Ehrenamtspreis des Landkreises Leipzig

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Ehrenamtspreis des Landkreises Leipzig
AMTSBLATT
LANDKREIS LEIPZIG
2827
Samstag, den 25. Januar 2014 | Nummer 1/2014www.landkreisleipzig.de
Ehrenamtspreis des Landkreises Leipzig
Für ihr ehrenamtliches Engagement 2013 wurden ausgezeichnet (v. l. n. r.): Olaf Rößler, Sven Dyniak, Elisabeth Börger, Bärbel Nitschke, Simone
Linde, Tina Zilinski, Gisela Japtok und Lothar Kapitza
Der traditionelle Neujahrsempfang des Landkreises Leipzig fand 2014
im Stadtkulturhaus Borna statt. Zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Verwaltung hatten sich zum Jahresauftakt eingefunden.
Weit gereist waren die drei Vertreter aus dem polnischen Partnerlandkreis Kutno. Dieser Besuch war willkommener Anlass die ZusammenInformationen aus dem Landkreis
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Sächsischer Inklusionspreis 2014
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Startschuss Bewerbungen Heimatpreis
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Charta Leipziger Neuseenland 2030
Lesen Sie weiter auf Seite 5
Wanderausstellung - Kunstprojekt der
Waldschüler aus Grimma
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arbeit und Initiativen in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur zu
besprechen und Ideen hierzu auszutauschen.
Im Mittelpunkt des Empfangs stehen immer Menschen, die sich im
Landkreis ehrenamtlich engagieren. Sie werden - auch stellvertretend
für viele Ungenannte - mit dem Ehrenamtspreis des Landkreises ausgezeichnet. Lesen Sie weiter auf Seite 3.
Informationen der Ämter
-> Perspektive 50plus
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-> Willkommensbesuche im Landkreis
Leipzig
Lesen Sie weiter auf Seite 7
->„Tag der offenen Tür“ an den Berufsschulzentren (BSZ) im Landkreis
Leipzig
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Ausschreibungen
->Stellenausschreibungen
Lesen Sie weiter ab Seite 9
-> Öffentliche Bekanntmachungen
Lesen Sie weiter ab Seite 11
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25. Januar 2014
Inhalt
»Informationen
aus dem Landkreis
Seite 3
»Informationen
der Ämter
Seite 6
»Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 11
Notrufnummern
Polizei
»110
Rettungsdienst/
Feuerwehr
»112
Rettungsleitstelle und
Krankentransport
» 03437 19222
Nächste Ausgabe
22. Februar 2014
Redaktionsschluss
12. Februar 2014
Anzeigenberatung
Otfried Kahl
Funk: 01 71/2 16 95 88
Fax: 0 34 21/71 95 79
Impressum
Herausgeber:
Landkreis Leipzig,
vertreten durch den Landrat
Stauffenbergstraße 4,
04552 Borna
www.landkreisleipzig.de
Redaktion: Brigitte Laux
Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10
Fax: 0 34 33/2 41 -10 29
[email protected]
Titelfoto: Brigitte Laux
Auflage: 140.184 Exemplare in
die Haushalte des Landkreises
Anzeigen, Gesamtherstellung
und Vertrieb: Verlag + Druck
Linus Wittich KG, vertreten
durch den Geschäftsführer
Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg,
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: (0 35 35) 4 89 -0
Fax: (0 35 35) 4 89 -1 15
Fax: (0 35 35) 4 89 -1 55
(Redaktion)
Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de
Telefonnummern des Landratsamtes
Landrat und Beigeordnete/
Büro Landrat
03433 241-1001
1. Beigeordneter
03433 241-1005
2. Beigeordneter
03433 241-1007
Dezernent
03433 241-1003
Pressestelle
03433 241-1010
Stabsstelle des Landrates/
Wirtschaftsförderung
03433 241-1051
Büro Kreistag
03433 241-1014
Gleichstellungsbeauftragte
03433 241-4100
Stabsstelle Controlling und
Beteiligungsmanagement
03433 241-1018
Rechnungsprüfungsamt
03433 241-1071
Amt für Rechts-, Kommunal-,
und Ordnungsangelegenheiten
03433 241-3701
SG Recht
03433 241-3701
SG Kommunalrecht
03433 241-3720
SG Allg. Ordnungsaufgaben 03433 241-3740
SG Statusangelegenheiten/
Ausländer, Standesamtsaufsicht
und Personenstandswesen
03433 241-3760
SG Allg. Sicherheitsaufgaben 03437 241-3780
Amt für Kreisentwicklung
03433 241-1051
SG Ländliche Entwicklung
03437 984-1501
Haupt- und Personalamt
03433 241-1101
Finanzverwaltung
03433 241-1201
Amt für Straßen- und Hochbau und
Liegenschaftsverwaltung
03433 241-1301
Straßenverkehrsamt
(Sekretariat)
03433 241-2001
SG Führerscheinstelle
- Borna
03433 241-2050
- Grimma
03437 984-2051
SG Kfz-Zulassung
- Borna
03433 241-2005
- Grimma
03437 984-2016
Bauaufsichtsamt
03437 984-1601
Umweltamt
03437 984-1901
Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz,
Rettungsdienst
03437 933-100
Vermessungsamt (Sekretariat)
03433 777-1401
SG Landw./Bildungsberatung 03433 777-1486
Geschäftsstelle Gutachterausschuss 03433 777-1480
SG Ländliche Neuordnung
03433 777-1502
Abfallwirtschaftsamt
03437 984-3601
Sozialamt (Sekretariat)
03433 241-2101
SG Sozialhilfe
03433 241-2103
SG Soziale Leistungen
03433 984-2143
SG Wohngeld
03433 241-2118
SG Schwerbehindertenausweise/
Elterngeld
03433 241-2127
SG Asylbewerberleistungen
03433 241-1820
Jugendamt (Sekretariat)
03433 241-2301
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
03437 984-2210
SG Unterhaltsangelegenheiten
03433 241-2250
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
03433 241-2310
SG Besondere Soziale Dienste
03437 984-2330
Gesundheitsamt (Sekretariat)
03437 984-2401
Schwangerenberatung Grimma
03437 984-2415
Tumorberatung
- Grimma
03437 984-2413
- Borna
03433 241-2466
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
- Grimma
03437 984-2452; 2457
- Borna
03433 241-2473
Sozialpsychiatrischer Dienst
- Grimma
03437 984-2456
- Borna
03433 241-2472
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt (Sekretariat)
03433 241-2501
Kultusamt (Sekretariat)
03433 241-3501
Kulturraum Leipziger Raum
03433 241-3516
Öffnungszeiten des Landratsamtes
TagSprechzeit
Anmerkung
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Für Zulassungs-, Führerscheinstelle,
Kasse, Kultursekretariat
übrige Ämter nach Vereinbarung
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr ———————Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Für Zulassungs-, Führerscheinstelle,
Kasse, Kultursekretariat
übrige Ämter nach Vereinbarung
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
————————Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Ausnahme: Sozialamt
Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0
Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in Grimma
angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus.
Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr.
Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig
Dienstag Donnerstag
Freitag
Montag und Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge
Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC.
Standort des KJC Telefonnummer
Standort des KJC Telefonnummer
Wurzen Grimma
Geithain
Borna
03437 98410
03437 98420
03437 98430
03437 98440
Groitzsch
Markkleeberg
Naunhof Markranstädt
03437 98450
03437 98460
03437 98470
03437 98480
Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de
Information aus dem Landkreis
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Neujahrsempfang 2014
Ehrenamtspreis 2013
Was erwarten die nur alle von mir? Diese Frage stellen sich viele Väter
und Mütter im Alltag. Die Szenen aus dem Leben rund um Familie
und Elternschaft, gespielt von Verena Noll und Johannes Gabriel bildeten den künstlerischen Auftakt zum diesjährigen Neujahrsempfang,
den Landrat Dr. Gey unter das Leitbild familienfreundlicher Landkreis
gestellt hatte.
Mittelpunkt des Neujahrsempfangs ist traditionell die Vielfalt des gelebten
Ehrenamtes im Landkreis Leipzig. Er bietet die Gelegenheit, dafür Dank
auszusprechen, dass viele Menschen ihre Energie und Freizeit nutzen,
um sich für das öffentliche Wohl einzusetzen. Die Auszeichnung erfolgt
in sechs Kategorien. Zwei weitere Auszeichnungen, die vom Sächsischen
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für bürgerschaftliches Engagement verliehen werden, erhielten Gisela Japtok aus Borna
sowie Olaf Rößler aus Kitzscher.
Lothar Kapitza aus Böhlen war für den Ehrenamtspreis im Bereich Gesellschaft/Politik/Wirtschaft ausgewählt worden. Laudatorin Maria Gangloff macht deutlich, dass zwar alle Böhlener industrieharte Gewächse
seien, es aber notwendig ist, das Nebeneinander von Wohnen und Industrie
zu gestalten. Den Dialog zwischen Unternehmen und Bevölkerung hat seit
1998 mit großem Erfolg Lothar Kapitza in der Hand, der sich gemeinsam
mit 20 weiteren sachkundigen Bürgern für die Lebensqualität der Industrieanrainer einsetzt.
Das Schicksal der Flüchtlinge und Asylsuchenden bewegt Elisabeth Börger aus Grimma bereits über zehn Jahre. Aus der kontinuierlichen Arbeit
mit den Migranten entstand das Projekt „Haltestelle uno Mundo“ in Grimma, das so Laudatorin Sandra Münch ein wichtiger Pfeiler für Flüchtlinge,
Asylsuchende und Interessierte wurde. Sie dankte auch für die Kraft, die
ein Ehrenamt kostet, das sich oft mit Schicksalen ohne Happy End beschäftige. Elisabeth Börger und ihre Mitstreiterin Helga Schneider waren
in der Kategorie sonstige Vereine nominiert.
Für Tina Zilinski aus Wurzen reichte die reine Mitgliedschaft im Volleyball- und Sportverein Wurzener Land e.V. nicht aus. Laudator Ralf Feja
beschreibt den Weg der jungen Frau, die sich von der Sportlerin zur Trainerin, Schiedsrichterin und Übungsleiterin des Vereins entwickelte. Mit der
Motivation „da geht noch mehr“ baute sie vor drei Jahren überaus erfolgreich die Abteilung Kindersport auf und leitet sie mit Hilfe von anderen
Helferinnen, die sie ebenfalls zu begeistern versteht. Tina Zilinski erhielt
den Ehrenamtspreis in der Kategorie Jugend.
Sven Dyniak aus Grimma schreckten die vielen Qualifizierungen nicht
ab, als er sich 2009 für ein Engagement im Kreisverband des DRK Muldental entschied. Laudatorin Bettina Belkner bescheinigte Sven Dyniak
großen Elan, so dass es ihm gelang, innerhalb kürzester Zeit ein gut funktionierendes und verlässliches Jugendrotkreuz aufzubauen. Viel Herzblut
und Können fließen in die Jugendarbeit. Genauso wichtig nimmt er die
Ausbildung und Betreuung der Kameraden im Einsatzzug Nord. Sven
Dyniak wurde in der Kategorie Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst ausgezeichnet.
Ein besonderes Ehrenamt übt Bärbel Nitschke aus Groitzsch aus. Sie
begleitet seit 2004 als ehrenamtliche Hospizhelferin schwerstkranke und
sterbende Menschen, deren Angehörige und trauernde Hinterbliebenen.
Laudatorin Martina Pfeil beschrieb einen Menschen, der die richtigen Worte intuitiv findet. Dabei hadere Bärbel Nitschke nicht mit ihrem eigenen
Schicksal sondern finde Kraft und Zeit für andere. Dieser Einsatz wurde
im Bereich Soziales geehrt.
Simone Linde aus Rötha ist ein Aktivposten in der Leitung des Röthaer Sportvereines. Ihre absolute Verlässlichkeit trägt ihr den Respekt von
Laudator Timo Müller ein. Genauso engagiere sie sich volle Kraft voraus
bei der Organisation von Sportveranstaltungen oder Feste. Die gute und
stabile Entwicklung des Vereines sei auch ein Verdienst der Schatzmeisterin Simone Linde Das herzliche Dankeschön für so viel Einsatz war der
Ehrenamtspreis in der Kategorie Sport.
So nutzte der Landrat seine Begrüßungsworte zu einer kurzen Standortbestimmung in Sachen Familienpolitik des Landkreises. Familienfreundlichkeit ist einer der drei Schwerpunkte und so befasse sich die
Verwaltung und der Kreistag intensiv mit den Lebensbedingungen der
Kinder und Jugendlichen sowie der Familien. Dies zeige sich unter anderem an dem gut ausgebauten Netz an Einrichtungen und Angeboten
in freier Trägerschaft sowie umfangreichen Informationsmaterialien
und Beratungsleistungen durch das Jugendamt selbst. Dazu stellt der
Landkreis ein stetig steigendes Budget für Leistungen der Jugendhilfe
zur Verfügung. So seien die Mittel, die in unterschiedlichster Form den
Familien zu Gute kommen, seit 2008 um über 8 Mio. Euro auf derzeit
23,8 Mio. Euro, angewachsen. Neben diesen Bemühungen seien aber
alle gefordert einen Beitrag zu leisten für ein gedeihliches gesellschaftliches Klima, in dem sich Familien wohlfühlen. Aber 2014 werden
auch weitere Themen im Fokus stehen wie der Wiederaufbau nach dem
Hochwasser, der öffentliche Nahverkehr, die regionale Wirtschaftsförderung und auch die Rettungsleitstelle sowie die Feuerwehrtechnischen
Zentren.
