bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft

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bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft
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Datenbank:
Zoll
Titel:
Tipps für das Kubageschäft
Datum:
18.03.2008
Land:
Kuba
Produktkategorie:
Artikel
Ihr Ansprechpartner in der bfai: Frau Eberst, Ruf: 0221/2057-349
Tipps für das Kubageschäft
Havanna (bfai) - Für die deutsche Wirtschaft gilt es, die Reformentwicklung in Kuba aufmerksam zu verfolgen und
rechtzeitig zu reagieren, wenn sich das Land weiter für ausländische Direktinvestitionen öffnet. Die vorliegende
Broschüre soll deutsche Unternehmen bei der Vorbereitung ihres Kubageschäfts unterstützen und informiert über die
Strukturen des kubanischen Außenhandels, rechtliche Möglichkeiten für deutsche Direktinvestitionen und
Beteiligungen sowie über deutsche Institutionen der Außenhandelsförderung (Kontaktanschriften).
Verfasser: Ullrich Umann (Februar 2008)
Inhalt
Wirtschaftliche Lage
Einreise und Aufenthalt
Messen und Ausstellungen
Außenhandelssystem
Spezielle Importregimes
Ausländische Investitionen
Garantien und Schutz für ausländische Investoren
Niederlassungen ausländischer Gesellschaften
Personalsuche
Gewerbliches Eigentum
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Standards und Normen
Bankwirtschaft
Währungssystem
Deutsche Institutionen zur Handelsförderung
Kontaktanschriften
Wirtschaftliche Lage
Kubas Wirtschaft erholt sich allmählich von der "Sonderperiode", die in den 90er Jahren zu Strukturverwerfungen
und einem horrenden Investitionsstau führte. Externe Unterstützung erfährt das Land in erster Linie von Venezuela
und von der VR China, künftig auch verstärkt von Brasilien. Intern gehören die Bauwirtschaft sowie der
Fremdenverkehr zu den tragenden Säulen, wogegen sich die verarbeitende Industrie sowie der Bergbau im
Vergleich dazu nur moderat entwickeln. Insgesamt ist die Wirtschaftslage aber noch angespannt. Größtes
Sorgenkind der Planer bleibt die Landwirtschaft, weshalb umfangreiche Nahrungsmittelimporte erforderlich sind. Um
der Stagnation im Devisenzufluss aus dem Tourismus entgegenzuwirken, sind umfangreiche Investitionen in die
Modernisierung und den Neubau von Hotels notwendig.
Nach Jahren des selektiven Betreibens von Joint Ventures und einer Fokussierung auf die Handelsbeziehungen zu
Venezuela, Brasilien, der VR China, Iran, Indien und Vietnam scheint sich eine Öffnung für Kooperationsofferten aus
anderen Staaten abzuzeichnen. Eine wirtschaftliche Annäherung, insbesondere im Bereich Luftfahrt, Fahrzeug- und
Maschinenbau ist in diesem Zusammenhang zu Russland und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen
Sowjetunion zu beobachten.
Aus den westlichen Industriestaaten sind kanadische (Nickelindustrie, Erdölförderung, Tourismus) und spanische
Firmen (Tourismus, Erdölsuche und -förderung) sehr aktiv. Durch die Wiederaufnahme der offiziellen
Entwicklungszusammenarbeit zwischen Madrid und Havanna zum 1.1.08 treffen spanische Unternehmen in ihren
Absatzbemühungen für Produkte und Dienstleistungen unter allen europäischen Herkunftsländern auf die besten
Voraussetzungen. Förderlich sind zusätzlich die engen sprachlichen und historischen Bindungen zwischen beiden
Ländern.
Angebote deutscher Unternehmen sind stets willkommen, zumal die deutsche Wirtschaft auf Kuba einen soliden Ruf
genießt: So habe man sehr gute Erfahrungen mit Technologiegütern aus Deutschland machen können, wie häufig
betont wird. Auch stellten deutsche Banken ihre Aktivitäten nie ein, weshalb Handelsfinanzierungen, auch unter
Einbeziehung von Hermesdeckungen, möglich sind.
Dennoch stellt die rasche Ausweitung der Geschäfts- und Lieferbeziehungen für jedes deutsche Unternehmen eine
Herausforderung dar, bedingt durch Devisenknappheit und teilweise langwierige, nicht immer transparente
Abstimmungsprozesse auf kubanischer Seite. Als äußerst hilfreich erweisen sich in diesem Zusammenhang die
offizielle deutsche Bundesbeteiligung an der alljährlich ausgetragenen Messe Fihav in Havanna sowie regelmäßige
Unternehmerdelegationen aus verschiedenen deutschen Bundesländern, allen voran Bayern, Hessen und
Mecklenburg-Vorpommern.
Einreise und Aufenthalt
Zur Beantragung und Verlängerung von Einreise- und Arbeitsgenehmigungen sowie Aufenthaltstiteln für
ausländische Unternehmensvertreter kann die Handelskammer der Republik Kuba im Namen der Betroffenen
handeln. Zu den möglichen Sichtvermerken und Genehmigungen gehören Visa für Geschäftsleute und Techniker mit
dem Recht zur einmaligen Ein- und Ausreise, zeitlich befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für
ausländische Mitarbeiter von Niederlassungen oder Gemeinschaftsunternehmen einschließlich ihrer
Familienangehörigen (Kinder bis 18 Jahre) sowie Geschäfts- und Technikervisa mit dem Recht zur mehrmaligen Einund Ausreise.
Ausländische Geschäftsleute mit einer zeitlich befristeten Aufenthaltsgenehmigung (permiso de residencia temporal)
benötigen für jede Auslandsreise eine Ausreisegenehmigung, die ebenfalls über die Handelskammer eingeholt
werden kann. Ist vorgesehen, dass kubanische Mitarbeiter von Niederlassungen ausländischer Gesellschaften
Dienstreisen ins Ausland durchführen, sind bei der Handelskammer Reisepässe und Ausreisegenehmigungen für
diese Personengruppe zu beantragen.
