Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2011

Transcrição

Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2011
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag
11 | 2011
DPP-4*-HEMMER VERFÜGBAR IN ÜBER
86 LÄNDERN
KRAFTVOLL.
ERFOLGREICH. ETABLIERT.
Vor der Verordnung von JANUVIA® und JANUMET® bitte die Fachinformation lesen.
*DPP-4 = Dipeptidyl-Peptidase-4
JANUVIA® 100 mg Filmtabletten
JANUMET® 50 mg/850 mg Filmtabletten
JANUMET® 50 mg/1000 mg Filmtabletten
Zusammensetzung: 1 Tbl. JANUVIA® enthält: Arzneilich wirksamer Bestandteil: 1 Tablette enthält Sitagliptin (als Phosphat 1 H2O) entsprechend 100 mg Sitagliptin. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Calciumhydrogenphosphat (E 341), Croscarmellose-Natrium (E 468), Magnesiumstearat (Ph. Eur.) (E 470b), Na-triumstearylfumarat (Ph. Eur.). Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol),
Macrogol (3350), Talkum (E 553b), Titandioxid (E 171), Eisen(III)-hydroxid-oxid x H2O (E 172), Eisen(III)-oxid
(E 172). 1 Tbl. JANUMET® enthält: Arzneilich wirksame Bestandteile: Jede Tablette enthält 50 mg Sitagliptin (als Phosphat 1 H2O) und 850 mg bzw. 1000 mg Metforminhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Povidon K29/32 (E 1201), Natriumdodecylsulfat, Natriumstearylfumarat. Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol), Macrogol 3350, Talkum (E 553b), Titandioxid (E 171),
Eisen(III)-oxid (E 172), Eisen(II,III)-oxid (E 172). Anwendungsgebiete: JANUVIA®: Bei Patienten mit Typ2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle: Als Monotherapie: bei Patienten, bei denen
Diät und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend senken und für die Metformin aufgrund von
Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet ist. Als orale Zweifachtherapie in Kombination mit
Metformin, wenn Diät und Bewegung plus eine Monotherapie mit Metformin den Blutzucker nicht ausreichend senken; einem Sulfonylharnstoff, wenn Diät und Bewegung plus eine Monotherapie mit einem Sulfonylharnstoff in der höchsten vertragenen Dosis den Blutzucker nicht ausreichend senken und wenn Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet ist; einem PPARγ-Agonisten (d. h.
einem Thiazolidin), wenn die Anwendung eines PPARγ-Agonisten angebracht ist und Diät und Bewegung
plus Monotherapie mit einem PPARγ-Agonisten den Blutzucker nicht ausreichend senken. Als orale Dreifachtherapie in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff und Metformin, wenn Diät und Bewegung plus
eine Zweifachtherapie mit diesen Wirkstoffen den Blutzucker nicht ausreichend senken; PPARγ-Agonisten
und Metformin, wenn die Anwendung eines PPARγ-Agonisten angebracht ist und Diät und Bewegung plus
eine Zweifachtherapie mit diesen Wirkstoffen den Blutzucker nicht ausreichend senken. Auch zusätzlich zu
Insulin (mit oder ohne Metformin), wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker
nicht ausreichend senken. JANUMET®: Für Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus: Zusätzlich zu Diät und
Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei Patienten, bei denen eine Monotherapie mit Metformin in der höchsten vertragenen Dosis den Blutzucker nicht ausreichend senkt oder die bereits mit der
Kombination von Sitagliptin und Metformin behandelt werden; als Dreifachtherapie in Kombination mit
einem Sulfonylharnstoff oder einem PPARγ-Agonisten (d. h. einem Thiazolidin) zusätzlich zu Diät und Bewegung bei Patienten, bei denen eine Kombination aus der jeweils höchsten vertragenen Dosis von Metformin
und einem Sulfonylharnstoff bzw. PPARγ-Agonisten nicht ausreicht, um den Blutzucker zu senken; zusätzlich
zu Insulin als Ergänzung zu Diät und Bewegung bei Patienten, bei denen eine stabile Insulindosis und
Metformin allein den Blutzucker nicht ausreichend senken. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen
den/die Wirkstoff(e) oder einen der sonstigen Bestandteile. Zusätzlich für JANUMET®: diabetische Ketoazidose, diabetisches Präkoma; mäßige oder schwere Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance < 60ml/
min); akute Erkrankungen, welche die Nierenfunktion beeinflussen können, wie: Dehydratation, schwere
Infektionen, Schock, intravaskuläre Gabe von jodhaltigen Kontrastmitteln; akute oder chronische Erkrankun-
JMT-2011-D-46958-J_185x260.indd 1
gen, die eine Gewebehypoxie verursachen können, wie: Herz- oder Lungeninsuffizienz, kürzlich stattgefundener Myokardinfarkt, Schock; Leberfunktionsstörung, akute Alkoholvergiftung, Alkoholismus, Stillzeit.
Schwangerschaft: Aufgrund fehlender Daten zu Sitagliptin bzw. begrenzter Daten zu Metformin beim
Menschen sollten die Arzneimittel in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Stillzeit:
JANUVIA®: nicht empfohlen. JANUMET®: kontraindiziert. Kinder: Nicht empfohlen. Nebenwirkungen:
Erfahrungen aus klinischen Studien: Sita-gliptin-Monotherapie: Kopfschmerzen, Hypoglykämien, Obstipation, Schwindel; zusätzliche unerwünschte Ereignisse ungeachtet eines Kausalzusammenhangs: Infektionen
der oberen Atemwege, Nasopharyngitis, Osteoarthrose, Schmerzen in den Extremitäten. Sitagliptin mit
Metformin: Schläfrigkeit, Übelkeit, Oberbauchschmerzen, Diarrhö, erniedrigte Blutglukosewerte, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme. Sitagliptin mit Metformin und einem Sulfonylharnstoff: Hypoglykämie, Obstipation. Sitagliptin mit einem PPARγ-Agonisten und Metformin: Kopfschmerzen, Diarrhö, Husten, Erbrechen,
Hypoglykämie, Pilzinfektion der Haut, Infektion der oberen Atemwege und peripheres Ödem. Geringer klinisch nicht relevanter Anstieg der Leukozyten durch Zunahme der neutrophilen Granulozyten beobachtet.
Erfahrungen nach Markteinführung mit JANUMET® oder Sitagliptin: Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Anaphylaxie, Angioödem, Hautausschlag, Urtikaria, kutaner Vaskulitis, und exfoliative Hauterkrankungen einschließlich Stevens-Johnson-Syndrom; akute Pankreatitis, einschließlich letaler und nicht
letaler hämorrhagischer und nekrotisierender Pankreatitis; Nierenfunktionsstörung einschließlich akutes
Nierenversagen (in manchen Fällen wurde eine Dialyse erforderlich), Erbrechen. Zusätzlich für JANUVIA®:
Kombination mit einem Sulfonylharnstoff: Hypoglykämie. Zusätzlich bei Kombination mit einem Sulfonylharnstoff und Metformin: Hypoglykämie, Obstipation. Kombination mit einem PPARγ-Agonisten: Hypoglykämie,
Flatulenz, periphere Ödeme. Kombination mit Insulin (mit oder ohne Metformin): Kopfschmerzen, trockener
Mund, Obstipation, Hypoglykämie, Influenza. Monotherapie: Kopfschmerzen, Hypoglykämien, Obstipation,
Schwindel. Zusätzlich für JANUMET®: Sitagliptin mit Metformin und Insulin: Kopfschmerzen, trockener Mund,
Hypoglykämie. Weitere für Metformin bekannte Nebenwirkungen: metallischer Geschmack, gastrointestinale
Symptome, Urtikaria, Erythem, Pruritus, Laktatazidose, Vitamin-B12-Mangel, Leberfunktionsstörungen, Hepatitis.
Verschreibungspflichtig.
Stand: 11/2010
Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- und Gebrauchsinformationen, deren aufmerksame Durchsicht
empfohlen wird.
Pharmazeutischer Unternehmer:
Merck, Sharp & Dohme Ltd.
Hertford Road, Hoddesdon
Hertfordshire, EN 11 9BU
Vereinigtes Königreich
Deutsche Vertretung:
MSD SHARP & DOHME GMBH
Lindenplatz 1, 85540 Haar
Mitvertrieb:
MSD CHIBROPHARM GMBH, 85530 Haar
DIECKMANN ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar
CHIBRET PHARMAZEUTISCHE GMBH, 85530 Haar
VARIPHARM ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar
04-13-JMT-2011-D-46958-J
JANUVIA®/JANUMET®
31.10.11 10:03
www.aerzteblatt-bw.de
Anzeige
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite „Fantastische Anatomie“
von Prof. Dr. med. Milan Klima:
Vanessa thyroidea
Die Form der Schilddrüse hat unverkennbar
große Ähnlichkeit mit der Form des Schildknorpels und mit der Form eines Schmetterlings. Daher auch die Anspielung des Bild­
titels auf den Namen einiger Schmetterlinge
aus der Gruppe der Edelfalter, beispielsweise
des Admiralfalters Vanessa atalanta.
Schematisch dargestellt ist auch die Blutversorgung der Schilddrüse. Der obere Teil wird
versorgt durch das Stromsystem der Arteria
Carotis: A. carotis communis, A. carotis externa und A. thyroidea superior. Der untere Teil
wird von der A. thyroidea inferior aus dem
System der A. subclavia durchblutet. Darüber
hinaus ist ein verfremdetes Farbszintigram
der Schilddrüse zu sehen, natürlich ebenfalls
in Schmetterlingsform.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf
den menschlichen Körper. Alle Bilder
entstammen dem beruflichen Umfeld von
Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver­
deutlicht damit ihre enge Beziehung zur
Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht
zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für
Heilberufe seit vielen Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in
allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise
in Ulm beraten Sie Ihre Vermögens­
Manager Heilberufe Bernhard Bock (Tel.
07 31 / 14 24-1 11, Fax -2 63) und Kathrin
Russ (-1 21) kompetent und umfassend.
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
11 | 2011
Editorial
Medizinhistorik
564Spitzenmedizin muss
572„Euthanasie“ – Die Aktion T4
angemessen bezahlt werden
Kammern und KV
565Versorgungsbericht:
Traumatisierte MigrantInnen
565Gefälsche Facharzturkunden
566Vertreterversammlung der KVBW
566MEDIZIN 2012:
Schmerzen im Fokus
Vermischtes
571Neue Bücher
574eGK:
„Nur die IT-Industrie profitiert“
575Neuer MB-Vorsitzender
575Ärzteschaft trauert um
Professor Jörg-Dietrich Hoppe
567Loslassen lohnt sich
567Newsletter für Medizinische
Fachangestellte
567Präsidenten-Hotline
Wirtschaft
568Neues aus der Finanzwelt
575Neues Führungsteam
Rechtsfragen
576Neuer Selektivvertrag
576Kunst & Kultur
570Parkerleichterungen
am Uniklinikum Freiburg
für Ärztinnen/Ärzte
Veranstaltungsübersicht
577
Bekanntmachungen
578
Impressum
591
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart, bei.
ÄBW 11 • 2011
563
Editorial
Marburger Bund setzt Tarifabschluss für die Universitätskliniken durch
Spitzenmedizin muss angemessen bezahlt werden
D
Dr. med.
Frank J. Reuther
as Land Baden-Württemberg
rühmt sich gern seiner Erfolge
in allen Bereichen des Lebens.
Das sprachliche Manko wird dabei
sogar auch noch zu etwas Herausragendem. Wer Spitzenleistungen erbringen will – so ist es nicht nur im
Leistungssport – muss sich ständig
bemühen und auf gute Ressourcen
zurückgreifen können. In BadenWürttemberg haben wir fünf medizinische Hochschulstandorte, die in
Forschung, Lehre und Krankenversorgung Höchstleistungen vollbringen.
Allen voran die Ärztinnen und Ärzte
an diesen Standorten, die Träger dieser Spitzenleistungen sind, wollen,
dass dies so bleibt.
Die tariflichen Rahmenbedingungen der Hochschulmedizin verhandelt das Land Baden-Württemberg
über die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) mit dem Marburger Bund
Bundesverband. Aus reinen Sparerwägungen wurde im Jahr 2004 über
Gehaltskürzungen und Arbeitszeiterhöhung eine Einkommensabsenkung
bei den Ärzten um etwa 10 Prozent
herbeigeführt. Letztlich leitete dies
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
in Heidelberg veranstaltet ein Fachseminar
für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine:
Mittwoch, 30. November 2011 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW Bank Heidelberg, Poststr. 4, 69115 Heidelberg
Information und Anmeldung:
BW Bank Heidelberg, Frau Lindner,
Telefon (0 62 21) 9 18-2 21, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
564
ÄBW 11 • 2011
einen Umwälzungsprozess in Wege,
wie ihn sich damals niemand hatte
vorstellen können. Ärzte waren seit
über 30 Jahren das erste Mal wieder
auf die Straße gegangen.
Zunächst waren wir noch der
Überzeugung, dass das Vorbringen
unserer berechtigten Interessen im
Rahmen von Demonstrationen und
Unterschriftensammlungen Gehör bei
der Landesregierung finden würde.
Das Ergebnis war Enttäuschung. Auch
wurde immer klarer, dass das Verhandlungsmandat, das der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) übertragen war und später auf ver.di
überging, dazu geführt hatte, dass die
ärztliche Leistung gegenüber der anderer Beschäftigter im Laufe der Zeit
immer niedriger bewertet wurde.
Die Ärztinnen und Ärzte mussten
nun ihre Sache wieder selbst in die
Hand nehmen. Wieder selbst durch ihre
Gewerkschaft, den Marburger Bund,
vertreten, haben sie es nach langen und
intensiven Streiks geschafft, 2006 den
ersten arztspezifischen Tarifvertrag abzuschließen. Die Emanzipationsbewegung der Ärzteschaft ging von den
Universitätsklinika Baden-Württembergs aus, nicht zuletzt, weil man hier
die Kürzungen besonders unnachgiebig und rasch umgesetzt hatte.
Für den Marburger Bund hatte dies
alles erhebliche Auswirkungen. Der
Verband musste sich neu definieren,
denn er vertrat jetzt nicht mehr vorwiegend berufspolitische Interessen. Das
Tarifgeschäft musste nun selbst geführt werden. Nach den Universitätsklinika wurden – ebenfalls nach Arbeitskampfmaßnahmen – Tarifabschlüsse
mit den kommunalen Krankenhäusern
und auch mit privaten Krankenhausträgern durchgesetzt. Die Mitgliederzahlen stiegen deutlich an. Organisationsstrukturen wurden rasch geändert, um
den neuen Anforderungen gerecht zu
werden. Mit dem neuen Bedeutungszuwachs wurde der Marburger Bund
nun auch in nicht tariflichen Fragen zu
einem gefragten Ansprechpartner und
wuchs an gesamtgesellschaftlicher
Bedeutung.
Eine halbe Dekade ist vergangen.
Zwischenzeitlich wurden am Verhandlungstisch, so wie sich das bei vernünf-
tigen Verhandlungspartnern gehört,
Anpassungstarifverträge abgeschlossen. Kommunale und private Krankenhausträger haben dabei oft aber mehr
Gespür für die Realitäten bewiesen.
Auch diesmal wollte sich die TdL
nicht von ihrem Tarifdiktat lösen und
damit Verhältnisse schaffen, gegen
die sich die Ärzteschaft der Universitätskliniken 2005 und 2006 erfolgreich
gewehrt hatte. Uns wurde vorgegeben, wie viel wir bekommen sollten.
Zuschläge für Bereitschaftsdienste
und Nacharbeit sollten wir selbst aus
der linearen Gehaltserhöhung finanzieren. Das war nicht hinnehmbar.
Erneut wurde deutlich, dass die TdL
sich nicht von den Realitäten an den
Universitätsklinika leiten ließ, sondern
eher politisch agierte. Uns blieb nichts
anderes übrig, als uns zum Streik zu
rüsten. Wohl auch wegen der bisherigen Erfahrungen gelang dies schneller und besser als gedacht. Die Streikbereitschaft war überwältigend. Auch
die Leitungen der Uniklinika haben
offensichtlich gelernt und der Ton war
nicht so hart, wie in der letzten Aus­
einandersetzung. Von Anfang an
wandten sie sich an die TdL, um diese
dazu zu bewegen, ein annehmbares
Angebot vorzulegen.
Unmittelbar vor dem geplanten
Streikbeginn am 7. November 2011
bat deren Vorsitzender um ein erneutes Gespräch und lenkte letztlich
auch ein. Nach dem angenommenen
Kompromiss steigen die Ärztegehälter ab November 2011 um 3,6 %.
Anstelle von 1,28 Euro gibt es ab 2012
einen Zuschlag von 20 Prozent auf
Nachtarbeit und Bereitschaftsdienste.
Was allerdings der größte Sieg ist: Die
TdL wurde erfolgreich gezwungen,
von ihrem Tarifdiktat abzurücken.
Es bleibt zu hoffen, dass die Vereinigung der kommunalen Arbeit­
geberverbände (VKA), mit der der
Marburger Bund derzeit in Tarifverhandlungen steht, ihre Verzögerungstaktik aufgibt und es auch dort noch
im November zu einem Abschluss
kommt.
Dr. med. Frank J. Reuther
Erster Vorsitzender, Marburger Bund,
Landesverband Baden-Württemberg
Kammern und KV
Kammern sehen erheblichen Reformbedarf
Versorgungsbericht: Traumatisierte MigrantInnen
Traumatisierte MigrantInnen
Ambulante medizinische, psychosoziale
und psychotherapeutische Versorgung
von traumatisierten MigrantInnen
in Baden-Württemberg
T
raumatisierte MigrantInnen, die
vor Bürgerkrieg, politischer oder
ethnischer Verfolgung geflohen
sind, die teilweise Folter, psychischer
oder körperlicher, oft auch sexueller
Gewalt ausgesetzt waren, leiden lebenslänglich unter den seelischen
und körperlichen Verletzungen, die
ihnen zugefügt wurden. Um die traumatischen Erfahrungen verarbeiten
zu können und den Anforderungen
des Alltags gewachsen zu sein, benötigen sie professionelle Hilfe.
