Regelwerk_13_06

Transcrição

Regelwerk_13_06
Kabeltechnik
Regelwerk
13
06.01
LEIT- UND SICHERUNGSTECHNIK//
Kabeltechnik
Stand 12.10.2015
Gilt im gesamten Bereich der ÖBB-Infrastruktur AG
13.06.01
Kabeltechnik
Impressum
Impressum
ÖBB-Infrastruktur AG
1020 Wien, Praterstern 3
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck auch auszugsweise und mittels elektronischer Hilfsmittel verboten
Im Selbstverlag der ÖBB-Infrastruktur AG
Klassifizierungsstufe: Öffentlich
Stand 12.10.2015
Seite 2 von 125
13.06.01
Änderungsverzeichnis
Kabeltechnik
Lfd. Nr.
Änderungen gem.
Zahl
Gültig ab
Überführung in die neue Regelwerksstruktur
Zusätzlich
Überarbeitete Auflage
28.05.2014
Einarbeitung von Sicherungstechnischen Verfügungen
Neues Layout
1
2
Gegenstand
BL-STA-6505-965-15
Stand 12.10.2015
Diverse Korrekturen in den Kapiteln
1.2.1, 1.5.1.1, 1.5.1.2, 1.5.2.2, 2.7 und 4.4
01.12.2015
Seite 3 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Inhalt
1
Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel
und technische Bestimmungen ................................... 7
1.1
1.13
1.14
Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger
Verseilung ........................................................................................ 7
Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in
sternvierer Verseilung ..................................................................... 9
Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen ............................ 11
Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz ................. 13
Sicherungskabel für die PZB ........................................................ 15
Linienleiterkabel für die LZB ......................................................... 19
Hybridkabel für Monitorkabelverbindung .................................... 21
Lichtwellenleiterkabel für die Monitorkabelverbindung.............. 22
Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragung.. 23
Sicherungskabel für provisorische (oberirdische) Verlegung ... 24
ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Trog- bzw.
Erdverlegung ................................................................................. 25
ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur
Schienenfußverlegung .................................................................. 27
ETCS - Loopkabel .......................................................................... 29
Schienenfußverkabelung .............................................................. 29
2
Anwendung der Kabel .............................................. 30
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
Sicherungskabel zu Einrichtungen mit Stellentfernung > 6 km . 30
Sicherungskabel in Sonderausführung ....................................... 30
Kabel für Signale und EK-Straßensignale.................................... 31
Kabel für Weichenantriebe (Kabelverteiler) ................................. 31
Kabel zum Zungen- bzw. Herzantrieb sowie Endlagenprüfer und
elektrischen Sperrschuh ............................................................... 34
Kabel für EK-Fernüberwachungen, zu Anschlusskästen für
Gleisstromkreise, Schienenkontakten, Impulsgebern und
Fahrzeugsensoren ......................................................................... 34
Kabel zu den Gleismagneten der PZB.......................................... 34
Linienleiterkabel zur Verlegung zwischen den Schienen (LZB) . 34
Schaltkabel (Leitungsführung im Gebäude) ................................ 34
Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz ................. 35
Hybridkabel .................................................................................... 36
Monitorkabel in Lichtwellenleiterausführung .............................. 36
Lichtwellenleiterkabel.................................................................... 36
ETCS - Kabel .................................................................................. 36
Schienenfußkabel .......................................................................... 36
3
Kabelplanung............................................................ 37
3.1
3.2
3.3
Grundlagen für die Kabelplanung ................................................ 37
Kabelplanung konkret ................................................................... 37
Nummerierung der Kabel .............................................................. 40
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
2.6
Stand 12.10.2015
Seite 4 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Inhalt
4
Lieferung & Lagerung ............................................... 46
4.1
4.2
4.3
4.4
Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel .................. 46
Lagerung ........................................................................................ 53
Fassungsvermögen von Kabeltrommeln ..................................... 54
Abmessungen und Gewichte für Sicherungskabel ..................... 56
5
Kabelverlegung......................................................... 60
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
Verlegung bzw. Einziehen ............................................................. 60
Maximal zulässige Zugkräfte ........................................................ 60
Maschinelles Verlegen .................................................................. 60
Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ........... 60
Straßengrundbenützung ............................................................... 60
Normen, Vorschriften und Dokumente ........................................ 61
Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ........... 62
Reserven, Aushub, Krümmungsradius ........................................ 64
Kabelmarken für die Leit- u. Sicherungstechnik ......................... 65
Betonsockel für Kabelmarken der Leit- u. Sicherungstechnik ... 66
6
Kabeltrassen............................................................. 67
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
Allgemein ....................................................................................... 67
Vorkehrungen gegen Fremdbeeinflussungen ............................. 67
Rohrzugtrassen ............................................................................. 68
Rohrzugtrasse bei Befestigung von Verkehrsflächen
(Ladestraßen, Bahnsteige, usw.) .................................................. 68
Trogtrassen .................................................................................... 69
Erdverlegungen ............................................................................. 69
Kabeleinführung in Gebäuden ...................................................... 70
Räume für Kabelabschlüsse ......................................................... 70
Brandabschottung ......................................................................... 70
Bauausführung der Kabeltrassen................................................. 71
7
Kabelmontage .......................................................... 75
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
Adernzählweise.............................................................................. 75
Kabelaufschaltung......................................................................... 77
Muffen............................................................................................. 79
Erdung des Cu-Kabelschirmes ..................................................... 80
Kabelendverschluss ...................................................................... 86
Kabelmuffen ................................................................................... 89
Montage Kupferschirmung ........................................................... 93
PZB-Gleiskreuzung (Indusigleiskreuzung) .................................. 94
Kabelaufschaltpunkte.................................................................... 94
Stand 12.10.2015
Seite 5 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Inhalt
8
Planunterlagen ......................................................... 95
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
8.10
8.11
Kabellageplan – KL ........................................................................ 95
Kabelspinne – KSP ........................................................................ 95
Kabeltabelle – KT ........................................................................... 95
Kabellageübersichtsplan – KLÜ ................................................... 96
Kabelschachtübersicht – KSÜ ...................................................... 96
Rohrzugtabelle – RT ...................................................................... 96
Kabelendverschlussübersicht – KEV ........................................... 96
Kabeltrennklemmenbelegungsblatt – KLTR ................................ 96
Bildzeichen für Kabellagepläne .................................................... 97
Beispiele für Planunterlagen....................................................... 100
Künstliche DNA............................................................................ 110
9
Kabelmessung ........................................................ 111
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
Elektrische Werte für Sicherungskabelanlagen ........................ 111
Isolationswiderstand - Grenzwert ............................................... 111
Annahmemessung ....................................................................... 112
Wiederkehrende Prüfungen ........................................................ 112
Kabel – Messprotokoll ................................................................. 113
Abbildungsverzeichnis ..................................................... 114
Abkürzungsverzeichnis .................................................... 116
Kabelanforderungen der jeweiligen Stellwerke
(inkl. Eisenbahnkreuzung) ...................................... 118
Siemens allgemein .................................................................................. 118
Thales allgemein ..................................................................................... 120
SMC86 & Elektra ..................................................................................... 121
VGS80 ...................................................................................................... 122
KGS93 ...................................................................................................... 123
SpDrL ...................................................................................................... 124
Stand 12.10.2015
Seite 6 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische
Bestimmungen
1.1
Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung
ÖVE – K 10/1994 (ÖVE – K 10/1974, Entw. ÖVE – K 10/10. Fassung 6.95)
1.1.1
Aufbau
Typ:
S - 2Y 2Y B Y oder S - Y Y B Y
Abbildung 1: Sicherungskabel in adriger Verseilung nach ÖVE K10
Y
2Y
=
=
Stand 12.10.2015
Polyvinylchlorid (PVC)
Polyethylen (PE)
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Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.1.2
Technische Daten
(Auszüge aus Bestimmungen: ÖVE – K 10/10. Fassung 6.95)
Definition des Kabelkurzzeichens:
Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung / Mantel / ggf. Schirm / ggf. Bewehrung /
Schutzhülle / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / Leiteraufbau / ggf. Zusatzangaben;
z.B.:
S - 2Y 2Y B Y 20x0,75 RE; oder: S - 2Y 2Y C B 2Y 100x1,5 RE (J0,65) HD
Nennquerschnitt der
Kupferleiter (mm²)
max. Aderwiderstand (Ω/km)
max. Betriebskapazität
(nF/km)
max. zulässige
Betriebsspannung (V)
max. zulässige 50 Hz
Prüfspannung (V)
min. Isolationswiderstand
(MΩ x km)
min. Reduktionsfaktor rK
(50-250 V/km, 16 2/3 Hz)
0,75
1,5
2,5
4,0
6,0
10
16
25
24,5
12,1
7,28
4,56
3,03
1,83
1,15
0,727
100
120
-
400
800
2500
3500
5000
wahlweise: 0,65 / 0,5 / 0,35
5 / 10 / 15 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100
Einschränkung: 4 mm² und 6 mm² bis 30 Adern, ab
10 mm² bis 4 Adern
Ader: natur / Zählader: blau / Mantel: schwarz (grau wenn
Farb-Kennzeichnung
außenliegend) / Schutzhülle: grau
Signierung
Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und Laufmeter
zul. Temperaturbereich des Kabels,
Beim Verlegen
Vor und nach dem
Mantel/Schutzhülle besteht aus
(°C)
Verlegen (°C)
PVC
-5 bis +50
-30 bis +60
PE oder HDPE
-20 bis +50
-30 bis +60
K25
-25 bis +50
-25 bis +60
kältebeständigem
PVC
K35
-35 bis +50
-35 bis +60
Adernanzahl
(ÖBB-Festlegung)
Stand 12.10.2015
Seite 8 von 125
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.2
Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in sternvierer Verseilung
ÖVE – K 11/1994 (ÖVE – K 11/1974 und ÖVE – K 11a/1981, ÖVE – K 11/4. Fassung 6.95)
1.2.1
Aufbau
Typ:
S - 2Y 2Y B Y oder S - 2Y 2Y C B Y lt. ÖVE-K11/1974
S - 2Y 2Y B 2Y lt. ÖVE K11/4, Fassung 6.95 S - 2Y 2Y B Y 3x4x0.9
Abbildung 2: Sicherungskabel in sternvierer Verseilung nach ÖVE K11
Adernkennzeichnung (hier 1, 2 und 3):
Stamm I
Ader 1 natur 2Y
=
Stamm I
Ader 2 rot
Y
=
Stamm II
Ader 3 grün
HD
=
Stamm II
Ader 4 blau
Polyethylen (PE)
Polyvinylchlorid (PVC)
High Density PE
Kennzeichnung des Zählvierers: Stamm I Ader 1 schwarz
Für Ortssteuerung:
S - 2Y 2Y B Y
(Cu-Ader ø: 0,8 mm)
Für Fernsteuerung:
S - 2Y 2Y B Y
(Cu-Ader ø: 0,9 oder 1,4 mm)
Für Fernsteuerung mit Induktionsschutz:
S - 2Y 2Y C B Y
(Cu-Ader ø: 0,9 oder 1,4 mm)
Zählrichtung: Kabelanfang im Uhrzeigersinn, Kabelende entgegen dem Uhrzeigersinn
Kennzeichnung der Schutzhülle (K11/1974):
grau mit weißen Längsstreifen S - 2Y 2Y B Y
grau mit roten Längsstreifen
S - 2Y 2Y B Y
grau mit grünen Längsstreifen S - 2Y 2Y C B Y
Stand 12.10.2015
(Ader 0,8 mm ø)
(Ader 0,9 oder 1,4 mm ø)
(Ader 0,9 oder 1,4 mm ø)
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Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.2.2
Technische Daten
(Auszüge aus Bestimmung: ÖVE – K 11/4. Fassung 6.95)
Definition des Kabelkurzzeichens:
Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung PE / Mantel PE / ggf. Schirm / Bewehrung /
Schutzhülle (PVC, PE, HDPE) / Viereranzahl x 4 x Leiterdurchmesser / ggf. Zusatzangaben (z.B.:
Reduktionsfaktor 0,65) High Density Polyethylen
Bsp.: S-2Y2YBY 10x4x0,9; S-2Y2YCB2Y 20x4x1,4 (J0,65) HD
* Für 5% der Messwerte, jedoch min. zwei Werte, sind Überschreitungen bis 800 pF zugelassen. Für 95% max. 400 pF
Nenndurchmesser der Kupferleiter (mm)
max. Schleifenwiderstand (Ω/km)
max. Betriebskapazität (nF/km)
max. kapazitive Kopplungen (pF/300 m)
mittelw. Kapazitive Kopplungen
(pF/425 m)
max. zulässige Betriebsspannung (V)
max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V)
min. Isolationswiderstand (MΩ x km)
min. Red.-Faktor rK
2
(50-250 V/km, 16 /3 Hz)
Viereranzahl
Farb-Kennzeichnung
Signierung
zul. Temperaturbereich des Kabels,
Mantel / Schutzhülle besteht aus
PVC
PE oder HDPE
Stand 12.10.2015
0,8
73,2
0,9
1,4
1,8
56,6
23,4
14,1
42 (100%) / 38 (75%)
k1: 800 (400 95%) *
k1: 185
k9-12: 300
k9-12: 170 / 75 / 35
e1,e2: 800
e1,e2: 550
k1: 70
e1,e2: 200
250
2500
10000
wahlweise: 0,65 / 0,5 / 0,35
1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 7 / 10 / 15 / 20 / 25
Einschränkung: 0,8 mm bis 5 Vierer
Vierer Aderfarben: natur (schwarz wenn Zählvierer), rot,
grün, blau / Mantel: schwarz / Schutzhülle: grau
Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und
Laufmeter
Vor und nach dem Verlegen
Beim Verlegen (°C)
(°C)
-5 bis +50
-30 bis +60
-20 bis +50
-30 bis +60
Seite 10 von 125
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.3
Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen
ÖVE – K 12/1978
1.3.1
Aufbau
Typ:
S – YY 30x1 nach ÖVE-K12/1978
Abbildung 3: Schaltkabel für ESA nach ÖVE K12
Adernkennzeichnung:
blau
gelb
grün
braun
schwarz
weiß – blau
weiß – gelb
weiß – grün
weiß – braun
weiß – schwarz
bl
ge
gn
br
sw
wsbl
wsge
wsgn
wsbr
wssw
Ausführungen:
S-YY 20x0,6
S-YY 30x0,6
S-YY 60x0,6
S-YY 10x1,0
S-YY 30x1,0
Mehrere blaue Adern in der gleichen Lage:
1. Ader statt blau  weiß
Stand 12.10.2015
Seite 11 von 125
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.3.2
Technische Daten
(Auszüge aus Bestimmungen: ÖVE – K 12/1978)
Definition des Kabelkurzzeichens:
Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung / Mantel / Aderanzahl x Leiterdurchmesser /
Leiteraufbau / ggf. Zusatzangaben;
Bsp:
S-YY 60x0,6 oder: S-YY 30x1,0
Definitionen laut ÖVE-K12
Nenndurchmesser des
0,6
1,0
Kupferleiters (mm)
max. Aderwiderstand (Ω/km)
65,9
23,3
max. zulässige
250
400
Betriebsspannung (V)
max. zulässige 50 Hz
2500
Prüfspannung (V)
min. Isolationswiderstand
500
(MΩ x km)
Adernanzahl
10 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100
Farb-Kennzeichnung
siehe Aufbau
Signierung
Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und Laufmeter
zul. Temperaturbereich des Kabels,
Beim Verlegen
Vor und nach dem
Mantel/Schutzhülle besteht aus
(°C)
Verlegen (°C)
PVC
0 bis +50
-20 bis +70
Stand 12.10.2015
Seite 12 von 125
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.4
1.4.1
Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz
Aufbau
• Wahlweise 4 Stk. S - YY 30x0,6, Mantelfarbe Kabel Nr. 1 RAL 7001 Kabel Nr. 2-4 RAL 7035 oder
1+6 Stk. S - YY 20x0,6, Mantelfarbe Kabel Nr. 1-2 RAL 7001 Kabel Nr. 3-7 RAL 7035
• Mindestens 1 Lage Kunststoffband überlappend, in Längsbedeckung aufgebracht
• Beilage eines Reißfadens mit entsprechender Festigkeit und Kraftschluss gegen Ausziehen zum Auftrennen
des 2. Mantels
• 2. Mantel aus Polyvinylchlorid (PVC), Nennwanddicke 1,4 mm gem. ÖVE K 23
• 1 Lage Stahlband 25x0,3 gem. ÖVE K10
• Schutzhülle aus Polyvinylchlorid gem. ÖVE K10 mit längslaufenden schwarzen Streifen (Breite 3-5 mm).
Adernkennzeichnung:
blau
gelb
grün
braun
schwarz
weiß – blau
weiß – gelb
weiß – grün
weiß – braun
weiß – schwarz
bl
ge
gn
br
sw
wsbl
wsge
wsgn
wsbr
wssw
Ausführungen:
S - X(YY)Y B Y 4x(30x0,6)
S - X(YY)Y B Y 7x(20x0,6)
Mehrere blaue Adern in der gleichen Lage:
1. Ader statt blau  weiß
Stand 12.10.2015
Seite 13 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
1.4.2
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
Technische Daten
Typ:
S-X(YY)YBY
Definition des Kabelkurzzeichens:
Sicherungskabel /- / Sonderausführung / (Schaltkabel) / 2. Mantel PVC / Bewehrung / Schutzhülle PVC /
Kabelanzahl / x / (Aderanzahl x Leiterdurchmesser)
ÖBB-Ausführungen:
S - X(YY) Y B Y 4x(30x0,6)
S - X(YY) Y B Y 7x(20x0,6)
Definitionen laut ÖVE-K12
Nenndurchmesser des Kupferleiters
0,6
1,0
(mm)
max. Aderwiderstand (Ω/km)
65,9
23,3
max. zulässige Betriebsspannung (V)
250
400
max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V)
2500
min. Isolationswiderstand (MΩ x km)
500
Adernanzahl
10 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100
Farb-Kennzeichnung
siehe Aufbau
Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und
Signierung
Laufmeter
zul. Temperaturbereich des Kabels,
Beim Verlegen
Vor und nach dem
Mantel/Schutzhülle besteht aus
(°C)
Verlegen (°C)
PVC
0 bis +50
-20 bis +70
Stand 12.10.2015
Seite 14 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
1.5
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
Sicherungskabel für die PZB
(Indusi-Kabel)
1.5.1
1.5.1.1
PZB-Kabel Variante 1
Aufbau
Typ:
S – X 2Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) K35
Abbildung 4: Sicherungskabel für die PZB
Kabelaußendurchmesser maximal 14,5 mm
RSchleife = max. 101 Ω/km
C
= max. 32 nF/km
Stand 12.10.2015
Seite 15 von 125
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.5.1.2
Technische Daten
Leiter:
2
Leiternennquerschnitt 0,38 mm , Drahtdurchmesser 0,20 mm.
Leiterisolierung:
Polyethylen (PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten.
Verseilung:
Sternvierer
Stamm I: Isolierhülle weiß oder natur
Stamm II: Isolierhülle rot
PE-Trense als Beilauf; Bewicklung mit geeigneter, nichthygroskopischer Folie.
Mantel:
Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,8 mm, schwarz.
Bewehrung:
1 Lage blankes Stahlband (15 x 0,3 mm). Fuge etwa 2-3 mm.
Schutzhülle:
Polyurethan (PU, DIN-Kurzzeichen PUR), Nennwanddicke 1,4 mm
Äußere Kennzeichnung:
gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe.
Kabel-Außendurchmesser:
max. 14,5 mm
Vibrationsbeständigkeit:
Prüfanordnung: Waagrechte Einspannung des Kabels; Distanz 220 mm zu dem fiktiven Ausgangspunkt (yAchse). Senkrechte, bewegbare Einspannung des Kabels mit Richtung nach unten; Distanz 151,5 mm
zwischen dem Einspannpunkt und dem fiktiven Ausgangspunkt (x-Achse). Bewegung der senkrechten
Einspannung in Richtung der x-Achse mit einem Hub von 11,5 mm und einer Frequenz von 15 Hz.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl bei einer Temperatur von ca. 23 °C als auch von -25 °C nach 22
Millionen Zyklen kein Draht gebrochen ist.
Zulässiger Temperaturbereich des Kabels:
-35 °C bis +70 °C
Elektrische Werte (bei 20 °C):
Schleifenwiderstand max. 101,0 Ω/km
Isolationswiderstand mind. 1.000 MΩ x km
Stammkapazität max. 32 nF/km bei 800 Hz
Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V
Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die
Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß.
1.5.1.3 Anwendung
System:
PZB 1000 Hz
PZB 500 Hz
PZB 2000 Hz bzw. 2000 Hz/70
PZB 1000/2000 Hz
Stand 12.10.2015
max. Kabellänge:
350 m
310 m
175 m
47 m
Seite 16 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1.5.2 PZB-Kabel Variante 2 (kapazitätsreduziert, für größere Stellentfernungen)
Dieses Kabel ist zurzeit noch in der Erprobungsphase.
1.5.2.1
Aufbau
Typ:
S – X 0 Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 F (0,20) K35
Abbildung 5: Sicherungskabel für die PZB, kapazitätsreduziert
Normaler Außendurchmesser: 17,9 mm
Maximaler Außendurchmesser: 18,5 mm
max. 101 Ω/km
RSchleife:
C:
max. 20,5 nF/km bei 800 Hz
Stand 12.10.2015
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Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.5.2.2
Technische Daten (Fa. G&G)
Leiter:
2
Leiternennquerschnitt 0,38 mm , Drahtdurchmesser 0,20 mm.
Leiterisolierung:
Zell-Polyethylen (Zell-PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten, min. 2,0 mm.
Verseilung:
Sternvierer
Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur
Stamm II: Isolierhülle rot
PE-Trense als Beilauf; Bewicklung mit geeigneter,
nichthygroskopischer Folie.
Mantel:
Polyethylen (PE), Nennwanddicke: min. 1,6 mm, schwarz.
Bewehrung:
1 Lage blankes Stahlband (15 x 0,3 mm). Fuge etwa 2-3 mm.
Schutzhülle:
Polyurethan (PU, DIN-Kurzzeichen PUR), Nennwanddicke 1,4 mm.
Äußere Kennzeichnung:
gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe.
Kabel-Außendurchmesser:
max. 18,5 mm
Vibrationsbeständigkeit:
Prüfanordnung: Waagrechte Einspannung des Kabels; Distanz 220 mm zu dem fiktiven Ausgangspunkt (yAchse). Senkrechte, bewegbare Einspannung des Kabels mit Richtung nach unten; Distanz 151,5 mm
zwischen dem Einspannpunkt und dem fiktiven Ausgangspunkt (x-Achse). Bewegung der senkrechten
Einspannung in Richtung der x-Achse mit einem Hub von 11,5 mm und einer Frequenz von 15 Hz. Die Prüfung
gilt als bestanden, wenn sowohl bei einer Temperatur von ca. 23 °C als auch von -25 °C nach 22 Millionen
Zyklen kein Draht gebrochen ist.
Zulässiger Temperaturbereich des Kabels:
-35 °C bis +70 °C
Elektrische Werte (bei 20° C):
Schleifenwiderstand max. 101 Ω/km
Isolationswiderstand mind. 1000 MΩ x km
Stammkapazität max. 20,5 nF/km bei 800 Hz
Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V
Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die
Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß.
1.5.2.3
Anwendung
System:
PZB 1000 Hz
PZB 500 Hz
PZB 2000 Hz bzw. 2000 Hz/70
PZB 1000/2000 Hz
Stand 12.10.2015
max. Kabellänge:
631 m
552 m
315 m
72 m
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13.06.01
Kabeltechnik
1.6
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
Linienleiterkabel für die LZB
Linienleiter-Kabel aus DB – Pflichtenheft, 3. Ausgabe Feb. 1983.
1.6.1
Aufbau
Typ:
S - 2Y(Zg) 2Y 1x2 (0,6) K40
Abbildung 6: Linienleiterkabel für die LZB
1.6.2
Technische Daten
Definition des Kabelkurzzeichens:
Sicherungskabel / - / Aderisolierung PE / Zugelemente / Mantel PE / Aderanzahl x Leiterquerschnitt /
Leiteraufbau / Kältebeständig bis -40 °C
Bezeichnung:
Linienleiterkabel S - 2Y(Zg) 2Y 1x2 (0,6) K40
Leiter:
Nennquerschnitt 2 mm², blanke Kupferlitze aus 7 Drähten mit 0,6 mm Durchmesser.
Isolierhülle:
Polyethylen (PE), natur, Mischungstyp 2YI1 gem. DIN/VDE 0207 Teil 2
Nennwanddicke:
3,0 mm, Kleinstwert: 2,6 mm
Durchmesser Größtwert: 8,1 mm, Kleinstwert: 7,7 mm
Mantel:
Polyethylen (PE), schwarz, Mischungstyp 2Y M1 gem. DIN 57 207/VDE 0207 Teil 3
Nennwanddicke: 2,2 mm, Kleinstwert: 1,77 mm
Die Glasgarnbündel bestehen aus 12 Bündel zu je 6 Glasgarnfäden; sie sind gleichmäßig auf den Umfang
verteilt im Mantel eingebettet.
Lage des Glasgarns:
Nennwanddicke nach innen:
0,3 mm, Kleinstwert: 0,2 mm
Nennwanddicke nach außen: 1,2 mm, Mittelwert mindestens 1,2 mm, Kleinstwert: 0,92 mm
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
Kabel-Außendurchmesser:
Größtwert: 12,5 mm, Kleinstwert: 12,2 mm
Äußere Kennzeichnung:
gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe.
Elektrische Eigenschaften (bei 20 °C):
Leiterwiderstand max. 9,0 Ω/km
Isolationswiderstand mind. 1.000 MΩ x km
Zulässiger Temperaturbereich:
Beim Verlegen:
- 20 °C bis +50 °C
Vor und nach dem Verlegen: - 40 °C bis +70 °C
1.6.3
Mechanische Eigenschaften, therm. Verhalten, Werkstoffzusammensetzung
(Die Anforderungen zu den folgenden Prüfungen sind DIN/VDE 0207 zu entnehmen.)
Isolierhülle:
• Zugfestigkeit und Reißdehnung: Messung vor und nach Alterung
Prüfung nach VDE 0472 § 602 b) - e) als Typenprüfung.
• Schmelzindex:
Typenprüfung nach VDE 0472 § 607.
Mantel:
• Zugfestigkeit und Reißdehnung: Messung vor und nach der Alterung, Prüfung nach VDE 0472 § 602 b) - e)
als Typenprüfung.
• Bestimmung des Rußgehaltes:
Prüfung nach VDE 0472 § 702 als Typenprüfung.
• Dichte:
Prüfung nach VDE 0472 § 601 als Typenprüfung.
• Schmelzindex:
Prüfung nach VDE 0472 § 607 als Typenprüfung.
Gesamtes Kabel:
Prüfkraft und Prüfdehnung: Prüfung nach VDE 0472 § 602 g) als Auswahlprüfung.
Die Prüfkraft bei dieser Prüfung beträgt 400 N.
Die Prüfdehnung darf den Wert von 1,5 % nicht überschreiten.
In der Folge ist nach Erreichen der Prüfkraft die Belastung bis zum Bruch des Kabels zu steigern. Die
ausreichende Einbettung der Glasgarnbündel im Polyethylen-Mantel gilt als gewährleistet, wenn die Restkraft
1
5 Sekunden nach dem Bruch höchstens /3 der erreichten Bruchkraft beträgt.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
1.7
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
Hybridkabel für Monitorkabelverbindung
Datenblatt (Entwurf)
Typ:
S - X (VYAY+VYAY+H05VV–F+KX) Y BY 3x(10x2x0,5) + 7x(5x2x0,5) + 2x(3x1) + 8xRG59
Abbildung 7: Hybrid-Monitorkabel
Signalkabel zur gleichzeitigen Übertragung hochfrequenter Signale (Koax), sowie zur Verwendung in
Fernmelde- und artverwandten Anlagen und zur gleichzeitigen Stromversorgung. Zur Verlegung in trockenen
und feuchten Innenräumen, sowie zur Verlegung in Erde geeignet.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
1.8
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
Lichtwellenleiterkabel für die Monitorkabelverbindung
(LWL – Monitorkabel, Datenblätter, Ausgabe 24. Juni 1994.)
1.8.1
Aufbau
Typ:
A - D(ZN) 2Y B 2Y 9G50/125
Abbildung 8: LWL-Monitorkabel
1.8.2
Technische Daten
Hersteller:
Gebauer & Griller GesmbH.
Aufbau und Eigenschaften:
(Gem. Zeichnung G&G Nr. K614, Druckdatum Juni 1994)
 9 Gradientenfasern, farbcodiert
G50/125/250
 Gel-gefüllte Bündelader
3,5 mm Ø
 Quellflies
 Zugelemente
Armaid-Garne
 PETP – Stützelemente
0,6 mm Ø
 HDPE – Mantel, schwarz
2,0 mm
 Bewehrung
2 Lagen CrNi-Stahlband 15 x 0,1 mm
 HDPE – Schutzhülle, gelb
1,0 mm
 Kabeldurchmesser
ca. 12,0 mm bis 12,5 mm
 Kabelgewicht
ca. 135 kg/km
Stand 12.10.2015
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für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.9
Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragung
(LWL – Sicherungskabel, Datenblätter, Ausgabe 24. Juni 1994.)
1.9.1
Aufbau
Typ:
A - D(ZN) 2Y B 2Y 6E9…10/125 0,4F3,5
Abbildung 9: LWL-Sicherungskabel
1.9.2
Technische Daten
Hersteller:
Gebauer & Griller GesmbH.
Aufbau und Eigenschaften:
(gem. Zeichnung G&G Nr. K478, Druckdatum Juni 1994)










