Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2011
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2011
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag 11 | 2011 DPP-4*-HEMMER VERFÜGBAR IN ÜBER 86 LÄNDERN KRAFTVOLL. ERFOLGREICH. ETABLIERT. Vor der Verordnung von JANUVIA® und JANUMET® bitte die Fachinformation lesen. *DPP-4 = Dipeptidyl-Peptidase-4 JANUVIA® 100 mg Filmtabletten JANUMET® 50 mg/850 mg Filmtabletten JANUMET® 50 mg/1000 mg Filmtabletten Zusammensetzung: 1 Tbl. JANUVIA® enthält: Arzneilich wirksamer Bestandteil: 1 Tablette enthält Sitagliptin (als Phosphat 1 H2O) entsprechend 100 mg Sitagliptin. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Calciumhydrogenphosphat (E 341), Croscarmellose-Natrium (E 468), Magnesiumstearat (Ph. Eur.) (E 470b), Na-triumstearylfumarat (Ph. Eur.). Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol), Macrogol (3350), Talkum (E 553b), Titandioxid (E 171), Eisen(III)-hydroxid-oxid x H2O (E 172), Eisen(III)-oxid (E 172). 1 Tbl. JANUMET® enthält: Arzneilich wirksame Bestandteile: Jede Tablette enthält 50 mg Sitagliptin (als Phosphat 1 H2O) und 850 mg bzw. 1000 mg Metforminhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Povidon K29/32 (E 1201), Natriumdodecylsulfat, Natriumstearylfumarat. Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol), Macrogol 3350, Talkum (E 553b), Titandioxid (E 171), Eisen(III)-oxid (E 172), Eisen(II,III)-oxid (E 172). Anwendungsgebiete: JANUVIA®: Bei Patienten mit Typ2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle: Als Monotherapie: bei Patienten, bei denen Diät und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend senken und für die Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet ist. Als orale Zweifachtherapie in Kombination mit Metformin, wenn Diät und Bewegung plus eine Monotherapie mit Metformin den Blutzucker nicht ausreichend senken; einem Sulfonylharnstoff, wenn Diät und Bewegung plus eine Monotherapie mit einem Sulfonylharnstoff in der höchsten vertragenen Dosis den Blutzucker nicht ausreichend senken und wenn Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet ist; einem PPARγ-Agonisten (d. h. einem Thiazolidin), wenn die Anwendung eines PPARγ-Agonisten angebracht ist und Diät und Bewegung plus Monotherapie mit einem PPARγ-Agonisten den Blutzucker nicht ausreichend senken. Als orale Dreifachtherapie in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff und Metformin, wenn Diät und Bewegung plus eine Zweifachtherapie mit diesen Wirkstoffen den Blutzucker nicht ausreichend senken; PPARγ-Agonisten und Metformin, wenn die Anwendung eines PPARγ-Agonisten angebracht ist und Diät und Bewegung plus eine Zweifachtherapie mit diesen Wirkstoffen den Blutzucker nicht ausreichend senken. Auch zusätzlich zu Insulin (mit oder ohne Metformin), wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken. JANUMET®: Für Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus: Zusätzlich zu Diät und Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei Patienten, bei denen eine Monotherapie mit Metformin in der höchsten vertragenen Dosis den Blutzucker nicht ausreichend senkt oder die bereits mit der Kombination von Sitagliptin und Metformin behandelt werden; als Dreifachtherapie in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff oder einem PPARγ-Agonisten (d. h. einem Thiazolidin) zusätzlich zu Diät und Bewegung bei Patienten, bei denen eine Kombination aus der jeweils höchsten vertragenen Dosis von Metformin und einem Sulfonylharnstoff bzw. PPARγ-Agonisten nicht ausreicht, um den Blutzucker zu senken; zusätzlich zu Insulin als Ergänzung zu Diät und Bewegung bei Patienten, bei denen eine stabile Insulindosis und Metformin allein den Blutzucker nicht ausreichend senken. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den/die Wirkstoff(e) oder einen der sonstigen Bestandteile. Zusätzlich für JANUMET®: diabetische Ketoazidose, diabetisches Präkoma; mäßige oder schwere Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance < 60ml/ min); akute Erkrankungen, welche die Nierenfunktion beeinflussen können, wie: Dehydratation, schwere Infektionen, Schock, intravaskuläre Gabe von jodhaltigen Kontrastmitteln; akute oder chronische Erkrankun- JMT-2011-D-46958-J_185x260.indd 1 gen, die eine Gewebehypoxie verursachen können, wie: Herz- oder Lungeninsuffizienz, kürzlich stattgefundener Myokardinfarkt, Schock; Leberfunktionsstörung, akute Alkoholvergiftung, Alkoholismus, Stillzeit. Schwangerschaft: Aufgrund fehlender Daten zu Sitagliptin bzw. begrenzter Daten zu Metformin beim Menschen sollten die Arzneimittel in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Stillzeit: JANUVIA®: nicht empfohlen. JANUMET®: kontraindiziert. Kinder: Nicht empfohlen. Nebenwirkungen: Erfahrungen aus klinischen Studien: Sita-gliptin-Monotherapie: Kopfschmerzen, Hypoglykämien, Obstipation, Schwindel; zusätzliche unerwünschte Ereignisse ungeachtet eines Kausalzusammenhangs: Infektionen der oberen Atemwege, Nasopharyngitis, Osteoarthrose, Schmerzen in den Extremitäten. Sitagliptin mit Metformin: Schläfrigkeit, Übelkeit, Oberbauchschmerzen, Diarrhö, erniedrigte Blutglukosewerte, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme. Sitagliptin mit Metformin und einem Sulfonylharnstoff: Hypoglykämie, Obstipation. Sitagliptin mit einem PPARγ-Agonisten und Metformin: Kopfschmerzen, Diarrhö, Husten, Erbrechen, Hypoglykämie, Pilzinfektion der Haut, Infektion der oberen Atemwege und peripheres Ödem. Geringer klinisch nicht relevanter Anstieg der Leukozyten durch Zunahme der neutrophilen Granulozyten beobachtet. Erfahrungen nach Markteinführung mit JANUMET® oder Sitagliptin: Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Anaphylaxie, Angioödem, Hautausschlag, Urtikaria, kutaner Vaskulitis, und exfoliative Hauterkrankungen einschließlich Stevens-Johnson-Syndrom; akute Pankreatitis, einschließlich letaler und nicht letaler hämorrhagischer und nekrotisierender Pankreatitis; Nierenfunktionsstörung einschließlich akutes Nierenversagen (in manchen Fällen wurde eine Dialyse erforderlich), Erbrechen. Zusätzlich für JANUVIA®: Kombination mit einem Sulfonylharnstoff: Hypoglykämie. Zusätzlich bei Kombination mit einem Sulfonylharnstoff und Metformin: Hypoglykämie, Obstipation. Kombination mit einem PPARγ-Agonisten: Hypoglykämie, Flatulenz, periphere Ödeme. Kombination mit Insulin (mit oder ohne Metformin): Kopfschmerzen, trockener Mund, Obstipation, Hypoglykämie, Influenza. Monotherapie: Kopfschmerzen, Hypoglykämien, Obstipation, Schwindel. Zusätzlich für JANUMET®: Sitagliptin mit Metformin und Insulin: Kopfschmerzen, trockener Mund, Hypoglykämie. Weitere für Metformin bekannte Nebenwirkungen: metallischer Geschmack, gastrointestinale Symptome, Urtikaria, Erythem, Pruritus, Laktatazidose, Vitamin-B12-Mangel, Leberfunktionsstörungen, Hepatitis. Verschreibungspflichtig. Stand: 11/2010 Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- und Gebrauchsinformationen, deren aufmerksame Durchsicht empfohlen wird. Pharmazeutischer Unternehmer: Merck, Sharp & Dohme Ltd. Hertford Road, Hoddesdon Hertfordshire, EN 11 9BU Vereinigtes Königreich Deutsche Vertretung: MSD SHARP & DOHME GMBH Lindenplatz 1, 85540 Haar Mitvertrieb: MSD CHIBROPHARM GMBH, 85530 Haar DIECKMANN ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar CHIBRET PHARMAZEUTISCHE GMBH, 85530 Haar VARIPHARM ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar 04-13-JMT-2011-D-46958-J JANUVIA®/JANUMET® 31.10.11 10:03 www.aerzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite „Fantastische Anatomie“ von Prof. Dr. med. Milan Klima: Vanessa thyroidea Die Form der Schilddrüse hat unverkennbar große Ähnlichkeit mit der Form des Schildknorpels und mit der Form eines Schmetterlings. Daher auch die Anspielung des Bild titels auf den Namen einiger Schmetterlinge aus der Gruppe der Edelfalter, beispielsweise des Admiralfalters Vanessa atalanta. Schematisch dargestellt ist auch die Blutversorgung der Schilddrüse. Der obere Teil wird versorgt durch das Stromsystem der Arteria Carotis: A. carotis communis, A. carotis externa und A. thyroidea superior. Der untere Teil wird von der A. thyroidea inferior aus dem System der A. subclavia durchblutet. Darüber hinaus ist ein verfremdetes Farbszintigram der Schilddrüse zu sehen, natürlich ebenfalls in Schmetterlingsform. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver deutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Ulm beraten Sie Ihre Vermögens Manager Heilberufe Bernhard Bock (Tel. 07 31 / 14 24-1 11, Fax -2 63) und Kathrin Russ (-1 21) kompetent und umfassend. 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ÄBW 11 • 2011 563 Editorial Marburger Bund setzt Tarifabschluss für die Universitätskliniken durch Spitzenmedizin muss angemessen bezahlt werden D Dr. med. Frank J. Reuther as Land Baden-Württemberg rühmt sich gern seiner Erfolge in allen Bereichen des Lebens. Das sprachliche Manko wird dabei sogar auch noch zu etwas Herausragendem. Wer Spitzenleistungen erbringen will – so ist es nicht nur im Leistungssport – muss sich ständig bemühen und auf gute Ressourcen zurückgreifen können. In BadenWürttemberg haben wir fünf medizinische Hochschulstandorte, die in Forschung, Lehre und Krankenversorgung Höchstleistungen vollbringen. Allen voran die Ärztinnen und Ärzte an diesen Standorten, die Träger dieser Spitzenleistungen sind, wollen, dass dies so bleibt. Die tariflichen Rahmenbedingungen der Hochschulmedizin verhandelt das Land Baden-Württemberg über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Marburger Bund Bundesverband. Aus reinen Sparerwägungen wurde im Jahr 2004 über Gehaltskürzungen und Arbeitszeiterhöhung eine Einkommensabsenkung bei den Ärzten um etwa 10 Prozent herbeigeführt. Letztlich leitete dies Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine: Mittwoch, 30. November 2011 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: BW Bank Heidelberg, Poststr. 4, 69115 Heidelberg Information und Anmeldung: BW Bank Heidelberg, Frau Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 564 ÄBW 11 • 2011 einen Umwälzungsprozess in Wege, wie ihn sich damals niemand hatte vorstellen können. Ärzte waren seit über 30 Jahren das erste Mal wieder auf die Straße gegangen. Zunächst waren wir noch der Überzeugung, dass das Vorbringen unserer berechtigten Interessen im Rahmen von Demonstrationen und Unterschriftensammlungen Gehör bei der Landesregierung finden würde. Das Ergebnis war Enttäuschung. Auch wurde immer klarer, dass das Verhandlungsmandat, das der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) übertragen war und später auf ver.di überging, dazu geführt hatte, dass die ärztliche Leistung gegenüber der anderer Beschäftigter im Laufe der Zeit immer niedriger bewertet wurde. Die Ärztinnen und Ärzte mussten nun ihre Sache wieder selbst in die Hand nehmen. Wieder selbst durch ihre Gewerkschaft, den Marburger Bund, vertreten, haben sie es nach langen und intensiven Streiks geschafft, 2006 den ersten arztspezifischen Tarifvertrag abzuschließen. Die Emanzipationsbewegung der Ärzteschaft ging von den Universitätsklinika Baden-Württembergs aus, nicht zuletzt, weil man hier die Kürzungen besonders unnachgiebig und rasch umgesetzt hatte. Für den Marburger Bund hatte dies alles erhebliche Auswirkungen. Der Verband musste sich neu definieren, denn er vertrat jetzt nicht mehr vorwiegend berufspolitische Interessen. Das Tarifgeschäft musste nun selbst geführt werden. Nach den Universitätsklinika wurden – ebenfalls nach Arbeitskampfmaßnahmen – Tarifabschlüsse mit den kommunalen Krankenhäusern und auch mit privaten Krankenhausträgern durchgesetzt. Die Mitgliederzahlen stiegen deutlich an. Organisationsstrukturen wurden rasch geändert, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Mit dem neuen Bedeutungszuwachs wurde der Marburger Bund nun auch in nicht tariflichen Fragen zu einem gefragten Ansprechpartner und wuchs an gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Eine halbe Dekade ist vergangen. Zwischenzeitlich wurden am Verhandlungstisch, so wie sich das bei vernünf- tigen Verhandlungspartnern gehört, Anpassungstarifverträge abgeschlossen. Kommunale und private Krankenhausträger haben dabei oft aber mehr Gespür für die Realitäten bewiesen. Auch diesmal wollte sich die TdL nicht von ihrem Tarifdiktat lösen und damit Verhältnisse schaffen, gegen die sich die Ärzteschaft der Universitätskliniken 2005 und 2006 erfolgreich gewehrt hatte. Uns wurde vorgegeben, wie viel wir bekommen sollten. Zuschläge für Bereitschaftsdienste und Nacharbeit sollten wir selbst aus der linearen Gehaltserhöhung finanzieren. Das war nicht hinnehmbar. Erneut wurde deutlich, dass die TdL sich nicht von den Realitäten an den Universitätsklinika leiten ließ, sondern eher politisch agierte. Uns blieb nichts anderes übrig, als uns zum Streik zu rüsten. Wohl auch wegen der bisherigen Erfahrungen gelang dies schneller und besser als gedacht. Die Streikbereitschaft war überwältigend. Auch die Leitungen der Uniklinika haben offensichtlich gelernt und der Ton war nicht so hart, wie in der letzten Aus einandersetzung. Von Anfang an wandten sie sich an die TdL, um diese dazu zu bewegen, ein annehmbares Angebot vorzulegen. Unmittelbar vor dem geplanten Streikbeginn am 7. November 2011 bat deren Vorsitzender um ein erneutes Gespräch und lenkte letztlich auch ein. Nach dem angenommenen Kompromiss steigen die Ärztegehälter ab November 2011 um 3,6 %. Anstelle von 1,28 Euro gibt es ab 2012 einen Zuschlag von 20 Prozent auf Nachtarbeit und Bereitschaftsdienste. Was allerdings der größte Sieg ist: Die TdL wurde erfolgreich gezwungen, von ihrem Tarifdiktat abzurücken. Es bleibt zu hoffen, dass die Vereinigung der kommunalen Arbeit geberverbände (VKA), mit der der Marburger Bund derzeit in Tarifverhandlungen steht, ihre Verzögerungstaktik aufgibt und es auch dort noch im November zu einem Abschluss kommt. Dr. med. Frank J. Reuther Erster Vorsitzender, Marburger Bund, Landesverband Baden-Württemberg Kammern und KV Kammern sehen erheblichen Reformbedarf Versorgungsbericht: Traumatisierte MigrantInnen Traumatisierte MigrantInnen Ambulante medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von traumatisierten MigrantInnen in Baden-Württemberg T raumatisierte MigrantInnen, die vor Bürgerkrieg, politischer oder ethnischer Verfolgung geflohen sind, die teilweise Folter, psychischer oder körperlicher, oft auch sexueller Gewalt ausgesetzt waren, leiden lebenslänglich unter den seelischen und körperlichen Verletzungen, die ihnen zugefügt wurden. Um die traumatischen Erfahrungen verarbeiten zu können und den Anforderungen des Alltags gewachsen zu sein, benötigen sie professionelle Hilfe. In Baden-Württemberg haben sich deshalb einige Behandlungszentren auf die ärztliche und psycho logische dolmetschergestützte Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen spezialisiert. Die Arbeit der Zentren, die in einem Gesprächs- 1. Versorgungsbericht kreis um die Menschenrechtsbe auftragte der Landesärztekammer Baden-Württemberg regelmäßig ihre Erfahrungen austauschen, wird im 1. Versorgungsbericht vorgestellt, der jetzt gemeinsam von Landes ärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg herausgegeben wurde. Die Veröffentlichung dokumentiert die häufigsten Ursachen und Folgen von Traumatisierung und beschreibt die Grundprobleme der medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung von traumatisierten MigrantInnen im deutschen Gesundheitssystem. Im Mittelpunkt der Publikation steht die Gliederung der ambulanten Warnung und Hinweis für Arbeitgeber Gefälschte Facharzturkunden I m Zuständigkeitsbereich der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg sind in letzter Zeit zwei Fälle von gefälschten Facharzturkunden aufgetreten, weshalb auf Folgendes hingewiesen werden soll: Da der Arzt im Rahmen einer Bewerbung im Krankenhaus oder in einer Praxis oft nur Kopien seiner Facharzturkunde vorlegt, ist normalerweise schlecht zu erkennen, ob es sich bei der Original-Facharzt urkunde um eine echte oder eine gefälschte Urkunde handelt. Bei einer Urkundenfälschung handelt es sich um einen Straftatbestand. Es könnte auch der Straftatbestand des Betrugs (Anstellungsbetrug) erfüllt sein. Unter diesem Begriff ist das Erschleichen einer Beschäftigung durch falsche Angaben, beispielsweise durch Vorspiegeln einer fehlenden Qualifikation, zu verstehen. Gefälscht werden die Urkunden oft, um eine höhere Vergütung zu erhalten. Für den Arbeitgeber könnten sich durch den Einsatz eines Nichtfacharztes haftungsrechtliche Probleme ergeben, wenn beispielsweise ein Behandlungsfehler auf der fehlenden fachlichen Qualifikation dieses Nichtfacharztes beruht. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat gerade im Krankenhaus der Patient Anspruch auf eine ärztliche Behandlung, die dem Stand eines erfahrenen Facharztes entspricht. Es ist deshalb anzuraten, sich bei Abschluss eines Arbeitsvertrages das Original der Facharzturkunde (oder überhaupt aller Urkunden) vorlegen zu lassen und selbst Kopien für die Personalakte zu fertigen. Bei der Vorlage einer Kopie dürfte die Hemmschwelle für das Fälschen deutlich niedriger liegen als bei Vorlage einer Originalurkunde. Versorgung in Baden-Württemberg und die Vorstellung der Arbeit der Zentren. Allerdings sehen die Herausgeber auch erheblichen Reformbedarf: Denn die ambulante medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von traumatisierten MigrantInnen in Baden-Württemberg wird insbesondere durch zwei entscheidende Punkte erschwert: zum einen durch die fehlende Kassenzulassung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, zum anderen durch den Mangel an muttersprachlichen ÄrztInnen und TherapeutInnen, deren Ersatz durch das Hinzuziehen von Dol metscherInnen über die deutschen Krankenkassen nicht abgerechnet werden kann. Die Veröffentlichung schließt mit zehn Forderungen im Hinblick auf den Reformbedarf der bislang gängigen ambulanten medizinischen, psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter MigrantInnen, die von den im Bericht vorgestellten Einrichtungen gemeinsam aufgestellt wurden. Die Publikation kann im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgerufen werden Weitere Infos: www.aerztekammer-bw.de Eine Veröffentlichung von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg C Anzeige Kompetente Partner für Ultraschall PHILIPS ClearVue 550 WELTNEUHEIT! Smart und Intuitiv Weißerlenstr. 1e 79108 Freiburg Fon +49 761 4568760 Fax +49 761 4568765 Lange Str. 12 70794 Filderstadt Fon: +49 7158 9158000 Fax +49 7158 9158001 [email protected] www.sonozentrum.de Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ÄBW 11 • 2011 565 Kammern und KV Honorarpolitik 2012 – Versorgungsstrukturgesetz – Rettungs- und Notfalldienst Vertreterversammlung der KVBW I m Zentrum der 7. Vertreter versammlung (VV) der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) stand die Honorarpolitik für 2012. Dr. Norbert Metke, KVBW-Vorstandsvorsitzender, wies darauf hin, dass durch das Versorgungsstrukturgesetz die Verantwortung für die Honorarpolitik wieder stärker auf die Regionen über tragen wird, gleichzeitig steht eine Reform des EBM an. Vor diesem Hintergrund stellte Dr. Metke klar: „Umverteilung lehnt die KVBW als Grundprinzip der Honorarpolitik ab“. Während sich die niedergelassenen Ärzte zuletzt mit 1,25 Prozent Zuwachs im Gesamthonorar zur besseren Versorgung ihrer Patienten bei immer mehr Kranken im Lande zufriedengeben mussten und sich permanent ob ihrer angeblich hohen Vergütung von Teilen der Politik und der Kassen beschimpfen lassen müs- MEDIZIN 2012: Kongressprogramm zur ärztlichen Fortbildung Schmerzen im Fokus K opf-, Bauch-, Nerven- oder Rückenschmerzen. Bei rund 11 Millionen Erwachsenen sind chronische Schmerzen allgegenwärtig. Auf der MEDIZIN, die vom 27. bis 29. Januar 2012 in Stuttgart stattfindet, können sich niedergelassene Ärzte, medizinische Fachangestellte, Physiotherapeuten und Medizinstudenten rund um das Schwerpunktthema „Schmerz“ informieren. Im Fokus des Ausstellungsangebots stehen neue Medikamente und neue Therapien gegen Dauerschmerz sowie Produkte und Anwendungen zur Vorbeugung bzw. Schmerzlinderung von Rückenschmerzen bei Patienten aber auch Schmerzlinderung für die Ärzte durch ergonomisches Arbeiten in der Praxis. Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg führt als ideeller Träger und Veranstalter den MEDIZIN-Kongress zum 47. Mal durch und bietet vielfältige Möglichkeiten sich fachlich auszutauschen und fortzubilden. Ärztinnen und Ärzte können an den drei Veranstaltungstagen bis zu 22 Fortbildungspunkte sammeln und so ihrer Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nachkommen. Neu ist, dass verschiedene Seminare zusätzlich auch von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Rahmen von DMP-Verträgen anerkannt werden. So können teilnehmende Ärztinnen und Ärzte neben dem Fortbildungsnachweis gleichzeitig den entsprechenden DMP-Nachweis erbringen. Die Programm-Übersicht ist in dieser Ausgabe auf Seite 580 zu finden. Weitere Infos: www.medizin-stuttgart.de C sen, würden hohe Abschlüsse in anderen Tätigkeitsgebieten akzeptiert. So beispielsweise bei den Fluglotsen, die aktuell mit 5,2 Prozent mehr Lohn und Gehalt rechnen dürfen. Dr. Metkes Kommentar: „Davon können viele Ärzte nur träumen.“ Daraufhin wurde unter anderem gefordert, dass die Wettbewerbsbedingungen bei Leistungen nach § 115 b SGB V für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte angeglichen, sowie die Vergütungen dieser Leistungen an die betriebswirtschaftlichen Berechnungen angepasst werden. Zum Zeitpunkt der VV stand die KVBW vor dem Problem, dass sie die morbititätsorientierte Gesamtvergütung bis 31. Oktober vereinbaren und die Regelleistungsvolumina bis 30. November zuweisen musste, am 1. Januar 2012 allerdings das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) in Kraft treten wird. Wegen des engen Zeitfensters und der Ungewissheit, welche Regelungen des VStG wann in Kraft treten, plant die KVBW zunächst eine Übergangsregelung für zwei Quartale unter Fortführung der geltenden Verträge. Ab 1. Juli 2012 sollen dann neue Honorarverträge mit den Krankenkassen nach neuem Recht abgeschlossen werden. Ergänzend verabschiedete die VV eine Resolution, nach der neue Leistungen künftig nicht mehr zulasten der derzeitigen Gesamtvergütung finanziert werden sollen. Dr. Metke informierte auch ausführlich über den aktuellen Stand beim Versorgungsstrukturgesetz. Daraufhin lehnten die Delegierten den im aktuellen Referentenentwurf beschriebenen §116 b („Ambulante Spezial ärztliche Versorgung“) ebenso ab wie die geplante Wirkstoffverordnung. Breiten Raum nahm die Diskussion um die Weiterentwicklung des Notfalldienstes ein. KV-Vize Dr. Johannes Fechner präsentierte seine Vorstellungen, wonach die Neuordnung des organisierten Notfalldienstes dahingehend weiter zu entwickeln sei, dass die Zahl der Notfalldienstbezirke reduziert wird. Ein diesbezüglicher Antrag fand denn auch breite Zustimmung unter den Delegierten. Angestrebt werden soll eine gleichmäßige Belastung zwischen Stadt und Land sowie die Anzahl der Notfalldienstbereiche auf unter 40 Prozent zu reduzieren. Die Gründung von Notfallpraxen an Krankenhäusern wird nachhaltig unterstützt; Mehrkosten für derartige Strukturen sollen jedoch nicht von der KVBW getragen werden. Weiteres VV-Thema war die Vergütung im Rettungsdienst. Hier wies Susanne Lilie, KVBW-Geschäftsfüh rerin, darauf hin, dass KVBW und Landesärztekammer gegenüber den Krankenkassen eine neue Systematik mit einer Stundenvergütung statt einer Bereitschaftspauschale gefordert hatten. Die Vertreterversammlung zeigte sich empört über die Aussage der Krankenkassen, dass ein niedergelassener Arzt nicht dieselbe Vergütung wie ein Krankenhausarzt erhalten dürfe, da er „freiwillig“ am Rettungsdienst teilnehme. Die VV lehnte daher das Vergütungsangebot der Kassen ab und forderte die am Rettungsdienst teilnehmenden Ärzte auf, ihre künftige Teilnahme davon abhängig zu machen, ob die Krankenkassen ein faires Vergütungsangebot unterbreiten. Vor dem Hintergrund der Kooperation der KV Telematik ARGE mit dem AOK Bundesverband lehnte die Vertreterversammlung die gevkoSchnittstelle entschieden ab. Ziel dieser Kooperation ist nach Überzeugung der Delegierten unter anderem der Aufbau einer für alle Teilnehmer an Selektivverträgen verpflichtenden Infrastruktur. Die Abrechnung und die Datenverwaltung müssten jedoch in ärztlicher Hand bleiben, so der VV-Beschluss. Schließlich erklärten die Delegierten den Terminus „Leistungserbringer“ als diskriminierend, denn anstelle der korrekten Berufsbezeichnung „Arzt/Ärztin“ nivelliere er in seiner gewollten Ungenauigkeit die Verantwortung und professionelle Qualität des Arztberufs. Gleichlautende Beschlüsse hatten zuvor auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesärztekammer BadenWürttemberg verabschiedet. OE management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Mehr Zeit fürs Arztsein durch Delegation Loslassen lohnt sich L oslassen lohnt sich, war das Fazit der Vorträge zum Thema Delegation, dem Motto des 8. Servicetages der Bezirksdirektion Reutlingen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Lebendig und praxisnah berichteten Lungenspezialist Dr. Michael Barczok und Allge meinarzt Karl Stuff von ihren Erfahrungen mit der Delegation ärztlicher Leistungen auf ihre nichtärztlichen Mitarbeiterinnen. Dr. Barczok, der in Ulm mit zwei weiteren Kollegen ein Lungenzentrum betreibt, gibt heute geeignete Arbeiten – das sind hauptsächlich Dokumentation und Kurzschulungen – an eine Pneumologische Fach assistentin zu seiner Entlastung ab. Die Zufriedenheit mit der delegierten Leistung wird über Evaluationen sowohl durch das Praxisteam als auch durch die Patienten regelmäßig bestätigt. Delegation schafft Freiräume für Arztsein und Menschsein, während das Team mit den neuen Herausforderungen wächst, wenn nicht aufblüht. Dank VERAH® hat Hausarzt Karl Stuff aus Donaueschingen mehr Zeit für sprechende Medizin. Während der Arzt sich um die Patienten im Wartezimmer kümmert, unterstützt die geprüfte „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“ ihn bei der zeitaufwendigen Versorgung chronisch Kranker. Mit dem VERAH®-Mobil, einem signalfarbenen Kleinwagen, macht die Medizinische Fachangestellte mit Zusatzqualifikation Hausbesuche, misst Blutdruck, nimmt Blut ab, versorgt Wunden. Das Ganze geschieht im engen Austausch mit dem Arzt. Da werden bei Bedarf telefonisch Rücksprachen gehalten und auch mal MMS mit Wundbildern losgeschickt. Zweimal pro Quartal überzeugt sich Karl Stuff persönlich vom Zustand seiner Patienten. Anfänglicher Unmut hat schnell ins Gegenteil umgeschlagen, weil VERAH® sich für den Patienten etwas mehr Zeit nimmt, als es der Arzt kann, und die Patienten wissen, dass der Doktor im Hintergrund für sie da ist. Auch wenn es noch Haftungsrechtliches zu klären gibt und die pharmafokussierte Schulung zur VERAH® kritisiert wird, rät Stuff: „Delegieren Sie, was Sie nur können, es tut Ihnen gut.“ LÄK bietet neuen Service für Praxispersonal MeFa-Newsletter G ut geschultes Praxispersonal ist das A und O einer gut funktionierenden Praxis. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, ist es zudem wichtig, sich ständig fortzubilden. Daher bietet die Lan desärztekammer ab sofort einen Newsletter für Medizinische Fachangestellte, der in redaktioneller Verantwortung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg herausgegeben wird. Durch die elektronische Post wird das Praxispersonal regelmäßig über aktuelle Themen und FortbilWeitere Infos: dungen informiert, wie beispielsweise Aufstiegsfortbildungen zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, Ausbildung (Zwischen-/ Abschlussprüfung), Ausbilderveranstaltungen, Azubi-Veranstaltungen in den Berufsschulen, Fortbildungen zur „Nichtärztlichen Praxisassistentin“, Medizin-Kongresse, Notfallmedizin (Erste-Hilfe-Kurse), Tarife etc. Für den Newsletter kann sich jede/r Interessierte direkt auf der Homepage der Landesärztekammer BadenWürttemberg anmelden. www.aerztekammer-bw.de/newsletter-mfa C Kammern und KV Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Praxismitarbeiter ein. Veranstaltungstitel: Erste Hilfe am Kind Ziele: Dieses Seminar legt den Schwerpunkt auf die Besonderheiten der Notfallbehandlung bei Kindern. In praktischen Übungen erlernen Sie die Wiederbelebungs-, Lagerungs- und Verbandstechniken. Darüber hinaus erläutern wir das kindgerechte Vorgehen bei häufigen Erkrankungen im Notfall- und Wochenenddienst. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referent: • Dr. med. Karl Heinz Bayer, leitender Notarzt und DRK-Sanitätsausbilder Termin und Veranstaltungsort: • 3. Dezember 2011 (9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr) • KVBW Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 100,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Anzeige PräsidentenHotline D ie „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht Kammermitgliedern die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kammerchef. Am 22. November wird der Prä sident der Landesärztekammer BadenWürttemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der PräsidentenHotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Inflationsschutz durch Sachwertanlagen Steffen Grebe VermögensManager Heilberufe/Prokurist Baden-Württembergische Bank Heilberufe Center Stuttgart Telefon (07 11) 1 24-3 18 43 Telefax (07 11) 1 24-3 16 72 E-Mail: steffen.grebe@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Alltagsprodukte werden teurer: Sowohl die Preise für Mineralölprodukte als auch für Bekleidung sind im September 2011 kräftig gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren die Verbraucherpreise um 2,6 Prozent höher als vor einem Jahr. Die Inflationsrate lag damit im September auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Inflationsrate und Vermögensanlage Was jedoch bedeutet eine Inflationsrate von zum Beispiel 2,6 Prozent für die Geldanlage? Die jährliche Rendite einer Vermögensanlage muss nach Abzug sämtlicher Kosten und Steuern mindestens 2,6 Prozent betragen, damit kein Verlust entsteht. Bei genau 2,6 Prozent Rendite bleibt der reale Wert der Geldanlage konstant. Erst bei einer höheren „Ge samtrendite“ wird ein Gewinn erwirtschaftet. Werden Gelder auf Spar- oder Tagesgeldkonten angelegt, hängt das Zusammenspiel von Investition, Rendite und Gewinn davon ab, ob der persönliche Freibetrag überschritten wird. Wenn ja, wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Zur Sicherung des Realwerts der Geldanlage muss die Brutto-Rendite bei mindestens 3,55 Prozent liegen – bei längerfristigen Geldanlagen sogar deutlich darüber. Solche Zinssätze sind derzeit bei Tagesgeldkonten oder Sparbüchern jedoch kaum realistisch. Sachwerte – Partizipation an der Teuerungsrate Wie also kann heute das Ange sparte möglichst sicher oder gar gewinnbringend angelegt werden? Keinesfalls sollte nun ein höheres Risiko eingegangen werden. Vielmehr gilt es, seine Kapitalanlage vor eventuellen Kurseinbrüchen möglichst zu schützen. Angesichts der verunsicherten Märkte und internationalen Staatsschuldenkrisen können Sachwerte einen Lösungsweg darstellen. Konkret eignen sich zum Beispiel Immobilien, Schiffe oder Flugzeuge als Investitionsgrundlage hervorragend. Sie wirken langfristig als stabile An lage. Gewöhnlich unterliegt ihr Wert keinen extremen Schwankungen, während ihre Rendite in der Regel die Inflationsrate übersteigt. Privatleute sind jedoch meist von einer Direktinvestition ausgeschlossen: Investitionssummen für den Kauf eines Bürogebäudes oder eines Einkaufszentrums bewegen sich schnell im zwei- bis dreistelligen MillionenEurobereich. Ein einzelner Privat investor allein dürfte in der Regel weder über die nötige Anlagesumme verfügen, noch über die entsprechende Expertise, das Objekt zu betreiben. Und dennoch kann er in solche Sachwerte investieren – und zwar in Form einer Beteiligung. Beteiligungen: von Vorneherein Klarheit über Kosten Der Zusammenschluss vieler Anleger ermöglicht es, auch große Beteiligungsvorhaben umzusetzen. Für den Betrieb des Objekts werden Fachleute eingebunden. Außerdem senkt eine zentrale Verwaltung laufende Kosten und sichert ein hohes Maß an Professionalität. Stand der Grafik: 7. Juli 2011 568 ÄBW 11 • 2011 Wirtschaft Durch das jeweilige Fondsmanagement erhält der Zeichner vor Abschluss die Chancen und Risiken der Investition aufgezeigt. Sämtliche Kosten der Anlage sowie anfallende Gebühren werden im Vorfeld übersichtlich aufgeschlüsselt. In einer Prognoserechnung kann er sich zudem einen Überblick über die zu erwartenden jährlichen Erträge verschaffen. Diese hängen sowohl vom Objekt als auch von der Kategorie ab. Wer beispielsweise in eine Büroimmobilie investiert, bekommt die Rendite in Form von Mieteinnahmen. Die Mietverträge sind häufig indexiert – das heißt, sie passen sich an die Inflationsrate an und steigen mit. Der Anleger hat in diesem Fall eine Gewähr, dass seine Anlage an der Teuerungsrate partizipiert. Ist obendrein der Standort gut durchdacht gewählt, kann der Verkaufspreis der Immobilie über dem Einkaufspreis liegen. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Ertragschancen. Transparenz und Renditevorteile Eine Anlage in Sachwerte zeichnet sich durch Transparenz aus. Chancen und Risiken sind für den Anleger sehr gut nachvollziehbar. Gegenüber anderen Finanzprodukten ist das Investitionsobjekt auch tatsächlich vorhanden. Unter steuerlichen Gesichtspunkten können sich Renditevorteile ergeben: Je nach Investitionsobjekt können zum Beispiel Abschreibungen für die Abnutzung vorgenommen werden. Wird eine Beteiligung erworben, die in eine Immobilie im Ausland investiert, wirkt sich zum Beispiel das Doppelbesteuerungsabkommen je nach Investitionsland günstig aus. Beimischung mit Beteiligungen Die Wertentwicklung von Beteiligungen stellt einen Beitrag zur Vermögensdiversifikation dar. So entwickeln sich beispielsweise die Kurse einer börsennotierten Aktie völlig anders als der Wert einer Immobilienbeteiligung. Letztere sind Kapitalmarktschwankungen deutlich weniger ausgesetzt. Durch deren Langfristigkeit werden auch Wiederanlageentscheidungen in unattraktiven Märkten gemieden. Der Anleger findet eine große Auswahl an Beteiligungsmöglichkeiten. Er muss für sich entscheiden, welche Beteiligung er auswählt und in welches Segment er investieren möchte. Neben Klassikern wie Immobilien, Flugzeugen oder Schiffen sind auch Investitionen in moderne Megatrends wie Solaranlagen möglich. Die Entscheidung erfolgt je nach den persönlichen Wünschen und den individuellen Zielen zu einer Kapitalanlage. Egal ob in Immobilien oder Mobilien investiert wird – jeder Interessierte sollte sich ausführlich über Chancen sowie Risiken informieren und bei einem persönlichen Gespräch mit einem Fachmann genauestens für sich abwägen, welche Anlage am besten zu ihm passt. Anzeige G a Entspannt vergleichen. Bestens auswählen. ORIN 5 jaHRe RaNtI e S ON G Wir feiern 5 Jahre ... Gut beraten. Sonothek Leinfelden-Echterdingen 70771 Leinfelden-Echterdingen, Fasanenweg 17, Tel. 07 11.75 85 97 00, Fax 07 11.75 85 97 01 Mi. 16.11.11, 13 - 18 Uhr Do. 17.11.11, 13 - 18 Uhr Fr. 18.11.11, 13 - 18 Uhr Sa. 19.11.11, 09 - 17 Uhr Mi. 23.11.11, 13 - 18 Uhr Fr. 25.11.11, 13 - 18 Uhr Sa. 26.11.11, 09 - 14 Uhr Fr. 02.12.11, 13 - 18 Uhr Sa. 03.12.11, 09 - 17 Uhr Fr. 09.12.11, 13 - 18 Uhr Sa. 10.12.11, 09 - 17 Uhr Sonothek Villingen-Schwenningen Gleich Termin vereinbaren! 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Weil sie keinen freien Parkplatz fand, hatte sie ihren PKW auf einem für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugänglichen privaten Parkplatz abgestellt und das ihr von der Bezirksärztekammer Freiburg ausgestellte Schild „Arzt – Notfall“ auf dem Armaturenbrett ihres PKW ausgelegt. Sie wurde vom Eigentümer des Parkplatzes angezeigt und verteidigte sich nur schriftlich. Weder sie noch ihr Rechtsanwalt nahmen an der Hauptverhandlung teil. Zur Sache hatte die Ärztin zunächst vorgetragen, sie sei an dem fraglichen Tag zu einem Notfall gerufen worden und habe es deshalb gewagt, ihren Pkw auf dem Privatparkplatz abzustellen. Ihr Anwalt präzisier- te dies später dahin, ihr Ehemann habe sie telefonisch in das Nebenhaus gerufen, weil er dort bei einer unaufschiebbaren beruflichen Sitzung plötzlich und überraschend an einer mit heftigen Kreislaufreaktionen verbundenen akuten Gastroenteritis erkrankt sei. Sie habe ihm in dem Telefonat die Medikamente genannt, die er aus der Notfallapotheke in seinem PKW bzw. in einer Apotheke habe beschaffen sollen. Bei ihrem Eintreffen habe sie ihren Ehemann in einem bereits wieder relativ stabilen Zustand vorgefunden, sei aber gleichwohl noch bis ca. 16.30 Uhr bei ihrem Mann geblieben. Der Eigentümer des Privatparkplatzes bestätigte dies als Zeuge insoweit, die Ärztin sei gegen 15.00 Uhr ohne Notfallkoffer aus ihrem PKW ausgestiegen und in das Nebenhaus gegangen. Er habe den Eindruck gewonnen, dass sie an einer Immobilienbesprechung teilgenommen habe. 570 ÄBW 11 • 2011 Das Bezirksberufsgericht Freiburg verurteilte die Ärztin. Es ging trotz erheblicher Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen zu ihren Gunsten davon aus, dass sie ihrem Ehemann ärztliche Nothilfe geleistet hatte, sah es aber als einen Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung an (§ 2 II 1 BO LÄK BW), dass sie nach Beendigung ihrer Hilfe ihren Pkw nicht sofort von dem Privatparkplatz entfernt hatte. Zur gewissenhaften Berufsausübung gehöre es, das Schild „Arzt – Notfall“ nur für Gelegenheiten einzusetzen, für die es vorgesehen sei. Das Schild gewähre, worauf bei dessen Ausgabe ausdrücklich hingewiesen werde, keine Parksondergenehmigung, sondern solle die städtischen Ordnungskräfte nur darauf hinweisen, dass ein Notfall vorliegt und deshalb die Voraussetzungen eines sogenannten rechtfertigenden Notstandes gemäß § 34 StGB/§ 16 OWiG gegeben sind. Dabei sei es unerheblich, dass die Ärztin ihren Pkw auf einem Privatparkplatz abgestellt habe, denn eine zweckwidrige Verwendung des Notfallschildes beeinträchtige das Ansehen der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit erheblich. Das Landesberufsgericht verwarf am 14. 05. 2011 die ausdrücklich nur auf die Art und Höhe der Sanktion beschränkte Berufung und bestätigte die auferlegte Geldbuße ausdrücklich. Die Ärztin habe auf die ihr mehrfach eingeräumten Möglichkeiten zu einer weiteren Stellungnahme nicht reagiert. Auch habe sie die anfänglich einmal gezeigte Einsicht gerade beim Landesberufsgericht vermissen lassen. Denn sie habe in der Hauptverhandlung – bestärkt durch ihren Ehemann – wiederholt erklärt, sie werde sich in vergleichbaren Situationen künftig ebenso verhalten. Den Entscheidungen des Bezirksberufungsgerichts und des Landesberufsgerichts ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die Ärztin hat ihr vermeintlicher „Parkvorteil“ inklusive der Gerichtskosten für zwei Instanzen – ohne ihre Anwaltskosten – knapp 2500 Euro gekostet. Das Schild „Arzt – Notfall“ basiert auf § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Ärzte im Notfalleinsatz kön- nen bei Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes gemäß § 16 OWiG Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Ein solcher liegt aber nur vor, wenn bei einem lebensgefährlich erkrankten Patienten zum Schutz von dessen Leben und körperlicher Unversehrtheit gegen die insoweit geringerwertigen Schutzvorschriften für den fließenden und den ruhenden Verkehr, die sich in den Park- und Halteverboten des Straßenverkehrsrechts manifestieren, verstoßen wird. Nur für derartige Fälle regelt die vom Bundesverkehrsminister erlassene Nr. 146 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO vom 04. 06. 2009, dass Ärzte, die von der Ausnahmevorschrift des § 16 OWiG häufig Gebrauch machen müssen, von der zuständigen Ärztekammer ein Schild mit der Aufschrift „Arzt – Notfall – Name des Arztes – Landesärztekammer …“ erhalten können. Dies ist im Notfalleinsatz gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Weitere Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift nicht geregelt, sodass die zuständige Bezirksärztekammer darüber entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Schildes gegeben sind. Die Entscheidung muss nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen werden. Das bedeutet zunächst einmal, dass angestellten Chef, Ober- und Assistenzärztinnen/-ärzten an Universitätskliniken und Krankenhäusern und approbierten, nicht berufstätigen Ärztinnen/Ärzten das Schild nicht Rechtsfragen ausgehändigt werden darf, auch wenn es in Universitätsstädten und anderen größeren Städten mit großen Krankenhäusern immer wieder massive Parkprobleme gibt. Denn die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO regelt nur das Parken von Fahrzeugen vor und in der Nähe der Wohnung von Patienten. Hausbesuche durchzuführen ist alleinige Angelegenheit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Ferner ist es besonders wichtig, das Notfallschild nur bei einem tatsächlich gegebenen rechtfertigenden Notstand einzusetzen und es nicht zweckwidrig zum Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot zu verwenden. Das bedeutet, dass das Notfallschild erst eingesetzt werden darf, wenn beim Notruf für den Patienten eine lebensbedrohliche Situation geschildert worden ist, in der der Arzt nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft keine Zeit verlieren darf, weil der Patient sonst sterben oder erhebliche körperliche oder seelische Schäden davontragen könnte. Es müssen also beispielsweise die Symptome eines schweren Herzinfarkts, einer großen Lungenembolie oder auch einer starken arteriellen Blutung geschildert werden, Erkrankungen, in denen es medizinisch auf jede Minute ankommt. Ein rechtfertigender Notstand liegt dagegen eindeutig nicht bei den Hausbesuchen vor, die nur die Ärztin/der Arzt als dringend ansieht, weil sie/er selbst in Eile ist. Weder ein fieberhafter Infekt noch eine Kolik noch eine Kreislaufstörung noch ein erhöhter Blutdruck oder ein Erregungszustand rechtfertigen es, sich durch den Einsatz des Schildes „Arzt – Notfall“ einen Parkvorteil zu verschaffen. Denn wird eine solche Verwendung festgestellt, ist die Bezirksärztekammer verpflichtet, das Schild wieder einzuziehen. Und schließlich kann nur jeder/m Ärztin/Arzt geraten werden, dann, wenn sie/er wirklich einmal Probleme mit dem Kammeranwalt/Berufsgericht wegen angeblicher zweckwidriger Verwendung des Schildes „Arzt – Notfall“ bekommt, sich einsichtig zu zeigen und etwaiges Unrecht einer Tat zu akzeptieren. Denn nur dann kann das Berufungsgericht anstelle einer Geldbuße eine Warnung oder einen Verweis aussprechen. Dr. med. Martin Schieber Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Hans Kamps Neue Bücher Hermann Strauß H. Jenss, 88 Seiten, Hentrich & Hentrich, ISBN 978-3941450226. 7,80 Euro JÜDISCHE MINIATUREN Freitod. Frauen, die Hand an sich legten A. Staberoh, 253 Seiten, Der Blaue Reiter, ISBN 978-3933722294, 19,95 Euro HARRO JENSS HERMANN STRAUSS INTERNIST UND WISSENSCHAFTLER IN DER CHARITÉ UND IM JÜDISCHEN KRANKENHAUS BERLIN Mit einem Beitrag über Elsa Strauß Der ehemalige Chefarzt am Spital Waldshut erinnert in dieser Jüdischen Miniatur an den Lebensweg und das Schicksal des nahezu vergessenen Arztes Herrmann Strauß, der wichtige originäre Beiträge zur Fortentwicklung der Medizin lieferte. So gehen die Einführung der kochsalzarmen Diät bei Nierenerkrankungen, das Straussche Sigmoidoskop sowie die Strauß-Kanüle auf ihn zurück. Strauß starb 1944 im Konzentrationslager Theresienstadt. Hat der Mensch das Recht, seinen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen? Mit großem Einfühlungsvermögen lässt sich die Autorin auf die Lebenswege der porträtierten Frauen ein, die diese Entscheidungsfreiheit für sich beanspruchten. Unterschiedliche Gründe veranlassten sie, das Leben abzuwählen. Unheilbare Krankheiten und Lebensüberdruss gehörten ebenso dazu, wie das kaum fassbare Bedürfnis, dem Lebensgefährten freiwillig in den Tod zu folgen. Erst der Spaß, dann das Vergnügen Urologische Begutachtung im Arzthaftpflichtverfahren R. F. Szeliga, 192 Seiten, Kösel, ISBN 978-3466309313. 17,99 Euro K.-H. Bichler, H. W. Wechsel, S. Ruijun. 446 Seiten, Lehmanns, ISBN 978-3865414243. 