Ehrenamtspreis des Landkreises Leipzig
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Ehrenamtspreis des Landkreises Leipzig
AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG 2827 Samstag, den 25. Januar 2014 | Nummer 1/2014www.landkreisleipzig.de Ehrenamtspreis des Landkreises Leipzig Für ihr ehrenamtliches Engagement 2013 wurden ausgezeichnet (v. l. n. r.): Olaf Rößler, Sven Dyniak, Elisabeth Börger, Bärbel Nitschke, Simone Linde, Tina Zilinski, Gisela Japtok und Lothar Kapitza Der traditionelle Neujahrsempfang des Landkreises Leipzig fand 2014 im Stadtkulturhaus Borna statt. Zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Verwaltung hatten sich zum Jahresauftakt eingefunden. Weit gereist waren die drei Vertreter aus dem polnischen Partnerlandkreis Kutno. Dieser Besuch war willkommener Anlass die ZusammenInformationen aus dem Landkreis -> -> -> -> Sächsischer Inklusionspreis 2014 Lesen Sie weiter auf Seite 3 Startschuss Bewerbungen Heimatpreis Lesen Sie weiter auf Seite 4 Charta Leipziger Neuseenland 2030 Lesen Sie weiter auf Seite 5 Wanderausstellung - Kunstprojekt der Waldschüler aus Grimma Lesen Sie weiter auf Seite 6 arbeit und Initiativen in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur zu besprechen und Ideen hierzu auszutauschen. Im Mittelpunkt des Empfangs stehen immer Menschen, die sich im Landkreis ehrenamtlich engagieren. Sie werden - auch stellvertretend für viele Ungenannte - mit dem Ehrenamtspreis des Landkreises ausgezeichnet. Lesen Sie weiter auf Seite 3. Informationen der Ämter -> Perspektive 50plus Lesen Sie weiter auf Seite 6 -> Willkommensbesuche im Landkreis Leipzig Lesen Sie weiter auf Seite 7 ->„Tag der offenen Tür“ an den Berufsschulzentren (BSZ) im Landkreis Leipzig Lesen Sie weiter ab Seite 7 Ausschreibungen ->Stellenausschreibungen Lesen Sie weiter ab Seite 9 -> Öffentliche Bekanntmachungen Lesen Sie weiter ab Seite 11 2 25. Januar 2014 Inhalt »Informationen aus dem Landkreis Seite 3 »Informationen der Ämter Seite 6 »Öffentliche Bekanntmachungen Seite 11 Notrufnummern Polizei »110 Rettungsdienst/ Feuerwehr »112 Rettungsleitstelle und Krankentransport » 03437 19222 Nächste Ausgabe 22. Februar 2014 Redaktionsschluss 12. Februar 2014 Anzeigenberatung Otfried Kahl Funk: 01 71/2 16 95 88 Fax: 0 34 21/71 95 79 Impressum Herausgeber: Landkreis Leipzig, vertreten durch den Landrat Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna www.landkreisleipzig.de Redaktion: Brigitte Laux Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10 Fax: 0 34 33/2 41 -10 29 [email protected] Titelfoto: Brigitte Laux Auflage: 140.184 Exemplare in die Haushalte des Landkreises Anzeigen, Gesamtherstellung und Vertrieb: Verlag + Druck Linus Wittich KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Tel.: (0 35 35) 4 89 -0 Fax: (0 35 35) 4 89 -1 15 Fax: (0 35 35) 4 89 -1 55 (Redaktion) Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de Telefonnummern des Landratsamtes Landrat und Beigeordnete/ Büro Landrat 03433 241-1001 1. Beigeordneter 03433 241-1005 2. Beigeordneter 03433 241-1007 Dezernent 03433 241-1003 Pressestelle 03433 241-1010 Stabsstelle des Landrates/ Wirtschaftsförderung 03433 241-1051 Büro Kreistag 03433 241-1014 Gleichstellungsbeauftragte 03433 241-4100 Stabsstelle Controlling und Beteiligungsmanagement 03433 241-1018 Rechnungsprüfungsamt 03433 241-1071 Amt für Rechts-, Kommunal-, und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701 SG Recht 03433 241-3701 SG Kommunalrecht 03433 241-3720 SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740 SG Statusangelegenheiten/ Ausländer, Standesamtsaufsicht und Personenstandswesen 03433 241-3760 SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780 Amt für Kreisentwicklung 03433 241-1051 SG Ländliche Entwicklung 03437 984-1501 Haupt- und Personalamt 03433 241-1101 Finanzverwaltung 03433 241-1201 Amt für Straßen- und Hochbau und Liegenschaftsverwaltung 03433 241-1301 Straßenverkehrsamt (Sekretariat) 03433 241-2001 SG Führerscheinstelle - Borna 03433 241-2050 - Grimma 03437 984-2051 SG Kfz-Zulassung - Borna 03433 241-2005 - Grimma 03437 984-2016 Bauaufsichtsamt 03437 984-1601 Umweltamt 03437 984-1901 Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst 03437 933-100 Vermessungsamt (Sekretariat) 03433 777-1401 SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486 Geschäftsstelle Gutachterausschuss 03433 777-1480 SG Ländliche Neuordnung 03433 777-1502 Abfallwirtschaftsamt 03437 984-3601 Sozialamt (Sekretariat) 03433 241-2101 SG Sozialhilfe 03433 241-2103 SG Soziale Leistungen 03433 984-2143 SG Wohngeld 03433 241-2118 SG Schwerbehindertenausweise/ Elterngeld 03433 241-2127 SG Asylbewerberleistungen 03433 241-1820 Jugendamt (Sekretariat) 03433 241-2301 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe 03437 984-2210 SG Unterhaltsangelegenheiten 03433 241-2250 SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310 SG Besondere Soziale Dienste 03437 984-2330 Gesundheitsamt (Sekretariat) 03437 984-2401 Schwangerenberatung Grimma 03437 984-2415 Tumorberatung - Grimma 03437 984-2413 - Borna 03433 241-2466 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle - Grimma 03437 984-2452; 2457 - Borna 03433 241-2473 Sozialpsychiatrischer Dienst - Grimma 03437 984-2456 - Borna 03433 241-2472 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Sekretariat) 03433 241-2501 Kultusamt (Sekretariat) 03433 241-3501 Kulturraum Leipziger Raum 03433 241-3516 Öffnungszeiten des Landratsamtes TagSprechzeit Anmerkung Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr ———————Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr ————————Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Ausnahme: Sozialamt Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0 Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus. Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr. Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig Dienstag Donnerstag Freitag Montag und Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC. Standort des KJC Telefonnummer Standort des KJC Telefonnummer Wurzen Grimma Geithain Borna 03437 98410 03437 98420 03437 98430 03437 98440 Groitzsch Markkleeberg Naunhof Markranstädt 03437 98450 03437 98460 03437 98470 03437 98480 Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de Information aus dem Landkreis 25. Januar 2014 3 Neujahrsempfang 2014 Ehrenamtspreis 2013 Was erwarten die nur alle von mir? Diese Frage stellen sich viele Väter und Mütter im Alltag. Die Szenen aus dem Leben rund um Familie und Elternschaft, gespielt von Verena Noll und Johannes Gabriel bildeten den künstlerischen Auftakt zum diesjährigen Neujahrsempfang, den Landrat Dr. Gey unter das Leitbild familienfreundlicher Landkreis gestellt hatte. Mittelpunkt des Neujahrsempfangs ist traditionell die Vielfalt des gelebten Ehrenamtes im Landkreis Leipzig. Er bietet die Gelegenheit, dafür Dank auszusprechen, dass viele Menschen ihre Energie und Freizeit nutzen, um sich für das öffentliche Wohl einzusetzen. Die Auszeichnung erfolgt in sechs Kategorien. Zwei weitere Auszeichnungen, die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für bürgerschaftliches Engagement verliehen werden, erhielten Gisela Japtok aus Borna sowie Olaf Rößler aus Kitzscher. Lothar Kapitza aus Böhlen war für den Ehrenamtspreis im Bereich Gesellschaft/Politik/Wirtschaft ausgewählt worden. Laudatorin Maria Gangloff macht deutlich, dass zwar alle Böhlener industrieharte Gewächse seien, es aber notwendig ist, das Nebeneinander von Wohnen und Industrie zu gestalten. Den Dialog zwischen Unternehmen und Bevölkerung hat seit 1998 mit großem Erfolg Lothar Kapitza in der Hand, der sich gemeinsam mit 20 weiteren sachkundigen Bürgern für die Lebensqualität der Industrieanrainer einsetzt. Das Schicksal der Flüchtlinge und Asylsuchenden bewegt Elisabeth Börger aus Grimma bereits über zehn Jahre. Aus der kontinuierlichen Arbeit mit den Migranten entstand das Projekt „Haltestelle uno Mundo“ in Grimma, das so Laudatorin Sandra Münch ein wichtiger Pfeiler für Flüchtlinge, Asylsuchende und Interessierte wurde. Sie dankte auch für die Kraft, die ein Ehrenamt kostet, das sich oft mit Schicksalen ohne Happy End beschäftige. Elisabeth Börger und ihre Mitstreiterin Helga Schneider waren in der Kategorie sonstige Vereine nominiert. Für Tina Zilinski aus Wurzen reichte die reine Mitgliedschaft im Volleyball- und Sportverein Wurzener Land e.V. nicht aus. Laudator Ralf Feja beschreibt den Weg der jungen Frau, die sich von der Sportlerin zur Trainerin, Schiedsrichterin und Übungsleiterin des Vereins entwickelte. Mit der Motivation „da geht noch mehr“ baute sie vor drei Jahren überaus erfolgreich die Abteilung Kindersport auf und leitet sie mit Hilfe von anderen Helferinnen, die sie ebenfalls zu begeistern versteht. Tina Zilinski erhielt den Ehrenamtspreis in der Kategorie Jugend. Sven Dyniak aus Grimma schreckten die vielen Qualifizierungen nicht ab, als er sich 2009 für ein Engagement im Kreisverband des DRK Muldental entschied. Laudatorin Bettina Belkner bescheinigte Sven Dyniak großen Elan, so dass es ihm gelang, innerhalb kürzester Zeit ein gut funktionierendes und verlässliches Jugendrotkreuz aufzubauen. Viel Herzblut und Können fließen in die Jugendarbeit. Genauso wichtig nimmt er die Ausbildung und Betreuung der Kameraden im Einsatzzug Nord. Sven Dyniak wurde in der Kategorie Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst ausgezeichnet. Ein besonderes Ehrenamt übt Bärbel Nitschke aus Groitzsch aus. Sie begleitet seit 2004 als ehrenamtliche Hospizhelferin schwerstkranke und sterbende Menschen, deren Angehörige und trauernde Hinterbliebenen. Laudatorin Martina Pfeil beschrieb einen Menschen, der die richtigen Worte intuitiv findet. Dabei hadere Bärbel Nitschke nicht mit ihrem eigenen Schicksal sondern finde Kraft und Zeit für andere. Dieser Einsatz wurde im Bereich Soziales geehrt. Simone Linde aus Rötha ist ein Aktivposten in der Leitung des Röthaer Sportvereines. Ihre absolute Verlässlichkeit trägt ihr den Respekt von Laudator Timo Müller ein. Genauso engagiere sie sich volle Kraft voraus bei der Organisation von Sportveranstaltungen oder Feste. Die gute und stabile Entwicklung des Vereines sei auch ein Verdienst der Schatzmeisterin Simone Linde Das herzliche Dankeschön für so viel Einsatz war der Ehrenamtspreis in der Kategorie Sport. So nutzte der Landrat seine Begrüßungsworte zu einer kurzen Standortbestimmung in Sachen Familienpolitik des Landkreises. Familienfreundlichkeit ist einer der drei Schwerpunkte und so befasse sich die Verwaltung und der Kreistag intensiv mit den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen sowie der Familien. Dies zeige sich unter anderem an dem gut ausgebauten Netz an Einrichtungen und Angeboten in freier Trägerschaft sowie umfangreichen Informationsmaterialien und Beratungsleistungen durch das Jugendamt selbst. Dazu stellt der Landkreis ein stetig steigendes Budget für Leistungen der Jugendhilfe zur Verfügung. So seien die Mittel, die in unterschiedlichster Form den Familien zu Gute kommen, seit 2008 um über 8 Mio. Euro auf derzeit 23,8 Mio. Euro, angewachsen. Neben diesen Bemühungen seien aber alle gefordert einen Beitrag zu leisten für ein gedeihliches gesellschaftliches Klima, in dem sich Familien wohlfühlen. Aber 2014 werden auch weitere Themen im Fokus stehen wie der Wiederaufbau nach dem Hochwasser, der öffentliche Nahverkehr, die regionale Wirtschaftsförderung und auch die Rettungsleitstelle sowie die Feuerwehrtechnischen Zentren. Als Hausherrin des Stadtkulturhauses in Borna, begrüßte Oberbürgermeisterin Simone Luedtke die Gäste in ihrer Stadt. Ein wichtiger Appell ging an die Vertreter der Politik mit der Bitte, die Probleme der Kommunen, hier vor allem die Finanzausstattung, nicht aus dem Blick zu verlieren. Gelebte Kommunikation verbessere das Zusammenwachsen des Kreises, wobei ein gemeinsames Ziel sein sollte, den Bevölkerungsrückgang zu stoppen oder gar umzukehren. Sächsischer Inklusionspreis 2014 Die Gäste des Neujahrsempfangs hatten die seltene Gelegenheit, das gemeinsame Orchester der Musikschulen Ottmar Gerster und Theodor Uhlig zu erleben. Mit viel Spielfreude bezauberte das Orchester aus LehrerInnen, Freunden und Schülern unter Leitung von Markus Dreßler seine Zuhörer mit beschwingten Walzerklängen. Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, vergibt 2014 zum ersten Mal einen Preis für Beispiele gelungener Inklusion für ausgewählte Schwerpunkte und Zielgruppen in den Kategorien Bildung, Arbeit, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit. Je Kategorie erhält ein Preisträger ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Institutionen gleich welcher Rechtsform, die als spezifische Zielgruppe für die einzelnen Preiskategorien und -schwerpunkte wie folgt benannt sind: Volkshochschulen und freie Bildungsanbieter im außerschulischen Bereich für den Schwerpunkt „Lebenslanges Lernen“ (Kategorie Bildung); Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit wenigstens 250 Beschäftigten mit Hauptsitz in Sachsen für den Schwerpunkt „Allgemeiner Arbeitsmarkt“ (Kategorie Arbeit); Freizeitparks, Zoos und Tierparks, 4 25. Januar 2014 erlebnisorientierte museale Angebote für den Schwerpunkt „Erlebnisangebote“ (Kategorie Freizeit & Kultur); Hausarztpraxen im ländlichen Raum (Kommunen bis 5.000 Einwohner) für den Schwerpunkt „Ambulante medizinische Versorgung“ (Kategorie Demografie) sowie Behörden in Baudenkmälern für den Schwerpunkt „Barrierefreiheit im Baudenkmal“ (Kategorie Barrierefreiheit). „Mit der Preisverleihung sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit öffentliche Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die breite Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.“, so Pöhler. Er sei sich sicher, dass Fragen der Inklusion in Sachsen vielerorts mit Herz und Verstand praktisch umgesetzt werden. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Behindertenbeauftragten eingegangen sein. Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen unter www.inklusion. sachsen.de bereit. Die Sternsinger zu Besuch im Landratsamt Die Sternsinger der Bornaer Josefs-Gemeinde zu Besuch im Landratsamt Heimatpreis: Lohn für die Heimatliebe Der Heimatpreis - eine Auszeichnung, die seit 1991 zunächst im Altkreis Wurzen und danach im gesamten Muldental vergeben wurde - wird jetzt zum sechsten Mal für den neuen Landkreis ausgeschrieben. Der Preis ist gestiftet von der Leipziger Volkszeitung und vom Landratsamt. Im Frühjahr nächsten Jahres wird die Auszeichnung bereits zum 23. Mal vergeben. Und das hat seinen Grund. Denn es gibt Frauen und Männer, die die Ärmel hochkrempeln und mehr für ihre Heimat tun als nur ihre Pflicht. Dieser Einsatz hat höchste Anerkennung verdient, dafür ist der Heimatpreis gedacht. Mit dem Preis für das Jahr 2013 werden Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet, die sich in uneigennütziger Weise und in besonderem Maße für die Heimat eingesetzt haben, ohne ein kommerzielles Interesse zu verfolgen. Gewürdigt werden Leistungen, die im Jahr 2013 oder bis zum Jahr 2013 erbracht worden sind. Und zwar in drei Kategorien. Der Heimatpreis für eine Einzelperson wird vergeben an jemanden, der sich in besonderer Weise um die Heimat verdient gemacht hat. Dabei kann es sich um besondere Leistungen im Bereich der Geschichts- und Baudenkmalpflege sowie der heimatkundlichen und heimatgeschichtlichen Forschungstätigkeit handeln. Anerkannt werden aber ebenso Aktivitäten zur Erhaltung und Pflege von Kultur und Volkskunst oder im Naturschutz, in der Landeskultur, in der Naturpflege und der naturkundlichen Bildung. Der Preis ist dotiert mit einer Prämie von 500 Euro. Beim Heimatpreis für einen Verein sollten die Leistungen im gleichen Spektrum wie beim Heimatpreis für eine Einzelperson erbracht worden sein. Dieser Preis ist mit 1.000 Euro dotiert, wobei die Geldprämie zur weiteren Umsetzung eines Vereinsprojektes bestimmt ist. Mit dem Sonderpreis Impulse wird das besondere Engagement von jungen Menschen gewürdigt, die mit ihrer Aktivität dazu beitragen, das Leben in unserer Heimat lebenswerter zu machen. Es kann sich um Einzelpersonen oder Gruppen handeln. Der Preis ist dotiert mit 500 Euro. Kandidaten vorschlagen können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Leipzig, Organisationen, Vereine, Kommunen und Einrichtungen. Wer die Heimatpreise 2013 bekommt, entscheidet die Jury nach Ablauf der Vorschlagsfrist. Information aus dem Landkreis Dann wird auch der Ort festgelegt, an dem die Festveranstaltung stattfindet. Vorschläge für den Heimatpreis können mit einer schriftlichen Begründung bis zum 15. Februar 2014 gerichtet werden an den Landrat, Karl-Marx-Straße 22 in 04668 Grimma oder Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna, beziehungsweise an die LVZ, Badergraben 2c in 04808 Wurzen oder Brauhausstraße 3 in 04552 Borna. Kennwort: „Heimatpreis“. Feierliche Eröffnung der Ortsdurchfahrt Werben Das Bauvorhaben K 7957 Ausbau OD Werben war eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landratsamtes des Landkreises Leipzig und der Stadtverwaltung Pegau. Sie umfasste den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Werben inkl. der Herstellung einer Regenwasserleitung. Der Landkreis führte die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen und namens der Stadt durch. Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 509 m und wurde in 2 Bauabschnitte unterteilt. Die hergestellte Regelfahrbahnbreite beträgt 6,00 m, wobei vorhandenen Zwangspunkte die Verringerung der Fahrbahnbreite in Teilabschnitten erforderten. Der Gehweg erhielt eine Regelbreite von 1,50 m. Im Zuge des Bauvorhabens erfolgten weitere notwendige Leitungsumverlegungen durch Versorgungsunternehmen wie u. a. die KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. Den Zuschlag zur Ausführung des Bauvorhabens (Straßen- und Gehwegbau inkl. Regenwasserkanal) erhielt die STRABAG AG, Direktion Sachsen, Bereich Nordsachsen in Schkeuditz mit einer Auftragssumme in Höhe von ca. 629.143,75 EUR [brutto]. Da der Baubereich zur K 7957 OD Werben von archäologischer Bedeutung und Relevanz ist, wurde bereits während der Planung und Ausschreibung der Maßnahme auf die Forderungen und Hinweise des Landesamtes für Archäologie eingegangen um aus dem Umfeld bekannte archäologische Kulturdenkmale (mittelalterlicher Dorfkern, frühmittelalterliche Siedlungsspuren), welche Gegenstand des Denkmalschutzes sind, im Rahmen der Erdarbeiten etc. nicht zu zerstören. Zur Überwachung war somit die Anwesenheit der Fachkräfte des Landesamtes bei bestimmten Arbeiten erforderlich. Während der Ausführung der Arbeiten wurden mehrere archäologische Funde entdeckt. So wurden im Zuge der Kanalbauarbeiten in der Nähe der Kirche mehrere Knochen und Gebeine gefunden, die durch Mitarbeiter des Landesamtes für Archäologie sachgerecht ausgegraben, geborgen und deren Fundstellen etc. dokumentiert wurden. Die würdige Bestattung der Gebeine wurde von der Kirchgemeinde Werben auf dem Friedhof in Werben durchgeführt. Da diesbezüglich auch Kosten angefallen sind, wurde im Rahmen der feierlichen Eröffnung der Kreisstraße eine Spende durch das mit der Planung und Ausschreibung beauftragte Ingenieurbüro Klemm & Hensen (Büro Altenburg) aus Leipzig an die Kirchgemeinde Werben übergeben. Landrat Dr. Gerhard Gey bei der feierlichen Eröffnung der Ortsdurchfahrt Werben Information aus dem Landkreis 25. Januar 2014 5 Bürgerbeteiligung zur Charta Leipziger Neuseenland 2030 Die einzigartige Wasserlandschaft in und um Leipzig und den angrenzenden Gebieten in Sachsen-Anhalt und Thüringen braucht eine Zukunftsstrategie um sich nachhaltig zu entwickeln. Mit der Charta Leipziger Neuseenland 2030 verständigen sich die Akteure auf Thesen zum Umgang mit diesem besonderen Entwicklungsraum. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen und ihre Ideen zur touristischen, landschaftlichen, wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung aktiv beizusteuern: - Wie stellen Sie sich das Leipziger Neuseenland 2030 vor? - Sollen Hausboote die Uferränder säumen oder soll ausschließlich unberührte Natur zu bewundern sein? - Welche attraktiven Angebote werden Touristen anziehen oder bilden die Seen Anwohnern wertvollen Erholungsraum? Auftakt am 6. Februar in Leipzig Den Auftakt zur Erarbeitung und Diskussion der unterschiedlichen Interessen und Visionen bildet ein öffentliches Forum am 6. Februar 2014, 17:00 - 19:30 Uhr, im Oberlichtsaal der Stadtbibliothek Leipzig (Wilhelm-Leuschner-Platz 10 - 11, 04107 Leipzig). Hier werden acht Thesen zur Zukunft des Leipziger Neuseenlandes allen Interessierten vorgestellt. Es sind alle eingeladen, die sich gemeinsam auf die Reise in die Zukunft des Leipziger Neuseenlandes begeben wollen und ihre Ideen zur touristischen, landschaftlichen, wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung aktiv beisteuern möchten. Die Zukunftsreise ist kostenfrei und bedarf keiner Anmeldung. Workshop in Borna am 29.03.2014 Anschließend findet am 29.03.2014 von 10 bis 15 Uhr in der Aula des Gymnasiums „Am Breiten Teich“, Am Breiten Teich 4, 04552 Borna) ein vertiefender Workshop statt. Ganz spezifisch wird mit engagierten Bürger/-innen und organisierten Interessenvertretern der regionale Teilraum in den Blick genommen. Die Plätze für die Workshops sind stark begrenzt daher ist eine Anmeldung unter 0341 217290 erforderlich. Informieren Sie sich zu den Thesen, diskutieren Sie mit uns und tragen Sie so zur weiteren Entwicklung unserer Region bei unter www.charta-leipziger-neuseenland.de 6 25. Januar 2014 „Ich kann Kunst die Welt durch meine Augen“ Die Wanderausstellung der Schüler und Schülerinnen der Waldschule Grimma ist seit dem 20.01.2014 zu Gast im Landratsamt Borna. Mit dieser künstlerischen Plattform zeigt, dass geistig behinderte Menschen genauso wie Nichtbehinderte durch entsprechende Förderung vielfältige Fähigkeiten entwickeln und lebenslang lernen. Informationen der Ämter Die Antragsunterlagen können in der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung oder im Sozialamt abgefordert werden (Tel.: 03437 9842148). Aufgrund der begrenzten Fördersumme wird das Landratsamt eine priorisierte Auswahl bzgl. der eingereichten Vorhaben u. a. unter Einbeziehung des Kreissenioren- und Kreisbehindertenbeirates vornehmen. Weiterführende Informationen zum Investitionsprogramm sind auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unter www.soziales.sachsen.de/initiativprogramm enthalten. Karina Keßler Sozialamtsleiterin Kommunales Jobcenter Arbeitsmarktbericht Dezember 2013 Große Vorfreude über zahlreiche Besucher ihrer Ausstellung bei den Schülern der Waldschule Grimma. Foto: Freunde der Waldschüler e. V. Die Ausstellung ist bis Ende Februar im Haus 2, 2. Etage des Landratsamts in Borna, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna zu den Öffnungszeiten zu sehen. Sozialamt 175.500 Euro Fördermittel für Barrierefreies Bauen 2014 Der Freistaat Sachsen stellt über das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 dem Landkreis Leipzig insgesamt 175.500 Euro für kleine Investitionen von bis zu im 25.000 Euro pro Einzelprojekt zur Verfügung. Damit soll die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich verbessert werden. Empfänger der Zuwendung sind Eigentümer oder Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen, sofern bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Damit können beispielsweise kleine Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Arztpraxen gefördert werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur ist ausgeschlossen. Bis 30.03.2014 muss das Landratsamt Leipzig anhand einer priorisierten Maßnahmenliste die Höhe der Fördermittel untersetzen und beim Freistaat beantragen. Zuwendungsempfänger ist der Landkreis Leipzig, der nach Bewilligung der Fördermittel diese in öffentlich-rechtlicher Form an die ausgewählten Antragsteller weitergeleitet. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2014. In Vorbereitung der Erstellung o. g. Maßnahmenliste können Interessierte deshalb bis spätestens 16.02.2014 einen Antrag auf Fördermittel u. a. mit einer ausführlichen Beschreibung des Bauvorhabens, einer Bilddokumentation zum IST-Stand und einem Kostenplan unter folgender Anschrift einreichen: Landkreis Leipzig Sozialamt Stichwort: Barrierefreies Bauen 2014 Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Im Dezember 2013 waren 7.830 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg um 196 arbeitslos gemeldeter Leistungsberechtigter zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (12/2012 - 8.897) konnte erneut ein Rückgang von 1.067 Personen verzeichnet werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 21 auf insgesamt 13.990. Es erhielten 23.777 Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 64 Personen weniger als im November 2013. Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.833 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil. Informationen der Ämter Jugendamt Willkommen im Landkreis Leipzig! Ein Angebot für Familien im Landkreis Leipzig Katharina heißt das jüngste Familienmitglied von Familie Ehring aus Brandis, welche durch den Landrat Gerhard Gey persönlich am 12. Dezember 2013 im Landkreis Leipzig willkommen geheißen wurde. Neben Katharina freute sich auch ihre größere Schwester Franziska sowie deren Eltern über den Besuch des Landrates. Familie Ehring hat insgesamt sechs Kinder - da ist ein gutes Organisationstalent die wichtigste Voraussetzung für ein harmonisches Familienleben. Die Familie nutzte das Angebot des Landkreises und erfuhr im Begrüßungsgespräch hilfreiche Informationen, Tipps und Adressen durch die Mitarbeiterin des Landratsamtes. Familienfreundlichkeit wird im Landkreis Leipzig sehr groß geschrieben, daher wird frischgebackenen Eltern seit April 2013 ein unverbindlicher und kostenfreier Begrüßungsbesuch zur Geburt ihres Kindes angeboten. Neben einem kleinen Begrüßungsgeschenk erhalten die Eltern ausgewählte Informationsmaterialien mit Kontaktdaten zu sozialen Einrichtungen, wichtige Notrufnummern und andere Adressen zu Angeboten rund um das Thema Familie, Entwicklung und Erziehung. Im individuellen Gespräch gehen die Mitarbeiter auf Bedürfnisse und Fragen der Eltern ein und geben den einen oder anderen hilfreichen Tipp. Dabei steht das Thema finanzielle Unterstützung in der Elternzeit im Fokus. Die Begrüßungsbesuche werden gut angenommen und die Nachfrage der Eltern ist zunehmend steigend. Informationen zu den Begrüßungsbesuchen erhalten Sie im Internet unter http://www.landkreisleipzig.de/ Kontakt unter E-Mail: [email protected] oder Telefon: 03437 984 2347/48 Anke Thomas Koordinatorin Netzwerke für Kinderschutz im Jugendamt des Landkreises Leipzig Kultusamt 25. Januar 2014 7 Angesprochen sind damit besonders die Interessenten an einer Abiturausbildung wie Realschüler, Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung, und Gymnasiasten, die nach der 10. Klasse vom allgemeinbildenden zum beruflichen Gymnasium wechseln möchten. Über die Zugangsbedingungen informieren wir an diesem Tag ausführlich. Um 18 Uhr findet eine Eltern-Schüler-Informationsveranstaltung speziell zu diesem Ausbildungsgang statt. An der Roten Schule (Straße des Friedens 12) präsentiert sich die kaufmännische und hauswirtschaftliche Ausbildung. Sie erhalten gezielte Auskünfte zur beruflichen Ausbildung an der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen (für Realschulabgänger) und zum Berufsgrundbildungsjahr im Hauswirtschaftsbereich. Mit der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher) hat die „Rote Schule“ bereits vor 4 Jahren ihr Angebot im sozialen Bereich erweitert. Die dreijährige Ausbildung kann z. B. nach dem erfolgreichen Abschluss zum Sozialassistenten absolviert werden. Weitere Informationen erhalten Sie an diesem Tag. Gern informieren wir Sie auch über die Ausbildung als Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel und als Verkäufer/-in. Das Labor- und Werkstattgebäude (Gabelsbergerstraße 14) stellt die Ausbildungsberufe Kraftfahrzeugmechatroniker, Fachkraft für Metalltechnik, Fachpraktiker für Metallbau, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik sowie Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vor. Des Weiteren wird das Berufsgrundbildungsjahr im Bereich Metalltechnik vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit, die Werkstätten und Labore ausführlich zu besichtigen. Sowohl in der Roten Schule als auch im Labor- und Werkstattgebäude können Sie sich neben dem Berufsgrundbildungsjahr auch über die Möglichkeit des Berufsvorbereitungsjahres informieren. Thorsten Alf Öffentlichkeitsarbeit BSZ Grimma Landkreis stellt Fördermittel für Lutherdekade bereit Der Kreistag des Landkreises Leipzig hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2013 die Bereitstellung von jeweils 15.000 Euro in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 zur Ausreichung von Fördermitteln anlässlich der Lutherdekade beschlossen. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Träger kultureller Initiativen, Projekte und Veranstaltungen, die ihren Wohnsitz/Sitz im Landkreis Leipzig haben, gemeinnützige Ziele verfolgen und allen Bürgern offen stehen. Kulturträger, die ihren Sitz nicht im Landkreis Leipzig haben, können für kulturelle Maßnahmen, die im Landkreis Leipzig wirksam werden, eine Förderung beantragen. Die Anträge auf Zuwendungen sind bis spätestens 01.03. des laufenden Jahres schriftlich im Kultusamt des Landkreises einzureichen. Förderrichtlinie sowie Antragsformular sind auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter www.landkreisleipzig.de, Stichwort „Kulturförderung“ eingestellt. Manfred Schön Amtsleiter Kultusamt „Tag der offenen Tür“ im Beruflichen Schulzentrum (BSZ) Grimma 2014 Das BSZ Grimma führt am Montag, dem 10. Februar 2014, von 15 bis 18 Uhr einen „Tag der offenen Tür“ durch. Alle interessierten Eltern, Schüler und Ausbildungsbetriebe sind herzlich eingeladen, unsere Räumlichkeiten zu besichtigen und aktuelle Auskünfte bei den Fachlehrern bzw. der Schulleitung einzuholen. Im Stammgebäude (Karl-Marx-Straße 22) erhalten Sie Informationen über den dreijährigen Ausbildungsgang am Beruflichen Gymnasium in den Fachrichtungen Informations- und Kommunikationstechnologie, Wirtschaftswissenschaft sowie Technikwissenschaft/ Schwerpunkt Elektrotechnik mit dem Ausbildungsziel des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife. Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! http://azweb.wittich.de 8 25. Januar 2014 Informationen der Ämter Informationen zum „Tag der offenen Tür“ und „Schnupperpraktikum“ am Berufsschulzentrum (BSZ) Leipziger Land Das BSZ Leipziger Land lädt am Samstag, dem 01.02.2014, von 9 bis 12 Uhr zum „Tag der offenen Tür“ nach Böhlen ein. Alle interessierten Eltern und Schüler sind herzlich eingeladen, unsere Ausbildungsräumlichkeiten zu besichtigen sowie aktuelle Informationen und Auskünfte zu den einzelnen Bildungsgängen bei Fachlehrern, -leitern, -beratern und der Schulleitung einzuholen. Am BSZ Leipziger Land werden seit dem Schuljahr 2013/2014 alle Ausbildungsgänge am Standort Böhlen ausgebildet. Das Berufliche Gymnasium führt am Ende zur Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife und ist demnach einem Abschluss am Allgemeinen Gymnasium gleichgestellt. Zusätzlich bietet das Berufliche Gymnasium eine Spezialisierung in verschiedenen Fachrichtungen an und berechtigt damit ebenso zur Aufnahme eines Studiums an allen Fachhochschulen und Universitäten. Einen Vortrag zu dieser Schulart (Berufliches Gymnasium) findet für alle interessierten Eltern und Schüler um 10.30 Uhr statt. Informationen gibt es zu den Bildungsgängen: • Berufliches Gymnasium Biotechnologie • Berufliches Gymnasium Wirtschaftswissenschaft • Berufliches Gymnasium Ernährungswissenschaft • einjährige Fachoberschule für Wirtschaft • Berufsfachschule für Pflegehilfe (2-jährig) • Berufsfachschule für Sozialwesen (2-jährig) • Berufsgrundbildungsjahr Ernährung/Hauswirtschaft • Berufsgrundbildungsjahr Wirtschaft/Verwaltung • Berufsvorbereitungsjahr BSZ Leipziger Land, Röthaer Str. 44, 04564 Böhlen Tel.: 034206 75590; Fax: 034206 75599 [email protected] Weiterhin findet für alle interessierten Schüler der 9. und 10. Klasse am 12. Februar 2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr ein „Schnupperpraktikum‘“ am Beruflichen Gymnasium in den Fachrichtungen Biotechnologie und Wirtschaftswissenschaft statt. Neben Informationen zum Bildungsweg Berufliches Gymnasium und dem Kennenlernen der Ausbildungsbedingungen am Beruflichen Gymnasium erwartet die Schüler eine gemeinsame Durchführung des Unterrichts mit einer Klasse des BSZ Leipziger Land. Anmeldungen bitte bis 5. Februar unter der Telefonnummer 034206 75590. Weitere Informationen unter www.bsz-leipziger-land.de Jörg Großkopf Schulleiter Informationstag am Berufsschulzentrum (BSZ) Wurzen Ausschreibungen Der Landkreis Leipzig besetzt kurzfristig eine Stelle als Fachtechnische/r Mitarbeiter/-in im Sachgebiet Immissionsschutz im Umweltamt. Inhalt der Tätigkeit ist der Vollzug von Aufgaben nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dies umfasst die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§ 52 BImschG) mit Durchführung der Anlagenüberwachung, Erstellung der Überwachungsberichte und Handlungsempfehlungen an den Vollzugsmitarbeiter für notwendige Maßnahmen zur Durchsetzung der Betreiberpflichten. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Fachstellungnahmen zu Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG und zu Genehmigungsverfahren nach Baurecht unter Berücksichtigung schallschutz- und erschütterungsrechtlicher Belange. Die Erarbeitung von Fachstellungnahmen zu schallschutz- und erschütterungsrechtlichen Belangen beinhaltet die Auswertung entsprechender Gutachten sowie eigene Berechnungen. Die Durchführung und Auswertung von Lärmmessungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Lärmbeschwerden kann notwendig werden. Das zu betreuende Anlagenspektrum umfasst dabei u. a. Anlagen zur Schrottlagerung und Schrott- behandlung, Anlagen zur Metallbearbeitung, Schießanlagen, Motorsportanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Gaststätten sowie Einkaufsmärkte und Speditionen. Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit ist ein Abschluss als Bachelor in der Studienrichtung Umweltschutz und Umwelttechnik, hilfsweise Verfahrenstechnik oder ein Studienabschluss, der vergleichbare Inhalte vermittelt. Kenntnisse im Bereich Schallimmissions- und Erschüt- Der Landkreis Leipzig besetzt kurzfristig mehrere Stellen als Zuarbeiter/-in an den Standorten Grimma, Markkleeberg und Geithain im Fachbereich Leistung des Kommunalen Jobcenter Landkreis Leipzig. Die Tätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Ausgabe und die Erläuterung der notwendigen Antragsformulare für Anträge auf Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) sowie die Annahme der ausgefüllten Anträge. Daneben werden die Antragsteller zum Leistungsanspruch und zu verschiedenen gesetzlichen Regelungen beraten. Für die Ausübung der Tätigkeit ist ein Abschluss des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes bzw. eine gleichwertige Ausbildung erforderlich. Hilfsweise kann die Tätigkeit ausgeübt werden von Rechtsanwaltsfachangestellten, Sozialversicherungsfachangestellten und Bürokaufleuten, die bereits erste berufliche Erfahrungen im Verwaltungshandeln gesammelt haben. Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Stelle insbesondere Planungsund Organisationsstärke, hohe Belastbarkeit, Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. 25. Januar 2014 9 terungsschutz sollten vorhanden sein. Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Stelle vor allem Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem Office-Paket sowie die Nutzung fachspezifischer Programme und die Bereitschaft, auch in großem Umfang Außentermine wahrzunehmen. Die Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts ist bei Bedarf erforderlich. Die Stelle ist in Vollzeit und befristet für die Dauer von ca. 12 Monaten (Vertretung während Mutterschutz/Elternzeit) zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 10. Der Dienstort ist zurzeit Grimma. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 07.02.2014 an das Landratsamt Leipzig, Haupt- und Personalamt, 04550 Borna. Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Weiterhin sind anwendungsbereite Kenntnisse im Office-Paket unabdingbar. Die Stellen sind in Vollzeit mit 40 Wochenstunden und befristet für zwölf Monate zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 6. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise und Angabe des möglichen Eintrittstermins richten Sie bitte bis zum 07.02.2014 an das Landratsamt Leipzig, Haupt - und Personalamt, 04550 Borna. Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Hoffmann unter 03433 2411113. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. 10 25. Januar 2014 Ausschreibungen Als elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Lebens trägt die Volkshochschule zur Lebensqualität und Zukunftssicherung der Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandorte im Landkreis Leipzig bei. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir zum 01.04.2014 für unsere Geschäftsstelle in Wurzen eine/n sowie für unsere Geschäftsstelle in Markranstädt eine/n Sachbearbeiter Projekte (m/w) Ihr Aufgabengebiet: · Selbstständige Umsetzung der Verwaltungsabläufe und der Büroorganisation in der VHS-Geschäftsstelle Markranstädt · Mitarbeit bei der Umsetzung, Dokumentation und Evaluation der Projektziele „Mehrgenerationenhaus (MGH) Markranstädt“ · selbstständige Verwaltung und Abrechnung des MGH-Projektes · Teilnehmerbetreuung und -beratung ·Dozentenbetreuung Ihr Aufgabengebiet: ·Projektkoordination ·Projektmittelverwaltung · Verwaltende und organisatorische Durchführung von Lehrveranstaltungen innerhalb von Projekten · Datenerfassung und -verwaltung · weitere Kurssachbearbeitung Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 6. Ihr Profil: · Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen bzw. verwaltenden Bereich oder ein vergleichbarer aufgabenbezogener Abschluss · Berufserfahrung auf dem Gebiet der Projektakquise und der Projektbearbeitung wäre wünschenswert · Teamfähig, flexibel und freundlich · Englischkenntnisse der Niveaustufe B1/B2 · Sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket · Führerscheinklasse B1 Projektsachbearbeiter VHS/MGH (m/w) Die Stelle ist in Teilzeit zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden an jeweils 3 flexiblen Arbeitstagen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 6. Ihr Profil: · abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen bzw. verwaltenden Bereich oder ein vergleichbarer aufgabenbezogener Abschluss · Eignung für selbstständige planerisch-organisatorische Aufgaben im Handlungsfeld der Weiterbildung/Erwachsenenbildung · ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift · selbstständige und flexible Arbeitsweise, Teamfähigkeit · sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket · Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch außerhalb der VHS/ MGH-Öffnungszeiten · Führerscheinklasse B1 Entsprechen Sie einem dieser Profile und sind auf der Suche nach einem neuen Einsatzgebiet? Dann bewerben Sie sich bis 31. Januar 2014 und senden uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die nachstehende Adresse oder per E-Mail an [email protected]: WeiterbildungsAkademie des Landkreises Leipzig Herrn Thomas Friedrich Lüptitzer Straße 2 04808 Wurzen Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Ausschreibungen/Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landkreises Leipzig für den Haushalt 2014 Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 vom 17.02. - 25.02.2014 während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Auslegungsort: Landratsamt Landkreis Leipzig Finanzverwaltung, Zimmer 2.1.14 Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können die Einwohner und Abgabepflichtigen des Landkreises bis zum 06.03.2014 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 des Landkreises Leipzig Einwendungen erheben. gez. Ulrike Heinke Amtsleiterin Finanzverwaltung Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig Auf der Grundlage des Prüfungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers, Dipl.-Kaufmann Berthold Hußendörfer vom 30.07.2013 und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung des Rechungsprüfungsamtes des Landkreises Leipzig vom 15.07.2013 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig am 09.10.2013 mit Beschluss 2013/087 beschlossen: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 1.1. Bilanzsumme 1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.588.348,61 EUR - das Umlaufvermögen 364.916,36 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 2.786,23 EUR 1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 2.772.185,76 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 1.928.593,86 EUR - die Rückstellungen 34.239,48 EUR - die Verbindlichkeiten 222.377,29 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR 1.2. Jahresergebnis 0,00 EUR 1.2.1. Summe der Erträge 2.768.719,53 EUR 1.2.2 Summe der Aufwendungen 2.768.719,53 EUR 2. Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2012 Die Betriebsleitung des „Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen“ des Landkreises Leipzig wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet. Borna, den 09.10.2013 gez. Dr. Gerhard Gey Landrat - Siegel - Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig Gemäß § 19 Abs. 4 Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsisches Eigenbetriebsgesetz - SächsEigBG -) werden hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig und der Lagebericht ortsüblich bekannt gegeben. 