Fächerwahl Klasse 10 - Gymnasium "Am Sonnenberg" Crivitz

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Fächerwahl Klasse 10 - Gymnasium "Am Sonnenberg" Crivitz
Gymnasium Am Sonnenberg
Am Sonnenberg 1
19089 Crivitz
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(03863) 5424-0
(03863) 5424-111
>Gymnasium Am Sonnenberg - Am Sonnenberg 1 - 19089 Crivitz<
Internetadresse.: http://www.gymcrivitz.de
Crivitz, d. 12.01.2016
e – mail: [email protected]
Hauptfach- und Fachwahl für das Abitur ab dem Schuljahr 2016 / 2017
Name, Vorname:
………………………………………………………
Klasse:
………………….
Pflichtfächer
Hauptfächer
6 x 4 Wochenstd. = 24h
Deutsch
Mathematik
Fremdsprache
………………..
Geschichte
Wahlpflichtfächer
zusätzliche Fächer
3 x 2 Wochenstd. = 6h
(nur Reli o. Philo sowie Ku o. Mu wählbar;
Prüfung nur möglich, wenn Reli/Philo bzw.
Ku/Mu inklusive Kl. 10 belegt wurde)
Naturwissenschaft:
(Bio, Ch, Ph)
……………….
Naturwiss. o. weitere Fremdspr.
(LA, FRZ)
.........................
Musik oder Kunst:
………………..
Religion oder Philo:
………………
Sport
Wahlfächer
weitere Fächer (im Zeitumfang 6h)
Geo, Sk, Info = 3x2 Wochenstd.
oder
1 weiteres HF(Bio,Che,Phy,La,Frz)(=4h)
+ 1x F(=2h)
…………………………………
…………………………………
…………………………………
Bei Nichtzustandekommen eines Kurses muss eine Umwahl erfolgen!
Insgesamt müssen in Kl.11 36 Wochenstunden und in Klasse 12 mindestens 34 Wochenstunden
erreicht werden! Bei dauerhafter Sportbefreiung ist ein Ersatzfach zu wählen! (Attest Amtsarzt
erforderlich)
Abgabetermin: 20.01.2016
………………………………….
Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)
………………………………
Unterschrift Schüler(in)
Hinweise zur Sekundarstufe II, Klasse 10 – 12
1.
Die beiden Schuljahre werden in vier Semester aufgeteilt. Die Bewertung erfolgt mit Punkten.
Jedes Semester wird für sich bewertet und geht unter bestimmten Voraussetzungen in die
Gesamtqualifikation ein.
2.
Am Ende der 10. Klasse wählt der Schüler das 1. u. 2. Prüfungsfach (§12/1) aus den Hauptfächern
gemäß (§8 /2,4) (und Beantragung besondere Lernleistung (§12/2) als 4.Prüfungsfach).
Nach dem dritten Semester erfolgt die Einwahl in die Prüfungsfächer 3-5; nach dem 4. Semester
meldet sich der Schüler zur Abiturprüfung an.
3.
Die Prüfungsfächer setzen sich wie folgt zusammen:
Hauptfach – DE o. MA o. eine FREMDSPRACHE
oder eine NATURWISSENSCHAFT
2. Prüfungsfach: schriftlich
Hauptfach DE o. MA o. FREMDSPRACHE o. GE o. PHY o.
CH o. BIO
3. Prüfungsfach: schriftlich
Fach oder Hauptfach
4. Prüfungsfach: schriftlich
Fach oder Hauptfach
5. Prüfungsfach: mündlich
Fach oder Hauptfach
Die Prüfungen in den Unterrichtsfächern unter 1. und 2. erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau.
Prüfungen in den Unterrichtsfächern unter 3. bis 5. erfolgen auf grundlegendem Anforderungsniveau.
1. Prüfungsfach: schriftlich
4. Unter den schriftlichen u. mündlichen Prüfungsfächern müssen folgende Fächer sein:
Deutsch
Mathematik
eine Fremdsprache (En, Frz, Lat) oder eine Naturwissenschaft (Ch, Ph, Bio)
ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Geo,Ge,Sk,Rel,Phi.)