99,95 Euro Der Internist und Mitbegründer des Vereins „CliniClowns“ ist heute Keynote-Speaker und Businesstrainer. Er begeistert seit vielen Jahren Menschen im Infotainmentbereich. Seine Kernkompetenzen sind Humor im Business, Kreativität und Kommunikation. In seinem Buch verrät er unter anderem, wie der Arbeitsplatz zur „Smile-Zone“ wird und wie man mehr Spaß am Berufsleben findet. Nach dem Motto: „Auf die Lachmuskeln zielen und das Herz treffen!“ Erster Deutscher Männergesundheitsbericht Der ehemalige Ärztliche Direktor der Urologischen Klinik der Uni Tübingen legt 116 Begutachtungen vor. Neben der Darstellung der Problematik, dem Krankheitsverlauf und dem medizinischen Inhalt wird die gutachterliche Einschätzung betont. So wird deutlich, dass nicht jedes ärztliche Misslingen als Fehler gewertet werden kann, dass aber das Wissen um typische Fehlerquellen von hoher Bedeutung ist, um die Medizin zum Nutzen von Patienten anzuwenden. Arzneimittel pocket plus 2012 D. Bardehle, M. Stiehler, 198 Seiten, Zuckschwerdt, ISBN 978-3886039876, 29,90 Euro A. Ruß, S. Endres, 713 Seiten, Börm Bruckmeier Verlag, ISBN 978-3898627306. 22,95 Euro Vernachlässigen Männer ihre Gesundheit oder werden sie im Gesundheitssystem vernachlässigt? Beides trifft zu, so die Autoren. Im Fokus des Berichts stehen unter anderem die gegenüber Frauen geringere Lebenserwartung und die höheren Risiken am Arbeitsplatz, daneben geht es auch um die seelische Spezifik und um die Gründe für „ungesundes“ Verhalten von Männern. Schließlich wird untersucht, wie das Mannsein „gesünder“ wird. Das handliche Kitteltaschenbuch enthält unter anderem Angaben zu über 1250 Wirkstoffen und zu über 3500 Handelsnamen. Dieser ArzneimittelTeil wird durch einen Therapie-Teil ergänzt, der Therapieempfehlungen zu mehr als 350 Krankheitsbildern gemäß der Fachgesellschaften enthält. Beide Teile sind über hilfreiche Querverweise verbunden. Für Smartphones (Android und iPhone) sind zudem Apps erhältlich. ÄBW 11 • 2011 571 CENTRUM JUDAICUM Medizinhistorik Das NS-Regime vergaste 168 Patienten aus dem Christophsbad „Euthanasie“ – Die Aktion T4 S Im Oktober 1939 ermächtigte A. Hitler mit diesem auf den 1. September 1939 zurückdatierten Schreiben den Leiter der „Kanzlei des Führers“ Philipp Bouhler und seinen Begleitarzt Karl Brandt mit der organisatorischen Durchführung der als „Euthanasie“ bezeichneten Tötung von „lebensunwertem Leben“. eit einigen Jahren bemüht sich eine Arbeitsgruppe der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, deren Umgang mit der NS-Vergangenheit zu erforschen (das ÄBW berichtete mehrfach). Es wurde auch versucht, Informationen der psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten und Kliniken aus dieser Zeit zu finden. So hat Prof. Dr. Roland Eisele, Mitglied der Arbeitsgruppe, darauf hingewiesen, dass das Christophsbad Göppingen im Jahr 2002 eine Chronik und Festschrift zu seinem 150-jährigen Bestehen herausgab, in der auch die NS-Zeit behandelt wird. Für die in privater Trägerschaft befindliche psychiatrische Klinik nimmt darin Stefan Lang auf eine von Thomas Stöckle, dem Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, erarbeitete Publikation Bezug, die sich mit der von staatlichen Stellen angeordneten Euthanasie befasst. Im Einverständnis mit dem Autor Stefan Lang und der Klinikleitung des Christophsbad Göppingen publizieren wir aus dieser Festschrift: „Der organisierte Massenmord an Geisteskranken stellt eines der größten Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes dar. Zwischen Januar 1940 und August 1941 fielen ihm 70 273 Menschen aus dem Gebiet des damaligen Deutschen Reiches zum Opfer. Patienten aus Württemberg wurden in den beiden Tötungsanstalten Grafeneck bei Münsingen und in Hadamar bei Limburg an der Lahn in Vergasungsanlagen ermordet und anschließend verbrannt. Unter den über 11 000 Toten aus Württemberg befanden sich auch 168 Patienten aus dem Christophsbad. Die Ideologie der Aussonderung und letztendlichen Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ besitzt ihre Wurzeln in sozialdarwini- Baden und Württemberg von 1933 bis 1945 Ärzte im Dritten Reich Ärztinnen und Ärzte traten im Dritten Reich in verschiedenen Rollen auf – als Täter, Mittäter, Mitläufer und Opfer – einige wenige leisteten Widerstand. Bei einer Informations- und Dikussions veranstaltung am 28. März 2012 im Haus der Geschichte BadenWürttemberg in Stuttgart diskutieren renommierte Experten, wieso gerade die zum Heilen berufenen Ärzte zu Mördern werden konnten. Veranstalter sind die Landesärztekammer BadenWürttemberg, das Haus der Geschichte und „Gegen Vergessen – für Demokratie e.V.“. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. stischen Theorien des späten 19. Jahrhunderts. Während der Zeit der Wei marer Republik erfuhren diese Vorstellungen eine Radikalisierung und gingen in die Programmatik der NSDAP ein. Nicht mehr das Wohlergehen des Individuums stand dabei im Zentrum des Interesses, sondern der fiktive Staatskörper, gebildet aus möglichst „rassisch hochwertigen“ Menschen. In solch einer menschenverachtenden Weltanschauung gab es keinen Platz für seelisch und geistig Behinderte, diese nahmen dort nur ihren gesunden Volksgenossen Nahrung und Versorgungsplätze weg. Schon in den 1930-er Jahren hatte es Pläne zur Beseitigung dieser „nutzlosen Esser“ gegeben. Doch erst im Krieg wagten Hitler und die NS-Ärzteschaft, dieses Vorhaben anzugreifen. Durch das Kriegsgeschehen sollte die Bevölkerung abgelenkt sein, zudem versuchte man die Vernichtung dadurch zu legitimieren, dass Ärzte, Personal und Krankenbetten nun für den Bedarf der Wehrmacht benötigt würden. Trotzdem sollte die „Aktion T4“, benannt nach ihrer Zentraldienststelle in der Berliner Tiergartenstraße Nr. 4, möglichst im Geheimen ablaufen. Im Oktober 1939 erhielt auch das Christophsbad einen Runderlass des Reichsinnenministers, der ein Merkblatt und zwei Meldebogen umfasste. Das Merkblatt bestimmte vier Kategorien von Kranken, die zu melden waren: 1. Schizophrene, Epileptiker, senil Erkrankte, Schwachsinnige und weitere neurologische Endzustände. 2. Patienten, die sich seit mindestens fünf Jahren in der Anstalt befanden. 3. Kriminelle Geisteskranke. 4. Geisteskranke, die nicht deutsche Staatsangehörige waren und auch kein „artverwandtes Blut“ besaßen. Noch 1939 folgte ein weiterer Runderlass, der die Verlegung einer größeren Anzahl von Patienten in Sammeltransporten als notwendig bezeichnete. Die Anstaltsleitung des Christophsbades füllte die Meldebögen jedoch nicht aus. Zuerst wurde nur entfernt an die Möglichkeit einer „Euthanasie“-Aktion gedacht, vielmehr vermutete man einen wirtschaftlichen Schlag gegen die Privatanstalten, denen die Staatspfleglinge entzogen werden sollten. Im März 1940 erschien dann Dr. Mauthe vom württembergischen Innenministerium im Christophsbad, um dort selbst eine erste Selektion durchzuführen. Infolgedessen wurden im April 40 weibliche Patienten mit ihren Krankenpapieren in die staatliche Heilanstalt Weinsberg verlegt. Zwei weitere Transporte mit jeweils 75 Patienten nach Weinsberg und Weissenau folgten Ende Juni des Jahres, verbunden mit der Ankündigung einer noch ausstehenden Verlegung von 150 Kranken. Vonseiten der Anstaltsleitung protestierte man entschieden gegen dieses Vorgehen und wies in schriftlichen Eingaben auf die negativen wirtschaftlichen Folgen hin, die der Abzug der Staatspfleglinge für die Heilanstalt bedeuten würde. Nachdrücklich bat die Direk tion, vom Abtransport der 150 Patienten abzusehen. Auch Werner Landerer, „Betriebsführer“ des Christophsbades, intervenierte persönlich in Stuttgart. Daraufhin halbierte das Innenministerium die Zahl der Verlegungen. Der weitere Protest des Christophsbades, das vehement die Arbeitsfähigkeit seiner Patienten und damit deren Wert für die Volkswirtschaft zu dokumentieren versuchte, blieb letztlich ohne Erfolg, obwohl Tätigkeiten für zahlreiche Unternehmen in Göppingen und Umgebung ausgeführt und von den Firmen bestätigt worden waren. Am 14. Oktober wurden 75 männliche Patienten nach Winnenden gebracht. Der letzte Transport erfolgte im März 1941, nachdem am 10. Dezember 1940 eine unangekündigte „Nachuntersuchung“ von einem gewissen Dr. Schmalenbach aus Berlin durchgeführt worden war. Insgesamt verlegte man 297 Patienten aus dem Christophsbad in staatliche Anstalten, 168 wurden von dort aus nach Grafeneck oder Hadamar weitertransportiert und ermordet. Zunehmende Proteste, vor allem vonseiten der Kirchen, führten schließlich zur Einstellung der zentral gesteuerten „Euthanasie“-Aktion im August 1941. Im Gegensatz zur zweiten bedeutenden württembergischen Privatanstalt in Rottenmünster und einigen staatlichen Anstalten, die gänzlich aufgelöst wurden, blieb das Christophsbad als Heilanstalt bestehen. Am Ende des Jahres 1941 waren dort 383 Kranke untergebracht, auch deshalb, weil Patienten aus den geschlossenen Heilanstalten nach Göppingen abgegeben wurden.“ Remicade® REM-2011-D-47007-O_185x260.indd 1 rheumatoide arthritis remicade® i.v. ermöglicht eine arzneimitte lfreie remission1 Jeder 6. Patient nach 7 Jahren in arzneimittelf reier remission1 remicade® i.v. schnell – stark – bewährt Schnelle und anhaltende Entzündungskontrolle Starker Schutz vor weiteren Gelenkschäden Weltweit 1.349.000 behandelte Patienten 2, 3 4 5 12-11-REM-2011-D-47007-O Remicade 100 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer infusionslösung Wirkstoff: Infliximab. Zus.: 1 Durchstechfl. enth. Arzneil. wirks. Bestandt.: 100 mg Infliximab. Sonst. Bestandt.: Sucrose, Polysorbat 80, Dinatriumhydrogenphosphat, Natriumdihydrogenphosphat. anw.: Rheumatoide Arthritis: In Komb. m. Methotrexat (MTX) Redukt. d. Symptomatik u. Verbesser. d. körperl. Funktionsfähigk. b. erw. Pat. m. aktiver Erkrank., d. nur unzureich. auf krankheitsmodif. Präp., einschl. MTX, angesprochen haben u. b. MTX-naiven erw. Pat. od. erw. Pat., d. nicht m. and. DMARDs vorbehandelt wurden, m. schwergradiger, aktiver u. fortschreitender Erkrank. Morbus Crohn: Erw.: Behandl. eines mäßig- bis schwergradig aktiven M. Crohn b. Pat., d. trotz einer vollständ. u. adäquaten Ther. m. einem Kortikosteroid u./o. einem Immunsupp. nicht angesprochen haben, od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. Behandl. v. aktivem Morb. Crohn m. Fistelbildung b. Pat., d. trotz vollständ. u. adäqu. Ther. m. einer konvent. Behandl. (einschl. Antibiotika, Drainage u. immunsupp. Ther.) nicht angesprochen haben. Kdr. u. Jugendl. (6 – 17 J.): Behandl. eines schwergradigen, aktiven M. Crohn b. Pat., d. nicht auf eine konvent. Ther. einschließl. Kortikosteroid, Immunmod. u. primärer Ernährungsther. angesprochen haben od. b. Unverträglichk. od. Kontraind. f. solche Ther. REMICADE® wurde bei Kdr. u. Jugendl. nur in Komb. mit einer konvent. immunsupp. Ther. untersucht. Colitis ulcerosa: B. mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa b. erw. Pat., d. auf eine konvent. Ther., einschl. Kortikosteroide u. 6-MP od. AZA, unzureich. angesprochen haben, od. b. Unverträglichkeit od. Kontraindikationen f. solche Ther. Ankylosierende Spondylitis: B. schwerwiegender, aktiver ankylosierender Spondylitis bei erw. Pat., die auf eine konvent. Ther. unzureichend angesprochen haben. Psoriasis-Arthritis: B. aktiver u. fortschreitender Psoriasis-Arthritis b. erw. Pat., wenn deren Ansprechen auf eine vorhergehende krankheitsmod., antirheumat. Arzneimittelther. unzureichend gewesen ist. Verabr. in Komb. m. MTX od. als Monother. b. Pat. m. Unverträglichk. od. Kontraind. gg. MTX. Psoriasis: B. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis b. erw. Pat., d. auf eine andere system. Ther. (einschl. Ciclosporin, MTX od. PUVA) nicht angesprochen haben, b. denen eine solche kontraind. ist od. nicht vertragen wird. Gegenanz.: Tuberkulose od. and. schwere Infekt. wie Sepsis, Abszesse u. opportunist. Infekt., Überempfindl. geg. d. Wirkstoff od. sonst. Bestandt. d. Produkts od. geg. murine Proteine, mäßiggr. od. schwere Herzinsuff. (NYHA-Klasse III/IV). Schwangersch. u. Stillzeit. Vors. bei: Pat., d. Immunsupp. vor od. währ. d. Behandl. m. REMICADE® absetzen (höheres Risiko e. Ak-Bild.). Pat. m. chron. Infekt. bzw. m. Anamnese rezidiv. Infekt. od. m. begl. immunsupp. Medik. Sorgf. NutzenRisiko-Abw. bei Pat., die i. Gebieten gewohnt haben o. i. Gebiete gereist sind, i. denen invasive Pilzinfekt., wie z. B. Histoplasmose, Kokzidioidomykose o. Blastomykose, endem. vorkommen. Hinsichtl. aktiver od. inaktiver („latenten”) Tuberkulose vor Behandl. detaill. Anamnese u. geeign. Unters., d.h. Tuberkulinhauttest u. Thoraxröntgenaufn. Therapie inaktiv. Tuberk. vor REMICADE® Gabe. M.-Crohn-Pat. m. Fistelbildung u. akut eitrigen Fisteln: mögl. Infektionsquelle (insbes. Abszess) ausschließen. Pat. vor Ther. auf HBV untersuchen. Hep.-B-Dauerträger während u. mehrere Monate nach Behandl.ende überwachen, bei HBV-Reaktiv. Ther.abbruch. Pat. m. Sympt. od. Anz. e. Leberfunktionsstör. auf Leberschäd. untersuchen. Komb. mit Anakinra od. Abatacept nicht empf. Pat. a. Anzeichen. e. Infekt. überwachen. Auch b. Wechsel zw. biolog. DMARDs. B. Pat. m. vorbest. od. kürzl. aufgetr. demyelin. Erkrank. d. ZNS vor Ther. sorgf. Nutzen-Risiko-Abwäg. Pat. m. mal. Erkrank. in d. Anamn., b. Pat. mit erhöhtem Risiko f. mal. Erkrank. infolge starken Rauchens od. bei Pat., d. eine mal. Erkrank. entwickeln u. weiterbehandelt werden sollen, b. Pat. m. Psoriasis u. extensiver immunsupp. Ther. od. längerfr. PUVA-Behandl. in d. Anamn. Risikoabwäg. b. jungen Pat. m. M. Crohn o. Colitis ulcerosa u. gleichz. od. unmittelbar vorang. Ther. m. Azathioprin o. 6-MP (hepatospl. T-Zell-Lymph. beschrieben). Pat. m. Colitis ulcerosa, d. erhöhtes Risiko f. Dysplasie od. Kolonkarz. haben od. die in d. Vorgeschichte Dysplasie od. Kolonkarz. aufweisen. Pat. m. leichter Herzinsuff. Außer b. M. Crohn nicht zur Anw. b. Kdr. u. Jugendl. < 18 Jahren empf. aufgr. unzur. Daten zu Unbedenklichk. u. Wirksamk. Kdr. u. Jugendl. m. M. Crohn mglst. vor Ther.beginn gem. Impfempf. impfen. Spez. Unters. b. Pat. m. Leberod. Nierenerkrank. wurden nicht durchgeführt. B. älteren Pat. bes. Aufmerksamkeit bzgl. Infektionen. Hinw.: Empfängnisverh. während Behandl. u. über 6 Mon. nach letzter Infusion anw. Mind. 6 Mon. nach letzter Infusion nicht stillen. Nebenw.: Sehr häufig: Virusinfekt. (z. B. Influenza, Herpes-Virus-Infekt.), Kopfschmerzen, Infekt. d. oberen Respirationstrakts, Sinusitis, Abdominalschm., Übelk., infusionsbed. Reakt., Schmerzen. Häufig: bakt. Infekt. (z. B. Sepsis, Cellulitis, Abszess), Neutropenie, Leukopenie, Anämie, Lymphadenopathie, allerg. Reakt. d. Respirationstr., Depress., Schlaflosigk., Schwindel/Benommenheit, Hypästhesie, Parästhesie, Konjunktivitis, Tachykardie, Herzklopfen, Hypotonie, Hypertonie, Ekchymose, Hitzewall., Erröten, Infekt. d. unteren Respirationstrakts (z. B. Bronchitis, Pneumonie), Dyspnoe, Epistaxis, Gastrointestinalblut., Diarrhoe, Dyspepsie, gastroösoph. Reflux, Obstipat., Leberfunktionsstör., erhöhte Transaminasen, Neuauftr. od. Verschlecht. e. Psoriasis, einschl. pustulöser Formen e. Psoriasis (primär palmar/plantar), Urtikaria, Hautausschlag, Pruritus, Hyperhidrose, Hauttrockenheit, Pilzdermatitis, Ekzem, Alopezie, Harnwegsinfekt., thorakale Schmerzen, Ermüdung, Fieber, Reakt. a. d. Injektionsstelle, Frösteln, Ödem. Gelegentlich: Tuberkulose, Pilzinfekt. (z. B. Candidose), Thrombozytopenie, Lymphopenie, Lymphozytose, anaphylaktische Reakt., Lupus-ähnl. Syndrom, Serumkrankheit od. Serumkrankheit-ähnl. Reakt., Amnesie, Agitation, Verwirrtheit, Somnolenz, Nervosität, Krampfanfälle, Neuropathie, Keratitis, periorbitales Ödem, Hordeolum, Herzinsuff. (Neuauftr. od. Verschlimm. e. Herzinsuff.), Arrhythmie, Synkope, Bradykardie, periph. Ischämie, Thrombophlebitis, Hämatom, Lungenödem, Bronchospasmus, Pleuritis, Pleuraerguss, Darmwandperforation, Darmstenose, Divertikulitis, Pankreatitis, Cheilitis, Hepatitis, Leberzellschaden, Cholezystitis, Blasenbild., Mykosen d. Haut/ Onychomykose, Seborrhoe, Rosacea, Hautpapillome, Hyperkeratose, Pigmentanomalie, Arthralgie, Myalgie, Rückenschmerzen, Pyelonephritis, Vaginitis, verzög. Wundheilung, Nachweis v. Auto-AK. Selten: Meningitis, opport. Infekt. (wie invas. Pilzinfekt. [Pneumocystose, Histoplasmose, Aspergillose, Kokzidioidomykose, Kryptokokkose, Blastomykose], bakt. Infekt. [atyp. mykobakt., Listeriose, Salmonellose] u. Virusinfekt. [Cytomegalievirus]), parasit. Infekt., Reakt. e. Hep. B, Lymphom, Non-HodgkinLymphom, Morbus Hodgkin, Leukämie, Agranulozytose, thrombot.