markt 13/14
Werke des Neustädter Mal- und Zeichenzirkels e.V.
Nummer 6/2014
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Neustadt an der Orla eröffnet Teilabschnitt des Lutherweges
Der Lutherweg als Gemeinschaftsprojekt
von Kirchen, Tourismusverbänden, Kommunen und weiteren Trägern wendet sich
an Pilger, Wanderer und an Besucher, die
an der Reformation und ihren Wirkungen
interessiert sind. Dieses Interesse hat die
Stadt Neustadt an der Orla seit mehr als
vier Jahren bewogen, mit der Anlage des
Lutherweges Orte der Reformation, deren
Bedeutung sich durch die Wirkungen der
reformatorischen Bewegung erschließt,
miteinander in unserer Region zu verbinden und so Teil eines bundesländerübergreifenden Projektes zu werden.
Kommunen durch Neustadt im Auftrage
des Landkreises betreut wurden. Die Anbindungspunkte in die anderen Landkreise
sind Hummelshain (Saale-Holzland-Kreis)
und Auma (Landkreis Greiz). Neben Markierungen durch Wegweiser, einheitliche
Wegemarken, Informationstafeln und Stationstafeln ist im Rahmen der Gesamtförderung durch die Thüringer Aufbaubank
mit Mitteln aus dem Europäischen Fond
EFRE die Infrastruktur am Weg auf ein
gutes Niveau gebracht worden. Dies beinhaltet unter anderem die Aufstellung von
Sitzmöbeln.
Neustadt an der Orla liegt inmitten einer
alten Kulturlandschaft fern ab der großen
Touristenstraßen und hat den Individualtouristen viel zu bieten. Neustadt wurde
im hohen Mittelalter als Stadt erwähnt,
war seither wirtschaftliches, kulturelles
und soziales Zentrum der Region und ist
heute mit ihren knapp 9000 Einwohnern
eine Stadt mit Historie.
Zudem ist im Innenstadtbereich von
Neustadt eine Luthermeile auf dem Lutherweg angelegt worden, die über ein
im Boden verankertes Markierungssystem (Bronzeplatte mit dem Lutherwegs
„L“) den Wanderer von der Stadtkirche
St. Johannis mit Cranach-Altar (hier predigte Luther) durch die mittelalterlichen
Fleischbänke (diese in Mitteleuropa einmalige Anlage bestand schon zu Luthers
Zeiten) über den Marktplatz mit spätgotischem Rathaus (ein Neubau zu Luthers
Zeiten) zum Lutherhaus (in der Rezeption
das Gästehaus des Klosters) und weiter
zum Kloster der Augustiner-Eremiten, dem
Luther selbst vorstand, führt.
Der Reformator Martin Luther weilte seinerzeit mehrfach in Neustadt an der Orla.
Er stand dem Augustiner-Eremitenkloster
der Stadt vor und predigte in der Stadtkirche Sankt Johannis. Der Name „Lutherhaus“ resultiert aus diesen Besuchen und
bezeichnet eines der schönsten Bürgerhäuser Thüringens aus der Renaissancezeit. Wer über den Markt geht, kommt am
Rathaus aus dem Mittelalter vorbei, welches seine Schönheit durch die reichen
Verzierungen erhält und gelangt durch die
historischen Fleischbänke, einer mittel­
alterlichen Ladenstraße, zur altehrwürdigen Stadtkirche in der ein Altar aus der
Werkstatt von Lucas Cranach d. Ä. steht.
Nun ist Neustadt an der Orla im Rahmen
der Ostroute an den Thüringer Lutherweg
angeschlossen worden. Nachweislich verband Martin Luther die Städte Neustadt
und Orlamünde in einer Tagesreise. Dieser authentische Weg soll dem Wanderer
die herrliche Natur mit seinen schönen
Wäldern erfahrbar machen und dem Pilger
Weg zur Einkehr sein.
Zudem ist mit Neustadt an der Orla der
einzige Ort Ostthüringens in der Kooperation „Wege zu Cranach“ vertreten. Ein
Sinnbild reformatorischer Gedanken. Die
Maßnahme zur Errichtung des Lutherweges umfasste die Grundanlage des
Weges. 28 km liegen dabei im SaaleOrla-Kreis, die maßgeblich durch den
Gebietswegewart der Stadt Neustadt an
der Orla, Herwig Krahmer konzipiert und
umgesetzt wurde. Der Streckenausbau mit
Markierungen wurde durch die Stadt Neustadt an der Orla in einer Gesamtmaßnahme durchgeführt, wobei die angrenzenden
Ziel der Anlage des Lutherweges im Saale-Orla-Kreis ist die touristische und die
damit verbundene wirtschaftliche Aufwertung der Region. Darüber hinaus ist es ein
Anliegen, die Landkreise touristisch untereinander zu verbinden, um sich somit gemeinsam nach außen hin zu präsentieren.
Erwartet werden neben der verbesserten
touristischen Situation die wirtschaftliche
Wertsteigerung der Region und die damit
verbundene Förderung gastronomischer
Einrichtungen sowie Hotels und Herbergen. Zudem ergeben sich Synergien aus
der Wertsteigerung für Einwohner und
Besucher.
Der Teilabschnitt des Lutherweges wird
am Freitag, dem 4. April 2014, offiziell eröffnet. Hierzu sind Vertreter aus
Wirtschaft, Kirchen, Politik und Bürger
eingeladen. Um 15.30 Uhr beginnt auf
dem Parkplatz in Höhe des Gasthauses
„Waldfrieden“ bei Lichtenau nach einer
Eröffnung des Bürgermeisters Arthur
Hoffmann eine gemeinsame Wanderung
auf dem Weg nach Neustadt an der Orla.
Ab 15.00 Uhr steht ein Shuttle bereit und
befördert die Gäste zum Startpunkt. Im
Anschluss feiern wir eine Andacht in der
Stadtkirche St. Johannis, von welcher der
Alte Rat Neustadts die Gäste entlang der
Neustädter Luthermeile zum Klosterkirche
führt. Dort erwartet der Posaunenchor der
evang.-luth. Kirchgemeinde die Gäste zum
Ausklang.
Die Neustädter Luthermeile führt auch durch
die historischen Fleischbänke.
Innerörtliche Begrüßungstafel für den Lutherweg an der Klosterkirche.
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Ab in den Wald ...
Unter diesem Motto veranstaltet das Thüringer Forstamt Neustadt, die Forstwirtschaftliche Vereinigung „Saale-Orla“ und
der Waldbesitzerverband Thüringens in
den nächsten Wochen Waldexkursionen
für Waldbesitzer, Waldinteressierte und
Naturliebhaber. Geführt werden diese Exkursionen jeweils von den Revierförstern,
die vor allem die Waldpflege, Holznutzung
und den Waldumbau als Vorsorge vor
weiteren Naturkatastrophen im Wald zum
Thema haben.
Themen und Termine:
Samstag, den 29.03.2014, 9.00 Uhr
„Was sind die Bäume wert?“ – Holzaushaltung und Holzsortierung mit praktischen
Beispielen
Treffpunkt: Bushaltestelle Kospoda
Samstag, den 05.04.2014, 9.00 Uhr
„Kyrill – sieben Jahre danach“ – Nachbehandlung und Pflege der Schadflächen
Treffpunkt: ehemalige Gaststätte Keila
Samstag, den 10.05.2014, 9.00 Uhr,
„Kyrill, Emma ..., immer wiederkehrende
Borkenkäfer-, Sturm- und Nassschneeereignisse“ Treffpunkt: Schmorda, Parkplatz
Freitag, den 16.05.2014, 15.00 Uhr
„Gratiskräfte der Natur“ – Exkursion mit
dem Waldbesitzerverband
Treffpunkt: Köthnitz, Dorfplatz
Weitere Termine werden noch bekanntgegeben, auch unter www.thueringenforst.
de und www.fbg.saale-orla.de.
Ihr Forstamt Neustadt
Roswitha Leber
Nachrichten aus dem Rathaus
Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt
Der Fachdienst Umwelt des Landrats­
amtes Saale-Orla-Kreis informiert:
Die Verbrennung von trockenem Baumund Strauchschnitt in der Zeit vom
01. April– 14. April 2014 hat nach den Bestimmungen der „Allgemeinverfügung zum
Verbrennen von trockenem Baum- und
Strauchschnitt im Saale-Orla-Kreis in der
Fassung der Änderung vom 21.09.2010“
zu erfolgen.
Generelle Voraussetzungen für die Verbrennung
Das Verbrennen von trockenem Baumund Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, ist
ausnahmsweise zulässig.
Das Verbrennen ist nur innerhalb der
durch den Landkreis Saale-Orla festgelegten Zeiträume vorzunehmen. Die Zeiträume werden für die Zeit vom 1. bis 14. April
und vom 15. bis 30. Oktober – außer an
Sonn- und Feiertagen – festgelegt.
Die Verbrennung ist nur zulässig, wenn
zur Beseitigung des Baum- und Strauchschnittes eine Nutzung der vom öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht
zumutbar ist und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine
erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden.
Anforderungen an die Verbrennung
Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch
oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder
die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und Windgeschwindigkeit zu achten. Bei starkem
Wind ist das Feuer zu löschen.
Zum Anzünden und zur Unterstützung des
Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte
Hölzer verwendet werden.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
• 1,5 km zu Flugplätzen
• 50 m zu öffentlichen Straßen
• 100 m zu Lagern mit brennbaren
Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie
zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe
hergestellt, verarbeitet oder gelagert
werden
• 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen
mit leicht entzündlichem Bewuchs
• 100 m zu Waldflächen
• 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit
brennbarer Außenverkleidung
• 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend
mit Erde abzudecken oder mit Wasser
abzulöschen.
Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen
sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.
Das Material für die vorgesehene Verbrennung ist erst maximal drei Tage vor dem
Termin des Abbrennens am vorgesehenen
Standort aufzuschichten. Material, das zu
einem früheren Zeitpunkt abgelagert wurde, ist zum Schutz von Kleintieren (Igel,
Vögel) umzusetzen.
Nummer 6/2014
Notwendige
­Baumfällungen im
Rahmen der Verkehrs­
sicherungspflicht
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
muss aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht in der Rathenaustraße kurzfristig 20 Bäume fällen.
Bei einer durchgeführten Baumschau wurde festgestellt, dass diese Bäume krank,
morsch und umbruchgefährdet sind.
Eine Stabilität und Standsicherheit der
Bäume ist nicht mehr gewährleistet und
es besteht eine akute Gefährdung für den
öffentlichen Verkehr, die dringend beseitigt werden muss.
