Leistungsbeschreibung Access IP

Transcrição

Leistungsbeschreibung Access IP
PROFESSIONAL NET
Pro Net Access IP 20M / Pro Net Access IP 100M
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1.
Allgemeines
1.1
AGB
Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Produkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden
AGB genannt, der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation
mbH, im Folgenden NetCologne genannt, soweit nicht nachfolgend
Abweichendes bestimmt wird (vgl. zum Rangverhältnis der verschiedenen Vertragsunterlagen Ziff. 1.3 der AGB).
1.2
Gegenstand und Bezüge
Die folgenden Ausführungen beschreiben die Produkte „Pro Net
Access IP 20M“ und „Pro Net Access IP 100M“ mit ihren zugeordneten Leistungen und im Zusammenhang stehenden aktuell gültigen
Beschreibungen und Störungsbeseitigungen, einschließlich besonderer Regelungen, welche die AGB produktspezifisch teilweise abändern bzw. ergänzen.
Für einen Zugang vom Kundenstandort in das Internet sind mindestens die Produktkomponenten „Access“ und „IP-Connect“ notwendig. Andere Komponenten können optional beauftragt werden.
Alle Leistungsmerkmale der Produkte, wie im Folgenden aufgeführt,
sind ausschließlich für diese Angebote gültig. Kein Merkmal ist auf
andere Produkte, Merkmale oder Produktbündel übertragbar.
NetCologne behält sich im Zuge technischer Neuerungen und
Weiterentwicklungen vor, Merkmale, Produkte oder Endgeräte durch
bessere oder gleichwertige, für den Kunden kostenfrei, zu ersetzen.
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
1.3
Dokumentation
Für die Dienstleistung und die genutzten Systeme stellt NetCologne
nach eigener Wahl dem Kunden eine Nutzerdokumentation in
elektronischer und/oder gedruckter Form zur Verfügung. Die
Nutzerdokumentation bezieht sich auf die Installation und Konfiguration beigestellter NetCologne-eigener Systeme sowie zur
Installation und Konfiguration kundeneigener Systeme in Verbindung mit Leistungen von NetCologne.
1.4
Löschung von Daten
Umgehend nach vollständiger Beendigung und Abwicklung des
Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und NetCologne
werden alle Daten, die in Bezug zu dem Produkt stehen oder durch
den Betrieb des Produktes entstanden sind, gelöscht, soweit nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Dies gilt auch für Daten des Kunden, die an Kunden von NetCologne
weitergegeben wurden.
1.5
Abnahme
Nach Beendigung aller zum Produkt zugehörigen Arbeitsschritte
wird der Kunde über die Vollendung der Installation mündlich vor
Ort bzw. beim Produkt Pro Net Access IP 20M fernmündlich nach
Schaltung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) informiert.
Es gelten die Regelungen der Ziff. 4.1 der AGB hinsichtlich Prüfung der vertraglichen Leistung und Mängelanzeige.
2.
Leistungen
2.1
Produktbezeichnung
Die Produkte Pro Net Access IP 20M und Pro Net Access IP 100M
stellen dem Kunden eine Internet-Standleitung zum Backbone von
NetCologne zur Verfügung zwecks Anschluss des Organisationsnetzes des Kunden mit beliebig vielen physikalischen Teilnetzen.
Im Folgenden wird Pro Net Access IP 20M und Pro Net Access
IP 100M durch Pro Net Access IP abgekürzt, sofern nicht explizit
Pro Net Access IP 20M oder Pro Net Access IP 100M gemeint ist.
Produktbündel
Pro Net Access IP
20M
Pro Net Access IP
100M
Beschreibung der zugeordneten Produkte
E
E
E
E
Symmetrische DSL-Internet-Standleitung
(Ziff. 2.2, insb. Ziff. 2.2.5.3)
IP-Connect (Ziff. 2.3)
Symmetrische DSL-Internet-Standleitung
(Ziff. 2.2, insb. Ziff. 2.2.5.4)
IP-Connect (Ziff. 2.3)
NetCologne stellt dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages alle
technischen Systeme, die zum Betrieb der Pro Net Access IP-Verbindung zwischen den Übergabepunkten notwendig sind, ohne
zusätzliches Entgelt nach Maßgabe der Ziff. 2.2.3 zur Verfügung.
NetCologne betreibt und wartet die Installation innerhalb der
Vertragslaufzeit und hält die Installation in dem Zustand aufrecht,
wie diese zur Zeit der Abnahme der Installation durch den Kunden
bestand.
2.2
Produktkomponente Access
2.2.1
Realisierbarkeit und spätere Beauftragung von
Merkmalen
Die Bereitstellung von Pro Net Access IP-Anschlüssen ist auf
das öffentliche Telekommunikationsfestnetz von NetCologne
beschränkt. Innerhalb des Versorgungsgebietes besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von Pro Net Access IP-Anschlüssen.
Der Anschluss wird beim Produkt Pro Net Access IP 20M entweder mit bei der Deutschen Telekom AG (im Folgenden DT AG) angemieteten Teilnehmeranschlussleitungen (TAL bzw. nachfolgend
auch Anschlussleitung genannt) oder mit NetCologne-eigenen
Telekommunikationslinien realisiert.
Für das Produkt Pro Net Access IP 100M ist es bei Anbindung über
FTTB erforderlich, dass das Haus, in dem die Räume liegen, in denen der Kunde seinen Anschluss wünscht (Installationsort), an das
von NetCologne errichtete eigene Glasfasernetz angeschlossen ist
bzw. im Rahmen des Auftrages angeschlossen wird. Dieses Netz
ist zurzeit auf Teile des Stadtgebietes Köln begrenzt und wird aktuell im Stadtgebiet Köln weiter ausgebaut. Informationen über
den Glasfasernetzausbau sind bei den Vertriebsbeauftragten der
NetCologne erhältlich.
Bei dem Produkt Pro Net Access IP 100M und Anbindung über
FTTB betreibt NetCologne an zentraler Stelle im Gebäude aktive Komponenten. Ein Pro Net Access IP 100M-Produkt kann nur
bei Vorhandensein dieser zentralen Komponenten bereitgestellt
werden.
Seite 1 von 12
PROFESSIONAL NET
Nach Beauftragung eines Pro Net Access IP-Produktes wird durch
­NetCologne geprüft, ob voraussichtlich die benötigte Anzahl an
hochbitratigen Anschlussleitungen zur Verfügung steht und ob diese den notwendigen technischen Spezifikationen entsprechen.
Vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit wird
dem Kunden ein Schaltdatum für den Pro Net Access IP-Anschluss
(nachfolgend zusammen nur Anschlüsse genannt) an der ersten
Anschalte­einheit (1. Anschlussdose) des Installationsortes genannt. Auf das Rücktritts-/Sonderkündigungsrecht gemäß Ziff.
4.2 und 4.3 dieser Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Das sogenannte Einmessen der Anschlussleitung ist in der Installationspauschale enthalten. Der Einmessvorgang für Pro Net Access
IP 20M sowie Pro Net Access IP 100M gilt als positiv abgeschlossen, wenn mindestens 75 % der beauftragten Bandbreite erreicht
werden. Wird der Einmessvorgang negativ für die gewünschte beauftragte Bandbreite abgeschlossen, so ist eine Installation von
Pro Net Access IP in der gewünschten Bandbreite nicht möglich.
Der Kunde erhält die Option, eine niedrigere verfügbare Bandbreite zu wählen und die Vertragsunterlagen anzupassen.
Wählt der Kunde keine niedrigere verfügbare Bandbreite oder
stehen keine niedrigeren Bandbreiten zur Verfügung, wird
der Vertrag automatisch aufgehoben. In diesem Fall erstattet
­NetCologne vom Kunden bereits erhaltene Leistungen zurück. Im
Übrigen trägt jede Seite ihre entstandenen Kosten und Aufwendungen selbst.
Soweit ein Kunde im Rahmen seines bestehenden Vertragsverhältnisses bisher Merkmale oder Optionen nicht beauftragt hat,
die nach der Leistungsbeschreibung einer entsprechenden Beauftragung bedürfen (sei es mit dem Kundenauftrag oder gesondert),
kann der Kunde diese später nur insoweit beauftragen, als diese
von N
­ etCologne zu diesem Zeitpunkt noch angeboten werden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei allen Produkten verbleibt ­NetCologne das Recht, auch Teilnehmeranschlussleitungen oder Telekommunikationslinien Dritter anzumieten.
E
Spannungsanschluss 230 V 50–60 Hz
E Temperatur +10 °C bis +40 °C
E Keine direkte Sonneneinstrahlung
E Schutz vor Beschädigung
E Schutz vor Feuchtigkeit/Spritzwasser/Kondenswasser
E Für die Verbindung vom Übergabepunkt am Ausgang des
Routers bis zum Kundennetz gelten die Bedingungen ent­
sprechend IEEE 802.3.
E Bei dem Produkt Pro Net Access IP 100M bei Anbindung über
FTTB muss zusätzlich zum Endgerät des Kunden eine Komponente an zentraler Stelle im Gebäude durch ­NetCologne errichtet werden. Die vorgenannten Umgebungsbedingungen gelten
für diese Komponente entsprechend.
