- Arbeitsgemeinschaft HOSPIZ in der EKHN
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4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:21 Uhr Seite 2 Sterben ist Teil des Lebens Handreichung für Hospizarbeit 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:21 Uhr Seite 3 Handreichung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN Inhaltsverzeichnis Editorial: Zum Gebrauch der Handreichung Vorwort des Kirchenpräsidenten Prof. Dr. Peter Steinacker Handreichung der Arbeitsgemeinschaft A. Theologisches Verständnis von Hospizarbeit und Palliative Care (Robert Cachandt) 2 B. Die Idee der Hospizbewegung (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger) C. Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger) 1. Ziele 2. Zur Geschichte der AG 3. Aus dem Tätigkeitskatalog 4. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen D. Qualifizierung der ehrenamtlich Hospizmitarbeitenden (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger) 1. Einleitung 2. Rahmenbedingungen 3. Curriculum 4. Inhalte E. Praktische Arbeit der Hospizgruppen (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger) 1. Hospizarbeit ist Ehrenamt 2. Situationsorientiertes Handeln 3. Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit F. Literatur G. Anschriften H. Anhang 1. Satzung der AG Hospiz in der EKHN 2. Vergaberichtlinien für Zuschüsse aus der gesamtkirchlichen Hospizkollekte 3. Vereinbarung für Ehrenamtliche in der Hospizarbeit 4. Rahmenkonzeption, erarbeitet von der AG Hospiz in der EKHN, vertreten durch den Leitungsausschuss, und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN), vertreten durch den Referenten für Altenhilfe und Hospizarbeit, sowie dem Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN, vertreten durch den Leiter des Zentrums 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:21 Uhr Seite 4 Editorial Zum Gebrauch dieser Handreichung Mit dieser Handreichung legt der Leitungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) eine erweiterte Neuauflage der bereits 2002 erschienenen Veröffentlichung vor. 3. Die Handreichung möchte schließlich den Prozess begleiten, der das vielfältige Engagement von Ehrenamtlichen im Zusammenwirken mit hauptamtlich Tätigen betont. In den derzeit 26 Mitgliedsgruppen der AG Hospiz in der EKHN bilden ca. 400 Ehrenamtliche das tragende Fundament. Die Hospizarbeit ist auf das Gelingen von Kooperationen angelegt. Diese Arbeit verfolgt drei Ziele: 1. Sie informiert alle, die sich über Hospizarbeit in der EKHN informieren und sich in ihr engagieren möchten, über die Standards, wie sie derzeit in der Landeskirche gelten. 2. Im Zuge einer gesamtkirchlichen Debatte um Prioritäten kirchlich-diakonischen Handelns beabsichtigt diese Veröffentlichung, das erstarkende Profil der hospizlich-palliativen Arbeit im ambulanten wie stationären Bereich zu kennzeichnen. Ohne Frage findet dieses Handlungsfeld, in dem sich Netzwerkstrukturen herausbilden, hohe Beachtung, weil gesamtgesellschaftliche Entwicklungen danach rufen. Wir bitten um einen regen Gebrauch dieser Handreichung. Für Hinweise, Anregungen und Veränderungen sind wir dankbar. Robert Cachandt, Gießen Beate Jung-Henkel, Rüdesheim Gerhard Knohl, Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg Helgard Kündiger, Bad Homburg Im Februar 2007 Editorial Qualifizierte Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen gehört zu den notwendigen Bestandteilen von Seelsorge und Pflege. 3 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:21 Uhr Seite 5 Vorwort des Kirchenpräsidenten Vorwort des Kirchenpräsidenten Dr. Peter Steinacker 24 Was aber geschieht, wenn Totenstille eintritt. So lautet eine Zeile des Gedichts „Reklame“ der Dichterin Ingeborg Bachmann. Sinnfällig wird darin, dass in unserer Welt, in der Lebensfreude durch Konsum, jung sein, Life Style zum „Programm“ erhoben ist, die Ruhe und Stille des Todes und der Umgang damit ratlos machen. Sterben passt nicht in das gängige Lebensprogramm. Unser Leben wollen wir möglichst weitgehend selbst bestimmen, auch wenn wir tatsächlich in viele Zwänge eingebunden sind. Aber beim Sterben haben wir zunächst keine Wahl: Alle müssen sterben. Bohrende Fragen tauchen auf. Gibt es wirklich die Selbstbestimmung über unser Leben, das wir als Geschenk empfangen haben? Wie gehen wir verantwortlich mit unserem Leben und würdig mit unserem Sterben um, das Teil unseres Lebens ist? Auf alles in unserem Leben bereiten wir uns vor, große Entscheidungen haben ihre Vorlaufzeiten, es werden Lebenspläne geschmiedet, gegen unangenehme Überraschungen versichern wir uns, aber auf das Sterben bereiten wir uns selten vor. Das schnelle Ende wünschen wir uns, eine Vorstellung, die für frühere Generationen einen schrecklichen Tod bedeutet hätte. Aber der schnelle Tod – mitten aus einem vollen Leben – ist nicht die Regel. Wie das Leben trotz aller Regelwerke unverfügbar bleibt, so auch und besonders das Sterben und der Tod. Niemand hat es in der Hand, ob eine schwere und unheilbare Krankheit das Lebensprogramm hart und bitter unterbricht oder das Leben sich langsam und schmerzvoll zum Tode neigt. Unsere längere Lebenserwartung ist oft mit einem langsamen, unaufhaltsamen Abnehmen der Lebenskräfte verbunden. Eine Krankheit beschleunigt den Verfall. Wir Christen glauben, dass Menschen als Bilder Gottes eine unverlierbare Würde geschenkt bekommen haben, der im Leben, so auch im Sterben Achtung und Ehrfurcht gebührt. Diesem kann man medizinisch, psychologisch, aber auch geistlich Ausdruck geben. 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 6 Seit Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts haben das Medizin, Psychologie und auch die Theologie als besondere Aufgabe erkannt und sich der Problematik angenommen. Hier liegt der Anfang der modernen, d. h. als Bürgerbewegung des 20. Jahrhunderts sich verstehenden Hospizbewegung, deren Entwicklung begleitet wurde von einer zeitlich ähnlichen Entwicklung im Bereich der Medizin in Gestalt der sog. Palliativmedizin. Beide berühren sich eng und haben auch organisatorisch-institutionell zusammengefunden. Ich denke da nur an die Arbeitsgruppen Palliativmedizin und Hospizarbeit der Landesärztekammern, aber auch an die Einrichtungen unserer Kirche. Diese Nähe spiegelt sich auch in dem von der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ dem Bundestag vorgelegten Zwischenbericht zur Palliativmedizin und Hospizarbeit wider, besonders in den darin formulierten Forderungen zur Minimierung der Defizite in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender. Lebensverlängerung ist gewollt, aber nicht um jeden Preis, denn Sterben soll als Teil des Lebens gesehen werden. Es geht um die Linderung von Schmerzen und um die Möglichkeit eines Lebens in Würde einschließlich seines Endes. Die Hilfe der Mitmenschen, die Begleitung eines Sterbenden, bildet dabei neben der medizinischen Anstrengung im eigentlichen Sinne einen integralen Bestandteil. Die Hospizarbeit stellt sich von hier aus einerseits als ein zunehmend wichtig werdender und andererseits als ein zunehmend wichtig genommener Arbeitszweig auch kirchlichen Handelns dar, der gleichzeitig aber in außerordentlichem Maße von Veränderungen und Transformationsprozessen gekennzeichnet ist, wobei die politischen Rahmenbedingungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Hier gibt es auch für den Bereich unseres Kirchengebietes zum Teil erheblichen Entwicklungsbedarf. Aber auch in der Kirche – genauer: für die theologische Klärung und Orientierung – gibt es in diesem Bereich noch viel zu tun. Denn es verbinden sich nicht nur Palliativmedizin und Hospizarbeit zunehmend, sondern es vernetzen sich auch Krankenhausmedizin, stationäre und ambulante Pflege sowie Diakonie miteinander. Das Stichwort lautet hier „Konzept der integrierten Versorgung“. Mit der Zunahme der Interdisziplinarität dieses Arbeitsfeldes ergeben sich für die darin arbeitenden Menschen gerade erhöhte (und nicht ermäßigte) Anforderungen an die Kompetenz und Sprachfähigkeit im Blick auf die je eigene Disziplin. Für die konkrete Hospizarbeit bedeutet das, dass sie es über die Schulung Ehrenamtlicher hinaus zunehmend auch mit einer qualifizierten Auseinandersetzung und mit qualifizierenden Kontakten mit Pflegekräften und Ärzten zu tun haben wird. Die vorliegende Handreichung ist ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Wege, Hintergründe zu beleuchten, Informationen zu Verfahren und Ausbildungen aufbereitet zusammenzustellen, Transparenz und Orientierung zu bieten – und damit letztlich Anregungen und Hilfestellungen für die praktische Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hospizarbeit zu bieten. Ich wünsche deshalb dieser Handreichung eine rege Aufnahme und eine anregende und hilfreiche Wirksamkeit. Ihr Peter Steinacker, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vorwort des Kirchenpräsidenten 4_Prod_Broschuere.qxd 5 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 7 Robert Cachandt Theologisches Verständnis von Hospizarbeit A. Theologisches Verständnis von Hospizarbeit und Palliative Care 6 Anstöße zur Entwicklung eines theologischen Verständnisses von Hospizarbeit und Palliative Care I. Zwei Beobachtungen 1.1 Sterben und Tod ins Leben integrieren Hospizarbeit in Deutschland zeigt sich in ihren gegenwärtigen Ausprägungen als ein komplex anwachsendes Netzwerk aus inhaltlichen Erkenntnissen und Erfahrungen verbunden mit institutionellem und organisatorischem Wachstum. Sterben und Tod sollen wieder ihren Platz im hiesigen – irdischen – Leben bekommen, weil sich in und mit ihnen grundsätzlich „Würde“ eines Menschenlebens akzentuiert. Bis heute gültig, rückte Cicely Saunders ins Zentrum dieser Arbeit ein ganzheitliches Konzept („rounded care“) der Begleitung und Betreuung lebensbedrohlich erkrankter und sterbender Menschen und deren Angehörigen. Auch darin folgt die Hospizarbeit weithin ihrer „Gründungsmutter“, dass sie Grundlagen und Horizonte des „Sterbe-Lebens“ im christlichen Glauben findet. Letzteres geschieht heutzutage allerdings eher auf der Folie individuell ausgeprägter Glaubenseinstellungen – keinesfalls konfessionell umgrenzt. „Hospizliche Haltung“ proklamiert „Humanität“ und „menschenwürdiges Sterben“ eher in Zusammenhängen eines „Memento Mori“: Es ist der Tod als die Grenze des Lebens, der auffordert zu leben und auf erfüllte Weise bis zuletzt zu leben. Diese Haltung trägt mehr und mehr ihre Früchte in der