Alpenbad Leutasch
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Alpenbad Leutasch
Gemeinde Leutasch Teil 2 Alpenbad Leutasch-Tirol, Spiel- und Sportanlagen Ges.m.b.H. Anschrift Landesrechnungshof 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512/508-3030 Fax: 0512/508-743035 E-mail: [email protected] Impressum Erstellt: September 2013 - Jänner 2014 Herstellung: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: GE-2000/5, 5.6.2014 Abkürzungsverzeichnis AZG Arbeitszeitgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium für Finanzen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung idF in der Fassung iHv in Höhe von IKS Internes Kontrollsystem LGBl. Landesgesetzblatt lit. litera LRH Landesrechnungshof TGO Tiroler Gemeindeordnung UGB Unternehmensgesetzbuch USt. Umsatzsteuer VBÄ Vollbeschäftigungsäquivalent Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................. 1 2. Die Alpenbad GmbH ................................................................................................ 4 3. Organisation ............................................................................................................. 6 3.1. Organe ........................................................................................................... 7 3.2. Leistungsbereiche .........................................................................................10 3.3. Besucherstatistik ...........................................................................................12 4. Personal...................................................................................................................14 5. Gebarung .................................................................................................................22 5.1. Planung und Controlling ................................................................................23 5.2. Rechnungslegung ..........................................................................................26 5.2.1. Bilanz .................................................................................................26 5.2.2. Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................34 5.2.3. Anhang...............................................................................................45 6. 5.3. Kosten- und Leistungsrechnung ....................................................................45 5.4. Unternehmensinterne Überwachung .............................................................47 Schlussbemerkungen .............................................................................................52 Stellungnahme der Gesellschaft Bericht über die Gemeinde Leutasch Teil 2 Alpenbad Leutasch-Tirol, Spiel- und Sportanlagen Ges.m.b.H. 1. Gemeindeausgliederung Einleitung Gemeinden gründen Gesellschaften, um Aufgaben der Gebietskörperschaft auf eine Gesellschaft (Kapital- oder Personengesellschaft) zu übertragen. Mit derartigen Ausgliederungen ist ein Verlust von Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten der Gemeindeaufsicht verbunden. Diese Kontrolllücke schließt die Tiroler Landesordnung (TLO) 19891 und das Tiroler Landesrechnungshofgesetz (Tir LRHG)2 wie folgt: Prüfungszuständigkeit Gemäß § 1 Abs. 1 lit e Tir LRHG obliegt dem LRH die Prüfung der Gebarung von Unternehmen, an denen eine Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern allein oder gemeinsam mit anderen Rechtsträgern, die der Prüfungszuständigkeit des Landesrechnungshofes unterliegen, mit mindestens 50 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die eine Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern allein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt; die Prüfungszuständigkeit erstreckt sich auch auf die Unternehmen jeder weiteren Stufe, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen. Prüfungsauftrag Der LRHD ordnete am 10.9.2013 eine Prüfung der Gemeinde Leutasch unter Berücksichtigung der Alpenbad Leutasch-Tirol, Spielund Sportanlagen Ges.m.b.H (im Folgenden kurz: Alpenbad GmbH) an und beauftragte damit eine Prüferin und einen Prüfer. Die Einschau fand in den Räumlichkeiten der Gemeinde und der Gesellschaft vom 16.9. - 2.10.2013 statt. Prüfungsschwerpunkt Der LRH legte diese Beteiligungsprüfung als eine allgemeine Prüfung aus. Die Schwerpunkte stellten eine Analyse der Organisation, des Personals und der Gebarung dar. 1 2 Landesverfassungsgesetz vom 7.11.2012, mit dem die Tiroler Landesordnung 1989 geändert wird, LGBl. Nr. 147/2012 Gesetz vom 12.12.2002 über den Tiroler Landesrechnungshof (Tiroler Landesrechnungshofgesetz); LGBl. Nr. 20/2013 Einleitung Prüfungsumfang Der LRH erhielt Einsicht in Buchhaltungs-, Personal- und sonstigen prüfrelevanten Unterlagen. Die DienstnehmerInnen der geprüften Gesellschaft und die Gemeindebediensteten erteilten den Prüforganen bereitwillig Auskunft. Alle notwendigen Informationen und Auswertungen wurden zur Verfügung gestellt. Prüfungszeitraum Die Prüfung umfasste insbesondere die Jahre 2010 - 2012. Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der LRH am 29.1.2014 dem Bürgermeister der Gemeinde Leutasch als Geschäftsführer der Alpenbad GmbH die wesentlichen Berichtsfeststellungen im Rahmen der Schlussbesprechung dargelegt und das vorläufige Ergebnis der Prüfung mit der Möglichkeit, hiezu Stellung zu nehmen und dem LRH die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, zugesandt. Die Stellungnahme der Alpenbad GmbH langte am 13.5.2014 und 19.5.2014 (Ergänzung) beim LRH ein. Vorlage an den Gemeinderat der Gemeinde Leutasch und die Tiroler Landesregierung Der LRH erstattet gem. Art. 69 Abs. 5 TLO dem Gemeinderat der Gemeinde Leutasch über das Ergebnis der Prüfung nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird gem. Art. 69 Abs. 6 TLO iVm § 7 Abs. 4 TLRHG inhalts- und zeitgleich der Tiroler Landesregierung vorgelegt und im Internet veröffentlicht. 2 Einleitung Kenndaten der Alpenbad Leutasch-Tirol, Spiel- und Sportanlagen Ges.m.b.H. Rechtsgrundlagen Gesellschaftsvertrag vom 15.10.1969 Der Gesellschaftsvertrag wurde mehrfach geändert; zuletzt mit Beschluss der Generalversammlung vom 27.10.2010. Ersteintragung Firmenbuch 8.8.1970 Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz Leutasch Anschrift Weidach 275 Stammkapital gemäß Gesellschaftsvertrag und Firmenbuch S 1.200.000 (EUR 87.207) Eigentümer 99,92 % Gemeinde Leutasch 0,08 % Tourismusverband Seefeld Gewerbe Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades Betrieb einer Sauna Unternehmensgegenstand Bau und Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades, von Spiel- und weiteren Sportanlagen beliebiger Art in Leutasch sowie der Betrieb aller weiteren, dem Sport und Fremdenverkehr dienenden Geschäfte Gebarung 2010 2011 2012 in Tsd. € Gesamtvermögen Eigenkapital Umsatzerlöse EGT Bilanzgewinn Personal 10.401 8.824 812 -762 8.737 9.895 8.834 995 -568 8.747 10.166 9.478 1.009 -870 9.390 2010 2011 2012 Anzahl Mitarbeiter 18 3 23 23 Die Alpenbad GmbH 2. Die Alpenbad GmbH Gründung Die Alpenbad GmbH wurde auf Basis des Gesellschaftsvertrages vom 15.10.1969 durch die Eintragung ins Firmenbuch unter FN 38268b am 8.8.1970 gegründet. Stammkapital, Gesellschafter Das Stammkapital des Unternehmens beträgt € 87.207 und war bis zum Jahr 2007 auf die Gemeinde Leutasch mit € 47.964 (= 55 %) und den Tourismusverband (früher: Fremdenverkehrsverband) Leutasch mit € 39.243 (= 45 %) verteilt. Eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses trat infolge der Errichtung des Tourismusverbandes Seefeld und der gleichzeitigen Auflösung des Tourismusverbandes Leutasch3 ein. Anteilsübertragung Mit notariellem Abtretungsvertrag vom 10.4.2007 und mit Zustimmung der zuständigen Gremien (Generalversammlung, Gemeinderat) trat der Tourismusverband Seefeld seine Stammeinlage zur Gänze an die Gemeinde Leutasch ab. Dieser Vertrag wurde allerdings im Jahre 2009 aus steuerlichen Gründen vollinhaltlich aufgehoben und die Übertragung der Anteile neu geregelt. Auf Basis von Beschlüssen des Gemeinderates vom 21.7.2008 und der Generalversammlung vom 11.12.2008 trat der Tourismusverband Seefeld mit notariellem Abtretungsvertrag vom 1.9.2009 seine Stammeinlage im Nennwert von € 39.171 (= 44,92 %) an die Gemeinde Leutasch ab. Mit einer weiteren Vereinbarungen (Treuhandvertrag vom 1.9.2009) verpflichtete sich der Tourismusverband Seefeld, seinen verbliebenen Geschäftsanteil nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag und auf Rechnung als Treuhänder für die Gemeinde Leutasch zu halten und über seinen Geschäftsanteil nur mit Zustimmung der Gemeinde Leutasch zu verfügen. Weiters legte der Tourismusverband Seefeld der Gemeinde Leutasch ein bis zum 31.12.2020 befristetes Anbot zur Übernahme des restlichen Geschäftsanteils. Im Zuge der Anteilsübertragung verpflichtete sich der Tourismusverband Seefeld mit Vereinbarung vom 22.11.2007 für das von der Gemeinde Leutasch aufzunehmende Investitionsdarlehen (zur Sanierung und qualitativen Verbesserung des Alpenbades) auf die Dauer von 20 Jahren einen Investitionskostenbeitrag iHv 155,0 Tsd. € p.a. zu leisten. 3 Siehe Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 10.12.2002 über die Errichtung des Tourismusverbandes Seefeld, LGBl. Nr. 120/2002. 