- Berufliche Schulen Achern
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Ein Berufsorientiertes Projekt der W1KG Kaufmännische und Hauswirtschaftliche Schulen Achern Schuljahr 2005/06 Betreuender Lehrer: Werner Friedmann 2 Vorwort: Eine alltägliche Geschichte aus einem Supermarkt. Ein Kind, ein Jugendlicher oder natürlich auch ein Erwachsener wird beim Ladendiebstahl beobachtet. Er wird vom Kaufhausdetektiv zur Rede gestellt, die Polizei wird geholt, er bekommt Hausverbot und eine Strafanzeige. Womöglich kommt es zu einem Strafverfahren. Ein anderes Kind, ein Jugendlicher oder natürlich auch ein Erwachsener kauft eine CD und bezahlt diese ordnungsgemäß. Daheim kopiert er diese CD gleich mehrfach und verschenkt diese im Freundeskreis oder treibt womöglich mit den gebrannten CDs einen schwunghaften Handel. Ist dies nicht genauso Diebstahl? Oder handelt es sich hierbei nur um ein cleveres Verhalten, weil selbst gebrannte CDs, Computerspiele oder was auch immer, eben nun mal billiger sind? Ist „Diebstahl von „geistigen Werken“ nicht genauso als Diebstahl zu sehen, wie das Klauen im Supermarkt? In der heutigen Zeit verfügen die meisten über die technischen Möglichkeiten, Originalprodukte insbesondere aus der Musikindustrie einfach zu reproduzieren. Ein florierender Tauschhandel hat sich breit gemacht. Doch nicht nur in diesem Bereich werden teilweise Urheberrechte verletzt. Gerade im Urlaub kann in manchen Ländern die bei uns ach so teuere Handtasche zu einem Schnäppchenpreis erworben werden. Rein äußerlich ist diese Handtasche vom Original (fast) nicht zu unterscheiden. Dass sich hier ein Fälschungsmarkt breit gemacht hat, ist für jeden erkennbar. Es entstehen den Herstellern der Originalprodukte Schäden in Millionenhöhe. Doch sind diese nicht selbst Schuld mit ihren (überhöhten) Preisen? Wir haben versucht, anhand von konkreten Beispielen solche Verletzungen aufzuzeigen. Gibt es Gesetze, die diesem Treiben ein Ende bereiten können? Welche Organisationen versuchen mit welchen Mitteln, das Fälschen und Kopieren zumindest einzudämmen? Wir haben mit dem Zollamt in Appenweier genauso gesprochen, wie mit der Polizei in Achern. Aber wir haben auch festgestellt, dass es sich bei diesem Problem um ein internationales Problem handelt, das mit nationalen Kontrollen nur schwer in Griff zu bekommen ist. Letztendlich besteht eine Nachfrage nach diesen Produkten. Und solange eine entsprechende Nachfrage besteht, werden auch Angebote unterbreitet. Ob jetzt aber Raubkopierer (alleine dieser Begriff lässt dies ahnen) gleich wie Verbrecher zu behandeln sind, wie es unser Titelbild ausdrückt, erscheint fragwürdig. Die Industrie verkauft in großem Stil Gerätschaften, mit denen es relativ einfach ist, Duplikate herzustellen. Dass damit Geld verdient wird, ist eine Tatsache. Auf der anderen Seite kommt aber zum gleichen Zeitpunkt wiederum von der Industrie die Forderung, härter gegen die Benutzer dieser Gerätschaften vorzugehen. Diese Problematik haben wir auch in den von uns geführten Interviews mit Fachmärkten angesprochen. Aber auch die Nutzer, ganz normale PC-Anwender, haben wir nach ihrer Einstellung befragt. Ein allzu großes Unrechtsbewusstsein konnten wir aber nicht feststellen. Achern im Juli 2006 3 Inhaltsverzeichnis: 1. Der Fälschungsmarkt – ein schillernder Begriff 5 2. Raubkopien – was sind das? 5 3. Was wird eigentlich gefälscht? 7 3.1 Eine erste Statistik 3.2 Einige Beispiele für Fälschungen 7 8 4. Das Urheberrecht 10 4.1 Produkte und Leistungen, die unter das Urheberrecht fallen 4.2 Wie wird der Urheber geschützt? 4.3 Verletzungen des Urheberrechts – ein Überblick 4.4 mögliche Gründe für das Verletzen 10 10 11 12 5. Analyse anhand einiger Beispiele 15 6. Wir haben nachgefragt 18 6.1 Interview mit einem Fachmarkt 6.2 Unser Fragebogen (Bevölkerung) 6.3 Auswertung des Fragebogens 6.4 Die meist genannten Fälschungsartikel 18 19 21 25 7. Ein Kuriosum – Das Französische Fälschungsmuseum 26 8. Unsere eigenen Erfahrungen 27 8.1 Erfahrungen in der Türkei 8.2 Erfahrungen in Polen 27 28 9. Organisationen zum Schutz des Urhebers 29 9.1 Was tut die Musikindustrie? 9.1.1 Der Untergang der Musikindustrie? 9.1.2 Das Urheberrecht – seine Bedeutung für Privatpersonen 9.2 Die Gema 9.3 Die GVU 9.4 Das Deutsche Patent- und Markenamt 9.5 Unser Besuch bei der Zollverwaltung Appenweier 9.6 Unser Interview mit der Polizei 9.7 Fälle 9.8 Drohen Strafen? 29 30 31 32 34 37 39 40 44 47 4 10. Die „großen“ Fische! 48 10.1 Herkunftsländer gefälschter Markenartikel 10.2 Was macht der jeweilige Staat gegen Produktpiraterie? 10.3 Wie kommt die gefälschte Ware nach Deutschland? 50 54 55 11. Schlusswort 55 12. Die Autoren 56 5 1. Der Fälschungsmarkt – ein schillernder Begriff! Versuch einer Definition Unter einem Schwarzmarkt oder auch Fälschungsmarkt (oft auch Schleichhandel) versteht man ganz allgemein einen illegalen Markt. Auf einem solchen werden knappe, vom Staat preislich fixierte oder durch Umgehung von Steuern u.ä. teilweise erheblich vergünstigte Güter gehandelt. Weiterhin entwickeln sich Schwarzmärkte für verbotene Güter, wie z.B. Drogen oder Waffen. Auf dem Schwarzmarkt ist der Handel nicht staatlich kontrolliert oder reguliert, er funktioniert aber sehr wohl nach den Regeln des Marktes. Schwarzmarktpreise bei staatlich fixierten Höchstpreisen bzw. Abgabebeschränkungen stellen den eigentlichen Marktpreis dar. Anstelle einer ordentlichen Rechtssprechung zur Beilegung von Disputen gilt auf dem Schwarzmarkt meist das „Recht des Stärkeren“, was sich auch in Gewaltkriminalität äußern kann. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Versorgungslage der Bevölkerung sehr schlecht. Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs waren nur gegen Lebensmittel und in geringen Mengen legal in Geschäften erhältlich. Neben diesem legalen Markt entwickelte sich ein illegaler Schwarzmarkt, auf dem alles erhältlich war, allerdings zu schwindelerregenden Preisen. Er verschwand trotz häufig durch die Polizei stattfindender Razzia erst nach der Währungsreform 1948, als staatliche Reglementierung abgeschafft und dadurch Marktpreisbildung möglich war. 2. Raubkopien – was sind das? Definition Als Privatkopie könnte man nun alle Kopien ansehen, die für den eigenen Bedarf gemacht werden. Es hat sich aber eingebürgert nur die Kopie als Privatkopie zu sehen, nicht aber gezogen Programme oder Software aus dem Internet ohne Zustimmung des Urhebers. Dies wären dann rechtswidrige oder illegal erstellte Kopien. Wer von Raubkopien redet, aber in Wirklichkeit Kopien von Medien meint, will Privatkopien in eine Grauzone rücken. Solange es keine Urteile gibt, ist es jedem selbst überlassen, das Urheberrecht nach eigenem Empfinden zu interpretieren. Zwar ist deren Einsatz und Verbreitung oft unzulässig, doch selbst die GEZ hat es bisher nicht geschafft, zahlungsunwillige Empfangseinrichtungsbereithalter als gewaltbereite Raubseher zu kriminalisieren. Auch sind uns keine Fälle von "Raubfahrern" bekannt, die sich durch den fahrscheinfreien Gebrauch des ÖPNV auszeichnen müssten. Welches Potential körperlicher Gewalt in einer Raubkopie stecken soll, wissen wohl allein die Schöpfer dieses blödsinnigen Wortes. Es gibt derzeit eine aufdringliche Werbekampagne der Musik- und Filmindustrie, in welcher die falsche Behauptung "Raubkopierer sind Verbrecher" aufgestellt wird. Da unlizenziertes Kopieren kein Verbrechen, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, müsste es eigentlich "Raubkopierer sind Ordnungswidrigkeitsbegeher" heißen. 6 „Raubkopie“, eigentlich was anderes! Der Begriff Raubkopie setzt sich offensichtlich aus den Wörtern "Raub" und "Kopie" zusammen. Jedem sollte klar sein, dass eine Kopie das ist, was bei einer Vervielfältigung als Ergebnis entsteht, die Bedeutung von "Raub" scheint jedoch nicht allen klar zu sein, sonst würde niemand das Wort "Raubkopie" so unpassend verwenden. Wenn man eine Audio-CD oder einen Film besitzt, und sich – wie es das Urheberrecht eindeutig erlaubt – nun eine Kopie erstellt, dann ist das weder eine Anwendung von Drohungen, noch gefährdet man damit Leib oder Leben von anderen. Man eignet sich nichts rechtswidrig an, und mit einer Freiheitsstrafe muss man auch nicht rechnen. Folglich handelt es sich dabei auch nicht um einen Raub. Unter dem Begriff „Raubkopie“ verstehen wir deshalb das sicherlich unrechtmäßige Kopieren von Produkten. Dies kann alles Mögliche sein. Dabei wird aber weder Gewalt noch ein sonstiges Druckmittel eingesetzt. Der Begriff Raub setzt unseres Erachtens übrigens auch ein „Unrechtsbewusstsein des Räubers“ voraus. Ob dies in allen Fällen gegeben ist, erscheint uns fraglich. Dass Ladendiebstahl verboten ist, ist für die meisten einleuchtend. Dass aber das Brennen von CDs nicht immer erlaubt ist, erscheint manchem doch fragwürdig. Natürlich kann es dabei zu einem „Diebstahl“ und zwar von geistigem Eigentum kommen. Aber dieser Begriff des „geistigen Eigentums“ ist viel abstrakter und daher nicht so leicht zu definieren, wie das materielle Produkt, das ein Ladendieb geklaut hat. Ein weiteres Problem stellt das Verletzen von Urheberrechten dar. Dass heutzutage eine ganze Menge von Produkten „gefälscht“ wird, ist klar. Doch wo beginnt jetzt genau eine Fälschung? Dies kann nur im Einzelfalle geklärt werden. Ist das „Nachahmen“ eines Produktes bereits eine Fälschung? Oder muss das Nachahmen damit verbunden sein, dass der Nachahmer im „Schlepptau des Originals“ Gewinnabsichten hat? Wir wollen uns bewusst nicht diesen schwierigen rechtlichen Fragen stellen, sondern anhand von eindeutigen Fälschungen (unrechtmäßigem Kopieren mit Gewinnabsicht) das Problem angehen. 