- British American Tobacco Germany

Transcrição

- British American Tobacco Germany
2005
Social Report
Verantwortung im Dialog
BRITISH AMERICAN TOBACCO IN DEUTSCHLAND
British American Tobacco (BAT) ist mit einem Marktanteil von rund 15 Prozent der zweitgrößte Tabakkonzern
der Welt. Die Gruppe produziert über 300 Marken in 66 Ländern und ist in mehr als 180 Märkten präsent.
Seit 1926 gibt es British American Tobacco auf dem deutschen Markt. Heute beschäftigt British American
Tobacco (Germany) GmbH rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland und seit Anfang 2001
ist das Unternehmen der zweitgrößte Anbieter von Tabakwaren auf dem deutschen Markt.
Insgesamt konnte BAT 2005 in Deutschland 22,9 Milliarden Cigaretten absetzen. Dies entspricht einem
Marktanteil von 23,6 Prozent. Zusätzlich wurden 19,8 Milliarden Cigaretten vornehmlich an europäische
Schwestergesellschaften exportiert.
Dieser Erfolg beruht auf starken Marken: Vier der zehn führenden deutschen Markenfamilien (Lucky Strike, HB,
Gauloises Blondes, Pall Mall) kommen aus dem Hause British American Tobacco.
Insbesondere die Marken Lucky Strike, Gauloises Blondes und Pall Mall konnten ihre Marktanteile in einem durch
Mengenverluste und Marktverwerfungen gekennzeichneten Umfeld deutlich steigern. So mussten alle Hersteller
im zurückliegenden Jahr bei Cigaretten Absatzeinbußen hinnehmen. Das Gesamtabsatzvolumen allein dieses
Marktsegments brach 2005 um 16,7 Milliarden Stück ein. Auslöser waren die beiden erneuten Tabaksteuererhöhungen, in deren Folge die Raucher zu preisgünstigeren Alternativen abwanderten. Damit verbunden war auch
ein wachsender Konsum legaler und illegaler Importe sowie ein Anstieg des privaten und organisierten Schmuggels bis hin zu Produktfälschungen. Allein bei BAT belief sich der Absatzrückgang im Cigarettengeschäft auf
11,8 Prozent.
Auf der anderen Seite wurde 2005 bei klassischen und vorportionierten Feinschnitten sowie Filtercigarillos mit
8,7 Milliarden Stück ein Absatzplus von 1,9 Milliarden erzielt. Mit Marken wie Javaanse Jongens, Samson oder
Pall Mall, Winfield und Westpoint erzielte BAT in diesem Marktsegment einen Anteil von 21,1 Prozent.
Cigarettenherstellung sowie Forschung und Entwicklung sind am Standort Bayreuth angesiedelt. Die Produktion
von Feinschnittprodukten erfolgt überwiegend am Standort Bremen. In Hamburg befinden sich die zentralen
Unternehmensbereiche für den deutschen Markt, Beteiligungen und Teile der europäischen Servicebereiche.
Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht von British American Tobacco (Germany) GmbH oder auf
www.bat.de.
INHALT
Social Report 2005 _ 3
04
05
Vorwort
Dr. Theo Sommer: Kann ein Tabakkonzern
sozial verantwortlich handeln?
VERANTWORTUNG LEBEN
08
11
12
14
Die globale CSR-Strategie der BAT Gruppe
Social Reporting in Deutschland
Unabhängige Überwachung und Verifizierung
Erwartungen und Konsequenzen aus den
Dialogveranstaltungen
AKTUELLE THEMEN DER STAKEHOLDER
18
23
26
26
28
29
Jugendschutz und Marketing
Zusatzstoffe und Konsumenteninformation
Rauchen in der Öffentlichkeit
Illegaler Cigarettenhandel
Gesellschaftliches Engagement
Die Personalpolitik bei BAT
UMWELTSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT
KONSEQUENT ERHÖHEN
32
36
37
Hohe Standards im Umwelt- und Arbeitsschutz
Operational Review 2005 in Deutschland
Kontinuierlich sinkende Unfallzahlen
GRI (GLOBAL REPORTING INITIATIVE)INDIKATOREN
40
41
44
Ökonomische Indikatoren
Ökologische Indikatoren
Gesellschaftliche/Soziale Indikatoren
VERIFIZIERUNG BEI BAT
48
Unabhängige Verifizierungserklärung von Bureau Veritas
ANHANG
56
58
68
72
73
75
Die Geschäftsleitlinien
Der Verhaltenskodex
Die Beschäftigungsleitlinien
Die Teilnehmer der Dialogveranstaltung
Glossar
Impressum
Feedback-/Bestellfax
„WIR WOLLEN NICHT NUR REDEN,
SONDERN KONKRETE TATEN FOLGEN LASSEN.“
Liebe Leserin, lieber Leser,
der offene und kritische Dialog mit unseren Stakeholdern ist zu einem zentralen Element unserer
strategischen Unternehmensführung geworden.
Zum vierten Mal haben wir uns mit verschiedenen
Interessengruppen an einen Tisch gesetzt, um
gemeinsam gesellschaftliche Probleme, die mit
Produktion, Marketing und Konsum unserer Produkte in Verbindung stehen, zu diskutieren, zu
analysieren und vor allem pragmatische Lösungen
voranzutreiben. Aber wir wollen nicht nur reden,
sondern konkrete Taten folgen lassen. So haben
wir alle Zusagen, die wir bei den Dialogveranstaltungen gemacht haben, eingelöst.
Der letzte Dialog hat uns einmal mehr
bestätigt, wie wichtig der Austausch mit unseren
Kritikern ist. Auch wenn wir nicht immer einer
Meinung sind, so bietet der Dialog doch allen
Teilnehmern die Möglichkeit, Probleme offen anzusprechen und die eigene Position zu überdenken.
Denn viele Probleme, wie Jugend- und Nichtraucherschutz oder Cigarettenschmuggel, können
nicht allein von der Tabakindustrie gelöst werden. Hier müssen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft konstruktiv zusammenarbeiten.
Sozial verantwortlich zu handeln, heißt für uns,
ein für alle Beteiligten akzeptables Gleichgewicht
zwischen den wirtschaftlichen Erfordernissen und
den vernünftigen Erwartungen der verschiedenen
Interessengruppen herzustellen. Wir sind offen für
jede Kritik und jeden konstruktiven Vorschlag, wie
wir unsere unternehmerische Verantwortung noch
effizienter umsetzen und Veränderungen zum
Wohle der Gesellschaft mitgestalten können. Umso
mehr bedauern wir, dass sich noch immer einige
kritische Interessengruppen unserem Dialogangebot verweigern.
Unser Social Report hat in diesem Jahr eine
geänderte Struktur. Wir haben ihn erstmals nach
Themen gegliedert, um die verschiedenen Problembereiche übersichtlicher als bisher darzustellen.
Darüber hinaus haben wir entsprechend den Informationswünschen unserer Stakeholder ein eigenes
Kapitel zum Umweltschutz eingeführt. Eine weitere
Neuerung in diesem Bericht ist der Verzicht auf die
namentliche Nennung der Dialogteilnehmer. Wir
führen nur noch die Stakeholder-Gruppen auf.
Denn uns geht es nicht um die Dokumentation
persönlicher Meinungen. Der Social Report soll
vielmehr darstellen, welche gesellschaftlichen
Probleme und Erwartungen die verschiedenen
Interessengruppen an uns herangetragen haben
und mit welchen konkreten Maßnahmen wir als
Unternehmen einen Beitrag leisten können. Eine
ausführliche Wiedergabe der Dialogveranstaltung
wie in der Vergangenheit wird diesem Anspruch
nicht mehr gerecht, denn wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit zahlreichen Stakeholdern.
Wir laden alle Interessengruppen – insbesondere unsere schärfsten Kritiker – ein, mit uns in
einen offenen Dialog einzutreten. Die vergangenen
Jahre dürften gezeigt haben, dass wir dies ernst
meinen. Unsere Türen stehen jederzeit offen –
auch außerhalb der jährlichen Dialogveranstaltungen in Berlin.
Mark Cobben,
Sprecher der Geschäftsführung
British American Tobacco (Germany) GmbH
Social Report 2005 _ 5
Liebe Leserin, lieber Leser,
in der globalen Wirtschaft stehen gerade multinationale Unternehmen zunehmend in der Kritik.
Ob Gentechnik bei Milchviehfutter oder Tropenholz im Handel, ob Kinderarbeit oder die Verlagerung von Arbeitsplätzen – ethisch, moralisch und
ökologisch verantwortliches Handeln von Unternehmen ist zu einem Thema kritischer Bürger
geworden. In gezielten Protestaktionen und Kaufboykotten offenbart sich die Macht der Öffentlichkeit. Dies zeigt: Das beste Produkt nützt nichts,
wenn ein Unternehmen nicht auch gesellschaftliche
Herausforderungen und soziale Entwicklungen
berücksichtigt. Kein Unternehmen kann es sich
noch leisten, die Meinungen der Verbraucher, der
Gesetzgeber und Behörden, der Medien und NichtRegierungsorganisationen einfach zu ignorieren.
Corporate Social Responsibility (CSR) bietet
die Möglichkeit, mit allen Stakeholdern in einen
Dialog einzutreten, auf ihre Informationswünsche
und Erwartungen einzugehen und gemeinsam
mit ihnen die aktuellen Probleme aktiv anzugehen.
Für die Tabakindustrie ist ein solches Eingehen auf
die Belange der Stakeholder ein Gebot der unternehmerischen Vernunft, da sie sich wie kaum
eine andere Branche in einem gesellschaftlichen
Umfeld extrem widersprüchlicher Interessen
bewegt und obendrein in einem immer enger
werdenden Korsett politisch-gesetzgeberischer
Regulierung steckt.
Aber kann ein Tabakunternehmen überhaupt
sozial verantwortlich handeln? Viele mögen dies
zunächst für einen Widerspruch halten. Schließlich stellen Cigarettenunternehmen Produkte her,
die per se gesundheitliche Risiken bergen. Wohl
handelt es sich bei Tabakwaren um legale Produkte, hergestellt und vertrieben von legal wirtschaftenden Unternehmen, die korrekt ihre Steuern
zahlen, Arbeitsplätze schaffen und daher eine
nicht zu vernachlässigende volkswirtschaftliche
und gesellschaftliche Bedeutung haben. Um den
unternehmerischen Erfolg zu sichern, muss ein
Tabakunternehmen jedoch in besonderer Weise
KANN EIN TABAKUNTERNEHMEN
SOZIAL VERANTWORTLICH HANDELN?
verantwortlich handeln. Dabei geht es in erster
Linie darum, im Hinblick auf die Produkte und
ihre gesundheitlichen Auswirkungen Transparenz
zu schaffen. Eine verantwortungsbewusste Produktentwicklung und Vermarktung muss aktiv
dazu beitragen, die Risiken des Tabakkonsums zu
minimieren.
Nur Unternehmen, die sich aus Überzeugung
der kritischen Öffentlichkeit stellen und ihr eigenes
Handeln überprüfen, schaffen ein gesellschaftliches
Klima, in dem sie glaubwürdig agieren können.
Bestehende Zweifel an der ethischen und sozialen
Integrität eines Unternehmens können so verringert werden. Auf jeden Fall zahlt sich verantwortliches Handeln aus: Es erhöht die Reputation und
den Geschäftserfolg, stärkt aber zugleich die
Motivation der Mitarbeiter und ihre Identifikation
mit dem Unternehmen. Nicht zuletzt können
Unternehmen, für die Corporate Social Responsibility mehr ist als ein modisches Schlagwort, für
die Politik zu einem ernst zu nehmenden
Gesprächs- und Handlungspartner werden.
Dr. Theo Sommer,
ehemaliger Chefredakteur und Herausgeber DIE ZEIT,
Moderator der Social Reporting Dialogveranstaltungen
von British American Tobacco in Deutschland
Die globale CSR-Strategie der BAT Gruppe_S. 8
Social Reporting in Deutschland_S. 11
Unabhängige Überwachung und Verifizierung_S. 12
Erwartungen und Konsequenzen aus den Dialogveranstaltungen_S. 14
Social Report 2005 _ 7
VERANTWORTUNG
LEBEN
Die British American Tobacco (BAT) Gruppe ist sich der Risiken bewusst,
die mit dem Konsum ihrer Produkte verbunden sind, und leitet daraus
eine umfassende Verantwortung ab. Der weltweit zweitgrößte
Cigarettenhersteller versteht gesellschaftliche Verantwortung als unternehmerische Wertschöpfung. Corporate Social Responsibility (CSR) gehört
ebenso wie Produktivität und Wachstum zu den globalen strategischen
Zielen und ist damit ein integraler Bestandteil des unternehmerischen
Handelns. Herzstück der globalen CSR-Strategie von BAT ist der Dialog –
der kontinuierliche und kritische Austausch mit Stakeholdern zum Beispiel
aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Denn verantwortungsbewusstes Handeln heißt für BAT, bei unternehmerischen
Entscheidungen die gesellschaftlichen Erwartungen an das Unternehmen
zu berücksichtigen.
DIE GLOBALE CSR-STRATEGIE
DER BAT GRUPPE
Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens lassen sich nicht mehr ausschließlich
über Wachstum und Produktivität definieren.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Mensch
und Umwelt ist zu einem bedeutenden Faktor
für erfolgreiches unternehmerisches Handeln
geworden und betrifft damit fundamentale
Fragen der Unternehmensentwicklung.
Für Unternehmen der Tabakindustrie ist dies
umso bedeutender, als sie sich wie kaum eine
andere Branche im Spannungsfeld unterschiedlicher gesellschaftlicher Ansprüche und Interessen sowie unter einem Höchstmaß an politischgesetzgeberischer Regulierung bewegen. In den
vergangenen Jahren haben sich sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene die
Einstellungen zum Tabakkonsum verändert und
mit ihnen die Erwartungen an Unternehmen der
Tabakindustrie.
Die Unternehmensstrategie
der BAT Gruppe
Verantwortung ist elementarer
Bestandteil der globalen
Unternehmensstrategie.
Achieve
Leadership
of the Global
Tobacco Industry
Growth
Productivity
Winning Organisation
Responsibility
Diese Erwartungen zu kennen und bei Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen,
sieht die BAT Gruppe als Chance und Verpflichtung zugleich, um langfristig Shareholder-Value
zu schaffen und die Zukunft des Unternehmens
zu sichern. Daher sucht das Unternehmen weltweit aktiv den systematischen Dialog mit den
gesellschaftlichen Anspruchsgruppen, den
Stakeholdern. Im Rahmen seiner CSR-Strategie
startete BAT weltweit im Jahr 2001 das Social
Reporting. Der offene und kontinuierliche Dialog
mit den Stakeholdern steht im Mittelpunkt
dieses langfristigen Prozesses.
In den regelmäßig stattfindenden Dialogveranstaltungen bringt BAT Kritiker und Fürsprecher der Tabakbranche an einen Tisch,
um die unterschiedlichen Standpunkte in der
Gesellschaft kennen zu lernen und die eigenen
Werte und Ziele entsprechend kritisch zu
überprüfen. Ziel des Dialogs ist es, aus den
teilweise sehr unterschiedlichen Positionen
und Meinungen Schnittmengen zu erarbeiten,
die Ansätze für pragmatische Problemlösungen bieten. Denn tragfähige Lösungen für
komplexe Probleme, die im Konsens erarbeitet
wurden, sind transparenter und haben eine
breitere Legitimation als isolierte Unternehmensentscheidungen.
Um die Unabhängigkeit und Neutralität
der Dialogveranstaltungen sicherzustellen,
folgt der gesamte Social Reporting Prozess
den klar definierten Kriterien des AccountAbility1000 Standard (AA1000) sowie den Leitlinien
der Global Reporting Initiative (GRI) und wird
von einer unabhängigen Institution überwacht
und verifiziert. Auch die Umsetzung der sich
aus den Dialogveranstaltungen ergebenden
Social Report 2005 _ 9
Der Social Reporting Prozess
folgt den klar definierten Kriterien des
AccountAbility1000 Standard.
Maßnahmen wird überprüft. Mit dem aufwändigen Social Reporting Prozess hat die BAT
Gruppe innerhalb der Tabakindustrie einen
neuen Weg eingeschlagen, um gesellschaftliche
Verantwortung in das unternehmerische Handeln
zu integrieren.
2001 begann der Prozess mit den ersten
Dialogveranstaltungen bei der Muttergesellschaft
British American Tobacco p.l.c. in London und
in 15 weiteren Märkten – darunter auch
Deutschland. Inzwischen haben 34 BAT Tochterunternehmen den Social Reporting Prozess in
ihren Ländern eingeführt. Diese Märkte repräsentieren zwei Drittel des weltweiten Absatzvolumens der internationalen Gruppe. In zehn
weiteren kleinen Ländern hat BAT einen vereinfachten Reporting-Prozess entwickelt, der es
den dortigen Gesellschaften ermöglicht, einen
Stakeholder-Dialog zu einem bestimmten
lokalen Schlüsselthema durchzuführen und in
einem Stakeholder-Report festzuhalten. Die
BAT Gruppe bietet Seminare und Best-PracticeWorkshops zum Social Reporting an und hat
lokal verantwortliche Social Reporting Manager
eingesetzt, die den Prozess vorantreiben.
Für die vollständige Einbettung der CSRPrinzipien in das Unternehmen sorgt eine
CSR-Governance-Struktur, die die gesamte
Organisation erfasst, auch die Märkte, die
keine Social Reports produzieren. Die Etablierung von CSR-Komitees auf globaler, regionaler und lokaler Ebene ermöglicht es, sowohl
international als auch lokal relevante Belange
zu berücksichtigen. Die Komitees, die aus
2001 begann der Social Reporting
Prozess bei der Muttergesellschaft British American Tobacco
p.l.c. in London und in 15 weiteren
Märkten – darunter auch
Deutschland. Inzwischen haben
34 BAT Tochterunternehmen
den Social Reporting Prozess
eingeführt.
Verbraucher
Umwelt
Verbraucherverbände
Medien
Medien Wissenschaft
und Forschung
Medien Lifestyle
Gesundheit
Medien Gesundheit
Jugend
Nichtraucher
Journalistenverbände
Umweltschutzverbände
Lehrerverbände
Krankenkassen
Ärztekammern
und -verbände
und -initiativen
Elternverbände
Jugendorganisationen
Nichtraucherinitiativen
Potenzielle
Mitarbeiter
weitere Ministerien
Bundestag
EU-Kommission
EU-Parlament
Tabakwarengroßhandel
BM Finanzen
EU-Ausschuss für
Umweltfragen, Volksgesundheit und
Verbraucherschutz
Tabakwareneinzelhandel
Bundeskanzlerin
Europarat
Gesundheitsbehörden
der Länder
Tabakproduzenten
Deutsche Industrieund Handelskammer
WHO
Mitarbeiter
VdR und VdC
Werbewirtschaft
Wirtschaft,
Handel und
Lieferanten
Medien, Politik
und Wirtschaft
Bundeszentrale für
gesundheitliche
Aufklärung
Zulieferer
(Papier- und
Druckindustrie)
Bundesverband
der Deutschen
Industrie
Raucher
Umweltministerien
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Verbände der
Zeitungs- und
Zeitschr.-Verleger
Krebsforschung
Suchtforschung
Ausschüsse für Ernährung und
Gesundheit im Bundestag
Landesregierungen
Petitionsausschuss
BM Gesundheit
BM Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Bundestagsfraktionen
Gewerkschaft
NGG
Bundesforschungsanstalten
Kanzleramtsminister und
Berater im Kanzleramt
DEHOGA
Landesparlamente
BM Bildung
und Forschung
Wissenschaft und
Forschung
Landesmedienanstalten
der Rundfunkräte
Politik und
Gesetzgebung
Europäischer Gerichtshof
Kirchen
Körperschaften und
Verbände
Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen aktualisiert BAT derzeit die StakeholderAnalyse. Die hier abgedruckte Version stellt ein Zwischenergebnis dieses Prozesses dar.
➜ Die globale CSR-Strategie
von BAT: www.bat.com
➜ Dow Jones Sustainability Indexes:
www.sustainability-index.com
➜ Die Global Reporting Initiative:
www.globalreporting.org
➜ Die Geschäftsleitlinien der
BAT Gruppe sind das Ergebnis des
globalen Social Reporting Prozesses.
Sie wurden im Dialog mit einer
Vielzahl von Stakeholdern
entwickelt und sind für alle
BAT Gesellschaften bindend
(siehe Seite 56).
Leitenden der Organisation bestehen, kommen regelmäßig zusammen, um Fortschritte
des Prozesses zu überprüfen, strategische
Entscheidungen zu treffen und die Wirksamkeit von umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen.
Mit dem Social Reporting Prozess hat BAT
eine Form der zukunftsfähigen Unternehmensführung geschaffen, die sich lohnt. Das
zeigt sich zum einen an der weltweit kontinuierlich steigenden Anzahl der Stakeholder, die
an den Dialogveranstaltungen teilnehmen.
Das Tabakunternehmen steht inzwischen mit
mehr als 300 unterschiedlichen StakeholderGruppen im regelmäßigen Dialog. Zum
anderen ist BAT p.l.c. das einzige Tabakunternehmen, das im Dow Jones Sustainability
World Index (DJSI World) und im Dow Jones
sehr hohe Relevanz
hohe Relevanz
relevant
STOXX Sustainability Index (DJSI STOXX)
geführt wird. Hier werden ausschließlich
Unternehmen bewertet, die erfolgreich und
gleichberechtigt auf das Shareholder-ValueKonzept und nachhaltige Unternehmensführung setzen.
Social Report 2005 _ 11
SOCIAL REPORTING IN DEUTSCHLAND
Als bislang einziger Tabakprodukthersteller hier
zu Lande hat BAT Deutschland im Jahr 2001 den
Social Reporting Prozess begonnen. Am Anfang
stand eine systematische Analyse zur Identifizierung der relevanten Interessengruppen. Diese
Analyse, ergänzt um Medien- und Datenbankrecherchen, führte zu einer Klassifizierung und
Bewertung von insgesamt mehreren Hundert
Stakeholder-Gruppen. Anschließend wurden mithilfe eines renommierten Meinungsforschungsinstituts Gruppen- und Einzelinterviews mit den
Stakeholdern geführt, um herauszufinden, welche
Themen die höchste Relevanz besitzen.
➜ Gesundheit: Institutionen und Verbände,
Die wichtigsten Stakeholder-Gruppen von
BAT in Deutschland:
➜ Wirtschaft/Handel/Lieferanten: Diese
Gruppe umfasst Wirtschaftsverbände,
Unternehmen und Einzelpersonen, die
im Umfeld von BAT tätig sind und Beziehungen zu BAT unterhalten. Dazu gehören
auch die BAT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
➜ Verbraucher: Hierzu zählen Raucher und
Nichtraucher.
➜ Medien: Sie prägen die öffentliche Meinung
und besitzen deshalb Relevanz für die Arbeit
von BAT.
➜ Politik/Gesetzgebung: Diese Anspruchsgruppe
bestimmt die Rahmenbedingungen für die
Tabakindustrie.
➜ Körperschaften/Verbände: Diese Gruppe
prägt die gesellschaftlichen Positionen zum
Thema Rauchen mit.
➜ Wissenschaft/Forschung: Insbesondere im
Zusammenhang mit der Entwicklung risikoarmer Produkte und der Erforschung der
gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens
sind Wissenschaft und Forschung bedeutsam.
Offener Dialog mit konkreten Ergebnissen
die sich mit Gesundheitsfragen beschäftigen,
sind ebenfalls aufgrund der Auswirkungen
des Rauchens für BAT von Bedeutung.
➜ Jugend: Jugendliche sind keine Zielgruppe
von BAT, besitzen allerdings als Interessengruppe eine große Bedeutung, da sie
grundsätzlich besonderen Anspruch auf
Schutz haben.
➜ Umwelt: Umweltinitiativen und Umweltschutzverbände sind wichtige Anspruchsgruppen, da BAT auch in Deutschland
produziert.
Mit Vertretern der verschiedenen Anspruchsgruppen haben seit Beginn des Social Reporting
Prozesses in Deutschland vier Dialogveranstaltungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten
stattgefunden. Die Stakeholder sind aufgefordert, frei und unabhängig ihre Meinung zu
äußern und Erwartungen an das Unternehmen
zu formulieren. Nach jedem Gespräch setzt
sich BAT intensiv mit den Vorschlägen und
Erwartungen auseinander. Die Konsequenzen
beziehungsweise Maßnahmen, die BAT daraus
ableitet, werden jeweils bei der nächsten
Veranstaltung präsentiert. Auf diese Weise entsteht ein kontinuierlicher und konstruktiver
Dialog.