6 Gradientenfasern, farbcodiert
Gel-gefüllte Bündelader
Quellflies
Zugelemente
PETP – Stützelemente
HDPE – Mantel, schwarz
Bewehrung
HDPE – Schutzhülle, gelb
Kabeldurchmesser
Kabelgewicht
Stand 12.10.2015
E9…10/125/250
3,5 mm Ø
Armaid-Garne
0,6 mm Ø
2,0 mm
2 Lagen CrNi-Stahlband 15 x 0,1 mm
1,0 mm
ca. 12,0 mm bis 12,5 mm
ca. 135 kg/km
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13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1.10 Sicherungskabel für provisorische (oberirdische) Verlegung
Typ:
S-X 2Y Y
Definition des Kabelkurzzeichens:
Sicherungskabel / - / Sonderausführung / Aderisolierung PE / Mantel PVC / Aderanzahl x Leiterquerschnitt /
feindrähtiger Leiter / Kältebeständig bis -35 °C
Ausführungen:
S-X 2Y Y 10x0,75 F K35
S-X 2Y Y 20x0,75 F K35
S-X 2Y Y 30x0,75 F K35
S-X 2Y Y 5x1,5 F K35
Es gelten die Bestimmungen der ÖVE K10/10 Fassung 6.95 mit folgenden Abweichungen:
Mantel:
Polyvinylchlorid (PVC) für erhöhte mechanische Beständigkeit sowie UV Beständigkeit;
Nennwanddicke: 2,0 mm, schwarz.
Äußere Kennzeichnung:
Gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe.
Zulässiger Temperaturbereich des Kabels (°C):
-35 bis +70
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1.11 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Trog- bzw. Erdverlegung
1.11.1 Aufbau
Typ:
S - X 2Y A 2Y B 2Y 1x4x1,53 HD
Abbildung 10: ETCS Interfacekabel (Balisenkabel) – Erd-/Trogverlegung
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1.11.2 Technische Daten
Anwendung:
Zur Trogverlegung bzw. Erdverlegung zwischen Balise und LEU.
Leiter:
Leiternenndurchmesser 1,53 mm, eindrähtig.
Leiterisolierung:
Polyethylen (PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten.
Verseilung:
Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur, Stamm II: Isolierhülle rot.
Schirmung:
Bewicklung der Seele mit Kunststofffolie Drahtgeflecht verzinnt (entsprechend dem Querschnitt von 2
Beilauflitzen 0,5 mm²), Al-Verbundfolie über vorgenannte Elemente (Al-Seite mit elektrischem Kontakt zum
Drahtgeflecht).
Mantel:
Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,4 mm (min. 1,09 mm) schwarz.
Bewehrung:
1 Lage blankes Stahlband (20 x 0,3 mm), Fuge 2-3 mm.
Schutzhülle:
PE, Nennwanddicke 1,2 mm, Minimalwert 0,90 mm, grau.
Äußere Kennzeichnung:
Gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe, Kurzbezeichnung ergänzt mit „LEU“.
Kabel-Außendurchmesser:
Rechenwert 15,1 mm, Maximalwert 18,0 mm
Zulässiger Temperaturbereich des Kabels:
-20 °C bis +50 °C beim Verlegen
-30 °C bis +60 °C vor und nach dem Verlegen
Elektrische Werte (bei 20 °C):
Schleifenwiderstand max. 19,8 Ω/km
Isolationswiderstand mind. 10.000 MΩ x km
Betriebskapazität max. 42 nF/km
Impedanz 120 Ω/km ± 20 Ω bei 1,8 MHz
Dämpfung max. 1,0 dB/0,1 km bei 1,8 MHz
Nebensprechkopplung k1 max. 400 pF/km
Außenerdkopplung E1 max. 650 pF/km
Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V
Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die
Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1.12 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Schienenfußverlegung
1.12.1 Aufbau
Typ:
S-X 2Y A 2Y B 11Y 1x4x1,8 (0,35) K35
Abbildung 11: ETCS Interfacekabel - Schienenfußverlegung
Stand 12.10.2015
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für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
13.06.01
Kabeltechnik
1.12.2 Technische Daten
Anwendung:
Zur Schienenfußverlegung zwischen Balise und LEU, wobei die Gesichtspunkte einer betriebsmäßigen
Bewegung des Kabels (zwischen Schiene und angrenzendem Gelände) und der oberirdischen Verlegung
(Bewitterung, mechanische Einflüsse) Berücksichtigung finden.
Leiter:
2
Leiternennquerschnitt 1,83 mm , mehrdrähtig 19 x 0,35 mm (Drahtdurchmesser 0,35 mm).
Leiterisolierung:
Polyethylen (PE), Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten.
Verseilung:
Sternvierer
Stamm I:
Stamm II:
Isolierhülle weiß od. natur,
Isolierhülle rot.
Schirmung:
Bewicklung der Seele mit Kunststofffolie, Drahtgeflecht verzinnt (entsprechend dem Querschnitt von 2
Beilauflitzen 0,5 mm²), Al-Verbundfolie über vorgenannte Elemente (Al-Seite mit elektr. Kontakt zum
Drahtgeflecht).
Mantel:
Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,4 mm (min. 1,09 mm), schwarz.
Bewehrung:
1 Lage blankes Stahlband (20 x 0,3 mm), Fuge 2-3 mm.
Schutzhülle:
PUR flammwidrig, Nennwanddicke 1,2 mm, Minimalwert 0,90 mm, schwarz.
Äußere Kennzeichnung:
Gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe, Kurzbezeichnung ergänzt mit „LEU“.
Kabel-Außendurchmesser:
Rechenwert 19,9 mm, Maximalwert 21,0 mm
Zulässiger Temperaturbereich des Kabels:
-35 °C bis +80 °C
Elektrische Werte (bei 20 °C):
Schleifenwiderstand max. 19,8 Ω/km
Isolationswiderstand mind. 1.000 MΩ x km
Betriebskapazität max. 42 nF/km
Impedanz 120 Ω/km ± 20 Ω bei 1,8 MHz
Dämpfung max. 1,0 dB/0,1 km bei 1,8 MHz
Nebensprechkopplung k1 max. 24 pF/km
Außenerdkopplung E1 max. 515 pF/km
Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Allgemeine Lieferbedingungen
für Sicherungskabel und
technische Bestimmungen
1.13 ETCS - Loopkabel
ETCS Loopkabel sind von der Errichterfirma beizustellen. Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen
und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß.
1.14 Schienenfußverkabelung
Aufbau und technische Daten gem. Technische Richtlinie Deutsche Bahn ….
Weiterführende Informationen siehe RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Anwendung der Kabel
2 Anwendung der Kabel
Für die Dimensionierung der Kabel gelten die diesbezüglichen Festlegungen, Verfügungen und Vorschriften
2.1
Sicherungskabel zu Einrichtungen mit Stellentfernung > 6 km
Bei Stellentfernungen über 6 km auf elektrifizierten Strecken und
in Bereichen mit hoher Beeinflussung sind Sicherungskabel mit Kupferschirmung zu verlegen.
Kabel gem. ÖVE-K10 bzw. ÖVE-K11
Kabeltyp S-2Y 2Y C B 2Y
Im Tunnel sowie im Nahbereich von (stark belasteten) Unterwerken sind immer kupfergeschirmte Kabel zu
verwenden.
„Nahbereich“ = bis 6 km von der Betriebssammelschiene entfernt (siehe RW 13.05.05 – Zugeinwirkstellen,
Isolierstoß und Gleisstromkreise).
2.2
Sicherungskabel in Sonderausführung
2.2.1
Oberirdische bzw. provisorische Verlegung während Bauphasen
Kabel in Anlehnung an ÖVE- K10
Kabeltyp S - X 2Y Y - RF K25.
2.2.2


