Digitales Sprech- und Datenfunknetz für die BOS - Sachsen

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Digitales Sprech- und Datenfunknetz für die BOS - Sachsen
Digitales Sprech- und
Datenfunknetz für die BOS
Seminar Digitalfunk der BOS
02. November 2011
Projektgruppe Digitalfunk BOS
des Landes Sachsen-Anhalt
Gliederung
1.
2.
3.
Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS
Projektstand auf Bundesebene
Projektstand auf Landesebene
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1. Rechtsgrundlagen Digitalfunk
BOS
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Gesetzliche Grundlagen
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Rechtsbeziehungen im Digitalfunk BOS
Verwaltungsabkommen
Bundesanstalt
Digitalfunk BOS
RV Betrieb
Technischer
Netzbetreiber
Alcatel-Lucent
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Betriebskonzept
Bund/Länder
BOS
RV Systemtechnik
TETRA 25
Systemlieferant
EADS/Cassidian
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Verträge geschlossen
Entwurfsstadium
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§ 57 Abs. 4 TKG
Für Frequenzen, die im Frequenznutzungsplan für den
Funk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ausgewiesen sind,
legt das Bundesministerium des Innern im Benehmen
mit den zuständigen obersten Landesbehörden in einer
Richtlinie fest ...
- Zuständigkeiten der beteiligten Behörden
- Verfahren zur Anerkennung als Berechtigter des BOS-Funks
- Verfahren bei der Frequenzzuteilung
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Funkrichtlinie Digitalfunk BOS
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Funkrichtlinie Digitalfunk BOS
§ 1 Frequenzbereich
Im Frequenznutzungsplan sind für ein gemeinsames digitales
Funknetz der BOS folgende Frequenzen vorgesehen:
380 MHz bis 385 MHz und
390 MHz bis 395 MHz.
Frequenzen aus diesem Frequenzbereich können
ausschließlich der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS) zugeteilt werden.
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BOS-Funkrichtlinie (neu)
z
z
wird gegenwärtig durch Bund und Länder mit
der BNetzA erarbeitet
fasst die BOS-Funkrichtlinie (Analogfunk) mit
BOS-Funkrichtlinie (Digitalfunk) zusammen
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Betrieb ortsfester Funkanlagen (FRT)
z
z
z
Unabhängig einer ggf. erforderlichen Standortbescheinigung nach BEMFV ist vor Errichtung
und Inbetriebnahme die Anzeige jeder ortsfesten
Funkanlage bei der BNetzA vorzunehmen.
Diese Anzeige erfolgt über die Autorisierte Stelle
des Landes (TPA) zur BDBOS. Von dort wird die
Anzeige der BNetzA zugeleitet.
das genaue Verfahren befindet sich gegenwärtig
in der Bund/Länder-Abstimmung mit der BDBOS
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Betrieb ortsfester Funkanlagen (FRT)
Technische Rahmenbedingungen
z
FRT brauchen in der Regel funktechnisch nicht besser zu
sein, als ein Handfunkgerät in 1,5 m Höhe außerhalb von
Gebäuden (GAN-Kategorie 0/1)
z
Einzelfallprüfung der notwendigen Antennenhöhe in
Abhängigkeit von der nächsten Basisstation
z
Keine Häufung von FRT an einem Standort!
z
Einschränkungen für Anlagen im DMO
nach Ziffer I.7. der FZU
äquivalente isotrope Strahlungsleistung
max. 3W
max. Antennenhöhe 1,5 m
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Betrieb ortsfester Funkanlagen (FRT)
z
Jede Funkanlage belegt beim Senden und
Empfangen Ressourcen in „ihrer“ Basisstation
z
Bei der Gruppenkommunikation ist die Ressourcenbelegung umso größer, je mehr Teilnehmer sich in
unterschiedlichen Zellen befinden
z
Auch das Mithören von Funkverkehrskreisen
beansprucht Ressourcen.