Messen und Ausstellungen
Messen und Ausstellungen mit internationaler Beteiligung erfreuen sich einer hohen Beliebtheit bei in- und
ausländischen Unternehmen und werden durch Besuche von Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft
aufgewertet. Sie bieten ausländischen Unternehmen eine der wenigen Plattformen für direkte Gespräche und
Verhandlungen mit potenziellen Abnehmern.
Die bedeutendste Universalausstellung ist die Internationale Messe in Havanna, Fihav. Diese findet jährlich in der
ersten Novemberhälfte statt und dauert sechs Tage, wobei am letzten Tag, samstags, freier Besucherverkehr ist. Die
Besucher- und Ausstellerzahlen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Deutschland präsentiert sich seit 1999
mit einem eigenen Pavillon unter Bundesbeteiligung.
Eine zweite Universalmesse ist die Expocaribe, die jährlich im Juni in Santiago de Cuba stattfindet und zu den
größten Ausstellungen im karibischen Raum zählt. Darüber hinaus findet eine Reihe von spezifischen
Branchenausstellungen und Fachmessen statt. Eine jeweils aktualisierte Übersicht stellt die Handelskammer der
Republik Kuba zur Verfügung.
Außerhalb der Ausstellungsräume und Messezeiten haben es deutsche Unternehmen ohne eigene Niederlassung
oder ohne bestehende langjährige Kontakte zu Entscheidungsträgern schwer, Geschäfte abzuschließen.
Persönliche Beziehungen sind im Kubageschäft eminent wichtig - der Faktor Vertrauen spielt eine große Rolle.
Vertrauen zu genießen ist für deutsche Anbieter auch im Hinblick auf Ausschreibungen von großer Bedeutung.
Diese sind in der Regel geschlossener Natur: Die zuständigen kubanischen Stellen laden gezielt Unternehmen zur
Angebotsabgabe ein.
Zu beachten ist, dass sich Geschäftsverhandlungen und -abschlüsse meist zeitaufwändig gestalten. Dabei ist
ausschlaggebend, dass die kubanischen Verhandlungspartner Entscheidungen nicht alleine fällen, sondern sich in
jeder Verhandlungsetappe mit ihren übergeordneten Stellen neu abstimmen müssen.
Ausnahmen von diesem Grundprinzip beschränken sich auf Situationen, in denen ein Branchenministerium oder
eine kubanische Außenhandelsgesellschaft auf Grund einer vorgefassten Beschlusslage dringend ein spezifisches
Produkt oder eine spezifische Technologie sucht, wofür kein geeigneter Anbieter vor Ort gefunden werden konnte,
oder eine Lösung aus Kostengründen im Ausland angestrebt wird.
Außenhandelssystem
In Kuba besteht gemäß Artikel 18 der Verfassung von 1976 ein staatliches Außenhandelsmonopol. Oberste
Entscheidungs- und Kontrollinstanz ist das Ministerium für Außenhandel (Ministerio del Comercio Exterior, Mincex).
Mincex vergibt an spezialisierte kubanische Außenhandelsunternehmen zeitlich befristete, teilweise auch
unbefristete Konzessionen, die zur Ein- oder Ausfuhr jeweils genau definierter Zolltarifpositionen berechtigen. Die
Konzessionsnehmer müssen dazu im Nationalen Register der Exporteure und Importeure eingeschrieben sein, das
bei der Handelskammer der Republik Kuba geführt wird.
Deutsche Firmen mit Interesse an Kuba können Verträge zur Ein- oder Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen
daher ausschließlich mit denjenigen kubanischen Unternehmen abschließen, die für die gewünschte Waren- oder
Dienstleistungsart von Mincex zugelassen sind, also eine Konzession besitzen. Nur diese sind befugt,
entsprechende Angebote zu unterbreiten oder anzunehmen, Preise und Lieferbedingungen auszuhandeln,
Zahlungsverpflichtungen einzugehen und Verträge zu unterzeichnen.
Die Zahl der konzessionierten Außenhandelsunternehmen ist in den letzten 25 Jahren gewachsen. Waren es in den
80er Jahren circa 50 Firmen, sind es nunmehr 365 Gesellschaften. Bei der Eigentumsform handelt es sich sowohl
um Staatsunternehmen als auch um Handelsgesellschaften mit rein kubanischem Kapital oder gemischte
Gesellschaften mit ausländischen Kapitalanteilen. Von den registrierten 365 Außenhandelsunternehmen sind 128 für
die Einfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen zugelassen, 54 für die Ausfuhr und 183 Unternehmen sind
ermächtigt, Handel in beide Richtungen zu treiben.
Von offizieller Seite wird betont, dass alle Außenhandelsunternehmen im Rahmen ihrer Mandate autonom, also auf
eigene Rechnung handeln und auch haftbar für alle eingegangenen Verpflichtungen seien. Es existieren für den
Handel keine vorgegebenen Mengenbeschränkungen, Ein- oder Ausfuhrkontingente oder Quoten. Ein Kriterium für
das Handelsvolumen ist dagegen die Verfügbarkeit von Devisen.
Bei der zu handelnden Waren- oder Dienstleistungsart sind die geltenden Bestimmungen zum Schutz des nationalen
Kulturerbes, Restriktionen im Handel mit Drogen und Rauschgift, Sanitärnormen, Natur- und
Artenschutzbestimmungen sowie Vorschriften zum grenznahen und grenzüberschreitenden Transport von Abfällen
und von Gefahrengut zu beachten. Alle für die Ein- und Ausfuhr bestimmten Waren unterliegen einer Zollkontrolle.
Das duale Währungssystem auf Kuba - parallel im Umlauf sind kubanische Pesos sowie konvertierbare Pesos
(CUC) - führt zu einer Aufspaltung des Importmarktes in zwei Währungszonen. So konzentriert sich der CUC-Markt
vorrangig auf den Tourismus (Hotels, Gaststätten, Ferien- und Freizeitanlagen), auf das Einzelhandelsnetz in
Devisen sowie auf bestimmte prioritäre Industriezweige. Der Markt für kubanische Pesos absorbiert einen Großteil
der Agrarimporte und teilweise auch die Einfuhr von Konsum- und Investitionsgütern. Finanziert wird der
überwiegende Teil des Außenhandels aus dem zentralen Staatshaushalt.