2.2.3



Anwendung für definitive Verkabelung
Verbindungskabel im Signalmast zum Lichtpunktverteiler in geschützter Verlegung (Kanal).
Verbindungskabel zwischen dem Kabelverteiler (unmittelbare Nähe zum Weichenantrieb) und dem
Weichenantrieb, geführt im Schutzschlauch.
Anwendung für Provisorium (i.d.R. oberirdische Verlegung)
wenn eine größere Flexibilität und mechanische Beständigkeit auch bei tiefen Temperaturen
erforderlich ist,
wenn die Verwendungsdauer an Einbaustellen relativ kurz ist,
wenn eine oftmalige Verwendung gewährleistet erscheint.
Stand 12.10.2015
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2.3
Kabeltechnik
Anwendung der Kabel
Kabel für Signale und EK-Straßensignale
Kabel gem. ÖVE-K10;
Gruppenkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y
Einzelkabel:
Typ S - 2Y 2Y B Y
Sekundärkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y (außerhalb der "geschützten Verlegung" im Mast bzw. zu einer Signalbrücke
hat die Verlegung ausschließlich im Kabelschutzrohr zu erfolgen).
Kabel gem. ÖVE-K11:
Werden für die Verkabelung der modularen Stellteile (MSTT) der Fa. Siemens und bei der sicheren
elektronischen Elementansteuerung (SEA) der Fa. Thales verwendet.
Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y
2.4
Kabel für Weichenantriebe (Kabelverteiler)
Schrankenantriebe, Nahbedieneinrichtung Signal oder Weiche, elektrisches Festlegeschloss, elektrisch
betätigtem Sperrschuh:
Kabel gem. ÖVE-K10
Gruppenkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y
Einzelkabel:
Typ S - 2Y 2Y B Y
In Ergänzung zur Ausgabe der Regelzeichnungen 6801 bis 6808 sind die Kabelverbindungen seit Oktober 1989
gem. nachfolgenden Skizzen auszuführen (Änderung des Kabelabschlusses im Weichenantrieb auf
Programmstecker).
Als Konsequenz dieser Ausführung ist daher die Verwendung eines flexiblen Kabels lediglich zwischen
Kabelabschlusskasten und Weichenantrieb oder Endlagenprüfer zu berücksichtigen; die Kabelverbindung
zwischen Stellwerk und Anschlusskasten ist somit als Kabel in eindrähtiger Ausführung zu konzipieren.
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Anwendung der Kabel
Abbildung 12: Verkabelung von Weichen (1)
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Anwendung der Kabel
Abbildung 13: Verkabelung von Weichen (2)
Stand 12.10.2015
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2.5
Kabeltechnik
Kabel zum Zungen- bzw. Herzantrieb sowie Endlagenprüfer und elektrischen
Sperrschuh
Kabel gem. ÖVE-K10
Einzelkabel:
Einzelkabel:
2.6
Anwendung der Kabel
Typ S - X 2Y Y - RF K25 (im Schutzschlauch)
Typ S - X 2Y 2Y B Y - RF K25
Kabel für EK-Fernüberwachungen, zu Anschlusskästen für Gleisstromkreise,
Schienenkontakten, Impulsgebern und Fahrzeugsensoren
Kabel gem. ÖVE-K11
Gruppenkabel und Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y
2.7
Kabel zu den Gleismagneten der PZB
PZB-Kabel gem. Datenblatt für PZB
PZB-Kabel herkömmlich
Kabeltyp: S - X 2Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) RF K35
PZB-Kabel kapazitätsreduziert (für größere Entfernungen)
Kabeltyp: S - X 02Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) RF K35
2.8
Linienleiterkabel zur Verlegung zwischen den Schienen (LZB)
Linienleiterkabel gem. DB-Pflichtenheft, 3. Ausgabe Feb. 1983
Kabeltyp S - 2Y(ZG) 2Y 1x2.
2.9
Schaltkabel (Leitungsführung im Gebäude)
Kabel gem. ÖVE-K12
Kabeltyp S - YY
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Anwendung der Kabel
2.10 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz
(Leitungsführung im Gebäude oder im Schutzrohr gem. SV-9/87-K)
Kabel in Anlehnung an ÖVE- K12
Kabeltyp S-X(YY)YBY
Eisenbahnsicherungsanlagen in Relaistechnik:
Die Kabelverbindung zwischen Relaisraum und Fahrdienstleitung ist grundsätzlich mittels Schaltkabel gemäß
ÖVE-K12 in der hierfür vorgesehenen Verlegeart oberirdisch (z.B. auf Gitterrost, Flächenrost, Kabeltrasse,
usw.), nötigenfalls in „geschützter Verlegung“ (gem. ÖVE-T3) in Kabel- oder Installationskanälen im Gebäude,
durchzuführen.
Falls die vorgenannte zu bevorzugende Verlegeart aus örtlichen Gründen (z.B. RR und Fdltg. sind nicht in
demselben Haus, RR und Fdltg. befinden sich im selben Gebäude – jedoch besteht für die Kabelverlegung
keine geeignete bauliche Verbindung der Gebäudeteile) oder technischen Gründen (z.B. die Herstellung der
Kabelverbindung RR – Fdltg. erfordert unüblich viele Richtungsänderungen oder besonders große Kabellängen
auf Grund ungünstiger Trassenführung usw.) nicht vertretbar erscheint, stehen für diesen Zweck Schaltkabel
mit zusätzlichem mechanischem Schutz zur Verfügung:
S – X (YY) Y B Y
S – X (Y-Y) Y B Y
7 x (20 x 0,6) oder
4 x (30 x 0,6)
Diese Kabel sind im Sinne einer „geschützten Verlegung“ gemäß ÖVE-T3 in Rohren (Rohrzügen) zu verlegen
(im Gebäude ist u.a. auch die Verlegung in Kabelkanälen zulässig).
Im Bereich einer ggf. gemeinsamen Führung mit Kabeln für andere Anwendungsfälle, ist die Besonderheit
dieser Kabelverbindung durch geeignete Maßnahmen hervorzustreichen (z.B. zusätzliche Kennzeichnung der
Kabel, ausschließliche Verwendung eines Rohres nur für o.a. Kabel, besondere Platzierung und Schutz dieser
Kabel im Schacht zur Vermeidung von Beschädigungen und Verwechslungen, usw.).
Direkt bei der Einführung des Kabels in den Relaisraum und in die Fahrdienstleitung sind die äußeren
Aufbauelemente (Schutzhülle und Bewehrung) zu entfernen, um ggf. eine Potentialführung über das Stahlband
ausschließen zu können. Die Schutzhülle und die Bewehrung sind auf gleicher Höhe abzusetzen; der
gemeinsame Innenmantel (Abmanteln mittels des Aufreißfadens zur Vermeidung mechanischer Beschädigung)
muss mindestens 50 mm über die Schutzhülle und das Stahlband hinausragen.
Der zulässige Temperaturbereich gemäß ÖVE-K12, bezogen auf die Kabeltemperatur, ist für die Verlegung und
Montage mit 0 °C bis +50 °C, vor und nach der Verlegung und Montage mit -20 °C bis +70 °C begrenzt.
Im Fall einer Beschädigung oder Störung des Kabels ist folgende Vorgangsweise einzuhalten:
1. Bei Beschädigung nur der äußeren Schutzhülle ist eine Reparatur im Sinne des Korrosionsschutzes des
Stahlbandes durchzuführen
2. Bei Beschädigung von Aufbauelementen unter dem Stahlband (gemeinsamer innerer Mantel, Mantel eines
einzelnen Kabels oder einer Aderisolation) sind alle Einzelkabel eines Kabels außer Betrieb zu nehmen und
durch eine neue Kabelverbindung zu ersetzen. Ebenso ist vorzugehen, wenn ein Isolationsfehler einer Ader
festgestellt wird.
3. Wird eine Störung dieses Kabels durch Aderunterbrechung oder Widerstandserhöhung einer Ader
festgestellt, so ist die Außerbetriebnahme des betroffenen Einzelkabels ausreichend (Kennzeichnung diese
Einzelkabels zur Vermeidung einer Wiederverwendung), sofern eine in der Folge durchzuführende
messtechnische Überprüfung des Isolationswiderstandes sämtlicher Adern des Einzelkabels sowohl
gegeneinander und in Relation zu den Kabeladern der benachbarten Einzelkabel, als auch gegen
Erdpotential, zumindest den Isolationswiderstand gem. ÖVE K12 aufweisen.
Das Setzen von Muffen zur Verbindung zweier Kabel sowie zur Reparatur von Beschädigungen (ausgenommen
gem. Pkt. 1) ist nicht zulässig.
Eisenbahnsicherungsanlagen in Rechnertechnik:
Die Kabelverbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung ist nach Vorgaben der Signalbaufirma
herzustellen.
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Kabeltechnik
Anwendung der Kabel
2.11 Hybridkabel
als Verbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung (Längenbegrenzung!) bei Leitungsführung mit
erforderlichem, zusätzlichem, mechanischem Schutz (Leitungsführung im Gebäude oder im Schutzrohr).
Kabeltyp S - X(ESTW) Y B Y.
2.12 Monitorkabel in Lichtwellenleiterausführung
als Verbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung bei Leitungsführung mit erforderlichem
zusätzlichem mechanischem Schutz (Leitungsführung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden in der
Kabeltrasse oder im LWL-Schutzrohr).
Kabeltyp A - D(ZN) 2Y 2Y B 2Y 9G50/125
2.13 Lichtwellenleiterkabel
für sicherungstechnische Übertragungen zur Verbindung zwischen Stellwerksrechnern bei Leitungsführung mit
erforderlichem zusätzlichem mechanischem Schutz (Leitungsführung in der Kabeltrasse oder im
LWL-Schutzrohr).
Kabeltyp A - D(ZN) 2Y 2Y B 2Y 6E10/125
2.14 ETCS - Kabel
2.14.1 Interfacekabel (Balisenkabel)
Zur Verkabelung zwischen Balise und LEU.
Erd- bzw. Trogverlegung.
Kabeltyp: S - X 2Y A 2Y B 2Y 1x4x1,53 HD
Schienenfußverlegung.
Kabeltyp: S – X 2Y A 2Y B 11 Y 1x4x1,8 (0,35) K35
2.14.2 Loopkabel
Loopkabel können anstelle von Balisen zur linienförmigen Übertragung der Stellwerksinformationen an das
Schienenfahrzeug verwendet werden.
Loopkabel sind von der Errichterfirma beizustellen.
2.15 Schienenfußkabel
Gemäß RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelplanung
3 Kabelplanung
3.1
Grundlagen für die Kabelplanung
(benötigte Dokumente, Voraussetzungen)
Als Grundlagen werden herangezogen:
 RW 13.06.01 – Kabeltechnik
 RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung
 Regelzeichnungen und Regelblätter
Folgende Projektdokumente werden benötigt:






Sicherungstechnischer Lageplan
Signaltabelle ST
Weichentabelle WT
Teilungsplan
EKSA – Projektierungsblatt
Projektierungslisten (BPL, TPL)
3.2
Kabelplanung konkret
(dabei entstehende Dokumente, Vorgehensweise)
3.2.1
Baustellenart
3.2.1.1 Umbauten
Benötigen:
 Bestandsaufnahme
3.2.1.2 Neubauten
Benötigen:
 Erhebung der Bahngrundgrenzen
 Erhebung von Fremdeinbauten
 Erhebung von sonstigen Einbauten
 Vermessung der Bestandsanlage
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelplanung
3.2.2 Signalstandortbestimmung
 Festlegung des Signalbildes gemäß den Regelzeichnungen
 Bestimmung der genauen Lage und Art des Fundaments
(seitlicher Abstand zu den Gleisen und sonstigen Einbauten z.B. Oberleitung, relative Höhe zur
Schienenoberkante, Bodenbeschaffenheit, Sichtbarkeit gemäß RW 13.01.01 (vormals S 60), EisbAV, ERL,
RZ, TR EL 42, DV EL 52)
 Im Bedarfsfall aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen:
- Erhebung notwendiger Sonderkonstruktionen
- Erstellung erforderlicher ÖBB-Regelzeichnungen
3.2.3 Situierung der Schaltstationen und Gleisanschlussgehäuse
Abhängig von:
 Machbarkeit
 Wirtschaftlichkeit
 Zugangsmöglichkeit
 Bauphasenabwicklung
Bei allen Neubauten und Änderungen (Umbauten) von Außenanlagen von ESA/EKSA ist vor der Setzung und
Montage von Kabelanschlusskästen und Gleisanschlusskästen – im Einvernehmen mit dem
Infrastrukturbetreiber – jene Gleisseite für den Einbau festzulegen, die eine geringst-mögliche Beeinträchtigung
der regelmäßigen Laufwege des Verschubpersonals ergibt.
Auf die Einhaltung der in RZ 15.175/6 und RZ 15.175/7 angegebenen Maße ist jedoch zu achten.
Im Bedarfsfall kann jedoch – wenn die Möglichkeit dazu besteht – auch im Bahnhof der Anordnungsfall für die
freie Strecke zur Anwendung gelangen.
Stand 12.10.2015
Seite 38 von 125
13.06.01
Kabelplanung
Kabeltechnik
3.2.4 Kabeltrasse – Grobplanung
Es wird der grobe Verlauf der Kabelwege/-trassen bestimmt.
Abhängig von:
 Machbarkeit
 Wirtschaftlichkeit
 Zugangsmöglichkeit
 Bauphasenabwicklung
3.2.5 Stichkabel dimensionieren
Die Vorgaben sind abhängig vom Typ der ESA und Art der Außeneinrichtung.
1. Erforderliche Kabeltype auswählen (Datenblätter,…)
2. Adernanzahl / Adernaufteilung bestimmen
(Datenblätter, ST, WT, TPL, BPL, …)
3. Berechnung des Kabelquerschnitts (unter Zuhilfenahme etwaiger Berechnungshilfen, Datenblätter, etc.)
4. Adernreserven einplanen bzw. sinnvoll aufteilen (dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten)
5. Kabelnummerierung
3.2.6 Gruppenkabel dimensionieren
Die Vorgaben sind abhängig vom Typ der ESA und Art der Außeneinrichtung
1. Erforderliche Kabeltype auswählen (Datenblätter, …)
2. Adernanzahl / Adernaufteilung bestimmen
(Datenblätter, ST, WT, TPL, BPL, …)
3. Berechnung des Kabelquerschnitts (unter Zuhilfenahme etwaiger Berechnungshilfen, Datenblätter, etc.)
4. Adernreserven einplanen bzw. sinnvoll aufteilen (dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten)
5. Kabelnummerierung
3.2.7 KEV dimensionieren
 Aufteilung/Anordnung der Gruppen- und Stichkabel am KEV (wirtschaftlich, logisch aufteilen, Reserven
einplanen (mind. die Adernanzahl für ein zu versorgendes Element), etc.)
 Raumaufteilung des KEV planen
 RR bzw. SS dimensionieren (Hinsichtlich der Größe des KEV, des Platzbedarfs der Signalbaufirma,
sonstiger Einrichtungen siehe DB 966 „Hochbau Gleisbildstellwerke“, Raumbuch etc.)
 Adernverdoppelungen dürfen nicht ausgeführt werden
3.2.8 Kabeltrasse – Detailplanung
 Detaillierte Festlegung und Überprüfung der Machbarkeit von Verlauf und Verlegeart (Anzahl und Dimension
der Kabel, Biegeradien, Rohrzuglängen-Verkehrsflächen, Kabelschachtgröße, Kabeltrogquerschnitt,
Vorgaben aus der Grobplanung überarbeiten, etc.)
 Aufteilung zwischen den SFE – Bereichen
 Bauphasenabwicklung
 Nachberechnung der Kabeldimensionen und Überprüfung der Sichtbarkeit der Signale im Zuge der
Signalstandortbestimmung.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
3.3
Kabelplanung
Kabeltechnik
Nummerierung der Kabel
3.3.1
Grundsatz
Die Kennzeichnung eines Kabels beinhaltet die Information über die zu verbindenden Kabelaufführungspunkte
sowie den Verwendungszweck der angeschlossenen Einrichtung.
Aufbau der Kabelnummer:
••
/ •• -
•••
Kennnummer Gruppennummer
3.3.2 Kennnummer
Die Kennnummer definiert die zu verbindenden Einrichtungen.
Für Gruppenkabel zwischen zwei Aufschaltpunkten erfolgt die Darstellung der Kabelverbindung durch Angabe
der den Schaltstellen zugeordneten Nummern, getrennt durch einen Schrägstrich.
Für Einzelkabel zwischen dem Aufschaltpunkt und der angeschlossenen Einrichtung erfolgt die Darstellung der
Kabelverbindung durch Angabe der Nummer des Aufschaltpunktes getrennt durch einen Bindestrich.
Jeder Kabelaufteilpunkt erhält eine Nummer zugeordnet. Die Nummerierung beginnt mit „1“ bei dem, dem
Streckenanfangspunkt nächstgelegenen Kabelaufschaltpunkt und ist fortlaufend in Richtung Streckenendpunkt
durchzuführen.
Der Ausgangspunkt der Kabelanlage (Kabelabschluss im Stellwerk) erhält die Nummer „0“.
In besonderen Fällen kann für die Definition von Kabelaufteilpunkten der Strecke die
Verwendung von Buchstaben anstatt von Ziffern zweckmäßig sein.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabelplanung
Kabeltechnik
3.3.3 Gruppennummer
Die Gruppennummer definiert den Verwendungszweck (2- oder 3-stellig nach Erfordernis). Die Trennung der
Nummern erfolgt durch einen Bindestrich.
Für Gruppennummern gelten folgende Festlegungen:
Nummernbereich:
01 – 29, 001 – 299
30 – 49, 300 – 499
50 – 69, 500 – 699
70 – 89, 700 – 899
90 – 99, 900 – 999
Einrichtung:
… Relais
… Speisung
… Weiche
… Signal
… Achszähler, Impulsgeber, Radsensor,
allgemeine sicherungstechnische Verbindungen.
Die Kennzeichnung von Einzelkabeln (Stichkabel) oder nochmalig weitergeschalteten Einzelkabeln kann zur
besseren Übersichtlichkeit oder Ersparnis von Nummern durch:


Ergänzung der Gruppennummer durch den Buchstaben I (Indusi)
Ergänzung der Gruppennummer durch Kleinbuchstaben (a, b, c, …) erfolgen.
Anmerkung:
In älteren Plänen kann die Schreibweise leicht abweichen (kein Bindestrich), so wird aus der Kabelverbindung:
Schaltstation 2 zu Signal NEU:
2 - 70
Schaltstation 2 zu Signal ALT:
270
Stand 12.10.2015
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13.06.01
3.3.4
Kabelplanung
Kabeltechnik
Beispiele für die Kabelnummerierung bei ESA
 Weichengruppenkabel zw. Relaisraum u. Kabelverteilpunkt 2:
Kennnummer:
Anfangspunkt
Schrägstrich
Endpunkt
Bindestrich
0 / 2 – 50
(nächst Streckenanfangspunkt) …....………..
……………………………………...…………..…
(nächst Streckenendpunkt)
……………...
…….……………………………………………….
Gruppennummer:
Verwendungszweck
0
/
2
-
………………………..…………………… 50
 Weichenkabel (Gruppenkabel, Stichkabel)
RR
SS2
0/2 – 50
80x2,5B
2 – 50
5x2,5B
W50
2 – 51
5x2,5B
W51
Abbildung 14: Weichenkabel
 Weiterführung Stichkabel
SH3
RR
0/3 – 70
60x1,5B
3 – 70
30x1,5B
3 – 70a
15x0,75B
y
z
Abbildung 15: Weiterführung Stichkabel
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabelplanung
Kabeltechnik
3.3.5 Kabelnummernsystem LZB
In Anpassung an die Besonderheiten der Verbindungen für Einrichtungen der LZB gilt folgende Festlegung:
Streckeninformationskabel:
Die Kabelnummer ist festzulegen aus der in einer Klammer dargestellten, vollständigen Angabe des – dem
Streckenanfangspunkt nähergelegenen – KFS, sowie – durch einen Bindestrich getrennt – der Zahl 99.
Beispiel:
(5/6-17)-99
Ist der Ausgangspunkt des Kabels kein KFS, so ist nach der(n) zutreffenden
Schleifennummer(n) – durch einen Bindestrich getrennt – die Ziffer 0, für ggf.
Mehrere Kabel die Bezeichnung „0A“, „0B“, usw., zu verwenden.
Beispiel:
(5/6-0)-99
Stromversorgungskabel:
Die Kabelnummer ist wie für das Streckeninformationskabel festzulegen, jedoch ist
Die Zahl 99 durch den Buchstaben E zu ersetzen.
Beispiel:
(5/6-17)-E, (5/6-0B)-E
Linienleiterkabel:
Die Kabelnummer ist durch Angabe der in einer Klammer dargestellten zutreffenden
Schleifennummer mit der durch einen Bindestrich getrennten KFS-Nummer,
ergänzt mit den Zeichen „LL1“ oder „LL2, festzulegen.
Das Linienleiterkabel vom KFS aus betrachtet in Richtung Streckenanfangspunkt
erhält die Ziffer 1, in Richtung Endpunkt die Ziffer 2
Beispiel:
(5-17)LL1, (6-17)LL1, (5-17)LL2, (6-17)LL2
Stand 12.10.2015
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3.3.6
Kabeltechnik
Kabelplanung
Kabelnummernsystem ETCS
Abbildung 16: Kabelnummernsystem ETCS
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelplanung
Abbildung 17: ETCS-Verkabelung
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
4 Lieferung & Lagerung
4.1
Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel
(ÖBB – BH 962, Ausgabe Nov.1989)
4.1.1 Geltung
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Sicherungskabel für die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB),
welche nach folgenden Festlegungen bestellt werden:
ÖVE - K 10
ÖVE - K 11
ÖVE - K 12
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Datenblätter
Sicherungs- und Steuerkabel mit
Kunststoffisolierung in adriger Verseilung
Eisenbahnsicherungskabel mit
Kunststoffisolierung in Sternviererverseilung
Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen
Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischem Schutz
PZB-Kabel
Sicherungskabel für oberirdische Verlegung
Linienleiterkabel
Hybridkabel
LWL-Monitorkabel
LWL-Sicherungskabel
ETCS - Interfacekabel zur Trog- bzw. Erdverlegung
ETCS - Interfacekabel zur Schienenfußverlegung
Es gilt, wenn nichts anderes bestimmt wird, die jeweils neueste Ausgabe der vorangeführten Festlegungen.
4.1.2 Kennzeichnung
 Die Kabel müssen ein geschütztes Herstellerkennzeichen haben.
 Die Kabel müssen auf dem außenliegenden Aufbauelement folgende Kennzeichnung aufweisen, welche
sich mindestens alle 100 cm wiederholt:
- Kurzbezeichnung des Kabels
- ÖBB-Firmenzeichen gemäß Anhang 1 oder Schriftzug „ÖBB“
- Längenmarkierung
- Herstellername oder -zeichen
- das Wort „SIGNAL“ in den Zwischenräumen der vorgenannten Blöcke, sofern der Freiraum größer als 10
cm ist.
Die Kennzeichnung ist als mindestens 2,5 mm hohe Prägung in einer Linie auszuführen. Sie muss eine gute
Lesbarkeit aufweisen und ausreichend abriebbeständig sein.
Die Metersignierung (Laufmeter) dient nicht als Grundlage zur Verrechnung der Lieferlänge.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
4.1.3
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
Beispiel PZB – Kabel (Indusikabel)