4 Die Alpenbad GmbH Beteiligungsverhältnis Der LRH stellt fest, dass die Gemeinde Leutasch seit dem Jahr 2009 € 87.135 (= 99,92 %) und der Tourismusverband Seefeld € 73 (= 0,08 %) am Stammkapital der Alpenbad GmbH hält. Aufgrund weiterer Vereinbarungen werden die Anteilsrechte aber de-facto zur Gänze durch die Gemeinde Leutasch, welche seither wie eine Alleineigentümerin agiert, ausgeübt. Gesellschaftsvertrag Die Änderung des Beteiligungsverhältnisses wurde zwar dem Firmenbuch ordnungsgemäß gemeldet und dort eingetragen, der Gesellschaftsvertrag aber diesbezüglich nicht geändert. In der dem LRH vorgelegten aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrages scheint nach wie vor das „alte“ Beteiligungsverhältnis (55 : 45) auf. Dementsprechend beziehen sich einzelne Regelungen (z.B. abwechselnde Vorsitzführung in der Generalversammlung durch einen Vertreter des Tourismusverbandes Seefeld, zwei von fünf Aufsichtsratsmitgliedern entsendet der Tourismusverband Seefeld, Zusammensetzung Schiedsgericht) noch auf dieses Beteiligungsverhältnis. Unternehmensgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag der Bau und Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades, von Spiel- und weiteren Sportanlagen beliebiger Art in Leutasch sowie der Betrieb aller weiteren, dem Sport und Tourismus dienenden Geschäfte. Der LRH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem Unternehmen weitere Aufgaben, wie die Vermietung von Gemeindewohnungen, obliegen. Diese Geschäftsfelder sieht der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag nicht vor. Deckungsbeitrag für Der Gesellschaftsvertrag enthält auch Regelungen über den Gewinn den Betriebsabgang und Verlust des Unternehmens. Demnach ist der Gewinn und Verlust auf die beiden Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlagen aufzuteilen. Zur Abdeckung allfälliger Verluste sind die Gesellschafter nicht verpflichtet. Über die Ausschüttung eines allfälligen Reingewinns hat die Generalversammlung zu beschließen. Der LRH weist darauf hin, dass gemäß § 49 GmbH-Gesetz jede Abänderung des Gesellschaftsvertrags zwingend die Beschlussfassung in einer notariell beurkundeten Generalversammlung sowie zusätzlich die Errichtung eines Notariatsakts über den neu gefassten Gesellschaftsvertrag (Begründung, Abänderung und Aufhebung von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteilen) erfordert (doppelte Formpflicht). Die Abänderung des Gesellschaftsvertrags erlangt erst mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch rechtliche Wirkung (§ 49 Abs. 2 GmbH-Gesetz). 5 Organisation Der Gesellschaftsvertrag wurde seit der Gründung zwar mehrmals geändert, zuletzt mit Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung vom 23.12.2010 (Änderung des Geschäftsjahres von bisher 1.5. bis 30.4. auf das Kalenderjahr), nicht jedoch im Zuge der Anteilsübertragung. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der aktuellen Situation anzupassen. Stellungnahme der Gesellschaft Der Empfehlung, die Beteiligungsverhältnisse der tatsächlichen aktuellen Situation bzw. den Anteilen der Gesellschafter anzupassen, werden wir bei der nächsten Gelegenheit zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vornehmen. 3. Organisation Die Alpenbad GmbH wird in der Gesellschaftsform einer GmbH geführt. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft auch die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene im GmbH-Gesetz4 und Gesellschaftsvertrag, zu beachten. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Organe der Gesellschaft und zeigen die Struktur der Alpenbad GmbH (einschließlich Geschäftsfelder): Diagr. 1: Organisation Alpenbad GmbH 4 Gesetz vom 6.3.1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz - GmbHG), RGBl. Nr. 58/1906 idF BGBl I Nr. 109/2013 6 Organisation 3.1. Generalversammlung Organe Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Generalversammlung mindestens einmal jährlich abzuhalten ist. Eine außerordentliche Generalversammlung kann zur Entscheidung von dringenden Geschäftsangelegenheiten jederzeit einberufen werden. Die Aufgaben der Generalversammlung ergeben sich mangels gesellschaftsvertraglicher Festlegung im Wesentlichen aus § 35 Abs. 1 GmbH-Gesetz. Demnach hat die Generalversammlung u.a. in den ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahrs für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss zu prüfen und festzustellen, den Bilanzgewinn zu verteilen und den Geschäftsführer sowie den Aufsichtsrat zu entlasten. In den letzten Jahren wurden keine Generalversammlungen einberufen, sondern die notwendigen Beschlüsse gemäß § 34 GmbHGesetz anstatt in der Generalversammlung auf schriftlichem Weg (Umlaufbeschlüsse) gefasst. Der LRH stellte dabei fest, dass einzelne Umlaufbeschlüsse „nur“ von drei Gemeindevertretern, nicht jedoch von den zeichnungsberechtigten Vertretern des Minderheitsgesellschafters unterzeichnet waren. Dieser formelle Mangel wurde im Zuge der Prüfung behoben. Stellungnahme der Gesellschaft Zukünftig wird jedes Jahr eine Generalversammlung einberufen und abgehalten, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass gemäß § 39 GmbH-Gesetz das Stimmrecht bei der Beschlussfassung der Gesellschafter jedem Gesellschafter zugeordnet ist. Wird ein Geschäftsanteil an einer GmbH treuhänderisch gehalten, so ist der Treuhänder (Tourismusverband Seefeld) und nicht der Treugeber (Gemeinde Leutasch) in der Generalversammlung