Typengenehmigung der Fahrzeuge innerhalb der EU

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Typengenehmigung der Fahrzeuge innerhalb der EU
Typengenehmigung der Fahrzeuge innerhalb der EU
Typengenehmigung der Fahrzeuge, Allgemeines
Typengenehmigung der Fahrzeuge, Allgemeines
Hintergrund und Zweck
Schon seit langem gilt in der EU eine Richtlinie zur Typengenehmigung von Pkws
und Motorrädern. 2007 wurde diese durch die Richtlinie 2007/46/EG zur Typengenehmigung von vollständigen Fahrzeugen ersetzt, die sich auch auf Lkw und Zugmaschinen bezieht.
Weitere Informationen befinden sich in der Richtlinie 2007/46/EG zur Typengenehmigung von Fahrzeugen.
Scania Typengenehmigungen werden entsprechend den Vorgaben der Richtlinie
2007/46/EG erstellt und ersetzen die nationalen Typengenehmigungen, für die bisher
die Distributoren zuständig waren.
Zweck der Richtlinie sind folgende Verbesserungen:
• Ein gemeinsames Verfahren für die Typengenehmigung von Fahrzeugen aller
EU-Mitgliedsstaaten.
• Ein signifikant vereinfachter Registrierungsprozess, für den keine Inspektion eines Fahrzeugs erforderlich ist.
• Ein Fahrzeug, das eine Typengenehmigung besitzt und in Übereinstimmung mit
der Richtlinie in einem der EU-Mitgliedsstaaten zugelassen ist, kann an andere
Länder innerhalb der EU verkauft werden, ohne dass ein weiteres nationales Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss.
• Verbesserter Umweltschutz und erhöhte Verkehrssicherheit.
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Typengenehmigung der Fahrzeuge, Allgemeines
Inhalt der Richtlinie
Richtlinie 2007/46/EG beschreibt sämtliche relevanten Anforderungen aus allen
Fahrzeugrichtlinien, die ein Fahrzeugtyp erfüllen muss, 1 um genehmigt zu werden.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Seitenschutz, der hintere Unterfahrschutz, die
seitlichen und hinteren Begrenzungsleuchten sowie die Befestigung für das Kennzeichenschild die Anforderungen der Richtlinie hinsichtlich Anordnung, Stabilität und
Blickwinkel erfüllen müssen.
1
Für einen Fahrzeugtyp, der die Vorgaben der Richtlinie 2007/46/EG erfüllt, kann ein
so genanntes EU WVTA-Zertifikat2 ausgestellt werden. Das EU WVTA-Zertifikat
seinerseits bezieht sich auf einschlägige Zertifizierungen für den technischen Anforderungsbereich wie zum Beispiel den Unterfahrschutz.
3
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Die Richtlinie beschreibt außerdem die Möglichkeit, nationale Genehmigungen, nationale Typengenehmigungen oder Einzelgenehmigungen zu erteilen (siehe weiter
hinten im Dokument unter „Nationale Varianten“).
2
COC – Konformitätszertifikat
1. WVTA-Zertifikat (Typengenehmigung von vollständigen Fahrzeugen)
Für ein Fahrzeug, das die Anforderungen der Richtlinie 2007/46/EG erfüllt, kann ein
Konformitätszertifikat ausgestellt werden. Es wird im Folgenden als COC-Dokument 3 bezeichnet.
3. Verkehrszulassung
2. Konformitätsbescheinigung
Das COC-Dokument bescheinigt die Konformität des Fahrzeugs mit dem WVTAZertifikat und wird zusammen mit dem WVTA-Zertifikat für die Registrierung des
Fahrzeugs verwendet.
Das COC-Dokument enthält Informationen zum Hersteller, das Typgutachten und
Fahrzeugdaten.
1. Der Fahrzeugtyp ist durch seine Ausführung als Sattelzugmaschine oder Lkw sowie durch die
Anzahl der Achsen definiert.