Sollten die Umgebungsbedingungen nicht zum Installationstermin verfügbar sein, behält sich N
­ etCologne vor, die Installation
nicht durchzuführen.
Die Bereitstellung inklusive der Kosten der benötigten Betriebs­
umgebung obliegt dem Kunden. Der Kunde gewährt ­NetCologne
oder deren Erfüllungsgehilfen Zutritt zur Betriebsumgebung
zwecks Installation und Wartung. Wartungsbedingte Zugänge
werden terminlich mit dem Kunden vereinbart.
2.2.3 Geräteüberlassung
Die auf Seiten des Kunden installierte Systemtechnik dient dem
Betrieb des bereitgestellten Pro Net Access IP-Anschlusses und
wird dem Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit
ohne zusätzliches Entgelt für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die von ­NetCologne bereitgestellten Komponenten. Diese gehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder in den Besitz von N
­ etCologne über. Auf die
Rückgaberegelung in Ziff. 3.4 der AGB wird hingewiesen.
Vorstehende unentgeltliche Überlassung im Rahmen des Vertrags­
verhältnisses gilt nur für die Standardausführungen. Soweit der
Kunde eine abweichende Ausführung wünscht, ist hierüber eine
gesonderte Absprache zu treffen und der Kunde hat die zusätzlichen Kosten zu tragen (siehe auch Ziff. 2.3.2.1).
2.2.4 Umzug/Wegzug
Bei Umzug des Kunden innerhalb des Versorgungsgebietes von
­NetCologne wird der Vertrag vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit der Leistungen am Umzugsort, wie z. B. ausreichend
vorhandene Anschlusskapazitäten an das ­
NetCologne-Netz,
vollständig vorhandene Inhouse-Verkabelung mit ausreichender
Leitungsqualität am Umzugsort, Versorgung des Hauses am Umzugsort mit Glasfasertechnik bei Pro Net Access IP 100M und Anbindung über FTTB, Vorhandensein entsprechender Netztechnik
u. Ä. fortgeführt.
2.2.2 Betriebsumgebung am Installationsort
Zur erfolgreichen Bereitstellung des Pro Net Access IP-Produkts
ist es notwendig, technische Systeme in den Räumlichkeiten des
Kunden zu installieren.
­ etCologne wird die technische Realisierbarkeit nach der UmN
zugsmeldung prüfen und bei deren Vorliegen eine erneute Auftragsbestätigung/Umzugsbestätigung abgeben. Ziff. 2.2.1 gilt
entsprechend. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Leistung
am Umzugsort besteht für ­NetCologne erst nach Zugang einer
erneuten Auftragsbestätigung/Umzugsbestätigung zum dort genannten Termin.
Die entsprechenden Umgebungsbedingungen am Installationsort
sind im Folgenden gelistet:
Es gelten die Regelungen zum Sonderrücktrittsrecht gemäß Ziff.
4.3. Übt ­NetCologne das Sonderrücktrittsrecht aus, bleibt der bis-
Seite 2 von 12
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
Für die Bereitstellung aller Pro Net Access IP-Anschlüsse am vom
Kunden gewünschten Installationsort ist es ferner erforderlich,
dass eine Kupferdoppelader (CuDa) von den aktiven Komponenten im Keller im Falle des Produktes Pro Net Access IP 100M bei
Anbindung über FTTB bzw. vom Hauseinführungspunkt im Falle
der übrigen Produkte in technisch geeigneter Weise vorhanden ist
(Inhouse-Verkabelung). Sind wegen fehlender oder unzureichender
Inhouse-Verkabelung im Gebäude des Kunden Neuinstallationen
oder Erweiterungen erforderlich, bedürfen diese der besonderen
Vereinbarung und werden nicht aufgrund des allgemeinen Vertrages
von ­NetCologne geschuldet. Können sich die Parteien nicht über
die Konditionen einer Neuinstallation/Erweiterung verständigen,
sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt (vgl. im Weiteren
Ziff. 4.2 und 4.3 dieser Leistungsbeschreibung).
PROFESSIONAL NET
herige Vertrag bestehen. Der Kunde kann allerdings binnen zwei
Wochen nach Zugang des Rücktrittes verlangen, so gestellt zu
werden, wie er bei einer ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt
der Umzugsbestätigung der NetCologne gestanden hätte. Diese
fiktive Kündigungswirkung tritt jedoch frühestens zu dem bestätigten Umzugstermin ein.
NetCologne erhebt im Falle des Umzugs eine gemäß der zum Zeitpunkt des Umzugsauftrages für das betreffende Produkt aktuell
gültigen Preisliste vorgesehene Umzugsgebühr.
Der Wegzug des Kunden aus dem Versorgungsgebiet von NetCologne
entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit und ordentlicher Kündigungsfristen. Die Möglichkeit
einer einvernehmlichen vorzeitigen Aufhebung gegen eine zu vereinbarende Einmalzahlung des Kunden bleibt unberührt.
2.2.5
Bandbreiten
Die Pro Net Access IP-Technik stellt verschiedene Bandbreiten
und Zugriffsverfahren zur Verfügung. Die verfügbaren Bandbreiten sowie die verwendeten Zugriffsverfahren werden im Folgenden beschrieben.
Bei Up- oder Downgrade von Bandbreiten sowie bei Wechsel des
Übertragungsverfahrens eines bereits beauftragten Produktes
sind technische Voraussetzungen zu beachten, die im Folgenden
ebenfalls erläutert werden.
2.2.5.1 Up- und Download
Pro Net Access IP stellt je nach Anschusstechnologie unterschiedliche symmetrische Bandbreiten für Up- und Download zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
Mit Download wird die physikalisch verfügbare Bandbreite bezeichnet, die dem Kunden aus dem NetCologne-Netz zur Verfügung steht. Mit Upload wird die physikalisch verfügbare BandÜbertragungsverfahren und
Download
Produkt bzw. Tarif
Upload
Übertragungsverfahren
Anzahl
TAL
Pro Net Access IP
20M (3M)
3 Mbit/s
3 Mbit/s
G.SHDSL.bis
1
Pro Net Access IP
20M (5M)
5 Mbit/s
5 Mbit/s
G.SHDSL.bis
mind. 1
Pro Net Access IP
20M (10M)
10 Mbit/s
10 Mbit/s
G.SHDSL.bis
mind. 2
15 Mbit/s
15 Mbit/s
G.SHDSL.bis
mind. 3
20 Mbit/s
20 Mbit/s
G.SHDSL.bis
mind. 4
Pro Net Access IP
20M (15M)
Pro Net Access IP
20M (20M)
breite bezeichnet, die dem Kunden zum Netz von NetCologne zur
Verfügung steht.
2.2.5.2 Pro Net Access IP 20M
Pro Net Access IP 20M stellt symmetrische Bandbreiten zur Verfügung. Eine Aufstellung der verfügbaren Varianten mit den verschiedenen Bandbreiten zeigt folgende Tabelle:
Standardmäßig wird Pro Net Access IP 20M 3M und 5M mit einer
einzigen TAL realisiert.
Bei Pro Net Access IP 20M 10M, 15M und 20M werden mehrere,
parallel geschaltete TAL zu einem einzigen logischen Anschluss
zusammengefasst. Bei Pro Net Access IP 20M 5M, 10M und 15M
können zur Kompensation von Längenrestriktionen auf der TAL bei
Bedarf zusätzliche TAL bis zur maximalen Anzahl von vier parallel nutzbaren TAL hinzugeschaltet werden. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf eine bestimmte Anzahl TAL. Der Datenverkehr innerhalb des NetCologne Access-Netzes vom Kundenstandort bis
zu den Internet-Backbones wird bei Pro Net Access IP 20M mit
erhöhter Priorität transportiert.
Für den Datenverkehr im Internet sind die angegebenen Bandbreiten Maximalwerte.
2.2.5.3 Pro Net Access IP 100M
Pro Net Access IP 100M stellt symmetrische Bandbreiten zur
Verfügung. Eine Aufstellung der verfügbaren Varianten mit den
Übertragungsverfahren und
Download
Produkt bzw. Tarif
Upload
Anzahl
Übertragungs- Inhausververfahren
kabelung
Pro Net Access IP
100M (5M)
5 Mbit/s
5 Mbit/s
VDSL2
1
Pro Net Access IP
100M (10M)
10 Mbit/s
10 Mbit/s
VDSL2
1
Pro Net Access IP
100M (15M)
15 Mbit/s
15 Mbit/s
VDSL2
1
Pro Net Access IP
100M (20M)
20 Mbit/s
20 Mbit/s
VDSL2
1
Pro Net Access IP
100M (50M)
50 Mbit/s
50 Mbit/s
VDSL2
1
Pro Net Access IP
100M (100M)
100 Mbit/s 100 Mbit/s
VDSL2
1
verschiedenen Bandbreiten zeigt folgende Tabelle:
Die angegebenen Bandbreiten im Down- und Upload sind Maximalwerte. Die Bandbreiten 50M und 100M sind nur mit der Anschlusstechnologie FTTB möglich. Je nach Netzauslastung des NetCologne
Backbones, nach Art der zu übertragenen Pakete und nach Betriebsart
des Endgerätes können die Maximalwerte teilweise erheblich unterschritten werden.
