2016 12 - Amt Trave-Land

Transcrição

2016 12 - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER
Frohe Ostern
20. Jahrgang
MITTWOCH,
den 23. März 2016
Nummer 06
Woche 12
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
& erholsame
Feiertage
für die Gemeinden
Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade
Nächste
Termine
UNS DÖRPER
Redaktionsschluss: 30. März 2016
Erscheinungstag: 06. April 2016
Nummer 06/Woche 12/Seite: 2
Uns Dörper
Behörden, Verbände, Organisationen
23. März 2016
Nummer 06/Woche 12/Seite: 3
Uns Dörper
SCHIEDSAMTSBEZIRKE
im AMT TRAVE-LAND
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen
aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Bereich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:
Schiedsamtsbezirk 4
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuengörs,
Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):
Schiedsmann: Manfred Quitschau, Quaaler Str. 9,
23795 Schieren, Tel.: 04551 1600
Stellvertreter:
Eva Schneider-Stork, Segeberger Straße 64,
23795 Klein Gladebrügge, Tel. 04551/94945
Schiedsamtsbezirk 5
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):
Schiedsmann: Theo Meiß, Bahnhofstr. 36,
23815 Westerrade, Tel.: 04553 212
Stellvertreter:
Ingo Studt, Bahnhofstr. 46,
23815 Westerrade, Tel.: 04553 397
Schiedsamtsbezirk Nr. 8
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,
Schackendorf):
Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a,
23795 Negernbötel, Tel.: 04551 3382
Stellvertreterin: Gundula Göttsch, Am Bornkamp 1,
23795 Schackendorf, Tel.: 04551 3982
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann: Andreas Toebs, Twiete 2,
23827 Krems II, 04557 999841
Stellvertreter:
Manfred Schmidt, An den Tannen 10 (OT Weite Welt),
23823 Seedorf, Tel.: 04555/1037
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
(Glasau):
Schiedsmann: Bernd Plog, Am Huben 5, 23719 Glasau,
Tel.: 04525 2113
Stellvertreter:
Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3,
23719 Glasau, Tel.: 04527 9738508
Deutsche Rentenversicherung
Auskunfts- und Beratungsstellen
Bad Oldesloe, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Bad Oldesloe:
Adresse:
Sprechtage:
Lübeck:
Adresse:
Sprechtage:
Mommsenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe
(Eingang: Käthe-Kollwitz-Straße gegenüber
vom Bahnhof)
Tel.: 04531 8043-0, Fax: 04531 8043-10
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Tel.: 0451/485-25450
Montag:
08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Neumünster:
Adresse:
Sprechtage:
23. März 2016
Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Montag:
Dienstag:
Mittwoch und Freitag:
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Oldenburg i.H.:
Adresse:
Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Tel.: 04361/50819-0
Sprechtage:
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I
Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) in den
Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs,
Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur
im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind:
Technische Betreuung:
Wasserwerker Michael Riedel
Wasserwerker Andreas Rohlf
Telefon: 04550 985760
Gebührenabrechnungen:
Amt Trave-Land - Lena Meynerts,
Tel.: 04551 9908-24
Geschäftsführung:
Amt Trave-Land - Simone David,
Tel.: 04551 9908-37
Verbandsvorsteherin:
Karin David, Tel.: 04550 985637
Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656
NOTDIENSTE:
In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
Montag bis Donnerstag
ab 16:00 Uhr
Freitag
ab 12:00 Uhr
In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
Montag bis Donnerstag
ab 16:30 Uhr
Freitag
ab 15:00 Uhr
Fa. Papenburg
0171 7288906 o. 0178 2778948
ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG
GESCHENDORF/WESTERRADE
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade
versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf
und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser.
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadtwerke Lübeck.
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens
Tel. 04553 795
Geschäftsführung Amt Trave-Land,
Frau David
Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Frau Meynerts
Tel. 04551 9908-24
Bereitschaftsdienst der
Stadtwerke Lübeck
Tel. 0451 8882661
ZWECKVERBAND
ABWASSERBESEITIGUNG RÖNNAU
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig
für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß
Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher, Holger Poppitz
Geschäftsführung Amt Trave-Land,
Frau David
Gebührenabrechnung, Frau Meynerts
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverbabd
Tel. 04551 84472
Tel. 04551 9908-37
Tel. 04551 9908-24
Tel. 04551 9090 und
0170 4134427
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Uns Dörper
STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf
04561 399400
Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b (ab dem 09.03.2015) , 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341
Fax: 04551 968712, Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)
Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben Sprechzeiten:
Jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr
(Herr Butz – Bauernverband Schleswig-Holstein)
Kreissportverband Segeberg e. V.
Geschäftsstelle
An der Trave 1 a
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 968866
Fax: 04551 968867
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.se-sport.de
Versichertenberaterin/
Versichertenältester
der Deutschen Rentenversicherung
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe
sææ !USKUNFTæZUæ&RAGENæDERæGESETZLICHENæ2ENTENVERSICHERUNGæ
sææ +ONTENKLÜRUNGæ
sææ 2ENTENANTRÜGEBERATUNGæ
Versichertenältester Herr Broecker
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Sprechtag:
jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr
Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
(Tel. 04551 91661)
Versichertenberaterin Frau Scheppach-Kusch
An folgenden Terminen jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird Frau
Scheppach-Kusch Sie hier bei uns im Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg in Rentenfragen
beraten:
Donnerstag, 14. April 2016
oder auch 1 x im Monat donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr in
der Amtsverwaltung Boostedt-Rickling, Außenstelle Rickling. Den
genauen Termin erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer
04328 17931 (Frau Beitat).
Sie können auch direkt zu Frau Scheppach-Kusch Kontakt aufnehmen (Tel. 04192 819319) und einen Termin (auch Hausbesuch)
vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos.
23. März 2016
Ärztlicher Bereitschaftsdienst in
Schleswig-Holstein außerhalb der
Sprechzeiten der Arztpraxen
Telefon 116 117
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist ein Angebot für alle Versicherten und wird von der Kassenärztlichen
Vereinigung organisiert. Sie kümmert sich darum, dass Patienten
in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden. Auch nachts, am
Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, kranke
Menschen zu versorgen.
Die Versorgung findet in Anlaufpraxen statt, die gleichmäßig übers
Land verteilt sind und sich in der Regel in Krankenhäusern befinden.
Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Anlaufpraxis
nicht aufsuchen können, kommt ein Arzt zu ihnen nach Hause.
Koordiniert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Leitstelle
der KVSH in Bad Segeberg. Medizinisch ausgebildetes Personal
hilft den Anrufern weiter und nennt die nächstliegende Anlaufpraxis.
Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter
Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst und
setzt ggf. den Notarzt ein.
Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem
Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen unter der
Rufnummer 112 Hilfe leistet.
Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der
Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit
einheitlichen Rufnummer 116117
(Mo., Di. u. Do., 18 - 8 Uhr; Mi. u. Fr., 13 - 8 Uhr; Sa., So., feiertags ganztags)
Allgemeine Anlaufpraxis der KVSH
AK Segeberger Kliniken GmbH
Krankenhausstraße 2, Bad Segeberg
Mo., Di., Do. v. 19:00 - 21:00 Uhr; Mi. + Fr., 17:00 - 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag, 10:00 - 13:00 Uhr + 17:00 - 21:00 Uhr
DRK-Rettungsleitstellennummer: 04551 19222
Krankentransport und Rettungsdienst im Kreis Segeberg
Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH
Kinderklinik UKSH Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck
Öffnungszeiten:
Mi. u. Fr.
16:00 - 19:00 Uhr
Sa., So. u. feiertags 10:00 - 13:00 Uhr + 16:00 - 19:00 Uhr
Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH in Neumünster
Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Kinderklinik, Friesenstr. 1, 24534 Neumünster
Öffnungszeiten:
Mi. u. Fr.
17:00 - 19:00 Uhr
Sa. So. u. feiertags
09:00 - 12:00 Uhr + 17:00 - 19:00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst:
Der zahnärztliche Notdienst kann unter Telefon 04192 2014367
erfragt werden.
Augenärztlicher- und HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst:
mittwochs und freitags (außer an Feiertagen) 16:00 - 18:00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags
10:00 - 12:00 Uhr
Die diensthabende Praxis erfragen Sie bitte unter der kostenlosen
Rufnummer 116117.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 5
Uns Dörper
Wichtige Rufnummern
Tierklinik Wahlstedt
Wiesenweg 2 - 8, 23812 Wahlstedt
Tel. 04554 2227 o. 2228, Notdienst: 0151 12153739
Frauenberatungsstelle/Notruf
Frauenzimmer, Bad Segeberg
Telefon: 04551 3818
Ev. Bildungswerk Bad Segeberg
Schutzengel - Frühe Hilfen für Familien
Falkenburger Straße 88
23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 993345
wellcome - praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
Falkenburger Str. 88, 23795 Bad Segeberg
04551 993345
[email protected]
Pflegestützpunkt Kreis Segeberg
Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
Die Beratungsstelle unterstützt und berät seit 1981 ältere Bürger
und ihre Angehörigen trägerunabhängig in allen Fragen rund um
Alterskrankheiten, Alterungsvorgänge und Pflege. Zu den Angeboten gehören Telefonberatung, persönliche Beratungen in den
Beratungsstellen im Kreis Segeberg und Hausbesuche. Darüber
hinaus werden in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Ehrenamtliche geschult, es gibt Angehörigengruppen und Betreuungsgruppen für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind.
Offene Sprechstunde:
Donnerstag, 17 - 19 Uhr
Ort: Begegnungs- und Beratungszentrum
Kirchstr. 9
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 955112
Behördenlotsen (BELO‘s)
Diakonisches Werk der Kirchenkreise Plön und Segeberg GmbH
Suchtberatungsstelle der ATS
Gartenstraße 17, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 84358
Sprechzeiten:
Dienstag:
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Polizeistation Bad Segeberg
Dorfstraße 16 - 18, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 8840
FEUERWEHR-NOTRUF 112
POLIZEI NOTRUF 110
Begegnungs- und Beratungszentrum
Kirchstraße 9, 23795 Bad Segeberg
Montag bis Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Tel. 04551 955-102/Fax: 04551 955-309
E-Mail: [email protected]
Sie finden hier:
Anziehungspunkt, Baby- und Kinderbekleidungsshop/ATP - Ambulant betreutes Wohnen/Behördenlotsen/Deutscher Kinderschutzbund Segeberg GmbH/Erziehungs- und Lebensberatung/Flexible
Sozialpädagogische Hilfen/ Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Plön-Segeberg/Frühe Hilfen + wellcome/Gesundheitsforum
Segeberg/Hospizverein/Migrationssozialberatung/Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Mütter- u. Mutter/Vater/KindKuren - Kurberatung- und Vermittlungsstelle/Pflegestützpunkt Kreis
Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
Praxis ohne Grenzen/Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V./TRIO - Treffpunkt im Ort
23. März 2016
Nummer 06/Woche 12/Seite: 6
Uns Dörper
23. März 2016
Gefunden/Zugelaufen
Am 08.03.2016 wurde in Altengörs ein Herrenfahrrad gefunden.
Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land,
Tel. 04551 9908-46.
Bei Tierfunden auch der Tierschutzverein e. V. Segeberg,
Tel. 04551 6551.
Spenden statt wegwerfen Hilfe für Flüchtlinge
Das Amt Trave-Land bittet die Bürger um Sachspenden für Flüchtlinge. In den vergangenen Wochen und Monaten kamen vermehrt
Flüchtlinge aus den Krisengebieten wie z. B. Syrien und Afghanistan nach Schleswig-Holstein.
Sie stellten einen Antrag auf Asyl in Deutschland. Abzusehen ist,
dass nicht alle Anträge genehmigt werden. Bis darüber entschieden
ist, hat Schleswig-Holstein und auch andere Bundesländer diesen
Menschen aber Unterkunft zu gewähren und sie zu versorgen.
Jeder Bezirk im Kreis Segeberg bekommt im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber zugewiesen, um die er sich zu kümmern
hat. Im Amtsbezirk sind es so viele (Prognose 2015: 190 Personen,
Prognose 2016: 297 Personen), dass zurzeit ein großer Mangel
an Unterkünften und Grundausstattung besteht.
Es fehlt es noch an vielen Dingen. „Dringend benötigt werden
Bettwäsche, Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, Geschirr,
Besteck, Gläser, Tassen aber keine Möbel.
Wer sich im Sinne der Flüchtlinge engagieren möchte, kann die
Sachen in Vorabsprache mit Frau Gogga vom Amt Trave-Land
unter der Telefonnummer: 04551 990847, Frau Sternberg 04551990839 oder Frau David 04551 990837 anmelden. Die Spenden
werden im Amt Trave-Land gesammelt und dann in die Asylbewerberunterkünfte gebracht.
Amt Trave-Land
- Die Amtsvorsteherin -
Die Initiative Dorf-(er)leben (Bahrenhof, Bühnsdorf, Wakendorf, Altengörs, Neuengörs) lädt ein zum
Filmnachmittag
in die Werkgemeinschaft Bahrenhof, Dorfstr. 6
am 17. April um 15 Uhr
„Das Ding am Deich“
Preis der deutschen Filmkritik
Bester Dokumentarfilm 2012
Wir dürfen nicht müde werden. Wir müssen schneller sein
als das Unglück
Karsten Hinrichsen, Anwohner und Aktivist aus Brokdorf)
Gedenktage begleiten uns durch das Jahr. Bei manchen haben wir
keine Erinnerung mehr an die Ereignisse. Nicht so bei Tschernobyl
und Fukushima-Ereignisse, weit von uns entfernt und gleichzeitig
so nah. Das AKW Brokdorf in den Elbmarschen repräsentiert
an jedem Tag, zu jeder Stunde, in jeder Sekunde die Gefahr in
unserer Nähe.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 7
Uns Dörper
23. März 2016
Ein Jahr lang beschäftigten sich die Filmemacher/innen vor Ort
mit all den verschiedenen Problemen, Hoffnungen, Meinungen
und Kämpfen, die mit diesem Bau verbunden waren und sind.