Verwandlung der Medizin hin zu einer palliativen Medizin und einer eben solchen Pflege. Sie führt zu einer neuen Achtsamkeit im Blick auf eine „Sterbekultur“ in stationären Einrichtungen wie auch bei ambulanten Begleitungen Sterbender. So bleiben auch Rückwirkungen auf sich wandelnde Bestattungsriten zu beobachten, die ein Höchstmaß individueller Abschiedswege für Hinterbliebene spiegeln. Sie helfen den Tod inmitten des eigenen Lebens zu integrieren. Insofern schließt hospizliches Tun notwendige Trauerarbeit ein. 1.2 Hospizliche Haltung gründet in christlichem Terrain In Praxis und Reflexion der Hospizarbeit bewegen sich Theologie, Kirchen und Diakonie auf ihrem ureigenen Terrain. Trotz anhaltender Schübe religiös wachsender Unbestimmtheit bleiben christliche Standards in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in Seelsorge und Diakonie sichtbar. Auch großflächige Überlagerung diakonischer Handlungsfelder mit ökonomischen Zielvorgaben zeigen eher die anstehenden Konflikte an, als dass sie die Wurzeln einer hospizlichen„Grundbefindlichkeit“ und Haltung vergessen lassen. Die Ursprünge des biblischen Zeugnisses von der Menschenfreundlichkeit Gottes in Jesus Christus über den Tod hinaus werden allerdings in hospizlichen Zusammenhängen neu zu buchstabieren sein. Dies könnte für dieses komplexe Handlungsfeld zu einem gewünschten „Mentalitätswandel“ in Kirche und Theologie führen, wie er aktuell seitens des Rates der EKD in „Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert“ bis zum Jahr 2030 vorgezeichnet ist. Der Titel eines ZDFGottesdienstes von Bochumer Hospizgruppen 2005 signalisiert mir in etwa diese Richtung: „Grenzenlos glauben – Endlichkeit leben“. Angesichts dieser Beobachtungen lassen sich vier Eckpunkte erfassen, die (neben anderen!) zukünftig eine verstärkt theologisch-kirchliche Aufmerksamkeit verdienen. 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 8 II. Vier Eckpunkte für die Entwicklung eines theologischen Verständnisses von Hospizarbeit und Palliative Care 1. Dimensionen für eine „palliative Spiritualität“ • Mit Hospizarbeit und Palliative Care platziert sich in Deutschland seit gut 20 Jahren eine Art permanenter Anfrage an Sinn und Unsinn, an Tun oder Lassen der verschiedenen Dienste und Anbieter auf dem „Gesundheitsmarkt“. Sie alle sind – gestützt auf eine kostspielige fortschrittliche Medizin und Pflege – in unserer „Risikogesellschaft“ (U. Beck) auf Absicherung und Minimierung von Lebensrisiken bedacht. Dabei entfalten sie tägliche neue Angebote, die in besonderen Fällen Lebensqualität erhalten und leidenden Menschen Hilfe versprechen. Diese Versprechen vermögen sie auch heute in unseren Breiten, je nach finanziellem und medizinischem Potenzial, in vielen Fällen einzulösen. Aber das letzte, den Menschen grundsätzlich begleitende Risiko – seine Endlichkeit und die Begrenztheit seiner Existenz – haben sie nicht in ihrer Konzeption. In diesem Sinne zeigen sie sich spirituell verarmt, weil allein instrumentell ausgerichtet und zunehmend auch von ökonomischen Maßstäben überlagert. Doch die Sinn-Fragen: „Wie wollen wir leben? Wie wollen wir sterben?“ können auf dem „Gesundheitsmarkt“ nicht mehr ernsthaft getarnt werden. Diese Fragen stehen „im fortgeschrittensten Stadium unserer Zivilisationsgesellschaft wieder ganz oben auf der Tagesordnung“ (U. Beck, S. 37). Sie verlangen danach, wieder in unsere Alltagspraxis integriert zu werden. Eine geradezu inflationäre Nachfrage nach Art und Inhalten von „Patientenverfügungen“ signalisiert dafür ein hohes Bedürfnis in unserer Bevölkerung. • So wendet sich hospizliche Achtsamkeit dem Betroffenen, dem schwerstkranken und sterbenden Menschen selbst zu. In den „Wünschen eines sterbenden Menschen“ bildet sich dessen Persönlichkeit in seinen körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Ausformungen ab. Körper und Seele, Leib und Geist bilden ein untrennbar Ganzes (Student, S. 91). Dies will auch in Medizin, Pflege und Seelsorge so erfasst sein! • Als eine „ganze Person“ versteht sich der Mensch auch im biblischen Horizont – geschaffen an Leib und Seele durch seinen Schöpfer. Identität und Würde werden dem menschlichen Leben in dem Moment zugeeignet, als es denn da ist. Das macht seinen Wert, seine Unantastbarkeit im Leben und Tod aus (vgl. R. Marquard). Geburt wie Tod sind das gleichsam ihm zugeeignete „Geschick“. Mit einem Akt der „aktiven Sterbehilfe“ würde die Täterin/der Täter wie die ihr/ihm assistierenden Freundinnen/Freunde dieses ihr/sein Geschick verleugnen. • Vor dem neutestamentlichen Hintergrund spielt selbst der Tod nur noch eine begrenzte Macht aus für den mit Christus verbundenen – getauften – Menschen. Im Glauben lebt der Christ jetzt schon teilhabend am Sieg der Liebe Gottes in Jesus Christus über den Tod. So lebt und stirbt ein gläubiger Mensch hinein in die Freiheit vom Tode – auf den ewigen Frieden zu. Angesichts dieser biblischen Botschaften sind Kirche und Theologie geradezu dazu befreit, Sterben und Tod ihren angemessenen, aber nicht dominanten (!) Platz im Lebenshorizont unserer Gesellschaft zu verschaffen. Theologisches Verständnis von Hospizarbeit 4_Prod_Broschuere.qxd 7 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 9 Theologisches Verständnis von Hospizarbeit 2. Sachgemäße Professionalität 8 Im Blick darauf, dass die „Wünsche des Sterbenden“ im Zentrum allen hospizlichen Tuns stehen, erfordert heutzutage Sterbebegleitung eine sachgemäße Professionalität aller Beteiligten im Sinne einer „Orchestrierung des Sterbens“ (Richard Loewy). Erwünscht ist eine „Dienstleistung“ für lebensbedrohlich erkrankte Menschen. Dazu zählt u. a. der Abbau von: • überlieferten Hierarchien z. B. zwischen Pflegenden und Ärztinnen/Ärzten, medizinischem Personal und Seelsorgenden • verdeckter Kommunikation in der „Wahrheitsfrage am Krankenbett“ • sprachlichem Unvermögen in gemeinsamer Kommunikation über Fachgrenzen hinaus, • Alleinentscheidungen von Spezialisten Gebraucht werden u. a.: • klare Rollenzuschreibungen für gemeinsame Verabredungen – besonders in konflikthaltigen Lebenslagen am Lebensende (Sterbebeistand/Sterbehilfe) • Ressourcen (spirituelle, ethische) gemeinsamer Verantwortung für das Projekt; dabei vor allem auch personelle theologisch-kirchliche Präsenz, die an den Orten des Geschehens „in Person“ und damit authentisch Trost und Verheißungen aus christlichen Quellen „darstellt“ • Zusammenwirken in einem regionalen Netzwerk • ehrenamtliches Engagement mit erheblichem Gewicht 3. „Lebenswissen angesichts des Todes“ (U. Gerstenkorn) In seiner umfangreichen Untersuchung zu Einstellungen und Kompetenzen von Hospizmitarbeitenden stellt Gerstenkorn in dreifacher Weise das „Lebenswissen“ der Mitarbeitenden für ihre und in ihrer Praxis heraus. Es bündelt sich ihm in einer • kommunikativen Kompetenz • religiösen Kompetenz • ethischen Kompetenz In diesem Zusammenhang sei besonders auf den Faktor der „religiösen Kompetenz“ verwiesen. Gerstenkorn spricht von der „hohen Ritualbildung in der Hospizarbeit“ (S. 292). Das setzt religiöse Kreativität und Sprachfähigkeit in der Begegnung mit eigenen und fremden Sterbeerfahrungen voraus. Dabei greifen die Mitarbeitenden auf eigenes religiöses Wissen wie auf die seitens der hospizlichen „Gäste“ angebotenen Bilder und Symbole zurück, in denen „Sterben“ und „Tod“, „Hoffnung“ und „Angst“ ihren Ausdruck finden. „Evangelische Frömmigkeit“ findet einen sehr pluralen Sprachraum. Dieser Sprachraum lässt sich für mich etwa in einem Spektrum zwischen „Schmerz“ und „Erlösung“ versammeln: Der körperlichen Pein ist gleichermaßen eine entsprechende seelische Leidenslast beigegeben. Vermögen palliativmedizinische und palliativpflegerische Maßnahmen „Schmerzkontrolle“ effektiv zu leisten und in diesem Sinne Erlösung zu bewirken, so sollte es – damit in eins (!) – spiritueller/seelsorgerlicher Begleitung gelingen, Erlösung von Todesängsten (spirituellen Schmerzen) nahezubringen. Diesen Prozess erlebnishaft zu verdichten und biografisch zu gestalten wird oftmals zur Aufgabe in den Abschiedsritualen für Verstorbene. Monika Renz darf als eine sehr wache und spirituell erfahrene theologische Sterbebegleiterin gelten. Sie summiert ihre Erfahrungen: „Schwerkranke gehen durch Phasen quälender Gottferne hindurch. In ihrem Schrei der Verzweiflung wie in ihren spirituellen Bedürfnissen sind sie auf Empathie und Beistand angewiesen sowie auf eine Atmosphäre, die dem Spirituellen Raum gibt, und auf Menschen, die das Spirituelle in seiner Symbolsprache erkennen und fähig sind, sich auf eine Kommunikation an der äußersten Grenze einzulassen. In der spirituellen Begleitung wichtig sind vor allem Empathie und Authentizität, die Bereitschaft, dem Unfassbaren Raum zu geben, Freiheit und Offenheit für verschiedenste Erfahrungen (und auch Nicht-Erfahrungen), Ehrfurcht und Schweigen sowie der Mut zum Wort und zum Ritual oder Gebet“ (in: Student, S. 206). In der spirituellen Begleitung ereignet sich gleichsam ein „Segnen des Zeitlichen“. 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 10 Ehrenamtliche in der Hospizarbeit bilden zuweilen einen sehr schillernden Schatz von Menschen, die sich zu einer qualifizierten Sterbebegleitung berufen fühlen. Als Motivation geben sie u. a. an „den Wunsch nach eigenständiger Arbeit, Selbstverwirklichung, Ungebundenheit, Kreativität, Ausleben emotionaler Bedürfnisse und Ähnliches“ (Student, S. 62). Eine zielgerichtete Koordination und Leitung ehrenamtlich Hospizmitarbeitender wird allerdings die gelingende Kommunikation in der Gruppe wie auch den christlich-kirchlichen Zusammenhang hospizlichen Tuns immer wieder ins Zentrum der Besinnungen zu stellen wissen. 