- Berufliche Schulen Achern

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- Berufliche Schulen Achern
Ein Berufsorientiertes Projekt der W1KG
Kaufmännische und Hauswirtschaftliche Schulen Achern
Schuljahr 2005/06
Betreuender Lehrer: Werner Friedmann
2
Vorwort:
Eine alltägliche Geschichte aus einem Supermarkt. Ein Kind, ein Jugendlicher oder natürlich
auch ein Erwachsener wird beim Ladendiebstahl beobachtet. Er wird vom Kaufhausdetektiv
zur Rede gestellt, die Polizei wird geholt, er bekommt Hausverbot und eine Strafanzeige.
Womöglich kommt es zu einem Strafverfahren.
Ein anderes Kind, ein Jugendlicher oder natürlich auch ein Erwachsener kauft eine CD und
bezahlt diese ordnungsgemäß. Daheim kopiert er diese CD gleich mehrfach und verschenkt
diese im Freundeskreis oder treibt womöglich mit den gebrannten CDs einen schwunghaften
Handel. Ist dies nicht genauso Diebstahl? Oder handelt es sich hierbei nur um ein cleveres
Verhalten, weil selbst gebrannte CDs, Computerspiele oder was auch immer, eben nun mal
billiger sind? Ist „Diebstahl von „geistigen Werken“ nicht genauso als Diebstahl zu sehen, wie
das Klauen im Supermarkt?
In der heutigen Zeit verfügen die meisten über die technischen Möglichkeiten, Originalprodukte
insbesondere aus der Musikindustrie einfach zu reproduzieren. Ein florierender Tauschhandel
hat sich breit gemacht. Doch nicht nur in diesem Bereich werden teilweise Urheberrechte
verletzt. Gerade im Urlaub kann in manchen Ländern die bei uns ach so teuere Handtasche zu
einem Schnäppchenpreis erworben werden. Rein äußerlich ist diese Handtasche vom Original
(fast) nicht zu unterscheiden.
Dass sich hier ein Fälschungsmarkt breit gemacht hat, ist für jeden erkennbar. Es entstehen
den Herstellern der Originalprodukte Schäden in Millionenhöhe. Doch sind diese nicht selbst
Schuld mit ihren (überhöhten) Preisen?
Wir haben versucht, anhand von konkreten Beispielen solche Verletzungen aufzuzeigen. Gibt
es Gesetze, die diesem Treiben ein Ende bereiten können? Welche Organisationen versuchen
mit welchen Mitteln, das Fälschen und Kopieren zumindest einzudämmen? Wir haben mit dem
Zollamt in Appenweier genauso gesprochen, wie mit der Polizei in Achern.
Aber wir haben auch festgestellt, dass es sich bei diesem Problem um ein internationales
Problem handelt, das mit nationalen Kontrollen nur schwer in Griff zu bekommen ist.
Letztendlich besteht eine Nachfrage nach diesen Produkten. Und solange eine entsprechende
Nachfrage besteht, werden auch Angebote unterbreitet.
Ob jetzt aber Raubkopierer (alleine dieser Begriff lässt dies ahnen) gleich wie Verbrecher zu
behandeln sind, wie es unser Titelbild ausdrückt, erscheint fragwürdig. Die Industrie verkauft in
großem Stil Gerätschaften, mit denen es relativ einfach ist, Duplikate herzustellen. Dass damit
Geld verdient wird, ist eine Tatsache. Auf der anderen Seite kommt aber zum gleichen
Zeitpunkt wiederum von der Industrie die Forderung, härter gegen die Benutzer dieser
Gerätschaften vorzugehen.
Diese Problematik haben wir auch in den von uns geführten Interviews mit Fachmärkten
angesprochen. Aber auch die Nutzer, ganz normale PC-Anwender, haben wir nach ihrer
Einstellung befragt. Ein allzu großes Unrechtsbewusstsein konnten wir aber nicht feststellen.
Achern im Juli 2006
3
Inhaltsverzeichnis:
1. Der Fälschungsmarkt – ein schillernder Begriff
5
2. Raubkopien – was sind das?
5
3. Was wird eigentlich gefälscht?
7
3.1 Eine erste Statistik
3.2 Einige Beispiele für Fälschungen
7
8
4. Das Urheberrecht
10
4.1 Produkte und Leistungen, die unter das Urheberrecht fallen
4.2 Wie wird der Urheber geschützt?
4.3 Verletzungen des Urheberrechts – ein Überblick
4.4 mögliche Gründe für das Verletzen
10
10
11
12
5. Analyse anhand einiger Beispiele
15
6. Wir haben nachgefragt
18
6.1 Interview mit einem Fachmarkt
6.2 Unser Fragebogen (Bevölkerung)
6.3 Auswertung des Fragebogens
6.4 Die meist genannten Fälschungsartikel
18
19
21
25
7. Ein Kuriosum – Das Französische Fälschungsmuseum
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8. Unsere eigenen Erfahrungen
27
8.1 Erfahrungen in der Türkei
8.2 Erfahrungen in Polen
27
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9. Organisationen zum Schutz des Urhebers
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9.1 Was tut die Musikindustrie?
9.1.1 Der Untergang der Musikindustrie?
9.1.2 Das Urheberrecht – seine Bedeutung für Privatpersonen
9.2 Die Gema
9.3 Die GVU
9.4 Das Deutsche Patent- und Markenamt
9.5 Unser Besuch bei der Zollverwaltung Appenweier
9.6 Unser Interview mit der Polizei
9.7 Fälle
9.8 Drohen Strafen?
29
30
31
32
34
37
39
40
44
47
4
10. Die „großen“ Fische!
48
10.1 Herkunftsländer gefälschter Markenartikel
10.2 Was macht der jeweilige Staat gegen Produktpiraterie?
10.3 Wie kommt die gefälschte Ware nach Deutschland?
50
54
55
11. Schlusswort
55
12. Die Autoren
56
5
1. Der Fälschungsmarkt – ein schillernder Begriff!
Versuch einer Definition
Unter einem Schwarzmarkt oder auch Fälschungsmarkt (oft auch Schleichhandel) versteht
man ganz allgemein einen illegalen Markt. Auf einem solchen werden knappe, vom Staat
preislich fixierte oder durch Umgehung von Steuern u.ä. teilweise erheblich vergünstigte Güter
gehandelt. Weiterhin entwickeln sich Schwarzmärkte für verbotene Güter, wie z.B. Drogen
oder Waffen.
Auf dem Schwarzmarkt ist der Handel nicht staatlich kontrolliert oder reguliert, er funktioniert
aber sehr wohl nach den Regeln des Marktes. Schwarzmarktpreise bei staatlich fixierten
Höchstpreisen bzw. Abgabebeschränkungen stellen den eigentlichen Marktpreis dar. Anstelle
einer ordentlichen Rechtssprechung zur Beilegung von Disputen gilt auf dem Schwarzmarkt
meist das „Recht des Stärkeren“, was sich auch in Gewaltkriminalität äußern kann.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Versorgungslage der Bevölkerung sehr schlecht.
Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs waren nur gegen Lebensmittel und in geringen
Mengen legal in Geschäften erhältlich. Neben diesem legalen Markt entwickelte sich ein
illegaler Schwarzmarkt, auf dem alles erhältlich war, allerdings zu schwindelerregenden
Preisen. Er verschwand trotz häufig durch die Polizei stattfindender Razzia erst nach der
Währungsreform 1948, als staatliche Reglementierung abgeschafft und dadurch
Marktpreisbildung möglich war.
2. Raubkopien – was sind das?
Definition
Als Privatkopie könnte man nun alle Kopien ansehen, die für den eigenen Bedarf gemacht
werden. Es hat sich aber eingebürgert nur die Kopie als Privatkopie zu sehen, nicht aber
gezogen Programme oder Software aus dem Internet ohne Zustimmung des Urhebers. Dies
wären dann rechtswidrige oder illegal erstellte Kopien. Wer von Raubkopien redet, aber in
Wirklichkeit Kopien von Medien meint, will Privatkopien in eine Grauzone rücken. Solange es
keine Urteile gibt, ist es jedem selbst überlassen, das Urheberrecht nach eigenem Empfinden
zu interpretieren. Zwar ist deren Einsatz und Verbreitung oft unzulässig, doch selbst die GEZ
hat es bisher nicht geschafft, zahlungsunwillige Empfangseinrichtungsbereithalter als
gewaltbereite Raubseher zu kriminalisieren. Auch sind uns keine Fälle von "Raubfahrern"
bekannt, die sich durch den fahrscheinfreien Gebrauch des ÖPNV auszeichnen müssten.
Welches Potential körperlicher Gewalt in einer Raubkopie stecken soll, wissen wohl allein die
Schöpfer dieses blödsinnigen Wortes. Es gibt derzeit eine aufdringliche Werbekampagne der
Musik- und Filmindustrie, in welcher die falsche Behauptung "Raubkopierer sind Verbrecher"
aufgestellt wird. Da unlizenziertes Kopieren kein Verbrechen, sondern eine Ordnungswidrigkeit
ist, müsste es eigentlich "Raubkopierer sind Ordnungswidrigkeitsbegeher" heißen.
6
„Raubkopie“, eigentlich was anderes!
Der Begriff Raubkopie setzt sich offensichtlich aus den Wörtern "Raub" und "Kopie"
zusammen. Jedem sollte klar sein, dass eine Kopie das ist, was bei einer Vervielfältigung als
Ergebnis entsteht, die Bedeutung von "Raub" scheint jedoch nicht allen klar zu sein, sonst
würde niemand das Wort "Raubkopie" so unpassend verwenden. Wenn man eine Audio-CD
oder einen Film besitzt, und sich – wie es das Urheberrecht eindeutig erlaubt – nun eine Kopie
erstellt, dann ist das weder eine Anwendung von Drohungen, noch gefährdet man damit Leib
oder Leben von anderen. Man eignet sich nichts rechtswidrig an, und mit einer Freiheitsstrafe
muss man auch nicht rechnen. Folglich handelt es sich dabei auch nicht um einen Raub.
Unter dem Begriff „Raubkopie“ verstehen wir deshalb das sicherlich unrechtmäßige Kopieren
von Produkten. Dies kann alles Mögliche sein. Dabei wird aber weder Gewalt noch ein
sonstiges Druckmittel eingesetzt. Der Begriff Raub setzt unseres Erachtens übrigens auch ein
„Unrechtsbewusstsein des Räubers“ voraus. Ob dies in allen Fällen gegeben ist, erscheint uns
fraglich. Dass Ladendiebstahl verboten ist, ist für die meisten einleuchtend. Dass aber das
Brennen von CDs nicht immer erlaubt ist, erscheint manchem doch fragwürdig. Natürlich kann
es dabei zu einem „Diebstahl“ und zwar von geistigem Eigentum kommen. Aber dieser Begriff
des „geistigen Eigentums“ ist viel abstrakter und daher nicht so leicht zu definieren, wie das
materielle Produkt, das ein Ladendieb geklaut hat.
Ein weiteres Problem stellt das Verletzen von Urheberrechten dar. Dass heutzutage eine
ganze Menge von Produkten „gefälscht“ wird, ist klar. Doch wo beginnt jetzt genau eine
Fälschung? Dies kann nur im Einzelfalle geklärt werden. Ist das „Nachahmen“ eines Produktes
bereits eine Fälschung? Oder muss das Nachahmen damit verbunden sein, dass der
Nachahmer im „Schlepptau des Originals“ Gewinnabsichten hat?