Firmenname oder Firmenzeichen

Kurzbezeichnung des Kabels
G&G
- Kabeltypgruppe
S
......
Sicherungskabel
S
- Bindestrich
-
- Kabelaufbau
X 2Y 2Y B 11Y
X
2Y
02Y
2Y
C
B
2Y
02Y
Y
11Y
......
......
…..
......
......
......
......
…..
......
......
Sonderausführung
Isolierhülle der Leiter aus Polyethylen
Isolierhülle der Leiter aus Polyethylen geschäumt
Mantel aus Polyethylen
Schirm aus Kupfer
Bewehrung aus Stahlband
Schutzhülle aus Polyethylen
Schutzhülle aus Polyethylen geschäumt
Schutzhülle aus Polyvinylchlorid
Schutzhülle aus Polyurethan
- Anzahl und Nennquerschnitt der Adern
1 x 4 x 0,38
- Leiteraufbau
R
E
M
F
......
......
......
......
kreisförmig (rund)
eindrähtig
mehrdrähtig
feindrähtig
- Zusatzangaben
K xx
......
erhöhte Kältebeständigkeit in °C
J xx
......
Induktionsschutz Reduktionsfaktor
HD
......
äußerstes Element aus Polyethylen hoher Dichte
K 35

Betreiber- od. Eigentümerkennzeichen
ÖBB

Längenmarkierung (in Meter)
00451

Beschriftung
SIGNAL
Beispiel:
G&G S - X 2Y 2Y B 11Y 1 x 4 x 0,38 K35 ÖBB 00451
Stand 12.10.2015
SIGNAL SIGNAL
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13.06.01
Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
Weitere Beispiele:
PENGG S-2Y2YBY 20 x 1,5RE ÖBB 00135 SIGNAL SIGNAL
Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Bewehrung aus Stahlband,
Schutzhülle aus Polyvinylchlorid, 20 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt von 1,5 mm², kreisförmig,
eindrähtig, …
SKW S-2YY 40 x 0,75RF K35 ÖBB 00050 SIGNAL SIGNAL
Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyvinylchlorid, 40 Adern mit einem
Kupferleiterquerschnitt 0,75 mm², kreisförmig, feindrähtig, kältebeständig bis zu einer unteren Grenztemperatur
von -35 °C, …
BAYKA S-2Y2YCB2Y 100 x 1,5RE (J 0,65) HD ÖBB 00075 SIGNAL SIGNAL
Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupfer, Bewehrung aus
Stahlbändern, Schutzhülle aus Polyethylen hoher Dichte, 100 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt von 1,5
mm², kreisförmig, eindrähtig, induktionsgeschützt mit einer Kennzahl des Reduktionsfaktors 0,65, …
SKW S-2Y2YCB2Y 20 x 4 x 1,4 (J 0,50) HD ÖBB 00195 SIGNAL SIGNAL
Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupfer, Bewehrung aus
Stahlbändern, Schutzhülle aus Polyethylen hoher Dichte, 20 Vierer mit einem Kupferleiter 1,4 mm
Nenndurchmesser, induktionsgeschützt mit der Kennzahl des Reduktionsfaktors 0,50, …
PENGG S-2Y2YBY 10 x 4 x 0,9 ÖBB 00225 SIGNAL SIGNAL
Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Bewehrung aus Stahlband,
Schutzhülle aus Polyvinylchlorid, 10 Vierer mit einem Kupferleiter 0,9 mm Nenndurchmesser, …
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
4.1.4 Protokollierung
 Der Hersteller hat für jede Lieferlänge ein Messprotokoll zu erstellen. Diese Werksmessung ist beim
Hersteller 7 Jahre ab dem Lieferzeitpunkt zur Verfügung zu halten und über Wunsch den ÖBB zur
Einsichtnahme vorzulegen.
 Zusätzlich ist seitens des Auftragnehmers eine grafische Darstellung über die im Anhang 2 angeführten
Messwerte, durch Eintragung der jeweils zutreffenden, gemessenen Kleinst- bzw. Größtwerte in
chronologischer Reihenfolge für jede Lieferlänge, zu erstellen. Diese Darstellung ist fortsetzend zu führen,
mit Jahresmarkierungen zu versehen, und nach Ablauf jedes Kalenderjahres dem ÖBB-Fachbereich zu
übermitteln. Erfolgt die Eintragung nicht in ein Blatt gemäß Anhang 2, so ist diese Darstellung sinngemäß,
unter Verwendung annähernd gleicher Maßstäbe, auszuführen.
4.1.5 Zulassung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
 Für die Zulassung eines neuen Lieferanten ist das Verfahren einer Präqualifikation (Audit) erforderlich.
 Im Zeitraum zwischen der Bestellung und Lieferung von Sicherungs- und Steuerkabel für die ÖBB muss der
Hersteller eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems gemäß ISO 9001 besitzen und dieses
anwenden.
 Technische Abnahmeprüfung Kabel
Die ÖBB behalten sich die Entscheidung vor auf eine technische Annahmeprüfung zu verzichten oder diese
durchzuführen.
Der grundsätzliche Verzicht auf die Annahmeprüfung erfolgt ausdrücklich durch vertragliche Festlegungen
und bezieht sich auf eine seitens des ÖBB-Fachbereiches erteilte Freigabe zur Lieferung bestimmter
Kabeltypen von bestimmten Herstellern.
 Ausnahmen vom grundsätzlichen Verzicht auf die Annahmeprüfung:
- Erstlieferung von Kabelneukonstruktionen,
- Lieferungen nach vorangegangenen Bemängelungen,
- Vorliegen eines Tolerierungsantrages,
- Änderungen an einem Kabeltyp hinsichtlich Konstruktion, Material
oder Fertigung gegenüber der vorangegangenen Lieferung.
Diesfalls ist der ÖBB-Fachbereich nachweislich, spätestens vor der erstmaligen Auslieferung der geänderten
Ausführung, zu informieren; in der Folge wird über Entfall oder Durchführung einer Annahmeprüfung
entschieden.
 Gilt jedoch die Annahmeprüfung als vereinbart, so ist nachfolgend angeführte Vorgangsweise einzuhalten:
Die Bereitschaft zur bestellkonformen Lieferung wird grundsätzlich durch Übermittlung des Befundes vom
Auftragnehmer an den ÖBB-Fachbereich (auch mittels Telefax) spätestens zum vereinbarten Liefertag
bekanntgegeben.
Wenn seitens der ÖBB die Absicht zur Durchführung der Annahmeprüfung besteht, wird mit dem Hersteller
telefonisch ein Termin – innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eintreffen des Befundes beim ÖBBFachbereich – vereinbart. Die Annahmeprüfung erfolgt im Lieferwerk.
Die Rückübermittlung des unterschriebenen und datierten Befundes mit dem Stempelaufdruck
ÖBB Infrastruktur AG
Bahnsysteme-LCM LS
Ohne Annahmeprüfung zur
Übernahme freigegeben:
Datum:..........................
bedeutet den Verzicht auf die Abwicklung der Annahmeprüfung für die im Befund angeführten Kabel und
somit die Freigabe zur Lieferung.
 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Muster (Proben) aus laufender Fertigung von ÖBBKabeln zur Verfügung zu stellen.
Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gehen diese ohne Vergütung in das Eigentum der ÖBB
über.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
4.1.6 Lieferlänge
 Die Kabel sind grundsätzlich in den bestellten Längen zu liefern. Überlieferungen bis zu 5% der Länge
jedes bestellten Kabels werden vom Auftraggeber bei Rechnungslegung anerkannt.
 Die Lieferlänge darf den Wert der Bestelllänge bis maximal 1% unterschreiten.
4.1.7 Lieferung von Unterlängen oder Kabel in nicht bestellkonformer Ausführung bzw. Qualität
 Wünscht ein Auftragnehmer die Lieferung eines solchen Kabels, so ist ein „Tolerierungsantrag“ zu stellen.
Der Tolerierungsantrag ist schriftlich an den ÖBB-Fachbereich zu richten und fortlaufend zu nummerieren.
Der Mangel ist eindeutig zu beschreiben und mit dem zugehörigen Prüfprotokoll zu ergänzen. Als Vergütung
für die Übernahme einer Unterlänge gilt die gesonderte Vereinbarung über die Muffengebühr (die
Übermittlung des Prüfprotokolls entfällt).
 Der ÖBB-Fachbereich entscheidet ohne Präjudiz für spätere Lieferungen, ob dem Lieferwunsch – mit
oder ohne Annahmeprüfung, mit oder ohne Wertminderung (Muffengebühr) – ausnahmsweise
entsprochen werden kann.
 Die Zustimmung zur Lieferung seitens des Auftraggebers erfolgt durch den Vermerk im Tolerierungsantrag:
„Freigegeben zur Lieferung ohne besondere Vergütung“
oder
„Freigegeben zur Lieferung mit Vergütung von ..... Muffengebühr(en) bis ..... Adern im Wert von EURO ....,-“
 Im Falle der Freigabe zur Lieferung ist ein Befund zu erstellen. Das bzw. die betreffenden Kabel sind im
Befund zu kennzeichnen, mit dem entsprechenden Passus:
„Freigabe zur Lieferung ohne besondere Vergütung gemäß Tol. Antr. Nr. ....“
oder
„Vergütung von .... Muffengebühr(en) bis .... Adern im Wert von EURO ......,--“ (insgesamt EURO ....,-)
gemäß Tol. Antr. Nr. ....“ zu ergänzen.
 Die Vergütung der Muffengebühr(en) ist vom Auftragnehmer bei Rechnungslegung als Abzugsbetrag zu
berücksichtigen.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
4.1.8
Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
Lieferung
4.1.8.1 Lieferung ohne Annahmeprüfung
Die Kabel sind, sofern kein Tolerierungsantrag gemäß Punkt 4.1.7 vorzulegen ist, zum vertraglich festgelegten
Zeitpunkt zu liefern. Wünscht ein Hersteller die Lieferung von Kabeln für die ein Tolerierungsantrag vorzulegen
ist, so gilt die Regelung gem. Pkt. 4.1.7
4.1.8.2 Lieferung mit Annahmeprüfung
Die Übermittlung des Befundes an den ÖBB-Fachbereich zur Bekanntgabe der Lieferbereitschaft darf erst dann
erfolgen, wenn für die gegenständlichen Kabel kein Tolerierungsantrag erforderlich ist oder die Zustimmung zur
Lieferung gemäß Pkt. 4.1.7 durch den entsprechenden Passus im Tolerierungsantrag beim Auftragnehmer
bereits vorliegt.
4.1.8.3 Befund
 Bei Erhalt des vom Auftraggeber unterfertigten Befundes ist die Lieferung innerhalb von 3 Arbeitstagen
durchzuführen. Je ein Befund ist umgehend an den jeweilig zuständigen Fachbereich zu senden.
 In den Abrufen werden die Empfangsstellen (Dienststelle und Einlieferungsbahnhof oder Adresse) sowie die
gewünschte Lieferlänge angegeben. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Erstellung des Befundes,
wobei für den jeweilig zuständigen Fachbereich ein gesonderter Befund zu erstellen ist.
 Im Befund sind zusätzlich die Besonderheiten über die gegenständliche Lieferung festzuhalten, wie z.B.:
tolerierte Mängel, Muffengebühren, Vergütungen usw.
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
4.1.8.4 Kabeltrommelauslieferung
 Die Kabel sind in der Regel auf der kleinstmöglichen Trommel zu liefern, wobei der Durchmesser des
Trommelkernes mindestens das 20-fache des Kabelaußendurchmessers betragen muss. Die
Trommelauswahl hat so zu erfolgen, dass folgende Randabstände (äußere Kabellage bis zum Flanschrand)
nicht unterschritten werden:
E8
mindestens 40 mm
E 10
mindestens 50 mm
E 12
mindestens 50 mm
E 14
mindestens 65 mm
E 16
mindestens 80 mm
E 18
mindestens 100 mm
(…siehe Tabelle: „Fassungsvermögen von Kabeltrommeln)
Auf beiden Trommelaußenseiten müssen durch deutlich lesbare und haltbare Beschriftungen die Roll- und
Abziehrichtung sowie die Trommelnummer erkennbar sein.
 Auf den Außenseiten des Trommelflansches sind Bezeichnungsschilder möglichst im Bereich der
Spannbolzen anzubringen.
Jede Kabeltrommel muss mindestens 1 Schild aufweisen (E 18 und größer an beiden
Trommelflanschen).
Aus dem Bezeichnungsschild muss ersichtlich sein: Lieferfirma, Kurzbezeichnung des Kabels, Kabellänge,
Trommelnummer, Brutto- und Nettogewicht, Lieferdatum und „ÖBB-Eigentum“ (ggf. Einlieferungsadresse für
die Leertrommelrücksendung). Das Schild muss aus ausreichend festem und witterungsbeständigem
Material beschaffen sein. Die Beschriftung muss gut lesbar, unverwischbar und witterungsbeständig sein.
 Die beiden Kabelenden sind mit dem Prägestempel des Herstellers zu signieren.
 Die Kabelenden sind gegen das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft zu schützen. Vorzugsweise hat
dieser Schutz entweder mittels Abschlusskappen (Metall oder Kunststoff), welche mit einer plastisch
bleibenden Füllmasse gefüllt sind, oder mittels verlässlich dauerelastisch dichtender wieder verwendbarer
Kappen, zu erfolgen. Die Verwendung von Schrumpfkappen ist für Kabel mit einem Nenndurchmesser von
mehr als ca. 30 mm zulässig.
 Die Kabelenden sind innerhalb der Trommelflansche zu befestigen und zwar so, dass das Kabelende nicht
beschädigt wird.
 Der Mängelzettel (gemäß Abbildung 57) ist an der Innenseite des Trommelflansches, nahe dem inneren
Kabelende, zu befestigen.
 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Kabeltrommeln mit einer Vollverschalung zu liefern.
Anstelle der Verschalung ist die Umwicklung mit lichtundurchlässiger Folie zulässig.
 Die Kabeltrommeln müssen bei der Auslieferung in einem solchen Zustand sein, dass bei baustellenentsprechender Verwendung die ordnungsgemäße Rückgabe innerhalb der festgelegten Frist möglich ist.
 Die Kabeltrommeln sind verschalt oder in schwarzer Schutzfolie zu transportieren. Anstelle der Verschalung,
ist die Umwicklung mit lichtundurchlässiger Folie zulässig.
4.1.9
Gewährleistungsfrist
 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und endet nach 3
Jahren. Abweichungen zur Gewährleistungsfrist sind im Kabelprüfsystem festgelegt.
Stand 12.10.2015
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4.2
Kabeltechnik
Lieferung & Lagerung
Lagerung
 Die Lagerung hat – wenn ein mechanischer Schutz erforderlich erscheint – im verschalten Zustand zu
erfolgen. Andernfalls ist das Kabel durch Umwickeln der Außenlage mit lichtundurchlässiger Folie zu
schützen.
 Im Zuge des Entfernens der Schalhölzer von der Trommel ist das Kabel nach augenscheinlichen Mängeln
oder Beschädigungen oder Abweichungen zur üblichen Ausführung zu überprüfen. Diesbezügliche
Feststellungen sind sofort telefonisch dem Fachbereich zu melden, oder mittels des an der
Trommelinnenseite befestigten Mängelzettels zur Kenntnis zu bringen.
 Zur Lieferlängenkontrolle werden vom Kabelhersteller die Kabelenden innerhalb des letzten Laufmeters mit
einer Prägung versehen.

