pdf, 682 KB - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Transcrição
pdf, 682 KB - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
LÄNDERINFORMATIONSBLATT VIETNAM (Oktober 2014) Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. 1 TABLE OF CONTENTS I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG ......................................................................................................... 3 Allgemeine Informationen: Infrastruktur .......................................................................................... 3 Öffentlicher Verkehr ......................................................................................................................... 4 Telekommunikation ......................................................................................................................... 9 Von Rückkehrern benötigte Dokumente ....................................................................................... 10 II. SOZIALFÜRSORGE ..................................................................................................................... 11 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung .................................................................................... 11 2. Voraussetzungen für den Bezug von Beihilfen ............................................................................. 11 3. Erforderliche persönliche Dokumente ........................................................................................... 12 4. Waisen, alte Menschen, alleinstehende Frauen usw. ................................................................... 13 III. RENTEN ........................................................................................................................................ 14 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung .................................................................................... 14 2. Voraussetzungen für den Bezug einer Rente ............................................................................... 14 3. Kosten der Rentenversicherung .................................................................................................... 15 4. Erforderliche persönliche Dokumente ........................................................................................... 18 5. Ansprüche durch die deutsche Rentenversicherung .................................................................... 18 IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG .................................................................................................. 18 1. Allgemeine Informationen .............................................................................................................. 18 2. Medizinische Infrastruktur:............................................................................................................. 19 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente ...................................................................................... 19 4. Verfügbarkeit von medizinischer Pflege und Behandlung ............................................................. 19 5. Krankenversicherung: Voraussetzung und Kosten ....................................................................... 22 6. Erforderliche persönliche Dokumente ........................................................................................... 26 V. WOHNRAUMSITUATION ............................................................................................................. 26 1. Unterbringung von Rückkehrern ohne Familie .............................................................................. 26 2. Mietkosten ..................................................................................................................................... 26 3. Wiederaufbauhilfe .......................................................................................................................... 26 4. Materialbeschaffung ...................................................................................................................... 26 5. Rechtsberatung: Rückgabe von Eigentum, Wohnrecht ................................................................ 27 VI. ARBEITSMARKT ........................................................................................................................... 28 1. Arbeitsmarktsituation ..................................................................................................................... 28 2. Arbeitsvermittlung .......................................................................................................................... 30 3. Arbeitslosenhilfe: Voraussetzungen, Dokumente, Versicherung .................................................. 30 4. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten ............................................................................................... 32 5. Berufsausbildung ........................................................................................................................... 33 VII. WIEDEREINGLIEDERUNG UND WIEDERAUFBAUHILFE ......................................................... 35 1. Wiederaufbauhilfe in Sachleistungen ............................................................................................ 35 2. Einstieg in die Selbständigkeit ....................................................................................................... 35 VIII. BILDUNG ................................................................................................................................... 36 1. Bildungssystem und Infrastruktur .................................................................................................. 36 2. Bedingungen für die Weiterführung von Schule / Universität........................................................ 38 3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse ...................................................................................... 38 4. Dokumente für zurückkehrende Schüler/Studenten ..................................................................... 38 5. Kosten, Darlehen und Stipendien .................................................................................................. 39 IX. SCHÜTZBEDÜRFTIGE PERSONEN ........................................................................................... 40 1. Allein zurückkehrende Frauen und Mütter .................................................................................... 40 2. Alte Menschen ............................................................................................................................... 40 3. Personen mit psychischen Störungen ........................................................................................... 41 4. Andere Minderheiten ..................................................................................................................... 41 X. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGOs .................................................................. 42 1. 2. 3. 4. 2 I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 1. Allgemeine Informationen: Infrastruktur Als immer noch armes Land mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen und Jahren des Krieges hat Vietnam dennoch unaufhörlich beträchtliche Verbesserungen im Aufbau der Infrastruktur zu verzeichnen; die sichtbarsten Ergebnisse sind Fernstraßennetz, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftverkehr. Das Straßennetz von Vietnam umfasst (ca.) 200 000 km, von denen 15 250 km als Nationalstraßen, 17 000 km als Provinzstraßen, 36 000 km als Bezirksstraßen und 47 000 km als Ortsstraßen klassifiziert sind. Das Netz ist relativ gut entwickelt, aber es fehlt die eindeutige Festlegung einer Hierarchie der primären, sekundären und tertiären Straßen. Im Allgemeinen sind die Straßendecken unzureichend, und für die meisten Brücken gilt ein Maximalgewicht von 10 Tonnen. Mehr als 80 % aller Straßen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten sind unbefestigt, und einige Dörfer warten immer noch auf eine angemessene Straßenanbindung. Der nächste Planungsabschnitt sieht den Bau oder weiteren Ausbau von 30 500 km Straßen in den nächsten fünf Jahren vor, davon 12 382 km Fernstraßen. Etwa 70 % der gesamten Güter-und 80 % der Personenbeförderung werden über das Straßennetz abgewickelt. Eine mögliche wirtschaftliche Gewinnsteigerung ließe sich beispielsweise aus einer Verbesserung der Kühlkette in der Logistik erzielen, da beim Transport von Shrimps auf der Straße Verluste von bis zu 50 % entstehen. Zum nationalen Fernstraßennetz Vietnams gehören: Die Nationalstraße (NH1) verläuft über 1 700 km von Ca Mau im Mekong-Delta durch HCM-Stadt entlang der Küste über die Haupthäfen Cam Ranh, Da Nang und Vinh ins Binnenland nach Hanoi und dann in nordwestlicher Richtung nach Lang Son und Dong Dang an der chinesischen Grenze. Die vietnamesische Regierung hat dem Wiederaufbau der von Nord nach Süd verlaufenden Lebensader des Landes eine hohe Priorität zugewiesen. Mehrere Hauptfernstraßen und Brücken verbinden Vietnam mit den Nachbarländern. Die Hauptverbindung ist die Nationalstraße 18 und 18B, die 118 km von einem Industriekomplex in Cai Lan an die Grenze zwischen Vietnam und China verläuft. Weitere Verbindungen zu den Nachbarländern Vietnams sind geplant oder im Bau, wie zum Beispiel zur Demokratischen Volksrepublik Laos. Die Straße zur Demokratische Volkrepublik Laos verläuft weiter nach Thailand und bildet den „Ost-West-Korridor“ der ADB. Nationalstraßen: Nationalstraße Nr. 1: Hanoi – Bac Ninh – Lang Son; Hanoi – Nam Dinh – Ninh Binh – Thanh Hoa – Vinh – Ha Tinh – Song Hoi – Song Ha – Hue – Danang – Tam Ky – Quang Ngai – Qui Nhon – Tuy Hoa – Ninh Hoa -Nha Trang – Cam Ranh – Phan Rang – Phan Thiet – Bien Hoa – Ho Chi Minh – Tan An – My Tho – Sa Dec – Long Xuyen – Vinh Long – Can Tho – Soc Trang – Bac Lieu – Ca Mau Nationalstraße Nr. 2: Hanoi – Viet Tri – Tuyen Quang – Ha Giang Nationalstraße Nr. 3: Hanoi – Thai Nguyen – Cao Bang Nationalstraße Nr. 5: Hanoi – Hai Duong – Hai Phong Nationalstraße Nr. 6: Hanoi – Ha Dong – Hoa Binh – Son La Nationalstraße Nr. 32: Hanoi – Son Tay Nationalstraße Nr. 18: Hai Phong – Quang Ninh Nationalstraße Nr. 9: Dong Ha – Lao Bao Nationalstraße Nr. 14: Danang – Kon Tum – Pleiku – Buon Ma Thuot – Song Be Nationalstraße Nr. 19: Qui Nhon – Pleiku Nationalstraße Nr. 26: Ninh Hoa – Buon Ma Thuot Nationalstraße Nr. 20: Phan Rang – Dalat – Bao Loc – Dong Nai Nationalstraße Nr. 13: Ho Chi Minh – Song Be 3 Nationalstraße Nr. 22: Ho Chi Minh – Tay Ninh 2. Öffentlicher Verkehr Flugverkehr – Inlandsverbindungen Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen zu unterschiedlichen nationalen und internationalen Zielen, sowohl mit Vietam Airlines als auch mit anderen Fluggesellschaften. Die angesteuerten Ziele sind in den Abbildungen aufgeführt. 4 Weitere Informationen bezüglich der Flugzeiten, Flugnummern und Preise finden Sie unter: http://www.vietnamairlines.com Darüber hinaus bietet die „Northern Airport Flight Service Company“ Helikopterflüge nach Ha Long Bay an. Es gibt zwei Flüge pro Woche: Samstags um 8.00 h und 15.30 h (Abflug vom Gia Lam Airport). Tickets sind im Metropole Hotel (56 Ly Thai To, Hanoi) erhältlich. Tel.: (+84) 4 8 266 919 Zugverkehr Mit einer Länge von 2600 km verbindet das vietnamesische Schienennetz Ballungszentren mit kulturellen, landwirtschaftlichen und industriellen Zentren, abgesehen vom Mekong Delta. Das vietnamesische Netz ist an zwei Stellen mit dem chinesischen Schienennetz verbunden: Von der Lao Cai Provinz zur Van Nam Provinz Von der Lang Son Provinz zur Quang Tay Provinz Geplant ist ein Ausbau und eine Verbindung mit den Schienennetzen von Kambodscha, Thailand und Malaysia über die Eisenbahngesellschaften Singapur und Laos. Die Vietnam Railways verwendet zwei Spurweiten, 1000 m und 1435 mm (Standard) und 1435 mm. Die folgende Abbildung erläutert die Länge und die Spurweiten des vietnamesischen Schienennetzes Die Länge des vietnamesischen Schienennetzes Hauptstrecken Länge (km) Spurweite Ha Noi - Ho Chi Minh 1726 1000 mm Ha Noi - Hai Phong 102 1000 mm Ha Noi - Lao Cai 296 1000 mm Ha Noi - Dong Dang 163 Doppelspur (1435 &1000 mm) Ha Noi - Quan Trieu 75 Doppelspur (1435 &1000 mm) Kep - Uong Bi - Ha Long 106 1435 mm Kep - Luu Xa 57 1435 mm Bahnhöfe: Bahnhof Hanoi Adr.: 120 Le Duan Street, Hanoi Tel: (84) – 04 – 942 3697 Züge in den Süden und nach Peking (über Dong Dang) in China Bahnhof Quy Cap Tel: (84) – 04 – 942 3697 Züge in den Norden einschließlich Lao Cai (bei Sapa), Kunming (China) und in den Osten Weitere Informationen unter: http://www.vr.com.vn/English/chienluoc_gioithieu.htm 5 Beförderung per Schiff in Südvietnam: Ho-Chi-Minh-Stadt – Vung Tau: Abfahrt: 9 Mal pro Tag, Dauer: über eine Stunde Fahrpreis $10 Vung Tau – Ho-Chi-Minh-Stadt: Abfahrt: 9 Mal pro Tag, Dauer: über eine Stunde Fahrpreis $10 Ticketbüros: In Ho Chi Minh City: Bach Dang Passenger Quay Ton Duc Thang Str., Dist. 1 Tel: (08) 834 0932 Greenlines 1A Ham Nghi Str., Dist. 1 Tel: (08) 821 8185 In Vung Tau 120 Ha Long Str. Tel: (064) 816 308 - 810 202 in Nordvietnam: Insel Cat Ba – Hai Phong: Abfahrt: 7 Mal pro Tag, Dauer: 1 Stunde, Fahrpreis: $6 Hai Phong – Insel Cat Ba: Abfahrt: 7 Mal pro Tag, Dauer: 1 Stunde, Fahrpreis: $6 Insel Cat Ba – Ha Long: Abfahrt: Einmal pro Tag, Dauer: 45 Min., Fahrpreis: $6 Ha Long – Insel Cat Ba: Abfahrt: Einmal pro Tag, Dauer: 45 Min., Fahrpreis: $6 Hai Phong – Mong Cai: Abfahrt: Einmal pro Tag, Dauer 4 Stunden, Fahrpreis: $15,50 Mong Cai – Hai Phong: Abfahrt: Einmal pro Tag, Dauer 4 Stunden, Fahrpreis: $15,50 Ha Long – Mong Cai: Abfahrt: Dreimal pro Tag, Dauer: 3 Stunden, Fahrpreis: $12 Mong Cai – Ha Long: Abfahrt: Dreimal pro Tag, Dauer: 3 Stunden, Fahrpreis: $12 Ticketbüros: In Hai Phong 1 Binh Station, Hai Phong Tel: (031) 747 288 Fax: (031) 747 188 6 Cu Chinh Lan, Hai Phong Tel: (031) 3841 009 / 3841 431 / 3888 314 In Mong Cai 43 Tran Phu Str. Tel: (033) 881 214 6 Überlandbeförderung In jeder Provinz gibt es Busbahnhöfe für Fahrten innerhalb und zwischen den einzelnen Provinzen. Busbahnhöfe und Routen: In Ha Noi (IDD Code: 04) In Ho Chi Minh City (IDD Code: 08) Giap Bat Station 06 Giai Phong Str. Tel: 864 1467 For coaches to the south. An Suong Station Highway 22, Ba Diem, Hoc Mon Dist. Tel: 891 8798 For coaches to Tay Ninh. Andere Provinzen Halong City Halong road, Bai Chay Tel: (033) 847 410 Hue City 33B An Duong Vuong road Tel: (054) 825 070 Gia Lam Station Ben Thanh Station Nguyen Van Cu Str. Tel: 827 1529 Ham Nghi road, Dist.1 Da Nang City For coaches to the northeast. Tel: 821 7182 For coaches to Vung Tau city 33/35 Dien Bien Phu road Ha Dong Station and Cu Chi Dist. Tel: (0511)822 020 Tran Phu road, Ha Tay Cho Lon Station province Hoi An Town Tel: (034) 825 209 86 Trang Tu Str., Dist 5 Tel: 855 7719 84 Huynh Thuc Khang road My Dinh Station, 20 Pham For coaches to My Tho Tel: (0510) 861 284 Hung St, Tel: 768 5548 - For province and My Thuan Nha Trang City buses to the Northwest (Mekong Delta). 58/23 Thang 10 road Mien Dong Station Tel: ((058) 822 192 227/6 Highway 13, Binh Can Tho City Thanh Dist. Tel: 898 4899 114D Cach Mang Thang Tam For coaches to the north and road Vung Tau city. Tel: (071) 825 886 Mien Tay Station 137 Hung Vuong Str., Binh Chanh Dist. Tel: 877 6593 For coaches to the south and Mekong Delta. Bus In den vergangenen Jahren ist der Bus-Service in den Städten Vietnams ausgebaut worden. Der Preis für ein Einzelticket liegt bei etwa 5.000 VND. Taxi In vielen großen Städten und in den Provinzen gibt es bequeme Taxi-Dienste. In Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt gibt es etwa 20 Taxi-Gesellschaften, die unterschiedliche Preise 7 verlangen. (Quelle: http://www.nhungtrangvang.com.vn/ENGLISH/VAI_NET_HA_NOI/giaothong_hanoi/yp_taxi_ha noi.asp) Nachfolgend eine Liste mit entsprechenden Telefonnummern in Hanoi: Name Telefon Hanoi Taxi CP Thang Long Airport Twelve Taxi V Taxi T Taxi Mai linh (M Taxi / S Taxi) Capital Thanh Hung Sai Gon Hoan Kiem Tay Ho Huong Nam Minh uc Hong Phuong Hoang Hop V20 Thu Huong Huong Lua Taxi 52 The Ky Moi City Saigon Star Thanh Nga Van Xuan 853 5353 826 2626 971 7171 873 3333 821 2212 858 5858 858 5858 861 6161 833 3333 872 3823 821 2121 816 1616 845 4545 854 5454 816 2162 971 1711 718 1818 820 2020 836 3636 825 2525 852 5252 873 4734 822 2222 831 3131 8215 215 8 222 888 Telefonnummern in Ho-Chi-Minh-Stadt: VinaTaxi Petrolimex VinaSun MaiLinh V20 Festival 8.111.111 5.12.12.12 8.27.27.27 8.222.666 8.20.20.20 8.456.456 8 Airport Taxi SàigònTaxi SaigontouristTaxi Newcentury KiếnVàng 8.44.6666 8. 424.242 8.44.66.77 8.734.734 8.222.222 3. Telekommunikation Telekommunikations-Infrastruktur – in das Internet in Vietnam ist kontinuierlich investiert worden und es hat sich vor allem im Bereich des Mobilnetzes 3G weiterentwickelt. Unternehmen wir VinaPhone, MobiFone und Viettel fokussieren eine Weiterentwicklung dieses Netzes und bieten die entsprechenden Dienste an. Landesweit gibt es etwa 59.000 BTS-Orte, von denen 20.000 für „Node B“-Stationen geeignet sind. Im ersten Halbjahr des Jahres 2012 lag die Zahl der neu angemeldeten Telefonnummern bei 5498.9 Tausend; 17,8% höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der neu registrierten Internetseiten hat sich stetig erhöht. Ende Mai 2012 wurden 32.220 neue Webseiten gemeldet, bei einer Gesamtzahl von nunmehr 202.347 Internetseiten mit der Endung „.vn“. Die Einnahmen auf dem Telekommunikationssektor (gem. Statistiken für die ersten fünf Monate des Jahres 2012) belaufen sich auf 60.3 Mrd. VND, bei einer Zunahme um 12,6% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. (Quelle: vorläufiger Bericht des Staatsmanagements für das erste Halbjahr 2012 und weitere Aktivitäten für das zweite Halbjahr). Dank der Technologie sind in den meisten Hotels und Poststellen Vietnams E-Mail und Internet-Services verfügbar. Leichter Zugang zum Internet besteht auch in Internet-Cafés in allen größeren Städten. Die meisten Hotels bieten kostenlosen Internetzugang. Der amerikanische Provider von Cloud-Diensten Akamai hat in einer Studie über Internetzugang weltweit herausgefunden, dass Vietnam Asienweit im Mittelfeld bzw. innerhalb Süd-Ost-Asiens im unteren Bereich liegt. Die durchschnittliche Surfgeschwindigkeit liegt bei 2.0 Mbps, weltweit die 107. Schnellste, in Asien die 6. Schnellste. Im Vergleich zum letzten Vierteljahr hat sich die Surfgeschwindigkeit um 12% verbessert. Die Verbesserung zum Vergleichsabschnitt des vorangegangenen Jahres von 47% liegt an der Verbesserung der Infrastruktur durch die Internetanbieter. Im März 2014 gab es 5.743.296 IP Adressen in Vietnam, davon hatten 4% der Nutzer eine mittlere Surfgeschwindigkeit von über 4Mbps. Telefonzellen & Telefonkarten Parallel zum Erstarken der Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere der günstige Mobilfunkverkehr, ist der Gebrauch von Telefonkarten in den vergangenen Jahren zurückgegangen. In Übereinstimmung mit dem Abkommen des Ministeriums für Information und Kommunikation in Vietnam vom 1. Mai 2013 hat der vietnamesische Post- und Telekommunikationssektor die Bereitstellung und landesweite Verbreitung von Telefonkarten nach 15-jähriger Dauer eingestellt. 9 Unternehmen Einheiten Marktanteil in % Samsung 86,567.6 20.7 Nokia 83,162.5 19.8 Apple 33,120.5 7.9 ZTE 17,439.3 4.2 LG 14,720.4 3.5 Huawei Device 10,796.1 2.6 Research in Motion 9,939.3 2.4 Motorola 8,368.2 2.0 Sony Mobile Comm. 7,898.4 1.9 HTC 7,703.4 1.8 Andere 139,392.6 33.3 Gesamt 419,108.3 100.0 4. Von Rückkehrern benötigte Dokumente Gemäß Paragraph 1, Artikel 2 des Entschlusses 875/TTg muss der für die Repatriierung erforderliche Dokumentensatz mit folgendem Inhalt doppelt vorgelegt werden: - - - Das angemessen, genau und spezifisch in allen Spalten und Punkten ausgefüllte Antragsformular gemäß Formular HH1 (Anlage) Eine Kopie des Reisepasses oder eines offiziellen Dokuments, das als Reisepass gilt, muss beigefügt sein. Wenn der Rückkehrer Bürger Vietnams und eines anderen Landes ist, muss die Registrierung als Bürger mit Beglaubigung der vietnamesischen Vertretung in diesem Land beiliegen 3 neue Fotos 4x6 müssen beiliegen, von denen 2 auf dem Antragsformular für die Repatriierung angebracht werden; das andere wird mit dem vollständigen Namen (auf der Rückseite) für die Repatriierungserlaubnis (wenn möglich) verwendet Andere Dokumente mit Bezug auf den Antrag auf Repatriierung, insbesondere: Repatriierungswillige mit Verwandtenbürgschaft Personen, die von ihren Verwandten unterstützt werden: - - Die angemessen und ausführlich in allen Spalten und Punkten von den Verwandten gemäß Formular HH2 (Anlage) ausgefüllte und vom Volkskomitee der Bezirke (Kommunen), in denen die Bürgen ihren permanenten Aufenthalt haben, bestätigte Bürgschaftserklärung Zeugenaussagen oder Dokumente zur Belegung der Verwandtschaft zwischen Bürge 10 - und Antragsteller. Beweisdokumente müssen vom Volkskomitee der Bezirke (Kommunen) bestätigt sein, in denen die Bürgen ihren permanenten Wohnsitz unterhalten Nachweis der Fähigkeit zur Selbstversorgung nach der Rückkehr Personen, bei denen vietnamesische Behörden die Bürgschaft übernehmen: Der Inhalt der Bürgschaftserklärung (unterzeichnet und gestempelt) vom Leiter der Behörde gemäß Paragraph 4a, Artikel 2 des Beschlusses 875/TTg muss den Anforderungen aus dem oben genannten Punkt 3a – Unterpunkt I (wie durch Artikel 6 des Beschlusses 875/TTg festgelegt) entsprechen. Die Repatriierungslizenz wird an im Ausland lebende Vietnamesen vergeben und dient als Reisepass und Visum für die Einreise nach Vietnam (Rückkehrer brauchen bei der Einreise in das Heimatland keinen Reisepass vorzulegen). Wenn die Repatriierungslizenz bei der Einreise abgelaufen ist, wird die Einreise verweigert. In einem solchen Fall muss die Repatriierung erneut beantragt werden, wenn sie weiterhin erwünscht ist. II. SOZIALFÜRSORGE 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung Obligatorische oder freiwillige Sozialversicherungsarten gelten für bestimmte Zielgruppen von Leistungsbeziehern und bestimmte Arten von Unternehmen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer Leistungen aus angemessenen Sozialversicherungspolicen erhalten. Obligatorische Sozialversicherungsarten gelten für Unternehmen mit mindestens 10 Arbeitnehmern. In solchen Unternehmen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Versicherungsprämien gemäß der Vorgabe des Artikels 149. Und Arbeitnehmer sind im Falle von Krankheit, Arbeitsunfall und Erkrankung sowie Mutterschaft und Tod berechtigt, Leistungen aus Sozialversicherungen zu beziehen. Bei Arbeitnehmern in Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder Saisonarbeitern mit einer Beschäftigungsdauer von weniger als 3 Monaten oder sonstigen Zeitarbeitern zahlt der Arbeitgeber den Lohn einschließlich der Versicherungsprämie; der Arbeitnehmer kann Sozialversicherungsbeiträge auf freiwilliger Basis entrichten. 2. Voraussetzungen für den Bezug von Beihilfen Laut des geltenden Erlasses Nr. 07/2000/ND-CP vom 9. März 2000 der Regierung zur Sozialfürsorgepolitik gibt es zwei Hauptarten von Beihilfen aus Sozialfürsorge: Reguläre Sozialfürsorge und Notfallsozialfürsorge. Die folgenden Voraussetzungen gelten für die Leistungsempfänger: Waisen a) Waisen jünger als 16 Jahre und ohne Vater und Mutter, vernachlässigte Waisen oder Waisen ohne Versorgung und ohne Blutsverwandte (Großeltern mütterlicher-oder väterlicherseits; legale Adoptiveltern, Brüder und Schwestern) zur Unterstützung. b) Waisen jünger als 16 Jahre und ohne Vater und Mutter, wobei Vater oder Mutter leben, aber gemäß Artikel 88 des Bürgerlichen Rechts abwesend sind, oder ohne die Möglichkeit und Fähigkeit (wie schwere Behinderung, Gefängnisaufenthalt) zur Sorge, ohne Versorgungsressourcen und Verwandte zur 11 Unterstützung. c) Wenn bei den in den Teilen a und b genannten Waisen noch ein Verwandter vorhanden ist, der jedoch die Sorge nicht wahrnehmen kann (ein Verwandter unter 16 Jahren oder über 60 Jahren oder mit schwerer Behinderung, während eines Gefängnisaufenthalts, oder deren Familie gemäß den von der MOLISA festgelegten Kriterien für bestimmte Perioden einem armen Haushalt angehört, sind diese Waisen ebenfalls berechtigt RSF zu beziehen. Alleinstehende ältere Personen ohne Unterstützung Personen ab 60 allein ohne (blutsverwandte oder legal adoptierte) Kinder; ohne blutsverwandte Enkel oder Verwandte zur Versorgung und ohne Einkommen. Personen ab 60 mit lebendem Ehepartner, der jedoch alt und schwach ist, ohne blutsverwandte oder legal adoptierte Kinder, Enkel und Verwandte zur Versorgung und ohne Einkommen. Falls die in den Teilen a und b genannten älteren Personen Kinder, Enkel und Verwandte für die Versorgung haben, die aber die Versorgung nicht leisten können (wie arme Familien, Kinder, Enkel und Verwandte unter 16 oder über 60, Gefängnisinsassen oder Schwerbehinderte) sind diese berechtigt, Sozialfürsorge zu beziehen. Sozialfürsorge in Notsituationen: Haushalte a) Haushalte, von denen Mitglieder durch Naturkatastrophen oder bei der Rettung von Staats-und Privatvermögen zu Tode gekommen sind oder vermisst werden. b) Haushalte mit: eingestürzten, überfluteten, abgebrannten oder schwer beschädigten Häusern. Haushalte auf Booten und Schiffen, die Leck schlagen, sinken oder schwer beschädigt sind, sind ebenfalls bezugsberechtigt. c) Haushalte, die die wichtigste Produktionsausrüstung verlieren und in Armut fallen. Einzelpersonen a) Einzelpersonen, die durch Naturkatastrophen oder bei der Teilnahme an der Rettung von Staats-und Privatvermögen schwer verletzt werden. b) Hungernde Einzelpersonen in der Vorerntezeit oder aus armen Haushalten. c) Einzelpersonen, die außerhalb der Wohnung ernsten Gefahren begegnen, die zu schweren Verletzungen führen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, oder die zu Tode kommen, deren Familien jedoch nicht wissen, wie sie sich und den Verletzten versorgen oder das Begräbnis ausrichten sollen. d) Obdachlose Bettler, die während der Zeit der Wiedervereinigung von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Arbeits-/Kriegsinvalide und Gesellschaft an Sozialfürsorger überstellt wurden und auf die Rückführung zur Familie warten. 