Ein Kernthema, das sich durch alle Dialogveranstaltungen zog, ist der Schutz der Jugend
vor dem Rauchen. Die Stakeholder forderten
vor allem einen erschwerten Zugang zu Cigaretten und verschärfte Präventionsmaßnahmen.
BAT hat sein Engagement in Deutschland
entsprechend erhöht und eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurden beispielsweise
Die Stakeholder sind aufgefordert, frei und unabhängig
ihre Meinung zu äußern
und Erwartungen an das Unternehmen zu formulieren.
Der Social Report 2005 folgt erstmals
auch den Leitlinien der Global
Reporting Initiative – auf Basis der
Geschäfts- und Unternehmenskennzahlen des Jahres 2004 (s. Anhang).
Sobald die Zahlen aus 2005 vorliegen,
finden Sie eine entsprechende
Aktualisierung unter www.bat.de.
seit 2003 anlässlich des neuen Jugendschutzgesetzes Informationsbroschüren und Hinweisaufkleber an rund 80.000 Einzelhändler verschickt und über den eigenen Außendienst
persönliche Gespräche mit rund 40.000 Kunden
geführt. Um Jugendlichen den Zugang zu
Cigarettenautomaten zu verwehren, unterstützt
BAT derzeit die Automatenaufsteller bei der
technischen Umrüstung auf Geldkarten mit
Altersnachweis. Jährlich werden die Dialogver-
anstaltungen und die daraus abgeleiteten
Maßnahmen in einem Social Report dokumentiert – ohne Abstriche bei den kritischen Äußerungen und Erwartungen. Dafür sorgt auch die
Überwachung und Verifizierung durch eine
unabhängige Institution nach der Qualitätsnorm
AA1000. Im Jahr 2005 hat BAT für die Erstellung
des Berichts erstmals auch in Deutschland
die Leitlinien der Global Reporting Initiative
berücksichtigt.
UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG
UND VERIFIZIERUNG
➜ AA1000:
www.accountability.org.uk
➜ Bureau Veritas:
www.bureauveritas.de
Die Qualitätsnorm AA1000 wurde 1999 vom britischen Institute of Social and Ethical Account Ability
entwickelt, um die Positionen von Stakeholdern
in Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung
bei der strategischen Unternehmensentwicklung
zu berücksichtigen.
Für BAT Deutschland nimmt die Prüfung
und Verifizierung nach diesem Standard Bureau
Veritas mit Hauptsitz in Paris vor. Das 1828 gegründete Bureau verfügt über 15.000 Mitarbeiter
in 150 Ländern und ist die weltweit führende
Prüfungsinstitution in Sicherheits-, Qualitäts- und
Umweltfragen.
Mit der Anwendung der international geltenden Qualitätsnorm AccountAbility1000 (AA1000)
und der Überwachung durch eine unabhängige
Institution schafft BAT ein Höchstmaß an Transparenz und Neutralität. Es wird sichergestellt,
dass der gesamte Social Reporting Prozess nach
objektiven, überprüfbaren und vergleichbaren
Kriterien verläuft. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass die Auswahl von Dialogpartnern und
Themen fair erfolgt sowie die Fakten und Informa-
tionen in der anschließenden Berichterstattung,
also auch in diesem Social Report, korrekt wiedergegeben werden. Damit bietet der Social
Reporting Prozess die Möglichkeit, die Transparenz unternehmerischen Handelns zu steigern.
Bewertungskriterien
Die Kriterien des AA1000 Standards, nach
denen der Social Reporting Prozess bei BAT
Deutschland geprüft wird, sind:
➜ Einbezogenheit und Wesentlichkeit:
Sind die Auffassungen und Bedürfnisse der
Stakeholder angemessen berücksichtigt?
➜ Vollständigkeit:
Sind alle relevanten Bereiche der sozialen
und ethischen Unternehmensaktivitäten
entsprechend berücksichtigt?
➜ Wesentlichkeit:
Enthält der Social Report die von den Stake-
Social Report 2005 _ 13
holdern geforderten Informationen über die
nachhaltige Unternehmensentwicklung, um
angemessene Beurteilungen treffen, Entscheidungen fällen und Handlungen in die
Wege leiten zu können?
➜ Regelmäßigkeit und Rechtzeitigkeit:
Erscheinen die Social Reports regelmäßig
und zeitnah?
➜ Qualitätskontrolle:
Gibt es eine Verifizierung durch eine unabhängige und kompetente dritte Partei?
EINE UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG
UND VERIFIZIERUNG STELLT
SICHER, DASS DER GESAMTE SOCIAL
REPORTING PROZESS NACH
OBJEKTIVEN, ÜBERPRÜFBAREN UND
VERGLEICHBAREN KRITERIEN VERLÄUFT.
➜ Zugänglichkeit:
Ist die Kommunikation mit den Stakeholdern
in Bezug auf soziale Leistung und Reporting
angemessen und kompetent?
➜ Qualität der Informationen:
Ermöglichen die Informationen einen relevanten Vergleich mit eigenen früheren oder
mit fremden Leistungen?
➜ Einbettung:
Ist der Reporting-Prozess in Unternehmensstrategie, Entscheidungsfindung und
Managementsysteme eingebunden?
➜ Fortwährende Verbesserung:
Gibt es anerkannte und durch unabhängige
Dritte überprüfte Schritte, um die Social
Performance des Unternehmens ständig zu
verbessern?
PROCESS DATA VERIFICATION
Prozess: Die Information wurde auf ihre
Genauigkeit überprüft. Sie wird mithilfe eines
verifizierten AA1000-Prozesses abgeleitet,
zum Beispiel Stakeholder-Ergebnisse.
BASE DATA VERIFICATION
Basisdaten: Dargestellte Fakten oder
gemachte Ansprüche wurden durch Befragung
oder andere Audit-Techniken bestätigt.
NUMERICAL DATA VERIFICATION
Zahlen: Zahlenangaben wurden auf Richtigkeit
und/oder Herkunft geprüft.
ERWARTUNGEN UND KONSEQUENZEN
AUS DEN DIALOGVERANSTALTUNGEN
Bei der vierten Dialogveranstaltung im Juli 2005
in Berlin zeigte BAT Deutschland auf, welche Konsequenzen das Unternehmen aus dem vorausgegangenen Dialog gezogen hat. Alle Zusagen, die
das Unternehmen entsprechend den StakeholderForderungen gemacht hatte, wurden in konkrete
Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehörten eine Ausweitung der Aktivitäten zum Schutz von Jugendlichen und Nichtrauchern sowie eine verbesserte
Integration der Corporate Social Responsibility in
die internen Managementsysteme.
CSR im Management verankert
➜ www.bat.de
siehe Social Report 2004
Mit der Neustrukturierung des deutschen CSRKomitees, das jetzt aus drei festen und zwei rotierenden Mitgliedern der Geschäftsführung besteht,
hat BAT den Social Reporting Prozess formal noch
stärker im Unternehmensmanagement verankert.
Das CSR-Komitee lenkt die Unternehmensführung
Der Dialog
fand in der Landesvertretung der
Freien und Hansestadt Hamburg
in Berlin statt.
in allen Fragen der sozialen und umweltrelevanten
Verantwortung und stellt die kontinuierliche
Berücksichtigung der Stakeholder-Belange bei
Entscheidungen sicher. Erstmals ist jetzt auch eine
Vollzeitkraft damit betraut, CSR und Social Reporting im täglichen Geschäft voranzutreiben.
Um allen Mitarbeitern verständlich und nachvollziehbar darzustellen, was BAT unter unternehmerischer Verantwortung versteht und welche
Bedeutung sie für die Zukunftsfähigkeit des
Unternehmens hat, wurden die Geschäftsleitlinien
nochmals in einer Broschüre anschaulich vorgestellt
und erläutert. Beispiele aus der täglichen Praxis
zeigen, wie die Leitlinien in den unterschiedlichen
Unternehmensbereichen umgesetzt werden.
Neue Maßnahmen zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen
Zur Förderung des Jugendschutzes im Internet
hat BAT auf seinen Markenseiten das durch die
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) positiv
bewertete, innovative CHEKX-System eingeführt.
Diese präventive Schutzmaßnahme besteht aus
einer von BAT entwickelten Kombination von
Altersüberprüfung per Personalausweisnummer
und dem Kennzeichnen der Seite nach dem
System der Internet Content Rating Association
(ICRA) (nähere Informationen auf Seite 20).
Social Report 2005 _ 15
BAT TEILNEHMER DER
VIERTEN DIALOGVERANSTALTUNG
Toleranzkampagnen für mehr Rücksicht
Um erwachsene Raucher zu einem verantwortungsbewussten Verhalten beim Autofahren zu
motivieren, startete BAT in Kooperation mit dem
Automobilclub von Deutschland (AvD) die Kampagne „Rücksicht – kommt gut an!“. Damit weitete
das Tabakunternehmen sein bisheriges Engagement
für mehr Rücksichtnahme auf Nichtraucher, insbesondere auf Kinder, weiter aus (nähere Informationen auf Seite 21).
Zur Förderung der allgemeinen Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern hat BAT
Deutschland eine Toleranzkampagne durchgeführt.
Unter dem Motto „Ohne Rücksicht ist bald
Schluss mit Rauchen“ wurden sowohl der Handel
als auch die Konsumenten für mehr Rücksicht
beim Rauchen in der Öffentlichkeit sensibilisiert.
Denn ein verantwortungsbewusster Umgang mit
Tabakprodukten kann die gegenseitige Toleranz
von Rauchern und Nichtrauchern fördern (ausführliche Informationen auf Seite 26).
Mark M. Cobben
Sprecher der
Geschäftsführung
BAT Deutschland
Andreas Vecchiet
Leiter Industriepolitik
und Öffentlichkeitsarbeit
BAT Deutschland
Dr. Bernd Brümmer
Bis 2005 Leiter
Entwicklung und Technologie
Europa
Dr. Adrian Payne
Leiter Corporate Social
Responsibility
BAT p.l.c./London
Jugendschutz und Marketing_S. 18
Zusatzstoffe und Konsumenteninformation_S. 22
Rauchen in der Öffentlichkeit_S. 26
Illegaler Cigarettenhandel_S. 26
Gesellschaftliches Engagement_S. 28
Die Personalpolitik bei BAT_S. 29
Social Report 2005 _ 17
AKTUELLE THEMEN
DER STAKEHOLDER
Bei British American Tobacco ist verantwortliches Handeln neben Wachstum und Produktivität
elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie. Der Schwerpunkt von Corporate Social
Responsibility liegt dabei auf der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Stakeholdern. Im Rahmen
von Dialogveranstaltungen setzt sich BAT Deutschland mit gesellschaftlichen Problemfeldern und
kritischen Vorwürfen auseinander und trägt aktiv zur Lösung bei – beispielsweise im Bereich des
Jugend- und Nichtraucherschutzes, der Zusatzstoffe in Tabakprodukten oder des
Cigarettenschmuggels. Darüber hinaus sichert eine verantwortungsbewusste Personal- und
Sozialpolitik die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Denn auch wirtschaftlicher Erfolg birgt nicht
zuletzt eine soziale Verantwortung – nicht nur gegenüber den Beschäftigten, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Im Rahmen seines Corporate Social Investment Programms engagiert sich
BAT deshalb an den Unternehmensstandorten in Hamburg und Bayreuth in der Förderung von
Kultur, Bildung und Wissenschaft. BAT ist davon überzeugt, dass dauerhaftes profitables Wachstum
nur dann möglich ist, wenn ein Unternehmen verantwortungsvoll auf die Belange der Gesellschaft
und der Beschäftigten eingeht.
Jugendschutz
ist ein zentrales Thema bei allen
Dialogveranstaltungen.
JUGENDSCHUTZ UND MARKETING
Der Jugendschutz beherrschte als zentrales
Thema auch die vierte Dialogveranstaltung. Als
Schlüsselfrage kristallisierte sich heraus: Wo fängt
die Verantwortung eines Tabakunternehmens
an und wo hört sie auf? Die Teilnehmer waren
sich – auch im Ergebnis der vorangegangenen
Dialoge – einig, dass die Tabakindustrie keine
Antiraucherkampagne für Jugendliche durchführen kann. Dies sei zum einen in der Öffentlichkeit nicht glaubwürdig und zum anderen
auch nicht Aufgabe eines Tabakunternehmens.
Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche
rauchen, würden hingegen alle gesellschaftlichen Gruppen in der Verantwortung stehen.
„Hier tragen Elternhaus, Schule, Werbewirtschaft,
Wirtschaft und die Politik Verantwortung“,
konstatierte ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums.
British American Tobacco Deutschland
nimmt seinen Teil der Verantwortung sehr ernst
und hat den Jugendschutz in seinen Geschäftsleitlinien fest verankert. Das Unternehmen spricht
sich ausdrücklich gegen den Verkauf von Cigaretten an Jugendliche und deren Konsum
sowie gegen Cigarettenwerbung aus, die sich
an jugendliche Zielgruppen richtet. BAT hat sich
verpflichtet, seine Produkte verantwortungsvoll
zu vermarkten und gezielt nur erwachsene Raucher anzusprechen. Um dies gegenüber den
Konsumenten zu verdeutlichen, druckt BAT seit
1999 freiwillig auf jede in Deutschland verkaufte
Cigarettenpackung den Hinweis „Rauchen:
Bitte nur Erwachsene“ und verzichtet seit 2001
auf die kostenlose Verteilung von Cigaretten
an Konsumenten.
Freiwillige Selbstbeschränkungen bei
Werbung und Marketing
Dort, wo BAT Deutschland direkt Einfluss nehmen
kann, stellt das Unternehmen durch gezielte
Maßnahmen sicher, dass der Tabakkonsum von
Kindern und Jugendlichen in keiner Weise
gefördert wird. Dazu gehören in erster Linie
Social Report 2005 _ 19
Werbung und Marketing. Bereits in den 60er
Jahren hat sich BAT gemeinsam mit anderen
deutschen Cigarettenunternehmen für freiwillige
Werbebeschränkungen eingesetzt. Besonderes
Gewicht wurde dabei auf den Jugendschutz
und die Aufklärung über die gesundheitlichen
Risiken des Rauchens gelegt. Die freiwilligen
Selbstbeschränkungen in der Werbung wurden
im Lauf der Jahre ständig überarbeitet und
erheblich verschärft, sodass sie teilweise über
die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. So
verzichten alle Hersteller, die die Werbebeschränkungen unterzeichnet haben, beispielsweise auf Werbung mit Prominenten und
Models unter 30 Jahren sowie auf Anzeigen in
jugendaffinen Medien.
In Anlehnung an die freiwilligen Werbebeschränkungen in Deutschland hat die BAT Gruppe
2001 außerdem internationale Marketingstandards initiiert. Gemeinsam mit den Wettbewerbern Philip Morris und Japan Tobacco wurden
weltweit verbindliche Regeln aufgestellt, die
sicherstellen sollen, dass Vermarktung und
Distribution von Tabakprodukten in keiner Weise
auf Jugendliche ausgerichtet sind und im Einklang mit dem Prinzip der Entscheidungsfreiheit
eines informierten Erwachsenen stehen. BAT ruft
alle Unternehmen auf, die Tabakprodukte herstellen, vermarkten oder mit der Tabakindustrie in
Verbindung stehen, sich diesen Standards
anzuschließen. Sie umfassen unter anderem
das Verbot von Tabakwerbung auf Titel- und
Rückseiten von Zeitungen und Zeitschriften sowie
von Außenwerbung im Sichtbereich von 100
Metern von einer Schule.
anstaltung den Vorwurf, dass der Cigarettenautomaten aufstellende Handel die Bannmeile um
Schulen wiederholt verletzt habe. Hierauf hat der
Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA)
abermals bekräftigt, dass er 1997 – unabhängig
von dem Werbeabkommen der Industrie – eine
Vereinbarung mit dem Bundesgesundheitsministerium getroffen habe, im Sichtfeld von 50
Metern vor dem Haupteingang einer Schule oder
eines Jugendzentrums und in den umlaufenden
Straßenabschnitten keine Cigarettenautomaten
aufzustellen sowie vorhandene Automaten
abzubauen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung
wird vom BDTA überwacht und Verstöße werden
von einem Schiedsgericht mit Vertragsstrafen
geahndet.
Der BDTA hat alle Beanstandungen seitens
der Schulleitungen, Eltern oder Interessenvertretungen überprüft. „In 95 Prozent der Fälle hat
sich herausgestellt, dass es sich nicht um einen
Verstoß gegen die Selbstbeschränkungsvereinbarung handelte, da der Automat mehr als 50
oder 60 Meter von einer Schule entfernt war und
nicht im Sichtfeld des Eingangsbereichs lag“, so
der BDTA während der Dialogveranstaltung.
Nur in einigen wenigen Einzelfällen befand sich
ein Cigarettenautomat innerhalb der Bannmeile.
Das Gerät wurde vom Automatenaufsteller
umgehend entfernt.
Vorwurf: Verletzung der Bannmeile
um Schulen
Verschiedene Stakeholder-Gruppen werfen der
Tabakindustrie und ihren Handelspartnern
jedoch vor, dass sie ihre eigenen Regeln verletze.
So äußerte ein Stakeholder bei der DialogverDas Geldkartensystem
ist ein wichtiger Schritt zum Jugendschutz an Automaten.
➜ Internationale Marketingstandards:
www.bat.com
➜ Internet Content Rating
Association:
www.icra.org
➜ Jugendschutzkampagne der
Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung:
www.bzga.de
Auch die Einhaltung des freiwilligen Werbeverbots im Sichtbereich von 100 Metern von
einer Schule wird streng überwacht und Verstöße
werden geahndet. BAT nutzt die GPS-Koordinaten aller Werbestandorte und überprüft so
anhand von Schuldateien der statistischen Landesämter systematisch den Abstand des Werbeplakats zur nächsten Schule. Wenn in Einzelfällen
der Mindestabstand nicht eingehalten wurde,
wird der entsprechende Standort umgehend im
BAT Buchungssystem gesperrt und jegliche Werbung entfernt. Darüber hinaus wird jeder BAT
Werbestandort mindestens einmal jährlich von
geschulten Fachkräften vor Ort kontrolliert.
Sicherheit im Internet und beim
Tabakverkauf
Kinder und Jugendliche vor Cigarettenwerbung
zu schützen, beinhaltet für BAT auch effektive
CHEKX – JUGENDSCHUTZ
IM INTERNET
BAT hat ein eigenes Jugendschutzsystem für das Internet entwickelt und 2005 auf
allen Markenseiten eingeführt. Jeder Nutzer muss sich mit seinem Namen, Postadresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Personalausweisnummer registrieren.
CHEKX überprüft die angegebenen Daten durch eine Verifizierung sowohl der Postals auch der E-Mail-Adresse. Der Nutzer muss Geburtsdatum und Personalausweisnummer in zwei unabhängigen Schritten angeben. Die Übereinstimmung dieser
Daten wird umgehend vom System geprüft. Bei Überschreiten eines für die Dateneingabe vorgesehenen Zeitlimits wird der Nutzer für den Anmeldeprozess gesperrt.
Sofern die Prüfung verifiziert, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist, wählt er
ein individuelles Passwort aus. Dieses Passwort wird vor erstmaligem Zugang
zwecks Sicherstellung der Identität von Anmelder und Inhaber der E-Mail-Adresse
nochmals überprüft. Dazu erhält der Anmelder eine speziell generierte E-Mail, die
einen personalisierten Link zur Freigabe enthält. Bestandteil von CHEKX ist außerdem, dass die BAT Markenseiten bei der Internet Content Rating Association (ICRA)
gelabelt und mit dem System ICRAplus ausgestattet sind. Eltern können den Browser so einstellen, dass gelabelte Internetseiten gesperrt werden. Die Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) hat das CHEKX-System positiv bewertet und sprach BAT
Rechtssicherheit für die Markenkommunikation im Internet zu.
Sicherheitsvorkehrungen im Internet. Daher hat
das Tabakunternehmen ein eigenes innovatives
Jugendschutzsystem entwickelt und seine Markenseiten seit 2005 für Minderjährige gesperrt.
Das System CHEKX besteht aus einer Kombination von Alters- und Adressüberprüfung mittels
Personalausweisnummer und Kennzeichnung
der Internetseiten nach den Richtlinien der
Internet Content Rating Association (ICRA). Das
System ist von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannt und positiv bewertet
worden.
Dort, wo BAT selbst nur begrenzten Einfluss auf die Verbesserung des Jugendschutzes
hat, zum Beispiel bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von Tabakwaren,
arbeitet das Unternehmen mit geeigneten Partnern zusammen. So unterstützt BAT Deutschland derzeit die Automatenaufsteller bei der
Umstellung der Cigarettenautomaten auf das
Geldkartensystem, unter anderem durch finanzielle Anreize, die Entwicklung einer speziellen
Systemsoftware und Schulungen für die Mitarbeiter der Automatenaufsteller zum Thema
Jugendschutz. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschrift zur Altersüberprüfung am
Cigarettenautomaten im Januar 2007 wird die
Umrüstung abgeschlossen sein.
Kampagne für mehr Rücksicht
auf Mitfahrer
Kindern und Jugendlichen den Zugang zu
Cigaretten zu verwehren, ist jedoch nur eine
Seite. Effektiver Jugendschutz steht und fällt
mit der Verantwortung der Eltern beziehungsweise der erwachsenen Raucher.
Zu verantwortlichem Handeln im Sinne des
Jugendschutzes gehört nach Ansicht von BAT
Deutschland vor allem auch Rücksichtnahme.
Um erwachsene Raucher davon zu überzeugen,
im Auto auf das Rauchen zu verzichten, hat BAT
in Kooperation mit dem Automobilclub von
Deutschland (AvD) die Kampagne „Rücksicht –
kommt gut an!“ ins Leben gerufen. BAT vertritt
die Auffassung, dass die freiwillige Rücksicht-
Social Report 2005 _ 21
SORGFÄLTIGE MEDIAPLANUNG
BAT legt Wert auf eine strikte Einhaltung des Werbeabkommens und der
internationalen Marketingstandards. Um sicherzustellen, dass keine Cigarettenwerbung in jugendaffinen Medien geschaltet wird, untersucht BAT
regelmäßig anhand von Mediaanalysen und verlagseigenen Leserbefragungen
den Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt. So werden Titel, deren Leser zu mehr
als 25 Prozent unter 18 Jahre alt sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu
gehören beispielsweise „Bravo“, „PC Games“ und „BYM“. Darüber hinaus
hat BAT Insertionsbedingungen erarbeitet, die von den Medien zwingend
eingehalten werden müssen. Sie umfassen unter anderem den Ausschluss
von Platzierungen auf Titel- und Rückseite sowie im redaktionellen Umfeld
von Themen, die in besonderem Maße für Jugendliche unter 18 Jahren
interessant sind.
nahme aus Überzeugung langfristig effektiver ist
als ein in der Vergangenheit oft diskutiertes
Rauchverbot im Auto. Diese Kooperation ist eine
Antwort auf Forderungen von Stakeholdern bei
vergangenen Dialogveranstaltungen.
Unterstützung von
Präventionsmaßnahmen
Wie bereits in früheren Stakeholder-Dialogen
diskutiert, wird einem Tabakunternehmen in der
Öffentlichkeit erfahrungsgemäß Präventionskompetenz abgesprochen, da unlautere Motive
unterstellt werden. Aus diesem Grund führt BAT
Deutschland im Bereich der Prävention und Aufklärung keinerlei eigene Maßnahmen durch.
BAT sieht die Verantwortung der Cigarettenindustrie eher darin, andere Institutionen und
Organisationen zu entsprechenden Maßnahmen
zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen.
So hat beispielsweise der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) eine auf fünf Jahre angelegte
Präventionskampagne des Bundesgesundheitsministeriums initiiert. Die deutsche Cigarettenindustrie stellt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2002 bis 2007
insgesamt 11,8 Millionen Euro zur Finanzierung
von Programmen zur Verfügung, damit Kinder
und Jugendliche nicht anfangen zu rauchen. Auf
die konkrete Verwendung der Gelder und die
Inhalte der Kampagnen hat die Industrie keinen
Einfluss. Die BZgA ist aber dazu verpflichtet,
von Maßnahmen abzusehen, die die Industrie,
deren Produkte oder den Cigarettenhandel
diskriminieren oder den erwachsenen Raucher
verunglimpfen.