In Baden-Württemberg haben
sich deshalb einige Behandlungszentren auf die ärztliche und psycho­
logische dolmetschergestützte Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen spezialisiert. Die Arbeit
der Zentren, die in einem Gesprächs-
1. Versorgungsbericht
kreis um die Menschenrechtsbe­
auftragte der Landesärztekammer
Baden-Württemberg regelmäßig ihre
Erfahrungen austauschen, wird im
1. Versorgungsbericht vorgestellt,
der jetzt gemeinsam von Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg herausgegeben wurde.
Die Veröffentlichung dokumentiert die häufigsten Ursachen und
Folgen von Traumatisierung und
beschreibt die Grundprobleme
der medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung von traumatisierten MigrantInnen im deutschen Gesundheitssystem. Im Mittelpunkt der Publikation
steht die Gliederung der ambulanten
Warnung und Hinweis für Arbeitgeber
Gefälschte Facharzturkunden
I
m Zuständigkeitsbereich der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg sind in letzter Zeit zwei Fälle von gefälschten Facharzturkunden aufgetreten, weshalb auf Folgendes hingewiesen werden soll:
Da der Arzt im Rahmen einer Bewerbung im Krankenhaus oder in
einer Praxis oft nur Kopien seiner Facharzturkunde vorlegt, ist normalerweise schlecht zu erkennen, ob es sich bei der Original-Facharzt­
urkunde um eine echte oder eine gefälschte Urkunde handelt.
Bei einer Urkundenfälschung handelt es sich um einen Straftatbestand. Es könnte auch der Straftatbestand des Betrugs (Anstellungsbetrug) erfüllt sein. Unter diesem Begriff ist das Erschleichen einer
Beschäftigung durch falsche Angaben, beispielsweise durch Vorspiegeln einer fehlenden Qualifikation, zu verstehen. Gefälscht werden die
Urkunden oft, um eine höhere Vergütung zu erhalten.
Für den Arbeitgeber könnten sich durch den Einsatz eines Nichtfacharztes haftungsrechtliche Probleme ergeben, wenn beispielsweise ein Behandlungsfehler auf der fehlenden fachlichen Qualifikation
dieses Nichtfacharztes beruht. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat gerade im Krankenhaus der Patient Anspruch auf eine
ärztliche Behandlung, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes
entspricht.
Es ist deshalb anzuraten, sich bei Abschluss eines Arbeitsvertrages das Original der Facharzturkunde (oder überhaupt aller Urkunden) vorlegen zu lassen und selbst Kopien für die Personalakte
zu fertigen. Bei der Vorlage einer Kopie dürfte die Hemmschwelle
für das Fälschen deutlich niedriger liegen als bei Vorlage einer
­Originalurkunde.
Versorgung in Baden-Württemberg
und die Vorstellung der Arbeit der
Zentren.
Allerdings sehen die Herausgeber auch erheblichen Reformbedarf:
Denn die ambulante medizinische,
psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von traumatisierten MigrantInnen in Baden-Württemberg wird insbesondere durch zwei
entscheidende Punkte erschwert:
zum einen durch die fehlende Kassenzulassung der Psychosozialen
Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, zum anderen durch den Mangel
an muttersprachlichen ÄrztInnen
und TherapeutInnen, deren Ersatz
durch das Hinzuziehen von Dol­
metscherInnen über die deutschen
Krankenkassen nicht abgerechnet
werden kann.
Die Veröffentlichung schließt mit
zehn Forderungen im Hinblick auf den
Reformbedarf der bislang gängigen
ambulanten medizinischen, psychosozialen und psychotherapeutischen
Versorgung traumatisierter MigrantInnen, die von den im Bericht vorgestellten Einrichtungen gemeinsam
aufgestellt wurden. Die Publikation
kann im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg
abgerufen werden
Weitere Infos:
www.aerztekammer-bw.de
Eine Veröffentlichung von
Landesärztekammer Baden-Württemberg und
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
C
Anzeige
Kompetente Partner für Ultraschall
PHILIPS ClearVue 550
WELTNEUHEIT!
Smart und Intuitiv
Weißerlenstr. 1e
79108 Freiburg
Fon +49 761 4568760
Fax +49 761 4568765
Lange Str. 12
70794 Filderstadt
Fon: +49 7158 9158000
Fax +49 7158 9158001
[email protected]
www.sonozentrum.de
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
ÄBW 11 • 2011
565
Kammern und KV
Honorarpolitik 2012 – Versorgungsstrukturgesetz – Rettungs- und Notfalldienst
Vertreterversammlung der KVBW
I
m Zentrum der 7. Vertreter­
versammlung (VV) der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) stand die
Honorarpolitik für 2012. Dr. Norbert
Metke, KVBW-Vorstandsvorsitzender,
wies darauf hin, dass durch das Versorgungsstrukturgesetz die Verantwortung für die Honorarpolitik wieder stärker auf die Regionen über­
tragen wird, gleichzeitig steht eine
Reform des EBM an. Vor diesem Hintergrund stellte Dr. Metke klar: „Umverteilung lehnt die KVBW als Grundprinzip der Honorarpolitik ab“.
Während sich die niedergelassenen Ärzte zuletzt mit 1,25 Prozent
Zuwachs im Gesamthonorar zur besseren Versorgung ihrer Patienten bei
immer mehr Kranken im Lande zufriedengeben mussten und sich permanent ob ihrer angeblich hohen
Vergütung von Teilen der Politik und
der Kassen beschimpfen lassen müs-
MEDIZIN 2012: Kongressprogramm
zur ärztlichen Fortbildung
Schmerzen im Fokus
K
opf-, Bauch-, Nerven- oder Rückenschmerzen. Bei rund 11
Millionen Erwachsenen sind chronische Schmerzen allgegenwärtig. Auf der MEDIZIN, die vom 27. bis 29. Januar 2012 in
Stuttgart stattfindet, können sich niedergelassene Ärzte, medizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten und Medizinstudenten
rund um das Schwerpunktthema „Schmerz“ informieren. Im Fokus
des Ausstellungsangebots stehen neue Medikamente und neue
Therapien gegen Dauerschmerz sowie Produkte und Anwendungen
zur Vorbeugung bzw. Schmerzlinderung von Rückenschmerzen bei
Patienten aber auch Schmerzlinderung für die Ärzte durch ergonomisches Arbeiten in der Praxis.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg führt als ideeller
Träger und Veranstalter den MEDIZIN-Kongress zum 47. Mal durch
und bietet vielfältige Möglichkeiten sich fachlich auszutauschen und
fortzubilden. Ärztinnen und Ärzte können an den drei Veranstaltungstagen bis zu 22 Fortbildungspunkte sammeln und so ihrer
Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nachkommen. Neu ist,
dass verschiedene Seminare zusätzlich auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Rahmen von DMP-Verträgen anerkannt werden. So können teilnehmende Ärztinnen und
Ärzte neben dem Fortbildungsnachweis gleichzeitig den entsprechenden DMP-Nachweis erbringen. Die Programm-Übersicht ist in
dieser Ausgabe auf Seite 580 zu finden.
Weitere Infos:
www.medizin-stuttgart.de
C
sen, würden hohe Abschlüsse in anderen Tätigkeitsgebieten akzeptiert.
So beispielsweise bei den Fluglotsen,
die aktuell mit 5,2 Prozent mehr Lohn
und Gehalt rechnen dürfen. Dr.
Metkes Kommentar: „Davon können
viele Ärzte nur träumen.“ Daraufhin
wurde unter anderem gefordert, dass
die Wettbewerbsbedingungen bei
Leistungen nach § 115 b SGB V für
Krankenhäuser und niedergelassene
Ärzte angeglichen, sowie die Vergütungen dieser Leistungen an die betriebswirtschaftlichen Berechnungen
angepasst werden.
Zum Zeitpunkt der VV stand die
KVBW vor dem Problem, dass sie
die morbititätsorientierte Gesamtvergütung bis 31. Oktober vereinbaren
und die Regelleistungsvolumina bis
30. November zuweisen musste, am
1. Januar 2012 allerdings das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) in Kraft
treten wird. Wegen des engen Zeitfensters und der Ungewissheit, welche
Regelungen des VStG wann in Kraft
treten, plant die KVBW zunächst eine
Übergangsregelung für zwei Quartale
unter Fortführung der geltenden Verträge. Ab 1. Juli 2012 sollen dann neue
Honorarverträge mit den Krankenkassen nach neuem Recht abgeschlossen
werden. Ergänzend verabschiedete
die VV eine Resolution, nach der neue
Leistungen künftig nicht mehr zulasten der derzeitigen Gesamtvergütung
finanziert werden sollen.
Dr. Metke informierte auch ausführlich über den aktuellen Stand
beim Versorgungsstrukturgesetz. Daraufhin lehnten die Delegierten den im
aktuellen Referentenentwurf beschriebenen §116 b („Ambulante Spezial­
ärztliche Versorgung“) ebenso ab wie
die geplante Wirkstoffverordnung.
Breiten Raum nahm die Diskussion um die Weiterentwicklung des
Notfalldienstes ein. KV-Vize Dr. Johannes Fechner präsentierte seine
Vorstellungen, wonach die Neuordnung des organisierten Notfalldienstes
dahingehend weiter zu entwickeln sei,
dass die Zahl der Notfalldienstbezirke
reduziert wird. Ein diesbezüglicher
Antrag fand denn auch breite Zustimmung unter den Delegierten. Angestrebt werden soll eine gleichmäßige
Belastung zwischen Stadt und Land
sowie die Anzahl der Notfalldienstbereiche auf unter 40 Prozent zu reduzieren. Die Gründung von Notfallpraxen an Krankenhäusern wird nachhaltig unterstützt; Mehrkosten für derartige Strukturen sollen jedoch nicht
von der KVBW getragen werden.
Weiteres VV-Thema war die Vergütung im Rettungsdienst. Hier wies
Susanne Lilie, KVBW-Geschäftsfüh­
rerin, darauf hin, dass KVBW und
Landesärztekammer gegenüber den
Krankenkassen eine neue Systematik
mit einer Stundenvergütung statt einer Bereitschaftspauschale gefordert
hatten. Die Vertreterversammlung
zeigte sich empört über die Aussage
der Krankenkassen, dass ein niedergelassener Arzt nicht dieselbe Vergütung wie ein Krankenhausarzt erhalten dürfe, da er „freiwillig“ am Rettungsdienst teilnehme. Die VV lehnte
daher das Vergütungsangebot der
Kassen ab und forderte die am Rettungsdienst teilnehmenden Ärzte auf,
ihre künftige Teilnahme davon abhängig zu machen, ob die Krankenkassen ein faires Vergütungsangebot
unterbreiten.
Vor dem Hintergrund der Kooperation der KV Telematik ARGE mit
dem AOK Bundesverband lehnte die
Vertreterversammlung die gevkoSchnittstelle entschieden ab. Ziel
dieser Kooperation ist nach Überzeugung der Delegierten unter anderem
der Aufbau einer für alle Teilnehmer
an Selektivverträgen verpflichtenden
Infrastruktur. Die Abrechnung und
die Datenverwaltung müssten jedoch in ärztlicher Hand bleiben, so
der VV-Beschluss.
Schließlich erklärten die Delegierten den Terminus „Leistungserbringer“ als diskriminierend, denn anstelle der korrekten Berufsbezeichnung
„Arzt/Ärztin“ nivelliere er in seiner
gewollten Ungenauigkeit die Verantwortung und professionelle Qualität
des Arztberufs. Gleichlautende Beschlüsse hatten zuvor auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
die Landesärztekammer BadenWürttemberg verabschiedet.
OE
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Mehr Zeit fürs Arztsein durch Delegation
Loslassen lohnt sich
L
oslassen lohnt sich, war das Fazit
der Vorträge zum Thema Delegation, dem Motto des 8. Servicetages der Bezirksdirektion Reutlingen der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg. Lebendig und
praxisnah berichteten Lungenspezialist Dr. Michael Barczok und Allge­
meinarzt Karl Stuff von ihren Erfahrungen mit der Delegation ärztlicher
Leistungen auf ihre nichtärztlichen
Mitarbeiterinnen.
Dr. Barczok, der in Ulm mit zwei
weiteren Kollegen ein Lungenzentrum betreibt, gibt heute geeignete
Arbeiten – das sind hauptsächlich
Dokumentation und Kurzschulungen
– an eine Pneumologische Fach­
assistentin zu seiner Entlastung ab.
Die Zufriedenheit mit der delegierten
Leistung wird über Evaluationen sowohl durch das Praxisteam als auch
durch die Patienten regelmäßig bestätigt. Delegation schafft Freiräume
für Arztsein und Menschsein, während das Team mit den neuen Herausforderungen wächst, wenn nicht
aufblüht.
Dank VERAH® hat Hausarzt Karl
Stuff aus Donaueschingen mehr Zeit
für sprechende Medizin. Während der
Arzt sich um die Patienten im Wartezimmer kümmert, unterstützt die
geprüfte „Versorgungsassistentin in
der Hausarztpraxis“ ihn bei der zeitaufwendigen Versorgung chronisch
Kranker. Mit dem VERAH®-Mobil,
einem signalfarbenen Kleinwagen,
macht die Medizinische Fachangestellte mit Zusatzqualifikation Hausbesuche, misst Blutdruck, nimmt Blut
ab, versorgt Wunden. Das Ganze geschieht im engen Austausch mit dem
Arzt. Da werden bei Bedarf telefonisch Rücksprachen gehalten und
auch mal MMS mit Wundbildern losgeschickt. Zweimal pro Quartal überzeugt sich Karl Stuff persönlich vom
Zustand seiner Patienten. Anfänglicher Unmut hat schnell ins Gegenteil umgeschlagen, weil VERAH® sich
für den Patienten etwas mehr Zeit
nimmt, als es der Arzt kann, und die
Patienten wissen, dass der Doktor im
Hintergrund für sie da ist. Auch wenn
es noch Haftungsrechtliches zu klären
gibt und die pharmafokussierte Schulung zur VERAH® kritisiert wird, rät
Stuff: „Delegieren Sie, was Sie nur
können, es tut Ihnen gut.“
LÄK bietet neuen Service für Praxispersonal
MeFa-Newsletter
G
ut geschultes Praxispersonal
ist das A und O einer gut funktionierenden Praxis. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben,
ist es zudem wichtig, sich ständig
fortzubilden. Daher bietet die Lan­
desärztekammer ab sofort einen
Newsletter für Medizinische Fachangestellte, der in redaktioneller Verantwortung der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg herausgegeben
wird. Durch die elektronische Post
wird das Praxispersonal regelmäßig
über aktuelle Themen und FortbilWeitere Infos:
dungen informiert, wie beispielsweise Aufstiegsfortbildungen zur Fachwirtin für ambulante medizinische
Versorgung, Ausbildung (Zwischen-/
Abschlussprüfung), Ausbilderveranstaltungen, Azubi-Veranstaltungen
in den Berufsschulen, Fortbildungen
zur „Nichtärztlichen Praxisassistentin“, Medizin-Kongresse, Notfallmedizin (Erste-Hilfe-Kurse), Tarife etc. Für
den Newsletter kann sich jede/r Interessierte direkt auf der Homepage
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anmelden.
www.aerztekammer-bw.de/newsletter-mfa
C
Kammern und KV Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg (MAK)
lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Ärzte und Praxismitarbeiter ein.
Veranstaltungstitel:
Erste Hilfe am Kind
Ziele:
Dieses Seminar legt den Schwerpunkt auf die Besonderheiten
der Notfallbehandlung bei Kindern. In praktischen Übungen
erlernen Sie die Wiederbelebungs-, Lagerungs- und
Verbandstechniken. Darüber hinaus erläutern wir
das kindgerechte Vorgehen bei häufigen Erkrankungen
im Notfall- und Wochenenddienst.
Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referent:
• Dr. med. Karl Heinz Bayer,
leitender Notarzt und DRK-Sanitätsausbilder
Termin und Veranstaltungsort:
• 3. Dezember 2011 (9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr)
• KVBW Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
100,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
Anzeige
PräsidentenHotline
D
ie „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht Kammermitgliedern die
direkte Kontaktaufnahme mit dem Kammerchef. Am 22. November wird der Prä­
sident der Landes­ärztekammer BadenWürttemberg wieder von 12.00 bis
14.00 Uhr direkt an der PräsidentenHotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar
sein. Rufen Sie an!
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Inflationsschutz
durch Sachwertanlagen
Steffen Grebe
VermögensManager
Heilberufe/Prokurist
Baden-Württembergische Bank
Heilberufe
Center Stuttgart
Telefon
(07 11) 1 24-3 18 43
Telefax
(07 11) 1 24-3 16 72
E-Mail: steffen.grebe@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
Alltagsprodukte werden teurer:
Sowohl die Preise für Mineralölprodukte als auch für Bekleidung sind im
September 2011 kräftig gestiegen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren die Verbraucherpreise
um 2,6 Prozent höher als vor einem
Jahr. Die Inflationsrate lag damit im
September auf dem höchsten Stand
seit drei Jahren.
Inflationsrate und
Vermögensanlage
Was jedoch bedeutet eine Inflationsrate von zum Beispiel 2,6 Prozent
für die Geldanlage? Die jährliche
Rendite einer Vermögensanlage muss
nach Abzug sämtlicher Kosten und
Steuern mindestens 2,6 Prozent betragen, damit kein Verlust entsteht.
Bei genau 2,6 Prozent Rendite bleibt
der reale Wert der Geldanlage konstant. Erst bei einer höheren „Ge­
samtrendite“ wird ein Gewinn erwirtschaftet.
Werden Gelder auf Spar- oder
Tagesgeldkonten angelegt, hängt das
Zusammenspiel von Investition, Rendite und Gewinn davon ab, ob der
persönliche Freibetrag überschritten
wird. Wenn ja, wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
sowie gegebenenfalls Kirchensteuer
fällig. Zur Sicherung des Realwerts der
Geldanlage muss die Brutto-Rendite
bei mindestens 3,55 Prozent liegen
– bei längerfristigen Geldanlagen
sogar deutlich darüber. Solche Zinssätze sind derzeit bei Tagesgeldkonten oder Sparbüchern jedoch kaum
realistisch.
