Betriebskosten - Jobcenter Dortmund
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Betriebskosten - Jobcenter Dortmund
argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? Dazu gehören die warmen Nebenbeziehungsweise Betriebskosten: Für manche Miethäuser fallen weitere Kosten an: ›Heizkosten › Strom für den Fahrstuhl › Kosten für warmes Wasser › Haus- und Flurreinigung › Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen ›Gartenpflege Hinzu kommen die kalten Nebenkosten: 1x im Jahr ist es soweit. › Kosten für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung › Grundsteuer (oder auch „öffentliche Lasten des Grundstücks“) ›Wassergeld ›Abwasser › Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die Betriebskosten seines Miethauses. Betriebskosten sind alle Kosten, die Ihrem Vermieter im Laufe eines Jahres entstehen, um das Haus und das Grundstück, auf dem das Haus steht, für Sie als Mieter als Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. › Strom für die Beleuchtung für Außenanlagen, Treppenhaus oder Waschküche ›Schornsteinreinigung › Versicherungen (Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen) › Hauswart oder Hausmeister ›Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel (Beim TV-Kabelanschluss kommt noch die monatliche an die Kabelgesellschaft zu zahlende Grundgebühr hinzu. Das ist anders, wenn Sie einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten KabelService-Gesellschaft geschlossen haben.) › Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen (Strom, Reinigung und Wartung der Geräte) WIE WERDEN BETRIEBSKOSTEN ABGERECHNET? Das ganze Jahr über bezahlen Sie mit Ihrer Miete monatlich einen Abschlag für die Betriebskosten. Einmal im Jahr rechnet ihr Vermieter aus, ob die Summe dieser Abschläge auch Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Die Jahresabrechnung weist aus, ob Sie zu viel oder zu wenig für Ihre Betriebskosten gezahlt haben. Manchmal ergibt sich also ein Guthaben, da Ihre monatlich im Voraus geleisteten Abschläge die tatsächlichen Kosten überschritten haben. Häufig ist mit der Jahresabrechnung jedoch eine Nachforderung des Vermieters verbunden. › Was bedeutet das für Sie als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)? Ein Teil Ihres Arbeitslosengeldes II, das Sie einmal im Monat erhalten, zahlt das Jobcenter für Ihre Unterkunft und Ihre Heizung. In dem Monat, in dem Sie Ihre Jahresabrechnung für die Betriebskosten erhalten, verändert sich einmalig die Summe für Unterkunft und Heizung. Für diesen Monat verändert sich also auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeld II-Anspruchs. Verrechnet Ihr Vermieter ein Guthaben aus der Abrechnung mit Ihrer nächsten anstehenden Abschlagszahlung, sodass Sie im Folgemonat einen geringeren Betrag zahlen müssen, oder überweist Ihr Vermieter Ihnen den Guthabenbetrag, verringert sich auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeld II-Anspruchs. Müssen Sie einen Betrag nachzahlen, erhöhen sich die Aufwendungen für Ihre Wohnung. Das Jobcenter wird Ihnen daher für den entsprechenden Monat ein höheres Arbeitslosengeld II zahlen. In jedem Fall müssen Sie dem Jobcenter Ihre Jahresabrechnung vorlegen! Denn das Jobcenter wird nicht automatisch von Ihrem Vermieter über die Abweichungen informiert. Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihr Vermieter die Jahresabrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist! WIE KÖNNEN SIE ÜBERPRÜFEN, OB ALLES STIMMT? › Prüfen Sie die fristgerechte Zustellung! Eine Betriebskostenabrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes muss Ihnen die Abrechnung vorliegen. Endete der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31.12.2012, muss Ihnen Ihre Jahresendrechnung bis spätestens Ende 2013 zugehen. Würde Ihr Vermieter Ihnen erst im Januar 2014 oder später die Abrechnung ohne eine stichhaltige Begründung für die Verzögerung schicken, dürfte er kein Geld mehr für eine Nachzahlung fordern. › Prüfen Sie die Inhalte der Rechnung ! √Kostenvergleich: Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen? Kommen Ihnen zum Beispiel Kosten für die Flurreinigung zu teuer vor? Gucken Sie in Ihren Mietvertrag! „Sonstige“ Betriebskosten dürfen nur abgerechnet werden, wenn im Mietvertrag erläutert ist, was dazu gehört. √Wohnungsgröße: Stimmt die Wohnungsgröße mit der in Ihrem Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl überein? √Leerstand: Stand im Abrechnungsjahr eine Wohnung leer? Die Nebenkosten dafür trägt allein der Vermieter. √Rechnung: Stimmt die Berechnung mit Ihren Zahlungen überein? Sind Ihre Vorauszahlungen alle berücksichtigt? √Gewerbe: Sind Gewerbemieter im Haus, die höhere Kosten zum Beispiel für die Grundsteuer verursachen? Dann muss der Vermieter diese Betriebskosten um den Gewerbeanteil kürzen. √„Sonstige“ Betriebskosten: Sind alle abgerechneten Kosten vertraglich vereinbart? › Was tun Sie, wenn die Jahresrechnung Ihrer Ansicht nach nicht korrekt ist? Teilen Sie Ihrem Vermieter umgehend schriftlich per Brief oder E-Mail mit, dass Sie eine Korrektur der Abrechnung verlangen. So gehen Sie vor, wenn Ihr Vermieter Ihre Reklamation ablehnt: › Betriebskostenspiegel: Vergleichen Sie Ihre Zahlen mit den Durchschnittswerten aus dem Betriebskostenspiegel. Fragen Sie beim Mieterverein vor Ort nach einem regionalen Spiegel. › Einsicht in Belege: Bitten Sie Ihren Vermieter um Einsicht in die Belege zur Abrechnung, um zu überprüfen, ob die Beträge wirklich angefallen sind. › Zahlen: Will der Vermieter für das vergangene Jahr eine Nachzahlung, wird er auch Ihre laufenden Nebenkostenvorauszahlungen anheben. Das müssen Sie erst einmal zahlen. War die Erhöhung unbegründet, wird dies bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen. › Vorjahr? Ziehen Sie die Betriebskosten aus früheren Jahren heran. Bitten Sie den Vermieter um eine Erklärung, wenn die Kosten stark gestiegen sind. Weitere informationen gibt’s hier: Mieterverein dortmund und umgebung e.V. Kampstr. 4 44137 Dortmund Telefon: 0231 / 55 76 56 - 0 www.mieterverein-dortmund.de Jobcenter dortmund Südwall 5 –9 · 44137 Dortmund Telefon: 0231 / 842 - 1110 www.jobcenterdortmund.de dMB deutscher Mieterbund dortmund Mieter und Pächter e.V. Prinzenstr. 7 44135 Dortmund Telefon: 0231 / 58 44 86 - 0 www.mieterschutz-do.de