2.2.5.4 Wechsel des Übertragungsverfahrens
Ein Wechsel des Übertragungsverfahrens von Pro Net Access IP
20M zu Pro Net Access IP 100M ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen möglich, soweit das Gebäude an das eigene
Glasfasernetz der NetCologne unter Einbau der aktiven Komponenten im Hausübergabepunkt angeschlossen ist bzw. im Rahmen
des Auftrages angeschlossen wird, oder wenn ein Anschluss per
FTTC möglich ist. Ein Wechsel von Pro Net Access IP 100M zu Pro
Net Access IP 20M ist hingegen nicht möglich.
2.2.5.5 Upgrade
Ein Upgrade bezeichnet den Wechsel auf eine höhere Bandbreite
bzw. einen Tarif für eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit
mit oder ohne Wechsel des Übertragungsverfahrens.
Der Wechsel zwischen Übertragungsverfahren gemäß Ziff. 2.2.5.4
gilt entsprechend.
Bei Pro Net Access IP sind Upgrades von der Güte der Anschlussleitung (TAL bzw. CuDa [Kupferdoppelader im Haus]) abhängig. Ein
auf eine niedrigere Bandbreite eingemessener Anschluss ist möglicherweise für höhere Bandbreiten ungeeignet. Die Ausführungen
unter Ziff. 2.2.1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass bei
Seite 3 von 12
PROFESSIONAL NET
2.2.5.5.1Upgrade bei Pro Net Access IP 20M
Bei Pro Net Access IP 20M sind vorbehaltlich technischer und
betrieblicher Realisierbarkeit Upgrades nur innerhalb der angebotenen höheren Bandbreiten möglich. Ein Upgrade bei Pro Net
Access IP 20M erfordert i.d.R. die Neubeauftragung mind. einer
weiteren Leitung.
Ein Wechsel des Equipments wird immer dann nötig, wenn die
Anzahl der insgesamt genutzten TAL von 2 überschritten wird.
Andernfalls ist ein Wechsel des Equipments des Kunden nicht
notwendig. Upgrades sind während der gesamten Vertragslaufzeit zum Ersten eines Folge­monats mit einer Frist von mindestens
sechs Wochen möglich. Es gilt sodann eine neue Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziff. 4).
2.2.5.5.2Upgrade bei Pro Net Access IP 100M
Bei Pro Net Access IP 100M sind vorbehaltlich technischer und
betrieblicher Realisierbarkeit Upgrades nur innerhalb der angebotenen höheren Bandbreiten gem. Ziff. 2.2.5.3 möglich.
Das Upgrade wird softwaretechnisch durchgeführt. Eine Anpassung des Equipments des Kunden ist nicht notwendig. Upgrades
sind während der gesamten Vertragslaufzeit zum Ersten eines Folgemonats mit einer Frist von mindestens sechs Wochen möglich.
Es gilt sodann eine neue Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziff. 4).
2.2.5.6 Downgrade
Ein Downgrade bezeichnet den Wechsel auf eine niedrigere Bandbreite bzw. einen Tarif für eine geringere Übertragungsgeschwindigkeit mit oder ohne Wechsel des Übertragungsverfahrens.
Der Wechsel zwischen Übertragungsverfahren gemäß Ziff. 2.2.5.4
gilt entsprechend.
Bei Pro Net Access IP 20M sind Downgrades von der Güte der TAL
abhängig. Die Ausführungen unter Ziff. 2.2.1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass bei Undurchführbarkeit des gewünschten Downgrades der ursprüngliche Vertrag unverändert weitergilt
und nur die Downgrade-Vereinbarung aufgehoben ist. In diesem
Fall trägt jede Seite ihre entstandenen Kosten und Aufwendungen selbst.
2.2.5.6.1Downgrade bei Pro Net Access IP 20M
Vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit sind
Downgrades nur innerhalb der angebotenen Bandbreiten mit den
unter Ziff. 2.2.5.2 genannten Übertragungsverfahren möglich:
Ein Downgrade bei Pro Net Access IP 20M erfordert i.d.R. eine
Kündigung bestehender TALs. Ein Wechsel des Equipments wird
immer dann nötig, wenn die Anzahl der insgesamt genutzten TAL
von 3 unterschritten wird. Andernfalls ist ein Wechsel des Equipments des Kunden nicht notwendig. N
­ etCologne behält sich im
Einzelfall vor, auf den Wechsel des Equipments zu verzichten.
Downgrades sind nur zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich und kos­tenpflichtig. Die Kos­ten für Downgrades sind
der aktuellen Preisliste für Pro Net Access IP zu entnehmen.
2.2.5.6.2 Downgrade bei Pro Net Access IP 100M
Seite 4 von 12
Bei Pro Net Access IP 100M sind vorbehaltlich technischer und
betrieblicher Realisierbarkeit Downgrades nur innerhalb der angebotenen niedrigeren Bandbreiten gem. Ziff. 2.2.5.3 möglich. Das
Downgrade wird softwaretechnisch durchgeführt. Eine Anpassung
des Equipments des Kunden ist nicht notwendig. Ein Downgrade
ist nur zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Das
Downgrade ist kostenpflichtig. Die Kosten für ein Downgrade bei
Pro Net Access IP 100M sind der Preisliste zu entnehmen.
2.2.6 Schnittstellen
Zur Anbindung des Organisationsnetzes des Kunden an das AccessNetzwerk von N
­ etCologne müssen Komponenten eingesetzt werden, welche über Schnittstellen gleicher Spezifikation verfügen.
Die Komponente, die diese Schnittstelle bereitstellt, wird als
Router bezeichnet. Wegen der notwendigen Betriebsumgebung
am Installationsort wird auf Ziff. 2.2.2 verwiesen.
In der Grundausstattung wird als Schnittstellenprotokoll IEEE
802.3 (Ethernet 10/100baseT) angenommen. Als Anschluss­stecker
wird ein RJ45-Steckverbinder am Router von N
­ etCologne verwendet.
Wird im Organisationsnetzwerk des Kunden ein anderes Layer2-Protokoll als IEEE 802.3 verwendet oder kommen andere Steckverbinder als RJ45-Stecker zum Einsatz, so ist dies gesondert zu
prüfen und mit der Technik von ­NetCologne abzustimmen. Gegebenenfalls muss ein gesondert spezifizierter und konfigurierter
Router und Steckverbinder kostenpflichtig eingesetzt werden.
Unter Ziffer 2.3 ist auf das Produkt IP-Connect verwiesen, welches alle notwendigen Merkmale zur Anbindung von IP-Netzen
des Kunden beschreibt.
2.3 IP-Connect
Über die Produktkomponente IP-Connect wird das Kundennetzwerk mit dem weltweiten Verbund von IP-Netzen, genannt Internet, verbunden.
Für die Dauer der Vertragslaufzeit erhält der Kunde eine für den
Betrieb notwendige Anzahl von IP-Adressen oder IP-Netzen aus
dem sog. Autonomous System (AS) der N
­ etCologne zur Verfügung
gestellt.
­ etCologne ist verpflichtet, für die Anbindung an das Internet
N
eine minimale Anzahl sog. Peerings mit anderen Autonomous
Sys­tems zu verwenden, um mögliche Ausfälle von Verbindungen
durch re­dun­dante Anbindungen abzufangen.
Der Transport der Daten findet paketorientiert über IPv4 und IPv6
statt.
Aus technischen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen behält
sich N
­ etCologne gerade auch zum Schutz seiner Kunden vor, bestimmte Teile des Internets zu sperren, wenn dies erforderlich
ist; z. B. Server zu sperren, von denen Spam-Mails in überdurchschnittlichem Maße empfangen wurden und deren Betreiber
nicht zur Unterbindung von Spam-Mails einschreiten. Als Nicht­
einschreiten gilt es auch, wenn der Betreiber auf Anforderung der
­NetCologne sich nicht zum Einschreiten verpflichtet bzw. gegenüber ­NetCologne darlegt, dass und wie er einzuschreiten gedenkt.
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
Undurchführbarkeit des gewünschten Upgrades der ursprüngliche
Vertrag unverändert weitergilt und nur die Upgrade-Vereinbarung
aufgehoben ist. In diesem Fall trägt jede Seite ihre entstandenen
Kosten und Aufwendungen selbst.
PROFESSIONAL NET
2.3.1
Notwendige Bedingungen für Kundensysteme
Das Netzwerk des Kunden muss IP-konform aufgebaut sein. Seitens NetCologne werden die Protokolle IPv4 und IPv6 im DualStack unterstützt.
Die Konfiguration des IP-Systems des Kunden muss vom Kunden
auf seine Kosten gemäß den Einstellungen erfolgen, die durch
NetCologne vorgegeben werden. Dies bezieht sich insbesondere
auf:
Vergebene IP-Adressen oder -Netze
Subnet Mask
E Gateway-IP-Adresse
E DNS-Adresse
Störungen, die durch falsche Parametrisierungen von Kundensystemen hervorgerufen wurden, bei denen der Kunde selbst die
Parametrisierung vornimmt, gelten im Sinne dieser Leistungsbeschreibung nicht als Störung auf Seiten der NetCologne.