3. Erforderliche persönliche Dokumente Um Leistungen aus der Sozialfürsorge zu erhalten, müssen Waisen und hilflose ältere Menschen den Antrag selbst oder mithilfe von Verwandten stellen – wobei die Situation klar darzustellen ist – und dem Volkskomitee der Kommune zur Begutachtung und dem Volkskomitee des Bezirks zur Entscheidung vorlegen. Gemäß Artikel 6 des Erlasses 07/2000/ND-CP vom 09.03.2000 müssen Sozialfürsorgeempfänger den Antrag auf Aufnahme in eine soziale Schutzeinrichtung selbst oder mithilfe von Verwandten stellen und zur Begutachtung und Entscheidung bei den zuständigen Gremien vorlegen. 12 4. Waisen, alte Menschen, alleinstehende Frauen usw. Beihilfe für Kinder ist hauptsächlich für Waisen unter 16 Jahren verfügbar. Zurzeit stehen 54 000 Kinder in Vietnam auf den Listen der regelmäßigen Empfänger von Beihilfen der Sozialfürsorge, und 12 500 leben in den 121 Sozialfürsorgeeinrichtungen des Landes sowie in 10 SOS-Kinderdörfern. Viele lokale Regierungen haben die Budgetzuteilungen für Sozialfürsorgeeinrichtungen erhöht, und die Zahl der Empfänger von Sozialfürsorge ist seit 1999 um 40 % gewachsen. Vor kurzem hat die Regierung ein 6-Jahres-Programm zur Verringerung der Zahl der Straßenkinder, der Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinder, die unter gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen arbeiten müssen, genehmigt (Angaben des Informationszentrums für Bevölkerung, Familie und Kinder). Der Plan soll erreichen, dass die Zahl der Straßenkinder und der Kinder, die unter gefährlichen Bedingungen arbeiten müssen, um 90 % verringert wird, wobei 70 % der Straßenkinder in ihre Familien rückgeführt werden sollen. Auch Bemühungen zur Beendigung des sexuellen Kindesmissbrauchs werden unternommen. Außerdem hofft der Vietnam Children Support Fund, 25 Milliarden VND für behinderte Kinder und Kinder, die Opfer von Agent Orange wurden, zu sammeln. Der Fonds plant, 4 000 kostenlose Operationen für Kinder mit Augenkrankheiten, 500 für Kinder mit Hasenscharte und 25 für Kinder mit Herzkrankheiten zu ermöglichen. Der Plan bindet die Zusammenarbeit von Regierungsagenturen der Sektoren Arbeit, Sozialfürsorge, Erziehung und Ausbildung ein, um auf Arbeitgeber Druck auszuüben, die Kinderarbeit zu verringern. Er hilft auch bei der Entwicklung der finanziellen Lage von Haushalten, so dass arbeitende Kinder nach Hause zurückkehren und wieder zur Schule gehen können, oder zumindest eine passende Arbeit erhalten. Alte Menschen, Alleinerziehende usw. Für besondere Personen wie alte Menschen, allein stehende Frauen, Waisen oder sonstige Minderheiten steht gemäß dem Erlass Nr. 07/2000/ND-CP vom 9. März 2000 der Regierung zur Sozialfürsorgepolitik und dem Erlass 168/2004/ND-CP der Regierung zur Ergänzung des Erlasses Nr. 07/2000/ND-CP vom 9. März 2000 Beihilfe aus der Sozialfürsorge bereit. Waisen Waisen ohne Unterstützung sowie hilflose ältere Menschen ohne Einkommen gemäß Artikel 10 des hier genannten Erlasses sind zum Erhalt des Mindestbetrages berechtigt. Der Leiter des Stadtkomitees für öffentliche Angelegenheiten kann den Betrag so anpassen, dass er der lokalen Situation gerecht wird, sollte aber keinen niedrigeren Betrag als die im Folgenden zitierte Forderung: − Reguläre Beihilfen aus der Sozialfürsorge für Personen in Haushalten, die von Kommunen oder Bezirken geleitet werden, sollen 65.000 VND pro Person und Monat erhalten. − Pflegebeihilfen in den vom Staat geleiteten sozialen Schutzeinrichtungen betragen 140.000 VND pro Person und Monat; 210.000 VND pro Monat für ein Kind unter 18 Jahren, das dietätisch ernährt werden muss. Zurzeit leben im Land 2,5 Mio. Kinder unter äußerst schwierigen Bedingungen; dazu zählen auch 126 000 Waisen, 1,2 Mio. behinderte Kinder und viele andere, die in kleinen Produktions-und Dienstleistungsbetrieben oder auf der Straße ihren Lebensunterhalt verdienen. Ein Projekt, das darauf abzielt, Waisen und andere Kinder, die in Schutzunterkünften der Regierung leben, in die 13 Obhut von Verwandten oder ihrer Kommunen zu überführen, beginnt dieses Jahr als Versuch. Menschen in sozialen Schutzeinrichtungen Beihilfen über die reguläre Sozialfürsorge hinaus für Personen in vom Staat geleiteten sozialen Schutzeinrichtungen sind im Artikel 11 des oben genannten Erlasses wie folgt festgelegt: a) Zusätzliche Beihilfe für den Kauf von Werkzeugen und Waren des täglichen Gebrauchs und den Konsum wie: Kleider, Handtücher, Zahnbürste, Zahncreme, Reinigungsmittel, Slippers, Betttuch, Matte und Moskitonetz. b) Zusätzliche Beihilfe für den Kauf von Arzneimitteln für normale Krankheiten gemäß den Anforderungen zur medizinischen Verwendung von Staatsbediensteten im Amt. c) Zusätzliche Beihilfe für Kinder zum Kauf von Büchern und Lernmaterialien für den Besuch von Grundschulklassen oder informellen Ausbildungsklassen. Die Höhe der Beihilfe hängt von der Klasse und dem Fach ab. d) Monatliche zusätzliche Beihilfe für Frauen im gebärfähigen Alter für die persönliche Hygiene e) Beihilfe zum Begräbnis Der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinzen und Städte legt die Höhe der Beihilfe gemäß den lokalen Bedingungen fest. Andere Minderheiten Artikel 1 des Beschlusses 194/2001/QD-TTg vom 21. Dezember 2001 des Premierministers legt fest: Schüler und Studenten aus ethnischen Minderheiten an öffentlichen Schulen und Universitäten sind zum Bezug eines Regelstipendiums und von Sozialfürsorge berechtigt: 1) Regelstipendium in Höhe von 280.000 VND/Person und Monat für Studenten mit Empfehlungen der sie beschäftigenden Agenturen und Studenten von Voruniversitäten für ethnische Minderheiten, Schüler von Internats-Sekundarschulen mit Zielgruppe ethnische Minderheiten. 2) Sozialfürsorge in Höhe von 280.000 VND/Person und Monat für Schüler und Studenten in gebirgigen, abgelegenen und isolierten Gebieten mit äußerst schwierigen sozioökonomischen Bedingungen an öffentlichen Schulen mit regulären Klassen oder irregulären längerfristigen Klassen. Außerdem unterstützt der Staat ethnische Minderheiten in extrem schwierigen Lebensbedingungen im Rahmen des interministeriellen Rundschreibens 912/2001/TTLT/uBDTMN/BTC/BKHDT des Komitees für Ethnische Minderheiten und Bergregionen, Finanzministerium und Ministerium für Investitionen und Planung vom 16. November 2001. III. RENTEN 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung Renten sind in der Gesetzgebung zur Sozialversicherung mit abgedeckt (s. Gesetzgebung zur Sozialversicherung.) 2. Voraussetzungen für den Bezug einer Rente Die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente sind im Arbeitsgesetz genau festgelegt. 14 Artikel 145 des Arbeitsgesetzes besagt: Arbeiter können eine monatliche Rente erhalten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen an Arbeits-und Beitragsjahren erfüllen: a) Männer können mit 60, Frauen mit 55 in Rente gehen. Das Rentenalter für Personen, die schwierige oder gefährliche Arbeiten durchführen oder in Berg-oder Grenzregionen oder auf abgelegenen Inseln arbeiten, sowie andere Ausnahmefälle werden von der Regierung geregelt. b) Personen, die mindestens 20 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Wenn Arbeiter keine aus Punkt 1 dieses Artikels, aber eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, sind sie berechtigt, eine monatliche Rente mit einem geringeren Betrag zu beziehen: a) Arbeiter haben das Rentenalter gemäß Punkt a, Unterpunkt 1 dieses Artikels erreicht, aber keine 20 Jahre, sondern mindestens 15 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt. b) Arbeiter haben mindestens 20 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt, sind aber nicht alt genug für die Rente, aber als Männer bereits 50 und als Frauen bereits 45, und ihre Erwerbsfähigkeit verschlechtert sich gleichzeitig um mindestens 61 %. c) Arbeiter, die schwierige oder gefährliche Arbeiten gemäß der Festlegung der Regierung durchführen, haben mindestens 20 Jahre Sozialversicherung gezahlt, und die Erwerbsfähigkeit sinkt um mindestens 61 %. Arbeiter, die die Voraussetzungen aus den Paragraphen 1 und 2 dieses Artikels nicht erfüllen, können eine monatliche Pauschale erhalten. Monatliche Rente und Pauschale aus den Paragraphen 1, 2 & 3 dieses Artikels hängen von Satz und Zeit und der Dauer der Einzahlung in die Sozialversicherung gemäß der Festlegung der Regierung ab. 3. Kosten der Rentenversicherung Die Rentenversicherung in Vietnam erfolgt im Rahmen einer Sozialversicherung, die in zwei Kategorien unterteilt ist: die Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung. Sozialversicherungspflicht A - Versicherungsnehmer 1. Beamte, offizielle Mitarbeiter und Arbeiter in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen ihrer Position. 2. Arbeitnehmer, die auf Vertragsbasis für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten oder unbefristet arbeiten, in Übereinstimmung mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Mitglieder von Kooperativen und in Kooperativen arbeitende Manager, sowie Zwischen-Kooperativen, die gemäß der Genossenschaftsgesetzgebung gegründet wurden. 3. Firmenmanager, die für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten ein Gehalt beziehen oder Zuwendungen für eine Position beziehen, die unter Satz 13. Artikel 4 näher bestimmt sind. 4. Monatliche Rentenbezieher in Vertragsbeziehung mit dem Arbeitgeber sind laut den arbeitsrechtlichen Bestimmungen keine Teilhaber der Sozial- und Krankenversicherung. 5. Ehepartner, die gegenwärtig Subventionen empfangen, weil der Ehemann/die Ehefrau bei einer im Ausland angesiedelten Agentur stationiert sind, die zuvor der Sozialversicherung beigetreten ist. 15 6. Arbeitnehmer, die einen Sozialversicherungsschutz haben, jedoch noch nicht die einmalige Unterstützungszahlung erhalten haben, bevor sie für einen festgelegten Zeitraum eine Arbeit im Ausland aufgenommen haben. Dies umfasst die folgenden Verträge: Einzelverträge, Verträge mit laufenden Organisationen oder Unternehmen, die im Bereich der Vermittlung von Arbeitsverhältnissen im Ausland tätig sind, Fortbildungseinrichtungen, sowie Unternehmen, die in internationale Strukturen investieren, um Arbeitnehmer ins Ausland zu vermitteln. Verträge mit vietnamesischen Firmen, die Ausschreibungsgewinner oder Vertragsgeber sind bzw. Arbeitsplätze im Ausland haben. B – Sozialversicherungsbeiträge Die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden auf Basis des Monatsgehalts bzw. der im Arbeitsvertrag angezeigten Leistungen anteilig berechnet: B.1. Zahlung von Sozial-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen (Tabelle 1) Jahr 01/2012 bis 12/2013 Ab 01/2014 Sozialversicherung 17 18 Arbeitgeber (%) Krankenversicherung 3 3 BHTN 1 Sozialversicherung 7 1 8 Arbeitnehmer (%) Krankenversicherung 1,5 1,5 gesamt (%) BHTN 1 30,5 1 32,5 B. 2. Ausschließliche Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen 2.1 Verheiratete Arbeiter, die ein Gehalt aus dem Staatsbudget beziehen (Tabelle 2) Jahr 01/2012 bis 12/2013 Ab 01/2014 Arbeitgeber (%) 13 14 Arbeitnehmer (%) 7 8 gesamt (%) 20 22 2.2. Verheiratete Arbeitnehmer, die keine Staatsbediensteten/Beamte sind, aber in der Vergangenheit Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge entrichtet haben. Jahr 01/2012 bis 12/2013 Ab 01/2014 Arbeitgeber (%) 20 22 Arbeitgeber ziehen die Beiträge vom Arbeitnehmer oder Ehegatten ein und übermitteln diese and die Sozialversicherungsagentur. B.3. Der Anteil der Krankenversicherungsbeiträge wird gemäß der staatlichen Instruktionen festgelegt, beträgt jedoch maximal 6%. 16 Freiwillige Sozialversicherung A – Versicherungsnehmer Vietnamesische Staatsbürger, die keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen: - von 15 bis 60 Jahren bei Männern bzw. 55 Jahren bei Frauenn - Männer ab einem Alter von 60 Jahren und Frauen ab 55 Jahren, die mindestens 15 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben und freiwillig bis zum Erreichen der 20-Jahre-Grenze weiterzahlen möchten, um einen Rentenanspruch zu erwerben. B – Gebührenschema B.1. – Beiträge Freiwillig Sozialversicherte entrichten monatliche Beiträge, deren Höhe sich aus dem monatlichen Einkommen berechnet. B.1.1 Anteil der Sozialversicherungsbeiträge - 01/2008 – 12/2009 = 16% - 01/2010 – 12/2011 = 18% - 01/2012 – 12/2013 = 20% - 01/2014 – xy = 22% B.1.2. Das monatliche Einkommen als Basis für die freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge ist mindestens gleichwertig mit dem allgemeinen Mindestlohn und höchstens 20 mal höher als das allgemeine Mindesteinkommen Monatliches Einkommen = Lmin + m x 50.000 - Lmin: Mindestlohn - m: Zahl größer oder gleich Null (Wahl des Versicherten) B.2. Zahlungsschema Es kann entweder monatlich oder zweimal jährlich gezahlt werden. Zahlungszeitraum: - Während der ersten 15 Tage des Monats bei monatlicher Zahlung - Während der ersten 45 Tage des Quartals bei vierteljährlicher Zahlung - Während der erste drei Monate bei Zahlungen zweimal im Jahr Diejenigen, die bereits vierteljährliche oder Zahlung zweimal im Jahr getätigt haben, müssen nicht nachzahlen, wenn die Regierung den allgemeinen Mindestlohn für diesen Zeitraum anpasst. 