Als Hausherrin des Stadtkulturhauses in Borna, begrüßte Oberbürgermeisterin Simone Luedtke die Gäste in ihrer Stadt. Ein wichtiger Appell ging an die Vertreter der Politik mit der Bitte, die Probleme der
Kommunen, hier vor allem die Finanzausstattung, nicht aus dem Blick
zu verlieren. Gelebte Kommunikation verbessere das Zusammenwachsen des Kreises, wobei ein gemeinsames Ziel sein sollte, den Bevölkerungsrückgang zu stoppen oder gar umzukehren.
Sächsischer Inklusionspreis 2014
Die Gäste des Neujahrsempfangs hatten die seltene Gelegenheit, das
gemeinsame Orchester der Musikschulen Ottmar Gerster und Theodor
Uhlig zu erleben. Mit viel Spielfreude bezauberte das Orchester aus
LehrerInnen, Freunden und Schülern unter Leitung von Markus Dreßler seine Zuhörer mit beschwingten Walzerklängen.
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, vergibt 2014 zum ersten Mal einen Preis für Beispiele gelungener Inklusion für ausgewählte
Schwerpunkte und Zielgruppen in den Kategorien Bildung, Arbeit, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit. Je Kategorie erhält ein
Preisträger ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro.
Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Institutionen gleich welcher Rechtsform, die als spezifische Zielgruppe für die
einzelnen Preiskategorien und -schwerpunkte wie folgt benannt sind:
Volkshochschulen und freie Bildungsanbieter im außerschulischen Bereich für den Schwerpunkt „Lebenslanges Lernen“ (Kategorie Bildung);
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit wenigstens 250 Beschäftigten mit Hauptsitz in Sachsen für den Schwerpunkt „Allgemeiner
Arbeitsmarkt“ (Kategorie Arbeit); Freizeitparks, Zoos und Tierparks,
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25. Januar 2014
erlebnisorientierte museale Angebote für den Schwerpunkt „Erlebnisangebote“ (Kategorie Freizeit & Kultur); Hausarztpraxen im ländlichen
Raum (Kommunen bis 5.000 Einwohner) für den Schwerpunkt „Ambulante medizinische Versorgung“ (Kategorie Demografie) sowie Behörden in Baudenkmälern für den Schwerpunkt „Barrierefreiheit im Baudenkmal“ (Kategorie Barrierefreiheit). „Mit der Preisverleihung sollen
Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit öffentliche
Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die breite Öffentlichkeit soll
dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert
und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.“, so Pöhler. Er sei sich sicher,
dass Fragen der Inklusion in Sachsen vielerorts mit Herz und Verstand
praktisch umgesetzt werden.
Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Behindertenbeauftragten eingegangen sein. Die Bewerbungsunterlagen und
Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen unter www.inklusion.
sachsen.de bereit.
Die Sternsinger zu Besuch im Landratsamt
Die Sternsinger der Bornaer Josefs-Gemeinde zu Besuch im Landratsamt
Heimatpreis: Lohn für die Heimatliebe
Der Heimatpreis - eine Auszeichnung, die seit 1991 zunächst im Altkreis
Wurzen und danach im gesamten Muldental vergeben wurde - wird jetzt
zum sechsten Mal für den neuen Landkreis ausgeschrieben. Der Preis ist
gestiftet von der Leipziger Volkszeitung und vom Landratsamt. Im Frühjahr nächsten Jahres wird die Auszeichnung bereits zum 23. Mal vergeben. Und das hat seinen Grund. Denn es gibt Frauen und Männer, die die
Ärmel hochkrempeln und mehr für ihre Heimat tun als nur ihre Pflicht.
Dieser Einsatz hat höchste Anerkennung verdient, dafür ist der Heimatpreis gedacht. Mit dem Preis für das Jahr 2013 werden Einzelpersonen
oder Gruppen ausgezeichnet, die sich in uneigennütziger Weise und in besonderem Maße für die Heimat eingesetzt haben, ohne ein kommerzielles
Interesse zu verfolgen. Gewürdigt werden Leistungen, die im Jahr 2013
oder bis zum Jahr 2013 erbracht worden sind. Und zwar in drei Kategorien. Der Heimatpreis für eine Einzelperson wird vergeben an jemanden, der
sich in besonderer Weise um die Heimat verdient gemacht hat. Dabei kann
es sich um besondere Leistungen im Bereich der Geschichts- und Baudenkmalpflege sowie der heimatkundlichen und heimatgeschichtlichen
Forschungstätigkeit handeln. Anerkannt werden aber ebenso Aktivitäten
zur Erhaltung und Pflege von Kultur und Volkskunst oder im Naturschutz,
in der Landeskultur, in der Naturpflege und der naturkundlichen Bildung.
Der Preis ist dotiert mit einer Prämie von 500 Euro. Beim Heimatpreis
für einen Verein sollten die Leistungen im gleichen Spektrum wie beim
Heimatpreis für eine Einzelperson erbracht worden sein. Dieser Preis ist
mit 1.000 Euro dotiert, wobei die Geldprämie zur weiteren Umsetzung
eines Vereinsprojektes bestimmt ist. Mit dem Sonderpreis Impulse wird
das besondere Engagement von jungen Menschen gewürdigt, die mit ihrer Aktivität dazu beitragen, das Leben in unserer Heimat lebenswerter zu
machen. Es kann sich um Einzelpersonen oder Gruppen handeln. Der Preis
ist dotiert mit 500 Euro. Kandidaten vorschlagen können Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises Leipzig, Organisationen, Vereine, Kommunen und
Einrichtungen. Wer die Heimatpreise 2013 bekommt, entscheidet die Jury
nach Ablauf der Vorschlagsfrist.
Information aus dem Landkreis
Dann wird auch der Ort festgelegt, an dem die Festveranstaltung stattfindet. Vorschläge für den Heimatpreis können mit einer schriftlichen Begründung bis zum 15. Februar 2014 gerichtet werden an den Landrat,
Karl-Marx-Straße 22 in 04668 Grimma oder Stauffenbergstraße 4 in 04552
Borna, beziehungsweise an die LVZ, Badergraben 2c in 04808 Wurzen
oder Brauhausstraße 3 in 04552 Borna. Kennwort: „Heimatpreis“.