E
E
2.3.2
IP-Routing
Der Transport der Kundendaten findet über ein Verfahren statt,
das als IP-Routing bezeichnet wird.
Zum Transfer von Daten, die für das Kundennetz bestimmt sind,
werden diese Daten über einen IP-Router, welcher auch als Gateway bezeichnet wird, an das Kundennetz übertragen. Der weitere
Transport der Daten innerhalb des Kundennetzes obliegt der Verantwortung des Kunden.
Zum Transport von Daten aus dem Kundennetzwerk an andere
Lokationen im Internet werden die Datenpakete über den kundenseitig angebundenen IP-Router in den Backbone der NetCologne
übertragen. Von dort aus findet der weitere Transport über die
Außenanbindungen der NetCologne statt.
Features
Pro Net Access IP 20M,
Pro Net Access IP 100M
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
1. Security
NAT (IPv4)
optional
Firewall (IPv6)
optional
Anzahl statische Mappings (PAT)
max. 25
Access-Lists
ja
2. IPv4-Konfiguration
Anzahl öffentlicher
IPv4 Adressen
DHCP
1 bei
Standard-Erstinstallation1)
optional
3. IPv6-Konfiguration
IPv6 Präfixlänge
SLAAC
/48
optional
1) Weitere IP-Adressen können nach den Richtlinien des RIPE NCC zugeteilt werden. Die Einrichtung
ist kostenpflichtig.
2.3.2.1 Endgeräte-Eigenschaften
Hard- und -Software unterliegen technischen und betrieblichen
Restriktionen. Die eingesetzten Routertypen variieren mit den zugeordneten Produkten und eingesetzten Übertragungsverfahren sowie
(außer bei Pro Net Access IP 100M) der Anzahl der genutzten TAL.
Wünscht der Kunde Leistungsmerkmale und Konfigurationen,
die die Restriktionen der von NetCologne beigestellten Systeme
überschreiten, so ist dies nur mit einem kostenpflichtigen Produkt- oder Tarifwechsel möglich. Benötigt der Kunde RoutingFunktionen, die über den Umfang des im Produkt enthaltenen
Routers hinausgehen, so kann – vorbehaltlich technischer und
betrieblicher Machbarkeit – ein anderes Modell ausgewählt werden. Die zusätzlichen Kosten für einen vom Standard abweichenden Router trägt der Kunde.
Bei den von NetCologne standardmäßig zur Verfügung gestellten
Routern, die bei Pro Net Access IP 20M und und Pro Net Access
IP 100M eingesetzt werden, kann PAT nur auf einer IP-Adresse
eingerichtet werden. Werden mehrere offizielle IP-Adressen benötigt, über die PAT möglich sein soll, muss ein anderer Router
ausgewählt werden. Dieser Router ist kostenpflichtig.
Bei der Verwendung von privaten IP-Adressen, wie in RFC1918
beschrieben, ist es nicht möglich, ein IP-Endgerät innerhalb des
Organisationsnetzes aus dem Internet über IP-Routing zu erreichen. Der Einsatz von RFC1918-konformen Adressen und NAT
bietet einen Schutz vor Angriffen aus dem Internet. Dieser Schutz
ersetzt nicht die Funktion einer Firewall, eines Virenprüfers oder
ähnlicher Sicherheitskomponenten.
Die für IPv6 optional bereitgestellte Firewall bietet einen einfachen Schutz des Netzes, der dem Umfang von NAT bei IPv4 ähnelt. Weiterführende Funktionalitäten sind hier nicht möglich.
2.3.2.2 Private IPv4-Netze
Die vom Kunden innerhalb der verwendeten IP-Netze sollten bei
Verwendung von NAT der Empfehlung des RFC1918 entsprechen.
Die Verwendung dieser IP-Netze ist im RFC1918, Address Allocation for Private Internets, beschrieben. Für die private Verwendung wurden die folgenden Netze aus dem offiziellen IP-AddressRaum des Internets ausgeblendet und zum experimentellen oder
organisationsinternen Einsatz freigegeben:
E 10.0.0.0
– 10.255.255.255
E 172.16.0.0 – 172.31.255.255
E 192.168.0.0 – 192.168.255.255
Verwendet der Kunde innerhalb des Netzwerks seiner Organisation
andere IP-Netze als die aufgelisteten, so hat dies zur Folge, dass
diese Netze im Internet nicht erreicht werden können.
2.3.2.3 Network Address Translation (IPv4)
Bei der Verwendung von privaten IP-Adressen, wie in RFC1918
beschrieben, ist es nicht möglich, dass ein IP-Endgerät aus dem
Organisationsnetz des Kunden eine Verbindung zu einem IP-Endgerät im Internet aufbaut.
Damit IP-Endgeräten im Organisationsnetz des Kunden der Zugang zum Internet ermöglicht wird, muss der IP-Router eine sogenannte Network Address Translation (NAT) durchführen.
Die von NetCologne bereitgestellten Router werden mit der NATFunktion konfiguriert. Die NAT-Funktion bildet private IPv4-Netzwerke auf einer offiziellen IP aus dem AS der NetCologne ab (dynamisches NAT, Masquerading).
Die technischen Restriktionen sind abhängig von den von
NetCologne beigestellten Systemen und können variieren.
Seite 5 von 12
PROFESSIONAL NET
2.3.2.4 Port Address Translation (IPv4)
Um die Erreichbarkeit von IP-Endgeräten aus dem Internet zu ermöglichen, welche sich in einem privaten IP-Netzwerk befinden, kann die
Adressierung über Port Address Translation (PAT) erfolgen.
2.3.2.8 DHCP (IPv4)
Die Einrichtung eines DHCP-Servers zur dynamischen Konfigura­
tion der Endgeräte im Kundennetz auf dem mitgelieferten Router
ist möglich.
In der Grundkonfiguration ist die Einrichtung der PAT enthalten,
sie wird nach Abstimmung mit dem installierenden Servicetechniker eingerichtet.
Einrichtung und Pflege des DHCP-Servers sind kostenpflichtig und
richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung
gültigen Preisliste.
Konfigurationen von PAT nach der Installationsphase sind kos­ten­
pflichtig und werden nach Technikerstundensätzen abgerechnet,
die der aktuellen Preisliste zu entnehmen sind.
2.3.3 Peering
­NetCologne betreibt mit anderen IP-Carriern sog. Peerings, über
welche die IP-Datenpakete in weitere Teile des Internets transportiert werden.
Es sind nur statische Konfigurationen möglich. Applikationen, bei
denen die Port-Vergabe dynamisch erfolgen kann, wie z. B. bei
H.323, sind von der Konfiguration ausgenommen.
Änderungen der Access Lists im weiteren Betrieb sind kos­
tenpflichtig und richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der
Beauftragung gültigen Preislisten.
2.3.2.6 Provider-aggregated IP
Zur Anbindung von IP-basierten Kundennetzwerken oder einzelnen Systemen erhält der Kunde eine Anzahl IP-Adressen oder
IP-Netze, welche zum Betrieb notwendig sind. Soweit der Kunde
weitere IP-Adressen oder IP-Netze zum Betrieb benötigt, werden
diese von ­NetCologne zur Verfügung gestellt, wobei einmalige
und monatliche Gebühren gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der
Beauftragung aktuell gültigen Preisliste anfallen.
Die IP-Nummern oder IP-Netze stammen aus dem AS-Bereich der
­NetCologne und werden als Provider-aggregated IP bezeichnet.
Für die Vergabe der IP-Adressen an den Kunden muss ­NetCologne
die Auflagen des RIPE Network Coordination Centre beachten. Diese erfordern u. a. den Nachweis über den Einsatz der IP-Adressen.
Das RIPE NCC hat hierzu ein Formular mit den benötigten Informationen erstellt. ­NetCologne sendet dieses Formular an den Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle notwendigen Felder des
Formulars korrekt auszufüllen und an ­NetCologne zurückzusenden.
Für die Vertragslaufzeit befinden sich die IP-Nummern oder IP-Netze
im Besitz des Kunden. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gehen
diese Provider-aggregated-IP-Nummern wieder in den Besitz der
­NetCologne über.
Der Kunde hat nach der Vertragslaufzeit kein Anrecht auf die weitere Verwendung dieser IP-Adressen oder IP-Netze. Daraus resultierende Umstellungen an Kundensystemen oder in Kundennetzen
und die daraus resultierenden Kosten werden ausschließlich vom
Kunden getragen.
2.3.2.7 Provider-independent IP
Verfügt der Kunde über ein oder mehrere eigene AS-Bereiche, so
wird N
­ etCologne diese AS über ihre Peerings announcen und die
AS des Kunden auf diesem Wege dem Internet zugänglich machen. In solchen Fällen ist eine genaue Absprache mit Technikern
der ­NetCologne zwingend notwendig.
Seite 6 von 12
Bei Ausfall eines oder mehrerer Peerings werden die IP-Datenpakete über andere, intakte Strecken transportiert.
Nachdem IP-Datenpakete über einen Peeringpoint das IP-Netz der
­NetCologne verlassen haben, hat N
­ etCologne keinerlei Einfluss
mehr auf den weiteren Transport der Datenpakete. Sämtliche in
dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungsmerkmale
und insbesondere Service Level Agreements (SLA) sind daher
ausschließlich auf das Netz der ­NetCologne bis zu den Peeringpoints begrenzt und gelten nicht für die daran anschließenden
Netze.