stimmberechtigt. Aufsichtsrat Für die Alpenbad GmbH ist die Errichtung eines Aufsichtsrates nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtend, sehr wohl aber sieht der Gesellschaftsvertrag einen solchen vor. Demnach besteht dieser Aufsichtsrat aus fünf Personen, wobei die Gemeinde Leutasch drei und der Tourismusverband Seefeld zwei Personen entsenden. Die Aufgaben dieses Organs ergeben sich wiederum aus dem GmbH-Gesetz. Der Aufsichtsrat bestand zum Prüfungszeitpunkt – entgegen dem Gesellschaftsvertrag – ausschließlich aus Mitgliedern der Gemeinde Leutasch. Der Gemeinderat beschloss am 26.4.2010, fünf Mitglieder 7 Organisation in den Aufsichtsrat der Alpenbad GmbH zu entsenden. Seit der Bestellung des Bürgermeisters zum Geschäftsführer reduzierte sich der Aufsichtsrat auf vier Mitglieder, da die Gemeinde Leutasch keine Nachbesetzung vornahm. Stellungnahme der Gesellschaft Der Aufsichtsrat wird bei der nächsten Sitzung eine weitere Peron in den Aufsichtsrat entsenden. Hinweis Anhand der vorgelegten Unterlagen war nicht feststellbar, ob die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 30b GmbH-Gesetz durch einen Gesellschafterbeschluss erfolgte und ob die Vertreter des Tourismusverbandes Seefeld zugunsten von Vertretern der Gemeinde Leutasch auf ihr Mandat im Aufsichtsrat verzichteten. In Bezug auf den Gesellschaftsvertrag war dessen Zusammensetzung jedenfalls falsch. Der zum Prüfungszeitpunkt bestandene Aufsichtsrat war - abgesehen vom Bürgermeister - ident mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Leutasch. Dies bedeutet, dass der Gemeinde Leutasch dadurch die Eingriffs- und Kontrollrechte bei der Alpenbad GmbH zur Gänze erhalten blieben. Abgesehen von den aufgezeigten formellen Mängeln stellt der LRH fest, dass der Aufsichtsrat mehrmals im Jahr (2010: elfmal; 2011: fünfmal; 2012: viermal) zusammentrat und seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm. Anhand der vorgelegenen Niederschriften lässt sich feststellen, dass die Geschäftsführung den Aufsichtsrat regelmäßig über finanzielle Angelegenheiten (Budget, Jahresabschluss, Quartalsberichte) informierte und dass der Aufsichtsrat über aktuelle Geschäfte und Probleme (z.B. Investitionen, Verpachtung Restaurant oder Parkplatzbewirtschaftung) diskutierte. Geschäftsführer Im Überprüfungszeitraum waren folgende Personen - jeweils mit Gesellschafterbeschluss - zu selbständig vertretungsbefugten (handelsrechtlichen) Geschäftsführern bestellt: Armin Peskoller (4.12.2008 - 12.5.2010), Florian Van der Bellen, MBA (23.6.2010 - 15.11.2010) und Bgm. Thomas Mößmer (seit 23.12.2010). Mit den beiden erstgenannten Geschäftsführern wurden Geschäftsführerverträge geschlossen. Deren Tätigkeiten endeten mit Kündigung durch die Dienstgeberin und Abberufung durch die Generalversammlung sowie mit Kündigung durch den Geschäftsführer. 8 Organisation Die Generalversammlung hat u.a. die Entlastung der Geschäftsführer zu erteilen. Mangels vorhandener Unterlagen war nicht feststellbar, ob diese Entlastung dem erstgenannten Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2009/10 erteilt wurde. Dem LRH lag lediglich ein Beschluss des Aufsichtsrates vom 5.5.2011 vor, wonach dieses Organ die Entlastung nicht erteilte. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft für den daraus entstandenen Schaden haften. Gemäß § 25 Abs. 6 GmbH-Gesetz verjähren die Ersatzansprüche in fünf Jahren. Der Bestellung von Bgm. Mößmer zum Geschäftsführer stimmten seitens des Unternehmens der Aufsichtsrat (26.11.2010) und die außerordentliche Generalversammlung (23.12.2010) sowie seitens der Gemeinde der Gemeinderat (16.12.2010) zu. Die Geschäftsführertätigkeit übt der Bürgermeister unentgeltlich aus, wobei er die Bestellung durch den Gemeinderat an folgende Bedingungen knüpfte: Hinweis Völlige Haftungsfreistellung in seiner Funktion, das heißt die Gesellschaft und die beiden Gesellschafter verzichten von vornherein auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art, die ihnen aus der unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit erwachsen können und die Gemeinde Leutasch ersetzt sämtliche vermögensrechtliche Nachteile (einschließlich Verwaltungsstrafen, Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge), die im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit erwachsen könnten, unverzüglich inklusive Zinsen und allfälliger Kosten einschließlich solcher für die rechtsfreundliche Vertretung und hält ihn derart vollkommen schad- und klaglos. Der LRH weist darauf hin, dass die Unentgeltlichkeit des Geschäftsführers für das Unternehmen eine kostengünstige Lösung darstellt. Diese Konstellation (Bürgermeister als Geschäftsführer) birgt allerdings auch das Risiko eines Interessenskonflikts (Gemeindeinteressen vs. Unternehmensinteressen) und einer allfälligen Befangenheit im Gemeinderat gemäß § 29 iVm § 34 Abs. 3 TGO in sich. Der LRH sieht