Die Abdichtung der Kabelenden als wasserdichter Verschluss mittels mit
Dichtungsmasse gefüllter Abschlusskappen, Schrumpfkappen oder
selbstverschweißenden Bandes (nicht Isolierband), ist auch bei den nachfolgenden
Arbeitsgängen (Verlegung, Lagerung, usw.) zur Erhaltung der elektrischen Eigenschaften
unbedingt zu gewährleisten.
 Kabeltrommeln sind sobald wie möglich, ggf. durch Abspulen kurzer Restlängen, zu retournieren.
Stand 12.10.2015
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4.3
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
Fassungsvermögen von Kabeltrommeln
Kabel Ø
E8
E 10
E 12
E 14
E 16
E 18
E 20
E 22
E 24
E 26
mm
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
8
1970
3650
5720
9
1550
2870
4520
10
1260
2330
3660
5300
11
1050
1925
3020
4380
12
875
1620
2540
3670
5060
13
745
1380
2160
3130
4300
5350
14
640
1190
1870
2700
3700
4650
15
560
1035
1630
2350
3250
4050
5600
16
490
910
1430
2050
2850
3550
4900
17
435
810
1270
1830
2530
3150
4350
5250
18
390
720
1130
1630
2250
2800
3850
4650
19
350
645
1020
1470
2000
2540
3450
4200
5250
20
315
580
915
1320
1850
2250
3150
3800
4700
5200
21
*285
530
830
1200
1650
2050
2850
3450
4300
4700
22
*260
480
755
1100
1500
1870
2600
3100
3900
4300
23
*240
440
690
1000
1380
1700
2350
2850
3550
3900
24
*220
405
635
920
1260
1550
2150
2600
3250
3600
25
*200
370
585
850
1160
1450
2000
2400
3000
3300
26
*185
345
540
785
1080
1330
1850
2250
2800
3050
27
-
320
500
725
1000
1240
1720
2050
2600
2850
28
-
*295
465
675
930
1150
1600
1900
2400
2650
29
-
*275
435
630
870
1050
1500
1800
2250
2450
30
-
*260
405
590
810
1000
1400
1650
2100
2300
31
-
*240
380
550
760
940
1300
1550
1970
2150
32
-
*225
355
515
710
880
1220
1450
1850
2000
33
-
*215
335
485
670
830
1150
1380
1740
1900
34
-
*200
316
460
630
780
1050
1300
1640
1800
35
-
*190
300
430
595
740
1000
1230
1540
1700
36
-
*180
*280
410
565
700
950
1150
1460
1600
37
-
-
*265
386
530
650
900
1100
1380
1500
38
-
-
*250
366
505
620
850
1050
1340
1400
39
-
-
*240
345
480
590
820
1000
1240
1350
40
-
-
*230
330
455
560
780
950
1180
1250
41
-
-
*215
315
435
540
740
900
1120
1200
42
-
-
*205
300
410
510
700
850
1070
1150
43
-
-
*195
*285
395
490
670
810
1020
1100
44
-
-
*185
*274
375
460
640
780
980
1050
45
-
-
*175
*255
355
445
620
745
930
1000
46
-
-
*170
*245
340
425
590
710
890
950
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
Kabel Ø
E8
E 10
E 12
E 14
E 16
E 18
E 20
E 22
E 24
E 26
mm
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
47
-
-
-
*235
325
410
565
680
850
900
48
-
-
-
*225
315
390
540
650
815
900
49
-
-
-
*220
300
375
520
625
780
850
50
-
-
-
*210
290
360
500
600
750
820
51
-
-
-
*200
*275
345
480
575
720
790
52
-
-
-
*195
*265
330
460
555
695
750
53
-
-
-
*190
*255
320
445
535
665
730
54
-
-
-
*180
*245
310
430
515
640
700
55
-
-
-
*175
*240
295
410
495
620
680
56
-
-
-
*165
*230
285
395
480
600
650
57
-
-
-
-
*220
275
380
460
575
630
58
-
-
-
-
*215
*265
370
445
555
610
59
-
-
-
-
*205
*255
355
430
535
590
60
-
-
-
-
*200
*250
345
415
520
570
61
-
-
-
-
*190
*240
330
400
500
550
62
-
-
-
-
*185
*230
320
390
485
530
63
-
-
-
-
*180
*225
310
375
470
520
64
-
-
-
-
*175
*220
300
365
455
500
65
-
-
-
-
*170
*210
290
350
440
480
66
-
-
-
-
*165
*205
*285
340
430
470
67
-
-
-
-
-
*200
*275
330
415
450
68
-
-
-
-
-
*195
*270
320
400
440
69
-
-
-
-
-
*185
*260
310
390
430
70
-
-
-
-
-
*180
*250
305
380
420
71
-
-
-
-
-
*175
*245
295
370
400
72
-
-
-
-
-
*170
*235
285
360
390
73
-
-
-
-
-
*165
*230
*280
350
380
74
-
-
-
-
-
*160
*225
*270
340
370
75
-
-
-
-
-
*160
*220
*265
330
360
76
-
-
-
-
-
*155
*210
*255
320
350
77
-
-
-
-
-
-
*205
*250
315
340
78
-
-
-
-
-
-
*200
*245
305
335
79
-
-
-
-
-
-
*195
*235
295
325
80
-
-
-
-
-
-
*190
*230
290
315
82
-
-
-
-
-
-
*185
*225
*280
305
84
-
-
-
-
-
-
*175
*215
*265
290
86
-
-
-
-
-
-
*170
*205
*255
*275
88
-
-
-
-
-
-
-
*195
*240
*260
90
-
-
-
-
-
-
-
*185
*230
*250
Die mit * gekennzeichneten Längenangaben gelten nur für adrig - verseilte Kabel
Stand 12.10.2015
Seite 55 von 125
13.06.01
4.4
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
Abmessungen und Gewichte für Sicherungskabel
ADRIG VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 10 (RICHTWERTE)
LeiterNennquerschnitt
2
[mm ]
0,75
1,5
Stand 12.10.2015
Adern
5
7
10
14
15
19
20
24
30
37
40
48
60
61
80
100
102
154
200
5
7
10
14
15
19
20
24
30
37
40
48
60
61
80
100
102
154
200
Kabeltyp
S-2Y
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
10,0
105
10,5
135
12,5
180
13,5
225
14,5
280
16,5
17,5
18,5
345
410
485
21,0
610
22,5
26,0
745
917
29,0
34,0
38,5
1205
1760
2250
11,5
12,5
15,0
16,0
165
205
280
360
17,5
460
20,5
21,5
23,0
570
685
820
26,5
1060
28,5
32,0
1310
1685
36,5
43,0
49,0
2130
3120
4070
Kabeltyp
S-2Y2YBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
13,3
235
14,5
260
15,7
335
17,5
385
16,8
400
18,5
455
18,3
475
20,5
540
20,6
610
22,5
705
23,0
750
25,5
900
27,0
1000
27,5
1060
30,0
1350
33,0
1550
34,0
1590
39,5
2270
44,0
2810
14,5
16,5
17,8
20,0
19,5
21,5
21,5
25,0
25,0
27,5
28,3
31,0
32,0
33,0
37,0
41,0
42,0
49,5
54,5
305
355
450
550
570
670
695
850
970
1130
1200
1410
1850
1690
2100
2600
2670
3850
4860
Kabeltyp
S-2Y2YCBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
26,0
1050
27,0
25,0
30,0
30,0
1200
1100
1400
1400
34,0
1800
38,0
39,0
42,0
47
49,0
54,0
2200
2500
3000
3800
4200
6000
Seite 56 von 125
13.06.01
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
ADRIG VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 10 (RICHTWERTE)
LeiterNennquerschnitt
2
[mm ]
2,5
Adern
Anzahl
Kabeltyp
S-2YY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
5
7
10
14
15
19
20
24
30
37
40
48
60
61
80
100
102
154
200
13,5
14,5
17,5
19,0
235
300
415
535
20,5
690
24,0
25,5
27,5
31,0
865
1065
1285
1630
Kabeltyp
S-2Y2YBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
17,0
17,0
20,0
22,5
23,0
25,5
25,0
28,5
29,0
32,0
32,0
36,5
38,0
39,5
43,0
49,0
50,0
59,5
66,5
400
470
500
760
600
975
1000
1190
1400
1650
1750
2100
2500
2540
3200
3960
4010
5850
7400
500
620
850
1150
1360
1400
1700
34,0
39,0
2040
2640
44,0
52,5
59,5
3320
4960
6470
5
7
10
15
19
20
24
30
15,0
16,5
20,5
22,0
24,0
330
430
600
790
1025
28,5
1315
18,0
20,5
23,0
27,0
29,0
30
33,0
6,0
5
7
10
14
19
24
30
16,5
18,0
22,5
24,0
27,0
31,5
440
580
820
1080
1445
1820
20,5
22,0
27,0
29,0
32,0
37,0
635
790
1100
1410
1810
2300
16,0
5
X
X
X
X
4,0
Stand 12.10.2015
Kabeltyp
S-2Y2YCB(2)Y
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
29,0
1300
34,0
1900
39,0
2600
45,0
3500
50,0
55,0
57,0
4500
5300
5700
30,0
1400
33,0
39,0
41,0
1850
2400
2700
X
X
Seite 57 von 125
13.06.01
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
STERNVIERER VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 11 (RICHTWERTE)
Leiter - Nenndurchmesser
Adern
[mm]
0,8
0,9
1,4
Stand 12.10.2015
Kabeltyp
S-2Y2YBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
1x4
2x4
3x4
5x4
7x4
10 x 4
15 x 4
20 x 4
25 x 4
30 x 4
40 x 4
50 x 4
12,8
17,1
17,2
20,9
22,5
25,0
29,0
30,0
36,0
40,0
44,5
50,5
205
345
360
475
550
730
950
1100
1400
1690
2110
2610
1x4
2x4
3x4
5x4
7x4
10 x 4
15 x 4
20 x 4
25 x 4
30 x 4
40 x 4
50 x 4
12,0
18,0
18,0
21,0
22,0
27,0
31,0
33,0
39,0
42,0
47,0
53,0
210
350
350
500
580
840
1100
1300
1650
1990
2530
3100
1x4
2x4
3x4
5x4
7x4
10 x 4
15 x 4
20 x 4
25 x 4
30 x 4
40 x 4
18,0
24,0
26,0
31,0
34,0
41,0
48,0
51,0
57,0
68,0
76,5
330
700
750
1100
1300
1800
2500
3000
3500
4740
5990
Kabeltyp
S-2Y2YCBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
-------------
-------------
21,0
25,0
26,0
31,0
38,0
37,0
44,0
670
850
1050
1300
1800
1850
2900
29,0
34,0
38,0
47,0
53,0
57,0
1100
1500
1950
2850
3750
4350
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13.06.01
Lieferung & Lagerung
Kabeltechnik
STERNVIERER VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 11 (RICHTWERTE)
Leiter - Nenndurchmesser
Adern
[mm]
1,8
Stand 12.10.2015
1x4
2x4
3x4
5x4
7x4
10 x 4
15 x 4
20 x 4
25 x 4
Kabeltyp
S-2Y2YBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
18,4
29,0
29,4
35,8
38,8
48,1
56,8
---
462
728
977
1449
1783
2506
3484
---
Kabeltyp
S-2Y2YCBY
Außen Ø
Gewicht
[mm]
[kg/km]
22,1
32,3
32,8
39,1
42,1
51,5
60,2
---
Seite 59 von 125
760
1136
1476
1982
2361
3085
4009
---
13.06.01
Kabelverlegung
Kabeltechnik
5 Kabelverlegung
Kabeltechnische Grundlage für die Verlegung von Kunststoffkabel ist die ÖVE-L20/1987.
5.1
Verlegung bzw. Einziehen
Die Verlegung bzw. das Einziehen der Kabel muss mit der erforderlichen Schonung des Kabels durch
Verwendung der entsprechenden Verlegehilfen (Kabelrollen, Bögen, Gleitmittel, entsprechender
Personaleinsatz usw.) durchgeführt werden.
5.2
Maximal zulässige Zugkräfte
Die maximal zulässigen Zugkräfte sind entsprechend ÖVE-L20/1987 oder den jeweiligen Kabeldatenblättern
einzuhalten.
2
Sollen Kabel mit Kupferleitern mit einem geringen Gesamt-Leiterquerschnitt (bis etwa 8 mm ) eingezogen
werden, so darf, unter der Voraussetzung, dass etwa 5 m (gemessen vom Ziehstrumpf) des Kabels entfernt
2
2
werden, die zulässige Zugkraft auf 100 N/mm (etwa 10 kg/mm ) erhöht werden.
5.3
Maschinelles Verlegen
Das maschinelle Verlegen der Kabel darf nur über besondere Zustimmung der ÖBB-Bauleitung durchgeführt
werden. Diesfalls sind alle erforderlichen Zusatzmaßnahmen (Kabelrollen, Bögen, Gleitmittel, entsprechender
Personaleinsatz usw.) zu treffen, wobei die Einhaltung der maximal zulässigen Zugkraft für jedes Kabel
gewährleistet sein muss und durch Protokollierung der Werte nachzuweisen ist.
5.4
Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen
Dem „Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen“ ist dabei genauso Folge zu leisten, wie dem Blatt
„Schutzzone für Bahnkabel“.
5.5
Straßengrundbenützung
Wird Straßengrund im Zuge von Bauarbeiten besetzt, muss im Vorfeld eine Bewilligung der zuständigen
Straßenverwaltung eingeholt werden.
Stand 12.10.2015
Seite 60 von 125
13.06.01
5.6
Kabelverlegung
Kabeltechnik
Normen, Vorschriften und Dokumente
(Angeführte Normen in der geltenden Fassung)
ÖNORM A 2050
Vergabe von Aufträgen über Leistungen
BHB 6/1996
Beschaffungshandbuch (ehemals DB 701, DB 769)
ÖNORM B 2205
Erdarbeiten
ÖVE L20
Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabel
2,03,01-06
Handbuch für Ausführende auf Baustellen
(Sichere Baustellenabwicklung)
DV EL 52
Verbindliche Erklärung
AUER
Bauabrechnungsprogramm
AKOL
Bauabrechnungsprogramm
FSV-VI
standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur (LB-VI)
RW 33.14.02
Bestimmungen für Betra (ehem. DB 601.02)
Regelblattsammlungen:
FM 135 R (501 ff)
Stand 12.10.2015
Regelblätter ÖBB Telematik
Regelblätter ÖBB BS-LCM LS
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13.06.01
5.7
Kabelverlegung
Kabeltechnik
Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen
a. Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Lage der Kabel durch Probegrabungen festzustellen. Krampen
und andere schlagende Werkzeuge sind hierbei mit Vorsicht zu verwenden, über dem Kabel ist
möglichst nur mit der Schaufel zu arbeiten.
b. Beiderseits der Kabeltrasse dürfen in einem Abstand von 2 m keine maschinellen Werkzeuge
verwendet werden.
c.
Während der Bautätigkeit sind die Kabel in der Baugrube durch gesicherte Aufhängung und
Umkleidung gegen mechanische Beschädigung ausreichend zu schützen. Die rasche Zugänglichkeit
der Kabel muss während der Bauarbeiten gewahrt bleiben. Aushub und Baustoffe dürfen, in größerem
Umfang, nicht auf der Kabeltrasse gelagert werden. Schachtdeckel und Kabelschächte müssen
freigehalten werden.
d. Die Kabel müssen wieder vorschriftsmäßig verlegt, zugedeckt und vermarkt werden.
e. Kabelverlegungsarbeiten dürfen nur bis zu einer Temperatur von +5 °C durchgeführt werden.
f.
Beim Verfüllen der Kabelgrube ist das Material lagenweise einzubringen und von Hand aus zu
stampfen. Bei steiniger und felsiger Grabensohle ist unter dem Kabel steinfreie Erde oder Sand in 5 cm
Höhe aufzubringen.
g. Die Arbeiten im Bereich der Kabeltrassen dürfen nur unter der Aufsicht und nach Weisung
ÖBB Telematik
___________________, Basa Nr.:________
ÖBB Leit- und Sicherungstechnik
___________________, Basa Nr.:________
ÖBB Energie 50 Hz
___________________, Basa Nr.:________
ÖBB Oberleitung
___________________, Basa Nr.:________
ausgeführt werden.
Die vorstehend angeführten Stellen sind vom Baubeginn rechtzeitig zu verständigen.
h. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Kabelbeschädigungen – auch Quetschungen – vorkommen, ist
der unter Punkt g. angeführte zuständige Bedienstete umgehen zu verständigen.
i.
Die ausführende Firma haftet für alle im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstehenden Schäden
an den Kabelanlagen.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelverlegung
Abbildung 18: Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen
Stand 12.10.2015
Seite 63 von 125
13.06.01
5.8
Kabeltechnik
Kabelverlegung
Reserven, Aushub, Krümmungsradius
Abbildung 19: Reserven, Aushub, Krümmungsradius
Stand 12.10.2015
Seite 64 von 125
13.06.01
5.9
Kabeltechnik
Kabelverlegung
Kabelmarken für die Leit- u. Sicherungstechnik
Abbildung 20: Kabelmarken
Stand 12.10.2015
Seite 65 von 125
13.06.01
Kabelverlegung
Kabeltechnik
5.10 Betonsockel für Kabelmarken der Leit- u. Sicherungstechnik
Abbildung 21: Betonsockel für Kabelmarken
Stand 12.10.2015
Seite 66 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Kabeltrassen
6 Kabeltrassen
6.1
Allgemein
Die Trassierung hat grundsätzlich auf Bahngrund zu erfolgen.
Die Trasse ist, neben den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit, nach dem Grundsatz einer
möglichst sicheren Lage im Hinblick auf eine Beschädigungsgefahr zu situieren. Als örtliche Lage ist, sofern
keine anderen Gründe dagegensprechen, der Bereich außerhalb der Oberleitungsmaste zu bevorzugen.
6.1.1 Ausführung
Die Ausführung der Kabeltrasse ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Rohrzugtrassen in
befahrbarem Gelände, als Gleiskreuzung sowie in Bahnsteigen, Trogtrassen in nicht befahrbarem Gelände
innerhalb der Einfahrsignale eines Bahnhofes.
Errichtung von Trogtrassen auf der Strecke nur nach technischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Aspekten.
Erdverlegung auf der Strecke in nicht befahrbarem oder nur mit leichtem Gerät nicht regelmäßig befahrenem
Gelände, Oberirdische Verlegung für Provisorien (bis zu rund 3 Jahren), für die in der Folge eine Definitivlösung
konkret absehbar ist.
6.1.2 Gleiskreuzungen
Bei Gleiskreuzungen ist besonders auf folgende Punkte zu achten:
Gleiskreuzungen sind grundsätzlich im Schutzrohr mit der Regelüberdeckung von 150 cm, gemessen von der
Schwellenoberkante, auszuführen (Ausnahmen in Absprache mit den ober- und
unterbaunanlagenverantwortlichen Bereichen.
Für Gleiskreuzungen in offener Bauweise mit einer Vlieseinlage im Unterbau hat die Wiederherstellung des
Vlieses gem. RZ 15.470/1 zu erfolgen.
Um Beschädigungen von Gleiskreuzungen in offener Bauweise durch die bei den Erhaltungsarbeiten
eingesetzten Maschinen zu vermeiden, werden zwei Stück 2“ Rohre direkt auf die Bitukies-Schicht gelegt. Zur
Gewährleistung einer gleichmäßigen Belastung, werden diese in einem Abstand von ca. 40 cm verlegt.
Für den Bau von Gleiskreuzungen mit Betontrögen zwischen zwei Schwellen ist in jedem Fall das
Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich herzustellen.
6.2
Vorkehrungen gegen Fremdbeeinflussungen
Auf die Mindestsicherheitsabstände der Sicherungskabel zu bahnfremden Einbauten sowie zu sonstigen
Einbauten und Anlagen, insbesondere zu Energieanlagen, z. B. Annäherung einer Hochspannungsfreileitung im
Sinne eines Parallelverlaufes (nicht bei Kreuzen der Bahntrasse) innerhalb eines Bereiches von rd. 1 km zur
Sicherungskabeltrasse, oder im Falle verlegter oder zur Verlegung gelangender Hochspannungskabel mit
Trassenverlauf auf derselben Seite des Bahnköpers wie die Sicherungskabeltrasse, ist besonders zu achten.
Diesfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen im Sinne der Sicherheit und Beeinflussung für die
Sicherungskabelanlage im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich zu treffen.
Der Zutritt für Nagetiere ist zu unterbinden durch Abdichten (z.B. mit Glaswolle) von
 Austrittsstellen der Kabel aus der Kabeltrasse (bei Schächten, Rohren oder Trögen) und
 Eintrittsstellen in Schränke, Schaltstationen und Gebäudeeinführungen.
Stand 12.10.2015
Seite 67 von 125
13.06.01
Kabeltechnik
Kabeltrassen
6.3
Rohrzugtrassen

Rohrzugtrassen sind in der Regel mit einem Schachtabstand von etwa 50 m zu konzipieren (in
unumgänglichen Fällen jedoch höchstens bis 100 m).
Die Größe der Schächte ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Anzahl der Rohre und
Abzweigungen sowie einer ggf. auszuführenden Richtungsänderung des Trassenverlaufes, an diese
Anforderungen anzupassen. Ein im geraden Trassenverlauf befindlicher Schacht sollte daher in der
Regel die Größe 1 nicht überschreiten; Rohrtrassen mit wenigen Rohren sind in der Regel durch doppelte
Hilfsschächte zu unterteilen.
Die Schachtausführung richtet sich nach der ggf. bestehenden Befahrbarkeit innerhalb des örtlichen
Bereiches.
An den Rohrenden sind Endmuffensteine mit einer konischen Verbreiterung des Mauerwerkes zum
Schachtinneren vorzusehen.
Im Bereich von Bahnsteigen ist jedenfalls eine Rohrzugtrasse zu errichten