Wir wollen uns bewusst nicht diesen schwierigen rechtlichen Fragen stellen, sondern anhand
von eindeutigen Fälschungen (unrechtmäßigem Kopieren mit Gewinnabsicht) das Problem
angehen.
7
3. Was wird eigentlich gefälscht?
3.1 Eine erste Statistik
Was wird gefälscht
Angaben in %
35
31,4
30
Kleidung
25
Schmuck
20
20,7 20,7
Taschen
Elektr. Geräte
15
10
5
0
Kosmetik
8,3
Zigaretten
3,4
0,2
8
3.2 Beispiele für Fälschungen („Preisträger Plagiarius“)
Anm.: Der Plagiarius wird jedes Jahr für besonders dreiste Fälle von Plagiaten „verliehen“)
Motorsäge MS 380
Original: Andreas STIHL AG & Co.KG in Waiblingen
Plagiat: SWOOL Power Machinery Co. LÖtd.; Quzhou, Zhejing, PR China
Isolierkannen „Juwel“ und „Juwel Tee“
Originale: Alfi GmbH, Wertheim
Plagiate: Hunan Wujo Light Industry,
Hunan, PR China
9
Waschtisch Armatur „Giorno“
Original: Aloys F. Dornbracht GmbH & Co.KG, Iserlohn
Design: Massimo Iosa Ghini, Bologna, Italien
Plagiat: Groemix Sp. Z. o. o., Warschau, Polen
Radiergummi Set
Original: FABER-CASTELL AG Stein;
Fälschung: Zhengjiang Zhengda
Stationary Co. Ltd.
Zhejiang, China
10
4. Das Urheberrecht
4.1 Produkte und Leistungen, die unter das Urheberrecht fallen
Unter dem Urheberrecht fallen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
literarische und wissenschaftliche Texte (Diplomarbeiten, Gedichte)
musikalische Kompositionen (Lied einer Band, Melodien)
Tonaufnahmen (CDs)
Gemälde
Fotografien
Theater-Inszenierung
Filme (DVD)
Rundfunksendungen
Gebäude und Skulpturen
Computerprogramme
4.2 Wie wird der Urheber geschützt?
•
•
Der Urheber kann z. B sein Werk zurückrufen damit es nicht mehr verbreitet wird
Er hat das Recht auf die Erstveröffentlichung
Niemand darf ohne Zustimmung des Urhebers dieses Werk auf den Markt
bringen und dieses zu Geld machen, da der Urheber beim Verkauf einer legalen Kopie eine
Bezahlung erhalten hätte.
Ö Dies wären dann sogenannte Raubkopien, Fälschungen oder Plagiate
Durch neue Technologien wurden die wirtschaftlichen Folgen von illegalen Kopien immer
schwerwiegender, da ohne großen Zeit- und Materialaufwand kopieren Digitalen
Ausgangsmaterials (Filme, Musik und andere Daten) eine 1:1 Kopie ohne großen
Qualitätsverlust möglich ist.
Die Werke werden geschützt durch:
•
•
•
•
•
•
den Vermerk Copyright
Lizenzen
Patente
Geschmacksmuster (Form, Gestaltung, Design)
Wasserzeichen / digitale Wasserzeichen
Kopierschutz
11
4.3 Verletzungen des Urheberrechtes – ein statistischer Überblick
Eingeleitete Verfahren
3000
2500
2000
Film
Kleidung
1500
1000
500
0
1992 1994 1996 1998 2000 2002
12
4.4 Mögliche Gründe für das Verletzen des Urheberrechts
•
Es gibt Menschen, die sich keine Gedanken darüber machen, was sie z.B. der Wirtschaft
antun. Es ist ihnen egal, da sie sich über die Konsequenzen nicht im Klaren sind.
Softwarepiraterie kostet Arbeitsplätze. Lt. der Mice-Studie der Westfälischen-Universität
Münster bedeutet jeder Arbeitsplatz bei einem Softwarehersteller weitere 6,7 Arbeitsplätze
in der verbundenen Industrie. Durch illegales Vervielfältigen sind diese Arbeitsplätze somit
auch gefährdet.
•
Der digitale Diebstahl bleibt mit allen Konsequenzen auch für das Kinojahr 2006 eine
massive Bedrohung für die Filmindustrie. Neben der Fortführung der Anti-PiraterieKampagnen hofft die Branche insbesondere auf eine baldmöglichst klarere und
eindeutigere Formulierung von Straftatbeständen durch den Gesetzgeber.
•
9,68 Mio. Schäden entstanden den Softwareherstellern allein im Jahr 2005. Der Wert der
illegalen Software bezifferte sich lt. IDC-Studie auf 1,5 Milliarden Euro.
•
Lt. einer Brennerstudie von iVD möchten 79,3 % der Bevölkerung ihren Lieblingsfilm
auf DVD besitzen, dabei ist es egal, ob es sich um das Original handelt, oder um eine
selbst gebrannte DVD auf einem Rohling.
•
75,6 % geben an, dass ihnen die DVD’s im Handel zu teuer sind. Eine DVD mit einem
aktuellen Film kostet im Einzelhandel ca. 20,00 €. Selbst bei einem Preis von 2,00 €,
brennen sie sich die DVD, da dies wesentlicher günstiger ist. Nimmt man einen sehr
günstigen Rohling kommt man auf nicht mal ca. 0,30 € für die Raubkopie, das ergibt
eine Ersparnis von 19,70 € gegenüber der Original-DVD.
•
50,4 % interessieren sich nur für den Film, aber nicht für die Zusatzfeatures, dies gilt
auch für Musik CDs, es geht lediglich um die Musik.
•
Selbst in PC-Zeitschriften z. B. „Computerbild“ wird das Thema „ legal Brennen“ immer
wieder aufgegriffen. Es werden kostenlose Brennprogramme angeboten, es gibt immer
nützliche Tipps zum Thema. Aber die Redaktionen der Zeitschriften wissen wie man die
Journale illustrieren muss um die Kunden zum Kauf anzusprechen. Auch der Punkt
„Sicherheitskopie“ wird zu einem wichtigen Faktor beim Verkauf von
Brennprogrammen und Brennern, da man nie vor einem Totalabsturz des PCs
geschützt ist. Da ist die Kopie ein guter Schutz vor einem Datenverlust. Allerdings steht
dieser Punkt nicht im Vordergrund. Selbstverständlich fordern die Unternehmen die
Anwender nicht zu illegalen Kopien auf, die kostenlose Brennsoftware, die angeboten
wird, unterscheidet aber nicht zwischen legal und illegal.
•
Die Gefahr, dass man als Raubkopierer für den Privatgebrauch erwischt wird, ist noch
sehr gering. Der Anteil der überführten bzw. angeklagten Personen steht in keinem
Verhältnis zu der Dunkelziffer der Raubkopierer. Auch die drohende Strafe bei
Überführung schreckt den einzelnen nicht ab. Selbst Personen, die von der Polizei
überführt wurden, hält es nicht vom weiteren Kopieren ab und sie sind auch keine
Warnung für andere.
•
Der legale Erwerb von Datenträgern sowie von diversen Programmen bringt auch
keinen anderen Nutzen, als Raubkopien. Die Programme lassen sich mehrfach kopieren
13
und viele Personen verkaufen die CDs bzw. DVD’s und bessern so ihre Haushaltskasse
auf. Der Vorteil von Originalen besteht darin, dass man für den Besitz sowie die Nutzung
nicht bestraft werden kann.
•
Fakt ist, dass digitale Medien nicht materiell sind und somit leicht und immer wieder zu
vervielfältigen sind. Sie sind nach Belieben reproduzierbar.
•
Das schlechte Gewissen bleibt aus, weil man so gesehen nichts geklaut hat und das
Produkt noch da ist. Nichts ist verschwunden, aus eins mach zwei – eine Meisterleistung
der modernen und legalen Technik.
•
Lt. iVD haben ca. 21 Millionen Menschen über 10 Jahre alt einen Brenner bzw. Zugriff
darauf. Und ca. 32,3 Millionen Deutsche (51 %) sind in der Lage CDs bzw. DVD’s zu
brennen.
•
Es gibt immer mehr Personen die einen Internetzugang haben und somit auch in der
Lage sind, Musik bzw. Filme illegal zu downloaden.
•
Heutzutage ist in jedem neuen Rechner bereits serienmäßig ein DVD-Brenner
eingebaut.
•
Auch die Anzahl der DVD-Player in den einzelnen Haushalten ist sehr groß, da es nicht
viele Haushaltungen geben wird, die noch keinen besitzen.
•
Die Tatsache, dass bei einem Original ein Handbuch oder z.B. ein Cover dabei ist, ist
nebensächlich. Da man sich so gut wie alles im Internet bzw. bei Freunden beschaffen,
herunterladen, ausleihen und kopieren kann und somit das Cover oder das Handbuch
erhält. Dass diese Methoden illegal sind, stört keinen.
•
Die einzigen Kosten die einem hierbei entstehen sind die Rohlinge, Papier,
Tintenpatrone und die Kosten fürs Internet.
•
Viele Raubkopierer denken sich, dass es bestimmt genügend Personen gibt, die das
Original kaufen und somit kein Schaden für die Film- bzw. Musikindustrie sowie der
Programmiersoftware-Industrie entsteht.
•
Die Auswirkungen vom unerlaubten Kopieren sind vielen Leuten bekannt. Aber leider
gibt es auch hier die Ausnahme, dass Personen unwissend sind, da sie es schlichtweg
ebenso wenig interessiert wie auch die Wissenden.
Die Behauptung der Musik- und Filmindustrie auf ihre Verlustzahlen, dass diese nur
durch illegales kopieren, downloaden, etc. entstehen, kann aber so wohl auch keinen
Bestand haben. Manchmal ist die CD bzw. der Film ein Flop und kann somit auch keinen
Gewinn bringen.
•
•
Lt. § 53 Abs. 1 UrhG sind Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch erlaubt. Zulässig ist
die Vervielfältigung für den eigenen sowie den (Mit-) Gebrauch durch Familienangehörige
oder enge Freunde zählt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kopien von einem
Original gefertigt werden müssen und nicht von einer Raubkopie.
14
•
Das Knacken des Kopierschutzes ist auch zum privaten Gebrauch nicht zulässig. Des
weiteren darf keine Kopie zum Zweck des Verkaufs, des Tausches oder zum Verschenken
erstellt werden.
•
Von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen
davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn man die Original-CD nicht immer zwischen
Auto und Wohnung hin und her tragen möchte.
15
5. Analyse anhand einiger Beispiele
Kriterien, anhand derer wir die ausgewählten Beispiele analysiert haben
•
•
•
•
•
•
•
•
wie ist es vernäht?
gibt es Farbunterschiede
ist das Logo an der richtigen Stelle?
gibt es schnell Gebrauchsspuren?
lösen sich nähte schneller?
sind die Produkte strapazierfähig?
sind Unterschiede zum Original mit bloßem Auge erkennbar?
sind Etiketten und Angaben zum reinigen vorhanden?
Hersteller
Preis
Preis
Original Plagiat
ADIDAS
Mängel
Die Nähte sind sehr gut verarbeitet.
Die Merkmale von Adidas sind
eindeutig erkennbar (drei Streifen)
ca.
25,00
Euro
ca.
5,00 –
10,00
Euro
Mängel: die Henkel wie auch der
Reißverschluss lassen darauf
schließen, dass es sich um ein
Plagiat handeln könnte, da der
Originalreißverschluss ein Stempel
mit ADIDAS aufweist und dieses
Plagiat einen herkömmlicher Reißverschluss aufweist!
