Studierende WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge

Transcrição

Studierende WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge
Technische Universität Berlin
TU Berlin, Fakultät I, Sekr. H 36, Str. d. 17. Juni 135, D-10623 Berlin
An die Mitglieder des Fakultätsrates der Fakultät I
die Frauenbeauftragte der Fakultät I
das Referat für Lehre und Studium der Fakultät I
nachrichtlich
den Präsidenten der TUB -K 3 die Institute der Fakultät I
die Zentren der Fakultät I
Hochschularchiv
Pressestelle
FAKULTÄT I
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Fakultäts-Service-Center
Tel.: (030) 314-73201
Fax: (030) 314-24620
e-mail:
[email protected]
Datum: 2011-07-13
Genehmigtes Beschlussprotokoll
der 121. o. Sitzung des Fakultätsrates
am 13. 07. 2011 im Raum H 3005
Beginn:
Ende:
13.00 Uhr
16.00 Uhr
Sitzungsleiter:
Prof. Dr. Adrian von Buttlar
Protokoll:
G. Brünner
Anwesend:
HL:
AM:
St.
St.
SM
Prof. Dr. H. Marburger
Prof. Dr. J. Meyser
Prof. Dr. A. von Buttlar
Prof. Dr. D. Brantz
Prof. Dr. F. Schütte
G. Eisen
apl. Prof. Dr. K. Wittmann-Englert
R. Volkhausen
S. Collisi
C. Rothfuß für P. Seibert
A. Trellu
Frauenbeauftragte
Referat für Lehre und Studium
Geschäftsf. f. d. Prüfungsausschuss
Gäste: s. Anwesenheitsliste
ab 13.10 Uhr
K. Schütz
R. Orlowsky-Ott, A. Köhler ab 15.00 Uhr
P. Jordan
2
TOP 01: Fakultätsrat
TOP 01 a) Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss FKR I-121.o./1a/2011-07-13
Öffentlicher Teil:
TOP 01: Fakultätsrat
a) Genehmigung der Tagesordnung
b) Genehmigung des Protokolls der 120. o. FKR-Sitzung
c) Entscheidungen des Dekans
d) Nachbenennung in die Ausbildungskommission
TOP 02: Haushalt und Personal
a) Bezahlte Lehraufträge Wintersemester 2011/2012
TOP 03: Forschung
a) Projektanzeigen
b) Arbeitsstellen der Fakultät I
c) Umbenennung der China-Arbeitsstelle / Arbeitsstelle für Wissenschafts- und
Technikkultur Chinas
TOP 04: Lehre und Studium
a) Studierendenstatistik
b) Erweiterung Freie Wahl Bachelor und Freie Profilbildung Master
c) BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
d) Benennung der BaföG-Beauftragten für die geisteswissenschaftlichen Studiengänge
(ohne Lehramtsoption) der Fakultät I, gem. § 48 BAföG
e) Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den Masterstudiengängen
TOP 05: Mitteilungen des Dekans
a) Termine
b) Personalia
c) Sprach- und Kulturbörse
d) Philosophischer Fakultätentag
e) Dekanerunde
TOP 06: Fakultäts-Service-Center
a) Bericht aus der FSCL-Runde (Raumbudgetierung)
b) Rundschreiben der ZUV: „Mutterschutzvertretungen“
TOP 07: Frauenbeauftragte
a) Frauenförderplan (Bericht)
TOP 08: IT-Beauftragter (FIO)
TOP 09: Verschiedenes
Vertraulicher Teil.
TOP 01 b) Genehmigung des Protokolls der 120. 0. FKR-Sitzung
Beschluss FKR I-121.o./1b/2011-07-13
Der Fakultätsrat beschließt das Protokoll der 120. o. Fakultätsratssitzung mit einigen Änderungen
in den Leitlinien für die universitäre Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Lehrenden der
Fakultät I.
10:0:0
3
TOP 01 c) Entscheidungen des Dekans
Der Fakultätsrat bestätigt folgende Entscheidungen des Dekans:
Entscheidungen gem. § 71 (1) BerlHG
 Genehmigung einer Nebentätigkeit Prof. A. von Buttlar
 Genehmigung einer Nebentätigkeit R. Haubold
Promotionsanmeldungen
Juliane Gansera, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Sportarchitektur im Spannungsfeld von
Ästhetik, Funktionalität und nationalem Prestige. Die Entwicklung der Wettkampfstätten
Olympischer Sommerspiele zwischen 1952 und 1980, Betreuerin: apl. Prof. Wittmann-Englert
Thomas Katzke, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Hermann Herey-Zweigenthal. Die europäische
Zeit, Betreuerin: apl. Prof. Wittmann-Englert
Helge Kuppe, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Der Krönungsstil des Mainzer Erzbischofs. Die
Werke der Bauhütte Madern Gertheners (gest. 1430) für Johann II von Nassau (1397-1419),
Betreuer/in: Prof. Bushart, PD Dr. Fajt
Dörte Grunzig, FG Allgemeine Linguistik, Arbeitstitel: Strategische Sprachverwendung in
Mitarbeitergesprächen, Betreuer: Prof. em. Erdmann
Sebastian Scheele, FG Soziologie am ZIFG, Arbeitstitel: Privilegierte Interventionen - Debatten
zur Rolle von Privilegierten in politischen Kämpfen am Beispiel von Männern im Feminismus und
Weißen im Antirassismus, Betreuerin: Prof. Hark
Promotionseröffnungen
Viktoria Ilse, FG Deutsch als Fremdsprache, Titel: Wirtschaftsdeutsch in Ungarn - Position,
Bedarf und Perspektiven. Die Vermittlung von Wirtschaftsdeutsch im DaF-Unterricht in Ungarn,
Vorsitz: Prof. Gil, Berichter/in: Prof. i. R. Steinmüller, Univ.-Doz. K. Boócz-Barna (EötvösLoránd-Univ. Budapest)
Karen Straub, FG Kunstgeschichte, Titel: Les Douze Dames de Rhéthorique - Studien einer
französischen Handschrift des 15. Jahrhunderts, Vorsitz: Prof. Jansen, Berichter/in: Prof. i. R.
Suckale, Prof. Bushart
Christian Broecking, FG Audiokommunikation/Musikwissenschaft, Titel: Der Marsalis-Komplex.
Studien zur gesellschaftlichen Relevanz des afroamerikanischen Jazz 1992 - 2007, Vorsitz: Prof.
Marburger, Berichter/in: Prof. Weinzierl, Prof. Ungeheuer (Univ. Würzburg)
Judith Martin, FG Erziehungswissenschaft/FD Geschichte, Titel: Historische Personen im
Vergleich. Eine fachdidaktische Untersuchung zu Praxismöglichkeiten der historisch-politischen
Bildung unter globalisierungsbedingten Veränderungen, Vorsitz: Prof. Meyser, Berichter: Prof. em.
Schulz-Hageleit, Prof. i. R. Rathenow
Entscheidung gem. § 72 (3) BerlHG
 Benennung eines Mitglieds für die Auswahlkommission Deutschlandstipendium (AK DStip)
TOP 01 d) Nachbenennung in die Ausbildungskommission
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.
TOP 02: Haushalt und Personal
TOP 02 a) Bezahlte Lehraufträge Wintersemester 2011/2012
Beschluss FKR I-121.o./2a/2011-07-13
Der Fakultätsrat genehmigt folgende bezahlte Lehraufträge pro Fachgebiet für das Wintersemester
2011/2012 (s. Anlage). Er bittet die Institute und Zentren die notwendigen Streichungen - sofern
4
notwendig - selbst vorzunehmen und die Entscheidung dem Fakultäts-Service-Center bekannt zu
geben.
Der Fakultätsrat stellt fest, dass die Themen der beantragten Lehraufträge von den vorhandenen
hauptamtlich beschäftigten Lehrkräften der Fakultät I nicht wahrgenommen werden können, weil
ihr Lehrverpflichtungssoll ausgeschöpft ist. Von den Lehrbeauftragten müssen zudem nicht
abgedeckte Spezialgebiete behandelt werden. Die Lehraufträge betreffen überwiegend Pflicht- bzw.
Wahlpflichtveranstaltungen nach den Studienplänen.
11:0:0
TOP 03: Forschung
TOP 03 a) Genehmigte Projekte

Prof. Ittel bei der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin Brandenburg e. V.: TU
Schulportal
Das genehmigte Projekt von Frau Ittel mit dem Titel: „TU-Schulportal“ wird von der Vereinigung
der Unternehmensverbände Berlin Brandenburg e. V. finanziert. Es hat eine Laufzeit von 24
Monaten und begann am 01. 05. 2011. Über das Projekt ist folgendes mitzuteilen: Die UVB
unterstützt das TU Schulportal als Teil des vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
geförderten Projektes TU MINT, das von Frau Prof. Ittel geleitet wird. Mit dem Schulportal wird
eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt, die über alle MINT-relevanten Angebote der TUB für
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte informiert. Dazu gehören z.B. Schüler-Labore,
Mädchen-Technik-Projekte und Studienorientierungsangebote. Ziel dieses neuen Projekts, gefördert
durch den UVB, ist der Aufbau eines erweiterten, anbieterneutralen MINT Schulportals, das die
MINT-Angebote weiterer Berliner und ggf. Brandenburger Hochschulen sowie außeruniversitärer
Akteure mit einbezieht.
TOP 03 b) Arbeitsstellen der Fakultät I
Beschluss FKR I-121.o./3b/2011-07-13
Im Zusammenhang mit dem Fakultätsratsbeschluss FKR I-119.o./3c/2011-06-08 (Reglements für
die Arbeitsstellen der Fakultät I) beschließt der Fakultätsrat in einem weiteren Schritt die vorerst
auf drei Jahre (1.7.2011 - 30.6.2014 / Abweichung *) befristete Laufzeit der nachstehend
aufgeführten Arbeitsstellen:
1) Arbeitsstelle "Integrative Förderung schulschwacher/behinderter Kinder und Jugendlicher"
(Leitung: Prof. Lehmkuhl)
2) Arbeitsstelle "Pädagogische Kasuistik" (Leitung: Prof. Reh)
3) Interkulturelle Forschungs- und Arbeitsstelle (Leitung: Prof. Marburger)
4) Arbeitsstelle für sozial-, kultur- und erziehungswissenschaftliche Frauen-/Genderforschung *) bis 31.12.2012 (Leitung: Prof. Marburger)
5) Arbeitsstelle „IT und neue Medien in Schule und Unterricht“ (Leitung: Prof. Marburger)
6) Arbeitsstelle für Semiotik (Leitung: Prof. Posner)
7) Arbeitsstelle „Diversität und Hybridität im Kontext von Kultur, Sprache und Kommunikation“
(Leitung: Prof. Sendlmeier)
8) Arbeitsstelle "Fachdidaktische Unterrichtsforschung" (Leitung: Prof. Schütte) incl.
"Fachdidaktische Unterrichtsforschung Ernährung- u. Lebensmittelwissenschaft“ (Leitung: Prof. Meyser)
11:0:0
5
TOP 03 c) Umbenennung der China-Arbeitsstelle / Arbeitsstelle für Wissenschafts- und
Technikkultur Chinas__________________________________________________
Beschluss FKR I-121.o./3c/2011-07-13
Der Fakultätsrat beschließt unter Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitsstelle, die Umbenennung
der China-Arbeitsstelle in "Center of Chinese Studies".
11:0:0
Begründung:
Als notwendige Ergänzung zu den wissenschaftlichen und technischen Kooperationen der TUBerlin mit China deckt die Arbeitsstelle für Geschichte und Philosophie der chinesischen
Wissenschaft und Technik mit ihrem Lehr- und Forschungsprogramm einen großen Bedarf einer
technischen Universität ausgerichteten Einführung in die Kultur Chinas ab. Diese Arbeitstelle hat
ihre Verankerung nicht nur fakultätsintern sondern darüber hinaus fakultätsübergreifend im Kontext
mit dem Main-Streaming zum Thema China. Hierdurch unterscheidet sie sich deutlich von den
übrigen Arbeitsstellen der Fakultät I. Gleichzeitig wird sie nach Ablauf der Zielvereinbarung
(31.12.2011) zwischen dem Präsidenten der TU-Berlin und der Fakultät I dauerhaft in der Fakultät I
verankert. Hierzu gehört auch ein Personal- und Sachmittelbudget.
TOP 04: Lehre und Studium
TOP 04 a) Studierendenstatistik
Das Referat für Lehre und Studium gibt die Studierendenstatistik zur Kenntnisnahme (s. Anlage).
TOP 04 b) Erweiterung Freie Wahl Bachelor und Freie Profilbildung Master
Beschluss FKR I–121.o./4b1/2011-07-13
Der Fakultätsrat beschließt die Erweiterung des Modulkatalogs Freie Wahl für die
Bachelorstudiengänge Kultur und Technik um das Modul „Vertiefung Literaturwissenschaft“ (s.
Anlage).
11:0:0
Beschluss FKR I–121.o./4b2/2011-07-13
Der Fakultätsrat beschließt die Erweiterung des Modulkatalogs Freie Profilbildung für die
Masterstudiengänge um die Module MSc-AKT FP 31 und MSc-AKT FP 32 für den Master
Audiokommunikation und -technologie und um die Module MA-GKWT FP 33 (Lit) und MAGKWT FP 34 (Lit) für den Master Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik (s.
Anlage).
11:0:0
TOP 04 c) BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
Beschluss FKR I–121.o./4c/2011-07-13
Der Fakultätsrat stimmt der Einrichtung eines Bachelorstudiengangs „Kultur und Technik mit dem
Kernfach Bildungswissenschaft“ zum Wintersemester 2012/2013 mit einer Jahrgangsstärke von 30
Studienplätzen und der hierzu vorgelegten Studien- und Prüfungsordnung zu (s. Anlage). Das
Kernfach Bildungswissenschaft wird kapazitätsneutral angeboten und hat keine kapazitären
Rückwirkungen auf die Lehramts-(Teil)studiengänge der Fakultät. Die Zustimmung der
Vertreter/innen der beteiligten Fachgebiete liegt vor.
10:0:1
6
Begründung (s. Anlage)
Frau Jordan kündigt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Protokollerklärung an.
Herr Mehnert kündigt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Protokollerklärung an.
TOP 04 d) Benennung der BaföG-Beauftragten für die geisteswissenschaftlichen
Studiengänge (ohne Lehramtsoption) der Fakultät I, gem. § 48 BAföG
Beschluss FKR I–121.o./4d/2011-07-13
Der Fakultätsrat benennt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, Prof. Dr. Wolfgang König, Prof.
Dr. Helga Marburger, Prof. Dr. Magdalena Bushart und Prof. Dr. Werner Bergmann sowie die
Leiterin der Prüfungsausschüsse Petra Jordan M.A., gem. § 48 BAföG, als BAföG-Beauftragte. Die
Beauftragten sind in der Ausführung gleichrangig.
11:0:0
TOP 04 e) Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den
Masterstudiengängen___________________________________________
Beschluss FKR I–121.o./4e/2011-07-13
Der Fakultätsrat beschließt die Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den
Masterstudiengängen um die Module MA-HistU FP 29 und MA-HistU FP 30 (s. Anlage).
11:0:0
TOP 05: Mitteilungen des Dekans
TOP 05 a) Termine
15. 07. 2011, 16h, Lichthof
18. 07. 2011, 10h, H 2051
07. 09. 2011, 13h
13. 10. 2011, 9.30h, H 1035
19. 10. 2011, 13h, H 3005
26. 10. 2011, 13h
09. 11. 2011, 13h, H 3005
16. 11. 2011, 10-12h
16. 11. 2011, 12-14h
16. 11. 2011, 13h
07. 12. 2011, 13h
14. 12. 2011, 9.30h, H 1035
14. 12. 2011, 13h, H 3005
11. 01. 2012, 13h
18. 01. 2012, 13h, H 1035
01. 02. 2012, 13h
15. 02. 2012, 13h, H 1036
11. 04. 2012, 13h
02. 05. 2012, 13h
23. 05. 2012, 13h
13. 06. 2012, 13h
04. 07. 2012, 13h
Akadem. Feier für Promovierte und Habilitierte 2011
wiss. Aussprache T. Krämer
AS-Sitzung
Kuratorium
122. o. FKR-Sitzung
AS-Sitzung
123. o. FKR-Sitzung
BA-Lehrkonferenz
MA-Lehrkonferenz
AS-Sitzung
AS-Sitzung
Kuratorium
124. o. FKR-Sitzung
AS-Sitzung
125. o. FKR-Sitzung
AS-Sitzung
126. o. FKR-Sitzung mit anschl. Begrüßungs- u.
Verabschiedungsfeier
AS-Sitzung
AS-Sitzung
AS-Sitzung
AS-Sitzung
AS-Sitzung
7
TOP 05 b) Personalia
Kein Vorgang.
TOP 05 c) Sprach- und Kulturbörse
Der Dekan berichtet über den aktuellen Stand.
TOP 05 d) Philosophischer Fakultätentag
Die Prodekanin berichtet über den philosophischen Fakultätentag in Magdeburg, an dem sie
zusammen mit Frau Orlowsky-Ott am 01. Juli 2011 teilgenommen hat.
TOP 05 e) Dekanerunde
Die Prodekanin berichtet über die Dekanerunde, die am 12. Juli 2011 stattfand.
TOP 06: Fakultäts-Service-Center
TOP 06 a) Bericht aus der FSCL-Runde (Raumbudgetierung)
Herr Wiskandt berichtet.
TOP 06 b) Rundschreiben der ZUV: „Mutterschutzvertretungen“
Herr Wiskandt erläutert das Rundschreiben vom 14. Juni 2011, III PW 4. (http://www.personalabteilung.tuberlin.de/fileadmin/abt6/Rundschreiben/2011/Rundschreiben_Mutterschutzvertretungen.www.pdf).
TOP 07: Frauenbeauftragte
TOP 07 a) Frauenförderplan: Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen
Die Frauenbeauftragte berichtet über die Umsetzung der Maßnahmen im Frauenförderplan.
TOP 08: IT-Beauftragter (FIO)
Kein Vortrag.
TOP 09: Verschiedenes
Kein Vortrag.
Vertraulicher Teil.
_______________________________
(Gabriela Brünner, Protokoll)
________________________________________
(i. V. Prof. Dr. Stefan Weinzierl, Forschungsdekan)
Anlage zu TOP 02 a) Bezahlte Lehraufträge Wintersemester 2011/2012
Anlage zu TOP 04 a) Studierendenstatistik
Anlage zu TOP 04 b) Erweiterung Freie Wahl Bachelor und Freie Profilbildung Master
Anlage zu TOP 04 c) BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
(Begründung und Protokollerklärungen)
Anlage zu TOP 04 e) Erweiterung des Modulkatalogs für die Freie Profilbildung in den
Masterstudiengängen
Studienfälle WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge
Referat für Studium und Lehre FAK I
Magisterstudiengänge
Fach
Allgemeine Linguistik
Anglistik
DaF
Deutsche Philologie
Erziehungswissenschaft
Französ. Philologie/ Romanistik
Geschichte
Kommunikationswissenschaft
Kunstgeschichte
Musikwissenschaft
Philosophie
Politikwissenschaft
Wiss.- und Technikgeschichte
Soziologie
1. Hauptfach 2. Hauptfach Nebenfach Promotion
65
40
52
11
4
2
1
2
115
36
116
17
166
78
178
21
87
21
60
15
12
3
9
1
174
61
212
47
72
26
27
14
90
39
80
33
61
11
16
13
97
42
92
23
1
6
6
47
15
19
7
15
8
11
18
Medienberater
Haushalt/ Arbeitslehre
Technik/ Arbeitslehre
2
3
Fach
Berufspädagogik
Erziehungswiss./Sozialpädagogi
Medienberatung
Diplom
Aufbau- und Kontaktstudien
Erz. u. Ausbildung in Europa
Semiotik
Weiterbildungsmanagement
Diplom
Alle
Promotion
40
11
50
6
7
11
46
18
61
Alle
Promotion
6
5
4
1
1
8
6
13
4
Denkmalpflege: 2 im Aufbaustudiengang, 63 im Master, 15 Promotion; insgesamt: 80
11
1
1
Alle
168
9
284
443
183
25
494
139
242
101
254
13
88
52
0
13
5
2
2515
Magisterstudierende in Ingenieur-, Planungs- oder Naturwissenschaften
2. Hauptfach
Studiengang
3
Architektur
Biotechnologie
1
BWL
2
Chemie
3
Elektrotechnik
1
Energie-Verfahrenstechnik
1
Geographie
Geoingenieur
13
Informatik
Maschinenbau
1
Mathematik
3
Physik
1
Psychologie
16
Sonstiges TU-Fach
1
Soziologie technikwiss. Richtung
1
Stadt- und Regionalplanung
3
Techn. Umweltschutz
3
Verkehrswesen
33
VWL
Werkstoffwiss.
3
Wirtschaftsingenieurwesen
Nebenfach
Insgesamt
1
1
1
1
8
10
1
1
2
6
21
21
4
1
18
4
1
2
3
11
1
1
0
23
1
2
5
7
37
22
5
4
3
51
0
3
Studienfälle WS 2010/11 - Lehramt
Referat für Studium und Lehre FAK I
Lehramtsstudiengänge
Studienfach
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Erdkunde
Französisch
Geschichte
Haushalt/ Arbeitslehre
Latein
Mathematik
Philosophie
Physik
Sozialkunde
Technik/ Arbeitslehre
Bautechnik
Elektrotechnik
Ernährung/ LM.wiss.
Ernährungswissenschaft
Gestaltungstechnik
Land- u. Gartenbau
Metalltechnik
L1
L3
L4
L2
1. Fach 1.Fach 2. Fach 1. Fach 2. Fach 1.Fach 2. Fach
5
1
2
3
4
2
1
8
5
7
20
10
3
43
25
1
1
1
1
3
3
5
8
5
11
22
62
30
8
9
1
18
1
1
5
14
14
1
28
2
2
5
13
2
6
8
2
8
12
5
9
3
L5
Studienfälle insgesamt
1. Fach 2. Fach 1.Fach 2. Fach
1
8
4
4
12
12
9
70
47
1
1
1
1
8
11
78
52
9
27
0
1
8
20
22
1
28
4
7
19
29
16
51
5
12
18
18
0
8
8
0
20
20
0
2
2
0
4
4
0
8
8
0
8
8
0
304
288
L1 = Amt des Lehrers/der Lehrerin
L2 = Amt des Lehrers/der Lehrerin mit 2 Fächern,
L3 = Amt des Lehrers/der Lehrerin f. Sonderpädagogik;
L4 = Amt des Studienrats/der Studienrätin,
L5 = Amt des Studienrats/der Studienrätin mit beruflicher Fachrichtung
Summe der Studienfälle im Lehramt (Staatsexamen, BA, MA - 1. Fach):
Summe der Studienfälle im Lehramt (Staatsexamen, BA, MA - 1. und 2. Fach, nur TU):
(für Bachelor- und Master-Studienfälle siehe Sheet "Lehrer BA" bzw. "Lehrer MA")
873
1304
Promot.