Sachwerte – Partizipation
an der Teuerungsrate
Wie also kann heute das Ange­
sparte möglichst sicher oder gar
gewinnbringend angelegt werden?
Keinesfalls sollte nun ein höheres
Risiko eingegangen werden. Vielmehr
gilt es, seine Kapitalanlage vor eventuellen Kurseinbrüchen möglichst zu
schützen.
Angesichts der verunsicherten
Märkte und internationalen Staatsschuldenkrisen können Sachwerte
einen Lösungsweg darstellen. Konkret eignen sich zum Beispiel Immobilien, Schiffe oder Flugzeuge als
Investitionsgrundlage hervorragend.
Sie wirken langfristig als stabile An­
lage. Gewöhnlich unterliegt ihr Wert
keinen extremen Schwankungen,
während ihre Rendite in der Regel die
Inflationsrate übersteigt.
Privatleute sind jedoch meist von
einer Direktinvestition ausgeschlossen: Investitionssummen für den Kauf
eines Bürogebäudes oder eines Einkaufszentrums bewegen sich schnell
im zwei- bis dreistelligen MillionenEurobereich. Ein einzelner Privat­
investor allein dürfte in der Regel
weder über die nötige Anlagesumme
verfügen, noch über die entsprechende Expertise, das Objekt zu betreiben. Und dennoch kann er in solche Sachwerte investieren – und zwar
in Form einer Beteiligung.
Beteiligungen: von Vorneherein
Klarheit über Kosten
Der Zusammenschluss vieler Anleger ermöglicht es, auch große Beteiligungsvorhaben umzusetzen. Für
den Betrieb des Objekts werden Fachleute eingebunden. Außerdem senkt
eine zentrale Verwaltung laufende
Kosten und sichert ein hohes Maß an
Professionalität.
Stand der Grafik: 7. Juli 2011
568
ÄBW 11 • 2011
Wirtschaft
Durch das jeweilige Fondsmanagement erhält der Zeichner vor
Abschluss die Chancen und Risiken
der Investition aufgezeigt. Sämtliche
Kosten der Anlage sowie anfallende
Gebühren werden im Vorfeld übersichtlich aufgeschlüsselt. In einer
Prognoserechnung kann er sich zudem einen Überblick über die zu erwartenden jährlichen Erträge verschaffen. Diese hängen sowohl vom
Objekt als auch von der Kategorie
ab.
Wer beispielsweise in eine Büroimmobilie investiert, bekommt die
Rendite in Form von Mieteinnahmen.
Die Mietverträge sind häufig indexiert – das heißt, sie passen sich an
die Inflationsrate an und steigen mit.
Der Anleger hat in diesem Fall eine
Gewähr, dass seine Anlage an der
Teuerungsrate partizipiert. Ist obendrein der Standort gut durchdacht
gewählt, kann der Verkaufspreis der
Immobilie über dem Einkaufspreis
liegen. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Ertragschancen.
Transparenz und Renditevorteile
Eine Anlage in Sachwerte zeichnet sich durch Transparenz aus. Chancen und Risiken sind für den Anleger
sehr gut nachvollziehbar. Gegenüber
anderen Finanzprodukten ist das Investitionsobjekt auch tatsächlich vorhanden.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten können sich Renditevorteile ergeben: Je nach Investitionsobjekt können zum Beispiel Abschreibungen für
die Abnutzung vorgenommen werden. Wird eine Beteiligung erworben,
die in eine Immobilie im Ausland investiert, wirkt sich zum Beispiel das
Doppelbesteuerungsabkommen je
nach Investitionsland günstig aus.
Beimischung mit Beteiligungen
Die Wertentwicklung von Beteiligungen stellt einen Beitrag zur Vermögensdiversifikation dar. So entwickeln sich beispielsweise die Kurse
einer börsennotierten Aktie völlig
anders als der Wert einer Immobilienbeteiligung. Letztere sind Kapitalmarktschwankungen deutlich weniger ausgesetzt. Durch deren Langfristigkeit werden auch Wiederanlageentscheidungen in unattraktiven
Märkten gemieden.
Der Anleger findet eine große
Auswahl an Beteiligungsmöglichkeiten. Er muss für sich entscheiden,
welche Beteiligung er auswählt und
in welches Segment er investieren
möchte. Neben Klassikern wie Immobilien, Flugzeugen oder Schiffen sind
auch Investitionen in moderne Megatrends wie Solaranlagen möglich. Die
Entscheidung erfolgt je nach den
persönlichen Wünschen und den individuellen Zielen zu einer Kapitalanlage. Egal ob in Immobilien oder
Mobilien investiert wird – jeder Interessierte sollte sich ausführlich über
Chancen sowie Risiken informieren
und bei einem persönlichen Gespräch
mit einem Fachmann genauestens für
sich abwägen, welche Anlage am
besten zu ihm passt.
Anzeige
G
a
Entspannt vergleichen.
Bestens auswählen.
ORIN
5
jaHRe
RaNtI
e
S
ON
G
Wir feiern 5 Jahre ...
Gut beraten.
Sonothek Leinfelden-Echterdingen
70771 Leinfelden-Echterdingen, Fasanenweg 17, Tel. 07 11.75 85 97 00, Fax 07 11.75 85 97 01
Mi. 16.11.11, 13 - 18 Uhr
Do. 17.11.11, 13 - 18 Uhr
Fr. 18.11.11, 13 - 18 Uhr
Sa. 19.11.11, 09 - 17 Uhr
Mi. 23.11.11, 13 - 18 Uhr
Fr. 25.11.11, 13 - 18 Uhr
Sa. 26.11.11, 09 - 14 Uhr
Fr. 02.12.11, 13 - 18 Uhr
Sa. 03.12.11, 09 - 17 Uhr
Fr. 09.12.11, 13 - 18 Uhr
Sa. 10.12.11, 09 - 17 Uhr
Sonothek Villingen-Schwenningen
Gleich Termin vereinbaren!
SONORING-MEDICA-Preise garantiert!
78048 Villingen-Schwennigen, Wilhelm-Binder-Str.19, Tel. 0 77 21.40 58 90, Fax 0 77 21.40 58 91
Fr. 18.11.11, 13 - 18 Uhr
Fr. 25.11.11, 13 - 18 Uhr
Fr. 02.12.11, 13 - 18 Uhr
Fr. 09.12.11, 13 - 18 Uhr
[email protected] . www.dormed-stuttgart.de
Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee
Sonothek Memmingen
Donaustraße 64, 87700 Memmingen Tel. 0 83 31.98 35 92, Fax 0 83 31.98 35 93
[email protected] . www.schmitt-haverkamp.de
ÄBW_11_US_d_Suedens.indd 1
19.10.2011 12:33:41
ÄBW 11 • 2011
569
Rechtsfragen
Parkerleichterungen für Ärztinnen/Ärzte
D
Redaktion:
Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
Jasminweg 15
72076 Tübingen
www.hanskamps.de
as Bezirksberufsgericht für
Ärzte in Freiburg verurteilte am
09. 11. 2010 eine niedergelassene Ärztin zu einer Geldbuße von 400
Euro. Weil sie keinen freien Parkplatz
fand, hatte sie ihren PKW auf einem für
den öffentlichen Straßenverkehr nicht
zugänglichen privaten Parkplatz abgestellt und das ihr von der Bezirksärztekammer Freiburg ausgestellte Schild
„Arzt – Notfall“ auf dem Armaturenbrett ihres PKW ausgelegt. Sie wurde
vom Eigentümer des Parkplatzes angezeigt und verteidigte sich nur
schriftlich. Weder sie noch ihr Rechtsanwalt nahmen an der Hauptverhandlung teil. Zur Sache hatte die Ärztin
zunächst vorgetragen, sie sei an dem
fraglichen Tag zu einem Notfall gerufen worden und habe es deshalb gewagt, ihren Pkw auf dem Privatparkplatz abzustellen. Ihr Anwalt präzisier-
te dies später dahin, ihr Ehemann habe
sie telefonisch in das Nebenhaus gerufen, weil er dort bei einer unaufschiebbaren beruflichen Sitzung plötzlich
und überraschend an einer mit heftigen Kreislaufreaktionen verbundenen akuten Gastroenteritis erkrankt
sei. Sie habe ihm in dem Telefonat die
Medikamente genannt, die er aus der
Notfallapotheke in seinem PKW bzw.
in einer Apotheke habe beschaffen
sollen. Bei ihrem Eintreffen habe sie
ihren Ehemann in einem bereits wieder relativ stabilen Zustand vorgefunden, sei aber gleichwohl noch bis ca.
16.30 Uhr bei ihrem Mann geblieben.
Der Eigentümer des Privatparkplatzes
bestätigte dies als Zeuge insoweit, die
Ärztin sei gegen 15.00 Uhr ohne Notfallkoffer aus ihrem PKW ausgestiegen
und in das Nebenhaus gegangen. Er
habe den Eindruck gewonnen, dass sie
an einer Immobilienbesprechung teilgenommen habe.
570
ÄBW 11 • 2011
Das Bezirksberufsgericht Freiburg
verurteilte die Ärztin. Es ging trotz
erheblicher Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen zu ihren Gunsten
davon aus, dass sie ihrem Ehemann
ärztliche Nothilfe geleistet hatte, sah
es aber als einen Verstoß gegen die
gewissenhafte Berufsausübung an (§
2 II 1 BO LÄK BW), dass sie nach Beendigung ihrer Hilfe ihren Pkw nicht
sofort von dem Privatparkplatz entfernt hatte. Zur gewissenhaften Berufsausübung gehöre es, das Schild
„Arzt – Notfall“ nur für Gelegenheiten
einzusetzen, für die es vorgesehen sei.
Das Schild gewähre, worauf bei dessen Ausgabe ausdrücklich hingewiesen werde, keine Parksondergenehmigung, sondern solle die städtischen
Ordnungskräfte nur darauf hinweisen, dass ein Notfall vorliegt und
deshalb die Voraussetzungen eines
sogenannten rechtfertigenden Notstandes gemäß § 34 StGB/§ 16 OWiG
gegeben sind. Dabei sei es unerheblich, dass die Ärztin ihren Pkw auf
einem Privatparkplatz abgestellt habe, denn eine zweckwidrige Verwendung des Notfallschildes beeinträchtige das Ansehen der Ärzteschaft in
der Öffentlichkeit erheblich.
Das Landesberufsgericht verwarf
am 14. 05. 2011 die ausdrücklich nur
auf die Art und Höhe der Sanktion
beschränkte Berufung und bestätigte
die auferlegte Geldbuße ausdrücklich. Die Ärztin habe auf die ihr mehrfach eingeräumten Möglichkeiten zu
einer weiteren Stellungnahme nicht
reagiert. Auch habe sie die anfänglich
einmal gezeigte Einsicht gerade beim
Landesberufsgericht vermissen lassen. Denn sie habe in der Hauptverhandlung – bestärkt durch ihren
Ehemann – wiederholt erklärt, sie
werde sich in vergleichbaren Situationen künftig ebenso verhalten.
Den Entscheidungen des Bezirksberufungsgerichts und des Landesberufsgerichts ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die Ärztin hat ihr vermeintlicher „Parkvorteil“ inklusive der
Gerichtskosten für zwei Instanzen –
ohne ihre Anwaltskosten – knapp
2500 Euro gekostet. Das Schild „Arzt
– Notfall“ basiert auf § 46 Abs. 1 Nr.
11 StVO. Ärzte im Notfalleinsatz kön-
nen bei Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes gemäß § 16
OWiG Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Ein solcher liegt aber
nur vor, wenn bei einem lebensgefährlich erkrankten Patienten zum
Schutz von dessen Leben und körperlicher Unversehrtheit gegen die insoweit geringerwertigen Schutzvorschriften für den fließenden und den
ruhenden Verkehr, die sich in den
Park- und Halteverboten des Straßenverkehrsrechts manifestieren, verstoßen wird. Nur für derartige Fälle regelt
die vom Bundesverkehrsminister erlassene Nr. 146 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO vom 04. 06.
2009, dass Ärzte, die von der Ausnahmevorschrift des § 16 OWiG häufig
Gebrauch machen müssen, von der
zuständigen Ärztekammer ein Schild
mit der Aufschrift „Arzt – Notfall –
Name des Arztes – Landesärztekammer …“ erhalten können. Dies ist im
Notfalleinsatz gut sichtbar hinter der
Windschutzscheibe
anzubringen.
Weitere Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift nicht geregelt,
sodass die zuständige Bezirksärztekammer darüber entscheidet, ob die
Voraussetzungen für die Erteilung
eines solchen Schildes gegeben sind.
Die Entscheidung muss nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen werden. Das bedeutet zunächst einmal,
dass angestellten Chef, Ober- und
Assistenzärztinnen/-ärzten an Universitätskliniken und Krankenhäusern
und approbierten, nicht berufstätigen Ärztinnen/Ärzten das Schild nicht
Rechtsfragen
ausgehändigt werden darf, auch
wenn es in Universitätsstädten und
anderen größeren Städten mit großen Krankenhäusern immer wieder
massive Parkprobleme gibt. Denn die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
StVO regelt nur das Parken von Fahrzeugen vor und in der Nähe der
Wohnung von Patienten. Hausbesuche durchzuführen ist alleinige
Angelegenheit der niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte.
Ferner ist es besonders wichtig,
das Notfallschild nur bei einem tatsächlich gegebenen rechtfertigenden
Notstand einzusetzen und es nicht
zweckwidrig zum Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot
zu verwenden. Das bedeutet, dass das
Notfallschild erst eingesetzt werden
darf, wenn beim Notruf für den Patienten eine lebensbedrohliche Situation geschildert worden ist, in der der
Arzt nach dem heutigen Stand der
medizinischen Wissenschaft keine Zeit
verlieren darf, weil der Patient sonst
sterben oder erhebliche körperliche
oder seelische Schäden davontragen
könnte. Es müssen also beispielsweise
die Symptome eines schweren Herzinfarkts, einer großen Lungenembolie
oder auch einer starken arteriellen
Blutung geschildert werden, Erkrankungen, in denen es medizinisch auf
jede Minute ankommt. Ein rechtfertigender Notstand liegt dagegen eindeutig nicht bei den Hausbesuchen
vor, die nur die Ärztin/der Arzt als
dringend ansieht, weil sie/er selbst in
Eile ist. Weder ein fieberhafter Infekt
noch eine Kolik noch eine Kreislaufstörung noch ein erhöhter Blutdruck oder
ein Erregungszustand rechtfertigen
es, sich durch den Einsatz des Schildes
„Arzt – Notfall“ einen Parkvorteil zu
verschaffen. Denn wird eine solche
Verwendung festgestellt, ist die Bezirksärztekammer verpflichtet, das
Schild wieder einzuziehen.
Und schließlich kann nur jeder/m
Ärztin/Arzt geraten werden, dann,
wenn sie/er wirklich einmal Probleme
mit dem Kammeranwalt/Berufsgericht wegen angeblicher zweckwidriger Verwendung des Schildes „Arzt
– Notfall“ bekommt, sich einsichtig zu
zeigen und etwaiges Unrecht einer
Tat zu akzeptieren. Denn nur dann
kann das Berufungsgericht anstelle
einer Geldbuße eine Warnung oder
einen Verweis aussprechen.
Dr. med. Martin Schieber
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Hans Kamps
Neue Bücher
Hermann Strauß
H. Jenss, 88 Seiten, Hentrich & Hentrich,
ISBN 978-3941450226. 7,80 Euro
JÜDISCHE MINIATUREN
Freitod.
Frauen, die Hand an sich legten
A. Staberoh, 253 Seiten,
Der Blaue Reiter, ISBN 978-3933722294,
19,95 Euro
HARRO JENSS
HERMANN STRAUSS
INTERNIST UND WISSENSCHAFTLER
IN DER CHARITÉ UND
IM JÜDISCHEN KRANKENHAUS BERLIN
Mit einem Beitrag über Elsa Strauß
Der ehemalige Chefarzt am Spital
Waldshut erinnert in dieser Jüdischen
Miniatur an den Lebensweg und das
Schicksal des nahezu vergessenen
Arztes Herrmann Strauß, der wichtige
originäre Beiträge zur Fortentwicklung der Medizin lieferte. So gehen
die Einführung der kochsalzarmen
Diät bei Nierenerkrankungen, das
Straussche Sigmoidoskop sowie die
Strauß-Kanüle auf ihn zurück. Strauß
starb 1944 im Konzentrationslager
Theresienstadt.
Hat der Mensch das Recht, seinen
Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen? Mit großem Einfühlungsvermögen lässt sich die Autorin auf die
Lebenswege der porträtierten Frauen
ein, die diese Entscheidungsfreiheit
für sich beanspruchten. Unterschiedliche Gründe veranlassten sie, das
Leben abzuwählen. Unheilbare
Krankheiten und Lebensüberdruss
gehörten ebenso dazu, wie das kaum
fassbare Bedürfnis, dem Lebensgefährten freiwillig in den Tod zu
folgen.
Erst der Spaß,
dann das Vergnügen
Urologische Begutachtung
im Arzthaftpflichtverfahren
R. F. Szeliga, 192 Seiten, Kösel,
ISBN 978-3466309313. 17,99 Euro
K.-H. Bichler, H. W. Wechsel,
S. Ruijun. 446 Seiten, Lehmanns,
ISBN 978-3865414243. 99,95 Euro
Der Internist und Mitbegründer des
Vereins „CliniClowns“ ist heute Keynote-Speaker und Businesstrainer. Er
begeistert seit vielen Jahren Menschen im Infotainmentbereich. Seine
Kernkompetenzen sind Humor im
Business, Kreativität und Kommunikation. In seinem Buch verrät er unter
anderem, wie der Arbeitsplatz zur
„Smile-Zone“ wird und wie man mehr
Spaß am Berufsleben findet. Nach
dem Motto: „Auf die Lachmuskeln
zielen und das Herz treffen!“
Erster Deutscher
Männergesundheitsbericht
Der ehemalige Ärztliche Direktor der
Urologischen Klinik der Uni Tübingen
legt 116 Begutachtungen vor. Neben
der Darstellung der Problematik, dem
Krankheitsverlauf und dem medizinischen Inhalt wird die gutachterliche
Einschätzung betont. So wird deutlich, dass nicht jedes ärztliche Misslingen als Fehler gewertet werden kann,
dass aber das Wissen um typische
Fehlerquellen von hoher Bedeutung
ist, um die Medizin zum Nutzen von
Patienten anzuwenden.