Fazit: gutes Plagiat, Unterschiede
kaum erkennbar.
PUMA
ca.
25,00
Euro
ca.
5,00 –
10,00
Euro
Die Verarbeitung dieses Produktes
ist kaum zu beanstanden, da sehr
gut verarbeitet. Weist kaum erkennbare Unterschiede auf. Allein das
Schnittmuster dieser Tasche ist wohl
für„PUMA“ einmalig.
Mängel: weist keine erkennbaren
Mängel auf.
Fazit: sehr gute Fälschung Und
selbst beim näheren Hinsehen keine
Unterschiede erkennbar.
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An diesem Beispiel ist ganz eindeutig erkennbar, dass die
Qualität der gefälschten Handtaschen nicht die beste ist.
Man kann genau sehen, dass sich am Henkel die einzelnen
Bänder voneinander lösen.
Leider ist auf diesem Bild nicht sehr gut zu erkennen, dass
am Reißverschluss die einzelnen Nähte aufreißen. Ebenfalls
ein Kriterium für die mangelnde Sorgfalt.
Auf diesem Bild besser zu erkennen. Die Naht reißt
komplett ein und zieht sich nach jedem Gebrauch
ein bisschen weiter aus, bis irgendwann die ganze
Naht aufgerissen ist.
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Das Emblem dieser Handtasche wurde mit
einfachsten Mitteln aus einem Stück
Metall ausgestanzt.
Ein Versuch, die Handtasche so „wahrheitsgetreu“
wie möglich umzusetzen. Anstatt eines normalen
Reißverschlusses wurde hier eine Art
Anhänger mit den Initialen des Designers
Christian Dior gefertigt.
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6. Wir haben nachgefragt!
6.1 Interview mit einem Fachmarkt von Elektroartikeln
Der Name des Unternehmens sowie genaue Zahlen dürfen wir leider nicht nennen, dies waren
die Bedingungen des Händlers, bevor er uns ein Interview gab.
Frage: Was sagt Ihnen das Thema Raubkopien?
Antwort: Als erstes fällt mir das Problem Fernost ein, da dort fast alles kopiert wird, Private
Kopierer stellen nur ein geringes Problem da.
Die Filmpiraterie und die Tauschbörsen im Netz erschweren es zusätzlich und stellen ein
großes Problem da, die die Filme bereits vor Veröffentlichung im Netz sind, genauso wie bei
den Tauschbörsen wo man diese alle erhält.
An zweiter Stelle stehen die Privatenkopien, bei denen hält es sich in Grenzen. Daher ist dies
nicht so ein großes Problem, solang es privat bleibt.
Frage: Haben sie viel mit diesem Thema zu tun?
Antwort: Ja, in den Abteilungen CD und PC haben wir viel mit diesem Thema zu tun
Frage: Wie haben sie damit zu tun?
Antwort: Es werden weniger CDs verkauft, daher aber mehr Rohlinge und Brenner sowie
Zubehör.
Frage: Haben sie Umsatzverluste durch Raubkopierer?
Antwort: Macht sich bemerkbar! Aber bestimmte Zahlen darf ich nicht nennen.
Frage: Was halten sie davon, dass der Verkauf von Brennern erlaubt ist?
Antwort: Wird verkauft, da es legal ist. Umsatzausgleich zu Verlusten bei CDs.
Frage: Was machen sie dagegen?
Antwort: Unser Markt selbst kann nichts dagegen machen. Plattenfirmen leiden darunter, Wir
hingegen nur gering. Plattenfirmen machen Kopierschutz – darunter leidet allerdings die
Qualität (umso mehr Technik, umso schlechter die Qualität)
Frage: Denken sie, das in Deutschland Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, da es zu
großen Umsatzeinbußen bei den Unternehmen kommt?
Antwort: Ja, z. B. früher gab es bei uns zwölf Leute in der CD-Abteilung jetzt sind es lediglich
noch zwei Leute.
Frage: Sehen sie eine Möglichkeit das Problem dauerhaft zu lösen?
Antwort: Nein, kann man nichts machen. Bis zu einem bestimmten Punkt ist Brennen
allerdings ok.
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6.2 Bei der Bevölkerung
1: Frage
7: Frage
Geschlecht:
Was halten Sie von solchen „Fälschungen“?
o Männlich
o Weiblich
o Find ich OK
o Find ich problematisch
o Ist mir egal
2: Frage
Alter:
8: Frage
o Unter 18
o 25-40 Jahre
o 18-25 Jahre
Kennen Sie die Rechtlichen Regelungen
zu diesem Problemkreis?
3: Frage
o Ja
Sagt Ihnen das Thema
Produktfälschung/Produktpiraterie was?
9: Frage
o Ja
o Nein
o Nein
Was für Gründe haben Sie Fälschungen
kaufen oder zu erstellen?
4: Frage
Was kennen Sie für Fälschungen?
o CDs/DVD’s
o Software
o Kleidung
o HiFi Artikel/Uhren
o Sonstige
5: Frage
Besitzen Sie selbst Fälschungen?
o Ja
o Nein
6: Frage
Woher haben Sie diese Fälschungen?
o von Freunden
o selbst gekauft
o aus dem Internet
o aus dem Urlaub
o Preisgünstiger
o Faulheit
o Geld lieber woanders verwenden
o Sonstige
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Vergleich Original - Fake
Als Vergleich den Mont Blank Starwalker (Kugelschreiber) der auch bei der Umfrage
benutzt wurde.
Wir haben die Frage gestellt, welcher Stift der Echte ist. Die Antwort: der Rechte ist das
Original, da beim Original die Lücke immer auf den Holmen zeigt wie das nächste Bild
beweist.
Original
Fake
Es gibt noch weitere Merkmale für Fälschungen dieses Stiftes. Eines davon ist z.B. das man
im Gegenteil zum Original das Logo direkt fokussieren kann.
21
6.3 Auswertung des Fragebogens
Schaut man die Diagramme an und vergleicht diese, so stellt man fest, dass sowohl Frauen
und Männer gleichermaßen viel fälschen, sowie Fälschungen besitzen und kaufen.
Deutlich wird auch, dass bei den weiblich Befragten die Altersgruppe der 18-25 jährigen mehr
Fälschungen besitzt als andere. Bei den männlich Befragten dagegen ist es die Altersgruppe
der 25-40 jährigen. Auch bei den Meinungen zum Thema Produktpiraterie sind die Aussagen
der Befragten ziemlich ausgeglichen, denn das Fälschen ist in gewisser Weise problematisch
aber auch „OK“. Aber einem gewissen Teil der Befragten ist es auch egal. Ein großer Teil der
Befragten weiß, dass Produktpiraterie illegal ist, jedoch sind die genauen Rechtlichen
Regelungen weitgehend unbekannt. Deutlich werden bei jedem Fragebogen die Gründe für
das illegale Fälschen, denn bei der letzten Frage haben alle „preisgünstiger“ angekreuzt.
Hiermit bedanken wir uns für die gute Mitarbeit der Befragten, uns hat es sehr viel Freude
bereitet.
Tabellarische Auswertung des Fragebogens (männlich):
Alter:
Anzahl der Befragten
Unter 18
18-25
25-40
über 40
gesamt: 22
6
3
10
3
Ja
Nein
6
4
10
3
Ja
Nein
5
1
2
2
7
4
1
2
Freunden
gekauft
Internet
Urlaub
5
3
1
1
1
1
1
2
2
1
1
2
OK
problematisch
egal
1
1
4
1
1
2
2
6
2
Ja
Nein
5
1
1
3
4
6
3
Preisgünstiger
Faulheit
Sonstiges
5
3
4
3
1
1
5
1
Ist Raubkopien bekannt:
Besitz von Fälschungen:
Woher kommen die Kopien:
1
Meinung zur Fälschung:
2
1
Rechtliche Regelungen:
Gründe zum Fälschen:
2
22
Tabellarische Auswertung des Fragebogens (weiblich):
Altersgruppe:
Unter 18
18-25
25-40
Über 40
Anzahl der Befragten
gesamt: 57
9
25
14
9
Ist Raubkopie bekannt:
Ja
Nein
9
23
2
12
1
7
2
Besitzt Fälschungen:
Ja
Nein
9
22
2
6
6
1
6
Woher kommen die Kopien:
Freunde
Internet
Gekauft
Urlaub
7
3
3
6
14
11
12
12
4
4
1
OK
Problematisch
Egal
2
1
6
12
7
9
2
6
4
5
2
Ja
Nein
6
3
15
8
6
6
5
1
Preisgünstiger
Faulheit
Geld woanders
ver.
Sonstige
8
3
21
2
6
1
1
6
5
5
2
1
Meinung zur Fälschung:
Rechtliche Regelungen
kennen:
Gründe zum Fälschen:
23
Auswertung der weiblich Befragten
30
25
20
Unter 18
18-25
25-40
Über 40
15
10
5
Anzahl der Ist Raupkopie
Befragten
bekannt:
Besitzt
Fälschungen:
Woher kommen die
Kopien:
Meinung zur
Fälschung:
Rechtliche
Regelungen
kennen:
Gründe zum
Fälschen:
Sonstige
Geld
woanders ver.
Faulheit
Preisgünstiger
Nein
Ja
Egal
Problematisch
OK
Urlaub
Gekauft
Internet
Freunde
Nein
Ja
Nein
Ja
0
24
Auswertung der männlich Befragten
12
10
8
Unter 18
18-25
25-40
über 40
6
4
2
Anzahl
der
Befragten
Ist Raupkopien
bekannt:
Besitz von
Fälschungen:
Woher kommen die Kopien:
Meinung zur
Fälschung:
Rechtliche
Regelungen:
Gründe zum
Fälschen:
Sonstiges
Faulheit
Preisgünstiger
Nein
Ja
egal
problematisch
OK
Urlaub
Internet
gekauft
Freunden
Nein
Ja
Nein
Ja
0
25
6.4 Die meist genannten Fälschungsartikel
Zum Thema Produktfälschung/Produktpiraterie haben wir eine Umfrage in Achern,
Offenburg und Umgebung durchgeführt. Dieses Diagramm zeigt das Ergebnis der
Umfrage, wobei es sich um die meist genannten Fälschungsartikel handelt.
Meist genannte Fälschungsartikel
Sonstige
12%
HiFi
Artikel/Uhren
22%
Kleidung
27%
CD's
26%
Software
13%
26
7. Ein Kuriosum - das Französisches Fälschungsmuseum
In Frankreich gibt es seit dem Jahre 1951 das sogenannte Fälschungsmuseum oder
wer es ganz genau wissen will, das Pariser Musée de la Contrefacon.
Es ist ein ganz besonderes Museum. Eigentlich war es als Kuriositätensammlung
gedacht, denn in ihm stehen die ersten Fälschungen denen man ansieht, dass es keine
Originale sind. Handarbeit ist hier noch deutlich erkennbar.
Doch seit ca. 25 Jahren wird das Museum geradezu überflutet von Fälschungen, die
man als Laie kaum von den Originalen zu unterscheiden vermag. Die Plagiate werden
heutzutage in großem Stil gefertigt, in Fabriken die meist in China oder Thailand stehen.
Das Museum will auch aufklären, wie gefährlich Fälschungen sein können.