-thrombozytop. Purpura, Panzytopenie, hämolyt. Anämie, idiopath. thrombozytop. Purpura, anaphyl. Schock, Vaskulitis, Sarkoid-ähnl. Reakt., Apathie, Myelitis transversa, demyelin. Erkrank. d. ZNS (z. B. Multiple-Skleroseartige Erkr. u. Optikusneuritis), periph. demyelin. Erkrank. (z. B. GuillainBarré-Syndrom, chron. entzündl. demyelin. Polyneuropathie u. multifok. motor. Neuropathie), Endophthalmitis, Zyanose, Perikarderguss, Kreislaufversagen, Petechien, Gefäßspasmus, interstit. Lungenerkr. (einschl. schnell fortschr. Erkr., Lungenfibrose u. Pneumonitis), Autoimmunhepatitis, Ikterus, tox. epiderm. Nekrolyse, Stevens-Johnson-Syndrom, Erythema multiforme, Furunkulose, granulomatöse Läsion, Stör. d. Komplementsystems. Nicht bekannt: hepatospl. T-Zell-Lymph. (haupts. bei Adolesz. u. jungen Erw. mit M. Crohn u. C. ulcerosa), vorüberg. Sehverlust. u. myokard. Ischämie/Herzinf., der/die währ. od. innerh. v. zwei Std. n. Infusion auftr., Leberversagen. Die Elimination von Infliximab kann bis zu 6 Monate dauern. Folg. NW häufiger b. Kdr. u. Jugendl. m. M. Crohn (REACH-Studie): Anämie, Blut im Stuhl, Leukopenie, Hautrötung, Virusinfekt., Neutropenie, Knochenfrakt., bakt. Infekt., allerg. Reakt. d. Atemwege, Infektionen. Berichte n. Markteinf. ü. schwerw. NW bei Kdr. u. Jugendl. umf. Malignome, einschl. hepatospl. T-Zell-Lymph., Non-Hodgkin-Lymphom, vorüberg. Anorm. d. Leberenzyme, Lupus-ähnl. Syndr. u. pos. Autoantikörper. Verschreibungspflichtig. Stand: 07/2011 Bitte lesen Sie vor Verordnung von Remicade ® die Fachin formation! Pharmazeutischer Unternehmer: Janssen Biologics B.V., Einsteinweg 101, 2333 CB Leiden, Niederlande Lokaler Ansprechpartner: MSD SHARP & DOHME GMBH, Lindenplatz 1, 85540 Haar ® 1. Bei Rheumatoider Arthritis. Dirven et al. ACR 2010, Abstract 334, mittlere Dauer der arzneimittelfreien Remission: 31 Monate, Completers analysis, n=97/128, 2. Shergy WJ et al. J Rheumatol. 2002; 29: 667 – 677, 3. Quinn MA et al. Arthritis Rheum 2005; 52:27-35, 2-Jahresdaten, 4. Smolen JS et al. Arthritis Rheum 2006; 54: 702-710, 5. Data on File PSUR (Nr. 22, August 2010) - ESSEx PhARMA GMBh, JANSSEN BioloGiCS B.V.. in allen indikationen gemeinsam: Rheumatoide Arthritis, Ankylosierende Spondylitis, Psoriasis-Arthritis, Plaque-Psoriasis, Morbus Crohn, Päd. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa 02.11.11 10:49 Vermischtes Die elektronische Gesundheitskarte wird flächendeckend eingeführt „Nur die IT-Industrie profitiert“ Nachdruck des Interviews aus der Stuttgarter Zeitung, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber. N ach jahrelangem Streit und Verzögerungen erhalten seit Anfang Oktober 70 Millionen Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Bis Jahresende werden 6,5 Millionen Menschen diese Karte erhalten; Mitte 2013 sollen sie dann alle haben. In der ersten Variante werden auf der eGK nur die sogenannten Stammdaten festgehalten. Tritt das Projekt in die nächste Phase der Entwicklung, soll durch eine flächendeckende Anbindung an Rechenzentren weitaus mehr möglich sein. Vorgesehen ist eine Patientenakte, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann. Rezepte sollen elektronisch ausgestellt werden können, die Papierfassung wird überflüssig. Geplant ist auch, Angaben für den Notfall zu speichern, darunter die Blutgruppe, Allergien oder sonstige Auffälligkeiten. Kultur im Siegfried-Häußler-Haus Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Bezirksdirektion Stuttgart – gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Einladung zum Weihnachtskonzert mit dem Stuttgarter Ärzteorchester Dirigent: Dr. med. dent. Arnold Waßner Solisten: Duo Fiolano – Charlotte Balle, Violine und Magdalena Galka, Klavier Freitag, den 2. Dezember 2011, 20.00 Uhr im Hause der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen Programm: Felix Mendelssohn Bartholdy, Konzert für Violine, Klavier und Orchester d-Moll Pause Samuel Barber, Adagio for Strings (Änderungen vorbehalten) Franz Schubert, Sinfonie Nr. 6 C-Dur Der Eintrittspreis für dieses Konzert beträgt 15,00 Euro für Erwachsene, für Kinder unter zwölf Jahren 5,00 Euro. Wir senden Ihnen gerne die gewünschte Anzahl Karten zu. Eine vorherige schriftliche Kartenbestellung ist unbedingt erforderlich! Karten können Sie unter folgender Anschrift bestellen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Frau Jungbauer, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag Ihrer gewünschten Karten auf das Konto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, BLZ 300 606 01, Kontonummer 163 16 08, Stichwort „Weihnachtskonzert“. Sie können Ihrer Kartenbestellung auch Bargeld in entsprechender Höhe beifügen. Nach dem Zahlungseingang senden wir Ihnen die Karten umgehend zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Konzertkarten nicht zurücknehmen können! Das gleiche Konzert findet am Samstag, den 03. 12. 2011 um 20.00 Uhr im Mozartsaal der Stuttgarter Liederhalle statt. Der Kartenverkauf für dieses Konzert erfolgt über SKS Russ, Telefon (07 11) 1 63 53 21 und an der Abendkasse. 574 ÄBW 11 • 2011 Verzögert wurde das Projekt durch technische Probleme und Widerstände unter anderem in der Ärzteschaft, die auch weiterhin Bedenken anmeldete. Über die Sicherheit und den Nutzen der Karte sprach Stefan Kister mit Prof. Christoph Fasel (Foto), stellvertretender Vorsitzender der Verbraucherkommission BadenWürttemberg und früherer Leiter der Henri-Nannen-Journalistenschule. Herr Fasel, ist der Start der elektronischen Gesundheitskarte der erste Schritt hin zum gläsernen Patienten? Prof. Fasel: Ich fürchte tatsächlich, dass genau dies passieren wird. Es ist der Versuch, das jetzt durch die Hintertür einzuführen. Es wurden aber doch eine ganze Reihe Sicherheitsvorkehrungen getroffen, zunächst ist die Karte ja nicht mehr als eine etwas erweiterte gewöhnliche Versicherungskarte. Prof. Fasel: Die IT-Industrie musste nach den schwerwiegenden Bedenken, die etwa in den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle gespielt haben, zurückrudern. Denn sie konnte keinerlei Garantie für absolute Datensicherheit geben. Und daran hat sich nichts geändert. Sobald sie einen solchen Datenpool auf wie auch immer gearteten vernetzten Servern lagern, und eben nicht dezentral bei 120 000 Hausärzten auf ihren Praxiscomputern, entstehen Begehrlichkeiten. Und zwar bei all denen, die an diesen Daten hohes wirtschaftliches Interesse haben. Man darf nicht vergessen, das sind die intimsten Daten bis hin zu psychologischen Unregelmäßigkeiten, venerischen Krankheiten oder genetischen Defekten. Man stelle sich vor, was eine Lebensversicherung dafür bieten würde, wenn sie nur auszugsweise die Daten von potenziellen Versicherten abgleichen könnte. Die Computerkriminalität steigt an. Wir müssen damit rechnen, dass die Attacken und die technischen Mittel zunehmen werden. Aber die eigentlich sensiblen Daten sollen zumindest vorerst ja noch gar nicht eingespeist werden. Prof. Fasel: Dies kann aber nur eine Zwischenstufe sein, denn wenn man erreichen will, was man den Kostenträgern versprochen hat, dann geht das nur über den vollen Zugriff auf alle Daten. Sonst wäre die Karte ja sinnlos. Nur wenn wirklich auf die Datensätze von etwa 73 Millionen Patienten zentral zugegriffen werden kann, würden die Argumente ja zutreffen, mit denen die Industrie versucht, dieses Prinzip an die Krankenkassen und den Staat zu verkaufen: die Vermeidung von Doppelbehandlungen und so weiter. Eine zentrale Datenhaltung aber ist unserer Ansicht nach in keiner Weise mit den Datenschutzbestimmungen und den Sicherheitsbedürfnissen der Versicherten zu vereinbaren. Man erhoffte sich doch einen erheblichen therapeutischen und ökonomischen Nutzen? Prof. Fasel: Die medizinischen Effekte sind mehr als zweifelhaft. Alle ökonomischen Kosten-Nutzen-Abwägungen deuten darauf hin, dass man es hier vor allem mit einem gigantischen Arbeitsbeschaffungsprogramm für bestimmte Zweige der IT-Industrie zu tun hat, ohne nennenswerten Nutzen für Arzt und Patienten. Sein Preis aber ist unter anderem die Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht, des Kernbestandteils der Arzt-Patienten-Beziehung. Wie steht es um die praktische Handhabbarkeit? Prof. Fasel: Der vom Patienten beizubringende sechsstellige PINCode ist für ältere Menschen eine Zumutung. In den Versuchspraxen zeigte sich ein großer Teil von ihnen völlig überfordert: Der erhoffte Sicherheitsaspekt wurde im Übrigen dadurch unterlaufen, dass die Nummer schriftlich aufgezeichnet wurde. Ist diese nun eingeführte abgespeckte Version möglicherweise ein Ausstieg auf Raten? Prof. Fasel: Am vernünftigsten wäre es in der Tat, dieses Konzept, so wie es ist, zu beerdigen. Ich befürchte aber eher eine Salamitaktik. Man wird sagen: „Wir haben diese Karte in verschiedenen Gebieten in der und der Ausbaustufe eingeführt, jetzt müssen wir den nächsten Schritt auch noch machen.“ Vermischtes Wahlen beim Krankenhausärzte-Verband Neuer MB-Vorsitzender A nfang Oktober trafen sich die 45 neu gewählten Delegierten zur Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB), Landesverband Baden-Württemberg, in Stutt gart. Neben berufs- und tarifpolitischen Fragen, die vom Vorsitzenden Dr. Josef Ungemach in einem Rückblick auf die vergangene Amtszeit des Vorstands aufgegriffen wurden, stand das Thema „Arbeitsplatz Krankenhaus“ im Mittelpunkt der Versamm- lung. Weiterer Hauptpunkt waren die Wahlen, insbesondere die des Landesvorstands. Zum neuen ersten Vorsitzenden wurde Dr. F. J. Reuther gewählt. Der bisherige Amtsinhaber, Dr. J. Ungemach, der dem Landesverband zwölf Jahre vorgestanden hatte, stellte sich nicht mehr zur Wahl. Als zweiter Vorsitzender wurde Dr. M. Fabian bestätigt. Als Vertreter der Bezirke wurden in den Vorstand gewählt: Dr. W. Imrich (NW), Dr. P. Gasteiger (NB), Dr. P. Tränkle (SB) und Dr. M. Schulze (SW). Darüber hinaus wurden sieben Beisitzer gewählt: Dr. U. Schuss, Dr. M. Hodapp, Dr. J. Kußmann, A. Knöll, C. Mohrhardt, H. Gromann und Dr. U. Voshaar. Dr. Ungemach wurde in Anerkennung seiner herausragenden Verdienste um das Wohl des Verbandes und seiner langjährigen Tätigkeit als Erster Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden und damit verbunden zum Ehrenmitglied ernannt. Neben ihm wurden auch Dr. U. Wahl und Dr. G. Schade zu Ehrenmitgliedern ernannt. Weitere Infos: www.marburger-bund-bw.de Neuer Erster Vorsitzender des MB in Baden-Württemberg: Dr. F. J. Reuther C Ehemaliger Präsident der Bundesärztekammer verstorben Universitätsklinikum Freiburg beruft Siewert und Keil Ärzteschaft trauert um Professor Jörg-Dietrich Hoppe Neues Führungsteam Der langjährige Präsident der Bun desärztekammer (BÄK), des Deutschen Ärztetages und der Ärztekammer Nord rhein, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, ist am 7. November im Alter von 71 Jahren verstorben. „Mit Jörg-Dietrich Hoppe verliert die deutsche Ärzteschaft viel zu früh nicht nur einen ihrer großen Präsidenten und einen leidenschaftlichen Kämpfer für den freiheitlichen Arztberuf, sondern auch einen ganz außergewöhnlichen Menschen“, sagte BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery. „In einem Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe politischen Umfeld, in dem täglich um Geld, Macht und Interessen gerungen wird, ist er Arzt geblieben und hat sich seine Menschlichkeit bewahrt. Er ist mit Intelligenz und Witz, mit Nachdruck und Leidenschaft täglich für die Belange von Ärzten und Patienten eingetreten. Es ging ihm nie um Macht, immer nur um Medizin. Deshalb war er ein glaubwürdiger Vertreter der deutschen Ärzteschaft.“ Über viele Jahre hat Prof. Hoppe die Politik und das Ansehen der deutschen Ärzteschaft maßgeblich geprägt. Immer wieder hat er dabei die drängenden Probleme der Zeit angesprochen, auch wenn sie un populär waren. Gegen alle politischen Widerstände hat er gesellschaftliche Diskussionen angestoßen wie zuletzt die Debatte um Rationierung und Priorisierung in der Medizin. Er hat vor der Kommerzialisierung der Medizin ebenso gewarnt wie vor der staatlichen Überreglementierung der Freiberuflichkeit des Arztberufes. Zwölf Jahre lang, bis zum 2. Juli diesen Jahres, führte er die Geschicke der deutschen Ärzteschaft. „Mit Jörg Hoppe geht ein guter Mensch, ein großartiger Arzt und ein echter Anwalt der Patienten von uns“, sagte Montgomery. „Die deutsche Ärzteschaft trauert um einen großen Kollegen.“ D er Aufsichtsrat des Univer sitätsklinikums Freiburg hat Anfang Oktober Professor Dr. Jörg Rüdiger Siewert (Foto) zum Leitenden Ärztlichen Direktor und Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums Freiburg bestellt. Neuer Kaufmännischer Direktor wird Dipl.