Archivmaterial und Zeitzeugengespräche ergänzen sich.
Was ist, wenn sich in Brokdorf ein ernsterer Störfall ereignet?
Was könnten die Folgen sein?
Mit welchen Maßnahmen müssen wir in unseren Dörfern rechnen?
Für diese und ähnliche Fragen ist nach dem Film noch etwas Zeit.
Helga Lenze
Haushaltssatzung der Gemeinde
Bühnsdorf für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
April 2016
03. April
09:00 Uhr
05. April
15:00 Uhr
Aktion Sauberes Dorf der Feuerwehr/Gemeinde, Treffpunkt Gemeindehaus
Kaffee mit Kartenspielen des Seniorenclub, Gemeindehaus
Aktion Saubes Dorf 2016 in Blunk
Auch in der Gemeinde Blunk
wollen wir in diesem Jahr wieder
zum Frühjahr unsere Wegränder säubern. Leider gibt es immer wieder Personen die Ihren
Müll einfach in die Landschaft
wegwerfen. Nun wollen wir wieder mit unseren fleißigen Helfern,
sowie der Feuerwehr Blunk den Unrat aufsammeln.
Am Sonntag, dem 03. April 2016 treffen wir uns um 9:00 Uhr am
Gemeindehaus zum diesjährigen Dorfputz und einigen Verschönerungsarbeiten am/ums Gemeindehaus. Nachdem die Arbeit getan
ist, gibt es wie immer Essen und Trinken im Gemeindehaus und
es kann auch noch geklönt werden.
Einladung an alle Bürger und Helfer des Tages!!!
Ihre/Eure
Wiebke Bock
Gemeinde Blunk
-Bürgermeisterin-
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
419.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 444.400 EUR
einem Jahresüberschuss von
0 EUR
einem Jahresfehlbetrag von
25.000 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
405.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
414.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
0 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
10.700 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 Stellen
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
260 %
2. Gewerbesteuer
310 %
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Bühnsdorf, den 07. März 2016
gez. Marlis Pielburg
Bürgermeisterin
Nummer 06/Woche 12/Seite: 8
Uns Dörper
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1,
Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht
während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 10. März 2016
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteherin
Der Vogelschießerverein Bühnsdorf, Bahrenhof
und Dreggers lädt zum
Osterfeuer in Bahrenhof ein
- siehe Gemeinde Bahrenhof.
Der Vogelschießerverein Bühnsdorf,
Bahrenhof und Dreggers lädt zum
Osterfeuer in Bahrenhof ein
- siehe Gemeinde Bahrenhof.
Achtung: Wasserzähleraustausch
in der Zeit vom 29. März 2016 bis 13. Mai 2016
von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
In der o.a. Zeit wird die Firma Papenburg, Industriestr. 13, 23812
Wahlstedt, Tel. 04554 2064 in der Gemeinde Fahrenkrug den nach
dem Eichgesetz fälligen Hauswasserzählerwechsel durchführen.
Ich bitte, der Fa. Papenburg den freien Zugang zu den Hauswasserzählern zu ermöglichen, um zu verhindern, dass hier Extrastunden
23. März 2016
und Extrakosten anfallen. Weiter ist zu berücksichtigen, falls bei
Ihnen Nebenzähler vorhanden sind, deren Eichzeit auch abgelaufen ist, diese auf eigene Kosten tauschen zu lassen.
Eine Terminabsprache ist mit der Fa. Papenburg evtl. zu vereinbaren.
gez. Rolf-Peter Mohr
Bürgermeister
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung
des Zweckverbands Mittelzentrum
zwischen
1. der Stadt Bad Segeberg,
2. der Stadt Wahlstedt,
3. der Gemeinde Fahrenkrug und
4. der Gemeinde Schackendorf, jeweils vertreten durch den
Bürgermeister
§1
Übertragung weiterer Aufgaben
(1) Die Vertragsparteien sind die Mitglieder des durch öffentlichrechtlichen Vertrag der Vertragsparteien vom 24.01.1974 (Errichtungsvertrag) errichteten Zweckverbands Mittelzentrum (ZVM) mit
Sitz in Bad Segeberg.
(2) Durch diesen Vertrag ändern die Vertragsparteien den Errichtungsvertrag und alle späteren Verträge, mit denen der Errichtungsvertrag geändert wurde, nach Maßgabe der folgenden Klauseln
gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
(GkZ). Soweit die nachstehend vereinbarten Änderungen des Errichtungsvertrages Aufgaben betreffen, die dem Zweckverband
bereits durch den Errichtungsvertrag oder durch nachfolgende
Änderungsverträge wirksam übertragen wurden, dient dieser Vertrag der Klarstellung. Bestehende finanzielle Regelungen, für das
Industriegebiet Holsteinstraße, werden demzufolge von diesem
Vertrag nicht berührt. Im Übrigen werden die betreffenden Aufgaben dem Zweckverband durch diesen Vertrag erstmals übertragen.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren die Übertragung der nachfolgend beschriebenen Aufgaben auf den ZVM:
1. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband die Aufgabe, eine Gesamtkonzeption der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung für das Verbandsgebiet zu entwickeln.
2. Die Erfordernisse der Besiedlung, der gewerblichen und industriellen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft, des Verkehrs, der
Land- und Forstwirtschaft, der Energie- und Wasserver- und
-entsorgung, der Müllbeseitigung, der Landschafts- und Heimatpflege und des Schutzes der Natur sind zu beachten.
3. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächen-nutzungsplan)
für das gesamte Verbandsgebiet.
4. Die Stadt Wahlstedt und die Gemeinde Fahrenkrug übertragen
dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) gemäß Erster Teil Dritter Abschnitt
des Baugesetzbuches hinsichtlich des Teils ihres jeweiligen
Gemeindegebietes, der das Industriegebiet Holsteinstraße
beinhaltet. Die genaue Lage des Gebietes, für das die verbindliche Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird,
ergibt sich aus der Karte, die als
Anlage 1
Bestandteil dieses Vertrages ist.
5. Die Stadt Bad Segeberg und die Gemeinde Schackendorf
übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen
Bauleitplanung für den Teil ihres jeweiligen Gemeindegebietes,
der das gemeinsame Gewerbegebiet an der Bundesautobahn
21 beinhaltet. Die genaue Lage des Gebietes, für das die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung auf den Zweckverband
übertragen wird, ergibt sich aus der Karte, die als
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Uns Dörper
Anlage 2
Bestandteil dieses Vertrages ist.
6. Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Mittelzentrum
werden eine einvernehmliche und interessengerechte Regelung zur Aufteilung der Kosten und des Gewerbesteueraufkommens für das Gewerbegebiet an der Bundesautobahn 21
(sogenannte Dreiecksfläche, siehe Anlage 2) und für künftige
gemeinsame Gewerbegebiete durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren.
7. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband ferner
die Aufgabe der Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch für das gesamte
Verbandsgebiet.
8. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von befestigten
oder bebauten Flächen sowie die Schmutzwasserbeseitigung
(Abwasserbeseitigung) für das gesamte Verbandsgebiet. Die
Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen ist hiervon nicht umfasst.
9. Der Zweckverband erhält die Aufgabe, diejenigen Gebiete
zu erwerben, zu erschließen im Sinne des BauGB und durch
Veräußerung der Grundstücke zu vermarkten, für die dem
Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung
übertragen wurde. Dabei kann der Zweckverband sich Dritter
bedienen und Erschließungsverträge und sonstige städtebauliche Verträge mit Dritten abschließen.
10. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband schließlich die Aufgabe, die Maßnahmen der Vertragsparteien mit
überörtlichem Charakter, wie z. B. des Verkehrs, der Kultur,
Fragen der Schulen, der Sportstätten, des Gewerbes und der
Industrie, der Ver- und Entsorgung, zu koordinieren. Insoweit
werden die Vertragsparteien den Zweckverband bei der Willensbildung über solche Maßnahmen beteiligen.
(4) Die von den Vertragsparteien in die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes entsandten Vertreter sollen nach Maßgabe
der Änderungen des Errichtungsvertrages die Verbandssatzung
durch Beschluss der Verbandsversammlung ändern.
(5) Die Veränderungen des Aufgabenbestandes des Zweckverbands machen auch Änderungen hinsichtlich der Wahrnehmung
der Verwaltungs- und Kassengeschäfte erforderlich. Hierzu treffen
die Vertragsparteien die Regelungen, die sich aus dem anliegenden
Entwurf der Neufassung der Satzung (Anlage 3) ergeben.
23. März 2016
§2
Inkrafttreten, Bekanntmachung
(1) Die Gemeindevertretungen der Vertragsparteien haben dem
Abschluss dieses Vertrages zugestimmt. Der Vertrag tritt mit seiner
Unterzeichnung in Kraft.
(2) Der Vertrag ist von jeder der Vertragsparteien örtlich bekannt zu
machen. Die Einzelheiten der örtlichen Bekanntmachung richten sich
nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Vertragsparteien.
§3
Zustimmung zur Änderung der Verbandssatzung
Die Vertragsparteien stimmen durch diesen Vertrag zugleich gemäß § 17 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 16 GkZ der
Änderung der Verbandssatzung nach Maßgabe des Entwurfs,
der als
Anlage 3
Bestandteil dieses Vertrages ist, zu.
§4
Salvatorische Klausel, Kündigung
(1) Sofern einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein
sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Klauseln durch
solche zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten möglichst
nahe kommen.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Rechte
der Vertragsparteien nach § 127 LVwG bleiben unberührt.
Bad Segeberg, den 25.02.2016
Nummer 06/Woche 12/Seite: 10
Uns Dörper
Entwurf
Verbandssatzung des
Zweckverbandes Mittelzentrum
Bad Segeberg-Wahlstedt
Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für SchleswigHolstein wird nach Beschluss der Verbandsverammlung vom … und
mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende
Verbandssatzung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad SegebergWahlstedt erlassen:
§1
Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel
(1) Die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie die Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf bilden einen Zweckverband im Sinne des
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Der Zweckverband führt
den Namen „Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt“.
Er hat seinen Sitz in Bad Segeberg.
(2) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
ohne Gebietshoheit. Er darf Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte
beschäftigen.
(3) Der Zweckverband führt das Landessiegel mit der Inschrift „Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt“.
§2
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder.
§3
Aufgaben
(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine Gesamtkonzeption der
städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung für das Verbandsgebiet zu entwickeln. Dabei sind die Ziele der Landes- und Regionalplanung zu berücksichtigen.
(2) Die Erfordernisse der Besiedlung, der gewerblichen und industriellen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft, des Verkehrs, der Land- und
Forstwirtschaft, der Energie- und Wasserver- und -entsorgung, der
Müllbeseitigung, der Landschafts- und Heimatpflege und des Schutzes
der Natur sind zu beachten.
23. März 2016
(3) Der Zweckverband hat die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) für das gesamte Verbandsgebiet.
(4) Die Stadt Wahlstedt und die Gemeinde Fahrenkrug übertragen
dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungspläne) gemäß Erster Teil Dritter Abschnitt des Baugesetzbuches hinsichtlich des Teils ihres jeweiligen Gemeindegebietes, der
das Industriegebiet Holsteinstraße beinhaltet. Die genaue Lage des
Gebietes, für das die verbindliche Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird, ergibt sich aus der Karte, die als
Anlage 1
Bestandteil dieser Satzung ist.
(5) Die Stadt Bad Segeberg und die Gemeinde Schackendorf übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung
für den Teil ihres jeweiligen Gemeindegebietes, der das gemeinsame
Gewerbegebiet an der Bundesautobahn 21 beinhaltet. Die genaue
Lage des Gebietes, für das die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird, ergibt sich aus der
Karte, die als
Anlage 2
Bestandteil dieser Satzung ist.
(6) Der Zweckverband hat ferner die Aufgabe der Vorbereitung und
Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch für das gesamte Verbandsgebiet.
(7) Der Zweckverband hat die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von befestigten oder bebauten Flächen sowie die Schmutzwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigung) für das gesamte Verbandsgebiet. Die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen
Straßen ist hiervon nicht umfasst.
(8) Der Zweckverband hat die Aufgabe, sämtliche Gebiete zu erwerben, nach den Bestimmungen des BauGB zu erschließen und zu
vermarkten, für die dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen
Bauleitplanung übertragen wurde. Dabei kann der Zweckverband
sich Dritter bedienen und nach dem BauGB sonstige städtebauliche
Verträge mit Dritten abschließen.
(9) Schließlich hat der Zweckverband die Aufgabe, die Maßnahmen der
Vertragsparteien mit überörtlichem Charakter, wie z. B. des Verkehrs,
der Kultur, Fragen der Schulen, der Sportstätten, des Gewerbes und
der Industrie, der Ver- und Entsorgung, zu koordinieren. Insoweit
werden die Vertragsparteien den Zweckverband bei der Willensbildung
über solche Maßnahmen beteiligen.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 11
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§4
Organe
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und
die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher.
§5
Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall.
(2) Die Verbandsmitglieder entsenden jeweils 5 weitere Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung.
(3) Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine
persönliche Stellvertreterin oder einen persönlichen Stellvertreter.
(4) Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversammlung entsandten Vertreterinnen und Vertreter haben jeweils eine
Stimme.
(5) Die Verbandsversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung unter
Leitung des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte eine Vorsitzende
oder einen Vorsitzenden und zwei Stellvertretende. Die oder der
Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher, entsprechendes gilt für die
Stellvertretenden. Für sie oder ihn und seine oder ihre Stellvertretenden gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entsprechend.
§6
Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder
(1) Die Verbandsmitglieder fördern nach ihren Kräften die Arbeit
des Verbandes und tragen, auch soweit unmittelbar Rechtspflichten
nicht begründet sind, zur Erfüllung der Verbandsaufgaben bei.
