Luftreinhaltung 2016
Transcrição
Luftreinhaltung 2016
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Luftreinhaltung 2016 Bericht im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen am 21.01.2016 Heike Hollerbach, Dr. Irene Haas © Stadt Offenbach am Main, 13.01.2016 Vorgeschichte Im November 2014 wurde vom Hessischen Umweltministerium die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Teilplan Offenbach, veröffentlicht. Die Verabschiedung war ein wichtiger Meilenstein für die Luftreinhalteplanung, die mit ersten Berechnungen zur Luftbelastung in Offenbach und dem Beschluss für ein städtisches Luftreinhaltekonzept der Stadtverordneten im Jahr 2005 startete, weil sich früh schon zeigte, dass auch Offenbach ein „Luftschadstoffproblem“ hat. Auf der Basis des im Jahr 2008 fertiggestellten Luftreinhalte/Lärmminderungskonzept begann eine intensive Maßnahmendiskussion. Im Mai 2010 wurde dann von den Stadtverordneten ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Senkung der Luftbelastung in Offenbach verabschiedet. Dieser sollte in den Luftreinhalteplan des Landes, d. h. in die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach aufgenommen werden. Ein Entwurf des Luftreinhalteplans wurde zwar im Jahr 2011 vom Hessischen Umweltministerium veröffentlicht, jedoch nie verabschiedet. Darüber hinaus enthielt er nicht alle von der Stadt Offenbach vorgeschlagenen restriktiven verkehrlichen Maßnahmen wie z. B. die Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot nachts in der Mainstraße. Die Stadt Offenbach hat in den folgenden 3 Jahren vieles unternommen, um ihren Plan (mit einer gesamtstädtischen Umweltzone) durchzusetzen und dazu viele Gespräche auf höchster politischer Ebene geführt. Zum 01.01. 2015 konnte die Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden. Am 1. Februar 2015 folgte dann das nächtliche Lkw-Durchfahrtsverbot in der Mainstraße. © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Ausgangslage • Mit dem Urteil des VGH vom 30.06.2015 (Az. 4 K 1178 / 13.WI (V) wurde das Land Hessen verpflichtet, „den für die Stadt Offenbach geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Offenbach enthält.“ 1 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Das UBA informiert: Viele Städte und Gemeinden müssen aktuell zusätzlich Maßnahmen ergreifen, um die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid zu senken. Denn seit 01.01.2015 sind alle Kommunen verpflichtet, den Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Stoff einzuhalten. Die EU räumte 24 Regionen letztmalig eine Fristverlängerung bis Ende 2014 ein. Da Stickstoffdioxid ein Bestandteil von PKW- und LKW-Abgasen ist, helfen vor allem Maßnahmen im Verkehrsbereich. RheinMain hat ebenfalls einen „Blauen Brief“ bekommen. 2 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 3 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Stickstoffdioxid / NO2 - ein Luftschadstoff mit hoher gesundheitsschädlicher Wirkung • • • • • Schädigt insbesondere die Atemwege und beeinträchtigt die Herz-/Kreislauffunktionen. Seit 2010 Grenzwert für die menschliche Gesundheit von 40 µg/m³ für NO2 (39. BImSchV). Kfz-Verkehr ist zu 60 – 70 % Verursacher dieser Belastung. NO2 wird daher an verkehrsnahen Orten immer mit Konzentrationen von über 40 µg/m³ gemessen. Maßnahmen müssen am Verursacher ansetzen. Also: Beschränkung, Verminderung und Vermeidung des Kfz-Verkehrs 4 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Informationen vom Umweltministerium • Das Land ist verpflichtet, das VGH-Urteil innerhalb der nächsten 3 Jahre (bis 2018) umzusetzen und daher den bestehenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben. • Ergebnisse der Stickstoffdioxidmessungen mit Passivsammlern : Im langjährigen Verlauf liegt die NO2-Belastung weiter über dem Grenzwert der 39. BImSchV von 40 µg/m³ • Stadt Offenbach muss zügig zusätzlichen Maßnahmenkatalog entwickeln. Grundlage Katalog des UBA mit 130 Maßnahmen ! 5 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Jahresmittelwerte der NO2-Belastung in Offenbach (Passivsammler des HLUG) 100 Bieberer Str. 90 NO2 [µg/m³] 80 Mainstraße 70 60 Unt. Grenzstr. 