4. Ehrenamt und Partizipation In unserer Zeit wird dem Ehrenamt eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Als „neuer gesellschaftlicher Reichtum“ wird es gepriesen. Für die Hospizarbeit enthüllen sich darin zugleich gesellschaftliche Wirklichkeit wie auch Ansprüche eines hohen Engagements der hier Tätigen: Ist es doch Realität für ältere und lebensbedrohlich erkrankte Menschen, erfahren zu müssen, dass „fürsorgliches Handeln“ und „nachbarschaftliches Entgegenkommen“ in unseren Tagen in vielen Regionen zu Raritäten verkümmert sind. Nur gegen hohe Preise kann eine notwendige Betreuung und fachkundige Begleitung eingekauft werden. Was sich damit allerdings an zivilgesellschaftlicher Ethik und diakonischer Verantwortung in anhaltenden gesellschaftlichen Prozessen verabschiedet hat, sucht sich demgegenüber im hospizlichen Ehrenamt wieder neu zu formieren. Mit ihm vermögen sich Werte wie „die persönliche Note“ und „gute Nachbarschaft“ neuerlich als angemessen erweisen, wenn lebensbedrohliche Krisen und gar Sterbensängste nach einer mitmenschlichen „Erlösung“ verlangen. Mehr noch: Zeigten sich dereinst in Familien, Kirchengemeinden, Nachbarschaften manche Traditionen gemeinsamer Sterbebegleitung, des Trauerns und Verabschiedens lebendig, so wird dies nun bei Ehrenamtlichen wieder neu und jeweils situationsbezogen durchlebt und gestaltet werden. In diesen lebenspraktischen Lernzusammenhängen eignen sie sich „Lebenswissen angesichts des Todes“ (U.Gerstenkorn) an. Dies sollte in einer angemessenen Schulung, in Einsatz und Begleitung der Ehrenamtlichen verantwortet werden. Liegt hier doch die besondere Wertschätzung der hospizlich Mitarbeitenden. Sie sind keinesfalls „hilfreiche Laien“! Eher schon kennzeichnen sie durch ihre Haltung einen neuen „sozial-kulturellen Imperativ“ in einem spannungsvollen Leben zwischen „Schmerz“ und „Erlösung“. Literatur: • • • • • Johann-Christoph Student (Hrsg.), Sterben, Tod und Trauer. Handbuch für Begleitende, Freiburg, Basel, Wien 2004 (ein Lexikon für Hospizarbeit mit vielen Autoren und Artikeln) Kirche der Freiheit. Perspektiven für die Evangelische Kirche im 21. Jahrhundert. Ein Impuls der EKD, Hannover 2006 Ulrich Beck, Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Edition Suhrkamp 1365, Frankfurt 1986 Reiner Marquardt, Unversehrtheit und Fragment. Die Person in der Medizin und der Theologie – Versuch einer Standortbestimmung, in: Hochschulbrief der Ev. Fachhochschule Darmstadt, Freiburg, Ludwigshafen 28/2002, S. 19–24 Uwe Gerstenkorn, Hospizarbeit in Deutschland. Lebenswissen im Angesicht des Todes. Diakoniewissenschaft, Bd. 10, Stuttgart 2004 Theologisches Verständnis von Hospizarbeit 4_Prod_Broschuere.qxd 9 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 11 Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger B. Die Idee der Hospizbewegung Die Idee der Hospizbewegung Seit ca. 15 Jahren dient das Wort „Hospiz“ als Oberbegriff für menschenwürdiges Sterben. Die Hospizidee knüpft an das mittelalterlichklösterliche Beherbergungswesen an. Das lateinische Wort „hospitium“ bedeutet sowohl Gastfreundschaft als auch gastliche Aufnahme und Herberge. Der Begriff „Hospiz“ beschreibt also heute die würdige Beherbergung am Ende des Lebens. 10 Die Hospizbewegung ist in den letzten Jahrzehnten des 2O. Jahrhunderts im westlichen Kulturkreis entstanden und auf diesen Kulturkreis bezogen: Sie versteht sich als Gegenbewegung zur hier weit verbreiteten Entpersonifizierung und Tabuisierung von Sterben und Tod. Mittlerweile stellt die Hospizbewegung eine der größten Bürgerschaftsbewegungen unserer Zeit dar. Die Hospizidee beinhaltet eine ganzheitliche Sicht des menschlichen Lebens. Deshalb fordert sie ein neues Zusammenwirken insbesondere von Medizin und Pflege, Politik, Rechtswesen, Theologie und Seelsorge. Die Hospizbewegung ist eine Herausforderung und Chance für alle, die sich professionell mit Sterben und Tod befassen. Die Grundlage der Hospizbewegung ist die Begleitung sterbender Menschen. Sie ist nicht ausschließlich christlich motiviert. In dieser Bewegung haben sich Menschen aus ganz unterschiedlichen Glaubens- und Geistesrichtungen zusammengefunden. Jedoch berührt die Auseinandersetzung mit dem Sterben alle Grundfragen des christlichen Glaubens: Was gibt dem Leben Sinn? Wer und was trägt Menschen am Ende ihres Lebens? Wo sind die Möglichkeiten und Grenzen der Sterbebegleitung? Was kommt nach dem Tod? Gibt es ein Weiterleben und wie gestaltet es sich? Welche tragfähigen Bilder und Vorstellungen gibt es …? So fordert die Hospizbewegung die Christenheit heraus, die Grundlagen ihres Glaubens im Horizont der gegenwärtigen Möglichkeiten und Bedingungen vom Leben und Sterben neu zu durchdenken und zeitgemäße, verständliche Antworten auf existenzielle Fragen zu geben. Die Hospizbewegung lehnt aktive Sterbehilfe ab. C. Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN 1. Ziele Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN verfolgt zwei Schwerpunkte: Innerkirchlich geht es darum, die Impulse der Hospizbewegung in die Landeskirche hineinzutragen. Deshalb setzt sich die AG Hospiz für die Berücksichtigung hospizlicher Sichtweisen und Bedürfnisse in allen kirchlichen Bereichen ein und beteiligt sich an der Entwicklung entsprechender Strukturen. Erste Priorität bleibt, die Hospizarbeit als ehrenamtliche Bewegung zu stärken und zu erhalten. Die hospizliche Sicht beinhaltet eine neue Verhältnisbestimmung von diakonischer und verkündender Kirche: In der christlich motivierten Begleitung sterbender Menschen werden praktische Nächstenliebe (Pflege), Seelsorge und theologisch-existenzielle Reflexion aufeinander bezogen und miteinander verbunden. In der Regel sind die Mitgliedsgruppen ökumenisch orientiert. Die Mitglieder erleben die Ökumene vorwiegend als Bereicherung. Dies gilt besonders für die Zusammenarbeit mit den katholischen Christen in den jeweiligen Gruppen. Die positive ökumenische Erfahrung von versöhnter Verschiedenheit trägt die AG Hospiz in die Landeskirche. Außerdem zeigt sich, dass Hospizarbeit als gemeinsame Pionierarbeit ein gleichberechtigtes, neues Miteinander von „Kirchenfernen“ und „Kirchennahen“ fordert und fördert. 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 12 Außerkirchlich bringt die AG Hospiz in der EKHN die Verheißungen und Antworten des christlichen Glaubens in die gesellschaftliche Debatte um hospizliche Themen ein, wie z. B. die Diskussion um Sterbehilfe und Sterbebegleitung oder die Frage nach Lebenssinn am Lebensende. Die AG Hospiz achtet auf die Qualität der Hospizarbeit bei ihren Mitgliedern und orientiert sich in der Ausbildung der Ehrenamtlichen an den Leitlinien für Seelsorgeausbildung von Ehrenamtlichen (SAvE) in der EKHN. Ziele der AG – Stärkung des Hospizgedankens innerhalb und außerhalb der EKHN – Förderung des ehrenamtlichen Engagements als Basis der Hospizarbeit – Sicherung der Ausbildungsstandards und der Qualität der Hospizarbeit bei den Mitgliedsgruppen in der AG Hospiz – Unterstützung und Vernetzung der einzelnen Initiativen innerhalb der EKHN – Aufbau von Strukturen zur Stabilisierung der Arbeit innerhalb der EKHN – Kooperation mit kirchlichen und diakonischen Einrichtungen und anderen mit der Hospizarbeit verwandten Arbeitsbereichen (Alten-, Kranken-, Notfall-, Trauerseelsorge …) – Fortbildung, z. B. Mitgestaltung der jährlichen Arnoldshainer Hospiztage – Öffentlichkeitsarbeit z. B. durch Veranstaltungen, Internet, Informationsmaterial … – Mitwirkung in Gremien der Hospizarbeit 2. Zur Geschichte der AG Hospiz Im November 1996 wird die AG Hospiz in der EKHN gegründet. Vorläufer waren zwei Arbeitskreise. Dieser Start verbindet sich mit den Namen Eva-Maria Bangel, Gottfried Bickel, Doris Hechler, Helgard Kündiger, Ruth-Maria Oettinger, Erika Ritter, Veronika Surau-Ott. Von Beginn an wird die AG Hospiz durch den „SprecherInnenrat“ – jetzt: Leitungsausschuss – geleitet und vertreten. Regelmäßig werden Mitgliederversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, um die ehrenamtliche Basis der Hospizarbeit zu stabilisieren und die Vernetzung der Mitgliedsgruppen zu fördern. Hier sind vor allem die jährlichen Arnoldshainer Hospiztage (17. Tagung 2007) zu nennen. Besonders hervorzuheben sind hier zwei Langzeitfortbildungen zur ehrenamtlichen Trauerbegleitung, die von der AG Hospiz organisiert und von der Landeskirche maßgeblich gefördert werden. Schon bald gelingt es der AG Hospiz, die Hospizarbeit in den gesamtkirchlichen Kollektenplan einzubringen und dadurch eine finanzielle Basis für Projektarbeit zu schaffen. Im Laufe des ersten Jahres wird der erste Standard zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und -helfern erarbeitet und festgelegt, der seitdem kontinuierlich weiterentwickelt wird. Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN 4_Prod_Broschuere.qxd 11 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 13 Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN Die AG Hospiz erstellt als Arbeitsgrundlage eine Satzung, die 2003 von der Kirchenleitung ratifiziert und 2007 den kirchlichen Veränderungen angepasst wurde. 12 Von 1999 bis 2001 tagt unter der Leitung von Oberkirchenrat Volker Läpple eine Gruppe von Mitarbeitenden der Hospizarbeit, der Notfallund Klinikseelsorge. Diese Arbeit findet ihren Abschluss in dem Fachbuch: „Sterbende und ihre Angehörigen begleiten“ (s. Literaturhinweise). Im November 1996 wird das Hospital für Palliative Medizin in der Trägerschaft des Ev. Regionalverbandes Frankfurt eröffnet – die erste und bis heute einzige Einrichtung dieser Art im Gebiet der Landeskirche! In die Leitung dieses Hauses wird eine Pfarrerin einbezogen, die Mitglied des „SprecherInnenrates“ ist und zunächst auch gesamtkirchliche hospizliche Aufgaben wahrnimmt. Von Anfang an bemüht sich die AG Hospiz um die Errichtung von Hospizpfarrstellen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit und zur Sicherung des theologischen Fundaments der Hospizbewegung. Im Mai 2002 wird in Rüdesheim im Dekanat Bad Schwalbach die erste regionale Pfarrstelle für Hospizarbeit und Krankenhausseelsorge errichtet. Nach weiteren Bemühungen der AG Hospiz wird in den Jahren 2003/2004 in den Dekanaten Gießen und Bad Homburg je eine halbe Krankenhauspfarrstelle zur gesamtkirchlichen bzw. regionalen Hospizpfarrstelle umgewandelt. Im April 2004 verabschiedet die Kirchenleitung die „Rechtsverordnung über den Sollstellenplan für regionale Pfarrstellen“. Danach können Dekanate nach Erstellung einer Konzeption eine halbe regionale Pfarrstelle für „Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge“ beantragen. Damit wird die Hospizarbeit strukturell auch durch Pfarrstellen in der EKHN verankert. Im Februar 2007 gehören zur AG Hospiz 26 regionale Hospizgruppen mit ca. 2300 Mitgliedern und ca. 400 ehrenamtlich Mitarbeitenden. 