Entsprechende Ersatzpflanzungen werden nachfolgend durchgeführt.
Klenz
Amtsleiter für öffentliche Ordnung und
Umweltschutz
Aktueller Karten­
verkauf für Veran­
staltungen von April
bis Mai 2014
Für folgende Veranstaltungen können Sie
im Kultur- und Tourismusamt der Stadtverwaltung Karten im Vorverkauf erwerben:
Samstag, 5. April 2014, 19.30 Uhr
im Wotufa-Saal
Namibia unterwegs im Land der unendlichen Weite
eine Diashow mit Jürgen Ehrhardt
Voller Faszination erlebte Jürgen Ehrhardt
atemberaubende Landschaften, begegnete hautnah der eindrucksvollen Tierwelt
und ließ sich von den vielfältigen Kulturen
begeistern.
Samstag, 12. April 2014, 18.00 Uhr
im Lederwerk
African Gala Night
Ein Abend mit Diashow, Musik und Filmausschnitten sowie einem leckeren senegalesischen Essen, ein erlebnisvoller
Abend voll unbeschwerter Lebensfreude.
Samstag, 10. Mai 2014, 20.00 Uhr
im Wotufa-Saal
The Sands Family + Garlic & Onions
Samstag, 10.Mai 2014, 19.30 Uhr
im Rathausaal
Ensemble Dix – Ein italienisches Konzert
Nummer 6/2014
Seite 7
Steuerbegünstigung für Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet
Gemäß § 7 Einkommensteuergesetz können für Aufwendungen an Gebäuden im
Sanierungsgebiet erhöhte Steuervergünstigung geltend gemacht werden. Bis zu
9 % der Kosten kann der Eigentümer noch
im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren sowie in den folgenden
vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des
§ 177 BauGB absetzen.
Derart begünstigt sind Aufwendungen für
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB.
Bedingung ist, dass die Maßnahmen den
Zielen und Zwecken der städtebaulichen
Sanierung oder Entwicklung entsprechen.
Dies zu prüfen, ist Sache der Stadt Neustadt (Orla), nicht des Finanzamtes.
Auf schriftlichen Antrag des Eigentümers
erteilt die Stadt Neustadt (Orla) eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt,
aus der hervorgeht:
• ob das Gebäude im Sanierungsgebiet
liegt,
• ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 7 h
durchgeführt worden sind,
• in welcher Höhe Aufwendungen dafür
angefallen sind und
• inwieweit Zuschüsse auf öffentlichen
Mitteln (Städtebauförderung) bewilligt
worden sind.
Bescheinigungsfähig sind allerdings nur
die Maßnahmen, bei denen vor Beginn der
Baumaßnahme eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und
der Stadt Neustadt (Orla) abgeschlossen
worden ist, in der sich der Eigentümer
zur Durchführung bestimmter, den Sanierungszielen entsprechender Maßnahmen
verpflichtet hat.
Soweit einzelne Baumaßnahmen bereits
vor Abschluss der Vereinbarung durchgeführt wurden, kann hierfür keine Bescheinigung mehr erteilt werden. Bescheinigt
werden nur die nach der Vereinbarung
durchgeführten Maßnahmen.
Durch Modernisierung zu beseitigende Missstände liegen insbesondere vor,
wenn das Gebäude in gravierender Weise
nicht den allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
entspricht. Doch nicht jedes Zurückbleiben hinter den heutigen Anforderungen
begründet dabei einen Missstand. Auch
werden Maßnahmen in diesem Rahmen
durch die Stadt Neustadt (Orla) nicht
bescheinigt, wenn sie zu sogenannten
Luxusmodernisierungen oder von der
Stadt Neustadt (Orla) unerwünschten Änderungen der Gewerbestruktur führen.
Durch Instandsetzung zu behebende
Mängel liegen vor, wenn durch Abnutzung,
Alterung, Witterungseinflüsse usw. die bestimmungsgemäße Nutzung des Hauses
erheblich beeinträchtigt ist oder durch das
äußere Erscheinungsbild des Gebäudes
das Straßen- oder Ortsbild gestört wird.
Bescheinigungsfähig sind hierbei jedoch
nur Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung des baulichen Zustandes gerichtet sind, der ursprünglich vorhanden war.
Auch für die laufende Instandhaltung eines
Widerspruch zu Datenübermittlungen nach
dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG)
Gemäß Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) in der Fassung des Artikel 1 des
Gesetzes zur Neuregelung des Thüringer
Meldegesetzes und zur Änderung des
Thüringer Personalausweisgesetzes vom
26.10.2006 (GVBl. Nr. 15, S. 525), darf die
Meldebehörde Daten über die in Neustadt
an der Orla und den Gemeinden Kospoda,
Linda b. Neustadt (Orla) und Stanau gemeldeten Einwohnern übermitteln an:
1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über ihre Mitglieder und deren
Familienangehörige. Familienangehörige sind der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
(§ 29 Abs. 1 und 2 ThürMeldeG)
2. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen
in den sechs der Wahl vorangehenden
Monaten für Zwecke der Wahlwerbung.
(§ 32 Abs. 1 ThürMeldeG)
3. Mitglieder parlamentarischer und
kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und andere
Medien zum Zwecke der Ehrung von Al-
ters- und Ehe­jubilaren. Altersjubilare sind
Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare
sind Einwohner, die die goldene Hochzeit
oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
(§ 32 Abs. 2 ThürMeldeG)
4. Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern in Form
von gedruckten Nachschlagewerken.
(§ 32 Abs. 3 ThürMeldeG)
Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 ThürMeldeG
haben Familienangehörige von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Reli­
gionsgesellschaft, die nicht derselben
oder keiner öffentlich-rechtlichen Reli­­
gionsgesellschaft angehören, das Recht,
der Weitergabe ihrer persönlichen Daten
an diese Gesellschaft zu widersprechen.
Dieser Widerspruch gilt nicht, wenn die
Daten für Zwecke der Steuererhebung benötigt werden.
Gemäß § 32 Abs. 4 ThürMeldeG haben
alle Einwohner ein Widerspruchsrecht
zur Übermittlung ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Wahlwerbung, zur
Ehrung von Jubilaren oder zur Veröffent-
Gebäudes können keine erhöhten Absetzungen in Anspruch genommen werden.
Mit dem schriftlichen Antrag auf Bescheinigung sind durch den Eigentümer neben
einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung Bauzeichnungen (Pläne Bestand und
Eintragung der Maßnahmen) und, soweit
vorhanden, der Bauantrag und die Baugenehmigung einzureichen.
Die Stadt Neustadt (Orla) bescheinigt nach
Prüfung der vom Bauherrn vorzulegenden
Originalrechnungen die für die vereinbarten Maßnahmen tatsächlich angefallenen
Aufwendungen. Hierzu gehören jedoch
nicht der Wert der eigenen Arbeitsleistung
des Gebäudeeigentümers oder Arbeitsleistung unentgeltlich Beschäftigter.
Zuschüsse der Städtebauförderung, die
dem Eigentümer für die Durchführung der
vereinbarten Maßnahme bewilligt wurden,
werden in der Bescheinigung auch aufgeführt. Auf den hierdurch bereits gedeckten
Teil der Kosten können jedoch keine erhöhten Absetzungen nach § 7 h geltend
gemacht werden.
Ansprechpartner für den Abschluss einer Vereinbarung vor Beginn der geplanten Maßnahme und das Ausstellen der
Bescheinigung für das Finanzamt nach
Abschluss der Maßnahme sind die Mitarbeiter des Bauamtes und des Sanierungsbetreuers, der KEWOG Städtebau GmbH.
Es empfiehlt sich, eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon Bauamt Neustadt (Orla) – 036481 85156 oder Telefon
Sanierungsbetreuer KEWOG Städtebau
GmbH (03647 459624-0).
lichung in Adressbüchern an die unter
Punkt 2, 3 und 4 genannten Institutionen.
Seit dem 01.03.2010 können gemäß § 31
Abs. Satz 1 ThürMeldeG einfache Melderegisterauskünfte auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt
werden. Dieser Form der Auskunftserteilung kann nach § 31 Abs. 3 Satz 3 widersprochen werden.
Diese Widersprüche sind ohne Angabe
von Gründen schriftlich bei der Stadtverwaltung Einwohnermeldeamt, Markt 1,
07806 Neustadt an der Orla, einzulegen.
Zur eindeutigen Nachweisführung bittet
das Einwohnermeldeamt darum, das untenstehende Formular zu verwenden.
Der Widerspruch ist auf diesem Formular
pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich
zu unterschreiben.
Formulare sind auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Neustadt an der Orla erhältlich.
Widersprüche, die bereits gegenüber dem
Einwohnermeldeamt Neustadt an der Orla
geltend gemacht wurden, behalten im bisherigen Umfang ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.
Jahn
Einwohnermeldeamt
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Nummer 6/2014
Nummer 6/2014
Seite 9
Stadtführer laden zu persönlichen und öffentlichen Stadtführungen
im Jahr 2014 ein
Neustadt bietet mit seinem mittelalterlichen Stadtkern Sehenswürdigkeiten, die
Sie unter anderem mit unseren zertifizierten Gästeführern kennenlernen können.
In vielen thematischen Führungen können
die Gästeführer Ihnen Besonderheiten
vermitteln, die man mit dem bloßen Auge
nicht sieht. Geschichte und Geschichten
vermitteln Ihnen die versierten Stadtkenner zum Teil auch in Gewandung.
So können private Führungen gebucht
und öffentliche Stadtführungen besucht
werden. Mit einer großen Bandbreite und
reichen Vielfalt vermitteln Ihnen die Gästeführer mehr als 1000 Jahre Geschichte auf
spannende humorvolle Weise.
So bilden die Herren des „Alten Rates“
in ihren historischen Gewändern den traditionellen Auftakt der öffentlichen Gästeführungen und entführen Sie mit dem
Thema „Herrschaftswechsel im Orlagau“
in die Geschichte. Im Mai, Juli und August
entführt man Sie in die Zeit des Mittelalters. So plaudert die Magd Johanna über
ihr Leben. Luther und die Stadt sowie die
mittelalterliche Wasserversorgung stehen
darüber hinaus im Fokus. Im September
steht mit der Sachsenburg und Börthen
das nähre Umfeld im Blickpunkt.
Eine neue Besonderheit ist die erstmalig öffentliche Stadtführung für Kinder im
Juni.