Die Nationalbank führt in diesem Kontext eine Devisenbewirtschaftung durch. Für ausländische Unternehmen ist das
einerseits ein Hindernis, da kubanische Geschäftspartner vor Lieferbestellungen in einem oft zeitintensiven
Verfahren die Devisenbereitstellung beantragen und einen entsprechenden Bescheid abwarten müssen.
Andererseits kann nach Eingang einer Positivbenachrichtigung seitens der Nationalbank von einer garantierten
Zahlungsfähigkeit des kubanischen Geschäftspartners ausgegangen werden.
Spezielle Importregimes
Die kubanische Seite strebt häufig Konsignationsverträge an, auf deren Grundlage der ausländische Verkäufer seine
Ware zunächst an ein Konsignationslager in Kuba liefert. Die Liefervorräte lagern damit beim Abnehmer, bleiben
aber bis zu ihrer Entnahme aus dem Lager Eigentum des Lieferanten. Verbindlichkeiten entstehen erst durch die
Entnahme.
Ebenfalls üblich sind Kommissionsverträge, bei denen der kubanische Importeur als Kommissionär auf Rechnung
des Kommittenten im eigenen Namen handelt und die Ware auf Kuba gegen Kassierung einer vereinbarten
Kommission verkauft. Eine Sonderform des Kommissionsvertrages stellt die Zwischenlagerung der Ware auf Kosten
des Kommittenten in einem Zollfreilager dar.
Zollfrei einführen können Unternehmen Warenmuster für Ausstellungs- und Messezwecke. Dies trifft auch für
Warenmuster zu, die im Rahmen des Kommissionshandels an kubanische Kommissionäre sowie als
Beratungsmuster durch ausländische Unternehmen an ihre eigenen Niederlassungen auf Kuba geliefert werden.
Von der Ein- und Ausfuhr durch ausländische Unternehmen gänzlich ausgeschlossen sind Drogen und
Betäubungsmittel, Explosivstoffe, Pornographie oder andere Artikel, die gegen die guten Sitten verstoßen, ebenfalls
Artikel und Literatur, die sich gegen die Sicherheit und innere Ordnung im Land richten sowie seltene und vom
Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Ausländische Investitionen
Ausländische Unternehmen mit Interesse an Investitionen auf Kuba müssen sich an das Ministerium für
ausländische Investitionen und wirtschaftliche Zusammenarbeit (Ministerio para la Inversión Extranjera y la
Colaboración Económica, Minvec) wenden. Dem Ministerium zugeordnet ist die Direktion zur Evaluierung und
Verwaltung von Investitionsvorhaben (Dirección de Evaluación y Gestión de Proyectos de Inversión, Degpi).
Minvec leitet Anträge ausländischer Investoren an den Ministerrat weiter. In Abhängigkeit vom vorgesehenen
Volumen und der Bedeutung der Investition für das Land wird entweder vom Exekutivkomitee des Ministerrates oder
von einer Regierungskommission eine Entscheidung getroffen. Dem potenziellen Investoren geht ein Bescheid
innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung zu. Im Fall einer Bewilligung wird eine zeitlich beschränkte
Betriebsgenehmigung erteilt, die verlängerbar ist.
Als Rechtsform sieht das Gesetz Nr. 77 aus dem Jahr 1995 (Gesetz "über ausländische Investitionen") im
Wesentlichen drei Möglichkeiten vor:
Dabei handelt es sich einmal um Gemeinschaftsunternehmen als Aktiengesellschaft nach kubanischem Recht,
wobei gemäß Gesetz beide Anteilshalter, also der ausländische Investor und der kubanische Partner, ihre jeweiligen
Beteiligungsquoten aushandeln. Die vereinbarten Anteile werden in der Genehmigung zur Betriebsaufnahme des
Gemeinschaftsunternehmens festgehalten.
Nach der Gründung des Joint Ventures können die Anteilshalter nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung
wechseln. Gemeinschaftsunternehmen können sowohl auf Kuba als auch im Ausland Büros, Niederlassungen und
Zweigstellen unterhalten. Ebenfalls sind Gemeinschaftsunternehmen befugt, sich im Ausland an weiteren
Unternehmen zu beteiligen.
Als zweite Möglichkeit steht die "Arbeitsgemeinschaft" (Asociación economica contractual) zur Verfügung. Dabei
handelt es sich um die Vereinigung mehrerer Parteien, die gemeinsam ein vertraglich festgelegtes Ziel erreichen
wollen. Jede Partei behält dabei ihre Identität bei und es wird auch keine eigenständige juristische Person
gegründet. Obwohl kein Stammkapital existiert, kann dennoch Kapital gebildet werden, ebenso findet eine
gemeinsame Buch- und Kontoführung statt. Auf Grundlage der Abschlussbilanzen erfolgt dann die Versteuerung.
Genutzt wird diese Rechtsform unter anderem, um die Kooperationsfähigkeit zweier Partner im Vorfeld einer
möglichen Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zu testen.
Als dritte Möglichkeit können rein ausländische Unternehmen gegründet werden, wobei der Investor die
Geschäftsleitung übernimmt. Er erhält alle Rechte und ist für sämtliche Verbindlichkeiten verantwortlich. Der Investor
kann als natürliche und juristische Person innerhalb Kubas agieren. Die einzige für Ausländer zulässige
Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft.
Bei allen drei Gesellschaftsformen muss der ausländischen Gesellschaft im Vorfeld eine Geschäftslizenz als
Grundvoraussetzung erteilt werden. Von ausländischen Investitionen vollständig ausgeschlossen sind nach Artikel
10 des Gesetzes der öffentliche Gesundheits- und Bildungssektor sowie die Streitkräfte.
Kooperationsformen ohne explizite gesetzliche Grundlage kennt die kubanische Rechtspraxis seit 2000 in Form von
Verträgen zur Zusammenarbeit in der Produktion sowie in der Verwaltung von Produktionen oder
Dienstleistungsbereichen. Diesbezügliche Kontrakte werden zwischen einem kubanischen Unternehmen und einer
ausländischen privaten oder juristischen Person ausgehandelt und abgeschlossen.