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 14 3. Aus dem Tätigkeitskatalog der AG Hospiz – Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen – Vorbereitung und Durchführung der Arnoldshainer Hospiztagungen in Kooperation mit dem Zentrum Seelsorge und Beratung, dem Diakonischen Werk Hessen und Nassau (DWHN) und der Ev. Akademie Arnoldshain – Mitwirkung bei überregionalen Veranstaltungen, z. B. Kirchentag … – Erarbeitung und Überprüfung der Vergaberichtlinien für die Hospiz-Kollekte – Mitwirkung bei der Verteilung der Hospizkollekte unter Anwendung der Vergaberichtlinien – Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Hospizarbeit – Sicherung der Ausbildungsstandards und der Qualität der Hospizarbeit bei den Mitgliedsgruppen in der AG Hospiz – Beratung und Unterstützung bei der Bildung neuer Hospizgruppen – Unterstützung der Mitgliedsgruppen in ihren regionalen Aktivitäten – Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung mit dem DWHN – Verankerung der gesamtkirchlichen Hospizpfarrstelle – Kooperation mit den regionalen Pfarrstellen für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge 4. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen für die Hospizarbeit 1. Die Einführung hospizlichen Denkens und Handelns in stationäre Einrichtungen und Altenpflegeheime 2. Entwickeln von Strukturen zur „Kooperation von Haupt- und Ehrenamt“ 3. Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Arbeit durch Standards, Schulung, Einsatz und Begleitung 4. Integration professioneller Hospiz- und Koordinationsfachkräfte in die vorwiegend ehrenamtliche Hospizarbeit 5. Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten 6. Kooperation mit den medizinischen und pflegerischen Partnern im Palliative-Care-Team 7. Beteiligung an der europäischen Debatte um medizinethisches Handeln am Lebensende (Patientenverfügungen, Sterbehilfe) 8. Wandlungen in der Bestattungs- und Trauerkultur 9. Diskurs zu theologischen und spirituellen Grundlagen der Hospizarbeit Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN 4_Prod_Broschuere.qxd 13 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 15 Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger D. Qualifizierung der ehrenamtlichen Hospizmitarbeitenden Ehrenamtliche – das Fundament der Hospizgruppe Mitarbeitende in der Hospizarbeit 1. Einleitung 14 Ehrenamtliche in der Hospizarbeit begleiten alte, schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase – vorwiegend im häuslichen Umfeld. Sie unterstützen und entlasten Angehörige und ergänzen andere professionelle Dienste in der hospizlichen und palliativen Versorgung und Betreuung. Voraussetzung für diese anspruchsvolle Tätigkeit ist eine solide Qualifizierung. Für die Schulungen gibt es unterschiedliche Konzeptionen, aus denen die AG Hospiz den folgenden Standard entwickelt hat. Dieser Standard hat das Ziel, die Qualität der hospizlichen Arbeit zu sichern, sowie die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer vor Überforderung zu schützen. 2. Rahmenbedingungen a. Adressaten Ausgebildet werden Personen, die bereit sind, Sterbende ehrenamtlich zu begleiten. Einige Hospizgruppen beziehen in die Schulung auch Fachkräfte aus pflegerischen und sozialen Berufen ein, die sich in der Begleitung und Betreuung alter, schwerkranker und sterbender Menschen weiterbilden möchten. b. Voraussetzungen für die Teilnahme Die Teilnehmenden sollten über die Hospizidee informiert sein und mit deren Zielen und Grundsätzen übereinstimmen. Darüber hinaus gibt es wichtige Kriterien für die Zulassung zur Ausbildung: – Fähigkeit zur Kommunikation – Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und der eigenen Endlichkeit – Bereitschaft, das eigene Denken und Handeln zu reflektieren – Bereitschaft, sich auf den Gruppenprozess einzulassen und eigene Erfahrungen einzubringen – Bereitschaft, Neues auszuprobieren und eigene Grenzen wahrzunehmen – Offenheit für religiöse Fragen – Regelmäßige Teilnahme – Verpflichtung zur Verschwiegenheit Die Klärung der Motivation für die Ausbildung und die Entscheidung über die Teilnahme erfolgen in einem persönlichen Gespräch mit der Kursleitung. Die Qualifizierungsmaßnahme ist nicht geeignet, eigene Schwierigkeiten und Probleme therapeutisch zu bearbeiten. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Teilnehmenden psychisch belastbar sind. Sie sollten sich auch nicht in Therapie oder in akuter Trauer befinden. 24.09.2009 15:22 Uhr Seite 16 Kriterium zur Auswahl der Einrichtungen ist die Bereitschaft, sich auf Praktikantinnen und Praktikanten einzulassen und eine verlässliche Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stellen. Die Kursleitung wählt die Praktikumsplätze aus und ist für die Koordination des Praktikums verantwortlich. Das Praktikum wird von den Kursteilnehmenden dokumentiert und mit der Kursleitung ausgewertet. c. Kursleitung Die Kursleitung erfolgt durch eine Fachperson, welche die Teilnehmenden während der gesamten Ausbildung begleitet und Kursinhalte, Praktika sowie Fachreferenten verantwortlich koordiniert. Voraussetzungen für die Kursleitung sind – Erfahrung in der Leitung von Gruppen – Kenntnisse in Gruppendynamik – Erfahrung in der Begleitung und Beratung von Einzelpersonen – Pädagogische Fähigkeiten zur Vermittlung von Inhalten Die Kursleitung wird von der jeweiligen HospizInitiative beauftragt. d. Dauer der Ausbildung Die Vorbereitung umfasst 80 – 90 Stunden. Hinzu kommt ein Praktikum. Der Zeitraum der gesamten Qualifizierungsmaßnahme soll etwa ein Jahr umfassen, um Lernprozesse in Gang zu setzen und ausreichend zu begleiten. e. Praktikum Ziel des Praktikums ist, dass die Kursteilnehmenden die jeweiligen Handlungsfelder kennenlernen und sich in das Begleiten sterbender Menschen und ihrer Angehörigen einüben. Das Praktikum soll mindestens 50 Stunden umfassen und in Einrichtungen stattfinden, die mit der örtlichen Hospizgruppe zusammenarbeiten (Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst). f. Kosten der Qualifizierung Die jeweilige Hospizgruppe entscheidet über die Teilnahmegebühren und die Finanzierung der Ausbildung. g. Teilnahmebescheinigung Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat und einen Nachweis dokumentiert, der über Inhalte, Zeitaufwand und Praktikum Auskunft gibt. Mitarbeitende in der Hospizarbeit 4_Prod_Broschuere.qxd 15 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 17 3. Curriculum Die Ausbildung kann in Grund- und Aufbauseminaren oder im Bausteinsystem durchgeführt werden. Mitarbeitende in der Hospizarbeit Das Curriculum sollte vier konstituierende Elemente enthalten: 16 1. Auseinandersetzung mit der eigenen Erfahrung von Krankheit, Sterben, Tod und Trauer 2. Vermittlung von grundlegendem Wissen 3. Übungen zur Beratungs- und Handlungskompetenz in der Hospizarbeit 4. Praktika in Einrichtungen für alte, schwerkranke und sterbende Menschen 4. Inhalte a. Persönliche Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben, Tod und Trauer und Arbeit an der eigenen Person – Klärung der eigenen Motivation für die Tätigkeit in der Hospizarbeit – Eigen- und Fremdwahrnehmung – Umgang mit Grenzen – Reflexion eigener Glaubenserfahrungen – Einüben in Teamarbeit – Lernen in der Gruppe b. Grundkenntnisse zum Sterbeprozess und zur Sterbebegleitung – Palliative-Care-Konzeption – Sterben, Tod und Trauer in unserer Gesellschaft – Sterbephasen (Kübler-Ross u. a. Modelle) – Wahrheit am Krankenbett – Körperliche, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen – Helfendes Verhalten im Sterbeprozess – Wahrnehmen des familiären Systems – Die Hospizidee/Geschichte der Hospizbewegung 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 18 c. Erwerben von pflegerischen Grundkenntnissen – – – – – Möglichkeiten der Palliativpflege Reichen von Essen und Trinken Hilfe bei der Lageveränderung Krankenbeobachtung Sichere und unsichere Todeszeichen d. Spirituelle und seelsorgliche Elemente in der Sterbebegleitung – Wahrnehmen von Spiritualität als innere und äußere Haltung – Sinn- und Warum-Frage – Fragen zum Leben nach dem Tod – Symbolsprache – Rituale – Texte, Lieder und deren unterschiedliche Wirkung – Gebräuche in den verschiedenen Konfessionen/Religionen e. Trauer – – – – Trauerphasen (Verena Kast u. a. Modelle) Helfendes Verhalten in den Trauerphasen Kinder und Trauer Trauerrituale f. Grundregeln der Kommunikation – Einführung in das Helfende Gespräch – Methoden der Gesprächsführung – Verbale und nonverbale Kommunikation g. Information zu Sachthemen – Aus dem hospizlichen und palliativen Arbeitsbereich – Sterbehilfe und Sterbebegleitung aus ethischer, theologischer, medizinischer und rechtlicher Sicht – Vollmachten und Verfügungen – Schmerztherapie und Symptomkontrolle – Bestattungswesen – Rechtliche Fragen Mitarbeitende in der Hospizarbeit 4_Prod_Broschuere.qxd 17 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 19 Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger E. Praktische Arbeit in Hospizgruppen – Grundelemente den Aufbau eines palliativen Netzes und sind für Schulung und Einsatz der ehrenamtlich Tätigen verantwortlich. 1. Hospizarbeit ist Ehrenamt Die ehrenamtlich Tätigen bilden das Rückgrat jeder Hospizgruppe. Sie werden durch die Hospizfachkraft vor allem zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender eingesetzt. Darüber hinaus übernehmen sie auch andere Aufgaben wie Schreib- und Telefondienst, Öffentlichkeitsarbeit, Sponsorensuche, Finanzplanung und die gesamte Vorstandsarbeit. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Menschen mit unterschiedlichen Begabungen und Kompetenzen macht den Reichtum und die Dynamik einer Hospizgruppe aus. Hospizarbeit ist Ehrenamt Jede Hospizgruppe hat für die jeweilige Ausund Fortbildung ihrer ehrenamtlichen Kräfte zu sorgen. Dies ist die Basis für Qualitätssicherung und Wertschätzung der Arbeit. 18 In jüngster Zeit werden in den Gruppen – je nach finanzieller Lage – zunehmend hauptamtliche Hospizfachkräfte bzw. Koordinatorinnen eingesetzt. Sie begleiten und beraten Patientinnen, Patienten und Angehörige, sorgen für Diese Fachkräfte kommen in der Regel aus pflegerischen oder sozialpädagogischen Berufen. Für ihre Arbeit ist eine spezielle Weiterbildung erforderlich. Diese wird durch die Krankenkassen nach SGB V (Rahmenrichtlinien) finanziert. 