Erdgas von den Stadtwerken Waldkraiburg

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Erdgas von den Stadtwerken Waldkraiburg
Telefon +49 8638 948466
Telefax +49 8638 9484149
[email protected]
www.stadtwerke-waldkraiburg.de
Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg
An
alle Erdgaskunden
in und um Waldkraiburg
Juni 2014
AB SOFORT:
Erdgas von den Stadtwerken Waldkraiburg –
preisgünstig, kommunal und konzernfrei
Sehr geehrte Erdgaskunden in und um Waldkraiburg,
wollen Sie Ihre Erdgaskosten senken und zugleich Ihre Stadt unterstützen?
Wechseln Sie zu den Stadtwerken Waldkraiburg und Sie erhalten 100 Euro bei Lieferbeginn ausbezahlt.
Preisvergleich
Bei einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh ergibt sich nachstehendes Beispiel.
ESB
»Fix24« 1
Stadtwerke Waldkraiburg
Tarif »Waldkraiburg Familie«
Grundpreis pro Monat
14,28 Euro
8,00 Euro
Arbeitspreis pro kWh
5,71 Cent
5,45 Cent
Gesamtkosten pro Jahr
1.884,36 Euro
1.731,00 Euro
Ihr Preisvorteil
153,36 Euro
Wechselbonus
100 Euro ferbeginn
wird sofort bei Lie
ausbezahlt!
Falls Sie nicht feststellen können, ab wann Sie zu uns wechseln können,
stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Von den Stadtwerken erhalten Sie nicht nur günstige Erdgaspreise, wir sind auch 100 % kommunal
und 100 % konzernfrei. Bei uns landen Sie in keiner Hotline und unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen
telefonisch oder auch persönlich gerne weiter.
Erdgaskunde bei den Stadtwerken Waldkraiburg können Sie einfach werden,
indem Sie den beigefügten Vertrag ausfüllen, unterschreiben und an uns schicken.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
Alle Preise sowie der Bonus inkl.19 % Umsatzsteuer
1
ESB Fix 24 der Energie Südbayern GmbH zum 1.07.2014
Stadtwerke
Waldkraiburg GmbH
Meisenweg 1
84478 Waldkraiburg
Telefon +49 8638 948-466
Telefax +49 8638 948-4149
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Geschäftsführer: Norbert Weigl
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Robert Pötzsch
Registergericht
Traunstein HR B 12989
Sondervertrag Erdgas
Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen, danke!
1. Kundendaten
Frau
Herr
Firma
Geburtsdatum
Vorname
Nachname/Firma
Telefon tagsüber
Mobilnummer
2. Lieferanschrift
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
3.Rechnungsanschrift
identisch mit Lieferanschrift?
Ja
Nein
Straße
4.Angaben zur derzeitigen Gasversorgung
Name des bisherigen Gasversorgers
Kunden-Nr. beim bisherigen Gasversorger
Zählerstand
Vorjahres-Erdgasverbrauch in kWh
5.Auswahl Tarif
Spartarife
Grundpreis
Arbeitspreis
Euro/Monat brutto (netto)
Cent/kWh Arbeitspreis brutto (netto)
»Waldkraiburg Mini« 0–19.999 kWh
6,00 (5,04)
5,60 (4,70)
»Waldkraiburg Familie« 20.000–79.999 kWh
8,00 (6,72)
5,45 (4,58)
»Waldkraiburg Business« 80.000–100.000 kWh
10,00 (8,40)
5,30 (4,45)
Wechselbonus
100 Euro beginn
fer
wird sofort bei Lie
ausbezahlt!
6.Kündigung (nur bei Versorgerwechsel, nicht bei Umzug)
Ja, ich beauftrage die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH in meinem Namen
den bestehenden Gaslieferungsvertrag beim bisherigen Gaslieferanten
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Nein, ich kündige selbst.
7. Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)
Vor- und Nachname des Kontoinhabers
IBAN
BIC
Name des Kreditinstitutes
8. Auftragserteilung und Bevollmächtigung
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH mit der Lieferung von Erdgas für die unter Punkt 2 genannte Gasabnahmestelle zu den beiliegenden
Gaslieferbedingungen und den im Preisblatt genannten Preisen. Ich bevollmächtige die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, soweit erforderlich in meinem Namen den für meine
Belieferung erforderlichen Netzanschluss-, Netznutzungs- und ggf. Anschlussnutzungsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Aus diesen Verträgen dürfen mir
jedoch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die über die vom Netzbetreiber gegenüber jedermann geltend gemachten Kosten hinaus gehen. Die Vollmachten sind unwiderruflich.