Dabei beteiligt sich der ausländische Vertragspartner an einer Produktion, unter anderem durch
Technologielieferungen, Finanzierungen und die Übernahme der Verwaltung, oder liefert dafür Ausgangsmaterial
beziehungsweise Halbfertigwaren oder leistet technische Unterstützung. Eine spezielle Form sind Verträge zur
Hotelverwaltung. Dabei übernimmt ein ausländisches Fremdenverkehrsunternehmen die Vermarktung und
Verwaltung eines Hotels, das jedoch im kubanischen Besitz verbleibt. Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein
Honorar vereinbart.
Das Ministerium für Auslandsinvestitionen und wirtschaftliche Zusammenarbeit (Minvec) nannte sechs
Wirtschaftsbereiche, für die ausländische Partner gesucht werden, darunter ausdrücklich auch aus Deutschland.
Dazu gehören der Tourismus (Ausbau der Infrastruktur und Hotelverwaltung), die Metallverarbeitung (Herstellung
von Metallverpackungen und Konserven), der Transport (rollendes Material sowie Verkehrsinfrastruktur), die Suche
und Förderung von Erdöl in Offshore-Feldern, der Bergbau (Nickel, Kupfer, Silber, Zink) sowie die Biotechnologie
(strategische Allianzen zur Vermarktung von Produkten im Ausland sowie Finanzierung und Beteiligung an
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben).
Garantien und Schutz für ausländische Investoren
Ausländische Investitionen sind per Gesetz geschützt. Enteignungen sind nur im Ausnahmefall und gegen
Entschädigung zulässig. Für Gemeinschaftsunternehmen, Arbeitsgemeinschaften und Unternehmen mit vollständig
ausländischem Kapital besteht vor Auslauf der Geschäftslizenz die Möglichkeit zur Verlängerung. Garantiert wird der
freie Gewinntransfer ins Ausland.
Durch den Abschluss des deutsch-kubanischen Investitionsförderungs- und Schutzvertrags 1996 erhielten deutsche
Investoren zusätzliche Sicherheiten. Darüber hinaus hat Kuba 61 weitere internationale Vereinbarungen dieser Art
ratifiziert, die sich auf Investitionen aus 70 Staaten auswirken.
Niederlassungen ausländischer Gesellschaften
Amtliche Stellen in Havanna weisen darauf hin, dass ausländische Gesellschaften mit kubanischen Unternehmen in
Geschäftsbeziehungen stehen können, ohne dafür ein Büro vor Ort unterhalten zu müssen. Dennoch bestehen
legale Möglichkeiten für die Gründung einer Niederlassung. Die gesetzlichen Grundlagen dafür stellen das Dekret
Nr. 206 (1996), das Regelwerk zum Nationalen Register für Niederlassungen und Vertreter ausländischer
Handelsgesellschaften, geführt von der Handelskammer der Republik Kuba, sowie die Resolution Nr. 550 (2001) des
Ministers für Außenhandel dar. Anfang 2007 waren bei der Handelskammer 721 Niederlassungen ausländischer
Unternehmen registriert.
Der Gesetzgeber räumt damit ausländischen Gesellschaften die Möglichkeit ein, die geschäftlichen Interessen des
ausländischen Mutterhauses in Kuba besser wahrnehmen und Geschäfte zielführend abwickeln zu können. Für
diese Zwecke können Niederlassungen die dazu notwendige Infrastruktur unterhalten, wie Büroräume, Personal,
Kommunikationsmittel und Fahrzeuge. Ebenfalls erhalten Niederlassungen Zugang zu Zolllagern, um kubanische
Kunden schneller und zuverlässiger mit Waren zu versorgen. Ist eine Niederlassungsgründung beabsichtigt, erteilt
die juristische Abteilung der Handelskammer der Republik Kuba Auskünfte zu den dafür einzureichenden
Unterlagen, den weiteren Voraussetzungen und den Registrierungsgebühren.
Für eine Registrierung als Niederlassung bei der Handelskammer muss ein ausländisches Unternehmen
beispielsweise über ein Stammkapital von mindestens 50.000 US$ verfügen und auch schon länger als drei Jahre
existieren. Zudem wird ein Nachweis über einen Jahresumsatz von mindestens 500.000 US$ verlangt. Erst nach
Erfüllung aller Voraussetzungen wird darüber befunden, ob ein Eintrag in das Niederlassungsregister erfolgt oder
nicht.
Gleichwohl können sich ausländische Unternehmen durch kubanische Gesellschaften vertreten lassen. Auch in
diesem Fall muss die kubanische Gesellschaft durch das Ministerium für Außenhandel autorisiert worden sein. Mit
dieser Gesellschaft hat das ausländische Unternehmen einen Vertretervertrag abzuschließen. Anschließend erteilt
die kubanische Handelskammer dem kubanischen Unternehmen eine Lizenz, die gleichzeitig vom Eintrag in das
Nationale Register für Niederlassungen und Vertreter ausländischer Handelsgesellschaften zeugt. Gegenwärtig
vertreten drei kubanische Gesellschaften 67 ausländische Unternehmen.
Erste Anlaufstelle für deutsche Unternehmen mit Interesse an einer Niederlassungsgründung ist auf kubanischer
Seite die Handelskammer der Republik Kuba. Nach eigenen Aussagen handelt es sich bei der Kammer um eine
autonome und eigenfinanzierte Institution. Für kubanische Unternehmen ist eine Mitgliedschaft freiwillig. Die
Kammer versteht sich als zentraler Dienstleister für ihre Mitglieder, darüber hinaus für Niederlassungen
ausländischer Gesellschaften sowie für sämtliche Interessenten am Handel mit Kuba.
Ausländische Gesellschaften bekommen bei der Kammer Dienstleistungen aus einer Hand angeboten: Dazu
gehören die Registrierung von Niederlassungen ausländischer Gesellschaften, die Erfüllung zoll- und
steuerrechtlicher Pflichten, die Ingangsetzung notwendiger aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Verwaltungsabläufe
sowie die Ausstellung von Zertifikaten.