Auch in Zukunft wird der Jugendschutz
bei BAT hohe Priorität haben. Um weitere zielführende Maßnahmen zu diskutieren und zu
konkretisieren, wird BAT im Jahr 2006 eine Dialogveranstaltung speziell zu diesem Thema
durchführen.
RÜCKSICHT –
KOMMT GUT AN!
In Kooperation mit dem AvD (Automobilclub von Deutschland)
startete BAT 2005 die Kampagne „Rücksicht – kommt gut an!“.
Sie appelliert an alle Autofahrer, auf das Rauchen im Auto zu
verzichten, wenn Kinder mitfahren. Eine eigene Website und eine
Broschüre geben umfassende Tipps rund ums Reisen mit dem
Auto – von der Planung der Fahrtroute über richtiges Essen
und Trinken sowie regelmäßige Pausen bis hin zur Beschäftigung der Kinder während der Autofahrt. Die Broschüre wird derzeit in einer Auflage von einer Million Exemplaren bundesweit kostenlos an Autofahrer verteilt.
Schon heute verzichten über 50 Prozent der Raucher grundsätzlich auf den
Cigarettenkonsum im Auto. Das hat eine Studie des AvD-Instituts für Verkehrssoziologie ergeben, die im Vorfeld der Kampagne durchgeführt wurde. Insgesamt
wurden 500 Raucherinnen und Raucher während der Osterreisewelle 2005 an
sieben Autobahnraststätten befragt. Die Hauptgründe für den Rauchverzicht im
Auto sind der Werterhalt des Fahrzeugs (49,6 Prozent der Befragten), Höflichkeit
gegenüber den Mitfahrern (21,7 Prozent) und Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Mitfahrer (19,4 Prozent). Lediglich 15,7 Prozent der Raucher halten es
nicht für notwendig, am Steuer auf das Rauchen zu verzichten. Mit der Kampagne
wollen BAT und AvD den Anteil der Raucher, die aus Rücksichtnahme nicht rauchen,
weiter erhöhen.
Weitere Informationen unter www.ruecksicht-kommt-gut-an.de
Zusatzstoffe in Tabakprodukten –
infolge der zunehmenden öffentlichen Forderung nach
Transparenz und Aufklärung ein Schwerpunktthema der
letzten BAT Dialogveranstaltung.
Social Report 2005 _ 23
ZUSATZSTOFFE UND
KONSUMENTENINFORMATION
Welche Zusatzstoffe sind in Tabakerzeugnissen enthalten? Und warum
werden sie verwendet? Diese Fragen
beschäftigen die Gesellschaft bereits
seit vielen Jahren. Durch eine Veröffentlichung der britischen Organisation
„Action on Smoking and Health“ (ASH)
im Jahr 1999 hat die Diskussion über
Zusatzstoffe jedoch auch in Deutschland an Schärfe zugenommen. ASH wirft
der Tabakindustrie in einem Gutachten
vor, bestimmte Stoffe Cigaretten
zuzusetzen, um die Wirkung von
Nikotin zu verstärken und damit die
Suchterzeugung zu fördern.
Infolge der zunehmenden öffentlichen Forderung nach Transparenz
und Aufklärung hatte BAT Deutschland
Zusatzstoffe zu einem Schwerpunktthema der letzten Dialogveranstaltung
gemacht. Die Vertreter der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
konfrontierten BAT mit den Vorwürfen.
„Es steht der Verdacht im Raum,
dass eine Reihe von Zusatzstoffen nur
deshalb hinzugefügt wird, damit
Rauchanfängern der Tabak nicht so
furchtbar schmeckt“, so ein Vertreter des
Verbraucherschutzministeriums. Ein
anderer Dialogteilnehmer äußerte sich
ähnlich: „Es gibt die Vorwürfe, dass
die Tabakindustrie vorsätzlich Zusatzstoffe verwendet, um die Sucht
erzeugende Wirkung zu verstärken,
und dass sie bestimmte angenehm
schmeckende Stoffe einsetzt, um die
Jugend stärker an den Tabakkonsum
heranzuführen.“ Die Stakeholder forderten, dass BAT die Gesetzgebung
mit wissenschaftlichen Untersuchungen über alle Zusatzstoffe und die
entsprechenden toxikologischen
Erkenntnisse unterstützen sollte. Denn
von den Zusatzstoffen dürfe keine
zusätzliche gesundheitliche Gefahr
ausgehen.
Tabakzusatzstoffe und ihre
Funktionen
Die EU-Tabakprodukt-Richtlinie
2001/37 EG definiert einen Zusatzstoff als „bei der Herstellung oder
Zubereitung eines Tabakerzeugnisses verwendeten und im Endprodukt,
auch in veränderter Form, noch vorhandenen Stoff oder Bestandteil einschließlich Papier, Druckerschwärze
und Klebstoff, jedoch mit der Ausnahme des Tabakblatts und von anderen natürlichen oder nicht verarbeiteten
Teilen der Tabakpflanze“.
Tabakzusatzstoffe dürfen nicht
mit Rauchinhaltsstoffen verwechselt
werden. Bei Rauchinhaltsstoffen handelt es sich um Stoffe, die erst durch
den Verbrennungsprozess entstehen.
So sind zum Beispiel Teer und Nikotin
keine Zusatzstoffe: Teer entsteht bei
der Verbrennung und Nikotin ist
natürlicher Bestandteil der Tabakpflanze.
Zusatzstoffe erfüllen im Tabakerzeugnis bestimmte Funktionen. So trägt
beispielsweise der Zusatz von Aromen
entscheidend zur Ausprägung markenspezifischer Geschmackscharakteristika
bei. Die Beimischung von Feuchthaltemitteln verhindert die Austrocknung des
Tabaks und erhält die Produktintegrität.
Tabakzusatzstoffe werden in minimalen
Mengen verwendet. Es werden nur
solche Stoffe verwendet, die gemäß aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
nicht zu einer Erhöhung des gesundheitlichen Risikos beim Tabakkonsum
beitragen.
➜ Deutsche Tabakverordnung:
http://bundesrecht.juris.de
Gesetzliche Regelungen und
interne Standards
➜ EU-Tabakprodukt-Richtlinie
2001/37 EG:
www.europa.eu.int
➜ Zusatzstoffe in BAT Produkten:
www.bat-ingredients.com
➜ Rauchen + Gesellschaft:
www.bat.de und www.bat.com
www.ash.org.uk
www.rivm.com
www.verbraucherschutzministerium.de
In Deutschland ist die Verwendung von Tabakzusatzstoffen gesetzlich geregelt. Insbesondere
die Tabakverordnung schreibt seit 1977 vor,
welche Stoffe erlaubt sind und in welcher Art
und Menge sie zugesetzt werden dürfen.
Da die Zusatzstoffe kein rein deutsches
Thema sind, sondern weltweit im Interesse
der Öffentlichkeit stehen, hat die BAT Gruppe
interne Prozesse zur Bewertung und Freigabe
von Zusatzstoffen definiert. Bevor ein Stoff
eingesetzt werden darf, prüft ein internes
Panel, ob die zur Verfügung stehenden wissen-
SEIT 2003 VERÖFFENTLICHT BAT
ALLE EINGESETZTEN ZUSATZSTOFFE
IM INTERNET UNTER
WWW.BAT-INGREDIENTS.COM
schaftlichen Informationen die Schlussfolgerung zulassen, dass der fragliche Zusatzstoff
das mit dem Tabakkonsum verbundene
gesundheitliche Risiko nicht erhöht. Die Stoffe
werden dabei in verbranntem und unverbranntem Zustand bewertet. Dieser Prozess
wird regelmäßig den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.
Kommunikation für mehr Transparenz
Um mehr Transparenz zu schaffen, veröffentlicht die BAT Gruppe seit 2003 Listen mit
allen verwendeten Zusatzstoffen im Internet
unter www.bat-ingredients.com. Darüber
hinaus werden sowohl diese Daten als auch
Ergebnisse interner Untersuchungen jährlich
dem deutschen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
zur Verfügung gestellt.
Für die deutsche BAT Gesellschaft ist die
Schaffung von mehr Transparenz sowie eine
offene und dialogorientierte Kommunikation
rund um die Thematik der Tabakzusatzstoffe
ein zentrales Anliegen im Jahr 2006. Auf Basis
des Stakeholder-Feedbacks wird die Unternehmenskommunikation klarer und zielgruppengerechter gestaltet, um aktiv und konstruktiv
zu der öffentlichen Diskussion beizutragen.
Social Report 2005 _ 25
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
UND ANTWORTEN
WELCHE FUNKTION HABEN
WO KANN SICH DER KONSUMENT ÜBER ZUSATZSTOFFE INFORMIEREN?
TABAKZUSATZSTOFFE?
BAT veröffentlicht seit 2003 alle Zusatzstoffe, die in BAT Produkten eingesetzt werden,
Zusatzstoffe werden bereits seit dem
im Internet. Unter www.bat-ingredients.com können sich Konsumenten über die
16. Jahrhundert Tabakerzeugnissen
Zusatzstoffe jeder BAT Marke, die in ihrem Land verkauft wird, informieren. Die
zugesetzt. Dies geschieht, um den
Zusatzstoffe werden nach dem so genannten 3-Listen-Modell veröffentlicht. Dieses
natürlichen Tabakgeschmack auszuglei-
Modell garantiert die vollständige Auflistung aller eingesetzten Zusatzstoffe bei
chen, um Zucker, der beim Trocknen der
gleichzeitigem für alle Konsumgüterhersteller unabdingbarem Schutz der Geschäfts-
Tabakblätter verloren geht, zu ersetzen
geheimnisse. Danach gibt Liste 1 markenbezogene Informationen in Analogie zur
und um unterschiedlichen Cigaretten-
Lebensmittelkennzeichnung, Liste 2 enthält eine alphabetische Übersicht über alle
marken ihren individuellen Geschmack
eingesetzten Tabakzusatzstoffe pro Land, und Liste 3 informiert über alle Nicht-
zu verleihen. Darüber hinaus werden
Tabakzusatzstoffe wie z.B. Papier und Filter. Das Bundesministerium für Ernährung,
unter anderem Feuchthalte- und Binde-
Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Liste 1 auf seiner Website unter
mittel eingesetzt. Alle diese Stoffe sind
www.verbraucherschutzministerium.de als verbraucherrelevante Information veröffent-
auch für Lebensmittel zugelassen.
licht. Weltweit veröffentlicht die BAT Gruppe derzeit die Zusatzstoffe für 51 Länder.
KÖNNEN BESTIMMTE ZUSATZSTOFFE DAS SUCHTPOTENZIAL VON TABAKERZEUGNISSEN ERHÖHEN?
Seit Mitte der 90er Jahre wird kontrovers darüber diskutiert, ob der Zusatz insbesondere von Ammoniumverbindungen, aber auch von Kakao und Zucker zu einer erhöhten Aufnahme von Nikotin führt. In umfangreichen
Studien, die sowohl von der Tabakindustrie als auch von unabhängigen Institutionen wie dem niederländischen
Gesundheitsinstitut RIVM durchgeführt wurden, konnte diese Behauptung bisher nicht bestätigt werden
(www.rivm.com). Dennoch hat sich BAT aufgrund der großen Bedenken gegen Ammoniumverbindungen vor
einigen Jahren entschieden, diese nicht mehr einzusetzen.
KÖNNEN BESTIMMTE ZUSATZSTOFFE TABAKPRODUKTE INSBESONDERE
ERHÖHEN ZUSATZSTOFFE DIE
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE ATTRAKTIVER MACHEN?
GESUNDHEITSSCHÄDLICHE WIRKUNG VON
Entgegen der Behauptung mancher Kritiker werden Zusatzstoffe nicht zuge-
TABAKERZEUGNISSEN?
setzt, um Tabakerzeugnisse für Kinder und Jugendliche attraktiver zu machen.
Tabakprodukte, die BAT in Deutschland ver-
Stoffe wie Lakritz, Kakao, Zucker und Fruchtextrakte wirken in Tabakprodukten
treibt, enthalten nur Zusatzstoffe, die gemäß
anders als in Lebensmitteln. Sie führen nicht zu einem süßen, schokoladigen
der deutschen Tabakverordnung zugelassen
oder fruchtigen Geschmackseindruck, sondern tragen zur Ausprägung mar-
sind und darüber hinaus den BAT internen
kenspezifischer Geschmackscharakteristika bei. Ein Zusatz von Menthol in sehr
Produktstandards entsprechen, die kontinu-
kleinen Konzentrationen erfüllt die gleiche Funktion wie alle anderen Zusatz-
ierlich dem aktuellen wissenschaftlichen
stoffe auch. Höhere Konzentrationen von Menthol geben dem Produkt eine
Erkenntnisstand angepasst werden.
eigene Note. Diese Produkte werden dann klar auf der Packung als Menthol-
Es gibt bislang keinen wissenschaftlichen
Cigarette ausgewiesen. Der Marktanteil von Menthol-Cigaretten in Deutschland
Beleg dafür, dass Zusatzstoffe die gesundheits-
liegt unter einem Prozent.
schädliche Wirkung von Cigaretten erhöhen.
RAUCHEN IN DER
ÖFFENTLICHKEIT
Tabakrauch kann für andere Menschen störend sein.
Insofern ist BAT Deutschland der Ansicht, dass es nicht
cher bis 2008 in allen Gaststätten, die regelmäßig
man könne immer und überall rauchen. Vor diesem
Speisen anbieten und über eine Lokalfläche von
Hintergrund befürwortet das Unternehmen Lösungen,
mehr als 75 Quadratmetern bzw. über mehr als
die ein verantwortungsbewussteres Miteinander von
40 Sitzplätze verfügen, ausgeweitet werden:
Rauchern und Nichtrauchern fördern. Gegenseitige
➜ bis März 2006 in 30 Prozent der Gaststätten
Rücksichtnahme und Toleranz sind die Basis für Maß-
auf mindestens 30 Prozent der Lokalfläche,
nahmen, die das Ziel haben, das Verhalten der Men-
➜ bis März 2007 in 60 Prozent der Gaststätten
schen zu verändern. Solche Regeln versprechen
auf mindestens 40 Prozent der Lokalfläche,
einen nachhaltigeren Erfolg als verpflichtende gesetz-
➜ bis März 2008 in 90 Prozent der Gaststätten
liche Regelungen, wie beispielsweise generelle
auf mindestens 50 Prozent der Lokalfläche.
Unternehmensstandorten in Hamburg und Bayreuth
werden.
umgesetzt. In der Kantine der Hamburger Unterneh-
die freiwillige Selbstverpflichtung zwischen dem
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Bundesgesundheitsministerium:
www.bmg.bund.de
www.dehoga.de
BAT Deutschland hat die Vereinbarung an beiden
weder von Gästen noch von Gastronomen gewünscht
Daher begrüßt und unterstützt BAT ausdrücklich
zwischen DEHOGA und
In drei Stufen soll das Platzangebot für Nichtrau-
angemessen ist, wenn man als Raucher annimmt,
Rauchverbote in der Gastronomie, die mehrheitlich
Die Vereinbarung
Zeitraum auf entsprechende gesetzliche Initiativen.
menszentrale wurden bereits 50 Prozent aller Tische
als Nichtraucherplätze ausgewiesen.
Um Raucher zu mehr Rücksichtnahme zu moti-
und dem Bundesministerium für Gesundheit und So-
vieren, hat das Unternehmen im Jahr 2005 die Streich-
ziale Sicherung. Diese Vereinbarung berücksichtigt
holzkampagne „Ohne Rücksicht ist bald Schluss mit
die Anliegen aller Beteiligten – Nichtraucher, Raucher
Rauchen“ durchgeführt. Bundesweit verteilten rund
sowie Gastwirte – und bringt sie in ein ausgewogenes
4.500 Tabakwarenfachhändler eine halbe Million
Verhältnis. Am 1. März 2005 einigten sich der DEHO-
kostenloser Streichholzschachteln mit der Aufschrift
GA, der die Interessen von rund 80.000 Betrieben im
des Kampagnenmottos an Konsumenten. Sie sollen
Gastronomiegewerbe vertritt, und das Bundesge-
Rauchern einen Denkanstoß geben, ihre Rauchge-
sundheitsministerium auf eine freiwillige Regelung
wohnheiten zu überprüfen und der jeweiligen Umge-
zur schrittweisen Einführung von Nichtraucherzonen.
bung anzupassen. Die Kampagne wurde begleitet
Im Gegenzug verzichtet die Bundesregierung in diesem
von Anzeigen in der Handelspresse.
ILLEGALER CIGARETTENHANDEL
Der illegale Handel mit Tabakwaren wird zu einem
Gleichzeitig stieg der Anteil legaler und illegaler Ciga-
wachsenden internationalen Problem für Gesellschaft,
retteneinfuhren. Nach Untersuchungen des Verbandes
Handel, Industrie und Politik. Die mehrfachen Tabak-
der Cigarettenindustrie (VdC) ist bereits jede sechste
steuererhöhungen seit 2002 und die Erweiterung der
in Deutschland konsumierte Cigarette nicht hier ver-
EU haben in Deutschland zu einem deutlichen Ver-
steuert, in Regionen nahe der Ostgrenzen ist sogar
kaufsrückgang bei versteuerten Fabrikcigaretten geführt.
zum Teil nur noch jede vierte Cigarette in Deutschland
Social Report 2005 _ 27
versteuert. „Je höher die Steuerbelastung und
Deutschland sind 2005 durch den Konsum
rungen nach verbesserten Ermittlungsmög-
damit der Cigarettenpreis in einem Land,
unversteuerter Cigaretten schätzungsweise
lichkeiten der Behörden und härteren Strafen.
das über freie Grenzen verfügt, umso eher
340 Millionen Euro und dem deutschen
Darüber hinaus überprüft das Unternehmen
wird eine Preiserhöhung zu einer Verstärkung
Tabakhandel 290 Millionen Euro an Gewin-
regelmäßig die Produktionsmengen in den
des illegalen Marktes führen“, so der Bundes-
nen entgangen. Die hiesigen Arbeitsplätze
einzelnen Ländern. Dadurch wird sicherge-
verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler
sind so erheblich gefährdet.
stellt, dass nur so viel Ware hergestellt be-
und Automatenaufsteller bei der letzten BAT
Für BAT Deutschland bedeutet der
ziehungsweise exportiert wird, wie in dem
illegale Konsum einen Absatzverlust von ca.
jeweiligen Land realistischerweise konsumiert
Auf der Basis von zwei Marktforschungs-
4,2 Milliarden Cigaretten. Aber auch die
werden kann. Infolge dieser Überprüfungen
studien des VdC und eigenen Berechnungen
BAT Gruppe insgesamt leidet unter dem
wurde zum Beispiel 2003 in der Ukraine die
geht BAT Deutschland davon aus, dass 2005
Cigarettenschmuggel – schätzungsweise
Produktion der Marke Pall Mall eingestellt,
rund 17 Milliarden Cigaretten konsumiert
jede fünfte nicht in Deutschland versteuerte
nachdem sich herausgestellt hatte, dass
wurden, die nicht in Deutschland versteuert
Cigarette ist eine Fälschung, und selbst bei
mehr Cigaretten dieser Marke produziert
waren. Davon wurden in etwa sieben Milli-
geschmuggelter Originalware fällt der Gewinn
wurden, als in dem Land konsumiert
arden legal und sechs Milliarden illegal privat
der BAT Gruppe niedriger aus als bei ord-
wurden. Somit lag der Verdacht nahe, dass
eingeführt sowie vier Milliarden auf dem
nungsgemäß versteuerter deutscher Ware.
größere Mengen dieser Marke außer Landes
Dialogveranstaltung.
deutschen Schwarzmarkt gekauft. Der deut-
Um dieses grenzüberschreitende Prob-
geschmuggelt wurden. BAT Deutschland
sche Staat hatte somit insgesamt einen
lem einzudämmen, arbeitet BAT Deutschland
führt zudem Gespräche mit dem tschechi-
Tabaksteuerausfall von schätzungsweise 2,6
eng mit den Schwestergesellschaften und
schen und polnischen Handel, um diesen
Milliarden Euro. Ungefähr jede fünfte „billig“
den zuständigen Behörden zusammen. BAT
davon zu überzeugen, in Deutschland
eingekaufte Cigarette ist eine Fälschung.
unterstützt die Behörden bei der Identifizie-
zukünftig auf Werbung für günstige
Auch wenn deren Packungen zum Teil täu-
rung und Vernichtung von geschmuggelter
Tabakwaren in Tschechien und Polen zu
schend echt aussehen mögen – Produktion
und gefälschter Ware und unterstützt Forde-
verzichten.
und Produkte sind jeglicher staatlichen Aufsicht entzogen, mit dem Ergebnis, dass die
Gesundheitsrisiken beim Konsum gefälschter
Cigaretten deutlich erhöht sind. BAT befürchtet, dass durch das im November gefällte
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
weitere Verbraucher auf der Suche nach
preisgünstigen Alternativen auf nicht in
Deutschland versteuerte Ware zurückgreifen
werden. Der EuGH hat entschieden, dass
niedriger besteuerte Feinschnittprodukte
wie Fertigcigaretten zu versteuern sind.
Profitiert die Cigarettenindustrie
vom Schmuggel?
Einige Stakeholder werfen der Cigarettenindustrie vor, dass sie vom Cigarettenschmuggel profitiere. Dies trifft nicht zu,
denn auch der Industrie wird durch
Schmuggel und minderwertige Produktfälschungen massiver finanzieller Schaden
zugefügt. Der Cigarettenindustrie in
Corporate Social Investment
hat bei BAT eine lange Tradition.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
Die CampusGalerie
bringt Kunst an die
Bayreuther Universität.
➜ Weitere Informationen
zum Kunstsponsoring und BAT
Freizeit-Forschungsinstitut
unter www.bat.de
Neben dem intensiven Dialog mit den Stakeholdern zeigt sich das Selbstverständnis von BAT
Deutschland als gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Unternehmen in einem gezielten
Engagement für die Förderung von Kultur,
Bildung und Wissenschaft. Das Unternehmen hat
den Anspruch, zum Wohl der Regionen, in denen
es tätig ist, beizutragen. Dieser Anspruch wurde
verbindlich in den Geschäftsleitlinien festgeschrieben.
Corporate Social Investment (CSI) hat bei
BAT in Deutschland eine lange Tradition und ist
Teil der Corporate Social Responsibility (CSR).
Im Gegensatz zur CSR, die die Führung und
strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinflusst, beschränkt sich das CSI auf Sponsoring
und gemeinnütziges Engagement (Corporate
Citizenship).
Bereits seit den 60er Jahren engagiert sich
BAT in der Kulturförderung und setzt durch die
Realisierung außergewöhnlicher Kunstausstellungen positive Akzente im kulturellen Leben Hamburgs und Bayreuths. In der Hansestadt hat das
Unternehmen eng mit den Museen zusammengearbeitet, in Bayreuth wurde in Kooperation
mit der dortigen Universität die CampusGalerie
gegründet. Bei bisher vier Ausstellungen pro Jahr
wurden hier Künstler aus der Region vorgestellt.
Zur Förderung der gesellschaftlichen Grundlagenforschung hat BAT 1979 das BAT FreizeitForschungsinstitut in Hamburg gegründet.
Damit wurde erstmals eine unabhängige Forschungsinstitution in einem Bereich geschaffen,
der maßgeblich die Lebensqualität der Menschen
definiert. Zu den Themen gehören Tourismus,
Medien, Kultur, Sport und Unterhaltung, aber
auch der Struktur- und Wertewandel in der
Arbeitswelt. Das Institut versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik
und ist zu einem anerkannten Wegweiser und
Weichensteller geworden, um gesellschaftliche
Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und
konstruktive Lösungswege aufzuzeigen.
Darüber hinaus engagiert sich BAT im
Bildungsbereich durch die Förderung von Universitätsprojekten, vornehmlich im technischnaturwissenschaftlichen Bereich an seinem
Produktionsstandort Bayreuth.
Infolge einer globalen Überarbeitung der
Corporate Social Investment Strategie bei BAT
p.l.c. wird auch die deutsche Strategie derzeit
überprüft. Nach Abschluss dieser Überprüfungen werden die Ergebnisse im Internet unter
www.bat.de veröffentlicht.