Die Vollmachten erlöschen mit Beendigung des Gasliefervertrages. Von der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH in Vollmacht geschlossene Verträge mit dem Netzbetreiber bleiben
auch darüber hinaus bis zur Kündigung durch den Kunden gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Gas an Kunden der Stadtwerke Waldkraiburg
GmbH, die dieser Beauftragung anhängen, sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
Datum
Ort
Unterschrift des Kunden
9. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg, Telefon +49 8638 948466, Fax +49 8638 9484149, Email
[email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf unserer Webseite www.stadtwerke-waldkraiburg.de elektronisch ausfüllen
und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs
übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet haben, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stadtwerke
Waldkraiburg GmbH
Meisenweg 1
84478 Waldkraiburg
Telefon +49 8638 948-466
Telefax +49 8638 948-4149
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Geschäftsführer: Norbert Weigl
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Robert Pötzsch
Registergericht
Traunstein HR B 12989
Allgemeine Gaslieferbedingungen der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH (SW)
in Ergänzung zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Stand: 01.07.2014
1. Vertrag
7. Lieferantenwechsel
1.1.
Die SW liefert Erdgas, das in seiner Beschaffenheit den jeweils geltenden technischen
Regeln des DVGW (derzeit Arbeitsblatt 260) entspricht.
Die SW werden den Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der
vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn
hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher
Lieferantenwechselprozess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind.
Die SW sind zur Aufnahme der Belieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des
Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder der Netzbetreiber die Belieferung
nach Standardlastprofilen nicht zulässt. Der Beginn der Erdgaslieferung wird dem Kunden
durch die SW schriftlich angezeigt, sobald die notwendigen Bestätigungen vom örtlichen
Netzbetreiber und Vorversorger des Kunden vorliegen.
3. Vertragslaufzeit
8. Ergänzende Regelungen
Der Vertrag kann erstmalig zum Ende der Preisgarantie ordentlich gekündigt werden.
Die Preisgarantie läuft maximal 18 Monate und endet zum jeweiligen Stichtag laut Preisblatt. Soweit ein Vertrag mit Erdgas unterjährig abgeschlossen wird, gilt die Preisgarantie
immer nur bis zum nächsten Stichtag. Der Vertrag endet zum 31.12.2015. Die SW werden
vor Auslaufen des Vertrages dem Kunden ein neues Angebot unterbreiten.
Für den Erdgasliefervertrag gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus
dem Niederdrucknetz (GasGVV). Der Text der GVV ist bei den SW erhältlich und kann im
Internet unter www.stadtwerke-waldkraiburg.de abgerufen werden.
Der Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die SW dem Kunden den Vertragsschluss schriftlich bestätigen. Ist der Beginn der Lieferung nicht ausdrücklich
vereinbart, erfolgt der Lieferbeginn in der Regel am Ersten des übernächsten Monats,
der auf den Auftragseingang folgt.
1.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns oder Lieferendes wird rechnerisch
ermittelt, falls keine abgelesenen Zählerdaten vorliegen.
2. Art und Umfang der Erdgasversorgung
9. Haftung
4. Erdgaspreis und Preisanpassung
4.1. Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten,
die Umsatzsteuer, die Energiesteuer (Regelsatz), die an den Netzbetreiber zu
entrichtenden Entgelte, die Kosten der Abrechnung, die Konzessionsabgaben.
4.2. Preisänderungen durch die SW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach
§ 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die SW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Absatz 1 maßgeblich sind. Die SW ist bei
Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung
durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die SW verpflichtet, Kostensteigerungen
nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
4.3. Die SW nimmt mindestens alles zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die SW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung
so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nicht später weitergegeben werden als
Kostensteigerungen.
4.4. Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen
muss. Die SW wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen
Mitteilung an den Kunden die Änderung auf seiner Internetseite veröffentlichen.
4.5. Ändert die SW die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfist zu kündigen. Hierauf wird die SW den Kunden in der brieflichen
Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung
bedarf der Textform. Die SW hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform
zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4.6. Abweichend von den Ziffern 4.2. bis 4.5. werden Änderungen der Umsatzsteuer
gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
4.7. Ziffern 4.2. bis 4.5. gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige
staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Mehrbelastungen
oder Entlastungen wirksam werden.
4.8. Der Wechselbonus gilt nur für Neukunden und wird bei Lieferbeginn an den
Kunden ausbezahlt.
4.9. Der Gesamtpreis versteht sich einschließlich der Energie- und zzgl. der Umsatzsteuer
in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Senkungen
der Steuern durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
5. Abrechnung der Erdgaslieferung
Der Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Die Erdgasabrechnung
wird stichtagsbezogen jeweils zum 31. Dezember eines Jahres erstellt. Die monatlichen
Abschlagszahlungen auf den Erdgasverbrauch werden jeweils zum Monatsletzten fällig.
Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch
Überweisung erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung
ein Mahnentgelt von 2,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang wird ein Betrag von
48,00 Euro fällig. Für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme der Erdgaslieferung wird ein
Betrag von 96,– Euro berechnet. Die SW ist berechtigt die Kosten für Mahnung, Inkassogang und Wiederinbetriebnahme anzupassen.
6. Bonitätsauskunft
Zur Prüfung der Bonität des Kunden kann die SW nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bei einem beauftragten Kreditinformationsunternehmen oder
einem Wirtschaftsinformationsdienst Informationen einholen.
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S.1 GasGVV können
gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. In allen anderen Fällen ist die Haftung der SW
auf folgende Fälle beschränkt: Vorsatz; grobe Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe
oder leitender Angestellter; schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die SW auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem
Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
10. Hinweis gemäß § 107 Abs. 2
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei
denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergieStV
zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
11. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von der SW unter
Beachtung des BDSG automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung)
verwendet. Soweit die Daten auch für Marketingmaßnahmen verwendet werden, weisen
die SW den Kunden auf sein Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin. Der Verarbeitung oder Nutzung der Daten zum Zwecke der Werbung oder
Marktforschung kann der Kunde jederzeit gegenüber den SW widersprechen.
12. Schlichtungsstelle Energie und Verbraucherservice
der Bundesnetzagentur
12.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen an den
Kundenservice der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, Meisenweg 1,
84478 Waldkraiburg, Telefon +49 8638 948-466, Email: [email protected] zu wenden.
12.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen
innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Beschwerde bei den SW
beantwortet. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, werden die SW die Gründe
schriftlich mit Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG darlegen.
12.3. Zur Beilegung von Streitigkeiten können Sie ein Schlichtungsverfahren bei
der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass
der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240-0,
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de,
E-Mail: [email protected].
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über
das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden
Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn,
Telefon Montag – Freitag von 9 bis 15 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 –
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Ct./Min.; Mobilfunkpreise maximal
42 Ct./Min.), E-Mail: [email protected]
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung
des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der Textform.
WSW_PreisblattErdgas2014_RZ++_WSW_konzeptbogen_e03 17.06.14 13:25 Seite 1
[email protected]
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Preisblatt Erdgas
Geschäftsführer: Norbert Weigl
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Robert Pötzsch
Registergericht
Traunstein HR B 12989
Telefon +49 8638 948466
Telefax +49 8638 9484149
[email protected]
www.stadtwerke-waldkraiburg.de
gültig ab 01.07.2014
Juni 2014
Wechselbonus
100 EuroLieferbeginn
wird sofort bei
ausbezahlt!
»Waldkraiburg Mini« (0–19.999 kWh)
Arbeitspreis Cent/kWh, brutto (netto)
5,60 (4,70)
Grundpreis Euro/Monat, brutto (netto)
6,00 (5,04)
»Waldkraiburg Familie« (20.000–79.999 kWh)
Arbeitspreis Cent/kWh, brutto (netto)
5,45 (4,58)
Grundpreis Euro/Monat, brutto (netto)
8,00 (6,72)
»Waldkraiburg Business« (80.000–100.000 kWh)
Arbeitspreis Cent/kWh, brutto (netto)
5,30 (4,45)
Grundpreis Euro/Monat, brutto (netto)
10,00 (8,40)
Tarife »Waldkraiburg Mini/Familie/Business«
Preisänderung (Senkung oder Erhöhung)
fester Arbeitspreis Preisgarantie 1
Vertragsbeginn
01.07.2014 frühestens ab Lieferbeginn
Erstvertragslaufzeit
mit Preisgarantie 2 bis 31.12.2015
Kündigungsfrist
1 Monat zum Ende der Preisgarantie 2
Vertragsbedingungen
GasGVV mit allgemeine Gaslieferungsbedingungen
1 Die Preisgarantie gilt für den Energiepreis. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Erhöhungen
der Steuern, Netzentgelte und sonstiger Abgaben.
2 Die Preise beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Regelenergieumlage,
Konzessionsabgabe und Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.
Die Preise gelten nur für Anschlusswerte bis 50 kW. Die oben genannten Bruttopreise verstehen
sich inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer von 19 %.
3 Je vom Kunden verursachte Rücklastschrift wird ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 5,95 Euro (brutto)
zzgl. einer Bankbearbeitungsgebühr von 3,00 Euro je Rücklastschrift erhoben.

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