Das bei der Kammer eingerichtete Büro für kommerzielle Informationen (Buró de Información Comercial, Bic) bietet
Beratungsdienstleistungen über verschiedene Märkte auf Kuba an und erteilt geschäftspraktische Auskünfte.
Gleichfalls organisiert die Kammer Unternehmerreisen im In- und Ausland, Kooperationsbörsen sowie
Geschäftstreffen und ist ein wichtiger Ausrichter von Messen und Fachausstellungen.
Personalsuche
Bei der Personalsuche ist zu beachten, dass nur Personen eingestellt werden dürfen, die von kubanischen
Arbeitsagenturen oder anderen staatlichen Einrichtungen vermittelt worden sind. Zu den Arbeitsagenturen gehören
die Agencia de Contratación a Representaciones Comerciales (Acorec S.A.) sowie die Empresa Cubana al Servicio
del Extranjero (Cubalse S.A.). Im Vorfeld der Personaleinstellung ist der Agentur ein möglichst detailliertes
Anforderungsprofil zu übergeben. Arbeitgeber haben nach den ersten Einstellungsgesprächen jedoch das Recht,
Kandidaten abzulehnen und Ersatz anzufordern.
Die Entlohnung kubanischer Mitarbeiter erfolgt durch den ausländischen Arbeitgeber nicht auf direktem Wege,
sondern ausschließlich über die Agenturen. Gemäß der gängigen Praxis führt der Arbeitgeber das Bruttogehalt an
die Agentur in konvertierbaren Pesos ab und der kubanische Mitarbeiter erhält von der Agentur anschließend ein
Nettogehalt in kubanischen Pesos ausgezahlt.
Bislang wurde es von staatlicher Seite geduldet, dass ausländische Arbeitgeber ihren kubanischen Mitarbeitern - an
den Agenturen vorbei - monatliche Zuschüsse gewährten, zumeist in konvertierbaren Pesos. Doch zum 1.1.08 trat
die Verordnung 277/2007 des Ministeriums für Finanzen und Preise in Kraft, wonach diese Zusatzeinkünfte von den
Begünstigten gegenüber der Steuerbehörde (Oficina Nacional de Administración Tributaria, Onat) künftig zu
deklarieren und zu versteuern sind.
Dies betrifft alle Kubaner oder Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba, die durch Arbeitsagenturen an
ausländische Unternehmen oder Institutionen, Vertretungen internationaler Organisationen beziehungsweise an
diplomatische Vertretungen vermittelt wurden. Erhoben wird auf diese Zusatzgehälter die Einkommenssteuer, die
sich je nach Höhe des deklarierten Betrags von 10% bis 50% bewegt.
Gewerbliches Eigentum
Kuba garantiert als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) das Recht auf gewerbliches Eigentum. Auf der
Basis der eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde 1995 das Dekret 160 erlassen, wodurch spezielle
Regelung für Anmeldung und Schutz von Patenten für pharmazeutische und chemische Produkte in Kraft traten. Es
folgte 1999 das Dekret 203 zum Schutz registrierter Marken. Die zuständige Behörde ist das Kubanische Büro für
gewerbliches Eigentum (Oficina Cubana de la Propiedad Industrial, Ocpi).
In Havanna existieren mehrere Anwaltskanzleien, die Interessen ausländischer Unternehmen in Fragen des
gewerblichen Eigentums, sowohl administrativ als auch juristisch, vertreten. Anwälte dieser Kanzleien sind Mitglieder
der Interamerican Association of Industrial Property (Asipi), der International Association for the Protection of
Industrial Property (AIPPI). Darüber hinaus nehmen sie an den jährlichen Treffen der International Trade Mark
Association teil.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Das Schiedsgericht für Außenwirtschaft wurde bei der Handelskammer der Republik Kuba per Gesetz Nr. 1184 vom
15.9.65 eingerichtet. Die derzeit gültige Grundlage, auf der das Gericht arbeitet, ist das Gesetz Nr. 1302 aus dem
Jahr 1976 ("über Verfahrensregeln") sowie der Erlass Nr. 6 des Präsidenten der Handelskammer ("über die
Geschäftsordnung des Gerichts und über das Recht auf Schlichtung") aus dem Jahr 1993.
Demnach ist es Aufgabe des Gerichts, Streitfälle, die im Außenhandel zwischen Vertragsparteien aus
unterschiedlichen Ländern oder aus den wissenschaftlich-technischen Beziehungen untereinander entstanden sind,
zu analysieren und zu lösen. Gleiches gilt für zivilrechtliche Auswirkungen. Das Schiedsgericht wird immer dann
aktiv, wenn die Parteien dies vorher für den Streitfall mit einer entsprechenden Klausel vertraglich festgelegt haben,
oder wenn sich beide Parteien schriftlich bei der Streitschlichtung auf die Anrufung des Schiedsgerichts der
kubanischen Handelskammer einigen. Angewendet wird dabei kubanisches Recht.
Investoren und Exporteure können in ihren Verträgen zur Streitschlichtung aber auch andere internationale
Schiedsgerichte (zum Beispiel Madrid) festlegen. Ausländer müssen aber damit rechnen, dass die kubanischen
Geschäftspartner das zu verhindern suchen - schwierige Verhandlungen sind in dieser Frage vorprogrammiert.
Standards und Normen
Zuständig für Standards und Normen ist das Nationale Büro für Standardisierung (Oficina Nacional de
Normalización, NC). Sämtliche Industrienormen und Standards, Eichungen sowie das gesamte Messwesen betten
sich in das Regelwerk des Büros ein. In diesem Zusammenhang bestätigt NC Normen und Standards, zertifiziert
Produkte, realisiert Qualitätskontrollen sowie Eichungen und führt eine entsprechende Dokumentation.
NC ist Mitglied der International Organization for Standardization (ISO), der International Organization of Legal
Metrology (Oiml), des Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) sowie der PanAmerican Standards
Commission (Copant). Technische Normen und Standards sind nicht in jedem Fall obligatorisch und besitzen oft nur
empfehlenden Charakter.