(2) Die Verbandsmitglieder wirken durch ihre Vertreterinnen oder
Vertreter in der Verbandsversammlung an den vom Verband zu
treffenden Entscheidungen mit. Die Verbandsmitglieder haben
das Recht darüber hinaus an den Verband mit Anträgen heranzutreten, über die die Verbandsversammlung in angemessener
Frist zu entscheiden hat.
(3) In Angelegenheiten, die Aufgaben des Verbandes berühren,
sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband auf dessen
Verlangen mündliche oder schriftliche Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über
Tatsachen, die für die Aufgaben des Verbandes von Belang sein
könnten, unterrichten die Verbandsmitglieder den Verband.
§7
Einberufung der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist von der Verbandsvorsteherin oder
dem Verbandsvorsteher einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr. Sie muss
unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder
der Verbandsversammlung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
§8
Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher
(1) Der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
(2) Sie oder er entscheidet ferner über
1. Stundungen,
2. den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von
12.500,00 € nicht überschritten wird,
3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte
sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleichkommen,
soweit ein Betrag von 75.000,00 € nicht überschritten wird.
4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert
des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 75.000,00 €
nicht übersteigt,
5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der jährliche
Mietzins 12.500,00 € nicht übersteigt,
23. März 2016
6. die Veräußerung und Belastung von Zweckverbandsvermögen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die
Belastung einen Wert von 75.000,00 € nicht übersteigt,
7. die unentgeltliche Veräußerung von Zweckverbandsvermögen,
Forderungen u. a. Rechte bis zu einem Wert von 12.500,00 €,
8. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften
bis zu einem Wert von 125.000,00 €,
9. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden, soweit der jährliche Mietzins 12.500,00 € nicht übersteigt.
10. die Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL und VOF einschließlich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
§9
Ständige Ausschüsse
(1) Es wird ein Haupt- und Planungsausschuss als ständiger Ausschuss nach 12 Abs. 4 - 7 GkZ in Verbindung mit § 45 GO gebildet.
Die Verbandversammlung wählt aus ihrer Mitte
1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Haupt- und Planungsausschusses
und
2. 7 weitere Mitglieder.
Jede Mitgliedsgemeinde soll mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern im Haupt- und Planungsausschuss vertreten sein. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher ist Mitglied des
Haupt- und Planungsausschusses ohne Stimmrecht.
(2) Der Haupt- und Planungsausschuss entscheidet über:
1. Den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes und die
Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen ab einem Betrag
von 12.500,00 € bis zu einem Betrag von 25.000,00 €.
2. Die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte
sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleich kommen,
ab einem Betrag von 75.000,00 € bis zu einem Betrag von
150.000,00 €.
3. Den Erwerb von Vermögensgegenständen ab einem Betrag
von 75.000,00 € bis zu einem Betrag von 150.000,00 €.
4. Den Abschluss von Leasingverträgen ab einem Mietzins
von jährlich 12.500,00 € bis zu einem Mietzins von jährlich
25.000,00 €.
5. Die Veräußerung und Belastung von Zweckverbandsvermögen ab einem Wert von 75.000,00 € bis zu einem Wert von
150.000,00 €.
6. Die unentgeltliche Veräußerung von Zweckverbandsvermögen,
Forderungen u. a. Rechte ab einem Wert von 12.500,00 € bis
zu einem Wert von 25.000,00 €.
7. Die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften ab
einem Wert von 125.000,00 € bis zu einem Wert von 250.000,00
€.
8. Die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden ab einem Mietzins von jährlich 12.500,00 € bis zu einem
Mietzins von jährlich 25.000,00 €.
9. Die Vorbereitung der Beratungen und Beschlüsse der Verbandsversammlung, insbesondere hinsichtlich von Beratungsund Beschlussgegenständen, die die in die Zuständigkeit des
Zweckverbandes fallende Bauleitplanung betreffen.
10. Die Prüfung des Jahresabschluss und den Lagebericht mit
allen Unterlagen gemäß § 14 Abs. 1 GkZ in Verbindung mit
§ 95n GO.
(3) Stellvertretung:
Die Verbandsversammlung wählt für jedes Ausschussmitglied
eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Stellvertretenden
vertreten die Ausschussmitglieder im Verhinderungsfalle.
(4) Dem Ausschuss wird die Entscheidung über die Befangenheit
ihrer Mitglieder und der nach § 12 Abs. 7 GkZ in Verbindung mit
§ 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
(5) Dem Haupt- und Planungsausschuss wird die Befugnis als
oberste Dienstbehörde der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers nach § 5 Abs. 6 GkZ in Verbindung mit § 27 Abs.
4 GO übertragen. Er hat keine Disziplinarbefugnis.
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§ 10
Ehrenamtliche Tätigkeit
(1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und der Ausschüsse
sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften
für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit
nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes
bestimmt.
(2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der oder
dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet
und in ihre Tätigkeit eingeführt.
(3) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen
Ehrenämtern (EntschVO) vom 19.03.2008 (GVOBI. 2008, 150), in
der jeweils gültigen Fassung, für die Teilnahme an Sitzungen der
Verbandsversammlung und der Ausschüsse und für ihre sonstigen
Tätigkeiten für den Zweckverband ein Sitzungsgeld in Höhe von
25,00 €.
(4) Die Stellvertretenden der Mitglieder der Verbandsversammlung
erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse
im Vertretungsfall ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 €.
(5) Die ehrenamtliche Verbandsvorsteherin oder der ehrenamtliche
Verbandsvorsteher erhält eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 242,00 Euro. Ist die Verbandsvorsteherin
oder der Verbandsvorsteher zugleich Mitglied der Verbandsversammlung oder Stellvertretender eines Mitglieds der Verbandsversammlung, so erhält er oder sie die Aufwandsentschädigung
nach diesem Absatz neben dem Sitzungsgeld nach Abs. 3 oder 4.
(6) Die 1. Stellvertretende oder der 1. Stellvertretende der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers erhält eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 24,00 Euro. Abs.
5 Satz 2 gilt entsprechend.
(7) Die 2. Stellvertretende oder der 2. Stellvertretende der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorsteher erhält eine anlassbezogene
Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung in Höhe von
6,00 Euro täglich. Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.
(8) Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 15,50 Euro. Abs. 5
Satz 2 gilt entsprechend.
(9) Der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger
Arbeit wird auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert ersetzt. Ferner wird der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erstattet, soweit
dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den
Sozialversicherungsträger abgeführt wird.
(10) Selbständige erhalten auf Antrag gesondert für den durch die
Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit
entstandenen Verdienstausfall eine Verdienstausfallentschädigung,
deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft
gemachten Verdienstausfalles nach billigem Ermessen festgesetzt
wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung beträgt
je Stunde 25,00 € und je Tag 200,00 €.
(11) Personen, die einen Haushalt mit mind. 2 Personen führen
und nicht oder weniger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig
sind, erhalten gesondert für die durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit
vom Haushalt auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit
eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt
12,50 €. Statt einer Entschädigung nach Stundensätzen werden auf
Antrag die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im
Haushalt ersetzt.
(12) Leistungen nach den Abs. 9 - 11 werden nur gewährt, soweit
die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit in den Fällen der Abs. 9 und 10 während der regelmäßigen
Arbeitszeit und in den Fällen des Abs. 11 während der regelmäßigen
Hausarbeitszeit erforderlich ist. Die regelmäßige Arbeitszeit und die
regelmäßige Hausarbeitszeit sind individuell zu ermitteln.
(13) Die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung
des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit erforderlichen
entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch
23. März 2016
nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger
werden auf Antrag gesondert erstattet. Dies gilt nicht für Zeiträume,
für die Entschädigungen nach Abs. 12 gewährt wird.
(14) Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen
Bürgerinnen und Bürgern werden die Fahrkosten innerhalb des
Verbandsgebietes nicht erstattet.
(15) Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger erhalten bei Dienstreisen außerhalb des Verbandsgebietes Reisekostenvergütung
nach den für die Beamtinnen und Beamten geltenden Grundsätzen.
§ 11
Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Zweckverband ist für die Zahlung von Entschädigungen und
um Gratulationen auszusprechen berechtigt, Namen, Anschrift,
Funktion, Kontoverbindung, Tätigkeitsdauer und Geburtsdatum
der Mitglieder der Verbandsversammlung sowie der sonstigen Ausschussmitglieder bei dem Betroffenen gemäß § 13 und 26 BDSG
zu erheben und in einer Überweisungs- sowie einer Mitgliederdatei
zu speichern.
§ 12
Verbandsverwaltung
(1) Das für die Gemeinden und Städte geltende Beamten-, Arbeitsund Tarifrecht findet auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Zweckverbandes entsprechend Anwendung.
(2) Die Mitgliedsgemeinden stellen durch geeignete personelle,
soziale und organisatorische Maßnahmen sicher, dass der Zweckverband die ihm übertragenen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen
kann. Insbesondere stellen die dem Zweckverband angehörenden
Städte sicher, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bereichen,
die dem Verband übertragen werden, ihre Arbeits- bzw. Dienstleistung für den Zweckverband erbringen. Die Städte sind dafür
verantwortlich, dass Weisungen der Verbandsvorsteherin bzw.
des Verbandsvorstehers, deren Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich liegt, ausgeführt werden. Die Kosten der jeweiligen
Arbeitsplätze (Absätze 3 und 4) hat der Verband zu erstatten. Als
Kosten eines Arbeitsplatzes in diesem Sinne gelten die Kosten eines
Arbeitsplatzes nach der jeweils geltenden Materialie der KGSt mit
den 2 Elementen Personalkosten und Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes. Die Personalkosten werden jährlich im Rahmen der
Haushaltsplanung ermittelt und angepasst.
(3) Die Stadt Bad Segeberg führt für den Zweckverband die Verwaltungsgeschäfte und die Aufgaben der Finanzbuchhaltung. Hierzu
gehören auch die Koordination der Verbandstätigkeiten und die
Gremienbetreuung.
Hiervon abweichend nimmt der Zweckverband für die nachstehend
genannten Aufgaben und Tätigkeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten Mitgliedsstädte in Anspruch:
a) Abwasserbeseitigung (§ 3 Abs. 7)
Bad Segeberg
b) Aufstellung und Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans
(§ 3 Abs. 3)
Bad Segeberg
c) Änderungen des FlächennutzungsBad Segeberg
planes in den Gebieten der Stadt
Bad Segeberg, der Gemeinde Fahrenkrug
und der Gemeinde Schackendorf
(§ 3 Abs. 3)
d) Änderungen des FlächennutzungsWahlstedt
planes im Gebiet der Stadt Wahlstedt
(§ 3 Abs. 3)
e) Erwerb, Erschließung und Vermarktung
Bad Segeberg
sowie verbindliche Bauleitplanung für
das gemeinsame Gewerbegebiet an
der Bundesautobahn 21
(§ 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 8)
f) Erwerb, Erschließung und Vermarktung
Wahlstedt
sowie verbindliche Bauleitplanung für
das Industriegebiet „Holsteinstraße“
(§ 3 Abs. 4 und § 3 Abs. 8)
9) Entwicklungsmaßnahmen nach dem
Bad Segeberg
BauGB (§ 3 Abs. 6)
h) Wirtschaftsentwicklung im VerbandsBad Segeberg
gebiet (§ 3 (9) VS) Bad Segeberg
Nummer 06/Woche 12/Seite: 13
Uns Dörper
§ 13
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes
gelten die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.
§ 14
Deckung des Finanzbedarfs und Verteilung der Folgekosten
(1) Der Zweckverband erhebt zur Deckung seiner allgemeinen
Verwaltungskosten (persönliche und sächliche Verwaltungskosten) von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen
Einnahmen nicht ausreichen. Die Verbandsmitglieder haben die
Umlage nach folgenden Vomhundertsätzen aufzubringen:
a) Bad Segeberg
59 vom Hundert
b) Wahlstedt
37 vom Hundert
c) Fahrenkrug
3 vom Hundert
d) Schackendorf
1 vom Hundert
Die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt übernehmen die Hälfte
der allgemeinen Verwaltungskosten für die Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf entsprechend der Regelung zu § 3 Abs.
1 Ziffer 3a des Vertrages über die Aufhebung des Vertrages über
die Vereinigung der Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie
der Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf, Kreis Segeberg.
(2) Für die sonstigen Ausgaben, die innerhalb des Haushalts des
Zweckverbandes abgewickelt werden, erhebt der Zweckverband
eine Umlage. Sie wird von der Verbandsversammlung im Rahmen
der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzt. Soweit die Ausgaben
nicht durch Finanzierungshilfen Dritter gedeckt sind, werden sie
nach dem Verhältnis des Nutzens der Verbandsmitglieder verteilt.
Für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen haben die Städte
Bad Segeberg und Wahlstedt sowie die Gemeinden Fahrenkrug
und Schackendorf die Umlage nach folgenden Vomhundertsätzen
aufzubringen:
a) Entwicklungsmaßnahme nach dem BauGB:
Entwicklungsbereich „Industriegebiet
Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt“
48:49:2:1
b) Erwerb und Erschließung des Industriegebietes
Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt
48:49:2:1
(3) Für künftige Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB, dem
Erwerb und für Erschließungen werden die Mitgliedsgemeinden
eine einvernehmliche und interessengerechte Regelung zur Aufteilung der Kosten durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren.
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§ 18
Aufnahme neuer Verbandsmitglieder
Zur Aufnahme eines neuen Verbandsmitgliedes bedarf es neben
der Satzungsänderung nach § 17 eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zweckverband und dem aufzunehmenden
Mitglied.