daher die Kumulierung von Ämtern des Bürgermeisters kritisch, da er einerseits die Interessen der Gemeinde und andererseits jene des Unternehmens zu vertreten hat. 9 Organisation Gemäß § 50 TGO obliegt die Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften ausschließlich der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.5 Grafik 1: Funktionen des Bürgermeisters in der Alpenbad GmbH Geschäftsleiter Mit der Bestellung des Bürgermeisters als Geschäftsführer wurde im Unternehmen zu seiner Unterstützung ein (kaufmännischer) Geschäftsleiter installiert. Der Aufsichtsrat fasste hiezu am 26.11.2010 den entsprechenden Beschluss. Die Funktion des Geschäftsleiters war bisher nicht vorhanden und gilt ausschließlich im Innenverhältnis. Die Vertretung nach außen obliegt entsprechend dem Firmenbuch dem Geschäftsführer. Der LRH stellt fest, dass die Alpenbad GmbH mit dem Geschäftsleiter - analog zum Geschäftsführer - keinen Dienstvertrag schloss, weil dieser seine Tätigkeit unentgeltlich ausübt. 3.2. Leistungsbereiche Die Alpenbad GmbH umfasst folgende Geschäftsfelder: 5 Betrieb und Erhaltung des Alpenbades (Hallenbad, Sauna, Massagen, Solarium, Außenbereich), Vgl. Brandmayr, G./Ludwig, H. (2004): Kommentar zur Gemeindeordnung; S. 153 10 Organisation Alpenbad Betrieb und Erhaltung der Tennishalle (Tennis- und Squashplätze, Saal Hohe Munde und Wettersteinsaal), die Vermietung und Verpachtung von Lokalitäten (z.B. Alpenbad Restaurant und Leutascher Dorfstadl) und mehrerer Wohnungen sowie Betrieb und Erhaltung der Hackschnitzelanlage. Das Alpenbad besteht aus einem 25 m Sportbecken, dem Sprudelpool im Außenbereich, einer 86 m Röhrenrutsche, einem Kinderbereich und einer großen Liegewiese. Zur Saunalandschaft zählen eine Biosauna, Finnische Sauna, Heusauna, Kelo-Blockhaussauna, Dampfbad, Großraum-Infrarotkabine, Schwimmbecken im Außenbereich und mehrere Ruhebereiche. Das Alpenbad ist grundsätzlich ganzjährig geöffnet. Zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) wird das Alpenbad für jeweils rd. zwei Wochen geschlossen (Betriebsurlaub). Das Alpenbad (samt Sauna) wurde in den Jahren 2007 und 2008 generalsaniert (Um- und Neubau). Die Finanzierung dieser Maßnahmen übernahm großteils die Gemeinde Leutasch (siehe Berichtsteil 1 Gemeindeverwaltung). Tennishalle Das sportliche Angebot in der Tennishalle bezieht sich auf zwei Tennisplätze und drei Squashplätze. Zudem befinden sich in der Tennishalle zwei Veranstaltungssäle. Der Saal Hohe Munde bietet Platz für maximal 400 Personen, der kürzlich umfunktionierte Wettersteinsaal (vorher Tennisplätze) bietet Platz für maximal 1.000 Personen. Beide Säle verfügen jeweils über eine Bühne, ein Foyer und eine Garderobe. In der Tennishalle befinden sich außerdem drei an Privatpersonen vermietete Wohnungen sowie eine an die Schischule Leutasch verpachtete Lokalität. Lokalitäten Im Areal des Alpenbades befinden sich außerdem zwei Restaurants. Das Alpenbad Restaurant führte die Alpenbad GmbH bis November 2010 selbst, seither sind die Lokalitäten extern verpachtet. Auch die Räumlichkeiten für ein zweites Restaurant (mehrmalige Namenwechsel, nunmehr: Leutascher Dorfstadl) hat die Alpenbad GmbH ebenso wie weitere Räumlichkeiten für einen Friseursalon verpachtet. Hackschnitzelanlage Im Jahr 2012 wurde die nahezu 30 Jahre alte Hackschnitzelanlage, welche nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und vermehrt Probleme (Ausfälle, hohe Reparaturen) bereitete, durch eine neue Anlage ersetzt. Die neue Hackschnitzelanlage versorgt das Alpenbad, die Tennishalle und die nahegelegene Volksschule mit Energie. 11 Organisation 3.3. Besucherstatistik Anhand der zur Verfügung gestellten Besucherstatistiken ermittelte der LRH folgende Anzahl von ausgegebenen Eintrittskarten für die Wirtschaftsjahre 2010 - 2013, getrennt nach Kartenart sowie Sauna und Hallenbad: 2010 Tageskarten Zeitkarten ausgegebene Eintrittskarten Summe 2012 2013 (bis 25.9.) Sauna HB Sauna HB Sauna HB Sauna HB 2.828 1.130 2.729 1.242 2.740 1.314 2.080 1.108 41.702 88.646 35.302 76.227 34.841 73.406 25.840 57.582 89 168 106 183 109 209 82 193 290 15 279 8 468 5 630 0 44.909 89.959 38.416 77.660 38.158 74.934 28.632 58.883 Saisonkarten 10-Punkte Karte 2011 134.868 116.076 113.092 87.515 davon Freikarten 3.262 2.616 2.688 3.543 Anteil 2,4% 2,3% 2,4% 4,0% Tab. 1: Eintrittskarten 2010 - 2013 Die Anzahl der ausgegebenen Eintrittskarten verringerte sich von 2010 auf 2011 um 13,9 % und im Jahr 2012 um weitere 2,6 %. Diese Rückgänge beziehen sich im Wesentlichen auf die Tirol Regio Card6, deren Inhaber zu einem täglich mit 4 Stunden (ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertage) beschränkten Zutritt im Hallenbad berechtigt sind. Die Einschränkung auf die Werktage ab der Saison 2010/11 hatte eine deutliche Reduktion von 31.172 (2010) auf 19.107 (2011) und 14.585 (2012) Eintrittskarten zur Folge. Sie war laut Geschäftsleitung notwendig, da die Grenzen der Kapazitäten erreicht waren und bezahlende Tagesgäste abgewiesen werden mussten. Ein Rückgang war im Jahr 2011 auch bei den Saunagästen festzustellen. Die Besucherzahlen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 15,3 %. 