Betriebskosten - Jobcenter Dortmund

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Betriebskosten - Jobcenter Dortmund
argumente
der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund
ihre
BetrieBskostenaBreChnung
Was gehört zu den
Betriebskosten?
Dazu gehören die warmen Nebenbeziehungsweise Betriebskosten:
Für manche Miethäuser fallen
weitere Kosten an:
›Heizkosten
› Strom für den Fahrstuhl
› Kosten für warmes Wasser
› Haus- und Flurreinigung
› Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
›Gartenpflege
Hinzu kommen die kalten Nebenkosten:
1x im Jahr ist es soweit.
› Kosten für die Müllabfuhr und die
Straßenreinigung
› Grundsteuer (oder auch „öffentliche
Lasten des Grundstücks“)
›Wassergeld
›Abwasser
› Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für
die Betriebskosten seines Miethauses.
Betriebskosten sind alle Kosten, die Ihrem Vermieter im Laufe eines Jahres entstehen, um
das Haus und das Grundstück, auf dem das Haus steht, für Sie als Mieter als Wohnraum zur
Verfügung stellen zu können.
› Strom für die Beleuchtung für Außenanlagen, Treppenhaus oder Waschküche
›Schornsteinreinigung
› Versicherungen (Gebäudeversicherungen
gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie
Elementarschäden, Glasversicherung sowie
Haftpflichtversicherungen)
› Hauswart oder Hausmeister
›Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
(Beim TV-Kabelanschluss kommt noch
die monatliche an die Kabelgesellschaft
zu zahlende Grundgebühr hinzu. Das ist
anders, wenn Sie einen Vertrag direkt mit
der Telekom oder einer privaten KabelService-Gesellschaft geschlossen haben.)
› Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen
(Strom, Reinigung und Wartung
der Geräte)
WIE WERDEN
BETRIEBSKOSTEN
ABGERECHNET?
Das ganze Jahr über bezahlen Sie mit Ihrer Miete monatlich einen Abschlag für die
Betriebskosten. Einmal im Jahr rechnet
ihr Vermieter aus, ob die Summe dieser
Abschläge auch Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Die Jahresabrechnung weist aus, ob Sie zu
viel oder zu wenig für Ihre Betriebskosten
gezahlt haben.
Manchmal ergibt sich also ein Guthaben,
da Ihre monatlich im Voraus geleisteten
Abschläge die tatsächlichen Kosten überschritten haben.
Häufig ist mit der Jahresabrechnung jedoch eine Nachforderung des Vermieters
verbunden.
› Was bedeutet das für Sie als Bezieher
von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)?
Ein Teil Ihres Arbeitslosengeldes II, das
Sie einmal im Monat erhalten, zahlt das
Jobcenter für Ihre Unterkunft und Ihre
Heizung.
In dem Monat, in dem Sie Ihre Jahresabrechnung für die Betriebskosten erhalten, verändert sich einmalig die Summe
für Unterkunft und Heizung. Für diesen
Monat verändert sich also auch die Höhe
Ihres Arbeitslosengeld II-Anspruchs.
Verrechnet Ihr Vermieter ein Guthaben
aus der Abrechnung mit Ihrer nächsten
anstehenden Abschlagszahlung, sodass
Sie im Folgemonat einen geringeren Betrag zahlen müssen, oder überweist Ihr
Vermieter Ihnen den Guthabenbetrag,
verringert sich auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeld II-Anspruchs.
Müssen Sie einen Betrag nachzahlen,
erhöhen sich die Aufwendungen für Ihre
Wohnung. Das Jobcenter wird Ihnen daher für den entsprechenden Monat ein
höheres Arbeitslosengeld II zahlen.
In jedem Fall müssen Sie dem Jobcenter Ihre Jahresabrechnung vorlegen!
Denn das Jobcenter wird nicht automatisch von Ihrem Vermieter über die Abweichungen informiert.
Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihr Vermieter die Jahresabrechnung fristgerecht
zugesandt hat und ob die Abrechnung
korrekt ist!
WIE KÖNNEN SIE ÜBERPRÜFEN,
OB ALLES STIMMT?
› Prüfen Sie die fristgerechte Zustellung!
Eine Betriebskostenabrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt.
Spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes muss Ihnen die Abrechnung vorliegen. Endete der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31.12.2012, muss Ihnen Ihre Jahresendrechnung bis spätestens Ende 2013 zugehen. Würde Ihr Vermieter Ihnen erst im Januar 2014
oder später die Abrechnung ohne eine stichhaltige Begründung für die Verzögerung schicken,
dürfte er kein Geld mehr für eine Nachzahlung fordern.
› Prüfen Sie die Inhalte der Rechnung !
√Kostenvergleich: Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen? Kommen
Ihnen zum Beispiel Kosten für die Flurreinigung zu teuer vor?
Gucken Sie in Ihren Mietvertrag! „Sonstige“ Betriebskosten dürfen nur abgerechnet
werden, wenn im Mietvertrag erläutert ist,
was dazu gehört.
√Wohnungsgröße: Stimmt die Wohnungsgröße mit der in Ihrem Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl überein?
√Leerstand: Stand im Abrechnungsjahr eine
Wohnung leer? Die Nebenkosten dafür trägt
allein der Vermieter.
√Rechnung: Stimmt die Berechnung mit Ihren Zahlungen überein? Sind Ihre Vorauszahlungen alle berücksichtigt?
√Gewerbe: Sind Gewerbemieter im Haus, die
höhere Kosten zum Beispiel für die Grundsteuer verursachen? Dann muss der Vermieter diese Betriebskosten um den Gewerbeanteil kürzen.
√„Sonstige“ Betriebskosten: Sind alle abgerechneten Kosten vertraglich vereinbart?
› Was tun Sie, wenn die Jahresrechnung Ihrer
Ansicht nach nicht korrekt ist?
Teilen Sie Ihrem Vermieter umgehend
schriftlich per Brief oder E-Mail mit, dass
Sie eine Korrektur der Abrechnung verlangen. So gehen Sie vor, wenn Ihr Vermieter
Ihre Reklamation ablehnt:
› Betriebskostenspiegel: Vergleichen
Sie Ihre Zahlen mit den Durchschnittswerten aus dem Betriebskostenspiegel.
Fragen Sie beim Mieterverein vor Ort
nach einem regionalen Spiegel.
› Einsicht in Belege: Bitten Sie Ihren Vermieter um Einsicht in die Belege zur Abrechnung, um zu überprüfen, ob die Beträge wirklich angefallen sind.
› Zahlen: Will der Vermieter für das vergangene Jahr eine Nachzahlung, wird er
auch Ihre laufenden Nebenkostenvorauszahlungen anheben. Das müssen Sie erst
einmal zahlen. War die Erhöhung unbegründet, wird dies bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen.
› Vorjahr? Ziehen Sie die Betriebskosten
aus früheren Jahren heran. Bitten Sie
den Vermieter um eine Erklärung, wenn
die Kosten stark gestiegen sind.
Weitere informationen gibt’s hier:
Mieterverein dortmund
und umgebung e.V.
Kampstr. 4
44137 Dortmund
Telefon: 0231 / 55 76 56 - 0
www.mieterverein-dortmund.de
Jobcenter dortmund
Südwall 5 –9 · 44137 Dortmund
Telefon: 0231 / 842 - 1110
www.jobcenterdortmund.de
dMB deutscher Mieterbund dortmund
Mieter und Pächter e.V.
Prinzenstr. 7
44135 Dortmund
Telefon: 0231 / 58 44 86 - 0
www.mieterschutz-do.de