Eine Prüfung kann aus den verbleibenden Fächern und Hauptfächern frei gewählt werden.
Aus jedem Aufgabenfeld
*[mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch (Ma,Bio,Phy,Che,Inf)]
*[gesellschaftswissenschaftlich (Ge,Geo,Sk,Rel,Phil)]
*[sprachlich-literarisch-künstlerisch (De, Fremdsprache, Ku,Mu)]
muss mindestens ein Fach gewählt werden.
Zur Abdeckung des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes kommen nur
Ma, Bio, Phy, Che in Frage (§11/5).
5. Wie wird die allgemeine Hochschulreife erreicht?
Voraussetzung für den Erwerb des Abiturs ist die Gesamtqualifikation. Sie setzt sich zusammen
aus der Summe der Punkte aus Block I + Block II.
Block I
Hauptfächer u. Fächer in
einfacher u. doppelter Wertung
28 Leistungen werden in einfacher Wertung aus den
4 Hj. angerechnet, das bedeutet 28 Halbjahresnoten
aus allen 4 Halbjahren der Qualifikationsphase.
Darunter müssen auch die Leistungen aus allen 4 Hj.
des 3. + 4. + 5.Prüfungsfaches sein.
Dazu kommen die Leistungen aus den
vier Hj. des 1. + 2. Prüfungsfaches in doppelter
Wertung, also 8 Leistungen
Also 28 + 8 Leistungen = 36 Leistungen.
Gesamtsumme mal 40/44 = mind. 200 Punkte
In 29 Leistungen müssen mindestens 05 Punkte in
einfacher Wertung erreicht werden.
Block II
Leistungen in den 5 Prüfungen in
vierfacher Wertung
Hier werden die Notenpunkte der 5 Prüfungen in
vierfacher Wertung eingebracht.
Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht
werden.
Dabei müssen in mindestens 3 Prüfungen
mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung
erreicht werden, darunter muss eine Prüfung auf
erhöhtem Niveau sein.
Wird ein Schüler in einem schriftlichen
Prüfungsfach zusätzlich mündlich geprüft, erfolgt
keine
4-fache Wertung.
Der Wert ergibt sich nach Anlage 2 zu §27/3.
6. Die Abiturnote (Gesamtqualifikation) besteht somit zu etwa zwei Dritteln aus Leistungen der 4
Semester der Qualifikationsphase. Die Ergebnisse der Abiturprüfung fließen zu etwa einem
Drittel in die Gesamtqualifikation ein.
7. Unter den insgesamt 36 Halbjahresleistungen, die in den Block I eingehen, müssen
Leistungen der folgenden Unterrichtsfächer sein:
(Mindesteinbringungsverpflichtung für die Gesamtqualifikation):
Anlage 1 zu §27/5
Block I
Deutsch
4 Leistungen
Mathematik
4 Leistungen
eine Fremdsprache
4 Leistungen (in ein und derselben Fremdsprache)
eine Naturwissenschaft (ChBioPh) 4 Leistungen (in ein und demselben Fach oder je zwei
Leistungen aus zwei Naturwissenschaften)
Geschichte und politische Bildung 4 Leistungen
Kunst und Gestaltung oder Musik 2 Leistungen
Religion oder Philosophie
2 Leistungen
8. Nach § 9/6 gilt:
„Leistungen, die mit null Punkten bewertet wurden, können weder auf die Belegungs- noch auf die
Einbringungspflicht angerechnet werden.“
„Null“ (00) Semesternotenpunkte bedeuten demnach ein Nichtbestehen eines Semesters.
Belegungsverpflichtung:
 De, Ma, Ge, 2 Naturwiss.+1FS oder 1Naturwiss.+2FS, Ku/Mu, Rel./Phil., Sport, weitere Fächer
bis 36h(Kl.11) oder bis 34h (Kl.12)
Einbringungsverpflichtung:
Zur Anmeldung zur Prüfung müssen 36 h/Woche eingebracht werden. alle Fächer Block I!

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