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Die Private Berufliche Oberschule Sabel
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Ausbildungsrichtungen
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Die Fachoberschule
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Probezeit
4
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Zulassungsvoraussetzungen zur Fachabiturprüfung
5
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Abschluss
6
7
Der Status einer staatlich genehmigten Schule
6
8
Punkte statt Noten
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8
Vorklasse
7
10
Lernforum Sabel
8
11
BAföG-Regelungen
8
11
Die Fachoberschule (FOS)
5
12
Merkblatt
9
1
1
Die Private Berufliche Oberschule Sabel
Im Schuljahr 2011/2012 erweiterte der Sabel Schulverbund Nürnberg sein schulisches Bildungsangebot durch die Gründung einer staatlich genehmigten Fachoberschule als logische
Fortführung der bereits bestehen Schularten. Neben Realschule, Wirtschaftsschule, Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe, Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten kam
im Schuljahr 2013/2014 noch das Private Gymnasium Sabel mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweig hinzu und komplettiert nun das schulische Bildungssystem im
eigenen Hause.
Somit kann eine individuelle, persönlich orientierte Schulberatung erfolgen. Diese folgt dem
Motto: mein eigener Bildungsweg!
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Ausbildungsrichtung
Die Private Berufliche Oberschule Sabel bietet in der Fachoberschule die Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ an.
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Die Fachoberschule (FOS)
Die Fachoberschule ist dem berufsbildenden Schulwesen zugeordnet. Sie öffnet ihren Absolventen zum einen den Zugang zur Fachhochschule, die im Unterschied zur Universität
eine stärker praxisorientierte Ausbildung bietet, zum anderen bessere Startchancen bei der
Suche nach qualifizierten Ausbildungsberufen ermöglicht.
Sie baut auf dem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung, Fachtheorie
und fachpraktische Bildung.
In der 11. Jahrgangsstufe erhalten die Schüler eine fachpraktische Ausbildung in der von
ihnen gewählten Ausbildungsrichtung.
3.1
Aufnahmebedingungen
Grundsätzlich ist ein Beratungsgespräch erforderlich, in dem festgestellt werden soll, ob die
für die Private Berufliche Oberschule Sabel geltenden Aufnahmekriterien erfüllt sind. Diese
sind in der Regel erfüllt, wenn
 die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
 ein mittlerer Schulabschluss vorliegt und
 der Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bis 3,5 nachgewiesen werden kann.
Über die Aufnahme und über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
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3.2
Stundentafel
Die Stundentafel der FOS – Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung
(gemäß Anlage 1a der FOBOSO) – sieht folgende Wochenstundenzahlen vor:
Jahrgangsstufe
11
Religionslehre
12
2
Deutsch
2
4
Englisch
2
4
Geschichte
2
Sozialkunde
Mathematik
3
2
Sport
BwR
2
4
VWL
Rechtslehre
4
6
3
2
Technologie
2
Informatik
2
2
Summe
16
32
Fachpraktische Ausbildung
19-20
In der 11. Jahrgangsstufe werden die Stundenzahlen in den Unterrichtsphasen verdoppelt.
3.3
Fachpraktische Ausbildung (fpA)
Das prägende Element der Fachoberschule ist die fachpraktische Ausbildung. Sie gliedert
sich in zwei Teilbereiche:

Fachpraktische Tätigkeit in der Ausbildungsstelle und

Fachpraktische Anleitung durch die Schule.
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Die fpA findet in mehreren Blöcken in Industrie und Handwerk, im Handel, in steuer-, wirtschafts- und rechtsberatenden Unternehmen, bei Banken, bei sonstigen Finanzdienstleistern
und Versicherungen, in Medienunternehmen, bei sonstigen Dienstleistungsunternehmen der
allgemeinen inneren Verwaltung, der Justizverwaltung, der Finanzverwaltung, der sonstigen
öffentlichen Verwaltung statt. Die Praktikumsbetriebe bewerten nach einem vorgegebenen
Bewertungskatalog unter anderem Initiative, Auffassungsgabe, Arbeitsgüte und Arbeitsausführung sowie Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Diese Beurteilung entscheidet mit über das
Bestehen der fpA bzw. der Probezeit in der 11. Jahrgangsstufe.
Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der JGS 11. Die zeitliche Dauer während der Praktikumswochen entspricht in etwa einer Vollzeitbeschäftigung.
3.4
Praktikumsbetriebe
Zunächst erhalten unsere Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, aus einem Praktikumskatalog selbstständig Betriebe auszusuchen und sich dort zu bewerben. Sollte dies in
der vorgegebenen Zeit nicht erfolgreich sein, wird ein Praktikumsbetrieb von der Privaten
Beruflichen Oberschule zugewiesen. Unabhängig hiervon muss auch bei einer Zuweisung
eine Praktikumsmappe angefertigt werden. Dabei wird, sofern möglich, der Wohnort der
Schülerin oder des Schülers berücksichtigt.
Betriebe, die keinen Nachweis eines kaufmännischen Betriebes oder einer kaufmännischen
Abteilung erbringen können, können auch nicht als Praktikumsbetriebe gewählt werden (z. B.
Imbissstände, Kiosk, Frisörläden usw.)
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Probezeit (§ 32 FOBOSO)
Sie dauert in der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Als Beurteilungskriterien dienen Notenbild, Verhalten, Fehlzeiten und die Beurteilung bzw. Bewertung
der fachpraktischen Ausbildung. Sollte ein Abschnitt der fachpraktischen Ausbildung mit der
Bewertung „ohne Erfolg“ enden, führt dies zum Nichtbestehen der Probezeit. Gleichzeitig gilt
die 11. Jahrgangsstufe als nicht bestanden. Der Schulvertrag endet bei Nichtbestehen der
Probezeit Ende Februar, sofern nichts anderes vereinbart wird.
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5
Zulassungsvoraussetzungen zur Fachabiturprüfung (§ 74 FOBOSO)
Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen werden in der FOBOSO als
„andere Bewerber“ bezeichnet. Der Abschnitt 3 der FOBOSO informiert ausführlich über die
Externenprüfung.
Die Zulassung ist spätestens bis zum 1. März unter Angabe der Ausbildungsrichtung bei der
Schule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind beizufügen:

der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift,

ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs lückenlos enthalten muss,

das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich
anerkannten Schule im Original oder in beglaubigter Abschrift,

eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in
den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er dabei benutzt
hat; als Erklärung ist auch die Vorlage des letzten Jahreszeugnisses und des aktuellen Zwischenzeugnisses ausreichend,

eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis sich die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal der Fachabiturprüfung an einer Fachoberschule, der Abiturprüfung an einer Fachoberschule oder Berufsoberschule oder einer
sonstigen Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen
Fachhochschulreife, der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife unterzogen hat und

die verbindliche Erklärung über die gemäß § 75 Abs. 2 und 5 FOBOSO gewählten
Prüfungsfächer.