Alle
12
24
117
2
2
19
130
36
1
42
29
26
67
17
18
8
20
2
4
8
8
592
4
11
1
7
2
24
2
1
1
27
2
82
Studierende WS 2010/11 - Bachelor/Master
Referat für Studium und Lehre FAK I
Studiengang
Kultur und Technik - ohne Kernfachtrennung*
weiblich
männlich
gesamt
138
75
213
Kultur und Technik - Kunstwissenschaft**
52
15
67
Kultur und Technik - Philosophie**
29
37
66
Kultur und Technik - Sprache & Kommunikation**
62
17
79
Kultur und Technik - Wissenschafts- & Technikg.**
30
34
64
489
Kultur und Technik BA - insgesamt
Bildungsmanagement MA*
26
9
35
Bildungswissenschaft MA**
50
11
61
Geschichte und Kultur Wiss. und Technik MA
14
17
31
Historische Urbanistik MA
54
30
84
238
38
276
39
4
43
Medienkommunikation und -technologie MA*
4
6
10
Audiokommunikation und -technologie MA**
10
44
54
Philosophie des Wissens und der Wiss. MA
13
7
20
448
166
614
Kommunikation und Sprache
Kunstwissenschaft und -technologie MA
* bis SoSe 2009
** ab WS 2009/10
Studierende WS 2010/11 - auslaufende Studiengänge
Referat für Studium und Lehre FAK I
(erfasst sind hier nur 1. Fach und 1. Studium)
Fach (Magister)
Allgemeine Linguistik
Anglistik
DaF
Deutsche Philologie
Erziehungswissenschaft
Französische Philologie/ Romanistik
Geschichte
Kommunikationswissenschaft
Kunstgeschichte
Musikwissenschaft
Philosophie
Politikwissenschaft
Soziologie
Wissenschafts- und Technikgeschichte
1. Hauptfach
Weiblich
Männlich
48
17
2
2
97
17
129
37
65
21
10
2
75
97
12
60
69
20
21
40
32
59
1
9
4
20
27
Promotion
Männlich
4
1
2
10
1
Alle
65
4
114
166
86
12
172
72
89
61
91
1
13
47
Weiblich
7
1
15
11
14
1
26
6
26
10
11
9
2
9
5
Alle
11
2
17
21
15
1
47
14
33
13
23
0
18
7
21
8
7
3
12
589
404
993
139
83
222
Fach (Diplom)
Berufspädagogik
Erziehungswiss./Sozialpädagogik
Medienberatung
Weiblich
15
4
22
Männlich
21
6
21
Alle
36
10
43
Weiblich
3
6
6
Männlich
2
1
5
Alle
5
7
11
Aufbaustudiengänge
Erz. u. Ausbildung in Europa
Semiotik
Weiterbildungsmanagement
Weiblich
3
Männlich
3
5
1
Alle
6
5
4
Weiblich
Männlich
3
4
Alle
0
7
0
insgesamt:
3
Studierende WS 2010/11 - Lehramt
Referat für Studium und Lehre FAK I
Lehramtsstudiengänge
Fach
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Erdkunde
Französisch
Geschichte
Arbeitslehre/ Haushalt
Mathematik
Philosophie
Physik
Sozialkunde
Arbeitslehre/ Technik
Bautechnik
Elektrotechnik
Ernährung/Lebensm.wiss.
Gestaltungstechnik
Land- u. Gartenbauwiss.
Metalltechnik
L1
W
L2
M
W
4
2
M
1
2
14
6
1
1
3
1
2
L3
W
M
2
6
3
7
7
3
4
1
2
1
4
1
1
2
4
L4
W
L5
M
W
1
6
31
1
2
11
4
28
1
33
3
11
1
2
5
1
2
3
4
12
3
3
2
13
8
8
1
5
6
M
insgesamt
W
M
Alle
6
1
7
8
4
12
51
17
68
1
0
1
1
0
1
7
1
8
37
40
77
8
1
9
7
13
20
0
1
1
3
3
6
7
9
16
1
4
5
4
13
17
0
8
8
12
8
20
3
1
4
3
5
8
2
6
8
296
Promotion
W
M
3
1
7
1
2
2
7
2
1
4
5
17
7
2
20
34
81
47
Summe der Studierenden in den alten Lehramtsstudiengängen:
296
Summe der Studierenden in allen Lehramtsstudiengängen (Staatsexamen, BA, MA):
867
(für Bachelor- und Master-Studierende siehe Sheet "Lehramt BA" bzw. "Lehramt MA")
L1 = Amt des Lehrers/der Lehrerin
L2 = Amt des Lehrers/der Lehrerin mit 2 Fächern,
L3 = Amt des Lehrers/der Lehrerin f. Sonderpädagogik;
L4 = Amt des Studienrats/der Studienrätin,
L5 = Amt des Studienrats/der Studienrätin mit beruflicher Fachrichtung
0
Titel des Moduls:
Vertiefung Literaturwissenschaft
LP (nach ECTS):
10
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Hans-Christian
von Herrmann
Sekr.:
H 61
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT FW 31
SoSe 2011
(Lit)
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul dient dem Erwerb vertiefender literaturwissenschaftlicher Kenntnisse, Methoden und
Arbeitstechniken. Die Studierenden sollen sich kritisch mit zentralen Positionen der Fachwissenschaft
auseinander setzen und verschiedene methodische Ansätze im Umgang mit der Interpretation von Texten
vertiefen und anwenden.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz: 50 %
Methodenkompetenz: 30 %
Systemkompetenz: 10 % Sozialkompetenz: 10 %
2. Inhalte
Das Modul wirft einen Blick auf das Fachgebiet Literaturwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der
Geschichte der deutschsprachigen Literatur. Dabei widmet es sich der komplexen Einbettung literarischer
Phänomene in kultur-, wissenschafts- und technikhistorische Kontexte und vermittelt so grundlegende
Kernkompetenzen in der Kombination mit fachbezogenem literaturwissenschaftlichem Wissen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
VL aus der Literaturwissenschaft
PS/SE aus der
Literaturwissenschaft
PS/SE aus der
Literaturwissenschaft
LV-Art
SWS
VL
2
PS/SE
2
PS/SE
2
LP (nach Pflicht (P) / Wahl (W) /
ECTS)
Wahlpflicht (WP)
W
10
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Seminar
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Für dieses Modul sind andere Lehrveranstaltungen zu wählen als die bereits im
Interdisziplinären Studienmodul BA-KULT IS 4 eingebrachten.
b) wünschenswert: abgeschlossenes Modul BA-KULT IS 4
6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich „Freie Wahl“ eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
6 x 15 h = 90 h
90 h
120 h
300 h = 10 LP
Semester
(WiSe/ SoSe)
WiSe / SoSe
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
• in einem der (Pro-)Seminare ist eine 10-seitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt an
eine seminarbegleitende Leistung
• in dem anderen (Pro-)Seminar ist eine kleine Leistung (z.B. Referat, Test, 15-minütige Rücksprache) zu
erbringen.
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3:1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
Empfehlung: Modulbesuch erst ab dem 3. Fachsemester
Titel des Moduls:
Vertiefung Audiokommunikation I
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Stefan Weinzierl
LP (nach ECTS):
8
Sekr.:
EN-8
Kurzbezeichnung: Stand:
MSc-AKT FP 31 WS 2011/12
E-Mail:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen der Audiokommunikation. Je nach
individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihre wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit und ihr
Qualifikationsprofil ausbauen.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz: 60 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 5 %Sozialkompetenz: 5 %
2. Inhalte
Das Modul vermittelt inhaltliche und methodische Kompetenzen zur Bearbeitung von Fragestellungen im
Zusammenhang mit der Erzeugung, Übertragung und Rezeption von Audioinhalten.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
3 LV aus der
Audiokommunikation
LV-Art
SWS
SE/VL
SE/VL/UE
Se/VL/UE
2
2
2
LP (nach
ECTS)
8
Pflicht (P) / Wahl (P)
Wahlpflicht (WP)
WP
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Nähere Beschreibung siehe Studienordnung „Audiokommunikation und -technologie“ § 10
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Die für dieses Modul gewählten Lehrveranstaltungen müssen andere als die bereits im Pflichtund Wahlpflichtbereich belegten sein.
b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
4 x 15 h = 60 h
90 h
90 h
240 h = 8 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
In beiden Lehrveranstaltungen ist jeweils ein Referat, ein Protokoll oder eine Hausarbeit im Umfang von
mindestens 10-15 Seiten zu erbringen.
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1-2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
--11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
----
Titel des Moduls:
Vertiefung
Audiokommunikation II
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Stefan Weinzierl
LP (nach ECTS):
6
Kurzbezeichnung: Stand:
MSc-AKT FP 32 WS 2011/12
Sekr.:
EN-8
E-Mail:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen der Audiokommunikation. Je nach
individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihre wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit und ihr
Qualifikationsprofil ausbauen.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz: 60 % Methodenkompetenz: 30 % Systemkompetenz: 5 %Sozialkompetenz: 5 %
2. Inhalte
Das Modul vermittelt inhaltliche und methodische Kompetenzen zur Bearbeitung von Fragestellungen im
Zusammenhang mit der Erzeugung, Übertragung und Rezeption von Audioinhalten.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
LV-Art
SWS
2 LV aus der
Audiokommunikation
SE/VL
SE/VLUE
2
2
LP (nach
ECTS)
10
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
WP
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Nähere Beschreibung siehe Studienordnung „Audiokommunikation und -technologie“ § 10
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Die für dieses Modul gewählten Lehrveranstaltungen müssen andere als die bereits im Pflichtund Wahlpflichtbereich belegten sein.
b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
4 x 15 h = 90 h
60 h
60 h
180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
In beiden Lehrveranstaltungen ist jeweils ein Referat, ein Protokoll oder eine Hausarbeit im Umfang von
mindestens 6 Seiten zu erbringen.
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1-2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
--11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
----
Titel des Moduls:
Literaturwissenschaft I
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Hans-Christian von
Herrmann
LP (nach ECTS):
6
Sekr.:
H 61
Kurzbezeichnung:
MA-GKWT FP 34 (Lit)
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Die Studierenden erwerben einen vertiefenden Einblick in die Wechselbeziehungen von literarischem und
wissenschaftlichem Wissen sowie in den historischen Wandel des Verhältnisses von Sprache/Kultur und
Technik. Ziel ist es, eine Orientierung auf dem Gebiet kulturwissenschaftlicher Wissenschafts- und
Technikforschung zu ermöglichen und zu selbständigem, methodisch reflektiertem Arbeiten anzuleiten.
Die Veranstaltung vermittelt:
Fachkompetenz: 50 %
Methodenkompetenz: 30 %
Systemkompetenz: 10 % Sozialkompetenz: 10 %
2. Inhalte
Das Modul beleuchtet anhand von Fallbeispielen die Kulturgeschichte der Neuzeit im Blick auf Prozesse der
Verwissenschaftlichung und Technisierung. Im Einzelnen bedeutet dies eine Analyse von Diskursen,
Zeichenpraktiken und Aufschreibesystemen, auf denen Literatur und Wissenschaft gleichermaßen, wenn auch
auf je spezifische Weise, aufruhen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
LV-Art
SWS
VL
SE
2
2
VL aus der Literaturwissenschaft
SE aus der Literaturwissenschaft
LP (nach
ECTS)
6
Pflicht (P)/ Wahl (W)/
Wahlpflicht (WP)
W
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Seminar
Details siehe StO „Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik“ § 10
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: nicht für Studierende des Masters GKWT
b) wünschenswert: keine
6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich „Freie Profilbildung“ eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsvorbereitung und Prüfung:
Gesamt:
4 x 15 h = 60 h
60 h
60 h
180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 30 Studierende im Seminar
Semester
(WiSe/ SoSe)
SoSe
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
Titel des Moduls:
LP (nach ECTS):
10
Sekr.:
H 61
Literaturwissenschaft- Vertiefung
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr.
Hans-Christian von Herrmann
Kurzbezeichnung:
MA-GKWT FP 33 (Lit)
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Die Studierenden erwerben einen vertiefenden Einblick in die Wechselbeziehungen von literarischem und
wissenschaftlichem Wissen sowie in den historischen Wandel des Verhältnisses von Sprache/Kultur und
Technik. Ziel ist es, eine Orientierung auf dem Gebiet kulturwissenschaftlicher Wissenschafts- und
Technikforschung zu ermöglichen und zu selbständigem, methodisch reflektiertem Arbeiten anzuleiten.
Die Veranstaltung vermittelt:
Fachkompetenz: 50 %
Methodenkompetenz: 30 %
Systemkompetenz: 10 % Sozialkompetenz: 10 %
2. Inhalte
Das Modul beleuchtet anhand von Fallbeispielen die Kulturgeschichte der Neuzeit im Blick auf Prozesse der
Verwissenschaftlichung und Technisierung. Im Einzelnen bedeutet dies eine Analyse von Diskursen,
Zeichenpraktiken und Aufschreibesystemen, auf denen Literatur und Wissenschaft gleichermaßen, wenn auch
auf je spezifische Weise, aufruhen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
VL aus der Literaturwissenschaft
SE/HS aus der
Literaturwissenschaft
SE/HS aus der
Literaturwissenschaft
LV-Art
SWS
VL
2
PS/SE
2
PS/SE
2
LP (nach
ECTS)
Pflicht (P)/ Wahl (W)/
Wahlpflicht (WP)
W
10
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Seminar
Details siehe StO „Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik“ § 10
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: nur für Studierende des Masterstudiengangs GKWT (Vertiefungsmodul)
Für dieses Modul sind andere Lehrveranstaltungen zu wählen als die bereits im Pflicht- und
Wahlpflichtbereich belegten.
b) wünschenswert: keine
6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich „Freie Profilbildung“ eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
6 x 15 h = 90 h
90 h
120 h
300 h = 10 LP
Semester
(WiSe/ SoSe)
SoSe
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
 in einem der (Pro-)Seminare ist eine 12-15 seitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt an
eine seminarbegleitende Leistung
 in dem anderen (Pro-)Seminar ist eine kleine Leistung (z.B. Referat, Test, 15-minütige Rücksprache) zu
erbringen.
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
--11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4 , 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
Empfehlung: Modulbesuch erst ab dem 2. Fachsemester
Studienordnung für die Bachelorstudiengänge
Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie
Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und
Kommunikation
Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
an der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin
§ 19 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache
und Kommunikation - Studienziele und Module des
Kernfachs (60 LP)
§ 20 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissen
schafts- und Technikgeschichte - Studienziele und
Module des Kernfachs (60 LP)
§ 21 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft – Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP)
Vom 29. Juni 2011
C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der
Technischen Universität hat am 29 Juni 2011 gemäß § 18
Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Technischen Universität,
§ 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im
Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) i. d. F.
der Bekanntmachung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009
(GVBl. S. 70), die folgende Studienordnung beschlossen:
§ 22 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1:
Grafische Übersicht zu den Studienanteilen in
den fünf Bachelorstudiengängen
Anlage 2:
Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und
Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
Anlage 3:
Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und
Technik mit dem Kernfach Philosophie
Anlage 4:
Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und
Technik mit dem Kernfach Sprache und
Kommunikation
Anlage 5:
Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und
Technik mit dem Kernfach Wissenschaftsund Technikgeschichte
Anlage 6:
Idealtypischer Studienverlauf BA Kultur und
Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
Inhaltsübersicht
A. Allgemeine Bestimmungen für das Bachelorstudium
Kultur und Technik
§
§
§
§
§
§
§
§
§
1
2
3
4
5
6
7
8
9
-
§
§
§
§
§
§
§
10
11
12
13
14
15
16
-
Geltungsbereich
Beschreibung des Bachelorstudiums
Studienziele
Berufliche Tätigkeitsfelder
Studienbeginn
Regelstudienzeit und modulare Gliederung
Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Lehr- und Lernformen
Interdisziplinäre Studien (60 LP): Studienziele,
Module
Wahlbereich (30 LP): Studienziele
Berufsorientierung (30 LP): Studienziele, Module
Berufsorientierendes Praktikum
Verzahnung mit anderen Fachgebieten
Bachelorarbeit
Auslandsstudium
Studienberatung und Mentoring
B. Besondere Bestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik
- mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
- mit dem Kernfach Philosophie
- mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
- mit dem Kernfach Wissenschafts- und TechnikGeschichte
- mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
§ 17 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft - Studienziele und Module des
Kernfachs (60 LP)
§ 18 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie - Studienziele und Module des
Kernfachs (60 LP)
1
A. Allgemeine Bestimmungen
§
1 - Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des
Bachelorstudiums Kultur und Technik an der Fakultät I –
Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin.
§
2 - Beschreibung des Bachelorstudiums
(1) In der Entwicklung der Moderne werden immer wieder
Konflikte zwischen unterschiedlich geprägten Weltbildern
und Kultursphären wahrgenommen. Im Extremfall ist hieraus die Existenz einer kaum zu überwindenden Kluft zwischen den so genannten „zwei Kulturen“ und den ihnen
zugeordneten Wissenschaften („Naturwissenschaften versus
Geisteswissenschaften“) konstruiert worden. Im interdisziplinären Bachelorstudium „Kultur und Technik“ werden
diese vermeintlichen Dichotomien hinterfragt. Die tatsächlich bestehenden Wechselbeziehungen zwischen der geistigen, der sozialen und der materiellen Dimension der modernen Welt werden ausgeleuchtet und Brücken zwischen den
Geistes- und Kulturwissenschaften und den Natur- und
Technikwissenschaften geschlagen.
(2) Das Bachelorstudium „Kultur und Technik“ wird in fünf
Studiengangvarianten angeboten:
BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie
BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und
Kommunikation
BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschaft und Technik
BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
§
3 - Studienziele
Das interdisziplinäre Bachelorstudium „Kultur und Technik“
vermittelt fachliche, methodische und soziale Kompetenzen
zum Verständnis und zur Gestaltung gesellschaftlicher Aufgaben im Spannungsfeld kultureller und technischnaturwissenschaftlicher Welterfahrungen. Er trägt damit bei
zur Interdisziplinarität von Wissenschaft und zur Integration
der Gesellschaft.
Die Studiengänge qualifizieren auch zum Übergang in einschlägige Masterstudiengänge, insbesondere in geisteswissenschaftliche Masterstudiengänge der Technischen Universität Berlin.
§
4 - Berufliche Tätigkeitsfelder
Die Absolventinnen und Absolventen sind insbesondere für
alle Berufsfelder qualifiziert, in denen es um eine Vermittlung zwischen Kultur und Technik geht, genauer: zwischen
den kulturellen Institutionen und der modernen technischwissenschaftlichen Welt. Hierzu gehören Tätigkeiten in
Unternehmen, Verbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kultur- und Bildungsinstitutionen sowie in Politik
und Medien.
§
5 - Studienbeginn
Der Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester eines
Jahres möglich.
§
6 - Regelstudienzeit und modulare Gliederung
(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
(3) Jeder dieser Studiengänge gliedert sich in vier Studienbereiche:
In den „Interdisziplinären Studien“ (60 LP) geht es um die
Beziehungen zwischen Kultur und Technik unter geistesund kulturwissenschaftlichen Perspektiven. Schwerpunkte
liegen auf den unterschiedlichen Zugängen zu „Natur und
Erfahrung“ (Modul BA-KulT IS 2), den Beziehungen zwischen „Wahrnehmung und Weltbildern“ (Modul BA-KulT
IS 3), dem Spannungsverhältnis von „Text und Wissen“
(Modul BA-KulT IS 4) sowie der „Modernisierung“ der
Welt (Modul BA-KulT IS 5).
Der fachlichen Profilierung der Studierenden dient das
jeweilige Kernfach (60 LP), das die moderne Welt und ihre
historische Genese aus seinen Perspektiven und mit seinen
fachspezifischen Methoden interpretiert.
Im Wahlbereich (30 LP) steht den Studierenden das gesamte
universitäre Lehrangebot offen, womit sie ihre individuellen
Interessen verfolgen können, nicht ohne auch hier den oben
zitierten Brückenschlag zu vollziehen, indem im Rahmen
des Fächerübergreifenden Studiums (FüS) mindestens ein
Drittel außerhalb der Fakultät I zu studieren ist.
Der Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) vermittelt
wissenschaftliche und kulturelle Grundkompetenzen sowie
berufsbezogene Schlüsselqualifikationen.
(2) Das Studium ist in Module gegliedert. Module sind
begrenzte Lerneinheiten zum Erwerb von Studienteilqualifikationen. Jedes Modul setzt sich aus Lehrveranstaltungen zusammen. Module und Lehrveranstaltungen
werden unterschieden in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule bzw. Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlveranstaltungen.
(3) Jedes Modul wird durch eine benotete Modulprüfung in
mündlicher oder schriftlicher Form oder in Form von Prüfungsäquivalenten Studienleistungen abgeschlossen.
(4) Der erfolgreiche Abschluss aller Module der vier Studienbereiche sowie der Bachelorarbeit bildet den Abschluss
des Bachelorstudiums.
(5) Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissenschaften kann auf Vorschlag des zuständigen Prüfungsausschusses im
Wahlpflicht- und Wahlbereich einzelne Lehrveranstaltungen
der Module austauschen, wenn dadurch Umfang und Zielsetzungen der Module nicht verändert werden. Er kann die
Modulzusammenstellung im Einzelfall ändern und Module
austauschen oder Module in die Kataloge im Wahlpflichtund Wahlbereich aufnehmen, wenn dies in besonderer Weise
2
dazu beträgt, die allgemeinen Studienziele nach § 3 zu
erreichen.
der sich eine weitere Vertiefung der dargestellten Themenbereiche ergibt.
-
Einführungskursen (EK), die den Charakter von „integrierten Vorlesungen“ haben und in denen der komplexe
und umfangreiche Lehrstoff didaktisch aufbereitet vertieft wird.
-
Tutorien (TUT), welche die Einführungskurse begleiten
und der Vermittlung von Grundfertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens und der Nachbereitung des
Lehrveranstaltungsstoffs dienen.
-
Übungen (UE) und Arbeitsgruppen (AG), welche die
Anwendung theoretisch vermittelter Kenntnisse und die
Einübung in methodische Fertigkeiten und trainieren.
-
Proseminaren (PS) und Seminaren (SE), die methodische Fähigkeiten und wissenschaftliche Arbeitstechniken anhand der Bearbeitung ausgewählter Gegenstände
vermitteln.
-
Hauptseminaren (HS), welche die Fähigkeit fördern,
sich anhand von Texten selbständig in ein wissenschaftliches Thema einzuarbeiten und sich in mündlichen oder schriftlichen Beiträgen kritisch damit auseinanderzusetzen.
-
Integrierten Veranstaltungen (IV), in denen die Vermittlung theoretischen Wissens verbunden wird mit der
praktischen Anwendung und Umsetzung erworbener
Kenntnisse und Fertigkeiten.
-
Praktika/Praxisprojekten (PR), die dem Theorie-PraxisTransfer und der beruflichen Orientierung und Berufsfelderkundung dienen.
Auf die im Kernfach anzufertigende Bachelorarbeit entfallen
10 LP (= 300 h).
§
9 - Interdisziplinäre Studien (60 LP): Studienziele,
Module
(4) Die Leistungspunkte für ein Modul werden erst mit
dessen erfolgreichem Abschluss vergeben.
(1) Studienziele
Die Interdisziplinären Studien vermitteln ein Verständnis der
komplexen Wechselbeziehungen zwischen Kultur und Technik. Das systematische Verhältnis und die historische
Entwicklung dieser Wechselbeziehungen werden aus unterschiedlichen Fachperspektiven dargestellt und hinterfragt.
§
7 - Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
(1) Studien- und Prüfungsleistungen werden mit Hilfe eines
Leistungspunktesystems nachgewiesen. Berechnungsgrundlage für die Vergabe von Leistungspunkten (LP) ist das
European Credit Transfer and Accumulation System
(ECTS).
(2) Die Anzahl der Leistungspunkte kennzeichnet den quantitativen Arbeitsaufwand, der in der Regel notwendig ist, um
die jeweiligen Studien- und Prüfungsanforderungen zu
erfüllen. Berücksichtigt sind hierbei Präsenzzeiten, Vor- und
Nachbereitungszeiten für Lehrveranstaltungen, Zeiten für
den Erwerb von Studiennachweisen und Prüfungsäquivalenten Studienleistungen, die Vorbereitung auf Modulprüfungen sowie Prüfungszeiten.