2. Situationsorientiertes Handeln „Hospizliche Lebensbegleitung“ ist weder im stationären noch im ambulanten Bereich eine Selbstverständlichkeit. Sterben, Tod und Trauer sind intime, private und selbst im engsten Freundes- und Verwandtenkreis oftmals tabuisierte Lebenssituationen und Lebenserfahrungen. Die Begegnung mit dem Sterben ist immer wieder anders und entzieht sich jeder Schematisierung. Daher gehören Achtsamkeit, Respekt, das genaue Wahrnehmen der jeweiligen Situation und die Bereitschaft, sich mit der eigenen Person darauf einzulassen, zu den entscheidenden Voraussetzungen für gelingende Hospizarbeit. Es gilt der Grundsatz: Schaubild Vernetzung der Hospizpartner Pflegedienste Hospizinitiativen Sozial- und Betreuungsdienste Ärztliche Dienste Öffentliche Einrichtungen Seelsorge/ Kirchen Pflegeheime Foto: Hospizinitiative Rüdesheim Krankenhäuser/ Stationäre Hospize Beerdigungsinstitute 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 20 Der Sterbende behält die Führung Zum angemessenen Umgang mit der Situation des Sterbens gehört es, die Personen, die den Sterbeprozess begleiten, wahrzunehmen und mit ihnen zu kooperieren. Zu ihnen gehören die Angehörigen und die Freunde, das medizinische und therapeutische Personal, Pflegekräfte und die Seelsorge. Angehörige und Freunde brauchen als Betroffene eine besondere Aufmerksamkeit. Situationsangemessenes Handeln kann nur gelingen, wenn auch die eigene Person mit ihren Reaktionen und Gefühlen in den Blick genommen wird. Es gehört zur Qualität der hospizlichen Begleitung, sich regelmäßig zu befragen, ob das eigene Tun und Fühlen den aktuellen Aufgaben der Begleitung dient oder hinderlich ist. Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion sind wichtige Elemente in der Begleitung und brauchen die Übung in der Hospizgruppe und supervisorische Begleitung. 3. Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche praktische Arbeit a. Zulassung zur Sterbebegleitung Die Einsatzleitung entscheidet, wer nach der Ausbildung zur Hospizarbeit zugelassen wird. b. Vereinbarung für die ehrenamtliche Tätigkeit Für die hospizliche Tätigkeit bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. In ihr werden geregelt: – – – – – – – – der Aufgabenbereich der zeitliche Rahmen die Dauer der Tätigkeit der Auslagenersatz für die ehrenamtliche Tätigkeit die Verpflichtung zur Verschwiegenheit die Gruppengespräche bzw. die supervisorische Begleitung die Fortbildung u. a. Die Vereinbarung ist von der Einsatzleitung und der oder dem ehrenamtlich Mitarbeitenden zu unterschreiben. Eine Mustervereinbarung befindet sich im Anhang. c. Einführung in das Ehrenamt Zu Beginn der praktischen Arbeit steht die Einführung in das Ehrenamt. In der Regel sollte es sich hier um einen Gottesdienst handeln. Dafür gibt es hier einige Leitfragen zur Vorbereitung: – Motive, Hoffnungen und Wünsche der Teilnehmenden? – Zielgruppen des Gottesdienstes (die eigene Gruppe, die Gemeinde, die Öffentlichkeit)? – Gibt es eine Anbindung an die Ortsgemeinden? – Wo findet der Gottesdienst statt? – Wer leitet den Gottesdienst? Wer wirkt wie mit? – Wie und wer wird eingeladen? – Welche Gestaltungselemente prägen den Gottesdienst (Musik, Symbole, Texte ...)? – Wird der Gottesdienst in einen festlichen Rahmen eingebunden (gemeinsames Essen ...)? Hospizarbeit ist Ehrenamt 4_Prod_Broschuere.qxd 19 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 21 d. Supervisorische Begleitung Zur Begleitung der ehrenamtlichen praktischen Arbeit gehört regelmäßige Supervision. Sie ist für jede Hospizhelferin und jeden Hospizhelfer Angebot und Verpflichtung zugleich. Supervision findet in der Regel in Gruppen statt und sollte von ausgebildeten supervisorisch geschulten Personen durchgeführt werden. Die Organisation und Bezahlung übernehmen die jeweiligen Hospiz-Gruppen. Bei Bedarf berät das Zentrum für Seelsorge und Beratung (Anschrift siehe Anhang). Hospizarbeit ist Ehrenamt e. Fortbildung Zur qualifizierten ehrenamtlichen Arbeit gehört regelmäßige Fortbildung. Hierfür finden sich auf regionaler und überregionaler Ebene zahlreiche Angebote. Nähere Auskünfte erteilen die einzelnen Hospiz-Initiativen oder das Leitungsteam der AG Hospiz. 20 f. Kosten Kosten für die ehrenamtliche Hospizarbeit entstehen im Wesentlichen durch Auslagenersatz für Fahrt- und Sachkosten, Versicherungen sowie für Fortbildungsveranstaltungen und Supervision. Außerdem ist eine räumliche, technische und personelle Grundausstattung zur Verwaltung, Organisation und Koordination der praktischen Arbeit notwendig. Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor stellt die Öffentlichkeitsarbeit dar. Weitere Informationen und Beratungshilfe sind über die AG Hospiz in der EKHN erhältlich. g. Versicherungen Notwendig für ehrenamtliche Hospizarbeit sind folgende Versicherungen: – Haftpflichtversicherung – Dienstreise-Kaskoversicherung für privateigene Fahrzeuge – Unfallversicherung – Rechtsschutzversicherung Hospizgruppen, die in der Trägerschaft einer Kirchengemeinde oder eines Dekanates stehen, haben über diese Träger kostenlosen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für Hospizgruppen, die Mitglied des Diakonischen Werkes sind. Hospizgruppen ohne diesen Hintergrund müssen sich selbst versichern. Informationen hierzu sind z. B. über den Ecclesia-Versicherungsdienst erhältlich (Anschrift s. Anhang). 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 22 F. Literaturhinweise* 1. Zu verschiedenen Themen der Hospizarbeit Burgheim, Werner (Hrsg.) Qualifizierte Begleitung von Sterbenden und Trauernden. Medizinische, rechtliche psychologische und spirituelle Hilfestellungen, 2 Bände, Loseblattsammlung, Forum Verlag Augsburg 2005 Drolshagen, Christoph (Hrsg.) Lexikon Hospiz, Gütersloher Verlagshaus, 2003 Heller, Birgit (Hrsg.) Aller Einkehr ist der Tod. Interreligiöse Zugänge zu Sterben, Tod und Trauer, Lambertus Verlag, Freiburg 2003 Knipping, Cornelia (Hrsg.) Lehrbuch Palliative Care. Hogrefe & Huber, Göttingen 2006 Kübler-Ross, Elisabeth Interviews mit Sterbenden, Kreuz-Verlag, Stuttgart 1973 Kübler-Ross, Elisabeth Was können wir noch tun? Antworten auf Fragen nach Sterben und Tod, Kreuz-Verlag, Stuttgart 1978 Läpple, Volker/Menzel, Friedhelm (Hrsg.) Sterbende und ihre Angehörigen begleiten. Ein Praxisbuch für Gemeinden, Spener Verlag, Frankfurt 2002 Müller, Monika/Schnegg, Matthias Unwiederbringlich – Vom Sinn der Trauer. Hilfen bei Verlust und Tod, Herder Verlag, Freiburg 1999 Neues Evangelisches Pastorale Texte, Gebete und kleine liturgische Formen für die Seelsorge, herausgegeben von der Liturgischen Konferenz, Gütersloher Verlagshaus 2005 Renz, Monika Grenzerfahrung Gott. Spirituelle Erfahrungen in Leid und Krankheit, Verlag Herder, Freiburg 2003 Renz, Monika Zeugnisse Sterbender. Todesnähe als Wandlung und letzte Reifung, Jungfermann Verlag, Paderborn 2000 Saunders, Cicely Hospiz und Begleitung im Schmerz. Wie wir sinnlose Apparatemedizin und einsames Sterben vermeiden können, Herder Verlag, Freiburg 1993 Student, Johann-Christoph/Mühlen, Albert/Student, Ute Soziale Arbeit in Hospiz und Palliative Care, Ernst Reinhard Verlag, München, Basel 2004 Student, Johann-Christoph (Hrsg.) Das Hospiz-Buch, Lambertus Verlag, 3. Auflage, Freiburg 1994 Tausch-Flammer, Daniela/Bickel, Lis (Hrsg.) Spiritualität der Sterbebegleitung. Wege und Erfahrungen, Herder Verlag Freiburg 1997 2. Zur Patientenverfügung Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für öffentliche Verantwortung der Ev. Kirche in Deutschland (EKD Texte Nr. 80), Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover 2005 3. Zur Qualifizierung von Hospizhelferinnen und Hospizhelfern Ebert, Andreas/Godzik, Peter (Hrsg.) Verlass mich nicht, wenn ich schwach werde. Handbuch zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender, E. B.Verlag, Rissen 1993 Schölper, Elke (Hrsg.) Sterbende begleiten lernen. Das Celler Modell zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Sterbebegleitung, Gütersloher Verlagshaus 2004 Literaturhinweise zur Hospizarbeit 4_Prod_Broschuere.qxd 21 * Diese Literaturhinweise sind nur für eine erste Orientierung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 23 4. Zur Bestattungskultur Herausforderungen evangelischer Bestattungskultur. Ein Diskussionspapier. Kirchenamt der EKD, Hannover 2004 Christliche Bestattungskultur. Orientierungen und Informationen. Herausgeber: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2004 G. Anschriften Kontaktadresse der AG Hospiz über das „Zentrum Seelsorge und Beratung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ – hier: Fachberatung Kaiserstraße 2, 61169 Friedberg Tel.: 06031 162950 E-Mail: [email protected], www.zsb-ekhn.de/hospiz.html www.ekhn.de „Hospizinitiativen“ Rat und Tat/Einrichtungen Kontaktadressen Diakonisches Werk in Hessen und Nassau Referat „Altenhilfe und Hospizarbeit“ Ederstraße 12, 60442 Frankfurt Tel.: 069 7947-0 E-Mail: [email protected] www.diakonie-hessen-nassau.de 22 Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hospize Hessen Zum Försternstein 1, 34379 Immenhausen Tel.: 05673 4404 E-Mail: [email protected] www.hospize-hessen.de Koordinations- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenberatung (KASA) des Landes Hessen Heinrich-Heine-Straße 44, 35039 Marburg Tel.: 06421 6007-43 E-Mail: [email protected] www.hage.de Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Rheinland-Pfalz Hofstraße 8, 55116 Mainz Tel.: 06131 2826264 E-Mail: [email protected] www.lag-hospiz-rp.de Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) Aachener Straße 5, 10713 Berlin Tel.: 030 83223893 E-Mail: [email protected] www.hospiz.net Deutsche Hospizstiftung (Patientenschutz für Schwerstkranke und Sterbende) Europaplatz 7, 44269 Dortmund Tel.: 0231 738073-0 E-Mail: [email protected] www.hospize.de Ecclesia – Versicherungsdienst GmbH Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold Tel.: 05231 603-0 E-Mail: [email protected] www.ecclesia.de 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 24 Mitglieder der AG Hospiz 4_Prod_Broschuere.qxd 23 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:23 Uhr Seite 25 Mitglieder der AG Hospiz (Stand Mai 2009) Dekanat Name der Einrichtung Anschrift Internet/E-Mail Ansprechpartner/ Anschrift weitere Ansprechpartner 1.1 Darmstadt Ev. Hospizverein Darmstadt e. V. Luise-Karte-Haus Landgraf-Georg- Str. 100 64287 Darmstadt Tel.: 06151 403-7612 [email protected] www.hospizverein-darmstadt.de Pfarrer Walter Ullrich Luise-Karte-Haus Erbacher Straße 29 64287 Darmstadt Anneli Lichtenberger 1.2 Groß-Umstadt Ökumenische Hospizgruppe Groß-Umstadt e. V. Krankenhausstraße 11 64823 Groß Umstadt Tel.: 06078 759047 Fax: 06078 759305 [email protected] www.hospiz-umstadt.de Karl Johé Prof.