17 B.3. Zeitweise Aussetzung von Zahlungen Beitragszahler in der freiwilligen Sozialversicherung werden als zeitweise nicht-zahlend angesehen, wenn sie ohne Antrag auf Erhalt einer einmaligen Sozialversicherung die Zahlungen aussetzen. Diejenigen Personen, die die Beitragszahlungen unterbrechen, müssen sich (inkl. dem Zahlungsschema und monatlichen Einkommen) erneut bei einer Sozialversicherungsagentur registrieren, um eine Gundlage für die Zahlungen zu generieren. Die Wiederanmeldung kann nach mindestens 3 Monaten nach der zeitweisen Zahlungsunterbrechung vorgenommen werden. 4. Erforderliche persönliche Dokumente Sozialversicherungsheft und Personalausweis 5. Ansprüche durch die deutsche Rentenversicherung Die monatliche Zahlung der deutschen Rentenkasse kann auf Bankkonten des Bezugsberechtigten weltweit überwiesen werden. Der Bezugsberechtigte muss der Rentenkasse die Bankdaten für die Überweisung mitteilen. IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG 1. Allgemeine Informationen Das Gesundheitswesen Vietnams unterscheidet sich sehr von dem in europäischen Ländern. Es fehlen sehr viele Ärzte und Krankenschwestern. 2012 Landesweit Ärzte Mediziner Pflegekräfte Hebammen 57523 56886 86572 28559 2011 (*ohne Privatsektor) Es gibt eine Krankenversicherung, die bisher jedoch nicht effektiv arbeitet. Vielerorts haben Besitzer von Krankenversicherungskarten keinen Zugang zu High-Tech-Dienstleistungen. Krankenhauspatienten kaufen daher im Allgemeinen häufig die Medikamente selbst in Apotheken und bezahlen auch die Pflege. Familienmitglieder in speziell gestalteten Arbeitskitteln leisten einen Großteil der Krankenpflege. Ärzte leisten Pflichtdienst an der Allgemeinheit, bevor sie eine Privatpraxis eröffnen können, und medizinische Lehrbücher und Medizinmaterial sind Mangelware. Wie in einer Vielzahl anderer Länder mit niedrigen und mittleren Einkommen wandelt sich der Gesundheitssektor in Vietnam mit einer schnellen Verlagerung vom vollständig staatsfinanzierten Gesundheitswesen zu einem Gesundheitswesen mit mehr privater 18 Finanzierung und Leistungserbringung. Diese Entwicklung ist besonders in der größten Stadt des Landes, Ho-Chi-Minh-Stadt zubeobachten, wo eine Mehrheit der Ärzte nun in Privatkliniken praktiziert und wo der private Gesundheitssektor eine Option mit wachsender Popularität darstellt. 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl der Einrichtungen Gesamt (Unit) Krankenhaus 2011 2012 13506 13239 1040 1030 620 641 59 62 11047 10757 710 715 30 34 Regionale Poliklinik Sanatorium und Reha Med. Serviceeinrichtungen in den Gemeinden Med. Serviceeinrichtungen in Unternehmen sonstige Anzahl der Krankenhausbetten 2011 2012 Gesamt (in 1.000) 266,7 257,1 Krankenhaus 195,5 203,4 Regionale Poliklinik 7,7 7,8 Sanatorium und Reha Med. Serviceeinrichtungen in den Gemeinden 6,3 7,7 49,3 50,7 Med. Serviceeinrichtungen in Unternehmen 5,0 3,4 sonstige 1,6 2,1 24,0 24,9 Betten pro 10.000 Einwohner (Quelle: http://www.gso.gov.vn/default_en.aspx?tabid=474&idmid=3) 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente Es gibt viele inländische und internationale pharmazeutische Unternehmen, die eine Vielzahl von Medikamenten zu unterschiedlichen Preisen anbieten, um die Bedürfnisse vieler Klassen zu befriedigen. 4. Verfügbarkeit von medizinischer Pflege und Behandlung Während der Erneuerung in den letzten 10 Jahren hat der Gesundheitssektor in die Verbesserung von Ausrüstung und Einrichtungen in Pflegestationen investiert, die sich auf die präventive Gesundheitsvorsorge und -behandlung, allgemeine Überprüfung und Behandlung des Gesundheitszustands, traditionelle Pharmakologie, wissenschaftliche Forschung und Ausbildung, Übertragung von Technologie der Arzneimittelherstellung sowie spezielle 19 Ausrüstung und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge spezialisiert haben. Insbesondere Ambulanzen in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt haben viel fortschrittliche Wissenschaft und Technologie angewendet und viele moderne Einrichtungen übernommen, die insbesondere für die Gesundheitsvorsorge und -behandlung eingesetzt werden, und damit zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung des Volkes beigetragen. Kinder Das ausgedehnte Immunisierungs-Programm “EPI” ist seit 1983 landesweit flächendeckend eingeführt worden, um Krankheiten und Epidemien bei Kindern vorzubeugen. Mehrere Hundertmillionen Impfdosen sind kostenlos verabreicht worden, um 11 Krankheiten zu verhindern. Statistiken zeigen, dass Masern 23 mal seltener, Diphtherie 167 mal seltener und Keuchhustenfälle 428 mal seltener auftreten. Darüber hinaus konnte Kinder-Tetanus beseitigt werden und die Beseitigung der Masern bis 2015 wird derzeit in Angriff genommen. Das “EPI”-Programm hat von staatlicher Seite höchste Priorität erhalten, um von allen Kindern in Vietnam beansprucht werden zu können. Um die Nachhaltigkeit und Logistik des EPI zu gewährleisten, hat Vietnam die Herstellung der Impfstoffe erfolgreich auf einheimische Produzenten umgestellt. Zehn verschiedene Impfstoffe werden in Vietnam produziert, die mehr als 70% der im Rahmen des „EPI“ entstehenden Nachfrage decken können. Zu den abgedeckten Erkrankungen zählen Tuberkulose, Polio, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Masern, Hepatitis B, japanische Zephalitis und Typhus. Derzeit befindet sich Vietnam auf dem Wege zur Durchführung eigener Forschung und Erprobung von Impfstoffen der neuen Generation, wie z.B. Mumps, Hib, Rubella, Krätze, asiatische Grippe und saisonale Grippe. Psychische Störungen Behinderte Menschen mit psychischen Störungen sind teilweise von den Krankenhausgebühren befreit. Der Beihilfesatz der Sozialfürsorge im Sanatorium beträgt 100.000 VND/Person und Monat. Für Patienten mit schweren psychischen Störungen, die langzeit-medikamentiert wurden und unter einer chronischen Krankheit leiden, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, stellen Gesundheitsstationen eine Fallgeschichte für jeden Patienten gemäß den Vorgaben auf und schicken sie an die Heimpflege, wo Patienten mit der Unterstützung des Staates in Höhe von 115.000 VND/Person und Monat versorgt werden. Sozialfürsorgeempfänger Fürsorgeempfänger, die monatliche Unterstützung erhalten, die von der Kommune oder dem städtischen Volkskomitee verwaltet werden, sind: a) Waisen ohne beide Elternteile, verlassene Kinder ohne Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeit; Waisen mit einem Elternteil, das nach Maßgabe der Zivilgesetzgebung nicht auffindbar ist oder unfähig ist, das Waisenkind adäquat zu ernähren und zu versorgen; Kinder mit einem oder beiden Elternteilen, die in Gewahrsam sind und das Kind vernachlässigt wird; Kinder mit HIV/AIDS und aus bedürftigen Verhältnissen. Heranwachsende unter 16 oder 18 Jahren, die zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen und sich in einer Situation wie unter a) beschrieben befinden. b) Alleinstehende Senioren aus bedürftigen Haushalten; Senioren mit einem altersschwachen Ehepartner und ohne Kinder, Enkelkinder oder Verwandte und aus bedürftigen Verhältnissen (basierend auf den von der Regierung festgelegten Armutsstandards). c) Personen ab 80 Jahren ohne monatliche Pension, Sozialversicherung oder soziale Beihilfen. 20 Personen ab 85 Jahren, die gegenwärtig Unterstützung für einen geleisteten Beitrag in der Revolution erhalten, aber keine Pension oder Sozialversicherung/Beihilfen beziehen. d) Personen mit schwerer Behinderung und Arbeitsunfähigkeit (ab dem 15. Lebensjahr mit Behinderungen, die eine direkte Involvierung in Produktionsprozesse bzw. Wirtschaftstätigkeit verhindern und entsprechend bestätigt vom Gemeindekomitee oder dem Distriktkrankenhaus), oder Personen, die sich nicht selbst versorgen können (bezogen auf die Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten und entsprechend bestätigt vom Gemeindekomitee oder Distriktkrankenhaus). e) Personen mit psychischen Störungen (gespaltene Persönlichkeit, mentale Störungen), die trotz mehrmaliger Behandlungsepisoden in psychiatrischen Einrichtungen nicht erfolgreich behandelt werden konnten. f) Personen, die an HIV/AIDS erkrankt und arbeitsunfähig geworden sind (entsprechend bestätigt durch eine anerkannte Gesundheitseinrichtung bzw. das Gemeindekomitee oder (Distrikt)-Krankenhaus, die aus bedürftigen Verhältnissen stammen. g) Familien oder Einzelpersonen, die sich um Waisen oder verlassene Kinder kümmern. h) Familien, in denen es mindestens 2 Personen mit einer schweren Behinderung und Unfähigkeit zur Selbstversorgung gibt oder mit Personen, die psychisch krank sind. i) Alleinstehende Personen (ohne Ehepartner, mit verstorbenem oder nicht auffindbaren Ehepartner), aus bedürftigen Haushalten, die Kinder unter 16 Jahren versorgen; wenn Kinder (eigene oder adoptierte) zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, gilt dies für diejenigen, die jünger als 18 Jahre sind. Schwere Erkrankungen Auf die Behandlung schwerer Krankheiten spezialisierte Provinzkrankenhäuser verfügen über diagnostische Möglichkeiten, verschiedene Untersuchungsmöglichkeiten, einen Operationssaal und einen Raum für die Notfallwiederbelebung mit wichtiger Ausrüstung wie einer hochfrequenten Röntgenapparatur, Ultraschallausrüstung, biochemischer Testapparatur mit verschiedenen Indikatoren, hämatologischer Apparatur, Anästesieapparatur, Beatmungsmaschine, Kardioschockapparatur, elektronisches Überwachungsgerät usw. Alle 61 Provinzen und zentral regierten Städte verfügen über adäquate Einrichtungen zur Erkennung von Patienten mit HIV-und Hepatitis-B-Infektion, was wegen der Sicherheit bei Bluttransfusionen sehr wichtig ist. Patienten mit transplantierten Organen Gegenwärtig können in Vietnam Nieren-, Leber- und Herztransplantationen durchgeführt werden. Vorgesehen ist zudem die Transplantation von Lungen und Pankreas. Es existieren zur Zeit 12 Nierentransplantationszentren, 4 Lebertransplantationszentren und 3 Herztransplantationszentren. Operationen in diesem Gebiet werden seit etwa 21 Jahren vorgenommen, wobei die Zahl der transplantierten Patienten mit etwa 800 Fällen begrenzt bleibt und es sich häufig um Transplantationen von Lebendspendern handelt. Diese Zahl ist eher zurückhaltend vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Patienten, die eine Organtransplantation benötigen etwa 6.000 Personen beträgt, zuzüglich 1.500 Personen mit einer benötigten Leberspende und Tausende mit einer Indikation für eine Netzhauttransplantation. 21 Trotz der gesetzlichen Voraussetzungen für Organspenden durch den Kongress und das Gesundheitsministerium bleibt die Zahl der Organspender gering. Viele Familien von Patienten, deren Hirntod festgestellt wurde, verweigern eine Organspende an das Krankenhaus. Neben dem Mangel an Organspenden, mangelt es auch an den organisatorischen Arrangements für die Transplantationsfälle, im Hinblick auf mangelnde Räumlichkeiten und die technische und maschinelle Ausstattung. Die Kosten für eine Transplantation in Vietnam betragen im weltweiten Vergleich nur ein Viertel. Patienten mit einer Krankenversicherung erhalten Medikamente, um einer Abstoßung des Transplantats vorzubeugen. 5. Krankenversicherung: Voraussetzung und Kosten Es gibt zwei Arten der Krankenversicherung: eine Pflichtversicherung und eine freiwillige Versicherung A. Krankenpflichtversicherung A.1. Beiträge – Zahlungsanteile 1. Arbeitnehmer (einschließlich internationaler Angestellter); Beamte, offizielle Mitarbeiter, Mitglieder - Beiträge: entsprechend 4,5% des Monatsgehaltes bzw. der Bezüge - Zahlungsverantwortung: 3% Arbeitnehmer 1,5% Arbeitgeber 2. Militärbedienstete, Berufssoldaten, technische Militäroffiziere, Soldaten mit Diensterfahrung im Polizeisektor - Beiträge: entsprechend 4,5% des Monatsgehaltes bzw. der Bezüge 3. Monatliche Pensionsbezieher bzw. Beihilfebezieher aufgrund von Arbeitsunfähigkeit - Beiträge: entsprechend 4,5% des Monatsgehaltes bzw. Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur 4. Bezieher monatlicher Sozialversicherungsbeihilfe aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheit - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur 5. Personen, die keine Arbeitsunfähigkeitszahlungen mehr, aber monatliche Subventionen aus dem Staatsbudget erhalten - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur 22 6. Kommunale/städtische Bedienstete, die nicht mehr arbeiten und gegenwärtig eine monatliche Sozialversicherungssubvention erhalten - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur 7. Kommunale/städtische Bedienstete, die nicht mehr arbeiten und gegenwärtig eine monatliche Sozialversicherungssubvention erhalten - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 8. Personen, die Arbeitslosenunterstützung erhalten - Beiträge: entsprechend 4,5% der Arbeitslosenunterstützung - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur 9. Personen, die an der Revolution teilgenommen haben - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 10. Veteranen, definiert nach der Gesetzgebung für Veteranen - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 11. Personen, die im Krieg gegen Amerika gekämpft habe - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 12. Kongressabgeordnete, Volkskomiteeangehörige der aktuellen Verwaltung auf unterschiedlichen Ebenen - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 13. Personen, die monatliche Sozialversicherungssubventionen beziehen - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 14. Personen aus bedürftigen Haushalten, ethnische Minderheitengruppen in schwierigen sozio-ökonomischen Verhältnissen lebend - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 15. Angehörige von Revolutionsteilnehmern laut der diesbezüglichen gesetzlichen Regelung - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns 23 - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 16. Angehörige folgender militärischer Teilnehmer: - Militäroffiziere, professionelle Militärangehörige im Militärdienst , nicht-bestallte Bedienstete und dienende Soldaten - Militäroffiziere, professionelle nicht-bestallte Militärangehörige und Bedienstete, technische Armeeunteroffiziere im Polizeidienst; nicht bestallte Bedienstete und temporär arbeitende Polizei - Militäroffiziere und Armeefachpersonal im staatlichen Verschlüsselungskomitee und andere in der Codierungsarbeitet beschäftigte Personen, die Gehälter wie Militärbedienstete beziehen, sowie weiteres Armeepersonal, das nicht zu den Militär- bzw. Polizeioffizieren gehört. - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns 17. Kinder unter 16 Jahren - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 18. Organspender gemäß der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt 19. Internationale Studierende und Stipendiaten des vietnamesischen Staatsbudgets - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Stipendienvergabestelle 20. Mitglieder von Haushalten an der Armutsgrenze - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Mitglieder, örtliche Budgets unterstützen mit 50% 21. Schüler und Studenten - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Studierende und Schüler leisten 70% der Beiträge; die örtlichen Budgets unterstützen mit mindestens 30% 22. Haushaltsmitglieder aus der Landwirtschaft, dem Forst-/Fischereiwesen und der Salzgewinnung (gemäß 01/01/2012) - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Mitglieder; der Staatshaushalt übernimmt mind. 30% bei Personen mit einem mittleren Einkommensstandard 23. Angehörige von Arbeitern, die verantwortlich sind für diese und in der gleichen Familie leben (gemäß 01/01/2014) 24 - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Arbeiter. Ab der zweiten Person werden die Beiträge um 10% gesenkt. Ab der fünften Person entsprechen die Beiträge 60% der Beitragshöhe der vierten Person (gemäß 01/01/2014, Zahlungen in Höhe von 3% des Mindestlohns) 24. Mitglieder einer Kooperative, Einzelgeschäftsleute (gemäß 01/01/2014) - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Mitglieder 25. Seit 01/01/2010, weitere Mitglieder gemäß gesetzlicher Regelungen a) Kautschukarbeiter, die monatliche Subventionen gemäß Erlass QD 206/CP erhalten - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur b) Freiwillige Jugend im Französischen Widerstandskrieg gemäß Erlass QD 170/2008/QD-TTg - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Staatshaushalt c) Arbeitnehmer, die Krankengeld auf Basis des Sozialversicherungsgesetzes erhalten, für Krankheiten, die in der Liste von Erkrankungen mit verlängerter Behandlungsdauer aufgeführt sind - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: Sozialversicherungsagentur d) Nicht-spezialisierte Aktivisten auf kommunaler Ebene - Beiträge: entsprechend 4,5% des allgemeinen Mindestlohns - Verantwortlichkeit: 2/3 zahlt das Volkskomitee; das Mitglied 1/3 B. Freiwillige Krankenversicherung B.1. Mitglieder Alle zu einem Haushalt zugehörige Personen, die das gleiche Haushaltsbuch teilen, jedoch nicht einer Krankenpflichtversicherung angehören. Sollten nicht alle im Haushaltsbuch aufgeführten Personen Krankenversicherungsbeiträge leisten, werden keine Abzüge vorgenommen. Hinweis: - Angehörige von Arbeitern im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung gehören bis 2014 der Gruppe der Pflichtversicherten an. - Mitglieder einer Kooperative und Geschäftsleute, die bis 2014 in der freiwilligen Krankenversicherung versichert sind, gelten als zugehörig zur Gruppe der Pflichtversicherten - Arbeiter auf kommunaler Ebene, die bis 2014 freiwillig versichert sind, werden der Gruppe der Pflichtversicherten zugerechnet. 25 B.2. Registrierung Direkte Kontaktaufnahme mit der örtlichen Sozialversicherungsagentur beim städtischen/kommunalen Volkskomitee des jeweiligen Wohnortes. Eine Registrierung erfolgt auf Basis des Haushalts-Registrierungs-Buches oder einem temporären Residenzdokument in Ho-Chi-Minh-Stadt für mindestens sechs Monate. B.3. Beiträge Die erste Person des Haushalts entrichtet monatlich 4,5% des allgemeinen Mindestlohns; die zweite, dritte und vierte Person zahlt jeweils 90%, 80%, 70% des Beitrags der ersten Person; von der fünften Person des Haushalts an beträgt der Beitrag 60%. Die Beiträge sind je nach Mindestlohn unterschiedlich. Seit Mail 2010 beträgt der allgemeine Mindestlohn 730.000 VND/Monat. 6. Erforderliche persönliche Dokumente Um eine Krankenversicherung abschließen zu können, benötigen Leistungsempfänger eine Gesundheitskarte und einen Personalausweis. Normalerweise werden die Gesundheitskarten für Mitglieder einer Organisation ausgegeben, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsagenten hat. V. WOHNRAUMSITUATION 1. Unterbringung von Rückkehrern ohne Familie Rückkehrern ohne Familie in Vietnam steht lediglich die breite Palette an Unterbringungsmöglichkeiten auf eigene Kosten zur Verfügung. Es gibt einfache Wohnungen ebenso wie hochklassige Wohnungen und Villen zum Mieten und Kaufen auf verschiedenen Preisniveaus und mit unterschiedlicher Ausstattung. Ein Haus auf einem verfügbaren Grundstück selbst zu bauen wird als verhältnismäßig einfach beschrieben. 2. Mietkosten Es gibt eine Vielzahl von Mietunterkünften mit unterschiedlicher Ausstattung und in verschiedenen Lagen, die zwischen 1.500.000 VND (1 Zimmer mit gemeinsamer Badbenutzung in einer zentrumsfernen Gegend) und 2.000-2.500 USD (modernes 2-stöckiges 200m²-Haus in guter Infrastrukturlage) kosten können. 3. Wiederaufbauhilfe Bezüglich der Wiederaufbauhilfe existiert keine schriftlich fixierte Politik. Wenn der Rückkehrer jedoch Wohnraum in den Dörfern oder in der Stadt besitzt, sind Dienstleister für den Wiederaufbau leicht zu finden. Eine Besitzurkunde des Wohnraums muss vor Beginn der Wiederaufbauarbeiten vorgelegt werden. 4. Materialbeschaffung Baustoffe wie Steine, Ziegelsteine, Zement und Arbeitskräfte sind in Vietnam sehr leicht zu finden. Der Bau von Häusern und Gebäuden auf verfügbarem Grund ist ohne Schwierigkeiten möglich. Das folgende Material ist sowohl als heimisches als auch als Importprodukt erhältlich: 26 Agglutinin, Additive, glasierte Steine – veredelt, Granit – Marmor, Leitungen, Glas, Farbe – wasserfeste Farbe, Keramikornamente, Badausstattung und Toiletten, Küchenmöbel, Keramikornamente für Wände, Decke und Böden, Dachziegel, Stahlbeton. 5. Rechtsberatung: Rückgabe von Eigentum, Wohnrecht Rückgabe von Eigentum Wenn der Rückkehrer vor dem Weggang aus Vietnam nach Deutschland Eigentum besaß, wird die Rückgabe des Eigentums abhängig von den Einzelfällen des Besitzverhältnisses beim Verlassen von Vietnam durch das Bürgerliche Gesetzbuch und das Grundbesitzrecht geregelt. Gemäß Artikel 4 zu den Landnutzungsrechten gibt der Erlass vor, dass der Staat die Rechte auf Rückforderung von Grundbesitz von Rückkehrern nicht anerkennt. Auch Beschwerden mit dem Ziel der Rückgabe von Grundbesitz, der vom Staat im Zuge der Grundbesitzpolitik von vor dem 15. Oktober 1993 anderen Nutzern zugewiesen wurde, wird in speziellen Fällen wie bei Grundbesitzbeschlagnahme und Zwangsverkauf im Zusammenhang mit der Bodenreform im Norden, Landschenkungen an den Staat, Kooperativen und andere Organisationen und Einzelpersonen, vom Staat anderen Personen zugewiesenes Wohnland weder berücksichtigt noch verhandelt. Gemäß dem Erlass muss die Beilegung von Beschwerden und Streitigkeiten in Grundstücksfragen auf dem zu dem Zeitpunkt geltenden Grundbesitzrecht fußen, als die Beschwerden und Streitigkeiten auftraten, einschließlich gesetzlicher Dokumente, wie dem Landreformgesetz vom 4. Dezember 1953 und der Charta zu übergeordneten landwirtschaftlichen Kooperativen vom 1. Mai 1969. Wohnrecht Der Erlass 51/CP vom 10. Mai 1997 der Regierung und das Rundschreiben 06/TT/BNV vom 20. Juni 1997 des Innenministeriums treffen folgende Regelungen: Alle Bürger der Sozialistischen Republik Vietnam haben das Recht und die Pflicht, den permanenten Wohnsitz gemäß den Gesetzestexten zu registrieren. Für die Registrierung des permanenten Wohnsitzes am neuen Wohnort muss der Neuling dort ein legales Haus besitzen. Die Gesetzestexte lauten: Immobilie in Eigentum: Eine Immobilie ist Eigentum im Besitz des Antragstellers auf permanenten Wohnsitz selbst oder eines der Mitglieder des Haushalts mit umfassendem Eigentumsrecht wie: Rechte an Immobilienbesitz, Verwendungs-und Bestimmungsrecht. Dieses Eigentumsrecht wird durch autorisierte Agenturen über eine Urkunde bestätigt. Kann eine Urkunde nicht erwirkt werden, ist über gesetzlich wirksame Dokumente zu belegen, dass das Eigentumsrecht aus einem Erbe oder einer Schenkung resultiert und ein abgewickelter oder selbst erbauter Vermögenswert ist. Eine so vertraglich geregelte und zugeordnete Immobilie wird durch das Volkskomitee der Bezirke, Kommunen und Gemeinden bestätigt. Immobilie mit gesetzlichen Nutzungsrechten (eine Immobilie, an der die Bewohner keine Besitz-und Bestimmungsrechte haben) durch den Antragsteller auf permanenten Wohnsitz oder eines der Familienmitglieder, die zum Wohnen angewiesen und vertraglich vereinbart wurde. Für eine so vertraglich geregelte und angewiesene Immobilie müssen alle von Gesetz vorgeschriebenen Dokumente vorliegen. Gesetzliche Immobilien, in denen die Bewohner vom Eigentümer die Wohngenehmigung haben, müssen die Bedingungen aus Punkt 1 oder 2 oben erfüllen. Die zugelassenen Personen sind die 27 Besitzer oder Halter des Hauses (wenn das Dauerwohnnachweisheft fehlt). Die Vereinbarung zwischen dem Bewohner und dem Eigentümer muss schriftlich vorliegen. Selbst bei Vorliegen aller Dokumente für die oben genannten Immobilienarten wird die permanente Aufenthaltsregistrierung nicht durchgeführt, wenn Streitigkeiten bezüglich der Immobilien (Beschwerden und Petition, die zur Entscheidung der zuständigen Agenturen anstehen) vorliegen oder eine solche Immobilie gemäß Plan abgerissen werden soll (gilt nicht, wenn Ehefrau, Ehemann, Kinder und Großeltern zusammenleben). Bezüglich des Wohnsitzes gemäß Punkt 3 müssen die Mindestwohnfläche und die Umwelthygiene entsprechend den Vorgaben bestimmter lokaler Behörden sichergestellt werden. Zusätzlich zum legalen Besitztum von Immobilien wie oben beschrieben, dürfen Neubürger, die ihren permanenten Wohnsitz in andere Städte oder Dörfer (hier Städte) verlegen möchten, sowie Auslandsvietnamesen, die die Repatriierung wünschen, mit Erlaubnis der Einwanderungsbehörde unter der Aufsicht des Innenministeriums einen Wohnsitz nehmen. Erforderliche Dokumente Ausweis Formular „Announcement on changes in residence book and resident number“ (Erklärung zu Änderungen im Aufenthaltsheft und Wohnnummer) Dokumente, die als Mittel zum Nachweis des legalen Besitztums von Immobilien dienen: Bei verschiedenen Wohnhäusern müssen die entsprechenden Papiere wie oben beschrieben, vorgelegt werden. Folgende weitere Papiere, die für spezielle Fälle relevant sind: VI. Heiratsurkunde (wenn Ehefrau und Ehemann zusammen leben) – fehlt die Heiratsurkunde, können Geburtsurkunden von Kindern oder ähnliches vorgelegt werden, um den Ehestand zu belegen Geburtsurkunde (bei Registrierung des dauerhaften Wohnsitzes von Neugeborenen) Entscheidungen über Arbeitsplatzwechsel, Einstellung, Rückkehr vom Militärdienst, Rentenbeginn oder