Feierliche Eröffnung der
Ortsdurchfahrt Werben
Das Bauvorhaben K 7957 Ausbau OD Werben war eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landratsamtes des Landkreises Leipzig und
der Stadtverwaltung Pegau. Sie umfasste den grundhaften Ausbau der
Ortsdurchfahrt Werben inkl. der Herstellung einer Regenwasserleitung.
Der Landkreis führte die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen und
namens der Stadt durch.
Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 509 m und wurde in 2 Bauabschnitte unterteilt. Die hergestellte Regelfahrbahnbreite beträgt 6,00 m,
wobei vorhandenen Zwangspunkte die Verringerung der Fahrbahnbreite in Teilabschnitten erforderten. Der Gehweg erhielt eine Regelbreite
von 1,50 m. Im Zuge des Bauvorhabens erfolgten weitere notwendige
Leitungsumverlegungen durch Versorgungsunternehmen wie u. a. die
KWL - Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. Den Zuschlag zur
Ausführung des Bauvorhabens (Straßen- und Gehwegbau inkl. Regenwasserkanal) erhielt die STRABAG AG, Direktion Sachsen, Bereich
Nordsachsen in Schkeuditz mit einer Auftragssumme in Höhe von ca.
629.143,75 EUR [brutto].
Da der Baubereich zur K 7957 OD Werben von archäologischer Bedeutung und Relevanz ist, wurde bereits während der Planung und Ausschreibung der Maßnahme auf die Forderungen und Hinweise des Landesamtes für Archäologie eingegangen um aus dem Umfeld bekannte
archäologische Kulturdenkmale (mittelalterlicher Dorfkern, frühmittelalterliche Siedlungsspuren), welche Gegenstand des Denkmalschutzes
sind, im Rahmen der Erdarbeiten etc. nicht zu zerstören. Zur Überwachung war somit die Anwesenheit der Fachkräfte des Landesamtes bei
bestimmten Arbeiten erforderlich.
Während der Ausführung der Arbeiten wurden mehrere archäologische
Funde entdeckt. So wurden im Zuge der Kanalbauarbeiten in der Nähe
der Kirche mehrere Knochen und Gebeine gefunden, die durch Mitarbeiter des Landesamtes für Archäologie sachgerecht ausgegraben, geborgen und deren Fundstellen etc. dokumentiert wurden. Die würdige
Bestattung der Gebeine wurde von der Kirchgemeinde Werben auf dem
Friedhof in Werben durchgeführt. Da diesbezüglich auch Kosten angefallen sind, wurde im Rahmen der feierlichen Eröffnung der Kreisstraße
eine Spende durch das mit der Planung und Ausschreibung beauftragte
Ingenieurbüro Klemm & Hensen (Büro Altenburg) aus Leipzig an die
Kirchgemeinde Werben übergeben.
Landrat Dr. Gerhard Gey bei der feierlichen Eröffnung der Ortsdurchfahrt Werben
Information aus dem Landkreis
25. Januar 2014
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Bürgerbeteiligung zur Charta Leipziger Neuseenland 2030
Die einzigartige Wasserlandschaft in und um Leipzig und
den angrenzenden Gebieten in Sachsen-Anhalt und Thüringen braucht eine Zukunftsstrategie um sich nachhaltig zu
entwickeln.
Mit der Charta Leipziger Neuseenland 2030 verständigen
sich die Akteure auf Thesen zum Umgang mit diesem besonderen Entwicklungsraum. Die Bürgerinnen und Bürger
sind eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen und
ihre Ideen zur touristischen, landschaftlichen, wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung aktiv beizusteuern:
- Wie stellen Sie sich das Leipziger Neuseenland 2030
vor?
- Sollen Hausboote die Uferränder säumen oder soll ausschließlich unberührte Natur zu bewundern sein?
- Welche attraktiven Angebote werden Touristen anziehen
oder bilden die Seen Anwohnern wertvollen Erholungsraum?
Auftakt am 6. Februar in Leipzig
Den Auftakt zur Erarbeitung und Diskussion der unterschiedlichen Interessen und Visionen bildet ein öffentliches
Forum am 6. Februar 2014, 17:00 - 19:30 Uhr, im Oberlichtsaal der Stadtbibliothek Leipzig (Wilhelm-Leuschner-Platz
10 - 11, 04107 Leipzig).
Hier werden acht Thesen zur Zukunft des Leipziger Neuseenlandes allen Interessierten vorgestellt. Es sind alle eingeladen, die sich gemeinsam auf die Reise in die Zukunft des
Leipziger Neuseenlandes begeben wollen und ihre Ideen zur
touristischen, landschaftlichen, wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung aktiv beisteuern möchten. Die Zukunftsreise ist kostenfrei und bedarf keiner Anmeldung.
Workshop in Borna am 29.03.2014
Anschließend findet am 29.03.2014 von 10 bis 15 Uhr in
der Aula des Gymnasiums „Am Breiten Teich“, Am Breiten
Teich 4, 04552 Borna) ein vertiefender Workshop statt.
Ganz spezifisch wird mit engagierten Bürger/-innen und
organisierten Interessenvertretern der regionale Teilraum
in den Blick genommen. Die Plätze für die Workshops
sind stark begrenzt daher ist eine Anmeldung unter 0341
217290 erforderlich.
Informieren Sie sich zu den Thesen, diskutieren Sie
mit uns und tragen Sie so zur weiteren Entwicklung
unserer Region bei unter www.charta-leipziger-neuseenland.de
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25. Januar 2014
„Ich kann Kunst die Welt durch meine Augen“
Die Wanderausstellung der Schüler und Schülerinnen der Waldschule
Grimma ist seit dem 20.01.2014 zu Gast im Landratsamt Borna. Mit
dieser künstlerischen Plattform zeigt, dass geistig behinderte Menschen
genauso wie Nichtbehinderte durch entsprechende Förderung vielfältige Fähigkeiten entwickeln und lebenslang lernen.
Informationen der Ämter
Die Antragsunterlagen können in der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung oder im Sozialamt abgefordert werden (Tel.: 03437 9842148).
Aufgrund der begrenzten Fördersumme wird das Landratsamt eine priorisierte Auswahl bzgl. der eingereichten Vorhaben u. a. unter Einbeziehung des Kreissenioren- und Kreisbehindertenbeirates vornehmen.
Weiterführende Informationen zum Investitionsprogramm sind auf der
Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unter www.soziales.sachsen.de/initiativprogramm enthalten.
Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
Kommunales Jobcenter
Arbeitsmarktbericht Dezember 2013
Große Vorfreude über zahlreiche Besucher ihrer Ausstellung bei den
Schülern der Waldschule Grimma.