BAT Deutschland sieht in privatwirtschaftlichen Initiativen im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich eine große Chance, den
Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Bürgern
zu fördern und so die Problemlösungskapazität
einer modernen Gesellschaft zu erhöhen. Allerdings können Sponsoring und Spenden nur ein
Teil der Corporate Social Responsibility sein. Als
Hersteller eines kontrovers diskutierten Produkts
gesellschaftlich verantwortlich zu handeln, heißt
für BAT deshalb in erster Linie, einen konstruktiven
Dialog mit den Stakeholdern zu führen und
deren Erwartungen in der Unternehmenspolitik
zu berücksichtigen.
Social Report 2005 _ 29
DIE PERSONALPOLITIK BEI BAT
Intern lebt BAT Deutschland seine soziale Verantwortung in Form einer Personalpolitik, die an
den Bedürfnissen der Mitarbeiter und des Unternehmens ausgerichtet ist. Gut informierte und
leistungsbereite Mitarbeiter, die ihre Stärken und
Entwicklungsbereiche kennen, sind die Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens.
Die Beschäftigten werden aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens eingebunden. So
haben rund 800 Mitarbeiter der deutschen Unternehmenszentrale und des Außendienstes im
Jahr 2005 an einer Konferenz teilgenommen,
bei der sie aktiv an der Neuausrichtung der
Unternehmensstrategie beteiligt waren.
BAT fördert den freien Ideen- und Informationsaustausch und legt Wert auf einen vertrauensund respektvollen Umgang miteinander – frei
von jeglicher Diskriminierung. Die Mitarbeiter
tragen Verantwortung und erhalten regelmäßig
Feedback zu ihrer Leistung. Entsprechend ihren
Vorstellungen und den Anforderungen des
Unternehmens werden sie in ihrer beruflichen
Entwicklung gefördert. Die Beschäftigungsprinzipien basieren auf den Leitlinien: Stärke durch
Vielfalt, Offenheit, Eigenverantwortung sowie
Unternehmergeist.
Da sich die Rahmenbedingungen auf dem
deutschen Cigarettenmarkt in den letzten
Jahren erheblich verschärft haben, hat BAT seit
2004 umfassende Restrukturierungsmaßnahmen
eingeleitet – mit dem Ziel, die Wettbewerbsposition in Deutschland zu verbessern und die
Zukunftsfähigkeit des Produktionsstandortes
Bayreuth langfristig zu sichern. Die Maßnahmen
umfassen die Anpassung der Strukturen am
Standort Hamburg an die neuen Marktbedingungen, die Fusion der zuvor getrennt operierenden Marktorganisationen BAT und Brinkmann
Niemeyer Gruppe zu einem Tabakunternehmen
mit erweitertem Portfolio, eine Senkung der
Herstellungskosten im Bayreuther Werk um 25
Prozent in den nächsten drei Jahren sowie die
Schließung des Distributionsbereichs und dessen Vergabe an ein externes Serviceunternehmen. Bundesweit sind insgesamt 587 Arbeitsplätze von den Umstrukturierungen betroffen,
die bis spätestens 2007 abgeschlossen sein
werden.
Alle Entscheidungen wurden im Einvernehmen mit den Betriebsräten und der
Gewerkschaft NGG getroffen. An den Standorten Hamburg und Bayreuth konnten durch
umfassende Vorruhestandsregelungen sowie
freiwillige Abfindungen betriebsbedingte
Kündigungen vermieden werden. Lediglich
bei der Schließung der Distribution war dies
nicht möglich. Alle betroffenen Mitarbeiter an
den zwölf BAT Distributionsstandorten werden
deshalb intensiv von Outplacement-Beratern
betreut. Dadurch wird sichergestellt, dass
jeder Betroffene die Möglichkeit hat, einen
neuen Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens zu erhalten.
Schwerpunkt der Personalpolitik ist auch
die Ausbildung junger Menschen. Im Jahr
2005 arbeiteten 83 Auszubildende in Hamburg
und Bayreuth, die einen von fünf Berufen
erlernten: Industriekaufmann, Fachinformatiker,
Chemielaborant, Elektroniker und Industriemechaniker. Seit September 2005 bietet BAT
in Zusammenarbeit mit der Hamburg School
of Business Administration erstmals den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) an.
So können herausragende Abiturienten eine
Ausbildung bei BAT mit einem Studium verbinden. Allen Auszubildenden wird vertraglich
ein Anschlussarbeitsvertrag für mindestens ein
Jahr zugesichert. Die Anzahl der ManagementTrainee-Stellen für Hochschulabsolventen wurde im vergangenen Jahr verdoppelt.
AUSGEZEICHNET ALS
TOP-ARBEITGEBER UND
FAIR COMPANY
BAT gehört zu den Top-50Arbeitgebern in Deutschland.
Dies ergab das ArbeitgeberRanking des Job- und Wirtschaftsmagazins „karriere“
der Verlagsgruppe Handelsblatt. Bewertet wurden vor
allem die Bereiche Mitarbeiterentwicklung, Vergütung
und Arbeitsklima. Darüber
hinaus wurde BAT von
„karriere“ als „Fair Company“
bewertet. Mit der Initiative
„Fair Company“ zeichnet
das Wirtschaftsmagazin
Unternehmen aus, die für
eine neue Ethik in der
Arbeitswelt stehen und
Hochschulabsolventen eine
faire Chance geben.
Weitere Informationen unter
www.karriere.de
➜ Die Beschäftigungsleitlinien
finden Sie ab Seite 68
Hohe Standards im Umwelt- und Arbeitsschutz_S. 32
Operational Review 2005 in Deutschland_S. 36
Kontinuierlich sinkende Unfallzahlen_S. 37
Social Report 2005 _ 31
UMWELTSCHUTZ UND
ARBEITSSICHERHEIT
KONSEQUENT ERHÖHEN
Hohe Qualitätsmaßstäbe in der Produktion und Distribution von Tabakwaren erfordern
die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Arbeitsschutz. Für die British American
Tobacco Gruppe sind deshalb sowohl der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen
und die Vermeidung von Abfällen als auch ein effizienter Arbeitsschutz seit Jahren gelebte
Praxis. Die deutsche BAT Gesellschaft nimmt mit ihren hohen Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards eine führende Position innerhalb der weltweiten Unternehmensgruppe ein.
Als einzige lokale Gesellschaft hat sie dreimal den unternehmensinternen „EHS Excellence
Award“ (Environmental Health & Safety) gewonnen – für die kontinuierliche Verbesserung
der Umweltleistung und für herausragende Erfolge in Sachen Arbeitssicherheit. Dieser
Preis wird von einer unabhängigen international besetzten Jury vergeben. Der Standort
Hamburg verzeichnete das zweite Jahr in Folge keinen meldepflichtigen Unfall. 2005
blieb auch das Werk Bayreuth erstmals ein Jahr unfallfrei. Die Ergebnisse zeigen, dass das
Thema EHS in der Organisation der deutschen BAT Gesellschaft fest etabliert ist. Um dies
zu unterstreichen, wird künftig über Umwelt- und Arbeitsschutz im deutschen Social
Report berichtet.
Dr. Arno Weiss,
Mitglied der Geschäftsführung,
verantwortlich für Arbeitsschutz und Umweltschutz
BAT bezieht TÜV-zertifizierten
Naturstrom zur CO2-Reduzierung.
Das Wasserkraftwerk Rheinfelden:
Der Standort Hamburg wird unter
anderem von hier versorgt.
HOHE STANDARDS IM UMWELTUND ARBEITSSCHUTZ
Weltweit hohe Standards im Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie in der Arbeitssicherheit sind
wichtige Unternehmensziele der gesamten British
American Tobacco Gruppe. Alle Gesellschaften
halten weltweit die gleichen internationalen Normen ein. Dafür sorgt ein integriertes EHS-Managementsystem (Environmental Health & Safety).
Zweimal jährlich wird auf regionaler Ebene ein
Plan mit messbaren Zielen im Umwelt- und
Arbeitsschutz erstellt, der in die Unternehmensplanung integriert und dessen Erfüllung überprüft
wird. Die hohen Anforderungen an Umwelt- und
Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit fließen
auch in die Auswahl der Lieferanten ein.
Der Gesundheits- und Arbeitsschutz konnte
weltweit durch verschiedene Maßnahmen in den
letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden.
Im Jahr 2005 hatten 32 BAT Gesellschaften keinen
Unfall zu verzeichnen, 2004 waren es 27. Ein
Erfolgsfaktor für die Umsetzung des EHS-Managementsystems ist die kontinuierliche und umfassende Einbindung aller Mitarbeiter. Ein rechtzeitiger, zielgerichteter und fundierter Informationsfluss ist daher notwendig. Die deutsche
BAT Gesellschaft arbeitet mit crossfunktionalen
Teams, damit alle relevanten Informationen vom
Management über die EHS-Manager an die
Mitarbeiter gelangen. Dies ermöglicht nicht nur
einen Informationsfluss entlang den Linienverantwortungen, sondern auch innerhalb der einzelnen Ebenen. Zu diesen Teams gehören ein
verantwortliches Mitglied der Geschäftsführung,
ein EHS-Manager, der für Europa und Deutschland zuständig ist, sowie lokale EHS-Manager
an den Standorten Hamburg und Bayreuth.
EHS-Organisationsstruktur
Die Festlegung von Maßnahmen und Zielen erfolgt im Wesentlichen über eine Meeting-Organisation. Zweimal jährlich treffen sich die EHSManager aller europäischen BAT Gesellschaften
zur EHS-Konferenz Europa. Dort werden die
Umwelt- und Arbeitsschutzdaten der gesamten
Region und der einzelnen Standorte diskutiert
sowie Ziele und Projekte für die Folgeperiode
definiert. Die festgelegten Ziele und Maßnahmen
bilden anschließend im EHS-Meeting Deutschland
die Basis, auf der die nationalen Anforderungen
formuliert werden. Diese werden dann in den
Social Report 2005 _ 33
einzelnen Standortmeetings sowie in den themenspezifischen Teams (z.B. für Abfalllogistik oder
Energiereduzierung) an alle Mitarbeiter weitergegeben. Auf diese Weise wird sichergestellt,
dass die Unternehmensvorgaben in allen Organisationen implementiert werden und dass zugleich die Möglichkeit zur Systemverbesserung
durch zielgerichtetes Feedback gegeben ist.
Umweltpartnerschaften
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen
weiß BAT Deutschland, dass nachhaltige
Umweltpolitik in Zusammenarbeit mit externen
Partnern besonders wirksam ist. Aus diesem
Grund ist das Unternehmen seit Dezember
2002 Mitglied im Umweltpakt Bayern und in
der Umweltpartnerschaft Hamburg. Ziel dieser
Organisationen ist es, die Kompetenzen und
Ressourcen von Staat und Wirtschaft zu bündeln
sowie durch gemeinsame Veranstaltungen zu
Themen wie Emissionshandel, rationalem Energieeinsatz und Abfallvermeidung das Bewusstsein
für freiwilligen Umweltschutz zu schärfen.
Darüber hinaus wird BAT im Jahr 2006 an
der Vortragsreihe „Best Practice EH&S“ der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und
Gesundheit teilnehmen. BAT wird sein erfolgreiches Arbeitsschutz-Management-System vorstellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie ein
derartiges System auch auf andere Unternehmen
und Bereiche übertragen werden kann.
Zur weiteren CO2-Reduzierung in Deutschland setzt BAT künftig auch verstärkt auf regenerative Energiequellen. Die deutsche Gesellschaft
hat sich entschieden, den gesamten Standort
Hamburg mit Naturstrom, unter anderem aus
dem Wasserkraftwerk Rheinfelden der Firma
Energiedienst AG, zu versorgen.
Die Kommunikationsstruktur im Bereich EHS
EHS-Meeting
Italien
EHSStandortmeeting
Hamburg
EHS-Meeting
Schweiz
EHSStandortmeeting
Bayreuth
EHS-Meeting
Deutschland
EHS-Meeting
für den Bereich
TM&D
EHS-Meeting
Russland
EnergiereduzierungsAusschuss
AbfalllogistikAusschuss
FEEDBACK
IMPLEMENTIERUNG
EHS-Konferenz
Europa
LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,
der wesentliche Schlüssel zum Unternehmenserfolg liegt im Ineinandergreifen sämtlicher Geschäftsprozesse. Nur so sind Leistungen und Erfolge zu erzielen, die deutlich über dem sehr anspruchsvollen
deutschen Industriestandard liegen – auch im Arbeits- und Umweltschutz. Ein leistungsfähiges integriertes Managementsystem ist das zentrale Rückgrat der Arbeits- und Umweltschutzarbeit der British
American Tobacco Gesellschaft in Deutschland. So konnten wir zum Beispiel an den Standorten
Bayreuth und Hamburg den Nachweis erbringen, dass durch die Anwendung dieses Systems überdurchschnittliche Erfolge möglich sind. An beiden Standorten mit zusammen über 1.500 Mitarbeitern und
zum Teil hohen Gefährdungsklassen ist schon länger als ein Jahr ohne meldepflichtigen Betriebsunfall
gearbeitet worden.
Auch im Umweltschutz kann der erreichte Standard der deutschen BAT Gesellschaft sowohl an den
Kennzahlen als auch an der externen Anerkennung, beispielsweise durch das EHS-Best-Practice-Projekt,
objektiv beurteilt werden. Basierend auf dem Managementsystem haben wir im Jahr 2005 eine Reihe
von Aktivitäten zum Beispiel im Schulungsbereich, in der Energie- und Materialwirtschaft sowie im
organisatorischen Bereich durchgeführt, die im Ergebnis zu einer Leistungsverbesserung bei sämtlichen
EHS-Kennzahlen geführt haben.
Diese Erfolge setzen ein leistungsfähiges, gut ausgebildetes und hoch motiviertes Team voraus.
Denn nur wenn jeder einzelne Mitarbeiter die Arbeitsschutz- und Umweltschutzziele des Unternehmens unterstützt, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung möglich.
Für das Jahr 2006 sind weitere Schwerpunktprogramme zur Verbesserung der Gefährdungsanalysen
sowie für den Bereich der Vertriebsorganisation mit ihren teilweise sehr schwierigen Arbeitsbedingungen
geplant. Während wir das Arbeitsumfeld beispielsweise in der Produktion direkt beeinflussen können,
agieren unsere Vertriebsmitarbeiter in einem nur sehr indirekt von uns beeinflussbaren Umfeld. Sie müssen
neben dem eigenen Arbeitsinhalt sämtliche Fremdeinflüsse (Verkehr, Kundenumgebungen) beachten,
um unfallfreie und ökologisch verantwortliche Arbeit zu leisten. Dazu wollen wir auch in Zukunft
beitragen.
Christian Kreusch,
Unternehmensbeauftragter
für EHS der deutschen BAT Gesellschaft
Social Report 2005 _ 35
BAT DEUTSCHLAND GEHÖRT ZUR WELTSPITZE
Das deutsche Tochterunternehmen nimmt beim
Arbeits- und Umweltschutz eine führende Position innerhalb der weltweiten BAT Gruppe ein
und wurde dafür bereits mehrfach ausgezeichnet. Als Anreiz für ein verstärktes Engagement
zur Verbesserung des Arbeits- und Umweltschutzes hat die Muttergesellschaft BAT p.l.c. weltweit
unternehmensinterne Wettbewerbe ins Leben gerufen, unter anderem den Merit Award und den
EHS Excellence Award: Letzterer wird von einer
Jury vergeben, die aus vier externen und drei
internen Mitgliedern besteht.
BAT in Deutschland hat den Merit Award
bereits dreimal für außergewöhnlich gute Ergebnisse beim Arbeitsschutz gewonnen:
➜ im November 2004 für eine Million Stunden
ohne Unfall am Standort Hamburg,
➜ im Juli 2005 für eine Million Stunden ohne
Unfall am Standort Bayreuth,
➜ im November 2005 für ein Jahr ohne Unfall
am Standort Hamburg.
Auch der EHS Excellence Award ging bereits zum
dritten Mal nach Deutschland. Im Jahr 2005 gewann die deutsche BAT Gesellschaft diesen Preis
in der Kategorie „Innovation“ für den effizienten
Einsatz des EHS-Managementsystems zur Erzielung hoher Arbeitsschutzstandards. In den Jahren
2002 und 2004 hatte sie den EHS Excellence
Award für herausragende Leistungen auf dem
Gebiet des Umweltschutzes erhalten. Die internationale BAT Gruppe würdigte vor allem die
kontinuierlich verbesserten Ergebnisse beim
Energie- und Wasserverbrauch
sowie bei der Abfallbeseitigung
und dem Wertstoffrecycling
am Produktionsstandort
Bayreuth.
BAT Deutschland: Umweltkennzahlen und Unfallrate
ENERGIE
CO2
WASSER
ABFALL
RECYCLING
in GJ/Mio.
Cigaretten
in t/Mio.
Cigaretten
in m3/Mio.
Cigaretten
in kg/Mio.
Cigaretten
in % des
Gesamtabfalls
11,2
10,9
0,85
0,77
3,3
3,1
87
82
99%
99%
LWC-IR
0,69
0,43
2004
2005
Auch im direkten Jahresvergleich zwischen 2004 und 2005 hat es die deutsche BAT Gruppe geschafft,
die so genannten Key Performance Indicators in den meisten Teilbereichen deutlich zu verbessern.
Diese Kennzahlen sind international bei allen BAT Gesellschaften standardisiert und richten sich nach
den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) (siehe Anhang und www.bat.de). Im Bereich Energie
ist vor allem die Maschineneffizienz in der Produktion dafür ausschlaggebend gewesen, dass auch der
Energiebedarf deutlich abgesenkt werden konnte. Der damit in Relation stehende, jedoch überproportionale CO2-Rückgang erklärt sich vor allem durch die Substitution von Heizöl durch Erdgas. So konnte
neben der Effizienzsteigerung der Produktion noch zusätzlich ein Beitrag zur Klimagasreduzierung
geleistet werden. Ähnliches gilt für die Abfallkennzahlen. Sämtliche Warenströme unterliegen einer vollständigen Systemkontrolle vom Lieferanten bis zum Produkt. Das gilt auch für die Abfälle, die
kontinuierlichen Minimierungsanstrengungen unterliegen. Die Systemkontrolle ermöglicht das sofortige
Erkennen von Abweichungen, die dann umgehend auch korrigiert werden. Das Bestreben ist die bestmögliche Materialausnutzung. Das führt automatisch zur Abfallreduzierung. Diese Systematik, im
Zusammenhang mit hohen Produktivitäten*, ergibt, bei vergleichbarer Produktion, Abfallkennwerte,
die weltweit zu den besten gehören.
Die Recycling-Rate bleibt auf einem sehr hohen Niveau gleich, da die verfügbaren Möglichkeiten der
stofflichen sowie thermischen Verwertung bereits ausgeschöpft sind.
Im Jahr 2005 wurden in der deutschen BAT Gruppe die niedrigsten Unfallkennzahlen seit Aufzeichnung
der Daten erzielt. Dieser Erfolg für Mitarbeiter und Unternehmen ist darin begründet, dass neben
dem Standort Hamburg auch das Produktionswerk in Bayreuth im gesamten Berichtsjahr keinen meldepflichtigen Unfall zu verzeichnen hatte. Für den Bereich der Verkaufsorganisation sind für 2006
Unfallreduzierungsprogramme geplant.
*Hohe Produktivitäten bedeuten zum Beispiel gleichzeitig verminderte Abfallmengen durch Anfahr- und Stoppvorgänge.
Der EHS Excellence Award
ging bereits zum dritten
Mal nach Deutschland.
OPERATIONAL REVIEW 2005
IN DEUTSCHLAND
Die Umwelt- und Arbeitsschutzpolitik von BAT in
Deutschland ist eingebettet in ein für alle BAT
Gesellschaften weltweit geltendes Selbstbewertungs- und Zielvereinbarungsinstrumentarium,
die so genannte Environmental Health & Safety
Road Map. Die BAT Europaorganisation führt in
ihren Gesellschaften alle drei Jahre ein Operational Review durch. Dabei werden sowohl das Arbeits- und Umweltschutzmanagement als auch
dessen Umsetzung und Anwendung im Arbeitsalltag überprüft und bewertet. Im Anschluss werden Korrekturmaßnahmen für alle aufgezeigten
Schwachstellen ermittelt. Auf diese Weise haben
die Gesellschaften die Möglichkeit, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu durchlaufen.
Für die deutsche BAT Gesellschaft wurden im
Rahmen des Operational Review im Jahr 2005
weitere Verbesserungspotenziale unter anderem
im Bereich der Gefährdungsbeurteilung, der Mitarbeiterschulungen und einzelner Maßnahmen
zum Schutz von Mitarbeitern bei gefährlichen
Arbeiten identifiziert. Die Umsetzung dieser Verbesserungen wird 2006 erfolgen. Insgesamt
wurden die Arbeits- und Umweltschutzstandards
von BAT in Deutschland mit 3,6 bewertet – auf
einer Skala von 0 als schlechtestem Wert bis 4 als
Bestwert.
Durch die erfolgreiche Umsetzung von
fokussierten Trainingsprogrammen und motivationssteigernden Bonusprogrammen konnte die
Unfallrate in Deutschland in den vergangenen
Jahren stetig gesenkt werden. Auf Basis einer
Social Report 2005 _ 37
„KONTINUIERLICH
SINKENDE UNFALLZAHLEN“
umfassenden Analyse aller verfügbaren Unfalldaten wurden gezielte Schulungsmaßnahmen,
insbesondere im Bereich der Prävention, entwickelt. Dazu gehören unter anderem Verhaltensschulungen, Aktionen zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Gehörschutz)
sowie Fortbildungen zur Sensibilisierung der
Mitarbeiter für Gefährdungen in ihren jeweiligen
Tätigkeitsbereichen.
Darüber hinaus konnte durch die vermehrte
Durchführung von Fahrsicherheitstrainings die
Zahl der Wegeunfälle bis einschließlich 2004 erheblich reduziert werden. Infolge dieser guten
Ergebnisse wurde das Trainingsangebot im Jahr
2005 reduziert. Dies führte allerdings zu einem
erneuten Anstieg der Wegeunfälle. Daher sind
für 2006 wieder mehr Aktionen geplant, beispielsweise Fahrerschulungen und Trainings am
Fahrsimulator.
Insgesamt will BAT in Deutschland bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
künftig mehr Wert darauf legen, vorbildliches
Verhalten zu fördern – statt negative Geschehnisse zu pointieren. Dieser neue, positive Denkansatz wird durch verschiedene Aktionen und
Programme unterstützt.
Ein wichtiger Indikator für die Maßnahmen
und Ergebnisse des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ist die LWC-Unfallrate (Lost
Workday Case). Sie dient weltweit innerhalb
der BAT Gruppe als einheitliche Vergleichsbasis
und drückt die Anzahl der Unfälle mit einem
Arbeitsausfall von mindestens einem Arbeitstag
aus, bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden. Die
LWC-Rate für BAT in Deutschland zeigt, dass der
Arbeitsschutz seit 1998 erheblich verbessert
werden konnte.
Ein Jahr unfallfrei
am Standort Bayreuth.
Unfallrate bei BAT Deutschland
4
3,91
➜ VERÄNDERUNG DES VERHALTENS
3,5
3
➜
BONUSSYSTEM-BEWUSSTSEINSPROGRAMME
2,5
2,01
2
➜
1,5
KONZENTRIERTE SCHULUNG,
NEUE PERSPEKTIVE
1,38
1,07
1
0,73
0,74
0,69
0,43
0,5
0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Die LWC-Unfallrate
dient weltweit innerhalb
der BAT Gruppe als einheitliche Vergleichsbasis
und drückt die Anzahl
der Unfälle mit einem
Arbeitsausfall von mindestens einem Arbeitstag
aus, bezogen auf
200.000 Arbeitsstunden.
Ökonomische Indikatoren_S. 40
Ökologische Indikatoren_S. 41
Gesellschaftliche/Soziale Indikatoren_S. 44
Social Report 2005 _ 39
GRI-INDIKATOREN
Für die Erstellung des vorliegenden Social Reports 2005 orientiert sich BAT
Deutschland erstmals am Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global
Reporting Initiative (GRI). Damit folgt das deutsche Unternehmen der gängigen
Praxis der BAT Muttergesellschaft in London und schafft ein zusätzliches
Instrument zur Sicherstellung der Neutralität, Transparenz und Überprüfbarkeit des
Berichts. Der GRI-Leitfaden umfasst eine Vielzahl von Indikatoren für eine ausgewogene und angemessene Berichterstattung über die ökonomischen, ökologischen
und gesellschaftlichen Leistungen eines Unternehmens. Im Folgenden werden die
wichtigsten Leistungsindikatoren vorgestellt.