Bankwesen
Die Bank- und Finanzwirtschaft wurde 1997 umstrukturiert und die Aufgaben der Zentralbank (Banco Central de
Cuba, BCC) neu definiert. Seither vergibt BCC Lizenzen zur Gründung von Geschäftsbanken und
Finanzierungsgesellschaften. Aktuell existieren neun Geschäftsbanken, 13 Vertretungen ausländischer Banken und
vier Vertretungen von Finanzierungsgesellschaften.
Bei den Vertretungen ausländischer Banken handelt es sich um folgende Institute: Havin Bank, Netherlands
Caribbean Bank, Internationale Nederlanden Bank N.V. (ING Barings), National Bank of Canada, Banco Bilbao
Vizcaya Argentaria, Banco de Sabadell, Société Générale, Fransabank, Caja de Ahorros y Monte de Piedad de
Madrid, Banque Nationale de Paris, Republic Bank, Caja de Ahorro del Mediterráneo sowie Financiera Océor.
Deutsche Banken sind bei der Finanzierung von Ausfuhren nach Kuba sowie in der Projektfinanzierung
unterschiedlich aktiv. Möglichkeiten und Konditionen sind bei den jeweiligen Geschäftsbanken in Deutschland zu
erfragen. Über langjährige Erfahrungen verfügt die DZ Bank. Dabei handelt es sich um die erste deutsche Bank, die
Rahmenverträge für langfristige Finanzierungen abgeschlossen hat, unter anderem unter Einbeziehung von
Hermes-Deckungen. Ebenfalls spielt die DZ Bank eine aktive Rolle bei den strukturierten Exportfinanzierungen auf
Basis von Gegengeschäften (zum Beispiel Zucker, Nickel), aber auch bei der Finanzierung kurzfristiger
Zahlungsziele.
Hermes-Deckungen wirken sich auf die Entwicklung deutsche Exporte außerordentlich positiv aus, woraus ein
gewisser Wettbewerbsvorteil in dieser spezifischen Frage gegenüber der europäischen Konkurrenz erwächst. Bei
Kreditlaufzeiten von bis zu zwölf Monaten deckt Euler Hermes im Rahmen eines revolvierenden Plafonds von 20
Mio. Euro Einzelgeschäfte im Auftragswert von bis zu 0,5 Mio. Euro.
Bei mittel- bis langfristigen Liefergeschäften können innerhalb eines revolvierenden Deckungsrahmens von 40 Mio.
Euro Einzelgeschäfte von circa 4 Mio. Euro abgesichert werden. Erforderlich ist dazu eine Banksicherheit
beziehungsweise eine Akkreditivbesicherung durch die Banco Exterior de Cuba (BEC). Sicherheiten der Banco
Nacional de Cuba (BNC) akzeptiert Euler Hermes für kurzfristige Lieferungen von bis zu zwölf Monaten.
Nach dem OECD-Länderrisikomodell wurde Kuba in die Länderkategorie sieben (sehr hohes Risiko) eingestuft, was
mögliche Ausweitungen der Risikoabdeckung durch Hermes behindert. Diese Einstufung spiegelt die Bewertung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kubas, der Zahlungserfahrungen und der politischen Lage durch
die OECD insgesamt wider, auch wenn Deutschland, im Gegensatz dazu, recht positive Zahlungserfahrungen mit
Kuba gemacht hat. Dennoch trägt die Bundesregierung der eher negativ geprägten Meinung anderer OECD-Partner
Rechnung, die auf eine Regulierung ihrer Forderungen gegenüber Kuba drängen.
Deutsche Unternehmen können aber Wege suchen, für ihre Projekte Deckungsmöglichkeiten im bestehenden
Rahmen zu mobilisieren. Neben einer Anpassung an die Vorgaben des Hermes-Plafonds kommt insbesondere die
Möglichkeit in Betracht, durch besondere Strukturierungen und Besicherungen Deckungsmöglichkeiten außerhalb
des Plafonds zu ermöglichen. Mitarbeiter der Euler Hermes Kreditversicherung beraten hierzu gerne.
Währungssystem
Seit Ende 2004 herrscht ein duales Währungssystem. Im Umlauf sind der kubanische Peso sowie der konvertierbare
kubanische Peso (CUC). Die Nationalbank hat die Kunstwährung in Umlauf gebracht, um damit den US-Dollar aus
dem Zahlungsverkehr zu verdrängen. Zwar ist dieses Ziel vollständig erreicht worden und der CUC ist als
komplementäres Zahlungsmittel auf allseitige Akzeptanz gestoßen. Doch hat das Land dafür einen hohen sozialen
Preis bezahlt.
Das Konsumklima wird durch die relativ geringen Durchschnittsgehälter getrübt, die in nationalen Pesos ausgezahlt
werden. Importierte Konsumartikel sowie einige der eingeführten Nahrungs- und Genussmittel werden im
Einzelhandel in der Regel nur gegen CUC verkauft. Zwar sind Kubaner berechtigt, nationale Pesos gegen CUC
einzutauschen. Doch geschieht dies zu ungünstigen Wechselkursen (24 nationale Peso gegen 1 CUC), wodurch die
ohnehin bescheidenen Einkommen weiter zusammenschmelzen.
Als Stimulus zahlen einige Institutionen und Unternehmen ihren Mitarbeitern in Abhängigkeit vom Arbeitsergebnis
einen Bonus in CUC aus. Auch erhalten statistisch gesehen 57% der Bevölkerungen Valutaüberweisungen von
nahen Verwandten aus dem Ausland, mehrheitlich aus den USA, und bessern damit ihre Einkommen auf.
Deutsche Institutionen zur Handelsförderung
Zuständig für die Außenwirtschaftsförderung auf Bundesebene sind das Wirtschaftsreferat der Deutschen Botschaft,
die Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (ZAKK) sowie die
Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai). Die Deutsche Botschaft ist in Havanna ansässig. Die ZAKK agiert von
Guatemala aus und die bfai, mit Stammsitz in Köln, unterhält ein Korrespondentenbüro in Mexiko-Stadt mit
Zuständigkeit für Kuba.