§ 19
Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
und Aufhebung des Zweckverbandes
(1) Jedes Verbandsmitglied kann den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Mitgliedschaft im Zweckverband unter den Voraussetzungen des § 127 LVwG mit einer Frist von 12 Monaten zum
Jahresende kündigen. Mit dem Ausscheiden des Verbandsmitglieds gehen alle Rechte und Pflichten des Verbandsmitglieds im
Zweckverband unter; Vermögensvor- und -nachteile sind durch
eine Vereinbarung nach § 6 GkZ auszugleichen.
(2) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen
für den Zusammenschluss entfallen sind. Die Verbandsmitglieder
vereinbaren die Auflösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
(4) Wird der Zweckverband aufgelöst, so vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die Vereinbarung
hat zu berücksichtigen, in welchem Umfange die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes
beigetragen haben.
§ 20
Rechtsstellung des Personals bei der Auflösung
des Zweckverbandes
Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse der Beamtinnen, Beamten und Beschäftigte des Zweckverbandes erfolgt
bei einer Auflösung oder einer Änderung der Aufgaben nach einer
Vereinbarung zwischen den Verbandsmitgliedern. Die Vereinbarung soll vorsehen, dass die Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten von den Verbandsmitgliedern oder ihren Rechtsnachfolgern
anteilmäßig unter Wahrung ihres Besitzstandes übernommen werden. Die Vereinbarung ist Bestandteil des öffentlich-rechtlichen
Vertrages über die Auflösung des Zweckverbandes.
§ 15
Verträge mit Mitgliedern der Verbandsversammlung
Verträge des Zweckverbandes mit Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung und juristischen Personen, an denen Mitglieder der
Verbandsversammlung beteiligt sind, sind ohne Genehmigung
der Verbandsversammlung rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,- €, bei wiederkehrenden
Leistungen von monatlich 1.000,- € halten. Ist dem Abschluss eines
Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag
nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
oder Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen oder der
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen erteilt worden, so ist
der Vertrag ohne Genehmigung der Verbandsversammlung rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,€, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 1.000,- €, hält.
§ 21
Veröffentlichungen
(1) Satzungen des Zweckverbandes werden über die Internetdarstellung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt (www.zvm-badsegeberg-wahlstedt.de) unter Angabe des
jeweils aktuellen Pfades bekannt gemacht, soweit nicht gesetzlich
etwas anderes bestimmt ist. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit
Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.
(2) Auf die Bereitstellung im Internet ist in der Segeberger Zeitung
und in der Lokalausgabe „Segeberger Nachrichten“ der Lübecker
Nachrichten hinzuweisen.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
und Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die
Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf
dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu
vermerken.
(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist.
§ 16
Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 50.000,- €,
bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 2.500,- €, nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Formvorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 GkZ entsprechen.
§ 22
Inkrafttreten
Die Verbandssatzung tritt mit dem XX.XX.XXXX in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.06.2003, zuletzt geändert durch
Satzung am 12.12.2014, außer Kraft.
Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung des
Landrates des Kreises Segeberg vom XX.XX.XXXX erteilt.
§ 17
Änderungen der Verbandssatzung
Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1, der §§ 3 und 14 dieser Satzung
bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ der Zustimmung
sämtlicher Verbandsmitglieder.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Bad Segeberg, XX.XX.XXXX
Verbandsvorsteher
L.S.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 14
Uns Dörper
23. März 2016
März/April 2016
23. März
26. März
29. März
18:00 Uhr
30. März
31. März
18:00 Uhr
19:00 21:30 Uhr
15:00 Uhr
20:00 Uhr
18:00 Uhr
19:00 Uhr
20:00 Uhr
05. April
06. April
06. April
07. April
08. April
09:30 Uhr
Singkreis - Probe
Osterfeuer
Kulturverein Wandergruppe, Treffpunkt
Bürgerhaus
Singkreis - Probe
Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus
Seniorenkaffee im Bürgerhaus
CDU-Klönschnack in der Sporthalle
Singkreis - Probe im Bürgerhaus
Kulturverein Klönschnack in der Sporthalle
Feuerwehrdienst, Feuerwehrhaus
März 2016
24. März
ab 18:00 Uhr Osterfeuer beim Feuerwehrgerätehaus
Dorfputz Geschendorf
Es ist Zeit für den Frühjahrsputz, deshalb treffen wir uns am:
08. April 2016, um 16:30 Uhr
am Feuerwehrgerätehaus
Folgende Arbeiten fallen an:
Müll sammeln: 2 Trecker: Dirk Wacker, Michael Studt
sæ 7ASSERWERKæ&U”WEG
sæ !U”ENANLAGEæ,INDENHOF
sææ 3PIELPLATZ
Im Anschluss laden wir auf einen kleinen Imbiss am Feuerwehrgerätehaus ein.
Gemeindevertretung Geschendorf
DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V.
Mitgliederversammlung
am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr,
im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde
- Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden -
Kooperation mit der Gemeinde
Ahrensbök im Pass- und Ausweiswesen
mit gleichzeitiger Schließung der
Außenstelle Glasau zum 01. April 2016
Bereits im Fusionsvertrag aus dem Jahr 2005 ist festgelegt worden, dass der Fortbestand der Außenstelle in regelmäßigen
Abständen überprüft werden soll. Anfangs konnten diverse Angelegenheiten, wie z. B. die Entgegennahme von Pass- und
Ausweisanträgen, einwohnermelderechtliche An- und Abmeldungen, Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen problemlos in der Außenstelle erledigt werden. Im Laufe
der Zeit schrumpfte das Aufgabenfeld aus vielfältigen Gründen
immer weiter zusammen. Im Passund Ausweisbereich sind die
Sicherheitsanforderungen ständig gewachsen, z. B. wurde der
digitale Fingerabdruck eingeführt, durch den eine Antragsaufnahme in der Außenstelle nicht mehr möglich ist. Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht mehr möglich, da
die neue Anschrift im Personalausweis registriert wird, was in
der Außenstelle technisch nicht umgesetzt werden konnte. Ein
sinnvoller Betrieb zum Wohle des Bürgers ist seit einiger Zeit
nicht mehr möglich, so dass die Außenstelle im Sarauer Bürgerbüro zum 01. April 2016 eingestellt wird. Hierfür bitten wir um
Ihr Verständnis.
Um den Glasauer Bürgern im Pass- und Ausweisbereich eine Alternative zur Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg bieten zu können, wurden mit der Gemeinde Ahrensbök
erfolgreiche Verhandlungen geführt. Anträge auf Ausstellung
eines Personalausweises oder eines Reisepasses können von
Glasauer Bürgern auch im Rathaus der Gemeinde Ahrensbök,
Poststr. 1, 23623 Ahrensbök (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr)
gestellt werden. Auch die Abholung der Dokumente kann dort
erfolgen. Selbstverständlich kann auch der Komplettservice des
Amtes Trave-Land hierfür in Anspruch genommen werden.
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteherin
Gemeinde Glasau
Der Bürgermeister
März 2016
24. März
6. April
17:30 Uhr
15:00 Uhr
08. April
12. April
12. April
20:00 Uhr
15:00 Uhr
Gottesdienst m. anschl. Abendbrot, Kirche
Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte
Schule
JHV Wählergemeinschaft, TSV Casino
Mobiles Häckseln von Haus zu Haus
Seniorennachmittag der Kirche im Gemeindezentrum
GLASAU-KREATIV:
Die Anmeldung ist online unter www.glasau-kreativ.de unkompliziert möglich oder auch die Abgabe einer Anmeldung im Internetcafé, Alte Schule, montags von 17:00 - 18:00 Uhr (auch Briefkasten).
Nummer 06/Woche 12/Seite: 15
Uns Dörper
23. März 2016
März/April 2016
24. März
29. März
Osterfeuer
Spielenachmittag Senioren
Seniorenclub der Gemeinde Groß Rönnau
Der Seniorenclub Groß Rönnau macht dieses Jahr eine 6-tägige
Bus-Reise (vom 10. - 16. Juni 2016) mit der Firma Mit-Reisen nach
Pilsen in Tschechien.
Übernachtet wird im Parkhotel Pilsen, welches im Jahr 2004 eröffnet wurde.
Helfertreffen für
Flüchtlingsengagement
Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für
Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem
großen Helfertreffen
am 31.03.2016 um 20:00 Uhr
in das Haus der Gemeinde,
Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein.
Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden
nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht,
die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren
können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen.
Programm:
1. Tag
Anreise und Begrüßung sowie Abendessen im Hotel
2. Tag
Stadtführung Pilsen, Brauereibesichtigung mit Mittagessen, Besuch der historischen Keller, Freizeit
3. Tag
Stadtrundgang in Karlsbad mit Sehenswürdigkeiten,
Besuch des Becherovska-Museums, Kostprobe in der
Likörfabrik Moser Museum mit Glasfabrik. Fahrt in die
Städte Elbogen und Marienbad, Führung durch Reisebegleitung zu den Sehenswürdigkeiten, Abendessen
mit Musik und Volklore im Hotel.
4. Tag
Ausflug nach Prag incl. einer Moldauschifffahrt
5. Tag
Fahrt nach Taus und Klattau, Fahrt nach Pomuk mit
Besichtigung des Ortes und der Wallfahrtskirche.
Abendessen in Svejk im Hotel „Zum grünen Baum“
mit Musik und Tanz sowie dem braven Soldat Svejk
mit Akkordeionbegleitung!
6. Tag
Heimreise
Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 500,00 Euro (abhängig
von der Teilnehmerzahl 30 - 40 Personen). Einzelzimmerzuschlag
55,00 Euro.
Wir haben noch Plätze frei!!! Wer Lust hat mitzufahren, meldet
sich bitte bei
Frau Astrid Schwettscher
Herrn Reiner Schwantes
Die Bürgermeister
Tel. 04551 81448 oder
Tel. 04551 9424715
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land
Verlag + Satz:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck:
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Druckhaus WITTICH
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil:
Erscheinungsweise:
Auflage:
Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Jan Gohlke
14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte im Amtsbereich verteilt
8670 Exemplare
Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:
Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
VERLAG + DRUCK LINUS
WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie
übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch
Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 16
Uns Dörper
02. April
08. April
23. März 2016
Sebarger Speeldeel am Klüthseehof
Bingo des Sozialvereins für Hilfesuchende
Der Rönnauer Singkreis probt jeden Montag
ab 19:15 Uhr. Der Chor sucht noch Sänger!
Die Klein Gladebrügger
Bühnenhüpper spielen wieder
In der plattdeutschen Komödie „Käte maakt Sluss“ von Regine
Wroblewski will sich Käte von ihrem Ehemann Willi Prieske nach
der Feier ihrer Goldenen Hochzeit trennen.
Nicht nur Willi steht fassungslos vor den Trümmern seiner Ehe,
auch seine Tochter Katrin, sein zukünftiger Schwiegersohn Frank
und seine herrschsüchtige Tante Mechthild sind über diesen Entschluss entsetzt. Nur Busenfreundin Uschi bestärkt Käte in ihren
Scheidungsentschluss. Schnell entwickelt sich ein Rosenkrieg,
der es in sich hat. In dieser vertrackten Situation zeigt es sich, wie
gut sich die Eheleute nach 50 gemeinsamen Jahren kennen und
wie wenig sie doch voneinander wissen.
Gespielt wird im Feuerwehrhaus Klein Gladebrügge, Ohlenburger
Redder am 1., 2., 3. und am 8. und 9. April jeweils um 20:00 Uhr,
sowie am 10. April um 15:00 Uhr.
Eintrittskarten gibt es ab sofort bei Marga Röhr, Klein Gladebrügge,
Tel.: 04551 7677 zum Preis von 7,- Euro.
Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Krems II
am Mittwoch, dem 30.03.2016 um 19:30 Uhr
Ort: 23827 Krems II, Feuerwehrhaus
Tagesordnung:
März/April 2016
25. März
26. März
27. März
Gottesdienst mit Abendmahl in der Wassermühle
CDU - Osterfeuer
Ostergottesdienst in der Mühle
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2015
3 Einwohnerfragezeit I
4 Berichte aus den Ausschüssen und Bestätigung der Beschlussempfehlungen
5 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Abrissarbeiten
mehrerer Gebäude am Feuerwehrhaus
Nummer 06/Woche 12/Seite: 17
6
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8
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10
Uns Dörper
Beratung zur Breitbandversorgung
Bericht des Bürgermeisters
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
Einwohnerfragezeit II
Verschiedenes
23. März 2016
Vogelschießenverein
Krems II e. V.
(voraussichtlich nichtöffentlich)
11 Grundstücksangelegenheiten
Unsere Jahreshauptversammlung fand
Der Bürgermeister
gez. Hans-Heinrich Jaacks
Runde statt - vielen Dank an die Erschienenen!
in diesem Jahr am 02.03.16 in geselliger
Wie üblich berichtete der Vorstand als erstes über das vergangene
Geschäftsjahr, worauf die Vorstandswahlen folgten.
Aus persönlichen Gründen tritt Sabine Wiechmann vom Amt der
1. Vorsitzenden zurück. Ihre Nachfolge tritt Nicole Sorgenfrei an, Juliane Knees wird ab sofort das Amt der Schriftführerin übernehmen.
April 2016
03.04.
04.04.
05.04.
18.04.
10:00 Uhr
19:00 Uhr
20:00 Uhr
19:00 Uhr
Ebenfalls scheidet Petra Tutas turnusmäßig als Kassenprüferin
Frühschoppen im Feuerwehrhaus
Singkreis im Feuerwehrhaus
Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
Singkreis im Feuerwehrhaus
Alle weiteren Termine
im Internet unter www.krems2.info
aus, neben Jenny Ross wird Nina Hopp für dieses Geschäftsjahr
die Kassenprüfung übernehmen.
Ein ganz besonderer Dank gebührt an dieser Stelle Sabine Wiechmann, die jetzt das 7. Jahr als 1. Vorsitzende für unseren Vogelschießenverein tätig gewesen ist. Aus der Not heraus hat sie sich
damals für dieses Amt zur Verfügung gestellt, um die traditionellen
Kinderveranstaltungen der Gemeinde nicht aussterben zu lassen.