-Völzing-Ring 29 64823 Groß-Umstadt Tel.: 06078 911660 Pfarrerin Silvia Rollmann Koordinatorin Anja Schnellen Koordinatorin Maria Winzek-Dietze 1.3 Bergstraße Hospizdienste Odenwald im Evang. Dekanat Bergstr./Überwald/Weschnitztal Am Bahnhof 8 69483 Wald-Michelbach Tel.: 06207 922666 [email protected] Anneliese Pappe-Fischer Kaffenberg 9 64678 Lindenfels Tel.: 06255 3217 1.4 Bergstraße Hospizkreis Birkenau e. V Bahnhofstraße 4 69488 Birkenau Tel.: 06201 33452 Fax: 06201 390125 [email protected] www.diakoniestation-birkenau.de Irmgard Pauli 1.5 Ried Hospiz-Initiative im Ried e. V. Schubertstraße 31 68642 Bürstadt Tel.: 06206 710203 Fax: 06206 969751 [email protected] www.hospiz-ried.de 1. Vorsitzende Gisela Himme 1.6 Reinheim Christlicher Arbeitskreis Hospiz Dieburg, Eppertshausen, Groß-Zimmern Anton-Bruckner-Straße 2 64807 Dieburg Tel./Fax: 06071 81278 [email protected] Hubert Schleich 1.7 Riedstadt Hospizgruppe Riedstadt e. V. Starkenburgerstr. 28 64560 Riedstadt Tel.: 06158 916461 [email protected] Gabriela Enderich gabriela-enderich@ t-online.de 2.1 Gießen Hospiz-Verein Gießen e. V. Frankfurter Straße 57 35392 Gießen Tel.: 0641 9940328 Fax: 0641 9940319 [email protected] www.hospiz-verein-giessen.de hospizverein@verwaltung. med.uni-giessen.de Pfarrer i.R. Robert Cachandt Kirchenplatz 8 35510 Butzbach [email protected] 2.2 Schotten Hospiz-Verein Schotten-Nidda e. V. Stückweg 6 63679 Schotten-Rainrod Tel.: 06044 950037 2.3 Wetterau Hospizhilfe Wetterau e. V. An der Sodenschmiede 7 Wohnung 53 61231 Bad Nauheim Tel./Fax: 06032 869263 [email protected] www.hospizhilfe-wetterau.de Pfarrerin Gisela Theis Bismarckstraße 4 61169 Friedberg Tel.: 06031 62157 2.4 Wetterau Diakonieverein Büdesheim Mühlstraße 11 61137 Schöneck-Büdesheim Tel.: 06187 5436 Fax: 06187 959333 pfarramt@ evangelische-kirche-buedesheim.de Pfarrer Ernst Rohleder 2.5 Büdingen Hospizhilfe Büdinger Land e. V. Häuserhof 63667 Nidda Tel.: 06043 1730 Fax: 06043 2243 [email protected] Uta von Harnier Angelika Lohscheidt Tel.: 06042 4148 3.1 Worms Ökumenische Hospizhilfe Berggartenstr. 3 67547 Worms Tel.: 06241 911695 Mobil: 0178 2777815 [email protected] [email protected] Pfarrerin Birgit Volk Obere Hauptstraße 23 67551 Worms Tel.: 06241 33209 Dorette Nesbigall Hospizfachkraft 06241 911695 3.2 Mainz Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e. V. Gaustraße 28 55116 Mainz Tel.: 06131 235531 Fax: 06131 235535 [email protected] www.mainzer-hospiz.de ev.hospizseelsorge.mainz @ekhn-net.de Liselotte Grohmann Hella Seitz 24 Koordinatorin Monika Kroker Petra Bornemann Pfarrer Dr. Peter Möser Koordinatorin Monika Berger 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:24 Uhr Seite 26 4.1 Bad Schwalbach Ökumenische Hospiz-Initiative Rüdesheim am Rhein e. V. Eibinger Straße 9 65385 Rüdesheim Tel.: 06722 943867 06722 971278 Fax: 06722 943868 hospiz-initiative.ruedesheim@ t-online.de www.hospiz-ruedesheim.de Pfarrerin Beate Jung-Henkel Müller-Thurgau-Straße 5 pfarrerinjung-henkel@ onlinehome.de 65366 Geisenheim Tel.: 06722 971278 Koordinatorin Diana Christmann 4.2 Bad Schwalbach Ökumenischer Hospiz-Verein e. V. Bad Schwalbach u. Schlangenbad Adolfstraße 67 65307 Bad Schwalbach Tel.: 06124 508888 [email protected] Pfarrer i.R. Rüdiger Müller-Gerbes Martin-Luther-Str. 4 Merrit Gerbig 4.3 Wiesbaden EVIM Hospiz-Dienst August-Victoria-Straße 16 65185 Wiesbaden Tel.: 0611 9900949 Fax: 0611 9900947 [email protected] Frau Dr. Karin Falkenstein 4.4 Hochtaunus Bad Homburger Hospiz-Dienst e. V. Paul-Ehrlich-Weg 4a 61348 Bad Homburg Tel.: 06172 8686868 Fax: 06172 8686854 [email protected] www.hospizdienst-bad-homburg.de Sabine Nagel, Koordination Pfarrerin Helgard Kündiger Bommersheimer Weg 100 61348 Bad Homburg Tel.: 06172 390731 Ingrid Rochlus In der Mark 1 61273 Wehrheim Tel.: 06081 958887 u. 5 [email protected] 4.5 Nassau Hospizdienste Rhein-Lahn e. V. Römerstraße 97 56130 Bad Ems Tel.: 02603 506220 Fax: 02603 506222 [email protected] Renate Schulz-Quennet Elisabeth Blessing 4.6 Idstein Hospizbewegung im Idsteiner Land e. V. Fürstin-Henriette-Dorothea-Weg 1 [email protected] 65510 Idstein Tel.: 06126 40177-199 Fax: 06125 40177-190 Dekanin Heinke Geiter Gemeindereferentin Elisabeth Geisler, Koordinatorin Ute Eisele-Renkewitz 4.7 Kronberg Hospizgruppe Bresda Kronberg Wilhelm-Bonn-Str. 1 61476 Kronberg Tel.: 06173 1617 Fax: 06173 7484 [email protected] Pfarrer Thomas Wohlert thomas.wohlert@ dekanat-kronberg.de Cornelia Jung 5.1 Herborn Hospiz-Dienste Lahn-Dill gGmbH Schloßstraße 20 35745 Herborn Tel.: 02772 923759 Fax: 02772 923760 [email protected] www.hospiz-lahn-dill.de Roland Schönfelder schoenfelder@ hospiz-lahn-dill.de Constanze Steinhusen 5.2 Weilburg Hospizdienst Weilburg e. V./Diakoniestation Konrad-Adenauer Straße 5 35781 Weilburg Tel.: 06471 91280 Fax: 06471 91228 ev.diakoniestation.weilburg@ ekhn-net.de Marja HirschfeldDiakoniestation Pfarrer Ullrich Finger Tel.: 06472 397 6.1 Frankfurt Evangelisches Hospiz Rechneigraben 12 60311 Frankfurt Tel.: 069 29987913 Fax: 069 29987960 [email protected] www.palliaitv-hospital.de Pfarrer Reinhold Dietrich 6.2 Frankfurt Christlicher Aidshilfsdienst e. V. Postfach 60 0125 60331 Frankfurt/Main Tel.: 069 490139 [email protected] www.christlicher-aids-hilfsdienst.de Herr Unterderweide 6.3 Offenbach Ökumenische Hospizbewegung Offenbach e. V. Platz der deutschen Einheit 7 63065 Offenbach Tel.: 069 80087998 Fax: 069 80101774 www.hospiz-offenbach.de Gabriele Trüby 6.4 Rodgau Ambulanter Hospizdienst & Palliativberatung Rodgau Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband OffenbachKinzig Puiseauxplatz 3 63110 Rodgau Tel.: 06106 871025 Fax: 06106 871020 [email protected] Diana Ackermann 6.5 Rüsselsheim Rüsselsheimer Hospizhilfe e. V. Gutenbergstraße 2 65428 Rüsselsheim Tel.: 06142 13394 Fax: 06142 797256 ruesselsheimer-hospizhilfe@ t-online.de www.ruesselsheimerhospizhilfe.de Doris Luke, Mechthild Herold Sabine Deuth – Gast Trauernde Eltern Rhein-Main e. V. Carl-Zeiss-Straße 26 55129 Mainz-Hechtsheim [email protected] www.trauernde-eltern.org Dieter Steuer 25 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:24 Uhr Seite 27 H. Anhang 1. • • • • • • (1) (2) (1) (2) Satzung/Richtlinien (3) 26 (4) (5) (6) (7) (8) (9) (1) (2) (3) (4) (5) Satzung der AG Hospiz in der EKHN (Stand Februar 2007) Satzung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN Präambel Die Begleitung Sterbender, ihrer Angehörigen und Trauernder gehört zu den Aufgaben der Kirche in der Nachfolge Christi. Die AG Hospiz in der EKHN widmet sich in besonderer Weise diesem Anliegen. Sie vertritt es in der Öffentlichkeit, d. h. innerhalb und außerhalb der EKHN. Nach unserem Bekenntnis gibt Gott alleine Leben und Tod. Darum lehnt die AG jede Form aktiver Sterbehilfe ab. Ziel ist es, Menschen am Ende ihres Lebens so zu unterstützen, dass sie selbstbestimmt und in Würde leben und sterben können. Trauernde Menschen werden begleitet und erhalten Angebote für ihren persönlichen Trauerweg. Die Arbeit der in der AG zusammengeschlossenen Hospizgruppen geschieht im Geiste christlicher Toleranz und Nächstenliebe, d. h. in Achtung vor andersdenkenden, andersglaubenden und anderslebenden Menschen. Hospizgruppen im Sinne dieser Satzung sind solche Vereinigungen, die sich ambulant, in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie in stationären Hospizen der Begleitung Sterbender und Trauernder widmen. Die Mitarbeit Ehrenamtlicher in diesen Gruppen ist konstitutives Element. (6) (1) (2) (1) (2) (3) (4) (5) (6) §1 Name und Sitz der Arbeitsgemeinschaft Die AG führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN“. Sie ist dem Zentrum für Seelsorge und Beratung in Friedberg zugeordnet. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Hospizgruppen, die innerhalb der EKHN tätig sind und deren Arbeit der Präambel dieser Satzung entspricht. (7) §2 Zwecke und Aufgaben Bei der Erarbeitung einer Konzeption für eine kirchliche Hospizarbeit ist die AG beteiligt. Sie gibt Hilfe beim Einrichten von Hospizpfarrstellen und deren Begleitung. Sie arbeitet mit dem Diakonischen Werk der EKHN und anderen Einrichtungen vergleichbarer Zielsetzungen zusammen. Sie setzt sich ein für die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen sowie für die Vertiefung hospizlicher Kenntnisse bei Angehörigen verschiedener Berufe. Sie vertritt die Ziele der AG gegenüber einer innerkirchlichen wie außerkirchlichen Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Stabsbereich der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN. Sie unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Mitglieder. Sie beteiligt sich am ethischen Diskurs über Fragen nach Sterben und Tod in unserer Gesellschaft. Sie ist Mitveranstalter der „Arnoldshainer Hospiztage“. Sie setzt sich für gesamtkirchliche Hospizkollekten ein und ist für deren Verteilung mit verantwortlich. Sie bietet Auskunft und Beratung in Fragen kirchlicher Hospizarbeit (z. B. Schulung, Versicherungen, Finanzierungen). (1) (2) (3) §3 Mitgliedschaft Mitglieder bei der AG können alle Hospizgruppen werden, die im Bereich der Landeskirche in ev. Trägerschaft tätig sind. Darüber hinaus können Gruppen Mitglied werden, die eine deutliche Anbindung an die EKHN haben durch Kooperation mit • der Krankenhaus- und/oder Altenheimseelsorge, • ev. Diakonie- und Sozialstationen, • Dekanatseinrichtungen oder • Kirchengemeinden. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Leitungsausschuss auf schriftlichen Antrag. Bei Ablehnung ist Einspruch bei der Kirchenverwaltung möglich. Ändern sich bei einem Mitglied die Aufnahmevoraussetzungen, so ist dies dem Leitungsausschuss unverzüglich mitzuteilen. Er entscheidet über den zukünftigen Status des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Mitarbeit in der AG und zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leitungsausschuss. (8) (4) (5) (6) (7) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Einen Gaststatus können Gruppen oder Einzelpersonen erhalten, die die Hospizarbeit in der EKHN fördern wollen. Sie nehmen beratend an der Mitgliederversammlung teil. §4 Organe Organe der AG sind: die Mitgliederversammlung und der Leitungsausschuss. §5 Mitgliederversammlung (MV) Jede Mitgliedsgruppe entsendet in die MV zwei Personen, darunter muss eine ehrenamtlich tätige Person sein. An der MV nehmen beratend teil: • Vertreterinnen und Vertreter von Gastgruppen, • eine Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung der EKHN, • eine Vertretung des Diakonischen Werkes der EKHN. Die MV findet mindestens einmal im Jahr statt. Der Leitungsausschuss lädt zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt unter Angabe der Tagesordnung dazu ein. Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich beantragt. Eine ordnungsgemäß einberufene MV ist beschlussfähig. Bei Abstimmungen sind die in § 5 Abs. 1 genannten Personen stimmberechtigt. Sie beschließen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Enthaltungen sind den Nein-Stimmen zuzurechnen. Für die Änderung der Ordnung sowie die Auflösung der AG ist eine Mehrheit von Zweidritteln der Anwesenden erforderlich. Über die MV ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Versand des Protokolls Einspruch eingelegt wird. §6 Aufgaben der Mitgliederversammlung (MV) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: Wahl des Leitungsausschusses, Entgegennahme des Jahresberichtes des Leitungsausschusses, gemeinsame Beratung über Angelegenheiten und Themen im Sinne des § 2, Verabschiedungen von Verlautbarungen für den inner- und außerkirchlichen Gebrauch, Berichte der Mitglieder und Erfahrungsaustausch, Einsetzen von Arbeitskreisen, Beschlussfassung über Änderung dieser Ordnung und über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. §7 Leitungsausschuss Die MV wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren fünf Personen in den Leitungsausschuss (davon zwei Pfarrer und drei Ehrenamtliche). Die Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung nimmt mit beratender Stimme teil. Der Leitungsausschuss kann bis zu drei Personen berufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Ausschuss mehr Ehrenamtliche als Hauptamtliche angehören sollen. Die regionale Verteilung soll sichtbar werden. Aus seiner Mitte wählt der Leitungsausschuss seine Vorsitzende/ seinen Vorsitzenden sowie deren/dessen Stellvertreterin/ Stellvertreter. Der Leitungsausschuss führt die Geschäfte der AG und vertritt sie nach außen. Er leitet nach den Beschlüssen, Anregungen und Empfehlungen der Mitgliederversammlung die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft und ist für die Durchführung der in § 2 genannten Aufgaben verantwortlich. Er bereitet Beschlüsse der MV vor und führt sie aus. Der Leitungsausschuss kann Arbeitsgruppen einsetzen, die ihm berichtspflichtig sind. Der Leitungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Der/Die Vorsitzende beruft den Leitungsausschuss nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder zu einer Sitzung ein. Über die Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. (1) (2) 24.09.2009 15:24 Uhr Seite 28 §8 Finanzierung Die AG finanziert ihre Geschäftskosten aus Kollekten und Haushaltsmitteln der EKHN. Die Erstellung des Haushaltsplanes erfolgt im Benehmen mit dem Zentrum Seelsorge und Beratung. Über die Vergabe der Hospizkollektenmittel entscheidet das Zentrum Seelsorge und Beratung nach Absprache mit dem Leitungsausschuss. §9 Diese Ordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der AG mit Zweidrittelmehrheit und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung in Kraft. Die Kirchenleitung hat die Satzung am 18. Januar 2007 genehmigt. 2. Vergaberichtlinien für Zuschüsse aus der gesamtkirchlichen Hospizkollekte (Stand Mai 2009) Vergaberichtlinien für die Hospizkollekte für die Jahre 2008–2009. 1. Antragsteller können sein 1.1. Mitglieder der AG Hospiz in der EKHN. 1.2. Pfarrerinnen und Pfarrer für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH-Stellen), die den Schwerpunkt der Hospizseelsorge wahrnehmen. 2. Förderfähige Maßnahmen 2.1 Maßnahmen mit einmaliger Förderung. 2.1.1 Einmalige Anschubfinanzierung für neue Mitglieder der AG Hospiz von pauschal € 1.500,– für Investition und Ausstattung. 2.1.2 Einmalige Anschubfinanzierung bis zu € 2.500,– für besondere Personalkosten (z. B. Schreibkraft), sofern die Anschlussfinanzierung nachgewiesen ist. 2.1.3 Einmalige Bezuschussung in Höhe von € 1000,– zur PalliativeCare-Ausbildung für hauptamtlich Tätige in der Hospizarbeit. 2.1.4 Einmalige Anschubfinanzierung für eine Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge mit Schwerpunkt Hospizseelsorge in Höhe von € 1.000,–. 2.1.5 Bei Eintritt in die LAG Hospize Hessen bzw. Rheinland-Pfalz einmalige Übernahme des ersten Jahresbeitrages. 2.2 Maßnahmen mit wiederholter Förderung. 2.2.1 Für jeden ehrenamtlich tätigen Hospizmitarbeitenden, der nach Abschluss eines Schulungskurses nachweislich im zurückliegenden Kalenderjahr kontinuierlich mitgearbeitet hat, werden an das jeweilige Mitglied der AG Hospiz bzw. an die AKH-Stelle mit Schwerpunkt Hospizseelsorge je € 50,– erstattet. Bei Antragstellung sind die Namen der ehrenamtlich Tätigen zu nennen und von der Einsatzleitung zu unterschreiben. 2.2.2 Je Mitglied werden jährlich für Fortbildung und Supervision der Ehrenamtlichen € 500,– bewilligt. 2.2.3 80 % der Teilnahmegebühren für die Arnoldshainer Hospiztagung werden den Mitgliedern für ihre ehrenamtlichen und hauptamtlichen Hospizmitarbeitenden auf Antrag erstattet. 2.2.4 Öffentlichkeitsarbeit der AG Hospiz, z.B. Handreichung, Kirchentage. 2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder: Erstattung erfolgt in Höhe von maximal € 200,– pro Jahr nach Beendigung der Maßnahme unter Vorlage der Kostenabrechnung. 2.3 Projekte mit größerem Umfang 2.3.1 Spezielle Studien zu hospizlicher Arbeit. 2.3.2 Besondere Projekte mit ausführlicher Beschreibung und Kalkulation. 3. Antragsverfahren Anträge sind an das Leitungsteam der AG Hospiz zu richten. Über die Anträge wird jeweils zum 15.2. und 15.8. eines Jahres beraten. Den Anträgen ist eine schriftliche Begründung – z. B. Projektbeschreibung und Kalkulation – beizufügen. Werden Zuschüsse im Voraus zugesagt, erfolgt die Auszahlung nach Vorlage eines Verwendungsnachweises. Außer bei Projekten erfolgt die Bearbeitung der Anträge nach Abschluss der Maßnahme unter Vorlage einer Rechnung. Der Leitungsausschuss der AG Hospiz legt dem ZSB seine Empfehlungen zur Entscheidung vor. Satzung/Richtlinien 4_Prod_Broschuere.qxd 27 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:24 Uhr Seite 29 Muster 3. Vereinbarung Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit Von .......................….. bis .......................….. zwischen – bitte handschriftlich ausfüllen – Name, Vorname .................................................................. Geburtsdatum .................................................................. Straße, Nr. .................................................................. Postleitzahl und Ort .................................................................. Telefon (privat) .................................................................. Telefon (dienstlich) .................................................................. Handy .................................................................. E-Mail .................................................................. Fax .................................................................. und dem Bad Homburger Hospiz-Dienst e.V., Heuchelheimer Straße 20, 61348 Bad Homburg Satzung/Richtlinien 1. Frau/Herr .................................................. ist bereit, sich als Hospizhelfer/-in zum Einsatz im Sinne der Satzung des Bad Homburger HospizDienst e. V. zur Verfügung zu stellen. 2. Die Mitarbeit beinhaltet die Bereitschaft zur Begleitung der zu betreuenden Person bis zum Tode. Die Teilnahme an der Beerdigung und das Kontakthalten mit den Angehörigen für etwa 4 bis 6 Wochen nach der Beerdigung kann die Begleitung ergänzen. Der zeitliche Umfang der Betreuung wird individuell festgestellt und richtet sich nach den Bedürfnissen des schwerstkranken Menschen, seiner Bezugspersonen und den Möglichkeiten der/des Ehrenamtlichen. Dabei gehen wir von einem durchschnittlichen Zeitumfang von 2 bis 4 Stunden in der Woche aus. 3. Die Betreuung wird auf den dazu vorgesehenen Formularen dokumentiert . 4. Die Leiterin der Hospizfachstelle des Bad Homburger Hospiz-Dienstes e. V. ist für alle Hospizhelfer/-innen erste Ansprechpartnerin bei auftretenden Problemen oder Rückfragen während einer Begleitung. Um den schwerstkranken Menschen und seine Familie bestmöglich zu unterstützen, ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Hospizhelfer/-in und der Leiterin der Hospizfachstelle erforderlich. 5. Die Anmeldung einer Begleitung erfolgt nur über die Hospizfachstelle. 6. Voraussetzung für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der ambulanten Hospizgruppe ist die Teilnahme an den vom Bad Homburger Hospiz-Dienst angebotenen Seminaren. Die Kosten für die Seminare werden bei einer ehrenamtlichen Mitarbeit erstattet. Die Teilnahme an den monatlichen Gruppentreffen zur Praxisbegleitung, Fortbildung und Supervision ist eine verbindliche Voraussetzung für die Mitarbeit. Zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen sind Angebote des Vereins zur Unterstützung der Begleitungstätigkeit. 7. Frau/Herr .................................................. ist darüber informiert, dass im Rahmen der Begleitung erlangte Informationen über schwerkranke Menschen und ihre Bezugspersonen ebenso wie Informationen über Gruppenmitglieder der ambulanten Hospizgruppe der Schweigepflicht (StGB § 201-204) unterliegen. Diese Schweigepflicht gilt auch über den Tod des schwerstkranken Menschen hinaus. 8. Die Hospizhelfer/-innen nehmen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit kein Geld oder wertvolle Sachgeschenke an. Ausnahmen können kleine Geschenke von geringem Wert sein als Zeichen der Dankbarkeit und Erinnerung. 9. Frau/Herr .................................................. ist nicht berechtigt, die begleiteten Personen oder deren Bezugspersonen in Rechtsfragen, z. B. bezüglich des Betreuungs- und Erbrechts, zu beraten oder verbindliche Auskünfte zu erteilen. Ferner ist Frau/Herr .......................................... nicht berechtigt, ohne Anwesenheit eines Notars ein Testament zu schreiben. 10. Im Falle von Urlaub oder Krankheit informiert Frau/Herr ................................. die begleiteten Personen und die Leiterin der Fachstelle darüber. 11. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sind durch den Bad Homburger Hospiz-Dienst e. V. unfall- und haftpflichtversichert. Auf Antrag werden anfallende Fahrtkosten erstattet. Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr. Sie kann jeweils für ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Auflösung der Vereinbarung ist jederzeit für beide Seiten möglich. Bad Homburg, den ........................... Hospizhelfer/-in 28 Bad Homburger Hospiz-Dienst e. V. 4. 