6 Die Tirol Regio Card ist ein überregionaler Kartenverbund für Schigebiete und sonstige Freizeiteinrichtungen insbesondere für das Oberland. Deren Karteninhaber ist berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. 12 Organisation Besucher pro Tag Unter Berücksichtigung der Schließtage reduzierte sich im Beobachtungszeitraum auch die Anzahl der täglich ausgegebenen Eintrittskarten von durchschnittlich rd. 400 pro Tag auf zuletzt rd. 350 pro Tag. Vermieterpauschale Die Alpenbad GmbH ermöglicht Leutascher Vermietern, bei Entrichtung eines jährlichen Pauschalbetrages ihren Gästen einen unentgeltlichen Eintritt im Hallenbad zu gewähren. Im Beobachtungszeitraum nahmen diese Möglichkeit durchschnittlich 16.000 Badegäste pro Jahr in Anspruch. Der Aufsichtsrat beschloss zuletzt am 4.2.2013 eine Erhöhung der sog. Vermieterpauschale. Freikarten Die Anzahl der Freikarten war im Vergleich zu allen ausgegebenen Karten in den Jahren 2010 - 2012 nahezu konstant. Als Freikarte werden vor allem Bade- und Saunagäste registriert, welche einen Gutschein einlösen. Freikarten erhalten außerdem die Aufsichtsratsmitglieder und deren Angehörige sowie die eigenen Bediensteten. Die Erhöhung der im Jahr 2013 ausgegebenen Freikarten war insbesondere auf die vermehrte Ausgabe von Gratisgutscheinen für Werbezwecke (z.B. Herbst- oder Wellnessmesse), für bestimmte Aktionen (z.B. Familienpass, Facebook-Aktion, Sponsoring) oder für Tombolapreise zurückzuführen. Der LRH bemängelte, dass die Ausgabe der Gutscheine nur unzureichend dokumentiert war. Die nunmehrige Geschäftsleitung hat beispielsweise keine Kenntnis davon, wie viele Gutscheine in der Vergangenheit ausgegeben wurden. Erst mit der Einlösung eines Gutscheines erhält sie diese Gutscheine, welche in eigenen Ordnern verwahrt werden, wieder zurück. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt die Ausgabe von Gratisgutscheinen möglichst gering zu halten und diese mit Hilfe einer fortlaufenden (eventuell auf Gutscheinen vorgedruckten) Nummerierung genauer zu dokumentieren. Stellungnahme der Gesellschaft Die Ausgabe von Freikarten bezieht sich im Wesentlichen auf Werbeaktionen in Zusammenhang mit der Teilnahme an Messeveranstaltungen. Zukünftig werden wir der Empfehlung des Landesrechnungshofes folgen und die Ausgabe auf ein verträgliches Maß reduzieren und dokumentieren. 13 Personal Bild 1: Parkplatz Alpenbad (Quelle Gemeinde Leutasch) 4. Entwicklung Personalaufwand Personal Der Personalaufwand der Alpenbad GmbH weist im prüfungsrelevanten Zeitraum 2010 – 2012 folgende Entwicklung auf: Personalaufwand in € Anteil am Gesamtaufwand in % 2010 2011 2012 544.999 508.119 579.835 34,14 31,94 29,65 Tab. 2: Entwicklung Personalaufwand Die Reduktion des Personalaufwandes von 2010 auf 2011 war durch das ehrenamtliche Engagement des Geschäftsführers und Geschäftsleiters sowie die Verpachtung der Gastronomie ab Dezember 2010 begründet. Abhängig von Haupt- und Nebensaison waren in der Gastronomie des Alpenbades zwischen sechs und zehn MitarbeiterInnen beschäftigt. Diese Stellen wurden abgebaut. Im Zuge der Jahresabschlusserstellung 2012 stellte sich heraus, dass die Lohnnebenkosten in den Berechnungen für die Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden, Jubiläumsgeld) per 31.12.2011 nicht berücksichtigt waren. Im Personalaufwand per 31.12.2012 sind somit die Bildung der Personalrückstellungen 2012 und die Korrektur 14 Personal der Personalrückstellung 2011 enthalten, woraus der Anstieg des Personalaufwandes iHv rd. € 72.000 (14,11 %) im Jahr 2012 resultiert. Stellungnahme der Gesellschaft Die Lohnnebenkosten bei der Jubiläumsrückstellung 2011 waren enthalten. Die nicht berücksichtigten Lohnnebenkosten bei der Urlaubsrückstellung 2011 betragen ca. EUR 8.700,00, und erklären somit nicht den Anstieg von EUR 72.000,00. Replik Dem LRH ist die Zusammensetzung des Gesamtanstieges des Personalaufwandes bekannt. Er hat sich für eine komprimierte Darstellungsform entschieden. Die Entwicklung des Personalaufwandes gemessen am Gesamtaufwand der Alpenbad GmbH weist einen sich verringernden Anteil auf. Im prüfungsrelevanten Zeitraum 2010 - 2012 hat sich dieser jährlich um rd. 2,2 % reduziert. Personaleinsatz Die folgende Darstellung zeigt den Personalstand zu den jeweiligen Bilanzstichtagen und die Verteilung der DienstnehmerInnen in einem echten Dienstverhältnis auf die einzelnen Funktionsbereiche mit Stichtag 31.12: 2010 2011 2012 Geschäftsführer/ Geschäftsleiter 0 0 0 Verwaltung 1 1 1 Kassa 4 5 4 Grafik 0 1 1 Schwimmbad 2 2 2 Sauna 2 2 3 Massage 1 1 2 Technik/Hausmeister 2 2 2 Reinigung 6 9 8 Gesamt 18 23 23 Tab. 3: Personalstand gegliedert nach Funktionsbereichen 15 Personal Besonderheiten in Funktionsbereichen In der Alpenbad GmbH sind zwei DienstnehmerInnen als Angestellte, alle anderen als ArbeiterInnen beschäftigt. In der Geschäftsführung sind keine Dienstnehmer ausgewiesen. Weder für den Geschäftsführer noch für den Geschäftsleiter besteht ein ordentliches Dienstverhältnis. In der Verwaltung ist seit November 2010 eine Dienstnehmerin tätig, die sämtliche kaufmännischen Agenden organisiert. Im Funktionsbereich „Grafik“ ist seit September 2011 eine Dienstnehmerin teilzeitbeschäftigt. Diese gestaltet das Werbematerial für die Alpenbad GmbH und war bis dahin als Kassenmitarbeiterin beschäftigt. Im Funktionsbereich „Technik/Hausmeister“ ist neben einem Hausmeister ein langjähriger Mitarbeiter als Betriebsleiter tätig, der sämtliche technische Belange der Alpenbad GmbH betreut. Personalstand Der Personalstand der Alpenbad GmbH betrug am 31.12.2012 23 DienstnehmerInnen, wovon sieben vollzeitbeschäftigt und 16 teilzeitbeschäftigt waren. Hinweis Der LRH weist im Falle einer steigenden Mitarbeiterzahl darauf hin, dass gemäß § 1 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) die Verpflichtung entsteht, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Nach einem VwGHErkenntnis vom 21.2.2010 (Zl. 2010/11/0109) ist für den Schwellenwert von 25 DienstnehmerInnen die Kopfzahl maßgeblich. Es ist nicht gestattet, ein VBÄ für die Ermittlung der DienstnehmerInnenzahl heranzuziehen. Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe iHv € 238 pro Monat (ab 1.1.2013) zu entrichten. Die Personalstruktur ist von einem hohen Ausmaß an Teilzeitbeschäftigten gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Beschäftigungsausmaße betrug das Vollbeschäftigungsäquivalent (VBÄ) zum 31.12.2012 17,47 DienstnehmerInnen: 16 Personal Personalstand VBÄ Geschäftsführer/ Geschäftsleiter 0 0 Verwaltung 1 0,75 Kassa 4 2,25 Grafik 1 0,17 Schwimmbad 2 2,40 Sauna 3 2,63 Massage 2 1,50 Technik/Hausmeister 2 1,75 Reinigung 8 6,03 Gesamt 23 17,47 Tab. 4: Gegenüberstellung Personalstand und VBÄ zum Bilanzstichtag 31.12.2012 In der Berechnung des VBÄ sind Überstundenpauschalen berücksichtigt. Beispielsweise beträgt dadurch das Beschäftigungsausmaß der Bademeister 48 Stunden/Woche, das entspricht 1,2 VBÄ. Personalmanagement Das Personalmanagement der Alpenbad GmbH organisiert die Verwaltungsmitarbeiterin. Die damit verbundenen Aufgaben umfassen die Organisation von Personalbedarf und Rekruitment, Gestaltung von Dienstverträgen, Sicherstellung und Kontrolle der Zeiterfassung, Verwaltung der Arbeitszeitkonten, Dienstplangestaltung und Lohnverrechnung. Personalentscheidungen werden in Absprache mit dem Geschäftsführer getroffen. Kollektivvertrag Als maßgebliche Grundlage für die Handhabung von Personalagenden bezieht sich die Alpenbad GmbH auf den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe. Die Entscheidung für diesen Kollektivvertrag beruht auf den Gastronomiebetrieben, welche die Alpenbad GmbH bis November 2010 geführt hat. Der LRH stellt fest, dass die Gewerbeberechtigung für das Gast- und Schankgewerbe im Gewerberegister seither als ruhend erfasst ist. 17 Personal Anregung Der LRH regt an, die Anwendung des Kollektivvertrages für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe zu überdenken, da die Unternehmenstätigkeit der Alpenbad GmbH keine Zugehörigkeit zu dieser Branche erkennen lässt. Dienstverträge Der LRH stellt fest, dass zum Zeitpunkt der Prüfung mit sämtlichen MitarbeiterInnen der Alpenbad GmbH ordentliche Dienstverhältnisse bestehen. Kooperationen, die auf einem freien Dienstvertrag oder einem dienstnehmerähnlichen Werkvertrag basieren, lagen zum Prüfungszeitpunkt keine vor. Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an keine Formvorschrift gebunden. Aus diesem Grunde kann er nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder sogar durch „schlüssige Handlung“ (§ 863 ABGB) zustande kommen. Der LRH stellt fest, dass nicht für sämtliche DienstnehmerInnen der Alpenbad GmbH Dienstverträge in Schriftform vorliegen und Änderungen im Dienstverhältnis nicht immer mit einem Nachtrag zum Dienstvertrag dokumentiert sind. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, mit sämtlichen DienstnehmerInnen der Gesellschaft einen schriftlichen Dienstvertrag abzuschließen und Änderungen im Dienstverhältnis lückenlos mit einem Nachtrag zum Dienstvertrag zu dokumentieren. Dadurch sind die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten, woraus Verbindlichkeit, Beweiskraft und Nachvollziehbarkeit resultieren. Der LRH stellt fest, dass unterschiedliche Vorlagen von Dienstverträgen in Verwendung sind, die abweichende Vertragsinhalte regeln. Anregung Der LRH regt im Sinne einer Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten an, auf eine einheitliche Vertragsgestaltung zu achten, welche die tatsächliche Handhabe der Personalagenden (z.B. Abgeltung von Überstunden in Freizeit, keine Anwendung von Durchrechnungszeiträumen, Abbildung des Grundgehaltes und der Überstundenpauschale usw.) widerspiegelt. Einstufung Für die Einstufung der DienstnehmerInnen der Alpenbad GmbH gilt die Gehaltsordnung des Kollektivvertrages für ArbeiterInnen im Hotelund Gastgewerbe. Der LRH stellt fest, dass sämtliche ArbeiterInnen einen über das Grundgehalt gemäß Kollektivvertrag hinausgehenden Lohn erhalten. 