-Kfm. Reinhold Keil. Die Wissenschaftsministerin des Landes Baden-Württemberg, Theresia Bauer, sagte, nach einer langen Phase der Ungewissheit sei nun ein erstklassiges Führungsteam und damit eine solide Lösung für die Leitung gefunden. Anzeige Rechts- und Steuerberatung für die Heilberufe RAe Volz Angelstorf Manok Lehmann & Partner Stb Strobel & Sorg Meersburger Str. 3 88213 Ravensburg T 07 51 9 77 10-0 F 07 51 9 77 10-10 www.rae-volz.de www.stb-strobel.de RA Andreas Manok LL.M. Master of Laws (Medizinrecht) Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Stb Constantin Sorg Dipl. Betriebswirt (BA) ÄBW 11 • 2011 575 Vermischtes Einschreibung für Psychiater, Neurologen und Psychotherapeuten Neuer Selektivvertrag M itte Oktober starteten die AOK Baden-Württemberg sowie die Bosch BKK mit den ärztlichen und psychotherapeutischen Vertragspartnern MEDI BadenWürttemberg, Landesverband des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte, Deutsche PsychotherapeutenVereinigung sowie Freie Liste der Psychotherapeuten einen neuen Facharztvertrag nach § 73 c SGB V zur besseren Versorgung in den Bereichen Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie. Der Vertrag ermöglicht eine schnelle, strukturierte und flexibel auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnittene Behandlung. Mit diesem innovativen Versorgungsansatz wollen die Vertragspartner dem zunehmenden Versorgungsbedarf aufgrund psychischer Erkrankungen nach haltiger begegnen. Fachärzte und Psychotherapeuten in ganz BadenWürttemberg können sich ab sofort einschreiben. Voraussichtlicher Versorgungsbeginn ist Anfang 2012. Wie bei den anderen 73 c-Ver trägen bilden strukturierte und leit linienorientierte Versorgungspfade mit konkreten patientenbezogenen Zielen die Grundlage der Behandlung. Im Versorgungsfokus steht die Therapie der wachsenden Zahl schwerwiegender und aufwendiger Krankheitsbilder, insbesondere auch durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den ambulanten Fachärzten und den Hausärzten. Die Vergütung im neuen Vertrag setzt sich zusammen aus einem sinnvollen Mix aus Pauschal- und Einzelleistungsvergütungen sowie Qualitätszuschlägen. Damit sollen einerseits eine leitliniengerechte Behandlung inklusive aller notwendigen Unter suchungen sichergestellt und gleichzeitig finanzielle Fehlanreize für unnötige Untersuchungen vermieden werden. Ausstellungen in baden-württembergischen Museen Kunst & Kultur Naturwissenschaft und Technik Hauskauf ist Vertrauenssache James Frazer Stirling Experimenta Heilbronn Dauerausstellung Städtisches Kunstmuseum, Reutlingen 29. 10. 2011 bis 08. 01. 2012 Staatsgalerie Stuttgart bis 15. 01. 2012 Unter dem Motto „Entdecken, erleben, erkennen“ werden Naturwissenschaften und Technik besonders für Kinder und Jugendliche begreifund erlebbar gemacht. Die Ausstellung ist in vier Themenwelten mit 150 interaktiven Exponaten unterteilt, die alle zum Experimentieren einladen. Es schließen sich die „Talentschmieden“ an, wo die Besucher sich in Lieblingsthemen vertiefen können, die sich zuvor herauskristallisiert haben. Vom Basteln eines eigenen kleinen Autos über die Gestaltung einer Zeitungsseite bis zur Produktion eines eigenen Films reichen die Möglichkeiten. In der „akademie junger forscher“ mit drei Laboren und zwei Ateliers steht das Experimentieren unter pädagogischer Anleitung im Mittelpunkt. Für seine typischen Arbeiten druckt der Leipziger Künstler Benjamin Badock im Hand abrieb immer neue Farbschichten überein ander. Die opulente Farbigkeit und die haptische Präsenz, die er dadurch in seinen großformatigen druckgrafischen Blättern erreicht, gibt diesen eine gewisse Nähe zur Malerei. Gleichzeitig ist ein strenges Raster typisch für diese Arbeiten. In den Farbverläufen seiner Arbeiten findet der japanische Farbholzschnitt ein zeitgemäßes Echo und in den Signal- und Neonfarben, die häufig zum Einsatz kommen, klingen die Errungenschaften der Pop-Art nach. Was so eindeutig zeitgenössisch daher kommt, reflektiert in vielfältiger Weise auch die Kunstgeschichte. Gezeigt werden über 300 Architekturzeichnungen, großformatige Modelle und Fotografien, die James Frazer Stirlings gebautes wie ungebautes Werk anschaulich werden lassen. Darunter sind so berühmte Entwürfe wie die Neue Staatsgalerie Stuttgart, das Engineering Building der Universität Leicester, die History Faculty in Cambridge, das Wissenschaftszentrum in Berlin, aber auch bislang nur selten gezeigte bzw. völlig unbekannt gebliebene Projekte aus einer über 40-jährigen Schaffenszeit. Die Ausstellung ist nicht allein als monografische Retrospektive angelegt, sondern vermittelt auch präzise Einblicke in den Entwurfsprozess des Architekten und Stirlings Wirken als Lehrer. Weitere Infos: www.experimenta-heilbronn.de 576 ÄBW 11 • 2011 C Weitere Infos: www.reutlingen.de C Weitere Infos: www.staatsgalerie.de C Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN Start 15. / 16. 10. 2011 THEMA Curriculum Fachgebundene Zusatzweiterbildung Psychotherapie / Schwerpunkt Verhaltenstherapie (nach WBO der LÄK Ba-Wü) ORT Mannheim auch Einzelmodule für Gasthörer belegbar – alle Kurse zertifiziert – VERANSTALTER IVT-Kurpfalz Augustaanlage 7–11 68165 Mannheim E-Mail: [email protected] Tel. (06 21) 41 53 64 Info-Download: www.ivt-kurpfalz.de Kurs 3: 25. – 27. 11. 2011 Psychosomatische 69115 Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Kurs 4: 16. – 18. 12. 2011 Grundversorgung Dr. Oberweis-Nienburg Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Tel. 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Balint) [email protected] Intervention zzgl. 30 Std. Balint) www.psysomgv.de Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Anmeldung / Auskunft: 14. 01. 2012 Psychoonkologie Kursgebühr: 100,– Euro AK PSM e. V. (Seminar, 8 Std.) [email protected] Dr. med. D. Noelle www.psysomgv.de Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Anmeldung / Auskunft: 26. 01. 2012 Achtsamkeit MBSR Kursgebühr: 425,– Euro AK PSM e. V. 8 Wochen Kurs (34 Std.) [email protected] 8 x Do. abends und 1 Sa. ganztags www.psysomgv.de Tel. (07 61) 27 06 51 50 Anmeldung / Auskunft: 02. – 04. 02. 2012 Psychosomatische Weiterbildung Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 260,– Euro AK PSM e. V. in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe [email protected] Block 1: „Die Patientin“ www.psysomgv.de Tel. (07 61) 27 06 51 50 11. 02. 2012 Motivierende Gesprächsführung Freiburg i. Brsg. Anmeldung / Auskunft: – Lösungsorientierte Gesprächs Kursgebühr: 100,– Euro AK PSM e. V. [email protected] führung im Medizinischen Alltag www.psysomgv.de (Seminar, 8 Std., B. Engemann) Tel. (07 61) 27 06 51 50 Prof. Dr. med. G.-M. v. Reutern Schwäbisches IRSEER Ultraschall-Seminare 10. / 11. 03. 2012 VL: Prof. Dr. med. G.-M. v. Reutern, Bildungszentrum 1. Tag: 9.00 – 21.30 Uhr CW Doppler + Duplex Prof. Dr. med. Eva Bartels, Kloster IRSEE 2. Tag: 8.00 – 16.00 Uhr Aufbau- und Abschlusskurse: Prof. Dr. med. Bernd Arnolds, Klosterring 4 Dr. Frank Lössner, 87660 Irsee – Extrakranielle Gefäße Pauschalpreis Dr. Peter Baron v. Bilderling 580,– Euro Anmeldung: für jeden Zwei-Tageskurs – Periphere Arterien und Venen, Helga Preissler angiolog. US-Diagnostik inkl. Kaffeepausen, Tel. (0 83 41) 4 14 25 3 x Buffet mit je Fax (0 83 41) 54 51 – Intrakranielle Gefäße 1 Getränk nach Wahl E-Mail: [email protected] Programm: Nach DEGUM, KBV, BLAEK www.irseer-ultraschallseminare.de 14. – 18. 03. 2012 Weiterbildungskurse Leitung: Dr. U. Friedrich, Dr. A. Wegener Homöopathie Baden-Baden Anmeldung / Auskunft: A, B, C, D Tel. (0 72 21) 39 08 41 (40 Std. je Kurs) [email protected] Zum Gedenken MU Dr. Univ. Palackiana Olomucensis Georgij Kelin, Rosenfeld Dr. med. Walter Karl Erban, Ludwigsburg Dr. med. Gerhard Wulf, Stuttgart Ingeburg Göpfert, Bietigheim-Bissingen Dr. med. Hildegard Bautz, Welzheim Daniela Bischofberger, Aichelberg Dr. med. Rainer Landschütz, Baden-Baden Dr. med. Wolfgang Baumann, Rottweil Dr. med. Wolfgang Grimminger, Lorch Dr. med. Guido Doerr, Nürtingen Dr. med. Christa Jakusen, Crailsheim Dr. med. Gertrud Lukanow-Moehring, Lörrach Prof. Dr. med. Ulrich Spiegelberg, Stuttgart Dr./Univ. Budapest Tamas György, Karlsruhe Dr. med. Rainer Schretzmann, Brigachtal Dr. med. Karl-Ludwig Scheid, Herrenberg Dr. med. Jan Tümmers, Göppingen Dr. med. Karl Wurster, Stuttgart Dr. med. Hans-Joachim Liewald, Stuttgart Prof. Dr. med. Heinz Henseler, Tübingen Dr. med. Wolfgang Körner, Pfullendorf Dr. med. Herwig Berg, Friedrichshafen Dr. med. Siegfried Hiendlmayr, Isny Dr. med. Michael Zwanzig, Schluchsee Dr. med. Hanns-Friedrich König, Stuttgart Dr. med. Willi Kammler, Herdwangen-Schönach 578 Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 22. 01. 1928 † 14. 04. 2010 * 06. 01. 1929 † 25. 12. 2010 * 01. 11. 1924 † 03. 01. 2011 * 08. 10. 1923 † 09. 03. 2011 * 08. 07. 1926 † 01. 05. 2011 * 16. 02. 1945 † 25. 07. 2011 * 05. 10. 1913 † 01. 08. 2011 * 09. 08. 1948 † 04. 08. 2011 * 03. 08. 1955 † 05. 08. 2011 * 11. 03. 1922 † 10. 08. 2011 * 31. 10. 1915 † 21. 08. 2011 * 31. 08. 1917 † 22. 08. 2011 * 10. 10. 1919 † 22. 08. 2011 * 09. 12. 1937 † 23. 08. 2011 * 02. 03. 1931 † 24. 08. 2011 * 22. 12. 1930 † 31. 08. 2011 * 15. 10. 1939 † 03. 09. 2011 * 25. 10. 1917 † 04. 09. 2011 * 27. 05. 1921 † 05. 09. 2011 * 07. 05. 1933 † 09. 09. 2011 * 29. 11. 1920 † 11. 09. 2011 * 28. 07. 1923 † 12. 09. 2011 * 20. 12. 1917 † 15. 09. 2011 * 19. 06. 1943 † 22. 09. 2011 * 21. 04. 1920 † 23. 09. 2011 * 14. 03. 1920 † 08. 10. 2011 ÄBW 11 • 2011 Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-21 54 Fax (07 11) 78 75-21 21 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellun gen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsaus übung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 11. Januar 2012 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Augenärzte: Hohenlohekreis, Stuttgart. Frauenärzte: Stuttgart. Hautärzte: Schwäbisch Hall, Stuttgart. Orthopäden: Stadt Heilbronn. Urologen: Stuttgart. Hausärzte: Mannheim, Ostalbkreis, Sigmaringen. Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 gemäß § 103 Abs. 1 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen): Frauenärzte: Göppingen. Hausärzte: Böblingen, Ravensburg. Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V Bekanntmachungen in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Fassung vom 15. 02. 2007, zuletzt geändert am 19. 05. 2011, in Kraft getreten am 05. 08. 2011, fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Stadt Heilbronn, Ostalbkreis, Tuttlingen. Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho therapeutisch behandeln Enzkreis, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Pforzheim, Tuttlingen. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/ psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. In Baden-Württemberg geltende Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 gemäß § 103 Absatz 1 SGB V festgestellt, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind bzw. (erneut) vorliegen. Damit gelten mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse arztgruppenbezogen für die nach stehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) folgende Zulassungsbeschränkungen: Anästhesisten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Chirurgen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Fachärztlich tätige Internisten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, ÄBW 11 • 2011 579 Bekanntmachungen Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-T auber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, 580 Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Radiologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Hausärzte: Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis, Ravensburg, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Ulm, Waldshut. Stuttgart, 12. 10. 2011 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender ÄBW 11 • 2011 Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Curriculum Psychosomatische Grundversorgung (80 Std.) nach den KV-Richtlinien – in kleinen Gruppen 50 Std. Theorieseminare mit verbaler Interventionstechnik 30 Std. patientenorientierte Selbsterfahrungsgruppe/Balint Termine: Grund- und Aufbaukurs/ 10 Samstage (jeweils samstags, 9.00–16.15 Uhr) 4. Februar 2012 3. März 2012 5. Mai 2012 12. Mai 2012 30. Juni 2012 29. September 2012 27. Oktober 2012 3. November 2012 1. Dezember 2012 8. Dezember 2012 Das komplette Curriculum erfordert eine Teilnahme an allen vorgenannten Terminen. Zertifizierte Fortbildung: 80 Punkte Teilnehmergebühr: 980,00 Euro (einschl. Tagungsverpflegung) Leitung: Dr. med. B. Gramich, Frau Dr. med. I. Rothe-Kirchberger/ Dr. med. H. Salge, Stuttgart Tagungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, StuttgartDegerloch, Jahnstraße 5 Anmeldung bereits jetzt möglich: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fortbildung, Arbeitsschutz und Notfallmedizin Frau Rosemarie Münst Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Kongress-Vorankündigung „MEDIZIN 2012“ vom 27.–29. Januar 2012 in der Messe Stuttgart 47. Süddeutscher Kongress für aktuelle Medizin der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit Fachmesse für Medizintechnik, Pharmazie, Praxis- und Klinik bedarf Tagungsort: Messe Stuttgart (beim Flughafen), Internationales Congresscenter (ICS) Zertifizierte Fortbildung Kongress-Tagesübersicht Freitag, 27. Januar 2012 9.00–12.45 und 14.15–18.00 Uhr Ethik und Recht am Lebensende Dr. E. Bühler, Kirchheim/T. Adipositas – neue Entwicklungen Prof. Dr. S. C. Bischoff, Stuttgart Chirurgische Therapie der Adipositas Dr. R. Brydniak, Villingen-Schwenningen Jucken/Kratzen bis der Schmerz kommt! PD Dr. G. Menz/ Prof. Dr. Dr. J. Ring, Hochgebirgsklinik Davos Modernes Wundmanagement Prof. Dr. R. Lobmann, Stuttgart Aktuelles zur Fußgesundheit mit praktischen Übungen Dr. Dr. h. c. M. Gabel, Stuttgart LNA-Fortbildung: Fit for MANV? Innovative Konzepte PD Dr. H. Genzwürker, Buchen LNA in Baden-Württemberg: Failure by Design? Dr. E. Kehrberger, Ostfildern MANV durch Umwelteinflüsse Dr. A. Henn-Beilharz, Stuttgart Kasuistiken: Aus Erfahrungen lernen! Dr. F. Koberne, Freiburg Äußere Anwendungen bei Schmerzpatienten Dr. H. Merckens, Filderstadt Der infektiologische Notfall Prof. Dr. R. W. Braun, Esslingen Schmerzhafter Bewegungs apparat – die Perspektive des Rheumatologen PD Dr. A. Schnabel, Bad Wildbad Bekanntmachungen Schwindel, Sturzneigung, Parkinson-Syndrome – Videoseminar für Hausärzte Prof. Dr. A. Ceballos-Baumann, München Update Reisemedizin Dr. Dr. P. Döller, Tübingen Kleine und große Notfälle in der Praxis Dr. W. Hermann, Weil der Stadt Sonographie-Forum 2011 – Fit für die Praxis (mit praktischen Übungen) Dr. W. Bohle/Dr. K. Dirks/ Dr. E. Fröhlich, Stuttgart/ Dr. W. Heinz, Leonberg Psychoonkologie Frau Dr. I. Klapproth, Esslingen Fallstricke und Irrtümer in der Labordiagnostik Prof. Dr. E. Wieland, Stuttgart Schmerzen bei Kindern Dr. A. Enninger/Dr. S. Illing, Stuttgart Der unruhige alte Patient Dr. J. Fischer, Stuttgart Samstag, 28. Januar 2012 9.00–12.45 und 14.15–18.00 Uhr „Wir sind in Not“ – Notfallsituationen in der pädiatrischen Psychosomatik Dr. K. Pölzelbauer, Heilbronn Infektiologie (aktuelle infektiologische Fälle, Hepatitis B/C, HIV) Dr. A. Trein, Stuttgart Update Onkologie – für Haus- und Fachärzte Prof. Dr. G. Becker, Göppingen Kardiozirkulatorische Notfall situationen mit EKG-Beispielen Dr. A. Dorsch, Haimhausen Umweltmedizin: Feinstaub – gesundheitliche Auswirkungen auf die Menschen Dr. M. P. Jaumann, Göppingen Fortbildung für Notärzte und Rettungsassistenten: – Polytrauma bei Kindern PD Dr. F. F. Fernandez, Stuttgart – Ersteintreffender Notarzt beim MANV J. Ruppert, Arzt, Stuttgart – Fokussierter Ultraschall in der Notfallmedizin Dr. W. Heinz, Leonberg Der kardiologische Notfall in der Praxis Prof. Dr. B.