Anlaufpunkt für deutsche Unternehmensvertreter vor Ort ist die Deutsche Botschaft. Das Wirtschaftsreferat bietet
Erstberatungen an und stellt aktuelle geschäftspraktische, wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Informationen
bereit. Im Rahmen der personellen Kapazitäten beantwortet das Wirtschaftsreferat schriftliche oder telefonisch
gestellte Anfragen deutscher Unternehmen.
Des Weiteren flankiert und unterstützt die Botschaft Aktivitäten deutscher Unternehmen. Maßgeblich ist die
Deutsche Botschaft bei der Organisation und Betreuung von Unternehmerreisen auf Bundes- und Landesebene
beteiligt. Gleiches gilt für Messen mit einer offiziellen deutschen Beteiligung.
Die Deutsch-Regionale Industrie-und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (ZAKK) ist Teil des
weltweiten Netzes von AHKn, Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft. Aufgabe der
Auslandshandelskammer ist die Förderung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Ländern der Region.
In diesem Zusammenhang verfolgt die ZAKK aufmerksam die wirtschaftliche Entwicklung Kubas und pflegt Kontakte
zu den relevanten staatlichen kubanischen Stellen. Im Unterschied zu vielen anderen Ländern hat die
Auslandshandelskammer auf Kuba kein eigenes Büro. Daher erfolgt bei der Wahrung deutscher Handels-,
Wirtschafts- und Unternehmensinteressen eine enge Kooperation und Abstimmung mit der Deutschen Botschaft.
Im Jahr 2007 führte die ZAKK zusammen mit der Handelskammer der Republik Kuba und dem kubanischen
Ministerium für Basisindustrie eine deutsch-kubanische Konferenz zum Thema "Erneuerbare Energien in Kuba"
durch, die auf großes Interesse stieß. Im Anschluss fand eine Kooperationsbörse statt. Vertreter von Unternehmen
aus Deutschland und Mexiko stellten dem kubanischen Fachpublikum neueste Lösungen und Technologien vor und
knüpften Kontakte zu potenziellen Kunden. Weitere Veranstaltungen zum Thema erneuerbare Energien werden
folgen.
Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), eine Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (BMWi), informiert umfassend über die aktuelle Wirtschaftsentwicklung auf Kuba sowie über die
gesetzlichen, steuer- und zollrechtlichen Rahmenbedingungen. Damit sollen vor allem kleinen und mittleren
deutschen Unternehmen Vorfeldentscheidungen zu Geschäftsaktivitäten auf Kuba erleichtert werden. Bei der
Informationsgewinnung stützt sich die bfai auf mehrere Quellen, unter anderem auf Recherchen ihres
Korrespondenten vor Ort sowie auf Ausarbeitungen der deutschen Botschaft. Schriftliche oder telefonische Anfragen
deutscher Unternehmen zu Kuba beantwortet die Zentrale in Köln in enger Zusammenarbeit mit dem
bfai-Korrespondenten in der Region.
Auf Länderebene unterhalten der Freistaat Bayern sowie Hessen eigene Infrastrukturen zur
Außenwirtschaftsförderung. So wurde zur Förderung der bayerischen Exportwirtschaft eine Auslandsrepräsentanz in
Form eines Regionalbüros mit Sitz bei der Deutsch-Mexikanischen Auslandshandelskammer (Camexa) in
Mexiko-Stadt eingerichtet. Das Regionalbüro steht bayerischen Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung
und leistet bei der Erschließung von Märkten oder beim Auf- und Ausbau von Vertriebsstrukturen auf Kuba
Unterstützung.
Firmen aus Hessen werden in Havanna durch einen Kooperationsbeauftragten unterstützt, der im Auftrag des
hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung handelt. Im Mittelpunkt stehen dabei laut
Ministerium die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen beim Markteintritt und der Geschäftsentwicklung auf
Kuba.
Kontaktanschriften
Deutsche Stellen zur Wirtschafts- und Handelsförderung:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Havanna
Ansprechpartner: Dr. Volker Pellet, Lilli Blumhardt
Calle 13 No. 652 esquina a B
Vedado, La Habana
Tel.: 0053 7/833 25 39, -833 25 69, Fax: -833 15 86
Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Havanna
Tel: 0053 7/833 31 88, Fax: -833 15 86
Internet: www.havanna.diplo.de
Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (ZAKK)
Ansprechpartner: Johannes Hauser, Maria Olga Brauns
15 calle 3-20 zona 10
Edificio Centro Ejecutivo oficina 403
01010 Guatemala-Stadt, Guatemala
Tel.: 00502/23 67 55 52, -23 85 00 43, Fax: -23 33 70 44
E-Mail: [email protected], Internet: www.ahkzakk.com/guatemala
Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)
Ansprechpartnerin: Jutta Kusche
Agrippastr. 87-93
50676 Köln
Tel.: 0221/20 57-419, Fax: -20 57-212
E-Mail: [email protected], Internet: www.bfai.de
Kooperationsbeauftragter des Landes Hessen für Kuba
Jürgen Nicklaus Calle 190#2103, Casa 42 Cubanacan, Playa La Habana, Kuba Tel.: 0053 7/208 90 45, Fax: -208 94
74 E-Mail: [email protected], Internet: www.wirtschaft.hessen.de
Auslandsrepräsentanz des Freistaates Bayern
c/o Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (Camexa) Ansprechpartner: Dr. Wilhelm Boucsein
Av. Santa Fé 170, Piso 1 Oficina 4-10, Col. Lomas de Santa Fé 01210 México D.F., Mexiko Tel.: 0052 55/15 00 59
00, Fax: -15 00 59 10 E-Mail: [email protected], Internet: www.stmwivt.bayern.de/aussenwirtschaft
Kubanische Stellen zur Wirtschafts- und Handelsförderung:
Handelskammer der Republik Kuba
Cámara de Comercio de la República de Cuba
Ansprechpartnerin: Lourdes Morell Santos
Calle 21 no. 661 esquina a calle A
Vedado, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/837 51 15, -830 35 09
E-Mail: [email protected], Internet: www.camaracuba.cu
Botschaft der Republik Kuba in Deutschland
Ansprechpartner: Roberto Infante
Stavangerstraße 20, 10439 Berlin Tel.: 030/44 73 70 81, Fax: -916 45 53 Email: [email protected],
Internet: http://emba.cubaminrex.cu/alemaniaal
Zentrum zur Förderung des Außenhandels auf Kuba
Centro para la Promoción del Comercio Exterior de Cuba
Infanta No. 16, 2do. Piso
Vedado, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/838 04 28, -838 04 60, Fax: -833 22 20
E-Mail: [email protected], Internet: www.cepec.cu
Agenturen zur Personalvermittlung:
Agencia de Contratación a Representaciones Comerciales (Acorec S.A.)