Der Kunde hat keinen Einfluss und keinen Anspruch auf den Transport von IP-Paketen über einen bestimmten Peeringpoint von
NetCologne. N
­
­ etCologne ist in der Entscheidung frei, welchen
Transportweg sie jeweils wählt.
2.3.4
Tarifierung und Accounting
2.3.4.1 Missbrauch
­NetCologne weist den Kunden darauf hin, dass dem Kunden durch
Missbrauch großer Schaden bei allen verbrauchsabhängigen Tarifen entstehen kann. Immer wieder werden Systeme von Kriminellen erfolgreich angegriffen und für deren Zwecke missbraucht.
Durch den Missbrauch können sehr hohe Datenvolumina entstehen, die beim Kunden zu erheblichen finanziellen Belas­tungen
führen können.
­ etCologne bittet den Kunden um Verständnis dafür, dass N
N
­ etCologne
die entstandenen Aufwände, auch wenn diese durch Miss­brauch verursacht wurden, in Rechnung stellen muss, denn der Schaden des
Kunden ist in diesem Fall auch der Schaden von N
­ etCologne.
­ etCologne hält mit den Managed Security Services Produkte
N
vor, die den Kunden vor Schaden bewahren können, diese Pro­
duk­te sind nur in besonders ausgewiesenen Bundles als Grund­
aus­stattung enthalten. Bei allen anderen Produkten müssen diese
gesondert beauftragt werden.
2.3.4.2Accounting
Bei Pro Net Access IP 20M und Pro Net Access IP 100M wird das
Übertragungsvolumen mit Hilfe des RADIUS Protokolls nach RFC 2866
erfasst. Hierbei werden in definierten Intervallen und bei Beendigung
der Verbindung, Accounting-Records in einer Datenbank gespeichert.
Die Accounting-Records enhalten das Übertragungsvolumen in der
Einheit Oktett (8 Bit). Die Werte werden für Up- und Download
getrennt erfasst. Es findet keine weitere Unterteilung nach IPAdressen oder Netzen statt.
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
2.3.2.5 Access Lists
Der Kunden-Router kann bei der Grundkonfiguration mit sogenannten Access Lists ausgestattet werden. Diese verhindern den
Zugriff von vorgegebenen IP-Adressen auf vorgegebene Ports zum
und/oder vom Organisationsnetzwerk.
PROFESSIONAL NET
2.3.4.3 Flatrate
Bei entsprechend ausgewiesenen Produkten findet keine Tarifierung nach Datenmenge statt, sondern eine pauschale Abrechnung über ein Abrechnungsintervall.
Der Tarif bezieht sich auf die bereitgestellte Datenrate in Mbit/s.
Abstufungen und Mindestdatenraten ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste zum Produkt.
Auch bei Flatrates findet eine Erfassung des Datenverkehrs statt. Die
Daten werden nicht zur Rechnungsstellung herangezogen, sondern
nur zur statistischen Auswertung und Netzplanung verwendet.
2.5
Service-Level
2.5.1
SLA-Bereitstellung
Die Bereitstellung einer vorbereiteten Umgebung seitens
NetCologne zur Installation von Pro Net Access IP erfolgt spätestens 30 Tage nach positiv abgeschlossenem Messprotokoll.
Bei Überschreitung der Frist zur Bereitstellung einer vorbereiteten
Umgebung durch NetCologne werden folgende prozentuale Erstattungen vom im Auftrag festgehaltenen Installationspreis vereinbart:
Überschreitung
in Werktagen
Erstattung der
Installationskosten
bis 2 Tage
10 %
bis 5 Tage
20 %
bis 10 Tage
40 %
über 10 Tage
50 %
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
Weitergehende Rechte gemäß Ziff. 9 der AGB bleiben unberührt.
2.5.2
SLA-Anschlussverfügbarkeit
Es wird eine Anschlussverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresdurchschnitt gewährleistet. Die Berechnung der Anschlussverfügbarkeit umfasst alle von NetCologne verursachten Störungen an
deren Einrichtungen. Diese reichen vom Endgerät des Kunden bis
zu den Übergabepunkten in das öffentliche Internet (Peeringpoints).
Störungen im öffentlichen Internet liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der NetCologne und gehen nicht in die Berechnung der
Anschlussverfügbarkeit ein. Die Verfügbarkeit wird jeweils ab Schaltung nach Betriebsjahren gemessen. Auf die Regelung zu Wartungsarbeiten und deren maximaler Dauer wird verwiesen (Ziff. 5.3). Diese
mindern die Verfügbarkeit nicht.
Bei Unterschreitung der angegebenen Verfügbarkeit in einem Betriebsjahr werden dem Kunden folgende prozentuale Erstattungen bezogen auf den monatlichen Bereitstellungspreis, insgesamt einmalig
für das Betriebsjahr (d. h. nicht für jeden Monat des Betriebsjahres),
gewährt:
Überschreitung
in Werktagen
Erstattung der
Grundgebühr
bis 1 Tag
10 %
bis 5 Tage
20 %
bis 10 Tage
50 %
über 10 Tage
75 %
Weitergehende Minderungsrechte oder Rechte gemäß Ziff. 9 der
AGB bleiben unberührt.
2.5.3 SLA-Peerings
NetCologne wird die Anzahl der Anbindungen an andere IP-Carrier
aus Gründen der Redundanz nicht unter die Anzahl von 4 Anbindungen sinken lassen. Auf die Regelung zu Wartungsarbeiten und
deren maximaler Dauer wird verwiesen (Ziff. 5.3). Hierdurch verursachte Unterschreitungen bleiben außer Betracht.
Sollte die Anzahl der Anbindungen in einem Kalendermonat unter
den Wert von 4 sinken, wird NetCologne dem Kunden folgende
Kosten (je nach dem Grad der Unterschreitung, jedoch unabhängig davon, ob die Unterschreitung einmalig oder mehrfach erfolgt,
und unabhängig von der Dauer der Unterschreitung) für diesen
Kalendermonat erstatten:
Anzahl der Peerings
Kostenerstattung
unter 4
25 %
unter 2
50 %
unter 1
100 %
Weitergehende Rechte gemäß Ziff. 9 der AGB bleiben unberührt.
2.6
ComCenter
Zu jeder Domain erhält der Kunde einen Webmail-Service namens
ComCenter. Der Administrator kann im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Accounts für Postfachkontingente Nutzer einrichten,
bearbeiten und löschen (siehe auch Kapitel „Virtuelle Administrationsumgebung“).
Das ComCenter ist mit Hilfe von modernen, graphisch orientierten
Web-Browsern nutzbar und stellt eine Schnittstelle zum E-MailPostfach des Benutzers zur Verfügung. Es können E-Mails gelesen,
erstellt, organisiert und versendet werden. Nur die E-Mails, welche sich im Posteingang befinden, sind über den POP3-Zugang des
Postfachs abrufbar. Des Weiteren verfügt der ComCenter-Account
über die Möglichkeit, Abwesenheitsnotizen zu erstellen und einen
Spam-Filter zu aktivieren.
Werden E-Mails im ComCenter gelöscht, so werden diese in der
Standardeinstellung zunächst in den Papierkorb verschoben. EMails im Papierkorb, die älter als 6 Wochen sind, werden in regelmäßigen Abständen automatisch unwiderruflich gelöscht.
2.6.1
Senden und Abrufen von E-Mail
Alternativ zum ComCenter kann der Kunde E-Mails mit einem EMail-Programm versenden und empfangen. Das E-Mail-Programm
ist nicht im Lieferumfang dieses Paketes enthalten.
Zum Versenden von E-Mails benötigt der Kunde ein E-Mail-Programm, welches über das SMTP-Protokoll E-Mails an einen SMTPServer übertragen kann. Der Versand über das SMTP-Protokoll ist
nur unter Verwendung von Benutzername und Passwort möglich
(SMTP-Auth).
Zum Abrufen von E-Mails benötigt der Kunde ein E-Mail-Programm, welches das POP3- oder IMAP-Protokoll zum Abrufen von
E-Mails unterstützt. Das Abrufen ist nur unter der Verwendung von
Benutzername und Passwort möglich.
Es gelten die Beschränkungen beim E-Mail-Empfang und -Versand,
siehe Kapitel „Mail Limits“.
Seite 7 von 12
PROFESSIONAL NET
2.6.1.2 Virtuelle Administrationsumgebung
Im Konfigurationsbereich des ComCenters wird eine virtuelle Administrationsumgebung bereitgestellt, die über einen aktuellen
Web-Browser genutzt werden kann. Diese Umgebung wird als
Delegated Admin bezeichnet. Die bereitgestellten Funktionen des
Delegated Admin entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung.
Die Funktionsbeschreibung des Delegated Admin entnehmen Sie
bitte der Online-Dokumentation.
2.6.1.5 Weitere Funktionen
Das Weiterleiten von E-Mails an Nutzer der Domain des Kunden
sowie an Benutzer außerhalb der Domain ist möglich.