Mobiles Häckseln von
Haus zu Haus durch den WZV
Ebenfalls bedanken möchten wir uns bei Petra Tutas, für Ihren
Der Wege-Zweckverband wird am
Freitag, den 08. April 2016 wieder
eine mobile Häckselaktion in unserer Gemeinde durchführen.
Wer sein Strauchgut häckseln lassen möchte, wird gebeten, sich
bis zum 05. April 2016 beim Bürgermeister zu melden. Privat:
04559 444 oder Betrieb 04559 187800
Die Höchstmenge beträgt wie bisher 3 cbm pro Grundstück. Es
muss morgens vor dem Grundstück bereit liegen.
Ich bitte um Kenntnisnahme und eine rege Beteiligung.
Folgende Veranstaltungen sind für dieses Jahr geplant:
Dorfputz „Aktion saubere Landschaft“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Unser Dorfputz findet in diesem Jahr am Freitag, dem 08. April 2016
statt. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Im Anschluss
wollen wir die Aktion mit einem Imbiss im Feuerwehrhaus beenden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns wieder zahlreich bei dieser
Aktion unterstützen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Heinrich Jaacks
Bürgermeister
geleisteten Dienst als Kassenprüferin.
11.06.2016 Vogelschießen
05.11.2016 Lichterfest
18.11.2016 Adventsbasteln
Hier möchten wir gleich darauf aufmerksam machen, dass ab Mitte
April die Spendensammler wieder durch die Gemeinde ziehen
werden.
Da wir in diesem Jahr 40 Jahre Vogelschießen Krems II feiern,
sind unter den Anwesenden viele tolle Vorschläge, sowie genauere
„Schlachtpläne“ zur Gestaltung des Vogelschießens und auch des
Lichterfestes zustande gekommen.
Hierfür benötigen wir wieder viele fleißige Hände zum Sammeln,
Einkaufen, Verkaufen und als Spielführer.
Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung haben sich zwar
schon tüchtig in die Helferlisten eingetragen, mit den paar
Helfertreffen für Flüchtlingsengagement
Helfern können wir das Fest aber nicht stattfinden lassen.
Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für
Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem
großen Helfertreffen
uns nicht schief anzugucken wenn wir um Hilfe bitten!!!
am 31.03.2016 um 20:00 Uhr
in das Haus der Gemeinde,
Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein.
Also helft uns im Sinne der Kinder oder seid zumindestens so fair,
Natürlich darf sich auch jeder ohne teilnehmende Kinder einbringen, der möchte.
In diesem Jahr sollen unter anderem Bilder der vergangenen Vogelschießen ausgestellt werden. Wer hat noch welche in seinem
Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden
nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht,
die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren
können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen.
Fundus und würde sie Leihweise zur Verfügung stellen?
Die Bürgermeister
Christine Paarmann, Juliane Knees
Bei weiteren Vorschlägen oder Hilfeangeboten meldet euch per
Mail unter [email protected] oder bei uns vom Vorstand.
Nicole Sorgenfrei, Sven Sorgenfrei, Guido Blunk
Nummer 06/Woche 12/Seite: 18
Uns Dörper
23. März 2016
Laubsammelstelle Negernbötel
Öffnungszeiten
Sitzung des Ausschusses für Bau-,
Wege-, Umweltschutz- und
Waldangelegenheiten
der Gemeinde Negernbötel
Mittwoch 16:30 - 18:00 Uhr
Samstag 10:30 - 13:00 Uhr
Kosten für den Laubsammelschein: 25,00 Euro
erhältlich im Hambötler Huus, bei Benjamin Trautmann, zu den
angegebenen Öffnungszeiten bzw. bei Herrn Bornhöft, Laubsammelstelle oder im Amt Trave-Land, Frau Strey.
am Donnerstag, dem 31.03.2016 um 19:30 Uhr
Ort: Negernbötel, Hambötler Huus
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung des Protokolls vom 10. November 2015
3 Beleuchtung Behindertenrampe Feuerwehrhaus Hamdorf
4 Malerarbeiten an den Klärteichhäusern Negernbötel und Hamdorf
5 Straßensanierung Lehmberg
6 Fußweg hinterm Knick Ostlandweg
7 Sachstandsbericht Klärteich Negernbötel
8 Unerlaubte Einleitung in Hebeanlage Hamdorf
9 Sachstände Kirchwegverkauf/Arbeiten Dreger
10 Verschiedenes
(voraussichtlich nichtöffentlich)
11 Grundstücksangelegenheiten
Der Ausschussvorsitzende
gez. Manfred Clausen
Helfertreffen für Flüchtlingsengagement
Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms,
Rohlstorf, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren
wollen, zu einem großen Helfertreffen
Nummer 06/Woche 12/Seite: 19
Uns Dörper
am 31.03.2016 um 20:00 Uhr
in das Haus der Gemeinde,
Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein.
Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden
nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht,
die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren
können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen.
Die Bürgermeister
23. März 2016
„Ladakh und Kashmir“
Ladakh ist eine Division des indischen Bundesstaates Jammu
und Kashmir.
Die Geschichte Ladakhs (Gebirgsland im westlichen Himalaya)
umfasst etwa 1100 Jahre seit der Entstehung eines unabhängigen
Königreiches. Sie ist eng an die Geschichte Tibets geknüpft.
Herr Pulvermann wird von seinen Erlebnissen und Eindrücken
berichten.
Es wird ein Imbiss und Getränke gereicht. Der Unkostenbeitrag
beträgt 6,50 EUR.
Gäste sind herzlich willkommen und zahlen 9,50 EUR.
Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum 24. März bei den
Ortsvertrauensdamen oder bei Wiebke Burmeister, Tel. 04550
98987, per E-Mail: [email protected]
Sitzung des Maßnahmenausschusses
der Gemeinde Neuengörs
am Mittwoch, dem 30.03.2016 um 19:30 Uhr
Ort: Altengörs, Feuerwehrhaus
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Bauarbeiten Breitband in der Gemeinde
3 Ausbau Mielsdorfer Straße
- Antrag auf Förderung stellen
4 Sanierung der Gemeindewege
5 Wegebau für Windkraftanlagen
6 Besprechung der Wegebereisung vom 19. März 2016
7 Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
8 Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende
gez. Andreas Suckow
An alle Haushalte
in der Gemeinde 23818 Neuengörs
Frühjahrsaktion
in unserer Gemeinde
März 2016
Hinweis:
Das für den 26.03.2016 angekündigte Osterfeuer der Freiwilligen
Feuerwehr Stubben fällt aus!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch in diesem Jahr findet wieder in unseren Dörfern ein Dorfputz
statt, und zwar am
Samstag, 09. April 2016, um 13:30 Uhr,
der von den Ortsfeuerwehren organisiert wird.
Ich lade Sie herzlich zur Mithilfe ein.
Die Helfer treffen sich am jeweiligen Feuerwehrhaus.
Am Donnerstag, 31. März um 19:30 Uhr laden wir herzlich in die
Werkgemeinschaft in Bahrenhof, Dorfstr. 6, ein.
Herr Dieter Pulvermann unterhält uns mit einem Dia-Vortrag über
den buddhistischen Nordteil Indiens:
Mit freundlichen Grüßen
Thies Ehlers
Nummer 06/Woche 12/Seite: 20
Uns Dörper
23. März 2016
Jahreshauptversammlung des
DRK-Ortsverein Neuengörs und Umgebung e. V.
Auf der mit 35 Mitgliedern und Gästen gut besuchten Versammlung
ging der Vorsitzende Kurt Böttger in seinem Jahresbericht auf verschiedene Abläufe ein. Erneut übte er Kritik an der Entscheidung
des Kreisverbandes, die Pflege im Osten des Kreises Segeberg
einzustellen.
Die Zahl der Mitglieder sank auf 99, aber in der Versammlung erklärte eine Frau ihre Mitgliedschaft. Bei den 5 Blutspendeterminen
in Wakendorf (3) und Neuengörs (2) wurden 297 Personen „angezapft“. Eine leichte Steigerung zum Vorjahr. Die Kassenlage des
Vereins stellt sich gut dar, berichtete Kassenwart Uwe Wernecke
aus Wakendorf.
Traditionell bedankt sich der OV bei Blutspendern mit runden Zahlen mit einer Mettwurst. Der 1. Vorsitzende ehrte als 1. Frau im OV
mit 100 Spenden Elfriede Evers aus Neuengörs, mit 90 x folgte
Hans-Peter Ulverich aus Bahrenhof (3. und 2. von links).
März/April 2016
31. März
15:00 Uhr
04. April
20:00 Uhr
Seniorenclub Pronstorf - Frühlingsfest in
Mönkhagen
Übung der Freiwilligen Feuerwehr am
Feuerwehrhaus
DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V.
Mitgliederversammlung
am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr,
im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde
- Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden -
Liebe Landfrauen!
Zu unserer
Aprilveranstaltung
am Mittwoch, dem 13. April 2016, um 19:30 Uhr, im „Sprüttenhuus“
in Eilsdorf laden wir herzlich ein.
Wir spielen wieder
Einen besonderen Dank für 40 Jahre Mitgliedschaft sprach Böttger
aus, erwähnenswert sei, dass von den 99 Mitgliedern 13 schon
40 Jahre dabei seien. Er bedankte sich mit Urkunde, goldener
Ehrennadel des DRK-Landesverbandes, Blume und auch einer
Mettwurst bei den Anwesenden. Da auch der 1. Vorsitzende 40
Jahre dabei ist, dankte ihm die 2. Vorsitzende Marlis Pielburg in
launigen Worten.
Bingo
An diesem Abend erwarten Euch Spaß, Spiel und vor allem Spannung!!!!!!!!
Holt Euch den Frühling ins Haus !!!!
Wir können in jeder Spielrunde viele tolle Blumenpräsente gewinnen.
Der Einsatz beträgt 1,50 Euro je Spielkarte.
Anmeldung bis zum 08.04.2016 bei
Astrid von Horsten-Behrens, Tel. 04553 1466
Wir freuen uns auf einen blumigen Abend.
Gäste und Freunde sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Kreatives Wochenende
im Frühling, sei dabei!
Die anwesenden Geehrten v. l. Kurt Böttger, Peter Bruhn, Gerd
Böttcher, Hans-Jürgen Jürgens, Adolf Maaß, Walter Burmeister,
ebenfalls Marlis Pielburg und Frau Rose vom Kreisverband.
Einen Stuhl, eine kleine Kommode, eine Garderobe, eine Truhe
oder ein anderes liebgewonnenes Möbelstück aus Holz in neuem
Glanz erstrahlen lassen.
Das ist das Ziel des Shabby-Chic-Möbelbemalkurses in Eilsdorf!
Die Möbelbemalerin Britta Reichardt aus Ahrensbök begleitet und
leitet an beim Bemalen von selbst mitgebrachten Möbelstücken.
Shabby-Chic (wörtlich „schäbiger Schick“) ist ein Einrichtungsstil,
in dem Flohmarktartikel mit Erbstücken und Selbstgemachtem
geschickt kombiniert werden und dadurch alles andere als schäbig
Nummer 06/Woche 12/Seite: 21
Uns Dörper
23. März 2016
wirkt. Auch Einzelstücke in diesem Stil - ob farbig oder klassisch
weiß - sind in jeder Wohnung ein echter Hingucker.
Der zweitägige Kurs wird am:
Samstag, den 23. April 2016
sowie
Sonntag, den 24. April 2016
jeweils von 10:00 Uhr bis 16:00
Uhr in Hoffmann`s Stall, Landstr. 5 - 23820 Eilsdorf stattfinden.
Der Kurs kostet: € 100,00 pro
Person.
Inklusive: warmes Mittagessen, Getränke und alle Arbeitsmaterialien (!)
Der Kurs startet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen.
Weitere Informationen und Anmeldung ab sofort - bis zum 8.
April - bei Elke Hoffmann telefonisch unter 04553 229 oder per
Mail an [email protected].
Hinweis:
Öffentlich-Rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlichrechtlichen Vertrages über die Einrichtung des Zweckverbandes
Mittelzentrum - siehe Gemeinde Fahrenkrug.
April 2016
07. April
15:00 Uhr
März 2016
23. März
15:00 Uhr
Spiele-Nachmittag des Seniorenclub
Rohlstorf
(Skat, 66, Kniffel, Mensch ärger dich nicht)
8. - 10. April
9. April
08:00 Uhr
Treffen des Seniorenclub mit Reisebericht über Indien (Frau Jastrow) in der
Gastwirtschaft Block
Gartencontainer im Kuhlstücken und
am Feuerwehrhaus
Mobiler Häcksler (Anmeldung unter Tel.
6906)
Außerordentliche Sitzung
der Gemeindevertretung
der Gemeinde Seedorf
am Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19:30 Uhr
Ort: Seedorf, Torhaus
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Verabschiedung eines ausgeschiedenen und Verpflichtung
eines neuen Mitgliedes der Gemeindevertretung
Nummer 06/Woche 12/Seite: 22
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Uns Dörper
Neuwahl einer stv. Bürgermeisterin/eines stv. Bürgermeisters
Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers
Neubesetzungen/Umbesetzungen in den Ausschüssen
Einwohnerfragestunde - Teil I Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.02.2016
Bericht des Bürgermeisters
Beratung und Beschlussfassung über eine Grunddienstbarkeit
im Bereich Moorkathen
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
Einwohnerfragestunde - Teil II -
am 31.03.2016 um 20:00 Uhr
in das Haus der Gemeinde,
Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein.
Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden
nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht,
die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren
können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen.
Die Bürgermeister
Der Bürgermeister
gez. Gerd Lentföhr
„Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“
Bekanntmachung der Gemeinde Seedorf
Bericht über den Weltgebetstagsgottesdienst am 4. März 2016
in der Kirchengemeinde Schlamersdorf
Berichtigung
In der Ausgabe Un’s Dörper am 09.03.2016 wurde zutreffend bekannt gemacht, dass Herr Heinrich Buthmann als Nachrücker in
die Gemeindevertretung festgestellt wurde.