7 3. Was wird eigentlich gefälscht? 3.1 Eine erste Statistik Was wird gefälscht Angaben in % 35 31,4 30 Kleidung 25 Schmuck 20 20,7 20,7 Taschen Elektr. Geräte 15 10 5 0 Kosmetik 8,3 Zigaretten 3,4 0,2 8 3.2 Beispiele für Fälschungen („Preisträger Plagiarius“) Anm.: Der Plagiarius wird jedes Jahr für besonders dreiste Fälle von Plagiaten „verliehen“) Motorsäge MS 380 Original: Andreas STIHL AG & Co.KG in Waiblingen Plagiat: SWOOL Power Machinery Co. LÖtd.; Quzhou, Zhejing, PR China Isolierkannen „Juwel“ und „Juwel Tee“ Originale: Alfi GmbH, Wertheim Plagiate: Hunan Wujo Light Industry, Hunan, PR China 9 Waschtisch Armatur „Giorno“ Original: Aloys F. Dornbracht GmbH & Co.KG, Iserlohn Design: Massimo Iosa Ghini, Bologna, Italien Plagiat: Groemix Sp. Z. o. o., Warschau, Polen Radiergummi Set Original: FABER-CASTELL AG Stein; Fälschung: Zhengjiang Zhengda Stationary Co. Ltd. Zhejiang, China 10 4. Das Urheberrecht 4.1 Produkte und Leistungen, die unter das Urheberrecht fallen Unter dem Urheberrecht fallen: • • • • • • • • • • literarische und wissenschaftliche Texte (Diplomarbeiten, Gedichte) musikalische Kompositionen (Lied einer Band, Melodien) Tonaufnahmen (CDs) Gemälde Fotografien Theater-Inszenierung Filme (DVD) Rundfunksendungen Gebäude und Skulpturen Computerprogramme 4.2 Wie wird der Urheber geschützt? • • Der Urheber kann z. B sein Werk zurückrufen damit es nicht mehr verbreitet wird Er hat das Recht auf die Erstveröffentlichung Niemand darf ohne Zustimmung des Urhebers dieses Werk auf den Markt bringen und dieses zu Geld machen, da der Urheber beim Verkauf einer legalen Kopie eine Bezahlung erhalten hätte. Ö Dies wären dann sogenannte Raubkopien, Fälschungen oder Plagiate Durch neue Technologien wurden die wirtschaftlichen Folgen von illegalen Kopien immer schwerwiegender, da ohne großen Zeit- und Materialaufwand kopieren Digitalen Ausgangsmaterials (Filme, Musik und andere Daten) eine 1:1 Kopie ohne großen Qualitätsverlust möglich ist. Die Werke werden geschützt durch: • • • • • • den Vermerk Copyright Lizenzen Patente Geschmacksmuster (Form, Gestaltung, Design) Wasserzeichen / digitale Wasserzeichen Kopierschutz 11 4.3 Verletzungen des Urheberrechtes – ein statistischer Überblick Eingeleitete Verfahren 3000 2500 2000 Film Kleidung 1500 1000 500 0 1992 1994 1996 1998 2000 2002 12 4.4 Mögliche Gründe für das Verletzen des Urheberrechts • Es gibt Menschen, die sich keine Gedanken darüber machen, was sie z.B. der Wirtschaft antun. Es ist ihnen egal, da sie sich über die Konsequenzen nicht im Klaren sind. Softwarepiraterie kostet Arbeitsplätze. Lt. der Mice-Studie der Westfälischen-Universität Münster bedeutet jeder Arbeitsplatz bei einem Softwarehersteller weitere 6,7 Arbeitsplätze in der verbundenen Industrie. Durch illegales Vervielfältigen sind diese Arbeitsplätze somit auch gefährdet. • Der digitale Diebstahl bleibt mit allen Konsequenzen auch für das Kinojahr 2006 eine massive Bedrohung für die Filmindustrie. Neben der Fortführung der Anti-PiraterieKampagnen hofft die Branche insbesondere auf eine baldmöglichst klarere und eindeutigere Formulierung von Straftatbeständen durch den Gesetzgeber. • 9,68 Mio. Schäden entstanden den Softwareherstellern allein im Jahr 2005. Der Wert der illegalen Software bezifferte sich lt. IDC-Studie auf 1,5 Milliarden Euro. • Lt. einer Brennerstudie von iVD möchten 79,3 % der Bevölkerung ihren Lieblingsfilm auf DVD besitzen, dabei ist es egal, ob es sich um das Original handelt, oder um eine selbst gebrannte DVD auf einem Rohling. • 75,6 % geben an, dass ihnen die DVD’s im Handel zu teuer sind. Eine DVD mit einem aktuellen Film kostet im Einzelhandel ca. 20,00 €. Selbst bei einem Preis von 2,00 €, brennen sie sich die DVD, da dies wesentlicher günstiger ist. Nimmt man einen sehr günstigen Rohling kommt man auf nicht mal ca. 0,30 € für die Raubkopie, das ergibt eine Ersparnis von 19,70 € gegenüber der Original-DVD. • 50,4 % interessieren sich nur für den Film, aber nicht für die Zusatzfeatures, dies gilt auch für Musik CDs, es geht lediglich um die Musik. • Selbst in PC-Zeitschriften z. B. „Computerbild“ wird das Thema „ legal Brennen“ immer wieder aufgegriffen. Es werden kostenlose Brennprogramme angeboten, es gibt immer nützliche Tipps zum Thema. Aber die Redaktionen der Zeitschriften wissen wie man die Journale illustrieren muss um die Kunden zum Kauf anzusprechen. Auch der Punkt „Sicherheitskopie“ wird zu einem wichtigen Faktor beim Verkauf von Brennprogrammen und Brennern, da man nie vor einem Totalabsturz des PCs geschützt ist. Da ist die Kopie ein guter Schutz vor einem Datenverlust. Allerdings steht dieser Punkt nicht im Vordergrund. Selbstverständlich fordern die Unternehmen die Anwender nicht zu illegalen Kopien auf, die kostenlose Brennsoftware, die angeboten wird, unterscheidet aber nicht zwischen legal und illegal. • Die Gefahr, dass man als Raubkopierer für den Privatgebrauch erwischt wird, ist noch sehr gering. Der Anteil der überführten bzw. angeklagten Personen steht in keinem Verhältnis zu der Dunkelziffer der Raubkopierer. Auch die drohende Strafe bei Überführung schreckt den einzelnen nicht ab. Selbst Personen, die von der Polizei überführt wurden, hält es nicht vom weiteren Kopieren ab und sie sind auch keine Warnung für andere. • Der legale Erwerb von Datenträgern sowie von diversen Programmen bringt auch keinen anderen Nutzen, als Raubkopien. Die Programme lassen sich mehrfach kopieren 13 und viele Personen verkaufen die CDs bzw. DVD’s und bessern so ihre Haushaltskasse auf. Der Vorteil von Originalen besteht darin, dass man für den Besitz sowie die Nutzung nicht bestraft werden kann. • Fakt ist, dass digitale Medien nicht materiell sind und somit leicht und immer wieder zu vervielfältigen sind. Sie sind nach Belieben reproduzierbar. • Das schlechte Gewissen bleibt aus, weil man so gesehen nichts geklaut hat und das Produkt noch da ist. Nichts ist verschwunden, aus eins mach zwei – eine Meisterleistung der modernen und legalen Technik. • Lt. iVD haben ca. 21 Millionen Menschen über 10 Jahre alt einen Brenner bzw. Zugriff darauf. Und ca. 32,3 Millionen Deutsche (51 %) sind in der Lage CDs bzw. DVD’s zu brennen. • Es gibt immer mehr Personen die einen Internetzugang haben und somit auch in der Lage sind, Musik bzw. Filme illegal zu downloaden. • Heutzutage ist in jedem neuen Rechner bereits serienmäßig ein DVD-Brenner eingebaut. • Auch die Anzahl der DVD-Player in den einzelnen Haushalten ist sehr groß, da es nicht viele Haushaltungen geben wird, die noch keinen besitzen. • Die Tatsache, dass bei einem Original ein Handbuch oder z.B. ein Cover dabei ist, ist nebensächlich. Da man sich so gut wie alles im Internet bzw. bei Freunden beschaffen, herunterladen, ausleihen und kopieren kann und somit das Cover oder das Handbuch erhält. Dass diese Methoden illegal sind, stört keinen. • Die einzigen Kosten die einem hierbei entstehen sind die Rohlinge, Papier, Tintenpatrone und die Kosten fürs Internet. • Viele Raubkopierer denken sich, dass es bestimmt genügend Personen gibt, die das Original kaufen und somit kein Schaden für die Film- bzw. Musikindustrie sowie der Programmiersoftware-Industrie entsteht. • Die Auswirkungen vom unerlaubten Kopieren sind vielen Leuten bekannt. Aber leider gibt es auch hier die Ausnahme, dass Personen unwissend sind, da sie es schlichtweg ebenso wenig interessiert wie auch die Wissenden. Die Behauptung der Musik- und Filmindustrie auf ihre Verlustzahlen, dass diese nur durch illegales kopieren, downloaden, etc. entstehen, kann aber so wohl auch keinen Bestand haben. Manchmal ist die CD bzw. der Film ein Flop und kann somit auch keinen Gewinn bringen. • • Lt. § 53 Abs. 1 UrhG sind Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch erlaubt. Zulässig ist die Vervielfältigung für den eigenen sowie den (Mit-) Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kopien von einem Original gefertigt werden müssen und nicht von einer Raubkopie. 14 • Das Knacken des Kopierschutzes ist auch zum privaten Gebrauch nicht zulässig. Des weiteren darf keine Kopie zum Zweck des Verkaufs, des Tausches oder zum Verschenken erstellt werden. • Von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn man die Original-CD nicht immer zwischen Auto und Wohnung hin und her tragen möchte. 15 5. Analyse anhand einiger Beispiele Kriterien, anhand derer wir die ausgewählten Beispiele analysiert haben • • • • • • • • wie ist es vernäht? gibt es Farbunterschiede ist das Logo an der richtigen Stelle? gibt es schnell Gebrauchsspuren? lösen sich nähte schneller? sind die Produkte strapazierfähig? sind Unterschiede zum Original mit bloßem Auge erkennbar? sind Etiketten und Angaben zum reinigen vorhanden? Hersteller Preis Preis Original Plagiat ADIDAS Mängel Die Nähte sind sehr gut verarbeitet. Die Merkmale von Adidas sind eindeutig erkennbar (drei Streifen) ca. 25,00 Euro ca. 5,00 – 10,00 Euro Mängel: die Henkel wie auch der Reißverschluss lassen darauf schließen, dass es sich um ein Plagiat handeln könnte, da der Originalreißverschluss ein Stempel mit ADIDAS aufweist und dieses Plagiat einen herkömmlicher Reißverschluss aufweist! Fazit: gutes Plagiat, Unterschiede kaum erkennbar. PUMA ca. 25,00 Euro ca. 5,00 – 10,00 Euro Die Verarbeitung dieses Produktes ist kaum zu beanstanden, da sehr gut verarbeitet. Weist kaum erkennbare Unterschiede auf. Allein das Schnittmuster dieser Tasche ist wohl für„PUMA“ einmalig. Mängel: weist keine erkennbaren Mängel auf. Fazit: sehr gute Fälschung Und selbst beim näheren Hinsehen keine Unterschiede erkennbar. 