25. Januar 2014 11 Der Jahresabschluss 2012 des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig sowie der Lagebericht liegen in der Zeit vom 27.01. bis zum 07.02.2014 während der Sprechzeiten des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig, An der Wyhra 1a in 04552 Borna aus. In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am 09.10.2013 wurde der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig (Beschluss 2013/087) bestätigt. Borna, den 09.10.2013 Dr. Gerhard Gey Landrat - Siegel - II. Prüfvermerk Nach § 19 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen vom 19. April 1994 (SächsGVBl. S. 773), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323), erfolgt an dieser Stelle die Bekanntgabe des Prüfvermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses: Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 18 SächsEigBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dresden, den 30. Juli 2013 Berthold Hußendörfer Wirtschaftsprüfer 12 25. Januar 2014 III. Öffentliche Auslegung Ortübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresabschlusses 2012 des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig Gemäß § 19 Abs. 2 Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsisches Eigenbetriebsgesetz - SächsEigBG -) werden hiermit der Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlusses des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig und der Lagebericht ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2012 des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig sowie der Lagebericht liegen an nachfolgenden Tagen und zu nachfolgenden Zeiten öffentlich aus: • am Montag, dem 27.01.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr • am Dienstag, dem 28.01.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr • am Mittwoch, dem 29.01.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr • am Donnerstag, dem 30.01.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, • am Freitag, dem 31.01.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr • am Montag, dem 03.02.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr • am Dienstag, dem 04.02.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, • am Mittwoch, dem 05.02.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr • am Donnerstag, dem 06.02.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, • am Freitag, dem 07.02.2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Die Auslegung erfolgt im Kommunalen Eigenbetrieb Musikschulen, An der Wyhra 1 A in 04552 Borna. Borna, den 14.01.2014 gez. Dr. Gerhard Gey Landrat Offenlegung zur Bekanntgabe der Grenzbestimmung und Abmarkung nach § 17 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz Der Landkreis Leipzig hat Flurstücksgrenzen bestimmt und Grenzpunkte abgemarkt: betroffenes Flurstück in der Gemeinde Markranstädt Gemarkung Thronitz Flur 2: 56 1. Grenzbestimmung am Flurstück 56 2. Abmarkung von Grenzpunkten am Flurstück 56 Allen Betroffenen wird die Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. In dieser Eigenschaft haben wir Flurstücksgrenzen bestimmt und Grenzpunkte abgemarkt. Anlass der Grenzbestimmung ist die Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters. Die Rechtsgrundlage für die Grenzbestimmung und Abmarkung sind die §§ 16 und 17 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Öffentliche Bekanntmachungen Die Unterlagen liegen ab dem 27.01.2014 bis zum 26.02.2014 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, 04552 Borna in der Zeit Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 17 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Grenzbestimmung und Abmarkung stellen jeweils einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Borna, den 07.01.2014 gez. Missun Sachgebietsleiterin Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen über die öffentliche Auslegung eines Verordnungsentwurfs Verordnungsentwurf des Landratsamtes Nordsachsen zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dahlener Heide“ vom 10.12.2013 Das Landratsamt Nordsachsen als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt das Landschaftsschutzgebiet „Dahlener Heide“ gemäß §§ 22 Abs. 1 und 2 und § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG und § 13 des Gesetzes über Naturschutz und der Landschaftspflege im Freistaat Sachsen ( Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451) durch den Erlass der genannten Rechtsverordnung neu festzusetzen. Von der geplanten Unterschutzstellung sind das Gebiet des Landkreises Nordsachsen und des Landkreises Leipzig betroffen. Der o. g. Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten werden in der Zeit vom 03.02.2014 bis einschließlich 02.03.2014 beim Landratsamt Nordsachsen Verwaltungsstandort Torgau Schlossstraße 27 04860 Torgau Verwaltungsstandort Eilenburg Dr.-Belian-Straße 4 04838 Eilenburg Verwaltungsstandort Oschatz Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz während der Dienststunden sowie beim Öffentliche Bekanntmachungen Landratsamt Leipzig Umweltamt, Haus 1 Karl-Marx-Straße 22 04668 Grimma Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Entwurf der Rechtsverordnung, einschließlich der Anlagen 1 und 2 auf den Internetseiten der Landkreise Nordsachsen und Leipzig veröffentlicht. Nutzen Sie hierzu diese Links: http://www.landkreis-nordsachsen.de http://www.landkreisleipzig.de/buergerservice.html Während der Auslegungsfrist können nach § 20 Abs. 2 Satz 3 SächsNatSchG von den Betroffenen Bedenken und Anregungen zu den Entwürfen der Verordnungen schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Torgau, den 09.01.2014 Fiedler 1. Beigeordneter 25. Januar 2014 13 Öffentliche Bekanntmachung Satzung zum Bebauungsplan „Ferienhain Nordufer Hainer See“ gemäß § 10 BauGB Der Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen (ZV) hat mit Beschluss vom 29.01.2009 den Bebauungsplan (BP) „Ferienhain Nordufer Hainer See“ in der Fassung vom Januar 2009 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan, der Umweltbericht und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung des BP „Ferienhain Nordufer Hainer See“ entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung, den Umweltbericht und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Geschäftsstelle des ZV, Markt 1 in 04552 Borna während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber dem ZV unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Simone Luedtke Verbandsvorsitzende