Entlassung Von der Einwanderungsbehörde erteilte Lizenz (abhängig von bestimmten Fällen zur Vorlage: Repatriierungsurkunde oder Empfehlungsschreiben) Aufenthaltsheft oder Sammelurkunde der Wohnregistrierung oder vorgelegte Identifikationskarte (wenn vorhanden) ARBEITSMARKT 1. Arbeitsmarktsituation Erwerbsfähige ab 15 Jahren nach Altersgruppen 28 Altersgruppen (in Jahren) Gesamt 15-24 25-49 50+ in Tausend 2013 (vorläufig) 53245,6 7916,1 31904,5 13425,0 in Prozent 2013 (vorläufig) 100,0 14,9 59,9 25,2 Erwerbsfähige nach Geschlecht und Wohnsitz Gesamt (in Tausend) 2013 (vorläufig) 53245,6 Geschlecht männlich weiblich 27270,6 25875,0 Wohnort Stadt Land 16042,5 37203,1 (Quelle: http://www.gso.gov.vn/default_en.aspx?tabid=467&idmid=3&ItemID=11686) Das Ministerium für Arbeit, Invalide und Soziale Belange bezifferte die vietnamesische Arbeiterschaft auf rund 45 Mio. Personen, von denen etwa die Hälfte in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwesen und Fischerei tätig ist. Arbeitslosigkeit erwerbsfähiger Personen in den Städten, nach Region: 2012 (vorläufig) 2011 % % landesweit 3,60 3,21 “Red River”-Delta 3,41 3,49 Nördliche “Midlands” und Gebirge Nördliche Zentralgebiete und zentrale Küstenregionen 2,62 2,25 3,96 3,91 Zentrales Hochland 1,95 1,89 Südosten 4,13 3,24 Mekong Flussdelta 3,37 2,87 (Quelle: http://www.gso.gov.vn/default_en.aspx?tabid=467&idmid=3&ItemID=11657) 29 Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte 2012: landesweit Ø Bevölkerung (in tausend) Fläche (in km2) Dichte (in Personen/km2) 88772,9 330951,1 268 Ø Bevölkerung nach Geschlecht und Wohnort: Geschlecht Wohnort Gesamt 2012 (vorläufig) (in Tausend) Männer Frauen Stadt Land 88772,9 43907,2 44865,7 28356,4 60416,5 2. Arbeitsvermittlung In den letzten Jahren wurde das Vermittlungsproblem von den Behörden entsprechend berücksichtigt. Die Zahl der Personen in der Arbeitsvermittlung hat sich wie in der folgenden Tabelle gezeigt ständig erhöht. Laut MOLISA hat das gesamte Land Arbeitsmöglichkeiten für etwa 200.000 Arbeiter bereitgestellt und die Zahl der Arbeitnehmer über die ersten 9 Monate 2004 auf 1 Million Menschen erhöht. Neu gegründete Unternehmen generierten Beschäftigung für etwa 260.000 Arbeiter, einschließlich über 40.000 Personen, die für Industrie-und Verarbeitungszonen arbeiten, und weitere 40.000 Mitarbeiter von fremdfinanzierten Firmen. Der Einstellungsunterstützungsfonds erweiterte Darlehen und stellte Arbeitsgelegenheiten für etwa 200.000 Arbeiter zur Verfügung, während der öffentliche Sektor 100.000 Menschen einstellte. 3. Arbeitslosenhilfe: Voraussetzungen, Dokumente, Versicherung (I.) Voraussetzungen: - Mindestens 12-monatige Zahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Eintreten der Arbeitslosigkeit, sowie - Registrierung des Arbeitslosenstatus beim Berufsvorstellungszentrum des Arbeitsinvalidensozialdienstes in der betreffenden Provinz (Die Meldung sollte innerhalb von sieben Werktagen erfolgen, da der Antragsteller ansonsten die Möglichkeit verwirkt, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verlagern. Die mit dem Antrag verbundene Papierarbeit zur Beantragung der Leistungen muss innerhalb von 15 Tagen nach der Arbeitslosenmeldung abgeschlossen sein.) - Keine Arbeitsmöglichkeit bis 15 Tage nach der Arbeitslosenmeldung (Anmerkung: Während des Bezugs der Arbeitslosenhilfe muss der Arbeitslose beim 30 Berufsvorstellungszentrum erscheinen, um über den aktuellen Status der Arbeitssuche Auskunft zu geben. Arbeitnehmer haben ab dem 16. Tag der Arbeitslosenmeldung einen Leistungsanspruch.) (II.) Leistungen (a) Arbeitslosenhilfe: 60% des durchschnittlichen Gehaltes/der Bezüge in den 6 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. (b) Dauer des Leitungsbezuges: - 3 Monate, sofern die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von 12-36 Monaten entrichtet wurden - 6 Monate, sofern die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von 36-72 Monaten entrichtet wurden - 9 Monate, sofern die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von 72-144 Monaten entrichtet wurden - 12 Monate, sofern die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von mindestens 144 Monaten entrichtet wurden (c) andere Beihilfen: - Beihilfe für Berufstrainingskosten für max. 6 Monate - kostenlose Beratung über Arbeitsmöglichkeiten - Krankenversicherungsberechtigung während des Arbeitslosenhilfenbezugs (d) Temporäre Aussetzung der Arbeitslosenhilfe: - in Haft - Versäumnis, das Berufszentrum über eine neue Arbeitsstelle zu informieren (e) Beendigung der Arbeitslosenhilfe: - Ablauf des Bezugszeitraumes für die Arbeitslosenhilfe - Erhalt einer Arbeitsstelle (einmalige Unterstützung für die verbleibenden Monate) - Ableisten des Wehrdienstes (einmalige Unterstützung für die verbleibenden Monate) - Bezug einer Rente - Zweimalige Ablehnung eines Jobangebotes ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe - Versäumnis, das Berufszentrum in drei aufeinander folgenden Monaten über die Ergebnisse der Arbeitssuche zu informieren - Wohnsitznahme im Ausland - Ableben - Unter Verwaltung des Managements eines Bildungszentrum, einer Bildungseinrichtung, einer Gesundheitseinrichtung oder Haftanstalt 31 Mitgliedsbeiträge (I.) Mitglieder Vietnamesische Staatsbürger mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag über 12-36 Monate bei einer Arbeitsstätte mit mindestens 10 Beschäftigten (II.) Beiträge Der Arbeitgeber führt 1% des Gehaltsfonds bzw. der Bezüge an die Arbeitslosenversicherung ab; Arbeitnehmer zahlen 1% des Gehaltes/der Bezüge; der Staatshaushalt leistet 1% des Gehaltsfonds zur Arbeitslosenversicherung. 4. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten Entsprechend dem Bildungsgesetz der Sozialistischen Republik Vietnam finden Weiterqualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen einer informellen Ausbildung statt. Artikel 40 zur informellen Ausbildung besagt, dass: informelle Ausbildung die Art der Ausbildung ist, jeder Person zu helfen, gleichzeitig zu arbeiten und sich fortzubilden, sowie lebenslang fortlaufend mit dem Ziel zu lernen, die Persönlichkeit zu perfektionieren, das Wissen zu verbreitern, sowie das Niveau von Kultur, Spezialisierung und Beruf zu heben, um die Lebensqualität zu verbessern, eine Arbeit zu finden und am sozialen Leben teilzunehmen. Artikel 41 legt die Anforderungen für Inhalt und Methode der informellen Ausbildung fest: 1. Der Inhalt der informellen Ausbildung spiegelt sich in den folgenden Programmen wider: a/ Programm zur Beseitigung von Analphabetismus und Weiterbildung nach Überwindung des Analphabetismus; b/ Programm für ergänzende Ausbildung, periodische Förderung und Förderung zur Hebung des Niveaus und zur Aktualisierung von Wissen und Fachkenntnissen; c/ Ausbildungsprogramm zur Befriedigung der Ansprüche des Lernenden; d/ Ausbildungsprogramm zur Erlangung des Abschlusses des nationalen Ausbildungssystems in der Form von arbeitsbegleitendem Lernen, paralleler Ausbildung und angeleitetem Selbstunterricht. 2. Der Ausbildungsinhalt der unter den Punkten a, b und c, Unterpunkt 1 dieses Artikels definierten Programme muss die praktische Anwendbarkeit sicherstellen, um den Lernenden bei der Erhöhung der Arbeitskapazität, der Produktivität und Lebensqualität zu helfen. - Der Ausbildungsinhalt des unter Punkt d, Unterpunkt 1 dieses Artikel angeregten Ausbildungsprogramms muss die Vorgaben des Ministeriums für Erziehung und Ausbildung erfüllen. - Die Methode der informellen Ausbildung muss die Initiativrolle entwickeln und die Erfahrung des Lernenden nutzen sowie der Förderung der Fähigkeiten zum Selbstunterricht Bedeutung beimessen. Bezüglich der Einrichtungen für eine informelle Ausbildung besagt Artikel 42, dass: 1. Die Einrichtungen der informellen Ausbildung umfassen: a/ Permanente Ausbildungszentren; 32 b/ Informelle Ausbildung wird auch an den Sekundarschulen für allgemeine Ausbildung und für berufliche Ausbildung, Jobtrainings-Zentren, Colleges und Universitäten sowie in den Massenmedien durchgeführt. Die Einrichtungen der formalen Ausbildung, die Ausbildungsprogramme nach der Methode der informellen Ausbildung durchführen, müssen ihre Ausbildungsaufgabe sicherstellen: informelle Ausbildung kann nur für Programme gemäß Punkt d, Unterpunkt 1, Artikel 41 dieses Gesetzes und im formalen System mit der Genehmigung der zuständigen Ausbildungsbehörde des Staates durchgeführt werden. - Die Zentren der fortlaufenden Ausbildung führen keine Ausbildungsprogramme für Abschlüsse der berufsorientierten Sekundarausbildung sowie der Colleges und Universitäten durch. Der Artikel 43 zu Abschlusszeugnissen und Zeugnissen der informellen Ausbildung legt fest: Teilnehmer der Ausbildungsprogramme aus Punkt d, Unterpunkt 1, Artikel 41 dieses Gesetzes können die Prüfungen für Abschlusszeugnisse absolvieren, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen: a/ Sie haben sich bei einer Ausbildungseinrichtung registriert, die für die Durchführung der entsprechenden Klasse, Ebene oder des Grades befähigt ist; b/ Sie haben das Programm abgeschlossen und erfüllen bei der Überprüfung des Lernergebnisses alle Bedingungen und sind von der Ausbildungseinrichtung am Registrierungsort voll für die Teilnahme an der Prüfung gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Erziehung und Ausbildung qualifiziert. 2. Lernende, die die Ausbildungsprogramme gemäß den Punkten a, b und c, Unterpunkt 1, Artikel 41 dieses Gesetzes abgeschlossen haben und die vom Ministerium für Erziehung und Ausbildung vorgegebenen Bedingungen erfüllen, können an der Prüfung teilnehmen und erhalten im Fall des Bestehens ein Zeugnis über die informelle Ausbildung. 3. Lernende, die das Ausbildungsprogramm aus Punkt d, Unterpunkt 41 dieses Gesetzes abgeschlossen haben, können an den Prüfungen teilnehmen, wenn sie alle vom Ministerium für Erziehung und Ausbildung gestellten Bedingungen erfüllen. Im Falle des Bestehens erhalten sie das Abschlusszeugnis des Typs der informellen Ausbildung. Dieser Typ muss auf den Zeugnissen vermerkt sein. Wenn alle für die Graduierungsprüfung im formalen System geforderten Voraussetzungen erfüllt werden, sind sie für die Teilnahme an den Prüfungen qualifiziert und können bei Bestehen die Abschlusszeugnisse des formalen Systems erhalten. 4. Die Befähigung zur Ausgabe von Zeugnissen für informelle Ausbildung ist wie die Befähigung zur Ausgabe von Zeugnissen der formalen Ausbildung vorgeschrieben. 5. Der Direktor eines Zentrums der informellen Ausbildung stellt das Zeugnis der informellen Ausbildung aus. 5. Berufsausbildung Die Berufsausbildung, die als Teil der Arbeitsausbildung betrachtet wird, ist im Ausbildungsgesetz von Vietnam festgelegt. Gemäß Artikel 29 ist das Ziel einer Arbeitsausbildung, die arbeitende Bevölkerung mit Wissen und beruflichen Fachkenntnissen verschiedener Ebenen, Ethik, professionellem Gewissen, Sinn für Disziplin und Fleiß und guter Gesundheit mit Sicht auf die Schaffung von Bedingungen für die arbeitende Bevölkerung auszubilden, dass die Fähigkeit zum Finden einer Arbeit und zur Erfüllung der Anforderungen der sozio-ökonomischen Entwicklung und Stärkung von nationaler Verteidigung und Sicherheit geschaffen wird. Weiterführende Berufsausbildung zielt auf die Ausbildung von Technikern und professionellem Personal mit professionellem Wissen und Fachkenntnissen auf mittlerer Ebene. Im Artikel 30 werden die Anforderungen für die Inhalte und die Methode der Arbeitsausbildung festgelegt. 