Richtig muss es dabei heißen:
Der nächste zu berücksichtigende Bewerber auf der Liste der
„Kommunalen Fraktion Seedorf“ (KFS), ist Herr Heinrich Buthmann, 23823 Seedorf. Herr Buthmann wird somit gem. § 44 (3)
GKWG als nachrückender Gemeindevertreter festgestellt.
Bad Segeberg, d. 10.03.2016
Amt-Trave-Land
Der Gemeindewahlleiter
i. A. Dziuk
Schließung der Außenstelle Seedorf
zum 01. April 2016
Bereits im Fusionsvertrag aus dem Jahr 2005 ist festgelegt worden,
dass der Fortbestand der Außenstelle in regelmäßigen Abständen
überprüft werden soll. Anfangs konnten diverse Angelegenheiten,
wie z. B. die Entgegennahme von Pass- und Ausweisanträgen,
einwohnermelderechtliche An- und Abmeldungen, Aushändigung
von Personalausweisen und Reisepässen problemlos in der Außenstelle erledigt werden.
Im Laufe der Zeit schrumpfte das Aufgabenfeld aus vielfältigen
Gründen immer weiter zusammen. Im Pass- und Ausweisbereich
sind die Sicherheitsanforderungen ständig gewachsen, z. B. wurde
der digitale Fingerabdruck eingeführt, durch den eine Antragsaufnahme in der Außenstelle nicht mehr möglich ist.
Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht mehr
möglich, da die neue Anschrift im Personalausweis registriert wird,
was in der Außenstelle technisch nicht umgesetzt werden konnte.
Ein sinnvoller Betrieb zum Wohle des Bürgers ist seit einiger Zeit
nicht mehr möglich, so dass die Außenstelle im Seedorfer Torhaus
zum 01. April 2016 eingestellt wird. Wir bitten u Ihr Verständnis!
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteherin
23. März 2016
Gemeinde Seedorf
Der Bürgermeister
Helfertreffen für Flüchtlingsengagement
Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für
Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem
großen Helfertreffen
56 Besucher und Mitwirkende erlebten einen abwechslungsreichen
Gottesdienst, wie es sich die Frauen aus Kuba, dem Land, aus dem
die Ordnung für das Jahr 2016 kam, gewünscht hatten.
Schwungvolle Lieder wurden vom Singekreis Schlamersdorf oder
von der Gemeinde gesungen, begleitet von Keyboard und Trommel. Sie wechselten sich mit Landinformation und Lesungen der
Ordnung ab. Daran beteiligten sich auch drei Vorkonfirmandinnen
und ein Vorkonfirmand.
Eine Meditation zu dem Titelbild der Künstlerin
Ruth Mariet Trueba Castro berührte alle Anwesenden. Im Informationsblatt hieß es dazu:
Ihr Bild öffnet uns für Kuba und Kuba für die
Welt. Wir sehen nationale Symbole, das ländliche Kuba und zwei Hände, die einander gegenseitig führen können. Es ist eine Vision:
Menschen aller Generationen und Hautfarben
gestalten gleichberechtigt unser Miteinander!
Vor der Ansprache, die die Bibeltexte erläuterte,
sang ein Junge des kirchengemeindlichen Kinderchors das Lied
„Gottes Liebe, die ist wunderbar“ und begleitete sich auf der Gitarre.
Beim Kollektengang in den Altarraum begegnete man sich und
konnte die liebevolle Dekoration ansehen. Die Kollekte ist ein
wichtiger Bestandteil jedes Weltgebetstagsgottesdienstes, als
sichtbares Zeichen weltweiter Verbundenheit und Solidarität.
Mit einem Beisammensein im Gemeindehaus bei einem kleinen
Imbiss des Vorbereitungskreises klang der Abend aus.
Archiv im
Torhaus Seedorf
Moin, in der letzten Ausgabe habe ich
mich kurz vorgestellt. Jetzt bitte ich alle
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
um Mithilfe.
Ich suche dringend alte Fotos, Postkarten und sonstige Unterlagen über Häuser, Schulen, Kaufmannsläden, Handwerksbetriebe usw. in unserer Gemeinde. Beispiele:
Schloss in Berlin, Schlachterei in Berlin, Kaufmannsläden in Berlin,
Schmiede in Schlamersdorf oder Berlin oder Kuhlenbrook, Gaststätten, Schulen, Mühle Berlin usw.
Rufen Sie mich an oder sprechen Sie mich an. Kommen Sie vorbei
oder ich komme zu Ihnen nach Hause. Es wäre doch schade, wenn
diese Dinge für unsere Kinder nicht mehr nachvollziehbar sind.
Möchten Sie die Originale behalten, würde ich mir Kopien fertigen.
Ich bin immer am Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 im Torhaus
erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten auch über Handy. Telefon:
04555 7146082 Handy: 01623308752
Ich freue mich auf Sie!
Manfred Schmidt
Nummer 06/Woche 12/Seite: 23
Uns Dörper
Empfang Deutsche Meisterschaften
Bogenschießen
Am 03.03.2016 fand um 19:30 in der Turmschänke Seedorf der
Empfang der Deutschen Meisterschaften Bogenschießen statt,
welche vom Berliener SC ausgerichtet wurden. Zu Beginn eröffnete Bürgermeister Gerd Lentföhr den Abend und erzählte den
Anwesenden etwas über die Gemeinde Seedorf und den Berliener
SC. Neben Gerd Lentföhr hatten Klaus Lindau (Bundessportleiter
Bogensport), Willi Neuhaus (Landesbogenreferent), Peter Kröhnert
(Präsident Norddeutscher Schützenbund) und Rüdiger Stadus (1.
Vorsitzender Berliener SC) das Wort und wünschten allen einen
fairen und erfolgreichen Wettkampf. Auch anwesend waren die
Kampfrichter, welche zum Einsatz bei den Meisterschaften kommen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Sebastian Hamdorf, welcher vom BSC an den Start ging, hatte
am Freitag, dem 04.03.2016, den 6. Platz erreicht. 2014 wurde er
deutscher Meister und war mit seiner Platzierung recht zufrieden,
wenn man bedenkt, dass er mit der Vorbereitung und Ausführung
den Kopf schon voll genug hatte.
Wie es sich für einen Empfang gehört, gab es hier noch eine Kleinigkeit zu essen, serviert wurden Kartoffelsalat und Würstchen.
23. März 2016
DRK-Ortsverein Seedorf und Umgebung
Margot Lentföhr, Vorsitzende
Rövkamp 13, 23823 Seedorf, Tel. 04555 270
15. März 2016
Liebes Mitglied,
zu unserer diesjährigen
Mitgliederversammlung
am Freitag, dem 8. April 2016 um 14:30 Uhr
in der Gaststätte „Turmschänke“ in 23823 Seedorf, Am Burggraben 1
lade ich Sie ein.
Folgende Tagesordnung haben wir vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Ehrungen
3. Bericht über die Arbeit des Ortsvereins
4. Kassenbericht
5. Kassenprüfungsbericht, Antrag auf Entlastung
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wirtschaftsplan 2016
8. Wahlen
a) Vorsitzende/r (Wiederwahl möglich)
b) Kassenprüfer/in
c) 2 Delegierte für die Kreisversammlung
9. Fragen und Anregungen der Mitglieder
10. Grußworte der Gäste
11. Verschiedenes
Im Anschluss an die Kaffeetafel hält Frau Diny Juds vom DRKPflegedienst Segeberg einen Kurzvortrag mit dem Thema:
„Vorbeugende Maßnahmen zur Sturzverhinderung in Haus und
Wohnung.“
Von rechts: Willi Neuhaus, Rüdiger Stadus, Klaus Lindau, Peter
Kröhnert und Gerd Lentföhr.
Bitte, melden Sie sich bis zum 3. April bei mir an, damit wir
und die Gastwirtschaft planen können. Auch wenn Sie eine
Mitfahrgelegenheit möchten, lassen Sie es mich bitte wissen.
Gern sind auch Partner, Verwandte oder Bekannte willkommen.
Ich hoffe, wir sehen uns auf der Mitgliederversammlung.
Herzliche Grüße
Ihre Margot Lentföhr
Liebe Landfrauen,
zu unseren nächsten Veranstaltungen möchten wie Sie herzlich
einladen:
Am Dienstag, 05. April 2016, 14:30 Uhr, im Hofcafé Brüne in
Pehmerfelde/Stadtbek, berichtet Herr Rechtsanwalt Thomas
Menzel aus Bad Malente-Gremsmühlen zum Thema „So kommen Sie als Verbraucher zu Ihrem Recht“.
Nicht immer bleiben Verbraucher nach einem Kauf
als zufriedene Kunden zurück.
Was ist beispielsweise, wenn die Ware nicht einwandfrei ist und Sie reklamieren möchten? Welche Rechte
haben Sie bei Verträgen, z. B. an der Haustür und am
Telefon? Was können Sie gegen ungewollte Gewinnmitteilungen
tun? Wie steht es um das eigene Recht, wenn auf der Bahn-,
Flug- oder Pauschalreise etwas schiefgeht. Wer sich rechtzeitig
informiert, kann kompetent am Markt auftreten und zudem Ärger
und Kosten gering halten. Das Thema wird hoffentlich auf viel
Interesse stoßen.
Das Hofcafé bietet uns Kaffee und Torte/Kuchen an.
Anmeldungen nimmt Erika Schult, Tel. 04559 224, bis zum
30.03.2016 entgegen.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 24
Uns Dörper
23. März 2016
Betongefäße selbst herstellen am Freitag, 29. April 2016, 14:00 Uhr, und Samstag 30. April 2016, Hof Rahlf, Aukamp.
Beton eignet sich als Werkstoff wunderbar
dazu, die Terrasse oder den Garten ganz
nach eigenen Vorstellungen zu verschönern.
„Beton zu gießen ist so einfach wie backen“,
als Gussformen eignen sich z. B. alte leere
Plastikblumentöpfe, alte Servierteller, Rhabarberblätter, Tetra-Packs, Milchflaschen …
(bitte mitbringen!). Es wird ein Unkostenbeitrag
erhoben.
Anmeldungen bitte bis zum 20.04.2016 bei
Erika Schult, Tel. 04559 224.
Am 11. Mai 2016 findet in den Holstenhallen in
Neumünster der LandFrauenTag statt. Beginn ist um 14:00 Uhr, Einlass ab 12:00 Uhr. Gäste sind Léa Linster
(aktuelles Buch „Mein Weg zu den Sternen“ und Jens Mecklenburg.
Moderator ist Jan Malte Andresen. Eintritt bei Anmeldung über den
Ortsverein 12,— EUR, an der Tageskasse 15,— EUR.
Bei Interesse bitte melden bei Margret Rahlf, 04555 467 oder
04555 7146190.
Auch in diesem Jahr wollen wir uns wieder auf das Fahrrad schwingen.
Am Freitag, 01.07.2016 geht’s zu einer Fahrradtour durch das
„Alte Land“. Wir treffen uns um 07:30 Uhr mit unseren Fahrrädern
in Schlamersdorf zum Verladen der Fahrräder. Um 08:00 Uhr
ist Abfahrt in die alte Hansestadt Stade. Hier startet die Radtour
durch das Alte Land, das sich über 30 km an der Elbe von den
Toren Stades bis nach Moorburg - heute ein Stadtteil von Hamburg - als ein einzigartiger Kulturraum erstreckt. Entstanden ist die
Kulturlandschaft „Altes Land“ im 12. und 13. Jahrhundert durch
Kultivierung, Entwässerung und Bedeichung des Marschlandes
unter dem maßgeblichen Einfluss der Holländer. Heute ist es das
größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Europas. Die Route
führt über Jork bis nach Buxtehude. Die Gesamtlänge der Strecke
beträgt ca. 45 km und ist gut zu fahren.
Rückkehr in Schlamersdorf ca. 19:00 Uhr.
Bitte Verpflegung für unterwegs mitnehmen!!
März 2016
24. März
07. April
17:00 Uhr
15:00 Uhr
Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr
Treffen des Seniorenclub mit Reisebericht
über Indien (Frau Jastrow) in der Gastwirtschaft Block
DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V.
Mitgliederversammlung
am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr,
im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde
- Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden -
Für die Busfahrt sind bei Anmeldung 35,00 EUR zu überweisen
auf das Konto des LF-Vereins Schlamersdorf
Bankverbindung: Raiffeisenbank Leezen
BIC: GENODEF1LZN
IBAN: DE03 2306 1220 0003 0220 21
Es können maximal 36 Fahrräder mitgenommen werden!
Anmeldungen bitte bis zum 31.05.2016 bei Erika Schult,
Tel. 04559 224
Hier noch ein Hinweis auf eine Terminänderung:
Fahrt nach Hemmingstedt zum Paprika-Gewächshaus am 17.08.2016 (nicht 24.08.2016).
Mehr dazu in der nächsten Einladung.
Gäste sind zu allen Veranstaltungen wie immer
herzlich willkommen, zahlen aber zusätzlich
Gästegeld 3,00 EUR.
Herzliche Grüße im Namen des Vorstandes
Margret Rahlf
1. Vorsitzende
Christa Jaacks
Schriftführerin
Monate und Jahre vergehen und sind auf immer vergangen, aber
ein schöner Moment leuchtet ein Leben lang.
Franz Grillparzer
Helfertreffen für
Flüchtlingsengagement
Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für
Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem
großen Helfertreffen
am 31.03.2016 um 20:00 Uhr
in das Haus der Gemeinde,
Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 25
Uns Dörper
23. März 2016
Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden
nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht,
die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren
können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen.