Arzneimittel pocket plus 2012
D. Bardehle, M. Stiehler, 198 Seiten,
Zuckschwerdt, ISBN 978-3886039876,
29,90 Euro
A. Ruß, S. Endres, 713 Seiten,
Börm Bruckmeier Verlag,
ISBN 978-3898627306. 22,95 Euro
Vernachlässigen Männer ihre Gesundheit oder werden sie im Gesundheitssystem vernachlässigt? Beides trifft zu,
so die Autoren. Im Fokus des Berichts
stehen unter anderem die gegenüber
Frauen geringere Lebenserwartung
und die höheren Risiken am Arbeitsplatz, daneben geht es auch um die
seelische Spezifik und um die Gründe
für „ungesundes“ Verhalten von Männern. Schließlich wird untersucht, wie
das Mannsein „gesünder“ wird.
Das handliche Kitteltaschenbuch enthält unter anderem Angaben zu über
1250 Wirkstoffen und zu über 3500
Handelsnamen. Dieser ArzneimittelTeil wird durch einen Therapie-Teil
ergänzt, der Therapieempfehlungen
zu mehr als 350 Krankheitsbildern
gemäß der Fachgesellschaften enthält. Beide Teile sind über hilfreiche
Querverweise verbunden. Für Smartphones (Android und iPhone) sind
zudem Apps erhältlich.
ÄBW 11 • 2011
571
CENTRUM JUDAICUM
Medizinhistorik
Das NS-Regime vergaste 168 Patienten aus dem Christophsbad
„Euthanasie“ – Die Aktion T4
S
Im Oktober 1939
ermächtigte A. Hitler
mit diesem auf den
1. September 1939
zurückdatierten Schreiben den Leiter der
„Kanzlei des Führers“
Philipp Bouhler und
seinen Begleitarzt
Karl Brandt mit der
organisatorischen
Durchführung der
als „Euthanasie“
bezeichneten Tötung
von „lebensunwertem
Leben“.
eit einigen Jahren bemüht sich
eine Arbeitsgruppe der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, deren Umgang mit der NS-Vergangenheit zu erforschen (das ÄBW
berichtete mehrfach). Es wurde auch
versucht, Informationen der psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten und
Kliniken aus dieser Zeit zu finden.
So hat Prof. Dr. Roland Eisele,
Mitglied der Arbeitsgruppe, darauf
hingewiesen, dass das Christophsbad
Göppingen im Jahr 2002 eine Chronik
und Festschrift zu seinem 150-jährigen Bestehen herausgab, in der auch
die NS-Zeit behandelt wird. Für die in
privater Trägerschaft befindliche psychiatrische Klinik nimmt darin Stefan
Lang auf eine von Thomas Stöckle,
dem Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, erarbeitete Publikation Bezug,
die sich mit der von staatlichen Stellen
angeordneten Euthanasie befasst.
Im Einverständnis mit dem Autor
Stefan Lang und der Klinikleitung des
Christophsbad Göppingen publizieren wir aus dieser Festschrift:
„Der organisierte Massenmord an
Geisteskranken stellt eines der größten
Verbrechen des nationalsozialistischen
Regimes dar. Zwischen Januar 1940
und August 1941 fielen ihm 70 273
Menschen aus dem Gebiet des damaligen Deutschen Reiches zum Opfer.
Patienten aus Württemberg wurden in
den beiden Tötungsanstalten Grafeneck bei Münsingen und in Hadamar
bei Limburg an der Lahn in Vergasungsanlagen ermordet und anschließend
verbrannt. Unter den über 11 000 Toten
aus Württemberg befanden sich auch
168 Patienten aus dem Christophsbad.
Die Ideologie der Aussonderung
und letztendlichen Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ besitzt ihre Wurzeln in sozialdarwini-
Baden und Württemberg von 1933 bis 1945
Ärzte im Dritten Reich
Ärztinnen und Ärzte traten im Dritten Reich in verschiedenen
Rollen auf – als Täter, Mittäter, Mitläufer und Opfer – einige wenige
leisteten Widerstand. Bei einer Informations- und Dikussions­
veranstaltung am 28. März 2012 im Haus der Geschichte BadenWürttemberg in Stuttgart diskutieren renommierte Experten,
wieso gerade die zum Heilen berufenen Ärzte zu Mördern
werden konnten. Veranstalter sind die Landesärztekammer BadenWürttemberg, das Haus der Geschichte und „Gegen Vergessen –
für Demokratie e.V.“. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr.
Der Eintritt ist frei.
stischen Theorien des späten 19. Jahrhunderts. Während der Zeit der Wei­
marer Republik erfuhren diese
Vorstellungen eine Radikalisierung und
gingen in die Programmatik der NSDAP
ein. Nicht mehr das Wohlergehen des
Individuums stand dabei im Zentrum
des Interesses, sondern der fiktive
Staatskörper, gebildet aus möglichst
„rassisch hochwertigen“ Menschen. In
solch einer menschenverachtenden
Weltanschauung gab es keinen Platz
für seelisch und geistig Behinderte,
diese nahmen dort nur ihren gesunden
Volksgenossen Nahrung und Versorgungsplätze weg. Schon in den 1930-er
Jahren hatte es Pläne zur Beseitigung
dieser „nutzlosen Esser“ gegeben. Doch
erst im Krieg wagten Hitler und die
NS-Ärzteschaft, dieses Vorhaben anzugreifen. Durch das Kriegsgeschehen
sollte die Bevölkerung abgelenkt sein,
zudem versuchte man die Vernichtung
dadurch zu legitimieren, dass Ärzte,
Personal und Krankenbetten nun für
den Bedarf der Wehrmacht benötigt
würden. Trotzdem sollte die „Aktion T4“,
benannt nach ihrer Zentraldienststelle
in der Berliner Tiergartenstraße Nr. 4,
möglichst im Geheimen ablaufen.
Im Oktober 1939 erhielt auch das
Christophsbad einen Runderlass des
Reichsinnenministers, der ein Merkblatt und zwei Meldebogen umfasste.
Das Merkblatt bestimmte vier Kategorien von Kranken, die zu melden
waren: 1. Schizophrene, Epileptiker,
senil Erkrankte, Schwachsinnige und
weitere neurologische Endzustände.
2. Patienten, die sich seit mindestens
fünf Jahren in der Anstalt befanden.
3. Kriminelle Geisteskranke. 4. Geisteskranke, die nicht deutsche Staatsangehörige waren und auch kein
„artverwandtes Blut“ besaßen.
Noch 1939 folgte ein weiterer
Runderlass, der die Verlegung einer
größeren Anzahl von Patienten in
Sammeltransporten als notwendig
bezeichnete. Die Anstaltsleitung des
Christophsbades füllte die Meldebögen jedoch nicht aus. Zuerst
wurde nur entfernt an die Möglichkeit
einer „Euthanasie“-Aktion gedacht,
vielmehr vermutete man einen wirtschaftlichen Schlag gegen die Privatanstalten, denen die Staatspfleglinge entzogen werden sollten.
Im März 1940 erschien dann Dr.
Mauthe vom württembergischen Innenministerium im Christophsbad,
um dort selbst eine erste Selektion
durchzuführen. Infolgedessen wurden im April 40 weibliche Patienten
mit ihren Krankenpapieren in die
staatliche Heilanstalt Weinsberg verlegt. Zwei weitere Transporte mit jeweils 75 Patienten nach Weinsberg
und Weissenau folgten Ende Juni des
Jahres, verbunden mit der Ankündigung einer noch ausstehenden Verlegung von 150 Kranken. Vonseiten der
Anstaltsleitung protestierte man entschieden gegen dieses Vorgehen und
wies in schriftlichen Eingaben auf die
negativen wirtschaftlichen Folgen
hin, die der Abzug der Staatspfleglinge für die Heilanstalt bedeuten
würde. Nachdrücklich bat die Direk­
tion, vom Abtransport der 150 Patienten abzusehen.
Auch Werner Landerer, „Betriebsführer“ des Christophsbades, intervenierte persönlich in Stuttgart. Daraufhin halbierte das Innenministerium die
Zahl der Verlegungen. Der weitere
Protest des Christophsbades, das vehement die Arbeitsfähigkeit seiner Patienten und damit deren Wert für die
Volkswirtschaft zu dokumentieren versuchte, blieb letztlich ohne Erfolg, obwohl Tätigkeiten für zahlreiche Unternehmen in Göppingen und Umgebung
ausgeführt und von den Firmen bestätigt worden waren. Am 14. Oktober
wurden 75 männliche Patienten nach
Winnenden gebracht. Der letzte Transport erfolgte im März 1941, nachdem
am 10. Dezember 1940 eine unangekündigte „Nachuntersuchung“ von
einem gewissen Dr. Schmalenbach aus
Berlin durchgeführt worden war.
Insgesamt verlegte man 297 Patienten aus dem Christophsbad in
staatliche Anstalten, 168 wurden von
dort aus nach Grafeneck oder Hadamar weitertransportiert und ermordet. Zunehmende Proteste, vor allem
vonseiten der Kirchen, führten schließlich zur Einstellung der zentral gesteuerten „Euthanasie“-Aktion im August
1941. Im Gegensatz zur zweiten bedeutenden württembergischen Privatanstalt in Rottenmünster und einigen staatlichen Anstalten, die gänzlich
aufgelöst wurden, blieb das Christophsbad als Heilanstalt bestehen. Am
Ende des Jahres 1941 waren dort 383
Kranke untergebracht, auch deshalb,
weil Patienten aus den geschlossenen
Heilanstalten nach Göppingen abgegeben wurden.“
Remicade®
REM-2011-D-47007-O_185x260.indd 1
rheumatoide
arthritis
remicade® i.v.
ermöglicht
eine arzneimitte
lfreie remission1
Jeder 6. Patient
nach 7 Jahren
in arzneimittelf
reier remission1
remicade® i.v.
schnell – stark – bewährt
 Schnelle und anhaltende Entzündungskontrolle
 Starker Schutz vor weiteren Gelenkschäden
 Weltweit 1.349.000 behandelte Patienten
2, 3
4
5
12-11-REM-2011-D-47007-O
Remicade 100 mg Pulver für ein Konzentrat
zur Herstellung einer infusionslösung
Wirkstoff: Infliximab. Zus.: 1 Durchstechfl. enth. Arzneil. wirks. Bestandt.: 100 mg Infliximab. Sonst. Bestandt.: Sucrose, Polysorbat 80, Dinatriumhydrogenphosphat, Natriumdihydrogenphosphat. anw.: Rheumatoide Arthritis: In Komb. m. Methotrexat (MTX) Redukt. d. Symptomatik u.
Verbesser. d. körperl. Funktionsfähigk. b. erw. Pat. m. aktiver Erkrank., d.
nur unzureich. auf krankheitsmodif. Präp., einschl. MTX, angesprochen
haben u. b. MTX-naiven erw. Pat. od. erw. Pat., d. nicht m. and. DMARDs
vorbehandelt wurden, m. schwergradiger, aktiver u. fortschreitender Erkrank. Morbus Crohn: Erw.: Behandl. eines mäßig- bis schwergradig aktiven M. Crohn b. Pat., d. trotz einer vollständ. u. adäquaten Ther. m. einem
Kortikosteroid u./o. einem Immunsupp. nicht angesprochen haben, od. b.
Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. Behandl. v. aktivem Morb.
Crohn m. Fistelbildung b. Pat., d. trotz vollständ. u. adäqu. Ther. m. einer
konvent. Behandl. (einschl. Antibiotika, Drainage u. immunsupp. Ther.)
nicht angesprochen haben. Kdr. u. Jugendl. (6 – 17 J.): Behandl. eines
schwergradigen, aktiven M. Crohn b. Pat., d. nicht auf eine konvent. Ther.
einschließl. Kortikosteroid, Immunmod. u. primärer Ernährungsther. angesprochen haben od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther.
REMICADE® wurde bei Kdr. u. Jugendl. nur in Komb. mit einer konvent.
immunsupp. Ther. untersucht. Colitis ulcerosa: B. mittelschwerer bis
schwerer aktiver Colitis ulcerosa b. erw. Pat., d. auf eine konvent. Ther.,
einschl. Kortikosteroide u. 6-MP od. AZA, unzureich. angesprochen haben,
od. b. Unverträglichkeit od. Kontraindikationen f. solche Ther. Ankylosierende Spondylitis: B. schwerwiegender, aktiver ankylosierender Spondylitis bei erw. Pat., die auf eine konvent. Ther. unzureichend angesprochen
haben. Psoriasis-Arthritis: B. aktiver u. fortschreitender Psoriasis-Arthritis
b. erw. Pat., wenn deren Ansprechen auf eine vorhergehende krankheitsmod., antirheumat. Arzneimittelther. unzureichend gewesen ist. Verabr. in
Komb. m. MTX od. als Monother. b. Pat. m. Unverträglichk. od. Kontraind.
gg. MTX. Psoriasis: B. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis b.
erw. Pat., d. auf eine andere system. Ther. (einschl. Ciclosporin, MTX od.
PUVA) nicht angesprochen haben, b. denen eine solche kontraind. ist od.
nicht vertragen wird. Gegenanz.: Tuberkulose od. and. schwere Infekt.
wie Sepsis, Abszesse u. opportunist. Infekt., Überempfindl. geg. d. Wirkstoff od. sonst. Bestandt. d. Produkts od. geg. murine Proteine, mäßiggr.
od. schwere Herzinsuff. (NYHA-Klasse III/IV). Schwangersch. u. Stillzeit.
Vors. bei: Pat., d. Immunsupp. vor od. währ. d. Behandl. m. REMICADE®
absetzen (höheres Risiko e. Ak-Bild.). Pat. m. chron. Infekt. bzw. m. Anamnese rezidiv. Infekt. od. m. begl. immunsupp. Medik. Sorgf. NutzenRisiko-Abw. bei Pat., die i. Gebieten gewohnt haben o. i. Gebiete gereist
sind, i. denen invasive Pilzinfekt., wie z. B. Histoplasmose, Kokzidioidomykose o. Blastomykose, endem. vorkommen. Hinsichtl. aktiver od. inaktiver
(„latenten”) Tuberkulose vor Behandl. detaill. Anamnese u. geeign. Unters., d.h. Tuberkulinhauttest u. Thoraxröntgenaufn. Therapie inaktiv. Tuberk. vor REMICADE® Gabe. M.-Crohn-Pat. m. Fistelbildung u. akut eitrigen Fisteln: mögl. Infektionsquelle (insbes. Abszess) ausschließen. Pat.
vor Ther. auf HBV untersuchen. Hep.-B-Dauerträger während u. mehrere
Monate nach Behandl.ende überwachen, bei HBV-Reaktiv. Ther.abbruch.
Pat. m. Sympt. od. Anz. e. Leberfunktionsstör. auf Leberschäd. untersuchen. Komb. mit Anakinra od. Abatacept nicht empf. Pat. a. Anzeichen.
e. Infekt. überwachen. Auch b. Wechsel zw. biolog. DMARDs. B. Pat. m.
vorbest. od. kürzl. aufgetr. demyelin. Erkrank. d. ZNS vor Ther. sorgf.
Nutzen-Risiko-Abwäg. Pat. m. mal. Erkrank. in d. Anamn., b. Pat. mit erhöhtem Risiko f. mal. Erkrank. infolge starken Rauchens od. bei Pat., d.
eine mal. Erkrank. entwickeln u. weiterbehandelt werden sollen, b. Pat.
m. Psoriasis u. extensiver immunsupp. Ther. od. längerfr. PUVA-Behandl.
in d. Anamn. Risikoabwäg. b. jungen Pat. m. M. Crohn o. Colitis ulcerosa
u. gleichz. od. unmittelbar vorang. Ther. m. Azathioprin o. 6-MP (hepatospl. T-Zell-Lymph. beschrieben). Pat. m. Colitis ulcerosa, d. erhöhtes
Risiko f. Dysplasie od. Kolonkarz. haben od. die in d. Vorgeschichte Dysplasie od. Kolonkarz. aufweisen. Pat. m. leichter Herzinsuff. Außer b. M.
Crohn nicht zur Anw. b. Kdr. u. Jugendl. < 18 Jahren empf. aufgr. unzur.
Daten zu Unbedenklichk. u. Wirksamk. Kdr. u. Jugendl. m. M. Crohn mglst.
vor Ther.beginn gem. Impfempf. impfen. Spez. Unters. b. Pat. m. Leberod. Nierenerkrank. wurden nicht durchgeführt. B. älteren Pat. bes. Aufmerksamkeit bzgl. Infektionen. Hinw.: Empfängnisverh. während Behandl. u. über 6 Mon. nach letzter Infusion anw. Mind. 6 Mon. nach
letzter Infusion nicht stillen. Nebenw.: Sehr häufig: Virusinfekt. (z. B. Influenza, Herpes-Virus-Infekt.), Kopfschmerzen, Infekt. d. oberen Respirationstrakts, Sinusitis, Abdominalschm., Übelk., infusionsbed. Reakt.,
Schmerzen. Häufig: bakt. Infekt. (z. B. Sepsis, Cellulitis, Abszess), Neutropenie, Leukopenie, Anämie, Lymphadenopathie, allerg. Reakt. d. Respirationstr., Depress., Schlaflosigk., Schwindel/Benommenheit, Hypästhesie,
Parästhesie, Konjunktivitis, Tachykardie, Herzklopfen, Hypotonie, Hypertonie, Ekchymose, Hitzewall., Erröten, Infekt. d. unteren Respirationstrakts (z. B. Bronchitis, Pneumonie), Dyspnoe, Epistaxis, Gastrointestinalblut., Diarrhoe, Dyspepsie, gastroösoph. Reflux, Obstipat., Leberfunktionsstör., erhöhte Transaminasen, Neuauftr. od. Verschlecht. e. Psoriasis,
einschl. pustulöser Formen e. Psoriasis (primär palmar/plantar), Urtikaria,
Hautausschlag, Pruritus, Hyperhidrose, Hauttrockenheit, Pilzdermatitis,
Ekzem, Alopezie, Harnwegsinfekt., thorakale Schmerzen, Ermüdung, Fieber, Reakt. a. d. Injektionsstelle, Frösteln, Ödem. Gelegentlich: Tuberkulose, Pilzinfekt. (z. B. Candidose), Thrombozytopenie, Lymphopenie, Lymphozytose, anaphylaktische Reakt., Lupus-ähnl. Syndrom, Serumkrankheit
od. Serumkrankheit-ähnl. Reakt., Amnesie, Agitation, Verwirrtheit, Somnolenz, Nervosität, Krampfanfälle, Neuropathie, Keratitis, periorbitales
Ödem, Hordeolum, Herzinsuff. (Neuauftr. od. Verschlimm. e. Herzinsuff.),
Arrhythmie, Synkope, Bradykardie, periph. Ischämie, Thrombophlebitis,
Hämatom, Lungenödem, Bronchospasmus, Pleuritis, Pleuraerguss, Darmwandperforation, Darmstenose, Divertikulitis, Pankreatitis, Cheilitis, Hepatitis, Leberzellschaden, Cholezystitis, Blasenbild., Mykosen d. Haut/
Onychomykose, Seborrhoe, Rosacea, Hautpapillome, Hyperkeratose, Pigmentanomalie, Arthralgie, Myalgie, Rückenschmerzen, Pyelonephritis,
Vaginitis, verzög. Wundheilung, Nachweis v. Auto-AK. Selten: Meningitis,
opport. Infekt. (wie invas. Pilzinfekt. [Pneumocystose, Histoplasmose,
Aspergillose, Kokzidioidomykose, Kryptokokkose, Blastomykose], bakt.