2. EC-WVTA = European Community Whole Vehicle Type Approval
3. COC = Certificate of conformity
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EU WVTA-Typengenehmigung
EU WVTA-Typengenehmigung
Die Genehmigung eines Fahrzeugtyps kann in einem Schritt erfolgen, falls der Fahrzeugtyp von einem Fahrzeughersteller fertiggestellt wird (complete), bzw. sie erfolgt
in mehreren Schritten (completed), wenn an der Fertigstellung mehrere Hersteller
beteiligt sind.
Vorgang
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Fahrzeugstatus
Komplettes Fahrzeug
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Verantwortlichkeit
Scania zertifiziert den Fahrzeugtyp als
1 Schritt, z. B. für einen
ein im Werk hergestelltes, vollständiges
Typengenehmigung in eiLkw mit festem Pritschen- Fahrzeug und stellt ein Konformitätszernem Schritt
aufbau
tifikat (COC) für das vollständige Fahrzeug aus.
Unvollständiges Fahrzeug
Typengenehmigung in
Schrittweise vervollständigtes Fahr- mehreren Schritten
zeug
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Herstellungsschritte
Sonstiges
Für die Registrierung wird
nur ein COC benötigt. Es
ist keine Inspektion des
Fahrzeugs erforderlich.
Scania zertifiziert den Fahrzeugtyp als
1. Schritt von 2 oder mehr unvollständiges Fahrzeug des Werks
Schritten, z. B. ein Lkw
und stellt eine Konformitätsbescheiniohne Aufbau
gung (COC) für das unvollständige
Fahrzeug aus.
Das Fahrzeug kann in diesem Fall nicht mit der Scania COC-Bescheinigung
registriert werden.
Alle Hersteller bescheinigen jeweils ih2 oder mehr Schritte, z. B. ren Herstellungsschritt und stellen ein
ein Lkw mit festem Prit- eigenes Konformitätszertifikat (COC)
schenaufbau und Kran.
für Fahrgestell, Komponente oder Aufbau aus.
Für die Registrierung werden mehrere COC-Bescheinigungen benötigt.
Es ist keine Inspektion des
Fahrzeugs erforderlich.
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EU WVTA-Typengenehmigung
Vollständiges Fahrzeug (complete)
Ein vollständiges Fahrzeug wurde von Scania in seiner Gesamtheit fertiggestellt, erfüllt die Richtlinie 2007/46/EG und besitzt eine Typengenehmigung gemäß EU
WVTA, wenn es das Werk verlässt.
Scania kann auf Anfrage ein COC-Dokument für das vollständige Fahrzeug bereitstellen.
Beispiele für vollständige Fahrzeuge:
• Lkw mit werkseitig montiertem Aufbau.
• Sattelzugmaschine mit Sattelkupplung
Vor der Registrierung dürfen keine weiteren Aufbauten hinzugefügt werden, damit
das Fahrzeug weiterhin als vollständiges Fahrzeug gilt.
Unvollständiges Fahrzeug (incomplete)
Ein unvollständiges Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit Typengenehmigung, dass die
Richtlinie nicht zur Gänze erfüllt, wenn es das Werk verlässt. Das Fahrzeug besitzt
eine WVTA-Genehmigung für die jeweils erfüllten Anforderungsbereiche, wenn es
das Werk verlässt.
Scania kann ein COC-Dokument für das unvollständige Fahrzeug bereitstellen.
Beispiele für unvollständige Fahrzeuge:
• Lkw ohne Aufbau
• Sattelzugmaschine ohne Sattelkupplung
Ein unvollständiges Fahrzeug kann mit einem provisorisch montieren hinteren Unterfahrschutz und bestimmten Zugvorrichtungsträger-Ausführungen ausgeliefert
werden, die erst nach Erhalt vorschriftsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Scania Zertifikat angebracht werden müssen.
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EU WVTA-Typengenehmigung
In mehreren Schritten vervollständigtes Fahrzeug
(completed)
Ein schrittweise vervollständigtes Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit Typengenehmigung, das die Richtlinie nicht in ihrer Gänze erfüllt, wenn es Scania verlässt (es ist
also ein unvollständiges Fahrzeug), sondern von einem anderen Hersteller vervollständigt werden muss. Dadurch wird es im Sinne dieser Prozedur zu einem vollständigen Fahrzeug.