Calle 5ta. Avenida 4003 entre 40 y 42
Miramar, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/204 11 75, -204 11 76
CUBALSE
Corporación de Comercio y Servicios Cubalse, S.A.
Calle 3ra. entre C y Final
La Puntilla, Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/201 23 00, Fax: -204 22 82
Messegesellschaften:
Handelskammer der Republik Kuba
Cámara de Comercio de la República de Cuba
Dirección de Ferias y Exposiciones
Tel.: 0053 7/833 67 35, -835 68 17, 835 68 18, Fax: -837 51 16
E-Mail: [email protected]
Pabexpo (richtet Messe Fihav aus)
Calle 17 entre 174 y 190
Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/271 07 58, -271 66 14, Fax: -271 90 65
E-Mail: [email protected], Internet: www.cpalco.com
Handelsagenten (Unternehmen, die ausländische Firmen vertreten):
Representaciones Platino S.A.
Calle 16 No. 504 entre 5 y 7
Miramar, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/204 63 49, -204 78 22, Fax: -204 40 62
E-Mail: [email protected]
Representaciones Culturales S.A. (Recsa)
Calle 158 No. 318 entre 3B y 3A
Náutico, La Habana, Kuba
Tel.: 00537/208 93 20, Fax: -208 66 21
E-Mail: [email protected]
Take-Off International AG
Calle 15 No. 654 entre A y B
Vedado, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/833 36 27, -833 36 28
E-Mail: [email protected]
Institutionen, zuständig für ausländische Investitionen:
Ministerium für ausländische Investitionen und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Ministerio para la Inversión Extranjera y la Colaboración Económica (Minvec)
Ansprechpartnerin: Edcy Aguiar Fernández
Calle 1ra. Exquina a 18
Miramar, Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/20 26 44 44, Fax: -204 34 96
E-Mail: [email protected], Internet: www.minvec.cu
Direktion zur Evaluierung und Verwaltung von Investitionsvorhaben
Dirección de Evaluación y Gestión de Proyectos de Inversión (Minvec/Degpi)
Ansprechpartnerin: Lourdes González Sánchez
Calle 22 No. 318 entre 3 y 5
Miramar, Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/206 14 71, -202 22 33, Fax: -204 21 05
E-Mail: [email protected], Internet: www.cpi-minvec.cu
Behörde, zuständig für gewerbliches Eigentum:
Kubanisches Büro für gewerbliches Eigentum
Oficina Cubana de la Propiedad Industrial (OCPI)
Calle Picota No. 15 e/ Luz y Acosta
Habana Vieja, La Habana, Kuba. Tel.: 0053 7/862 43 79, -862 43 95, Fax: -866 56 10 E-Mail: [email protected], Internet:
www.ocpi.cu
Auf gewerbliches Eigentum spezialisierte Anwaltskanzleien:
Lex S.A. Agentes de Propiedad Industrial
Avenida 1ra No. 1001 esquina a 10
Miramar, Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/204 90 03, Fax: -204 95 33
E-Mail: [email protected], Internet: www.lex-sa.com
Bufete Internacional
Avenida 5ta No. 16202 esquina a 162
Miramar, Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/204 67 49, Fax: -204 67 50
E-Mail: [email protected]
Claim S.A.
Lamparilla No. 2, Lonja del Comercio, oficina 6
La Habana Vieja, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/866 07 43, Fax: -866 07 46
E-Mail: [email protected]
Consultoría Jurídica Internacional
Calle 16 No. 314 entre Ave. 3ra y 5ta
Miramar, Playa, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/204 24 90, Fax: -204 23 03
Bufete de Servicios Especializados
Calle 23 esquina a J
Vedado, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/832 68 13, Fax: -833 21 59
E-Mail: [email protected]
Behörde für Normen und Standards:
Nationalbüro für Standardisierung
Oficina Nacional de Normalización (NC)
Calle E No. 261 esquina a 13
Vedado, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/830 08 25, Fax: -836 80 48
E-Mail: [email protected]
Kubanische Banken (im Zusammenhang mit Hermesdeckungen):
Zentralbank
Banco Nacional de Cuba (BNC)
Aguiar 456 entre Amargura y Lamparilla
La Habana Vieja, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/862 88 96, -866 95 12, Fax: -866 93 90
Außenhandelsbank
Banco Exterior de Cuba (BEC)
Calle 23 No. 55 esquina a P
Vedado, La Habana, Kuba
Tel.: 0053 7/838 07 95, -838 06 85, Fax: -835 31 91
Ausgewählte deutsche Banken zur Handels- und Projektfinanzierung:
DZ Bank Global Structured Finance
Ansprechpartner: Helmut Müller
Platz der Republik
60265 Frankfurt/Main
Tel.: 069/74 47 27 23, Fax: -74 47 73 74
E-Mail: [email protected]
Dresdner Bank
Ansprechpartnerin: Agnes Vargas
Juergen-Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt/Main
Tel.: 069/71 36 24 16, Fax: -71 36 70 29
E-Mail: [email protected]
Bayerische Hypo- und Vereinsbank
Ansprechpartnerin: Eveline Berger
Postfach, 80311 München
Tel.: 089/37 82 56 73
E-Mail: [email protected]
Commerzbank
Ansprechpartner: Thomas Krieger
Kaiserplatz
60311 Frankfurt/Main
Tel.: 069/13 62 48 29
E-Mail: [email protected]
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
Ansprechpartner: Sabine Tewele, Matthias Holst
Friedensallee 254
22763 Hamburg
Tel.: 040/88 34 90 84 (Tewele), -88 34 90 54 (Holst), Fax: -88 34 77 44
E-Mail: [email protected], Internet: www.eulerhermes.com
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