1 Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von etwa
30 Zeitstunden (h).
(3) Der Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium „Kultur
und Technik“ beträgt insgesamt 180 LP (= 5400 h). Dabei
entfallen auf die Module
-
der Interdisziplinären Studien 60 LP (= 1800 h)
-
des Kernfachs - Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft - inklusive der
Bachelorarbeit 60 LP ( = 1800 h)
-
des Wahlbereichs 30 LP ( = 900 h)
-
der Berufsorientierung 30 LP ( = 900 h).
(5) In jedem Semester sind in der Regel 30 Leistungspunkte
zu erwerben.
§
8 - Lehr- und Lernformen
Qualifikationsziele und Studieninhalte werden in folgenden
Lehr- und Lernformen vermittelt:
(2) Die Interdisziplinären Studien umfassen die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 60 Leistungspunkten:
BA-KulT IS 1
-
-
Vorlesungen (VL) und Ringvorlesungen (RVL), in
denen der Lehrstoff in regelmäßig abgehaltenen Vorträgen dargestellt und insbesondere Überblickswissen
vermittelt wird und wissenschaftliche Probleme an relevanten Beispielen entwickelt werden.
Vorlesungscolloquien (VLCO), die anteilig als Vorlesung aufgebaut sind, aber zugleich Raum für eine
strukturierte und vorbereitete Diskussion bieten, aus
BA-KulT IS 2
BA-KulT IS 3
BA-KulT IS 4
BA-KulT IS 5
∑
Einführung in
Kultur und Technik
Natur und Erfahrung
Wahrnehmung und
Weltbilder
Text und Wissen
Modernisierung
12 LP
12 LP
12 LP
12 LP
12 LP
60 LP
(3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind
3
in ihrem Umfang in den idealtypischen Studienverlaufsplänen in den Anlagen 2 - 5 zur vorliegenden Studienordnung
aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums, um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.
§ 10 - Wahlbereich (30 LP): Studienziele
Der Wahlbereich eröffnet den Studierenden die Möglichkeit,
sich gemäß ihrer Interessen und Neigungen fachbezogen
und/oder außerfachlich ergänzend zu profilieren.
Um auch den Einblick in andere Wissens- und Wissenschaftskulturen zu fördern, müssen mindestens 10 Leistungspunkte im Rahmen des Fächerübergreifenden Studiums
(FüS) außerhalb der Fakultät I erworben werden.
BA-KulT BO
BO 9e1
BA-KulT
BO 9a2
BA-KulT
BO 9b2
BA-KulT
BO 9c2
BA-KulT
BO 9d2
BA-KulT BO
BO 9e2
§ 11 - Berufsorientierung (30 LP): Studienziele, Module
BA-KulT BO 10
(1) Studienziele
Im Studienbereich „Berufsorientierung“ ergänzen die Studierenden ihr gewähltes fachliches Profil durch den Erwerb
überfachlicher Schlüsselkompetenzen, Qualifikationen und
berufspraktischer Erfahrungen. Die Studierenden werden
befähigt, auf dem europäischen und internationalen Arbeitsmarkt ihrem Qualifikationsprofil adäquate berufliche
Tätigkeiten auszuüben.
BA-KulT BO 11
BA-KulT BO 12
(2) Module
Der Studienbereich „Berufsorientierung“ umfasst die nachfolgenden Wahlpflichtmodule
BA-KulT BO 1
BA-KulT BO 2
BA-KulT BO 3
BA-KulT BO 4
BA-KulT BO 5
BA-KulT BO 6
BA-KulT BO 7
BA-KulT BO 8
BA-KulT
BO 9a1
BA-KulT
BO 9b1
BA-KulT
BO 9c1
BA-KulT
BO 9d1
Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens
Arbeitstechniken mit
PC und Internet
Wissenschaftliches
Schreiben für ausländische
Studierende
Fremdsprachenkompetenz
Fachsprachenkompetenz
Interkulturelle
Kommunikation
Empirische
Forschungsmethoden
PREPARE – Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen
Berufsorientierendes
Praktikum / Kunstwissenschaft
Berufsorientierendes
Praktikum / Philosophie
Berufsorientierendes
Praktikum / Sprache und
Kommunikation
Berufsorientierendes
Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte
4 LP
8 LP
6 LP
6 LP
6 LP
6 LP
10 LP
8 LP
10 LP
BA-KulT BO 13
∑
Berufsorientierendes
Praktikum /
Bildungswissenschaft
Berufsorientierendes
Praktikum / Kunstwissenschaft
Berufsorientierendes
Praktikum / Philosophie
Berufsorientierendes
Praktikum / Sprache und
Kommunikation
Berufsorientierendes
Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte
Berufsorientierendes
Praktikum /
Bildungswissenschaft
Wissenschaftliche
Kulturpraxis I
Wissenschaftliches Schreiben
Außeruniversitäre akademische Kompetenzen
Bewerbungstraining
10 LP
20 LP
20 LP
20 LP
20 LP
20 LP
10 LP
6 LP
4 LP
4 LP
30 LP
(3) Die Studierenden können wählen, welche Module sie
absolvieren; die Module BA-KulT 9a - 9d sind jedoch kernfachgebunden. Insgesamt sind 30 Leistungspunkte erbringen.
§ 12 - Berufsorientierendes Praktikum
(1) Im Studienbereich „Berufsorientierung“ wird ein kernfachbezogenes Praktikum angeboten, das dazu dient, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden. Die Durchführung erfolgt gemäß der vom zuständigen Prüfungsausschuss herausgegebenen Praktikumsrichtlinien.
(2) Das Praktikum umfasst sechs Wochen und wird mit 10
LP angerechnet. Studierende können bis zu zwei Praktika im
Umfang von maximal 20 LP absolvieren. Es kann auch ein
Praktikum im Umfang von 12 Wochen absolviert werden,
das mit 20 LP verrechnet wird.
(3) Die Wahl der Praktikumsstätte wird grundsätzlich
der/dem Studierenden überlassen. Im Rahmen der Möglichkeiten können auch Praktikumsplätze von den wissenschaftlichen Einrichtungen vermittelt werde. Ein Anspruch auf
Zuteilung eines Praktikumsplatzes besteht nicht.
10 LP
10 LP
10 LP
(4) Das Praktikum wird durch eine Bescheinigung der jeweiligen Praktikumsstätte nachgewiesen, aus der Dauer und
Inhalt des Praktikums hervorgehen. Sie ist Voraussetzung
für die Zulassung zur schriftlichen Modulprüfung (Hausarbeit in Form eines Praktikumsberichtes).
(5) Über die Anerkennung sowie gegebenenfalls Äquivalenzregelungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
4
§ 13 - Verzahnung mit anderen Fachgebieten
(1) Die Studiengänge leisten mit ihren vier verschiedenen
Studienbereichen - Interdisziplinäre Studien, Kernfach,
Wahlbereich, Berufsorientierung - eine vielfältige Verzahnung verschiedener Fachgebiete, Wissens- und Wissenschaftskulturen.
und Anforderungen des Bachelorstudiums „Kultur und
Technik“. Sie unterstützt die Studierenden durch eine studienbegleitende Beratung bei der sinnvollen Durchführung
ihres Studiums entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten
und Berufsvorstellungen im Rahmen der in der Studienordnung gebotenen Möglichkeiten und des Angebots an Lehrveranstaltungen. Gleichzeitig informiert die Studienfachberatung über das Lehrangebot der Fakultät sowie über die
Organisation der Universität.
(2) Der freie Wahlbereich (20 LP) und das Fächerübergreifende Studium (FüS, mindestens 10 LP) fördern
zusätzlich den Einblick und die Auseinandersetzung mit
anderen Wissens- und Wissenschaftskulturen.
(4) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einer
Studienfachberatung für das Bachelorstudium „Kultur und
Technik“ obligatorisch. Sie wird durch eine Bescheinigung
bestätigt, die bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung vorzulegen ist.
§ 14 - Bachelorarbeit
(5) Darüber hinaus sollte jede/r Studierende einmal im
Semester bei einer/einem Lehrenden des von ihr/ihm gewählten Kernfaches an einem Mentorengespräch über Studienerfahrungen, -verlauf, -erfolg und -planung teilnehmen.
(1) Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt in der Regel
im letzten Fachsemester im gewählten Kernfach.
(2) Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt 10
Leistungspunkte.
§ 15 - Auslandsstudium
(1) Zur Erweiterung von Kenntnissen im Bereich vergleichender, internationaler und interkultureller Wissenschaft,
zur Förderung interkultureller Kompetenz und zur Entwicklung der Persönlichkeit wird ein Studienaufenthalt im Ausland, in der Regel ab dem vierten Semester, empfohlen.
(2) An wissenschaftlichen Hochschulen des Auslands erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag
anerkannt. Einzelheiten regelt der zuständige Prüfungsausschuss in Absprache mit den zuständigen Fachvertreterinnen/-vertretern.
(3) Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen
ihres Studiums absolvieren wollen, wird die vorherige Teilnahme an einer entsprechenden Studienberatung dringend
empfohlen.
4) Die/der zuständige Beauftragte der Fakultät I für Auslandsstudien unterstützt die Studierenden bei der Auswahl
der Hochschule und der Zusammenstellung ihres Studienplans.
§ 16 - Studienberatung und Mentoring
(1) Die allgemeine und psychologische Beratung wird von
der zuständigen Stelle der Universitätsverwaltung durchgeführt.
(2) Die Studienfachberatung wird von den Lehrenden, insbesondere den Studienfachberaterinnen und -beratern für das
Bachelorstudium „Kultur und Technik“, sowie der studentischen Studienfachberatung der Fakultät I geleistet.
(3) Die Studienfachberatung informiert über Inhalte, Aufbau
(6) Aufgabe der Mentorinnen und Mentoren ist es, den
Studierenden Unterstützung bei der Organisation ihres Studiums, Feedback auf Studien- und Prüfungsleistungen und
Hilfestellung bei der Lösung von Studienproblemen zu
geben sowie Beratung zur berufsorientierten Profilierung
anzubieten.
B. Besondere Bestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik
- mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
- mit dem Kernfach Philosophie
- mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
- mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
- mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
§ 17 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach
Kunstwissenschaft - Studienziele und Module des
Kernfachs (60 LP)
(1) Studienziele
Das Kernfachstudium „Kunstwissenschaft“ behandelt
Kunstwerke in ihrer gestalterischen, technologischen und
ideengeschichtlichen Bedingtheit und im Hinblick auf ihre
sich historisch wandelnde kulturelle und mediale Funktion.
Es vermittelt unverzichtbares Sachwissen in den Hauptepochen der europäischen bzw. europäisch geprägten Kunstgeschichte und führt in die fachspezifischen Methoden wissenschaftlichen Arbeitens ein. Neben der Auseinandersetzung
mit den Bau- und Bildkünsten, Angewandten Künsten und
Neuen Medien bietet das spezifische Profil des Kernfachs
„Kunstwissenschaft“ eine auf den Studiengang „Kultur und
Technik“ abgestimmte Akzentuierung kulturhistorischer
Problemstellungen, auch unter Genderaspekten. Das Studium soll die Studierenden befähigen, einen Überblick über
Prozesse und Zusammenhänge in den Kunstepochen zu
gewinnen, kunstwissenschaftlich relevante Fragestellungen
zu entwickeln, komplexe Arbeitsmethoden sicher anzuwenden und wissenschaftliche Erkenntnisse sachlich und sprachlich angemessen darzustellen.
Die Module des Kernfachs „Kunstwissenschaft“ schaffen
5
unter anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für
die Aufnahme des Masterstudiums „Kunstwissenschaft und
Kunsttechnologie“.
(2) Module
Das Kernfach „Kunstwissenschaft“ umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP:
BA-KulT KUWI 1
BA-KulT KUWI 2
BA-KulT KUWI 3
BA-KulT KUWI 4
BA-KulT KUWI 5
BA-KulT KUWI 6
BA-KulT KUWI 7
Kunstwissenschaftliche
Propädeutik
Kunst- und
Architekturgeschichte I
Kunst- und
Architekturgeschichte II
Einführung in die kunstwissenschaftliche
Methodik
Angewandte Künste
Kunst und Technik /
Kunsttechnologie /
Künstlerische Techniken
Kunstwissenschaftliche
Regionalstudien
∑
(2) Module
Das Kernfach „Philosophie“ umfasst die nachfolgenden
Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten
sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP:
BA-KulT PHIL 1
BA-KulT PHIL 2
BA-KulT PHIL 3
10 LP
7 LP
BA-KulT PHIL 4
7 LP
BA-KulT PHIL 5
7 LP
∑
5 LP
5 LP
9 LP
Einführung in die
Philosophie
Rationale Argumentation
Philosophie der Sprache,
der Kognition und des
Geistes
Handlungsphilosophie
und Ethik
Geschichte der
Philosophie
10 LP
10 LP
10 LP
10 LP
10 LP
50 LP
(3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind
in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 3 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums,
um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.
50 LP
(3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind
in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 2 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums,
um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.
§ 18 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach
Philosophie - Studienziele und Module des
Kernfachs (60 LP)
(1) Studienziele
Das Kernfach „Philosophie“ vermittelt den Studierenden
den Zugang zu vielfältigen Methoden und Gegenstandsbereichen der Philosophie. Das Studium soll die Studierenden
befähigen, historische und systematische Fragestellungen
philosophischer Natur mit den Methoden der hermeneutischen Interpretation von Texten und der logischen Rekonstruktion von Argumenten zu bearbeiten sowie argumentativ
begründete Stellungnahmen zu philosophischen Problemen
– auch unter Genderaspekten - zu entwickeln. Diesem Ziel
dient auch der Erwerb instrumenteller Fähigkeiten wie z.B.
die wissenschaftliche Interpretation philosophischer, auch
fremdsprachiger Quellen und der Umgang mit bibliographischen Hilfsmitteln.
Vermittelt werden soll die Befähigung, philosophische
Fragestellungen methodisch sicher und inhaltlich angemessen bearbeiten sowie diese im Umgang mit Primärtexten
schriftlich und mündlich darstellen zu können.
Die Module des Kernfachs „Philosophie“ schaffen unter
anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für die
Aufnahme des Masterstudiums „Philosophie des Wissens
und der Wissenschaften“.
§ 19 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache
und Kommunikation - Studienziele und Module des
Kernfachs (60 LP)
(1) Studienziele
Die Sprache spielt in der menschlichen Kognition eine
zentrale Rolle. Auf der durch sie vermittelten Beherrschung
von Zeichen auf unterschiedlichen Ebenen der Abstraktion
beruht im Wesentlichen die geistige Konstituierung von
Objekten der Wahrnehmung und des Denkens sowie deren
Manipulierbarkeit, aber auch die Möglichkeit der Tradierung
von Wissen, Denken und Fühlen über sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationskanäle. Ein Verstehen und
Erklären von Kognition und Kommunikation ohne ein Begreifen ihres wichtigsten Mittels ist nicht möglich. Die
umfassende Erforschung von Sprache und Kommunikation
– auch unter Genderaspekten - definiert demzufolge eine
Grundlagenwissenschaft, aus deren Einsichten sich zahlreiche theoretische und praktische Konsequenzen in Bezug auf
jede Art von Wissenskultur ergeben.
Das Kernfach „Sprache und Kommunikation“ führt ein in
die theoretische und experimentelle Sprach- und Sprechanalyse mit dem Ziel, begriffliche und methodische Fundamente zu schaffen, die eine möglichst breite Anwendungsorientierung unterstützen und zugleich einer darüber hinaus gehenden wissenschaftlichen Perspektive förderlich sind. Aus
dieser Zielsetzung ergibt sich eine Konzentration auf grundlegende Eigenschaften der Sprache bzw. des Sprachvermögens als Beschreibungsgegenstand, wobei theoretische und
metatheoretische Aspekte und Kontroversen im dafür notwendigen Umfang thematisiert werden. Beschreibung setzt
die genaue Bestimmung des Objekts voraus, was im Falle
der Sprache und Sprachfähigkeit impliziert, dass die naive
Alltagsbeobachtung des Sprechens experimentell hinterfragt
wird.
Die Modulstruktur des Studiengangs enthält dem gemäß
sprach- und kommunikationsanalytische Komponenten (vor
6
allem die einführenden Module BA-KulT SK 1 und BAKulT SK 4), Bestandteile, welche die empirische Erfassung
des Beschreibungsobjekts (Sprachfähigkeit bzw. Sprache
und Sprechen) in den Mittelpunkt stellen (Module BA-KulT
SK 2, BA-KulT SK 3 und BA-KulT SK 5) sowie anwendungsorientierte Bereiche (Module BA-KulT SK 2b, BAKulT SK 2c und Modul BA-KulT SK 3). Modul BA-KulT
SK 3 vermittelt zudem übergreifende Schlüsselqualifikationen wie formale Grundlagen und Statistik und Grundfertigkeiten bezüglich der sprachbezogenen Computeranwendung.
Die Module des Kernfachs „Sprache und Kommunikation“
schaffen unter anderem auch die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums „Kommunikation und Sprache“.
(2) Module
Das Kernfach „Sprache und Kommunikation“ umfasst die
nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50
Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von
10 LP:
BA-KulT SK 1
BA-KulT SK 2a
BA-KulT SK 2b
BA-KulT SK 2c
BA-KulT SK 3
BA-KulT SK 4
BA-KulT SK 5
∑
Grundlagen und Methoden
der Analyse sprachlicher
Zeichensysteme
Dynamik und Vielfalt der
Sprache
Angewandte Linguistik
Deutsch als Fremdsprache
Sprach- und Computerpraxis
Sprachliche Kommunikation
Experimentelle und
empirische Methoden
10 LP
8 LP
10 LP
12 LP
10 LP
50 LP
Von den Wahlpflichtmodulen BA-KulT SK 2a - c ist eines
zu absolvieren.
(3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind
in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 4 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums,
um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.
§ 20 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte - Studienziele und
Module des Kernfachs (60 LP)
(1) Studienziele
Das Kernfach „Wissenschafts- und Technikgeschichte“
behandelt die historische Entwicklung der Wissenschaft und
Technik. Es vermittelt einen Überblick zur Wissenschaftsund Technikgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart
und führt in den Umgang mit historischer Literatur und
Quellen ein. Damit versetzt es die Studierenden in die Lage,
langfristige technisch-wissenschaftliche Veränderungen und
deren gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen - auch
unter Genderaspekten - zu beurteilen und noch präsente
Traditionen zu erkennen.
Die Module des Kernfachs „Wissenschafts- und Technikgeschichte“ schaffen unter anderem auch die notwendigen
Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums
„Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik“.
(2) Module
Das Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang
von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP:
BA-KulT WTG 1
BA-KulT WTG 2
BA-KulT WTG 3
BA-KulT WTG 4
∑
Grundlagen und Methoden
der Wissenschafts- und
Technikgeschichte
Wissenschaftsgeschichte I
Technikgeschichte I
Wissenschafts- und
Technikgeschichte II
12 LP
12 LP
12 LP
14 LP
50 LP
(3) Die Module des ersten bis sechsten Fachsemesters sind
in ihrem Umfang in einem idealtypischen Studienverlaufsplan in der Anlage 5 zur vorliegenden Studienordnung aufgeführt. Die darin angegebene zeitliche Abfolge gewährleistet einen zweckmäßigen Aufbau des jeweiligen Studiums,
um dieses innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.
§ 21 - BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft - Studienziele und Module des Kernfachs (60 LP)
(1) Studienziele
Das Kernfach „Bildungswissenschaft“ führt in grundlegende
Fragen von Bildung, der Gestaltung von Bildungsprozessen
sowie ihrer Bedeutung für die Vermittlung von Kultur und
Technik ein. Es verschafft den Studierenden einen Überblick
über die Ideen- und Sozialgeschichte von Bildung, über
Inhalt, Form und Muster von Bildungsprozessen, über deren
historisch gewachsene individuelle und gesellschaftliche
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und über Methoden bildungswissenschaftlicher Forschung.
Den Studierenden soll ein Verständnis von Bildung als
spannungsreichem Prozess vermittelt werden, der von individuellen Voraussetzungen ebenso beeinflusst wird wie von
sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen und Problemlagen – wozu auch Institutionen und Formen pädagogischen Handelns gehören. Die Mehrschichtigkeit pädagogischer Aufgaben und die verschiedenen Dimensionen dessen,
was als Bildung und Bildungsprozess verstanden wird,
betont die Einbeziehung von Fragen nach Interkulturalität,
nach „Geschlecht“ als historisch-spezifischem Konstrukt
und nach den Besonderheiten der beruflichen Bildung.
Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden dazu befähigt werden, die unterschiedlichen methodischen Ansätze
quantitativer und qualitativer Bildungsforschung zur eigenständigen Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen
und zu deren Bearbeitung nutzen zu können.
(2) Module
Das Kernfach „Bildungswissenschaft“ umfasst die nachfolgenden Module mit einem Gesamtumfang von 50 Leistungspunkten sowie die Bachelorarbeit im Umfang von 10
LP:
7
BA-KulT BIWI 1 Bildungswissenschaftliche
Grundlagen
BA-KulT BIWI 2 Geschichte und Theorien von
Bildung und Erziehung
BA-KulT BIWI 3 Einführung in Methoden
empirischer Bildungsforschung
BA-KulT BIWI 4 Gender – Technik - Bildung
BA-KulT BIWI 5 Bildung – Technik – Interkulturalität
BA-KulT BIWI 6 Arbeit und Beruf
∑
5 LP
9 LP
12 LP
6 LP
6 LP
12 LP
50 LP
C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 22 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Studienordnung tritt zum Wintersemester 2012/13,
spätestens jedoch am Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität
Berlin, in Kraft.
(2) Sie gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten
dieser Studienordnung ein Bachelorstudium Kultur und
Technik an der Technischen Universität Berlin aufnehmen.
(3) Die Studienordnung für den Bachelorstudiengang „Kultur und Technik“ vom 11. Februar 2009 (AMBl. TU
02/2010) tritt nach Ablauf von acht Semestern nach Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.
8
Anlage 1: Grafische Übersicht zu den fünf Bachelorstudiengängen
Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie
Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
-
Die Studienanteile verteilen sich auf jeden Studiengang wie folgt:
I.
Interdisziplinäre Studien
- 60 Leistungspunkte Folgende Module sind im Umfang von je
12 LP zu belegen:
1.
2.
3.
4.
5.
Einführung in Kultur und Technik
Natur und Erfahrung
Wahrnehmung und Weltbilder
Text und Wissen
Modernisierung
Die Module werden mit Prüfungsäquivalenten Studienleistungen abgeschlossen.
II.
Kernfach
- 60 Leistungspunkte -
-
Kunstwissenschaft bzw.
Philosophie bzw.
Sprache und Kommunikation bzw.
Wissenschafts- und
Technikgeschichte bzw.
Bildungswissenschaft
III.
Wahlbereich
- 30 Leistungspunkte 1.
2.
Freie Profilbildung (Freier Wahlbereich , 20 LP)
Fächerübergreifendes Studium
außerhalb der Fakultät I
(mindestens 10 LP)
Auf die Module entfallen 50 Leistungspunkte (LP).
Im Kernfach ist die Bachelorarbeit zu
schreiben, die mit 10 LP verrechnet wird.
Die Formen der Modulprüfungen variieren
je nach Modul: Schriftliche Modulprüfung
(Klausur oder Hausarbeit), mündliche
Modulprüfung oder Prüfungsäquivalente
Studienleistungen.
Die Zulassungsvoraussetzungen und Formen der Modulprüfungen werden durch
die/den jeweiligen Modulverantwortlichen
festgelegt.
IV.