Zusammen mit den COC-Dokumenten der anderen Hersteller liefert das COC-Dokument von Scania die Daten für die Typengenehmigung.
Der Prozess stellt höchste Anforderungen an alle beteiligten Hersteller. Der Hersteller muss über eine Fertigung mit einem Qualitätssicherungssystem verfügen, das von
der Zertifizierungsstelle anerkannt wurde, um das Produkt nach WVTA zu zertifizieren und ein COC-Dokument ausstellen zu dürfen. Weitere Informationen finden sich
unter der Überschrift „Zertifizierte Produktion“.
WICHTIG!
Bei Änderungen an Komponenten, die vom Scania Zertifikat betroffen sind, muss
das Zertifikat des Aufbauherstellers die neue Version beinhalten.
Zertifizierte Produktion
Die Vorschrift über die Konformität der Produktion (Conformity of Production) ist
Teil der Richtlinie 2007/46/EG und beschreibt den Vorgang, nach dem ein Hersteller
die Befähigung nachweisen muss, eine Reihe von Produkten herstellen zu können,
welche die EU-Anforderungen an die Typengenehmigung erfüllen.
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EU WVTA-Typengenehmigung
Vereinbarung zwischen Scania und den Aufbauherstellern
Die Richtlinie 2007/46/EG schreibt vor, dass es eine geeignete Vereinbarung der in
den Herstellungsprozess von Schwerlastfahrzeugen involvierten Aufbauherstellern
geben muss, die sicherstellt, dass die vorgegebenen Anforderungen erfüllt werden.
Daher muss eine Vereinbarung (Multistage Cooperation Agreement) zwischen Scania und den jeweiligen Aufbauherstellern getroffen werden.
Der Scania Distributor des jeweiligen Landes beurteilt, ob ein Aufbauhersteller dafür
qualifiziert ist, in die Vereinbarung mit Scania einbezogen zu werden.
WICHTIG!
Wenn Scania eine neue Ausgabe (extension) des genehmigten WVTA-Zertifikats für
einen Fahrzeugtyp erhält, der nicht fertiggestellt ist (incomplete), muss ebenfalls das
WVTA-Zertifikat des Aufbauherstellers aktualisiert werden.
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Nationale Varianten
Nationale Varianten
Richtlinie 2007/46/EG definiert die Möglichkeit, für kleine Baureihen eine Einzeltypengenehmigung oder nationale Typengenehmigung zu erhalten. Verschiedene Länder können unterschiedliche nationale Varianten zulassen. Fahrzeuge mit
Typengenehmigung gemäß einem dieser Verfahren, benötigen vor dem Export in einen anderen EU-Staat eine neue Typengenehmigung.
Einzelne Typengenehmigung
Bei einer Einzeltypengenehmigung bescheinigt ein einzelner EU-Mitgliedsstaat für
ein bestimmtes Fahrzeug - unabhängig davon, ob es einzigartig ist oder nicht - dass
es die Anforderungen aus 2007/46/EG erfüllt.
Für das Einzelfahrzeug darf der EU-Mitgliedsstaat eine Ausnahme hinsichtlich einer
oder mehrerer Anforderungen der Richtlinie machen unter der Voraussetzung, dass
gleichwertige alternative Regelungen angewendet werden. Falls keine gleichwertige
alternative Regelung angewendet wird, kann eine Befreiung beantragt werden, die
dann entsprechend geprüft wird.
Die Einzelgenehmigung kann bei Sonderfahrzeugen wie beispielsweise Feuerwehrfahrzeugen relevant sein.
Da jedes Einzelfahrzeug separat genehmigt wird, sind weder ein COC noch eine zertifizierte Fertigung erforderlich.
Nationale Typengenehmigung für Kleinserien
Der EU-Mitgliedsstaat erstellt eine Typengenehmigung, die auf nationalen Vorschriften basiert. Es werden Ausnahmen von der Richtlinie gemacht, sofern alternative Anforderungen angewendet werden.
Nationale Typengenehmigungen für Kleinserien gemäß der Richtlinie werden für
maximal 250 Fahrzeuge pro Typ und Jahr ausgestellt.
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