Die Bürgermeister
Liebe Travenhorsterinnen,
liebe Travenhorster,
unsere
Aktion Dorfputz
findet am
Samstag, dem 9. April 2016, um 10:00 Uhr,
statt.
Alle „kleinen und großen Müllsammler
treffen sich am Spielplatz.
Nach getaner Arbeit ist für Speis
und Trank gesorgt.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.
Viele Grüße
Heike Gärtner
Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Wakendorf I
am Dienstag, dem 29.03.2016 um 19:30 Uhr
Ort: Wakendorf I, Dorfgemeinschaftshaus
Tagesordnung:
(öffentlich)
1
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2
Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.2016
3
Einwohnerfragezeit
4
Berichte
5
Baumaßnahmen Fußsteige
5.1 Bahrenhofer Straße
5.2 Lohsacker Weg
5.3 Auftragsvergabe der Baumaßnahmen
6
Verschiedenes
Der Bürgermeister
gez. Kurt Böttger
Haushaltssatzung der Gemeinde
Wakendorf I für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom 08. Februar 2016 - und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
508.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 533.100 EUR
einem Jahresüberschuss von
0 EUR
einem Jahresfehlbetrag von
24.600 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
489.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
467.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
65.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeitund der
Finanzierungstätigkeit auf
66.700 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf
44.000 EUR
0 EUR
0 EUR
0 Stellen
Nummer 06/Woche 12/Seite: 26
Uns Dörper
23. März 2016
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 %
2. Gewerbesteuer
350 %
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 26. Februar
2016 erteilt.
März/April 2016
24. März
14:30 Uhr
Wakendorf I, 07. März 2016
26. März
18:00 Uhr
gez. Kurt Böttger
Bürgermeister
04. April
05. April
19:30 Uhr
14:30 Uhr
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1,
Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht
während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, 10. März 2016
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteherin
05. April
Bingo-Nachmittag des Sozialverbandes,
Haus der Gemeinde
Osterfeuer der Feuerwehr Wensin, Am
Eichenweg
Feuerwehr-Dienst, Haus der Gemeinde
Bingo-Nachmittag des Seniorenkreises,
Haus der Gemeinde
Vortrag des Landfrauenvereins Schlamersdorf „So kommen Sie als Verbraucher zu Ihrem Recht.“
Helfertreffen für Flüchtlingsengagement
Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für
Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem
großen Helfertreffen
am 31.03.2016 um 20:00 Uhr
in das Haus der Gemeinde,
Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein.
Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden
nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht,
die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren
können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen.
Die Bürgermeister
Gemeinde Wensin
Der Bürgermeister
Wensin, im März 2016
An alle Haushalte der Gemeinde Wensin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Jungen und Mädchen,
auch in diesem Jahr soll es wieder einen Frühjahrsputz in unserer
Gemeinde geben. Die Dorf- und Wegereinigung findet statt am:
Freitag, 08. April 2016
Treffpunkt ist vor der Alten Schule in Garbek
um 18:00 Uhr.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 27
Uns Dörper
Über eine große Beteiligung an diesem „Frühjahrsputz“ würde ich
mich sehr freuen.
Im Anschluss an die Dorf- und Wegereinigung gibt es für die Helfer
einen Imbiss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Buthmann
Bürgermeister
23. März 2016
Unkostenbeitrag: 20,00 €
Taschengeld:
10,00 €
!!! Teilnehmeranzahl ist begrenzt !!!
Hier bitte abtrennen und umgehend bei Dennis Schult, Blangen
Diek 1,23827 Garbek abgeben oder per mail an: schult.dennis@
arcor.de
Anmeldeformular Sommeraktion 2016
März/April 2016
31. März
02. April
15:00 Uhr
Seniorenclub Pronstorf, Frühlingsfest in
Mönkhagen
Mobiler Häcksler
DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V.
Sommeraktion 2016
des Kinderförderkreis e. V. Wensin
vom
26. - 28. August 2016
Anmelden kann sich jedes Kind ab dem 8. Lebensjahr.
Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2016
Als Ferienaktion bieten wir an:
- Treffen am 26. August um 9:30 Uhr „Alte Schule“ Garbek
- 2 Übernachtungen im Zelt
- mehrere Aktivitäten im Holsteinischen Land
Mitgliederversammlung
am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr,
im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde
- Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden -
Nummer 06/Woche 12/Seite: 28
Uns Dörper
23. März 2016
Kirchengemeinde Schlamersdorf
Kirchengemeinde Gnissau
Gründonnerstag, 24. März
19:00 Uhr
Regionaler Gottesdienst in Gnissau zum Gründonnerstag
mit Pastor Teckenburg, Feier-Abendmahl
Karfreitag, 25. März
15:00 Uhr
Regionaler Gottesdienst in Ahrensbök
mit Pastorin Mewes-Goeze
Sonntag, 27. März
10:00 Uhr
Gottesdienst zum Osterfest, Pastor Teckenburg
Kirchengemeinde Neuengörs
Donnerstag, 24. März
19:00 Uhr
Agapemahl, Pn. Dreßler
Freitag, 25. März
15:00 Uhr
Andacht zur Sterbestunde, Pn. Dreßler
Sonntag, 27. März
10:00 Uhr
Ostersonntag mit Chor, Pn. Dreßler
Montag, 28. März
10:00 Uhr
Ostermontag mit Konfirmandentaufe, Pn. Dreßler
Konfirmanden, die am 17.04.2016 um 10:00 Uhr in der Osterkirche zu Neuengörs eingesegnet werden.
sæ &YNNæ"EHNKEæ7AKENDORFæ)
sæ 6ICTORIAæ"OGUMILæ"ÔHNSDORF
sæ 4ITUSæ"REEDEæ"ADæ3EGEBERG
sæ *ANNEæ$AVID3TUDTæ-IELSDORF
sæ 3HARLEENæ&RANKENSTEINæ.EUENGšRS
sæ ,UKASæ'EESEæ3TEINBEK
sæ 4IM,INUSæ(AMANNæ"AHRENHOF
sæ *ONNAæ(ARDERæ7AKENDORFæ)
sæ (ANNAHæ+NEESæ"ÔHNSDORF
sæ 3AMKEæ-AIBAUMæ3šHREN
sæ 6INCENTæVONæ-ÔNCHHAUSENæ"ÔHNSDORF
sæ *ERICæ4HIES3TUDTæ7EEDE
sæ &ENJAæ7IETSTOCKæ7EEDE
Kirchengemeinde
Pronstorf - Vicelinkirche
Gründonnerstag, 24. März
19:00 Uhr
Gottesdienst am Gründonnerstag
mit Abendmahl, Pastor Lübbert
Karfreitag, 25. März
15:00 Uhr
Gottesdienst mit Kantorei am Karfreitag
Pastor Lübbert
Sonntag, 27. März
10:00 Uhr
Gottesdienst am Ostersonntag mit Taufen, Pastor
Lübbert
Sonntag, 03. April
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Lübbert
25. März
10:00 Uhr
27. März
06:00 Uhr
Karfreitag, Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor
Meyer
Osternachtgottesdienst in der Kirche mit anschließendem Osterfrühstück im Gemeindehaus, Pastor
Meyer
Beim Einzug in die dunkle Kirche erhalten die Besucher eine Kerze
(mit Tropfschutz!); dann zieht das Gottesdienstteam mit der leuchtenden Osterkerze ein und der Ostergottesdienst beginnt. Gesine
Cramer singt das gregorianische Osterlob, das Licht wird an die
Gemeinde verteilt. In dieser besonderen Atmosphäre am Übergang zwischen Nacht und Tag hören wir die biblischen Lesungen
zur Auferstehung und Ostern, feiern gemeinsam Abendmahl und
ziehen mit unseren brennenden Kerzen und dem Gesang des
„Christ ist erstanden“ in der Morgendämmerung aus der Kirche zum
Osterfrühstück ins Gemeindehaus. Und damit wir in etwa wissen,
wie viel Brötchen usw. wir dazu besorgen müssen, freuen wir uns
über Ihre Anmeldung im Kirchenbüro.
27. März
10:00 Uhr
03. April
10:00 Uhr
10. April
10:00 Uhr
Familiengottesdienst zu Ostern mit Taufe und anschließendem Ostereiersuchen rund um die Kirche,
Pastor Meyer
Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Meyer
Gottesdienst mit Taufe, Pastor Meyer
Kirchengemeinde Warder
Donnerstag, 24. März
19:00 Uhr
Gründonnerstag, Gottesdienst mit Agapemahl
Karfreitag, 25. März
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Ostersonntag, 27. März
10:00 Uhr
Gottesdienst
Ostermontag, 28. März
10:00 Uhr
Gottesdienst in Garbek , Haus der Gemeinde
Sonntag, 03. April
10:00 Uhr
Gottesdienst
Katholische Pfarrei Sankt Johannes
Sankt Josef - St. Johannes der Täufer, Bad Segeberg
Gründonnerstag, 24. März
20:00 Uhr
Abendmahlsamt
Karfreitag, 25. März
15:00 Uhr
Karfreitagsliturgie
Ostersonntag, 27. März
06:00 Uhr
Feier der Osternacht
Ostermontag, 28. März
11:00 Uhr
Festhochamt
Ev.-luth. Kirchengemeinde Sarau
St. Josef, Trappenkamp
Gründonnerstag, 24. März
17:30 Uhr
Abendmahlsgottesdienst mit anschl. gemeins.
Abendbrot, Pastor Grottke
Karfreitag, 25. März
10:00 Uhr
Gottesdienst, Pastor Grottke
Ostersonntag, 27. März
08:30 Uhr
Osterfrühstück im GMZ
10:00 Uhr
Familiengottesdienst im Anschluss
Ostereiersuchen für die Kinder
Ostermontag, 28. März
09:30 Uhr
Andacht in Liensfeld
10:30 Uhr
Andacht in Gießelrade
Sonntag, 03. April
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Grottke
St. Adalbert, Wahlstedt
Gründonnerstag, 24. März
18:00 Uhr
Abendmahlsamt
Karfreitag, 25. März
15:00 Uhr
Karfreitagsliturgie
Karsamstag, 26. März
21:00 Uhr
Feier der Osternacht
Ostersonntag, 27. März
11:00 Uhr
Festhochamt
An jedem letzten Sonntag im Monat findet in der St.-AdalbertKirche in Wahlstedt um 16:00 Uhr ein Gottesdienst in portugiesischer Sprache statt.
Nummer 06/Woche 12/Seite: 29
Uns Dörper
Evangel.-Freikirchl.
Gemeinde Christuskirche
Moltkestr. 4, Bad Segeberg
Unsere Gottesdienste
25.03.2016
10:00 Uhr
Karfreitagsgottesdienst mit Abendmahl; Pastor Jörg
Schröder
27.03.2016
10:00 Uhr
Ostergottesdienst; Pastor Jörg Schröder
03.04.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl; Mona Hennig
10.04.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst; Pastor Jörg Schröder
17.04.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst und Kinderkirche; Pastor Jörg Schröder
24.04.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst und Kinderkirche; Pastor Jörg Schröder
Weitere Veranstaltungen 2016
23.03.2016
17:00 Uhr
Osterweg - Ausstellung (-19:00 Uhr)
23.03.2016
19:00 Uhr
Passionsandacht im Osterweg mit musikalischem
Theaterstück (Maria, hast du gewusst?)
24.03.2016
17:00 Uhr
Osterweg - Ausstellung (-19:00 Uhr)
24.03.2016
19:00 Uhr
Passionsandacht im Osterweg mit musikalischem
Theaterstück (Maria, hast du gewusst?)
02.04.2016
09:30 Uhr
Nähtreff mit Flüchtlingen
05.04.2016
19:30 Uhr
Bibelgespräch
12.04.2016
19:30 Uhr
Bibelgespräch
15.04.2016
16:30 Uhr
Kirchenmäuse Gottesdienst
Zum Osterfest verschieben
sich die WZV-Abholtermine
Es nähert sich das Osterfest. An den gesetzlichen Feiertagen sind auch die Mitarbeiter des
WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) nicht wie gewohnt im Einsatz und so verschieben sich die
üblichen Abfuhrtermine der Profis in Orange um einen Tag nach
hinten.
23. März 2016
25. März (Karfreitag), verschiebt sich auf Samstag, 26. März 2016
28. März (Ostermontag), verschiebt sich auf Dienstag, 29. März
2016
Dienstag, 29. März, verschiebt sich auf Mittwoch, 30. März 2016
Mittwoch, 30. März, verschiebt sich auf Donnerstag, 31. März 2016
Donnerstag, 31. März, verschiebt sich auf Freitag, 1. April 2016
Freitag, 1. April, verschiebt sich auf Samstag, 2. April 2016
Die Wertstoffsammlung der gelben Säcke, die von der Firma Gollan
Recycling GmbH durchgeführt wird, folgt ebenfalls diesem Muster
und kommt erst einen Tag später zur Abholung. Die veränderten
Entleerungstermine sind auch der jeweiligen Abfallinfo, sowie
dem persönlichen Abfallkalender im Internet unter www.wzv.de
zu entnehmen.
WZV im Spagat zwischen
Wirtschaftlichkeit und
Mitarbeiterinteressen
WZV-Tochterunternehmen tritt Tarifvertrag der privaten Entsorgungswirtschaft bei
Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg
(WZV) nimmt für seine 94 Mitgliedsgemeinden und den Kreis Segeberg vielfältige Aufgaben wahr. Damit dies auch unter wirtschaftlichen Aspekten im Interesse von Kunden und Eigentümern erfolgen
kann, gründete der WZV bereits 2003 ein Tochterunternehmen,
die WZV Entsorgung GmbH & Co. KG (WZV-E).
