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Für Land & Leute Ausgabe 3 | 2014 Versicherungsbeiträge bleiben auch im kommenden Jahr stabil Auch zum kommenden Jahreswechsel gibt es die gute Nachricht, dass die Beiträge der GHV DARMSTADT stabil bleiben. Dies gilt uneingeschränkt für alle Sparten bis zum 31. Dezember 2015. Damit präsentieren wir uns schon seit vielen Jahren entgegen einer Marktentwicklung, die von regelmäßigen Preiserhöhungen gekennzeichnet ist. Passende Vorsorge durch neue Produktbausteine In der Sitzung unseres Verwaltungsrats am 13. November 2014 wurden neue Versicherungsbedingungen beschlossen. Hervorzuheben ist die Möglichkeit des Einschlusses von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden in der Vollkaskoversicherung. Dies betrifft beispielweise Bremsversagen oder das Tanken eines falschen Kraftstoffs. Bislang war dieser Einschluss nur in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung in Verbindung mit den Gewahrsamsschäden möglich. Auch die Kaskoversicherung umfasst üblicherweise keine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Die Vollkaskoversicherung gilt beispielsweise für Unfallschäden, die von außen auf das Fahrzeug einwirken, wie ein Zusammenprall mit anderen Fahrzeugen. Für die Kaskoversicherung besteht nunmehr folgende Regelung, wenn dies besonders vereinbart ist: Bei bis zu fünf Jahre alten Fahrzeugen sind Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden mitversichert. Maßgebend für das Alter des Fahrzeugs ist das Baujahr. Der Versicherungsschutz für diese Schäden endet mit dem Ablauf des fünften Jahres, soweit nicht anderes vereinbart ist. Die Tarifierung erfolgt vorerst auf Anfrage. Ein weiterer neuer Ergänzungsbaustein ist die Amtshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst. Die Amtshaftpflichtversicherung bezieht sich auf Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht werden und zu öffentlich-rechtlichen Ersatzansprüchen des Dienstherrn führen können, beispielsweise bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen. Der Hintergrund: Öffentlich-rechtliche Ansprüche und der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, die der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzurechnen sind, sind üblicherweise nicht Gegenstand der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Auch hier erfolgt die Tarifierung vorerst auf Anfrage. 1 Beispiele aus der Rechtssprechung Betriebsschaden in Kasko nur bei Sondervereinbarung gedeckt Ein Kippfahrzeug wurde durch das Verdrehen der Kippfläche beim Kippvorgang erheblich beschädigt, weil ein Sicherungsbolzen fehlte. Der Halter forderte Ersatz aus der Kaskoversicherung. Der Versicherer meinte, dass ein nicht versicherter Betriebsschaden vorläge. Das OLG Koblenz stellte fest, dass ein ordnungsgemäßer Kippvorgang nur mit einem Sicherheitsbolzen möglich ist. Daher habe sich der Nutzer zu vergewissern, dass der Bolzen vorhanden und ordnungsgemäß arretiert ist. Fehlt die Kontrolle und entsteht dadurch ein Schaden, liegt ein Bedienungsfehler vor, der als Betriebsschaden nicht versichert ist. Der Streitwert wurde mit 12.517 Euro festgesetzt (Az.: 10 U 412/09, 04.03.2010). Beamtin haftet bei grober Fahrlässigkeit aus öffentlichem Recht Eine Postbeamtin hatte ihren Dienstwagen, einen Transporter, auf einem mäßig abfallendem Platz abgestellt. Sie verließ den Wagen, ohne den Motor abzuschalten. Das Fahrzeug wurde auch nicht gesichert und rollte daraufhin gegen einen Laternenpfahl. An dem Wagen entstand ein Schaden von über 3.000 Euro. Hierfür wurde die Beamtin wegen grober Fahrlässigkeit durch den Dienstherrn in Regress genommen. Zu Recht, befand das Verwaltungsgericht Ansbach und berief sich auf eine Haftungsregelung im Bundesbeamtengesetz (Az.: AN 11 K 13.01851, 07.05.2014). Änderungen rechtzeitig mitteilen Zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung weisen wir daraufhin, dass etwaige mengenmäßige Veränderungen der versicherten Risiken anzuzeigen sind, die für die Beitragsbemessung Bedeutung haben. Dies betrifft beispielsweise die Anzahl versicherter Tiere oder den gewerblichen Bereich, soweit sich der Beitrag nach dem Umsatz oder der Anzahl der Mitarbeiter bemisst. Risiken, die im Laufe des Jahres 2014 neu entstanden sind, werden im vertraglichen Rahmen über die Vorsorgeversicherung sofort versichert. Sie sind uns innerhalb eines Monats mitzuteilen, nachdem die Beitragsrechnung zur Fälligkeit 1. Januar 2015 eingegangen ist. Andernfalls entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Auch dies betrifft beispielsweise Tiere, Maschinen und Immobilien. In der Hunde- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für Hundewelpen beziehungsweise Fohlen ab Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres über das Muttertier mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Welpen beziehungsweise Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers sind. Impressum Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt (GHV DARMSTADT) Anstalt des öffentlichen Rechts Bartningstr. 