Foto: Freunde der Waldschüler e. V.
Die Ausstellung ist bis Ende Februar im Haus 2, 2. Etage des Landratsamts in Borna, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna zu den Öffnungszeiten zu sehen.
Sozialamt
175.500 Euro Fördermittel
für Barrierefreies Bauen 2014
Der Freistaat Sachsen stellt über das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 dem Landkreis Leipzig insgesamt 175.500 Euro für
kleine Investitionen von bis zu im 25.000 Euro pro Einzelprojekt zur
Verfügung. Damit soll die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und
Gastronomiebereich verbessert werden.
Empfänger der Zuwendung sind Eigentümer oder Betreiber öffentlich
zugänglicher Einrichtungen, sofern bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Damit können beispielsweise kleine Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder
und Arztpraxen gefördert werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur ist ausgeschlossen.
Bis 30.03.2014 muss das Landratsamt Leipzig anhand einer priorisierten
Maßnahmenliste die Höhe der Fördermittel untersetzen und beim Freistaat beantragen. Zuwendungsempfänger ist der Landkreis Leipzig, der
nach Bewilligung der Fördermittel diese in öffentlich-rechtlicher Form
an die ausgewählten Antragsteller weitergeleitet. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2014. In Vorbereitung der Erstellung o. g.
Maßnahmenliste können Interessierte deshalb bis spätestens 16.02.2014
einen Antrag auf Fördermittel u. a. mit einer ausführlichen Beschreibung
des Bauvorhabens, einer Bilddokumentation zum IST-Stand und einem
Kostenplan unter folgender Anschrift einreichen:
Landkreis Leipzig
Sozialamt
Stichwort: Barrierefreies Bauen 2014
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Im Dezember 2013 waren 7.830 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg um 196 arbeitslos gemeldeter Leistungsberechtigter zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (12/2012 - 8.897)
konnte erneut ein Rückgang von 1.067 Personen verzeichnet werden.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen
Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 21 auf insgesamt 13.990.
Es erhielten 23.777 Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 64
Personen weniger als im November 2013.
Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.833 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil.
Informationen der Ämter
Jugendamt
Willkommen im Landkreis Leipzig!
Ein Angebot für Familien im Landkreis Leipzig
Katharina heißt das jüngste Familienmitglied von Familie Ehring aus
Brandis, welche durch den Landrat Gerhard Gey persönlich am 12. Dezember 2013 im Landkreis Leipzig willkommen geheißen wurde. Neben Katharina freute sich auch ihre größere Schwester Franziska sowie
deren Eltern über den Besuch des Landrates.
Familie Ehring hat insgesamt sechs Kinder - da ist ein gutes Organisationstalent die wichtigste Voraussetzung für ein harmonisches Familienleben. Die Familie nutzte das Angebot des Landkreises und erfuhr
im Begrüßungsgespräch hilfreiche Informationen, Tipps und Adressen
durch die Mitarbeiterin des Landratsamtes.
Familienfreundlichkeit wird im Landkreis Leipzig sehr groß geschrieben, daher wird frischgebackenen Eltern seit April 2013 ein unverbindlicher und kostenfreier Begrüßungsbesuch zur Geburt ihres Kindes
angeboten. Neben einem kleinen Begrüßungsgeschenk erhalten die
Eltern ausgewählte Informationsmaterialien mit Kontaktdaten zu sozialen Einrichtungen, wichtige Notrufnummern und andere Adressen zu
Angeboten rund um das Thema Familie, Entwicklung und Erziehung.
Im individuellen Gespräch gehen die Mitarbeiter auf Bedürfnisse und
Fragen der Eltern ein und geben den einen oder anderen hilfreichen
Tipp. Dabei steht das Thema finanzielle Unterstützung in der Elternzeit
im Fokus. Die Begrüßungsbesuche werden gut angenommen und die
Nachfrage der Eltern ist zunehmend steigend.
Informationen zu den Begrüßungsbesuchen erhalten Sie im Internet unter http://www.landkreisleipzig.de/
Kontakt unter E-Mail: [email protected] oder
Telefon: 03437 984 2347/48
Anke Thomas
Koordinatorin Netzwerke für Kinderschutz im Jugendamt des Landkreises
Leipzig
Kultusamt
25. Januar 2014
7
Angesprochen sind damit besonders die Interessenten an einer Abiturausbildung wie Realschüler, Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung, und Gymnasiasten, die nach der 10. Klasse vom allgemeinbildenden zum beruflichen Gymnasium wechseln möchten. Über die
Zugangsbedingungen informieren wir an diesem Tag ausführlich. Um
18 Uhr findet eine Eltern-Schüler-Informationsveranstaltung speziell
zu diesem Ausbildungsgang statt.
An der Roten Schule (Straße des Friedens 12) präsentiert sich die
kaufmännische und hauswirtschaftliche Ausbildung. Sie erhalten gezielte Auskünfte zur beruflichen Ausbildung an der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen (für Realschulabgänger) und zum Berufsgrundbildungsjahr im Hauswirtschaftsbereich. Mit der Fachschule
Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zum staatlich
anerkannten Erzieher) hat die „Rote Schule“ bereits vor 4 Jahren ihr
Angebot im sozialen Bereich erweitert. Die dreijährige Ausbildung
kann z. B. nach dem erfolgreichen Abschluss zum Sozialassistenten
absolviert werden. Weitere Informationen erhalten Sie an diesem Tag.
Gern informieren wir Sie auch über die Ausbildung als Kaufmann/
Kauffrau im Einzelhandel und als Verkäufer/-in.
Das Labor- und Werkstattgebäude (Gabelsbergerstraße 14) stellt
die Ausbildungsberufe Kraftfahrzeugmechatroniker, Fachkraft für Metalltechnik, Fachpraktiker für Metallbau, Mechaniker für Land- und
Baumaschinentechnik sowie Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vor. Des Weiteren wird das Berufsgrundbildungsjahr im Bereich Metalltechnik vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit, die Werkstätten und Labore ausführlich zu besichtigen.
Sowohl in der Roten Schule als auch im Labor- und Werkstattgebäude können Sie sich neben dem Berufsgrundbildungsjahr auch über die
Möglichkeit des Berufsvorbereitungsjahres informieren.
Thorsten Alf
Öffentlichkeitsarbeit BSZ Grimma
Landkreis stellt Fördermittel für
Lutherdekade bereit
Der Kreistag des Landkreises Leipzig hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2013 die Bereitstellung von jeweils 15.000 Euro in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 zur Ausreichung von Fördermitteln anlässlich der Lutherdekade beschlossen.
Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Träger
kultureller Initiativen, Projekte und Veranstaltungen, die ihren Wohnsitz/Sitz im Landkreis Leipzig haben, gemeinnützige Ziele verfolgen
und allen Bürgern offen stehen.
Kulturträger, die ihren Sitz nicht im Landkreis Leipzig haben, können
für kulturelle Maßnahmen, die im Landkreis Leipzig wirksam werden,
eine Förderung beantragen.
Die Anträge auf Zuwendungen sind bis spätestens 01.03. des laufenden Jahres schriftlich im Kultusamt des Landkreises einzureichen.
Förderrichtlinie sowie Antragsformular sind auf der Internetseite des
Landkreises Leipzig unter www.landkreisleipzig.de, Stichwort „Kulturförderung“ eingestellt.
Manfred Schön
Amtsleiter Kultusamt
„Tag der offenen Tür“
im Beruflichen Schulzentrum (BSZ) Grimma 2014
Das BSZ Grimma führt am Montag, dem 10. Februar 2014, von 15
bis 18 Uhr einen „Tag der offenen Tür“ durch.
Alle interessierten Eltern, Schüler und Ausbildungsbetriebe sind herzlich eingeladen, unsere Räumlichkeiten zu besichtigen und aktuelle
Auskünfte bei den Fachlehrern bzw. der Schulleitung einzuholen.
Im Stammgebäude (Karl-Marx-Straße 22) erhalten Sie Informationen über den dreijährigen Ausbildungsgang am Beruflichen Gymnasium in den Fachrichtungen Informations- und Kommunikationstechnologie, Wirtschaftswissenschaft sowie Technikwissenschaft/
Schwerpunkt Elektrotechnik mit dem Ausbildungsziel des Erwerbs der
allgemeinen Hochschulreife.
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25. Januar 2014
Informationen der Ämter
Informationen zum „Tag der offenen Tür“ und „Schnupperpraktikum“
am Berufsschulzentrum (BSZ) Leipziger Land
Das BSZ Leipziger Land lädt am
Samstag, dem 01.02.2014, von 9 bis 12 Uhr
zum „Tag der offenen Tür“ nach Böhlen ein.
Alle interessierten Eltern und Schüler sind herzlich eingeladen, unsere
Ausbildungsräumlichkeiten zu besichtigen sowie aktuelle Informationen und Auskünfte zu den einzelnen Bildungsgängen bei Fachlehrern,
-leitern, -beratern und der Schulleitung einzuholen.
Am BSZ Leipziger Land werden seit dem Schuljahr 2013/2014 alle
Ausbildungsgänge am Standort Böhlen ausgebildet. Das Berufliche
Gymnasium führt am Ende zur Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife und ist demnach einem Abschluss am Allgemeinen Gymnasium gleichgestellt. Zusätzlich bietet das Berufliche Gymnasium eine
Spezialisierung in verschiedenen Fachrichtungen an und berechtigt
damit ebenso zur Aufnahme eines Studiums an allen Fachhochschulen
und Universitäten.
Einen Vortrag zu dieser Schulart (Berufliches Gymnasium) findet für
alle interessierten Eltern und Schüler um 10.30 Uhr statt. Informationen
gibt es zu den Bildungsgängen:
• Berufliches Gymnasium Biotechnologie
• Berufliches Gymnasium Wirtschaftswissenschaft
• Berufliches Gymnasium Ernährungswissenschaft
• einjährige Fachoberschule für Wirtschaft
• Berufsfachschule für Pflegehilfe (2-jährig)
• Berufsfachschule für Sozialwesen (2-jährig)
• Berufsgrundbildungsjahr Ernährung/Hauswirtschaft
• Berufsgrundbildungsjahr Wirtschaft/Verwaltung
• Berufsvorbereitungsjahr
BSZ Leipziger Land, Röthaer Str. 44, 04564 Böhlen
Tel.: 034206 75590; Fax: 034206 75599
[email protected]
Weiterhin findet für alle interessierten Schüler der 9. und 10. Klasse am
12. Februar 2014 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr ein „Schnupperpraktikum‘“ am Beruflichen Gymnasium in den Fachrichtungen Biotechnologie und Wirtschaftswissenschaft statt. Neben Informationen zum
Bildungsweg Berufliches Gymnasium und dem Kennenlernen der Ausbildungsbedingungen am Beruflichen Gymnasium erwartet die Schüler
eine gemeinsame Durchführung des Unterrichts mit einer Klasse des
BSZ Leipziger Land.
Anmeldungen bitte bis 5. Februar unter der Telefonnummer 034206
75590.
Weitere Informationen unter www.bsz-leipziger-land.de
Jörg Großkopf
Schulleiter
Informationstag am Berufsschulzentrum (BSZ) Wurzen
Ausschreibungen
Der Landkreis Leipzig besetzt kurzfristig eine Stelle als
Fachtechnische/r Mitarbeiter/-in
im Sachgebiet Immissionsschutz im Umweltamt.
Inhalt der Tätigkeit ist der Vollzug von Aufgaben nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dies umfasst die Wahrnehmung
von Überwachungsaufgaben für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§ 52 BImschG) mit Durchführung der
Anlagenüberwachung, Erstellung der Überwachungsberichte und
Handlungsempfehlungen an den Vollzugsmitarbeiter für notwendige
Maßnahmen zur Durchsetzung der Betreiberpflichten.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Fachstellungnahmen zu Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG und zu Genehmigungsverfahren nach
Baurecht unter Berücksichtigung schallschutz- und erschütterungsrechtlicher Belange.
Die Erarbeitung von Fachstellungnahmen zu schallschutz- und erschütterungsrechtlichen Belangen beinhaltet die Auswertung entsprechender Gutachten sowie eigene Berechnungen. Die Durchführung
und Auswertung von Lärmmessungen im Zusammenhang mit der
Bearbeitung von Lärmbeschwerden kann notwendig werden. Das zu
betreuende Anlagenspektrum umfasst dabei u. a. Anlagen zur Schrottlagerung und Schrott- behandlung, Anlagen zur Metallbearbeitung,
Schießanlagen, Motorsportanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Gaststätten sowie Einkaufsmärkte und Speditionen.
Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit ist ein Abschluss als Bachelor
in der Studienrichtung Umweltschutz und Umwelttechnik, hilfsweise
Verfahrenstechnik oder ein Studienabschluss, der vergleichbare Inhalte vermittelt. Kenntnisse im Bereich Schallimmissions- und Erschüt-
Der Landkreis Leipzig besetzt kurzfristig mehrere Stellen als
Zuarbeiter/-in
an den Standorten Grimma, Markkleeberg und Geithain im Fachbereich Leistung des Kommunalen Jobcenter Landkreis Leipzig.
