Hessischer Fußball-Verband

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Hessischer Fußball-Verband
Hessischer
Fußball-Verband
Verbandsschiedsrichterausschuss
Verbandsschiedsrichterobmann
Gerd Schugard
Tel: 06657/7163 – 0175/7716218
Fax: 06657/609993
Mail: [email protected]
Merkblatt für den
Schiedsrichteraustausch 2015/16 für
den Bereich der Hessen- und Verbandsliga
I.
II.
Zuständigkeiten
SR-Ansetzer
VSO Gerd Schugard, Wachtküppelstr. 3, 36160 Dipperz
Tel.: 06657/7163, m.: 0151/50695714
Email: [email protected]
Klassenleiter
Hessenliga
Jürgen Radeck, Wippenbacherstr. 1b, 63683 Ortenberg
Tel (p): 06046-1279, Mobil: 0160-97350693
Email: jü[email protected]
Klassenleiter
Verbandsliga Nord
Horst Riemenschneider, Bromeisstr. 23, 34125 Kassel
Tel (p): 0561-8709925, Mobil: 0171-5127491
Email: [email protected]
Klassenleiter
Verbandsliga Mitte
Matthias Bausch, Unterfranken Str. 6, 65620 Waldbrunn
Tel (p): 06479-1623, Mobil: 0171-7420778
Email: [email protected]
Klassenleiter
Verbandsliga Süd
Harald Vorndran, Flensburger Str. 28, 60435 Frankfurt
Tel. (p): 069-569138 Fax: 069-562586,
Email: [email protected]
Spielbericht
In den Ligen des HFV wird der elektronische Spielbericht verwendet.
III.
Kontrollaufgaben
Die Anreise hat so zu erfolgen, dass spätestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn die Überprüfung
des Spielfeldes erfolgen kann. Die Passkontrolle findet etwa 10 Minuten vor Spielbeginn in den
jeweiligen Umkleidekabinen des Platz- bzw. Gastvereines statt. Der SR ruft die aufgeführten
Spielernamen analog der Eintragungen auf dem Spielbericht auf und der Mannschaftsbetreuer legt
dem Schiedsrichter den jeweiligen Spielerpass vor. Aufgrund dieses Spielerpasses macht der
Schiedsrichter eine sog. „Gesichtskontrolle“ (Übereinstimmung Spieler/Passbild). Er überprüft
außerdem die eingestempelte Spielberechtigung, die ordnungsgemäße Befestigung des Lichtbildes
(mit Vereinsstempel) und das Vorhandensein der Unterschrift des Spielers im Spielerpass. Fehlt der
Spielerpass, muss sich der Spieler durch ein anderes zur Identifizierung geeignetes Dokument
ausweisen. Dazu sind nur Personalausweis, Reisepass und Führerschein erlaubt. Festgestellte
Mängel (etwa auch am nicht zeitgemäßen Lichtbild) oder das Fehlen eines Spielerpasses sind im
elektronischen Spielbericht lückenlos zu dokumentieren (z.B. welches der genannten Dokumente
wurde vorgelegt?). Sollte weder Spielerpass noch eines der genannten Dokumente vorgelegt werden
können, entscheidet über den Einsatz des Spielers allein dessen Verein. Ein Passzwang besteht
nicht!
Bei der Passkontrolle ist der Status etwaiger Vertragsamateure zu überprüfen. Ist dort ein bereits
verstrichenes Datum vermerkt, sind beide Mannschaften darüber zu informieren. Der Einsatz des
Spielers bestimmt allein dessen Verein. Der Sachverhalt ist im Spielbericht zu vermerken.
Hinweis: Bei Vertragsamateuren ist im Spielerpass eingestempelt:
Status: Vertragsspieler bis .........................“ Das eingestempelte Datum ist zu überprüfen. Bei Ablauf
ist wie o.a. zu verfahren.
Auf dem Spielbericht können bis zu 18 Spieler aufgeführt werden. Auswechselspieler müssen vor
Spielbeginn eingetragen sein. Bei Änderungen nach Freigabe des Spielberichts sind der SR und der
gegnerische Verein noch vor Spielbeginn zu informieren. Alle Änderungen sind dann vom SR im
Spielbericht aufzuführen.