59 • 64289 Darmstadt Vorstand: Wilhelm Kins Redaktion: Volker Lauenstein, Silke Rummel Gestaltung: Werner West E-Mail: [email protected] Besuchen Sie unsere Hompage www.ghv-darmstadt.de Bilder: GHV DARMSTADT, Fotolia, Shutterstock 2 Land & Leute Christoph Freiherr von Hutten setzt ganz auf Holz Schloss Steinbach ist ein idyllisches Fleckchen Erde. Im Sommer blühen im Hof zigtausende Kletterrosen, im Herbst verfärben sich die Bäume in Park und Wald kunterbunt. „Wir gehen davon aus, dass das Anwesen 1.200 Jahre alt ist“, sagt Christoph von Hutten. Das Schloss ist schon immer in Familienbesitz. Den jüngeren Barockbau ließ der Würzburger Fürstbischof Christoph Franz von Hutten von 1725 bis 1728 nach den Plänen Balthasar Neumanns errichten. Christoph Freiherr von Hutten ist im Alter von fünf Jahren von Sachsenhausen in den Spessart gezogen. Da waren gerade einmal drei Zimmer fertig, der Rest war Baustelle. Im Zweiten Weltkrieg wurde „das Haus“ – so nennen die von Huttens das Schloss im Lohrer Stadtteil Steinbach – zerbombt. In den Nachkriegsjahren bauten es die Eltern wieder auf. Sein technisches Verständnis und seine Fingerfertigkeit führt Christoph von Hutten vor allem auch auf diese Zeit zurück. „Mein Job ist, das Ganze in die Zukunft zu bringen“, sagt der Fünfzigjährige. Im Jahr 2000 hat er das Wird ausschließlich mit Holz beheizt: das Anwesen von Familie von Hutten in Anwesen vom Vater übernommen. Er moderniSteinbach im Spessart. sierte die Gebäude mit den 18 Wohneinheiten, Nahwärmeleitungen wurden verlegt. Wo früher jedes Jahr 45.000 Liter Heizöl durchrauschten, wird nun alles über eine Holzhackschnitzelanlage beheizt. Der angrenzende 315 Hektar große Wald liefert den Rohstoff. Auf Schloss Steinbach wird das Holz weiterverarbeitet – vor allem zu Brennholz, das sich die Kunden abholen oder liefern lassen können, oder zu Möbelholz. Neuerdings werden hier auch Hochsitze aus Lärchenholz gebaut. Zudem hat Christoph von Hutten, der an der Arizona State University Wirtschaftsinformatik studiert hat, die Firma Skanwood gegründet, ein Nischenanbieter für schwedische Holzhäuser als Ausbauhäuser. „Alles, was ich erwirtschafte, dient dem Erhalt und der Anpassung“, sagt er. Ohne seine Frau Eli, eine Norwegerin, die kräftig mitanpackt und außerdem einen Perlenhandel betreibt (www.perlinen.com), würde das nicht gehen. Die beiden haben vier Kinder im Alter von 14, 12, 10 und 5 Jahren. Derzeit gestaltet Christoph von Hutten zusammen mit einem Berater den Wald so um, dass er auch in den nächsten Jahrzehnten wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann. Um effizienter arbeiten zu können und die Holzernte zu erleichtern, müssen Rückegassen für Harvester und Forwarder eingerichtet werden. Bei den Holzsorten kommt es auf die Mischung an. „In welcher Kombination man etwas pflanzt, ist eine Wissenschaft für sich“, sagt Christoph von Hutten. Und eine langfristige Angelegenheit, die viel Vorausschau erfordert: Gerade ernten von Huttens die Douglasien, die der Urgroßvater gepflanzt hat. Eine gute Entscheidung, wie sich heute zeigt. Traktoren, Rückemaschinen, Gabelstapler, Jagdschein, Altenteil und sogar der Hund: Christoph von Hutten hat sämtliche Versicherungen bei der GHV DARMSTADT. „Ich bin im Großen und Ganzen absolut zufrieden“, sagt er, „es geht relativ unbürokratisch zu – das mag ich.“ Wenn Sie in unserem Newsletter etwas vermissen oder einen guten Tipp für uns haben, melden Sie sich doch beispielsweise per E-Mail: [email protected] 3 Fotoshooting für einen Oldtimer-Kalender So mancher Passant hat sich wohl verwundert die Augen gerieben, als an einem sonnigen Septembervormittag ein OldtimerTraktor nach dem anderen auf dem Schlossplatz in Bad König vorfuhr. Es knatterte und qualmte, bis die historischen Fahrzeuge – darunter mehrere Lanz Bulldogs, ein Lanz Aulendorf, ein Porsche Export 329 und ein Güldner Toledo schließlich alle nebeneinander standen und ins rechte Licht gerückt wurden. Warum das alles? Die GHV DARMSTADT möchte für das Jahr 2016 einen eigenen Kalender mit historischen Traktoren und Schleppern in den unterschiedlichen Jahreszeiten auflegen. Die Traktorfreunde Bad König waren sofort Feuer und Flamme für das Kalenderprojekt und stellten sich für das erste Fotoshooting zur Verfügung. Die Oldtimer sind ihre Leidenschaft. „Die Lanz Bulldogs sind unkaputtbar“, schwärmt Edgar Tartler, der mit seinem Schätzchen (Baujahr 1938) samt Anhänger sogar schon auf Deutschlandtour unterwegs war. „Bekommen sie genug Öl, laufen sie ein Leben lang“, sagt Tartler. Klaus Ewald liebt es, mit seinem Lanz Aulendorf, Baujahr 1951, gemächlich spazieren zu fahren: „Das ist eine schöne Sache – man kann die Landschaft genießen.“ Und Gerhard Hofmanns Lanz Bulldog, Baujahr 1938, war sozusagen schon adelig unterwegs: Er war bis in die fünfziger Jahre auf dem Landgut von Thurn und Taxis im Einsatz. Models gesucht: Versicherte der GHV DARMSTADT, die einen Oldtimer besitzen und Lust auf ein Fotoshooting ihres historischen Fahrzeugs haben, werden gebeten, sich bei Volker Lauenstein, Telefon 06151 3603-242, E-Mail: [email protected], zu melden. 4