Für die Zulassung zur Prüfung an der Fachoberschule ist zusätzlich der Nachweis einer mit mindestens „mit Erfolg“ durchlaufenen einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule oder einer beruflichen Vorbildung nach § 28 Abs. 2 erforderlich.
Die Private Berufliche Oberschule stellt die erforderlichen Dokumente gemeinsam mit den
Schülerinnen und Schülern nach Erhalt des Zwischenzeugnisses in den darauffolgenden
Wochen vor Ablauf des 1. März zusammen und übermittelt den Sammelantrag termingerecht
an die jeweils prüfenden Schule.
Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter.
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6
Abschluss
Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife (Fachabiturprüfung) am Ende der Jahrgangsstufe 12.
7
Der Status einer staatlich genehmigten Schule (§§ 90 – 101 BayEUG)
Staatlich genehmigte Schulen haben den gleichen Auftrag wie staatliche oder staatlich anerkannte Schulen. Jedoch dürfen sie in wenigen Punkten von der Schulordnung abweichen.
Ein wichtiger Unterschied ist die Abnahme der Abschlussprüfung.
7.1
Externe Prüfung (§ 75 FOBOSO)
Die Abschlussprüfung wird von einer öffentlichen FOS abgenommen, die uns von der Regierung zugewiesen wird. In diesem Schuljahr (2015/16) ist es die Max-Grundig-Schule in Fürth.
Diese Schule regelt in Absprache und im Benehmen mit der Privaten Beruflichen Oberschule
Sabel die Fachabiturprüfung und stellt auch die staatlichen Zeugnisse für unsere Schülerinnen und Schüler aus.
Während die Ausstellung des Jahreszeugnisses der 11. Jahrgangsstufe dazu dient, den
Fortgang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe zu erhalten und in der Fachoberschule den
Nachweis einer erfolgreich abgelegten fachpraktischen Ausbildung zu dokumentieren, dienen die Leistungsnachweise und Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufe 12 dazu, die notwendigen Kenntnisse nachzuweisen und anschließend die Zulassung zur Fachabiturprüfung
zu erhalten. Eine Verrechnung der Jahresfortgangsnoten für die Fachabiturprüfung erfolgt
bei genehmigten Schulen nicht. Es werden nur die erbrachten Prüfungsergebnisse in den
Abschlusszeugnissen berücksichtigt.
7.2
Prüfungsfächer (§ 75 FOBOSO)
Für die Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ sind folgende Prüfungsfächer vorgeschrieben:
 Deutsch (schriftlich)
 Mathematik (schriftlich)
 Englisch (schriftlich und mündlich)
 Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen (schriftlich)
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Die Prüfungen betreffen die allgemeinbildenden Fächer sowie das entsprechend der Ausbildungsrichtung gewählte Profilfach und sind bayernweit gleich, ebenso die Prüfungstermine.
Hinzu kommen in der externen Prüfung weitere Prüfungsfächer:
 Sozialkunde (verschriftlicht)
 Technologie (verschriftlicht)
und zwei weitere wählbare mündliche Prüfungsfächer aus dem Lehrplan der FOBOSO:
 Wirtschaftsinformatik (praktische Prüfung am PC) oder/und Volkswirtschaftslehre
 Religion oder Ethik, Geschichte oder Rechtslehre oder WI oder VWL (sofern nicht
schon oben gewählt)
Die verschriftlichten Prüfungen dauern jeweils 60 Minuten und die mündlichen bzw. praktischen Prüfungen jeweils 30 Minuten. Ob eine Prüfung verschriftlicht oder mündlich abgenommen wird, entscheidet die prüfende Schule.
8
Punkte statt Noten
Seit dem Schuljahr 2006/2007 werden analog zur gymnasialen Oberstufe – früher Kollegstufe – des Gymnasiums (jetzt Einführungs- und Qualifizierungsphase) bei den Leistungsfeststellungen Punkte (0 bis 15) statt Noten (1 bis 6) vergeben. Im Zwischen- und Abschlusszeugnis werden neben den erreichten Punkten auch die entsprechenden Noten im Wortlaut
angegeben.
Die Punkte sind den Notenstufen gemäß Art. 52 Abs. 2 BayEUG nach folgendem Schlüssel
zugeordnet:
Punkte
15-14-13
12-11-10
9-8-7
6-5-4
3-2-1
0
Noten
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
9
Vorklasse
Die Private Berufliche Oberschule Sabel führt keine Vorklasse an der Fachoberschule.
7
10
Lernforum Sabel
Schülerinnen und Schüler, die unter ausgeprägten Problemen in Deutsch, Mathematik oder
Englisch leiden, finden fachkundige Hilfe in unserem hausinternen Forum Legasthenie. Sie
erhalten einmal wöchentlich im Rahmen einer eineinhalbstündigen Förderung das notwendige Rüstzeug, um sich im Schulalltag besser zurechtzufinden. Hier findet die Lernarbeit in
Kleingruppen statt. In besonders schwierigen Fällen und auf Wunsch wird jedoch auch eine
Einzelförderung angeboten.
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BAföG-Regelungen
Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule können in Einzelfällen BAföG-Leistungen
beziehen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start und einen erfolgreichen Abschluss!
gez. Marcus Ehlers
gez. Renate Gottschlich
Schulleiter
stellv. Schulleiterin
Private Berufliche Oberschule Sabel
Fachoberschule, staatlich genehmigt
Eilgutstraße 10
90443 Nürnberg
Tel.: 0911/230710
E-Mail: [email protected]
Mo. bis Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr.
8.00 bis 13:00 Uhr
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Merkblatt und Informationen für die Anmeldung an der Privaten
Beruflichen Oberschule Sabel - Fachoberschule
Private Berufliche Oberschule
Fachoberschule
staatlich genehmigt
Rudolf Sabel gemeinnützige
Schulbetriebsgesellschaft mbH



Eilgutstraße 10
90443 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 911 23071-0
Telefax: +49 911 2148058
Weil Bildung zählt.
Geschäftsführung
Curt C. Rätz, Dipl.-Vw.
Schulleiter
Marcus Ehlers, Dipl.-Kfm.
Stellv. Schulleiterin
Renate Gottschlich
HypoVereinsbank Nürnberg
Kto.-Nr.: 1560233244
BLZ: 760 200 70
IBAN: DE80 7602 0070 1560 2332 44
SWIFT/BIC-Code: HYVEDEMM460
Volksbank-Raiffeisenbank Nürnberg eG
Kto.-Nr.: 3717518
BLZ: 760 606 18
IBAN : DE20 7606 0618 0003 7175 18
SWIFT/BIC-Code: GENODEF1N02
HRB
Nürnberg 6336
Steuer-Nr.
241/147/10403