Matura neue Form (ab 2014/15)

Transcrição

Matura neue Form (ab 2014/15)
Standardisierte,
kompetenzorientierte
Reifeprüfung
an AHS
Schuljahr 2014/15
A. Schatzl, I/3
„Drei-Säulen-Modell“
Schwerpunkt – Sonderform
Präsentation
+ Diskussion
Mündliche
Prüfung
Klausuren
„Vorwissenschaftliche
Arbeit“ (VWA)
D
(stand.)
M
(stand.)

Pflicht

leb. FS
(davon stand.:
E, F, I, SP)
weitere leb. (stand.) FS;
(stand.) L oder Gr; BiU, Ph,
DG, SpK, MK, BE, SA-PG, …
1. Prüfung
2. Prüfung
optional

3. Prüfung
modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf.
A. Schatzl, I/3
Präsent. &
Diskussion
der VWA
(Termin
von SB 1.
Instanz
festgelegt)
• Standardisiert in
D (U, Kr, Sl), M,
leb. FS (E, F, I, Sp),
L, Gr
• nicht standardisiert:
weitere (leb.) FS,
BiU, Ph, DG, MK,
SpK, BE, schulauton.
PG
• 3 Klausuren verpflichtend (D, M,
leb. FS – muss keine
stand. FS sein)
• optional 3 od. 4
Klausuren
• Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft
• mündliche
Kompensation
mündlich
• Prüfungsgebiet
„VWA einschl.
Präsent. und Disk.“
• Freie Wahl der
Prüfer/innen
• Anmeldung am
Ende des 1. Sem.
der vorletzten
Schulstufe
• Approbation durch
LSR/SSR
• Begrenzter Umfang
(45.000 – 60.000 Z.)
• 3 Betreuungsgespräche
• Beschreibung der
Arbeit
• Schüler/in- und
Lehrer/inprotokoll
schriftlich
VWA
„Drei-Säulen-Modell“
• 3/2 mündliche
Prüfungen
• 10 – 15 Minuten
• Lehrkräfte erstellen am Standort lernzielorientierten Themenpool: 3 Themen/
JWSt., max. 24;
• ¼ kann Lehrkraft
selbst einbringen;
• Beantwortung
einer Frage (gestellt von der
Lehrkraft;
kompetenzorientiert)
• Neben Prüfer/in
auch Beisitzer/in
Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden.
© A. Schatzl I/2b
„Drei-Säulen-Modell (1)“
Wirksamwerden
• Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten
Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014
• BHS im Haupttermin 2015
Zentral erstellte
Aufgabenbeispiele
• in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplananforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch
• Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrekturschlüssel
Zusammensetzung
der Kommission
• 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r):
Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin
• 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich
versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme
Keine
Jahresprüfung
• Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu
den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung
mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT
A. Schatzl, I/3
„Drei-Säulen-Modell (2)“
3 Termine
• Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres)
• Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres)
• Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den
Weihnachtsferien)
Maturabilität –
mündl. Prüfung
• mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3
Gegenstände
• Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann
auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden.
Kompensationsprüfung
• Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh.
• Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren),
Dauer: 20 – 30 Minuten
• Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis
RP - Zeugnis
• weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus:
Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der
VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen
Leistungen („Kompetenzorientierung“)
A. Schatzl, I/3
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (1)
Zeitplan
 Erstes Semester der vorletzten Schulstufe:
Anmeldung und Themenfindung
 Mitte zweites Semester:
Approbation durch SB 1. Instanz
 Beginn zweites Semester der letzten
Schulstufe:
Abgabe
 Termin für Präsentation und Diskussion:
Von SB 1. Instanz festgelegt
A. Schatzl, I/3
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (2)
Formale und inhaltliche Aspekte der VWA

themen-, nicht unbedingt fachorientiert
(vgl. RP-Zeugnis)

Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet
werden, aber klare Abgrenzung, individuelle
Beurteilung.

Umfang: 45.000 - 60.000 Zeichen (exkl. Inhalts- und
Literaturverzeichnis, Bildmaterial)

Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont

Bei Abgabe: Abstract in der Sprache, in der die
Arbeit verfasst wurde und ein Begleitprotokoll

2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion
A. Schatzl, I/3
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (3)
„
Rechte/Pflichten der Lehrer/innen?

max. 5 Kandidat/inn/en

3 verpflichtende Betreuungsgespräche

kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe

(Fach- und) Sachkompetenz der Prüfer/innen
Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en?

freie Wahl des Prüfers/derPrüferin

Recht auf Betreuung

Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (zB
Eigenständigkeit der Arbeit)

Verfassung eines begleitenden Protokolls

Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl.
Präsentation und Diskussion)
A. Schatzl, I/3
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (4)
Wie erfolgt die Beurteilung?
 Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und
Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission:
o (Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/-ständin
und Prüfer/in)
 Die Rückmeldung nach dem Abgabetermin hat
bilanzierenden Charakter und enthält keine
Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine
„Beschreibung der Arbeit“.
 Positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Klassenwiederholung erhalten.
A. Schatzl, I/3
„Klausuren“ (1)
Jedenfalls 3 Klausuren (3 mündl. Prüf.) in
– Deutsch (standardisiert),
– Mathematik (standardisiert)
– Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, I, Sp;
weitere lebende, nicht standardisierte FS wie zB
Russisch)
4. Klausur optional (2 mündl. Prüf.) :
– Weitere lebende Fremdsprache (stand. oder
nicht stand.) oder L oder G oder DG oder SPK
oder MK oder BiU oder PH oder…
A. Schatzl, I/3
(Voraussichtliche) Länge der Arbeitszeit in
standardisierten und nicht standardisierten
Prüfungsgebieten/Klausuren:
270 Minuten
300 Minuten
Unterrichtssprache
Alle Fremdsprachen
Mathematik
Biologie und Umweltkunde
Physik
Darstellende Geometrie
Deutsch
 Ung, Kroa., Slov.
„Klausuren“ (2)
„Kompensationsprüfung“
Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene
Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt.
Muss man nach einer negativen Klausur eine
Kompensationsprüfung machen?
Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen.
Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert
werden (Beurteilung: max. „Befriedigend“, als Kompensationsprüfung im RP-Zeugnis vermerkt)
 Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren
Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der
negativen Klausurarbeiten.
A. Schatzl, I/3
Mündliche Kompensationsprüfung
A. Schatzl, I/3
Mündliche Prüfung und WPG (1)
 Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei,
aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte)
Themenbereiche (Deckelung).
 Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer
durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch
diese durch die Fachlehrer/innenkonferenz beschlossen
werden müssen. Dasselbe gilt auch für die Wahlpflichtgegenstände).
 Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der Reifeprüfung
vom Schüler zwei „gezogen“; in weiterer Folge hat er sich für
einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden.
 Jeder Schüler „zieht“ immer aus dem vollen Themenpool.
Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei
kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten.
Der Prüfer weist dem Kandidaten eine kompetenzorientierte
(und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.
A. Schatzl, I/3

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