Berufsorientierung
- 30 Leistungspunkte Folgende Wahlpflichtmodule alternativ
werden angeboten:
1. Grundlagen wissenschaftlichen
Arbeitens (4 LP)
2. Arbeiten mit PC und Internet (8 LP)
3. Wissenschaftliches Schreiben für
ausländische Studierende (6 LP)
4. Fremdsprachenkompetenz (6 LP)
5. Fachsprachenkompetenz (6 LP)
6. Interkulturelle Kommunikation
(6 LP)
7. Empirische Forschungsmethoden
(10 LP)
8. PREPARE - Berufsqualifizierende
Schlüsselqualifikationen (8 LP)
9a1-d2. Berufsfelderkundendes Praktikum
(10 LP bzw. 20 LP)
10. Wissenschaftliche Kulturpraxis I
(10 LP)
11. Wissenschaftliches Schreiben (6 LP)
12. Außeruniversitäre akademische
Kompetenzen (4 LP)
13. Bewerbungstraining (4 LP)
Die Formen der Modulprüfungen variieren
je nach Modul: Schriftliche Modulprüfung
(Klausur oder Hausarbeit), mündliche Modulprüfung oder Prüfungsäquivalente Studienleistungen.
9
Anlage 2
Idealtypischer Studienverlauf BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Kunstwissenschaft“
LP
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
BA-KulT IS 1: Einführung in
BA-KulT
Kultur und Technik
PS/SE
Text und
RVL/VL + UE
UE PäS
PäS
VL + PS/SE
PäS
4 LP
PäS
BA-KulT IS 2:
5 LP
Natur und
BA-KulT IS 3:
Erfahrung
Wahrnehmung
7 LP
8 LP
VL + PS/SE
und
BA-KulT
PäS
Weltbilder
PS/SE
KUWI 1:
VL + PS/SE
PäS
Kunstwissen7 LP
PäS
schaftliche
BA-KulT
7 LP
5 LP
Propädeutik
KUWI 2:
BA-KulT KUWI 3:
2 EK + 2 TUT
Kunst- und
VL
2 LP
Kunst- und
PäS
ArchitekturBA-KulT
Architekturgeschichte I
KUWI 5:
geschichte II
VL + SE
MP
Angew. Künste SE MP 5 LP
10 LP
7 LP
VL-CO + SE/Ü
BA-KulT
VL-CO 2 LP
MP
5 LP
Kustwissensch.
BA-KulT KUWI 4: Einf. in die
SE PäS
kunstwiss.
Methodik
5 LP
SE/UE MP
5 LP
Module aus dem Wahlbereich1
(30 LP)
12 LP
10 LP
30 LP
30 LP
6 LP
30 LP
u. dem Studien
5. Semester
IS 4:
Wissen
PS/SE
PäS
5 LP
PS/SE
PäS
5 LP
BA-KulT
KUWI 6:
Kunst u. Technik
VL + SE/UE
MP
5 LP
AG PäS
4 LP
KUWI 7:
Regionalstud.
bereich „Berufs
6. Semester
BA-KulT IS 5:
Modernisierung
VL + PS/SE
PäS
7 LP
Bachelorarbeit
im
Kernfach
Kunstwissen
schaft
10 LP
orientierung“2
(30 LP)
8 LP
11 LP
13 LP
30 LP
30 LP
30 LP
Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden.
Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen.
10
Anlage 3
Idealtypischer Studienverlauf BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Philosophie“
LP
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
1. Semester
2. Semester
BA-KulT IS 1: Einführung in
Kultur und Technik
RVL/VL + UE
UE PäS
PäS
4 LP
BA-KulT IS 2:
Natur und
Erfahrung
8 LP
VL + PS/SE
BA-KulT
PäS
PHIL 1:
Einf. Philos.
7 LP
VL + PS
PS
5 LP
Mündliche
PS PäS 4 LP
Modulprüfung
BA-KulT
PHIL 5:
5 LP
Geschichte d. Philosophie
VL + PS
PäS
6 LP
3. Semester
PS/SE
PäS
4. Semester
5. Semester
BA-KulT IS 4:
Text und Wissen
VL + PS/SE
PS/SE
PäS
PäS
5 LP
5 LP
BA-KulT IS 3:
Wahrnehmung
7 LP
PS/SE
und
PäS
Weltbilder
PS/SE
5 LP
VL + PS/SE
PäS
PäS
VL + PS
7 LP
5 LP
BA-KulT
VL + PS
PHIL 4: Philosophie
PäS
und Hand lungsethik
BA-KulT
PS PäS
PäS
PHIL 2:
4 LP
6 LP
Rationale Argumentation
BA-KulT
6 LP
PS
PHIL 3:
PäS
Philosophie
4 LP
d. Sprache …
VL + PS PäS
PS PäS
6 LP
6. Semester
BA-KulT IS 5:
Modernisierung
VL + PS/SE
PäS
7 LP
Bachelorarbeit
im
Kernfach
Philosophie
10 LP
4 LP
Module aus dem Wahlbereich1
(30 LP)
13 LP
30 LP
8 LP
30 LP
12 LP
30 LP
u. dem Studien
6 LP
30 LP
bereich „Berufs
8 LP
30 LP
orientierung“2
(30 LP)
13 LP
30 LP
Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden.
Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen.
11
Anlage 4
Idealtypischer Studienverlauf BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach „Sprache und Kommunikation“
LP
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
BA-KulT IS 1: Einführung in
BA-KulT
Kultur und Technik
PS/SE
Text und
RVL/VL + UE
UE PäS
PäS
VL + PS/SE
PäS
4 LP
PäS
BA-KulT IS 2:
5 LP
Natur und
BA-KulT IS 3:
Erfahrung
Wahrnehmung
7 LP
8 LP
VL + PS/SE
Und
BA-KulT
PäS
Weltbilder
PS/SE
SK 1:
VL + PS/SE
PäS
Grundlagen u.
7 LP
PäS
Methoden der
BA-KulT
7 LP
5 LP
Analyse
SK 2a, b oder c1
BA-KulT SK 5
sprachl. ZeiSE/UE
SE/UE PäS
telle und empir
chensysteme
PäS
3 LP
2 VL/UE/SE
VL/SE/UE +
5 LP
SE/UE PäS
PäS
2 SE/UE PäS
BA-KulT SK 3: Sprach10 LP
und Computerpraxis
6 LP
2 SE/UE
4 LP
SE/UE PäS
PäS
BA-KulT SK 4 : Sprache und
Kommuni kation
6 LP
2 SE/UE
4 LP
VL
PäS
2 LP
6 LP
Module aus dem Wahlbereich2
(30 LP)
12 LP
30 LP
6 LP
30 LP
5 LP
30 LP
u. dem Studien
8 LP
30 LP
5. Semester
IS 4:
Wissen
PS/SE
PäS
5 LP
PS/SE
PäS
5 LP
VL/UE/SE PäS
4 LP
: Experimenische Method.
6. Semester
BA-KulT IS 5:
Modernisierung
VL + PS/SE
PäS
7 LP
Bachelorarbeit
im
Kernfach
Sprache
und
Kommunikation
10 LP
bereich „Berufs
16 LP
30 LP
orientierung“3
(30 LP)
13 LP
30 LP
1
Von den Wahlpflichtmodulen BA-KulT SK 2a: Dynamik und Vielfalt der Sprache, BA-KulT SK 2b: Angewandte Linguistik und BA-KulT
2c: Deutsch als Fremdsprache ist eines zu absolvieren.
2
Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden.
3
Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen.
12
Anlage 5
Idealtypischer Studienverlaufsplan BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach
„Wissenschafts- und Technikgeschichte“
LP
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
BA-KulT IS 1: Einführung in
BA-KulT
Kultur und Technik
PS/SE
Text und
RVL/VL + UE
UE PäS
PäS
VL + PS/SE
PäS
4 LP
PäS
BA-KulT IS 2:
5 LP
Natur und
BA-KulT IS 3:
Erfahrung
Wahrnehmung
7 LP
8 LP
VL + PS/SE
und
BA-KulT
PäS
Weltbilder
PS/SE
WTG 1:
VL + PS/SE
PäS
Grundlagen u.
7 LP
PäS
Methoden
BA-KulT
7 LP
5 LP
der WTG
WTG 2:
BA-KulT
2 VL + 2 PS
Wissenschafts geschichte I
WissenschaftsPäS
VL + PS
PS
geschichte
Mündliche
HS PäS
6 LP
Prüfung
5 LP
6 LP
BA-KulT WTG 3: Techn ikgeschichte I
12 LP
PS
VL
2 LP
PS
4 LP
Mündliche
Prüfung
6 LP
Module aus dem Wahlbereich1
(30 LP)
10 LP
30 LP
9 LP
30 LP
10 LP
30 LP
u. dem Studien
7 LP
30 LP
5. Semester
IS 4:
Wissen
PS/SE
PäS
5 LP
PS/SE
PäS
5 LP
WTG 4:
und TechnikII
2 PS + HS
PäS
6. Semester
BA-KulT IS 5:
Modernisierung
VL + PS/SE
PäS
7 LP
Bachelorarbeit
im
Kernfach
Wissenschaftsund
Technikgeschichte
10 LP
9 LP
bereich „Berufs
11 LP
30 LP
orientierung“2
(30 LP)
13
30 LP
Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden.
Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen.
13
Anlage 6
Idealtypischer Studienverlaufsplan BA „Kultur und Technik“ mit dem Kernfach
„Bildungswissenschaft“
LP
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
1. Semester
2. Semester
3. Semester
BA-KulT IS 1: Einführung in
Kultur und Technik
PS/SE
RVL/VL + UE
UE PäS
PäS
PäS
4 LP
BA-KulT IS 2:
5 LP
Natur und
BA-KulT IS 3:
Erfahrung
Wahrnehmung
8 LP
VL + PS/SE
und
BIWI 1:
PäS
Weltbilder
BildungsVL + PS/SE
wissenschaftliche
7 LP
PäS
Grundlagen
BIWI 2:
7 LP
2 VL + MP 5 LP Geschichte und BIWI 4: Gender
Theorien von
SE
2 LP
Bildung und
SE PäS 3 LP
Erziehung
BIWI 5: Bildung
2 SE/ + MP 6 LP
BIWI 3: Einf. in Methoden
SE + PäS 3 LP
Empirischer BildungsBIWI 6: Arbeit
VL + TUT
forschung
SE
2 LP
6 LP
VL + TUT
4. Semester
5. Semester
BA-KulT IS 4:
Text und Wissen
VL + PS/SE
PS/SE
PäS
PäS
5 LP
7 LP
PS/SE
PäS
5 LP
- Technik Bildung
SE PäS 3 LP
- Technik Interkulturalität
SE + PäS 3 LP
und Beruf
SE
PäS
PS/SE
PäS
5 LP
BIWI 6:
Arbeit und
Beruf
SÉ PäS
5 LP
6. Semester
BA-KulT IS 5:
Modernisierung
VL + PS/SE
PäS
7 LP
Bachelorarbeit
im
Kernfach
Bildungswissenschaft
10 LP
5 LP
7 LP
Module aus dem
9 LP
30 LP
6 LP
30 LP
Wahlbereich1
(30 LP)
10 LP
30 LP
u. dem Studien
7 LP
30 LP
bereich „Berufs
15 LP
30 LP
orientierung“2
(30 LP)
13
30 LP
Im Wahlbereich (30 LP) müssen mindestens 10 LP im Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I erworben werden.
Im Studienbereich „Berufsorientierung“ (30 LP) können die Studierenden Module aus einem vorgegebenen Modulkatalog wählen.
14
Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge
Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie
Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und
Kommunikation
Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
an der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin
Vom 29. Juni 2011
Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissenschaften - der
Technischen Universität hat am 29 Juni 2011 gemäß § 18
Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Technischen Universität,
§ 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im
Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) i. d. F. der
Bekanntmachung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009
(GVBl. S. 70), die folgende Studienordnung beschlossen*):
Wissenschafts- und Technikgeschichte
§ 19 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Bildungswissenschaft
C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 20 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Bereich Interdisziplinäre Studien (60
LP)
Anlage 2:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft (60 LP)
Anlage 3:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie (60 LP)
Anlage 4:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation (60 LP)
Anlage 5:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte (60 LP)
Anlage 6:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Bildungswissenschaft (60
LP)
Anlage 7:
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Studienbereich Berufsorientierung (30
LP) des Bachelorstudiums Kultur und Technik
Inhaltsübersicht
A. Allgemeine Bestimmungen
§
§
§
§
1
2
3
4
-
Geltungsbereich
Zweck des Bachelorabschlusses
Akademischer Grad
Regelstudienzeit, Studienumfang und -gliederung;
Prüfungsanspruch
§ 5 - Prüfungsausschuss
§ 6 - Modulverantwortliche
§ 7 - Ziel der Bachelorprüfung
§ 8 - Prüfungsleistungen und -formen
§ 9 - Zulassung zur Bachelorprüfung
§ 10 - Schriftliche Modulprüfung Hausarbeit
§ 11 - Prüfungsäquivalente Studienleistungen
§ 12 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Bachelorstudium Kultur und Technik
§ 13 - Anmeldung zur Bachelorarbeit
§ 14 - Bachelorarbeit
B. Besondere Prüfungsbestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik
- mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
- mit dem Kernfach Philosophie
- mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
- mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
- mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
§ 15 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Kunstwissenschaft
§ 16 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Philosophie
§ 17 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Sprache und Kommunikation
∗) Bestätigt von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung am DD.MM.2011, befristet bis zum 30.09.20XY
§ 18 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
15
A. Allgemeine Bestimmungen
§
§
(1) Die Vertreter/innen eines Fachgebietes benennen aus der
Statusgruppe der Professorinnen/Professoren oder habilitierten Mitarbeiter/innen für jedes in der Studienordnung aufgeführte Modul eine/n Modulverantwortliche/n. Davon abweichend können nicht habilitierte Mitarbeiter/innen zu Modulverantwortlichen benannt werden, wenn sie zu selbständiger
Lehre berechtigt sind.
1 - Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der „Ordnung
des allgemeinen Prüfungsverfahrens in Bachelor und Masterstudiengängen“ in der jeweils gültigen Fassung für das
Bachelorstudium „Kultur und Technik“ an der Fakultät I Geisteswissenschaften - der Technischen Universität Berlin.
Sie regelt die studiengangspezifischen Bestimmungen des
Prüfungsverfahrens.
§
2 - Zweck des Bachelorabschlusses
6 - Modulverantwortliche
(2) Die/der Modulverantwortliche ist außer der in § 8 Abs.
(3) der AllgPO beschriebenen Festlegung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen zuständig für das Errechnen der
Modulnote und deren Übermittlung an die zuständige Stelle
der Zentralen Universitätsverwaltung.
Der Bachelorabschluss bildet einen ersten berufsbefähigenden Abschluss.
§ 7 - Ziel der Bachelorprüfung
§
3 - Akademischer Grad
Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die
Technische Universität Berlin durch die Fakultät I - Geisteswissenschaften - den akademischen Grad „Bachelor of Arts
(B. A.)“.
§
4 - Regelstudienzeit, Studienumfang und -gliederung;
Prüfungsanspruch
(1) Die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium „Kultur
und Technik“ beträgt sechs Semester.
Urlaubssemester werden gemäß der Ordnung der Technischen Universität über die Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten (OTU) in der jeweils gültigen Fassung
nicht angerechnet.
(2) Das Studium ist modular gegliedert und umfasst Module
im Umfang von mindestens 170 Leistungspunkten sowie im
sechsten Semester die Bachelorarbeit im Kernfach (10 Leistungspunkte).
Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen.
Die Formen der Modulprüfung sind in den §§ 5 - 8 der AllgPO festgelegt. Das Studium schließt mit der Bachelorarbeit
ab (§ 14).
(3) Die Bachelorprüfung kann auch vor Ablauf der in Abs. 1
genannten Frist abgeschlossen werden, sofern die hierfür
geforderten Leistungen nachgewiesen sind.
(4) Der Prüfungsanspruch bleibt gemäß § 30 Abs. 7 BerlHG
grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen, sofern die
geforderten Zulassungsvoraussetzungen hierfür gegeben
sind.
§
Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob
die/der Studierende auf berufliche Anforderungen unter
Berücksichtigung von Veränderungen in der Berufswelt
vorbereitet ist und über die dafür erforderlichen fachlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so verfügt, dass
sie/er zu grundlegender wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischem Denken über gesellschaftliche Zusammenhänge und
zu gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln bei der
Anwendung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen im Hinblick auf gesellschaftliche und wirtschaftliche
Auswirkungen befähigt ist.
§
8 - Prüfungsleistungen und -formen
(1) Prüfungsleistungen im Rahmen der Bachelorprüfung sind
sämtliche Modulprüfungen (s. B. Besondere Prüfungsbestimmungen §§ 15 – 18) und die abschließende Bachelorarbeit (§ 14).
2) Die in der AllgPO in den §§ 6 - 8 vorgesehenen Formen
der Modulprüfung - schriftliche Modulprüfung (Klausur),
mündliche Modulprüfung und Prüfungsäquivalente Studienleistungen - werden ergänzt durch die schriftliche Prüfungsform Hausarbeit (§ 10).
§
9 - Zulassung zur Bachelorprüfung
Rechtzeitig vor der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung
im Rahmen der ersten Modulprüfung muss die/der Studierende einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung an
die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung
richten. Dem Antrag ist neben den in § 4 der AllgPO genannten Unterlagen eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung zum Bachelorstudium „Kultur und Technik“ beizufügen.
5 - Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist zusätzlich zu den in § 2 der AllgPO beschriebenen Aufgabenbereichen zuständig für die
rechtzeitige Veröffentlichung der aktuellen Modulkataloge.
§ 10 - Schriftliche Modulprüfung: Hausarbeit
(1) In der Hausarbeit soll die/der Studierende zeigen, dass
sie/er eine ausgewählte Thematik ihres/seines Faches selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und
angemessen darstellen kann.
16
(2) Bis zur Einführung eines zentralen elektronischen Anmeldesystems erfolgt die Anmeldung zu einer Hausarbeit
persönlich unter Vorlage des Themas spätestens zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit eines Semesters bei der
zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Zur
Prüfungsanmeldung sind die gemäß der jeweiligen Modulbeschreibung zu erbringenden Nachweise über Studienleistungen einzureichen.
(3) Der/die Prüfer/in stellt das Thema der Hausarbeit nach
Beratung mit der/dem Studierenden und legt die Bearbeitungsfrist fest. Das Thema muss so gestellt sein, dass die zur
Bearbeitung vorgesehene Frist eingehalten werden kann. Sie
endet spätestens zwei Wochen vor Ende eines Semesters.
(4) Die Hausarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache
abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der/die Prüfer/in.
Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas
muss eine deutsche Zusammenfassung im Umfang von
maximal zwei Seiten beigefügt werden.
(5) Die Hausarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und
Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden
Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen
unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss
der Arbeit hat die/der Studierende zu versichern, dass sie/er
die Hausarbeit selbständig verfasst sowie keine anderen
Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
(6) Die Hausarbeit ist bei dem/der Prüfer/in in schriftlicher
und elektronischer Form einzureichen. Sie wird von ihm/ihr
und einem/einer zweiten Prüfer/in bewertet.
Bei voneinander abweichender, jedoch jeweils mindestens
„ausreichend“ (4,0) lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Bewertet ein/e Prüfer/in die Hausarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0), so ist durch den zuständigen Prüfungsausschuss ein/e dritter/dritte Gutachter/in hinzuzuziehen, und es
wird das arithmetische Mittel gebildet.
(7) Der/dem Studierenden muss bis spätestens zum Ende des
Semesters, in dem die Hausarbeit eingereicht wurde, per
Aushang mitgeteilt werden, ob die Hausarbeit mindestens
mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
(8) Das endgültige Prüfungsergebnis wird an die zuständige
Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung zur Kenntnis und
Aufnahme in die Akten weitergeleitet. Die Hausarbeit verbleibt bei dem/der Prüfer/in.
(9) Hausarbeiten können auch in Form von Gruppenarbeiten
erbracht werden, wenn aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder von anderen nachvollziehbaren Kriterien der als Prüfungsleistung zu bewertende individuelle
Beitrag deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
§ 11 - Prüfungsäquivalente Studienleistungen
Pro Modul dürfen höchstens vier Prüfungsäquivalente Studienleistungen angesetzt werden.
§ 12 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Bachelorstudium „Kultur und Technik“
(2) Die Bachelorprüfung umfasst Modulprüfungen in den
drei Studienbereichen und im jeweiligen Kernfach:
-
Interdisziplinäre Studien (60 LP)
-
Kernfach (Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und
Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte
oder Bildungswissenschaft) (50 LP) (s. B. Besondere
Prüfungsbestimmungen § 15 – 18)
-
Wahlbereich (30 LP)
-
Berufsorientierung (30 LP)
sowie die Bachelorarbeit im Kernfach (10 LP; § 14).
(3) Interdisziplinäre Studien
BA-KulT
IS 1
BA-KulT
IS 2
BA-KulT
IS 3
BA-KulT
IS 4
BA-KulT
IS 5
∑
Einführung in
Kultur und Technik
Natur und Erfahrung
PäS
12 LP
PäS
12 LP
Wahrnehmung und
Weltbilder
Text und Wissen
PäS
12 LP
PäS
12 LP
Modernisierung
PäS
12 LP
60 LP
(4) Wahlbereich
Im gesamten Wahlbereich (30 LP) sind mindestens 10 LP im
Fächerübergreifenden Studium außerhalb der Fakultät I zu
erbringen. Die im Wahlbereich zu erbringenden Leistungspunkte können in beliebig vielen Modulen erworben werden.
Die Formen der Modulprüfungen werden durch die/en jeweilige/n Modulverantwortlichen festgelegt.
(5) Berufsorientierung
Studierende können aus dem folgenden Wahlpflichtmodulangebot wählen und müssen insgesamt 30 LP erwerben.
Dabei ist zu beachten, dass das Praktikumsmodul kernfachgebunden ist.
BA-KulT
BO 1
BA-KulT
BO 2
BA-KulT
BO 3
Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens
Arbeitstechniken mit
PC und Internet
Wissenschaftliches
Schreiben für ausländische
Studierende
BA-KulT Fremdsprachenkompetenz
BO 4
BA-KulT Fachsprachenkompetenz
BO 5
BA-KulT Interkulturelle
BO 6
Kommunikation
PäS
4 LP
PäS
8 LP
PäS
6 LP
PäS
6 LP
PäS
6 LP
PäS
8 LP
17
BA-KulT
BO 7
BA-KulT
BO 8
BA-KulT
BO 9a1
BA-KulT
BO 9b1
BA-KulT
BO 9c1
BA-KulT
BO 9d1
BA-KulT
BO 9e1
BA-KulT
BO 9a2
BA-KulT
BO 9b2
BA-KulT
BO 9c2
BA-KulT
BO 9d2
BA-KulT
BO 9e2
BA-KulT
BO 10
BA-KulT
BO 11
BA-KulT
BO 12
BA-KulT
BO 13
∑
Empirische
Forschungsmethoden
PREPARE – Berufsqualifizierende Schlüsselqualifikationen
Berufsorientierendes
Praktikum / Kunstwissenschaft
Berufsorientierendes
Praktikum / Philosophie
Berufsorientierendes
Praktikum / Sprache und
Kommunikation
Berufsorientierendes
Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte
Berufsorientierendes
Praktikum / Bildungswissenschaft
Berufsorientierendes
Praktikum / Kunstwissenschaft
Berufsorientierendes
Praktikum / Philosophie
Berufsorientierendes
Praktikum / Sprache und
Kommunikation
Berufsorientierendes
Praktikum / Wissenschaftsund Technikgeschichte
Berufsorientierendes
Praktikum / Bildungswissenschaft
Wissenschaftliche
Kulturpraxis I
Wissenschaftliches
Schreiben
Außeruniversitäre akademische Kompetenzen
Bewerbungstraining
PäS
10 LP
PäS
8 LP
MP*
10 LP
der Zentralen Universitätsverwaltung entgegengenommen
und dem/der von der/dem Studierenden gewählten Erstprüfer/in zugeleitet.