16 An diesem Beispiel ist ganz eindeutig erkennbar, dass die Qualität der gefälschten Handtaschen nicht die beste ist. Man kann genau sehen, dass sich am Henkel die einzelnen Bänder voneinander lösen. Leider ist auf diesem Bild nicht sehr gut zu erkennen, dass am Reißverschluss die einzelnen Nähte aufreißen. Ebenfalls ein Kriterium für die mangelnde Sorgfalt. Auf diesem Bild besser zu erkennen. Die Naht reißt komplett ein und zieht sich nach jedem Gebrauch ein bisschen weiter aus, bis irgendwann die ganze Naht aufgerissen ist. 17 Das Emblem dieser Handtasche wurde mit einfachsten Mitteln aus einem Stück Metall ausgestanzt. Ein Versuch, die Handtasche so „wahrheitsgetreu“ wie möglich umzusetzen. Anstatt eines normalen Reißverschlusses wurde hier eine Art Anhänger mit den Initialen des Designers Christian Dior gefertigt. 18 6. Wir haben nachgefragt! 6.1 Interview mit einem Fachmarkt von Elektroartikeln Der Name des Unternehmens sowie genaue Zahlen dürfen wir leider nicht nennen, dies waren die Bedingungen des Händlers, bevor er uns ein Interview gab. Frage: Was sagt Ihnen das Thema Raubkopien? Antwort: Als erstes fällt mir das Problem Fernost ein, da dort fast alles kopiert wird, Private Kopierer stellen nur ein geringes Problem da. Die Filmpiraterie und die Tauschbörsen im Netz erschweren es zusätzlich und stellen ein großes Problem da, die die Filme bereits vor Veröffentlichung im Netz sind, genauso wie bei den Tauschbörsen wo man diese alle erhält. An zweiter Stelle stehen die Privatenkopien, bei denen hält es sich in Grenzen. Daher ist dies nicht so ein großes Problem, solang es privat bleibt. Frage: Haben sie viel mit diesem Thema zu tun? Antwort: Ja, in den Abteilungen CD und PC haben wir viel mit diesem Thema zu tun Frage: Wie haben sie damit zu tun? Antwort: Es werden weniger CDs verkauft, daher aber mehr Rohlinge und Brenner sowie Zubehör. Frage: Haben sie Umsatzverluste durch Raubkopierer? Antwort: Macht sich bemerkbar! Aber bestimmte Zahlen darf ich nicht nennen. Frage: Was halten sie davon, dass der Verkauf von Brennern erlaubt ist? Antwort: Wird verkauft, da es legal ist. Umsatzausgleich zu Verlusten bei CDs. Frage: Was machen sie dagegen? Antwort: Unser Markt selbst kann nichts dagegen machen. Plattenfirmen leiden darunter, Wir hingegen nur gering. Plattenfirmen machen Kopierschutz – darunter leidet allerdings die Qualität (umso mehr Technik, umso schlechter die Qualität) Frage: Denken sie, das in Deutschland Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, da es zu großen Umsatzeinbußen bei den Unternehmen kommt? Antwort: Ja, z. B. früher gab es bei uns zwölf Leute in der CD-Abteilung jetzt sind es lediglich noch zwei Leute. Frage: Sehen sie eine Möglichkeit das Problem dauerhaft zu lösen? Antwort: Nein, kann man nichts machen. Bis zu einem bestimmten Punkt ist Brennen allerdings ok. 19 6.2 Bei der Bevölkerung 1: Frage 7: Frage Geschlecht: Was halten Sie von solchen „Fälschungen“? o Männlich o Weiblich o Find ich OK o Find ich problematisch o Ist mir egal 2: Frage Alter: 8: Frage o Unter 18 o 25-40 Jahre o 18-25 Jahre Kennen Sie die Rechtlichen Regelungen zu diesem Problemkreis? 3: Frage o Ja Sagt Ihnen das Thema Produktfälschung/Produktpiraterie was? 9: Frage o Ja o Nein o Nein Was für Gründe haben Sie Fälschungen kaufen oder zu erstellen? 4: Frage Was kennen Sie für Fälschungen? o CDs/DVD’s o Software o Kleidung o HiFi Artikel/Uhren o Sonstige 5: Frage Besitzen Sie selbst Fälschungen? o Ja o Nein 6: Frage Woher haben Sie diese Fälschungen? o von Freunden o selbst gekauft o aus dem Internet o aus dem Urlaub o Preisgünstiger o Faulheit o Geld lieber woanders verwenden o Sonstige 20 Vergleich Original - Fake Als Vergleich den Mont Blank Starwalker (Kugelschreiber) der auch bei der Umfrage benutzt wurde. Wir haben die Frage gestellt, welcher Stift der Echte ist. Die Antwort: der Rechte ist das Original, da beim Original die Lücke immer auf den Holmen zeigt wie das nächste Bild beweist. Original Fake Es gibt noch weitere Merkmale für Fälschungen dieses Stiftes. Eines davon ist z.B. das man im Gegenteil zum Original das Logo direkt fokussieren kann. 21 6.3 Auswertung des Fragebogens Schaut man die Diagramme an und vergleicht diese, so stellt man fest, dass sowohl Frauen und Männer gleichermaßen viel fälschen, sowie Fälschungen besitzen und kaufen. Deutlich wird auch, dass bei den weiblich Befragten die Altersgruppe der 18-25 jährigen mehr Fälschungen besitzt als andere. Bei den männlich Befragten dagegen ist es die Altersgruppe der 25-40 jährigen. Auch bei den Meinungen zum Thema Produktpiraterie sind die Aussagen der Befragten ziemlich ausgeglichen, denn das Fälschen ist in gewisser Weise problematisch aber auch „OK“. Aber einem gewissen Teil der Befragten ist es auch egal. Ein großer Teil der Befragten weiß, dass Produktpiraterie illegal ist, jedoch sind die genauen Rechtlichen Regelungen weitgehend unbekannt. Deutlich werden bei jedem Fragebogen die Gründe für das illegale Fälschen, denn bei der letzten Frage haben alle „preisgünstiger“ angekreuzt. Hiermit bedanken wir uns für die gute Mitarbeit der Befragten, uns hat es sehr viel Freude bereitet. Tabellarische Auswertung des Fragebogens (männlich): Alter: Anzahl der Befragten Unter 18 18-25 25-40 über 40 gesamt: 22 6 3 10 3 Ja Nein 6 4 10 3 Ja Nein 5 1 2 2 7 4 1 2 Freunden gekauft Internet Urlaub 5 3 1 1 1 1 1 2 2 1 1 2 OK problematisch egal 1 1 4 1 1 2 2 6 2 Ja Nein 5 1 1 3 4 6 3 Preisgünstiger Faulheit Sonstiges 5 3 4 3 1 1 5 1 Ist Raubkopien bekannt: Besitz von Fälschungen: Woher kommen die Kopien: 1 Meinung zur Fälschung: 2 1 Rechtliche Regelungen: Gründe zum Fälschen: 2 22 Tabellarische Auswertung des Fragebogens (weiblich): Altersgruppe: Unter 18 18-25 25-40 Über 40 Anzahl der Befragten gesamt: 57 9 25 14 9 Ist Raubkopie bekannt: Ja Nein 9 23 2 12 1 7 2 Besitzt Fälschungen: Ja Nein 9 22 2 6 6 1 6 Woher kommen die Kopien: Freunde Internet Gekauft Urlaub 7 3 3 6 14 11 12 12 4 4 1 OK Problematisch Egal 2 1 6 12 7 9 2 6 4 5 2 Ja Nein 6 3 15 8 6 6 5 1 Preisgünstiger Faulheit Geld woanders ver. Sonstige 8 3 21 2 6 1 1 6 5 5 2 1 Meinung zur Fälschung: Rechtliche Regelungen kennen: Gründe zum Fälschen: 23 Auswertung der weiblich Befragten 30 25 20 Unter 18 18-25 25-40 Über 40 15 10 5 Anzahl der Ist Raupkopie Befragten bekannt: Besitzt Fälschungen: Woher kommen die Kopien: Meinung zur Fälschung: Rechtliche Regelungen kennen: Gründe zum Fälschen: Sonstige Geld woanders ver. Faulheit Preisgünstiger Nein Ja Egal Problematisch OK Urlaub Gekauft Internet Freunde Nein Ja Nein Ja 0 24 Auswertung der männlich Befragten 12 10 8 Unter 18 18-25 25-40 über 40 6 4 2 Anzahl der Befragten Ist Raupkopien bekannt: Besitz von Fälschungen: Woher kommen die Kopien: Meinung zur Fälschung: Rechtliche Regelungen: Gründe zum Fälschen: Sonstiges Faulheit Preisgünstiger Nein Ja egal problematisch OK Urlaub Internet gekauft Freunden Nein Ja Nein Ja 0 25 6.4 Die meist genannten Fälschungsartikel Zum Thema Produktfälschung/Produktpiraterie haben wir eine Umfrage in Achern, Offenburg und Umgebung durchgeführt. Dieses Diagramm zeigt das Ergebnis der Umfrage, wobei es sich um die meist genannten Fälschungsartikel handelt. Meist genannte Fälschungsartikel Sonstige 12% HiFi Artikel/Uhren 22% Kleidung 27% CD's 26% Software 13% 26 7. Ein Kuriosum - das Französisches Fälschungsmuseum In Frankreich gibt es seit dem Jahre 1951 das sogenannte Fälschungsmuseum oder wer es ganz genau wissen will, das Pariser Musée de la Contrefacon. Es ist ein ganz besonderes Museum. Eigentlich war es als Kuriositätensammlung gedacht, denn in ihm stehen die ersten Fälschungen denen man ansieht, dass es keine Originale sind. Handarbeit ist hier noch deutlich erkennbar. Doch seit ca. 25 Jahren wird das Museum geradezu überflutet von Fälschungen, die man als Laie kaum von den Originalen zu unterscheiden vermag. Die Plagiate werden heutzutage in großem Stil gefertigt, in Fabriken die meist in China oder Thailand stehen. Das Museum will auch aufklären, wie gefährlich Fälschungen sein können. Unter anderem können Fälschungen gesundheitliche Schäden anrichten. Dies vor allem dann, wenn Kleidung gekauft wird, die in der dritten Welt produziert wird. Oft besteht diese Kleidung aus Baumwolle, die mit gesundheitsschädlichen Pestiziden behandelt wurde. Vorsicht ist auch bei gefälschtem Parfum geboten. Eventuell ist die Grundsubstanz Urin. Manchmal kann dieses gefälschte Parfum auch ätzende Substanzen enthalten. 