Da bei Druckbeginn die Zahlen für das Jahr 2005 noch nicht vollständig vorlagen,
sind in diesem Report die Zahlen für das Jahr 2004 dargestellt. Die das vergangene
Jahr betreffenden Daten werden, sobald sie vorliegen, online auf www.bat.de
veröffentlicht.
ÖKONOMISCHE INDIKATOREN
EC1
Nettoumsatz der BAT Germany GmbH, inklusive der Ergebnisse der Auslandsbeteiligungen:
4.156.230.000 Euro
darin enthaltene Tabaksteuer: 2.879.841.000 Euro
EC3
Kosten aller eingekauften Waren, Materialien und Dienstleistungen:
2004 wurden für den deutschen Endmarkt insgesamt Waren und Dienstleistungen (direkte und indirekte Kosten
sowie Tabak) in folgender Höhe eingekauft:
Leaf*:
284.931.000 Euro
Directs: 107.032.000 Euro
Indirects: 189.543.000 Euro
Summe 581.506.000 Euro
*Summe für die gesamte Region Europa, da BAT Germany den Tabakeinkauf für die gesamte Region übernimmt.
EC11
Aufschlüsselung der Lieferanten nach Organisation und Land (Liste aller Lieferanten, bei denen das
BAT Einkaufsvolumen 2004 10% des Gesamteinkaufsvolumens überstieg):
Im Bereich des Tabakeinkaufs wurden mit insgesamt zwei Zulieferern je mehr als 10% des
BAT Gesamteinkaufsvolumens getätigt. Hierbei handelt es sich um die BAT Gruppengesellschaften
Souza Cruz Overseas S.A./Brasilien (11%)
RJ Reynolds Tobacco Company/ USA* (10%)
*Minderheitsbeteiligung.
EC5
Summe der Lohnzahlungen und Zusatzleistungen (einschließlich Löhnen, Rentenbeiträgen, anderer Zusatzleistungen und Abstandszahlungen):
Löhne & Gehälter:
114.364.092 Euro
Pensionen:
43.038.975 Euro
Rentenversicherung (AG+AN): 18.627.000 Euro
EC8
Gesamtsumme aller gezahlten Steuern jeglicher Art:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:
Aufwand aus Ertragssteuerumlage*: 52.459.000 Euro
Latente Steuern:
831.000 Euro
Quellensteuern:
175.000 Euro
Tabaksteuer:
2.879.841.000 Euro
*Steuerumlage von BAT Germany im Rahmen der Organschaft der BAT Industrie Gruppe.
EC10
Spenden an die Anwohner/Gemeinde, die Bürgergesellschaft und andere Gruppen, in Geld- und Sachspenden
und für jede Empfängergruppe separat aufgegliedert:
Spenden: 81.983 Euro
Darüber hinaus unterstützte BAT die Raymond Loewy Foundation und die Pall Mall Foundation
mit 1.370.000 Euro.
Social Report 2005 _ 41
ÖKOLOGISCHE INDIKATOREN
EN2
Prozentanteil des verwendeten Materials, der Abfall (weiterbehandelt oder unbehandelt) von Quellen außerhalb
der berichtenden Organisation ist:
keine (= 0 Tonnen) (0%)
EN3
Direkter Energieverbrauch, aufgegliedert nach Primärenergieträgern:
520.588 GJ
10,35 GJ/Million Cigaretten-Äquivalent
EN4
Indirekter Energieverbrauch:
276.100 GJ
5,49 GJ/Million Cigaretten-Äquivalent
EN17
Initiativen mit dem Ziel, erneuerbare Energiequellen zu nutzen und Energieeffizienz zu erhöhen.
Jährlicher Energieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen:
31.751 GJ
EN19
Anderer indirekter Energieverbrauch der Organisation (produktionsvorgelagert/-nachgelagert) und dessen
Implikationen, wie z.B. Geschäftsreisen, Produktlebenszyklus-Management und Verwendung energieintensiver
Materialien:
44.616 GJ
0,89 GJ/Million Cigaretten-Äquivalent
EN5
Gesamter Wasserverbrauch:
165.698 m3
3,3 m3/Million Cigaretten-Äquivalent
EN8
Emissionen klimarelevanter Gase:
42.511 Tonnen CO2-Äquivalent
0,85 Tonnen CO2-Äquivalent/Million Cigaretten-Äquivalent
EN9
Gebrauch und Emissionen von Ozon abbauenden Substanzen:
Diese Substanzen werden im Unternehmen nicht mehr verwendet (= 0).
EN10
NOx, SOx und andere signifikante Luftemissionen nach Art der Emission:
Öffentliche Bekanntgabe
Vollzug des Immissionsschutzrechts; Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §18 der 17. BImSchV durch
British American Tobacco (Germany) GmbH, Standort Bayreuth.
Gemäß § 18 der 17. BImSchV in Verbindung mit dem Genehmigungsbescheid der Stadt Bayreuth vom 27.09.1996
werden die Emissionswerte der Feststoff-Dampfkessel-Anlage des Standorts Bayreuth (kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen sowie Bewertung der Ergebnisse ) öffentlich bekannt gemacht.
1.
Betreiber und Inhaber der Anlage
British American Tobacco (Germany) GmbH
2.
Berichtszeitraum
01.01.2004 bis 31.12.2004
3.
Standort
Weiherstraße 26, 95448 Bayreuth
4.
Einzuhaltende Verbrennungsbedingungen
Anteil Sonderbrennstoffe an der Gesamtfeuerungswärmeleistung
5.
Einzuhaltende Emissionsbegrenzung
Entspricht der 17. BImSchV
6. Ergebnisse der Emissionsmessungen
6.1 Kontinuierliche Messungen
Parameter
Grenzwert
mg/m3
Kessel 4
Jahresmittelwert
mg/m3
CO
200
145,6
NOx
430
307,2
Staub
40
1,2
6.2 Diskontinuierliche Messungen/Mittelwerte der durch Einzelmessungen bestimmten Emissionswerte
Parameter
7.
Grenzwert
mg/m3
Kessel 4
Emissionswert
Mittelwert
mg/m3
Gesamt-C
43
<3,6
HCI
53
22,9
HF
5
0,23
SOX
1550
299
Dioxine Furane
0,06 ng/m3
0,038 ng/m3
Sb, As, Pb, Cr
0,5
< 0,003
Co, Cu, Mn
0,5
< 0,004
Ni, V, Sn
0,5
< 0,001
Hg
0,050
< 0,004
Cd, TI
0,050
0,001
Bewertung der Ergebnisse
Die Emissionsbegrenzungen und Verbrennungsbedingungen wurden eingehalten und somit die Auflagen des
Genehmigungsbescheides erfüllt.
EN11
Gesamtabfallmenge nach Art und Behandlungsform:
erzeugte Gesamtmenge an Abfall:
4.389 Tonnen
erzeugter Abfall/Million Cigaretten-Äquivalent:
0,09 Tonnen
Social Report 2005 _ 43
Gesamtmenge an recyceltem Abfall:
4.350 Tonnen
% recycelte Abfallmenge:
99,1%
Abfall, der an die Deponie weitergegeben wird:
38 Tonnen
Abfall, der recycelt wird:
4.310 Tonnen
verbrannte Abfallmenge:
0 Tonnen
sonstiger Abfall:
0 Tonnen
gefährlicher Abfall, der an die Deponie weitergegeben wird:
1 Tonnen
gefährlicher Abfall, der recycelt wird:
40 Tonnen
verbrannte Menge von gefährlichem Abfall:
0 Tonnen
sonstiger gefährlicher Abfall:
0 Tonnen
EN12
Signifikante Abwassereinleitungen in Gewässer, aufgegliedert nach Art der Einleitung:
gesamte abgeleitete Wassermenge:
90.105 m3
abgeleitete Wassermenge/Million Cigaretten-Äquivalent:
1,79 m3
abgeleitete Prozess- oder Abwassermenge:
90.105 m3
abgeleitetes Regenwasser:
keine Angabe
Wird Abwasser vorbehandelt?
teilweise
Abwasser wird abgeleitet zur:
Gemeinde
EN13
Signifikante Freisetzungen von Chemikalien, Ölen und Kraftstoffen, angegeben in ihrer Gesamtzahl und ihrem
Gesamtvolumen:
keine
EN16
Fälle von Strafzahlungen für Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen, alle anwendbaren internationalen Deklarationen/Konventionen/Verträge betreffend, sowie nationaler, subnationaler, föderaler, regionaler und lokaler
Gesetzgebung mit Umweltrelevanz:
keine
GESELLSCHAFTLICHE/SOZIALE INDIKATOREN
LA4
Geschäftsgrundsätze und Verfahren zur Information, Beratung und Verhandlung mit Angestellten über Veränderungen im Berichtszeitraum (z.B. Restrukturierungsmaßnahmen):
In den Beschäftigungsleitlinien (siehe S. 68) verpflichtet sich BAT Deutschland, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen verantwortungsbewusst und sozial verträglich durchzuführen. Mitarbeiter werden über die Hintergründe
und Konsequenzen rechtzeitig und umfassend informiert. In der Vergangenheit konnten betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Lediglich im Rahmen der Schließung der Distribution konnte dies nicht gewährleistet
werden. (Mehr Informationen zu den jüngsten Restrukturierungsmaßnahmen bei BAT auf S. 29)
LA5
Praktiken zur Erhebung und Erfassung von Arbeitsunfällen und Krankheit:
Die LWC-Unfallrate (Lost Workday Case) konnte seit 1998 erheblich verbessert werden und lag 2004 bei 0,69.
Sie dient weltweit innerhalb der BAT Gruppe als einheitliche Vergleichsbasis und drückt die Anzahl der Unfälle mit
einem Arbeitsausfall von mindestens einem Arbeitstag aus, bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden. (Ausführliche
Informationen zum Thema siehe S. 37)
LA9
Durchschnittliche Anzahl an Trainingsstunden pro Jahr pro Angestellten:
Die Trainingszeit pro Mitarbeiter lag 2004 bei elf Stunden, das entspricht knapp 1,5 Trainingstagen.
Insgesamt nahmen 699 Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen teil.
LA10
Beschreibung von Gleichstellungsgrundsätzen und -programmen:
Eine der internen Leitlinien von BAT lautet „Stärke durch Vielfalt”. Mit dieser Leitlinie beschreibt das Unternehmen
die kulturelle Vielfalt innerhalb der internationalen Gruppe und ein Arbeitsumfeld, in dem die individuelle Verschiedenartigkeit der Mitarbeiter respektiert und geschätzt wird. Der Grundsatz unterstreicht zudem das Bemühen,
durch Verschiedenartigkeit – ob von Menschen, Kulturen, Standpunkten oder Ideen – Chancen optimal zu nutzen
und die Leistungsfähigkeit zu verbessern.
In den Beschäftigungsleitlinien wird Chancengleichheit explizit unter dem Punkt „Stärke durch Vielfalt“ behandelt.
(Siehe Anhang S. 68)
HR1
Beschreibung von Grundsätzen, Leitlinien, Unternehmensstruktur und Verfahren im Umgang mit allen Aspekten
der Menschenrechte, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind:
Die Beschäftigungsleitlinien der BAT Gruppe beschreiben ausführlich den Umgang von BAT mit allen Aspekten der
Menschenrechte. Diese Leitlinien sind für alle BAT Gesellschaften bindend. (Siehe Anhang S. 68)
PR1
Beschreibung des Grundsatzes zur Erhaltung der Konsumentengesundheit und -sicherheit während des Produktgebrauchs und der Dienstleistung; Umfang, in dem dieser Grundsatz ersichtlich wird, sowie die Beschreibung der
Verfahren, um dieses Thema anzusprechen, inklusive Überwachungssysteme und Ergebnisse der Überwachung:
BAT Deutschland vertreibt ein Produkt, das Risiken birgt, und unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regulierungen. BAT hält es deshalb für umso wichtiger, dass es sein Geschäft auf verantwortungsvolle Weise führt. Das
Unternehmen erfüllt selbstverständlich alle gesetzlichen Auflagen. Insbesondere bei der Vermarktung seiner Produkte
erfüllt es zudem Anforderungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Diese Anforderungen sind in den
Internationalen Marketingstandards definiert und für alle BAT Gesellschaften weltweit bindend. (Mehr Informationen
siehe S. 18)
PR4
Anzahl und Art von Fällen der Nichteinhaltung von Regulierungen zur Konsumentengesundheit und -sicherheit,
einschließlich Strafen und Strafzahlungen auf entsprechende Gesetzesbrüche:
keine
Social Report 2005 _ 45
PR2
Beschreibung der Grundsätze, der Verfahren/Managementsysteme und Überwachungsmechanismen, die mit
Produktinformation und Labeling in Verbindung stehen:
Gesundheitsbezogene Warnhinweise werden seit 1975 auf alle Packungen aufgebracht.
2002 erfolgte die Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie von 2001 in nationales Recht. Diese schreibt den
Wechsel zwischen zwei allgemeinen Warnhinweisen in Kombination mit jeweils einem von 14 ergänzenden Warnhinweisen vor. Einzelne Aufsichtsämter haben in der Vergangenheit beanstandet, dass die Absenderangabe
(„Die EG-Gesundheitsminister:“) nicht auf weißem Grund steht. BAT ist jedoch der Ansicht, dass die Ausführung
den gesetzlichen Anforderungen genügt. Inzwischen ist keine Absenderangabe mehr erforderlich.
Nikotin-/Kondensatwerteaufdrucke:
Seit 1982 sind die Aufdrucke der Nikotin- und Kondensatwerte bei Cigaretten vorgeschrieben. Seit der Umsetzung
der Tabakprodukt-Richtlinie 2002 wird zusätzlich der Wert für Kohlenmonoxid angegeben. Darüber hinaus druckt
BAT freiwillig die Werte für Nikotin und Kondensat auch auf alle RYO-Produkte auf (Matrixdeklaration).
Produktinformation:
Die EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37 EG regelt unter anderem auch die Offenlegung der in Tabakprodukten
verwendeten Zusatzstoffe. Neben der jährlichen Offenlegung gegenüber den zuständigen Behörden veröffentlicht
BAT Deutschland seit 2003 auch sämtliche eingesetzten Zusatzstoffe pro Land/Marke/Variante im Internet unter
www.bat-ingredients.com.
PR9
Beschreibung der Grundsätze, Verfahren/Managementsysteme und Überwachungsmechanismen zur Einhaltung
von Standards und freiwilligen Kodizes zur Werbung:
BAT gestaltet seine Marketingmaßnahmen im Einklang mit allen unser Geschäft betreffenden Gesetzen. Verstöße
gegen gesetzliche Regelungen gab es nicht.
Zusätzlich hat sich das Unternehmen zu über die Gesetze hinausgehenden Standards verpflichtet. So hält sich das
Unternehmen an die Freiwillige Selbstbeschränkung der Cigarettenindustrie sowie die Internationalen Marketingstandards, deren Einhaltung dafür sorgt, dass die Werbung verantwortungsbewusst und nicht an Kinder und
Jugendliche gerichtet ist.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln existieren zahlreiche Mechanismen (siehe S. 21).
2004 wurden dennoch bundesweit insgesamt sieben mit BAT Werbung belegte Plakatwände innerhalb der Bannmeile um Schulen entdeckt. Die Werbung wurde in allen Fällen umgehend entfernt und die Stelle aus dem BAT
Netz gelöscht, um zukünftige Buchungen dieser Stellen auszuschließen. Im Printbereich gab es keinerlei Verstöße.
PR10
Anzahl und Art von Gesetzesbrüchen zu Werbe- und Marketingregulierungen:
keine
PR3
Beschreibung des Grundsatzes, der Verfahren/Managementsysteme und Überwachungsmechanismen zum
Schutz der Privatsphäre von Konsumenten:
BAT ist gesetzeskonform auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes
(TKG). Ein direkt dem Sprecher der Geschäftsführung berichtender Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung für alle BAT Konzerngesellschaften in Deutschland.
Social Report 2005 _ 47
UNABHÄNGIGE
VERIFIZIERUNG
DIE VERIFIZIERUNG
BUREAU VERITAS
Unabhängige Verifizierungserklärung
An das Management von British American Tobacco (Germany) GmbH:
Bureau Veritas Deutschland versichert, dass diese Erklärung auf den
Ergebnissen der Verifizierung basiert und eine unabhängige Meinung
darstellt. Bureau Veritas hat außer seiner Dienstleistung als Verifizierer
keinerlei kommerzielles Interesse an den Aktivitäten von British
American Tobacco Deutschland.
1. Meinung
Bureau Veritas erklärt, dass dieser vierte Social
Report (kurz: der Report) von British American
Tobacco Deutschland (BAT), der sich auf den
Zeitraum Februar 2005 bis Februar 2006 bezieht,
in seinen Darstellungen verlässlich und frei von
gravierenden Fehlern ist. Der Report ist verständlich, für die Stakeholder leicht zugänglich und
gibt Auskunft über die Entwicklung des Prozesses
in Bezug auf den Prozessstandard AA1000 und
den Dialog mit den Stakeholdern.
BAT hat sein Social Reporting Modell überarbeitet und neu strukturiert, um die AA1000Anforderungen voll zu erfüllen. Das Unternehmen
hat für den Social Reporting Prozess zusätzliche
Ressourcen bereitgestellt und neue Managementund Rechenschaftsstrukturen eingeführt, durch
die der Prozess stärker ins Unternehmen eingebunden wird.
Die weiterhin mangelnde Bereitschaft bestimmter Stakeholder-Gruppen, sich im Prozess
zu engagieren, ist ein Zeichen dafür, dass das
Vertrauen dieser Gruppen während der bisherigen
Berichtsperioden nicht gestiegen ist. Obwohl
Bestrebungen zur Steigerung der Einbezogenheit des Prozesses unternommen wurden, bleibt
es von entscheidender Bedeutung, dass BAT
deutlich Ergebnisse und Fortschritte nachweist.
Außerdem muss ein Fortschritt bezüglich der
gegenüber den Stakeholdern gemachten Zusagen aufgezeigt werden.
Die erstmalige Einführung von GRI-Indikatoren
ist als positiver Ansatz sowohl für eine qualitative
als auch quantitative Bewertung des Prozesses zu
betrachten.
Social Report 2005 _ 49
1.1 AA1000-Konformität
Die VeriSEAAR©-Werte für die Einhaltung der drei Stufen und der zwölf AA1000-Prozessschritte sind
in folgenden Diagrammen dargestellt.
Leistungserreichung der Prozessstufen (in %)
85%
Fortgeschritten
89,0
90%
88%
83,4
78,4
Gut
68%
Durchschnittlich
56%
50%
40%
28%
23%
Schwach
Stufe 1
Vor dem Dialog
Stufe 2
Dialog
Stufe 3
Nach dem Dialog
P01 = Establish commitment and
Qualität der Prozessschritte (Erreichung in %)
governance procedures for
stakeholder involvement
P12
P02 = Identify Stakeholders
P11
P03 = Define/review values
P10
P04 = Identify issues
P09
P05 = Determine process scope
P08
P06 = Identify indicators
P07
P07 = Collect information
P06
P08 = Analyse information,
P05
set targets & develop
P04
improvement plan
P03
P09 = Prepare reports
P02
P10 = Audit reports
P01
P11 = Communicate reports &
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
obtain feedback
P12 = Establish & embed systems
DIE VERIFIZIERUNG
1.1.1 Vor dem Dialog
1.1.2 Dialog
Im Berichtszeitraum hat BAT Deutschland die von
BAT p.l.c. entwickelten Geschäftsleitlinien weiter
implementiert. Das Social Reporting Modell
wurde vom CSR-Manager überarbeitet und um
Verfahren ergänzt, die im Einklang mit den Anforderungen des integrierten Managementsystems von BAT stehen. Das CSR-Komitee tritt
regelmäßig zur Beurteilung der laufenden Entwicklung und Einschätzung der Erfordernisse des
Social Reporting Prozesses zusammen.
Die Bestandsaufnahme aller StakeholderThemen und die Umsetzung der Verpflichtungen,
die BAT eingegangen ist, wurden mit dem Anspruch umfassender Einbezogenheit durchgeführt. Als Folge davon wurde der Prozess auf
weitere Unternehmensbereiche ausgedehnt, um
die Vollständigkeit des Reporting-Prozesses zu
verbessern.
Die bestehende Stakeholder-Liste wurde überprüft und der Dialog gewissenhaft und sorgfältig
vorbereitet.
Wie in den Jahren zuvor lehnten wichtige
Stakeholder aus den Kreisen der Tabakgegner
und der Nichtregierungsorganisationen sowie
aus dem Gesundheitssektor die Einladung zur
Teilnahme an den Dialogveranstaltungen ab. Die
externe Resonanz auf den letzten veröffentlichten
Social Report von BAT Deutschland war begrenzt.
Der unabhängige Moderator, der schon die vorangegangenen Dialogrunden geleitet hatte,
kam bei den vertretenen Stakeholdern gut an.
Auch Bureau Veritas war beim Dialog mit einem
Verifizierer anwesend.
Die teilnehmenden Stakeholder konnten ihre
Themen offen und uneingeschränkt zur Sprache
bringen, und BAT Deutschland war angemessen
beim Dialog vertreten. Darüber hinaus war auch
ein Experte von BAT p.l.c. anwesend, der bestimmte Diskussionsthemen aus der Perspektive
des Konzerns beleuchtete.
Alle Diskussionspunkte aus den vorherigen
Stakeholder-Dialogen wurden resümiert und,
soweit möglich, die entsprechenden Maßnahmen
seitens BAT einschließlich erzielter Fortschritte
und Einschränkungen kommuniziert. Die Stakeholder formulierten in dieser Hinsicht ihre eigenen Erwartungen an deutliche und nachhaltige
Fortschritte.
Die 62 Prozent der teilnehmenden Stakeholder, die auf die Bitte von Bureau Veritas um
eine Stellungnahme reagiert hatten, zogen durchweg eine positive Bilanz. Wie schon im vergangenen Berichtszeitraum war das Diskussionsspektrum durch die Abwesenheit verschiedener
wichtiger Stakeholder-Gruppen möglicherweise
begrenzt.
Social Report 2005 _ 51
1.1.3 Nach dem Dialog
1.2 Überlegungen für die Zukunft
Die Stakeholder-Meinungen und -Erwartungen
wurden von BAT Deutschland ausgewertet und
die während des Dialogs vorgestellten Maßnahmen abgeschlossen. BAT arbeitet zwar an
laufenden Vorgaben und Zielen, muss seinen
Stakeholdern jedoch noch einen aktuellen
Aktionsplan vorlegen.
Die von BAT vorgenommene Auswahl der
GRI-Indikatoren und deren Aufnahme in den
Report wurden intern vom CSR-Komitee beschlossen. BAT sollte ein formalisiertes System
zur Informationssammlung gegenüber den
Indikatoren implementieren.
Aufgrund der Neustrukturierung des Reports
ist es nun möglich, einen vollständigen Überblick
über die Leistungsbilanz von BAT Deutschland
seit Beginn des Reporting-Prozesses zu erhalten.
Allerdings ist nicht immer deutlich zu erkennen,
ob es sich um frühere und/oder spätere Maßnahmen handelt.
BAT Deutschland hat die Geschäftsleitlinien der
Gruppe implementiert und das Social Reporting
mithilfe seines integrierten Managementsystems
stärker in das Unternehmen eingebunden. Alle
Mitarbeiter wurden über den Prozess angemessen informiert, wobei der Informationsstand und
das Bewusstsein bezüglich des Social Reporting
Prozesses durch interne und externe Audits überprüft wurden.