§ 14 - Bachelorarbeit
MP*
10 LP
MP*
10 LP
MP*
10 LP
MP*
10 LP
MP*
20 LP
MP*
20 LP
MP*
20 LP
MP*
20 LP
MP*
20 LP
PäS
10 LP
PäS
6 LP
PäS
4 LP
PäS
4 LP
30 LP
* Die schriftliche Modulprüfung wird für die Module 9a1-d1 in
Form einer 10-15-seitigen Hausarbeit, für die Module 9a2-d2 in
Form einer 20-seitigen Hausarbeit (Praktikumsbericht) abgelegt.
§ 13 - Anmeldung der Bachelorarbeit
(1) Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit im
gewählten Kernfach - Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft - bei der zuständigen
Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung sind der erfolgreiche Abschluss aller Module bis auf eines im Kernfach
sowie der Erwerb von insgesamt 120 Leistungspunkten.
In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen
zulassen.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit wird nach
Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen durch den
zuständigen Prüfungsausschuss von der zuständigen Stelle
(1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich
Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. In ihr soll die/der
Studierende zeigen, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung aus dem
gewählten Kernfach - Kunstwissenschaft, Philosophie, Sprache und Kommunikation, Wissenschafts- und Technikgeschichte oder Bildungswissenschaft - des Bachelorstudiums
„Kultur und Technik“ selbständig mit wissenschaftlichen
Methoden zu bearbeiten.
(2) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu
bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund
der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen
nachvollziehbaren Kriterien deutlich unterscheidbar und
bewertbar ist.
(3) Der/die Erstprüfer/in stellt das Thema nach Beratung mit
der/dem Studierenden. Es wird der/dem Studierenden von
der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung
ausgehändigt.
Das Thema der Bachelorarbeit kann begründet nur einmal
und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag. Wird dem Antrag stattgegeben, so
ist ein neues Thema auszugeben.
(4) Das Thema muss so gestellt sein, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Frist von zwei Monaten eingehalten werden kann.
(5) Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe des Themas an. Sie
wird durch die Abgabe der Arbeit bei der zuständigen Stelle
der Universitätsverwaltung gewahrt. Liegt ein wichtiger
Grund vor, kann die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis zu drei Monaten gewähren. Über weitere Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(6) Die Bachelorarbeit soll den Umfang von 25 Seiten (Text
ohne Anhänge etc.) nicht überschreiten. Sie ist in der Regel
in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der/ des Erstprüferin/-prüfers. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung
des Themas muss eine deutsche Zusammenfassung im Umfang von maximal zehn Seiten beigefügt werden.
(7) Die Bachelorarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen
und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden
Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen
unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss
der Arbeit hat die/der Studierende zu versichern, dass sie/er
die Arbeit selbständig verfasst sowie keine anderen Quellen
und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
(8) Zwei Exemplare der Bachelorarbeit sind bei der zustän-
18
digen Stelle der Universitätsverwaltung einzureichen.
(9) Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüferinnen/Prüfern
schriftlich bewertet (Noten und Gutachten) und gemäß § 11
Abs. (1) AllgPO benotet.
Bei voneinander abweichender, jedoch von beiden Prüferinnen/Prüfern mindestens „ausreichend“ (4,0) lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet.
Lautet eines der Urteile „nicht ausreichend“ (5,0), so legen
die professoralen Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses, ggf. unter Hinzuziehung eines/ einer weiteren
Prüfers/Prüferin, die endgültige Note der Bachelorarbeit fest.
(10) Die Note der Bachelorarbeit wird der/dem Studierenden
unverzüglich mitgeteilt und an die zuständige Stelle der
Zentralen Universitätsverwaltung zur Kenntnis und Aufnahme in die Akten weiter geleitet.
(11) Ein Exemplar der Bachelorarbeit verbleibt bis 18 Monate nach Abschluss der Bachelorprüfung bei dem/der Erstprüfer/in. Vor Abschluss der Bachelorprüfung darf die Bachelorarbeit Dritten nicht und auch danach nur mit Einverständnis
der Absolventin / des Absolventen zugänglich gemacht
werden.
B. Besondere Prüfungsbestimmungen für die Bachelorstudiengänge Kultur und Technik
- mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
- mit dem Kernfach Philosophie
- mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
- mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
- mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
§ 15 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Kunstwissenschaft
Die Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft umfasst folgende Modulprüfungen:
BA-KulT
KUWI 1
BA-KulT
KUWI 2
BA-KulT
KUWI 3
BA-KulT
KUWI 4
BA-KulT
KUWI 5
BA-KulT
KUWI 6
BA-KulT
KUWI 7
∑
Kunstwissenschaftliche
Propädeutik
Kunst- und
Architekturgeschichte I
Kunst- und
Architekturgeschichte II
Einführung in die kunstwissenschaftliche
Methodik
Angewandte Künste
Kunst und Technik /
Kunsttechnologie /
Künstlerische Techniken
Kunstwissenschaftliche
Regionalstudien
PäS
10 LP
MP*
7 LP
MP*
7 LP
MP*
7 LP
MP**
5 LP
MP**
5 LP
PäS
9 LP
50 LP
* Die schriftliche Modulprüfung wird in Form einer 10-15seitigen Hausarbeit abgelegt. Zulassungsvoraussetzung ist
ein Referat.
** Die mündliche Modulprüfung umfasst 20 Minuten. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat.
§ 16 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Philosophie
Die Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie umfasst
folgende Modulprüfungen:
BA-KulT
PHIL 1
BA-KulT
PHIL 2
BA-KulT
PHIL 3
BA-KulT
PHIL 4
BA-KulT
PHIL 5
∑
Einführung in die
Philosophie
Rationale Argumentation
MP*
10 LP
PäS
10 LP
Philosophie der Sprache, der
Kognition und des Geistes
Handlungsphilosophie und
Ethik
Geschichte der
Philosophie
PäS
10 LP
PäS
10 LP
PäS
10 LP
50 LP
* Die mündliche Modulprüfung umfasst 20 Minuten. Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat in einem der Proseminare.
§ 17 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Sprache und Kommunikation
Die Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation umfasst folgende Modulprüfungen:
BA-KulT Grundlagen und Methoden
SK 1
der Analyse sprachlicher
Zeichensysteme
BA-KulT Dynamik und Vielfalt der
SK 2a
Sprache
BA-KulT Angewandte Linguistik
SK 2b
BA-KulT Deutsch als Fremdsprache
SK 2c
BA-KulT Sprach- und Computerpraxis
SK 3
BA-KulT Sprachliche Kommunikation
SK 4
BA-KulT Experimentelle und
SK 5
empirische Methoden
∑
PäS
10 LP
PäS
8 LP*
PäS
10 LP
PäS
12 LP
PäS
10 LP
50 LP
50 LP
* Von den Modulen BA-KulT SK 2a - 2c ist eines zu wählen.
§ 18 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Wissenschafts- und Technikgeschichte
BA-KulT Grundlagen und Methoden
WTG 1
der Wissenschafts- und
Technikgeschichte
BA-KulT Wissenschaftsgeschichte I
WTG 2
BA-KulT Technikgeschichte I
WTG 3
BA-KulT Wissenschafts- und TechnikWTG 4
geschichte II
∑
PäS
12 LP
MP*
12 LP
MP*
12 LP
PäS
14 LP
50 LP
19
* Die mündlichen Modulprüfungen umfasst 20 Minuten. Zulassungsvoraussetzung sind in den Modulen WTG 2 und WTG 3 ein
Referat und eine darauf aufbauende schriftliche Ausarbeitung in
einem der Proseminare.
§ 19 - Art und Umfang der Bachelorprüfung im Kernfach
Bildungswissenschaft
BA-KulT
BIWI 1
BA-KulT
BIWI 2
BA-KulT
BIWI 3
Bildungswissenschaftliche
Grundlagen
Geschichte und Theorien von
Bildung und Erziehung
Einführung in Methoden
empirischer Bildungsforschung
BA-KulT Gender – Technik - Bildung
BIWI 4
BA-KulT Bildung – Technik - InterkulBIWI 5
turalität
BA-KulT Arbeit und Beruf
BIWI 6
∑
MP*
5 LP
MP**
9 LP
MP
***
12 LP
PäS
6 LP
PäS
6 LP
PäS
12 LP
50 LP
*
Die schriftliche Modulprüfung besteht in einer 90-minütigen
Klausur.
** Die mündliche Modulprüfung umfasst 20 Minuten.
*** Die schriftliche Modulprüfung besteht in einer 90-minütigen
Klausur.
C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 19 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Prüfungsordnung tritt zum Wintersemester
2012/13, spätestens jedoch am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin, in Kraft.
(2) Sie gilt für Studierende, die nach Inkrafttreten dieser
Prüfungsordnung ein Bachelorstudium im Geltungsbereich
dieser Prüfungsordnung an der Technischen Universität
Berlin aufnehmen.
(3) Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Kultur und Technik“ vom 11. Februar 2009 (AMBl. TU
02/2010) tritt nach Ablauf von acht Semestern nach Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.
20
Anlage 1
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Bereich Interdisziplinäre Studien (60 LP)
des Bachelorstudiums Kultur und Technik
Modul
LP
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
Mündliche
Modulprüfung
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
BA-KulT IS 1:
Einführung in Kultur
und Technik
BA-KulT IS 2:
Natur und Erfahrung
BA-KulT IS 3:
Wahrnehmung und Weltbilder
BA-KulT IS 4:
Text und Wissen
BA-KulT IS 4:
Modernisierung
12
X
12
X
12
X
12
X
12
X
∑
60
Anlage 2
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Kunstwissenschaft (60 LP)
des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP).
1
2
Modul
LP
BA-KulT KUWI 1:
Kunstwissenschaftliche
Propädeutik
BA-KulT KUWI 2:
Kunst- und
Architekturgeschichte I
BA-KulT KUWI 3:
Kunst- und
Architekturgeschichte II
BA-KulT KUWI 4:
Einführung in die kunstwissenschaftliche Methodik
BA-KulT KUWI 5:
Angewandte Künste
BA-KulT KUWI 6:
Kunst und Technik /
Kunsttechnologie /
Künstlerische Techniken
BA-KulT KUWI 7:
Kunstwissenschaftliche
Regionalstudien
10
∑
50
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
X2
(10 – 15 Seiten)
7
X2
(10 – 15 Seiten)
7
X2
(10 – 15 Seiten)
5
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
X
7
5
Mündliche
Modulprüfung
X2
(20 Minuten)
X2
(20 Minuten)
9
X
Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zur Studienordnung.
Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat.
19
Anlage 3
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Philosophie (60 LP)
des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Philosophie
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP).
Modul
LP
BA-KulT PHIL 1:
Einführung in die Philosophie
BA-KulT PHIL 2:
Rationale Argumentation
BA-KulT KUWI 3:
Philosophie der Sprache, der
Kognition und des Geistes
BA-KulT PHIL 4:
Handlungsphilosophie
und Ethik
BA-KulT PHIL 5:
Geschichte der Philosophie
10
∑
50
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
Mündliche
Modulprüfung
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
X2
(20 Minuten)
10
X
10
X
10
X
X
10
Anlage 4
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Sprache und Kommunikation (60 LP)
des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP).
Modul
LP
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
Mündliche
Modulprüfung
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
BA-KulT SK 1:
Grundlagen und Methoden
der Analyse sprachlicher
Zeichensysteme
BA-KulT SK 2a:
Dynamik und Vielfalt
der Sprache
BA-KulT SK 2b:
Angewandte Linguistik
BA-KulT SK 2c:
Deutsch als Fremdsprache
BA-KulT SK 3:
Sprach- und Computerpraxis
BA-KulT SK 4:
Sprachliche Kommunikation
BA-KulT SK 5:
Experimentelle und
empirische Methoden
10
X
83
X
10
X
12
X
10
X
50
1
Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zu Studienordnung.
Zulassungsvoraussetzung ist ein Referat in einem der Proseminare.
3
Von den Wahlpflichtmodulen BA-KulT SK 2a – 2c ist eines zu absolvieren.
2
20
Anlage 5
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte (60 LP)
des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP).
Modul
BA-KulT WTG 1:
Grundlagen und Methoden
der Wissenschafts- und
Technikgeschichte
BA-KulT WTG 2:
Wissenschaftsgeschichte I
BA-KulT WTG 3:
Technikgeschichte I
BA-KulT WTG 4:
Wissenschafts- und
Technikgeschichte II
∑
LP
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
Mündliche
Modulprüfung
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
X
12
X2
(20 Minuten)
X2
(20 Minuten)
12
12
12
X
50
Anlage 6
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Kernfach Bildungswissenschaft (60 LP)
des Bachelorstudiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen (50 LP) und der Bachelorarbeit (10 LP).
Modul
BA-KulT BIWI 1
Bildungswissenschaftliche
Grundlagen
BA-KulT BIWI 2
Geschichte und Theorien
von Bildung und Erziehung
BA-KulT BIWI 3
Einführung in Methoden
empirischer Bildungsforschung
BA-KulT BIWI 4
Gender-Technik-Bildung
BA-KulT BIWI 5
Bildung-Technik-Interkulturalität
BA-KulT BIWI 6
Arbeit und Beruf
∑
1
2
1
LP
5
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
X
(90 Min.)
9
12
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
Mündliche
Modulprüfung
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
X
(20 Min.)
X
(180 Min.)
6
X
6
X
12
X
50
Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zu Studienordnung.
Zulassungsvoraussetzungen sind ein Referat und eine schriftliche Ausarbeitung in einem der Proseminare.
Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zu Studienordnung.
21
Anlage 7
Tabellarische Übersicht über die Bachelorprüfung im Studienbereich„Berufsorientierung” (30 LP)
des Bachelorstudiums Kultur und Technik
Die Module können frei zusammengestellt werden, insgesamt sind 30 LP zu erwerben.
Modul
BA-KulT BO 1:
Grundlagen wissenschaftlichen
Arbeitens
BA-KulT BO 2:
Arbeitstechniken mit PC
und Internet
BA-KulT BO 3:
Wissenschaftliches Schreiben für
ausländische Studierende
BA-KulT BO 4:
Fremdsprachenkompetenz
BA-KulT BO 5:
Fachsprachenkompetenz
BA-KulT BO 6:
Interkulturelle Kommunikation
BA-KulT BO 7:
Empirische Forschungsmethoden
BA-KulT BO 8/1:
PREPARE – Berufsqualifizierende
Schlüsselkompetenzen
BA-KulT BO 8/2:
PREPARE – Berufsqualifizierende
Schlüsselkompetenzen - Praxis
BA-KulT BO 9a1:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/Kunstwissenschaft
BA-KulT BO 9b1:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Philosophie
BA-KulT BO 9c1:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Sprach- und
Kommunikationswissenschaft
BA-KulT BO 9d1:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Wissenschaftsund Technikgeschichte
BA-KulT BO 9e1:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Bildungswissenschaft
BA-KulT BO 9a2:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/Kunstwissenschaft
BA-KulT BO 9b2:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Philosophie
BA-KulT BO 9c2:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Sprach- und
Kommunikationswissenschaft
BA-KulT BO 9d2:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Wissenschaftsund Technikgeschichte
BA-KulT BO 9e2:
Berufsfelderkundendes Praktikum
/ Bildungswissenschaft
1
LP
Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Schriftliche
Modulprüfung
(Hausarbeit)
Mündliche
Modulprüfung
Prüfungsäquivalente
Studienleistungen1
4
X
8
X
6
X
6
X
6
X
6
X
10
X
8
X
6
X
10
X
(10 Seiten)
20
X
(20 Seiten)
Die Festschreibung der Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt im Modulkatalog zur Studienordnung.
BA-KulT BO 10:
Wissenschaftliche Kulturpraxis I
BA-KulT BO 11:
Wissenschaftliches Schreiben
BA-KulT BO 12:
Außeruniversitäre akademische
Kompetenzen
BA-KulT BO 13:
Bewerbungstraining
∑
10
X
6
X
4
X
4
X
30
23
Bachelorstudiengänge
Kultur und Technik
Studienbereich
Berufsorientierung
(30 LP)
Modulkatalog
Technische Universität Berlin
Fakultät I: Geisteswissenschaften
Titel des Moduls:
Grundlagen wissenschaftlichen
Arbeitens
Verantwortlich für das Modul:
Petra Jordan M.A.
LP (nach ECTS):
4
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 1
WS 2012/13
Sekr.:
FR 3-6
Email:
petra.jordan @tu-berlin.de
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Ausgehend von einer Definition dessen, was „wissenschaftliches Arbeiten“ im Kontext Studium ausmacht, vermittelt das Modul den Studierenden grundlegende Arbeitstechniken, die sie in die Lage versetzen, ihr eigenes Studium zielgerichtet, effizient, erfolgreich und selbstbestimmt gestalten zu können.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 %
2. Inhalte
Standards wissenschaftlichen Arbeitens
Grundlagen des Lernens
Psychische Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens
Zeitmanagement = Selbstmanagement
Wissenschaftliche Materialrecherche und -auswahl
Rezeptive Arbeitstechniken: Aktives Zuhören - Mitdenken - Mitschreiben, Lesen und Verarbeitung
wissenschaftlicher Texte
Produktive Arbeitstechniken: Mündliche Präsentationstechniken, Feedbackregeln, Referat, Hausarbeit (konzeptionelle und formale Aspekte)
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens
LV-Art
SWS
SE
2
LP (nach
ECTS)
4
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
P
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminar
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
2 x 15 h = 30 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
30 h
Prüfungsäquivalente Studienleistun60 h
gen:
120 h = 4 LP
Gesamt:
1
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
2 kleinere Aufgaben aus dem Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens (z.B. Protokoll, Anfertigung
eines Exzerpts, Erstellen einer Literaturliste).
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 30 Studierende
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
---
2
Titel des Moduls:
Arbeitstechniken mit PC
und Internet
Verantwortlich für das Modul:
Dipl.-Ing. Axel Köhler
LP (nach ECTS):
8
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 2
WS 2012/13
Sekr.:
FR 3-15
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul vermittelt den Studierenden zunächst einen Überblick über gängige Programme für Büroanwendungen und trainiert ihre Verwendung zur Lösung typischer Aufgaben im Kontext Studium.
Im zweiten Abschnitt werden der effiziente Einsatz gängiger Internetdienste und die Gestaltung von
Web-Dokumenten zur Präsentation eigener, für die Berufstätigkeit typischer Inhalte vermittelt.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 20 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 20 %
2. Inhalte
• Prinzipieller Aufbau eines PC und Windows
• Leistungsumfang von Office Paketen
• Wissenschaftliches Arbeiten und Textverarbeitung: Grundlegende Aspekte, Literaturverwaltung,
Fußnotenverwaltung
• Präsentieren mit dem PC: Grundlagen, Medieneinsatz, Einbinden aus externen Quellen
• Umgang mit Tabellenkalkulationsprogrammen: Einsatzmöglichkeiten und Grundlagen, Datenverwaltung
• Prinzip des Internet
• Wichtige Internetdienste (WWW, E-Mail, Foren & Wiki), ihre Verwendung, technische Grundlagen
• Sicherheit und Datenschutz im Internet
• HTML Grundlagen
• Erstellung von Webseiten mit unterschiedlichen Werkzeugen
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Wissenschaftliches Arbeiten mit Office-Paketen
Begleitende Kleinübung
Internetdienste und HTML
Begleitende Kleinübung
LV-Art
SWS
IV
2
TUT
IV
TUT
2
2
2
LP
(nach
ECTS)
8
Pflicht (P) / Wahl (P)
Wahlpflicht (WP)
Semester
(WiSe / SoSe)
P
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminar mit Übungsanteil im PC Raum. Die in den IV ermittelten Stoffe werden durch Tutorien vertieft.
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
8 x 15 h = 120 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h
Gesamt:
240 h = 8 LP
3
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Projekt inklusive Präsentation
Gestaltung einer Website
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 30 Studierende
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis.
13. Sonstiges
---
4
Titel des Moduls:
Wissenschaftliches Schreiben
für ausländische Studierende
Verantwortlich für das Modul:
Petra Jordan M.A.
LP (nach ECTS):
6
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 3
WS 2012/13
Sekr.:
FR 3-6
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Die Übung vermittelt den Studenten Methoden, wissenschaftliche Inhalte strukturiert, sprachlich angemessen und korrekt zu konzipieren und schriftlich wiederzugeben.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz --- % Sozialkompetenz 20 %
2. Inhalte
Anhand von Texten aus dem wissenschaftlichen Bereich (Prints, Audio- Video- und Online-Materialien)
wird die Produktion von beschreibenden, beurteilenden und bewertenden Texten (z.B. Protokoll, Referat, Bericht, Präsentation usw.) geübt.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Wissenschaftliches
Schreiben
LV-Art
SWS
UE
4
LP (nach
ECTS)
6
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
P
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
- Präsenzphasen mit Plenums-, Gruppen-, und Einzelarbeit
- Moderierte und nicht-moderierte Online-Phasen zur Einübung von autonomem Lernen und
gemeinsamer Textarbeit mit Online-Medien
- Schriftliche Arbeit
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Test-DaF-Prüfung (min. 16 P) / DSH (Niveau 2) oder vergleichbare Prüfung
b) wünschenswert: Deutschkenntnisse im C1/C2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen
6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
4 x 15 h = 60h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente Studienleistun60 h
gen:
180 h = 6 LP
Gesamt:
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
5
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 20 Studierende
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis.
13. Sonstiges
---
6
Titel des Moduls :
Fremdsprachenkompetenz
Verantwortlich für das Modul:
Petra Jordan M.A.
LP (nach ECTS):
6
Sekr.:
FR 3-6
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 4
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul hat das Ziel, Studierenden der Fakultät I geeignete fremdsprachliche Mittel in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation an die Hand zu geben, damit sie ein Niveau erreichen, das sie
befähigt, in einer Hochschuleinrichtung oder in einem Unternehmen im Ausland gut zu kommunizieren.
Dabei werden komplexe grammatische Fragen bearbeitet und fundamentale Kompetenzen der interkulturellen Kommunikation vermittelt.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 30 %
2. Inhalte
- Hörverständnisübungen u.a. durch Fernsehsendungen und Videodateien im Internet
- Lesen von universitätsspezifischen Texten im Zusammenhang mit den eigenen Studienschwerpunkten
- Techniken der Bewerbung
- Einüben der Argumentationsfähigkeit über Rollen- und Planspiele, teilweise auf Video
aufgezeichnet und anschließend analysiert.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Eine der folgenden LVen:
Englisch
LV : „English for
Academic Purposes“
(Niveau B 2 / C 1)
Französisch:
LV : « Français Langue
Universitaire »
(Niveau B 1/B 2)
Italienisch
LV : « Italiano – lingua
universitaria »
(Niveau B 1/B 2 )
Spanisch
LV : «
academicos »
(Niveau B 1/B 2 )
Portugiesisch
LV : « Portuguès lingua
universitaria «
(Niveau B 1/B 2 )
Russisch
LV : « Universitätsspezifisches Russisch »
(Niveau B 1/B 2 )
LV-Art
SWS
LP (nach
ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
Semester
(WiSe / SoSe)
UE
4
6
WP
WiSe / SoSe
7
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Phasen lehrerzentrierter Arbeit wechseln mit Phasen studentischer Arbeit in Kleingruppen ab.
Übung der kommunikativen Fertigkeiten durch Rollenspiele und Präsentationen
Online-Phase zur Überprüfung der Lernschritte
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Niveau A 2 (Englisch : Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens [GERR])
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
4 x 15 h = 60 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h
Gesamt:
180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Pro Lehrveranstaltung 20 Studierende.