Unter anderem können Fälschungen gesundheitliche Schäden anrichten. Dies vor allem
dann, wenn Kleidung gekauft wird, die in der dritten Welt produziert wird. Oft besteht
diese Kleidung aus Baumwolle, die mit gesundheitsschädlichen Pestiziden behandelt
wurde. Vorsicht ist auch bei gefälschtem Parfum geboten. Eventuell ist die
Grundsubstanz Urin. Manchmal kann dieses gefälschte Parfum auch ätzende
Substanzen enthalten.
27
8. Unsere eigenen Erfahrungen
8.1 Erfahrungen in der Türkei
Klar, der Türkei Urlaub wurde schon mit einem gewissen Hintergedanken gebucht. Für
wenig Geld viele Produkte, die bei uns sehr teuer sind, kaufen und sich dadurch einen
Haufen Geld sparen. Dieser Gedanke war mit Sicherheit vorhanden und die Vorfreude
darauf sehr groß.
Es fing schon am Flughafen an. Da verlangten sie tatsächlich 4 € für einen Cappuccino.
Hallo? Wer zahlt schon 8 DM für 0,25 ml? Natürlich fast jeder, denn irgendwie muss
man ja die drei Stunden Wartezeit bis zum einchecken überbrücken. Da stellt sich doch
schon die gewisse Frage, ob heutzutage das Preisleistungsverhältnis noch stimmig ist..
Kein Wunder das Sparen Trend ist und der Einzelhandel sich darüber beschwert, dass
keiner mehr einkauft, bei diesen Preisen. Nun gut, die Stimmung wollte man sich
deswegen nicht vermiesen lassen. Man ist ja schließlich schon mit einem Bein im
Urlaub. Schon kurz nach dem Start wurden uns Infos über die Vorzüge der Türkei
erläutert mit dem Hinweis, dass man keinen der vielen Basare verpassen dürfte.
Am gleichen Tag fuhren wir noch in die nächste Stadt um uns ein Bild von der
Umgebung zu machen. Die Verkäufer erkennen Touristen sofort und es dauerte nicht
lange, da fingen die Händler schon an dich anzusprechen und in den Laden zu lotsen.
Da hat man fast keine Möglichkeit nein zu sagen. Die Verkaufsläden in der Türkei sehen
aus wie Garagen mit überfüllten Regalen. Da stehen die diversen Designertaschen und
Gürtel in Reih und Glied, so dass man nicht mal weiß, wo man zuerst hinschauen soll.
Ich fand zwei Handtaschen ganz schön; eine von „ADIDAS“ und eine von „Puma“. Ich
fragte den Händler ob die Taschen echt wären? Mit einem Lächeln sagte er: „Nein, eine
gute Kopie!“ Mit bloßem Auge sind die Unterschiede kaum zu erkennen höchstens,
wenn man näher hinschaut und auf den Reißverschluss achtet könnte man es sich
denken. Aber ehrlich, wer schaut schon auf den Reißverschluss? Ich jedenfalls nicht.
Ich bekam die beiden Handtaschen für 15 €. Im Handel würde eines der Originale
vermutlich um die 25 € kosten.
Keine Frage, Qualität spielt hier keine große Rolle; man verspricht sich daraus von
Anfang an nicht viel. Ich zumindest nicht aber es bedeutet einfach ein bisschen Prestige
mit einer Handtasche herumzulaufen.
28
8.2 Erfahrungen in Polen:
Mein Freund war oft mit seiner Familie in Polen und hat folgendes zu berichten.
Etwa zehn Kilometer nach der deutsch-polnischen Grenze findet man sie überall.
massenhaft Märkte, alle verkaufen sie dasselbe, nämlich Fälschungen. Die Palette der
angebotenen Produkte reicht von Armbanduhren bis hin zu Zippos
(Sturmfeuerzeuge).Dort gibt es so ziemlich alles, was das Herz begehrt. Und dies zu
Preisen von denen man in Deutschland nur träumen kann. Nur ein paar ausgewählte
Beispiele:
1. Kleidung:
Die Klamotten dort sind echt günstig Jeans gibt es schon ab fünf Euro und
selbstverständlich lassen die polnischen Händler auch noch mit sich handeln.
Unter den verschiedenen Marken finden sich auch Diesel Jeans, für die man etwas
mehr Geld berappen muss. Allerdings bekommt man diese auch heruntergehandelt.
Alles ist nämlich gefälscht.
Der Nachteil an dieser Geschichte ist, dass die Qualität der Produkte die dort angeboten
werden, zu wünschen übrig lässt. Das gilt nicht nur für No-Name Produkte, sondern
auch für die gefälschten Markenartikel. Ein Nachteil ist, dass die Stoffe schnell
ausbleichen. Ebenso platzen die Nähte auf und die Gesäßtaschen sind schnell
durchgescheuert, wenn man den Geldbeutel immer darin trägt.
2. CDs und DVDs:
CDs und DVDs werden oft an den Ständen angeboten. Sie sehen von außen aus wie
Originale, da die Covers nachgemacht sind die eigentlichen CDs sehen allerdings gar
nicht aus wie die Originale da nur Rohlinge ohne Aufdruck oder Schrift in den Hüllen
sind.
Hier gilt die Devise: „außen Hui innen Pfui!“ Dies bedeutet, dass man darauf achten
muss, dass die CDs keine Kratzer haben.
In die CDs reinhören ist ein Muss. Es kommt oft vor, dass das erste Lied von der Band
ist, die das Cover verspricht. Allerdings kann schon das nächste Lied dann auf einmal
von einer polnischen Countryband stammen.
Bei DVDs genau das gleiche. Die ersten Minuten eines Filmes können so sein wie beim
Original. Aber dann kann es passieren, dass auf einmal die Tonspur verrutscht oder
man einen Grün-, Rot-, Blau- oder Gelbstich im Bild hat. Es kann auch sein, dass nach
ein paar Minuten der Film zu Ende ist oder ähnliches.
Jedenfalls zeigt auch dieses Beispiel, dass Vertrauen gut aber Kontrolle besser ist.
Einige stände bieten auch die Möglichkeit; in die CDs reinzuhören oder sich die DVDs
vor Ort anzusehen.
29
9. Organisationen zum Schutz des Urheberrechts
Heutzutage wird alles in unserer Gesellschaft irgendwie gegen Fälschungen geschützt.
Es gibt die GVU für die Filmindustrie, die GEMA für die Musikindustrie, das deutsche
Patent- und Markenamt, den Geschmacksmusterschutz und vieles mehr.
CDs und DVD´s werden verschlüsselt und mit einem Kopierschutz versehen.
In Markenartikel werden ungesehen Merkmale eingearbeitet, die das Original von der
Fälschung unterscheiden sollen.
Doch alles scheint vergeblich, denn der Fälschungsmarkt boomt. 10% aller gekauften
Artikel sind Fälschungen. Die Gesetze sind lasch und undurchsichtig und es gibt zu
wenig Erfolge um die Allgemeinheit wirklich abzuschrecken.
Im Folgenden wollen wir uns die Arbeit zum Schutz vor Fälschungen genauer ansehen
und offene Fragen klären. So haben wir uns mit der Musikindustrie, der GEMA, der
GVU, dem Patentamt aber auch mit dem Zoll, und den Strafverfolgungsbehörden
befasst.
9.1 Was tut die Musikindustrie? (Beispiel Bon Jovi)
Von der Problematik besonders betroffen ist natürlich die Musikindustrie. Deshalb
möchten wir zunächst das Beispiel von Bon Jovi aufzeigen, bevor wir uns mit den
Besonderheiten dieser Sparte auseinandersetzen.
Die Band Bon Jovi will auf dem neuen Album „Bounce“ ein besonderes Feature
anbieten. Auf die CD soll ein PIN-Code aufgepresst werden, mit dem man sich auf der
Bandwebsite registrieren lassen kann und damit viele Vorzüge genießt. So kommt man
z.B. in eine Song Area wo man sich Musiktitel runterladen kann. Auch bevorzugter
Ticketverkauf gehört zu dem Angeboten. Bon Jovi will so gegen Raubkopieren
vorgehen.
Die Idee ist es, dem Konsumenten durch diesen PIN-Code mit seinen Möglichkeiten
mehr zu bieten als nur die pure CD mit den Liedern. Damit soll der Schritt, eine CD legal
zu erwerben, attraktiver gemacht werden.
30
9.1.1 Der Untergang der Musikindustrie?
Seit einiger Zeit sind die „Peer – to – Peer“ Tauschbörsen, wie Kazaa, E-Donkey,
Morpheus und andere die erklärten Feinde der Musikindustrie. Denn dort kann man fast
jeden aktuellen Song im MP3 Format ohne großen Aufwand und vor allem kostenlos
downloaden. Das Prinzip ist einfach: jeder Nutzer der P2P- Netzwerke ist angehalten,
eigene MP3s für die Allgemeinheit freizugeben. So dienen eigene Downloads wieder als
Quelle für die Downloads anderer Nutzer. Ein Musiktitel, der einmal eingespeist wurde,
verbreitet sich auf diese Weise lawinenartig über das gesamte Netz und ist schnell für
alle Mitglieder zugänglich.
Klar dass so etwas den Zorn der Musikindustrie erregt, die an dem ganzen
Tauschgeschäft keinen Cent verdienen. Deshalb steht sie auch im dringenden
Verdacht, virtuelle Sabotage Akte auf die P2P- Netze zu verüben, um den
Schwarzhandel mit Musik einzudämmen. Es ging sogar so weit, dass t- online
Abmahnungen an User verschicken musste, weil diese urheberrechtlich geschütztes
Material zum Tausch anboten.
Ein kleiner Rückblick:
Als in den 20er Jahren Grammophone in den Gastwirtschaften aufgestellt wurden,
klagten die Künstler.
Als in den 70er die ersten Kassetten-Recorder auf den Markt kamen, klagte die
Musikindustrie.
Als sich Anfang der 90er Jahre in fast jedem Haushalt Videorecorder etabliert hatten,
klagte die Filmindustrie.
Was ist dann passiert? Es wurde noch kein Popstar gesehen, der betteln musste, weil
einige seiner CDs kopiert wurden. Im Gegenteil! In der Musikbranche werden nach wie
vor Beträge gezahlt, von denen ein normaler Bürger nur träumen kann. Das ist bei 15
bis 20 Euro für eine CD auch kein Wunder.
Ohne Raubkopien von Songs würde es der Musikindustrie viel schlechter gehen! Der
freie Austausch von Musiktiteln im Internet steigert deren Popularität ungemein. Und
wer sich ein paar MP3s von einer Musikgruppe gezogen hat, der wird sich vielleicht
auch deren ganze CD kaufen, ein Konzert besuchen oder Fan Artikel kaufen. Die
Musikindustrie hat das bereits erkannt und ist selbst auf den fahrenden Zug
aufgesprungen. Auch viele Musiker sehen die Sache mittlerweile ähnlich, da ihre
Gewinne nach der Freigabe ihrer Songs für das Internet gestiegen sind. Die durch freie
Downloads verschenkten Einnahmen werden dabei durch die fehlende Beteiligung der
Musikkonzerne mehr als ausgeglichen.
31
9.1.2 Das Urheberrecht – seine Bedeutung für Private Personen
CDs:
Kauft jemand eine CD, so erwirbt er mit dem Kauf nur das Sacheigentum an dem Stück
Plastik. Die Musik auf der CD wird durch die GEMA geschützt. Möchte der Käufer die
CD verbreiten, verkaufen oder in der Öffentlichkeit spielen, so muss er sich das Recht
bei der GEMA erwerben, die den Komponisten und Textdichter und auch den Künstler
in finanzieller Hinsicht durch Vervielfältigkeitslizenzen profitieren lässt.