27 8. Unsere eigenen Erfahrungen 8.1 Erfahrungen in der Türkei Klar, der Türkei Urlaub wurde schon mit einem gewissen Hintergedanken gebucht. Für wenig Geld viele Produkte, die bei uns sehr teuer sind, kaufen und sich dadurch einen Haufen Geld sparen. Dieser Gedanke war mit Sicherheit vorhanden und die Vorfreude darauf sehr groß. Es fing schon am Flughafen an. Da verlangten sie tatsächlich 4 € für einen Cappuccino. Hallo? Wer zahlt schon 8 DM für 0,25 ml? Natürlich fast jeder, denn irgendwie muss man ja die drei Stunden Wartezeit bis zum einchecken überbrücken. Da stellt sich doch schon die gewisse Frage, ob heutzutage das Preisleistungsverhältnis noch stimmig ist.. Kein Wunder das Sparen Trend ist und der Einzelhandel sich darüber beschwert, dass keiner mehr einkauft, bei diesen Preisen. Nun gut, die Stimmung wollte man sich deswegen nicht vermiesen lassen. Man ist ja schließlich schon mit einem Bein im Urlaub. Schon kurz nach dem Start wurden uns Infos über die Vorzüge der Türkei erläutert mit dem Hinweis, dass man keinen der vielen Basare verpassen dürfte. Am gleichen Tag fuhren wir noch in die nächste Stadt um uns ein Bild von der Umgebung zu machen. Die Verkäufer erkennen Touristen sofort und es dauerte nicht lange, da fingen die Händler schon an dich anzusprechen und in den Laden zu lotsen. Da hat man fast keine Möglichkeit nein zu sagen. Die Verkaufsläden in der Türkei sehen aus wie Garagen mit überfüllten Regalen. Da stehen die diversen Designertaschen und Gürtel in Reih und Glied, so dass man nicht mal weiß, wo man zuerst hinschauen soll. Ich fand zwei Handtaschen ganz schön; eine von „ADIDAS“ und eine von „Puma“. Ich fragte den Händler ob die Taschen echt wären? Mit einem Lächeln sagte er: „Nein, eine gute Kopie!“ Mit bloßem Auge sind die Unterschiede kaum zu erkennen höchstens, wenn man näher hinschaut und auf den Reißverschluss achtet könnte man es sich denken. Aber ehrlich, wer schaut schon auf den Reißverschluss? Ich jedenfalls nicht. Ich bekam die beiden Handtaschen für 15 €. Im Handel würde eines der Originale vermutlich um die 25 € kosten. Keine Frage, Qualität spielt hier keine große Rolle; man verspricht sich daraus von Anfang an nicht viel. Ich zumindest nicht aber es bedeutet einfach ein bisschen Prestige mit einer Handtasche herumzulaufen. 28 8.2 Erfahrungen in Polen: Mein Freund war oft mit seiner Familie in Polen und hat folgendes zu berichten. Etwa zehn Kilometer nach der deutsch-polnischen Grenze findet man sie überall. massenhaft Märkte, alle verkaufen sie dasselbe, nämlich Fälschungen. Die Palette der angebotenen Produkte reicht von Armbanduhren bis hin zu Zippos (Sturmfeuerzeuge).Dort gibt es so ziemlich alles, was das Herz begehrt. Und dies zu Preisen von denen man in Deutschland nur träumen kann. Nur ein paar ausgewählte Beispiele: 1. Kleidung: Die Klamotten dort sind echt günstig Jeans gibt es schon ab fünf Euro und selbstverständlich lassen die polnischen Händler auch noch mit sich handeln. Unter den verschiedenen Marken finden sich auch Diesel Jeans, für die man etwas mehr Geld berappen muss. Allerdings bekommt man diese auch heruntergehandelt. Alles ist nämlich gefälscht. Der Nachteil an dieser Geschichte ist, dass die Qualität der Produkte die dort angeboten werden, zu wünschen übrig lässt. Das gilt nicht nur für No-Name Produkte, sondern auch für die gefälschten Markenartikel. Ein Nachteil ist, dass die Stoffe schnell ausbleichen. Ebenso platzen die Nähte auf und die Gesäßtaschen sind schnell durchgescheuert, wenn man den Geldbeutel immer darin trägt. 2. CDs und DVDs: CDs und DVDs werden oft an den Ständen angeboten. Sie sehen von außen aus wie Originale, da die Covers nachgemacht sind die eigentlichen CDs sehen allerdings gar nicht aus wie die Originale da nur Rohlinge ohne Aufdruck oder Schrift in den Hüllen sind. Hier gilt die Devise: „außen Hui innen Pfui!“ Dies bedeutet, dass man darauf achten muss, dass die CDs keine Kratzer haben. In die CDs reinhören ist ein Muss. Es kommt oft vor, dass das erste Lied von der Band ist, die das Cover verspricht. Allerdings kann schon das nächste Lied dann auf einmal von einer polnischen Countryband stammen. Bei DVDs genau das gleiche. Die ersten Minuten eines Filmes können so sein wie beim Original. Aber dann kann es passieren, dass auf einmal die Tonspur verrutscht oder man einen Grün-, Rot-, Blau- oder Gelbstich im Bild hat. Es kann auch sein, dass nach ein paar Minuten der Film zu Ende ist oder ähnliches. Jedenfalls zeigt auch dieses Beispiel, dass Vertrauen gut aber Kontrolle besser ist. Einige stände bieten auch die Möglichkeit; in die CDs reinzuhören oder sich die DVDs vor Ort anzusehen. 29 9. Organisationen zum Schutz des Urheberrechts Heutzutage wird alles in unserer Gesellschaft irgendwie gegen Fälschungen geschützt. Es gibt die GVU für die Filmindustrie, die GEMA für die Musikindustrie, das deutsche Patent- und Markenamt, den Geschmacksmusterschutz und vieles mehr. CDs und DVD´s werden verschlüsselt und mit einem Kopierschutz versehen. In Markenartikel werden ungesehen Merkmale eingearbeitet, die das Original von der Fälschung unterscheiden sollen. Doch alles scheint vergeblich, denn der Fälschungsmarkt boomt. 10% aller gekauften Artikel sind Fälschungen. Die Gesetze sind lasch und undurchsichtig und es gibt zu wenig Erfolge um die Allgemeinheit wirklich abzuschrecken. Im Folgenden wollen wir uns die Arbeit zum Schutz vor Fälschungen genauer ansehen und offene Fragen klären. So haben wir uns mit der Musikindustrie, der GEMA, der GVU, dem Patentamt aber auch mit dem Zoll, und den Strafverfolgungsbehörden befasst. 9.1 Was tut die Musikindustrie? (Beispiel Bon Jovi) Von der Problematik besonders betroffen ist natürlich die Musikindustrie. Deshalb möchten wir zunächst das Beispiel von Bon Jovi aufzeigen, bevor wir uns mit den Besonderheiten dieser Sparte auseinandersetzen. Die Band Bon Jovi will auf dem neuen Album „Bounce“ ein besonderes Feature anbieten. Auf die CD soll ein PIN-Code aufgepresst werden, mit dem man sich auf der Bandwebsite registrieren lassen kann und damit viele Vorzüge genießt. So kommt man z.B. in eine Song Area wo man sich Musiktitel runterladen kann. Auch bevorzugter Ticketverkauf gehört zu dem Angeboten. Bon Jovi will so gegen Raubkopieren vorgehen. Die Idee ist es, dem Konsumenten durch diesen PIN-Code mit seinen Möglichkeiten mehr zu bieten als nur die pure CD mit den Liedern. Damit soll der Schritt, eine CD legal zu erwerben, attraktiver gemacht werden. 30 9.1.1 Der Untergang der Musikindustrie? Seit einiger Zeit sind die „Peer – to – Peer“ Tauschbörsen, wie Kazaa, E-Donkey, Morpheus und andere die erklärten Feinde der Musikindustrie. Denn dort kann man fast jeden aktuellen Song im MP3 Format ohne großen Aufwand und vor allem kostenlos downloaden. Das Prinzip ist einfach: jeder Nutzer der P2P- Netzwerke ist angehalten, eigene MP3s für die Allgemeinheit freizugeben. So dienen eigene Downloads wieder als Quelle für die Downloads anderer Nutzer. Ein Musiktitel, der einmal eingespeist wurde, verbreitet sich auf diese Weise lawinenartig über das gesamte Netz und ist schnell für alle Mitglieder zugänglich. Klar dass so etwas den Zorn der Musikindustrie erregt, die an dem ganzen Tauschgeschäft keinen Cent verdienen. Deshalb steht sie auch im dringenden Verdacht, virtuelle Sabotage Akte auf die P2P- Netze zu verüben, um den Schwarzhandel mit Musik einzudämmen. Es ging sogar so weit, dass t- online Abmahnungen an User verschicken musste, weil diese urheberrechtlich geschütztes Material zum Tausch anboten. Ein kleiner Rückblick: Als in den 20er Jahren Grammophone in den Gastwirtschaften aufgestellt wurden, klagten die Künstler. Als in den 70er die ersten Kassetten-Recorder auf den Markt kamen, klagte die Musikindustrie. Als sich Anfang der 90er Jahre in fast jedem Haushalt Videorecorder etabliert hatten, klagte die Filmindustrie. Was ist dann passiert? Es wurde noch kein Popstar gesehen, der betteln musste, weil einige seiner CDs kopiert wurden. Im Gegenteil! In der Musikbranche werden nach wie vor Beträge gezahlt, von denen ein normaler Bürger nur träumen kann. Das ist bei 15 bis 20 Euro für eine CD auch kein Wunder. Ohne Raubkopien von Songs würde es der Musikindustrie viel schlechter gehen! Der freie Austausch von Musiktiteln im Internet steigert deren Popularität ungemein. Und wer sich ein paar MP3s von einer Musikgruppe gezogen hat, der wird sich vielleicht auch deren ganze CD kaufen, ein Konzert besuchen oder Fan Artikel kaufen. Die Musikindustrie hat das bereits erkannt und ist selbst auf den fahrenden Zug aufgesprungen. Auch viele Musiker sehen die Sache mittlerweile ähnlich, da ihre Gewinne nach der Freigabe ihrer Songs für das Internet gestiegen sind. Die durch freie Downloads verschenkten Einnahmen werden dabei durch die fehlende Beteiligung der Musikkonzerne mehr als ausgeglichen. 31 9.1.2 Das Urheberrecht – seine Bedeutung für Private Personen CDs: Kauft jemand eine CD, so erwirbt er mit dem Kauf nur das Sacheigentum an dem Stück Plastik. Die Musik auf der CD wird durch die GEMA geschützt. Möchte der Käufer die CD verbreiten, verkaufen oder in der Öffentlichkeit spielen, so muss er sich das Recht bei der GEMA erwerben, die den Komponisten und Textdichter und auch den Künstler in finanzieller Hinsicht durch Vervielfältigkeitslizenzen profitieren lässt. Wer gegen das Gesetz verstößt wird strafrechtlich verfolgt. Eine Ausnahme im Urheberrechtsgesetz erlaubt jedoch im privaten Rahmen zu kopieren. Nach § 53 Abs. 1 UrhG ist es erlaubt: • einige wenige Kopien anzufertigen, die für den privaten Gebrauch auch in der Familie gedacht sind, • für andere zu kopieren, wenn die Kopie unentgeltlich ist und auf Bestellung geschieht, • die Kopiervorlage rechtmäßig erworben wurde, • der Kopierschutz nicht verletzt wird und • die Kopie später nicht öffentlich gespielt wird DVD´s: Auch bei Filmmaterial ist grundsätzlich nicht alles verboten. Erlaubt ist: • • • das Kopieren von im Free-TV ausgestrahlten Filmen für private Nutzung, das Kopieren von Videos/DVD´s ohne Kopierschutz, wenn diese nicht illegal erworben wurden, für private Zwecke, das Kopieren von legalen Angeboten aus dem Internet, z.B.: T-Online Vision. Wie bei CDs erwirbt man auch beim Kauf einer Original DVD nicht das Recht den Film Dritten zugänglich zu machen. Aber anders als bei CDs ist bei DVD´s alles nur erlaubt, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. 