Juli 2015 - Solothurner Fussballverband

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Juli 2015 - Solothurner Fussballverband
Geht an alle Klubs des SOFV
Zuchwil, im Juli 2015
Wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Saison 2015/2016
Sehr geehrte Klubverantwortliche
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Hinblick auf die Saison 2015/2016 informieren wir Sie nachfolgend über verschiedene Neuerungen, Termine und Aktualitäten:
1. Rechtspflegereglement Amateur Liga
2. Pflicht zur Juniorenförderung
3. Freies Ein- und Auswechseln 3. Liga (Pilotprojekt)
4. Aufhebung Zeitstrafenreglement SFV
5. Fairplay-Liga Junioren E (Pilotprojekt)
6. Gesperrte Samstage für Spiele der 2. und 3. Liga
7. Cupfinals 2016
8. Auslosungen Solothurner Cup
9. Spielverschiebungen im Clubcorner
1. Rechtspflegereglement Amateur Liga
Am 1. Juli 2015 ist das neue Rechtspflegereglement der Amateur Liga in Kraft getreten. Dieses
Reglement regelt das Verfahren vor den Instanzen der AL sowie der ihr angehörenden Regionalverbände einheitlich. Die Regionalverbände regeln nur noch die Organisation ihrer Rekursinstanzen selber.
Das Reglement ersetzt alle früheren einschlägigen Reglemente/Bestimmungen der AL und ihrer
Regionalverbände. Das Rechtspflegereglement des SOFV wurde aufgrund des übergeordneten
Rechtspflegereglements der AL aufgehoben bzw. ausser Kraft gesetzt.
Die Harmonisierung des Rechtspflegewesens soll die Arbeit der Klubs erleichtern, müssen Sie
sich doch nicht mehr an verschiedenen Reglementen mit verschiedenen Fristen und Bestimmungen orientieren.
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Das Rechtspflegereglement der AL entspricht weitgehend dem bisherigen Rechtspflegereglement des SOFV (insbesondere bezüglich Fristen). Gleichwohl dürfte es empfehlenswert sein,
sich mit dem neuen Reglement rechtzeitig vertraut zu machen.
2. Pflicht zur Juniorenförderung
Die bisherigen Bestimmungen über die Pflicht zur Juniorenförderung (siehe Ziffer I./22. der allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb) haben letztmals in der Saison 2015/2016 Gültigkeit.
An der Präsidentenkonferenz vom 27. November 2014 wurden mit Wirkung ab der Saison
2016/2017 folgende Änderungen beschlossen:
Um die Verpflichtung zur Juniorenförderung gemäss Wettspielreglement zu erfüllen und in den
entsprechenden Spielklassen und an anderen Wettbewerben teilzunehmen, müssen die Klubs
während der gesamten Saison folgende Bedingungen erfüllen:
Klubs der 2. Liga regional:
 entweder mindestens zwei Juniorenteams, wovon eines in den Junioren C (Juniorinnen
B) und eines in den Junioren D oder E, registriert unter der eigenen Klubnummer
 oder mindestens 30 für den Klub qualifizierte Junioren E, D und/oder C (Juniorinnen B) in
einer Gruppierung.
Bei Nichterfüllung ist der Abstieg zwingend / die Pflicht zur Juniorenförderung kann nicht mit einer
Geldzahlung abgegolten werden.
Klubs der 3. Liga (nur für Aufstiegsberechtigung)
Gleiche Bedingungen wie für Klubs der 2. Liga regional.
Bei Nichterfüllung besteht kein Recht zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen in die 2. Liga bzw.
kein Recht zum Aufstieg.
Für die Aufstiegsspiele 3./2. Liga 2015/2016 sind letztmals keine Juniorenteams notwendig. Die
Aufsteiger in die 2. Liga für die Saison 2016/2017 müssen während der ganzen Saison
2016/2017 die Bestimmungen der 2. Liga erfüllen, damit sie Ende Saison 2016/2017 nicht automatisch absteigen müssen (es sind demnach mit den Teammeldungen per Juni 2016 die notwendigen Juniorenteams zu melden!!).
3. Freies Ein- und Auswechseln 3. Liga (Pilotprojekt)
In der 4. und 5. Liga können alle auf der Spielerkarte aufgeführten Spieler eingesetzt und bei
Spielunterbrüchen frei ein- und ausgewechselt werden (Art. 37.4. WR).
Die Amateur Liga führt seit letzter Saison ein Pilotprojekt über das freie Ein- und Auswechseln in
der 3. Liga durch. Die bisherigen Erfahrungen in 4 Regionalverbänden waren positiv. Der SOFV
hat deshalb beschlossen, in der Saison 2015/2016 an diesem Pilotprojekt teilzunehmen, damit
unsere Klubs bei einer allfälligen definitiven Einführung ihre Erfahrungen ebenfalls einbringen
können.
In der Saison 2015/2016 dürfen in der 3. Liga während der ganzen Spieldauer alle auf der
Spielerkarte aufgeführten Spieler frei ein- und ausgewechselt werden (analog Bestimmungen 4. und 5. Liga).
Das freie Ein- und Auswechseln in der 3., 4. und 5. Liga kommt in Meisterschaftsspielen, nicht
aber in Spielen um den Solothurner Cup zur Anwendung.
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4. Aufhebung Zeitstrafenreglement SFV
Der Verbandsrat und die Regionalverbände des SFV haben beschlossen, das bisherige Zeitstrafenreglement in das Juniorenreglement zu integrieren.
Der Anwendungsbereich der Zeitstrafe bleibt gemäss den reglementarischen Bestimmungen unverändert (Breitenfussball, nicht aber Nachwuchsförderung mit Junioren-Spitzenfussball und
Footeco).
Gemäss bisherigem Zeitstrafenreglement mussten Zeitstrafen durch den SR nicht rapportiert
werden, dies unter Vorbehalt regionaler Bestimmungen. Neu stellt das Juniorenreglement klar,
dass Zeitstrafen wie eine Verwarnung rapportiert werden müssen (Art. 15 Abs. 2 neues Juniorenreglement).
Gelbe und rote Karte bei den Junioren A–C (inkl. Frauenfussball) ziehen dieselben Suspensionen wie bei den Aktiven Herren nach sich.
Weiter sind auch die Bestimmungen der Rechtspflegeordnung RPO über die Folgen von Verwarnungen anwendbar, sprich vier Zeitstrafen (zwei im Cup) gegen einen Spieler haben eine Suspension zur Folge.
Zeitstrafen werden bei der Ermittlung der Fairplay-Rangliste wie Verwarnungen erfasst.
Ausgeschlossen ist dagegen die Verhängung von Bussen (Art. 15 Abs. 3 neues Juniorenreglement) bei den Junioren.
Zusammengefasst:
 Zeitstrafen bei den Junioren A–C werden wie gelbe Karten behandelt (rapportieren inkl.
Suspensionen).
 Zeitstrafen bei den Frauen werden abgeschafft.
 Unterschied Aktive – Junioren:
Aktive: Bei einer gelben Karte gibt es eine Busse, man darf aber auf dem Platz bleiben
Junioren: bei einer gelben Karte gibt es eine Zeitstrafe (10 Minuten), dafür aber keine
Busse.
5. Fairplay-Liga Junioren E (Pilotprojekt)
Die Spiele der Junioren E werden als Pilotprojekt in der Saison 2015/2016 ohne Schiedsrichter
gespielt. Es wird auf die Ausführungsbestimmungen Fairplay-Liga Junioren E verwiesen.
Auskünfte erteilt der Technische Leiter und/oder das Sekretariat.
6. Gesperrte Samstage für Spiele der 2. und 3. Liga
Um den Wettspielbetrieb gewährleisten bzw. alle Spiele mit qualifizierten Schiedsrichtern besetzen zu können (Problematik an der Präsidentenkonferenz vom 27. November 2014 aufgezeigt),
müssen in der Saison 2015/2016 wiederum einzelne Samstage für Spiele der 2. und 3. Liga gesperrt werden. Für die Herbstrunde wurden folgende Sperrtage festgelegt:
2. Liga
Keine Spiele an den Samstagen, 10.10.2015
3. Liga Gruppe 1
Keine Spiele an den Samstagen, 29.08.2015 / 03.10.2015
3. Liga Gruppe 2
Keine Spiele an den Samstagen, 12.09.2015 / 24.10.2015
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Mit Ausnahme der vorstehenden Einschränkungen gelten die allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb unverändert, d.h. die Spiele können nach den geltenden Bestimmungen vor- oder
nachverschoben werden.
Allfällige Sperrdaten für die Frühlingsrunde werden rechtzeitig bekannt gegeben.
7. Cup-Finals 2016
Mit der Organisation und Durchführung der Cup-Finals 2016, welche am 5. Mai 2016 ausgetragen werden, wurde der FC Solothurn betraut.
8. Auslosungen Solothurner Cup
Die Termine der öffentlichen Auslosungen des Solothurner Cups werden jeweils in den offiziellen
Mitteilungen bekannt gegeben. Die Auslosungen finden im Sekretariat SOFV statt und sind für
die Saison 2015/2016 wie folgt vorgesehen:




Dienstag, 01.09.2015, 19.00 Uhr
Dienstag, 22.09.2015, 19.00 Uhr
Dienstag, 13.10.2015, 19.00 Uhr
Dienstag, 03.11.2015, 19.00 Uhr
1/16-Finals
1/8-Finals
1/4-Finals
1/2-Finals
9. Spielverschiebungen im Clubcorner
Mit dem Clubcorner wurde den Vereinen ein mächtiges Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Die seinerzeitige Praxis im Bereich der Spielverschiebungen wurde anfänglich weitergeführt, d.h.
das Gespräch zwischen den Vereinen wurde gepflegt und nach Übereinkunft die Spielverschiebung im Clubcorner erfasst und anschliessend durch die gegnerische Partei bestätigt.
Wir stellen fest, dass mit zunehmender Praxis die Kommunikation verloren geht und damit die
Arbeit mit dem Clubcorner erschwert wird.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, alle nicht den Weisungen entsprechenden Spielverschiebungen vorgängig mit der Gegenpartei zu besprechen und auf dem Verschiebungsantrag im Clubcorner einen entsprechenden Vermerk anzubringen (gemäss
Gespräch/Vereinbarung mit… vom ….).

Entspricht ein Verschiebungsantrag jedoch den Weisungen und ist eine Bestätigung der Gegenpartei nicht nötig, raten wir Ihnen an, dies ebenfalls mit einem Vermerk festzuhalten (gemäss Weisungen).
Wir wünschen allen Klubs und ihren Teams eine erfolgreiche Saison 2015/2016.
Mit freundlichen Grüssen
SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND
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