Den Abschluss der öffentlichen Führungen bilden die beliebten Nachtwächterführungen mit Hans-Martin Dittrich. Mit
Helebarde und Laterne werden Sie durch
Neustadts Straßen, Gassen und versteckte Winkel geführt. Der Nachtwächter weiß
über viele interessante Dinge zu berichten. Öffentliche Stadtführungen finden in
Neustadt an der Orla von
April bis Oktober statt. Immer am letzten Samstag im
Monat.
In den privaten Führungen
laden die Gästeführer unter anderem „Auf Luthers
Spuren“ ein, entführen
Sie in das „Sagenhafte
Neustadt“ oder beleuchten die Geschichte des
Feuerlöschwesens. Auch
die Industrie- und Handwerksgeschichte oder aber
die Apothekengeschichte
kommt nicht zu kurz. Eine
Vielzahl an Angeboten, die
einlädt, die Stadt zu entdecken.
Stadtführungen können
Sie individuell über die
Touristinformation, Tel.:
036481/85121, buchen.
Weitere Informationen
finden Sie über www.neustadtanderorla.de.
Erika Müller
Kerstin Menz und Ingrid Melle.
Monika Balke als Magd Johanna.
Seite 10
Nummer 6/2014
Die Volkshochschule informiert
Englisch Refresher Course
(Level A1/A2)
Es sind noch Plätze frei!
Herzlich eingeladen sind Teilnehmer mit
einigen Vorkenntnissen, die sich auf einen Urlaub im Ausland vorbereiten wollen oder die ab und zu auf Arbeit englisch
sprechende Gäste zu betreuen haben. Der
Kurs findet montags, 18.00 – 19.30 Uhr
(15x), im Orlatal-Gymnasium, Pößnecker
Straße 24 (70,00 €) statt.
EDV für Senioren 1 – Einsteigerkurs
In diesem Lehrgang erhalten Sie die Basiskompetenz, um an Ihrem heimischen
PC viele alltägliche EDV-Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. In
entspannter Atmosphäre lernen Sie den
Anzeigen
Aufbau eines Computers, den Umgang mit
dem Gerät und das Betriebssystem Windows7® kennen. Wir weisen Sie in grundlegende Arbeitsweisen der Textverarbeitung Microsoft Word® ein und Sie werden
am Ende in der Lage sein, elektronische
Post zu empfangen und zu versenden.
Somit können Sie nach erfolgreichem Abschluss bereits übliche Tätigkeiten daheim
selbstständig durchführen und kommen
daher nicht „aus der Übung“.
Der Kurs beginnt am Dienstag, dem
25.03.2014, von 16.00 bis 17.30 Uhr, im
Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Straße 24.
Vorsorge ist keine Frage des Alters!
Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung
und Patientenverfügung
Treffen Sie heute Vorsorge für morgen, damit es im Ernstfall nicht andere für Sie tun!
Der Kurs bietet Informationen zum Thema
Vorsorgemöglichkeiten für den Fall, dass
man wegen eines Unfalls, einer vorübergehenden oder dauerhaften Erkrankung,
auch altersbedingt seine Angelegenheiten
nicht eigenständig regeln oder wichtige
Entscheidungen nicht mehr treffen kann.
Den Teilnehmern werden Voraussetzungen, Formvorschriften, Akzeptanz und
Einschränkungen im Zusammenhang mit
Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erläutert. Nach dem Vortrag
besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
Der Vortrag findet am Mittwoch, dem
14.05.2014, von 19.00 bis 20.30 Uhr, im
Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Stra‑
­ße 24, statt (kostenfrei, aber bitte unbedingt anmelden!).
Alle Kurse werden erst bei Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl (8 Teilnehmer)
durchgeführt! Anmelden können Sie sich
in der Stadtverwaltung Neustadt, Kulturamt, Telefon 036481/ 85 120.
21. März 2014
Nummer 6/2014
25. Jahrgang
Korrektur bezüglich der Bekanntmachungen zur Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtratsmitglieder, Ortsteil­
bürgermeister und Ortsteilräte der Stadt Neustadt an der Orla
In der letzten Ausgabe des „Neustädter Kreisboten“ (Ausgabe 5
vom 08.03.2014) erfolgten die Bekanntmachungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen in der
Stadt Neustadt an der Orla am 25.05.2014.
Unter Punkt 3.3 wird folgende Korrektur vorgenommen:
Das Einwohnermeldeamt hat am Donnerstag, 17.04.2014 (statt
20.04.2014) bis 18.00 Uhr geöffnet.
Aktuelle Termine für die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse
der Stadt Neustadt (Orla)
24.03.2014, 18.30 Uhr Bau- und Umweltausschuss
27.03.2014, 19.00 Uhr Stadtratssitzung
Die Sitzungen finden im Rathaus der Stadt Neustadt an der Orla,
Markt 1, statt.
Die Tagesordnungen sowie evtl. geänderte Anfangszeiten und
Sitzungsorte können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen
entnehmen, welche in den Schaukästen oder auf der Internetseite der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden.
Änderungen sind vorbehalten!
Sprechstunde für die Schiedsstelle der Stadt Neustadt (Orla)
Dienstag, den 1. April 2014, 17.00 Uhr – 18.00 Uhr, Museum, Kirchplatz 7
Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla), Landkreis Saale-Orla,
­Aktenzeichen 2-3-0039
I Vorläufige Anordnung Nr. 11
In dem Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) erlässt die
Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit
§ 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Fassung vom
16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige
Anordnung
schaftlichen Flächen ab dem Sommer/Herbst 2014 hingewiesen.
Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieser Anordnung.
Der genaue Umfang der Inanspruchnahme der Grundstücke
ergibt sich aus der beigefügten Karte im Maßstab 1: 2.000, die
ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung ist. Die Karte wird nicht
mit veröffentlicht. Sie liegt, wie unter 2. angegeben, zur Einsichtnahme aus.
1. Auf Antrag des Straßenbauamtes Ostthüringen vom
20.02.2014, geändert mit Antrag vom 25.02.2014, bevollmächtigt durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landentwicklung
und Verkehr, werden den bisher Berechtigten die Nutzung und
der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw.
von Teilen dieser Grundstücke für die Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung entsprechend Planfeststellungsbeschluss vom
23.09.2011 Ausbau der B 281 zwischen Neustadt (Orla), Neunhofen und Lausnitz entzogen, und der Vorhabensträger, die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung -, vertreten
durch den Freistaat Thüringen, vertreten durch das Straßenbauamt Ostthüringen, wird mit Wirkung vom 30.08.2014 in den Besitz
und die Nutzung eingewiesen. Gleichzeitig wird dem Vorhabensträger das Recht eingeräumt:
auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen die Realisierung
der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen
E1, E2, E3 und E4 gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom
23.09.2011 vorzunehmen. Der Vorhabensträger darf sich hierbei
auch Dritter bedienen, auf die sich das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt.
Die bisher Nutzungsberechtigten werden auf ihre Schadensminderungspflicht in Bezug auf eine Wiederbestellung der landwirt-
2. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karte
liegt in der Zeit vom 24.03.2014 bis 04.04.2014 für die Flurbereinigungsgemeinde Neustadt (Orla) in der Stadtverwaltung
Neustadt an der Orla, Stadtbauamt, Markt 2, 1. Stock, während
der Dienststunden
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus.
Des Weiteren liegt je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karte zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der
öffentlichen Bekanntmachtung
für die Flurbereinigungsgemeinde Kospoda
in der Gemeindeverwaltung Kospoda, Ortsstraße 19, 07806
Kospoda
Nummer 6/2014
für die Flurbereinigungsgemeinden Schmieritz, Miesitz und
Dreitzsch und die angrenzenden Gemeinden Lemnitz, Rosendorf und Triptis
in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis
3. Nutzungsentschädigung
Die Nutzungsentschädigung steht für die Jahre, in denen keine
Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, grundsätzlich dem Pächter
zu. Dabei werden folgende Regelungen getroffen:
a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung,
so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer des Entzuges
nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt.
Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher
Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen.
b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für
die vom Vorhabensträger benötigte Fläche, soweit keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, eine jährliche Nutzungsentschädigung auf der Grundlage der unter III, 2. dieser
vorläufigen Anordnung aufgeführten Richtsätze gezahlt. Wird
ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer
Einzelfallbewertung ermittelt.
c) Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur
noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Vorhabensträger hierfür
ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen.
d) Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter
zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des
in Anspruch genommenen Grundstücks weiter zu bezahlen. Bei
Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung
des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des entzogenen Grundstücks sicherzustellen.
e) Der selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ebenfalls die Nutzungsentschädigung.
Endet nach dem Beginn jährlicher Entschädigungszahlungen an
den Pächter der entschädigungsrelevante Pachtvertrag, ist die
Entschädigung im Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft,
Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 14.02.2007 Festsetzungen der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen als Enteignungsentschädigung gemäß § 88 Nr. 6 Satz 2 FlurbG, hier Änderung ab dem 1. Januar 2005 wegen Umstellung auf das neue
Prämiensystem, geregelt.
Nach dem Ende des Pachtverhältnisses ist Punkt 2.9 des o.g.
Erlasses zu beachten, in dem es heißt,
„Der Pächter erhält ab sofort keine Entschädigung mehr, weder den Deckungsbeitrag I, d.h. die Marktleistung abzüglich der
variablen Kosten noch den jährlich durch Aktivierung des Zahlungsanspruches möglichen Beihilfebetrag (Nutzungsentschädigung).“
Der nicht selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ab sofort die
ortsübliche Pacht als Entschädigung.
Gründe:
Das Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) ist eine Unternehmensflurbereinigung, die nach den Bestimmungen der §§ 87
ff. FlurbG durchgeführt wird. Gemäß § 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit § 36 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde ermächtigt,
auf Antrag des Unternehmensträgers aus dringenden Gründen
vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz und die
Nutzung von Grundstücken oder die Ausübung anderer Rechte
zu regeln.
Der Erlass der vorläufigen Anordnung ist zulässig und sachlich
gerechtfertigt, da
1. der Planfeststellungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme
Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) vom
23.09.2011 erlassen wurde,
2. o. g. Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat und
somit eine wirksame Planungsgrundlage für die vorläufige Anordnung gegeben ist,
3. der Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) vom 15.10.1996, zuletzt geändert
durch Teilungs- und Umstellungsbeschluss Nr. 1 vom 19.10.1010,
unanfechtbar und für sofort vollziehbar erklärt worden ist,
Seite 12
für die angrenzende Gemeinde Linda
in der Gemeindeverwaltung Linda, Ortsstraße 26, 07819 Linda
und für die angrenzenden Gemeinden Oppurg, Lausnitz,
Langenorla und Weira
in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, 07381
Oppurg. während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die
Betroffenen aus.
Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG).
II Auflagen
Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Maßnahmen den bisherigen Nutzern die für die Realisierung des trassenfernen
landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen in Anspruch zu
nehmenden Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der
Bauphase zu gewährleisten.
Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit
der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit
durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen
Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen.
Erforderlichenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.
Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.
Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat der Vorhabensträger die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen
neu einzuzäunen.
Nach Beendigung der Maßnahmen müssen die durch die Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen eventuell verursachten Schäden von dem Vorhabensträger wieder beseitigt werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die
Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsoder Baustraßen genutzt wurden.
III Entschädigung
Die Flurbereinigungsbehörde setzt gegebenenfalls folgende
Entschädigungen sowie die Zuweisung von Ersatzflächen durch
gesonderten Verwaltungsakt auf der Grundlage der jeweils gültigen rechtlichen Gegebenheiten nach der Unanfechtbarkeit dieser
Anordnung fest.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Entschädigung wie folgt
festgesetzt:
1. Entschädigung von Gehölzen und baulichen Anlagen
Die Entschädigung des Substanzverlustes (z. B. von Gehölzen
und baulichen Anlagen) ergibt sich auf der Grundlage eines im
Auftrag des Unternehmensträgers erstellten Gutachtens.
2. Aufwuchsentschädigung
Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen
wird dem jeweiligen Bewirtschafter eine Aufwuchsentschädigung
auf der geltenden Grundlage der jeweils jährlich aktuell ermittelten „Richtsätze für Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung
an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat
Thüringen“ der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in
Jena und unter Beachtung der in einem Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
vom 14.02.2007, Az: 5S/37160, enthaltenen Maßgaben mit Änderungen ab dem 01.01.2005 wegen Umstellung auf das neue
Prämiensystem und der dazugehörigen Ergänzung mit konkretisierenden Regelungen für die Berechnung der Entschädigungsposition „entgangene Möglichkeit zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen“ vom 21.08.2007 gewährt.
Nummer 6/2014
4. mit Beschluss vom 18.02.2014 der Verfahrenszweck des
Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) erweitert wurde hinsichtlich der Bereitstellung von Land für die Durchführung der
Ersatzmaßnahme Orlarenaturierung im Zusammenhang mit der
Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) und
Seite 13
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.
Cöster
stellv. Amtsleiter
5. der Antrag auf vorläufige Anordnung für den Vorhabensträger
vorliegt.
Die B 281 ist gemäß Landesentwicklungsplan 2004 als großräumige Verbindung ausgewiesen und damit der Verbindungsstufe I
nach RIN (Richtlinie für integrierte Netzgestaltung) zuzuordnen.
Die geplante Straßenbaumaßnahme dient der Gewährleistung
einer hohen Durchlassfähigkeit auf der Bundesstraße B 281, um
eine effiziente Erschließung des dicht besiedelten Raums zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der B 281 Lausnitz-Neunhofen-Neustadt (Orla) soll als großflächige komplexe
landschaftspflegerische Ersatzmaßnahme die Orla zwischen
Neustadt (Orla) und Neunhofen renaturiert werden und zusätzlicher Retentionsraum für den Hochwasserfall zum Schutz von
Neunhofen (ein Ortsteil der Stadt Neustadt) geschaffen werden.
Die Orla weist in ihrem gesamten Verlauf in Bezug auf die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie schwere strukturelle Mängel auf. Sie ist darüber hinaus als Schwerpunktgewässer für den Hochwasserschutz auf Grund der Europäischen
Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie ausgewiesen worden.
Auf Grund des gegenwärtig vorhandenen Verlaufs der Orla erfolgt bei Hochwasserereignissen kaum ein Überlauf der Orla in
das vorhandene Gelände, was eine erhebliche Hochwassergefahr für die betroffenen Orte an der Orla zur Folge hat. Die Hochwassergefahr hat auch insbesondere im Oberlauf der Orla durch
die enorme Steigerung versiegelter Flächen im Zusammenhang
mit den umfangreichen Straßenbaumaßnahmen sowie Schaffung
von Gewerbegebieten erheblich zugenommen.
Mit der geplanten Renaturierungsmaßnahme wird angestrebt,
eine Überflutung der Überschwemmungsgebietsflächen bei
Hochwasserereignissen zuzulassen und somit dem Hochwasserschutz der Unterliegergemeinden Rechnung zu tragen.
Vor diesem Hindergrund ist es gerechtfertigt, die für den Zeitraum
ab 30.08.2014 eingeordnete Realisierung der trassenfernen landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahmen E 1, E 2, E 3 und E 4
als dringenden Grund im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 1 FlurbG zu
werten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats
nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für
Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5, 07545
Gera, einzulegen.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes „Nr. 18 – Triptiser
­Straße 2. Änderung“ der Stadt Neustadt an der Orla
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in den Sitzungen am 26.09.2013 und 28.01.2014 einen Aufstellungsbeschluss
sowie einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Nr. 18 – Triptiser Straße 2. Änderung“ der Stadt
Neustadt an der Orla gefasst. In den gleichen Sitzungen wurde
auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit verwiesen, die jetzt durchgeführt werden soll. Gemäß § 3
Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt
der Entwurf in der Fassung vom 11.03.2014 sowie der Entwurf
der Begründung in der Fassung vom 11.03.2014 in der Zeit vom:
31. März 2014 bis 7. Mai 2014 in der Stadtverwaltung Neustadt
an der Orla, im Stadtbauamt, Markt 2, 1. Stock, während der
Dienststunden
Seite 14
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung des Entwurfes und von jedermann können Bedenken und
Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ziel des Bebauungsplans ist die Korrektur des Planinhalts zum
Einzelhandel für den westlichen Teilbereich. Für diesen Teilbereich Flur 11, Flst.Nr. 1257/3 Gemarkung Neustadt soll ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen werden, um
die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen nach § 11 Abs. 3
BauNVO zu ermöglichen.
Ergänzend soll auch der östliche Teilbereich eine Änderung von
Gewerbegebiet (GE) zu Mischgebiet (MI) erfahren, um städtebaulichen Konflikten zu entgegnen, die Interessen der Wohnbevölkerung im ausreichenden Maße zu berücksichtigen und somit
langfristige städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
Nummer 6/2014
Anlage
Die Lage des Plangebietes ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Neustadt an der Orla, den 12.03.2014
A. Hoffmann
Bürgermeister (Siegel)
Ende der amtlichen Mitteilungen
Standesamtliche Nachrichten
Sterbefälle
Klaus Franke, zuletzt wohnhaft in
Kospoda, ist im Alter von 64 Jahren am
25.02.2014 verstorben.
Heike Beyer geb. Wich, zuletzt wohnhaft
in Neustadt an der Orla, ist im Alter von
47 Jahren am 28.02.2014 verstorben.
Frank Henneberg, zuletzt wohnhaft in
Neustadt an der Orla, ist im Alter von 36
Jahren am 05.03.2014 verstorben.
Rosa Häring geb. Opl, zuletzt wohnhaft
in Neustadt an der Orla, ist im Alter von
84 Jahren am 07.03.2014 verstorben.
Johannes Neumeister, zuletzt wohnhaft
in Neustadt an der Orla, ist im Alter von
88 Jahren am 08.03.2014 verstorben.
Wir gratulieren
Wir gratulieren allen Jubilaren, die
in der Zeit vom 8. März 2014 bis zum
21. März 2014 Geburtstag hatten, nachträglich und wünschen alles Gute
zum 75. Geburtstag
Herrn Claus Burmeister, Schlossgasse 8,
am 10.03.2014
Frau Renate Eckner, Mühlstraße 38, am
11.03.2014
Herrn Walter Ulitzsch, Leonhard-FrankStraße 3, am 13.03.2014
Herrn Heinz Mädel, Leonhard-Frank-Straße 11, am 16.03.2014
zum 80. Geburtstag
Herrn Herbert Hochstein, Arnshaugker
Straße 12, am 13.03.2014
zum 81. Geburtstag
Herrn Reinhard Müller, Straße des Friedens 4, am 11.03.2014
Frau Käthe Lorenz, Rathenaustraße 10,
am 16.03.2014
Frau Maria Müller, Straße des Friedens 4,
am 20.03.2014
zum 82. Geburtstag
Herrn Paul Reimann, Florian-Geyer-Straße 6, am 19.03.2014
Frau Elisabeth Zettl, Schleizer Straße 12c,
am 19.03.2014
zum 83. Geburtstag
Frau Waltraut Kühnlenz, Wimmlerstraße 4,
am 08.03.2014
Herrn Rolf Meinhardt, Arnshaugker Straße 41, am 08.03.2014
Frau Inge Zippel, Willy-Dolge-Weg 4, am
09.03.2014
zum 86. Geburtstag
Frau Anni Kaul, Pillingsdorfer Straße 20,
am 17.03.2014
Frau Gerda Müller, Dorfplatz 14, am
20.03.2014
zum 87. Geburtstag
Frau Jutta Wagenknecht, Pillingsdorfer
Straße 13, am 10.03.2014
Herrn Rolf Zöllner, Ernst-Thälmann-Straße 7, am 21.03.2014
zum 89. Geburtstag
Frau Anneliese Arlt, Ernst-Thälmann-Straße 7, am 08.03.2014
zum 92. Geburtstag
Frau Anny Ulitzsch, Meilitzer Straße 42,
am 14.03.2014
Nummer 6/2014
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Aus dem Stadtgeschehen
Gut besuchter Vortrag über „Das Land der 1000 Teiche“ im Museum
für Stadtgeschichte Neustadt (Orla)
Der Referent Jürgen Auerswald im Saal des
Museums für Stadtgeschichte
Im Rahmen der Fotoausstellung „Naturund Vogelfotografie aus dem Plothener
Teichgebiet“ fand am 7. März 2014 im
Saal des Museums für Stadtgeschichte
Neustadt (Orla) ein Vortrag von Jürgen
Auerswald, zum Thema: „Das Land der
1000 Teiche“ statt.
Das „Land der tausend Teiche“ hat neben
dem berühmten Pfahlhaus eine wohl einzigartige Flora und Fauna aufzuweisen.
Rund 50 interessierte Bürger folgten den
Ausführungen des Referenten Jürgen
Auerswald.