Erwartungen in Bezug auf die Einhaltung von
AA1000 und die Verbesserung der Performance:
➜ Entwicklung von Ansätzen zur Einbeziehung
aller Stakeholder, die sich bis jetzt noch nicht
beteiligt haben;
➜ Entwicklung und Kommunikation von Vorgaben und Zielen in Bezug auf eingegangene
Verpflichtungen und Stakeholder-Erwartungen
als Beweis der kontinuierlichen Verbesserung
des Rechenschaftslegungs- und Social
Reporting Prozesses;
➜ Einbindung von Stakeholdern zur gemeinsamen Festlegung von Leistungsindikatoren
zwecks besserer Vergleichbarkeit und von
sinnvollen Benchmarks;
➜ Fortführung der Integration und Einbindung
des Reporting-Prozesses ins Unternehmen;
➜ Ausweitung der internen Audit-Funktion zur
Steigerung der Effektivität des ReportingProzesses und Bereitstellung von hierfür
geeigneten Qualifikationen.
DIE VERIFIZIERUNG
2. Anwendungsbereich
3. Methode
Bureau Veritas Deutschland hat sich verpflichtet,
eine präzise und ausgewogene Verifizierung des
Social Reporting Prozesses von BAT Deutschland vorzunehmen. Dabei wurde eine über den
gesamten Berichtszeitraum einheitliche Methode
angewendet.
Die Untersuchung erfolgte in zweifacher
Hinsicht:
➜ ständige Überprüfung, inwieweit der Standard AA1000 seitens BAT angewendet und
umgesetzt wird;
➜ Begutachtung, ob die Inhalte des Social
Reports die Aktivitäten und Maßnahmen von
BAT wahrheitsgemäß und in angemessener
Weise wiedergeben.
Bei der Verifizierung wurden alle aktuellen Aspekte
des AA1000-Prozesses berücksichtigt – von der
Ermittlung der Stakeholder bis hin zu den Dialogresultaten. Bureau Veritas wurde von BAT zu
keiner Zeit am Zugang zu Informationen behindert.
Die Verifizierung des Reports schließt jene
Kapitel mit ein, die sich auf die Auswertung und
Vorbereitung des Dialogs sowie auf den Dialog
selbst beziehen.
Die Informationen, die BAT über seine Systeme
und Fortschritte auf den Gebieten Umwelt, Gesundheit und Sicherheit veröffentlicht hat, waren
nicht Gegenstand der Verifizierung bzw. Teil des
Untersuchungsumfangs.
Es wurden verschiedene bewährte Audit-Techniken
eingesetzt, um die Inhalte des Berichts auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen. Dieses waren z.B. die
Sichtung von Akten und Dokumenten, interne
und externe Befragungen, die Überprüfung von
Informationsquellen und deren Zuverlässigkeit,
die direkte Beobachtung des Dialogs und anderer
Schlüsselelemente des Prozesses.
Bureau Veritas nahm am Dialog teil, um sich
ein Bild davon zu machen, inwieweit einzelne
Diskussionspunkte aus den Berichtsperioden zu
Reaktionen und Konsequenzen führten, inwieweit
Redefreiheit für die Stakeholder bestand und
ob in der Diskussion neue Themen aufgegriffen
wurden.
Bei der Beurteilung des Social Reporting Prozesses anhand des AA1000 Standards haben wir
unser quantitatives Bewertungsinstrument
1
„VeriSEAAR©” eingesetzt, das sich auf eine vollständige und wörtliche Interpretation der Forderungen des AA1000 Standards gründet. Zwar ist
der Stakeholder-Dialog ein kontinuierlicher Prozess, zur besseren Übersicht wurde dieser Prozess
jedoch in drei Social Reporting Stufen eingeteilt:
die Stufe vor dem Dialog, die Stufe des Dialogs
selbst und die Stufe nach dem Dialog.
Wir haben im Bericht verschiedene Verifizierungssymbole verwendet, die Aufschluss darüber
geben sollen, welche Textstellen in welcher Weise
verifiziert worden sind:
1 Bewertungssystem von Bureau Veritas, welches u.a. ein vereinfachtes
AA1000-Modell integriert, das den Verifizierungsprozess erleichtert.
Nähere Informationen unter www.bureauveritas.co.uk.
Social Report 2005 _ 53
PROCESS DATA VERIFICATION
Prozess: Die Information wurde auf ihre
Genauigkeit überprüft. Sie wird mithilfe
eines verifizierten AA1000-Prozesses abgeleitet, zum Beispiel Stakeholder-Ergebnisse.
Erklärung von Bureau Veritas zur Unabhängigkeit,
Unparteilichkeit und Kompetenz
Bureau Veritas ist ein unabhängiges Unternehmen, das sich auf Verifizierungsdienstleistungen in den Bereichen Qualitäts-, Gesundheits-, Sozial-
BASE DATA VERIFICATION
Basisdaten: Dargestellte Fakten oder gemachte Ansprüche wurden durch Befragung
oder andere Audit-Techniken bestätigt.
NUMERICAL DATA VERIFICATION
Zahlen: Zahlenangaben wurden auf
Richtigkeit und/oder Herkunft geprüft.
und Umweltmanagement spezialisiert hat. Das Unternehmen hat eine
über 170-jährige Geschichte und ist weltweit in mehr als 140 Ländern
vertreten.
Der Gegenwert für die Verifizierung des Social Reportings, die Bureau
Veritas von Juni 2004 bis Mai 2005 für die Unternehmen der British
American Tobacco Gruppe vorgenommen hat, beträgt ungefähr 183.000 £.
Im selben Zeitraum war die Bureau Veritas Gruppe auch anderweitig für
die British American Tobacco Group tätig, wobei sich der Gegenwert für
diese Arbeit auf ungefähr 108.000 £ beläuft.
Die Arbeit von Bureau Veritas S.A. in Deutschland für British American
Bureau Veritas S.A., 24. Februar 2006
Tobacco (Germany) GmbH besteht ausschließlich in der Verifizierung des
Social Reporting Prozesses.
Bureau Veritas hat einen für das gesamte Unternehmen verbindlichen
Verhaltenskodex formuliert, der sicherstellen soll, dass unsere Mitarbeiter
mit hohen moralischen Ansprüchen an ihre tägliche Arbeit gehen. Dabei
ist uns besonders die Vermeidung von Interessenkonflikten wichtig.
Kompetenz: Unser Team, das den Social Report von British American
Tobacco Deutschland verifiziert hat, besitzt fundiertes Know-how in der
Beurteilung von Umwelt-, Sozial-, Ethik-, Gesundheits- und Sicherheitsinformationen, -systemen und -prozessen. Das Team verfügt über insgesamt
20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und zeichnet sich durch seine große
fachliche Sorgfalt hinsichtlich Reporting und Verifizierung im Bereich
Corporate Responsibility aus.
Die Geschäftsleitlinien_S. 56
Der Verhaltenskodex_S. 58
Die Beschäftigungsleitlinien_S. 68
Die Teilnehmer der Dialogveranstaltung_S. 72
Glossar_S. 73
Feedback-/Bestellfax
Social Report 2005 _ 55
ANHANG
In dem vorliegenden Social Report 2005 nimmt die British American
Tobacco (Germany) GmbH wiederholt Bezug auf interne Richtlinien,
Prinzipien und Standards. Diese Richtlinien sind bindend für alle
BAT Gesellschaften weltweit und beschreiben, was British American
Tobacco unter verantwortlichem Handeln versteht.
Im Folgenden finden Sie die Geschäftsleitlinien, den Verhaltenskodex
sowie die Beschäftigungsleitlinien der British American Tobacco Gruppe.
DIE GESCHÄFTSLEITLINIEN
Die allgemeinen Geschäftsleitlinien der British American Tobacco
Gruppe sind ein Ergebnis des globalen Social Reporting
Prozesses. Sie wurden 2002/2003 im Dialog mit Vertretern
verschiedener Interessengruppen entwickelt und bilden weltweit
die Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln des
Unternehmens.
Die Geschäftsleitlinien sind für alle Gesellschaften bindend
und bestehen aus drei Unternehmensgrundsätzen: gegenseitiger
Nutzen, verantwortungsvolle Produktbegleitung und pflichtbewusstes unternehmerisches Handeln. Jeder dieser Grundsätze
wird mit einer Reihe von Überzeugungen erläutert. Diese decken
die wichtigsten Aspekte ab, die sich auf das soziale Verantwortungsbewusstsein eines multinationalen Tabakunternehmens
beziehen.
Mutual Benefit
(Gegenseitiger Nutzen)
Die Beziehungen unseres Unternehmens zu
seinem gesellschaftlichen Umfeld – den
Stakeholdern – beruhen auf dem Gedanken des
gegenseitigen Nutzens. Unseren eigentlichen
Geschäftszweck, langfristig Werte für unsere
Eigentümer zu schaffen und zu bewahren, können
wir am besten erfüllen, wenn wir uns bemühen,
die Ansprüche und Bedürfnisse aller unserer
Stakeholder zu verstehen und zu berücksichtigen.
➜ Wir haben das Ziel, langfristigen
Shareholder-Value zu erwirtschaften.
➜ Wir legen Wert auf eine konstruktive
Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern.
➜ Wir wollen eine inspirierende Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter schaffen.
➜ Unser Anspruch ist es, zum Wohl der Regionen
beizutragen, in denen wir tätig sind.
➜ Wir sind der Überzeugung, dass Lieferanten
und andere Geschäftspartner von ihrer
Beziehung zu uns profitieren sollen.
Social Report 2005 _ 57
Responsible Product Stewardship
(Verantwortungsvolle Produktbegleitung)
Good Corporate Conduct
(Pflichtbewusstes unternehmerisches Handeln)
Wir befriedigen die Nachfrage der Verbraucher
nach einem legalen Produkt, das jedoch Ursache
ernsthafter Erkrankungen sein kann. Daher müssen wir unsere Produkte besonders verantwortungsvoll entwickeln, herstellen und vermarkten.
Wir bemühen uns auch um die Entwicklung
marktfähiger Produkte, denen von Wissenschaft
und Kontrollbehörden über kurz oder lang attestiert werden kann, dass sie deutlich verringerte
Gesundheitsrisiken mit sich bringen.
➜ Wir haben den Anspruch, durch korrekte,
klare Warnhinweise auf die Risiken des Tabakgenusses aufmerksam zu machen.
➜ Wir sind der Ansicht, dass einerseits die
Risiken des Tabakgenusses für die Gesundheit
reduziert werden sollten, andererseits aber
auch das Recht des gut informierten erwachsenen Rauchers auf ein Produkt seiner Wahl
gewahrt werden muss.
➜ Wir sind der Meinung, dass wichtige und
sinnvolle Informationen zu unseren Produkten
weiterhin erhältlich sein müssen.
➜ Wir vertreten den Standpunkt, dass Minderjährige keine Tabakprodukte konsumieren
sollten.
➜ Wir legen Wert darauf, dass unsere Marken
und Produkte verantwortungsvoll vermarktet
werden und ganz gezielt erwachsene Raucher
ansprechen.
➜ Wir sind für die angemessene Besteuerung
von Tabakprodukten und die Eindämmung
des illegalen Tabakhandels.
Wir wollen unser Geschäft auf der Basis einer
verantwortungsvollen Unternehmensführung
betreiben. Der unternehmerische Erfolg
verpflichtet uns zur Einhaltung hoher Verhaltensstandards bei allem, was wir tun.
Diese Maßstäbe dürfen nicht für kurzfristige
Erfolge aufgegeben werden.
➜ Wir verbinden mit unserer Arbeit hohe Ansprüche an unser Verhalten als Unternehmen
und an unsere geschäftliche Integrität.
➜ Unser Ziel ist es, innerhalb der Tabakindustrie
hohe Maßstäbe für die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen zu etablieren.
➜ Wir vertreten den Standpunkt, dass die weltweit anerkannten menschlichen Grundrechte
gewahrt werden sollen.
➜ Wir sind der Ansicht, dass der Tabakindustrie
ein Mitspracherecht bei der Festlegung
behördlicher Verfahren zusteht, die die
Arbeit der Tabakindustrie berühren bzw.
beeinträchtigen.
➜ Unser Ziel ist es, in unserem Umweltverhalten
weltweit Maßstäbe zu setzen.
DER VERHALTENSKODEX
In Ergänzung zu den Geschäftsleitlinien und unter Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen
entwickelt British American Tobacco p.l.c. seinen schon seit vielen Jahren existierenden Verhaltenskodex (Standards of Business Conduct) ständig weiter. Ziel ist es, im Hinblick auf ethische
und moralische Grundsätze sowie auf die strikte Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen weltweit hohe Standards in der Unternehmensintegrität zu etablieren. Die Standards
of Business Conduct sind grundlegender Bestandteil der Unternehmensführung und verbindlich
für alle Gesellschaften.
Der Verhaltenskodex definiert klare Spielregeln für die geschäftlichen Aktivitäten. BAT führt
seine Geschäfte ehrlich, integer und mit Respekt vor den Interessen anderer. Das Unternehmen
lehnt jede Form von Marktmissbrauch, Korruption und Ausbeutung, insbesondere in Gestalt
von Kinderarbeit, ab und fordert auch seine Geschäftspartner dazu auf. Alle Mitarbeiter sind
aufgerufen, die Verhaltensregeln einzuhalten und Aktivitäten zu vermeiden, die mit den Interessen des Unternehmens unvereinbar sind. Zuwiderhandlungen können zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen.
Bestechung und Korruption
Die Konzerngesellschaften, ihre Mitarbeiter und
Bevollmächtigten werden sicherstellen, dass
➜ sie niemandem auf direkte oder indirekte
Weise ein Geschenk, eine Zahlung oder
einen anderen Vorteil bieten, versprechen
oder geben mit dem Ziel unerlaubter
Vorteilnahme.
➜ sie von niemandem auf direkte oder
indirekte Weise ein Geschenk, eine Zahlung
oder einen anderen Vorteil erbitten, annehmen oder erhalten als Gegenleistung für
die Verschaffung eines unerlaubten Vorteils.
➜ ihre Handlungen ansonsten gegen keine
angebrachten Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen verstoßen.
Konzerngesellschaften sowie ihren Mitarbeitern und Bevollmächtigten ist das Leisten von
direkten oder indirekten „Erleichterungszahlungen“ untersagt, wo solche Zahlungen gegen
ein anwendbares Gesetz verstoßen würden.
Erleichterungszahlungen, im Volksmund
schlicht „Schmiergeld“ genannt, werden generell als kleine Zahlungen definiert, mittels derer
die Ausführung einer Routine- oder einer notwendigen Handlung durch einen Beamten gesichert oder beschleunigt werden soll, auf die
die zahlende Person einen rechtlichen oder sonstigen Anspruch hat. In Ländern, in denen derartige Zahlungen nicht gesetzlich untersagt sind,
wird ihnen auf jeden Fall von BAT kein Vorschub
geleistet, und Konzerngesellschaften sollten
bestrebt sein, sie zu minimieren bzw. soweit
möglich zu eliminieren.
Social Report 2005 _ 59
Korruption kann Marktverzerrungen verursachen und schadet der wirtschaftlichen, sozialen
und politischen Entwicklung, besonders in Entwicklungsländern.
Bestechung ist eine weit verbreitete Form
der Korruption. Allgemein betrachtet stellt jedes
Geschenk, jede Zahlung und jeder andere Vorteil
Bestechung dar, wenn der Empfänger kein Anrecht
darauf hat und wenn der fragliche Vorteil angeboten wird, um damit eine unerlaubte Vorteilnahme, ob geschäftlicher oder sonstiger Art, zu
erlangen. Die meisten Rechtssysteme haben
entsprechende Gesetze erlassen, die die Bestechung, auch die versuchte Bestechung eines
Beamten oder anderen Staatsdieners als Straftat
werten, und in vielen Ländern stellt darüber hinaus die Bestechung bzw. der Bestechungsversuch eines Mitarbeiters oder eines Bevollmächtigten einer juristischen Person, so z.B. eines
Unternehmens, ebenfalls eine Straftat dar. Zudem
wirken die Bestechungsbekämpfungsgesetze in
vielen der Länder, in denen Konzerngesellschaften operieren, bzw. in deren Rechtssystemen
über die jeweilige Landesgrenze hinaus, indem
sie die Bestechung ausländischer Beamter ebenfalls zur Straftat erklären.
Spenden für wohltätige Zwecke
Konzerngesellschaften dürfen Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen machen, und sie dürfen
ebenfalls nichtkommerzielles Sponsoring betreiben, vorausgesetzt, dass solche Spenden nicht
auf die Erlangung eines unerlaubten Vorteils, ob
geschäftlicher oder sonstiger Art, abzielen, dass
sie keinen Interessenkonflikt herbeiführen und
auch ansonsten gegen kein anwendbares Gesetz
verstoßen.
Eine Konzerngesellschaft sollte erst dann
für einen wohltätigen Zweck spenden, wenn
sie den Ruf bzw. den Status des Empfängers als
wohltätiger Verein verifiziert hat. (So wäre z.B. in
Ländern, wo Wohltätigkeitsorganisationen meldepflichtig sind, zu prüfen, dass der zu unterstützende Verein entsprechend eingetragen ist.)
Alle Spenden für wohltätige Zwecke sowie
jeder Fall von nichtkommerziellem Sponsoring
muss im Jahresabschluss des Unternehmens ausgewiesen werden; sofern die jeweiligen Landesgesetze dies verlangen, muss es außerdem offiziell
dokumentiert werden, entweder durch das spendende Unternehmen oder durch den Empfänger.
Wettbewerbsgesetze
Konzerngesellschaften müssen sicherstellen, dass
sie die Wettbewerbsgesetze des Landes oder des
Wirtschaftsraumes einhalten, in dem sie operieren.
Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorschriften,
sondern auch, weil British American Tobacco
an den freien Wettbewerb glaubt. Die Vorstände
und Führungskräfte der Konzerngesellschaften
haben die Verantwortung, sich mit den Wettbewerbsgesetzen vertraut zu machen, die für ihr
Unternehmen und ihre Märkte gelten, und sie
sind ebenfalls für die Einhaltung dieser Gesetze
innerhalb ihrer Organisation verantwortlich.
Wettbewerbsgesetze sollen einen freien und
wettbewerbsfähigen Marktplatz fördern; es liegt
im Interesse aller Marktteilnehmer, dass sie eingehalten werden. Die Wettbewerbsgesetze der
meisten Länder beziehen sich sowohl auf „horizontale“ Vereinbarungen – also Vereinbarungen
zwischen Konkurrenten – als auch auf „vertikale“
Vereinbarungen zwischen einem Lieferanten und
seinem Kunden. Die horizontale Preisabsprache
unter Konkurrenten gilt in den meisten Rechtssystemen als besonders schwer wiegendes
Vergehen, das mit hohen Strafen für das Unternehmen und möglicherweise auch für die Person
DER VERHALTENSKODEX
geahndet wird, die die Straftat zu verantworten
hat. So kann eine derartige Preisabsprache beispielsweise in Großbritannien mit hohen Geldstrafen und sogar mit Freiheitsentzug bestraft
werden.
Die meisten Wettbewerbsgesetze wirken
sich auf Joint Ventures aus, und alle verbieten
den Missbrauch einer führenden Marktstellung.
Darüber hinaus werden Unternehmensfusionen
in vielen Ländern durch Gesetze geregelt: Häufig
muss eine geplante Fusion den Behörden vor der
Umsetzung zur Prüfung vorgelegt werden.
Auch wenn der entsprechende Gesetzestext
einfach formuliert ist, ist der Tatbestand, bei dem
das Gesetz zur Anwendung kommt, manchmal
weniger eindeutig. Von daher muss im Falle einer
bestimmten geschäftlichen Praxis oder Aktivität,
die eventuell gegen das Wettbewerbsgesetz
verstößt, diese dem zuständigen Syndikus zur
Prüfung vorgelegt werden.
Interessenkonflikte
Jeder Mitarbeiter sollte Situationen vermeiden,
in denen seine persönlichen Interessen mit den
Interessen seines Arbeitgebers oder einer anderen
Konzerngesellschaft im Konflikt (auch nur dem
Anschein nach) stehen könnten.
Hier gilt als Leitprinzip, dass der Mitarbeiter
bei jedem Fall von (potenziellem) Konflikt eine
höhergestellte Führungskraft informieren soll.
Diese Meldepflicht sowie die Verpflichtung,
Interessenkonflikte zu vermeiden, gilt nicht nur
für Situationen, die den Mitarbeiter direkt
betreffen, sondern auch für Situationen, die
einen (Ehe-)Partner oder ein anderes unmittelbares Familienmitglied betreffen und die ebenfalls gemeldet werden müssten, sofern sie den
Mitarbeiter direkt beträfen.
Der Besitz von Aktien oder Wertpapieren eines
Unternehmens ist genauso wie eine Beteiligung an
einem Unternehmen untersagt, wenn zu dessen
Geschäftstätigkeit die Herstellung oder der Vertrieb
von Tabak oder anderen Produkten oder Dienstleistungen gehört, die in direkter Konkurrenz mit einer
Konzerngesellschaft stehen. Dies gilt genauso für
Geschäftsaktivitäten, die dem Interesse einer
Konzerngesellschaft entgegenstehen.
Interessenkonflikte können ebenfalls entstehen, wenn enge Familien- oder persönliche
Beziehungen zwischen Mitarbeitern im selben
Unternehmen bestehen, insbesondere dann,
wenn der eine Vorgesetzter des anderen ist.
Um dies zu unterbinden, darf keiner Person,
mit der ein Vorstand oder eine Führungskraft
eine enge persönliche oder verwandtschaftliche
Beziehung hat, eine Anstellung im selben Unternehmen angeboten werden.
Interessenkonflikte entstehen, wenn die
Position oder die Aufgaben eines Mitarbeiters
bei seinem Arbeitgeber eine Gelegenheit für
persönliche Bereicherung über den normalen
Arbeitslohn hinaus bieten oder dann, wenn
ein Mitarbeiter seinen persönlichen Interessen
vor seiner Verantwortung gegenüber dem
Arbeitgeber den Vorzug gibt. Beispielsweise,
wenn ein Mitarbeiter
➜ ein persönliches oder finanzielles Interesse
an einer Firma hat, die wesentliche
Transaktionen mit einer Konzerngesellschaft
betreibt, und wenn der Mitarbeiter die
Entscheidungen der Konzerngesellschaft
hinsichtlich der Transaktionen mit besagter
Firma beeinflussen kann;
➜ einen persönlichen finanziellen Vorteil (über
seine normale Vergütung hinaus) durch
geschäftliche Transaktionen erlangt, an
denen eine Konzerngesellschaft beteiligt ist.
Social Report 2005 _ 61
Ein Mitarbeiter, der derart an einer Firma beteiligt ist oder zu sein gedenkt, muss dies seinem
Vorgesetzten melden, der wiederum dem Unternehmenssyndikus den Fall zur Genehmigung
vorlegen muss.
Dieser Grundsatz gilt nicht für
➜ Beteiligungen, die ein Mitarbeiter vor seiner
Anstellung beim Konzern eingegangen war,
vorausgesetzt, der Vorgesetzte wurde vor
Antritt der Stelle vom Mitarbeiter darüber
informiert;
➜ Beteiligungen, die ein Mitarbeiter bereits
vor Annahme dieser Verhaltensmaßstäbe
eingegangen war, vorausgesetzt, er hat
seinen Arbeitgeber schriftlich davon in
Kenntnis gesetzt und der Arbeitgeber hat
keinen Einwand erhoben.
Das Vorliegen derartiger Beteiligungen bei
einem Vorstandsmitglied einer Konzerngesellschaft muss dem Vorstand dieser Gesellschaft
gemeldet und ins Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen werden.
Wenn eine Person, die bereits beim Unternehmen beschäftigt ist, zum Verwandten eines
solchen Vorstandsmitglieds oder einer Führungskraft wird oder mit einem Vorstandsmitglied
bzw. einer Führungskraft eine enge persönliche
Beziehung eingeht, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass zwischen
den beiden Personen keine Berichterstattungsbeziehung vorliegt, weder direkt noch indirekt.
Jede andere enge persönliche oder familiäre
Beziehung muss vom Management beobachtet
werden, um sicherzustellen, dass keine Ungerechtigkeit oder unzulässige Beeinflussung beim
Ausführen der Arbeit entstehen kann.
Bewirtung und Geschenke
Den Konzerngesellschaften, ihren Mitarbeitern
und Bevollmächtigten ist es gestattet, im geschäftlichen Rahmen Bewirtung und Gastfreundschaft
zu bieten bzw. anzunehmen, vorausgesetzt, dies
findet in bescheidenem Umfang statt, geht nicht
über vernünftige Geschäftsusancen hinaus und
ist nach geltendem Recht erlaubt.