Infekt. [atyp. mykobakt., Listeriose, Salmonellose] u. Virusinfekt. [Cytomegalievirus]), parasit. Infekt., Reakt. e. Hep. B, Lymphom, Non-HodgkinLymphom, Morbus Hodgkin, Leukämie, Agranulozytose, thrombot.-thrombozytop. Purpura, Panzytopenie, hämolyt. Anämie, idiopath. thrombozytop. Purpura, anaphyl. Schock, Vaskulitis, Sarkoid-ähnl. Reakt., Apathie,
Myelitis transversa, demyelin. Erkrank. d. ZNS (z. B. Multiple-Skleroseartige Erkr. u. Optikusneuritis), periph. demyelin. Erkrank. (z. B. GuillainBarré-Syndrom, chron. entzündl. demyelin. Polyneuropathie u. multifok.
motor. Neuropathie), Endophthalmitis, Zyanose, Perikarderguss, Kreislaufversagen, Petechien, Gefäßspasmus, interstit. Lungenerkr. (einschl.
schnell fortschr. Erkr., Lungenfibrose u. Pneumonitis), Autoimmunhepatitis, Ikterus, tox. epiderm. Nekrolyse, Stevens-Johnson-Syndrom, Erythema multiforme, Furunkulose, granulomatöse Läsion, Stör. d. Komplementsystems. Nicht bekannt: hepatospl. T-Zell-Lymph. (haupts. bei Adolesz. u. jungen Erw. mit M. Crohn u. C. ulcerosa), vorüberg. Sehverlust. u.
myokard. Ischämie/Herzinf., der/die währ. od. innerh. v. zwei Std. n. Infusion auftr., Leberversagen. Die Elimination von Infliximab kann bis zu
6 Monate dauern. Folg. NW häufiger b. Kdr. u. Jugendl. m. M. Crohn
(REACH-Studie): Anämie, Blut im Stuhl, Leukopenie, Hautrötung, Virusinfekt., Neutropenie, Knochenfrakt., bakt. Infekt., allerg. Reakt. d. Atemwege, Infektionen. Berichte n. Markteinf. ü. schwerw. NW bei Kdr. u.
Jugendl. umf. Malignome, einschl. hepatospl. T-Zell-Lymph., Non-Hodgkin-Lymphom, vorüberg. Anorm. d. Leberenzyme, Lupus-ähnl. Syndr. u.
pos. Autoantikörper. Verschreibungspflichtig.
Stand: 07/2011
Bitte lesen Sie vor Verordnung von Remicade ® die Fachin­
formation!
Pharmazeutischer Unternehmer:
Janssen Biologics B.V., Einsteinweg 101, 2333 CB Leiden, Niederlande
Lokaler Ansprechpartner:
MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar
®
1. Bei Rheumatoider Arthritis. Dirven et al. ACR 2010, Abstract 334, mittlere Dauer der
arzneimittelfreien Remission: 31 Monate, Completers analysis, n=97/128, 2. Shergy
WJ et al. J Rheumatol. 2002; 29: 667 – 677, 3. Quinn MA et al. Arthritis Rheum 2005;
52:27-35, 2-Jahresdaten, 4. Smolen JS et al. Arthritis Rheum 2006; 54: 702-710,
5. Data on File PSUR (Nr. 22, August 2010) - ESSEx PhARMA GMBh, JANSSEN BioloGiCS
B.V.. in allen indikationen gemeinsam: Rheumatoide Arthritis, Ankylosierende Spondylitis,
Psoriasis-Arthritis, Plaque-Psoriasis, Morbus Crohn, Päd. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
02.11.11 10:49
Vermischtes
Die elektronische Gesundheitskarte wird flächendeckend eingeführt
„Nur die IT-Industrie profitiert“
Nachdruck
des Interviews aus
der Stuttgarter Zeitung,
mit freundlicher
Genehmigung
der Herausgeber.
N
ach jahrelangem Streit und
Verzögerungen erhalten seit
Anfang Oktober 70 Millionen
Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Bis Jahresende werden 6,5 Millionen Menschen diese
Karte erhalten; Mitte 2013 sollen sie
dann alle haben.
In der ersten Variante werden auf
der eGK nur die sogenannten Stammdaten festgehalten. Tritt das Projekt in
die nächste Phase der Entwicklung, soll
durch eine flächendeckende Anbindung an Rechenzentren weitaus mehr
möglich sein. Vorgesehen ist eine Patientenakte, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.
Rezepte sollen elektronisch ausgestellt
werden können, die Papierfassung
wird überflüssig. Geplant ist auch,
Angaben für den Notfall zu speichern,
darunter die Blutgruppe, Allergien
oder sonstige Auffälligkeiten.
Kultur im Siegfried-Häußler-Haus
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg –
Bezirksdirektion Stuttgart – gemeinsam
mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Einladung zum Weihnachtskonzert
mit dem Stuttgarter Ärzteorchester
Dirigent: Dr. med. dent. Arnold Waßner
Solisten: Duo Fiolano – Charlotte Balle, Violine
und Magdalena Galka, Klavier
Freitag, den 2. Dezember 2011, 20.00 Uhr
im Hause der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Programm:
Felix Mendelssohn Bartholdy, Konzert für Violine, Klavier
und Orchester d-Moll
Pause
Samuel Barber, Adagio for Strings
(Änderungen vorbehalten)
Franz Schubert, Sinfonie Nr. 6 C-Dur
Der Eintrittspreis für dieses Konzert beträgt 15,00 Euro für Erwachsene, für
Kinder unter zwölf Jahren 5,00 Euro. Wir senden Ihnen gerne die gewünschte
Anzahl Karten zu. Eine vorherige schriftliche Kartenbestellung ist unbedingt
erforderlich! Karten können Sie unter folgender Anschrift bestellen:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Frau Jungbauer,
Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag
Ihrer gewünschten Karten auf das Konto bei der Deutschen Apotheker- und
Ärztebank, BLZ 300 606 01, Kontonummer 163 16 08, Stichwort „Weihnachtskonzert“. Sie können Ihrer Kartenbestellung auch Bargeld in entsprechender
Höhe beifügen. Nach dem Zahlungseingang senden wir Ihnen die Karten
umgehend zu.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Konzertkarten
nicht zurücknehmen können!
Das gleiche Konzert findet am Samstag, den 03. 12. 2011 um 20.00 Uhr im
Mozartsaal der Stuttgarter Liederhalle statt. Der Kartenverkauf für dieses Konzert erfolgt über SKS Russ, Telefon (07 11) 1 63 53 21 und an der Abendkasse.
574
ÄBW 11 • 2011
Verzögert wurde das Projekt
durch technische Probleme und Widerstände unter anderem in der Ärzteschaft, die auch weiterhin Bedenken anmeldete. Über die Sicherheit
und den Nutzen der Karte sprach
Stefan Kister mit Prof. Christoph Fasel
(Foto), stellvertretender Vorsitzender
der Verbraucherkommission BadenWürttemberg und früherer Leiter der
Henri-Nannen-Journalistenschule.
Herr Fasel, ist der Start der
elektronischen Gesundheitskarte
der erste Schritt hin zum gläsernen
Patienten?
Prof. Fasel: Ich fürchte tatsächlich,
dass genau dies passieren wird. Es ist
der Versuch, das jetzt durch die Hintertür einzuführen.
Es wurden aber doch eine ganze Reihe Sicherheitsvorkehrungen
getroffen, zunächst ist die Karte ja
nicht mehr als eine etwas erweiterte gewöhnliche Versicherungskarte.
Prof. Fasel: Die IT-Industrie musste
nach den schwerwiegenden Bedenken, die etwa in den schwarz-gelben
Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle gespielt haben, zurückrudern. Denn sie konnte keinerlei Garantie für absolute Datensicherheit
geben. Und daran hat sich nichts
geändert. Sobald sie einen solchen
Datenpool auf wie auch immer gearteten vernetzten Servern lagern, und
eben nicht dezentral bei 120 000
Hausärzten auf ihren Praxiscomputern, entstehen Begehrlichkeiten.
Und zwar bei all denen, die an
diesen Daten hohes wirtschaftliches
Interesse haben. Man darf nicht vergessen, das sind die intimsten Daten
bis hin zu psychologischen Unregelmäßigkeiten, venerischen Krankheiten
oder genetischen Defekten. Man stelle sich vor, was eine Lebensversicherung dafür bieten würde, wenn sie nur
auszugsweise die Daten von potenziellen Versicherten abgleichen
könnte. Die Computerkriminalität
steigt an. Wir müssen damit rechnen,
dass die Attacken und die technischen
Mittel zunehmen werden.
Aber die eigentlich sensiblen
Daten sollen zumindest vorerst ja
noch gar nicht eingespeist werden.
Prof. Fasel: Dies kann aber nur eine
Zwischenstufe sein, denn wenn man
erreichen will, was man den Kostenträgern versprochen hat, dann geht das
nur über den vollen Zugriff auf alle
Daten. Sonst wäre die Karte ja sinnlos.
Nur wenn wirklich auf die Datensätze
von etwa 73 Millionen Patienten zentral zugegriffen werden kann, würden
die Argumente ja zutreffen, mit denen
die Industrie versucht, dieses Prinzip
an die Krankenkassen und den Staat
zu verkaufen: die Vermeidung von
Doppelbehandlungen und so weiter.
Eine zentrale Datenhaltung aber ist
unserer Ansicht nach in keiner Weise
mit den Datenschutzbestimmungen
und den Sicherheitsbedürfnissen der
Versicherten zu vereinbaren.
Man erhoffte sich doch einen
erheblichen therapeutischen und
ökonomischen Nutzen?
Prof. Fasel: Die medizinischen Effekte sind mehr als zweifelhaft. Alle ökonomischen Kosten-Nutzen-Abwägungen
deuten darauf hin, dass man es hier vor
allem mit einem gigantischen Arbeitsbeschaffungsprogramm für bestimmte
Zweige der IT-Industrie zu tun hat, ohne
nennenswerten Nutzen für Arzt und
Patienten. Sein Preis aber ist unter anderem die Aushöhlung der ärztlichen
Schweigepflicht, des Kernbestandteils
der Arzt-Patienten-Beziehung.
Wie steht es um die praktische
Handhabbarkeit?
Prof. Fasel: Der vom Patienten
beizubringende sechsstellige PINCode ist für ältere Menschen eine
Zumutung. In den Versuchspraxen
zeigte sich ein großer Teil von ihnen
völlig überfordert: Der erhoffte Sicherheitsaspekt wurde im Übrigen
dadurch unterlaufen, dass die Nummer schriftlich aufgezeichnet wurde.
Ist diese nun eingeführte abgespeckte Version möglicherweise
ein Ausstieg auf Raten?
Prof. Fasel: Am vernünftigsten
wäre es in der Tat, dieses Konzept, so
wie es ist, zu beerdigen. Ich befürchte
aber eher eine Salamitaktik. Man wird
sagen: „Wir haben diese Karte in verschiedenen Gebieten in der und der
Ausbaustufe eingeführt, jetzt müssen
wir den nächsten Schritt auch noch
machen.“
Vermischtes
Wahlen beim Krankenhausärzte-Verband
Neuer MB-Vorsitzender
A
nfang Oktober trafen sich die
45 neu gewählten Delegierten
zur Hauptversammlung des
Marburger Bundes (MB), Landesverband Baden-Württemberg, in Stutt­
gart. Neben berufs- und tarifpolitischen Fragen, die vom Vorsitzenden
Dr. Josef Ungemach in einem Rückblick auf die vergangene Amtszeit des
Vorstands aufgegriffen wurden, stand
das Thema „Arbeitsplatz Krankenhaus“ im Mittelpunkt der Versamm-
lung. Weiterer Hauptpunkt waren
die Wahlen, insbesondere die des
Landesvorstands.
Zum neuen ersten Vorsitzenden
wurde Dr. F. J. Reuther gewählt. Der
bisherige Amtsinhaber, Dr. J. Ungemach, der dem Landesverband zwölf
Jahre vorgestanden hatte, stellte sich
nicht mehr zur Wahl. Als zweiter Vorsitzender wurde Dr. M. Fabian bestätigt. Als Vertreter der Bezirke wurden
in den Vorstand gewählt: Dr. W. Imrich
(NW), Dr. P. Gasteiger (NB), Dr. P.
Tränkle (SB) und Dr. M. Schulze (SW).
Darüber hinaus wurden sieben Beisitzer gewählt: Dr. U. Schuss, Dr. M.
Hodapp, Dr. J. Kußmann, A. Knöll,
C. Mohrhardt, H. Gromann und Dr.
U. Voshaar.
Dr. Ungemach wurde in Anerkennung seiner herausragenden Verdienste um das Wohl des Verbandes
und seiner langjährigen Tätigkeit als
Erster Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden und damit verbunden zum
Ehrenmitglied ernannt. Neben ihm
wurden auch Dr. U. Wahl und Dr.
G. Schade zu Ehrenmitgliedern ernannt.
Weitere Infos:
www.marburger-bund-bw.de
Neuer Erster
Vorsitzender des MB
in Baden-Württemberg:
Dr. F. J. Reuther
C
Ehemaliger Präsident der Bundesärztekammer verstorben
Universitätsklinikum Freiburg beruft Siewert und Keil
Ärzteschaft trauert um
Professor Jörg-Dietrich Hoppe
Neues Führungsteam
Der langjährige Präsident der Bun­
desärztekammer (BÄK), des Deutschen
Ärztetages und der Ärztekammer Nord­
rhein, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, ist
am 7. November im Alter von 71 Jahren
verstorben. „Mit Jörg-Dietrich Hoppe
verliert die deutsche Ärzteschaft viel zu
früh nicht nur einen ihrer großen Präsidenten und einen leidenschaftlichen
Kämpfer für den freiheitlichen Arztberuf,
sondern auch einen ganz außergewöhnlichen Menschen“, sagte BÄK-Präsident
Dr. Frank Ulrich Montgomery. „In einem
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe politischen Umfeld, in dem täglich um
Geld, Macht und Interessen gerungen
wird, ist er Arzt geblieben und hat sich seine Menschlichkeit bewahrt.
Er ist mit Intelligenz und Witz, mit Nachdruck und Leidenschaft täglich
für die Belange von Ärzten und Patienten eingetreten. Es ging ihm nie
um Macht, immer nur um Medizin. Deshalb war er ein glaubwürdiger
Vertreter der deutschen Ärzteschaft.“
Über viele Jahre hat Prof. Hoppe die Politik und das Ansehen der
deutschen Ärzteschaft maßgeblich geprägt. Immer wieder hat er dabei
die drängenden Probleme der Zeit angesprochen, auch wenn sie un­
populär waren. Gegen alle politischen Widerstände hat er gesellschaftliche Diskussionen angestoßen wie zuletzt die Debatte um Rationierung
und Priorisierung in der Medizin. Er hat vor der Kommerzialisierung der
Medizin ebenso gewarnt wie vor der staatlichen Überreglementierung
der Freiberuflichkeit des Arztberufes.
Zwölf Jahre lang, bis zum 2. Juli diesen Jahres, führte er die Geschicke
der deutschen Ärzteschaft. „Mit Jörg Hoppe geht ein guter Mensch,
ein großartiger Arzt und ein echter Anwalt der Patienten von uns“,
sagte Montgomery. „Die deutsche Ärzteschaft trauert um einen großen
Kollegen.“
D
er Aufsichtsrat des Univer­
sitätsklinikums Freiburg hat
Anfang Oktober Professor
Dr. Jörg Rüdiger Siewert (Foto) zum
Leitenden Ärztlichen Direktor und
Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums Freiburg bestellt.
Neuer Kaufmännischer Direktor
wird Dipl.-Kfm. Reinhold Keil. Die
Wissenschaftsministerin des Landes
Baden-Württemberg, Theresia Bauer, sagte, nach einer langen Phase
der Ungewissheit sei nun ein erstklassiges Führungsteam und damit eine solide Lösung für die
Leitung gefunden.
Anzeige
Rechts- und Steuerberatung
für die Heilberufe
RAe Volz Angelstorf Manok Lehmann & Partner
Stb Strobel & Sorg
Meersburger Str. 3
88213 Ravensburg
T 07 51 9 77 10-0
F 07 51 9 77 10-10
www.rae-volz.de
www.stb-strobel.de
RA Andreas Manok LL.M.
