Hessischer Fußball-Verband
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Hessischer Fußball-Verband
Hessischer Fußball-Verband Verbandsschiedsrichterausschuss Verbandsschiedsrichterobmann Gerd Schugard Tel: 06657/7163 – 0175/7716218 Fax: 06657/609993 Mail: [email protected] Merkblatt für den Schiedsrichteraustausch 2015/16 für den Bereich der Hessen- und Verbandsliga I. II. Zuständigkeiten SR-Ansetzer VSO Gerd Schugard, Wachtküppelstr. 3, 36160 Dipperz Tel.: 06657/7163, m.: 0151/50695714 Email: [email protected] Klassenleiter Hessenliga Jürgen Radeck, Wippenbacherstr. 1b, 63683 Ortenberg Tel (p): 06046-1279, Mobil: 0160-97350693 Email: jü[email protected] Klassenleiter Verbandsliga Nord Horst Riemenschneider, Bromeisstr. 23, 34125 Kassel Tel (p): 0561-8709925, Mobil: 0171-5127491 Email: [email protected] Klassenleiter Verbandsliga Mitte Matthias Bausch, Unterfranken Str. 6, 65620 Waldbrunn Tel (p): 06479-1623, Mobil: 0171-7420778 Email: [email protected] Klassenleiter Verbandsliga Süd Harald Vorndran, Flensburger Str. 28, 60435 Frankfurt Tel. (p): 069-569138 Fax: 069-562586, Email: [email protected] Spielbericht In den Ligen des HFV wird der elektronische Spielbericht verwendet. III. Kontrollaufgaben Die Anreise hat so zu erfolgen, dass spätestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn die Überprüfung des Spielfeldes erfolgen kann. Die Passkontrolle findet etwa 10 Minuten vor Spielbeginn in den jeweiligen Umkleidekabinen des Platz- bzw. Gastvereines statt. Der SR ruft die aufgeführten Spielernamen analog der Eintragungen auf dem Spielbericht auf und der Mannschaftsbetreuer legt dem Schiedsrichter den jeweiligen Spielerpass vor. Aufgrund dieses Spielerpasses macht der Schiedsrichter eine sog. „Gesichtskontrolle“ (Übereinstimmung Spieler/Passbild). Er überprüft außerdem die eingestempelte Spielberechtigung, die ordnungsgemäße Befestigung des Lichtbildes (mit Vereinsstempel) und das Vorhandensein der Unterschrift des Spielers im Spielerpass. Fehlt der Spielerpass, muss sich der Spieler durch ein anderes zur Identifizierung geeignetes Dokument ausweisen. Dazu sind nur Personalausweis, Reisepass und Führerschein erlaubt. Festgestellte Mängel (etwa auch am nicht zeitgemäßen Lichtbild) oder das Fehlen eines Spielerpasses sind im elektronischen Spielbericht lückenlos zu dokumentieren (z.B. welches der genannten Dokumente wurde vorgelegt?). Sollte weder Spielerpass noch eines der genannten Dokumente vorgelegt werden können, entscheidet über den Einsatz des Spielers allein dessen Verein. Ein Passzwang besteht nicht! Bei der Passkontrolle ist der Status etwaiger Vertragsamateure zu überprüfen. Ist dort ein bereits verstrichenes Datum vermerkt, sind beide Mannschaften darüber zu informieren. Der Einsatz des Spielers bestimmt allein dessen Verein. Der Sachverhalt ist im Spielbericht zu vermerken. Hinweis: Bei Vertragsamateuren ist im Spielerpass eingestempelt: Status: Vertragsspieler bis .........................