6.4
6.4.1
Rohrzugtrasse bei Befestigung von Verkehrsflächen (Ladestraßen, Bahnsteige,
usw.)
Neuerrichtung
Bei der Neuerrichtung von Kabelanlagen mit befestigter Verkehrsfläche ist eine Rohrzugtrasse zu verlegen.
Dies ist notwendig um auftretende Kabelfehler in verantwortbarer Zeit und auf wirtschaftlich günstige Art und
Weise beheben zu können. Durch das Befestigen von befahrenen und nicht-befahrenen Verkehrsflächen
würden im Fehlerfalle notwendige Grabarbeiten wesentlich behindert.
6.4.2
Verkehrsfläche einer Bestandsanlage befestigen
Eine entsprechende Kabelrohrtrasse ist zu errichten, wobei der erste und letzte Kabelschacht auf der
bestehenden Kabelanlage zu situieren ist.
Im Störungsfall wird ein Ersatzkabel in die Rohrtrasse eingezogen und betriebsmäßig in die bestehende
Kabelanlage eingespleißt.
Im Zuge einer Bahnsteigneuerrichtung bzw. Bahnsteigoberflächenadaptierung größeren Umfangs ist eine
vierzügige Kabelrohrtrasse mit Hilfsschächten mit zu errichten.
Die Aufteilung der Rohrzüge lautet:
 2 Rohre
 1 Rohr
 1 Rohr
Stand 12.10.2015
Fernmeldetechnik
Energietechnik
Leit- und Sicherungstechnik
Seite 68 von 125
13.06.01
6.5
Kabeltechnik
Kabeltrassen
Trogtrassen
Die Festlegung der Troggröße richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl an Kabeln unter Berücksichtigung
einer entsprechenden Platzreserve für ggf. später hinzukommende Kabel; der freibleibende Raum darf in der
Regel nicht durch Muffen, insbesondere solche mit großem Außendurchmesser, eingeschränkt werden; Muffen
sind in entsprechenden Troganbauten unterzubringen.
6.5.1 Vorgaben
Trogtrassen sind mit geringst möglichen Richtungsänderungen unter Anpassung an die jeweilige
Geländesituation auszuführen, wobei bei der Sicht aus dem fahrenden Zug einem möglichst „ruhigen“ bzw.
geradlinigem Trogverlauf der Vorrang einzuräumen ist.
6.5.2 Situierung
Außerhalb des als begehbar festgelegten Bereiches sind Trogtrassen so zu errichten dass, zur Vermeidung des
Einschlämmens, die Trogseitenwand geringfügig über die Oberfläche hinausragt.
Sofern die Gesichtspunkte der Unfallverhütung im Sinne einer Stolpergefahr zur Anwendung gelangen müssen,
ist die Eingrabtiefe der Tröge so zu wählen, dass die Trogtrasse im zugedeckten Zustand eine ebene Fläche mit
dem anliegenden Gelände ergibt.
Sofern die Gesichtspunkte der Unfallverhütung im Sinne einer Begehbarkeit zur Anwendung gelangen müssen,
ist die Eingrabtiefe der Tröge so zu wählen, dass die Trogtrasse im nicht zugedeckten Zustand eine ebene
Fläche mit dem anliegenden Gelände ergibt.
6.6
Erdverlegungen
6.6.1 Verlegetiefe
Die Verlegetiefe der Kabel hat im Regelfall 0,8 m zu betragen.
6.6.2 Graben & Verfüllen
Die Herstellung der Grabensohle und das Verfüllen des Kabelgrabens haben mit der erforderlichen Sorgfalt zu
erfolgen. Das Kabel ist in geeignetes steinfreies Füllmaterial zu betten. Hohlräume um das Kabel sind zu
vermeiden; es sind grundsätzlich keine Kabelstulpen zu verwenden.
6.6.3 Flachabdeckung aus Kunststoff
Bei erforderlichem mechanischen Schutz des Kabels, z.B. auf bahnfremdem Grund oder an besonders
gefährdeten Stellen durch Einbauten oder Kabeltrassen (insbesondere solche von bahnfremden Betreibern im
Bereich von Kreuzungspunkten, Reserven, Muffen usw.), ist eine Flachabdeckung aus Kunststoff oder Beton
unmittelbar über der Kabelbettung der Sicherungskabel einzubringen.
6.6.4 Trassenwarnband „Achtung Bahnkabel“
Im Kabelgraben ist etwa in der halben Künettentiefe (zwischen 40 und 50 cm, bei einer Regelgrabentiefe von 80
cm) ein Trassenwarnband mit der Aufschrift "Achtung Bahnkabel" zu verlegen.
6.6.5 Verlauf Kabeltrasse  Kabelmerkstein
Der Verlauf der Kabeltrasse ist bei Richtungsänderungen und Abzweigungen, sowie auf der freien Strecke bei
jedem Hektometerstein, mit Kabelmerksteinen zu markieren (ggf. Entfall bei Stolpergefahr).
Stand 12.10.2015
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13.06.01
6.7
Kabeltechnik
Kabeltrassen
Kabeleinführung in Gebäuden
Die Kabeleinführung in das Gebäude erfolgt in der Regel über einen Einführungsschacht. Für die
Mauerdurchführung sind Endmuffensteine oder Rohreinführungen in ausreichendem Abstand zum
Schachtboden vorzusehen, um ein Eindringen von Wasser zu vermeiden. Kann kein Schacht im Eintrittsbereich
zum Gebäude vorgesehen werden, müssen die Rohre nach innen ansteigend verlegt werden.
6.8
Räume für Kabelabschlüsse
Für große Anlagen oder im Falle langer bzw. ungünstiger Leitungsführung zu den sicherungstechnischen
Räumen ist, ein eigener Kabelabschlussraum, möglichst im Nahbereich zur Kabeleintrittsstelle in das Gebäude,
zu situieren.
Ist kein eigener Kabelabschlussraum verfügbar oder sinnvoll, so sind die Gestelle vorzugsweise im Relais- oder
Rechnerraum, jedoch nicht in sicherungstechnischen Räumen für Zwecke der Stromversorgung, an der Wand
anzuordnen. Für die Kabelzuführung zum Kabelabschlussgestell ist besonders auf die Einhaltung des
mindestzulässigen Krümmungsradius der Kabel zu achten.
Es ist daher vorzugsweise unter dem Kabelabschlussgestell ein Schlitz mit der erforderlichen Tiefe und den
entsprechenden Kantenübergängen vorzusehen.
6.9
Brandabschottung
Für die Einführung der Kabel in das Gebäude sind die Gesichtspunkte einer ggf. vorgegebenen
Brandabschnittsfestlegung zu berücksichtigen.
In der Regel sind insbesondere für größere Sicherungsanlagen Brandabschottungen an der Einführungsstelle
der Kabel zum Kabelabschlussgestell oder an der Einführungsstelle in den Rechner- bzw. Relaisraum
(entsprechend der örtlichen Situation und dem Gesamtkonzept entweder für Schaltkabel oder Erdkabel)
vorzusehen!
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabeltrassen
6.10 Bauausführung der Kabeltrassen
6.10.1 Gleisquerung
Abbildung 22: Gleisquerung und Vlieseinlage
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltrassen
Kabeltechnik
6.10.2
Betonkabeltrog und Betonkabelkanal
Auszug aus „Technische Lieferbedingungen für Betontröge/Betonkabelkanäle“
Betonkabeltröge und Betonkabelkanäle sind massive Betonfertigteile die vorwiegend ihren Einsatz im Kabelbau
entlang der Bahntrassen finden.
Durch die massive Ausführung kann die Kabeltrogtrasse begehbar genutzt werden.
Die Kabelkanäle sind an den Stirnseiten mit einer Nut-/Federkonstruktion gemäß Regelblatt
(http://www.oebb.at/infrastruktur/de/_p_3_0_fuer_Kunden_Partner/3_12_Planungsunterlagen_Infrastruktur/inde
x.jsp) auszuführen.
6.10.2.1 Betonkabeltrog und Betonkabelkanal mit aufliegendem Deckel
Bei diesem Trogtyp liegt der Deckel auf dem Trog auf und wird in den Größen 0, I, II, III, IV und V verwendet.
Abbildung 23: Schnitt Kabeltrog für aufliegenden Deckel
6.10.2.2 Betonkabeltrog und Betonkabelkanal mit versenktem Deckel
Bei diesem Trogtyp wird der Deckel in einem Einlegefalz verlegt. Der Vorteil liegt darin, dass das Gemühle oder
der Pflasterbelag bündig an die Trogoberkante geführt werden kann. Dieser Trog wird in den Größen 1, 2, 3, 4
und 5 hergestellt.
Abbildung 24: Schnitt Kabeltrog mit versenktem Deckel
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltrassen
Kabeltechnik
6.10.2.3 Flextrog (Betonkabeltrog)
Dieser Trogtyp wird in zwei Varianten (Deckel aufliegend, Deckel versenkt), in den Größen 1, 2 und 3
aufliegend bzw. 2, 3, 4 und 5 versenkt hergestellt. Der Vorteil dieses Troges liegt darin, dass ein flexibles
Verlegen in den verschiedenen Biegeradien von 30°, 60° oder 90° ohne zusätzliche Schneidearbeiten möglich
ist.
Abbildung 25: Draufsicht Flextrog
6.10.2.4 Betonkabeltrogdeckel
Dieses Betonfertigteil dient zur Abdeckung der Kabeltröge/Betonkabelkanäle und wird in verschiedenen
Größen, passend zu dem Trogtyp hergestellt.
Die Deckel müssen mit einer Faserbewehrung oder Armierung hergestellt werden.
Abbildung 26: Kabeltrogdeckel
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltrassen
Kabeltechnik
6.10.2.5 Betontrennstegplatten
Dieser Bauteil wird in den Betonkabeltrog/Betonkabelkanäle eingelegt und dient zur Abschirmung und Trennung
der verschiedenen Kabeltypen, die in den Trog eingelegt werden.
Abbildung 27: Trennsteg
6.10.3 Kunststoffkabeltrog
Kunststoffkabeltröge können im Erdreich verlegt werden, dabei werden diese mit sogenannten „Erdnägeln“ im
Boden verankert.
Eine weitere Ausführungsform ist der aufgeständerte Kunststoffkabeltrog. Dabei wird je nach Type des
Kunststoffkabeltroges in einem Abstand von 3 bis 6m eine Stütze in den Boden verankert. Die
Kabeltrogelemente werden auf diesen Stützen montiert.
Anwendung dort wo ein Betonkabeltrog aus terminlichen bzw. arbeitstechnischen Gründen nicht ausgeführt
werden kann.
Abbildung 28: Kunststofftrog aufgeständert
6.10.4
Kabeltassen
Kabeltassen werden alternativ z.B. im Tunnelbereich eingesetzt. Die Kabeltassen können aus Metall bzw.
Kunststoff gefertigt sein.
Für die Dimensionierung der Kabeltassen sind das Metergewicht der Kabel und die Anzahl der zu verlegenden
Kabel zu berücksichtigen.
Abbildung 29: Kabeltassen
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelmontage
7 Kabelmontage
7.1
Adernzählweise
Die Zählweise der Kabeladern erfolgt am A-Kabelende im Uhrzeigersinn, am E-Kabelende entgegen
dem Uhrzeigersinn.
A-Kabelende:
Nächstgelegenes Kabelende zum Kabelabschluss des Relais- oder Rechnerraumes, ansonsten an
der Einspeisestelle; ohne Zuordnungsmöglichkeit der Einspeisestelle bei der niedrigeren
Kilometerzahl.
Beginnend mit der Zählader jeder Lage ist, lagenweise fortlaufend von innen nach außen, jeder
Kabelader eine Nummer zuzuordnen.
7.1.1
Adernzählweise
A (Anfang)…im Uhrzeigersinn
E (Ende) gegen Uhrzeigersinn
Abbildung 29: Adernzählweise
Stand 12.10.2015
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13.06.01
7.1.2
Kabeltechnik
Kabelmontage
Anwendung bei Kabelspinnen
Abbildung 30: Anwendung bei Kabelspinnen (1)
Abbildung 31: Anwendung bei Kabelspinnen (2)
Stand 12.10.2015
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13.06.01
7.2
Kabeltechnik
Kabelmontage
Kabelaufschaltung
Die Außenkabel sind am Kabelabschluss gemäß RZ 55.490 bis 55.490/7 aufzuführen. Das
Kabelabschlussgestell ist zu erden. In Räumen, Schaltstationen und Schränken sind
Kabelabschlussgestelle für die Kabelaufführung zu verwenden. Die Kabeleinführung in
Außeneinrichtungen (Signalbeikasten, Kabelverteiler, Kabelabschluss im Weichenantrieb,
Transformatorkästen, Schienenanschlusskasten usw.) hat unter Verwendung gut abdichtender,
metallischer Anbauverschraubungen zu erfolgen.
Die Kabel sind am Kabelabschlussgestell vorzugsweise so anzuordnen, dass jeweils für gleichartige
Einrichtungen die Gruppenkabel mit den Einzelkabeln einen gemeinsamen Block darstellen, wobei
nach Maßgabe des vorhandenen Platzes, möglichst ein Freiraum als Reserveplatz für spätere
Ergänzungen zum Block der nächstfolgenden gleichartigen Einrichtungen, vorzusehen ist.
7.2.1 Kabelabschluss – 10-polige Steckverbinder
Als Kabelabschluss ist der 10-polige Steckverbinder der
Fa. Weidmüller STV 2/10 oder Fa. Phoenix HCC4 zu verwenden. Am Kabelabschluss ist
grundsätzlich das Fabrikat des gleichen Herstellers zu verwenden. Die Verbindung des Stecker- und
Buchsenteils darf nur mit Klemmen desselben Herstellers in derselben Ausführung erfolgen,
ausgenommen kurzfristige Anschaltungen zu Mess- oder Prüfzwecken.
Die Montage der Kabelabschlüsse hat für alle Kabelenden in gleichartiger Ausführung zu erfolgen.
Der Steckerteil (kontaktbezogen) ist am Klemmenträger zu fixieren; für den Buchsenteil ist
entsprechend der Einbaulage die Abziehbarkeit nach links bzw. nach oben zu gewährleisten.
7.2.2 Klemmenzählweise
Die Klemmenzählweise für die in der Regel senkrecht anzuordnenden Steckverbinder beginnt von
oben mit "1" und erfolgt fortlaufend nach unten; für waagrecht angeordnete Stecker ist die
Zählrichtung von links nach rechts.
7.2.3 Klemmpunkt „1“
Die Zählader der innersten Kabellage ist unter Verwendung der Drahtführungsleiste auf Klemmpunkt
"1" der Steckvorrichtung zu schalten, wobei die fortlaufende Reihenfolge gemäß der Adernzählweise
konsequent einzuhalten ist (Reserveadern des Kabels sind immer aufzuschalten).
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabelmontage
Kabeltechnik
7.2.4 Länge der Rangieradern
Die Länge der Rangieradern vom Austritt aus dem Leitungsführungskanal zum Steckverbinder ist so
zu bemessen, dass ein versehentliches Verbinden mit einem benachbarten Steckverbinder möglichst
auszuschließen ist.
Die Rangierung erfolgt gemäß Schreiben GD Zl. 84-044-9-1976 vom 20.10.1976.
Die Kabelabschlüsse sind mittels Klemmenträgernummer, Kabelnummer und Adernummer eindeutig
zu kennzeichnen.
Rangierung der Einzelkabeladern auf das Gruppenkabel an Sicherungskabelanlagen
Im Zuge des Einsatzes eines Kabelprüfautomaten für Kabelmessungen, wird nochmals auf die
Notwendigkeit der Durchschaltung möglichst aller Gruppenkabeladern auf das Einzelkabel
hingewiesen. Es sollen daher auch jene Kabeladern, welche nicht für die Funktion der
Außeneinrichtung erforderlich sind, durchrangiert werden.
Für den Fall nicht genügend vorhandener freier Gruppenkabeladern ist eine Aufteilung der freien
Einzelkabeladern möglichst nach folgenden Gesichtspunkten, in der angeführten Reihenfolge ihrer
Wertigkeit, vorzunehmen:
1.
Nach technischen Gesichtspunkten:
1.1 Die Gruppenkabeladern müssen nach der Durchschaltung auf das Einzelkabel die gleiche
ununterbrochene Reihenfolge aufweisen. Soll eine Aufteilung nach Funktionsgruppen auf
verschiedene Stecker innerhalb des Kabels erfolgen, so ist dies nur zulässig, wenn dadurch eine
ununterbrochene Reihenfolge gewährleistet ist (evtl. Notwendiges „Auffüllen“ eines Steckers mit
Reserveadern).
1.2 Es soll mindestens eine Reserveader durchrangiert werden, wenn nur zwei Adern für den Betrieb
der Außenanlage erforderlich sind (Überprüfung auf Adernvertauschung benötigt mindestens drei
Adern)
1.3 Sternviererverseilte Kabel sind mit Rücksicht auf die paarweise Zusammengehörigkeit der Adern
durchzuschalten, wenn möglich jedoch der gesamte Vierer.
2.
Nach messtechnischen Gesichtspunkten:
Möglichst gleichmäßige Aufteilung der freien Gruppenkabeladern auf die Stichkabel.
3.
Nach dem Gesichtspunkt der Betriebswichtigkeit:
Für betriebswichtige oder oft benützte Einrichtungen kann eine bevorzugte Zuordnung freier
Gruppenkabeladern erfolgen.
4. Nach dem Gesichtspunkt künftiger Entwicklungen:
Die Aufteilung der Reserveadern soll tunlichst evtl. Änderungen oder Erweiterungen berücksichtigen.
7.2.5 Adernverdoppelung
Es muss darauf geachtet werden, dass keine Adernverdoppelungen ausgeführt werden.
Bei Störungsbehebungen im laufenden Betrieb sind die Verdoppelungen jedoch zulässig.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
7.3
Kabelmontage
Kabeltechnik
Muffen
Verbindungsmuffen oder Deckmuffen sind als Gießharzmuffen auszuführen; oberflächliche
Beschädigungen des Kabels können auch mittels einer geteilten wärmeschrumpfenden
Reparaturmanschette mit Heißschmelzkleber repariert werden.
7.3.1 Verbindung der Adern
Die Verbindung der Adern erfolgt entsprechend der festgelegten Adernzählweise durch:
 Verpressen der Leiter mittels blanker Pressverbinder; die Spleiße sind dabei durch einen
Isolierschlauch voneinander zu isolieren.
oder
 Verwendung von isolierten Stoßverbindern.
7.3.2 Kabeltyp S-2Y2YBY
Beim Kabeltyp S-2Y2YBY sind die Stahlbänder eben mit der Schutzhülle abzusetzen.
7.3.3 Cu-geschirmte Kabel  Cu-Schirm + Stahlverband (Bewehrung) verbinden
Beim Kabeltyp S-2Y2YCBY bzw. S-2Y2YCB2Y sind die Stahlbänder und die Kupferschirmdrähte
mittels Rollfeder gut leitend zu verbinden und im Kontaktbereich vor dem Eindringen von Gießharz
durch entsprechendes Abdecken zu schützen. Die Kupferschirmdrähte der beiden Kabelenden sind
mittels Pressverbinder zu verbinden.
7.3.4 Kabelmuffe
Die Adern bzw. die Kupferschirmdrähte sind zur Muffenschale, ggf. durch Verwendung des
Gitterbandes, zu distanzieren. Der Feuchtigkeitsverschluss erfolgt mittels des Gießharzes.
7.3.5 Schutzmaßnahmen beim Kabelspleißen
Im Sinne der Unfallverhütungsbestimmungen durch gefährdende Beeinflussungsspannungen, ist
besonders der erforderliche Schutz des Montagepersonales zu beachten (Verwendung von
isolierendem Werkzeug, Gummimatten und Isolierhandschuhen sowie Herstellung einer
provisorischen Verbindung der beiden Kabelschirme vor Beginn der Spleißarbeiten).
Stand 12.10.2015
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13.06.01
7.4
Kabeltechnik
Kabelmontage
Erdung des Cu-Kabelschirmes
Kabelschirme von Kabeln des Typs S-2Y2YCBY bzw. S-2Y2YCB2Y sind an jeder Aufführungsstelle
des Kabels mit der Kabelschirm-Erdungssammelschiene zu kontaktieren.
Am Kabelende sind gemäß RZ 5928 die Stahlbänder und die Kupferschirmdrähte mittels
Rollfeder gut leitend zu verbinden. Der freiliegende Kontaktbereich ist gegen Berührung zu isolieren
und vor dem Eindringen von Umgebungsfeuchtigkeit zu schützen.
Die Schirmdrähte des Kabels sind ohne Trennstelle, geführt in einem Isolierschlauch, mit der
Kabelschirm-Erdungssammelschiene zu verbinden.
Die Kabelschirm-Erdungssammelschiene ist isoliert am Kabelabschlussgestell zu montieren, mit
einem Berührungsschutz zu versehen und zu erden; an der Außenseite des Berührungsschutzes ist
ein strichlierter Blitzpfeil (schwarz / weiß) anzubringen.
Die Ausführung der Kabelschirm-Erdungsanlage ist zu überprüfen (siehe Punkte 9.3 e), g) und 9.4).
7.4.1 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bahnhof
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss des Stellwerkes im
Bahnhofsbereich bei mehreren vermaschten Gleisen:
Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit der Sicherungsanlagenerdung
2
(Schienenerdung) mittels eines Kupferseiles (Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines
Funktionserders. Der Querschnitt bzw. die Anzahl der Kupferseile für diese Verbindung ist so zu
wählen, dass sie etwa dem Kupferschirmquerschnitt aller zu erdenden Kabelschirme entspricht. Im
Falle einer großen Anzahl von zu erdenden Kabelschirmen ist im Bereich zwischen dem KabelschirmErdungspunkt und den Schienen eine Querschnittserhöhung der Sicherungsanlagenerdung zu
berücksichtigen.
Abbildung 32: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Kabelmontage
7.4.2 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Außeneinrichtung
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung im
Bahnhofsbereich bei mehreren vermaschten Gleisen:
Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles
2
(Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders.
Abbildung 33: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Außeneinrichtung
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelmontage
7.4.3 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss
der Außeneinrichtung bei eingleisigen oder zweigleisigen Strecken mit Erdseil als Rückleiter der
Oberleitung sowie im Tunnel mit ausgeführtem Tunnelerdungskonzept:
Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles
2
(Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders.
Abbildung 34: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Strecke mit Erdseil
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelmontage
7.4.4 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei
zweigleisigen Strecken ohne Erdseil als Rückleiter der Oberleitung:
Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles
2
(Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders.
Abbildung 35: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil
Stand 12.10.2015
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13.06.01
7.4.5
Kabelmontage
Kabeltechnik
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei 1 gleisigen Strecken ohne Erdseil als Rückleiter der Fahrleitung:
Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit einem verzinkten Banderder (40x4 mm) im
Sinne eines Funktionserders.
Die Ausdehnung dieser Erder soll etwa 200 m betragen. In zwingenden Fällen ist eine Verkürzung
diese Länge bis 50 m zulässig, jedoch nur, wenn der Banderder in Bodenarten aus Lehm, Ton oder
Humus zur Verlegung gelangt. Wird der Erder im Kabelgraben gemeinsam zu den Kabeln verlegt, ist
ein größtmöglicher Abstand zu den Kabeln einzuhalten. Erfolgt das Betten der Kabel mittels Sand,
muss der Erder außerhalb des Sandbereiches, im vom Erdreich umgebenen Graben verlegt werden.
Die Funktion des Banderders ist zu überprüfen (siehe Punkt 9.3 g) und 9.4). Im gemeinsamen
Trassenbereich (z.B. in Schächten, Trögen oder Rohren) mit anderen Erdern oder anderen an
Schienenerde geerdeten Anlagenteilen, insbesondere im Bereich der Gebäudeführung (z.B. auf
Kabeltassen oder über Kabelbefestigungen), ist der Banderder oder ggf. das zum Banderder führende
Erdseil mittels eines Isolierschlauches gegenüber Schienenerde zu isolieren.
Abbildung 36: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelmontage
7.4.6 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel
Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei 1 gleisigen und 2 - gleisigen Strecken im Tunnel ohne ausgeführtem Tunnelerdungskonzept oder in
Bereichen ohne der Erdungsmöglichkeit mittels eines Banderders (z.B. ungeeignete
Bodenverhältnisse):
Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels zweier Kupferseile
2
(Mindestquerschnitt 25 mm - 2x) im Sinne eines Funktionserders. Zusätzlich sind in der Kabeltrasse,
parallel zum zu erdenden Kabel und mit möglichst geringem Abstand, zwei Kupferseile
2
(Mindestquerschnitt 25 mm ) mitzuverlegen und beidseitig mit der KabelschirmErdungssammelschiene zu verbinden.
Abbildung 37: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel
7.4.7 Messtechnische Überprüfung des Erders
Im Sinne der Unfallverhütungsbestimmungen durch gefährdende Beeinflussungsspannungen, ist
besonders der erforderliche Schutz des Montagepersonales zu beachten bzw. sind die
entsprechenden Maßnahmen im Zuge von messtechnischen Überprüfungen des Erders zu treffen
(Verwendung von isolierendem Werkzeug, Gummimatten und Isolierhandschuhen sowie Herstellung
von provisorischen Verbindungen des Kabelschirmes mit Erdpotential vor Beginn der
Montagearbeiten).
Stand 12.10.2015
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7.5
7.5.1
Kabeltechnik
Kabelmontage
Kabelendverschluss
Kabelendverschluss (Variante 1)
Abbildung 38: Kabelendverschluss Variante 1
Stand 12.10.2015
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7.5.2
Kabeltechnik
Kabelmontage
Kabelendverschluss (Variante 2)
Abbildung 39: Kabelendverschluss Variante 2
Stand 12.10.2015
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7.5.3
Kabeltechnik
Kabelmontage
Stecker
Abbildung 40: Stecker
Stand 12.10.2015
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7.6
Kabeltechnik
Kabelmontage
Kabelmuffen
7.6.1
7.6.1.1
Gießharzmuffe
Muffenmontage
Abbildung 41: Muffenmontage
Stand 12.10.2015
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7.6.1.2
Kabeltechnik
Kabelmontage
Muffenmontageanleitung
Stand 12.10.2015
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7.6.1.3