Zur Verwaltung der E-Mail-Postfächer über den Delegated Admin
wird ein aktueller Web-Browser benötigt. Ein Browser ist nicht Bestandteil dieses Produktes. Probleme, die bei der Administration
auftreten und auf den verwendeten Browser zurückzuführen sind,
können von der ­NetCologne nicht gesondert behoben werden.
Warnung: Beachten Sie, dass diese Funktion den ungünstigen
Neben­effekt hat, dass diese einem Spammer oder anderen Personen Aufschluss darüber verleiht, dass die angeschriebene Adresse
existiert und verwendet wird.
Die Anzahl der Postfächer ist begrenzt und durch den Produktnamen gekennzeichnet.
Die Vergabe von Passwörtern obliegt der Aufsicht des Delegated
Admin. Der Verlust von Passwörtern kann durch ­NetCologne nicht
behoben werden. Der Delegated Admin kann diese nur neu vergeben. Der Verlust des Delegated Admin Passworts erfordert die
Neuvergabe dieses Pass­worts durch den Kunden im Onlineservice.
Die alternative Neuvergabe durch den Support von ­NetCologne ist
kosten­pflichtig.
2.6.1.3Antispam
Der E-Mail-Service von ­NetCologne verfügt über einen Anti-SpamFilter. Dieser kann über das ComCenter (siehe Kapitel „ComCenter“) konfiguriert werden.
Jede bei N
­ etCologne eingehende E-Mail wird von einem Spam-Filter analysiert. Das Ergebnis der Analyse wird in einer sogenannten
X-Header-Zeile (X-­
NetCologne-Spam-Header) dokumentiert und
kann von diversen
E-Mail-Programmen und E-Mail-Servern ausgewertet werden.
Eine zusätzliche X-Header-Zeile kategorisiert die E-Mail, in Bezug
auf die Spam-Wahrscheinlichkeit, mit einer Markierung „L“ für
low (niedrig), „M“ für middle (mittel) und „H“ für high (hoch).
Warnung: Es ist durchaus möglich, dass E-Mails falsch kategorisiert werden und eine Mail, bei der es sich nicht um Spam handelt,
als Spam erkannt wird (False Positive). Ebenso werden nicht alle
Spam-Mails als Spam erkannt (False Negative).
Über das ComCenter können zudem Filterregeln aktiviert werden,
die Spam-Mails auf dem Server in den Spam-Ordner verschieben
oder direkt löschen. Die im Ordner „Spam“ vorhandenen E-Mails,
die älter als 6 Wochen sind, werden in regelmäßigen Abständen
automatisch gelöscht.
2.6.1.4Verteilerlisten
Das Produkt unterstützt das Erstellen und Pflegen von Verteilerlisten. Die Anzahl ist auf 1000 Listen begrenzt. Der Versand ist
nur innerhalb der Domain möglich, wodurch die maximale Anzahl
der Adressen der Anzahl der angelegten Postfächer entspricht. Die
Einrichtung und Pflege obliegt dem Delegated Admin.
Seite 8 von 12
2.6.1.6 Mail Limits
Beim Transport von E-Mail über einen SMTP-Server von
­NetCologne sind folgende Limitierungen auf den E-Mail-Servern
von ­NetCologne eingestellt, um Missbrauch zu verhindern:
Maximal 100 Empfänger je E-Mail, wobei es sich bei Empfängern
um die Einzelnen E-Mailadressen im To-, CC- und BCC-Feld des
E-Mail Clients handelt.
E-Mails werden bis zu einer Größe von 25 MegaByte angenommen
und transportiert, sofern die Gegenstelle E-Mails dieser Größenordnung akzeptiert.
Bei einem E-Mail-Kontingent wird je Postfach 1 GigaByte Spei­
cher­kapazität bereitgestellt.
2.6.1.7Übertragungssicherheit
Zum Abrufen von E-Mail aus einem E-Mail-Postfach via POP3 oder
IMAP ist es notwendig, die Benutzerkennung sowie das zugehörige Passwort zu übertragen. Diese Informationen werden unverschlüsselt zum Server übertragen.
Daten, die mit dem POP3-Protokoll übertragen werden oder an
einen SMTP-Server gesendet werden, werden unverschlüsselt
übertragen.
Alternativ ist die Verwendung der Protokolle POP3S und IMAPS
bzw. STARTTLS bei POP3/IMAP zum Abrufen von E-Mails möglich,
wodurch sowohl die Übertragung von Benutzerkennung und Passwort, als auch die Datenübertragung verschlüsselt stattfindet.
Die Verschlüsselung erfolgt jedoch nur bis zu dem E-Mail-Server
bei ­NetCologne, auf dem sich der E-Mail-Account befindet. Die
weitergehende Übertragung von E-Mails ist davon unberührt und
findet unverschlüsselt statt.
2.6.1.8Datensicherung
Der Inhalt der Postfächer wird täglich gesichert. Bei Datenverlust,
der nicht durch N
­ etCologne hervorgerufen wurde, ist ein Zurückholen der Daten nicht möglich.
Via POP3 abgerufene E-Mails werden auf den Rechner des Kunden kopiert und je nach Konfiguration des E-Mail Programms
vom E-Mail Server von N
­ etCologne gelöscht. Via IMAP im E-Mail
Programm gelöschte E-Mails werden unmittelbar auf dem Server
gelöscht. Eine Datensicherung gelöschter E-Mails ist dann durch
­NetCologne nicht mehr möglich.
2.6.1.9Protokollierung
Jeder Zugriff auf den POP3/IMAP-Server von ­NetCologne wird registriert und gesichert. Bei diesen Zugriffen wird die Benutzerken-
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
Informationen über das Anlegen, Ändern oder Löschen von Daten
über den Delegated Admin werden nicht durch N
­ etCologne an die
Benutzer kommuniziert. Diese Aufgabe muss durch die Person erfolgen, welche die Bedienung des Delegated Admin übernimmt.
Den Teilnehmern steht eine Abwesenheitsnotiz zur Verfügung,
welche automatisch einen frei editierbaren Text an den Versender einer eingehenden E-Mail sendet. Die Abwesenheitsfunktion
sendet die Abwesenheitsnotiz einmal pro Woche und Empfänger
sobald eine E-Mail eintrifft.
PROFESSIONAL NET
nung, die Anzahl der abgerufenen E-Mails sowie Uhrzeit und Datum
erfasst. Die Daten werden als Qualitätsnachweise verstanden.
Jeder Zugriff auf den SMTP-Server der NetCologne wird registriert
und gesichert. Bei diesen Zugriffen wird der Absender sowie die
Empfänger, die Größe der E-Mail und andere protokollrelevante
Daten gesichert. Die E-Mail wird nach dem Weitertransport auf
dem NetCologne-Server gelöscht. Die Empfangsquittierung des
empfangenden SMTP-Servers wird ebenfalls gesichert. Die Daten
werden als Qualitätsnachweise verstanden.
2.6.1.10 Fehladressierung
Wurde von Seiten des Kunden versucht, eine E-Mail an einen Empfänger zu versenden, dessen Domain nicht bekannt ist, so wird
vom NetCologne SMTP-Server eine Fehlermeldung beim Sendevorgang ausgegeben.
Wurde von Seiten des Kunden versucht, eine E-Mail an einen Empfänger zu versenden, dessen Empfängeradresse nicht bekannt ist,
so obliegt es der Verwaltung der adressierten Domain, ob eine
entsprechende Meldung versendet wird, welche über die Unzustellbarkeit informiert.
Kann beim Empfang von E-Mails in der Adresse nach dem Muster
[email protected] der „Empfaenger“ in der Domain „example.com“ nicht aufgefunden werden, so wird der Absender über
die Unzustellbarkeit per E-Mail informiert.
2.6.1.11 SMTP-Domainalias
Bei der Verwendung des SMTP-Domainalias kann eine Domain
auf schon existierende E-Mail-Postfächer einer anderen Domain
(Zieldomain) verweisen. Alle E-Mails an die als Alias konfigurierte
Domain werden dann an die Postfächer ausgeliefert, die in der
Zieldomain existieren.
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
2.6.2
SMTP-Mail-Services
Der Einsatz von SMTP-Services ist für den Kunden nur dann sinnvoll, wenn ein eigener E-Mail-Server, auch SMTP-Server oder Internet-Mail-Server genannt, betrieben wird. Installation, Wartung
und Betrieb sind durch den Kunden zu erbringen.
Bei Einsatz eines eigenen SMTP-Servers stellt NetCologne verschiedene Dienste zur Verfügung, welche die E-Mail Infrastruktur
des Kunden unterstützt oder/und deren Verfügbarkeit erhöht.
Unter SMTP-Server wird im Folgenden ein auf einem Computersystem arbeitender Prozess verstanden, welcher Internet-Mail über
das Internet-Protokoll auf Layer 4 (TCP) empfangen und versenden
kann. Es wird vorausgesetzt, dass der SMTP-Serverprozess auf
dem Port 25 mit dem SMT- oder ESMT-Protokoll arbeitet.
Alle SMTP-Mail-Services sind kostenpflichtig. Die Installationssowie monatlichen Kosten für den jeweiligen Service sind der
aktuellen Preisliste zu entnehmen.