33 Der Inhalt der Arbeitsausbildung muss sich auf die Ausbildung der beruflichen Fähigkeiten unter Berücksichtigung ethischer Erziehung, physischen Trainings und Erhöhung des kulturellen Niveaus gemäß der Anforderung der Ausbildung konzentrieren. Die Methode der Arbeitsausbildung muss theoretischen Unterricht und Training von praktischen Fachkenntnissen kombinieren, um sicherzustellen, dass der Lernende nach dem Abschluss die Arbeit durchführen kann. Inhalt und Methode der Arbeitsausbildung müssen sich im Ausbildungsprogramm widerspiegeln. Das Ministerium für Erziehung und Ausbildung koordiniert mit den spezialisierten Ministerien die Ausarbeitung der Rahmenprogramme der beruflichen Sekundarausbildung, einschließlich der Struktur der Inhalte, die Zahl der Fächer, den Zeitrahmen der Fächer, das Zeitverhältnis zwischen Theorie und Praxis und Übungen für jedes Handwerk und jeden Beruf der Ausbildung. Auf der Grundlage des Rahmenprogramms bestimmt jede berufliche Sekundarschule ihren eigenen Lehrplan. Die für die Leitung der Arbeitsausbildung zuständige staatliche Agentur bestimmt das Prinzip der Ausarbeitung und die Organisation der Umsetzung des beruflichen Ausbildungsprogramms. Der Lehrplan der beruflichen Sekundarausbildung und der langfristigen beruflichen Ausbildung wird im Artikel 31 wie folgt beschrieben: Der Lehrplan der beruflichen Sekundarausbildung und der Lehrplan der langfristigen beruflichen Ausbildung müssen das Ziel und das Prinzip der Ausbildung widerspiegeln und den Inhalt und die Methode umsetzen, die im Lehrplan der beruflichen Sekundarausbildung sowie im Lehrplan der langfristigen Arbeitsausbildung festgelegt wurden. Der Leiter der Schule organisiert die Zusammenstellung und zeichnet den Lehrplan der beruflichen Sekundarausbildung sowie den Lehrplan der langfristigen Arbeitsausbildung auf der Grundlage der Untersuchung durch das Lehrplanprüfungsgremium zur Verwendung als offizielles Material für Unterricht und Lernen in der Schule ab. Folgende Einrichtungen sollen für die Arbeitsausbildung zur Verfügung stehen: a) Berufliche Sekundarschulen b) Berufliche Ausbildungsschulen, berufliche Ausbildungszentren, berufliche Ausbildungskurse (im Folgenden allgemein als Berufsausbildungseinrichtungen bezeichnet). Berufsausbildungseinrichtungen können unabhängig von oder in Verbindung mit Produktions-, Geschäfts-, Dienstleistungs-und anderen Ausbildungseinrichtungen organisiert sein. Für die Abschlusszeugnisse und Zeugnisse der Arbeitsausbildung gilt: 1) Schüler, die das berufliche Sekundarausbildungsprogramm oder das langfristige Arbeitsausbildungsprogramm absolviert haben und alle durch das Ministerium für Erziehung und Ausbildung vorgegebenen Bedingungen erfüllen, können für die Prüfung zugelassen werden und erhalten im Falle des Bestehens Graduierungszeugnisse. - Schüler, die die kurzfristigen beruflichen Ausbildungsprogramme oder die Programme zur Verbesserung des Arbeitsstandards an den beruflichen Sekundarschulen absolviert haben und die Bedingungen gemäß Vorgabe erfüllen, können an den Prüfungen zur Erlangung eines Abschlusses teilnehmen. 2) Die Leiter der beruflichen Sekundarschulen stellen Abschlusszeugnisse der beruflichen 34 Sekundarausbildung, der Arbeitsausbildung und Arbeitsurkunden aus. Die Leiter der beruflichen Sekundarschulen stellen Abschlusszeugnisse und Zeugnisse der beruflichen Ausbildung aus. Die Direktoren der beruflichen Ausbildungszentren stellen Zeugnisse aus. VII. WIEDEREINGLIEDERUNG UND WIEDERAUFBAUHILFE 1. Wiederaufbauhilfe in Sachleistungen In den letzten Jahrzehnten arbeitete die Regierung Vietnams eng mit dem UNHCR zusammen, um vietnamesischen Flüchtlingen im Ausland bei der sicheren Rückkehr in das Heimatland zu helfen, und unterstützte sie gleichzeitig bei der erfolgreichen Wiedereingliederung in die Volksgemeinschaften. Der Erfolg des umfassenden Aktionsplans CPA (1989 – 1997) zeigte eine wirkungsvolle Zusammenarbeit, indem mehr als 100.000 Übersee-Vietnamesen aus Hongkong und südostasiatischen Flüchtlingslagern bei der Wiedereingliederung in ihre Heimat und bei der Erleichterung der Integration in die Wohngemeinden geholfen wurde. Eine solche Zusammenarbeit wurde als internationales Kooperationsmodell der internationalen Gemeinschaft bei dem Versuch bewertet, die illegale Einwanderung zu unterbinden. IOM bietet Reintegrationshilfe für irreguläre Migranten, die mit einem Programm zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration nach Vietnam zurückgekehrt sind, um die Nachhaltigkeit der Rückkehr zu sichern. Dabei bieten die IOM sowie deren Partnerorganisationen den Migranten sozio-ökonomische Unterstützung um die Selbstständigkeit der Rückkehrer und deren Beitrag zu den Gemeinden zu fördern. Die Unterstützung beinhaltet*: - Organisation der Ankuft Weiterreise an den Zielort im Land Vorübergehende Unterbringung, falls benötigt Kurz- und mittelfristige Reintegrationsunterstützung, wie Geschäftsaufbau, Berufsausbildung, Ausbildung, medizinische Unterstützung und individuelle Unterstützung je nach individuellem Bedarf * Unterstützung variiert je nach Programm (je nach Projekt und von Geldgebern zur Verfügung gestellte Ressourcen) 2. Einstieg in die Selbständigkeit Wie vom Gesellschaftsrecht festgelegt enthalten der Erlass 1 09/2004/ND-CP vom 2. April 2004 der Regierung und das Rundschreiben 03/2004/TT-BKH vom 29. Juni 2004 des Ministeriums für Planung und Investitionen zu den Verfahren der Geschäftsregistrierung die folgenden beiden Optionen: Wenn nur eine Person investiert, muss ein Privatunternehmen (im Folgenden „Privatunternehmen“ genannt) gegründet werden. Erforderliches Dokument für die Firmenregistrierung ist das Antragsformular für Firmenregistrierung (siehe Formular 1). Wenn mehrere Personen zusammen investieren, muss eine GmbH oder eine AG gegründet werden. Für die Firmenregistrierung erforderliche Dokumente: -Antragsformular für Firmenregistrierung (GmbH mit mindestens zwei Investoren gemäß Formular 2, AG gemäß Formular 3) -Firmenregel mit Implikationen gemäß dem 35 Gesellschaftsrecht -eine Liste der Anteilseigner (GmbH mit mindestens zwei Anteilseignern gemäß MDS-1, eine Liste der Gründer (AG gemäß MDS-2) Für die Firmenregistrierung erforderliche Dokumente (Gründung eines Privatunternehmens, einer GmbH oder AG) werden an das Firmenregistrierungsbüro unter der Jurisdiktion der Abteilung Planung und Investitionen in dem Bereich eingereicht, in dem sich der Firmensitz der genannten Firmen befindet. Die Gründer können eine schriftliche Vollmacht für die Einreichung der Dokumente direkt abgeben oder ausarbeiten. Bei Eingang der Dokumente kann das Firmenregistrierungsbüro den Antragsteller auffordern, die folgenden Papiere vorzulegen und einzureichen: -Ausweis oder Reisepass (als direkter Antragsteller für Firmenanmeldung) -Ausweis oder Reisepass und Vollmacht oder Vollmachtsvertrag (als Bevollmächtigter) -Kopie des Wohnungsnachweisheftes oder Ausweis oder Reisepass (als Leiter des Unternehmens und gesetzlicher Vertreter). Wenn ein vietnamesischer Bürger mit Wohnsitz im Ausland eine Firma in Vietnam anmelden möchte, ist eine der folgenden Urkunden vorzulegen: -Urkunde zur Beglaubigung der vietnamesischen Staatsbürgerschaft -Urkunde über den Verlust der vietnamesischen Staatsbürgerschaft -Urkunde zur Anmeldung von Bürgern -Urkunde über die Blutsverwandtschaft Nach Überprüfung der Richtigkeit aller Dokumente stellt das Firmenregistrierungsbüro einen Beleg gemäß Formular MTB-19 aus. Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines korrekten Dokumentensatzes stellt das Firmenregistrierungsbüro eine Geschäftsregistrierungsurkunde für Firmengründer aus. Wenn das Büro die Ausstellung der Firmenregistrierungsurkunde verweigert, muss es den Antragsteller über die Gründe informieren. Nach Eingang der Firmenregistrierungsurkunde dürfen Unternehmen den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Nach Erhalt einer Firmenregistrierungsurkunde leiten die Unternehmen beim lokalen Büro für öffentliche Sicherheit (PC13) das Verfahren für die Bestellung eines offiziellen Siegels ein und lassen dann beim Finanzamt einen Steuercode registrieren. *Anmerkung: Unter den zurzeit geltenden Vorschriften können Firmengründer alle für die Firmenregistrierung erforderlichen Dokumente per E-Mail an das Firmenregistrierungsbüro der Provinz schicken. Nach Eingang aller für die Firmenregistrierung erforderlichen Dokumente per E-Mail bewertet das Firmenregistrierungsbüro die Stimmigkeit der Dokumente und informiert den Antragsteller dann telefonisch oder über die E-Mail-Adresse der Gründungsmitglieder darüber, wann die Firmenregistrierungsurkunde ausgestellt wird, oder fordert die Firmengründer auf, die Dokumente gemäß dem Gesetz zu überarbeiten oder zu ergänzen. Im letzteren Fall reicht der Antragsteller am Ausstellungstermin der Firmenregistrierungsurkunde einen weiteren Dokumentensatz (Papiere) zum Vergleich und für die Ablage beim Firmenregistrierungsbüro ein. VIII. BILDUNG 1. Bildungssystem und Infrastruktur Als ein immer noch armes Land mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen und Jahren des Krieges hat Vietnam dennoch unaufhörlich Errungenschaften in Sachen Bildung zu verzeichnen. Die Alphabetisierungsrate in Vietnam war hoch (92 % der Bevölkerung). 8 % waren Analphabeten, von denen 80 % in abgelegenen Gebieten leben; 60 % davon Frauen. Das für Bildung ausgewiesene Staatsbudget wurde in den letzten Jahren beträchtlich erhöht, 36 wobei 70 – 80 % für die Bezahlung der Lehrergehälter verwendet wurden. Der Anteil des Etats für Bildung am Budget betrug im Jahr 2008 20% des Gesamtbudgets der Regierung. 2012 wurden die Staatsausgaben für Bildung im Vergleich zum Vorjahr um 5,4% erhöht und erreichen 5.800 Mio. VND. Etwa 40 % der gesamten direkten Kosten gingen in den privaten Sektor, und da größtenteils in die Kindergärten und die Grunderziehung (etwa 60 %). Die Basisausgaben für Grundschulen betrugen etwa 50 %, für spezialisierte Sekundarschulen etwa 19 % und für Fachschulen und berufsbildende Schulen etwa 12 % der gesamten Ausgaben. Trotz dieser Leistungen muss das vietnamesische Bildungssystem noch mit vielen Schwierigkeiten kämpfen. Viele Schulen und Lehrmaterialien werden nicht rechtzeitig auf den neuesten Stand gebracht, Lehrer wurden nicht bedarfsgemäß qualifiziert und Millionen von Kindern gehen immer noch nicht in die Schule. Nationales System der Abschlusszeugnisse und Zeugnisse: Bildungsebene Dauer Eintrittsalter Voraussetzung Qualifikation für Absolventen keine keine keine Zertifikat Kindergarten Kindergarten 3 Jahre Vorschule 3 Jahre Üblicherweise 18 Monate, manche Kindergärten: 6-12 Monate 2-3 Jahre Allgemein Grundschule Sekundarschule Spez. Sek.schule 5 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 5-6 Jahre 10-11 Jahre 14-15 Jahre keine Sekundarstufe Sekundarstufe Primarstufe Sekundarstufe Abschlusszeugnis 12-13 Jahre Primarstufe Berufsbildungszeugnis 14-15 Jahre 14-15 Jahre 14-15 Jahre Sekundarstufe Sekundarstufe Sekundarstufe Berufsausbildungsstufe Fachausbildung Berufsausbildung Sekundarstufe oder Zeugnis Sekundarstufe oder Zeugnis Universitätsstufe Universitätsstufe oder Post-Graduate College-Abschluss Beruflich Nach-Sek.schule Fachausbildung Berufsausbildung unter 1 Jahr 1-2 Jahre 3-4 Jahre 3-4 Jahre Hochschule Colleges 3 Jahre 17-18 Jahre Universitäten 4-6 Jahre 17-18 Jahre Weiterf. Studium Promotion 2 Jahre 4 Jahre k.A. k.A. Nach-Grundschule Universitätsabschluss Post-Graduate Doktortitel 37 2. Bedingungen für die Weiterführung von Schule / Universität Schüler in Grund-und Sekundarschulen haben alle Möglichkeiten, ihre Grund-oder Sekundarausbildung weiterzuführen oder die Höhere Schule zu besuchen, wenn sie die Abschlussprüfungen der niedrigeren Klassen absolviert und bestanden haben. Studenten an Universitäten haben Zugang zu Universitäten in Vietnam, wenn die Bestätigung der ausländischen Universität, an der studiert wurde, und der Hochschulabschluss vorgelegt werden. Im Ausbildungsgesetz legt der Artikel 96 die Förderung der Zusammenarbeit in der Ausbildung mit Vietnam fest. 1) Ausländische Organisationen und Einzelpersonen, internationale Organisationen, vietnamesische Bürger im Ausland werden vom vietnamesischen Staat gefördert, der Bedingungen schafft, damit sie lehren, studieren, investieren, Fonds gründen, zusammenarbeiten, wissenschaftliche Fortschritte erarbeiten und Technologie in die Ausbildung in Vietnam übertragen können; ihre legitimen Rechte und Interessen werden gemäß dem vietnamesischen Gesetz und den internationalen Vereinbarungen, die die Sozialistische Republik Vietnam unterzeichnet hat oder denen sie beigetreten ist, geschützt. 2) Die Zusammenarbeit bei der Ausbildung, der Eröffnung von Schulen und anderer Ausbildungseinrichtungen durch Auslandsvietnamesen oder ausländische Organisationen und Einzelpersonen sowie internationalen Organisationen auf vietnamesischem Territorium wird durch die Regierung vorgeschrieben. 3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse Zur Anerkennung und Prüfung ausländischer Abschlüsse müssen diese im Original vorgelegt werden. Weitergehende Prüfung ist in verschiedenen Formen (d.h. durch direkten Kontakt mit den ausländischen Instituten) zur Feststellung von Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der Abschlüsse möglich. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Abschlüsse anerkannt. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist im Bildungsgesetz, Artikel 97, wie folgt geregelt: 1) Die Anerkennung von Abschlüssen vietnamesischer Bürger im Ausland entspricht den Vorgaben des Ministeriums für Erziehung und Ausbildung und den internationalen Vereinbarungen, die die Sozialistische Republik Vietnam unterzeichnet hat oder denen sie zugestimmt hat. 2) Das Ministerium für Erziehung und Ausbildung übernimmt die Verantwortung für die Unterzeichnung von Vereinbarungen zur Entsprechung von Abschlüssen oder gegenseitiger Anerkennung von Abschlüssen mit anderen Ländern und internationalen Organisationen. 