“ Das eingestempelte Datum ist zu überprüfen. Bei Ablauf ist wie o.a. zu verfahren. Auf dem Spielbericht können bis zu 18 Spieler aufgeführt werden. Auswechselspieler müssen vor Spielbeginn eingetragen sein. Bei Änderungen nach Freigabe des Spielberichts sind der SR und der gegnerische Verein noch vor Spielbeginn zu informieren. Alle Änderungen sind dann vom SR im Spielbericht aufzuführen. Nachtragungen sind nicht möglich. Grundsätzlich müssen die im ersten Block des Spielberichts aufgeführten Spieler das Spiel beginnen. Ansonsten ist der Schiedsrichter vor Spielbeginn von der beabsichtigten Änderung zu informieren und im Spielbericht zu vermerken. Die Tornetzkontrollen durch die Schiedsrichterassistenten unmittelbar vor Spielbeginn und zu Beginn der II. Halbzeit entfallen. IV. Berichterstattung Alle Verwarnungen sind aufzuführen. Feldverweise mit gelb/roter Karte sind kurz zu begründen. Feldverweise (rote Karte) sind klar und ausführlich zu schildern. Der Spielerpass wird nicht eingezogen. Besondere Vorkommnisse (Verletzungen von Spielern, Zwischenfälle, Ausschreitungen, Platzordner- oder Polizeieinsatz zum Schutz des Schiedsrichters oder der Assistenten) sind meldepflichtig. Begründungen zu Feldverweisen bzw. die Schilderung von besonderen Vorkommnissen können als separates Dokument an den elektronischen Spielbericht angehängt werden. Dieses Dokument kann zum späteren Zeitpunkt („von zu Hause“) an den elektronischen Spielbericht angehängt und so versandt werden. Auf die Erstellung eines Sonderberichtes ist im Spielbericht hinzuweisen. Ansonsten ist der elektronische Spielbericht grundsätzlich vor Ort zu fertigen und zu versenden. Ausnahmen: Bei Spielen mit Ereignissen zum Nachteil des Schiedsrichters (Belästigung, Bedrohung pp.), bei technischen Problemen (kein Verbindungsaufbau) oder bei räumlichen Unzulänglichkeiten (Störung durch Dritte). In diesen Fällen ist der Spielbricht bis 24 Stunden nach Spielende vollständig in Versand zu bringen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Klassenleiter darüber fernmündlich oder per Mail zu verständigen. V. Bespielbarkeit Beim Verbandstag 2012 wurde eine Änderung des § 13 Schiedsrichterordnung beschlossen. Die neue Bestimmung lautet jetzt: Die DFBnet – Mitteilung über eine kurzfristige Spielverlegung oder einen kurzfristigen Spielausfall ist bindend. Der jeweilige Klassenleiter muss den Schiedsrichter über einen Ausfall telefonisch unter der im DFBnet hinterlegten Telefonnummer unterrichten, insofern die Absage im DFBnet später erfolgt als: Sechs Stunden vor Spielbeginn (SR aus anderer Region – anderem Landesverband) Es wird angeraten, in Zweifelsfällen telefonisch mit dem Klassenleiter bezüglich eines möglichen Spielausfalles Kontakt aufzunehmen. Wird der Klassenleiter nicht erreicht und ist keine Mitteilung über einen Spielausfall eingegangen, ist anzureisen. VI. Abrechnungswesen/Spesenvereinbarung Nach Spielende ist vor Ort mit dem Platzverein durch die Schiedsrichter der nachfolgenden Landesverbände wie folgt abzurechnen: Bayerischer Fußball-Verband (Verbands- und Hessenliga): Hessenliga: Spesensätze des BFV, zzgl. Fahrtkosten – Höchstbetrag maximal 220 € Verbandsliga: Spesensätze des BFV, zzgl. Fahrtkosten – Höchstbetrag maximal 175 € Südwestdeutscher Fußball-Verband (Verbandsliga): Pauschalbetrag i.H. von 175 €. Thüringer Fußball-Verband (Verbandsliga): Spesensätze des HFV (SR 40 €, SRA 21 €, zzgl. Fahrtkosten). Maximaler Höchstbetrag 200,00 Euro. FLV Westfalen und FV Rheinland (jeweils Verbandsliga): Spesensätze des HFV (SR 40 €, SRA 21 €, zzgl. Fahrtkosten). Badischer Fußball-Verband (Verbandsliga): Spesensätze des Badischen Fußballverbandes zzgl. Fahrtkosten Für die Spielleitungen in Hessen wünschen wir viel Freude und Erfolg. Mit freundlichen Grüßen HESSISCHER FUSSBALLVERBAND Gerd Schugard Verbandsschiedsrichterobmann Wachtküppelstr. 3 36160 Dipperz