Als 1. Vorsitzender NABU – Arbeitskreis
Teichgebiet Dreba-Plothen e.V. engagiert
er sich seit Jahrzehnten im Vogel- und Naturschutz.
Dabei arbeitet er im Teichgebiet DrebaPlothen unter anderem unermüdlich an
der wissenschaftlichen Vogelberingung,
ist um den Erhalt des Gebietes bemüht,
führt Wasservogelzählungen und Exkursionen durch und hält Vorträge.
Auch Dank seines hohen ehrenamtlichen Einsatzes zählt die Plothener
Teichplatte mittlerweile zu einem Juwel
im Mittel-Ost-Thüringer Raum. Mit zirka
75 Quadratkilometern stellt sie den größten zusammenhängenden Wasserlebensraum Thüringens dar, von dem 2350 ha als
„Europäisches Vogelschutzgebiet“ ausgewiesen sind.
Die Gäste erfuhren viel Wissenswertes
über Natur- und Umweltschutz sowie über
das Teichgebiet mit seinen Tieren und
Pflanzen.
Ein eindrucksvoller Diavortrag rundete die
Ausführungen des Referenten ab.
Der Naturschutzbund in Deutschland
(NABU) e.V. ist seit über 100 Jahren im
praktischen Naturschutz vor Ort aktiv, um
die Vielfalt unserer heimischen Tier- und
Pflanzenwelt zu erhalten.
Heute betreut der NABU mehr als 5.000
Schutzgebiete in Deutschland.
Mit Thomas Heinze jenseits der Anden unterwegs
Weiten des Salar de Uyuni. Der Fotograf
Heinze nutzte die perfekten Gegebenheiten in dem größten Salzsee der Erde, um
mit der Perspektive zu spielen und berichtete, dass die Einheimischen in mühevoller
Handarbeit hier Salz abbauen.
Thomas Heinze in der Stadtbibliothek.
Foto: Bibliothek
In der Stadtbibliothek Neustadt an der
Orla füllten 60 Interessierte am Abend des
12. Februar die Stuhlreihen, um sich von
Thomas Heinze auf die Reise durch Südamerika mitnehmen zu lassen. Bereits
2010 begeisterte der Foto- und Reisejournalist mit einem Diavortrag seine Zuhörer,
als er im Rahmen seiner Buchpremiere
über seine Tour entlang der europäischasi­atischen Kontinentalgrenze berichtete.
Dieses Mal lenkte er die Aufmerksamkeit
der Zuschauer besonders nach Bolivien.
Mit über 200 Fotos ermöglichte er Einblicke in ein Land voller Extreme, Gegensätze und Herausforderungen. Eindrucksvoll
schilderte Heinze die Natur auf dem Altiplano mit großen Temperaturschwankungen, Trockenheit und der typischen Vegetation. Faszinierend waren die skurrilen
Felsen, Geysire und Vulkane gigantischen
Ausmaßes, die der Wüstenszenerie eine
magische Atmosphäre verliehen, und die
schier unendlich scheinenden weißen
Heinze machte deutlich, dass jede Art
des Reisens, ob mit Auto, Bus, Boot oder
zu Fuß, seine ganz individuellen Vorzüge, aber auch Herausforderungen hat.
Wichtig ist ihm, die Landschaft mit ihren
Besonderheiten zu erkunden und mit den
Bewohnern in Kontakt zu kommen. Beides
erfordert Zeit und die innere Bereitschaft,
sich auf Neues, ja zum Teil Riskantes,
Abenteuerliches einzulassen. So galt es,
den durch kaum ausgebaute Straßen verursachten unkomfortablen Autofahrstil zu
überstehen und viele Pannen zu meistern,
die allerdings zum längeren Verweilen
und damit zum Entdecken einluden. Auch
musste Heinze seine Zeitpläne immer wieder an unvorhersehbare Ereignisse anpassen und lernen, mit den Tücken des noch
Unbekannten umzugehen. Aber gerade
das macht lebendiges Reisen aus und
hinterlässt Eindrücke, die unter die Haut
gehen, an denen er seine Gäste durch
seine besonders lebhafte Berichterstattung jederzeit teilhaben ließ. Nicht zuletzt
halfen ihm Zufälle, die er erkannte und
sofort nutzte. Zum Beispiel trafen er und
seine Reisebegleiter im mittlerweile über
antike Inkastraßen erreichten Regenwald
des Amazonasbeckens eine Indiofamilie, die ihm die einmalige Chance bot, sie
bei einer Jagd zu begleiten. Durch seine
Offenheit, die Heinze den Einheimischen
entgegenbringt, sowie seine Geduld und
sein Interesse von ihnen dazulernen zu
wollen, gelingt es ihm, die Menschen in
ihren Verhaltensweisen zu verstehen und
die komplexen Zusammenhänge dem
aufmerksamen Zuhörer zu vermitteln, um
auch für die Probleme im beschwerlichen
Alltag der Goldsucher, Cocabauern und
Baumsucher im Regenwald in zum Teil
großer Armut zu sensibilisieren und ungeahnte Möglichkeiten der notwendigen
Improvisation zu zeigen. Zudem erhielten
die Zuschauer anhand beeindruckender
Bilder eine Idee von den kleinen und großen Schönheiten des Dschungels sowie
von Moskito- und Parasitenattacken auf
die Reiselustigen.
Mit der atemberaubenden Kulisse der
Iguazú-Wasserfälle, die zum Anfassen
nahe schienen, und einer prächtigen Sonnenuntergangsimpression vom „Ende der
Welt“ auf Feuerland verabschiedete sich
Thomas Heinze nach gut zwei Stunden mit
dem Hinweis, im Sommer einen Bildband
über Südamerika herauszubringen. Alle
Gäste zollten ihm Anerkennung für seine
phantastischen Aufnahmen und sein hervorragendes Erzähltalent mit anhaltendem Applaus. Eine Fortsetzung der Reise
durch Südamerika „Im Land der Inka“ mit
Thomas Heinze gibt es am Montag, dem
01.12.2014, um 19.00 Uhr in der Stadtbibliothek.
Stephanie Götze
Seite 16
Nummer 6/2014
Schaufensterwettbewerb zum Fasching in Duhlendorf
Die ganze Stadt stellt sich auf den Karneval ein. Dazu zählen auch die Einzelhändler in der Innenstadt. Liebevoll dekoriert
und bunt geschmückt präsentieren sie
ihre Schaufenster. Die Karnevalgesellschaft ruft zusammen mit der Stadtverwaltung jedes Jahr zum Wettbewerb auf,
denn die schönsten Schaufenster sollen ausgezeichnet werden. So fand am
27. Februar die diesjährige Begehung statt.
Leider konnte die Jury nicht in allen Fenstern stimmungsvolle Dekoration vorfinden.
Dennoch wurden aus den zahlreichen Bildern die schönsten ausgewählt: Platz 3
geht in diesem Jahr an das Haarstudio
„Abschnitt“ in der Ernst-Thälmann-Straße
von Inhaberin Kathleen Pfeiffer,Platz 2 belegt das Spiel- und Schreibwarengeschäft
Döpel in der Orlagasse. Als das schönste
Schaufenster von Neustadt
während der 5. Jahreszeit
wurde die „Hirsch-Apotheke“ von Jane Michel gekürt.
Die Ehrung der Platzierungen und die Übergabe der Präsente fand am
15. März im Rahmen des
1. Galaabends in Duhlendorf statt.
Allen Gewinnern HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Auch im nächsten Jahr wird
der Aufruf zur Schaufenstergestaltung wieder an die
Einzelhändler gehen.
Thomas Schreck
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste
Evangelische Kirche
Katholische Kirche
Gottesdienste
Hl. Messen und
­Gottesdienste
Samstag, 22.03.2014
17.00 Uhr Gottesdienst in Triptis
17.00 Uhr Gottesdienst in Auma
Sonntag, 23.03.2014 (3. Fastensonntag)
08.30 Uhr Hochamt in Neustadt
Samstag, 29.03.2014
18.00 Uhr! Gottesdienst in Triptis
18.00 Uhr! Gottesdienst in Auma
Sonntag, 30.03.2014 (4. Fastensonntag)
08.30 Uhr Hochamt in Neustadt
anschließend: Basarverkauf/
Eine-Welt-Laden und Probierkaffee- Ausschank
Samstag, 05.04.2014
18.00 Uhr Gottesdienst in Triptis
Sonntag, 06.04.2014 (5. Fastensonntag)
08.30 Uhr Hochamt in Neustadt
anschließend: Basarverkauf /
Eine-Welt-Laden
10.30 Uhr Hl. Messe in Auma
Kreuzwegandachten:
Montag, 24.03.2014
17.00 Uhr Kirche Neustadt
Montag, 31.03.2014
18.00 Uhr Kirche Neustadt
Okuli
Sonntag, 23.03.2014
10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche
Laetare
Sonntag, 30.03.2014
10.00 Uhr Neustadt Hospitalkirche, mit
Taufe
14.00 Uhr Weira Kirche, mit Taufe
14.30 Uhr Kospoda Kirche
Freitag, 04.04.2014
gegen
16.15 Uhr Andacht zur Eröffnung des
Lutherweges in der Stadt­
kirche
Judika
Sonntag, 06.04.2014
10.00 Uhr Neustadt Gemeindehaus, Familiengottesdienst und Eröffnung der Bibelwoche
17.00 Uhr Lichtenau Gottesdienst
Aus den Kirchengemeinden
Katholische Kirchengemeinde
St. Martin
Montag, 07.04.2014
14.00 Uhr Kirche Neustadt, anschließend Seniorennachmittag
Veranstaltungen in
der Gemeinde
Dienstag, 08.04.2014
14.00 Uhr Kirche Triptis, anschließend
Seniorennachmittag
Krankenkommunion:
Donnerstag, 10.04.2014, vormittags Neustadt / nachmittags Dörfer
Religionsunterricht:
Oberkurs:
Freitag, 28.03.2014
14.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt
Klasse 1 – 7:
Samstag, 05.04.2014
9.00 – 12.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt
Jung und Alt:
Samstag, 29.03.2014
20.00 – 22.00 Uhr „Nightfever“ in Neustadt
(meditativer Gottesdienst)
Jugend:
Freitag, 11.04.2014
17.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg
in Ranis
Seniorenkreis:
Montag, 07.04.2014
14.00 Uhr Seniorenkreuzweg in Neustadt,
anschließend Seniorennachmittag
Dienstag, 08.04.2014
14.00 Uhr Seniorenkreuzweg in Triptis, anschließend Seniorennachmittag
Glaubensabend:
Donnerstag, 27.03.2014
19.30 Uhr Alles, was atmet lobet den
Herrn – unser neues Gotteslob
(Dr. Anne Rademacher, Seelsorgeamtsleiterin)
Klausurtag der Pfarrei:
Samstag, 29.03.2014
9.00 – 17.00 Uhr Pfarrhaus Neustadt (für
Pfarr- und Filialgemeinderat)
Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde St. Johannis
Gruppen und Kreise
im evang. Gemeindehaus
Dienstag, 25.03.2014
19.30 Uhr Dienstagskreis
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Donnerstag, 27.03.2014
19.30 Uhr Elternkreis
Dienstag, 01.04.2014
14.30 Uhr Seniorenkreis
Kinderangebote
im evang. Gemeindehaus
Samstag, 05.04.2014
Kinderbibeltag
Montag, 24.03.2014
15.30 Uhr Nachmittag mit Kindergartenkindern
16.30 Uhr Christenlehre 1.-3. Klasse
Dienstag, 25.03.2014
16.15 Uhr Probe Kindermusical
Montag, 31.03.2014
15.30 Uhr Nachmittag mit Kindergartenkindern
16.30 Uhr Christenlehre 1. – 3. Klasse
Interessantes aus frühreren ­Zeiten
Die Seilerfamilie Schweitzer in Neustadt
„Anläßlich der ersten Wiederkehr deines
Geburtstages (...) sende ich dir, mein lieber
Junge, meine allerherzlichsten Glückwünsche. Mögst du in deinem künftigen Leben
deinen lieben Eltern nur Freude bereiten!“
Diesen Geburtstagsgruß sendete Leutnant Hans Fischenich im Oktober 1944,
während er nach ausgeheilter Verwundung auf dem Weg zurück an die Ostfront
war, an sein Patenkind Karl Schweitzer
nach Neustadt an der Orla.