Master of Laws (Medizinrecht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stb Constantin Sorg
Dipl. Betriebswirt (BA)
ÄBW 11 • 2011
575
Vermischtes
Einschreibung für Psychiater, Neurologen und Psychotherapeuten
Neuer Selektivvertrag
M
itte Oktober starteten die
AOK Baden-Württemberg
sowie die Bosch BKK mit den
ärztlichen und psychotherapeutischen Vertragspartnern MEDI BadenWürttemberg, Landesverband des
Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte, Deutsche PsychotherapeutenVereinigung sowie Freie Liste der
Psychotherapeuten einen neuen Facharztvertrag nach § 73 c SGB V zur
besseren Versorgung in den Bereichen
Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie. Der Vertrag ermöglicht eine
schnelle, strukturierte und flexibel auf
die Bedürfnisse der Patienten zugeschnittene Behandlung. Mit diesem
innovativen Versorgungsansatz wollen die Vertragspartner dem zunehmenden Versorgungsbedarf aufgrund
psychischer Erkrankungen nach­
haltiger begegnen. Fachärzte und
Psychotherapeuten in ganz BadenWürttemberg können sich ab sofort
einschreiben. Voraussichtlicher Versorgungsbeginn ist Anfang 2012.
Wie bei den anderen 73 c-Ver­
trägen bilden strukturierte und leit­
linienorientierte Versorgungspfade
mit konkreten patientenbezogenen
Zielen die Grundlage der Behandlung. Im Versorgungsfokus steht die
Therapie der wachsenden Zahl
schwerwiegender und aufwendiger
Krankheitsbilder, insbesondere auch
durch eine bessere Zusammenarbeit
zwischen den ambulanten Fachärzten und den Hausärzten. Die
­Vergütung im neuen Vertrag setzt
sich zusammen aus einem sinnvollen
Mix aus Pauschal- und Einzelleistungsvergütungen sowie Qualitätszuschlägen. Damit sollen einerseits
eine leitliniengerechte Behandlung
inklusive aller notwendigen Unter­
suchungen sichergestellt und gleichzeitig finanzielle Fehlanreize für unnötige Untersuchungen vermieden
werden.
Ausstellungen in baden-württembergischen Museen
Kunst & Kultur
Naturwissenschaft und Technik
Hauskauf ist Vertrauenssache
James Frazer Stirling
Experimenta Heilbronn
Dauerausstellung
Städtisches Kunstmuseum, Reutlingen
29. 10. 2011 bis 08. 01. 2012
Staatsgalerie Stuttgart
bis 15. 01. 2012
Unter dem Motto „Entdecken, erleben, erkennen“ werden Naturwissenschaften und Technik
besonders für Kinder und Jugendliche begreifund erlebbar gemacht. Die Ausstellung ist in
vier Themenwelten mit 150 interaktiven Exponaten unterteilt, die alle zum Experimentieren
einladen. Es schließen sich die „Talentschmieden“ an, wo die Besucher sich in Lieblingsthemen vertiefen können, die sich zuvor herauskristallisiert haben. Vom Basteln eines eigenen
kleinen Autos über die Gestaltung einer Zeitungsseite bis zur Produktion eines eigenen
Films reichen die Möglichkeiten. In der „akademie junger forscher“ mit drei Laboren und zwei
Ateliers steht das Experimentieren unter pädagogischer Anleitung im Mittelpunkt.
Für seine typischen Arbeiten druckt der Leipziger Künstler Benjamin Badock im Hand­
abrieb immer neue Farbschichten überein­
ander. Die opulente Farbigkeit und die haptische Präsenz, die er dadurch in seinen
großformatigen druckgrafischen Blättern erreicht, gibt diesen eine gewisse Nähe zur
Malerei. Gleichzeitig ist ein strenges Raster
typisch für diese Arbeiten. In den Farbverläufen seiner Arbeiten findet der japanische
Farbholzschnitt ein zeitgemäßes Echo und in
den Signal- und Neonfarben, die häufig zum
Einsatz kommen, klingen die Errungenschaften
der Pop-Art nach. Was so eindeutig zeitgenössisch daher kommt, reflektiert in vielfältiger
Weise auch die Kunstgeschichte.
Gezeigt werden über 300 Architekturzeichnungen, großformatige Modelle und Fotografien, die James Frazer Stirlings gebautes wie
ungebautes Werk anschaulich werden lassen.
Darunter sind so berühmte Entwürfe wie die
Neue Staatsgalerie Stuttgart, das Engineering
Building der Universität Leicester, die History
Faculty in Cambridge, das Wissenschaftszentrum in Berlin, aber auch bislang nur selten
gezeigte bzw. völlig unbekannt gebliebene
Projekte aus einer über 40-jährigen Schaffenszeit. Die Ausstellung ist nicht allein als monografische Retrospektive angelegt, sondern
vermittelt auch präzise Einblicke in den Entwurfsprozess des Architekten und Stirlings
Wirken als Lehrer.
Weitere Infos:
www.experimenta-heilbronn.de
576
ÄBW 11 • 2011
C
Weitere Infos:
www.reutlingen.de
C
Weitere Infos:
www.staatsgalerie.de
C
Fortbildung, Seminare & Kongresse
Anzeige
TERMIN
Start
15. / 16. 10. 2011
THEMA
Curriculum Fachgebundene
Zusatzweiterbildung
Psychotherapie / Schwerpunkt
­Verhaltenstherapie
(nach WBO der LÄK Ba-Wü)
ORT
Mannheim
auch Einzelmodule
für Gasthörer
belegbar
– alle Kurse zertifiziert –
VERANSTALTER
IVT-Kurpfalz
Augustaanlage 7–11
68165 Mannheim
E-Mail: [email protected]
Tel. (06 21) 41 53 64
Info-Download: www.ivt-kurpfalz.de
Kurs 3: 25. – 27. 11. 2011 Psychosomatische
69115 Heidelberg
Dr. Olschewski-Hattenhauer und
Kurs 4: 16. – 18. 12. 2011 Grundversorgung
Dr. Oberweis-Nienburg
Balint-Gruppe, Progressive Muskelent­spannung
Tel. (0 62 21) 16 35 24
Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung
E-Mail: [email protected]
03. 12. 2011
Fuß- und SprunggelenksHörsaal der Kinderklinik Orthopädischen Universitätsklinik Tübingen
9.00 – 13.00 Uhr
Symposium
des Universitätsklinikums Kontakt: [email protected]
„Neues und Bewährtes“
Tübingen
Hoppe-Seyler-Str. 1
72076 Tübingen
Freiburg i. Brsg.
Anmeldung / Auskunft:
Nächster Start
Zusatzweiterbildung
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
Ende 2011
Psychotherapie – fachgebunden – Kursgebühr 3450,– Euro
(zahlbar in Raten)
[email protected]
2-jähriger Kurs
(260 Std.)
www.psysomgv.de
12 Wochenenden
START 02. / 03. 12. 2011 – 2012,
Tel. (07 61) 27 06 51 50
12 x jeweils Fr. – Sa. ganztags
Dr. Dr. med. Martin Dornberg
Dr. med. Blandine Niklaus
05. – 12. 12. 2012
Intensivkurs Psychosomatische
Freiburg i. Brsg.
Anmeldung / Auskunft:
Grundversorgung,
Kursgebühr 580,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
80 Std. (50 Std. Theorie / (zzgl. Balint)
[email protected]
Intervention zzgl. 30 Std. Balint)
www.psysomgv.de
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Anmeldung / Auskunft:
14. 01. 2012
Psychoonkologie
Kursgebühr: 100,– Euro
AK PSM e. V.
(Seminar, 8 Std.)
[email protected]
Dr. med. D. Noelle
www.psysomgv.de
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Anmeldung / Auskunft:
26. 01. 2012
Achtsamkeit MBSR
Kursgebühr: 425,– Euro
AK PSM e. V.
8 Wochen Kurs (34 Std.)
[email protected]
8 x Do. abends und 1 Sa. ganztags
www.psysomgv.de
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Anmeldung / Auskunft:
02. – 04. 02. 2012
Psychosomatische Weiterbildung Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 260,– Euro
AK PSM e. V.
in der Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
[email protected]
Block 1: „Die Patientin“
www.psysomgv.de
Tel. (07 61) 27 06 51 50
11. 02. 2012
Motivierende Gesprächsführung
Freiburg i. Brsg.
Anmeldung / Auskunft:
– Lösungsorientierte Gesprächs­
Kursgebühr: 100,– Euro
AK PSM e. V.
[email protected]
führung im Medizinischen Alltag
www.psysomgv.de
(Seminar, 8 Std., B. Engemann)
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Prof. Dr. med. G.-M. v. Reutern
Schwäbisches
IRSEER Ultraschall-Seminare
10. / 11. 03. 2012
VL: Prof. Dr. med. G.-M. v. Reutern,
Bildungszentrum
1. Tag: 9.00 – 21.30 Uhr CW Doppler + Duplex
Prof. Dr. med. Eva Bartels,
Kloster IRSEE
2. Tag: 8.00 – 16.00 Uhr Aufbau- und Abschlusskurse:
Prof. Dr. med. Bernd Arnolds,
Klosterring 4
Dr. Frank Lössner,
87660 Irsee
– Extrakranielle Gefäße
Pauschalpreis
Dr. Peter Baron v. Bilderling
580,– Euro
Anmeldung:
für jeden Zwei-Tageskurs – Periphere Arterien und Venen,
Helga Preissler
angiolog. US-Diagnostik
inkl. Kaffeepausen,
Tel. (0 83 41) 4 14 25
3 x Buffet mit je
Fax (0 83 41) 54 51
– Intrakranielle Gefäße
1 Getränk nach Wahl
E-Mail: [email protected]
Programm:
Nach DEGUM, KBV, BLAEK
www.irseer-ultraschallseminare.de
14. – 18. 03. 2012
Weiterbildungskurse
Leitung: Dr. U. Friedrich, Dr. A. Wegener
Homöopathie
Baden-Baden
Anmeldung / Auskunft:
A, B, C, D
Tel. (0 72 21) 39 08 41
(40 Std. je Kurs)
[email protected]
Zum Gedenken
MU Dr. Univ. Palackiana Olomucensis
Georgij Kelin, Rosenfeld
Dr. med. Walter Karl Erban,
Ludwigsburg
Dr. med. Gerhard Wulf,
Stuttgart
Ingeburg Göpfert,
Bietigheim-Bissingen
Dr. med. Hildegard Bautz,
Welzheim
Daniela Bischofberger,
Aichelberg
Dr. med. Rainer Landschütz,
Baden-Baden
Dr. med. Wolfgang Baumann,
Rottweil
Dr. med. Wolfgang Grimminger,
Lorch
Dr. med. Guido Doerr,
Nürtingen
Dr. med. Christa Jakusen,
Crailsheim
Dr. med. Gertrud Lukanow-Moehring,
Lörrach
Prof. Dr. med. Ulrich Spiegelberg,
Stuttgart
Dr./Univ. Budapest Tamas György,
Karlsruhe Dr. med. Rainer Schretzmann,
Brigachtal
Dr. med. Karl-Ludwig Scheid,
Herrenberg
Dr. med. Jan Tümmers,
Göppingen
Dr. med. Karl Wurster,
Stuttgart
Dr. med. Hans-Joachim Liewald,
Stuttgart
Prof. Dr. med. Heinz Henseler,
Tübingen
Dr. med. Wolfgang Körner,
Pfullendorf
Dr. med. Herwig Berg,
Friedrichshafen
Dr. med. Siegfried Hiendlmayr,
Isny
Dr. med. Michael Zwanzig,
Schluchsee
Dr. med. Hanns-Friedrich König,
Stuttgart
Dr. med. Willi Kammler,
Herdwangen-Schönach
578
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 22. 01. 1928
† 14. 04. 2010
* 06. 01. 1929
† 25. 12. 2010
* 01. 11. 1924
† 03. 01. 2011
* 08. 10. 1923
† 09. 03. 2011
* 08. 07. 1926
† 01. 05. 2011
* 16. 02. 1945
† 25. 07. 2011
* 05. 10. 1913
† 01. 08. 2011
* 09. 08. 1948
† 04. 08. 2011
* 03. 08. 1955
† 05. 08. 2011
* 11. 03. 1922
† 10. 08. 2011
* 31. 10. 1915
† 21. 08. 2011
* 31. 08. 1917
† 22. 08. 2011
* 10. 10. 1919
† 22. 08. 2011
* 09. 12. 1937
† 23. 08. 2011
* 02. 03. 1931
† 24. 08. 2011
* 22. 12. 1930
† 31. 08. 2011
* 15. 10. 1939
† 03. 09. 2011
* 25. 10. 1917
† 04. 09. 2011
* 27. 05. 1921
† 05. 09. 2011
* 07. 05. 1933
† 09. 09. 2011
* 29. 11. 1920
† 11. 09. 2011
* 28. 07. 1923
† 12. 09. 2011
* 20. 12. 1917
† 15. 09. 2011
* 19. 06. 1943
† 22. 09. 2011
* 21. 04. 1920
† 23. 09. 2011
* 14. 03. 1920
† 08. 10. 2011
ÄBW 11 • 2011
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-21 54
Fax (07 11) 78 75-21 21
Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 12. Oktober 2011 gemäß
§ 103 Abs. 3 SGB V fest, dass
für bestimmte Arztgruppen in
einzelnen Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt
daher arztgruppenbezogen für
die nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen)
die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss
versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse
mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades
zu berücksichtigen sind – nur in
einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs.1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellun­
gen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der
jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach
Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer
der gemeinsamen Berufsaus­
übung oder der Anstellung. Ist
danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die
mit den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis
einschließlich 11. Januar 2012
beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen
sind. Die Entscheidung erfolgt
nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der
bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
des Approbationsalters und
der Dauer der Eintragung in die
Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf
die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Augenärzte:
Hohenlohekreis, Stuttgart.
Frauenärzte:
Stuttgart.
Hautärzte:
Schwäbisch Hall, Stuttgart.
Orthopäden:
Stadt Heilbronn.
Urologen:
Stuttgart.
Hausärzte:
Mannheim, Ostalbkreis,
Sigmaringen.
Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 12. Oktober 2011 gemäß
§ 103 Abs. 1 SGB V fest, dass
für bestimmte Arztgruppen in
Baden-Württemberg zusätzlich
zu seinen früher getroffenen
Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher
mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen
an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch
mit den jeweiligen Stadt- und
Landkreisen):
Frauenärzte:
Göppingen.
Hausärzte:
Böblingen, Ravensburg.
Feststellung der Mindest­
versorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 12. Oktober 2011 gemäß
§ 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V
Bekanntmachungen
in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Fassung vom 15. 02. 2007, zuletzt
geändert am 19. 05. 2011, in
Kraft getreten am 05. 08. 2011,
fest, dass in den nachstehenden
Planungsbereichen für ärztliche
Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von
25 Prozent und für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder
und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe
von 20 Prozent noch nicht
ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Stadt Heilbronn, Ostalbkreis,
Tuttlingen.
Leistungserbringer,
die ausschließlich Kinder
und Jugendliche psycho­
therapeutisch behandeln
Enzkreis, Landkreis Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Pforzheim, Tuttlingen.
Der Zulassungsausschuss
darf bis zur Höhe der in den
Planungsblättern ausgewiesenen
Anzahl Zulassungen erteilen.
Zulassungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils
vorrangig umzuwandeln, wobei
die Zulassungen nach Nr. 4
den Anstellungen vorangehen.
Maßgeblich für die Beendigung
der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge
der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung
oder der Anstellung. Ist danach
der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende
Anträge auf (Neu-)Zulassung zu
entscheiden, die mit den nach
§ 18 Ärzte-ZV erforderlichen
Unterlagen beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
der beruflichen Eignung, der
Dauer der bisherigen ärztlichen/
psychotherapeutischen Tätigkeit,
des Approbationsalters und
der Dauer der Eintragung in die
Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des
Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung
berücksichtigt werden.
In Baden-Württemberg geltende
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 12. Oktober 2011 gemäß
§ 103 Absatz 1 SGB V festgestellt,
dass für bestimmte Arztgruppen
in Baden-Württemberg die
Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind bzw.
(erneut) vorliegen. Damit gelten
mit verbindlicher Wirkung für
die Zulassungsausschüsse arztgruppenbezogen für die nach­
stehenden Planungsbereiche
(identisch mit den jeweiligen
Stadt- und Landkreisen) folgende
Zulassungsbeschränkungen:
Anästhesisten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Stadt
Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Fachärztlich tätige Internisten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch
Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Tübingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
ÄBW 11 • 2011
579
Bekanntmachungen
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut.
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-T
auber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
580
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen­
dingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim,
Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Hausärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
Freiburg, Heidelberg,
Heidenheim, Konstanz, Lörrach,
Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis,
Ravensburg, Rhein-Neckar-Kreis,
Schwäbisch Hall, Ulm, Waldshut.
Stuttgart, 12. 10. 2011
Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
ÄBW 11 • 2011
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Curriculum Psychosomatische
Grundversorgung (80 Std.)
nach den KV-Richtlinien –
in kleinen Gruppen
50 Std. Theorieseminare mit
verbaler Interventionstechnik
30 Std. patientenorientierte
Selbsterfahrungsgruppe/Balint
Termine:
Grund- und Aufbaukurs/
10 Samstage
(jeweils samstags,
9.00–16.15 Uhr)
4. Februar 2012
3. März 2012
5. Mai 2012
12. Mai 2012
30. Juni 2012
29. September 2012
27. Oktober 2012
3. November 2012
1. Dezember 2012
8. Dezember 2012
Das komplette Curriculum
erfordert eine Teilnahme an
allen vorgenannten Terminen.
Zertifizierte Fortbildung:
80 Punkte
Teilnehmergebühr: 980,00 Euro
(einschl. Tagungsverpflegung)
Leitung: Dr. med. B. Gramich,
Frau Dr. med. I. Rothe-Kirchberger/
Dr. med. H. Salge, Stuttgart
Tagungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, StuttgartDegerloch, Jahnstraße 5
Anmeldung bereits
jetzt möglich:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und Notfallmedizin
Frau Rosemarie Münst
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Kongress-Vorankündigung
„MEDIZIN 2012“
vom 27.–29. Januar 2012
in der Messe Stuttgart
47. Süddeutscher Kongress für
aktuelle Medizin der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit
Fachmesse für Medizintechnik,
Pharmazie, Praxis- und Klinik­
bedarf
Tagungsort: Messe Stuttgart
(beim Flughafen), Internationales
Congresscenter (ICS)
Zertifizierte Fortbildung
Kongress-Tagesübersicht
Freitag, 27. Januar 2012
9.00–12.45 und 14.15–18.00 Uhr
Ethik und Recht
am Lebensende
Dr. E. Bühler, Kirchheim/T.