32 9.2 Die GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Wer ist die GEMA? Die Gema ist eine staatlich anerkannte Treuhänderin, die die Nutzungsrechte der Musikschaffenden verwaltet. Es gibt sie schon seit 1903. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins und unterliegt in ihrer Arbeit dem Deutschen Patentamt, dem Bundeskartellamt und dem Berliner Justizsenator. Ihre Arbeit gründet sich auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September 1965. Ihre Aufgaben sind die Vergabe der Rechte zur Musiknutzung und die Verteilung der Lizenzbeiträge an die Besitzer der jeweiligen Rechte. Außerdem kümmert Sie sich auch um die Verbesserung des Urheberrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Die meisten Einnahmen macht die GEMA mit dem Verkauf von Aufführungs,Vorführungs,- Sende,- und Wiedergaberechten, im Jahr 2005 385,048 Mio. €. Die Gesamterträge beliefen sich auf 852,224 Mio. €, was im Gegensatz zum Jahr 2004 eine Steigerung von fast 50 Mio. € ist. Sie macht dabei keinen Gewinn, sondern deckt nur Ihre Verwaltungskosten. Was kann bei der GEMA angemeldet werden? Die Gema kümmert sich um alles was unter das Urheberrecht fällt, also nach §2UrhG: • Reden, Computerprogramme, Sprachwerke, • Musikwerke, • pantomimische Werke, Tanzkunst, • Werke der bildenden Künste, der Baukunst, der angewandten Kunst und deren Entwürfe, • Lichtbildwerke u. Ä., • Filmwerke u. Ä., • Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Wer kann sich bei der Gema anmelden? Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst und alle die mit deren Werken in irgendeinem Sinn zu tun haben, also GEMA bezahlen müssen. 33 Was ist mit den gesendeten Titeln im Radio? Prinzipiell darf die Radiostation jeden Song im Radio spielen. Dafür gibt es einen sogenannten Bemusterungsvertrag der mit den Plattenfirmen abgeschlossen wird. D.h. jeder Song der von der Plattenfirma als Single veröffentlicht wird, bekommt die Radiostation immer automatisch zu geschickt. Wenn die Radiostation sich dann entscheidet einen Song im Radio zu spielen (öffentlich aufzuführen), müssen sie für jeden Einsatz des Titels eine GEMA bzw. GVL- Gebühren zahlen. Wird ein Song z.B. 10mal gespielt, müsse sie auch 10mal für diesen Song bezahlen. Deshalb kann die Radiostation auch nur diese Songs spielen, die auch bei der GEMA/ GVL registriert sind. Da die Plattenfirmen die Songs zur Verfügung stellen, kümmern diese sich bereits um die Registrierung. Die Radiostation meldet dann nur noch, welcher Titel wie oft gespielt wurde, wer der Urheber ist und bei welchem Label der Song erschienen ist. Es gibt auch Radiostationen die anderen Verträge mit der GEMA bzw. GVL haben – diese zahlen dann nur Pauschalbeträge und machen keine Einzeltitelabrechnung. In Zusammenarbeit mit Dirk Weinmann, Musikredaktion von Radio Regenbogen. 34 9.3 Die GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. Die GVU ermittelt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Entertainmentsoftware und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden Film- und Wer ist die GVU? Die GVU arbeitet im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie. Sie trägt dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Piraterie fügt den Branchen jährlich Verluste in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu. Daher gehören bereits heute über 80 Unternehmen und Verbände der GVU an. Seit 1984 unterstützt das Team von juristischen, kriminalistischen und technischen Experten die Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll) und stellt seine Erkenntnisse den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft zur Verfügung. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit dient der Aufklärung, Information und Prävention. Aufgaben der GVU: Die GVU ist die Schnittstelle zwischen den von Piraterie Betroffenen und den Strafverfolgungsbehörden. Dabei hat die GVU einerseits den Anspruch, durch die Bekämpfung dieser Form von Wirtschaftskriminalität den Schaden ihrer Mitglieder zu begrenzen. Andererseits verfolgt die GVU das Ziel mit den staatlichen Behörden Straftaten aufzuklären. Tätigkeitsbereich: Neben der Zusammenarbeit mit den Behörden kann die GVU eigene Ermittlungen im gesetzlich zulässigen Rahmen durchführen. Dies geschieht im Vorfeld staatlicher Ermittlungen zur Begründung eines Anfangsverdachtes. Im Bereich der Ermittlungen ist die GVU vor allem den Hauptschadensverursachern auf der Spur. Andererseits bearbeitet sie aber auch eine Vielzahl kleiner Fälle, die zum Beispiel durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Testkäufen bekannt werden. Ist die Beweislage ausreichend, stellen sie auch einen Strafantrag, egal wie groß der Fall ist oder welche Personen betroffen sind. 35 Beispiele: Im Jahr 2004 konnte durch die GVU einen großen Erfolg im Kampf gegen Raubkopien errungen werden. So konnte die GVU mit FTP-Welt den weltweit größten Fall illegaler Downloads aufdecken. Die Website www.ftp-welt.com war der mit Abstand wichtigste und bekannteste Download-Service im Deutschsprachigen Raum. In diesem Fall sollten nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die Abonnenten. Für 2005 bereitete die GVU konzentrierte Aktionen im Bereich der Massenmärkte für Raubkopien vor. Vor allem Auktionshäuser wie Ebay, Peer-to-Peer Netzwerke und Websites, die illegale Produkte zum Download anbieten, standen unter genauer Beobachtung. Über 50 Internet-Auktionshäuser wurden durch das Projekt „Massendelikte“ ausgewertet. Bei geringfügigen Verstößen wurde nach Aufforderung der GVU das Angebot gelöscht. Bei qualifizierten Verstößen wurde strafrechtlich vorgegangen. Im Jahr 2005 wurden insgesamt bei Ebay 1641 Löschungen und 463 Strafanträge gestellt Weitere Statistiken ab dem Jahr 1997 bis 2004 36 37 9.4 Das Deutsche Patent- und Markenamt Der Schutz von neuen Erfindungen wird vom Patent- und Markenamt übernommen. Er teilt sich in: 1. Markenschutz 2. Patentschutz 3. Gebrauchsmusterschutz 4. Geschmacksmusterschutz 1. Markenschutz: = Der Schutz eines Namens oder Logos für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Eine deutsche Markenanmeldung kostet derzeit ab 300€. Weitere Gebühren können entstehen, wenn man mehrere Marken oder Dienstleistungen schützen will. Der Schutz besteht 10 Jahre und kann dann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Das Patent- und Markenamt prüft nicht ob es die Marke schon gibt, dass merkt man erst wenn derjenige der die Marke angemeldet hat einen Widerspruch anmeldet. Man kann aber bevor man die Marke anmelden lässt, was im Durchschnitt 10 bis 12 Monate dauert, recherchieren ob es sie schon gibt. Dies bietet das Patentamt in seinen Niederlassungen in München und Berlin und über das Internet an. Wie bei allen Anmeldungen des Patentamts ist es auch hier nicht schlecht einen Patentanwalt zu Hilfe zu nehmen, da der Vorgang für einen Laien sehr kompliziert ist. 2. Patentschutz/Gebrauchsmusterschutz: Erfindungen, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Sie können beide gewerblich angewendet werden. Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden. Patent: Eine Patentanmeldung kostet derzeit 60€ Anmeldegebühr, 350€ Prüfungsgebühr und zwischen 70€ und 1.940€ je nachdem wie lange das Patent angemeldet wird. Ein Patent kann max. 20 Jahre geschützt werden. Die Prüfung des Patents kann zwischen 2 und 2,5 Jahren aber auch wesentlich länger dauern. Ein Patentanwalt ist hilfreich. Gebrauchsmuster: Eine Gebrauchsmusteranmeldung kostet derzeit 40€. Wie beim Patent entstehen daneben auch Jahresgebühren. Der Schutz dauert nur 3 Jahre und kann höchstens auf 10 Jahre verlängert werden. 38 3. Geschmacksmusterschutz: = Der Schutz des Designs eines Produktes. Der Erfolg einer Marke hängt stark von der Gestaltung der Verpackung ab. Die Verpackungen werden neben den Produkten am stärksten kopiert. Der Schutz erweist sich als grundlegende Hilfe gegen Produktpiraterie. Um ein Design zu schützen macht man Bilder des Designs welches geschützt werden soll. Diese werden daraufhin geprüft, ob nicht ein Verstoß gegen die „guten Sitten“ und die „öffentliche Ordnung“ vorliegt. Die Anmeldung dauert ca. 3-4 Monate und die fertige Eintragung mit den Bildern des Designs erscheint dann im Geschmacksmusterblatt. Der Schutz dauert 25 Jahre muss aber immer alle 5 Jahre erneuert werden. Die Anmeldung kostet 70,00€ 39 9.5 Besuch bei der Zollverwaltung Appenweier Die Arbeit des Zolls ist wohl die wichtigste Gegenmaßnahme gegen die Produktpiraterie. Besonders die Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz, die bundesweit gegen die Fälscher vorgeht ist ein zentraler Ansprechpartner für Firmen. Dort können sie das Grenzbeschlagnahmeverfahren beantragen, welches den Zoll in Verdachtsmomenten dazu berechtigt Waren zu beschlagnahmen. Die Anzahl der Unternehmen, die mit dem Zoll zusammenarbeiten ist seit 1995 von 52 auf 650 Unternehmen angewachsen. Besonders das interne Informationssystem des Zolls ist ein sehr wichtiger Bestandteil bei dessen Arbeit. Das Grenzbeschlagnahmeverfahren: Beim Grenzbeschlagnahmeverfahren müssen sich die Firmen welche Ihre Rechte schützen lassen wollen beim Zoll anmelden. Sie müssen darlegen was die Kennzeichen ihrer Produkte sind und jemanden melden der die beschlagnahmte Ware prüft. Das Verfahren ermöglicht dem Zoll nicht nur an einer Grenze aktiv zu werden, sondern auch bei Kontrollen innerhalb der Länder (durch Binnenzollämter) die