Wer gegen das Gesetz verstößt wird strafrechtlich verfolgt.
Eine Ausnahme im Urheberrechtsgesetz erlaubt jedoch im privaten Rahmen zu
kopieren.
Nach § 53 Abs. 1 UrhG ist es erlaubt:
• einige wenige Kopien anzufertigen, die für den privaten Gebrauch auch in der
Familie gedacht sind,
• für andere zu kopieren, wenn die Kopie unentgeltlich ist und auf Bestellung
geschieht,
• die Kopiervorlage rechtmäßig erworben wurde,
• der Kopierschutz nicht verletzt wird und
• die Kopie später nicht öffentlich gespielt wird
DVD´s:
Auch bei Filmmaterial ist grundsätzlich nicht alles verboten.
Erlaubt ist:
•
•
•
das Kopieren von im Free-TV ausgestrahlten Filmen für private Nutzung,
das Kopieren von Videos/DVD´s ohne Kopierschutz, wenn diese nicht illegal
erworben wurden, für private Zwecke,
das Kopieren von legalen Angeboten aus dem Internet, z.B.: T-Online Vision.
Wie bei CDs erwirbt man auch beim Kauf einer Original DVD nicht das Recht den Film
Dritten zugänglich zu machen.
Aber anders als bei CDs ist bei DVD´s alles nur erlaubt, wenn kein Kopierschutz
umgangen wird.
32
9.2 Die GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte
Wer ist die GEMA?
Die Gema ist eine staatlich anerkannte Treuhänderin, die die Nutzungsrechte der
Musikschaffenden verwaltet. Es gibt sie schon seit 1903.
Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und unterliegt in ihrer Arbeit dem
Deutschen Patentamt, dem Bundeskartellamt und dem Berliner Justizsenator.
Ihre Arbeit gründet sich auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September
1965.
Ihre Aufgaben sind die Vergabe der Rechte zur Musiknutzung und die Verteilung der
Lizenzbeiträge an die Besitzer der jeweiligen Rechte. Außerdem kümmert Sie sich auch
um die Verbesserung des Urheberrechts auf nationaler, europäischer und
internationaler Ebene.
Die meisten Einnahmen macht die GEMA mit dem Verkauf von Aufführungs,Vorführungs,- Sende,- und Wiedergaberechten, im Jahr 2005 385,048 Mio. €. Die
Gesamterträge beliefen sich auf 852,224 Mio. €, was im Gegensatz zum Jahr 2004 eine
Steigerung von fast 50 Mio. € ist.
Sie macht dabei keinen Gewinn, sondern deckt nur Ihre Verwaltungskosten.
Was kann bei der GEMA angemeldet werden?
Die Gema kümmert sich um alles was unter das Urheberrecht fällt, also nach §2UrhG:
• Reden, Computerprogramme, Sprachwerke,
• Musikwerke,
• pantomimische Werke, Tanzkunst,
• Werke der bildenden Künste, der Baukunst, der angewandten Kunst und deren
Entwürfe,
• Lichtbildwerke u. Ä.,
• Filmwerke u. Ä.,
• Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, Zeichnungen, Pläne,
Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Wer kann sich bei der Gema anmelden?
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst und alle die mit deren
Werken in irgendeinem Sinn zu tun haben, also GEMA bezahlen müssen.
33
Was ist mit den gesendeten Titeln im Radio?
Prinzipiell darf die Radiostation jeden Song im Radio spielen. Dafür gibt es einen sogenannten Bemusterungsvertrag der mit den Plattenfirmen abgeschlossen wird.
D.h. jeder Song der von der Plattenfirma als Single veröffentlicht wird, bekommt die
Radiostation immer automatisch zu geschickt.
Wenn die Radiostation sich dann entscheidet einen Song im Radio zu spielen (öffentlich
aufzuführen), müssen sie für jeden Einsatz des Titels eine GEMA bzw. GVL- Gebühren
zahlen. Wird ein Song z.B. 10mal gespielt, müsse sie auch 10mal für diesen Song
bezahlen. Deshalb kann die Radiostation auch nur diese Songs spielen, die auch bei
der GEMA/ GVL registriert sind. Da die Plattenfirmen die Songs zur Verfügung stellen,
kümmern diese sich bereits um die Registrierung. Die Radiostation meldet dann nur
noch, welcher Titel wie oft gespielt wurde, wer der Urheber ist und bei welchem Label
der Song erschienen ist.
Es gibt auch Radiostationen die anderen Verträge mit der GEMA bzw. GVL haben –
diese zahlen dann nur Pauschalbeträge und machen keine Einzeltitelabrechnung.
In Zusammenarbeit mit
Dirk Weinmann, Musikredaktion von Radio Regenbogen.
34
9.3 Die GVU
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.
Die
GVU
ermittelt
Urheberrechtsverletzungen
im
Bereich
Entertainmentsoftware und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden
Film-
und
Wer ist die GVU?
Die GVU arbeitet im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie.
Sie trägt dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien
einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
Piraterie fügt den Branchen jährlich Verluste in Höhe von mehreren hundert Millionen
Euro zu. Daher gehören bereits heute über 80 Unternehmen und Verbände der GVU
an. Seit 1984 unterstützt das Team von juristischen, kriminalistischen und technischen
Experten die Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll) und
stellt seine Erkenntnisse den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft zur
Verfügung. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit dient der Aufklärung, Information und
Prävention.
Aufgaben der GVU:
Die GVU ist die Schnittstelle zwischen den von Piraterie Betroffenen und den
Strafverfolgungsbehörden. Dabei hat die GVU einerseits den Anspruch, durch die
Bekämpfung dieser Form von Wirtschaftskriminalität den Schaden ihrer Mitglieder zu
begrenzen. Andererseits verfolgt die GVU das Ziel mit den staatlichen Behörden
Straftaten aufzuklären.
Tätigkeitsbereich:
Neben der Zusammenarbeit mit den Behörden kann die GVU eigene Ermittlungen im
gesetzlich zulässigen Rahmen durchführen. Dies geschieht im Vorfeld staatlicher
Ermittlungen zur Begründung eines Anfangsverdachtes.
Im Bereich der Ermittlungen ist die GVU vor allem den Hauptschadensverursachern auf
der Spur. Andererseits bearbeitet sie aber auch eine Vielzahl kleiner Fälle, die zum
Beispiel durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Testkäufen bekannt werden. Ist die
Beweislage ausreichend, stellen sie auch einen Strafantrag, egal wie groß der Fall ist
oder welche Personen betroffen sind.
35
Beispiele:
Im Jahr 2004 konnte durch die GVU einen großen Erfolg im Kampf gegen Raubkopien
errungen werden. So konnte die GVU mit FTP-Welt den weltweit größten Fall illegaler
Downloads aufdecken. Die Website www.ftp-welt.com war der mit Abstand wichtigste
und bekannteste Download-Service im Deutschsprachigen Raum. In diesem Fall sollten
nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die
Abonnenten.
Für 2005 bereitete die GVU konzentrierte Aktionen im Bereich der Massenmärkte für
Raubkopien vor. Vor allem Auktionshäuser wie Ebay, Peer-to-Peer Netzwerke und
Websites, die illegale Produkte zum Download anbieten, standen unter genauer
Beobachtung. Über 50 Internet-Auktionshäuser wurden durch das Projekt
„Massendelikte“ ausgewertet. Bei geringfügigen Verstößen wurde nach
Aufforderung der GVU das Angebot gelöscht. Bei qualifizierten Verstößen
wurde strafrechtlich vorgegangen. Im Jahr 2005 wurden insgesamt bei
Ebay 1641 Löschungen und 463 Strafanträge gestellt
Weitere Statistiken ab dem Jahr 1997 bis 2004
36
37
9.4 Das Deutsche Patent- und Markenamt
Der Schutz von neuen Erfindungen wird vom Patent- und Markenamt übernommen.
Er teilt sich in:
1. Markenschutz
2. Patentschutz
3. Gebrauchsmusterschutz
4. Geschmacksmusterschutz
1. Markenschutz:
= Der Schutz eines Namens oder Logos für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen.
Eine deutsche Markenanmeldung kostet derzeit ab 300€. Weitere Gebühren können
entstehen, wenn man mehrere Marken oder Dienstleistungen schützen will. Der Schutz
besteht 10 Jahre und kann dann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Das Patent- und Markenamt prüft nicht ob es die Marke schon gibt, dass merkt man erst
wenn derjenige der die Marke angemeldet hat einen Widerspruch anmeldet. Man kann
aber bevor man die Marke anmelden lässt, was im Durchschnitt 10 bis 12 Monate
dauert, recherchieren ob es sie schon gibt. Dies bietet das Patentamt in seinen
Niederlassungen in München und Berlin und über das Internet an.
Wie bei allen Anmeldungen des Patentamts ist es auch hier nicht schlecht einen
Patentanwalt zu Hilfe zu nehmen, da der Vorgang für einen Laien sehr kompliziert ist.
2. Patentschutz/Gebrauchsmusterschutz:
Erfindungen, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Sie können
beide gewerblich angewendet werden. Technische und chemische Verfahren können
nur patentiert werden.
Patent:
Eine Patentanmeldung kostet derzeit 60€ Anmeldegebühr, 350€ Prüfungsgebühr und
zwischen 70€ und 1.940€ je nachdem wie lange das Patent angemeldet wird. Ein
Patent kann max. 20 Jahre geschützt werden.
Die Prüfung des Patents kann zwischen 2 und 2,5 Jahren aber auch wesentlich länger
dauern.
Ein Patentanwalt ist hilfreich.
Gebrauchsmuster:
Eine Gebrauchsmusteranmeldung kostet derzeit 40€. Wie beim Patent entstehen
daneben auch Jahresgebühren.
Der Schutz dauert nur 3 Jahre und kann höchstens auf 10 Jahre verlängert werden.
38
3. Geschmacksmusterschutz:
= Der Schutz des Designs eines Produktes.
Der Erfolg einer Marke hängt stark von der Gestaltung der Verpackung ab. Die
Verpackungen werden neben den Produkten am stärksten kopiert. Der Schutz erweist
sich als grundlegende Hilfe gegen Produktpiraterie.
Um ein Design zu schützen macht man Bilder des Designs welches geschützt werden
soll. Diese werden daraufhin geprüft, ob nicht ein Verstoß gegen die „guten Sitten“ und
die „öffentliche Ordnung“ vorliegt.
Die Anmeldung dauert ca. 3-4 Monate und die fertige Eintragung mit den Bildern des
Designs erscheint dann im Geschmacksmusterblatt.
Der Schutz dauert 25 Jahre muss aber immer alle 5 Jahre erneuert werden. Die
Anmeldung kostet 70,00€
39
9.5 Besuch bei der Zollverwaltung Appenweier
Die Arbeit des Zolls ist wohl die wichtigste Gegenmaßnahme gegen die
Produktpiraterie.
Besonders die Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz, die bundesweit gegen die
Fälscher vorgeht ist ein zentraler Ansprechpartner für Firmen. Dort können sie das
Grenzbeschlagnahmeverfahren beantragen, welches den Zoll in Verdachtsmomenten
dazu berechtigt Waren zu beschlagnahmen. Die Anzahl der Unternehmen, die mit dem
Zoll zusammenarbeiten ist seit 1995 von 52 auf 650 Unternehmen angewachsen.
Besonders das interne Informationssystem des Zolls ist ein sehr wichtiger Bestandteil
bei dessen Arbeit.