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte werden im Verlauf der Lehrveranstaltungen verteilt (Kopiergeld).
13. Sonstiges
Online-Arbeit wird zusätzlich zur Lehre erwartet.
8
Titel des Moduls:
Fachsprachenkompetenz
Verantwortlich für das Modul:
Petra. Jordan M.A.
LP (nach ECTS):
6
Sekr.:
FR 3-6
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 5
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul hat das Ziel, Studierenden der Fakultät I geeignete fremdsprachliche Mittel für eine mündliche und schriftliche Kommunikation in ihrer Fachsprache an die Hand zu geben. Es wird ein sprachliches Niveau erreicht, das sie befähigt, fachlich zu kommunizieren (B 2/C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERR).
Die Veranstaltung vermittelt:
Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 20 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 30 %
2. Inhalte
Fachspezifische Hörverständnisübungen, basierend auf Audio- und Videotexten aus der Hochschulwirklichkeit im Ausland sowie aus dem späteren beruflichen Umfeld
Lesen von fachspezifischen Texten im Zusammenhang mit den eigenen Studienschwerpunkten
Techniken des fachwissenschaftlichen Resumés
Techniken der mündlichen Präsentation im fachlichen Kontext
Festigung der Argumentationsfähigkeit bei Teilnahme an Fachkonferenzen und internationalen
Tagungen
Problemlösungen mittels Teamarbeit
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Eine der folgenden LVen:
Englisch
LV : Effective Operational
Proficiency (Niveau C 1)
Französisch
LV „Français à Objectifs
Spécifiques“
(Niveau B 2/C 1 )
Italienisch
LV : « Studiare e lavorare
in Italia » (Niveau B 2 / C 1)
Portugiesisch
LV : „Portuguès com fines
profesionales“
(Niveau B 2/C 1 )
Russisch
LV : « Russisch im Studium
und Beruf » (Niveau B 2/C
1)
Spanisch
LV-Art
SWS
LP (nach
ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
Semester
(WiSe / SoSe)
UE
4
6
WP
WiSe / SoSe
fines profesionales“
(Niveau B 2/C 1)
9
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Phasen lehrerzentrierter Arbeit wechseln mit Phasen studentischer Arbeit in Kleingruppen ab.
Übung der kommunikativen Fertigkeiten durch Rollenspiele und Präsentationen
Online-Phase zur Überprüfung der Lernschritte.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Niveau B 1 (Englisch : Niveau B 2) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERR)
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
4x 15 h = 60 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente Studienleistun60 h
gen:
180 h = 6 LP
Gesamt:
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Pro Lehrveranstaltung 20 Studierende.
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte werden im Verlauf der LV verteilt (Kopiergeld).
13. Sonstiges
Online-Arbeit wird zusätzlich zur Lehre erwartet.
10
Titel des Moduls:
Interkulturelle Kommunikation
Verantwortlich für das Modul:
Petra Jordan M.A.
LP (nach ECTS):
6
Sekr.:
FR 3-6
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 6
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Reflexion der eigenen (inter-)kulturellen Kompetenz und persönlichen Zielvorstellungen
Reflexion der kulturwissenschaftlichen Orientierung in verschiedenen Disziplinen
Formulierung und Bewertung von Zielen und Inhalten interkultureller Kommunikation
Beurteilung und Anwendung von Methoden interkultureller Kommunikation
Diagnose und Entfaltung interkultureller Kompetenz
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz --- Sozialkompetenz 20 %
2. Inhalte
aktuelle (und historische) Positionen zum Kulturbegriff und zum Begriff des Interkulturellen
aktuelle (und historische) Modelle zur Kommunikation und zum Erwerb interkultureller Kompetenz
Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse der interkulturellen Kommunikationsforschung
(Inter-)kulturelle Identitätsentwicklung im Kontext von Migration und Globalisierung
Interkulturalität in Kommunikationsmedien (u. b. B. von Literatur, Filmen etc.)
Perspektivenwechsel als Voraussetzung für Fremdverstehen und Empathie
kulturelle Bewusstheit, Kulturstandards und interkulturelle Kompetenz
‚Stolpersteine interkultureller Kompetenz’ und Ansätze zu ihrer Überwindung
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Kultur und Kommunikation
Interkulturelle Kompetenzen
LV-Art
SWS
PS
SE
2
2
LP (nach
ECTS)
6
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
P
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe
SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Proseminar mit seminarbegleitenden Aufgaben
Seminar mit Referat und schriftlicher Ausarbeitung
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Das Modul kann erst nach erfolgreichem Abschluss des 2. Fachsemesters belegt
werden. Die Teilnahme am Seminar setzt den erfolgreichen Abschluss des PS voraus.
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
4 x 15 h = 60 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h
Gesamt:
180 h = 6 LP
11
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Referat mit 10-12-seitiger schriftlicher Ausarbeitung
eine kleinere Leistung (z.B. Protokoll, Referat, Test, 15-minütige Rücksprache)
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 2 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 40 Studierende.
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis.
13. Sonstiges
---
12
Titel des Moduls:
Empirische Forschungsmethoden
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Wolfgang König
LP (nach ECTS):
10
Sekr.:
FR 3-6
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 7
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
-
Fähigkeit zur Beurteilung von Problemen des Untersuchungsaufbaues
Fähigkeit zur Anwendung von Methoden der Informationsbeschaffung
Fähigkeit zur fundierten Bewertung der Angemessenheit statistischer Analyseverfahren
Fähigkeit zur Rezeption und Reflexion der Ergebnisse empirischer Untersuchungen
Fähigkeit zur eigenständigen Bearbeitung von Datensätzen mittels Standardsoftware
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 45 % Methodenkompetenz 45 % Systemkompetenz --- Sozialkompetenz 10 %
2. Inhalte
Grundlagen der Untersuchungsplanung
Messtheorie und Gütekriterien für Messinstrumente
Operationalisierung theoretischer Inhalte mittels Indizes, Skalen und Kategorienschemata
Methoden der Datenerhebung (insbesondere Befragung und Beobachtung)
Statistische Methoden zur Deskription von Daten
Inferenzstatistische Verfahren der Datenauswertung
Rechnergestützte Datenanalyse
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Empirische
Forschungsmethoden
Empirische
Forschungsmethoden
Datenanalyse mit SPSS
LV-Art
SWS
LP (nach
ECTS)
10
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
P
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe
VL
2
UE
2
WiSe
SE
2
SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung mit begleitender Übung, in der anhand von Aufgaben eine Vertiefung der Inhalte vorgenommen wird. Rechnergestütztes Seminar mit seminarbegleitenden Aufgaben.
Weitere Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: Interesse an quantitativ ausgerichteter Forschung
6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 x 15 h = 90 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
90 h
Prüfungsäquivalente Studienleistun120 h
gen:
300 h = 10 LP
Gesamt:
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
2 Tests à 75 Minuten
13
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 40 Studierende.
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturlisten und Lehrmaterialien erhalten die Studierenden in den Lehrveranstaltungen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, Skripte zum Download zur Verfügung zu stellen.
13. Sonstiges
---
14
Titel des Moduls:
PREPARE - Berufsqualifizierende
Schlüsselqualifikationen
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Rainer Kasperzak
(Fakultät VII)
LP (nach ECTS):
8
Sekr.:
H 68
Kurzbezeichnung: Stand.
BA-KulT BO 8/1
WS 2012/13
(= PREPARE)
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul hat das Ziel, Studierende aller Studienrichtungen auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten.
Es schult die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in berufsrelevanten IT-, Schlüssel- und Managementkompetenzen. Die Studierenden lernen zudem, ihre erworbenen Qualifikationen und Kenntnisse im
Rahmen eines realen Praxisprojekts mit einem Unternehmen umzusetzen und anzuwenden. Durch die
Projektarbeit im Team eignen sich die Studierenden zusätzliche Sozial- und Genderkompetenzen an
und erwerben das 'Rüstzeug', gemeinsam Ideen und Konzepte zu entwickeln, im Team interdisziplinär
umzusetzen und zu präsentieren.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 35 % Systemkompetenz 5 % Sozialkompetenz 35 %
2. Inhalte
1. Nach Wahl der Studierenden zwei der folgenden Schlüsselqualifikationen und IT-Anwendungen in
Theorie und Praxis, z.B.:
a) Überfachliche Schlüsselkompetenzen:
Gesprächs- und Verhandlungsführung, Rhetorik, Präsentation, Teamarbeit und –führung,
Konfliktmanagement, Zeitmanagement, Networking, Wirkungsvoll kooperieren, Leadership Skills
b) IT-Kompetenzen:
Webseitengestaltung/Internetpräsenz, Datenbanken/-verwaltung, Tabellenkalkulation/Excel,
Bildbearbeitung mit Photoshop
2. Nach Wahl der Studierenden eine der folgenden
c) Managementkompetenzen:
Marketing; Projektmanagement; Controllingkonzepte; Sales Management, Personalmanagement
3. Praxisprojekt zu dem in aus den Managementkompetenzen gewählten Block
3. Modulbestandteile
LV-Titel
2 LV Überfachliche
Schlüssel-/
IT-Kompetenzen
1 LV Managementkompetenzen
Praxisprojekt
LV-Art
SWS
LP (nach
ECTS)
8
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
WP
IV
2
IV
2
WP
PR
4
P
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe /SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Aufeinander folgende Blockseminare in den Semesterferien in den Studienabschnitten a - c, semesterbegleitendes Praxisprojekt. Alle Veranstaltungen finden in kleinen Teams statt mit einem hohen
Anteil an Gruppenarbeit und praktischen Übungen.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch:
Für die Erbringung einer Fachprüfung ist eine Prüfungsanmeldung erforderlich. Liegt keine fristgerechte Prüfungsanmeldung vor, wird die erbrachte Leistung mit einem benoteten Leistungsschein doku-
15
mentiert.
Anmeldung über die Homepage des Career Service
Das Praxisprojekt muss in dem Bereich der gewählten Managementkompetenz gewählt werden.
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul im Studienbereich „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
4 x 30 h = 120 h
110 h
10 h
240 h = 8 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Schriftliche Ausarbeitungen, Mündliche Gruppenpräsentation
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
100 Studierende pro Semester
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
Prüfungsanmeldung s. Website des Career Service der TU Berlin: http://www.career.tu-berlin.de
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden
ja
nein
X
Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden?
Skripte in elektronischer Form vorhanden
ja
X
nein
Wenn ja Internetseite angeben:
www.career.tu-berlin.de/prepare
Literatur:
Wird über die Homepage des Career Service bekannt gegeben: www.career.tu-berlin.de/prepare
13. Sonstiges
Für Studierende der BA-Studiengänge „Kultur und Technik“: erfolgreicher Abschluss des 3. Fachsemesters
16
Titel des Moduls:
PREPARE - Berufsqualifizierende
Schlüsselqualifikationen - Praxis
LP (nach ECTS):
6
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Rainer Kasperzak
(Fakultät VII)
Sekr.:
H 68
Kurzbezeichnung: Stand.
BA-KulT BO 8/2
WS 2012/13
(= PREPARE Praxis)
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul hat das Ziel, Studierende aller Studienrichtungen auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten.
Es schult die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in berufsrelevanten Schlüssel- und Managementkompetenzen. Die Studierenden lernen zudem, ihre erworbenen Qualifikationen und Kenntnisse im
Rahmen eines realen Praxisprojekts mit einem Unternehmen umzusetzen und anzuwenden. Durch die
Projektarbeit im Team eignen sich die Studierenden zusätzliche Sozial- und Genderkompetenzen an
und erwerben das 'Rüstzeug', gemeinsam Ideen und Konzepte zu entwickeln, im Team interdisziplinär
umzusetzen und zu präsentieren.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 35 % Systemkompetenz 5 % Sozialkompetenz 35 %
2. Inhalte
1. Nach Wahl der Studierenden eine der folgenden Managementkompetenzen:
Marketing; Projektmanagement; Controllingkonzepte; Sales Management, Personalmanagement
4. Praxisprojekt zu dem in aus den Managementkompetenzen gewählten Block
3. Modulbestandteile
LV-Titel
1 LV Managementkompetenzen
Praxisprojekt
LV-Art
SWS
IV
2
PR
4
LP (nach
ECTS)
6
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
WP
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe/SoSe
P
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Blockseminar in den Semesterferien, semesterbegleitendes Praxisprojekt
Alle Veranstaltungen finden in kleinen Teams statt mit einem hohen Anteil an Gruppenarbeit und praktischen Übungen.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch:
Für die Erbringung einer Fachprüfung ist eine Prüfungsanmeldung erforderlich. Liegt keine fristgerechte Prüfungsanmeldung vor, wird die erbrachte Leistung mit einem benoteten Leistungsschein dokumentiert.
Anmeldung über die Homepage des Career Service
Das Praxisprojekt muss in dem Bereich der gewählten Managementkompetenz gewählt werden.
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul im Studienbereich „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
2 x 30 h = 60 h
17
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
110 h
10 h
180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Schriftliche Ausarbeitungen, Mündliche Gruppenpräsentation
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
30 Studierende pro Semester
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
Prüfungsanmeldung s. Website des Career Service der TU Berlin: http://www.career.tu-berlin.de
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden
ja
nein
X
Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden?
Skripte in elektronischer Form vorhanden
ja
X
nein
Wenn ja Internetseite angeben:
www.career.tu-berlin.de/prepare
Literatur:
Wird über die Homepage des Career Service bekannt gegeben: www.career.tu-berlin.de/prepare
13. Sonstiges
Für Studierende der BA-Studiengänge „Kultur und Technik“: erfolgreicher Abschluss des 3. Fachsemesters
18
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Kunstwissenschaft
Verantwortlich für das Modul:
apl. Prof. Dr.
Kerstin Wittmann-Englert
LP (nach ECTS):
10
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9a1
WS 2012/13
Sekr.:
A 56
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland:
3. Modulbestandteile
LV-Titel
6 Wochen
Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
(nach ECTS)
10
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
W
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 Wochen à 38 h = 228 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
12 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
60 h
Gesamt:
300 h = 10 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
19
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Kunstwisssenschaft
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
20
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Kunstwissenschaft
Verantwortlich für das Modul:
apl.-Prof. Dr.
Kerstin Wittmann-Englert
LP (nach ECTS):
20
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9a2
WS 2012/13
Sekr.:
A 56
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland:
3. Modulbestandteile
LV-Titel
12 Wochen
Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
(nach ECTS)
20
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
W
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
12 Wochen à 38 h = 456 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
24 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
120 h
Gesamt:
600 h = 20 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
21
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Kunstwisssenschaft
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
22
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Philosophie
Verantwortlich für das Modul:
Frank Tasche M.A.
LP (nach ECTS):
10
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9b1 WS 2012/13
Sekr.:
H 72
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
6 Wochen Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
10
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 Wochen à 38 h = 228 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
12 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
60 h
Gesamt:
300 h = 10 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Philosophie
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
23
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
24
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Philosophie
Verantwortlich für das Modul:
Frank Tasche M.A.
LP (nach ECTS):
20
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9b2 WS 2012/13
Sekr.:
H 72
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
12 Wochen Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
20
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
12 Wochen à 38 h = 456 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
24 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
120 h
Gesamt:
600 h = 20 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Philosophie
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
25
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
26
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Sprach- und Kommunikationswissenschaft
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Hanna Pishwa
LP (nach ECTS):
10
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9c1 WS 2012/13
Sekr.:
H 42
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
6 Wochen Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
10
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 Wochen à 38 h = 228 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
12 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
60 h
Gesamt:
300 h = 10 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
27
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
28
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Sprach- und Kommunikationswissenschaft
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Hanna Pishwa
LP (nach ECTS):
20
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9c2 WS 2012/13
Sekr.:
H 42
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
12 Wochen Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
20
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
12 Wochen à 38 h = 456 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
24 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
120 h
Gesamt:
600 h = 20 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation
29
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
30
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Wissenschafts- und Technikgeschichte
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Wolfgang König
LP (nach ECTS):
10
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9d1 WS 2012/13
Sekr.:
H 72
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
12 Wochen
Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
10
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 Wochen à 38 h = 228 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
12 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
60 h
Gesamt:
300 h = 10 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
31
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
32
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Wissenschafts- und Technikgeschichte
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Wolfgang König
LP (nach ECTS):
20
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9d2 WS 2012/13
Sekr.:
H 72
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
6 Wochen Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
20
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
12 Wochen à 38 h = 456 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
24 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
120 h
Gesamt:
600 h = 20 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Wissenschafts- und Technikgeschichte
33
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
34
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Bildungswissenschaft
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Helga Marburger
LP (nach ECTS):
10
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9e1 WS 2012/13
Sekr.:
FR 4-3
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
12 Wochen
Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
10
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 Wochen à 38 h = 228 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
12 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
60 h
Gesamt:
300 h = 10 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (10-15-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
35
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
36
Titel des Moduls:
Berufsorientierendes Praktikum /
Bildungswissneschaft
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Helga Marburger
LP (nach ECTS):
20
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 9e2 WS 2012/13
Sekr.:
FR 4-3
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Erwerb von Praxiserfahrungen in beruflich relevanten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern und deren
Reflexion unter fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Gesichtspunkten.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 25 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 25 % Sozialkompetenz 25 %
2. Inhalte
Erprobung der bisher im Studium erworbenen fachlichen, methodischen, sozialen und systembezogenen Kompetenzen in fachbezogenen beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern im In- oder Ausland.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
6 Wochen Vollzeitpraktikum
LV-Art
SWS
PR
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
20
W
WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
12 Wochen à 38 h = 456 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
24 h
Prüfungsvorbereitung +
Schriftliche Modulprüfung:
120 h
Gesamt:
600 h = 20 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (20-seitige Hausarbeit)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Nur für Studierende mit dem Kernfach Bildungswissenschaft
37
11. Anmeldeformalitäten
Siehe PO „Kultur und Technik“ § 10
12. Literaturhinweise, Skripte
--13. Sonstiges
---
38
Titel des Moduls:
Wissenschaftliche Kulturpraxis I
Verantwortlich für das Modul:
StudR Oliver Schwab-Felisch
LP (nach ECTS):
10
Sekr.:
EN-8
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 10
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
- Wissenschaftliche Forschung in kulturelle Kontexte einbringen und angemessen inszenieren
- Einzelkompetenzene: Analysieren, Fokusieren, Rhetorik, Präsentieren, Kuratieren, Fachvernetzung, Schreiben, Layouten, Projektmanagement
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 20 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 40 %
2. Inhalte
- Wissenschaftsprofile (im historischen Vergleich, als Gender-Problem, zwischen zwei Kulturen
Natur- und Geisteswissenschaft, Profil Kulturwissenschaft, im soziologischen Kontext)
- Reflektieren geisteswissenschaftlicher Methoden
- Kunstmarktanalyse
- Entwicklung kulturkompatibler Formate wissenschaftlichen Arbeitens
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Wissenschaftsprofile in
Geschichte und Zukunft
Wissenschaftliche Kulturpraxis
Übungen zur
wissenschaftlichen
Kulturpraxis
LV-Art
SWS
VL
2
SE
SE
2
2
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
Semester
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
(WiSe / SoSe)
WiSe
10
P
WiSe
WiSe/SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Seminare
Details siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6 x 15 h = 90 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
90 h
Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 120 h
Gesamt:
300 h = 10 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
- Projekt inklusive Präsentation
- Eine kleinere Leistung (z.B. Referat, Kurztext, Gestaltung, Plakat)
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1.
39
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 - 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf maximal 20 Studierende
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
---
40
Titel des Moduls:
Wissenschaftliches Schreiben
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Wolfgang König
LP (nach ECTS):
6
Sekr.:
FR 3-6
Modulbeschreibung
Kurzbezeichnung: Stand.
BA-KulT BO 11
WS 2012/13
Email:
[email protected]
1. Qualifikationsziele
Die Übung vermittelt den Studierenden Methoden, wissenschaftliche Texte zielorientiert, strukturiert,
folgerichtig, nachvollziehbar und sprachlich angemessen zu konzipieren und schriftlich zu verfassen
bzw. wiederzugeben.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 40 % Systemkompetenz 5% Sozialkompetenz 15 %
2. Inhalte
Die Übung vermittelt Grundformen wissenschaftlichen Schreibens und die Erfordernisse der
verschiedenen Typen von Texten im Studium, wie z.B. Buchbesprechung, Thesenpapier, Arbeiten
mit Literatur, schriftliche Ausarbeitungen. Der Schwerpunkt der Übung liegt auf den Anforderungen
von schriftlichen wissenschaftlichen Hausarbeiten und deren Elementen. Dabei werden Aufbau,
Gliederung und sprachlicher Gestaltung von wissenschaftlichen Texten praktisch geübt.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Wissenschaftliches
Schreiben
LV-Art
SWS
UE
4
LP (nach
ECTS)
6
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
W
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
- Plenums-, Gruppen-, und Einzelarbeit
- Schriftliche Arbeit
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: ---
6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
60 h = 4 x 15 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente
60 h
Studienleistungen:
180 h = 6 LP
Gesamt:
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
2 kleinere schriftliche Ausarbeitungen/Übungen von maximal je 5 Seiten
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
41
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 20 Studierende
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe aktuelles Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
42
Titel des Moduls:
Außeruniversitäre
Akademische Kompetenzen
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Wolfgang König
LP (nach ECTS):
4
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 12
WS 2012/13
Sekr.:
Email:
FR 3-6
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Dieses Modul soll die Studierenden auf das Angebot der Scientific Community aufmerksam machen
und sie schon frühzeitig in dieses integrieren. Vergleichbar mit einem Praktikum, bewegen sie sich
selbständig in einem selbst gewählten Umfeld von Interesse und berichten darüber in Form einer
schriftlichen Arbeit.
Die Studierenden lernen weiterführende akademische Kompetenzen. Sie erhalten Einblick in für den
akademischen Betreib wichtige Themenfelder und lernen, sich in einer komplexen sozialen
Umgebung zu bewegen und darin mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu kommunizieren
und zusammenzuarbeiten. Dabei werden vor allem Anwendungsfelder des Studiums vor Augen
geführt, Perspektiven geschaffen sowie Kontakte hergestellt. Neben der Auswahl sowie der
Teilnahmeplanung und -durchführung mehrtägiger Veranstaltungen lernen die Studierenden vor
allem, die behandelten Themenfelder kritisch zu hinterfragen, in schriftlicher Form zu extrahieren und
für sich verwertbar zu machen.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 40 % Methodenkompetenz 20 % Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 20 %
2. Inhalte
Das Modul erfordert und schult eigenverantwortliches Planen, Organisieren und Handeln der
Studierenden und macht sie mit weiterführenden Inhalten einer akademischen Laufbahn vertraut.
Der Schwerpunkt liegt auf der Teilnahme an außeruniversitären Tagungen, Diskussions- und
Schulungsplattformen sowie deren kritischer Reflexion in Form einer schriftlichen Abhandlung.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
5 Tage Teilnahme an
Seminar(en)/Tagung(en)
LV-Art
SWS
--
2
LP (nach
ECTS)
4
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
w
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Eigenverantwortlicher Besuch von externen Tagungen und Seminaren.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: ---
6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
43
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
5 x 8 h = 40 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
40 h
Prüfungsäquivalente
40 h
Studienleistungen:
120 h = 4 LP
Gesamt:
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
2 - 3 Berichte (insgesamt 10-15 Seiten)
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1 (: 1).
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
--11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
Es besteht kein Anspruch auf die Vermittlung der Teilnahme an einer Tagung oder einem Seminar
durch die Universität.