verdächtigen Waren sofort zu beschlagnahmen. Diese werden dann dem entsprechenden Unternehmen oder dessen Anwalt zugesendet und dort geprüft. Ab diesem Moment ist die Arbeit des Zolls schon erledigt. Liegt eine Fälschung vor so ist es allein die Entscheidung des Unternehmens was weiterhin passiert. Es kann die Ware vernichten lassen, behalten oder dem Zoll zu Demonstrationszwecken überlassen. Oft wird Anzeige vom Unternehmen erstattet. Diese ist oft vielfältig, da nicht nur eine Straftat begangen wurde. Zum Beispiel: die Produktfälschung geht einher mit einer Steuerhinterziehung, da die Waren nicht verzollt wurden. Im Jahr 1994 wurden 269 Waren beschlagnahmt, während die Zahl im Jahr 2004 schon auf 8.564 Fälle stieg. Das Recht des Zolls ist in ganz Europa angeglichen, da sonst die Zusammenarbeit nicht möglich wäre. 40 9.6 Unser Interview mit der Polizei Fragen an den Jugendsachbearbeiter und Präventionsbeamten im Ermittlungsdienst, Martin Schulz, beim Polizeirevier Achern/Oberkirch 1. Frage: Antwort: 2. Frage: Antwort: 3. Frage: Antwort: 4. Frage: Antwort: 5. Frage: Antwort: 6. Frage: Antwort: 7. Frage: Antwort: Haben Sie häufig mit dem Bereich Raubkopien/Produktfälschung zu tun? Nein. Fälle, denen Verstöße nach dem Urheberrechtsgesetzt zugrunde liegen, sind Ausnahmen. Wie lange sind Sie schon in dem Bereich tätig? Seit 1993 bin ich innerhalb des Polizeireviers Achern im Ermittlungsdienst mit dem Schwerpunkt Jugenddelinquenz tätig und seitdem auch immer wieder mit Fällen von Raubkopien beschäftigt. Was wird am meisten gefälscht? Gibt es mehr Fälschungen oder eher mehr Raubkopien? Bisher waren überwiegend Raubkopien von Audio-CDs und ComputerSpiele, gefolgt von Video-DVDs Gegenstand der Ermittlungen. Welche Gesetze gibt es gegen Produktfälschungen/Markenpiraterie? Das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, befasst sich ausführlich mit über einhundert Paragraphen mit den einzelnen Normen, Rechten, Pflichten und Grenzen des Urheberrechts und den bei Zuwiderhandlung zu erwartenden Strafen. Was ist ausschlaggebend für die Ermittlungen? Die Art und der Umfang der illegal hergestellten oder vertriebenen, das heißt verkauften oder gegen sonstige geldwerte Leistung oder kostenlos abgegebenen Kopien sind Gegenstand der Ermittlung. Ebenso die Herstellung der Kopien und die hierfür eingesetzten Maschinen, sprich: Computer, Lese- und Schreibgeräte, Drucker etc.. Von Bedeutung ist weiterhin die kriminelle Energie des Tatverdächtigen und das mit seiner Handlung angestrebte Ziel. Wer gibt die Hinweise / Tipps? Hinweise auf Produktpiraterie, insbesondere auf unerlaubte Vervielfältigungen ergeben meist im Zuge anderer Ermittlungen, vielfach bei richterlich angeordneten Durchsuchungen oder im Verlauf der Nachschau nach Straftaten, wie Diebstählen, wenn dabei Datenträger aufgefunden werden, ohne dass Originale vorgefunden werden. Eher Ausnahmen sind Hinweise, die direkt einen Raubkopierer bezichtigen. Wie wird bestraft? Nach Schwere bzw. Menge? Das Strafmaß richtet sich, wie im gesamten Strafrecht, nach der Schwere der Tat. Diese ergibt sich aus dem Tatmotiv des Täters, aus dem Umfang der Tat und nicht zu letzt aus dem Erfolg der Tat, der sich sicherlich aus 41 dem Umfang der illegal erstellten Kopien ablesen lässt. Von Bedeutung ist zu Beginn der Ermittlungen, ob der Inhaber der Urheberrechte gegen den Kopierer Anzeige erstattet und somit sein Recht auf Schutz seines geistigen Eigentums ausübt. In Deutschland haben sich für die Durchsetzung der Urheberrechte verschiedene Vereine niedergelassen, darunter die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen auf dem Gebiet der Software-Piraterie in Hamburg (GVU) und ein weiterer Verein in Hamburg, der sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten auf dem Gebiet der Audio- und Videopirateriespezialisiert hat. Die Gesellschaften vertreten jeweils alle namhaften Produktionsbetriebe weltweit, darunter Warner, Bertelsmann, Sony, Microsoft und viele mehr. 8. Frage: Antwort: 9. Frage: Antwort: 10. Frage: Antwort: 11. Frage: Wie geht die Polizei gegen Raubkopieren/Produktfälscherei vor? Bei Hinweisen auf gewerbliche Produkt- oder Warenpiraterie wird ohne vorherige Anhörung des Tatverdächtigen ein richterlicher Beschluss zur Durchsuchung von Person, Wohnung, Nebenräumen und Fahrzeugen erwirkt. Es erfolgt die Durchsuchung im Rahmen der geltenden Vorschriften durch die Polizei, teilweise unter Einschaltung von Fachleuten, darunter ggf. auch Vertretern der Rechteinhaber (siehe Frage 7). Alle gefundenen Kopien oder Plagiate werden sichergestellt bzw. zur Vorbereitung einer Einziehung oder des Verfalls beschlagnahmt. Ebenso werden mögliche Gewinne, also Bargeld oder Konten, die Erlöse aus Verkäufen darstellen, beschlagnahmt. Herstellungsgeräte oder Gegenstände, die zur Produktion der illegalen Kopien benötigt werden, werden ebenso beschlagnahmt. Wie oft erfolgreich? Wenn der Erfolg an einer rechtskräftigen Verurteilung des Raubkopierers abgelesen wird, ist jeder Fall, den ich bislang gegen jugendliche oder erwachsene Tatverdächtige geführt habe, erfolgreich gewesen. Besteht der Erfolg in der zahlenmäßigen Eindämmung der Raubkopiererei oder gar in der Verhinderung derselben, dann ist jeder abgeschlossene Ermittlungsfall sicherlich nur als ein winzig kleiner Erfolg anzusehen, da die Vielzahl der tatsächlich illegal hergestellten Kopien oder Plagiate nicht annähernd polizeilich bekannt wird. Was passiert, wenn man erwischt wird? Alle illegalen Kopien und die zu deren Herstellung benutzten Geräte werden ohne Ersatz dem tatverdächtigen weggenommen und im Anschluss vernichtet (Kopien) oder zugunsten der Staatskasse verwertet/versteigert (Geräte). Ebenso werden alle aus der Tat gewonnnen Erzeugnisse, also auch Vermögenswerte ersatzlos zugunsten des Staates eingezogen. Darüber hinaus erwartet den Täter eine Haftstrafe oder in Ausnahmefällen eine Geldstrafe. Bei Raubkopien hat der Rechteinhaber, also der Urheber der Originale, ein Recht darauf, dass die Verurteilung des Täters öffentlich bekannt gegeben wird, also sein Name im Zusammenhang mit seiner Tat veröffentlicht wird, was üblicherweise auf den Internetseiten der oben genannten Vereine und Gesellschaften oder deren Publikationen geschieht. Was war der größte Fall / schlimmste Fund in unserer Umgebung? 42 Antwort: 12. Frage: Antwort: 13. Frage: Antwort: Ein besonders auffälliger Fall war der von minderjährigen Schülern, die sich in größerem Umfang mit illegal kopierten Computerprogrammen, Video-CDs und Musik-CDs versorgten, wobei arbeitsteilig gearbeitet wurde. Bei Abschluss der Ermittlungen waren mehrere Schüler nur aufgrund ihrer Minderjährigkeit (unter 14 Jahren alt) nicht bestraft worden, aber weit über hundert illegale Raubkopien sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen worden. Sind die Verhandlungen in Achern bzw. wo finden die Verhandlungen statt? Gerichtsverhandlungen finden, egal bei welcher Art der Straftat, grundsätzlich am Sitz des Amtsgerichtes statt, in dessen Bereich die Tat verübt wurde. Bei jugendlichen oder heranwachsenden Tatverdächtigen ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz der Tatverdächtigen zuständig. Für diesen Fall wäre das Amtsgericht Achern der Verhandlungsort, jedoch finden Hauptverhandlungen gegen jugendliche Angeklagte ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Können Sie uns einen konkreten Fall erläutern? Von Anfang bis Ende? Der folgende Fall hat sich tatsächlich in meinem Zuständigkeitsbereich zugetragen. Der Fall liegt mehrere Jahre zurück und ist rechtskräftig abgeschlossen. Details zu Personen und Orten lasse ich weg. Ein junger Mann, er war 19 Jahre alt, war verdächtigt worden, Bargeld und eine Bankkarte unterschlagen zu haben. Vorliegende Anhaltspunkte führten zur Durchsuchung seiner Wohnung, wobei eine umfangreiche Sammlung von CDs und CDRs, DVD, DVDRs, DVD-Hüllen, Covern, Labels und anderes entdeckt wurden und eine hochwertig ausgestattete EDV-Anlage mit Lesegeräten und Brennern zum Vorschein kam. Wie beschrieben, wurden alle Datenträger, Gegenstände und die gesamte EDV-Anlage mit Zubehör beschlagnahmt und ausgewertet. Die Überprüfung der Datenträger ergab, dass es ausnahmslos um illegale Kopien von im Verleih, aber nicht im Handel, befindlichen Film-DVD handelte. Die Audio-CDs waren durchweg kopierte aktuelle Musik-CDs, die im Handel nur zu den üblichen hohen Preisen käuflich gewesen wären. Die vorgefundenen Cover und Label waren im Verleih ohne Kenntnis der Betreiberfirmen unterschlagen worden und dienten der Herstellung täuschend echter Kopien von CDs, DVDs und deren Verpackung. Für nahezu alle Kopien konnte nach Rücksprache mit den oben angeführten Gesellschaften der Nachweis erbracht werden, dass es sich um illegale Kopien handelt. Sämtliche Kopien und Verpackungen wurden ersatzlos weggenommen und über das Gericht der Vernichtung zugeführt. Die beschlagnahmte EDVAnlage wurde über das Gericht und die Vollstreckungsabteilung verwertet. Die unterschlagenen Videohüllen, Cover und Label wurden an die Rechteinhaber bzw. Verleihfirmen zurückgegeben. Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tatfeststellung und Verurteilung mittellos, sodass ihm kein finanzieller Erfolg der Tat nachzuweisen war. 43 Er wurde vom Amtsgericht Achern in einem Gesamturteil, das auch die illegalen Raubkopien einbezog, rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und eine der Bewährungsauflagen war eine dreistellige Zahl gemeinnütziger, also unentgeltlicher Arbeitsstunden. Nach meiner Kenntnis hat der Verurteilte bisher keine Kopien von irgendwelchen geschützten Werken mehr hergestellt. 