2.6.2.1 Mail Exchanger
Bei Einsatz eines „Primary“ oder „Hidden Primary Domainservers“
ist der Kunden für die richtige Eintragung des Mail Exchangers
selbst verantwortlich.
Der SMTP-Server des Kunden muss im Internet eindeutig adressiert werden können. Hierzu stellt NetCologne einen entsprechenden Eintrag in einem weltweiten Verzeichnisdienst (DNS) zur Verfügung.
Es wird auf dem DNS-Server von NetCologne ein sogenannter
MX-Record (Mailexchanger-Eintrag) eingerichtet, welcher auf den
SMTP-Server des Kunden verweist.
Bei der E-Mail Adresse [email protected], steht „Empfaenger“ für jeden beliebigen Empfängernamen des Kunden und
„example.com“ entspricht der Domain des Kunden.
Alle E-Mails, welche an „example.com“ adressiert sind, werden
an den SMTP-Server des Kunden zugestellt, unabhängig von „Empfaenger“. Für die richtige Zustellung an „Empfaenger“ ist der
Kunde eigenverantwortlich.
Fehladressierte E-Mails, für die kein „Empfaenger“ existiert, werden ebenfalls zugestellt, sofern „example.com“ adressiert wurde.
Der durch fehladressierte E-Mails verursachte Datentransfer wird
vom Kunden getragen.
Ist der durch den MX-Record adressierte SMTP-Server nicht erreichbar, z. B. durch Störung einer Standleitung oder Ausfall des
Servers, wird der Absender im Regelfall über die Nichtzustellbarkeit informiert. Hierauf haben weder der Kunde noch NetCologne
Einfluss.
2.6.2.2 Backup-Relay
Bei Nichterreichbarkeit des SMTP-Servers des Kunden können
E-Mails von einem Server von NetCologne entgegengenommen
werden.
Die E-Mails werden auf dem E-Mail-Server von NetCologne solange zwischengespeichert, bis der SMTP-Server des Kunden wieder
zur Verfügung steht oder die E-Mails älter als 4 Tage sind.
Wenn ein absendender SMTP-Server den SMTP-Server des Kunden nicht erreichen kann, werden die E-Mails automatisch auf den
Backup-Relay SMTP-Server umgeleitet, sofern dieser aus dem
Netzwerk des Absenders erreichbar ist.
Das Backup-Relay von NetCologne versucht entgegengenommene
E-Mails im Abstand von 60 Minuten an den SMTP-Server des Kunden zuzustellen.
Nach einer Nichtverfügbarkeit des SMTP-Servers des Kunden von
mehr als 4 Tagen werden die Absender der E-Mails über die Unzustellbarkeit informiert, sofern diese erreichbar sind. Anschließend
werden die E-Mails vom Server von NetCologne gelöscht.
Ist der Server des Kunden vor Ablauf der Frist von 4 Tagen wieder erreichbar, werden die E-Mails, welche auf dem Backup-Relay
von NetCologne zwischengespeichert wurden, automatisch an den
SMTP-Server des Kunden zugestellt.
Die Einrichtung eines Backup-Relay ist je Domain kostenpflichtig,
der Preis ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Die Bereitstellung wird durch eine monatliche Pauschale abgegolten. Die Kosten für die Pauschale sind der aktuellen Preisliste zu
entnehmen.
2.6.2.3 Store-and-Forward Relay
Zur Erhöhung der Sicherheit können SMTP-Server einiger Anbieter derart konfiguriert werden, dass diese nur Verbindungen von
einem bestimmten SMTP-Server im Internet entgegennehmen.
Dieser Effekt lässt sich auch durch eine Firewall (Paketfilter) erreichen.
Seite 9 von 12
PROFESSIONAL NET
Der Store-and-Forward Relay Service nimmt E-Mails vom SMTPServer des Kunden über TCP Port 25 entgegen.
Die Funktion des Backup Relay ist im Store-and-Forward Relay
kostenfrei enthalten und entspricht der Funktion des Backup Relay.
Die Einrichtung eines Store-and-Forward Relay ist je Domain
kosten­pflichtig, der Preis ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Die Bereitstellung wird durch eine monatliche Pauschale abgegolten. Die Kosten für die Pauschale sind der aktuellen Preisliste zu
entnehmen.
2.7 Verfügbarkeit
Für alle Dienste, welche mit dem Produkt Webpaket in Verbindung
stehen:
EWeb-Dienste
EFTP-Dienste
(HTTP)
(FTP)
EE-Mail-Dienste
EVirtueller
(POP3 und SMTP-Relay)
Mail-Server
EDomain-Dienste
(DNS)
wird eine Verfügbarkeit von 99,75 % p. a. angegeben.
3
Tarifierung und Rechnungsstellung
3.1 Allgemeines
Dem Kunden entstehen in Zusammenhang mit dem Produkt und
den erbrachten Dienstleistungen einmalige und monatliche Kos­
ten.
Grundlage für alle Preise ist die zur Vertragsunterzeichnung gültige Preisliste. Die Tarife und Konditionen werden in den Preislisten
näher erläutert. Gesonderte Tarife oder Rabatte sind schriftlich im
Kundenauftrag festzuhalten und als besondere Regelung zu kennzeichnen.
Zu den einmaligen Kosten für erbrachte Leistungen siehe auch
Ziff. 2.2.5.4 ff.
Das Recht der N
­ etCologne nach Ziff. 6.1 und 11 der AGB, die Preisliste auch für bestehende Verträge zu ändern, bleibt unberührt.
3.2 Optionale Dienste
Alle optionalen Dienste erfordern einen Kundenauftrag. Alle optionalen Dienste werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
3.3 Rechnungsstellung
Der Kunde erhält seine monatliche Rechnung postalisch.
­NetCologne ermöglicht es dem Kunden auf Wunsch, die Abrechnung per Online-Service abzurufen. Entscheidet sich der Kunde für
diese Möglichkeit, wird dem Kunden keine schriftliche Abrechnung mehr zugestellt.
Hinweis: Ist es gewünscht, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorsteuerabzuges geltend
zu machen, genügt der selbst hergestellte Ausdruck bei OnlineRechnungsversand nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des
Seite 10 von 12
Umsatzsteuerrechtes, sodass für den Vorsteuerabzug der Rechnungsversand per Post beibehalten werden muss!
4
Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit der im Rahmen des Vertrages in Auftrag gegebenen Dienstleistungen, Produkte oder Produktgruppen ist im jeweiligen Kundenauftrag geregelt und festgelegt.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Bestimmungen aus
Ziff. 10 der AGB. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der
betriebsfähigen Bereitstellung. Das Recht, optionale Leistungen
gesondert zu kündigen bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses obliegt dem Kunden die unverzügliche ordnungsgemäße Bereitstellung der von
­NetCologne leihweise überlassenen System-Technik und sonstiger Komponenten. Zur Abholung des Eigentums von N
­ etCologne
wird ein Termin vereinbart. Bei Verlust oder im Schadensfall wird
dem Kunden der Wiederbeschaffungspreis für die System-Technik
und sonstige Komponenten in Rechnung gestellt. Die Anfahrtkosten werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz vereinbartem Termin zur Abholung des Eigentums von N
­ etCologne nicht
anzutreffen war.
4.2 Rücktrittsrecht
NetCologne hat das Recht, von dem Vertrag oder einem Änderungsauftrag jederzeit, auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, außerordentlich zurückzutreten, wenn
a) sich bis zur Schaltung herausstellt, dass eine von ­NetCologne
bei der DT AG zur Erfüllung dieses Vertrages bestellte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von der DT AG aus Gründen nicht zur
Verfügung gestellt wird, die ­NetCologne nicht zu vertreten hat,
oder
b)sich nach einer Schaltung herausstellt, dass eine von
­NetCologne bei der DT AG zur Erfüllung des Vertrages mit dem
Kunden bestellte TAL technisch ungeeignet ist, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.
c) sich unabhängig von der Schaltung (also vor oder erst nach der
Schaltung) herausstellt, dass eine zur Erfüllung des Vertrages
notwendige Inhausverkabelung im Gebäude des Kundenanschlusses nicht oder in unzureichender Form vorhanden ist und
die Parteien sich nicht über die Konditionen einer Neuinstallation/Erweiterung der Inhouseverkabelung im Gebäude auf Kos­
ten des Kunden verständigen können und der Kunde diese auch
nicht anderweitig auf seine Kosten vornimmt (vgl. Ziff. 2.2.1).
­ etCologne wird den Kunden unverzüglich unterrichten, sobald
N
­NetCologne ein solches Leistungshindernis bekannt wird und die
vom Kunden erhaltenen Leistungen unverzüglich zurückgewähren.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Der Rücktritt ist in Textform binnen 4 Wochen nach dem Zeitpunkt
zu erklären, zu dem N
­ etCologne den Rücktrittsgrund erkannt hat.
Bietet N
­ etCologne binnen vorgenannter Frist dem Kunden statt der
vertraglich vereinbarten Leistung alternativ eine geringere Leis­
tung an, so verlängert sich die Frist um weitere 4 Wochen. Lehnt
der Kunde das Änderungsangebot ab, beträgt die Frist jedoch
maximal 4 Wochen ab dem Zugang der ablehnenden Mitteilung
des Kunden. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot an, gilt das
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
­ etCologne bietet dem Kunden die Einrichtung eines StoreN
and-Forward Relay an. Das Store-and-Forward Relay nimmt die
E-Mails entgegen, welche an die Domain des Kunden gesendet
werden, speichert diese zwischen und beginnt hiernach mit der
Auslieferung der E-Mail an den SMTP-Server des Kunden.