Die Tätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Ausgabe und die Erläuterung der notwendigen Antragsformulare für Anträge auf Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG
II) sowie die Annahme der ausgefüllten Anträge.
Daneben werden die Antragsteller zum Leistungsanspruch und zu
verschiedenen gesetzlichen Regelungen beraten.
Für die Ausübung der Tätigkeit ist ein Abschluss des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes bzw. eine gleichwertige Ausbildung
erforderlich. Hilfsweise kann die Tätigkeit ausgeübt werden von
Rechtsanwaltsfachangestellten, Sozialversicherungsfachangestellten
und Bürokaufleuten, die bereits erste berufliche Erfahrungen im Verwaltungshandeln gesammelt haben.
Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Stelle insbesondere Planungsund Organisationsstärke, hohe Belastbarkeit, Lernbereitschaft und
Lernfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Kontakt- und
Kommunikationsfähigkeit.
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terungsschutz sollten vorhanden sein.
Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Stelle vor allem Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit sowie Kontakt- und
Kommunikationsfähigkeit.
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem Office-Paket
sowie die Nutzung fachspezifischer Programme und die Bereitschaft,
auch in großem Umfang Außentermine wahrzunehmen. Die Nutzung
des Privat-Pkw für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts ist bei Bedarf erforderlich. Die Stelle ist in
Vollzeit und befristet für die Dauer von ca. 12 Monaten (Vertretung
während Mutterschutz/Elternzeit) zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe
10. Der Dienstort ist zurzeit Grimma. Schwerbehinderte Menschen
werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 07.02.2014 an das Landratsamt Leipzig, Haupt- und Personalamt, 04550 Borna.
Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach
Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Weiterhin sind anwendungsbereite Kenntnisse im Office-Paket unabdingbar.
Die Stellen sind in Vollzeit mit 40 Wochenstunden und befristet für
zwölf Monate zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach
der Entgeltgruppe 6.
Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich
zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise und Angabe des möglichen Eintrittstermins richten Sie bitte bis zum 07.02.2014 an das Landratsamt
Leipzig, Haupt - und Personalamt, 04550 Borna.
Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Hoffmann unter 03433
2411113. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung
vernichtet.
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Ausschreibungen
Als elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Lebens trägt die Volkshochschule
zur Lebensqualität und Zukunftssicherung der Wirtschafts-,
Bildungs- und Kulturstandorte im Landkreis Leipzig bei.
Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir zum 01.04.2014 für unsere
Geschäftsstelle in Wurzen eine/n
sowie für unsere Geschäftsstelle in Markranstädt eine/n
Sachbearbeiter Projekte (m/w)
Ihr Aufgabengebiet:
· Selbstständige Umsetzung der Verwaltungsabläufe und der Büroorganisation in der VHS-Geschäftsstelle Markranstädt
· Mitarbeit bei der Umsetzung, Dokumentation und Evaluation
der Projektziele „Mehrgenerationenhaus (MGH) Markranstädt“
· selbstständige Verwaltung und Abrechnung des MGH-Projektes
· Teilnehmerbetreuung und -beratung
·Dozentenbetreuung
Ihr Aufgabengebiet:
·Projektkoordination
·Projektmittelverwaltung
· Verwaltende und organisatorische Durchführung von Lehrveranstaltungen innerhalb von Projekten
· Datenerfassung und -verwaltung
· weitere Kurssachbearbeitung
Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 6.
Ihr Profil:
· Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen bzw. verwaltenden Bereich oder ein vergleichbarer aufgabenbezogener Abschluss
· Berufserfahrung auf dem Gebiet der Projektakquise und der Projektbearbeitung wäre wünschenswert
· Teamfähig, flexibel und freundlich
· Englischkenntnisse der Niveaustufe B1/B2
· Sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket
· Führerscheinklasse B1
Projektsachbearbeiter VHS/MGH (m/w)
Die Stelle ist in Teilzeit zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden an jeweils 3 flexiblen Arbeitstagen. Es
gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die
Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 6.
Ihr Profil:
· abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen bzw. verwaltenden Bereich oder ein vergleichbarer aufgabenbezogener Abschluss
· Eignung für selbstständige planerisch-organisatorische Aufgaben im Handlungsfeld der Weiterbildung/Erwachsenenbildung
· ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
· selbstständige und flexible Arbeitsweise, Teamfähigkeit
· sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket
· Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch außerhalb der VHS/
MGH-Öffnungszeiten
· Führerscheinklasse B1
Entsprechen Sie einem dieser Profile und sind auf der Suche nach einem neuen Einsatzgebiet? Dann bewerben Sie sich bis 31. Januar 2014
und senden uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die nachstehende Adresse oder per E-Mail an [email protected]:
WeiterbildungsAkademie des Landkreises Leipzig
Herrn Thomas Friedrich
Lüptitzer Straße 2
04808 Wurzen
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Ausschreibungen/Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der
Haushaltssatzung des Landkreises Leipzig für den Haushalt 2014
Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014
vom 17.02. - 25.02.2014
während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Finanzverwaltung, Zimmer 2.1.14
Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
können die Einwohner und Abgabepflichtigen des Landkreises bis zum
06.03.2014 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014
des Landkreises Leipzig Einwendungen erheben.
gez.
Ulrike Heinke
Amtsleiterin Finanzverwaltung
Feststellung des Jahresabschlusses 2012
des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“
des Landkreises Leipzig
Auf der Grundlage des Prüfungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers,
Dipl.-Kaufmann Berthold Hußendörfer vom 30.07.2013 und des Prüfberichtes der örtlichen Prüfung des Rechungsprüfungsamtes des Landkreises Leipzig vom 15.07.2013 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig am 09.10.2013 mit Beschluss 2013/087 beschlossen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2012
1.1. Bilanzsumme
1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
4.588.348,61 EUR
- das Umlaufvermögen
364.916,36 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten
2.786,23 EUR
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
2.772.185,76 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse
1.928.593,86 EUR
- die Rückstellungen
34.239,48 EUR
- die Verbindlichkeiten
222.377,29 EUR
- die Rechnungsabgrenzungsposten
0,00 EUR
1.2. Jahresergebnis
0,00 EUR
1.2.1. Summe der Erträge
2.768.719,53 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen
2.768.719,53 EUR
2. Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2012
Die Betriebsleitung des „Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen“
des Landkreises Leipzig wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.
Borna, den 09.10.2013
gez.
Dr. Gerhard Gey
Landrat
- Siegel -
Ortsübliche Bekanntmachung
des Beschlusses über die Feststellung
des Jahresabschlusses 2012
des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig
Gemäß § 19 Abs. 4 Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Eigenbetriebsgesetz - SächsEigBG -) werden
hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des
„Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig
und der Lagebericht ortsüblich bekannt gegeben.