44 9.7 Fälle: Essener Zollfahnder beschlagnahmen Rekordmenge an Plagiaten Bereits Anfang Juni dieses Jahres beschlagnahmten Beamte des Zollfahndungssamts Essen in einer Lagerhalle in Nettetal rund 35.000 Markenbekleidungsstücke bei denen der Verdacht bestand, dass sie gefälscht seien. Mit mehreren Gutachten bestätigte gestern der Inhaber der Markeninhaber aus den USA, dass es sich bei der von den Fahndern sichergestellten Rekordmenge tatsächlich um Plagiate von Lifestyle-Bekleidung aus seiner Kollektion handelt. Die Ermittler waren einem Hinweis nachgegangen, wonach ein 37 Jahre alter Geschäftsmann aus Bonn über eine große Menge amerikanische Markenbekleidung verfügte, diese weit unter Preis anbot und versuchte abzusetzen. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem 37-Jährigen lediglich um einen Mittelsmann handelte. Der mutmaßliche Drahtzieher des illegalen Geschäftes und Mieter der Lagerstätte in Nettetal, ein 34 Jahre alter Geschäftsmann, ebenfalls aus Bonn, hatte sich bereits vor den eigentlichen Ermittlungen mit unbekanntem Aufenthaltsort nach Spanien abgesetzt. Ein Teil der Fälschungen, überwiegend Lang- und Kurzarm-T-Shirts sowie Sweater sind nach ersten Ermittlungen vermutlich aus Peru nach Europa importiert worden. Gegen beide Beschuldigte wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Markengesetz eingeleitet. Darüber hinaus kommen auf sie weitere zivilrechtliche Auseinandersetzungen durch den Markeninhaber zu, die erheblichen juristischen Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Wert der Originalware würde weit über eine Million Euro betragen. Durch die rechtzeitige Sicherstellung der Plagiate konnte ein erheblicher Schaden von dem Markeninhaber abgewendet werden. Die Ermittlungen dauern an. 45 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und des Zollfahndungssamts Hannover Schwarze Schafe unter den Ausstellern auf der CeBIT-Messe in Hannover Zollfahnder beschlagnahmen 511 Gegenstände aus der Unterhaltungselektronik Die weltweit größte Hightech-Messe war nicht für alle Aussteller ein Erfolg, einige bekamen ungebetenen Besuch von der Zollfahndung. Rechtsvertreter zweier namhafter Firmen hatten auf der Messe Lizenzvergehen bei Produkten der von ihnen vertreten Firmen sowie Geschmackmusterverletzungen festgestellt und daraufhin Strafanträge gegen die betroffenen ausländischen Firmen bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt. Gegen die Inhaber dieser Firmen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von Verstößen gegen das Patent- und Geschmackmustergesetz eingeleitet und das Zollfahndungssamt Hannover mit den Ermittlungen beauftragt. Das Amtsgericht Hannover erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft 22 Durchsuchungsbeschlüsse für die in den Messehallen befindlichen Ausstellungsstände. Die Durchsuchungen wurden von Zollfahndungsbeamten in der Zeit vom 11. März bis 15. März 2006 durchgeführt. Dabei wurden auf den Messeständen eine große Anzahl von patentrechtlich geschützten Produkten, wie MP 3 und MP 4 Player, DVD Recorder, DVD Player, Handys, alle mit MP 3 bzw. MP 4 Funktion, vorgefunden und sichergestellt. Nicht in allen Fällen verliefen die Durchsuchungen problemlos. In einem Fall verweigerte der Aussteller die Herausgabe der sicherzustellenden Produkte. So wurde zunächst in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine amtliche Versiegelung der Ausstellungsvitrinen vorgenommen und ein Verfügungsverbot ausgesprochen. Am Folgetag wurde die Vitrine durch einen Schlüsseldienst geöffnet und mit der Sicherstellung der dort ausgestellten Produkte begonnen. Für alle noch weiter zu öffnenden Vitrinen übergab nun jedoch der Aussteller freiwillig die Schlüssel. In einem weiteren Fall füllte der Aussteller nach den abgeschlossenen Durchsuchungsund Sicherstellungsmaßnahmen seine Ausstellungsvitrinen mit unter das Patentrecht fallenden Produkten wieder auf. Daraufhin erfolgte mit erneut ergangenem Durchsuchungsbeschluss eine weitere Sicherstellung. Bei den durchsuchten Messeständen handelt es sich überwiegend um Ausstellerfirmen aus der Volksrepublik China. Den Verantwortlichen der betroffenen Firmen wird vorgeworfen, ohne Lizenz des Patentrechtsinhabers Produkte mit MP3 bzw. MP 4 Funktion nach Deutschland importiert und dort ausgestellt zu haben. Diese Handlung steht nach dem Patentgesetz unter Strafe und sieht bei gewerbsmäßigem Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. 46 Italien: Razzia im Nachtclub - DJ wegen Raubkopien zu 1,4 Millionen Euro verurteilt Ein italienischer DJ (namentlich geschützt) ist wegen Raubkopien zu einer Geldstrafe von 1,4 Millionen Euro verurteilt worden, das berichtet Reuters unter Berücksichtung der italienischen Behörden. Erst durch eine groß angelegte Hausdurchsuchung eines Nachtclubs in Rieti (Rom) ist es der Polizei gelungen, 500 Musik-Clips sowie etwa 2.000 MP3s, die urheberrechtlich geschützt sind, sicher zu stellen. Bei der Razzia wurden bei einem populären DJ zahlreiche geschützte MP3-Dateien auf dessen PC gefunden. Laut 'International Federation of the Phonographic Industry' wurde der DJ zu einer Höchststrafe für Einzeltäter im Zusammenhang mit MP3-Piraterie verurteilt. 47 9.8 Drohen Strafen? Verschiedene Gruppierungen arbeiten mit der Polizei an der Verfolgung von Produktpiraten (GEMA, GVU…) Ihre Möglichkeiten sind vielfältig, werden aber immer wieder umgangen. Mittlerweile sind die Strafen auf Produktfälschung hoch. Die Möglichkeiten der Rechteinhaber teilen sich in: • • Zivilrechtliche Vorschriften (wenn jmd. eine DVD vervielfältigt): Werden diese verletzt hat das oft einen einstweiligen Rechtsschutz und /oder die Einleitung von zivilrechtlichen Klageverfahren zur Folge. Die Inhaber der Rechte wollen eine Unterlassung des Kopierens und Schadensersatz, oft auch dass die Kopien vernichtet werden oder dem Rechteinhaber überlassen werden. Strafrechtliche Vorschriften: (wenn jmd. eine vervielfältigte DVD verwertet): Hier kommt es darauf an ob die DVD „nur“ weitergegeben wird oder ob daraus ein Gewerbe entsteht. Beide Arten der Verwertung sind Strafbar und werden mit Geldbußen bestraft. Die unerlaubte Verwertung wird darüber hinaus mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug betraft, die gewerbliche sogar mit bis zu fünf Jahren. Unabhängig davon können vom Rechteinhaber auch noch eigene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. 48 10. Die großen Fische 49 Produktpiraten haben Hochkonjunktur. Wurden früher zumeist teure Uhren und Textilien gefälscht, sind es heute genauso Lebensmittel, Kinderspielzeug oder Werkzeuge. Produktpiraten verursachen Millionenschäden. Gefälschte Produkte machen inzwischen acht Prozent des Welthandels aus, allein in Deutschland beträgt der jährliche Schaden 25 Milliarden Euro. 50 10.1 Herkunftsländer gefälschter Markenartikel Allgemeiner Vergleich der letzten fünf Jahre Herkunftsland 2001 2002 2003 2004 2005 Tschechien 29,0% 11% 11,4% 3,6% 1,0% Polen 13,6% 6% 10% 3,6% 0,6% Türkei 7,0% 9% 10,2% 8,7% Thailand 12,6% 48% 24,9% 23,5% 10,2% 8,5% 12,9% 23,6% 35,8% VR China 5% sonst. Asiatische Länder (Hongkong, Taiwan, Vietnam) 19,4% 4,3% 12,3% 9% 11,5% USA 5,5% 3,8% 11,2% sonstige Länder 12,9% 13% 3% 8,4% 15,7% 18,1% 21,0% Textilien aus der Türkei Textilien werden in besonders großem Ausmaß in der Türkei gefälscht; Die türkische Textilindustrie ist sich bewusst, dass die Fälscher für ein schlechtes Image sorgen. Aber obwohl die Türkei bereits einigen internationalen Abkommen zum Schutz von Marken beigetreten ist, ist die Markenpiraterie noch nicht wirksam gestoppt worden. Einige Unternehmen haben Detektive eingesetzt, die die Fälschungswerkstätten und Lager gefälschter Waren aufspüren sollen, aber die „Piratenjägerin“ von Adidas-Salomon bekannt, „dass der Kampf gegen Produktfälscher nicht in den Gassen von Istanbul gewonnen werden kann, sondern nur draußen am Hafen, wo ganze Containerladungen nachgemachter Fußball-Shirts umgeschlagen werden“. Raubkopien aus Russland Der russische Kultur- und Medienminister Sokolov hat zum Jahresende 2004 eingeräumt, dass noch immer 80-90 Prozent der in Russland gehandelten Audio- und Videoprodukte (CDs und DVDs) Plagiate sind. Russland ist nach China der zweitgrößte Hersteller von Raubkopien. Autoersatzteile aus China Die Volksrepublik China gilt als Hochburg der Markenpiraterie. Nach einer Studie des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA) ist mittlerweile jedes zweite deutsche Maschinenbauunternehmen von Produktfälschungen aus China betroffen. Gefälscht werden nach dieser Untersuchung nicht nur komplette Maschinen, sondern auch Bedienungsanleitungen, Verpackungen und Werbemittel. Das gilt auch für Autoersatzteile, die neben der Türkei und Polen besonders in China gefälscht werden. 