Kabeltechnik
Kabelmontage
Muffen – Kabel – Tabellen
Kabel mit Bewehrung
Kabel mit Bewehrung und Kupferschirmung
Stand 12.10.2015
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
Kabeltechnik
Kabelmontage
Rollfedern; Vergleich Neu zu Alt; Zusatzmaterial
Stand 12.10.2015
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7.7
Kabeltechnik
Kabelmontage
Montage Kupferschirmung
Abbildung 42: Schirmmontageanordnung
Stand 12.10.2015
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7.8
Kabeltechnik
Kabelmontage
PZB-Gleiskreuzung (Indusigleiskreuzung)
PZB-Gleiskreuzung bei linksstehendem Signal - Montagesatz
Um bei Erhaltungsarbeiten des Baudienstes Beschädigungen des PZB-Kabels zu vermeiden, ist die
Verlegung bei links aufgestellten Signalen wie folgt durchzuführen:
1. Die Kabelausführung aus dem Endverschlusskasten erfolgt wie bisher. Es ist eine kleine Reserve
vorzusehen
2. Im Schotterbett ist das Kabel in einem Kunststoffschlauch (24x4) in einer Tiefe von 10 – 20 cm zu
verlegen
3. Der Kunststoffschlauch wird mit einem Schlauchbinder (28 – 38 mm) an das Alu-Rohr (25x2)
angeklemmt.
4. Vom Alu-Rohr und Kunststoff-Schlauch bis zum Gleismagnet ist das Kabel ebenso im
Kunststoffschlauch zu führen.
5. Bei isolierten Gleisen ist eine Kuppelmuffe (Isolierstück) (RZ 15.607/1) einzubauen.
6. Die Anschaltung des Gleismagneten erfolgt über den PZB-Stecker der Fa. Amphenol nach dem
Beschaltungsplan in RZ 15.609.
Das Alu-Rohr ist mittel Haltelaschen (RZ 15.608) so am Schienenfuß zu montieren, dass es beim
maschinellen Durcharbeiten des Gleises nicht beschädigt werden kann. Siehe RZ 15.607.
7.9
Kabelaufschaltpunkte
7.9.1 Schaltstation
Heizkörper in Schaltstationen – Energiesparmaßnahmen
Beim Einbau von Heizkörpern in Schaltstationen ist darauf zu achten, dass nur Heizgeräte bis max.
500 W Anschlusswert verwendet werden dürfen. Bei Bestandsanlagen sind aus Energiespargründen
bei den bisher eingebauten Heizkonvektoren die Thermostate auf eine Temperatur von +5 °C
einzustellen.
Für Servicearbeiten ist die Anschlussmöglichkeit eines Heizlüfters bis max. 1000 W vorzusehen.
7.9.2 Gleisanschlussgehäuse
In einem Gleisanschlussgehäuse erfolgt die Aufschaltung des Stichkabels zur jeweiligen Einrichtung
(z.B. Weiche, Achszähler, etc.).
7.9.3 Schaltschrank
Der Schaltschrank ist ein Klemmstützpunkt für die Umsetzung der Gruppenverkabelung in die
Stichverkabelung.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Planunterlagen
Kabeltechnik
8 Planunterlagen
Als Grundlage für die Ausführung von Kabelanlagen gelten diese technischen Leitsätze, die
diesbezüglichen Vorschriften und Beschreibungen sowie die Regelzeichnungen.
Für die Errichtung und Dokumentation von Kabelanlagen sind Pläne entsprechend den jeweiligen
Erfordernissen zu erstellen und den aktuellen Stand laufend anzupassen. Die Pläne müssen die
Kabelanlage vollständig und eindeutig beschreiben.
8.1
Kabellageplan – KL
Örtlicher Bezug zum Trassenverlauf (Kilometrierung, Abstand), Art und Ausführung der Trassen, KabelSchaltstellen, Elemente der Anlage (Signale, Weichenantriebe, GFM,…), Trassen für sonstige
Verbindungen, ggf. Erder, Kabelmuffen, ggf. Beeinflussungsverursachende Anlagen(teile) z.B.
Hochspannungsfreileitung, Hochspannungskabel usw..
8.2
Kabelspinne – KSP
(alte Bezeichnung: Kabelübersichtsplan KÜ)
Schematische Darstellung der Kabel, Kabeltyp, Kabelnummer, Kabel-Schaltstellen (kilometrische
Lage), Elemente der Anlage, sonstige Verbindungen (E-Anspeisung, Fernsprechanschluss,
Netzwerkanschluss,…), ggf. Erder.
8.2.1
Kurzbezeichnungen von Sicherungskabeln für die KSP
Kabelbezeichnung
8.3
Abkürzung
S – 2YY
S – 2Y2YBY
S – 2Y2YCBY
S – X2Y2YB2Y
S – X2Y2YBY 5x1,5 F
2Y
B
C
XI
BF
Bezeichnung im
Sprachgebrauch
unbewehrtes Kabel
bewehrtes Kabel
geschirmtes Kabel
PZB-Kabel
BF-Kabel
S – X2YYY F
XF
XF-Kabel
S – YY
YY
Schaltkabel
S – X(YY)YBY
XY
XY-Kabel
Anmerkung
Sicherungskabel zu den
Weichenantrieben (Litzenleiter und
Spezialkunststoffhülle; grau)
Sicherungskabel für provisorische
oberirdische Verlegung (Litzenleiter
und Spezialkunststoffmantel;
schwarz)
ehemals als „Innenraumkabel“
bezeichnet
Schaltkabel mit zusätzlichem
mechanischen Schutz
Kabeltabelle – KT
Kabelverbindung, Kabeltyp, Kabelnummer, projektierte und verlegte Kabellänge, Trommelnummer, ggf.
km-Lage von Kabelmuffen, ggf. Beeinflussungsverursachende Anlagen(teile), Bearbeitungsdatum
Anmerkung: Die Kabeltabelle ist die Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnis
(Massenermittlung)
Stand 12.10.2015
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8.4
Kabeltechnik
Planunterlagen
Kabellageübersichtsplan – KLÜ
Ergänzung zum Kabellageplan (Anwendung im Bahnhofsbereich)
Kombination aus KL und KSP mit den gleichen Eigenschaften
8.5
Kabelschachtübersicht – KSÜ
(alte Bezeichnung Rohrzugübersicht RZÜ)
Km-Lage, Kabelschachtnummer, Kabelschachtgröße, Übersicht Rohrbelegung (Anzahl, Belegung),
Blickrichtung, ggf. Fachbereich
8.6
Rohrzugtabelle – RT
Ausführung des Rohrzuges (Kreuzung od. Durchbruch), km-Lage, Rohrlänge, Anzahl der Rohre, Anzahl
der Kabel, Rohrdurchmesser, Rohrbelegung (leer od. belegt), Gleisquerungen, projektierte und verlegte
Länge, ggf. Fachbereich, Sonstiges.
8.7
Kabelendverschlussübersicht – KEV
(alte Bezeichnung: Kabelabschlussübersichtsplan KAÜ)
Anordnung der Kabel am Kabelendverschlussgestell/-abschlussgestell, Kabeltyp, Kabelnummer,
Bezeichnung der Außeneinrichtung (Weiche, Signal,…)
8.8
Kabeltrennklemmenbelegungsblatt – KLTR
Anordnung der Kabel am Kabelendverschlussgestell/-abschlussgestell, Aufschaltung der Adern, Bucht,
Klemmennummer, Kabeltyp, Kabelnummer, angeschlossene Einrichtung
Stand 12.10.2015
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13.06.01
8.9
Kabeltechnik
Planunterlagen
Bildzeichen für Kabellagepläne
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Stand 12.10.2015
Kabeltechnik
Planunterlagen
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 43: Bildzeichen für Kabellagepläne
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
8.10 Beispiele für Planunterlagen
Abbildung 44: Kabellageplan KL Maßstab 1:1000
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 45: Kabellageplan KL Maßstab 1:200
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 46: Kabelspinne KSP (Schaltstation SS1N)
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 47: Kabelspinne KSP (ESA)
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 48: Kabelspinne KSP (EKSA)
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 49: Kabeltabelle KT
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
Abbildung 50: Kabellageübersichtsplan KLÜ
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
8.10.1 Rohrzugtabelle RT
Abbildung 51: Rohrzugtabelle RT
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
8.10.2 Kabelendverschlussübersicht KEV
Abbildung 52: Kabelendverschlussübersicht KEV
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Planunterlagen
8.10.3 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR (Bf. Mattersburg)
Abbildung 53: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Planunterlagen
8.10.4 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR (Bf. Wien Praterstern)
Abbildung 54: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR
8.11 Künstliche DNA
Kommt ein Kabel mit künstlicher DNA zum Einsatz, ist die Aufnahme in die Infrastrukturdatenbank zu
veranlassen. Details siehe RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung.
Stand 12.10.2015
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13.06.01
Kabeltechnik
Kabelmessung
9 Kabelmessung



9.1
Sicherungskabelanlagen sind sowohl vor der erstmaligen Inbetriebnahme in Form einer Annahmemessung
als auch in wiederkehrenden Intervallen zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Kabelmessung sind in einem Protokoll zu dokumentieren. („Kabelmessprotokoll“)
Bei Kabelmontage durch einen Auftragnehmer ist dieses Protokoll ein Bestandteil der Unterlagen, welche
seitens des Auftragnehmers zur bahnseitigen Annahmeprüfung zur Verfügung zu stellen sind.
Elektrische Werte für Sicherungskabelanlagen

Die Festlegung der elektrischen Grenzwerte wie z. B. des Leiterwiderstandes oder der Betriebskapazität
erfolgt gemäß den jeweiligen ÖVE- Bestimmungen, ÖBB-Bedingnisheften oder Datenblättern.