Adipositas –
neue Entwicklungen
Prof. Dr. S. C. Bischoff, Stuttgart
Chirurgische Therapie
der Adipositas
Dr. R. Brydniak,
Villingen-Schwenningen
Jucken/Kratzen
bis der Schmerz kommt!
PD Dr. G. Menz/
Prof. Dr. Dr. J. Ring,
Hochgebirgsklinik Davos
Modernes Wundmanagement
Prof. Dr. R. Lobmann, Stuttgart
Aktuelles zur Fußgesundheit
mit praktischen Übungen
Dr. Dr. h. c. M. Gabel, Stuttgart
LNA-Fortbildung: Fit for
MANV? Innovative Konzepte
PD Dr. H. Genzwürker, Buchen
LNA in Baden-Württemberg:
Failure by Design?
Dr. E. Kehrberger, Ostfildern
MANV durch Umwelteinflüsse
Dr. A. Henn-Beilharz, Stuttgart
Kasuistiken:
Aus Erfahrungen lernen!
Dr. F. Koberne, Freiburg
Äußere Anwendungen
bei Schmerzpatienten
Dr. H. Merckens, Filderstadt
Der infektiologische Notfall
Prof. Dr. R. W. Braun, Esslingen
Schmerzhafter Bewegungs­
apparat – die Perspektive
des Rheumatologen
PD Dr. A. Schnabel, Bad Wildbad
Bekanntmachungen
Schwindel, Sturzneigung,
Parkinson-Syndrome –
Videoseminar für Hausärzte
Prof. Dr. A. Ceballos-Baumann,
München
Update Reisemedizin
Dr. Dr. P. Döller, Tübingen
Kleine und große Notfälle
in der Praxis
Dr. W. Hermann, Weil der Stadt
Sonographie-Forum 2011 –
Fit für die Praxis
(mit praktischen Übungen)
Dr. W. Bohle/Dr. K. Dirks/
Dr. E. Fröhlich, Stuttgart/
Dr. W. Heinz, Leonberg
Psychoonkologie
Frau Dr. I. Klapproth, Esslingen
Fallstricke und Irrtümer
in der Labordiagnostik
Prof. Dr. E. Wieland, Stuttgart
Schmerzen bei Kindern
Dr. A. Enninger/Dr. S. Illing,
Stuttgart
Der unruhige alte Patient
Dr. J. Fischer, Stuttgart
Samstag, 28. Januar 2012
9.00–12.45 und 14.15–18.00 Uhr
„Wir sind in Not“ –
Notfallsituationen in der
pädiatrischen Psychosomatik
Dr. K. Pölzelbauer, Heilbronn
Infektiologie
(aktuelle infektiologische
Fälle, Hepatitis B/C, HIV)
Dr. A. Trein, Stuttgart
Update Onkologie –
für Haus- und Fachärzte
Prof. Dr. G. Becker, Göppingen
Kardiozirkulatorische Notfall­
situationen mit EKG-Beispielen
Dr. A. Dorsch, Haimhausen
Umweltmedizin: Feinstaub –
gesundheitliche Auswirkungen
auf die Menschen
Dr. M. P. Jaumann, Göppingen
Fortbildung für Notärzte
und Rettungsassistenten:
– Polytrauma bei Kindern
PD Dr. F. F. Fernandez, Stuttgart
– Ersteintreffender Notarzt
beim MANV
J. Ruppert, Arzt, Stuttgart
– Fokussierter Ultraschall
in der Notfallmedizin
Dr. W. Heinz, Leonberg
Der kardiologische Notfall
in der Praxis
Prof. Dr. B.-D. Gonska, Karlsruhe
Neuropathischer Schmerz –
Kopfschmerz – Rückenschmerz
– Neue Optionen in der
speziellen Schmerztherapie
Prof. Dr. A. Lindner, Stuttgart
Endokrinologie und Schmerz
Prof. Dr. R. Lobmann, Stuttgart
Notfälle in der Psycho­
somatischen Medizin
Frau Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn,
Stuttgart
Update Pädiatrie – Pädiatrie
für den niedergelassenen Arzt
Prof. Dr. M. Teufel, Böblingen
Arzneimittelinteraktionen
mit Analgetika
Frau Prof. Dr. J. C. Stingl, Ulm
Update Gastroenterologie/
Hepatologie
Prof. Dr. M. Geißler, Esslingen
Medizinische Statistik –
Höhere Mathematik oder
griechisches Orakel?
Prof. Dr. W. Gaus, Ulm
Update Gynäkologie
und Geburtshilfe –
für alle Fachgebiete
Prof. Dr. A. Hettenbach,
Göppingen
Otitis, Sinusitis und Pharyn­
gotonsillitis – Behandlung
durch den Allgemeinmediziner
Dr. U. Schuss, Stuttgart
Update Rückenschmerz – aus
verschiedenen Perspektiven
PD Dr. M. Sarkar/
Prof. Dr. H. Hanke, Stuttgart
4. Netzwerkertreffen
Süddeutschland
– Mehrwert
durch Kooperation –
Palliativversorgung
in Baden-Württemberg
9.30–15.00 Uhr
Veranstalter:
Akademie Kreiskliniken Esslingen,
73230 Kirchheim/Teck
Sonntag, 29. Januar 2012
9.00–14.45 Uhr
Update Augen – Die häu­
figsten Augenkrankheiten
PD Dr. G. Sauder, Stuttgart
Integrative Onkologie
im Spannungsfeld
zwischen Hightech Medizin
und Menschlichkeit
Dr. S. Hiller, Filderstadt
Update Kardiovaskuläre Pro­
bleme beim älteren Menschen
Prof. Dr. B.-D. Gonska, Karlsruhe/
Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen
Update Kardiologie
Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen
Psychotherapie in Aktion:
Schmerz-, Angstund Panikstörungen
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Neue Methoden
der Psychotherapie
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Pädiatrische Notfallsituationen mit praktischen
Demonstrationen
Dr. A. Dorsch, Haimhausen
Update Sportmedizin: Nutzen
und Risiken des Wintersports
Dr. H. Tüchert, Bad Boll
Schmerz: Die Perspektive
der klassischen Homöopathie
– Primärversorgung –
Therapeutische Erfahrungen
aus Klinik und HNO-Praxis
Dr. J. de Laporte, Esslingen
Der schwierige alte Patient
im Heim und in der Familie
OA A. Menges, Stuttgart
Lungenfunktionskurs
mit praktischen Übungen
Frau Dr. K. Husemann, Gerlingen
Update Nieren- und
Hochdruckkrankheiten –
Schwerpunkt Schmerz
Dr. K.-D. Hanel, Göppingen
Praxisbegehung
Frau B. Hartung, KVBW,
BD Reutlingen
Schmerzen im urologischen
Bereich (für alle Fachgebiete)
Dr. V. Laible, Stuttgart
Sono-Refresher Gelenkund Notfallsonographie
(mit praktischen Übungen)
Prof. Dr. B. Friemert, Ulm
Bei einer kompletten Teilnahme
von Freitag bis Sonntag können
22 Punkte für das Fortbildungszertifikat erreicht werden.
Änderungen und Ergänzungen
des Programms bleiben
vorbehalten.
Allen Ärztinnen/Ärzten
in Baden-Württemberg wird
das ausführliche Programm mit
Anmeldeformular im Dezember
zugesandt.
Auskunft zum Kongressinhalt:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Allgemeine
Kammeraufgaben – Fortbildung
Frau Rosemarie Münst
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Anmeldung zum Kongress –
bitte buchen Sie online:
www.messe-stuttgart.de/medizin
Voranmeldung empfehlenswert,
da begrenzte Teilnehmerzahl.
Herr Carsten Hartig, E-Mail:
[email protected],
Telefon (07 11) 46 05 37 62
Anzeige
In 5 Minuten
› Intuitive Bearbeitung
› Online Bildbearbeitung
› YouTube Integration
› RSS-Feeds
› Domain Integration
zur Arzthomepage !
› Dashboard
› Tagesgenaue Zugriffsstatistiken
› Widget Funktion
› Geschützter Patientenbereich
› QM-Checklisten-Center
Felix-Dahn-Str. 43
70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 97 63 90
www.rationelle-arztpraxis.de
ÄBW 11 • 2011
581
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-01111
Hausärztliche Praxis
Heidenheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-02111
Hausärztliche Praxis
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-03111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-04111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-05111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-14111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-07111
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-15111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-08111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ostalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-09111
Augenheilkunde
Heidenheim
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-10111
Augenheilkunde
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-11111
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 03. 2012
Chiffre: S-12111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-13111
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-16111
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte, Regierungsbezirk
Stuttgart für das Jahr 2012
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
Mittwoch, 1. Februar 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Donnerstag, 16. Februar 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 14. März 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 18. April 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 16. Mai 2012
Zulassung/Psychotherapeuten
Mittwoch, 13. Juni 2012
Zulassung/Ärzte
Mittwoch, 18. Juli 2012
Zulassung/Ärzte
Mittwoch, 15. August 2012
Zulassung/Psychotherapeuten
Mittwoch, 19. September 2012
Zulassung/Ärzte
Mittwoch, 10. Oktober 2012
Zulassung/Psychotherapeuten
Mittwoch, 31. Oktober 2012
Zulassung/Ärzte
Mittwoch, 21. November 2012
Zulassungen/Ärzte
Donnerstag, 13. Dezember 2012
Zulassungen/Ärzte.
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte behält sich Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Unter Berücksichtigung der
­gesetzlich vorgeschriebenen
­Ladungsfristen zur mündlichen
Verhandlung sollten Antrags­
unterlagen spätestens vier
­Wochen vor dem jeweiligen
­Sitzungstermin der Geschäfts­
stelle des Zulassungsausschusses
für Ärzte vorliegen. Die Anträge
sind an die folgende Adresse zu
richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Postfach 80 06 08
70506 Stuttgart.
Nadine Läßker
Rechtsassessorin
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
582
ÄBW 11 • 2011
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-01111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-05111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-06111
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: K-07111
Augenheilkunde
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-08111
Augenheilkunde
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 06. 2012
Chiffre: K-09111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-14111
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-22111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-15111
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-23111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-16111
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-17111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-18111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-02111
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Freudenstadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-10111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-03111
HNO-Heilkunde
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-11111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-04111
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-12111
Psychologische
Psychotherapie
Neckar-Odenwald-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2012
Chiffre: K-20111
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-13111
Psychologische
Psychotherapie
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 08. 2012
Chiffre: K-21111
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Enzkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-19111
ÄBW 11 • 2011
583
Bekanntmachungen
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte, Regierungsbezirk
Karlsruhe für das Jahr 2012
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
Mittwoch, 1. Februar 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 8. Februar 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 28. März 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 25. April 2012
Zulassung/Psychotherapeuten
Mittwoch, 2. Mai 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 27. Juni 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 4. Juli 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 1. August 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 26. September 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 14. November 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 5. Dezember 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 19. Dezember 2012
Zulassungen/Ärzte.
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte behält sich Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Unter Berücksichtigung der
gesetzlich vorgeschriebenen
Ladungsfristen zur mündlichen
Verhandlung sollten Antrags­
unterlagen spätestens vier
Wochen vor dem jeweiligen
Sitzungstermin der Geschäfts­
stelle des Zulassungsausschusses
für Ärzte vorliegen. Die Anträge
sind an die folgende Adresse zu
richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Postfach 21 07 53
76157 Karlsruhe.
Helmut Beyrle
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
584
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen, s
omatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus
­praktisch erfahrbar vermittelt.
In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für
den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar
reduziert werden. Wesentlicher
Vorteil hypnotherapeutische
­Ansätze in der Behandlung dieser
Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
­lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche –
­unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in
der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung
ÄBW 11 • 2011
innerer Ressourcen bei psycho­
somatischen Störungen sowie
bei Spannungszuständen,
zum Beispiel vor medizinischen
Eingriffen.
Termin:
Samstag, 11. Februar 2012
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall­
medizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
­Sichergestellt wird ein hoher
­Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
­zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
21.–29. November 2011
(ohne Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
­Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
­European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 3. März 2012
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesur­
sachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich
­zwischen 70 000 und 80 000
Menschen den rhythmogen
­bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
­Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
­lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC –
Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 28. April 2012
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in der der Patient
nicht die benötigte Behandlung
erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in
die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
Bekanntmachungen
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
­Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw. gemäß
ERC
Termin:
Samstag, 10. Dezember 2011
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: jeweils 100,– Euro
management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 11. Februar 2012
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Update für Ärztinnen und Ärzte
im Notfalldienst
Leitung: Dr. C. von Ascheraden,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer
Programm:
– Begrüßung und Einführung
– Neurologische Notfälle
– Psychiatrische Notfälle
– Leichenschau/
Todesbescheinigung
– Notfallmanagement
– Thorax-/Bauch-Schmerzen
– Pädiatrische Notfälle
Pädiatrische Notfälle
– Arzttasche/Abrechnung
– Zusammenfassung und
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Schlusswort
Anforderungen an die beteiligten
Termin:
Helfer. Sie erfordern spezielle
Samstag, 10. Dezember 2011
Kenntnisse und bedeuten eine
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 16.00 Uhr
hohe emotionale Belastung.
Ort: Milchwerk, Radolfzell
Unsicherheiten resultieren häufig
Entgelt: kostenfrei –
aus lückenhaften
pädiatrischen
Anzeige
Oberberg
2010 Motiv 1 Anmeldung erforderlich!
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Basiskurs Palliativmedizin
Dieses Seminar vermittelt
allenBaden-Württemberg
Medium:
Ärzteblatt
in diesem Bereich Tätigen
die / 185 x 62 mm
Format:
1/4 Seite
Farbe:
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
nötige Routine undschwarz
das entspreUniv.-Klinik, Freiburg
chende Hintergrundwissen, um
LABOR3
Mit der zunehmenden Etabliein Zukunft in solchen Situationen
Tel.
0331
50584-31
rung der Palliativmedizin soll
richtig
reagieren
zu können.
Fax.
0331 50584-39
die Betreuung unheilbar kranker
Programm:
Patienten mit weit fortgeschritteAnatomische und physiologische
Daten
per mail– Pädiatrische
nen und zum Tode führenden ErBesonderheiten
krankungen sowie die Begleitung
Notfallsituationen/Anamnese­
ihrer Angehörigen verbessert
erhebung, Intubation, Airway­
werden. Palliative Care ist ein
umfassendes Behandlungskonzept, das sowohl eine effektive
Schmerztherapie und Symptomkontrolle als auch die Integration
der psychischen, sozialen und
spirituellen Bedürfnisse der
Patienten, der Angehörigen und
des Behandlungsteams sowohl
währen der Erkrankung als auch
im Sterbeprozess und in der Zeit
danach umfasst. Da der Patient
die letzte Phase seines Lebens
nach Möglichkeit in der häuslichen Umgebung verbringen
können soll, ist der Hausarzt als
sein kontinuierlicher ärztlicher
Begleiter ein wichtiger Anwender
palliativmedizinischer Gedanken
und Methoden. Im Basiskurs
Palliativmedizin sollen für ärztliche Kollegen aus dem nieder­
gelassenen und aus dem stationären Bereich gleichermaßen
praxisnahes und evidenzbasiertes
Basiswissen für die Betreuung
unheilbar kranker Patienten vermittelt werden. Dieses beinhaltet
neben der Vermittlung von medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten auch die Sensibilisierung
für die besondere Haltung,
die dem palliativmedizinischen
zugrunde liegt und die das
Bewusstsein und die Offenheit
für die existenziellen, spirituellen
und psychosozialen Bedürfnisse
der Patienten und ihrer Ange­
hörigen mit einschließt.
Termin:
5.–9. März 2012
Zeit: Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt : 550,– Euro
Fallseminar Palliativmedizin
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärzte­
kammer, die in Zusammenarbeit
mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
­Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
­Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München). Die wissenschaftliche
Leitung erfolgt durch PD Dr. med.
Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss.
G. Becker, Master of Science in
Palliative Care (King’s College
London) und Oberärztin der
Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
3 Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Anzeige
Sucht, Depression, Angst, Burn-out
Zurück ins Leben
Beratung und Information
0800 32 22 32 2
(kostenfrei)
Sofortaufnahme – auch im akuten Krankheitsstadium.
Hochintensive und individuelle Therapien für
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.
Wir helfen bei der Klärung der Kostenübernahme.
Unsere privaten Akutkrankenhäuser:
Schwarzwald, Weserbergland,
Berlin/Brandenburg
www.oberbergkliniken.de
ÄBW 11 • 2011
585
Bekanntmachungen
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul III:
5.–9. Dezember 2011
Modul I:
23.–27. Januar 2012
Modul II:
22.–26. Oktober 2012
Zeit: Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro pro Modul
Palliative Care Update – Was gibt
es Neues in der Palliativmedizin?
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Palliative Care Update richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
Termin:
Freitag, 2. Dezember 2011
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Seminar
Psychosomatische Grundversorgung
Die Inhalte orientieren sich an
den Anforderungen der KBV und
der aktuellen Weiterbildungs­
ordnung.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
19. November 2011
Frauenspezifische seelische
Störungen (Warteliste)
3. Dezember 2011
Männerspezifische Aspekte
bei psychischen Störungen
28. Januar 2012
Psychische Aspekte
des Metabolischen Syndroms
und des Diabetes
25. Februar 2012
Angsterkrankungen
586
24. März 2012
Psychoonkologie am Beispiel
des Mamma-Carcinoms
30. Juni 2012
Chronischer Rückenschmerz
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 90,– Euro pro Samstag
Kompaktkurs
(40 Stunden)
Termin:
27. Februar–2. März 2012
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 400,– Euro
Refresher-Seminar Reisemedizin
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Alles ändert sich ständig, so auch
die Präsenz der Infektionserreger
und die Empfehlungen in der
Reisemedizin.