12. Literaturhinweise, Skripte
Seminare und Tagungen können z. B. über den „Informationsdienst Wissenschaften“ gefunden werden.
http://dw-online.de/pages.de
13. Sonstiges
Kann keine 5-tägige Veranstaltung besucht werden, so können mehrere Einzelveranstaltungen addiert
werden (z. B. 2 Tage + 3 Tage)
44
Titel des Moduls:
Bewerbungstraining
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Wolfgang König
LP (nach ECTS):
4
Sekr.:
FR 3-6
Modulbeschreibung
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BO 13
WS 2012/13
Email:
[email protected]
1. Qualifikationsziele
Die Studierenden lernen, sich auf Bewerbungssituationen vorzubereiten.
Im Fokus stehen erstens die Aspekte der Stellensuche und -auswahl, das Erstellen des eigenen
Lebenslaufs und das Bewerbungsschreiben. Daran anschließend folgt die Vorbereitung auf das
Bewerbungsgespräch, dessen Durchführung sowie die Nachbereitung bis hin zur Fehleranalyse.
Ein weiteres Ziel ist der Abbau von Konfrontationsängsten und die Vermittlung der Fähigkeit, mit
Bewerbungssituationen umzugehen.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz --- Methodenkompetenz 60 % Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 20 %
2. Inhalte
- Verstehen der Bewerbungssituation aus verschiedenen Perspektiven
- Erstellen von Bewerbungsschreiben
- Durchführen von Bewerbungsgesprächen, Gewinnung von Selbstsicherheit
- Selbstdarstellungstraining
- Arbeitsverhandlung und -gestaltung.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Bewerbungstraining
LV-Art
SWS
UE/SE
IV/PS
2
LP (nach
ECTS)
4
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
W
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
UE; SE;PS; IV oder Blockseminar
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: ---
6. Verwendbarkeit
Das Modul ist ein Wahlpflichtmodul des Studienbereichs „Berufsorientierung“.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
2 x 15 = 40 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
40 h
Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 50 h
Gesamt:
120 h = 4 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Analyse von Stellenanzeigen oder Präsentationen
Schriftliche Ausarbeitungen für eine Bewerbungsmappe (z.B. Anschreiben, Lebenslauf)
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 1 : 1.
45
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Begrenzt auf 15 Studierende
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
13. Sonstiges
46
Prof. Dr. Helga Marburger Begründung für die Einrichtung des BA‐Studiengangs Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft zum Wintersemester 2012/2013 mit einer Jahrgangsstärke von 30 Studienplätzen Das Kernfach Bildungswissenschaft ergänzt den BA‐Studiengang Kultur und Technik um dasjenige disziplinäre Segment, das die Interdependenz von „Kultur“ und „Technik“ im Sinne individuell‐personaler wie sozial‐organisationaler Lern‐ und Entwicklungsprozesse fokussiert. Im Mittelpunkt des Kernfachs steht die Auseinandersetzung mit Bildung und Bildungsprozessen, in denen sich kulturelle wie technische Leistungen historisch und gesellschaftlich spezifisch manifestieren, tradieren und transformieren. Diese Auseinandersetzung erfolgt theorie‐ wie berufs‐ und handlungsfeldbezogen. In drei Grundlagenmodulen werden die pädagogischen und psychologischen Voraussetzungen zur Gestaltung von Bildungsprozessen vermittelt, deren sozial‐, institutions‐ und ideengeschichtliche Rahmung reflektiert sowie in basale Methoden zur quantitativ‐ und qualitativ‐empirischen Erforschung von Bildungsprozessen eingeführt. In drei weiteren Modulen wird mit unterschiedlichem Akzent die Trias „Bildung – Kultur – Technik“ sondiert. Im Modul „Bildung – Technik – Gender“ steht die Ko‐Konstruktion von Technik, Geschlecht und Gesellschaft im Mittelpunkt. Untersucht werden insbesondere Vergeschlechtlichungsprozesse in und durch Technik sowie in technikaffinen Bildungsprozessen. Das Modul „Bildung – Technik – Interkulturalität“ thematisiert Konzepte technischer Bildung und des Technologietransfers im interkulturellen und internationalen Vergleich. Das Modul „Arbeit und Beruf“ gibt hochschuldidaktisch verzahnt mit konkreten Unternehmen einen Überblick über unterschiedliche Felder der beruflichen Qualifizierung in Industrie und Handwerk und dortige Formen von Wissens‐ und Kompetenzerwerb. Ein obligatorisches berufsorientiertes Praktikum ermöglicht die Umsetzung und reflexive Ausweitung erworbener Fach‐, Methoden‐, Sozial‐ und Systemkompetenzen in einem einschlägigen Berufsfeld. Das konzipierte Kernfach Bildungswissenschaft mit technischer Schwerpunktsetzung hat Alleinstellungsmerkmal in der bundesdeutschen Hochschullandschaft. Bislang gibt es weder ein vergleichbar ausgerichtetes Kernfach noch einen vergleichbar ausgerichteten BA/MA‐Studiengang an einer bundesdeutschen Universität oder Hochschule. In seiner interdisziplinären – instituts‐ bzw. zentrumsübergreifenden – Integration von Wissensbeständen aus Kultur‐, Bildungs‐ und Technikwissenschaften mit dezidierter interkultureller und genderbezogener Akzentuierung entspricht das Kernfach uneingeschränkt dem Profil der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der TUB bzw. dem Profil der TUB. Der BA‐Studiengang Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft generiert hohe Employability. Dessen Absolventinnen und Absolventen treffen auf einen expandierenden Bedarf an Planungs‐, Entwicklungs‐ und Koordinierungsaufgaben im Bereich der beruflichen Aus‐ und Weiterbildung von Industrie‐ und Handwerksunternehmen bzw. an den Schnittstellen von schulischen und betrieblichen Lernorten. Ein weiteres auch künftig wachsendes Tätigkeitsfeld resultiert aus der Notwendigkeit konzeptioneller Lösungen zur Erhöhung von Technikakzeptanz im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Sektor. Absolventinnen und Absolventen, die ihre akademische Ausbildung fortsetzen wollen, bietet der von der Fakultät I angebotene MA‐Studiengang „Bildungswissenschaft: Organisation und Beratung“ eine attraktive Option für eine weitere Profilbildung. Das Kernfach Bildungswissenschaft wird angeboten für eine Jahrgangsstärke von 30 Studierenden (NC). Die Module KulT BIWI 1 und KulT BIWI 6 sind Neuzuschnitte von bereits vorhandenen Lehrveranstaltungen aus unterschiedlichen Modulen der verschiedenen Lehramtsstudiengänge der Fakultät I, d.h. die betreffenden Lehrveranstaltungen werden von Lehramtsstudierenden und BA‐KulT‐Studierenden mit dem Kernfach Bildungswissenschaft gemeinsam genutzt. Durch die unterschiedlichen handlungsfeldbezogenen Perspektiven (Schule, Berufsschule, Betriebe, außerschulische Lernorte ...) und deren diskursiven Austausch entstehen inhaltliche Synergien, von denen beide Adressatengruppen profitieren. Die begrenzte Teilnehmerzahl (30 Studierende pro Jahr) und deren Verteilung nach Maßgabe freier Plätze auf parallel angebotene Lehramtslehrveranstaltungen (Jahrgangsstärke im Lehramt: 180) führt zu keiner Minderung der Lehrqualität, sondern bedeutet optimale Ausnutzung der vorhandenen Lehrkapazität. Das Modul KulT BIWI 4 wird durch das Zentrum für Interdisziplinäre Frauen‐ und Geschlechterforschung angeboten und wird zusätzlich im Rahmen von Wahlpflicht und Freier Wahl nach Maßgabe freier Plätze von allen BA‐Studierenden der TUB genutzt. Die Module KulT BIWI 2, KulT BIWI 3, KulT BIWI 5 (insgesamt 12 SWS ) werden speziell für Kernfachstudierende einmal jährlich im Turnus angeboten, sind jedoch im Rahmen von Freier Wahl für alle Studierende des BA‐Studiengangs Kultur und Technik der verschiedenen Kernfächer nach Maßgabe freier Plätze geöffnet. Außerdem stellen sie für Lehramtsstudierende nach der intendierten Einführung einer Freien Wahl ein attraktives Angebot zur Vertiefung ihrer bildungs‐/berufswissenschaftlichen Studienanteile dar. Bei entsprechender Nutzung sind auch in diesen Modulen hohe inhaltliche Synergien zu erwarten. Die Einrichtung des Kernfachs Bildungswissenschaft im Studiengang Kultur und Technik zum Wintersemester 2012/2013 ermöglicht der Fakultät I die kapazitätsneutrale Einrichtung von jährlich 30 zusätzlichen Studienplätzen. Die bisherigen hohen Bewerbungszahlen für den Studiengang Kultur und Technik (1500 auf 120 Plätze) sowie die schon bisherige Belegung von Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Erziehungswissenschaft und Berufliche Bildung durch Studierende des Studiengangs Kultur und Technik im Rahmen der Freien Wahl lassen für das Kernfach Bildungswissenschaft eine hohe Nachfrage erwarten. Angesichts der anstehenden doppelten Abiturjahrgänge kommt die Fakultät I mit der kapazitätsneutralen Einrichtung des Kernfachs Bildungswissenschaft ihrer Ausbildungsverantwortung zudem in besonderer Weise nach. Bachelorstudiengang
Kultur und Technik
mit dem Kernfach
Bildungswissenschaft
(60 LP)
Modulkatalog
und
Beschreibung der Bachelorarbeit
Technische Universität Berlin
Fakultät I: Geisteswissenschaften
Institut für Erziehungswissenschaft
Titel des Moduls:
Bildungswissenschaftliche
Grundlagen
LP (nach ECTS):
5
Kurzbezeichnung:
BA-KulT BIWI 1
Stand:
WS 2012/13
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Helga Marburger
Sekr.:
FR 4-3
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Kenntnisse der fachwissenschaftlichen Grundlagen von Bildung und Bildungsprozessen unter pädagogischer, sozialisationstheoretischer und psychologischer Perspektive.
Ziel ist eine mehrdimensionale, diszipinübergreifende Betrachtung von Bildung und Bildungsprozessen
in historischer Genese und aktuellen Ausprägungsformen sowie das Verständnis von theoretischen
Grundlagen und von sowohl klassischen als auch aktuellen empirischen Studien.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 60% Methodenkompetenz 15% Systemkompetenz 15% Sozialkompetenz 10%
2. Inhalte
• Geschichte der Pädagogik und der Kindheit
• Entwicklung und Funktion des Bildungssystems
• Bildungsinhalte im sozio-kulturellen Wandel
• Personelle und organisationale Anforderungen an Lernarchitekturen
• Sozialisatorische und entwicklungspsychologische Grundlagen von Lernprozessen
• Individuelle und soziale Bedingungen des Lernens
• Planung, Steuerung und Unterstützung von Lernprozessen
• Risiken in der Gestaltung von Lernprozessen
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Einführung in die
Erziehungswissenschaft
Einführung in die
pädagogische Psychologie:
Lehren, Lernen und Motivation
LV-Art
SWS
VL
2
VL
2
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
5
P
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesungen
Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist als Grundlagenmodul eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs.
Semester
(WiSe/SoSe)
WiSe
WiSe/SoSe
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
4 x 15 h = 60 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung: 30 h
Gesamt:
150 h = 5 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 90 Minuten)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Jahrgangsstärke des Kernfachs, Lehramtsstudierende, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 7
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Titel des Moduls:
Geschichte und Theorien von
Bildung und Erziehung
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Sabine Reh
LP (nach ECTS):
9
Kurzbezeichnung:
BA-KulT BIWI 2
Stand:
WS 2012/13
Sekr.:
FR 4-3
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
• Kenntnisse über die Geschichte der Bildung, der Erziehung und pädagogischer Fragestellungen im
Kontext gesellschaftlichen Wandels.
• Aneignung einer theoretischen Perspektive auf Grundprobleme der Pädagogik.
• Entwicklung eines Verständnisses von Erziehungs- und Bildungswissenschaft als sozial- und
geisteswissenschaftliche Disziplin.
• Selbstständiger Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und eigenständige Erschließung
theoretischer Fragen.
• Verfassen wissenschaftlicher Texte/Essays.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 50% Methodenkompetenz 20% Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 10%
2. Inhalte
• Grundformen pädagogischen Handelns
• Einführung in die pädagogische Anthropologie
• Pädagogische Differenz und Mehrdimensionalität des pädagogischen Problems
• Pädagogische Kritik und Kritik an der Pädagogik
• Karriere des klassischen Bildungsbegriffes und Wandel der Bildungstheorien
• Bildung und Macht. Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in Bildungsprozessen
3. Modulbestandteile
LV-Titel
LV-Art
Bildung und Bildungsbegriff –
SE
Theorie, Geschichte und Kritik
Formen und Grundfragen
SE
pädagogischen Handelns
Lektürekurs
TUT/SE
SWS
2
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
9
P
2
2
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Seminare, Tutorium
Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs
Semester
(WiSe/SoSe)
WiSe
SoSe
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
6x 15 h = 90 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
140 h
Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung
40 h
Gesamt:
270h = 9 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung (30 Minuten)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Jahrgangsstärke des Kernfachs, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4 - 6
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Titel des Moduls:
Einführung in Methoden
empirischer Bildungsforschung
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Angela Ittel
LP (nach ECTS):
12
Kurzbezeichnung:
BA-KulT BIWI 3
Stand:
WS 2012/13
Sekr.:
FR 4-3
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
• Erste Kenntnis qualitativer und quantitativer Erhebungs- und Auswertungsverfahren und ihrer
Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen in der Bildungsforschung
• Erste Kenntnis unterschiedlicher Untersuchungsdesigns und Fähigkeit zur Beurteilung ihrer
Angemessenheit und Aussagekraft
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 30% Methodenkompetenz 50% Systemkompetenz 10% Sozialkompetenz 10%
2. Inhalte
Einführung in die Methoden quantitativer Bildungsforschung:
• Charakteristika und Verständnis quantitativer Forschung
• Einführung in Untersuchungsdesigns
• Erhebungs- und Auswertungsverfahren I: Fragebogen und Interviews in der quantitativen
Bildungsforschung
• Interpretation quantitativer Forschungsergebnisse
• Gütekriterien quantitativer Forschung
Einführung in Methoden qualitativer Bildungsforschung
• Charakteristika qualitativer Forschung: Sinnstrukturiertheit sozialer Welt und Verstehen
• Untersuchungsgegenstände: Bildungsprozesse und pädagogische Situationen
• Erhebungs- und Transkriptionsverfahren I: Interviews und Gruppendiskussionen in der
qualitativen Bildungsforschung
• Erhebungs- und Auswertungsverfahren II: Beobachtung in der qualitativen Bildungsforschung
• Methoden der Textanalyse: Kodieren und Sequenzanalysen
• Verallgemeinerung in qualitativer Forschung: Sampling, Kontrastierungen und Typenbildung
• Gütekriterien qualitativer Forschung
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Einführung in die Methoden
quantitativer Bildungsforschung
Tutorium
Einführung in Methoden qualitativer Bildungsforschung
Tutorium
LV-Art
SWS
VL
2
TUT
VL
2
2
TUT
2
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
12
P
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Tutorium
Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) fakultativ: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs.
Semester
(WiSe/SoSe)
WiSe
SoSe
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
8 x 15 h = 120 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
120 h
Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung: 120 h
Gesamt:
360 h = 12 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 180 Minuten)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Jahrgangsstärke des Kernfachs, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 7
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Titel des Moduls:
Gender – Technik - Bildung
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Sabine Hark
LP (nach ECTS):
6
Sekr.:
FR 3-4
Kurzbezeichnung:
BA-KulT BiWi 4
Email:
[email protected]
Stand:
WS 2012/13
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
• Grundlagenkenntnisse in den interdisziplinären Gender Studies
• Vertiefte Kenntnisse zu Geschlechterverhältnissen und -ordnungen auf individueller, symbolischer
und struktureller Ebene, insbesondere im Spannungsfeld der Natur/Kultur-Dichotomie sowie zur KoKonstruktion von Wissenschaft, Technik, Gesellschaft und Geschlecht
• Kenntnisse zur Wirkmächtigkeit und Konstruktion von Geschlecht in Bildungsprozessen
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 25 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 15 %
2. Inhalte
Entgegen alltagsweltlicher Erfahrung, dass Geschlecht(erdifferenz) eine „natürliche“ Gegebenheit ist,
verstehen die Gender Studies „Geschlecht“ als ein komplexes, historisch gewordenes Konstrukt, das
wesentlich gesellschaftliche, kulturelle, sprachliche, technologische, mediale und natürliche Wirklichkeiten sowie wissenschaftliches Wissen und wissenschaftliche Praxis strukturiert und das selbst durch
Wissen und soziale, kulturelle und technische Praxen organisiert wird. Entsprechend ist der Schwerpunkt der Lehre – neben der Vermittlung geschlechtertheoretischer Grundlagen – die Untersuchung von
Vergeschlechtlichungsprozessen in allen Feldern sozialer, technischer, wissenschaftlicher, kultureller
und individueller Wirklichkeiten, besonders aber in Technik und Bildungsprozessen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Einführung in die
Gender Studies
Seminar mit ausgewiesenem
Bezug zu Technik und Naturwissenschaften nach Wahl aus
dem für das Kernfach ausgewiesenen Lehrangebot des
ZIFG
LV-Art
SWS
SE
2
SE
2
LP
Pflicht (P)/Wahl (W)
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
6
P
WP
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Seminare
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Zuerst Besuch des Einführungsseminars in die Gender Studies
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs.
Semester
(WiSe/SoSe)
WiSe
WiSe/SoSe
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
4 x 15 h = 60 h
2 x 45 h = 90 h
30 h
180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
- In einer Lehrveranstaltung ist eine zehnseitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt
an eine seminarbegleitende Leistung.
- In der anderen Lehrveranstaltung ist eine kleine Leistung (z.B. Referat) zu erbringen.
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Titel des Moduls:
LP (nach ECTS):
Bildung – Technik – Interkulturalität 6
Verantwortlich für das Modul:
Sekr.:
Prof. Dr. Helga Marburger
FR 4-3
Kurzbezeichnung: Stand:
BA-KulT BIWI 5
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
• Kenntnisse über Theorien und Konzepte technischer Bildung im historischen und interkulturellen
Vergleich
• Kenntnisse über Bedingungen, Formen und Akteure des Technik- und Technologietransfers im
internationalen Kontext
• Kenntnisse über Instrumente und Methoden transkulturellen Technik- und Technologietransfers
• Fähigkeit zum kultursensiblen Umgang mit Fremden und Fremdheit
• Fähigkeit zum kultursensiblen Umgang mit Technik und Technik-Folgeerscheinungen
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 40% Methodenkompetenz 25% Systemkompetenz 15% Sozialkompetenz 20%
2. Inhalte
• Ideen- und sozialgeschichtliche Wechselwirkung von Bildung, Technik und Interkulturalität
• Technikentwicklung aus interkultureller Perspektive
• Technikfolgeabschätzung aus interkultureller Perspektive
• Technik- und Technologietransfer im internationalen Kontext
und
institutionelle
Bedingungen
von
technischer/technologischer
• Organisationale
Zusammenarbeit im interkulturellen und internationalen Kontext
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Technische Bildung im historischen und interkulturellen
Vergleich
Organisationen, Institutionen
und Handlungsfelder technischer/technologischer Zusammenarbeit im interkulturellen und internationalen Kontext
LV-Art
SWS
SE
2
SE
2
LP
Pflicht (P) / Wahl (W)
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
6
P
Semester
(WiSe/SoSe)
WiSe
SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Seminare
Nähere Beschreibung siehe StO „Kultur und Technik“ § 8
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Das erfolgreiche Absolvieren des Seminars „Technische Bildung im historischen und
internationalen Vergleich“ ist Voraussetzung für die Belegung des Seminars „Organisationen, Institutionen und Handlungsfelder technischer/technologischer Zusammenarbeit im interkulturellen und internationalen Kontext“.
b) wünschenswert: -6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
4 x 15 h = 60 h
Vor- und Nachbereitungszeiten:
60 h
Prüfungsäquivalente Studienleistungen: 60 h
Gesamt:
180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
- In einer Lehrveranstaltung ist eine zehnseitige schriftliche Ausarbeitung zu erbringen, ggf. gekoppelt
an eine seminarbegleitende Leistung.
- In der anderen Lehrveranstaltung ist eine kleine Leistung (z.B. Referat) zu erbringen.
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 3 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Jahrgangsstärke des Kernfachs, Freie Wahl BA-Studiengänge Kultur und Technik
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Titel des Moduls
Arbeit und Beruf
Verantwortlich für das Modul:
Prof. Dr. Kirsten Lehmkuhl
LP (nach ECTS)
12
Sekr.:
FR 4-3
Kurzbezeichnung
Stand
BA-KulT BiWi 6
WS 2012/13
Email:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
• Berufs- und berufsfeldspezifische Kenntnisse der Inhalte, Prozesse und Strukturen der beruflichen
Aus- und Weiterbildung
• Berufsfeldspezifische Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Technikentwicklung als Elemente
der Produktivkraftentwicklung und Bezugspunkte beruflicher Bildung
• Grundlegende Kenntnisse zur gesellschaftlichen und persönlichen Bewältigung von
Interessensunterschieden in der Erwerbsarbeit
• Kenntnisse über Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitnehmer-, Kunden- und Nutzerorientierung als Bezugspunkte beruflicher Handlungskompetenz und beruflicher Bildungsprozesse
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 50% Methodenkompetenz 20% Systemkompetenz 20% Sozialkompetenz 10%
2. Inhalte
Was leisten FacharbeiterInnen und Angestellte, Führungskräfte und Angelernte in den unterschiedlichen
Feldern der Erwerbsarbeit? Wie wirken sich privat- und gemeinwirtschaftliche Produktionsformen auf die
Arbeitsbedingungen und das Arbeitsresultat aus? Welchen Beitrag leistet die Aus- und Weiterbildung
zur Entwicklung beruflicher Expertise, zur Bewältigung beruflicher Anforderungen und zur Gestaltung
der Arbeits- und Produktionsbedingungen? Arbeitswissenschaftliche, industriesoziologische und berufspädagogische Untersuchungen sowie methodisch angeleitete Berufsfelderkundungen geben Einblick in
die Vielfalt der Arbeitsverhältnisse und der in ihr erzeugten Lebenswirklichkeiten von ArbeitnehmerInnen, NutzerInnen und KonsumentInnen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
Drei Seminare nach Wahl aus
dem für das Kernfach ausgewiesenen Lehrangebot des
Instituts für Berufliche Bildung
und Arbeitslehre (IBBA) und
des Instituts für Erziehungswissenschaft (IfE)
LV-Art
SWS
SE
3x2
LP
Pflicht (P)/Wahl (W)
(nach ECTS)
Wahlpflicht (WP)
12
P
Semester
(WiSe/SoSe)
WiSe/SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Seminare, zum Teil mit Berufsfelderkundungen vor Ort/Exkursionen
Nähere Beschreibung siehe StO "Kultur und Technik"
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Bei der Wahl des Seminars zur Erkundung eines Berufsfeldes muss zuvor das
einführende Seminar aus dem entsprechenden Lehrveranstaltungsangebot des IBBA besucht
werden.
b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit des Moduls
Das Modul ist eines der sechs Pflichtmodule des Kernfachs.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
6 x 15 h = 90 h
90 h
180 h
360 h = 12 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Zu erbringen sind zwei Leistungen, z.B. Referate, Seminargestaltungen, Essays, Buchbesprechungen,
schriftliche Ausarbeitungen auf Basis wissenschaftlicher Literatur und Studien, Exkursionsberichte, Präsentationen oder Protokolle.