Nachtragungen sind nicht möglich. Grundsätzlich müssen die im ersten Block des Spielberichts
aufgeführten Spieler das Spiel beginnen. Ansonsten ist der Schiedsrichter vor Spielbeginn von der
beabsichtigten Änderung zu informieren und im Spielbericht zu vermerken.
Die Tornetzkontrollen durch die Schiedsrichterassistenten unmittelbar vor Spielbeginn und zu Beginn
der II. Halbzeit entfallen.
IV.
Berichterstattung
Alle Verwarnungen sind aufzuführen. Feldverweise mit gelb/roter Karte sind kurz zu begründen.
Feldverweise (rote Karte) sind klar und ausführlich zu schildern. Der Spielerpass wird nicht
eingezogen. Besondere Vorkommnisse (Verletzungen von Spielern, Zwischenfälle, Ausschreitungen,
Platzordner- oder Polizeieinsatz zum Schutz des Schiedsrichters oder der Assistenten) sind
meldepflichtig. Begründungen zu Feldverweisen bzw. die Schilderung von besonderen
Vorkommnissen können als separates Dokument an den elektronischen Spielbericht angehängt
werden. Dieses Dokument kann zum späteren Zeitpunkt („von zu Hause“) an den elektronischen
Spielbericht angehängt und so versandt werden. Auf die Erstellung eines Sonderberichtes ist im
Spielbericht hinzuweisen. Ansonsten ist der elektronische Spielbericht grundsätzlich vor Ort zu
fertigen und zu versenden.
Ausnahmen:
Bei Spielen mit Ereignissen zum Nachteil des Schiedsrichters (Belästigung, Bedrohung pp.), bei
technischen Problemen (kein Verbindungsaufbau) oder bei räumlichen Unzulänglichkeiten (Störung
durch Dritte). In diesen Fällen ist der Spielbricht bis 24 Stunden nach Spielende vollständig in Versand
zu bringen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Klassenleiter darüber fernmündlich oder per Mail zu
verständigen.
V.
Bespielbarkeit
Beim Verbandstag 2012 wurde eine Änderung des § 13 Schiedsrichterordnung beschlossen.
Die neue Bestimmung lautet jetzt:
Die DFBnet – Mitteilung über eine kurzfristige Spielverlegung oder einen kurzfristigen
Spielausfall ist bindend. Der jeweilige Klassenleiter muss den Schiedsrichter über einen
Ausfall telefonisch unter der im DFBnet hinterlegten Telefonnummer unterrichten, insofern die
Absage im DFBnet später erfolgt als:
Sechs Stunden vor Spielbeginn (SR aus anderer Region – anderem Landesverband)
Es wird angeraten, in Zweifelsfällen telefonisch mit dem Klassenleiter bezüglich eines möglichen
Spielausfalles Kontakt aufzunehmen. Wird der Klassenleiter nicht erreicht und ist keine Mitteilung über
einen Spielausfall eingegangen, ist anzureisen.
VI.
Abrechnungswesen/Spesenvereinbarung
Nach Spielende ist vor Ort mit dem Platzverein durch die Schiedsrichter der nachfolgenden
Landesverbände wie folgt abzurechnen:
Bayerischer Fußball-Verband (Verbands- und Hessenliga):
Hessenliga: Spesensätze des BFV, zzgl. Fahrtkosten – Höchstbetrag maximal 220 €
Verbandsliga: Spesensätze des BFV, zzgl. Fahrtkosten – Höchstbetrag maximal 175 €
Südwestdeutscher Fußball-Verband (Verbandsliga):
Pauschalbetrag i.H. von 175 €.
Thüringer Fußball-Verband (Verbandsliga):
Spesensätze des HFV (SR 40 €, SRA 21 €, zzgl. Fahrtkosten). Maximaler Höchstbetrag 200,00 Euro.
FLV Westfalen und FV Rheinland (jeweils Verbandsliga):
Spesensätze des HFV (SR 40 €, SRA 21 €, zzgl. Fahrtkosten).
Badischer Fußball-Verband (Verbandsliga):
Spesensätze des Badischen Fußballverbandes zzgl. Fahrtkosten
Für die Spielleitungen in Hessen wünschen wir viel Freude und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
HESSISCHER FUSSBALLVERBAND
Gerd Schugard
Verbandsschiedsrichterobmann
Wachtküppelstr. 3
36160 Dipperz

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