Die Festlegung des Soll- und Grenzwertes des Isolationswiderstandes von Adern in einer montierten
Kabelanlage erfolgt gemäß 9.2.
Für Kabel mit Schirmung ist für die Beurteilung eines Ansteigens des Kabelschirm-Längswiderstandes jener
Wert zugrunde zu legen, der im Zuge der erstmaligen Messung ermittelt wurde. Die Isolierfestigkeit der
Schutzhülle (zwischen dem Kabelschirm und Erdpotential) gilt als ausreichend, wenn der längen- und
materialabhängige Messwert (Leckstrom) auf eine intakte Schutzhülle des Kabels schließen lässt.
9.2
Isolationswiderstand - Grenzwert
Wird eine Überschreitung eines Grenzwertes – insbesondere des Isolationswiderstandes – festgestellt, so ist
eine Fehlerbehebung umgehend durchzuführen.
Die nachstehend angeführten Werte des Isolationswiderstandes einer Ader verstehen sich für die
Leitungsverbindung vom Einspeisepunkt zum Entnahmepunkt – somit inklusive aller Isolationswiderstände der
Kabelabschlüsse oder Kabelendverschlüsse, Muffen, Durchschaltungen in Kabelaufteilpunkten usw. – bezogen
auf Erdpotential oder andere elektrisch leitfähige Teile des Kabels, unabhängig von der Länge der
Leitungsverbindung. Die Messspannung zur Isolationsmessung hat mindestens 200 V (möglichst 1000 V) zu
betragen.
 Unterster Grenzwert des Isolationswiderstand:
 Anzustrebender Sollwert des Isolationswiderstand:
0,5 MΩ
mind. 100 MΩ
Wird der Isolationswiderstand einer Leitungsverbindung mit weniger als 100 MΩ festgestellt, so ist durch
Wiederholung der Messung in sinnvollen Intervallen eine eventuelle Änderungstendenz des Isolationswertes zu
ermitteln, um eine rechtzeitige Fehlerbehebung vor Ausfall des Kabels zu ermöglichen.“
Beim Unterschreiten des untersten Grenzwertes ist durch Fehlersuche möglichst rasch eine Fehlerbehebung
herbeizuführen.
Definition "sinnvolle Intervalle":
Bei einem betroffenen Kabel ist im nächstfolgenden Jahresquartal monatlich je eine Kontrollmessung
durchzuführen. Verschlechtert sich der Isolationswert nur geringfügig, kann der Prüfzyklus für diese
Kontrollmessungen auf vierteljährlich gestreckt werden. Der Zeitraum der Beobachtung wird mit 1 Jahr
begrenzt.
Anschließend ist in Abhängigkeit der Veränderung (Verschlechterung) des Isolationswertes nach Rücksprache
mit dem technisch zuständigen Fachbereich die weitere Vorgangsweise (Adernumschaltung,
Kabelneuverlegung, ...) abzustimmen.
Für Kabel mit Schirmung ist im Falle eines Ansteigens des Kabelschirm-Längswiderstandes eine Überprüfung
der Isolierfestigkeit der Schutzhülle auf Beschädigungen der Isolierung nach außen hin durchzuführen
(Erhaltung der Schirmwirkung bei Korrosion der Kupferschirmdrähte und Stahlbänder). Eine Fehlerbehebung ist
raschest möglich durchzuführen.
Stand 12.10.2015
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9.3
Kabeltechnik
Kabelmessung
Annahmemessung
Sie umfasst folgende Überprüfungen:
a) Feststellung der richtigen Aderauflage.
b) Messung des Widerstandes aller Leiterschleifen.
adrig verseilte Kabel: die ungeradzahlige Ader mit der benachbarten geradzahligen Ader.
sternviererverseilte Kabel: die Adern des Stammes.
c) Messung des Isolationswiderstandes jeder Ader gegenüber Erdpotential
- jeder Ader gegenüber Erdpotential.
d) Messung des Isolationswiderstandes zwischen den Adern
- entweder jede Ader gegenüber allen übrigen miteinander verbundenen Adern,
- oder jede Ader gegenüber jeder anderen Ader.
e) Gegebenenfalls Messung des Kabelschirm-Längswiderstandes
f) Gegebenenfalls Überprüfung der Kabelschirm-Erdungsanlage
- durch Augenschein.
g) Gegebenenfalls Überprüfung der Funktion jedes Banderders
- gemäß Punkt 7.4.7. in Form einer Erdungsmessung
9.4
Wiederkehrende Prüfungen
Sind gemäß RW 06.01.05 (Instandhaltungsplan Leit- und Sicherungstechnik) durchzuführen, gegebenenfalls
ergänzt mit der Überprüfung der Kabelschirm-Erdungsanlage gemäß den Punkten 9.3.e), 9.3.f) und 9.3.g).
Stand 12.10.2015
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9.5
Kabeltechnik
Kabelmessung
Kabel – Messprotokoll
Abbildung 55: Kabel - Messprotokoll
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Sicherungskabel in adriger Verseilung nach ÖVE K10 .................. 7
Abbildung 2: Sicherungskabel in sternvierer Verseilung nach ÖVE K11 ............ 9
Abbildung 3: Schaltkabel für ESA nach ÖVE K12 ............................................ 11
Abbildung 4: Sicherungskabel für die PZB ....................................................... 15
Abbildung 5: Sicherungskabel für die PZB, kapazitätsreduziert ....................... 17
Abbildung 6: Linienleiterkabel für die LZB ........................................................ 19
Abbildung 7: Hybrid-Monitorkabel ..................................................................... 21
Abbildung 8: LWL-Monitorkabel ........................................................................ 22
Abbildung 9: LWL-Sicherungskabel .................................................................. 23
Abbildung 10: ETCS Interfacekabel (Balisenkabel) – Erd-/Trogverlegung ....... 25
Abbildung 11: ETCS Interfacekabel - Schienenfußverlegung ........................... 27
Abbildung 12: Verkabelung von Weichen (1).................................................... 32
Abbildung 13: Verkabelung von Weichen (2).................................................... 33
Abbildung 14: Weichenkabel ............................................................................ 42
Abbildung 15: Weiterführung Stichkabel ........................................................... 42
Abbildung 16: Kabelnummernsystem ETCS ..................................................... 44
Abbildung 17: ETCS-Verkabelung .................................................................... 45
Abbildung 18: Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ........... 63
Abbildung 19: Reserven, Aushub, Krümmungsradius ...................................... 64
Abbildung 20: Kabelmarken.............................................................................. 65
Abbildung 21: Betonsockel für Kabelmarken .................................................... 66
Abbildung 22: Gleisquerung und Vlieseinlage .................................................. 71
Abbildung 23: Schnitt Kabeltrog für aufliegenden Deckel ................................. 72
Abbildung 24: Schnitt Kabeltrog mit versenktem Deckel .................................. 72
Abbildung 25: Draufsicht Flextrog ..................................................................... 73
Abbildung 26: Kabeltrogdeckel ......................................................................... 73
Abbildung 27: Trennsteg................................................................................... 74
Abbildung 28: Kunststofftrog aufgeständert ...................................................... 74
Abbildung 29: Kabeltassen ........................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Abbildung 30: Adernzählweise ......................................................................... 75
Abbildung 31: Anwendung bei Kabelspinnen (1) .............................................. 76
Abbildung 32: Anwendung bei Kabelspinnen (2) .............................................. 76
Abbildung 33: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf ................................... 80
Abbildung 34: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Außeneinrichtung ...... 81
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 35: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Strecke mit Erdseil ......... 82
Abbildung 36: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil..... 83
Abbildung 37: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil..... 84
Abbildung 38: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel ............................ 85
Abbildung 39: Kabelendverschluss Variante 1 ................................................. 86
Abbildung 40: Kabelendverschluss Variante 2 ................................................. 87
Abbildung 41: Stecker....................................................................................... 88
Abbildung 42: Muffenmontage .......................................................................... 89
Abbildung 43: Schirmmontageanordnung......................................................... 93
Abbildung 44: Bildzeichen für Kabellagepläne .................................................. 99
Abbildung 45: Kabellageplan KL Maßstab 1:1000 .......................................... 100
Abbildung 46: Kabellageplan KL Maßstab 1:200 ............................................ 101
Abbildung 47: Kabelspinne KSP (Schaltstation SS1N) ................................... 102
Abbildung 48: Kabelspinne KSP (ESA) .......................................................... 103
Abbildung 49: Kabelspinne KSP (EKSA) ........................................................ 104
Abbildung 50: Kabeltabelle KT ....................................................................... 105
Abbildung 51: Kabellageübersichtsplan KLÜ .................................................. 106
Abbildung 52: Rohrzugtabelle RT ................................................................... 107
Abbildung 53: Kabelendverschlussübersicht KEV .......................................... 108
Abbildung 54: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR................................ 109
Abbildung 55: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR................................ 110
Abbildung 56: Kabel - Messprotokoll .............................................................. 113
Abbildung 57: Mängelzettel ............................................................................ 117
Stand 12.10.2015
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Kabeltechnik
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
BPL
Betriebliche Projektierungsliste
ESA
Eisenbahnsicherungsanlage
EKSA
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage
KEV
Kabelendverschluss
LEU
Lineside Electronic Unit
LZB
Linienförmige Zugbeeinflussung
PZB
Punktförmige Zugbeeinflussung
RR
Relais- bzw. Rechnerraum
RW
Regelwerk
SFE
Sicherungs-, Fernmelde- und Energietechnisch
SS
Schaltstation bzw. Schaltschrank
ST
Signaltabelle
TPL
Technische Projektierungsliste
WT
Weichentabelle
Stand 12.10.2015
Seite 116 von 125
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
Abbildung 56: Mängelzettel
Stand 12.10.2015
Seite 117 von 125
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
Kabelanforderungen der jeweiligen Stellwerke (inkl. Eisenbahnkreuzung)
Siemens allgemein
Basiskabeldaten für Stellwerke: SIEMENS
Einrichtung
Gleisfreimeldeanl. 100Hz Speisung 1)
Gleisfreimeldeanl. 100Hz Speisung 1)
Gleisfreimeldeanl. 100Hz Relais 1)
DMK mit Motorzählwerk
DEK mit Motorzählwerk
DMK mit elektronischem Zählwerk
DEK mit elektronischer Auswertegr.
Bemerkungen
max. zul.
max. zul. Adernzahl
Adernwiderst. Kapazität
(Ohm)
(nF)
155m bis 370m Abschnittslänge ohne Vermaschung
Sternvierer verseilt
230m bis 580m Abschnittslänge mit 2 vermaschten Schienen
Sternvierer verseilt
335m bis 860m Abschnittslänge mit 3 verm. Schienen
Sternvierer verseilt
425m bis 1130m Abschnittslänge mit 4 verm. Schienen
Sternvierer verseilt
515m bis 1400m Abschnittslänge mit 5 verm. Schienen
(hier keine Doppelbestückung); Sternvierer verseilt
Relaisseitig keine Doppelbestückung bei Abschnittslängen
von mehr als 515m; Sternvierer verseilt
ZP43M; Sonderfall: bis 150Ohm nach Rücksprache m. Firma
100
2
100
2
100
2
75
2
75
2
ZP43E;
Zulässige Einrichtungen im gemeinsamen Kabel:
Sicherungstechnische Übertragungen, FM-Kabel, ELF-Strecke
0,8mm Ø max. 3,5km Stellentfernung
0,9mm Ø max. 4,5km Stellentfernung
1,4mm Ø max. 11km Stellentfernung
Sternvierer verseilt
128
MSK
RSE 45
Weichengruppe DrS II
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1000
75
75
100
8
1) Weiterschaltung unabhängig von Bestückung und Abschnittslänge möglich
Stand 12.10.2015
120
2
5
5
42nf/km
2
2
4
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
Basiskabeldaten für Stellwerke: SIEMENS
Einrichtung
Bemerkungen
PZB 1000Hz
PZB 2000Hz
PZB 2000Hz/70Hz
PZB 1000Hz/2000Hz
PZB 500Hz
Geschwindigkeitsprüfeinrichtung (GPE) Kabelverbindung zwischen Abhängigkeitsschaltung im STW
und/oder Signal und GPE-Schrank (Netz-Steuer-Baugruppe)
GPE-Einschaltmagnet
GPE-Ausschaltmagnet
GPE-2000Hz-Magnet
Stand 12.10.2015
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max. zul.
max. zul. Adernzahl
Adernwiderst. Kapazität
(Ohm)
(nF)
50
12
2
25
6
2
35
6
2
35
1,5
2+2
50
10,5
2
65
4
(alt 2)
3,8
1,2
2
38
12
2
25
6
2
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
Thales allgemein
Basiskabeldaten für Stellwerke: ALCATEL
Einrichtung
Gleisfreimeldeanlage 100Hz Speisung
Gleisfreimeldeanlage 100Hz Relais
elektronischer Achszähler (EAK) Fernspeisung
elektronischer Achszähler (EAK) Ortsspeisung
Weichengr. für mech. Anlagen (Antrieb 825H)
Weichengr. für mech. Anlagen (Antrieb 850H)
Vorsignalübertragung
Gleisfreimeldungsübertragung
Bemerkungen
max. zul.
max. zul.
Adernwiderstand Kapazität
(Ohm)
(nF)
Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel:
*2: Sig, W, NB-W/Sig, ELF, SB-Kontakt
bis 800m Abschnittslänge 1-schienige Isolierung
bis 230m Abschnittslänge 2-schienige Isolierung
Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel:
Sicherungstechn. Übertragungen, SB-Kontakt
0,8mm Ø max. 5km Stellentfernung
0,9mm Ø max. 6km Stellentfernung
1,4mm Ø max. 15km Stellentfernung
Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel:
Si-techn. Übertragungen, SB-Kontakt, ELF-Str.
0,8mm Ø max. 11km Stellentfernung
0,9mm Ø max. 14km Stellentfernung
1,4mm Ø max. 28km Stellentfernung
Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel:
*2: FM-Kabel, Sig, W, NB-W/Sig, ELF,
SB-Kont., Ax
Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel:
*2: FM-Kabel, Sig, W, NB-W/Sig, ELF,
SB-Kont., Ax
*2 Gilt nur für SpDrLA2 mit Erdschlussprüfeinrichtung für alle Anlagenteile
Stand 12.10.2015
Seite 120 von 125
70
105
138Ohm/20dB
Adernzahl
2
42nF/km
2
2
42nF/km 2 Stromvers.
2 Ax
34
20
250
4
4
4 pro Signal
250
2 pro Abschn.
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
SMC86 & Elektra
Basiskabeldaten für Stellwerke:
Einrichtung
Vorsignal Bahnhof
Vorsignal Block
Vorsignal Block
Hauptsignal Bahnhof
Hauptsignal Block
Hauptsignal Block
Schutzsignal
Verschubsignal alleinst.
Verschubsignal am Mast
Ersatzsignal
Ersatzsignal
Zusatzsignale mit PZB
Zusatzsignale mit PZB
Zusatzsignale mit PZB
Zusatzsignale mit PZB
Zusatzsignale mit PZB
Zusatzsignale mit PZB
Nahbedienung
Schlüsselsperre Bahnhof
Schlüsselsperre Strecke
Weichenantrieb
Bemerkungen
4 - begriffig
4 - begriffig
2 - begriffig
4 - begriffig
4 - begriffig
2 - begriffig
35 Watt
42 Watt
35 Watt, 1 - begriffig
35 Watt, 2 - begriffig
35 Watt, 3 - begriffig
42 Watt, 1 - begriffig
42 Watt, 2 - begriffig
42 Watt, 3 - begriffig
Speiserelais
Melderelais
Speisekreis Aussenteil
S700, S700K
L825H
max. zul.
Adernwiderst.
(Ohm)
55
30 bis 80
30 bis 80
30
30 bis 75
30 bis 75
30
30
52
30 bis 75
30 bis 70
30 bis 75
30 bis 75
30 bis 75
30 bis 65
30 bis 65
30 bis 65
54
27
270
270
70
54
34
SMC 86
max. zul.
Kapazität
(nF)
580
780
780
580
720
740
580
580
900
780
1000
780
780
780
1000
1000
1000
Adernzahl
max. zul.
Adernwiderst.
(Ohm)
9
9
8
10
11
8
8
4
2
2
2
2
4
6
2
4
6
5
100
100
100
100
100
100
50
50
50
100
100
100
100
100
100
100
100
100
Anmerkung: Bei Haupt- und Schutzsignalen wurde das Ersatzsignal berücksichtigt
Stand 12.10.2015
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ELEKTRA
max. zul.
Kapazität
(nF)
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
Adernzahl
8
8
8
10
10
6
6
4
2
2
2
2
4
6
2
4
6
4
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
VGS80
Basiskabeldaten für Stellwerk: VGS 80
Einrichtung
Vorsignal
Vorsignal (große Stellentfernung)
Vorsignal Block
Hauptsignal Einfahrsignal
Hauptsignal Ausfahrsignal
Hauptsignal Ausfahrsignal
Hauptsignal (große Stellentfernung)
Hauptsignal (große Stellentfernung)
Hauptsignal (große Stellentfernung)
Hauptsignal Block
Verschubsignal alleinstehend
Verschubsignal am Mast des HS
Verschubsignal alleinstehend (große Stellentfernung)
Verschubsignal am Mast des HS (große Stellentfernung)
Ersatzsignal/Vorsichtsignal/Ersatzsignalwiederholer
Geschwindigkeitsanzeiger
Geschwindigkeitsvoranzeiger
Signalnachahmer (ausgen. Ersatzsignalwiederholer)
Weiche
Nahstellbetriebseinrichtung Weiche
elektronisches Festlegeschloss Bahnhof
elektronisches Festlegeschloss Strecke
Selbststellbetriebskontakt
Sekundärkabel für Signale
Schaltkabelverbindung Relais-Raum - Fahrdienstleitung
Stand 12.10.2015
Bemerkungen
inkl. 1 Ader f. Indusi - Prüfrelais
inkl. 1 Ader f. Indusi - Prüfrelais
inkl. 1 Ader f. Indusi - Prüfrelais
4 - begriffig
2 - begriffig
Halt, Unbeschränkt, 60 und 40
Halt, Unbeschränkt, 60 oder 40
Halt, Unbeschränkt
inkl. 2 Adern f. Indusi - Prüfrelais
elektr. Daten abh. vom Antrieb
W, ELF
W, NB - Weiche
Kabel mit erdfreien Stromkreisen
FM - Kabel, Ax, MSK, RS45
max. zul.
max. zul.
Adernwiderstand Kapazität
(Ohm)
(nF)
55
30 bis 75
30 bis 80
30
30
35
30 bis 75
30 bis 75
30 bis 75
30 bis 75
40
40
30 bis 75
30 bis 75
30 bis 75
analog HS
analog VS
75
54
54
27
75
200
100
Firmenangabe
Seite 122 von 125
580
780
780
580
580
580
740
740
740
740
900
900
740
740
740
700
400
Adernzahl
9
9
8
8
8
6
9
8
6
6
4
2
8
4
2
2 pro Begriff
2 pro Begriff
2 pro Begriff
4
5
4
2
4
2
2 pro Lampe
Firmenangabe
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
KGS93
Basiskabeldaten für Stellwerk: KGS93
Einrichtung
Vorsignal Ein- oder Ausfahrvorsignal
Vorsignal Block
Hauptsignal Einfahrsignal
Hauptsignal Ausfahrsignal
Hauptsignal Ausfahrsignal
Hauptsignal Gruppenausfahrsignal
Hauptsignal Block
Signalnachahmer
Weiche (Antrieb S 700, S 700K)
Weiche (Antrieb L 825 H)
Nahbedienung Weiche
Schlüsselsperre Bf
Stand 12.10.2015
Bemerkungen
max. zul.
max. zul.
Adernwiderstand Kapazität
(Ohm)
(nF)
3 - begriffig
2 - begriffig
3 - begriffig
Halt, Unbeschränkt
Halt, 40
2 - begriffig
2 - begriffig
35 Watt
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Adernzahl
55
580
8
30
30
30
30
580
580
580
580
11
10
12
11
30 bis 80
54
34
54
27
780
6
4
4
7
7
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
SpDrL
Basiskabeldaten für Stellwerk: SpDrL
Einrichtung
Vorsignal
Vorsignal
Hauptsignal
Hauptsignal
Schutzsignal
Schutzsignal
Verschubsignal alleinstehend
Verschubsignal am Mast des HS
Ersatzsignal
Ersatzsignal
Geschwindigkeitsanzeiger
Geschwindigkeitsvoranzeiger
Geschwindigkeits(vor)anzeiger
Geschwindigkeits(vor)anzeiger
Signalnachahmer
Signalnachahmer
Signalnachahmer
Weiche (Antrieb 825 H)
Weiche (Antrieb 850 H)
Nahstellbetriebseinrichtung Signal
Nahstellbetriebseinrichtung Weiche
elektronisches Festlegeschloss Bahnhof
Bemerkungen
max. zul.
max. zul.
Adernwiderst. Kapazität
(Ohm)
(nF)
35 Watt, *1
50 Watt, *1
35 Watt, *1
50 Watt, *1
35 Watt, *1
50 Watt, *1
2 x 35 Watt, *1
2 x 35 Watt, *1
35 Watt, *1
50 Watt, *1
8 Watt, *1
8 Watt, *1
Lichtleiter, 35 Watt, *1
Lichtleiter, 42 Watt, *1
Lichtleiter, 35 Watt, *1
Lichtleiter, 42 Watt, *1
8 Watt, *1
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Sig, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Sig, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Sig, NB-W, ELF, SB-Kont., Spsg., *2
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Sig, NB-Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Sig, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2
Adernzahl
100
50
100
50
100
50
50
50
100
50
50
50
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
910
8
8
7
7
4
4
4
2
2
2
1 pro Begriff + 3
3
75
910
1 pro Begriff + 1
75
50
34
910
910
1 pro Begriff + 1
5
4
50
910
7
50
910
5 bis 7
50
910
4
20
*1 Zulässige Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Weiche, Nahbedienung Weiche/Signal, ELF, SB-Kontakt, Speisung, Achszähler
*2 Gilt nur, wenn die Erdschlussprüfeinrichtung in alle Anlagenteile einbezogen ist.
Stand 12.10.2015
Seite 124 von 125
13.06.01
Anlagen
Kabeltechnik
Basiskabeldaten für Stellwerk: SpDrL
Einrichtung
elektronisches Festlegeschloss Strecke
Selbststellbetriebskontakt
Sekundärkabel für Signale: HS, VS, SNA
Sekundärkabel für Signale: Sch, V, Ers, G(v)A
Bemerkungen
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Kabel mit erdfreien Stromkreisen,
Sig,W,NB-W/S,Spsg.,SB-Kontakt. *2
Ax, FM-Kabel
Stromversorgung für ELF
Zul. Einrichtungen im gem. Kabel:
Sig, W, NB-W/Sig, ELF, Spsg.,
Achszähler, Si-techn. Vbdg., FM-Kabel, *2
0,75mm²
1,5mm²
2,5mm²
max. 20m
max. 33,5m
max. 10m
0,75mm²
1,5mm²
2,5mm²
max. 47,5m
max. 14,2m max. 28,5m
Schaltkabelverbindung Relais-Raum - Fahrdienstleit.
max. zul.
Adernwiderst.
(Ohm)
250
max. zul.
Kapazität
(nF)
1000
Adernzahl
2
1000
plus 2
plus 2
2
0,26
2 pro Lampe
0,37
2 pro Lampe
75
Firmenangabe
*1 Zulässige Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Weiche, Nahbedienung Weiche/Signal, ELF, SB-Kontakt, Speisung, Achszähler
*2 Gilt nur, wenn die Erdschlussprüfeinrichtung in alle Anlagenteile einbezogen ist.
Stand 12.10.2015
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