z
Die hohe Anzahl der gegenwärtig vorgesehenen FRT
sowie deren Installation ist problematisch und bedarf
daher einer Einzelfallbetrachtung
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Zertifizierung von Endgeräten
§15a BDBOSG
z
im Digitalfunk BOS dürfen nur von der BDBOS
zertifizierte Endgeräte verwendet werden
z
Die BDBOS ist berechtigt, die Maßnahmen zu treffen,
um die Nutzung des Digitalfunk BOS mittels nicht
zertifizierter Endgeräte zu unterbinden.
z
Am 31. Dezember 2011 endet die Übergangsfrist zur
Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte.
z
Sofern die Zertifizierung nicht bis Ende der
Übergangsfrist erfolgen konnte, prüft die BDBOS
gegenwärtig, ob Ausnahmegenehmigungen möglich
sind.
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2. Projektstand Bundesebene
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Stand Netzaufbau
Quelle: BDBOS
www.bdbos.bund.de
Stand: Oktober 2011
Inbetriebnahme erfolgt
Aufbau und Inbetriebnahme begonnen
Funknetzplanung begonnen
Planung noch nicht begonnen
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Mit Stand 30. September 2011
waren deutschlandweit
von 4.300- 4.500 Basisstationen
z 2358
Basisstationen errichtet
z 1336 Basisstationen in Betrieb
genommen
z 4 Netzabschnitte im Wirkbetrieb
z 6 Netzabschnitte im erweiterten
Probebetrieb
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3. Projektstand Landesebene
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Zeitstrahl Netzaufbau
Dauer:
1 Monat
Für die Netzabschnitte
17, 39, 40 abgeschlossen
Standort
-akquise
Standortertüchtigung
Landesaufgabe
Installation
Systemtechnik
Integration
Systemtechnik
Dauer:
6 Monate
Probebetrieb
Systemtechnik
Erweiterter
Probebetrieb
Wirkbetrieb
Dauer ca. 1 Jahr
gemäß VerwaltungsAbkommen
Eingeschränkte
operative
Nutzung möglich
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volle operative
Nutzung möglich
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Betriebsphasen
Testbetrieb bezeichnet die Phase eines (Teil)Netzabschnittes, von der Integration der Netzelemente bis zum
Beginn des erweiterten Probebetriebes. In dieser Phase
werden die Netzelemente und Komponenten für Tests der
Auftragnehmerin, gegebenenfalls mit Beteiligung der
Auftraggeberin genutzt.
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Betriebsphasen
Der erweiterte Probebetrieb beginnt nach der
Abnahme der gelieferten, installierten, in Betrieb
genommenen , konfigurierten und integrierten
Funksystemtechnik. Er dient dazu, die Qualität und
Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste unter
realitätsnahen Bedingungen zu testen.
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Betriebsphasen
Wirkbetrieb bezeichnet die Betriebsphase eines
(Teil)Netzabschnittes, der von BDBOS, Bund und
Ländern gegenüber den BOS zur operativ-taktischen
Nutzung freigegeben worden ist.
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Status der Standortertüchtigung
Standort - Fortschritt 31.10.2011
180
155
160
147
146
137
140
131
126
119
Anzahl
120
98
100
80
60
40
20
0
Grad der Fertigstellung
Suchkreise
Verträge
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Baubegehung
Freigabe Planung
Baubeginn
Baufreiheit durch NSN
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Installation Technik
Betriebsbereit
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Besonderheiten NA 20
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Topografisch schwierigste Gebiete in Sachsen-Anhalt
deshalb deutlich mehr Standorte als in anderen NA
Gliederung in zwei Teilnetzabschnitte
- TNA 4 Landkreise BLK, MSH
- TNA 5 Landkreis HZ
Große Anzahl von Neubauvorhaben mit den
entsprechenden Bearbeitungszeiten bis zur
Baugenehmigung
starke naturschutzrechtliche Belange
Schwierige Erschließung
Bundesweite Koordinierung und Ressourcenteilung
für die Standortintegration notwendig
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