Das Grenzbeschlagnahmeverfahren:
Beim Grenzbeschlagnahmeverfahren müssen sich die Firmen welche Ihre Rechte
schützen lassen wollen beim Zoll anmelden. Sie müssen darlegen was die Kennzeichen
ihrer Produkte sind und jemanden melden der die beschlagnahmte Ware prüft.
Das Verfahren ermöglicht dem Zoll nicht nur an einer Grenze aktiv zu werden, sondern
auch bei Kontrollen innerhalb der Länder (durch Binnenzollämter) die verdächtigen
Waren sofort zu beschlagnahmen. Diese werden dann dem entsprechenden
Unternehmen oder dessen Anwalt zugesendet und dort geprüft. Ab diesem Moment ist
die Arbeit des Zolls schon erledigt. Liegt eine Fälschung vor so ist es allein die
Entscheidung des Unternehmens was weiterhin passiert. Es kann die Ware vernichten
lassen, behalten oder dem Zoll zu Demonstrationszwecken überlassen.
Oft wird Anzeige vom Unternehmen erstattet. Diese ist oft vielfältig, da nicht nur eine
Straftat begangen wurde. Zum Beispiel: die Produktfälschung geht einher mit einer
Steuerhinterziehung, da die Waren nicht verzollt wurden.
Im Jahr 1994 wurden 269 Waren beschlagnahmt, während die Zahl im Jahr 2004 schon
auf 8.564 Fälle stieg.
Das Recht des Zolls ist in ganz Europa angeglichen, da sonst die Zusammenarbeit nicht
möglich wäre.
40
9.6 Unser Interview mit der Polizei
Fragen an den Jugendsachbearbeiter und Präventionsbeamten im Ermittlungsdienst,
Martin Schulz, beim Polizeirevier Achern/Oberkirch
1. Frage:
Antwort:
2. Frage:
Antwort:
3. Frage:
Antwort:
4. Frage:
Antwort:
5. Frage:
Antwort:
6. Frage:
Antwort:
7. Frage:
Antwort:
Haben Sie häufig mit dem Bereich Raubkopien/Produktfälschung zu
tun?
Nein. Fälle, denen Verstöße nach dem Urheberrechtsgesetzt zugrunde
liegen, sind Ausnahmen.
Wie lange sind Sie schon in dem Bereich tätig?
Seit 1993 bin ich innerhalb des Polizeireviers Achern im Ermittlungsdienst
mit dem Schwerpunkt Jugenddelinquenz tätig und seitdem auch immer
wieder mit Fällen von Raubkopien beschäftigt.
Was wird am meisten gefälscht? Gibt es mehr Fälschungen oder eher mehr
Raubkopien?
Bisher waren überwiegend Raubkopien von Audio-CDs und ComputerSpiele, gefolgt von Video-DVDs Gegenstand der Ermittlungen.
Welche Gesetze gibt es gegen Produktfälschungen/Markenpiraterie?
Das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, befasst sich ausführlich mit über
einhundert Paragraphen mit den einzelnen Normen, Rechten, Pflichten
und Grenzen des Urheberrechts und den bei Zuwiderhandlung zu
erwartenden Strafen.
Was ist ausschlaggebend für die Ermittlungen?
Die Art und der Umfang der illegal hergestellten oder vertriebenen, das
heißt verkauften oder gegen sonstige geldwerte Leistung oder kostenlos
abgegebenen Kopien sind Gegenstand der Ermittlung. Ebenso die
Herstellung der Kopien und die hierfür eingesetzten Maschinen, sprich:
Computer, Lese- und Schreibgeräte, Drucker etc.. Von Bedeutung ist
weiterhin die kriminelle Energie des Tatverdächtigen und das mit seiner
Handlung angestrebte Ziel.
Wer gibt die Hinweise / Tipps?
Hinweise auf Produktpiraterie, insbesondere auf unerlaubte
Vervielfältigungen ergeben meist im Zuge anderer Ermittlungen, vielfach
bei richterlich angeordneten Durchsuchungen oder im Verlauf der
Nachschau nach Straftaten, wie Diebstählen, wenn dabei Datenträger
aufgefunden werden, ohne dass Originale vorgefunden werden.
Eher Ausnahmen sind Hinweise, die direkt einen Raubkopierer
bezichtigen.
Wie wird bestraft? Nach Schwere bzw. Menge?
Das Strafmaß richtet sich, wie im gesamten Strafrecht, nach der Schwere
der Tat. Diese ergibt sich aus dem Tatmotiv des Täters, aus dem Umfang
der Tat und nicht zu letzt aus dem Erfolg der Tat, der sich sicherlich aus
41
dem Umfang der illegal erstellten Kopien ablesen lässt. Von Bedeutung
ist zu Beginn der Ermittlungen, ob der Inhaber der Urheberrechte gegen
den Kopierer Anzeige erstattet und somit sein Recht auf Schutz seines
geistigen Eigentums ausübt. In Deutschland haben sich für die
Durchsetzung der Urheberrechte verschiedene Vereine niedergelassen,
darunter die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen auf
dem Gebiet der Software-Piraterie in Hamburg (GVU) und ein weiterer
Verein in Hamburg, der sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten
auf dem Gebiet der Audio- und Videopirateriespezialisiert hat. Die
Gesellschaften vertreten jeweils alle namhaften Produktionsbetriebe
weltweit, darunter Warner, Bertelsmann, Sony, Microsoft und viele mehr.
8. Frage:
Antwort:
9. Frage:
Antwort:
10. Frage:
Antwort:
11. Frage:
Wie geht die Polizei gegen Raubkopieren/Produktfälscherei vor?
Bei Hinweisen auf gewerbliche Produkt- oder Warenpiraterie wird ohne
vorherige Anhörung des Tatverdächtigen ein richterlicher Beschluss zur
Durchsuchung von Person, Wohnung, Nebenräumen und Fahrzeugen
erwirkt. Es erfolgt die Durchsuchung im Rahmen der geltenden
Vorschriften durch die Polizei, teilweise unter Einschaltung von
Fachleuten, darunter ggf. auch Vertretern der Rechteinhaber (siehe Frage
7). Alle gefundenen Kopien oder Plagiate werden sichergestellt bzw. zur
Vorbereitung einer Einziehung oder des Verfalls beschlagnahmt. Ebenso
werden mögliche Gewinne, also Bargeld oder Konten, die Erlöse aus
Verkäufen darstellen, beschlagnahmt. Herstellungsgeräte oder
Gegenstände, die zur Produktion der illegalen Kopien benötigt werden,
werden ebenso beschlagnahmt.
Wie oft erfolgreich?
Wenn der Erfolg an einer rechtskräftigen Verurteilung des Raubkopierers
abgelesen wird, ist jeder Fall, den ich bislang gegen jugendliche oder
erwachsene Tatverdächtige geführt habe, erfolgreich gewesen. Besteht der
Erfolg in der zahlenmäßigen Eindämmung der Raubkopiererei oder gar in
der Verhinderung derselben, dann ist jeder abgeschlossene Ermittlungsfall
sicherlich nur als ein winzig kleiner Erfolg anzusehen, da die Vielzahl der
tatsächlich illegal hergestellten Kopien oder Plagiate nicht annähernd
polizeilich bekannt wird.
Was passiert, wenn man erwischt wird?
Alle illegalen Kopien und die zu deren Herstellung benutzten Geräte
werden ohne Ersatz dem tatverdächtigen weggenommen und im Anschluss
vernichtet (Kopien) oder zugunsten der Staatskasse verwertet/versteigert
(Geräte). Ebenso werden alle aus der Tat gewonnnen Erzeugnisse, also
auch Vermögenswerte ersatzlos zugunsten des Staates eingezogen.
Darüber hinaus erwartet den Täter eine Haftstrafe oder in
Ausnahmefällen eine Geldstrafe. Bei Raubkopien hat der Rechteinhaber,
also der Urheber der Originale, ein Recht darauf, dass die Verurteilung
des Täters öffentlich bekannt gegeben wird, also sein Name im
Zusammenhang mit seiner Tat veröffentlicht wird, was üblicherweise auf
den Internetseiten der oben genannten Vereine und Gesellschaften oder
deren Publikationen geschieht.
Was war der größte Fall / schlimmste Fund in unserer Umgebung?
42
Antwort:
12. Frage:
Antwort:
13. Frage:
Antwort:
Ein besonders auffälliger Fall war der von minderjährigen Schülern, die
sich in größerem Umfang mit illegal kopierten Computerprogrammen,
Video-CDs und Musik-CDs versorgten, wobei arbeitsteilig gearbeitet
wurde. Bei Abschluss der Ermittlungen waren mehrere Schüler nur
aufgrund ihrer Minderjährigkeit (unter 14 Jahren alt) nicht bestraft
worden, aber weit über hundert illegale Raubkopien sichergestellt und aus
dem Verkehr gezogen worden.
Sind die Verhandlungen in Achern bzw. wo finden die Verhandlungen
statt?
Gerichtsverhandlungen finden, egal bei welcher Art der Straftat,
grundsätzlich am Sitz des Amtsgerichtes statt, in dessen Bereich die Tat
verübt wurde. Bei jugendlichen oder heranwachsenden Tatverdächtigen
ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz der Tatverdächtigen zuständig.
Für diesen Fall wäre das Amtsgericht Achern der Verhandlungsort,
jedoch finden Hauptverhandlungen
gegen jugendliche Angeklagte
ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Können Sie uns einen konkreten Fall erläutern? Von Anfang bis Ende?
Der folgende Fall hat sich tatsächlich in meinem Zuständigkeitsbereich
zugetragen. Der Fall liegt mehrere Jahre zurück und ist rechtskräftig
abgeschlossen. Details zu Personen und Orten lasse ich weg.
Ein junger Mann, er war 19 Jahre alt, war verdächtigt worden, Bargeld
und eine Bankkarte unterschlagen zu haben. Vorliegende Anhaltspunkte
führten zur Durchsuchung seiner Wohnung, wobei eine umfangreiche
Sammlung von CDs und CDRs, DVD, DVDRs, DVD-Hüllen, Covern,
Labels und anderes entdeckt wurden und eine hochwertig ausgestattete
EDV-Anlage mit Lesegeräten und Brennern zum Vorschein kam.
Wie beschrieben, wurden alle Datenträger, Gegenstände und die gesamte
EDV-Anlage mit Zubehör beschlagnahmt und ausgewertet.
Die Überprüfung der Datenträger ergab, dass es ausnahmslos um illegale
Kopien von im Verleih, aber nicht im Handel, befindlichen Film-DVD
handelte. Die Audio-CDs waren durchweg kopierte aktuelle Musik-CDs,
die im Handel nur zu den üblichen hohen Preisen käuflich gewesen wären.
Die vorgefundenen Cover und Label waren im Verleih ohne Kenntnis der
Betreiberfirmen unterschlagen worden und dienten der Herstellung
täuschend echter Kopien von CDs, DVDs und deren Verpackung.
Für nahezu alle Kopien konnte nach Rücksprache mit den oben
angeführten Gesellschaften der Nachweis erbracht werden, dass es sich
um illegale Kopien handelt.
Sämtliche Kopien und Verpackungen wurden ersatzlos weggenommen und
über das Gericht der Vernichtung zugeführt. Die beschlagnahmte EDVAnlage wurde über das Gericht und die Vollstreckungsabteilung verwertet.
Die unterschlagenen Videohüllen, Cover und Label wurden an die
Rechteinhaber bzw. Verleihfirmen zurückgegeben.
Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tatfeststellung und
Verurteilung mittellos, sodass ihm kein finanzieller Erfolg der Tat
nachzuweisen war.
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Er wurde vom Amtsgericht Achern in einem Gesamturteil, das auch die
illegalen Raubkopien einbezog, rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe
verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und eine der
Bewährungsauflagen war eine dreistellige Zahl gemeinnütziger, also
unentgeltlicher Arbeitsstunden. Nach meiner Kenntnis hat der Verurteilte
bisher keine Kopien von irgendwelchen geschützten Werken mehr
hergestellt.
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9.7 Fälle:
Essener Zollfahnder beschlagnahmen Rekordmenge an Plagiaten
Bereits Anfang Juni dieses Jahres beschlagnahmten Beamte des Zollfahndungssamts
Essen in einer Lagerhalle in Nettetal rund 35.000 Markenbekleidungsstücke bei denen
der Verdacht bestand, dass sie gefälscht seien.
Mit mehreren Gutachten bestätigte gestern der Inhaber der Markeninhaber aus den
USA, dass es sich bei der von den Fahndern sichergestellten Rekordmenge tatsächlich
um Plagiate von Lifestyle-Bekleidung aus seiner Kollektion handelt.
Die Ermittler waren einem Hinweis nachgegangen, wonach ein 37 Jahre alter
Geschäftsmann aus Bonn über eine große Menge amerikanische Markenbekleidung
verfügte, diese weit unter Preis anbot und versuchte abzusetzen. Im Zuge der
Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem 37-Jährigen lediglich um einen
Mittelsmann handelte.
Der mutmaßliche Drahtzieher des illegalen Geschäftes und Mieter der Lagerstätte in
Nettetal, ein 34 Jahre alter Geschäftsmann, ebenfalls aus Bonn, hatte sich bereits vor
den eigentlichen Ermittlungen mit unbekanntem Aufenthaltsort nach Spanien abgesetzt.
Ein Teil der Fälschungen, überwiegend Lang- und Kurzarm-T-Shirts sowie Sweater sind
nach ersten Ermittlungen vermutlich aus Peru nach Europa importiert worden.
Gegen beide Beschuldigte wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines
Verstoßes gegen das Markengesetz eingeleitet. Darüber hinaus kommen auf sie
weitere zivilrechtliche Auseinandersetzungen durch den Markeninhaber zu, die
erheblichen juristischen Konsequenzen nach sich ziehen können.
Der Wert der Originalware würde weit über eine Million Euro betragen. Durch die
rechtzeitige Sicherstellung der Plagiate konnte ein erheblicher Schaden von dem
Markeninhaber abgewendet werden.
Die Ermittlungen dauern an.
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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Hannover und des Zollfahndungssamts Hannover
Schwarze Schafe unter den Ausstellern auf der CeBIT-Messe in Hannover
Zollfahnder beschlagnahmen 511 Gegenstände aus der Unterhaltungselektronik
Die weltweit größte Hightech-Messe war nicht für alle Aussteller ein Erfolg, einige
bekamen ungebetenen Besuch von der Zollfahndung.
Rechtsvertreter zweier namhafter Firmen hatten auf der Messe Lizenzvergehen bei
Produkten der von ihnen vertreten Firmen sowie Geschmackmusterverletzungen
festgestellt und daraufhin Strafanträge gegen die betroffenen ausländischen Firmen bei
der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt.
Gegen die Inhaber dieser Firmen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren
wegen Verdachts von Verstößen gegen das Patent- und Geschmackmustergesetz
eingeleitet und das Zollfahndungssamt Hannover mit den Ermittlungen beauftragt.
Das Amtsgericht Hannover erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft 22
Durchsuchungsbeschlüsse für die in den Messehallen befindlichen Ausstellungsstände.
Die Durchsuchungen wurden von Zollfahndungsbeamten in der Zeit vom 11. März bis
15. März 2006 durchgeführt. Dabei wurden auf den Messeständen eine große Anzahl
von patentrechtlich geschützten Produkten, wie MP 3 und MP 4 Player, DVD Recorder,
DVD Player, Handys, alle mit MP 3 bzw. MP 4 Funktion, vorgefunden und sichergestellt.
Nicht in allen Fällen verliefen die Durchsuchungen problemlos.
In einem Fall verweigerte der Aussteller die Herausgabe der sicherzustellenden
Produkte. So wurde zunächst in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine amtliche
Versiegelung der Ausstellungsvitrinen vorgenommen und ein Verfügungsverbot
ausgesprochen. Am Folgetag wurde die Vitrine durch einen Schlüsseldienst geöffnet
und mit der Sicherstellung der dort ausgestellten Produkte begonnen. Für alle noch
weiter zu öffnenden Vitrinen übergab nun jedoch der Aussteller freiwillig die Schlüssel.
In einem weiteren Fall füllte der Aussteller nach den abgeschlossenen Durchsuchungsund Sicherstellungsmaßnahmen seine Ausstellungsvitrinen mit unter das Patentrecht
fallenden Produkten wieder auf. Daraufhin erfolgte mit erneut ergangenem
Durchsuchungsbeschluss eine weitere Sicherstellung.
Bei den durchsuchten Messeständen handelt es sich überwiegend um Ausstellerfirmen
aus der Volksrepublik China.
Den Verantwortlichen der betroffenen Firmen wird vorgeworfen, ohne Lizenz des
Patentrechtsinhabers Produkte mit MP3 bzw. MP 4 Funktion nach Deutschland
importiert und dort ausgestellt zu haben. Diese Handlung steht nach dem Patentgesetz
unter Strafe und sieht bei gewerbsmäßigem Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu 5
Jahren oder Geldstrafe vor.
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Italien: Razzia im Nachtclub - DJ wegen Raubkopien zu 1,4
Millionen Euro verurteilt
Ein italienischer DJ (namentlich geschützt) ist wegen Raubkopien zu einer Geldstrafe
von 1,4 Millionen Euro verurteilt worden, das berichtet Reuters unter Berücksichtung der
italienischen Behörden.
Erst durch eine groß angelegte Hausdurchsuchung eines Nachtclubs in Rieti (Rom) ist
es der Polizei gelungen, 500 Musik-Clips sowie etwa 2.000 MP3s, die urheberrechtlich
geschützt sind, sicher zu stellen.
Bei der Razzia wurden bei einem populären DJ zahlreiche geschützte MP3-Dateien auf
dessen PC gefunden. Laut 'International Federation of the Phonographic Industry'
wurde der DJ zu einer Höchststrafe für Einzeltäter im Zusammenhang mit MP3-Piraterie
verurteilt.
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9.8 Drohen Strafen?
Verschiedene Gruppierungen arbeiten mit der Polizei an der Verfolgung von
Produktpiraten (GEMA, GVU…) Ihre Möglichkeiten sind vielfältig, werden aber immer
wieder umgangen.
Mittlerweile sind die Strafen auf Produktfälschung hoch.
Die Möglichkeiten der Rechteinhaber teilen sich in:
•
•
Zivilrechtliche Vorschriften (wenn jmd. eine DVD vervielfältigt): Werden diese
verletzt hat das oft einen einstweiligen Rechtsschutz und /oder die Einleitung von
zivilrechtlichen Klageverfahren zur Folge. Die Inhaber der Rechte wollen eine
Unterlassung des Kopierens und Schadensersatz, oft auch dass die Kopien
vernichtet werden oder dem Rechteinhaber überlassen werden.
Strafrechtliche Vorschriften: (wenn jmd. eine vervielfältigte DVD verwertet): Hier
kommt es darauf an ob die DVD „nur“ weitergegeben wird oder ob daraus ein
Gewerbe entsteht. Beide Arten der Verwertung sind Strafbar und werden mit
Geldbußen bestraft. Die unerlaubte Verwertung wird darüber hinaus mit bis zu
drei Jahren Freiheitsentzug betraft, die gewerbliche sogar mit bis zu fünf Jahren.
Unabhängig davon können vom Rechteinhaber auch noch eigene zivilrechtliche
Ansprüche geltend machen.
48
10. Die großen Fische
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Produktpiraten haben Hochkonjunktur.
Wurden früher zumeist teure Uhren und Textilien
gefälscht, sind es heute genauso Lebensmittel,
Kinderspielzeug oder Werkzeuge.
Produktpiraten verursachen Millionenschäden.
Gefälschte Produkte machen inzwischen
acht Prozent des Welthandels aus,
allein in Deutschland beträgt
der jährliche Schaden
25 Milliarden Euro.
50
10.1 Herkunftsländer gefälschter Markenartikel
Allgemeiner Vergleich der letzten fünf Jahre
Herkunftsland
2001
2002
2003
2004
2005
Tschechien
29,0% 11%
11,4% 3,6%
1,0%
Polen
13,6% 6%
10%
3,6%
0,6%
Türkei
7,0%
9%
10,2% 8,7%
Thailand
12,6% 48%
24,9% 23,5% 10,2%
8,5%
12,9% 23,6% 35,8%
VR China
5%
sonst. Asiatische Länder
(Hongkong,
Taiwan, Vietnam)
19,4% 4,3%
12,3% 9%
11,5%
USA
5,5%
3,8%
11,2%
sonstige Länder
12,9% 13%
3%
8,4%
15,7% 18,1% 21,0%
Textilien aus der Türkei
Textilien werden in besonders großem Ausmaß in der Türkei gefälscht; Die türkische
Textilindustrie ist sich bewusst, dass die Fälscher für ein schlechtes Image sorgen. Aber
obwohl die Türkei bereits einigen internationalen Abkommen zum Schutz von Marken
beigetreten ist, ist die Markenpiraterie noch nicht wirksam gestoppt worden. Einige
Unternehmen haben Detektive eingesetzt, die die Fälschungswerkstätten und Lager
gefälschter Waren aufspüren sollen, aber die „Piratenjägerin“ von Adidas-Salomon
bekannt, „dass der Kampf gegen Produktfälscher nicht in den Gassen von Istanbul
gewonnen werden kann, sondern nur draußen am Hafen, wo ganze Containerladungen
nachgemachter Fußball-Shirts umgeschlagen werden“.
Raubkopien aus Russland
Der russische Kultur- und Medienminister Sokolov hat zum Jahresende 2004
eingeräumt, dass noch immer 80-90 Prozent der in Russland gehandelten Audio- und
Videoprodukte (CDs und DVDs) Plagiate sind. Russland ist nach China der zweitgrößte
Hersteller von Raubkopien.
Autoersatzteile aus China
Die Volksrepublik China gilt als Hochburg der Markenpiraterie. Nach einer Studie des
Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA) ist mittlerweile jedes zweite
deutsche Maschinenbauunternehmen von Produktfälschungen aus China betroffen.
Gefälscht werden nach dieser Untersuchung nicht nur komplette Maschinen, sondern
auch Bedienungsanleitungen, Verpackungen und Werbemittel. Das gilt auch für
Autoersatzteile, die neben der Türkei und Polen besonders in China gefälscht werden.
51
96 Prozent der deutschen Automobilzulieferer schätzen den illegalen Know-howTransfer in China als die größte Gefahr ein.
Der VDMA schätzt den Schaden für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau auf
jährlich 400 bis 500 Millionen Euro.
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China - Im Reich der Fälscher
China ist das Paradies für Raubkopierer. Von Turnschuhen bis Tamiflu - in diesem Land
ist das Geschäft mit Plagiaten eine Milliardenindustrie. Die meisten Fälschungen landen
im Ausland, ohne dass die Kunden irgendetwas merken.