-D. Gonska, Karlsruhe Neuropathischer Schmerz – Kopfschmerz – Rückenschmerz – Neue Optionen in der speziellen Schmerztherapie Prof. Dr. A. Lindner, Stuttgart Endokrinologie und Schmerz Prof. Dr. R. Lobmann, Stuttgart Notfälle in der Psycho somatischen Medizin Frau Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn, Stuttgart Update Pädiatrie – Pädiatrie für den niedergelassenen Arzt Prof. Dr. M. Teufel, Böblingen Arzneimittelinteraktionen mit Analgetika Frau Prof. Dr. J. C. Stingl, Ulm Update Gastroenterologie/ Hepatologie Prof. Dr. M. Geißler, Esslingen Medizinische Statistik – Höhere Mathematik oder griechisches Orakel? Prof. Dr. W. Gaus, Ulm Update Gynäkologie und Geburtshilfe – für alle Fachgebiete Prof. Dr. A. Hettenbach, Göppingen Otitis, Sinusitis und Pharyn gotonsillitis – Behandlung durch den Allgemeinmediziner Dr. U. Schuss, Stuttgart Update Rückenschmerz – aus verschiedenen Perspektiven PD Dr. M. Sarkar/ Prof. Dr. H. Hanke, Stuttgart 4. Netzwerkertreffen Süddeutschland – Mehrwert durch Kooperation – Palliativversorgung in Baden-Württemberg 9.30–15.00 Uhr Veranstalter: Akademie Kreiskliniken Esslingen, 73230 Kirchheim/Teck Sonntag, 29. Januar 2012 9.00–14.45 Uhr Update Augen – Die häu figsten Augenkrankheiten PD Dr. G. Sauder, Stuttgart Integrative Onkologie im Spannungsfeld zwischen Hightech Medizin und Menschlichkeit Dr. S. Hiller, Filderstadt Update Kardiovaskuläre Pro bleme beim älteren Menschen Prof. Dr. B.-D. Gonska, Karlsruhe/ Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen Update Kardiologie Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen Psychotherapie in Aktion: Schmerz-, Angstund Panikstörungen Dr. A. Hendrischke, Aalen Neue Methoden der Psychotherapie Dr. A. Hendrischke, Aalen Pädiatrische Notfallsituationen mit praktischen Demonstrationen Dr. A. Dorsch, Haimhausen Update Sportmedizin: Nutzen und Risiken des Wintersports Dr. H. Tüchert, Bad Boll Schmerz: Die Perspektive der klassischen Homöopathie – Primärversorgung – Therapeutische Erfahrungen aus Klinik und HNO-Praxis Dr. J. de Laporte, Esslingen Der schwierige alte Patient im Heim und in der Familie OA A. Menges, Stuttgart Lungenfunktionskurs mit praktischen Übungen Frau Dr. K. Husemann, Gerlingen Update Nieren- und Hochdruckkrankheiten – Schwerpunkt Schmerz Dr. K.-D. Hanel, Göppingen Praxisbegehung Frau B. Hartung, KVBW, BD Reutlingen Schmerzen im urologischen Bereich (für alle Fachgebiete) Dr. V. Laible, Stuttgart Sono-Refresher Gelenkund Notfallsonographie (mit praktischen Übungen) Prof. Dr. B. Friemert, Ulm Bei einer kompletten Teilnahme von Freitag bis Sonntag können 22 Punkte für das Fortbildungszertifikat erreicht werden. Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Allen Ärztinnen/Ärzten in Baden-Württemberg wird das ausführliche Programm mit Anmeldeformular im Dezember zugesandt. Auskunft zum Kongressinhalt: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Allgemeine Kammeraufgaben – Fortbildung Frau Rosemarie Münst Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Anmeldung zum Kongress – bitte buchen Sie online: www.messe-stuttgart.de/medizin Voranmeldung empfehlenswert, da begrenzte Teilnehmerzahl. Herr Carsten Hartig, E-Mail: [email protected], Telefon (07 11) 46 05 37 62 Anzeige In 5 Minuten › Intuitive Bearbeitung › Online Bildbearbeitung › YouTube Integration › RSS-Feeds › Domain Integration zur Arzthomepage ! › Dashboard › Tagesgenaue Zugriffsstatistiken › Widget Funktion › Geschützter Patientenbereich › QM-Checklisten-Center Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 www.rationelle-arztpraxis.de ÄBW 11 • 2011 581 Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-01111 Hausärztliche Praxis Heidenheim Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-02111 Hausärztliche Praxis Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-03111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-04111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-05111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-14111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-07111 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-15111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-08111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ostalbkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-09111 Augenheilkunde Heidenheim Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-10111 Augenheilkunde Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-11111 Chirurgie SP Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 03. 2012 Chiffre: S-12111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-13111 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-16111 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Stuttgart für das Jahr 2012 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Mittwoch, 1. Februar 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Donnerstag, 16. Februar 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 14. März 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 18. April 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 16. Mai 2012 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 13. Juni 2012 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 18. Juli 2012 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 15. August 2012 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 19. September 2012 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 10. Oktober 2012 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 31. Oktober 2012 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 21. November 2012 Zulassungen/Ärzte Donnerstag, 13. Dezember 2012 Zulassungen/Ärzte. Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Postfach 80 06 08 70506 Stuttgart. Nadine Läßker Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte 582 ÄBW 11 • 2011 Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-01111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-05111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-06111 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: K-07111 Augenheilkunde Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-08111 Augenheilkunde Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 06. 2012 Chiffre: K-09111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-14111 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-22111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-15111 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-23111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-16111 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-17111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-18111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-02111 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Freudenstadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-10111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-03111 HNO-Heilkunde hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-11111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-04111 Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-12111 Psychologische Psychotherapie Neckar-Odenwald-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2012 Chiffre: K-20111 Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-13111 Psychologische Psychotherapie Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 08. 2012 Chiffre: K-21111 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Enzkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-19111 ÄBW 11 • 2011 583 Bekanntmachungen Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Karlsruhe für das Jahr 2012 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Mittwoch, 1. Februar 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 8. Februar 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 28. März 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 25. April 2012 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 2. Mai 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 27. Juni 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 4. Juli 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 1. August 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 26. September 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 17. Oktober 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 14. November 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 5. Dezember 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 19. Dezember 2012 Zulassungen/Ärzte. Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Postfach 21 07 53 76157 Karlsruhe. Helmut Beyrle Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte 584 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, s omatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutische Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung ÄBW 11 • 2011 innerer Ressourcen bei psycho somatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 11. Februar 2012 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 21.–29. November 2011 (ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 3. März 2012 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesur sachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 28. April 2012 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in der der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk Bekanntmachungen tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 10. Dezember 2011 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: jeweils 100,– Euro management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 11. Februar 2012 Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: jeweils 100,– Euro Update für Ärztinnen und Ärzte im Notfalldienst Leitung: Dr. C. von Ascheraden, Präsident der Bezirksärzte kammer Programm: – Begrüßung und Einführung – Neurologische Notfälle – Psychiatrische Notfälle – Leichenschau/ Todesbescheinigung – Notfallmanagement – Thorax-/Bauch-Schmerzen – Pädiatrische Notfälle Pädiatrische Notfälle – Arzttasche/Abrechnung – Zusammenfassung und Notfälle mit Kindern stellen hohe Schlusswort Anforderungen an die beteiligten Termin: Helfer. Sie erfordern spezielle Samstag, 10. Dezember 2011 Kenntnisse und bedeuten eine Zeit: 9.00 s.t.–ca. 16.00 Uhr hohe emotionale Belastung. Ort: Milchwerk, Radolfzell Unsicherheiten resultieren häufig Entgelt: kostenfrei – aus lückenhaften pädiatrischen Anzeige Oberberg 2010 Motiv 1 Anmeldung erforderlich! Kenntnissen und Fertigkeiten. Basiskurs Palliativmedizin Dieses Seminar vermittelt allenBaden-Württemberg Medium: Ärzteblatt in diesem Bereich Tätigen die / 185 x 62 mm Format: 1/4 Seite Farbe: Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, nötige Routine undschwarz das entspreUniv.-Klinik, Freiburg chende Hintergrundwissen, um LABOR3 Mit der zunehmenden Etabliein Zukunft in solchen Situationen Tel. 0331 50584-31 rung der Palliativmedizin soll richtig reagieren zu können. Fax. 0331 50584-39 die Betreuung unheilbar kranker Programm: Patienten mit weit fortgeschritteAnatomische und physiologische Daten per mail– Pädiatrische nen und zum Tode führenden ErBesonderheiten krankungen sowie die Begleitung Notfallsituationen/Anamnese ihrer Angehörigen verbessert erhebung, Intubation, Airway werden. Palliative Care ist ein umfassendes Behandlungskonzept, das sowohl eine effektive Schmerztherapie und Symptomkontrolle als auch die Integration der psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten, der Angehörigen und des Behandlungsteams sowohl währen der Erkrankung als auch im Sterbeprozess und in der Zeit danach umfasst. Da der Patient die letzte Phase seines Lebens nach Möglichkeit in der häuslichen Umgebung verbringen können soll, ist der Hausarzt als sein kontinuierlicher ärztlicher Begleiter ein wichtiger Anwender palliativmedizinischer Gedanken und Methoden. Im Basiskurs Palliativmedizin sollen für ärztliche Kollegen aus dem nieder gelassenen und aus dem stationären Bereich gleichermaßen praxisnahes und evidenzbasiertes Basiswissen für die Betreuung unheilbar kranker Patienten vermittelt werden. Dieses beinhaltet neben der Vermittlung von medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten auch die Sensibilisierung für die besondere Haltung, die dem palliativmedizinischen zugrunde liegt und die das Bewusstsein und die Offenheit für die existenziellen, spirituellen und psychosozialen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Ange hörigen mit einschließt. Termin: 5.–9. März 2012 Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt : 550,– Euro Fallseminar Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärzte kammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Anzeige Sucht, Depression, Angst, Burn-out Zurück ins Leben Beratung und Information 0800 32 22 32 2 (kostenfrei) Sofortaufnahme – auch im akuten Krankheitsstadium. Hochintensive und individuelle Therapien für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Wir helfen bei der Klärung der Kostenübernahme. Unsere privaten Akutkrankenhäuser: Schwarzwald, Weserbergland, Berlin/Brandenburg www.oberbergkliniken.de ÄBW 11 • 2011 585 Bekanntmachungen Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul III: 5.–9. Dezember 2011 Modul I: 23.–27. Januar 2012 Modul II: 22.–26. Oktober 2012 Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Palliative Care Update – Was gibt es Neues in der Palliativmedizin? Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Palliative Care Update richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Termin: Freitag, 2. Dezember 2011 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Seminar Psychosomatische Grundversorgung Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der KBV und der aktuellen Weiterbildungs ordnung. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 19. November 2011 Frauenspezifische seelische Störungen (Warteliste) 3. Dezember 2011 Männerspezifische Aspekte bei psychischen Störungen 28. Januar 2012 Psychische Aspekte des Metabolischen Syndroms und des Diabetes 25. Februar 2012 Angsterkrankungen 586 24. März 2012 Psychoonkologie am Beispiel des Mamma-Carcinoms 30. Juni 2012 Chronischer Rückenschmerz Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 90,– Euro pro Samstag Kompaktkurs (40 Stunden) Termin: 27. Februar–2. März 2012 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 400,– Euro Refresher-Seminar Reisemedizin Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Alles ändert sich ständig, so auch die Präsenz der Infektionserreger und die Empfehlungen in der Reisemedizin. Bereits vorhandene Erreger breiten sich aus, neue Infektionen treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen werden angepasst und neue Impfstoffe auf den Markt gebracht. Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internatio nale Gesundheit sind drei Jahre ÄBW 11 • 2011 gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Programm: Aktuelle Weltseuchenlage – Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen – Malariaberatung – Folgen der Klimaveränderung – Aktuelle Impfempfehlungen – Neue Impfstoffe – Labordiagnostik bei Tropenrückkehrern, Kasuistiken – Diskussion – Flugmedizin Termin: Samstag, 29. Oktober 2011 (Warteliste) Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 100,– Euro Aufbauseminar „Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin“ (14 Stunden) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Auch für Arbeits- und Betriebsmediziner: Nicht nur im privaten Sektor zeigen Reisen in tropische und subtropische Länder eine stetig steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten der Firmen im Ausland und damit erforderliche berufliche Reisen in Länder mit – nach ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und Infek tionsgefährdungen eine zunehmende Bedeutung. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008 ist die bis dahin vorgeschriebene Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit geber muss zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge untersuchungen eine Ärztin oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Tropen medizin“ beauftragen. Nun kann ein wesentlich größerer Kreis an Arbeits- und Betriebsmedizinern diese Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1) gilt der Grundsatz, dass ein Arzt oder Ärztin, der oder die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Aus rüstungen verfügt, Ärztinnen oder Ärzte hinzuziehen soll, die diese Anforderungen erfüllen. Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser Richtung weiter qualifizieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen, bietet die Ärztekammer zusätzlich zum Basisseminar Reisemedizin ein 2-tägiges Wochenend seminar an, das sich mit den Themen „Internationale Arbeitseinsätze und Langzeitaufenthalte“ sowie „Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern oder bei Einreise aus außereuropäischen Ländern“ befasst. Diese beiden Themenblöcke entsprechen zudem dem Aufbau modul 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit auch für alle anderen Ärztinnen und Ärzte interessant, die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und das Fachzertifikat Reisemedizin des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben möchten. Die Fortbildung schließt mit einem multiple choice-Test. Termine: 9./10. Dezember 2011 Zeit: Freitag/Samstag, ganztägig Ort: Freiburg Entgelt: 190,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-01111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-02111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-03111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-04111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-05111 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-06111 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2012 Chiffre: F-07111 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-08111 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-09111 Innere Medizin (fachärztlich) hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-10111 Orthopädie und Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Tuttlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 02. 2012 Chiffre: F-14111 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-19111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-15111 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Tuttlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-20111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-16111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-17111 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-18111 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Innere Medizin (fachärztlich) Radiologie Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-11111 Orthopädie Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-12111 Orthopädie hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-13111 Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! ÄBW 11 • 2011 555123$)%-/+!26*+!'%-#., 587 Bekanntmachungen Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Freiburg für das Jahr 2012 Dieter Rohleder Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte können fünf Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Bezirksärztekammer Südwürttemberg Homepage für Ärzte – Grundkurs Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. UNICEF-Nothilfe Hunger in Ostafrika: Helfen Sie den Kindern! © UNICEF/NYH Spendenkonto 300 000 Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00 Online spenden: www.unicef.de Format: 105 x 146 mm UNICEF-Nothilfe Hunger in Ostafrika: Helfen Sie den Kindern! Spendenkonto 300 000 Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00 Online spenden: www.unicef.de Format: 92 x 92 mm Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Mittwoch, 18. Januar 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 15. Februar 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 14. März 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 28. März 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 18. April 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 16. Mai 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 20. Juni 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 27. Juni 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 18. Juli 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 15. August 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 19. September 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 26. September 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 17. Oktober 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 14. November 2012 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 5. Dezember 2012 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 12. Dezember 2012 Zulassungen/Ärzte. Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Postfach 62 69 79038 Freiburg. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fort bildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurde ein Spiel exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, © UNICEF/NYHQ2011-0997/Holt Anzeige Format: 135 x 70 mm 588 ÄBW 11 • 2011 UNICEF-Nothilfe © UNICEF/NYH Hunger in Ostafrika: Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00 Online spenden: www.unicef.de Helfen Sie den Kindern! Spendenkonto 300 000 Spendenkonto 300 000 Helfen Sie den Kindern! Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00 Online spenden: www.unicef.de Hunger in Ostafrika: Format: 45 x 120 mm UNICEF-Nothilfe Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 26. November 2011 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2011) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform ent wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine © UNICEF/NYH Bekanntmachungen ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informa tionen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 30. November 2011 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 28. Januar 2012 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 29/2011) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung – mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltens therapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 3. Dezember 2011 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2011) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2011: Delir und/oder Demenz Angesichts von Demenzerkrankungen, die progredient und irreversibel sind, ist es auch wichtig, an die Differentialdiagnosen zu denken, die reversibel sind oder bei welchen durch Behandlung der Grunderkrankung eine Besserung erreicht werden kann. Nachdem Demenz aktuell 2010 sich mit der Differenzierung von der Depression beschäftigt hat, steht bei Demenz aktuell 2011 die Abgrenzung zwischen Delir und Demenz im Mittelpunkt. Termin: Mittwoch, 14. Dezember 2011 20.00–22.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2011) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Psychoonkologie 2012: Spirale der Angst – existentielle Krise oder Ausweg Termin: Samstag, 21. Januar 2012 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2012) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung der Teilnehmer Herr Dr. Michael Schulze, Tübingen 9.15–10.30 Uhr Die Angst des Krebspatienten Referent: Herr Dr. Peter Weyland, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Biberach 10.30–11.45 Uhr Das Demoralisationssyndrom Referent: Herr Dr. Erhard Schneider, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie, Wangen 11.45–12.15 Uhr Pause 12.15–13.30 Uhr Hilfreiche innere Bilder – die Arbeit mit Imaginationen in der Psychoonkologie Referentin: Frau Dr. Barbara Hauler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Weingarten 13.30–14.00 Uhr Diskussion mit den Referenten Leitung: Herr Dr. Michael Schulze, Tübingen Die Fortbildung ist zur Pflicht fortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet. Punkte: 6 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 28. Januar 2012 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2012) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die MindestteilAnzeige praxisrecht.de Raffelsieper & Partner GbR Hamburg - Berlin - Heidelberg Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf Beratung für • niedergelassene Ärzte • angestellte Ärzte • Krankenhausträger • sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232 www.praxisrecht.de • [email protected] Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht ÄBW 11 • 2011 589 Bekanntmachungen nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 16. März 2012 9.00–17.45 Uhr Samstag, 17. März 2012 9.00–17.30 Uhr Freitag, 23. März 2012 9.00–16.05 Uhr Samstag, 24. März 2012 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 1/2012) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 590 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 9. März 2012 14.00–17.30 Uhr Samstag, 10. März 2012 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 11. März 2012 9.00–15.00 Uhr Freitag, 11. Mai 2012 14.00–18.00 Uhr Samstag, 12. Mai 2012 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 13. Mai 2012 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2012) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. ÄBW 11 • 2011 Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 23.–26. Juni 2012 (Sa–Di) Modul II: 27.–30. Juni 2012 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 3/2012) Modul I: 13.–16. Oktober 2012 (Sa–Di) Modul II: 17.–20. Oktober 2012 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 5/2012) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Termine: Modul III: 26.–29. September 2012 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 4/2012) Modul III: 23.–26. Januar 2013 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 1/2013) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 Euro je Modul Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmedizinisches Training für Medizinische Fachangestellte Termin: Samstag, 10. Dezember 2011 9.00–13.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH26/2011) Leitung: N.N. Ort: ASB-Forum Tübingen, Fürststr. 125, 72072 Tübingen Gebühr: 40,– Euro Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Termine: Teil I: Mittwoch, 7. Dezember 2011 14.30–18.00 Uhr Teil II: Mittwoch, 14. Dezember 2011 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH24/2011 und AH25/2011) Teil I: Mittwoch, 11. Januar 2012 14.30–18.00 Uhr Teil II: Mittwoch, 18. Januar 2012 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH1/2012 und AH2/2012) Teil I: Mittwoch, 1. Februar 2012 14.30–18.00 Uhr Teil II: Mittwoch, 8. Februar 2012 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH3/2012 und AH4/2012) Teil I: Mittwoch, 7. März 2012 14.30–18.00 Uhr Teil II: Mittwoch, 14. März 2012 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH5/2012 und AH6/2012) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Mindestteilnehmerzahl: 6 Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird fünf Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Impressum Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: R-01111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Alb-Donau-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: R-02111 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Sigmaringen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: R-03111 Augenheilkunde Reutlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-04111 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: R-05111 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ravensburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: R-06111 Innere Medizin (fachärztlich) Biberach Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: sofort Chiffre: R-07111 Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2012 Chiffre: R-08111 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 12. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Regierungsbezirk Reutlingen für das Jahr 2012 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nach folgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Dienstag, 31. Januar 2012 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 28. Februar 2012 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 27. März 2012 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 24. April 2012 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 22. Mai 2012 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 26. Juni 2012 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 24. Juli 2012 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 18. September 2012 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 23. Oktober 2012 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 20. November 2012 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 18. Dezember 2012 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antrags unterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäfts stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Postfach 41 51 72772 Reutlingen. Monique Litzkowy Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. 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Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] ÄBW-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! 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