4. Dokumente für zurückkehrende Schüler/Studenten Zurückkehrende Schüler/Studenten müssen die Originalzeugnisse vorlegen, die sie an ausländischen Schulen/Universitäten erhalten haben. Außerdem können Zeugnisse, schriftliche Beurteilungen von früheren Lehrern und Professoren (wenn vorhanden) und die Geburtsurkunde erforderlich sein. 38 5. Kosten, Darlehen und Stipendien Die Kosten, Darlehen und Stipendien für die Ausbildung in Vietnam unterscheiden sich von Schule zu Schule und von Ebene zu Ebene. In Artikel 92 des Ausbildungsgesetzes werden die Schulgebühren, die Aufnahmegebühr und die Beiträge zum Schulbau festgelegt. Die Regierung bietett den Rahmen der Schulgebühr und den Mechanismus des Einzugs und der Verwendung der Schulgebühren für alle Schultypen und andere Erziehungseinrichtungen auf dem Prinzip der Ungleichbehandlung, Freistellung und Verringerung von Schulgebühren für die Bezieher von Sozialfürsorge und Arme. Der Volkskongress auf Provinzebene muss auf der Grundlage des Schulgebührrahmens der Regierung die Höhe von Schulgebühr und Aufnahmegebühr für die Schulen und andere Erziehungseinrichtungen in der Provinz auf der Basis des Vorschlags des Volkskomitees derselben Ebene festlegen. Auf Universitätsebene gibt es Studiengebühren für 7 disziplinäre Gruppen, die je nach Studienlevel und Studienart veranschlagt werden. Die Gruppen Medizin und Pharmazie haben mit 800.000 VND pro Monat die höchsten Gebühren. Die Gebühren für andere Fächer liegen zwischen 230.000 und 650.000 VND im Monat. Informelle Bildungstrainings dürfen 150% der formellen Gebührenhöhe nicht überschreiten. Private Bildungsstätten sind berechtigt, ihre eigenen Gebühren zu veranschlagen. Die Gebühren, die an High Schools verlangt werden, dürfen 6% des durchschnittlichen Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Gesonderte Gebühren werden je nach Ort vom Volkskomitee auf Basis der dortigen Einkommenssituation bestimmt. Gebührenbefreiung und –nachlass für folgende Personen: - Grundschüler - Kinder von Kriegsgefallenen - Studenten, die Helden der bewaffneten Streitkräfte, Helden der Arbeit und Militärinvaliden sind. - Kinder von Militärinvaliden, Militärpatienten oder Sozialfürsorgebezieher, die 61 – 80 % arbeitsunfähig sind. - Studenten, deren Eltern dauerhaft in Gebirgsregionen (außer gebirgigen Städten und Dörfern), abgelegenen Gegenden und Inseln leben. - Behinderte Studenten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die ab 21 % arbeitsunfähig sind und eine Bestätigung des Medizinischen Untersuchungsgremiums vorweisen können. - Studenten in offizieller pädagogischer Ausbildung, die nach dem Abschluss im Sektor Erziehung und Ausbildung arbeiten werden. - Waisen ohne Verwandtschaft, die sie unterstützen kann. - Schüler, die speziell in ethnischen Voruniversitäten, ethnischen Internaten und Berufsbildenden Schulen für Behinderte ausgewählt wurden. - Kinder aus gemäß den Vorgaben der Regierung als „Hungerhaushalte“ klassifizierten Familien (Eltern oder Adoptiveltern) die über ein Einkommen verfügen, das weniger als 13 kg Reis/Person und Monat beträgt. 50 % Gebührennachlass für folgende Personen: - Kinder von Militärinvaliden, Militärpatienten oder Sozialfürsorgebeziehern, die zu 21 – 39 60 % arbeitsunfähig sind. - Kindern von Staatsarbeitern, die nach einem Arbeitsunfall reguläre Verletztenunterstützung aus der Sozialfürsorge beziehen. - Kinder aus gemäß den Vorgaben der Regierung als „arme Haushalte“ klassifizierten Familien (Eltern oder Adoptiveltern) die über ein Einkommen verfügen, das folgenden Äquivalenten entspricht: + weniger als 25 kg Reis/Person und Monat in Städten, + weniger als 20 kg Reis/Person und Monat in ländlichen Gebieten der Ebene und des Hügellandes + weniger als 15 kg Reis/Person und Monat in Gebirgsregionen IX. SCHÜTZBEDÜRFTIGE PERSONEN 1. Allein zurückkehrende Frauen und Mütter Willentlich oder unwillentlich alleinstehende Frauen können von den lokalen Behörden, d.h. dem Volkskomitee von Bezirk, Kommune oder Stadtbezirk bei der Suche nach einer Unterkunft oder einer Arbeit Unterstützung erhalten. 2. Alte Menschen Der Erlass 30/2002/ND-CP vom 26. März 2002 und das Rundschreiben 16/2002/TT-BLDTBXH vom 9. Dezember 2002 der MOLISA legen fest: Allein stehende, alte und hilflose Menschen ohne Einkommen sind zum Bezug von monatlich mindestens 65.000 VND/Person und Monat Sozialfürsorge oder der Pflege in einem staatlichen Pflegeheim mit mindestens 100.000 VND/Person und Monat Lebensunterhalt berechtigt. Außerdem werden alten Menschen, die in einem Pflegeheim betreut werden, auch Hilfsmittel und Medikation oder die Gebühren der Bestattung im Todesfall bezahlt. Alte Menschen im Alter ab 90 ohne Rente, Sozialfürsorge und Einkommen können eine monatliche Sozialfürsorge von mindestens 65.000 VND/Person und Monat erhalten. Arme Behinderte im Alter von mindestens 60 Jahren, die nicht arbeitsfähig sind, sind berechtigt, eine Sozialfürsorge von mindestens 65.000 VND/Person und Monat zu beziehen. Wenn der alte Mensch mit seinem kranken Ehepartner zusammenlebt und keine Nachkommen hat, oder die Nachkommen aufgrund von Armut keine Unterstützung gewähren können, kann eine monatliche Sozialfürsorge von mindestens 65.000 VND/Person und Monat gewährt werden. Allein stehende, alte und hilflose Menschen ohne Einkommen erhalten im Todesfall einmalig Beihilfe für die Begräbnisabwicklung gemäß der Vorgabe in den Artikeln 7, 10 und 11 des Erlasses 07/2000/ND-CP vom 9. März der Regierung. Auch werden bei einer Untersuchung auf oder Behandlung von Krankheit gemäß Artikel 3 des Erlasses 95/CP der Regierung vom 28. August 1994 einige Krankenhausgebühren erlassen. Alte Menschen mit einem Alter von mindestens 100 Jahren erhalten eine kostenlose Versicherungskarte. Sie werden gemäß Erlass 23/HDBT vom 24. Januar 1991 des Ministerrats (im Folgenden Regierung genannt), der die medizinische Versorgung, Behandlung und Rehabilitation regelt, bei der Untersuchung und Behandlung in den Gesundheitsstationen bevorzugt untersucht und behandelt. Alte Menschen sind von den Zahlungen in verschiedene Fonds für die Steuerung und Abmilderung von Naturkatastrophen, nationale Sicherheit und Verteidigung, Sozialfonds oder 40 Wohltätigkeitsfonds gemäß Erlass 177/1999/ND-CP vom 22. Dezember 1999 der Regierung befreit; sie können jedoch freiwillige Beträge leisten. Das Volkskomitee der Kommunen unterstützt ältere Menschen, die Geschäftsaktivitäten direkt organisieren, um Einkommen und Beschäftigung zu generieren, durch Verlängerung von Darlehen mit Sonderzins im Rahmen der staatlichen Kreditvergabepolitik und Steuerbefreiung gemäß den gültigen Gesetzen. 3. Personen mit psychischen Störungen Der Erlass 55/1999/ND-CP vom 10. Juli 1999 der Regierung und das Rundschreiben 13/2000/TT-BLDTBXH vom 12. Mai 2000 der MOLISA legen fest: Damit Schwerbehinderte einschließlich psychisch gestörter Personen Sozialleistungen erhalten können, müssen sie die folgenden drei Kriterien erfüllen: a)Sie sind nicht mehr arbeitsfähig. b)Sie verfügen über kein Einkommen für den Lebensunterhalt; gilt auch bei Armut gemäß den Vorgaben der MOLISA für einen bestimmten Zeitraum trotz vorhandenem Einkommen. c) Keine Verwandtschaft für die Wahrnehmung der Pflege, wie natürlicher Vater, natürliche Mutter, Adoptivvater, Adoptivmutter, Ehepartner, natürliche/r Sohn/Tochter, legal adoptierte Kinder. Falls die unter a) oder b) bezeichnete behinderte Person nur Verwandte laut c) besitzt, die arm und jünger als 16 oder älter als 60 sind, erhält sie Sozialfürsorge. Die reguläre Sozialfürsorge für Schwerbehinderte gemäß Artikel 6 des Erlasses 55/1999/ND-CP ist auf einen Mindestsatz festgelegt. Der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz kann die Höhe der Sozialfürsorge an die realen Bedingungen der eigenen Gebiete anpassen. Sie darf jedoch nicht unter der durch den genannten Erlass festgelegten Höhe liegen: - Die reguläre Sozialfürsorge für Bezugsberechtigte in von Kommunen und Bezirken geleiteten Haushalten beträgt 45.000 VND/Person und Monat; -Die Sozialfürsorge in staatlichen Pflegeheimen beträgt 100.000VND/Person und Monat; Personen mit schweren psychischen Problemen, die über lange Zeit von einer kompetenten Gesundheitspflegeagentur behandelt und als chronisch eingestuft wurden und für die Gesellschaft gefährliches Verhalten zeigen, erhalten 115.000 VND/Person und Monat, wenn von der medizinischen Agentur eine eigene Fallstudie erstellt wurde und sie in ein vom Staat finanziertes Pflegeheim verlegt werden. -Behinderten mit psychischen Störungen werden die Gebühren für die medizinische Pflege und Behandlung teilweise erlassen. 4. Andere Minderheiten Die Regierung stellt gemäß dem Rundschreiben 02/1 999/T-BYT vom 12. März 1999 des Gesundheitsministeriums und Rundschreiben 06/1 998/TT/BVGCP vom 22. August 1998 des Finanz-und Preiskomitees der Regierung teilweise Beihilfe für Preise und Transport erforderlicher Konsumgüter und Medikamente für ethnische Minderheiten bereit. Das Rundschreiben 04/2002/TT-NHNN vom 03. Juli 2002 der Staatsbank von Vietnam regt an, dass die Staatlichen Handelsbanken den Zinssatz für ethnische Minderheiten senken sollen. Artikel 1, Beschluss 194/2001/QD-TTg vom 21. Dezember 2001 des Premierministers legt fest: Schüler und Studenten aus ethnischen Minderheiten an öffentlichen Ausbildungseinrichtungen erhalten ein Regelstipendium und Sozialleistungen nach folgenden Maßgaben: 41 1) Regelstipendium von 160.000 VND/Person und Monat für von ihrer Agentur empfohlene Auszubildende, Studenten aus voruniversitären Klassen für ethnische Minderheiten oder Schüler ortsansässiger Sekundarschulen für ethnische Minderheiten. 2) Sozialleistungen von140.000 VND/Person und Monat für Schüler und Studenten an staatlichen Schulen oder Schulen mit entweder formalem Ausbildungsprogramm oder langfristigem und irregulärem Ausbildungsprogramm in gebirgigen, abgelegenen und isolierten Gebieten mit extrem schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen. Außerdem verkündete der Staat die Unterstützungspolitik für ethnische Minderheiten unter dem zwischenbehördlichen Rundschreiben 912/2001/TTLT/UBDTMT/BTC/BKHDT des Komitees für Ethnische Minderheiten und Bergregionen, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 16. November 2001. X. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGOs • International Organization for Migration (IOM) Arbeit mit freiwilliger Rückkehr, Unterstützung von Migration, Gesundheitsleistungen für Migranten, Arbeitsmigration, Massenmedien und Reintegration, Bekämpfung von Menschenhandel bei Frauen und Kindern, Migrationsforschung, technische Zusammenarbeit für Migration. Add: Floor 12ª, CMC Building, Duy Tân Str, Hà Nội Phone: (84 4) 7366 258 Fax: (84 4) 7366 259 Email: Hà Nộ[email protected] Contact: Mr. Nguyen Quoc Nam, Officer-in-Charge • The United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) Add: UNHCR Country Office, 60 Nguyen Thai Hoc Str., Hanoi, Viet Nam Phone: (84-4) 845 7871 Fax: (84-4) 823 2055 E-mail: [email protected] Contact: Mr. Vu Anh Son, Officer-in-Charge • The Asia Foundation Add: 53 Quang Trung, Hai Ba Trung, Hanoi Phone: (84 4) 9433 263 Fax: (84 4) 9433 257 Email: [email protected] Contact: Jonathan R.Stromseth, PhD, Representative • CAMA Services Inc Add: A1, Khu TT Vien Vat Ly, Ngo 2, Lang Ha, Dong Da, Hanoi Phone: (84 4) 8563 557/ 5141 991 Fax: (84 4) 8563 557 Email: [email protected] Contact: Pham Quang Truc, Representative 42 • Cooperation Internationale pour le Developpement et la Solidarite (CIDSE) Add: #6, Duong So 4, Khu A Nam Thanh Cong, Dong Da, Hanoi Phone: (84 4) 8359 939/8359 956 Fax: (84 4) 8359 928 Email: [email protected] Contact: Marc Laroche, Representative • Counterpart International Add: 15 To Hien Thanh, Hai Ba Trung, Hanoi Phone: (84 4) 9761 025 Fax: (84 4) 9761 028 Email: [email protected] Contact: Curtiss Swezy, Country Director • The Danish Red Cross Delegate Office (DRC) Add: B3-Lang Khoa Hoc Ngoc Khanh Ba Dinh Hanoi Phone: (84 4) 7715 339/7715 340 Fax: (84 4) 7715 341 Email: [email protected] Contact: Anette Cramer, Representative • East Meets West Foundation (EMWF) Add: 56 Pasteur Danang Phone: (84 511) 829 110 Fax: (84 511) 821 850 Email: [email protected] Contact: Marc Conroy, Overseas Director • Food for the Hungry International (FHI) Add: 51 Cuu Long, P.2 Tan Binh, Ho Chi Minh City Phone: (84 4) 8485 067 Fax: (84 4) 8485 067 Email: [email protected] Contact: Elizabeth Daniels, Country Representative • Handicap International – Belgium Section (HI-B) Add: 10 Lo 48, Hoa Hung, Q.10, Ho Chi Minh City Phone: (84 8) 8643 931 Fax: (84 8) 8643 931 Email: [email protected] Contact: Patrick Le Folcalvez, Programme Director • SNV Netherlands Development Organization (SNV) Add: 108 – 112, D1, Van Phuc compound, Kim Ma, Ba Dinh, Hanoi Phone: (84 4) 8436 791 43 Fax: (84 4) 8436 794 Email: [email protected] Contact: Christian Smith, Country Director • Oxfam Great Britain (Oxfam GB) Add: La Thanh Hotel, 218 Doi Can, Ba Dinh, Hanoi Phone: (84 4) 8359 939/8359 956 Fax: (84 4) 8359 928 Email: [email protected] Contact: Marc Laroche, Representative • Health and Education Volunteers, Inc. (HealthEd) Add: 27 Dang Tat, Q.1, Ho Chi Minh City Phone: (84 4) 8480 320 Fax: (84 4) 8480 512 Email: [email protected]; [email protected] Contact: Bui Van Toan, Representative 44