Bereits vorhandene Erreger breiten sich aus, neue Infektionen
treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen werden
angepasst und neue Impfstoffe
auf den Markt gebracht.
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher
ein Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin der
Deutschen Gesellschaft für
Tropenmedizin und Internatio­
nale Gesundheit sind drei Jahre
ÄBW 11 • 2011
gültig und können durch den
Besuch eines Refresher-Seminars
für weitere drei Jahre erneuert
werden.
Dieses Refresher-Seminar
wird für die Verlängerung
des Basiszertifikats anerkannt.
Programm:
Aktuelle Weltseuchenlage –
Aktuelle Malariasituation und
-empfehlungen – Malariaberatung – Folgen der Klimaveränderung – Aktuelle Impfempfehlungen – Neue Impfstoffe –
Labordiagnostik bei Tropenrückkehrern, Kasuistiken – Diskussion
– Flugmedizin
Termin:
Samstag, 29. Oktober 2011
(Warteliste)
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze und
Rückkehrermedizin“ (14 Stunden)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Auch für Arbeits- und Betriebsmediziner:
Nicht nur im privaten Sektor
zeigen Reisen in tropische und
subtropische Länder eine stetig
steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten
der Firmen im Ausland und
damit erforderliche berufliche
Reisen in Länder mit – nach
ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und Infek­
tionsgefährdungen eine zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008
ist die bis dahin vorgeschriebene
Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit­
geber muss zur Durchführung
­arbeitsmedizinischer Vorsorge­
untersuchungen eine Ärztin
oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
mit der Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ oder mit der
Zusatzbezeichnung „Tropen­
medizin“ beauftragen. Nun kann
ein wesentlich größerer Kreis an
Arbeits- und Betriebs­medizinern
diese Vorsorgeuntersuchung
durchführen.
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1)
gilt der Grundsatz, dass ein Arzt
oder Ärztin, der oder die nicht
über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen
Anerkennungen oder Aus­
rüstungen verfügt, Ärztinnen
oder Ärzte hinzuziehen soll, die
diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und
Betriebsmediziner, die sich in
dieser Richtung weiter qualifizieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen,
bietet die Ärztekammer zusätzlich zum Basisseminar Reisemedizin ein 2-tägiges Wochenend­
seminar an, das sich mit den
Themen „Internationale Arbeitseinsätze und Langzeitaufenthalte“ sowie „Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern
oder bei Einreise aus außereuropäischen Ländern“ befasst.
Diese beiden Themenblöcke entsprechen zudem dem Aufbau­
modul 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und
sind somit auch für alle anderen
Ärztinnen und Ärzte interessant,
die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und
das Fachzertifikat Reisemedizin
des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben
möchten.
Die Fortbildung schließt mit
einem multiple choice-Test.
Termine:
9./10. Dezember 2011
Zeit: Freitag/Samstag, ganztägig
Ort: Freiburg
Entgelt: 190,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-01111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-02111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-03111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-04111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-05111
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-06111
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2012
Chiffre: F-07111
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-08111
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-09111
Innere Medizin
(fachärztlich)
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-10111
Orthopädie und
Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Tuttlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 02. 2012
Chiffre: F-14111
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-19111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-15111
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Tuttlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-20111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-16111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-17111
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-18111
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Innere Medizin
(fachärztlich)
Radiologie
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-11111
Orthopädie
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-12111
Orthopädie
hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-13111
Anzeige
KORTE
RECHTSANWÄLTE
"1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)-
)0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2
%0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272
0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+%
-2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)'
30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02
.$%023-$%-*.12%-&0%)
!!!! "! ÄBW 11 • 2011
555123$)%-/+!26*+!'%-#.,
587
Bekanntmachungen
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte, Regierungsbezirk
Freiburg für das Jahr 2012
Dieter Rohleder
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
können fünf Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
UNICEF-Nothilfe
Hunger in Ostafrika:
Helfen Sie den Kindern!
© UNICEF/NYH
Spendenkonto 300 000
Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00
Online spenden: www.unicef.de
Format: 105 x 146 mm
UNICEF-Nothilfe
Hunger in Ostafrika:
Helfen Sie den Kindern!
Spendenkonto 300 000
Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00
Online spenden: www.unicef.de
Format: 92 x 92 mm
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
Mittwoch, 18. Januar 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 15. Februar 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 14. März 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 28. März 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 18. April 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 16. Mai 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 20. Juni 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 27. Juni 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 18. Juli 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 15. August 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 19. September 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 26. September 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 14. November 2012
Zulassungen/Ärzte
Mittwoch, 5. Dezember 2012
Zulassungen/Psychotherapeuten
Mittwoch, 12. Dezember 2012
Zulassungen/Ärzte.
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte behält sich Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Unter Berücksichtigung der
gesetzlich vorgeschriebenen
Ladungsfristen zur mündlichen
Verhandlung sollten Antrags­
unterlagen spätestens vier
Wochen vor dem jeweiligen
Sitzungstermin der Geschäfts­
stelle des Zulassungsausschusses
für Ärzte vorliegen. Die Anträge
sind an die folgende Adresse zu
richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Postfach 62 69
79038 Freiburg.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fort­
bildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurde ein Spiel
exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener
Eltern und des Kinder- und
Jugendpsychiaters dargestellt,
Aspekte von PC-Spiel und Gewalt
aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert
und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die sich
auf die Beiträge beziehen,
© UNICEF/NYHQ2011-0997/Holt
Anzeige
Format: 135 x 70 mm
588
ÄBW 11 • 2011
UNICEF-Nothilfe
© UNICEF/NYH
Hunger in Ostafrika:
Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00
Online spenden: www.unicef.de
Helfen Sie den Kindern!
Spendenkonto 300 000
Spendenkonto 300 000
Helfen Sie
den Kindern!
Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00
Online spenden: www.unicef.de
Hunger in Ostafrika:
Format: 45 x 120 mm
UNICEF-Nothilfe
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 26. November 2011
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2011)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde
von der Bundesärztekammer
eigens für diese Lernform ent­
wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden
entfallen auf eine einführende
Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem
Zeitraum von circa 6 Wochen
und weitere 8 Stunden auf eine
© UNICEF/NYH
Bekanntmachungen
ganztägige abschließende
Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist
es, Ärzten detaillierte Informa­
tionen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 30. November 2011
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 28. Januar 2012
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 29/2011)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung –
mit strukturiertem
Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation
Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 3. Dezember 2011
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2011)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2011:
Delir und/oder Demenz
Angesichts von Demenzerkrankungen, die progredient und
irreversibel sind, ist es auch wichtig, an die Differentialdiagnosen
zu denken, die reversibel sind
oder bei welchen durch Behandlung der Grunderkrankung eine
Besserung erreicht werden kann.
Nachdem Demenz aktuell 2010
sich mit der Differenzierung von
der Depression beschäftigt hat,
steht bei Demenz aktuell 2011
die Abgrenzung zwischen Delir
und Demenz im Mittelpunkt.
Termin:
Mittwoch, 14. Dezember 2011
20.00–22.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2011)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Psychoonkologie 2012:
Spirale der Angst –
existentielle Krise oder Ausweg
Termin:
Samstag, 21. Januar 2012
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2012)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer
Herr Dr. Michael Schulze,
Tübingen
9.15–10.30 Uhr
Die Angst des Krebspatienten
Referent: Herr Dr. Peter Weyland,
Facharzt für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie,
Biberach
10.30–11.45 Uhr
Das Demoralisationssyndrom
Referent: Herr Dr. Erhard
Schneider, Facharzt für
Psychotherapeutische Medizin
und Psychotherapie, Wangen
11.45–12.15 Uhr
Pause
12.15–13.30 Uhr
Hilfreiche innere Bilder –
die Arbeit mit Imaginationen
in der Psychoonkologie
Referentin: Frau Dr. Barbara
Hauler, Fachärztin für
Psychotherapeutische Medizin,
Weingarten
13.30–14.00 Uhr
Diskussion mit den Referenten
Leitung: Herr Dr. Michael Schulze,
Tübingen
Die Fortbildung ist zur Pflicht­
fortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet.
Punkte: 6
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 28. Januar 2012
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2012)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die MindestteilAnzeige
praxisrecht.de
Raffelsieper & Partner GbR
Hamburg - Berlin - Heidelberg
Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf
Beratung für
• niedergelassene Ärzte
• angestellte Ärzte
• Krankenhausträger
• sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze
Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit
Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht
Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232
www.praxisrecht.de • [email protected]
Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht
ÄBW 11 • 2011
589
Bekanntmachungen
nehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat
und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 16. März 2012
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 17. März 2012
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 23. März 2012
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 24. März 2012
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 1/2012)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
ehem. Geschäftsführer
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro
(inkl. Kursunterlagen
und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
590
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 9. März 2012
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 10. März 2012
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 11. März 2012
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 11. Mai 2012
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 12. Mai 2012
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 13. Mai 2012
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2012)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
ÄBW 11 • 2011
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 23.–26. Juni 2012
(Sa–Di)
Modul II: 27.–30. Juni 2012
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 3/2012)
Modul I: 13.–16. Oktober 2012
(Sa–Di)
Modul II: 17.–20. Oktober 2012
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2012)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Termine:
Modul III:
26.–29. September 2012
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 4/2012)
Modul III:
23.–26. Januar 2013 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 1/2013)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 Euro je Modul
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmedizinisches Training
für Medizinische Fachangestellte
Termin:
Samstag, 10. Dezember 2011
9.00–13.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH26/2011)
Leitung: N.N.
Ort: ASB-Forum Tübingen,
Fürststr. 125, 72072 Tübingen
Gebühr: 40,– Euro
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Termine:
Teil I:
Mittwoch, 7. Dezember 2011
14.30–18.00 Uhr
Teil II:
Mittwoch, 14. Dezember 2011
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH24/2011
und AH25/2011)
Teil I:
Mittwoch, 11. Januar 2012
14.30–18.00 Uhr
Teil II:
Mittwoch, 18. Januar 2012
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH1/2012 und
AH2/2012)
Teil I:
Mittwoch, 1. Februar 2012
14.30–18.00 Uhr
Teil II:
Mittwoch, 8. Februar 2012
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH3/2012 und
AH4/2012)
Teil I:
Mittwoch, 7. März 2012
14.30–18.00 Uhr
Teil II:
Mittwoch, 14. März 2012
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH5/2012 und
AH6/2012)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Mindestteilnehmerzahl: 6
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt
werden. Ebenso wird fünf Tage
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung
nach diesem Termin wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Frauenstr. 51, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Impressum
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-01111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Alb-Donau-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-02111
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Sigmaringen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-03111
Augenheilkunde
Reutlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-04111
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-05111
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ravensburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-06111
Innere Medizin
(fachärztlich)
Biberach
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: R-07111
Psychologische
Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2012
Chiffre: R-08111
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 12. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Termine des Zulassungsausschusses
für Ärzte, Regierungsbezirk
Reutlingen für das Jahr 2012
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte wird anlässlich der nach­
folgenden Sitzungstermine über
Zulassungsangelegenheiten von
Ärzten und Psychotherapeuten
beraten und entscheiden:
Dienstag, 31. Januar 2012
Zulassungen/Ärzte/
Psychotherapeuten
Dienstag, 28. Februar 2012
Zulassungen/Ärzte
Dienstag, 27. März 2012
Zulassungen/Ärzte/
Psychotherapeuten
Dienstag, 24. April 2012
Zulassungen/Ärzte
Dienstag, 22. Mai 2012
Zulassungen/Ärzte/
Psychotherapeuten
Dienstag, 26. Juni 2012
Zulassungen/Ärzte
Dienstag, 24. Juli 2012
Zulassungen/Ärzte/
Psychotherapeuten
Dienstag, 18. September 2012
Zulassungen/Ärzte
Dienstag, 23. Oktober 2012
Zulassungen/Ärzte/
Psychotherapeuten
Dienstag, 20. November 2012
Zulassungen/Ärzte
Dienstag, 18. Dezember 2012
Zulassungen/Ärzte/
Psychotherapeuten
Der Zulassungsausschuss für
Ärzte behält sich Änderungen
der Sitzungen aus wichtigem
Grund vor.
Unter Berücksichtigung der
gesetzlich vorgeschriebenen
Ladungsfristen zur mündlichen
Verhandlung sollten Antrags­
unterlagen spätestens vier
Wochen vor dem jeweiligen
Sitzungstermin der Geschäfts­
stelle des Zulassungsausschusses
für Ärzte vorliegen. Die Anträge
sind an die folgende Adresse zu
richten:
Zulassungsausschuss für Ärzte
Geschäftsstelle bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Postfach 41 51
72772 Reutlingen.
Monique Litzkowy
Dipl.-Verwaltungswirtin (FH)
Geschäftsstelle
Zulassungsausschuss für Ärzte
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59
[email protected]
Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenleitung:
Angela Grüssner
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27
[email protected]
Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60
[email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Walter Karl Eder (verantwortlich)
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36
[email protected]
Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. 1. 2011 gültig.
Layout und Gestaltung:
GreenTomato GmbH, Stuttgart
Druck:
Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg
Internet:
www.aerzteblatt-bw.de
Bezugspreise:
Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand­kosten 19,80 €
(inkl. der ­j eweils gül­t igen MwSt.).
EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 €
zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
­Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­S ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung.
Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­l ichung vor­a usgesetzt.
Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr
enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur
Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende
Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung
und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher
Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des
Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder
andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen,
insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare
Sprache übertragen werden.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu
der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann
benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich
geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als
solche gekennzeichnet sind.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
So erreichen Sie direkt
unseren Leserservice
Postfach 91 61, 97091 Würzburg
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14
E-Mail: [email protected]
ÄBW-markt
Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats!
Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de
ÄBW-markt
Gentner Verlag
Postfach 10 17 42
70015 Stuttgart
Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen)
Name/Vorname
Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl:
Straße/Hausnr.
❏
❏
❏
❏
❏
PLZ/Ort
Telefon/Telefax
E-Mail
rechtsverbindliche Unterschrift
Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von:
❏in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit)
❏in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit)
Konto
Bankleitzahl
Bank
3,50 € pro mm Höhe (1-spaltig):
❏Praxissuche
❏Praxisabgabe
❏Gemeinschaftspraxis
❏Praxisgemeinschaft
❏Belegbetten
❏Niederlassungsangebote
❏Vertretung
4,35 €
2,50 €
4,35 €
4,35 €
4,35 €
pro
pro
pro
pro
pro
mm
mm
mm
mm
mm
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
(1-spaltig)
(1-spaltig)
(1-spaltig)
(1-spaltig)
(1-spaltig)
❏Verkäufe
❏Kaufgesuch
❏Immobilien-Vermietung/
Verpachtung/Verkauf
❏Reisen
❏Heiraten/Bekanntschaften
❏Sonstiges
Anzeigengröße wird gemäß Text­umfang
festgelegt. Wünschen Sie eine spezielle
Größe, beraten wir Sie gerne unter ­
Tel.: 07 11/6 36 72-8 27 und -8 61.
Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏mit Telefonnummer
❏mit kompletter Anschrift
❏mit Faxnummer
❏unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €)
❏mit E-Mail
Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen):
Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected]
Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60
Datum
Stellenangebote Stellengesuche Dienstleistungen Seminare Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen ÄBW-markt
Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten
in Baden-Württemberg. Und dies kosten­
günstiger und effektiver als z. B. in über­
regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen.
Der ÄBW-markt erscheint crossmedial
in print und – ohne Mehrkosten –
online unter www.aerzteblatt-bw.de
Partner des Arztes
in Baden-Württemberg
für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing
Apotheken, Praxen und
Kliniken, Innenausbau
Gütler
Objekteinrichtungen GmbH
Gewerbestrasse 8
91560 Heilsbronn
Telefon 09872 / 9797-10
Fax 09872 / 9797-25
Mail [email protected]
■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■
www.guetler-einrichtungen.de
mayer
innenarchitektur
möbelmanufaktur
mayer gmbh
amalienstraße 4
75056 sulzfeld
tel. 07269 91999-0
www.mayer-im.de
wir entwerfen raumkonzepte
und fertigen komplette
einrichtungen – auf Ihre wünsche
und preisvorstellungen abgestimmt.
architektur
entwurf
grundrissplan
möbelfertigung
projektsteuerung
935_AZ_2011_Aerzteblatt_BW_Serie_120_x_60_mm_2
16.12.2010
accessoires
11:19 Uhr
Seite 1
Keine Kompromisse.
Oder wie oft wollen Sie Ihre Praxis einrichten?
Seestraße 5 . 72764 Reutlingen
Telefon 0 7121- 9 30 71-0
Telefax 0 7121- 9 30 71- 71
welcome @ raumplan.net
www.raumplan.net
Wir beraten Sie gerne.
Anzeigenschluss
für Heft 12/2011
ist der
1. Dezember 2011
40 Millionen am Berg.
Faszination und Höhenrisiko.
Th. Küpper • K. Ebel • U. Gieseler (Hrsg.)
Moderne
Berg- und
Höhenmedizin
◾ Handbuch für Ausbilder,
Bergsteiger, Ärzte
ISBN 978-3-87247-690-6
1. Auflage 2009, gebunden,
vierfarbig, 544 Seiten
Ladenpreis € 50,-, sFr 80,-
Bestellcoupon
Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der
Neuerscheinung Th. Küpper et al. (Hrsg.),
Moderne Berg- und Höhenmedizin
(Best.-Nr. 69000), zum Preis von € 50,- zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu.
Gentner Verlag
Buchservice Medizin
Postfach 101742
70015 Stuttgart
Gentner Verlag • Buchservice Medizin
Postfach 101742 • 70015 Stuttgart
Tel. 0711/63672-857 • Fax 0711/63672-735
E-mail: [email protected] • www.gentner.de
H IE R DIR E K T
BESTE LLE N !
Fax-Hotline: 0711 / 6 36 72-735 ▶
Kompaktwissen. Professioneller Anspruch. Verhaltens-Checkliste
Name, Vorname
Firma/Institution
Beruf/Abteilung/Funktion
Nr.
Straße / Postfach
Land
PLZ
Ort
Telefax
Telefon
E-Mail
Datum
Unterschrift
med_224

Documentos relacionados