Ob sich Wunsch des Patenonkels erfüllt
hat, kann und soll an dieser Stelle nicht
weiter ausgeführt werden. Wohl aber, dass
jener Adressat, Karl Schweitzer, erst vor
Kurzem die Stadt seiner familiären WurChöre und kirchenmusikalische
zeln besuchte, um dem Stadtarchiv eine
Gruppen
Freude zu bereiten. Er übergab eine umim evang. Gemeindehaus
fangreiche Sammlung mit Unterlagen zur
Geschichte der Familie Schweitzer, die
Dienstag
19.30 Uhr Gospelchor (gerade Woche in persönliche Dokumente, Urkunden und
Briefe enthält, auch Fotos und AnsichtsNeustadt, ungerade Woche in Triptis)
karten von den Familienmitgliedern, von
Mittwoch
Neustadt und dem Kriegsgeschehen, so19.30 Uhr Kantorei
wie einige Zeichnungen seines Vaters aus
Freitag
dessen Jugendjahren.
16.45 Uhr Jungbläser
Die direkten Vorfahren von Karl Schweit17.30 Uhr Posaunenchor
zer waren eine alteingesessene Familie, die anhand der Unterlagen im StadtMusizierkreis
archiv schon in der ersten Hälfte des
im evang. Gemeindehaus
18. Jahrhunderts in Neustadt nachgewieMontag, 24.03.2014
sen werden kann. Über Generationen hin19.30 Uhr Probe
weg gingen die Schweitzers, wie so viele
Neustädter, dem Tuchmacherhandwerk
nach, bis der 1860 geborene Seilermeister
Franz Joseph mit dieser Tradition brach.
Auch dessen ältester Sohn Friedrich Karl
erlernte das Seilerhandwerk.
Seit 1772 war die Familie Schweitzer
Am Samstag, dem 5. April 2014, von 10.00 im Besitz des Hauses Marktstraße 1,
Uhr bis 17.00 Uhr in Neustadt im Saal des der früheren Schuhgasse 1. Im Oktober
Gemeindehauses
1910 wurde das Gebäude während eines
Großbrandes, der mehrere Häuser in der
Liebe Kinder!
Schuhgasse und in der Rodaer Straße in
Hiermit laden wir euch recht herzlich zu
Mitleidenschaft gezogen hatte, zerstört
einem Kinder-Bibel-Tag mit dem Thema:
und musste wiederaufgebaut werden.
„Josef und seine Brüder“ ein. Es wartet
ein Tag mit vielen schönen Aktionen auf Hinter dem Schützenhaus besaß Karl
euch! Gemeinsam wollen wir über diese Schweitzer einen Garten mit Spinnbahn.
Geschichte nachdenken, basteln, spielen, Als der Spitzboden in der Marktstraße,
gemeinsam kochen und essen, hinaus in der als Hanflager und Hechelraum diendie Natur gehen (wenn es das Wetter zu- te, wegen Luftschutzmaßnahmen 1941
lässt) und einfach viel Spaß miteinander geräumt werden musste, beantragte Karl
haben. Am Sonntag, dem 06.04., soll dann Schweitzer wiederholt die Aufstockung der
ein Teil dieses Programmes in einem Fa- Spinnbahn. Wegen des schlechten baulimiliengottesdienst vorgestellt werden. chen Zustandes genehmigte die Stadt die
Beginn des Gottesdienstes ist um 10.00 Baumaßnahme allerdings nicht.
Uhr in der Kirche. Wir freuen uns schon Karl Schweitzer und seiner Frau Klara
sehr auf diesen Tag und natürlich auch auf (geb. Militzer) wurde 1921 Sohn Karl Joseph geboren. Nach dem Abitur trat dieeuch!
Eingeladen sind alle Kinder der Klas-­ ser seinen Dienst in der Wehrmacht an
und wurde in den folgenden Jahren unter
sen 1 – 6.
anderem in Schlesien, Luxemburg, FrankEs grüßt euch herzlich
reich, Polen, Tschechien und Russland
Eure Gemeindepädagogin Annette Feig
eingesetzt. Im Gegensatz zu seinem Bru-
Einladung zum
Kinder-Bibel-Tag
Seite 17
der Werner, der seit der Schlacht um Leningrad als vermisst galt, überlebte Oberleutnant Karl Joseph die Kampfeinsätze,
nicht aber die Kriegsgefangenschaft. Er
starb im März 1947 im Krankenhaus von
Saporoshje (heutige Ukraine), laut seiner
Todesmeldung an den Folgen einer Lungenentzündung. Während des Zweiten
Weltkrieges verbrachte er insgesamt nur
ein paar Monate in Neustadt. 1943 heiratete Karl Joseph die DRK-Schwester Renate, geb. Burmeister. Noch im selben Jahr
brachten sie einen Sohn zur Welt, eben jenen Karl Schweitzer, der jüngst das Archiv
in Neustadt aufgesucht hat.
1949 schloss die in der Zwischenzeit verwitwete Renate Schweitzer den Bund der
Ehe mit dem Neustädter Tuchweber Alfred
Weiß. Kurze Zeit später flüchtete die Familie nach Solingen in Renates Heimat und
folgte Friedrich Karl Schweitzer, der Neustadt bereits 1948 verlassen hatte.
Eigentümer des Hauses Marktstraße 1
wurde 1952 der Rat der Stadt, der in den
1950er Jahren eine Wohnung im Dachgeschoss errichtete und von 1957 bis 1970
im Erdgeschoss die Stadtbücherei untergebracht hatte. 1994 erfolgte die Rückübertragung des Hauses und im gleichen
Jahr der Verkauf an den jetzigen Eigentümer, der das Wohn- und Geschäftshaus
umfassend sanieren ließ.
Die Unterlagen, die Herr Schweitzer dem
Stadtarchiv übergab, stellen nicht nur ein
Stück Familiengeschichte dar. Sie sind
Puzzleteile, die in Verbindung mit anderen
Quellen (beispielsweise aus dem Stadtarchiv) ein Kapitel Neustädter Handwerksgeschichte beschreiben können und uns in
Wort und Bild ehemalige Bewohner eines
markanten Hauses in der Innenstadt vorstellen. Außerdem zeigen sie uns exemplarisch, welchen Weg eine alteingesessene Familie gegangen ist, die in Folge der
Wirren des Zweiten Weltkrieges Neustadt
verlassen hat.
Stadtarchiv
Familienfoto anlässlich der Silberhochzeit von
Friedrich Karl und Klara Schweitzer 1944 in ihrem Haus Marktstraße 1 (damals Schuhgasse),
dazwischen der kleine Karl mit seinen Eltern
Karl Joseph (in Uniform) und Renate.
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Nummer 6/2014
Ausschnitt aus einer Ansichtskarte mit den Brandruinen des Schadenfeuers in der Schuhgasse/
Rodaer Straße im Oktober 1910 (Privatbesitz Iris Gottschald).
Karl Schweitzer vor seinem Bienenhaus im
Garten am Schützenplatz.
Handwerkskarte des Seilermeisters Karl Schweitzer.
Seilerei Joseph Schweitzer und Sohn Ecke
Schuhgasse/Rodaer Straße, um 1942.
Die Kriegerehrung im Schlosspark, gezeichnet
von Karl Joseph Schweitzer am 1938.
Tanzstundenabschluss 1938 in Neustadt an der Orla, hoch aufragend in der Mitte der hinteren
Reihe Karl Joseph Schweitzer. Können Sie den anderen Personen Namen zuordnen?
Nummer 6/2014
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Kindergärten und Schulen
Schulfasching in der Grundschule „Friedrich Schiller“
Am Rosenmontag feierten die Schüler,
Lehrer und Erzieher der Grundschule
„Friedrich Schiller“ ihren traditionellen
Schulfasching. Es wurde gemeinsam
getanzt, gelacht, gespielt und beim Faschingsquiz gerätselt. Die beiden Clowns
Schillerfranz (S. Korn) und Schillerfriedel
(S. Landgraf) führten mit Bravour durch
das liebevoll gestaltete Programm. Viele
Highlights warteten hierbei auf die Schüler.
So wurde ein Kinderprinzenpaar (Emma
Liebers und Lasse Dorow) auserwählt und
gekürt. Auch ein Lehrerprinzenpaar durfte
natürlich zum diesjährigen Schulfasching
nicht fehlen. Zusätzlich bereicherten elf
Minister, die von Schülern dargestellt
wurden, das bunte Faschingstreiben. So
gab es beispielsweise Minister für Gute
Laune, Reichtum, Glitter Flitter oder auch
für Trägheit. Ein weiterer Höhepunkt an
diesem Vormittag war der Besuch der
Karnevalgesellschaft Duhlendorf. Neben
einer zünftigen Schunkelrunde mit Prin-
zenpaar, Prinzengarde und Elferrat, gab
es sehr schöne Tänze von Floh- und Juniorengarde sowie von der Paartanzgruppe
Mélange zu bewundern. Die technische
und musikalische Umrahmung des Vormittags übernahm die Diskothek Landgraf, bei der wir uns an dieser Stelle recht
herzlich bedanken. Ein weiterer Dank geht
an Herrn Bullerjahn, der eine Zuckerwattemaschine zur Verfügung stellte, die bei
den Kindern bestens ankam.
