TÜV Rheinland | Press Reports - Detail

Transcrição

TÜV Rheinland | Press Reports - Detail
TÜV Rheinland: Umstellungsfrist für die
Gefahrstoffkennzeichnung endet
08.04.2015 | Köln
Durch die weltweit
einheitliche
Kennzeichnung von
Gefahrstoffen soll das
Global harmonisierte System (GHS) zu mehr Sicherheit in
Unternehmen beitragen. Um die einheitlichen Kriterien für
die Risikobewertung umzusetzen, wurden alle Gefahrstoffe
neu bewertet und oftmals im Vergleich zum alten System
als gefährlicher eingestuft. Für Unternehmen bedeutet dies,
dass Dokumente und Vorschriften entsprechend angepasst
werden müssen. Übergangsfristen, die Unternehmen die
Verwendung der alten Gefahrstoff-Symbole oder
Risikobewertungen einräumten, enden am 31. Mai 2015.
Daher ist es höchste Zeit, Prozesse und Dokumentationen
an die neue Gesetzeslage anzupassen und sich
rechtssicher aufzustellen. Peter Bruckhaus, GefahrstoffExperte bei TÜV Rheinland: „Die Verantwortung für die
richtige Risikobewertung und die abgeleiteten
Schutzmaßnahmen bei der Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung liegt
beim jeweiligen Betrieb.“
Neue Symbole zur Kennzeichnung von
Gefahrstoffen
Auf den ersten Blick scheinen die neuen Symbole zur
Kennzeichnung von Gefahrstoffen selbsterklärend.
Dennoch ist eine Schulung und Unterweisung der
Mitarbeiter wichtig und notwendig. Hier gilt es unter
anderem zwei neue Symbole zu erläutern: Das
Ausrufezeichen mahnt zur Vorsicht und weist auf
Gefahrstoffe hin, die sensibilisierende, reizende und
gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Das neue
Symbol für Gesundheitsgefahr (Oberkörper hinter einem
Stern) ist weit gefasst: Es kennzeichnet Stoffe, die sehr
schwere Gesundheitsschäden mit verzögertem Verlauf
auslösen können. Darunter fallen zum Beispiel
Erbgutveränderungen oder auch Krebserkrankungen.
Das bisher bekannte Andreaskreuz wird nicht mehr
verwendet. Zusätzlich können diese Kennzeichnungen um
sogenannte Signalwörtern ergänzt werden, die den
Gefährdungsgrad noch einmal unterstützen. „Gefahr“ wird
verwendet für ernsthaftere (höhere) Gefahrenkategorien.
„Achtung“ steht für weniger schwerwiegende (tiefere)
Gefahrenkategorien. Das neue Symbol für
Gesundheitsgefahr in Kombination mit „Gefahr“ warnt es
beispielsweise davor, dass ein Gefahrstoff die Organe
schädigt (H370). In Kombination mit dem Signalwort
„Achtung“ ist die Bedeutung abgeschwächt: Das Symbol
weist dann darauf hin, dass Organschäden auftreten
können (H371).
Die neuen Kennzeichnungen zu kennen, ist nicht nur beim
beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen wichtig. Sie
begegnen jedem Verbraucher im privaten Umfeld, zum
Beispiel im Haushalt auf Reinigungsmitteln, Blumendünger,
Farben, Lacken oder Klebstoffen. Im Flyer „Gefahrstoffe im
Haushalt“ hat TÜV Rheinland die Symbole, ihre Bedeutung
und mögliche Schutzmaßnahmen übersichtlich
zusammengefasst.
Weitreichende Auswirkungen im
Unternehmen
Aus der neuen Einstufung der Gefahrstoffe und dem
gefährdungsbezogenen Ansatz der GHS leiten sich für
Firmen umfangreiche Veränderungen ab: Sichtbar werden
sie in der Betriebsanweisung, die mit konkreten Hinweisen
zu Schutzmaßnahmen an die neuen Vorschriften
angepasst werden muss. Aber auch weitere Dokumente
wie Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanalysen oder
Gefahrstoffverzeichnisse müssen neu gefasst werden.
Daraus ergeben sich oft Folgeänderungen in Prozessen,
Vorschriften und Abläufen, die es zu dokumentieren gilt.
Darüber hinaus müssen die betroffenen Mitarbeiter
unterwiesen und geschult werden.
TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen bei der
Anpassung aller betroffenen Prozesse und Dokumente.
Sehr effizient lässt sich der Umgang mit Gefahrstoffen über
das TÜV Rheinland Online-GefahrstoffmanagementSystem TOGs abwickeln. Es umfasst alle relevanten
Prozesse von der Informationsbeschaffung über die
Beurteilung von Risiken bis hin zur Festlegung von
passenden Maßnahmen und deren rechtssicherer
Dokumentation. „Nicht immer ist auf den ersten Blick
erkennbar, wie weitreichend die neue Einstufung eines
Gefahrstoffes ist. Wie bei einem Eisberg, dessen Spitze
aus dem Wasser ragt, verbirgt sich der wahre Umfang oft.
Daher ist bei der Anpassung an die neue Gesetzeslage ein
umfassender Blick auf alle Abläufe im Unternehmen
wichtig. Unsere Experten unterstützen Unternehmen mit
entsprechenden Fachkenntnissen und helfen so, die
notwendigen Änderungen fristgerecht umzusetzen“, so
Bruckhaus.
Weitere Informationen sowie das Infoblatt „Gefahrstoffe im
Haushalt“ unter www.tuv.com/togs im Internet.
Kontakt für Journalisten: Jörg Meyer zu Altenschildesche
Telefon: +49 221 806-2255
E-Mail: [email protected]
***************************************************************
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger
Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern
arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie
erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9
Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für
Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in
fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft
technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen,
begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die
Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und
Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales
Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren.
Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact
der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen
Korruption.
www.tuv.com im Internet.