Über die 100%ige Tochter wollen die Gemeinden als Anteilseigner
vor allem Auftraggeber aus der privaten Wirtschaft gewinnen, um
Mitarbeiter und Fahrzeuge besser auslasten zu können und so
auch die privaten Haushalte im Abfallbereich zu entlasten. „Um
am Markt Kunden begeistern zu können, müssen wir eine ansprechende Leistung auch unter den gleichen Rahmenbedingungen
wie der Wettbewerb erbringen. Deshalb orientiert sich die WZV-E
an der privaten Wirtschaft und nicht am öffentlichen Dienst. “,
macht Seedorfs Bürgermeister Gerd Lentföhr deutlich. Lentföhr ist
Hauptausschussvor-sitzender des WZV und zugleich Vorsitzender
des Beirats der WZV-E. Er weist darauf hin, dass auch alle anderen
schleswig-holsteinischen Flächenkreise sich bei der Erbrin-gung
von Entsorgungsdienstleistungen privater Töchter oder externer
Dienstleister bedienen.
Bestärkt sahen sich die WZV-Gremien in diesem Weg vor allem
bei der Einführung der Papier-Tonne. Hier entschlossen sich die
Eigentümer die Sammelleistung für das Altpapier nicht am Markt
einzukaufen, sondern eigene Mitarbeiter der WZV-E einzusetzen. Dies war der Grundstein für das enorme Wachstum bei den
Beschäftigtenzahlen. Seit 2003 ist die Belegschaft im gesamten
kommunalen Unternehmen von ca. 200 auf mehr als 300 Beschäftigte gestiegen.
„Um unsere Aufgaben auch zukünftig zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen und mit eigenen Kräften durchführen zu
können, sind Strukturen und Entlohnungsgrundsätze eines modernen, kommunalen Dienstleistungsunternehmens unabdingbar.“,
betont WZV-Verbandsvorsteher und WZV-E-Geschäftsführer Jens
Kretschmer. Er bedauert, dass offenbar zahlreiche Mitarbeiter
und vor allem die Gewerkschaft nicht mehr im Blick haben, wie
eng die Sicherheit der Arbeitsplätze verbunden ist mit der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens. Nur so sei zu erklären, dass
die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) aktuell
Tarifverhandlungen mit der WZV-E führt, deren Ziel die Entlohnung aller Beschäftigten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen
Dienstes (TVöD) ist.
Natürlich gelte es neben allen wirtschaftlichen Aspekten auch
immer die Interessen der Mitarbeiter im Blick zu haben. Für Kretschmer steht allerdings vor allem die zukunftssichere Beschäftigung
aller im Fokus, und dies sei nun einmal undenkbar unter den
Vorzeichen des TVöD. „Rund 1,4 Millionen Euro würde das pro
Nummer 06/Woche 12/Seite: 30
Uns Dörper
Jahr mehr kosten. Das ist für unsere Kunden nicht zumutbar. Uns
würden so zahlreiche Aufträge wegbrechen und auch der private
Haushalt als Abfallkunde hätte wohl kaum Verständnis für derlei
Ent-gelterhöhungen. In der Konsequenz würde das Arbeitsplätze
kosten.“
Daher hat die Gesellschafterversammlung der WZV-E beschlossen, Mitglied im BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) zu werden. Damit tritt
die WZV-E automatisch dem Tarifvertrag bei, den der BDE mit
ver.di abgeschlossen hat. An den Rahmenbedingungen dieses
Tarifvertrags hat sich die WZV-E schon bisher orientiert, so dass
sich kaum Veränderungen für das Unternehmen ergeben.
„Für die vielen langjährigen Mitarbeiter gibt es sogar Vorteile.“,
stellt die Vorsitzende der WZV-Verbandsversammlung Dr. Beatrix Klüver fest. „Der Tarifvertrag sieht hier zum Beispiel ein paar
Urlaubstage mehr vor, wenn man schon länger zum Unternehmen
gehört. Es wäre schön, wenn mit dem Tarifvertrag als Kompromiss
zwischen beiden Positionen die positive Grundstimmung in unseren
WZV zurückkehrt. Dann können wir uns wieder gemeinsam den
Herausforderungen der Zukunft stellen.“, macht die Tens-felder
Bürgermeisterin ihre Hoffnung für den baldigen Betriebsfrieden
deutlich.
Die neue tarifliche Bindung wird in 2016 zu rund 200.000 Euro für
Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie um zwei Stunden verkürzte
Wochenarbeitszeiten führen. Bei der WZV-E gilt nun für die etwa
175 Beschäftigten eine 38- statt der bisherigen 40-Stunden-Woche.
Für Jens Kretschmer hat die WZV-E mit der Mitgliedschaft im BDE
einen wichtigen Schritt getan: „Zu den Herausforderungen an ein
modernes, kommunales Unternehmen gehört es eben auch, sich
dem Wettbewerb zu stellen. Im Interesse unserer Kunden und
Eigentümer sind wir gehalten, Leistungen so wirtschaftlich wie
möglich zu erbringen. Wir wollen dies weiter bevorzugt mit eigenen
Mitarbeitern tun. Dafür müssen die Konditionen aber dem Vergleich
standhalten können. Sonst sind wir gezwungen, die Leistungen
extern einzukaufen. Um unter den aktuellen wirtschaftlichen und
rechtlichen Vorzeichen am Markt bestehen zu können, arbeiten
wir auch an einer Neuausrichtung unserer Organisationsstruktur.
Unser Ziel ist es, ein rundum zukunftssicherer kommunaler Arbeitgeber zu bleiben.“
Der Verwurzelung
im Kreis Ausdruck gegeben
WZV pflanzt für jede Mitgliedsgemeinde
100 qm Klimawald
Bäume pflanzen, um dem Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß und damit
dem Treibhaus-Effekt entgegenzuwirken, ist die Idee, die hinter
dem Projekt Klimaschutzwald steckt. Bäume produzieren Sauerstoff, den wir zum Atmen benötigen und binden den gasförmigen
Kohlenstoff als festen Kohlenstoff in ihrem Holz. Je mehr Klimawälder entstehen, desto mehr sinkt somit die CO2-Last.
Als die Klimaschutzmanager des Kreises Segeberg im vergangenen Jahr planten, einen solchen Klimaschutzwald in der Nähe von Krems II zu pflanzen, fragten sie auch den WZV (WegeZweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) als unser
kommunales Unternehmen von 94 Gemeinden im Kreis Segeberg,
ob sich dieser an der Aufforstungsaktion beteiligen wolle.
Schnell entschieden die Profis in Orange, dass eine Teilnahme
an dieser Aktion sich bestens mit der Vision des WZV deckt. „Wir
machen Umwelt- und Ressourcenwirtschaft zu unserer Sache und
engagieren uns in unserer Region“, zitiert der Verbandsvorsteher
Jens Kretschmer aus der WZV Vision. Um die Verwurzelung des
WZV, der von den Gemeinden des Kreises Segeberg gegründet
und bis heute getragen wird, mit seinen Verbandsmitgliedern zu
verdeutlichen, erteilte Kretschmer eine Zusage im Umfang von
rund einem Hektar. Bildlich gesprochen wurden im Spätherbst
vergangenen Jahres also 100 Quadratmeter Wald pro WZV-Mitgliedsgemeinde gepflanzt.
23. März 2016
Der WZV unterhält eine große Fahrzeugflotte, die einen entsprechenden CO2-Ausstoß produziert. Mit den neu gepflanzten Bäumen können nun über die Jahre rund 550 Tonnen CO2 kompensiert
werden. Stellvertretend wurden die Bürgermeister der einzelnen
Gemeinden eingeladen, sich heute von ihrem jeweiligen „Waldstück“ und natürlich von dem Projekt Klimaschutzwald einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.
Gemeinsam mit den Jugendlichen von „plant for the planet“ pflanzen einen Baum im neuen Klimawald:
Von links nach rechts: Wolfgang Breuß (stv. BGM Wahlstedt), Hans
Peter Sager (Vorsitzender MMFV), Bernd Jorkisch, ein Mitarbeiter
der Fostverwaltung, Jens Kretschmer (WZV), Herr Timmermann
(Kreis Segeberg), Thomas Falck (Kreis Segeberg), Julia Büttner
(WZV), Heiko Birnbaum (Kreis Segeberg)
Förderverein der Grundschule Schlamersdorf
und Offene Ganztagsschule Schlamersdorf
Mittwoch, 16.03.2016
Einladung an alle Mitglieder und Interessierten zur
Jahreshauptversammlung
am Montag, dem 18. April um 15:00 Uhr
in die Mensa der Grundschule Schlamersdorf
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung
vom 24.02.2015
4. Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 08.06.2015
5. Bericht des Vorstandes:
a) Tätigkeitsbericht
b) Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
7. Wahl der Kassenprüfer
8. Antrag auf einmalige, für die Dauer des Kalenderjahres 2016
geltende Ausnahmeregelung zum § 2, Absatz 4 der Satzung
vom 08.06.2015
(...“ Über die Verwendung der Finanzmittel des Vereins wird
durch den Vorstand entschieden, ab einer Höhe von 1.000 €
ist jedoch die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.“ ...). Grund hierfür ist die geplante Anschaffung von
Spiel-/Turngeräten zur Verschönerung des Schulhofes der
GS Schlamersdorf. Die Geräte müssen DIN geprüft sein und
könnten über 1.000 € Anschaffungswert liegen. Zur schnelleren Umsetzung möchte der Vorstand ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung über den Kauf entscheiden können.
Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf Anschaffungen zu
o. g. Zweck.
9. Sonstiges
Der Vorstand
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Uns Dörper
23. März 2016
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Uns Dörper
23. März 2016
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Uns Dörper
23. März 2016
Ostergrüße
Kreativer Osterhase
(djd). Ostern ist das Familienfest im Frühling. Entsprechend farbenprächtig und
fröhlich darf es dabei zugehen - von der heiteren Stimmung der Gäste über
die Dekoration rund ums Haus bis hin zum ein oder anderen Mitbringsel. In
diesem Jahr zeigt sich der Osterhase in vielen Formen, denn im Trend liegen
originelle Geschenke mit zauberhaften Häschenmotiven, am liebsten möglichst kreativ und selbst gestaltet.
Liebevoll mit individuellen Fotos gestaltete Ostergrüße kommen garantiert gut
an.
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Die letzte Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind N-W GmbH & Co.
KG aus Neuengörs, Weede und umliegenden Gemeinden hat die Erhöhung
des Stammkapitals und die Einzahlung beschlossen. Bereits 2015 haben alle
Gesellschafter ihr gezeichnetes Kapital vollständig eingezahlt. Insgesamt
stehen nunmehr 2,1 Mio. Euro für das Eigenkapital und den Reservebetrag
zur Verfügung.
Das Stammkapital teilt sich auf 90 Gesellschafter auf, so dass die durchschnittliche Beteiligung bei rd. 23.000 Euro je Gesellschafter liegt.
Das gesamte Kapitalziel wurde übererfüllt und die Bürgerwind-Gesellschafter
haben beschlossen, dass keine weiteren Kommanditisten mehr aufgenommen werden.
Auch die Landwind GmbH & Co. KG hat ihr Eigenkapital von rd. 1,9 Mio.
vollständig eingezahlt.
Die Windprojekt N-W GmbH hat im Februar fünf BImSch-Genehmigungen für
die WEAs im Gemeindegebiet Neuengörs erhalten. Voraussetzung dafür war
unter anderem der Erhalt einer Ausnahmegenehmigung der Landesregierung
aus Kiel. Die Genehmigung für die sechste WEA wird demnächst erwartet.
Erste Bauarbeiten und Bauvorbereitungen haben bereits im Februar begonnen.
Unter anderem wurden die genauen Standorte der WEAs exakt eingemessen
und die Knicks an den benötigten Wegestrecken auf den Stock gesetzt. Die
Baugrunduntersuchungen sind ebenfalls erfolgt. Der Beginn des Wegebaus
wird im zweiten Quartal 2016 erfolgen.
Die Fertigstellung des Windparks N-W wird im ersten Halbjahr 2017 erwartet; vielleicht dreht sich die erste WEA jedoch schon zum Jahresende 2016.
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Uns Dörper
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diesem Sinne: Frohe Ostern!
spp-o Die letzten Feiertage wie Weihnachten und Neujahr liegen längst hinter
uns. Das neue Jahr hat uns mit seinen Alltagsthemen schon wieder voll in
Beschlag genommen und wir sind schon wieder in den üblichen „Alltagstrott“
übergegangen – doch bald winken die nächsten großen Feiertage: Ostern!
Ein schöner Anlass, um endlich wieder Zeit mit der Familie zu verbringen, für
ausgiebige Spaziergänge in der ersten Frühjahrssonne und einen geselligen
Abend mit guten Freunden um das lodernde Osterfeuer. Zum Fest wird
natürlich auch nach Herzenslust geschlemmt – verwöhnen Sie Ihre Liebsten mit süßem Gebäck oder einem festlichen Menü. Viele spannende und
interessante Osterrezepte stehen in Büchern, Zeitschriften oder im Internet
zur Verfügung (www.pely.de). Doch nicht nur das richtige Rezept und die
Auswahl guter Lebensmittel sind wichtig, sondern auch
die Vorbereitung in der Küche – Mülleimerbeutel, Backpapier oder Gefrierbeutel
dürfen an solchen Tagen nicht
fehlen. Es gibt mittlerweile
Hersteller, die sich auf
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Nummer 06/Woche 12/Seite: 36
Uns Dörper
23. März 2016
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Frühlings - und ein Zeichen dafür, dass endlich wieder
die warme Jahreszeit beginnt. Doch nicht nur im
Garten erblühen Beete von neuem, auch im Haus
darf es jetzt kunterbunt zugehen.
„Farbenprächtige Blumensträuße und Ostern,
das gehört einfach zusammen. Dabei ist es
ganz egal, ob man die Eltern oder liebe
Bekannte beschenken oder sich selbst eine
Freude bereiten möchte“, meint Beate Fuchs
vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.
Bei den aktuellen Blumen- und Farbtrends
finde wohl jeder das Passende für seinen persönlichen
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