Das Unternehmen unterstützt nicht das
Geben bzw. die Annahme von Geschenken durch
seine Mitarbeiter.
Es sollte keine Bewirtung bzw. Gastfreundschaft und kein Geschenk bereitgestellt oder
angenommen werden in Fällen, in denen dies
eine nennenswerte Auswirkung (oder den Anschein einer solchen) haben könnte auf irgendeine Geschäftstransaktion, die durch die Konzerngesellschaft oder in deren Namen abgeschlossen
wurde oder werden könnte, oder zu einem
Interessenkonflikt führen könnte.
Konzerngesellschaften müssen dafür sorgen,
dass die Verwendung von Vermögenswerten für
rechtswidrige oder unpassende Zwecke durch
ihre Grundsätze bezüglich Bewirtung und
Geschenken verhindert wird. Auch sind sie dafür
verantwortlich, dass der Verhaltensmaßstab hinsichtlich Bestechung und Korruption ausnahmslos befolgt wird.
Geschäftliche Bewirtung und Gastfreundschaft (bereitgestellt wie angenommen) ist ein
normaler Teil des Geschäftslebens. Als akzeptabel
gelten beispielsweise
➜ gelegentliche Einladungen zu Drinks oder
zum Essen;
➜ gelegentliche Einladungen zu kulturellen,
sozialen oder Sportveranstaltungen.
Das Geben oder die Annahme von Goodwill-Geschenken im geschäftlichen Rahmen
DER VERHALTENSKODEX
kann erlaubt werden, vorausgesetzt,
➜ sie sind angemessen im Zusammenhang
mit dem jeweiligen Geschäft;
➜ sie haben nur einen symbolischen oder
bescheidenen Wert (Konzerngesellschaften
sollten Richtlinien vorgeben über die
Beträge, die in ihren jeweiligen Märkten
angemessen sind);
➜ sie werden von der Gesellschaft ordnungsgemäß buchhalterisch erfasst.
Falls ein größeres Geschenk gemacht werden
soll, muss dies vorab durch den Vorgesetzten
des Mitarbeiters schriftlich genehmigt und
gleichzeitig der Assistent der Geschäftsführung
durch den Mitarbeiter informiert werden.
Wenn ein Mitarbeiter ein größeres Geschenk
erhält, ist er verpflichtet, den Assistenten der
Geschäftsführung zu informieren und so bald
wie möglich nach Erhalt oder Bekanntwerden
des Geschenks die Zustimmung seines Vorgesetzten einzuholen.
In bestimmten Kulturkreisen kommt es einem
ernsthaften Fauxpas gleich, wenn ein Mitarbeiter
ein größeres Geschenk ablehnt. In solchen Fällen werden derartige Geschenke unter der
Voraussetzung angenommen, dass sie Eigentum der jeweiligen Firma werden, bis sich die
Firma anderweitig entscheidet.
Handel mit Konzernprodukten
Konzerngesellschaften und ihre Mitarbeiter werden dafür sorgen, dass
➜ sie sich nicht wissentlich am unrechtmäßigen
Handel mit Konzernprodukten beteiligen;
➜ ihre Geschäftspraktiken darauf abzielen,
ausschließlich den legitimen Handel mit
Konzernprodukten zu unterstützen.
Von Firmen in der British American Tobacco
Group wird erwartet, dass sie entsprechende
Kontrollmechanismen und Verfahren haben, um
die Einhaltung dieser Maßstäbe sicherzustellen.
Dazu gehören
➜ effektive Kontrollmechanismen gemäß dem
Grundsatz „Kennen Sie Ihren Kunden“;
➜ Richtlinien mit dem Ziel, Endmärkte und
Regionen entsprechend der dort legitimen
Nachfrage zu beliefern;
➜ Verfahren für die Untersuchung und, wo
angebracht, die Aussetzung bzw. Einstellung
von Lieferungen an Kunden, die im Verdacht
stehen, am unrechtmäßigen Handel beteiligt
zu sein.
Sämtliche von einer Konzerngesellschaft im
Zusammenhang mit dem Vertrieb (inländisch
oder Export) ihrer Produkte erstellten Unterlagen müssen genau und vollständig sein und
müssen einen korrekten Überblick über die
Transaktion verschaffen. Alle diese Unterlagen
(samt dem dazugehörigen Schriftwechsel) müssen
gemäß den anerkannten Grundsätzen für
Records Management aufbewahrt werden für
den Fall, dass die Steuer-, Zoll- oder eine sonstige Behörde Einsicht verlangt.
British American Tobacco unterstützt voll und
ganz die Bemühungen von Regierungen und
Behörden, jede Form des unrechtmäßigen
Tabakhandels zu unterbinden. Solcher Schwarzhandel enthält den Regierungen Steuereinnahmen vor, er fördert die Kriminalität, verleitet
Konsumenten dazu, Produkte von zweifelhafter
Qualität zu kaufen, und erschwert Bemühungen,
den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige
zu stoppen. Darüber hinaus schadet der
Schwarzhandel den Marken unseres Konzerns,
er wertet unsere Investitionen in den regionalen
Social Report 2005 _ 63
Geschäftsbetrieb und in Vertriebsnetze ab, und
er untergräbt die Regulierung der legitimen
Industrie.
Aufgrund hoher Besteuerung, unterschiedlicher Steuersätze, unzureichender Grenzkontrollen und mangelnder Vollstreckung floriert der
Schwarzhandel. Insofern werden zwangsläufig
manche Konzernprodukte durch Dritte geschmuggelt, die unsere Konzerngesellschaften
nicht kontrollieren und oftmals noch nicht einmal
identifizieren können. Nichtsdestotrotz sind die
Konzerngesellschaften verpflichtet, alles in ihrer
Macht Stehende zu unternehmen, um den illegalen Handel zu minimieren.
British American Tobacco möchte gern alle
Märkte vom Schwarzhandel befreien, und unsere
Konzerngesellschaften haben es sich zur Aufgabe
gemacht, in Zusammenarbeit mit den Regierungen das Problem anzugehen. In dieser Hinsicht arbeitet BAT mit Steuer- und Zollbehörden
weltweit zusammen und hat eine formale
Zusammenarbeit mit mehreren offiziellen Stellen
vereinbart.
Insiderinformationen und
Geschäftsgelegenheiten
Für den Fall, dass ein Mitarbeiter Informationen
erhält, die Insiderinformationen beinhalten, sollte er diese Informationen seinem General Manager oder zuständigen Vorgesetzten mitteilen.
Insiderinformationen den Konzern betreffend sind Informationen, die konkret, nicht allgemein erhältlich, direkt oder indirekt auf den
Konzern oder seine Finanzinstrumente anspielen
und die – wenn sie allgemein erhältlich wären –
einen erheblichen Einfluss auf den Preis oder auf
Finanzinvestitionen hätten.
Kein Mitarbeiter darf Insiderinformationen,
Handelsgeheimnisse oder vertrauliche geschäft-
liche Informationen den Konzern betreffend für
sich behalten, ohne angemessene Schritte zu
unternehmen, die Sicherheit solcher Informationen und Geheimnisse zu gewährleisten.
Das heißt, man sollte bei allen handelsspezifischen vertraulichen Informationen Vorsicht
walten lassen, da Missbrauch zu zivil- und strafrechtlichen Sanktionen sowohl gegen den Konzern als auch gegen einen selbst führen könnte.
Kein Mitarbeiter darf Insiderinformationen,
Kenntnisse, Entscheidungen oder andere Daten
außerhalb des Konzerns bekannt geben, die sich
nachteilig auf die Interessen des Konzerns auswirken könnten.
Der Zugang zu Insiderinformationen sollte
nur den Mitarbeitern gewährt werden, die ihn
zur Ausübung ihrer Tätigkeiten im Konzern
benötigen.
Kein Mitarbeiter darf Insiderinformationen
zu seinem eigenen finanziellen Vorteil oder zum
finanziellen Vorteil eines Freundes oder Verwandten verwenden. Es ist keinem Mitarbeiter
gestattet, Branchengeheimnisse oder vertrauliche
geschäftliche Informationen, die die Konzerngesellschaft betreffen zu Hause aufzubewahren.
Mitarbeiter dürfen außerhalb des Konzerns
kein Wissen, keine Entscheidungen oder anderen
Informationen preisgeben, die für die Interessen
einer Konzerngesellschaft von Nachteil sein
könnten.
So darf beispielsweise ein Mitarbeiter zum
persönlichen Vorteil keine Geschäftsgelegenheit
ausnutzen, so z.B. den Erwerb von Immobilien
oder die Beteiligung an einem Unternehmen, an
dem eine Konzerngesellschaft bereits eine Beteiligung welcher Art auch immer hält, bzw. einem
Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter Grund
zur Annahme hat, dass eine Konzerngesellschaft
eventuell daran interessiert sein könnte.
DER VERHALTENSKODEX
Insiderhandel und Marktmissbrauch
Mitarbeiter dürfen nicht mit Aktien oder anderen Wertpapieren von British American Tobacco
oder einer anderen börsennotierten Konzerngesellschaft handeln bzw. andere dazu animieren,
dies zu tun. Ebenfalls dürfen sie kein Spread-Trading betreiben und keine Kontrakte und dergleichen eingehen, denen Aktien oder andere Wertpapiere von British American Tobacco oder
einer anderen börsennotierten Konzerngesellschaft zugrunde liegen, während sie im Besitz
von preissensiblen, nichtöffentlichen Informationen sind, die den Kurs von solchen Aktien
bzw. Wertpapieren beeinflussen könnten.
Das Handeln mit Aktien bzw. Wertpapieren
einer börsennotierten, nicht dem Konzern zugehörigen Firma, während der Mitarbeiter im
Besitz von preissensiblen Informationen ist (so
z.B. die Information, dass eine Konzerngesellschaft
erwägt, für die fraglichen Aktien ein Angebot zu
machen), ist ebenfalls verboten und kann u.U.
gesetzeswidrig sein und in vielen Ländern sogar
als Straftat geahndet werden.
Mitarbeiter dürfen keinen „Marktmissbrauch“
begehen. Ein solches Verhalten würde Insiderhandel darstellen, dies wäre ein Verstoß gegen
die Konzernrichtlinien für den Aktienhandel, der
zu Disziplinarmaßnahmen gegen den Mitarbeiter
führen kann. Darüber hinaus ist solches Verhalten
in manchen Ländern widerrechtlich oder gilt
sogar als Straftat.
Besteht Unsicherheit bezüglich des Besitzes
von nicht öffentlichen, preissensiblen Informationen über eine Konzerngesellschaft, sollte sich
der jeweilige Mitarbeiter mit dem Company
Secretary von British American Tobacco in Verbindung setzen. Weitere Informationen über die
Konzernrichtlinien für den Aktienhandel entnehmen Sie bitte dem „Code for Share Dealing“.
Marktmissbrauch gilt in Großbritannien als
Gesetzesverstoß. Der Marktmissbrauch lässt sich
in drei Kategorien unterteilen, von denen „Informationsmissbrauch“ wohl die bedeutendste ist.
Der Insiderhandel gilt ebenfalls als Informationsmissbrauch, aber letztgenannter Verstoß erstrekkt sich über einen größeren Bereich: So müssen
beispielsweise die Informationen nicht preissensibel sein, und die Tatsache, dass die andere Partei ebenfalls über die Informationen verfügte,
gilt nicht als Rechtfertigung. Als „Insider“, und
zwar besonders in dem Fall, dass sie permanenter oder projektbezogener Insider sind, sollten
Mitarbeiter
➜ vorsichtig sein beim Handel mit Aktien
oder anderen Wertpapieren von British
American Tobacco bzw. von einer anderen
börsennotierten Konzerngesellschaft;
➜ relevante, der Allgemeinheit nicht
zugängliche Informationen anderen
Mitarbeitern nicht preisgeben, es sei denn,
diese benötigen die fraglichen Informationen
für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer
Aufgaben;
➜ relevante, der Allgemeinheit nicht
zugängliche Informationen Externen nicht
preisgeben, es sei denn, sie verfolgen damit
einen legitimen Zweck und die Preisgabe
der Informationen geschieht auf vertrauliche
Weise (z.B. Preisgabe an Berater oder
Kontrahenten bei einer Transaktion).
Um mehr Informationen über Verhaltensweisen zu erhalten, die den Marktmissbrauch
zur Folge hätten, und die daraus resultierenden
Strafen, können die Mitarbeiter sich den „Financial
Services and Markets Act 2000“ durchlesen, den
man auf dem Link in Section V.B.2 des „Code for
Share Dealing“ findet. Wenn sie mit Aktien han-
Social Report 2005 _ 65
deln wollen, Insiderinformationen haben oder
über andere preissensible Informationen verfügen,
die den Konzern betreffen, sollten sie sich an die
Gesetze halten. Kein Mitarbeiter darf Marktmissbrauch begehen.
Geldwäsche
Konzerngesellschaften und ihre Mitarbeiter
➜ dürfen sich an keiner Transaktion beteiligen,
von der sie vermuten oder wissen, dass sie
mit Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten
zu tun hat;
➜ dürfen auch sonst nicht wissentlich an
Geldwäsche beteiligt sein;
➜ müssen sich dahingehend bemühen, dass
ihre Aktivitäten nicht versehentlich gegen
anwendbare Gesetze gegen Geldwäsche
verstoßen.
Geldwäsche ist der Prozess, mit dem die Identität von Geld aus illegaler Quelle verschleiert
wird, damit es von „schmutzigem“ in „sauberes“
Geld oder andere Vermögensgegenstände verwandelt werden kann. In den meisten Rechtssystemen gilt Geldwäsche als Straftat. Im Allgemeinen ist es gesetzeswidrig, wenn sich eine
Person oder eine Firma an Transaktionen beteiligt, von denen sie vermutet oder weiß, dass die
entsprechenden Gelder aus kriminellen Aktivitäten
stammen.
Insofern obliegt es Konzerngesellschaften,
➜ das Risiko versehentlicher Beteiligung an
Transaktionen zu minimieren, bei denen die
entsprechenden Gelder aus kriminellen
Aktivitäten stammen;
➜ betrügerische Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten seitens ihrer Mitarbeiter aufzuspüren und zu unterbinden;
➜
ihre Mitarbeiter darüber zu unterrichten,
wie sie die Umstände erkennen, bei denen
der Verdacht auf Geldwäsche entstehen
sollte.
Politische Spenden
Die Einhaltung nachstehender Kontrollbestimmungen vorausgesetzt, dürfen Konzerngesellschaften an politische Parteien und Organisationen spenden, an deren Geschäftsführer, an
gewählte Politiker und an Kandidaten für politische Ämter, mit der Vorgabe, dass die Spenden
➜ ausschließlich dem Zweck dienen, die
politische Debatte über Themen zu beeinflussen, die für den Konzern oder die
Konzerngesellschaft relevant sind, und
nicht etwa, um einen unangebrachten
geschäftlichen oder sonstigen Vorteil zu
erlangen (so z.B., um einen öffentlichen
Auftrag zu sichern);
➜ nicht dem persönlichen Nutzen des Empfängers oder seiner Familie, seiner Freunde,
Vertrauten und Bekannten dienen;
➜ gemäß allen anwendbaren Gesetzen
zulässig sind.
Folgende Kontrollbestimmungen sind einzuhalten:
➜ Sämtliche Spenden müssen im Voraus durch
den Vorstand derjenigen Konzerngesellschaft
genehmigt werden, die die Spende macht;
sie müssen in den Geschäftsbüchern der
Firma vollständig dokumentiert, müssen
dem Company Secretary von British
American Tobacco schriftlich mitgeteilt
und, wo die Landesgesetze dies vorschreiben,
öffentlich dokumentiert werden.
➜ Aufgrund der britischen Gesetzgebung, die
über Landesgrenzen hinaus wirkt und eine
sehr breite Definition des Begriffs „Spende“
DER VERHALTENSKODEX
vorsieht, sind bei Spenden innerhalb der EU
bestimmte Vorgehensweisen zu beachten
(auch dann, wenn die Spenden von
Unternehmen stammen, die außerhalb
der EU operieren). Unter anderem muss
eine solche Spende durch den Director of
Corporate & Regulatory Affairs genehmigt
werden. Sofern die Genehmigung erteilt
wird, kann sie von bestimmten Bedingungen
abhängen. Wo es angebracht erscheint,
sollte eine Konzerngesellschaft, die eine
politische Spende plant, vom Empfänger
eine Zusicherung einholen, dass die Spende
nicht zum persönlichen Nutzen des Empfängers oder seiner Familie, seiner Freunde,
Vertrauten und Bekannten verwendet wird.
Sanktionen
Konzerngesellschaften werden dafür sorgen, dass
sie nicht wissentlich
➜ ihre Produkte liefern bzw. liefern lassen an
eine Person, wo dies einen Verstoß gegen
eine für sie gültige gesetzliche Sanktion, ein
Handelsembargo, eine Exportbeschränkung
oder andere Handelsbeschränkung darstellt;
➜ Ware von einer Person kaufen, wo dies einen
Verstoß gegen eine für sie gültige gesetzliche
Sanktion, ein Handelsembargo, eine
Exportbeschränkung oder andere Handelsbeschränkung darstellt.
Darüber hinaus werden Konzerngesellschaften
und ihre Mitarbeiter außerdem
➜ dafür sorgen, dass sie nicht wissentlich zur
Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung von Terrorismus beitragen;
➜ sicherstellen, dass ihre Aktivitäten nicht versehentlich gegen relevante antiterroristische
Maßnahmen verstoßen.
Weltweit existieren verschiedene Sanktionen,
die sich von umfassenden wirtschaftlichen und
Handelssanktionen bis hin zu spezifischeren
Maßahmen erstrecken , so z.B. Waffenembargos, Reiseverbote und Einschränkungen finanzieller oder diplomatischer Art. Wirtschaftliche
und Handelssanktionen wirken sich auf die
Geschäfte von Konzerngesellschaften aus, indem
sie ihren Operationsfreiraum in bestimmten
Rechtssystemen einschränken. Die von den USA
verhängten Sanktionen sind besonders wichtig,
denn sie können extraterritoriale Wirkung haben:
Sie sind sowohl für US-Bürger (und zwar egal, wo
sie sich gerade aufhalten) als auch für Exporte/
Re-Exporte von aus den USA stammenden Produkten und von Produkten mit aus den USA
stammendem Inhalt gültig (dies gilt auch für
Produkte von US-Firmen).
Von Konzerngesellschaften wird erwartet,
dass sie alle gesetzlichen Sanktionen kennen und
in vollem Umfang beachten, die sich auf ihr
Geschäft auswirken. Es wird ebenfalls erwartet,
dass Konzerngesellschaften ordentliche Kontrollmechanismen schaffen, um das Risiko von Verstößen gegen die Sanktionen zu minimieren.
Legitime Firmen werden in zunehmendem
Maße von terroristischen Vereinigungen genutzt,
um Einnahmen für ihre Netzwerke und ihre
Aktivitäten zu generieren. Dies betrifft Einzelhandelsgeschäfte, Vertriebsgesellschaften oder
auch Finanzdienstleistungsfirmen. Wie viele
andere Unternehmen riskieren auch Tabakfirmen, versehentlich gegen Maßnahmen zu
verstoßen, die der Bekämpfung der Finanzierungsaktivitäten von terroristischen Gruppen
dienen, wenn sie mit solchen Firmen in eine
Geschäftsbeziehung treten. Von daher müssen
Konzerngesellschaften mittels entsprechender
Kontrollverfahren versuchen, dem vorzubeugen;
Social Report 2005 _ 67
sie sollten insbesondere sicherstellen, dass sie
mit keiner Firma zu tun haben, die aufgrund
einer bekannten oder vermuteten terroristischen
Verbindung von einer Regierungsstelle o.Ä. als
verboten klassifiziert wird.
Whistleblowing – Alarm schlagen
Der BAT Konzern unterstützt jeden Mitarbeiter,
der Fehlverhalten am Arbeitsplatz vermutet – ob
durch seinen Arbeitgeber oder durch einen Kollegen – mit einem internen „Whistleblowing“Verfahren. Den aus Amerika stammenden Begriff
kann man grob mit „verpfeifen“ übersetzen:
Gemeint ist das vertrauliche Melden von vermeintlichem Fehlverhalten im Unternehmen.
Gemeldeten Anliegen dieser Art wird ordnungsgemäß nachgegangen, und die Identität
des „Whistleblowers“ wird auf jeden Fall geheim
gehalten. Entsprechende Anliegen können auch
anonym vorgebracht werden. Dieses Verfahren
wird im Namen des Audit Committee vom British
American Tobacco Vorstand betrieben und ist
unabhängig von der Unternehmensführung.
Sowohl Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter
im ganzen Konzern als auch Auftragnehmer,
Agenturmitarbeiter, Aushilfskräfte und Auszubildende können das Verfahren beanspruchen.
Jede Person, die ein Anliegen aus der Überzeugung heraus vorbringt, dass ein Fehlverhalten stattgefunden hat, gerade stattfindet oder
eventuell im Begriff ist, stattzufinden, wird nicht
bestraft oder benachteiligt oder sonst wie diskriminiert, auch dann nicht, wenn eine ausführliche Untersuchung ergibt, dass sie sich geirrt
hat. Jegliche Vergeltungsmaßnahme gegenüber
einem Mitarbeiter, der in gutem Glauben ein
vermeintliches Fehlverhalten gemeldet hat, ist
untersagt: Derartiges Handeln gilt an sich
als schwerer Verhaltensverstoß, der Disziplinar-
maßnahmen nach sich ziehen kann.
Beispiele für vermeintliches Fehlverhalten,
das im Rahmen der „Whistleblowing Policy“
gemeldet werden kann, sind
➜ ein Verstoß gegen diese Verhaltensmaßstäbe oder gegen eine Rechtsvorschrift,
welcher Art auch immer;
➜ ein Justizirrtum;
➜ von einer Konzerngesellschaft verursachte
Umweltschäden;
➜ von einer Konzerngesellschaft verursachte
Risiken für Gesundheit und Sicherheit;
➜ inkorrekte Buchführung.
Die „Whistleblowing Policy“ bietet keine
Lösungen für Unzufriedenheit eines Mitarbeiters
mit seiner persönlichen Arbeitssituation – beispielsweise aufgrund ausbleibender Beförderung
oder einer kleineren Gehaltserhöhung als erwartet.
Für solche Fälle ist das konzerneigene Beschwerdewesen zuständig.
Falls das vermutete Fehlverhalten vom unmittelbaren Vorgesetzten des Mitarbeiters
begangen wurde, kann der Mitarbeiter sein
Anliegen entweder bei einem Personalmanager
oder bei einem „Whistleblowing“-Beauftragten
vorbringen. Die Beauftragten sind zzt.: Group
Head of Audit and Business Risk, Head of Group
Security und der Company Secretary von British
American Tobacco. Sie sind unter +44 (0)207
845-1000 telefonisch erreichbar oder auf dem
Postweg: British American Tobacco p.l.c., Globe
House, 4 Temple Place, London WC2R 2PG.
Nach Abschluss der Untersuchung wird der
das vermutete Fehlverhalten meldenden Person
in einem persönlichen Gespräch mit dem Beauftragten das Ergebnis mitgeteilt.
DIE BESCHÄFTIGUNGSLEITLINIEN
Mit den allgemeinen Beschäftigungsleitlinien hat British American Tobacco
weltweit geltende Grundsätze und Werte für das Verhalten der Mitarbeiter
untereinander sowie gegenüber Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der
Umwelt definiert. Sie gründen auf den vier Kernprinzipien des Unternehmens:
Stärke durch Vielfalt, Offenheit, Eigenverantwortung sowie Unternehmergeist.
Alle Gesellschaften müssen diese Beschäftigungsleitlinien und Werte mit
Leben füllen – im Einklang mit den wirtschaftlichen, politischen, arbeitsrechtlichen und kulturellen Gegebenheiten der jeweiligen Länder.
1 Stärke durch Vielfalt
„Der aktive Einsatz der Vielfalt – Menschen,
Kulturen, Meinungen, Marken, Märkte
und Ideen –, um Chancen zu schaffen
und die Leistung zu stärken.“
BAT engagiert sich für Gleichberechtigung unter den Arbeitnehmern. Aufgrund unserer Überzeugungen und
Maßstäbe hinsichtlich der Beschäftigung
werden wir – vorbehaltlich der inhärenten
Rollenanforderungen – weder Mitarbeiter
noch Bewerber wegen Rasse, Hautfarbe,
Geschlecht, Alter, sozialer Klassenzugehörigkeit, Religion, Rauchgewohnheiten,
sexueller Orientierung, politischer Meinung oder Behinderung diskriminieren.