- Große Leistung: 10-seitige Ausarbeitung
- Kleine Leistung: Beitrag zur Seminargestaltung mit zwei- bis dreiseitiger Ausarbeitung
Die Modulnote errechnet sich im Verhältnis 2 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in zwei Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Für Kernfachstudierende BIWI nach Maßgabe freier Plätze
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Literaturhinweise und Skripte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Studierende des Kernfachs "Bildungswissenschaft" können aus dem Lehrangebot des Instituts für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) und des Instituts für Erziehungswissenschaft (IfE) unter folgenden Lehrveranstaltungen wählen:
Aus dem Studienangebot "Arbeitslehre als Kernfach"
• Grundlagen der beruflichen Orientierung
• Spezifische Probleme benachteiligter Jugendlicher in Arbeit und Beruf
• Daseinsvorsorge und soziale Sicherung
• Verbraucherpolitik
• Konsumökologie
• Informationsökologie
• Vertiefende Veranstaltung zum Thema Sozialisationsprozesse im privaten Haushalt
Aus dem Studienangebot "Lehramt an berufsbildenden Schulen"
• Die beiden fachdidaktischen Module zur Einführung und Erkundung eines spezifischen Berufsfeldes,
können nur aufeinander aufbauend und deshalb nicht in einem Semester belegt werden. Das
Einführungsseminar kann auch als Einzelseminar absolviert werden.
Neues Studienangebot im IfE
• "Gute Arbeit" - industriesoziologische und arbeitswissenschaftliche Zugänge
Beschreibung der Bachelorarbeit
(10 LP)
1. Anmeldung der Bachelorarbeit (vgl. § 13 PO)
Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit durch die/den Studierende/n bei der zuständigen
Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung ist der erfolgreiche Abschluss aller Module bis auf eines im
Kernfach sowie der Erwerb von insgesamt 120 Leistungspunkten.
Mit der Anmeldung muss ein Vorschlag für einen/eine Erst- und einen/eine Zweitprüfer/in eingereicht werden.
2. Qualifikationsziele (vgl. § 15 Abs. (1) und (2) PO)
Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums und wird in der Regel im letzten Studiensemester angefertigt. Sie ist eine Prüfungsarbeit, zugleich aber auch zugleich Teil der wissenschaftlichen
Ausbildung. In ihr soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung aus dem Kernfach Bildungswissenschaft selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Bachelorarbeit kann auch als Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen
oder anderen nachvollziehbaren Kriterien deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
2. Themenstellung und Bearbeitungsfrist (vgl. § 14 Abs. (3) – (5) PO)
Das Thema stellt der/die gewählte Prüfer/in nach Beratung mit der/dem Studierenden. Ausgehändigt wird
der/dem Studierenden das Thema von der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung.
Die Frist zur Anfertigung der Bachelorarbeit umfasst zwei Monate, sie läuft vom Tag der Ausgabe des
Themas an. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die/der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis zu drei Monaten gewähren. Über
weitere Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
4. Formale Anforderungen an die Bachelorarbeit (vgl. § 14 Abs. (6) - (8) PO)
Die Bachelorarbeit soll den Umfang von 25 Seiten (Text ohne Anhänge) nicht überschreiten. Sie ist in der
Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach
Anhörung der Prüferin / des Prüfers. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine
deutschsprachige Zusammenfassung im Umfang von maximal zehn Seiten beigefügt werden.
Die Bachelorarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten
Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit muss
die/der Studierende schriftlich versichern, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst sowie keine anderen
Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
Zwei Exemplare der Bachelorarbeit sind bei der zuständigen Stelle der Universitätsverwaltung einzureichen.
5. Benotung der Bachelorarbeit (vgl. § 14 Abs. (9) und (10) PO)
Die Bachelorarbeit wird von beiden Prüferinnen/Prüfern schriftlich bewertet (Noten und Gutachten) und
gemäß § 11 Abs. (1) AllgPO benotet.
Bei voneinander abweichender, jedoch von beiden Prüferinnen/Prüfern mindestens „ausreichend“ (4,0)
lautender Beurteilung wird das arithmetische Mittel gebildet. Lautet eines der Urteile „nicht ausreichend“
(5,0), so legen die professoralen Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses, ggf. unter Hinzuziehung einer/eines weiteren Prüferin/Prüfers, die endgültige Note der Bachelorarbeit fest.
Die Note wird der/dem Studierenden unverzüglich mitgeteilt und an die zuständige Stelle der Zentralen
Universitätsverwaltung weiter geleitet.
6. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit entspricht 300 h, für die 10 Leistungspunkte vergeben werden.
An die Geschäftsführung des Fakultätsrates der Fakultät I
Protokollerklärung zu
TOP 04 c) "BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Bildungswissenschaft" für
die 121. o. FKR-Sitzung am 13. Juli 2011
Zur Abstimmung des Fakultätsrates zum o.a. TOP mit der Einrichtung des
neuen BA Studiengangs Bildungswissenschaft und Verabschiedung der
entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung gebe ich folgende Erklärung ab:
Die sechs lehramtsbezogenen Bachelor- und anschließenden Masterstudiengänge
können nur mit den lehramtsspezifischen Lehrangebot der Fakultät I und den
entsprechenden Ressourcen betrieben und künftig weiterentwickelt werden.
Die Erhaltung des bisherigen Umfangs der Lehrveranstaltungen an der
Faklutät I ist eine Mindestvoraussetzung für die Organisation dieser
Studiengänge, in denen die Studierenden darauf angewiesen sind, dass sie
Möglichkeiten haben, Lehrveranstaltungen nicht nur an einem festen Termin
pro Semester oder sogar pro Studienjahr besuchen zu können. Das
erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Lehrangebot hat dazu bisher
in vorbildlicher Weise beigetragen.
Eine Einschränkung dieser Möglichkeiten durch den neuen Studiengang muss
unbedingt vermieden werden, um die Attraktivität der lehramtsbezogenen
Studiengänge nicht zu verringern. Der Beitrag der Fakultät I zu diesen
Studiengängen ist durch die Zuweisung entsprechender Strukturprofessuren
für die Aufgaben der Lehrerbildung im Strukturplan 2004 eindeutig
festgelegt.
Die Erprobungsphase der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge
läuft am 30.9.2012 aus, zur Zeit wird der Selbstbericht der an der
Lehrerbildung beteiligten vier Berliner Universitäten erstellt. Eine
externe Peer-Evaluation schließt sich an. Die Ergebnisse und Konsequenzen
für die Berliner Lehrerbildung und die einzelnen Lehrämter sollen Ende des
Jahres vorliegen. Dies wird voraussichtlich eine Überarbeitung, Ergänzung
und Neuschneidung von Modulen erforderlich machen. Bisher nicht vorhandene
Wahlmöglichkeiten könnten eingefordert werden und die entsprechenden
Studien- und Prüfungsordnungen müssen beraten und verabschiedet werden.
Da die Gemeinsame Kommission für Lehrerbildung vollständig auf den Service
und die Mitarbeit der beteiligten Fakultäten angewiesen ist, wäre es aus
meiner Sicht ein falsches Signal, wenn im Kernbereich der berufswissenschaftlichen Qualifikation künftiger Lehrerinnen und Lehrer Lehrangebote
etabliert werden, die dann nicht mehr für die notwendige Weiterentwicklung
dieser Studiengänge zur Verfügung stehen könnten. Ich möchte in diesem
Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass seit Beginn der Erprobungszeit die
seit 2004 eingeführten Module nur in sehr wenigen Fällen überarbeitet
wurden. Hier besteht also in Kürze Handlungsbedarf, bei der die Mitarbeit
der Fachgebiete aus der Fakultät I und die Entwicklung eines optimierten
Lehrangebotes gefordert ist.
Dazu ist es aus meiner Sicht erforderlich, dass die Fakultät mit den beteiligten Fachgebieten
im Dialog mit der Gemeinsamen Kommission für Lehrerbildung und den zuständigen
ReferentInnen für Studium und Lehre unter der Obhut der Vizepräsidentin für Lehrerbildung
das weitere Vorgehen abstimmt, damit es nicht zu Unverträglichkeiten in der Entwicklung der
Studiengänge kommt.
Helmut Mehnert
Geschäftsführer der Gemeinsamen Kommission für Lehrerbildung
Referent für Lehrerbildung bei der Vizepräsidentin für Lehrerbildung
[email protected]
Sekr. FR 3-14 Tel. 23451
Titel des Moduls:
Vertiefung
Historische Urbanistik I
Verantwortlich für das Modul:
Dr. Dagmar Thorau
LP (nach ECTS): Kurzbezeichnung:
7
MA-HistU FP 29
Sekr.:
TEL 3-0
E-Mail:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen in der Historischen Urbanistik. Darüber hinaus
soll die wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Je nach individueller
Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihr Qualifikationsprofil in der Stadtforschung selbstständig
weiterentwickeln und im Sinne unterschiedlicher disziplinärer sowie interdisziplinärer Perspektiven auf das
Forschungsfeld “Stadt” ausbauen.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 %
2. Inhalte
Das Modul vertieft die Kenntnisse der Studierenden im Bereich der Historischen Urbanistik sowie der ihr verwandten Wissenschaftsfelder. Aus dem Angebot aller Berliner Universitäten können Lehrveranstaltungen gewählt
werden, die anhand exemplarischer, vertiefender Anwendungen und problemorientierter Fragestellungen zum
Forschungsfeld “Stadt” bzw. auch durch Überblicksdarstellungen zu stadtspezifischen Themenfeldern die
kritische, wissenschaftliche Refelxionsfähigkeit der Studierenden trainieren und mit Methoden, Fragestellungen,
Forschungsansätzen der jeweiligen Disziplin – in erster Linie Geschichte, Architektur, Kulturwissenschaft, Kunstund Literaturwissenschaft, Stadtplanung, Soziologie – vertraut machen bzw. sie vertiefen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
2 LV aus der HistU oder verwandten Fächern nach Maßgabe des Modulverantwortl.
LV-Art
SWS
LP (nach
ECTS)
SE/HS/VL
SE/HS
2
2
7
Pflicht (P) / Wahl (P)
Wahlpflicht (WP)
W
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare und Vorlesungen, Prüfungsleistungen nach Maßgabe der/des Lehrenden.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
4 x 15 h = 60 h
60 h
90 h
210 h = 7 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen (3 Leistungen nach Maßgabe des / der Lehrenden)
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Bei Seminaren, die im Studiengang Historische Urbanistik angeboten werden, ist die Teilnehmerzahl auf 30
Studierende begrenzt; hier werden bei Knappheit der Plätze Studierende des MA HistU bevorzugt zugelassen.
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe Vorlesungsverzeichnis.
13. Sonstiges
----
Titel des Moduls:
Vertiefung
Historische Urbanistik II
Verantwortlich für das Modul:
Dr. Dagmar Thorau
LP (nach ECTS): Kurzbezeichnung:
10
MA-HistU FP 30
Sekr.:
TEL 3-0
E-Mail:
[email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul dient dem Erwerb bzw. der Vertiefung von Kenntnissen in der Historischen Urbanistik. Darüber hinaus
soll die wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Je nach individueller Schwerpunktsetzung sollen die Studierenden ihr Qualifikationsprofil in der Stadtforschung selbstständig weiterentwickeln
und im Sinne unterschiedlicher disziplinärer sowie interdisziplinärer Fragestellungen und Perspektiven auf das
Forschungsfeld “Stadt” ausbauen.
Das Modul vermittelt:
Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 %
2. Inhalte
Das Modul vertieft die Kenntnisse der Studierenden im Bereich der Historischen Urbanistik sowie der ihr verwandten Wissenschaftsfelder. Aus dem Angebot aller Berliner Universitäten können Lehrveranstaltungen gewählt
werden, die anhand exemplarischer, vertiefender Anwendungen und problemorientierter Fragestellungen zum
Forschungsfeld “Stadt” bzw. auch durch Überblicksdarstellungen zu stadtspezifischen Themenfeldern die
kritische, wissenschaftliche Refelxionsfähigkeit der Studierenden trainieren und mit Methoden, Fragestellungen,
Forschungsansätzen der jeweiligen Disziplin – in erster Linie Geschichte, Architektur, Kulturwissenschaft, Kunstund Literaturwissenschaft, Stadtplanung, Soziologie – vertraut machen bzw. sie vertiefen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel
3 LV aus der HistU oder
verwandten Fächern nach
Maßgabe des/der
Modulverantwortlichen
LV-Art
SWS
LP (nach
ECTS)
SE/HS/VL
SE/HS/VL
SE/HS
2
2
2
10
Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP)
W
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare und Vorlesungen, Prüfungsleistungen nach Maßgabe der/des Lehrenden.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --b) wünschenswert: --6. Verwendbarkeit
Das Modul kann in den Studienbereich "Freie Profilbildung" eingebracht werden.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten):
Vor- und Nachbereitungszeiten:
Prüfungsäquivalente Studienleistungen:
Gesamt:
6 x 15 h = 90 h
90 h
120 h
300 h = 10 LP
Semester
(WiSe / SoSe)
WiSe / SoSe
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Prüfungsäquivalente Studienleistungen (2 Leistungen nach Maßgabe der /des Lehrenden)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Bei Seminaren, die im Studiengang Historische Urbanistik angeboten werden, ist die Teilnehmerzahl auf 30
Studierende begrenzt; hier werden bei Knappheit der Plätze Studierende des MA HistU bevorzugt zugelassen.
11. Anmeldeformalitäten
Siehe AllgPO §§ 4, 5 und 8
12. Literaturhinweise, Skripte
Siehe Vorlesungsverzeichnis
13. Sonstiges
----
Hinweis
Mit dem Haushaltsplan 2011 hat die Fakultät I unter der Bezeichnung „Lehrauftrags- und Prüfungsentgelte“ den Ansatz von 87.800,00 €
zugewiesen bekommen.
Dieser Betrag ist die Gesamtsumme für das SoSe 2011 und WS 11/12. Somit steht für die Verteilung im SoSe 2011 sowie im WS 11/12 jeweils 43.900,00 €
zur Verfügung. Dieser Betrag wiederum unterteilt sich wie folgt:
6.300,00 € für auslaufende Studiengänge (pro Semester)
37.600,00 € nach Budgetierungsmodell (pro Semester)
43.900,00 € Gesamt
Ein Lehrauftrag umfasst im WS 2011/2012 insgesamt 30 SWS bei einem Durchschnittssatz von 849,00 €.
Anlage zu dem TOP 02a) der 121. o. FKR I-Sitzung am 13.7.2011
Darstellung der Personalsituation (Stand 1.10.2011) in den Studiengängen der Fakultät I im Verhältnis zu den Studienfällen (Stand WS 09/10 bzw. in
den Neuen Studiengängen Stand WS 09/10)
als Grundlage für die Verteilung von Lehraufträgen und AM-Stellen zum WS 2011/2012
OKZ Fachgebiet
3131
Prof.
Zu betreuende Studiengänge
Studienfälle
WS 10/11
Lehraufträge
SoSe 11
erhalten
4 (neu)
WS 11/12
beantragt
6
WS 11/12
bewilligt
1 (neu)
1 (alt)
Wissenschaftsgesch.
Steinle
Siebert, IIa
Rammer, IIa
Wissenschafts- und Technikgeschichte (MA)
BA Kultur und Technik, Kernfach WTG
MA 88
BA 94
Technikgeschichte
Philosophie m. d.
Schwerpunkt theoretische Philosophie
(LA)
König
Abel
Weber, IIa
Tolksdorf, IIa
Geschichte und Kultur d. Wiss. und Technik,
Philosophie (MA + L)
Master 31
MA 254
L 29
BA 106
0
0
0
Philosophie m. d.
Schwerpunkt
praktische Philosophie
(LA)
Gil
Master 20
0
0
0
3 (neu)
3
2 (neu)
1 (alt)
2 (alt)
0
1
1
1 (alt)
1 (alt)
BA Kultur und Technik, Kernfach Philosophie
Philosophie des Wissens und der Wissenschaft
China Arbeitsstelle
3131
AM
Deutsche Philologie
(LA)
Weigel
Literaturwissenschaft
von Herrmann
Neuere Deutsche
Philologie
Horstmann
(GP)
Wittstock
(GP)
Tasche, A 13
Sternfeld, IIa
Alla BA
BA 489
MA 443
L 117
Master 31
Vagt, IIa
Deutsche Philologie (inkl. Vergleichende
Literaturwiss.) / Deutsch (MA + L)
Zu Geschichte und Kultur d. Wiss. und Technik
Literaturwissenschaft
1
OKZ Fachgebiet
3132
Prof.
Französische
Philologie
Bauer (GP)
Geschichte (LA)
Jansen (GP)
AM
Prudent-Bloch, IIa
Zu betreuende Studiengänge
Studienfälle
WS 10/11
Lehraufträge
SoSe 11
erhalten
0
WS 11/12
beantragt
0
WS 11/12
bewilligt
0
Französische Philologie / Französisch (MA + L)
MA 25
L 19
Geschichte (MA + L)
MA 494
LA 130
2 (alt)
2
1 (alt)
Historische Urbanistik (Master)
Master 84
0
3
2 (neu)
2 (alt)
2
2 (neu)
1
0
0
Escher
(1/2 - GP)
FD Geschichte (LA)
Kunstgeschichte
3134
3135
3135
Wenzel (GP)
Wagner-Kyora
(GP)
Thorau, IIa.
Brantz (JP)
Kress, IIa
von Buttlar
Blunck
(1/2 - GP)
Wittmann-Englert, I b
Kunstgeschichte (MA)
BA Kultur und Technik, Kernfach Kunstwissenschaft
MA 242
BA 132
Bushardt
Haug, IIa
Kunstwissenschaft und Kunsttechnologie
Master 43
Savoy
Meyer, IIa
FD Sozialkunde
NikuttaWasmuth (GP)
Demirovic
(GP)
Erziehungswissenschaft (LA)
Reh
Drope (1/2), IIa
Berdelmann (1/2), IIa
Erziehungswissenschaft (BA(MA) ) Studierendenzahl
L 571
2 (alt)
Marburger
Griese, A 13
Adolf (2/3), IIa
Erziehungswissenschaft (MA)
Bildungsmanagement sowie Bildungswissenschaft
MA 183
Master 96
2
2
EWI / Schulpädag. u.
Berufspädag.
Lehmkuhl
Demmer-Dieckmann,
A 13
Schöler, IIa
Pädagogische
Psychologie
Ittel
Mohr (1/2), IIa
Lazaridis (1/2), IIa
Raufelder, IIa
Zu Erziehungswissenschaft (BA(MA)
Kommunikationswissenschaft
Sendlmeier
Bartels, C1
Brückl, IIa
Kommunikationswissenschaft (MA)
Kommunikation und Sprache zu:
BA Kultur und Technik, Kernfach Sprache u. Komm.
Kommunikation und Sprache/Schwerpunkt Sprachund Kommunikationswissenschaft
MA 139
BA 157
1 (neu)
2
2 (neu)
Zu Kommunikationswissenschaft
Medienkommunikation und –technologie
Audiokommunikation und -technologie
Medienberatung (D)
Kommunikation und Sprache, Schwerpunkt
Medienwissenschaft
MA 139
Master 10
Master 54
D 61
Master 118
3 (neu)
4
3 (neu)
1 (neu)
1
1 (neu)
Audiokommunikation
Weinzierl
(GP / DAAD)
Medienwissenschaft
Bolz
Lepa, IIa (1/2)
Straebel, IIa (1/2)
Schwab-Felisch, A 13
Schulz (3/4), IIa
Master 47
2
OKZ Fachgebiet
Allgemeine. Linguistik
Prof.
SchwarzFriesel
AM
Cho, IIa
Skirl, IIa
Marx, IIa
Pishwa (GP)
3136
Zu betreuende Studiengänge
Studienfälle
WS 10/11
Lehraufträge
SoSe 11
erhalten
1 (neu)
WS 11/12
beantragt
1
WS 11/12
bewilligt
1 (neu)
Allg. Linguistik (MA)
Zu Anglistik (MA)/Englisch (L)
BA Kultur und Technik, Kernfach Sprache u. Komm.
Kommunikation und Sprache/Schwerpunkt Sprachund Kommunikationswissenschaft
MA 168
MA + L 11
BA 157
Master 47
Zu Deutsche Philologie / Deutsch (MA + L)
MA 443
L 117
0
0
0
0
2 (alt)
0
5
0
2 (alt)
1 (alt)
0
1
0
1 (neu)
0
23,5
20 (neu/*)
Germanistische
Linguistik
Budde (1/2)
(GP)
FD Deutsch
Schlak (1/3)
Dohrn, IIa
FD Deutsch (L)
L 117
Deutsch als
Fremdsprache
Schlak (1/3)
Roettger (GP)
Rohmann
(GP)
Saunders, IIa
Deutsch als Fremdsprache (MA)
Kommunikation und Sprache, Schwerpunkt DaF
MA 284
Master 111
Deutsch als Zweitspr.
Schlak (1/3)
Börsel, IIa
Deutsch als Zweitsprache
Tesch (1/2), IIa
FD Französisch (L)
L 19
Arbeitslehre (BA)
Arbeitslehre (Master)
BA 339
MA 72
L5
22 (neu/*)
BA 339
MA 72
L9
*)
*)
*)
Arbeitslehre / Technik
Schulz (GP)
Eisen, A 13
Glugla, IIa
Arbeitslehre /
Ökonomie und Nachhaltiger Konsum
Schrader
Groth, (3/4), A 13
Köhnlein (1/2), IIa
Barbe (2/3), IIa
Fricke (1/2), IIa
Muster (1/2), IIa
FD Arbeitslehre /
Technik
Meschenmose
r
Knab, IIa
Penning, IIa
Arbeitslehre / Technik( BA/MA)
BA 339
MA 72
L5
*)
FD Bautechnik und
Landschaftsgestaltung
Meyser
Steinmetz, IIa
Dorn, IIa
FD Bau- und Gestaltungstechnik (L)
Bautechnik (BA + Master)
Land- u. Gartenbauwissenschaft /
Landschaftsgestaltung (BA + Master)
FD Landwirtschaft und Gartenbau (L)
BA 90
MA 17
L 29
0
0
0
FD Metall- u. E-Techn.
Schütte
Fischer, IIa
Mansfeld, IIa
FD Metall- und Elektrotechnik (L)
Elektrotechnik (BA + Master)
Metalltechnik (BA + Master)
BA 27
MA 1
L8
0
0
0
Horlacher, IIa
FD Ernährungswissenschaft (L)
Ernährung/Lebensmittelwissenschaft (BA + Master)
BA 102
MA 23
L 20
0
0
0
Meißner, IIa
Lucht, C1
Greusing, IIa
Mauß, IIa
Zu BA Kultur und Technik
BA 489
0
0
0
3136
FD Ernährungswiss.
3152
Interd. Frauen- und
Geschlechterforschung
Hark
3
OKZ Fachgebiet
3151
3121
Antisemitismusforschung
Prof.
AM
SchülerSpringorum
Mihok, IIa
Bergmann
Kohlstruck, IIa
Danker-Wetzel, IIa
BA Kultur und Technik
BO
Gesamt
Zu betreuende Studiengänge
Studienfälle
WS 10/11
Lehraufträge
Zu BA Kultur und Technik
BA 489
SoSe 11
erhalten
0
Zu BA Kultur und Technik
BA 489
5 (neu) *)
55
WS 11/12
beantragt
0
WS 11/12
bewilligt
0
6
6 *)
63,5
50
Verteilung der Lehrauftragsmittel für das WS 2011/2012
7 LA für auslaufende Studiengänge =
5.943,00 €
43 LA nach Budgetierungsmodell
= 36.507,00 €
Zusammen
= 42.450,00 €
Das Präsidium hat letztmalig !!! 12.600,00 € für die Auslaufenden Studiengänge für das SoSe 2011 und WS 2011/2012 zur
Verfügung gestellt.
*) Diese Lehraufträge werden für den Bachelor-Studiengang Kultur- und Technik / Bereich Berufsorientierung benötigt.
4

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