50 40 Grenzwert (40 µg/m³) 30 20 10 0 2008 2009 2010 2011 2012 6 2013 2014 2015 Jahr © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Messdaten Passivsammler von 2008 - 2015 Grenzwert für das Jahresmittel von NO2: 40 µg/m³ Straße/Jahr 2008 2009 kursiv sind vorläufige Werte 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bieberer Straße 45,0 49,0 45,0 47,0 46,0 47,6 44,7 42,7 Mainstraße 56,0 60,0 53,0 55,0 54,0 54,6 54,0 52,3 Untere Grenzstraße 54,0 57,0 50,0 52,0 51,0 50,3 49,0 48,2 43,4 40,2 Eröffnung am 01.11.13 Luftmessstation 7 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Was passiert jetzt weiter? Auftrag Dezernentenrunde vom 09.11.2015: • Amt 33 u. Amt 60 sollen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog entwickeln u. sofern erforderlich, (z. B. im ÖPNV) weitere Beteiligte einbinden. • Die Maßnahmen müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden benannt werden und geeignet sein, die Stickstoffdioxidbelastung weiter zu senken. • Die Maßnahmenvorschläge müssen Maß-/Kennzahlen enthalten, damit die Wirkung durch das HMUKLV berechnet werden kann. 8 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Wo u. wie kann man Emissionen reduzieren? Direkt oder indirekt steuerbare Parameter sind: • • • Fahrzeugaufkommen (DTV / 24 h) Spezifische Kfz-Emissionen (Euro I – VI), z.B. auch des städtischen Fuhrparks Fahrverhalten (Tempo) u. Fahrleistung in km Grundsatz: je weniger Fahrzeuge, desto besser wird die Luft in Offenbach. 9 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Entwicklung des Kfz-Bestand in Offenbach von 2008 – 2015 (Quelle: Kraftfahrtbundesamt) Jahr Plakette/Anzahl grün Nutzfahrzeuge gelb rot ohne Gesamt Pkw grün gelb rot ohne Gesamt 2008 2009 2013 2014 2015 642 936 535 691 2.804 929 870 496 571 2.866 1.894 609 217 258 2.978 2.179 549 186 226 3.140 2.398 491 153 159 3.201 41.215 4.075 1.420 2.270 48.980 41.837 3.746 1.212 1.851 48.646 45.827 2.941 467 1.255 50.490 46.588 2.777 400 1.199 50.964 47.836 2.565 341 420 51.162 Mehr Fahrzeuge in der Stadt, aber umweltfreundlicher! 10 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Fahrleistungen pro Jahre und Anteile in der BRD im Jahr 2013 (Quelle: Kraftfahrtbundesamt) Gesamtfahrleistung PKW: 611 Mrd. km (= 87 %) Durchschnittliche Fahrleistung eines PKW: 14. 259 km Durchschnittliche Fahrleistung eines Busses: 55. 224 km 11 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 HH1 Mögliche Wirkung von Maßnahmen (z.B. der blauen Plakette…) NO2-Minderungspotential durch Verschärfung der Umweltzone / blaue Plakette für schadstoffarme Diesel Diesel-Pkw: 13. 407, Fahrleistung: 14. 259 km Diesel-Pkw (Euro VI): 80 mg/km Diesel-Pkw (Euro V): 180 mg/km HI1 Emission vorher: 25, 66 t Emission nachher: 11, 40 t Minderungspotential: NOx-Minderungspotential durch Erneuerung der Busflotte (Tausch EEV gegen Euro-VI-Norm) 56 % Zum 01.01.2015 waren insgesamt 94 Kraftomnibusse gemeldet, davon hatten 63 Fahr-zeuge den EEV-Standard, kein Fahrzeug Euro-VI-Standard: EEV-Bus: Grenzwert 2,0 g/kWh ab 1.07.2000 Euro VI - Bus: Grenzwert 0, 46 g/kWh ab 1.12.2013 Durch Austausch der EEV-Busse reduzieren sich bei gleicher Fahr-und Motorleistung die NOxEmissionen um 77 %. 12 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Folie 14 HH1 Hollerbach, Heike; 12.01.2016 HI1 Wo kommen die Zahlen her? Die Fahrzeugzahlen vom KBA, die durchschnittlichen Fahrkilometer auch. Die Emissionsgrenzwerte entstammen den Fahrzeugnormen, veröffentlicht in UBA-Schwerpunkte 2015 Haas, Irene; 14.01.2016 13 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Auswahl geeigneter zusätzlicher Maßnahmen • • • • • • • • Gesamtstädtisches Lkw-Durchfahrtsverbot Verschärfte Umweltzone mit blauer Plakette Citylogistik mit Elektrofahrzeugen u. Umladestationen Carsharing Jobticket (nicht nur für städtische Bedienstete) Umrüstung des ÖPNV auf Euro-VI-Norm Verkehrsmanagement mit Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs (Gesamtkonzept zu Pförtnerampeln, zur Beschleunigung von Busspuren, kombinierte Einbahnstraßenregelung…) Vorrangnetz für Radfahrer und Radschnellwege 14 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Zeitplan Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Diskussion von Maßnahmen, Kennzahlen für Wirkungsberechnung Mai 2016 Maßnahmenkatalog an HMUKLV Bis Dezember 2016 Vorliegen der Wirkungsberechnung und Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. 15 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Letzte Meldung -14.01.16 Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Wiesbaden und Darmstadt – Verwaltungsgericht erlässt auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe Zwangsgeldandrohung gegen hessische Landesregierung Grundlegende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden – Einführung einer City-Maut, eines Bürgertickets und eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in beiden Städten zu erwarten. In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklagen. Weitere Klagen gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3710 14.01.2016 16 © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Amt für Umwelt, Energie u. Klimaschutz Heike Hollerbach, Dr. Irene Haas [email protected] © Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16