Sabrina Grau
Ein gelungener
­Projektabschluss
Das Kinderprinzenpaar Emma I. und Lasse I.
Klasse 1 und 2 mit Klassenlehrerinnen.
Auftritt der Flohgarde.
Die Clowns Schillerfranz und Schillerfriedel führten durch das Programm.
Am Freitagnachmittag, den 17.01.2014,
fand in den Klassen 1 und 2 der SchlossSchule der Arbeiterwohlfahrt ein Projektnachmittag statt. Hier konnten sich die
Eltern und Großeltern der Schüler und
Schülerinnen informieren, was ihre Kinder
in den letzten Schulwochen zum Thema
„Märchen“ kennengelernt, gestaltet, erarbeitet, erlebt, gespielt und erlesen haben.
Die Kinder dieser Klassen führten ein kleines Programm auf und die Lehrer erklärten
den Eltern, wie inhaltlich und methodisch
gearbeitet wurde. Die Kinder präsentierten
ein Gedicht vom Rumpelstilzchen, führten
ein Interview zur Herkunft der Märchen
durch, lasen selbst geschriebene Dialoge,
Rätsel und Geschichten vor und führten
zum Abschluss das Jahreszeitenmärchen
auf. Nach dem Programm lasen ein paar
Eltern den Kindern ihre Lieblingsmärchen
aus ihrer Kindheit vor. Es entwickelte
sich eine schöne kleine Märchenstunde
in entspannter Atmosphäre. Die anderen
Zuschauer sahen sich in dieser Zeit, die
von den Kindern selbst gestalteten Märchentische und Werke an, die die Kinder
zu diesem Thema erarbeitet hatten. Die
Kinder und das Team der Schloss-Schule
freuten sich besonders über die hohe Teilnehmerzahl der Eltern und Großeltern. Wir
sind jetzt schon gespannt auf den nächsten Projektnachmittag der Klassen 3 und 4
am 14. Februar 2014.
J. Hegner
Klassenleiterin Klasse 2
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Vereine und Verbände
AAB-Team siegt in der 1. Bundesliga
Bei den letzten beiden Heimspielen der
Saison in der 1. Bundesliga, hatten die
Neustädter die Mannschaften aus Witten
und den aktuellen Deutschen Meister aus
Bochum zu Gast.
Um das Ziel des Klassenerhalts im Auge
behalten zu können, musste man punkten – angesichts der Gegner, Witten auf
Platz 4 der Tabelle und Bochum unangefochten an der Spitze, eine äußerst schwere Aufgabe. Doch das AAB-Team biss die
Zähne zusammen und erlebte die besten
Bundesliga-Spieltage der Saison!
Gegen Witten fingen die Partien direkt gut
an. Neustadts Franzel Simon siegte in nur
zwei Aufnahmen mit 300:188 Points. Am
Nachbartisch tat es ihm Mannschaftskollege Manuel Orttmann gleich und siegte
ebenfalls mit deutlichem Vorsprung. Durch
die 2 von 4 gewonnenen Matches war das
Unentschieden bereits sicher. Letztlich
überzeugte Kapitän Bernd Schneider in
einer wahren Kampfpartie und gewann
ebenfalls, sodass die Orlastädter am Ende
den 6:2-Triumph gegen Witten perfekt
machten!
Bochum ließ sich von der Vortagsleistung
der Neustädter jedoch nicht beeindrucken.
Mit absolut fabelhaften Spiel setzten sie
sich verdient in 3 von 4 Partien durch.
Franzel Simon, in hervorragender Form,
holte mit seinem Sieg immerhin zwei Partiepunkte zum 2:6-Endstand.
Lotta Zeier und Ludwig Schwabe, vom
TSV „Germania 1887“e.V. Neustadt an
der Orla, erreichten bereits mit 6 Jahren
als Erste unserer Bambini-Gruppe (Kinder
ab 5 Jahren) den 8. Kyu.
reich und mit viel Eifer. Einige Judokas dieser Gruppe gingen auch schon bei Wettkämpfen an den Start und belegten gute
Platzierungen. Alle Kinder, die auch Lust
haben Judo zu erlernen, sollten einfach
mal bei uns vorbei kommen.
Neustadt braucht nun noch etwas Schützenhilfe von Tabellennachbarn Buer und
einen Sieg in Goch, um als Aufsteiger in
der 1. Bundesliga verbleiben zu können.
Johannes Lindig
Prüfung bestanden
Im Rahmen eines Trainingslagers stellten
sich beide dem Prüfer und bestanden die
Prüfung. Normal muss man mindestens
7 Jahre alt sein, um die Prüfung ablegen
zu dürfen.
Lotta Zeier und Ludwig Schwabe zeigen stolz
ihren neuen Gürtel.
Die Abteilung Judo gründete im April 2013
die Gruppe der Vorschulkinder und zurzeit
trainieren 12 Mädchen und Jungen unter
8 Jahren bei Trainerin Anne Beyer erfolg-
Wir trainieren mittwochs, von 17.15 Uhr bis
19.15 Uhr, die Bambini-Gruppe, von 17.15
Uhr bis 18.30 Uhr, in der Turnhalle in der
Goethestraße. Unsere Judokas freuen
sich auf neue Mitglieder.
Udo Kiuntke
Erfolgreiche Neustädter Hallenmehrkampfmeisterschaften
Knapp 100 Sportler nahmen an den
18. Neustädter Mehrkampfmeisterschaften in der Leichtathletik teil. Die Teilnehmer kamen vorrangig aus Vereinen und
Schulen des Saale-Orla-Kreises wie dem
TSV 1858 Pößneck, dem VfB Schleiz,
dem SV Blau-Weiss‘ 90 Neustadt, dem
TSV „Germania 1887“ e.V., den Grundschulen aus Pößneck, Gefell, Neustadt
(Orla), den Gymnasien in Pößneck und
Neustadt an der Orla. Da die Hallenmehrkampfmeisterschaften bezirksoffen ausgetragen werden, durfte der ausrichtende
TSV „Germania 1887“ e.V. Neustadt an
der Orla auch Leichtathleten des TuS Osterburg 90 Weida begrüßen.
Dieser Wettkampf fand unter der Schirmherrschaft der ortsansässigen Firma „L&S
Luddeneit und Scherf GmbH“ statt. Dank
der guten Vorbereitung sowie dem fleißigen Einsatz der Kampfrichter und vieler
Helfer konnte der Wettkampf in angenehmer sportlicher Atmosphäre durchgeführt
werden. Für die Verpflegung der Sportler
und Gäste war mit Unterstützung der Rosenbrauerei und Bäckerei Höfer gesorgt.
Der absolvierende Dreikampf beinhaltete
die Disziplinen Ballschocken, 30-m-Sprint
und Dreierhopp. Abschließend fanden die
3- bzw. 6-Rundenläufe statt. Indem jeder
Teilnehmer bei der Siegerehrung eine Urkunde mit seinen Ergebnissen und seiner
Platzierung erhielt, fanden alle gezeigten
Leistungen am Ende des Wettkampfes
ihre Würdigung.
Zu den Gewinnern im Dreikampf gehörten vom TSV „Germania 1887“ e.V.: AK
7w Ebba Dorow, AK 8w Emma Liebers,
AK 9w Dorothea Billep, AK 13w Luise Herdegen, AK 14w Lena Spindler, AK 16/17w
Jennifer Mak, AK W35 Steffi Möller,
AK W40 Doreen Heerwagen, AK W45
Heike Jansen-Schleicher, AK 9m Lasse
Dorow, AK 11m Franz Steinbrück, AK 14m
Tomtino Oertel, AK M35 Steffen Schötz,
AK M40 Henry Bromund. Weitere Platzeirungen waren: AK 8m Fynn Storz 7. Platz;
AK 9m Elias Schwind
2. Platz, Benedikt Petzold 4. Platz; AK
10m Jonas Eckardt 5. Platz, Jannik Liebers 8. Platz; AK 14m Oliver Mak 2. Platz,
Oliver Jarrath 3. Platz, Moritz Gruner
4. Platz; AK 16/17m Valentin Petzold 2. Platz;
AK 7w Jenny Unbehaun 3. Platz, Stella-
Olivia Focke 4. Platz, Emilia Sahr 4. Platz;
AK 8w Lara Spielmann 2. Platz; AK 9w
Lina Sahr 7. Platz; AK 10w Pia Möller
3. Platz, Luise Hommel 7. Platz; AK 12w
Amelie Schudeja 3. Platz; AK 13w Pia
Poßner 2. Platz; AK 14w Charlotte Scherf
3. Platz; AK W35 Simone Dunkel 2.Platz.
In den 3- bzw. 6-Rundenläufen siegten in
ihren Altersklassen: Ebba Dorow, Emma
Liebers, Dorothea Billep, Jennifer Mak,
Lasse Dorow, Oliver Mak, Valentin Petzold.
Marion Lange
Siegerehrung AK 7w – Foto: Erhard Wachtelborn
Nummer 6/2014
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Mit Herzkissen Brustkrebspatientinnen Mut machen
Sie sind bunt, weich und mit viel Liebe
hergestellt: Die 15 Herzkissen, die Helga
Sauer in Neustadt (Orla) am 24. Februar
2014 an Karin Götze, Sozialarbeiterin der
Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. mit
Sitz in Jena, überreichte. Diese finden
nun ihren Weg weiter zu Frauen mit Brustkrebs, die in zertifizierten Brustzentren
Thüringens behandelt werden.