51 96 Prozent der deutschen Automobilzulieferer schätzen den illegalen Know-howTransfer in China als die größte Gefahr ein. Der VDMA schätzt den Schaden für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau auf jährlich 400 bis 500 Millionen Euro. 52 China - Im Reich der Fälscher China ist das Paradies für Raubkopierer. Von Turnschuhen bis Tamiflu - in diesem Land ist das Geschäft mit Plagiaten eine Milliardenindustrie. Die meisten Fälschungen landen im Ausland, ohne dass die Kunden irgendetwas merken. Jeden Tag kommen hier Busladungen von Touristen an, um in dem siebenstöckigen Gebäude Markenkleidung zu Billigpreisen einzukaufen. Armani-Jacken gibt es hier für umgerechnet 20 Euro. Lacoste-Polohemden kosten ab drei, Prada-Taschen ab acht Euro. Wer einem Händler in den Hinterraum folgt, bekommt für ein paar Euro auch Rolex-Uhren und die neusten Kinofilme auf DVD - alles gefälscht. China ist das Paradies der Markenpiraterie. Zwei Drittel aller Plagiate, die der EU-Zoll bei Stichproben abfängt, haben ihren Ursprung in der Volksrepublik. Dahinter steckt ein Milliardengeschäft. Bis zu zehn Prozent des Welthandelsvolumens beruht auf Fälschungen. Der jährliche Schaden für die Weltwirtschaft beziffert die Organisation mit Sitz in Paris auf 600 Milliarden Euro. In den USA gehen 150.000 Arbeitsplätze durch die Produkt- und Markenpiraten verloren, in Deutschland rund 70.000. Dabei werden längst nicht mehr nur die bekannten Designerlabels und Luxusuhren kopiert. Chinesische Fabriken fälschen mittlerweile alltägliche Konsumgüter und das im industriellen Stil. Dabei werden die Kopierer immer geschickter. Oft arbeiten Sie mit den gleichen Materialien wie die Originalhersteller und kopieren auch die Verpackung und die Gebrauchsanweisung täuschend echt. Es gibt perfekt nachgemachte Schuhe, die vom Original kaum zu unterscheiden sind. Zwei Millionen Paar gefälschter AdidasSchuhe gingen bei Razzien im vergangen Jahr ins Netz. Das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, der Großteil der gefälschten Produkte geht in den Export. Einkäufer aus Europa und den Vereinigten Staaten reisen regelmäßig nach China, um in den Fabriken die kopierte Ware im industriellen Maßstab zu bestellen. In manchen chinesischen Städten gibt es richtige Messen für Plagiate. In Containern wird die illegale Ware zumeist in den Nahen Osten und nach Osteuropa verschifft. Für die Großkonzerne ist das Thema Fälschungen ein Tabu. Die Kunden dort merken oft gar nicht, dass sie eine Fälschung kaufen. Im März beschlagnahmte der finnische Zoll 1.600 gefälschte Nokia-Handys, die aus Hongkong via Moskau nach Europa verschifft werden sollten. Nur Experten von Nokia konnten die Handys als Fälschungen identifizieren. Mehr als 300 Millionen Container sind weltweit unterwegs. Die Zöllner können nur einen winzigen Bruchteil davon öffnen. Für viele Großkonzerne ist das Thema Produktpiraterie deshalb ein Tabu. Aus Angst vor negativen Schlagzeilen und weil man die Konsumenten in Europa nicht verunsichern will, werden Produktfälschungen kaum öffentlich gemacht. Dabei sind die Gefahren für die oft arglosen Käufer enorm. Jede zehnte weltweit gehandelte Medikamentenpackung ist eine Fälschung, schätzen Experten. Insgesamt über 770 Medikamentenfälschungen dokumentierte die Weltgesundheitsorganisation WHO für die Jahre 1982 bis 1999. Fast 60 Prozent enthielten keinen Wirkstoff, 19 Prozent abweichende Wirkstoffmengen und 16 Prozent falsche Inhaltsstoffe. Solche gepanschten "Medikamente" können natürlich lebensbedrohliche Wirkungen haben! Weniger als einen Euro kostet die nachgemachte Viagra-Pille aus China - ein Bruchteil des Normalpreises für das Potenzmittel. 53 Wer seinen VW-Passat in China in die Werkstatt bringt, muss damit rechnen, eine gefälschte Blinkerleuchte oder Bremsscheibe eingebaut zu bekommen. Oft sind die Kopien so gut, dass auch die Mechaniker sie nicht vom Original unterscheiden können. Die Firmen können gegen die Produktpiraten kaum etwas ausrichten. Die Hersteller von imitierten Produkten sind besser organisiert und raffinierter geworden. 54 10.2 Was macht der Staat gegen die Produktpiraterie? In der Stuttgarter Zeitung Nr. 99 vom 29. April 2006 sagte Beat Bürgi vom Swiss Business Hub an der Schweizer Botschaft Peking: „Die Fälscher werden oft von lokalen Regierungen gedeckt.“ Das sagt schon vieles aus, wie der Staat zu den Produktpiraterien steht. Der Staat und die Regierung mischen offenbar in der ganzen Sache am meisten mit, als wäre es das normalste was es gibt. Sogar die Staatsunternehmen stehen mit der Regierung in enger Zusammenarbeit um die Produktpiraterie zu schützen. Adidas-Experte Tai sagt dazu: „Ich habe Fabriken gesehen, mit tausenden Arbeitern, die mit modernsten Maschinen nachgemachte Markenschuhe herstellen.“ Das ist doch nicht mehr normal. Einerseits möchten der Staat und die Regierung die Produktpiraterie stoppen und auf der anderen Seite wollen Sie die Unternehmen schützen, um selbst an den Geschäften noch etwas dran verdienen zu können. Teilweise werden Inspekteure vom Amt und Kulturämter von Unternehmen eingeladen und sogenannt von ihnen erpresst. Dies wird im folgenden Bericht von Frau Zhang berichtet, die selber 4 Jahre lang einen DVD-Laden führte. Es gibt eine Frau (oder gab), die nicht mit Namen genannt werden möchte. Die lud regelmäßig Inspekteure für Urheberrechte und die Leute vom Kulturamt zu sich ein. Diese Besuche sahen so aus, dass es Karaoke und Saunagänge für die Leute gab und dass diese Frau das Essen und die Prostituierten, die sie extra kommen ließ, bezahlte. Nur weil diese Frau die Ämter erpresste und die Inspekteure zu ihren besonderen Abenden, jedes halbe Jahr einlud, durfte Sie Monat für Monat ihre gefälschten Hollywoodfilme weiterhin verkaufen. Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, die Behörden wissen und kennen die meisten Adressen, wo gefälschte Produkte hergestellt werden, aber Sie unternehmen nichts dagegen und lehnen sogar seit Jahren die Kontrollen ab. Man sieht genau, dass China, besonders Peking nicht daran interessiert sind, der Produktpiraterie ein Ende zu setzen, trotz der jahrelangen Proteste der US-Regierung mit China. Im vergangenen Jahr 2005 wurden allein in China 5336 Straftäter wegen Markenpiraterie und Diebstählen von geistigem Eigentum verurteilt. Das sind jedoch nur die Händler, die auf der Straße ihre produktgefälschten Waren verkaufen. Die Leute in den Fabriken bleiben jedoch außen vor und werden erst gar nicht angetastet um schlimmeres zu verhindern. 55 10.3 Wie kommt die gefälschte Ware von China nach Deutschland? Die gefälschte Ware oder das gefälschte Produkt wird in riesige Container gepackt und wird meistens als erstes in den nahen Osten und nach Osteuropa verschifft. Von dort aus gelang die Ware dann nach Deutschland und in die Westeuropäischen Länder. Die Zollbehörden und Zollbeamten sind aufgefordert, die eingefahrene Ware anzuhalten und zu prüfen. Haben sie einen Verdacht auf Produktpiraterie, dann müssen sie diese beschlagnahmen. Im Jahr 2004 wurden vom Zoll genau 8564 Fälle der Produktpiraterien beschlagnahmt und gemeldet. Dabei wurden über 15 Millionen Artikel in einem Gesamtwert von 145 Millionen Euro beschlagnahmt. Im Jahre 2003 waren dies 3461 Fälle. Hier sieht man eindeutig, dass die Produktpiraterie sich allein in einem Jahr verdoppelt hat. Insgesamt hat sich die gefälschte Ware zwischen den Jahren 1998 und 2004 um das zehnfache verdoppelt, wo die Zollbeamten abgefangen haben. Hier eine Wertstatistik der beschlagnahmten Ware (in Mio. Euro) Warenart 2001 2002 2003 2004 2005 Textilien 12,0 18,3 12,4 24,4 13,5 Sportartikel 3,1 2,7 3,4 9,6 11,5 Computerzubehör/Bild-, Ton- und Datenträger 30,9 13,0 51,6 37,6 29,1 Automobilindustrie 0,5 0,9 0,04 0,8 0,8 Konsumgüter 38,8 27,1 47,0 32,9 104,0 Sonstiges 5,8 14,1 63,5 39,8 54,5 Gesamtsumme 91,1 76,1 177,94 145,1 213,4 56 11. Schlusswort Abschließend kann man sagen, dass die Fälschung von Artikeln, CD’s und DVD’s ein Fass ohne Boden ist. Für diejenigen, die ihr geistiges Eigentum oder ihre Marken und Produkte schützen möchten ist es wohl unmöglich sich 100%ig zu schützen. Schon allein die Verlegung der Produktionsstandorte in Billiglohnländer bringt mit sich, dass auch die dazugehörigen Technologien in diese Länder einfließen. Die Globalisierung macht es also nicht nur für die großen Firmen einfacher zu billigen Stückzahlen und mit wenigen Lohnnebenkosten zu produzieren, sondern fördert auch die Fälscher, die immer neue Methoden entwickeln ungesehen zu bleiben. Während jedoch die Markenartikel, die CD’s und DVD’s preislich gleich bleiben oder durch den Verlustausgleich sogar teurer werden findet man an jeder Straßenecke Fälschungen zu 1/10 des Originalpreises. Dies fördert bei den Menschen ein Unschuldsbewusstsein, denn warum sollte man die teuren Marken kaufen wenn sie qualitativ fast nicht mehr von den gut gemachten Fälschungen zu unterscheiden sind? Und warum sollte man eine CD kaufen, wenn sie im Internet kostenlos runtergeladen werden kann? Auch die Strafen sind lasch und es werden oft nur große Fälscherbanden erwischt und bestraft, die kleinen Privatleute kriegen nichts davon mit. Die Polizei ist mit dieser Aufgabe völlig überfordert, da jeder irgendeine gebrannte CD oder irgendeinen gefälschten Markenartikel besitzt. Und eben weil ja jeder so etwas hat, denkt auch keiner an die Straftat die man damit begeht. Die großen Konzerne planen also weiterhin die Verluste durch Produktpiraterie mit ein. Aber gibt es nichts was man tun kann? Sollte man vielleicht die Strafen erhärten und auch gegen Privatpersonen schärfer vorgehen? Oder sollte sich die Plattenindustrie nicht etwas überlegen um den Kauf der legalen CD, egal ob über Internet oder im Laden, wieder attraktiver zu machen? Könnten nicht die großen deutschen Konzerne ihre Standorte wieder ins alte Europa oder sogar nach Deutschland verlegen um Arbeitsplätze zu schaffen, die Marke wieder beliebter zu machen und so den Menschen mehr Geld zu verschaffen, die die Marke dann wieder kaufen würden? Oder geht der Krieg zwischen Fälschern und Unternehmer weiter? 57