24.09.2009 15:24 Uhr Seite 30 Rahmenkonzeption zur Hospizarbeit erarbeitet von AG Hospiz vertreten durch ................................................................ den Leitungsausschuss und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau 3. ZIELE 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 vertreten durch ................................................................ 3.6 den Referenten für Altenhilfe und Hospizarbeit und das Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN 4. AUFGABEN vertreten durch ................................................................ den Leiter des Zentrums Tätigkeitskatalog im Arbeitsfeld • • • • • • • • • • • • • • • • • Zur Abstimmung der Aufgabenschwerpunkte und Herstellung einer transparenten Zusammenarbeit im Bereich der Sterbebegleitung vereinbaren die oben genannten Partner folgenden allgemeinen Tätigkeitskatalog: Fachberatung für Träger der Hospizarbeit Beratung zur Qualifizierung Ehrenamtlicher (Einhaltung von Standards) Beratung/Angebote zur Fort- und Weiterbildung für hauptberuflich Mitarbeitende Beratung/Angebote zur Fort- und Weiterbildung für Ehrenamtliche Fachberatung für palliative Pflege Fachberatung für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge Fachberatung bei Überleitungs- und Schnittstellenfragen Wirtschaftliche Beratung Rechtliche Beratung Öffentlichkeitsarbeit Lobbyarbeit Erarbeiten von Stellungnahmen Vertretung in Gremien Vergabe von Fördermitteln, z. B. Hospizkollekte, Stiftungsmittel Vereinbarung von Kooperationen Statistik Bearbeiten ethischer Themen Theologische Reflexion Entwickeln, Fördern und Einsetzen von Ritualen Trauerarbeit 4.1 Schwerpunkte des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau 1. PRÄAMBEL Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) sowie das Zentrum Seelsorge und Beratung (ZSB) in Friedberg sehen es als ihre Aufgabe an, Dienste und Einrichtungen in diakonischer und kirchlicher Trägerschaft in ihrer Hospizarbeit und Sterbebegleitung zu unterstützen. In Wahrnehmung ihrer diakonischen und seelsorglichen Aufgabe der Förderung und Beratung hospizlicher Arbeit in evangelischer Trägerschaft haben das Diakonische Werk, die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (vgl. „Satzung der AG Hospiz in der EKHN“ vom 12.11.2003, Abl. 2004 SD. 28) und das Zentrum Seelsorge und Beratung diese Rahmenkonzeption zur Abstimmung ihres Handelns verfasst. 2. GEMEINSAME GRUNDLAGEN Die Partner haben ihre Grundlage in der evangelischen Individualund Sozialethik. Sie verstehen ihr Handeln im Zusammenhang mit der sozialen Bewegung der Hospizarbeit. Sie stehen im Dialog mit anderen Hospizgruppen unterschiedlicher Ausprägungen. Dabei erkennen sie ihre Aufgaben sowohl im häuslichen Umfeld wie auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Sie verstehen jedes menschliche Leben als Geschenk Gottes und achten seine Würde bis zuletzt. Aktive Sterbehilfe wird grundsätzlich abgelehnt. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau erkennen wichtige Wurzeln der Sterbebegleitung in den urchristlichen und mittelalterlichen Formen der Kranken- und Armenpflege sowie der Aufnahme und Sorge für reisende Menschen durch Ordensleute und engagierte Christen. Martin Luther führt die Fragen des Sterbens aus einer überwiegend sakramentalen Sicht der katholischen Kirche heraus und stellt sie mitten in die Seelsorge der Gemeinde. In Folge der reformatorischen Vorstellung vom „Priestertum aller Gläubigen“ ist Sterbebegleitung Aufgabe von Familie, Nachbarschaft und Freunden, Geistlichen und Ärzten. Die Kirchengemeinde tritt damit als seelsorgliche und diakonische Gemeinde an die Seite der sterbenden Menschen. Die Lebensordnung der EKHN beschreibt die besonderen Aufgaben sterbebegleitenden Handelns wie folgt: „Die christliche Gemeinde bietet Sterbenden und ihren Angehörigen persönliche Zuwendung, den Zuspruch christlicher Hoffnung in Wort und Sakrament und die Hilfe des Gebetes an.“ (LO, VI, 1). Diesem Auftrag stellt sich die kirchliche und diakonische Hospizarbeit und setzt ihn in die Praxis um. Gemeinsame Ziele hospizlichen Handelns sind: Erhalten und Fördern der Würde schwerstkranker Menschen, Ergänzen der Dienstleistungen in pflegerischen und seelsorglichen Bereichen, Einbringen der spirituellen Dimension in die Hospizarbeit, Würdigen und Stützen des ehrenamtlichen Engagements, Vernetzen von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen auf dem Feld der Sterbebegleitung, Pflegen und Erneuern der Abschieds- und Trauerkultur. • • • 4.1.1 Rechtliche Beratung: z. B. Sozial-, Haftungs-, Arbeits-, Vereins-, Vertrags-, Friedhofs- und Bestattungsrecht, Satzungsfragen, Stiftungsrecht, Kooperationen 4.1.2 Fachberatung für palliative Pflege 4.1.3 Fachberatung für ambulante Hospizgruppen, die Mitglied im DWHN sind 4.1.4 Beratung zur Fort- und Weiterbildung für Hauptamtliche in Pflegeeinrichtungen 4.1.5 Wirtschaftliche Beratung 4.1.6 Strukturfragen zu SGB V und SGB XI 4.1.7 Überleitungsfragen/Schnittstellenfragen: stationär – ambulant – Hospizarbeit 4.1.8 Konzeptberatung bzgl. gesetzlicher Grundlagen 4.1.9 Beraten bei Vereinsgründungen 4.1.10 Auftragsarbeit Personalverwaltung/Buchhaltung/nur für Mitglieder gegen Honorar 4.1.11 Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben o. Ä. 4.1.12 Öffentlichkeitsarbeit im DWHN 4.1.13 Fundraising – Beratung 4.1.14 Fachberatung für stationäre Hospize 4.1.15 Wohlfahrtsverbandliche Vertretung der Hospizarbeit, z. B. in der LIGA – Arbeit und im DWEKD Satzung/Richtlinien 4_Prod_Broschuere.qxd 29 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 4.2 15:24 Uhr Seite 31 Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 Starthilfen für neue Gruppen Schulen und Begleiten Ehrenamtlicher durch die Mitglieder Entwickeln von Standards zur Schulung Ehrenamtlicher Beraten der Mitglieder Fort- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Tätige in Zusammenarbeit mit dem ZSB 4.2.6 Erstellen des Haushaltsplanes im Benehmen mit dem ZSB 4.2.7 Entwickeln der Vergaberichtlinien von Spenden und Kollekten in Zusammenarbeit mit dem ZSB 4.2.8 Bearbeiten der Anträge der Mitglieder gemäß der Vergaberichtlinien 4.2.9 Öffentlichkeitsarbeit in und außerhalb der EKHN in Abstimmung mit dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der EKHN 4.2.10 Anstoßen und Beraten von kirchlichen Stellungnahmen zu Gesetzen und Regelungen, die die Hospizarbeit tangieren 4.2.11 Fördern der Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen 4.2.12 Zusammenarbeiten mit der Alten-, Klinik- und Hospizseelsorge (AKH) 4.2.13 Vernetzen der Mitglieder 4.2.14 Kooperieren mit dem Arbeitsfeld Trauerseelsorge in der EKHN 4.2.15 Entwickeln der Konzeption für eine Statistik der AG Hospiz 4.2.16 Fördern und Einüben von seelsorglichen Handlungen, z. B. Formen der Aussegnung, Salbung, Gebrauch von Kerzen, Beten und Singen 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 4.4.7 4.4.8 Fachberatung für Träger der Hospizarbeit Abstimmen der finanziellen Förderungen Abstimmen bei der Öffentlichkeitsarbeit Abstimmen bei Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben Entwickeln von Standards für Koordinationsfachkräfte Vorbereiten und Durchführen der Arnoldshainer Hospiztage Informationspool, z. B. zu Fachleuten und Materialien Abstimmen der innerkirchlichen und außerkirchlichen Gremienarbeit 4.4.9 Abstimmen der Kooperationen, z. B. mit der Hospizarbeit der EKKW, EKiR, EKP und den LAGs 4.4.10 Entwickeln von Vernetzungsstrukturen mit Pflegeeinrichtungen, Seelsorge und Hospizarbeit 4.4.11 Theologische und ethische Reflexion hospizlicher Themen 5. ART UND WEISE DER ZUSAMMENARBEIT 5.1 Zur Förderung und Abstimmung der Zusammenarbeit laden sich die drei Partner zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung in die jeweiligen Gremien ein, wenn gemeinsame Belange zu verhandeln sind. Zu regelmäßigem fachlichem Austausch und inhaltlicher Planung gemeinsamer Vorhaben und ggf. zu Konfliktlösungsgesprächen treffen sich die oben genannten Partner mindestens einmal im Jahr. 5.2 4.3 Schwerpunkte des Zentrums Seelsorge und Beratung Satzung/Richtlinien 4.3.1 Fachberatung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz 4.3.2 Fachberatung für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge 4.3.3 Fördern der Kooperation zwischen der AG Hospiz und der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge 4.3.4 Fördern der Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen 4.3.5 Fort- und Weiterbildungsangebote für hauptberuflich Mitarbeitende in Zusammenarbeit mit der AG Hospiz und dem DWHN 4.3.6 Weiterentwickeln von Standards zur Schulung Ehrenamtlicher in Zusammenarbeit mit der AG Hospiz 4.3.7 Fördern der Kooperation mit den Arbeitsfeldern Trauer-, Altenheim- und Notfallseelsorge in der EKHN 4.3.8 Entscheiden über die Vergabe der Hospizkollektenmittel nach Absprache mit dem Leitungsausschuss der AG Hospiz 4.3.9 Erstellen der Haushaltsanweisungen/Überwachen des Haushalts der AG Hospiz 4.3.10 Vorbereiten kirchlicher Stellungnahmen zu Gesetzen und Regelungen in Abstimmung mit der AG Hospiz 4.3.11 Unterstützen der Öffentlichkeitsarbeit der AG Hospiz, die mit dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der EKHN abgestimmt wird. 30 Gemeinsame Aufgaben Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Pfr. Robert Cachandt AG Hospiz in der EKHN Pfr. Friedhelm Menzel Diakonisches Werk Hessen Nassau Gerhard Helbich Zentrum Seelsorge und Beratung 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:24 Uhr Seite 32 Impressum Herausgegeben von der AG Hospiz im Zentrum Seelsorge und Beratung Kaiserstraße 2 61169 Friedberg Tel.: 06031 162950 Fax: 06031 162951 www.zsb-ekhn.de E-Mail: [email protected] Redaktion: Robert Cachandt , Beate Jung-Henkel (v. i. S. d. P.) Gerhard Knohl, Helgard Kündiger, Ingrid Rochlus, Renate Schulz-Quennet 2. aktualisierte Auflage Projektbegleitung: Dietmar Burkhardt, Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der EKHN Mit freundlicher Unterstützung von: Fotos: Beate Jung-Henkel, Norbert Brettschneider, Archiv dasign Satz und Layout: dasign GmbH, Darmstadt Druck: Frotscher Druck GmbH, Darmstadt EKHN Darmstadt Bank: EKK Ffm Kto: 410 000 00 BLZ: 500 605 00 Stichwort: „Hospizarbeit-HH 2540.00.2110“ Impressum Spenden/Kollekten an: 31 4_Prod_Broschuere.qxd 24.09.2009 15:21 Uhr Seite 1 Herausgegeben von der AG Hospiz im Zentrum Seelsorge und Beratung Kaiserstraße 2 61169 Friedberg Tel.: 06031 162950 Fax: 06031 162951 www.zsb-ekhn.de E-Mail: [email protected]