25. Januar 2014
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Der Jahresabschluss 2012 des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig sowie der Lagebericht liegen in der Zeit
vom 27.01. bis zum 07.02.2014 während der Sprechzeiten des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig, An der
Wyhra 1a in 04552 Borna aus.
In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am 09.10.2013
wurde der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012
des „Kommunaler Eigenbetrieb Musikschulen“ des Landkreises Leipzig (Beschluss 2013/087) bestätigt.
Borna, den 09.10.2013
Dr. Gerhard Gey
Landrat
- Siegel -
II. Prüfvermerk
Nach § 19 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im
Freistaat Sachsen vom 19. April 1994 (SächsGVBl. S. 773), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323), erfolgt an
dieser Stelle die Bekanntgabe des Prüfvermerks des Abschlussprüfers
über die Prüfung des Jahresabschlusses:
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen
des Landkreises Leipzig für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes.
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 18
SächsEigBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Dresden, den 30. Juli 2013
Berthold Hußendörfer
Wirtschaftsprüfer
12
25. Januar 2014
III. Öffentliche Auslegung
Ortübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der
Jahresabschlusses 2012 des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig
Gemäß § 19 Abs. 2 Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Eigenbetriebsgesetz - SächsEigBG -) werden hiermit der Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlusses des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig und der
Lagebericht ortsüblich bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss 2012 des Kommunalen Eigenbetriebes Musikschulen des Landkreises Leipzig sowie der Lagebericht liegen an nachfolgenden Tagen und zu nachfolgenden Zeiten öffentlich aus:
• am Montag, dem 27.01.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
• am Dienstag, dem 28.01.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr
• am Mittwoch, dem 29.01.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
• am Donnerstag, dem 30.01.2014
in der Zeit von 8 bis 12
Uhr und von 13 bis 15 Uhr,
• am Freitag, dem 31.01.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr
• am Montag, dem 03.02.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
• am Dienstag, dem 04.02.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr,
• am Mittwoch, dem 05.02.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
• am Donnerstag, dem 06.02.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr,
• am Freitag, dem 07.02.2014
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr
Die Auslegung erfolgt im Kommunalen Eigenbetrieb Musikschulen, An
der Wyhra 1 A in 04552 Borna.
Borna, den 14.01.2014
gez. Dr. Gerhard Gey
Landrat
Offenlegung zur Bekanntgabe der
Grenzbestimmung und Abmarkung nach
§ 17 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum
Sächsischen Vermessungs- und
Katastergesetz
Der Landkreis Leipzig hat Flurstücksgrenzen bestimmt und Grenzpunkte
abgemarkt:
betroffenes Flurstück in der Gemeinde Markranstädt
Gemarkung Thronitz Flur 2: 56
1. Grenzbestimmung am Flurstück 56
2. Abmarkung von Grenzpunkten am Flurstück 56
Allen Betroffenen wird die Grenzbestimmung und Abmarkung durch
Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf
diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum
Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig
ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das
Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. In
dieser Eigenschaft haben wir Flurstücksgrenzen bestimmt und Grenzpunkte abgemarkt.
Anlass der Grenzbestimmung ist die Berichtigung fehlerhafter Daten des
Liegenschaftskatasters. Die Rechtsgrundlage für die Grenzbestimmung
und Abmarkung sind die §§ 16 und 17 Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz.
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Unterlagen liegen ab dem
27.01.2014 bis zum 26.02.2014
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
in der Zeit
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 17 Abs. 1 Durchführungsverordnung
zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung
der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Grenzbestimmung und Abmarkung stellen jeweils einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Leipzig,
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen. Falls die Frist durch das
Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte,
würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Borna, den 07.01.2014
gez.
Missun
Sachgebietsleiterin
Bekanntmachung des
Landratsamtes Nordsachsen über
die öffentliche Auslegung eines
Verordnungsentwurfs Verordnungsentwurf
des Landratsamtes Nordsachsen zur
Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes
„Dahlener Heide“ vom 10.12.2013
Das Landratsamt Nordsachsen als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt das Landschaftsschutzgebiet „Dahlener Heide“ gemäß §§ 22
Abs. 1 und 2 und § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes
vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, i. V. m. § 3
Abs. 1 Nr.1 BNatSchG und § 13 des Gesetzes über Naturschutz und der
Landschaftspflege im Freistaat Sachsen ( Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451) durch den
Erlass der genannten Rechtsverordnung neu festzusetzen.
Von der geplanten Unterschutzstellung sind das Gebiet des Landkreises
Nordsachsen und des Landkreises Leipzig betroffen.
Der o. g. Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten werden
in der Zeit vom
03.02.2014 bis einschließlich 02.03.2014 beim
Landratsamt Nordsachsen
Verwaltungsstandort Torgau
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Verwaltungsstandort Eilenburg
Dr.-Belian-Straße 4
04838 Eilenburg
Verwaltungsstandort Oschatz
Friedrich-Naumann-Promenade 9
04758 Oschatz
während der Dienststunden
sowie beim
Öffentliche Bekanntmachungen
Landratsamt Leipzig
Umweltamt, Haus 1
Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Montag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus wird der Entwurf der Rechtsverordnung, einschließlich
der Anlagen 1 und 2 auf den Internetseiten der Landkreise Nordsachsen
und Leipzig veröffentlicht.
Nutzen Sie hierzu diese Links:
http://www.landkreis-nordsachsen.de
http://www.landkreisleipzig.de/buergerservice.html
Während der Auslegungsfrist können nach § 20 Abs. 2 Satz 3 SächsNatSchG von den Betroffenen Bedenken und Anregungen zu den Entwürfen der Verordnungen schriftlich oder zur Niederschrift bei den
genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die
genaue Anschrift der Person enthalten.
Torgau, den 09.01.2014
Fiedler
1. Beigeordneter
25. Januar 2014
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zum Bebauungsplan „Ferienhain Nordufer Hainer See“
gemäß § 10 BauGB
Der Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen (ZV)
hat mit Beschluss vom 29.01.2009 den Bebauungsplan (BP) „Ferienhain Nordufer Hainer See“ in der Fassung vom Januar 2009 als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan,
der Umweltbericht und die Erklärung über die Berücksichtigung der
Umweltbelange wurden gebilligt. Die Satzung wird hiermit bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung des BP „Ferienhain Nordufer Hainer See“ entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung, den Umweltbericht und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange
in der Geschäftsstelle des ZV, Markt 1 in 04552 Borna während der
Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214
Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
Satzung schriftlich gegenüber dem ZV unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Simone Luedtke
Verbandsvorsitzende