Helga Sauer hatte in gewissenhafter
Handarbeit die ihr von der Thüringischen
Krebsgesellschaft e.V. zur Verfügung gestellten Baumwollstoffe zu herzförmigen
Kissen genäht und mit Watte gefüllt. „Von
einer Bekannten, die selbst vor Jahren an
Brustkrebs erkrankt war, erfuhr ich, dass
für dieses Projekt Näherinnen gesucht
werden“, sagte die rüstige Rentnerin, „und
da ich das gerne mache und Zeit habe,
meldete ich mich.“
Die Herzkissen mit verlängerten „Ohren“
sollen durch ihre spezielle Form Frauen
nach einer Brustoperation, deren Narbe
sich oft in der Achselhöhle befindet, Entlastung bringen, indem sie das Kissen
einfach unter den Arm klemmen und so
Wundschmerzen vorbeugen können. Die
operierte Stelle soll auf diese Art und Weise vor unangenehmen Druck geschützt
und Stöße auf die Narbe abgefedert werden. „Neben diesem therapeutischen Nutzen, tun die Kissen auch der Seele gut“,
betonte Sozialarbeiterin Götze. Es zeigt,
dass jemand an die betroffenen Frauen
denkt. Außerdem sollen sie Trost spenden
und Mut machen, mit der Diagnose Brustkrebs einen neuen Lebensweg zu finden.
Sozialarbeiterin Karin Götze bedankt sich bei Helga Sauer (re) für ihr ehrenamtliches Engagement. Edeltraud Meißner (li) von der Selbsthilfegruppe Neustadt-Triptis probiert ein Kissen in der
Anwendung. Foto: Bianca Ammon
Schätzungsweise erkranken in Deutschland jährlich 74.500 Frauen neu an
Brustkrebs, die infolgedessen mit rein
physischen Belastungen auch mit psychosozialen Problemen zu kämpfen haben.
„Viele Krebspatienten, egal von welcher
Krebsart sie betroffen sind, die mich in der
Beratungsstelle in Neustadt aufsuchen,
befinden sich in einer existentiellen Krise“, ergänzte Karin Götze. Im Gespräch
werden hier Fragen zu Leistungen der
Kranken- und Rentenversicherungsträger, Pflegekassen sowie zum Schwerbehindertenrecht und finanziellen Hilfen
erörtert. Zudem besteht die Möglichkeit,
zu ortsansässigen Selbsthilfegruppen
Einladung zum Eigen­
tümer-Stammtisch
Einladung zur Jahresvollversammlung der
Forstbetriebsgemeinschaft Lämmersgrund
Der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Saale-Orla e.V. lädt am
Montag, den 24. März 2014, 19.00 Uhr, in
die Gaststätte Ziegler (F-Schänke), Pößnecker Straße 34, in Neustadt an der Orla, ein.
Unser Stammtisch ist eine gute Gelegenheit, sich in ungezwungener Atmosphäre
zu allen Themen rund um Ihr Wohnungsund Grundstückseigentum zu informieren, Fragen zu stellen und untereinander
Erfahrungen auszutauschen. Zu Schwerpunktthemen sind wir gern bereit spezielle Veranstaltungen zu organisieren. Gäste
sind herzlich willkommen.
Am Sonnabend, den 05.04.2014, um 9.30
Uhr findet in Moderwitz im Vereinsheim
die Jahresvollversammlung FBG Lämmersgrund mit Vorstandswahl statt. Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung von
9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
K.-H. Stolze
stellv. Vorstandsvorsitzender
August-Bebel-Str. 37, 07806 Neustadt an
der Orla
Kontakt unter: www.hwg-saale-orla.de,
Mail: [email protected],
Tel.: 036481-563972
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Mitglieder
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder Frau Evelyn Bleil und Herr Gerhard Ulitzsch
3. Verlesen des Protokoll aus der Jahreshauptversammlung von 2013
4. Kassenbericht des Jahres 2013
5. Mitgliedsbeiträge – Kassierung nach
Umstellung SEPA
6. Rückblick über die Arbeit der FBG im
Jahr 2013 durch Revierleiter und Geschäftsführer Herrn Engler
7. Aufwandsentschädigung (Beschluss)
Kontakt aufzunehmen. Die psychosoziale Beratungsstelle ist in den Räumen des
Katholischen Pfarramtes in der Ernst-Thälmann-Str. 6 in Neustadt (Orla) zu finden,
wo montags von 15 bis 17 Uhr Sprechstunden stattfinden. Unter der Telefonnummer
(0 36 41) 33 69 88 können dafür Termine
vereinbart werden. Das Beratungsangebot
ist kostenlos und steht allen Krebspatienten sowie deren Angehörigen zur Verfügung.
Bianca Ammon
8. Antrag Entlastung des Vorstandes
9. Wahl des neuen Vorstandes für die
nächsten 5 Jahre
10. Arbeit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung; Vorstellung der Geschäftsführerin Frau Christiane Burkert
11. allgemeine Informationen zur Arbeit
der ÄöR ThüringenForst und zu forstlichen Themen durch Frau Leber
12. Vorstellung des neuen Vorstandes
13. Vorhaben der FBG in den kommenden Jahren (Beschluss zur Antragstellung für Wegebaumaßnahme in
Gemarkung Wüstenwetzdorf in 2014 /
Umsetzung der Wegebaumaßnahme
Kleinaer Weg in 2014)
14. Allgemeine Diskussion; Probleme
und Anliegen der Mitglieder
15. Verlesen der Beschlüsse
Alfred Engelmann
Seite 22
Hilfe zur Selbsthilfe Treffen für Angehörige
von Menschen mit Demenz
Am Dienstag, den 1. April 2014, trifft sich
die Selbsthilfegruppe für Angehörige von
Menschen mit Demenz von 16.00 – 18.00
Uhr in der Cafeteria des Pößnecker Mehrgenerationenhaus (MGH) in der Franz
Schubert-Straße 8. Das Treffen soll einem
Austausch dienen, aber auch Zeit zum
Abschalten und Auftanken bieten. In der
vorösterlichen Zeit gibt es dazu ein passendes Kreativangebot. In den Werkstät-
ten des MGH können die Teilnehmenden
Osterbasteleien anfertigen und mit nach
Hause nehmen. Eingeladen sind betroffene Angehörige. Erstmalig können auch
die demenziell erkrankten Verwandten
mitgebracht werden, um sie an den Bastelarbeiten teilhaben zu lassen. Anmeldung
und Informationen im MGH unter 03647
414577.
Sonstige Mitteilungen
Einladung zur Kleindem­bacher K
­ leiderbörse
Am Samstag, dem 05.04.2014, laden wir
alle herzlich in den Saal der Gaststätte
„Zum Goldenen Stern“ nach Kleindembach zur Kinderkleiderbörse ein. Alles rund
ums Kind finden Sie bei uns zum kleinen
Preis. Angeboten werden kann alles von
A wie Autositz bis Z wie Zipfelmütze. Verkaufsinteressenten werden gebeten, sich
rechtzeitig einen Tisch zu reservieren.
gere und ab 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr für
alle geöffnet.
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt: hausbackener Kuchen (auch im
Straßenverkauf),Kaffee, Getränke und
Wiener stehen für alle bereit.
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen
uns unter der Nummer 0173 / 5809765.
Wir freuen uns auf Sie!
Unser Verkauf ist ab 9.30 Uhr für Schwan-
Janine Müller
Stadt Triptis sucht Dolmetscher für die
­tschechische Sprache
Zur Unterstützung der Arbeit des Städtepartnerschaftskomitees der Stadt Triptis
suchen wir ehrenamtlich tätige Dolmetscher für die tschechische Sprache. Die
Stadt Triptis unterhält drei Städtepartnerschaften.
Städtepartnerschaften dienen dem kulturellen und wirtschaftlichen Austausch sowie dem freiwilligen Zusammenfinden von
Menschen über die Vergangenheit und
über Grenzen hinweg.
Speziell mit der Stadt Blovice in der Tschechischen Republik verbindet uns eine
langjährige Freundschaft, die bis zum
Jahr 1965 zurückreicht. Dabei handelt es
sich um eine sehr herzliche und lebendige
Partnerschaft.
Was erwarten wir von Ihnen:
Freude an der tschechischen Sprache und
der Kultur des Landes, gute mündliche
ANZEIGEN
und schriftliche Kenntnisse in der tschechischen Sprache oder auch nur gute
mündliche Kenntnisse für das spontane
Übersetzen zu Treffen und Besuchen,
Begleitung von Delegationen in unsere
Partnerstadt bzw. Unterstützungen bei
Zusammentreffen vor Ort – natürlich nach
vorheriger Abstimmung mit Ihnen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann
melden Sie sich bitte bei:
Stadt Triptis, Frau Jäger
Markt 1, 07819 Triptis
Telefon: 036482 359-13 oder per
E-Mail: [email protected]
Sollten noch Fragen bestehen, werden wir diese gern mit Ihnen klären. Wir
freuen uns sehr auf eine Zusammenarbeit
mit Ihnen.
Jäger
Nummer 6/2014
Was sonst noch
interessiert
Worte, Worte,
nichts als Worte –
­Schreibaufruf
für Schülerinnen
und Schüler der
­Klasse 9 bis 13
Im April 2014 jährt sich der Geburtstag
des englischen Dichters und Dramatikers
William Shakespeare, der zu den bedeutendsten Autoren der Weltliteratur gehört,
zum 450. Mal. Unter dem Motto „Worte,
Worte, nichts als Worte“ (W. Shakespeare, „Troilus und Cressida“) rufen der
Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen
e. V., der Lese-Zeichen e. V., die Literarische Gesellschaft Thüringen e. V. und
der Thüringer Literaturrat e. V. mit freundlicher Unterstützung der Kulturdirektion
der Stadt Weimar alle Schülerinnen und
Schüler der Klassen 9 bis 13 in Thüringen
zu einem Schreibwettbewerb auf.
Eingereicht werden können gelungene Aufsätze, Seminarfacharbeiten oder
kreative Texte, die sich thematisch mit einem
Werk von William Shakespeare oder dem
Dichter selbst auseinandersetzen. Einsendungen bitte unter Angabe von Name, Alter,
Adresse (für Schulabgänger) Klassenstufe
bzw. der Schulanschrift an den
Thüringer Literaturrat e. V.
Cranachstraße 47
99423 Weimar
E-Mail: [email protected].
Kennwort: Shakespeare 2014
Einsendeschluss ist der 18. Juli 2014.
Mit der Einsendung wird dem
Thüringer Literaturrat e. V. das Recht
zur Veröffentlichung übertragen. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine
unabhängige Jury bewertet die Arbeiten.
Die besten Arbeiten werden prämiert
und öffentlich vorgestellt. Die ersten fünf
Preisträger erhalten 150 EUR / 125 € /
100 € / 75 € / 50 € / Darüber hinaus werden Sachpreise vergeben.
Jens Kirsten
Geschäftsführer
GEIGER
DRUCK

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