Ein grundsätzliches Ziel ist die Sicherstellung eines vielfältigen und repräsentativen
Belegschaftsprofils durch die Förderung
der Mitarbeitergleichberechtigung. Wir
werden die nationalen Gesetze über
positive Diskriminierung einhalten.
2 Offenheit
„Aktiv zuhören, auf die Meinungen
anderer aufrichtig eingehen und nicht
im Voraus urteilen.“
2.1 Offenheit und Transparenz
2.1.1 Interne Kommunikation
Das Zusammengehörigkeitsgefühl und
Vertrauen der BAT Mitarbeiter wird durch
unseren Fokus auf die interne Kommunikation, durch unseren Stolz auf die eigenen Marken und durch die Mitgliedschaft
in einem gesellschaftlich angesehenen
Konzern verbessert.
Wir wollen offen und transparent
sein und durch ein breites internes Kommunikationsnetzwerk allen Mitarbeitern
regelmäßige, zuverlässige und relevante
Geschäfts- und Brancheninformationen
zukommen lassen. In der Mitteilungs-/
Kommunikationspolitik berücksichtigen
wir unsere Geheimhaltungsverpflichtungen und andere Wettbewerbsfragen.
Aber wir fördern aktiv den freien Ideenund Informationsaustausch zwischen
unseren OpCos und deren Mitarbeitern.
2.1.2 Beziehungen und Partnerschaften
Arbeitnehmervertretung und die freiwillige Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft:
Wir respektieren die Freiheit unserer Mitarbeiter, sich gewerkschaftlich zu organi-
sieren – und ebenfalls die Freiheit, darauf
zu verzichten. Wir erkennen das Recht
der Arbeitnehmer an, von lokalen, vom
Unternehmen anerkannten Gewerkschaften bzw. von anderen redlichen Vertretern vertreten zu werden, und das Recht
dieser Vertreter, sich mit dem jeweiligen
Unternehmen – im Rahmen der gültigen
Gesetze, der Verordnungen, der gültigen
Arbeitsverfassung und Praktiken sowie
der Unternehmensverfahren – zu beraten.
Wir akzeptieren die Aktivitäten von
anerkannten Arbeitnehmervertretergremien wie z.B. Gewerkschaften (wo diese
Aktivitäten der nationalen Gesetzgebung
entsprechen), und wir sorgen dafür, dass
solche Gremien ihre Vertretungsaktivitäten
im Rahmen vereinbarter Verfahren durchführen können.
3 Eigenverantwortung
„Entscheidungen sollen unseres Erachtens
auf der angemessenen Organisationsebene
getroffen werden, und zwar möglichst
nahe am Konsumenten. Die Entscheidungsträger sollen die Verantwortung für die
eigenen Entscheidungen selbst tragen.“
3.1 Unternehmensverantwortlichkeiten
3.1.1 Fairness am Arbeitsplatz
Wir wollen ein Klima des Selbstvertrauens
fördern, um sicherzustellen, dass unsere
Mitarbeiter Fragen und Probleme im
Zusammenhang mit der Arbeit besprechen
können und dass eine allgemein zufriedenstellende Lösung schnell gefunden
werden kann. Zu diesem Zweck bemühen
wir uns, sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter die Beschwerde- und Disziplinar-
Social Report 2005 _ 69
verfahren kennen und einleiten können.
Teilzeitkräfte sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Beschäftigungsmix;
sie sind für die Einhaltung der lokalen
Geschäftsanforderungen und -zyklen unbedingt erforderlich. Wo solche Arbeitskräfte eingesetzt werden, entsprechen
wir grundsätzlich den lokalen Arbeitsgesetzen und -praktiken. Es ist nicht die
Politik der BAT Konzernunternehmen,
Teilzeitkräfte mit dem Ziel einzusetzen,
dass einem Arbeitnehmer Unternehmensund Staatsleistungen verweigert werden.
3.1.2 Die Menschenwürde am
Arbeitsplatz
BAT lehnt alle Formen von Belästigung
und Mobbing ab, wir engagieren uns
für die Beseitigung solcher Handlungen
und Einstellungen am Arbeitsplatz.
3.1.3 Umstrukturierung
BAT führt jede Umstrukturierung verantwortungsbewusst durch. Jede umstrukturierende globale OpCo wird ihren Mitarbeitern sowie allen entsprechenden Gruppen und Gremien – gemäß den lokalen
Gesetzen und Vorschriften – erklären, warum solche Änderungen erforderlich sind.
Wir können keinen Arbeitsplatz auf
Lebenszeit garantieren, aber Kündigungen
werden erst nach umfassender Prüfung
sämtlicher Alternativen vorgenommen.
In solchen Situationen werden wir verantwortungsvolle lokale Ansätze und Verfahren einsetzen, um jedes Problem anzugehen, und zwar hinsichtlich Abfindungen
und anderer, der Situation und dem
Standort angemessener Maßnahmen.
3.1.4 Gegen die Ausbeutung
Kinderarbeit: BAT duldet keine Kinderarbeit und beschäftigt auch keine Kinder.
Wir bemühen uns, Sorge zu tragen, dass
➜ Wohlergehen, Gesundheit und
Sicherheit von Kindern immer im
Vordergrund stehen;
➜ Berufsausbildungsmaßnahmen für
Kinder (z.B. in der Landwirtschaft)
ihre Erziehung und ihren Schulbesuch
nicht verhindern;
➜ die Entwicklung von Kindern, ihren
Gemeinschaften und ihren Ländern
durch Bildung bestmöglich gefördert
werden.
Zwangsarbeit: In keiner Weise akzeptabel
sind folgende Zustände: Zwangs- oder
unfreiwillige Arbeit, die Forderung nach
Ausweisabgabe bzw. Geldzahlungen als
Beschäftigungsbedingung. Wo die nationale Gesetzgebung bzw. die Beschäftigungsverfahren Ausweise verlangen, wird
deren Handhabung strikt gemäß den lokalen Gesetzen und Verfahren ausgeübt. Wir dulden weder Ausbeutung noch
den illegalen Einsatz von Einwanderern.
3.2 Arbeitnehmerverantwortung
3.2.1 Verhaltenskodex
Diese Maßstäbe sind ein Bestandteil
unserer Verwaltungsstruktur und sollen
einen Rahmen für die Entscheidungsfindung für alle Mitarbeiter bilden. Die
Mitarbeiter sind die Hauptverteidiger
solcher Maßstäbe und sollen sie einhalten.
3.2.2 Der richtige Einsatz der
Konzernsysteme
Die BAT Konzernunternehmen setzen
viele Systeme zur Erreichung der Geschäftsziele ein. Dabei vertrauen wir
unseren Mitarbeitern den Einsatz dieser
Systeme und Einrichtungen an. Unsere
Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit
diesen Systemen vertraut zu machen
und sich an alle Betriebs- und Geheimhaltungsvereinbarungen zu halten,
einschließlich derjenigen, die die persönliche Benutzung der Systeme betreffen.
Die BAT Konzernunternehmen bilden
die Mitarbeiter in der Systembenutzung
und der Einhaltung der Unternehmenspolitik aus, und die Mitarbeiter sollten bei
Bedarf weitere Ausbildungskurse besuchen.
Die Benutzung der Systeme wird gelegentlich kontrolliert, um die rechtmäßige
Benutzung gemäß der BAT Politik und
der lokalen Gesetzgebung sicherzustellen.
Die Mitarbeiter werden aufgefordert,
Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der
Ausbildungsmaßnahmen bzw. der Systeme zu machen.
3.2.3 Leistungsverantwortlichkeit
Wir erwarten, dass unsere Mitarbeiter
sich tatkräftig und selbstbewusst einbringen, um den Erfolg von BAT und
deren eigenen Platz im Konzern zu
sichern. Die Mitarbeiter sind so für die
eigene Leistung zuständig. Aus diesem
Grunde erklären wir den Mitarbeitern
unsere Erwartungen und geben ihnen
Feedback hinsichtlich ihrer Leistungen.
Die diesbezüglichen Mechanismen
werden auf lokaler Ebene festgelegt.
Wo die Leistung trotz vorheriger Verbesserungschancen mangelhaft bleibt, wird
der betreffende Mitarbeiter im Rahmen
DIE BESCHÄFTIGUNGSLEITLINIEN
der gültigen Gesetze und der Betriebsverfassungsverfahren entlassen.
3.3 Gemeinsame Verantwortlichkeiten
3.3.1 Umwelt
BAT hat ein Umwelt-, Gesundheits- und
Sicherheitsmanagement sowie Überwachungssysteme eingeführt und kümmert
sich um die Erreichung jährlicher Ziele
und Performance-Messlatten in jedem
Hauptbereich des Umweltmanagements.
Sowohl unsere Konzernunternehmen als
auch unsere Mitarbeiter spielen eine
wesentliche Rolle bei der Erreichung
und Aufrechterhaltung dieser Maßstäbe.
3.3.2 Konstruktive Mitwirkung in der
Gemeinde
Gemeindebeitrag: BAT denkt global,
verhält sich aber wie ein Bürger vor Ort.
Daher fordern wir unsere Mitarbeiter
auf, eine aktive Rolle in der lokalen und
in der Geschäftsgemeinde zu spielen.
Der Umfang und die Art der vom
lokalen Unternehmen und von dessen
Mitarbeitern geleisteten Unterstützung
wird vom Unternehmen selbst bestimmt.
Wirtschaftlicher Beitrag: BAT schafft
Chancen, damit Mitarbeiter und Gemeinden auf unseren Märkten Fertigkeiten entwickeln können. Wir bemühen
uns auch, mit den Entwicklungszielen
und -initiativen der Gastgeberregierungen im Einklang zu arbeiten.
3.3.3 Sicherheit von
Geschäftsinformationen
Die Sicherheit von Geschäftsinformationen ist eine vielseitige Herausforderung,
die eine effektive Kooperation zwischen
allen Geschäftsbereichen, unseren Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern erfordert. Unsere Politik
umfasst alle Elemente eines entsprechenden Sicherheitsschutzes, u.a. schriftliche Unterlagen, elektronische Daten,
E-Mails, persönliche Daten, Informationsprozesse und Datenmanagement,
rechtliche und Revisionsüberlegungen
sowie Kommunikationssysteme (Telefon,
Fax, Internet usw.).
Unsere Politik lautet, den Einfluss
unserer Informationen in der Geschäftswelt zu maximieren und sicherzustellen,
dass sie zuverlässig sind und allen zur
Verfügung stehen, die sie benötigen.
Wir müssen unbedingt dafür sorgen,
dass alle Mitarbeiter ihre persönliche
Verantwortung in dieser Hinsicht erkennen. Wir achten auf den persönlichen
Datenschutz gemäß den Erfordernissen
der nationalen Gesetzgebung und der
Sicherheit und sonstigen Interessen des
Geschäftes.
3.3.4 Persönliche Entwicklung und
Lernmöglichkeiten
Wir entwickeln und liefern hochwertige
Lern- und Entwicklungsinitiativen, die
den Bedürfnissen der einzelnen OpCos
und deren Mitarbeiter entsprechen.
Unsere Arbeitnehmer sollten stolz darauf
sein, für BAT zu arbeiten, und wir wollen
überall, wo wir tätig sind, ein bevorzugter Arbeitgeber sein.
Wir investieren zwar viele Ressourcen
in die Ausbildung und in Entwicklungschancen und legen großen Wert darauf,
aber wir fordern auch unsere Mitarbeiter
auf, Eigenverantwortung für ihre Entwikklung zu übernehmen.
3.4 Geschätzte Geschäftspartner
Wir tragen zwar für die Beschäftigungspraxis in unserer gesamten Versorgungskette keine Verantwortung, aber wir
bemühen uns um das Einverständnis
unserer Geschäftspartner, auf Folgendes
zu verzichten:
➜ die Beschäftigung von Kindern –
besonders in jedem Industrie- oder
landwirtschaftlichen Prozess, in dem
Chemikalien eingesetzt werden (ausgenommen sind echte Lehrzeiten);
➜ den Verkauf von Cigaretten an
Minderjährige;
➜ den Einsatz von Zwangs- oder
illegalen Arbeitern;
➜ Arbeitsbedingungen, die den BAT
Normen hinsichtlich Gesundheit,
Sicherheit und Hygiene nicht
entsprechen;
➜ die Verweigerung bzw. die ungerechte
Anwendung eines transparenten
Beschwerdeverfahrens;
➜ jede Form von illegaler Diskriminierung, Belästigung, Missbrauch
oder Mobbing.
Jede Partnerorganisation ist für die eigene
Beschäftigungspraxis gemäß den
eigenen Geschäftsnormen und Werten
und der lokalen Gesetzgebung zuständig,
und wir werden bei der Einhaltung dieser
Prinzipien mit ihnen zusammenarbeiten.
BAT Minderheitsbeteiligungen:
Dem Vorstand jedes Unternehmens, in
dem wir eine Minderheitsbeteiligung
Social Report 2005 _ 71
haben, werden wir den Inhalt dieser
Prinzipien bekannt machen. Wo sie
noch nicht praktiziert werden, werden
wir ihre Einführung fördern.
4 Unternehmergeist
„Die Bereitschaft, Erfolgschancen zu
suchen, sich um Innovationen zu bemühen und das wohlüberlegte damit
verbundene Risiko zu akzeptieren.“
4.1 Körperliches und materielles
Wohlergehen – dessen Elemente sind:
4.1.1 Angemessene Arbeitszeit
Es ist fast unvermeidlich, dass an den
meisten Arbeitsplätzen die Belange des
Geschäfts zu gewissen Jahreszeiten
weitaus mehr Einsatz erfordern als sonst.
Aber wir kennen und unterstützen die
Bedürfnisse unserer Mitarbeiter, ihre
Arbeit und ihre persönlichen Interessen
im Gleichgewicht zu halten, und wir
werden – wo möglich – eine flexible
Arbeitszeit fördern.
4.1.2 Familienfreundliche Praktiken
Wir unterstützen unsere Märkte bei der
Untersuchung und Einführung von
familienfreundlichen Praktiken gemäß
den lokalen Gegebenheiten.
4.1.3 Arbeitsschutz und -gesundheit
Bei allen BAT Unternehmen werden interne Schutz- und Gesundheitspraktiken
sowie die entsprechenden Verfahren eingeführt und zusammen mit nationalen
Vorschriften befolgt, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Wir und
unsere Mitarbeiter stellen sicher, dass Ge-
sundheits- und Schutzvorschriften aufrechterhalten und verbessert werden. Dieser
Prozess umfasst den effektiven Einsatz
eines Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie eines Überwachungssystems.
Wir arbeiten ständig an der Optimierung der körperlichen Sicherheit unserer
Mitarbeiter, wo auch immer sie eingesetzt
werden. Wir tragen Sorge dafür, dass
unsere Normen und Praktiken klar verstanden werden, und werden unsere
Mitarbeiter ausbilden, damit sie die
Fragen und Anforderungen hinsichtlich
Gesundheit und Sicherheit im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz verstehen.
4.2 Gerechte, klare und konkurrenzfähige Gehälter und Leistungen
Wir bei BAT wissen, dass unsere Gehaltspraktiken konkurrenzfähig sein müssen;
sie wurden so geplant, dass sie einen
echten Unterschied zwischen den
einzelnen Mitarbeitern und Teams in
den verschiedenen Unternehmen
garantieren, und zwar anhand von
Kriterien wie Qualifikation, Fertigkeiten,
Leistung, Beitrag und Verantwortung.
Bei der Bestimmung der verschiedenen Rollen in der Geschäftshierarchie
benutzt BAT objektive Instrumente anhand einer klar ausgearbeiteten Methode
der Arbeitsplatzbewertung, die Rollen,
Arbeitsumfang, Gehaltsgruppen und Skalen definiert. Diese werden anschließend
mit dem lokalen Arbeitsmarkt verglichen,
um ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Die aktuellen Marktbedingungen
bilden einen wichtigen Bezugspunkt bei
der Gehaltsbestimmung in jedem Konzernunternehmen. BAT wird Gesetze
einhalten, die einen nationalen Mindestlohn festlegen; aber unsere Strategie wird
dafür sorgen, dass unsere Löhne und
Gehälter im lokalen Bereich sehr wettbewerbsfähig sind.
Wir setzen Vergütung als aktives
Instrument ein, um eine Kultur von
hoher Leistung und hoher Motivation
zu bilden und aufrechtzuerhalten. Unser
Ansatz beruht auf einer Mischung von
finanziellen, nichtfinanziellen, lang- und
kurzfristigen Anreizen. Jedes Konzernunternehmen hat die Möglichkeit, das
eigene Vergütungs- und Leistungspaket
gemäß den Umständen vor Ort zu
gestalten. Alle Mitarbeiter erhalten eindeutige Informationen über jeden Gehaltszeitraum einschließlich Angaben zu allen
Gehaltsabzügen.
4.3 Talent, Leistung und
Gleichberechtigung
Wo möglich, besetzen wir freie Stellen
intern, aber wir suchen auch qualifizierte
Arbeitnehmer von außerhalb, weil sie
eine neue Denkweise, neue Ideen und
neue Erfahrungen einbringen. Mit
unserer Einstellungsstrategie wollen wir
die besten Leute auf allen Geschäftsebenen halten bzw. einstellen; dieses
Ziel spiegelt sich in unserem objektiven
Einstellungs- und Auswahlverfahren wider.
Dieses Verfahren beruht darauf, dass
die Fähigkeiten und das Potenzial des
Einzelnen den Anforderungen des
Arbeitsplatzes (heute und in absehbarer
Zukunft) entsprechen.
DIE TEILNEHMER DER DIALOGVERANSTALTUNG
An der zentralen Dialogveranstaltung in Berlin im Juli 2005
nahmen folgende Organisationen und Interessengruppen teil:
Stakeholder
➜
➜
➜
➜
➜
Lehrervertreter
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Gesundheits- und Antidrogenpolitik
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft
Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA)
Experten
➜ Dr. Thilo Bode, Verbraucherschutz-Experte
➜ Prof. Dr. Josef Wieland, Experte für Wirtschaftsethik
Teilnehmer von British American Tobacco
➜ Mark M. Cobben, Sprecher der Geschäftsführung BAT Deutschland
➜ Andreas Vecchiet, Leiter Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit BAT Deutschland
➜ Dr. Bernd Brümmer, bis 2005 Leiter Entwicklung und Technologie Europa
➜ Dr. Adrian Payne, Leiter Corporate Social Responsibility BAT p.l.c./London
Moderatoren
➜ Dr. Theo Sommer
➜ Dr. Birgit Kröhle
Verifizierung
➜ Bureau Veritas S.A.
Social Report 2005 _ 73
GLOSSAR
AA1000
Der AccountAbility1000 Standard
wurde 1999 in England vom Institute
of Social and Ethical AccountAbility
entwickelt. BAT wendet diesen Standard bei der Gestaltung des Social
Reporting Prozesses an. Die Norm
dient dem Ziel, das Engagement von
Anspruchsgruppen fest im Alltag von
Unternehmen zu verankern und von
diesen für die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens zu lernen. Deshalb gibt AA1000 auch Empfehlungen zur Gestaltung eines
Dialoges mit den Anspruchsgruppen.
Stakeholder
Allgemein sind dies Gruppen oder
Individuen, die die Zielerreichung des
Unternehmens beeinflussen können
oder von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind. Die wichtigsten
Anspruchsgruppen von BAT sind ab
Seite 11 beschrieben.
Corporate Social Responsibility (CSR)
CSR beschreibt die soziale, ethische
und ökologische Verantwortung, die
Unternehmen freiwillig über gesetzliche
Vorgaben hinaus wahrnehmen. Zu
einer verantwortlichen Unternehmensführung gehört insbesondere für BAT
Deutschland die Berücksichtigung von
gesellschaftlichen Interessen bei Unternehmensentscheidungen.
Corporate Social Investment (CSI)/
Corporate Citizenship
Im Gegensatz zur Corporate Social
Responsibility (CSR), die die Führung
und strategische Ausrichtung des
Unternehmens beeinflusst, beschreibt
CSI Aktivitäten, die im Rahmen der
unternehmerischen Verantwortung
außerhalb der Geschäftstätigkeit
durchgeführt werden, wie beispielsweise Sponsoring, Spenden und
gemeinnütziges Engagement.
Freiwillige Selbstbeschränkung
1966 eingeführte und seitdem stetig
weiterentwickelte Selbstbeschränkungen der deutschen Cigarettenindustrie
in Fragen der Werbung. Die Vereinbarungen dienen insbesondere dem
Jugendschutz und beinhalten präzise
Vorgaben, welche Werbeformen und
-inhalte verboten sind.
Internationale Marketingstandards
Vereinbarung von BAT und den beiden
anderen größten Tabakkonzernen, in
der internationale Regelungen zu Werbung und Marketing festgelegt werden.
Ziel ist es, angemessen über die Risiken
des Rauchens zu informieren; verboten
sind unter anderem gesundheitsbezogene Werbung und Werbung für
Jugendliche.
Social Reporting
Standardisierter Prozess, anhand dessen
ein Unternehmen seine Performance
im Bereich sozialer Verantwortung
messbar und nachvollziehbar machen
kann. BAT startete den internationalen
Prozess, der nach dem Standard
AA1000 zertifiziert wird, im Mai 2001.
Ein wichtiges Instrument des Social
Reportings ist die Einrichtung eines
dauerhaften Dialogs mit den wichtigsten
Anspruchsgruppen von BAT.
WIR FREUEN UNS
AUF IHRE MEINUNG
FEEDBACK-FAX: (040) 4151-2732
Wie finden Sie den CSR-Ansatz von British American Tobacco Deutschland, der den Dialog mit
Stakeholdern in den Mittelpunkt stellt?
Sehr gut
Gut
Nicht so gut
Eher schlecht
Wie gefällt Ihnen der Social Report von British American Tobacco?
Sehr gut
Gut
Nicht so gut
Eher schlecht
Sind Ihrer Meinung nach alle relevanten Themen im Social Report angesprochen worden?
Ja
Nein
Wenn nein, welche Themen sollten Ihrer Meinung nach beim nächsten Mal angesprochen werden?
Sind alle wichtigen Stakeholder-Gruppen bei der Dialogveranstaltung vertreten gewesen?
(Eine Übersicht finden Sie auf Seite 72)
Ja
Nein
Wenn nein, welche weiteren Organisationen/Institutionen sollten wir zur nächsten
Dialogveranstaltung einladen?
Freiwillige Angaben:
Name
Firma/Institution
Position
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
British American Tobacco
(Germany) GmbH
Industriepolitik und
Öffentlichkeitsarbeit
Alsterufer 4
D-20354 Hamburg
BESTELLFAX: (040) 4151-2732
Bitte senden Sie mir weiteres kostenloses Informationsmaterial:
Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2005
Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2005
(in englischer Sprache)
Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2004
Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2003
(Der Social Report 2003 ist nur als digitale Version erhältlich)
Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2002
Exemplare Geschäftsbericht British American Tobacco (Germany) GmbH
Name
Firma/Institution
Position
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
British American Tobacco
(Germany) GmbH
Industriepolitik und
Öffentlichkeitsarbeit
Alsterufer 4
D-20354 Hamburg
IMPRESSUM
Herausgeber
British American Tobacco (Germany) GmbH
Alsterufer 4
20354 Hamburg
Telefon: (040) 4151- 1000
Internet: www.bat.de
März 2006
Ansprechpartnerin
Karin Müller
Corporate Social Responsibility Manager
Telefon: (040) 4151- 2373
E-Mail: [email protected]
Dialogprotokoll
Rüdiger Weber, Verhandlungsstenograf, Berlin
Dieser Report von British American Tobacco
(Germany) GmbH enthält Links zu externen
Internetseiten Dritter, auf deren Inhalte British
American Tobacco (Germany) GmbH keinen
Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden
Inhalte auch keine Gewähr übernommen werden.
Für die Inhalte dieser Seiten ist stets der jeweilige
Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die Verweise dienen lediglich dazu, Zusatzinformationen leicht zugänglich zu machen.
Dieser Bericht erscheint auch in englischer Sprache.
British American Tobacco (Germany) GmbH
Alsterufer 4, 20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 4151-1000
Internet: www.bat.de

Documentos relacionados