PROFESSIONAL NET
Rücktrittsrecht erneut, wenn sich erst bei der Umsetzung des geänderten Auftrages zeigt, dass auch dieser aus den o. g. Gründen
nicht umsetzbar ist.
Das gleiche Recht besteht entsprechend, wenn NetCologne ausnahmsweise über einen anderen Dritten eine erforderliche TAL
bestellt hat.
4.3
Sonderkündigungsrecht
NetCologne hat ferner das Recht, den Vertrag jederzeit, auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen außerordentlich schriftlich zu kündigen,
a) wenn die DT AG den Vertrag mit NetCologne über die zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden notwendige TAL wirksam
beendet, ohne dass dies von NetCologne zu vertreten ist.
Das Kündigungsrecht gilt entsprechend, wenn NetCologne ausnahmsweise eine zur Erfüllung des Vertrages notwendige TAL
von einem anderen Unternehmen angemietet hat.
b) wenn eine zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden notwendige technische oder vertragliche Voraussetzung entfällt
(z. B. wirksame Kündigung der Nutzungserklärung durch den
Hauseigentümer bzw. Verwalter oder Wegfall der Nutzungsmöglichkeit der bestehenden Anschlussleitung im Haus), ohne
dass dies von NetCologne zu vertreten ist.
Die Regelung von Ziff. 13.4 der AGB bleibt unberührt.
Dem Kunden kommt in dieser Situation nur dann auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, wenn er nicht selbst
Eigentümer des betreffenden Hauses ist und daher den Fortfall
des Nutzungsvertrages nicht zu vertreten hat.
5
Service und Support
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
5.1
Störung
Ergänzend zu den Regelungen der Ziff. 4.1 der AGB hinsichtlich
Prüfung der vertraglichen Leistung und Mängelanzeige gilt für die
Störung Folgendes:
Als Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein
System oder ein Dienst nicht über die vertraglich vereinbarten
Schnittstellen erreichbar ist oder nicht die vom Kunden erwarteten
Ergebnisse in einer normalen Antwortzeit liefert, die er nach dem
Vertrag erwarten darf. Als Störung des ordentlichen Betriebs gelten alle in den Leistungsbeschreibungen von Produkten beschriebenen Störungen, die in einem Maße schädlich sein können, dass
diese den Betrieb weiterer Systeme so nachhaltig stören, dass ein
den anderen Kunden garantierter Betrieb nicht mehr möglich ist.
Dies bezieht sich auf alle von NetCologne betriebenen Systeme,
Komponenten und Dienstleistungen.
Jeder Kunde ist gehalten, die Symptome einer Störung möglichst
genau zu beschreiben.
Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch
Störungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden begründet, fällt dieses nicht in den Hoheitsbereich von
NetCologne und es handelt sich somit nicht um eine Störung
seitens der NetCologne. Solche Störungen werden entsprechend
weder nachfolgend in eine Störungsdauer noch in die vereinbarten
Verfügbarkeiten o.Ä. eingerechnet.
Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden
gemeldete Störung nicht vor, ist NetCologne vielmehr gemäß Ziff.
4.1 der AGB berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche,
Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Verursacht eine vom Kunden beigestellte Komponente eine betriebsgefährdende Störung, so kann diese Komponente, ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden gehalten zu haben, in dem
Sinne abgestellt werden, dass diese keine weiteren Störungen
des ordentlichen Betriebs mehr verursachen kann.
5.1.1
Servicebereitschaft
Die Hotline der Servicebereitschaft ist 24 Stunden an 7 Tagen pro
Woche besetzt. Die Servicebereitschaft nimmt Störmeldungen
entgegen, qualifiziert diese und leitet die Meldungen an Fachpersonal weiter.
Die Servicebereitschaft führt selbst keine Entstörung durch, noch
erbringt diese irgendwelche Beratungsleistungen zu Produkten,
Dienstleistungen oder Diensten.
Sie erreichen die Service-Hotline unter der Telefonnummer
0800 2222-111.
5.1.2
Störmeldung
Die Meldung einer Störung bei der Störungsannahme erfolgt fernmündlich oder in Schriftform. Die Störungsannahme nimmt jegliche Störmeldung erst nach positiver Vertragsprüfung entgegen.
Kann dem Kunden kein gültiger Vertrag zugewiesen werden, der
ihn zur Störungsmeldung berechtigt, so wird die Störung nicht
angenommen. Störmeldungen können weiterhin maschinell automatisiert durch Überwachungssysteme erfolgen. Bei Annahme
der Störung erhält der Kunde eine Trouble-Ticket-Nummer. Diese
Nummer gilt als Referenznummer für die weitere Kommunikation
die Störmeldung betreffend. Die Hotline ist unter der dem Produkt
zugeordneten Service-Nummer (Ziff. 5.1.1) zu erreichen, wie unter
Servicebereitschaft angegeben.
5.1.3
Störungsdauer
Eine Störung beginnt mit der Meldung der Störung durch den Kunden
oder einer maschinell automatisiert ausgelösten Störmeldung. Eine
Störung endet mit der Meldung der Entstörung durch NetCologne,
es sei denn, dass der Kunde gemäß Ziff. 5.1.5 fristgerecht und zu
Recht mitteilt, dass die Entstörung nicht erfolgreich war.
Ist es nicht möglich, eine Entstörung an den Kunden zu melden, so
gilt der dokumentierte Versuch der Entstörungsmeldung als Meldung zur Entstörung.
Für Rückerstattungen wird die Störungsdauer zugrunde gelegt.
Die Höhe der Rückerstattung ist von Produkt, SLA und gegebenenfalls einem zusätzlichen Service-Level-Vertrag abhängig.
5.1.4
Entstörzeiten
Entstörzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Falls erforderlich, vereinbart NetCologne mit dem Kunden einen
Termin für den Besuch eines Servicetechnikers.
5.1.5
Entstörung und Wiederherstellungszeit
Der Kunde wird über den Status seiner Störungsmeldung und den
Fortschritt der Entstörung von der Störungsstelle in nicht definierten zeitlichen Abständen informiert.
Seite 11 von 12
PROFESSIONAL NET
Der Kunde wird nach der Entstörung aufgefordert, die Entstörung
zu bekunden. Ist der Kunde nicht erreichbar oder erfolgt nach
mehrmaliger Aufforderung keine negative Meldung bezüglich der
Entstörung, so wird nach 10 Tagen die Störmeldung geschlossen
und von Seiten von N
­ etCologne davon ausgegangen, dass eine
Entstörung im Sinne des Kunden erfolgt ist. Des Weiteren gilt eine
Entstörung als erfolgreich, wenn der Kunde nach der Entstörung
schriftlich oder fernmündlich eine Entstörung bekundet.
Die Wiederherstellungszeit kann in Fällen von höherer Gewalt
überschritten werden. Die Wiederherstellungszeit kann im Einzelfall nach Absprache vertraglich gesondert geregelt werden.
Die Störung wird innerhalb der Wiederherstellungszeit zumindest
soweit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit
Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann oder alternative Lösungen in Anspruch genommen werden können.
5.2 Support
Für die Störungsannahme bietet ­NetCologne eine gebührenfreie
Hotline an: 0800 2222-111. Diese Rufnummer ist 24 Stunden an 7
Tagen pro Woche erreichbar.
Für den Internetsupport stellt ­NetCologne eine gebührenpflichtige Hotline bereit: 0900 1222230 (1,19 EUR/Minute inkl. gesetzl.
MwSt. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus
dem Mobilfunknetz).
Die Rufnummer ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
erreichbar.
Support-Leistungen, die im Rahmen des Telefon-Supports nicht
erbracht werden können, werden nach Aufwand abgerechnet.
Es gelten die Geschäftsbedingungen für Service-Leistungen der
­NetCologne sowie die darin enthaltenen Preise.
Sofern wartungsbedingte Unterbrechungen nicht häufiger als einmal pro Quartal auftreten und nicht länger als eine Stunde anhalten, gelten diese Unterbrechungen nicht als Störung.
5.4 Entschädigung/Erstattungen
Über die oben vorgesehenen Pönalen im Rahmen der SLA-Regelungen hinaus richten sich die Entschädigungs- und Erstattungsansprüche des Kunden bei Verletzung der vertraglichen bzw. gesetzlichen
Verpflichtungen durch N
­ etCologne nach den gesetzlichen Regelungen, soweit diese nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere durch Ziff. 9 und 16 der AGB, beschränkt werden.
Seite 12 von 12
Leistungsbeschreibung Pro Net Access IP / 40000032 / afcabf / Änderungen vorbehalten
5.3 Wartung
Die Wartung von Systemen, die zum Betrieb notwendig sind, werden azyklisch durchgeführt. Über anstehende Wartungen, die zum
Betrieb notwendige Komponenten betreffen, wird der Kunde 2
Wochen im Voraus informiert.

Documentos relacionados