Jeden Tag kommen hier Busladungen von Touristen an, um in dem siebenstöckigen
Gebäude Markenkleidung zu Billigpreisen einzukaufen. Armani-Jacken gibt es hier für
umgerechnet 20 Euro. Lacoste-Polohemden kosten ab drei, Prada-Taschen ab acht
Euro. Wer einem Händler in den Hinterraum folgt, bekommt für ein paar Euro auch
Rolex-Uhren und die neusten Kinofilme auf DVD - alles gefälscht.
China ist das Paradies der Markenpiraterie. Zwei Drittel aller Plagiate, die der EU-Zoll
bei Stichproben abfängt, haben ihren Ursprung in der Volksrepublik. Dahinter steckt ein
Milliardengeschäft. Bis zu zehn Prozent des Welthandelsvolumens beruht auf
Fälschungen. Der jährliche Schaden für die Weltwirtschaft beziffert die Organisation mit
Sitz in Paris auf 600 Milliarden Euro. In den USA gehen 150.000 Arbeitsplätze durch die
Produkt- und Markenpiraten verloren, in Deutschland rund 70.000.
Dabei werden längst nicht mehr nur die bekannten Designerlabels und Luxusuhren
kopiert. Chinesische Fabriken fälschen mittlerweile alltägliche Konsumgüter und das im
industriellen Stil. Dabei werden die Kopierer immer geschickter. Oft arbeiten Sie mit den
gleichen Materialien wie die Originalhersteller und kopieren auch die Verpackung und
die Gebrauchsanweisung täuschend echt. Es gibt perfekt nachgemachte Schuhe, die
vom Original kaum zu unterscheiden sind. Zwei Millionen Paar gefälschter AdidasSchuhe gingen bei Razzien im vergangen Jahr ins Netz. Das ist jedoch nur die Spitze
des Eisbergs, der Großteil der gefälschten Produkte geht in den Export. Einkäufer aus
Europa und den Vereinigten Staaten reisen regelmäßig nach China, um in den Fabriken
die kopierte Ware im industriellen Maßstab zu bestellen. In manchen chinesischen
Städten gibt es richtige Messen für Plagiate. In Containern wird die illegale Ware
zumeist in den Nahen Osten und nach Osteuropa verschifft.
Für die Großkonzerne ist das Thema Fälschungen ein Tabu.
Die Kunden dort merken oft gar nicht, dass sie eine Fälschung kaufen. Im März
beschlagnahmte der finnische Zoll 1.600 gefälschte Nokia-Handys, die aus Hongkong
via Moskau nach Europa verschifft werden sollten. Nur Experten von Nokia konnten die
Handys als Fälschungen identifizieren.
Mehr als 300 Millionen Container sind weltweit unterwegs. Die Zöllner können nur einen
winzigen Bruchteil davon öffnen. Für viele Großkonzerne ist das Thema Produktpiraterie
deshalb ein Tabu. Aus Angst vor negativen Schlagzeilen und weil man die
Konsumenten in Europa nicht verunsichern will, werden Produktfälschungen kaum
öffentlich gemacht. Dabei sind die Gefahren für die oft arglosen Käufer enorm.
Jede zehnte weltweit gehandelte Medikamentenpackung ist eine Fälschung, schätzen
Experten. Insgesamt über 770 Medikamentenfälschungen dokumentierte die
Weltgesundheitsorganisation WHO für die Jahre 1982 bis 1999. Fast 60 Prozent
enthielten keinen Wirkstoff, 19 Prozent abweichende Wirkstoffmengen und 16 Prozent
falsche Inhaltsstoffe. Solche gepanschten "Medikamente" können natürlich
lebensbedrohliche Wirkungen haben! Weniger als einen Euro kostet die nachgemachte
Viagra-Pille aus China - ein Bruchteil des Normalpreises für das Potenzmittel.
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Wer seinen VW-Passat in China in die Werkstatt bringt, muss damit rechnen, eine
gefälschte Blinkerleuchte oder Bremsscheibe eingebaut zu bekommen. Oft sind die
Kopien so gut, dass auch die Mechaniker sie nicht vom Original unterscheiden können.
Die Firmen können gegen die Produktpiraten kaum etwas ausrichten. Die Hersteller
von imitierten Produkten sind besser organisiert und raffinierter geworden.
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10.2 Was macht der Staat gegen die Produktpiraterie?
In der Stuttgarter Zeitung Nr. 99 vom 29. April 2006 sagte Beat Bürgi vom Swiss
Business Hub an der Schweizer Botschaft Peking:
„Die Fälscher werden oft von lokalen Regierungen gedeckt.“
Das sagt schon vieles aus, wie der Staat zu den Produktpiraterien steht. Der Staat und
die Regierung mischen offenbar in der ganzen Sache am meisten mit, als wäre es das
normalste was es gibt.
Sogar die Staatsunternehmen stehen mit der Regierung in enger Zusammenarbeit um
die Produktpiraterie zu schützen.
Adidas-Experte Tai sagt dazu:
„Ich habe Fabriken gesehen, mit tausenden Arbeitern, die mit modernsten
Maschinen nachgemachte Markenschuhe herstellen.“
Das ist doch nicht mehr normal. Einerseits möchten der Staat und die Regierung die
Produktpiraterie stoppen und auf der anderen Seite wollen Sie die Unternehmen
schützen, um selbst an den Geschäften noch etwas dran verdienen zu können.
Teilweise werden Inspekteure vom Amt und Kulturämter von Unternehmen eingeladen
und sogenannt von ihnen erpresst.
Dies wird im folgenden Bericht von Frau Zhang berichtet, die selber 4 Jahre lang einen
DVD-Laden führte.
Es gibt eine Frau (oder gab), die nicht mit Namen genannt werden möchte. Die lud
regelmäßig Inspekteure für Urheberrechte und die Leute vom Kulturamt zu sich ein.
Diese Besuche sahen so aus, dass es Karaoke und Saunagänge für die Leute gab und
dass diese Frau das Essen und die Prostituierten, die sie extra kommen ließ, bezahlte.
Nur weil diese Frau die Ämter erpresste und die Inspekteure zu ihren besonderen
Abenden, jedes halbe Jahr einlud, durfte Sie Monat für Monat ihre gefälschten
Hollywoodfilme weiterhin verkaufen.
Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, die Behörden wissen und kennen die
meisten Adressen, wo gefälschte Produkte hergestellt werden, aber Sie unternehmen
nichts dagegen und lehnen sogar seit Jahren die Kontrollen ab.
Man sieht genau, dass China, besonders Peking nicht daran interessiert sind, der
Produktpiraterie ein Ende zu setzen, trotz der jahrelangen Proteste der US-Regierung
mit China.
Im vergangenen Jahr 2005 wurden allein in China 5336 Straftäter wegen
Markenpiraterie und Diebstählen von geistigem Eigentum verurteilt. Das sind jedoch nur
die Händler, die auf der Straße ihre produktgefälschten Waren verkaufen. Die Leute in
den Fabriken bleiben jedoch außen vor und werden erst gar nicht angetastet um
schlimmeres zu verhindern.
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10.3 Wie kommt die gefälschte Ware von China nach Deutschland?
Die gefälschte Ware oder das gefälschte Produkt wird in riesige Container gepackt und
wird meistens als erstes in den nahen Osten und nach Osteuropa verschifft.
Von dort aus gelang die Ware dann nach Deutschland und in die Westeuropäischen
Länder.
Die Zollbehörden und Zollbeamten sind aufgefordert, die eingefahrene Ware anzuhalten
und zu prüfen. Haben sie einen Verdacht auf Produktpiraterie, dann müssen sie diese
beschlagnahmen.
Im Jahr 2004 wurden vom Zoll genau 8564 Fälle der Produktpiraterien beschlagnahmt
und gemeldet. Dabei wurden über 15 Millionen Artikel in einem Gesamtwert von 145
Millionen Euro beschlagnahmt.
Im Jahre 2003 waren dies 3461 Fälle.
Hier sieht man eindeutig, dass die Produktpiraterie sich allein in einem Jahr verdoppelt
hat.
Insgesamt hat sich die gefälschte Ware zwischen den Jahren 1998 und 2004 um das
zehnfache verdoppelt, wo die Zollbeamten abgefangen haben.
Hier eine Wertstatistik der beschlagnahmten Ware (in Mio. Euro)
Warenart
2001
2002
2003
2004
2005
Textilien
12,0
18,3
12,4
24,4
13,5
Sportartikel
3,1
2,7
3,4
9,6
11,5
Computerzubehör/Bild-, Ton- und
Datenträger
30,9
13,0
51,6
37,6
29,1
Automobilindustrie
0,5
0,9
0,04
0,8
0,8
Konsumgüter
38,8
27,1
47,0
32,9
104,0
Sonstiges
5,8
14,1
63,5
39,8
54,5
Gesamtsumme
91,1
76,1
177,94 145,1
213,4
56
11. Schlusswort
Abschließend kann man sagen, dass die Fälschung von Artikeln, CD’s und DVD’s ein
Fass ohne Boden ist. Für diejenigen, die ihr geistiges Eigentum oder ihre Marken und
Produkte schützen möchten ist es wohl unmöglich sich 100%ig zu schützen. Schon
allein die Verlegung der Produktionsstandorte in Billiglohnländer bringt mit sich, dass
auch die dazugehörigen Technologien in diese Länder einfließen. Die Globalisierung
macht es also nicht nur für die großen Firmen einfacher zu billigen Stückzahlen und mit
wenigen Lohnnebenkosten zu produzieren, sondern fördert auch die Fälscher, die
immer neue Methoden entwickeln ungesehen zu bleiben. Während jedoch die
Markenartikel, die CD’s und DVD’s preislich gleich bleiben oder durch den
Verlustausgleich sogar teurer werden findet man an jeder Straßenecke Fälschungen zu
1/10 des Originalpreises.
Dies fördert bei den Menschen ein Unschuldsbewusstsein, denn warum sollte man die
teuren Marken kaufen wenn sie qualitativ fast nicht mehr von den gut gemachten
Fälschungen zu unterscheiden sind? Und warum sollte man eine CD kaufen, wenn sie
im Internet kostenlos runtergeladen werden kann?
Auch die Strafen sind lasch und es werden oft nur große Fälscherbanden erwischt und
bestraft, die kleinen Privatleute kriegen nichts davon mit. Die Polizei ist mit dieser
Aufgabe völlig überfordert, da jeder irgendeine gebrannte CD oder irgendeinen
gefälschten Markenartikel besitzt. Und eben weil ja jeder so etwas hat, denkt auch
keiner an die Straftat die man damit begeht.
Die großen Konzerne planen also weiterhin die Verluste durch Produktpiraterie mit ein.
Aber gibt es nichts was man tun kann? Sollte man vielleicht die Strafen erhärten und
auch gegen Privatpersonen schärfer vorgehen? Oder sollte sich die Plattenindustrie
nicht etwas überlegen um den Kauf der legalen CD, egal ob über Internet oder im
Laden, wieder attraktiver zu machen?
Könnten nicht die großen deutschen Konzerne ihre Standorte wieder ins alte Europa
oder sogar nach Deutschland verlegen um Arbeitsplätze zu schaffen, die Marke wieder
beliebter zu machen und so den Menschen mehr Geld zu verschaffen, die die Marke
dann wieder kaufen würden?
Oder geht der Krieg zwischen Fälschern und Unternehmer weiter?
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