18 Personal Die Bandbreite der Überzahlung von ArbeiterInnen liegt zwischen € 53 und € 594. Auch die Angestellten erhalten Gehaltszahlungen, die über den vom Kollektivvertrag vorgegebenen Grundgehalt hinausgehen. Die Überzahlungen dieser MitarbeiterInnen liegen bei 63,2 % und 102,8 %. Das Gehalt der Verwaltungsmitarbeiterin weist seit dem Antritt des Dienstverhältnisses im November 2010 bis August 2013 ein Steigerung des Monatsbezuges iHv 75 % auf. Aufgrund dieser enormen Abweichungen zur Einstufung gemäß Kollektivvertrag sollten diese Gehaltszahlungen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Allerdings verfügt das Personalmanagement der Alpenbad GmbH über keine Stellenbeschreibungen, die Leistungsspektrum, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser DienstnehmerInnen dokumentieren. Kritik Nachvollziehbarkeit der Einstufung Der LRH stellte kritisch fest, dass die Gehaltszahlungen dieser Angestellten mit den vorhandenen Dokumenten bezüglich der zu erbringenden Leistungen nicht plausibilisiert werden können. Anregung Der LRH regt an, Stellenbeschreibungen zu implementieren. Diese personenneutrale schriftliche Beschreibung einer Arbeitsstelle hinsichtlich Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen zu anderen Stellen definiert das mit einer Stelle verbundene Anforderungs-/Tätigkeitsprofil. Eine transparente Darstellung des Tätigkeitsprofils trägt zur Nachvollziehbarkeit der Einstufung im Entlohnungssystem bei. Zeitguthaben Neben den Urlaubsguthaben stellte der LRH vereinzelt auch hohe Überstundenguthaben bis zu 9,5 Wochen (per 31.12.2012) fest. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, konsequent Urlaubs- und Überstunden abzubauen, sodass eine Abgeltung des Zeitguthabens in Freizeit ohne Beeinträchtigung des ordentlichen Geschäftsbetriebes möglich ist. Die DienstnehmerInnen sind entsprechend der Dienstverträge grundsätzlich zur vorübergehenden Mehrarbeit im von der Dienstgeberin genehmigten Ausmaß und zur detaillierten Aufzeichnung der geleisteten Mehrarbeitsstunden verpflichtet. Als Mehrarbeits- und Überstunden gelten ausschließlich von der Dienstgeberin angeordnete Stunden. Die geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden sind in der Regel in Form von Zeitausgleich abzugelten. Auszahlungen von Überstunden waren bisher nur in Einzelfällen erfolgt. 19 Personal In einzelnen Dienstverträgen sind Durchrechnungszeiträume vereinbart. Mit der Festlegung eines Durchrechnungszeitraums besteht die Möglichkeit, geleistete Überstunden innerhalb dieses Zeitraums wieder abzubauen und eine Bewertung (z.B. Überstundenzuschlag 1:1,5) erst am Ende dieses Zeitraums vorzunehmen. Der LRH stellt fest, dass diese Durchrechnungszeiträume im Rahmen der Abrechnung des Arbeitszeitkontos keine Berücksichtigung finden. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, eine einheitliche Regelung für die Abgeltung von Mehrarbeits- und Überstundenguthaben zu implementieren, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, und diese im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten. Zeiterfassung Die Zeiterfassung erfolgt von den DienstnehmerInnen manuell. Dafür ist der von der Unternehmensleitung vorgegebene Vordruck einheitlich in Verwendung. Die Verwaltungsmitarbeiterin kontrolliert die aufgezeichneten Stunden, gibt Überstunden frei, administriert die Arbeitszeitkonten und archiviert die Dokumente. Der LRH stellte im Rahmen der Einsichtnahme in die Zeitkonten fest, dass drei verschiedene Varianten von Zeitkonten in Verwendung sind. Eine korrekte Abrechnung von Durchrechnungszeiträumen gemäß Dienstvertrag sowie Mehr- und Überstundenzuschlägen ist für Dritte nicht nachvollziehbar. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, ein Stundenkonto zu gestalten, das die Zeiterfassung und -abrechnung sämtlicher DienstnehmerInnen aussagekräftig dokumentiert. Mehr- vs. Überstunden Der LRH weist daher insbesondere auf die Unterscheidung von Mehrund Überstunden hin: DienstnehmerInnen, die eine kürzere Arbeitszeit vereinbaren, als im Gesetz (40 Stunden/Woche) oder Kollektivvertrag vorgesehen, sind teilzeitbeschäftigt. Leisten teilzeitbeschäftige DienstnehmerInnen Mehrarbeit, handelt es sich um Mehrstunden. Mehrstunden gebührt ein Zuschlag von 25 % (§ 19d Arbeitszeitgesetz - AZG7). 7 Bundesgesetz vom 11.12.1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, idF BGBl. I Nr. 71/2013 20 Personal Mehrarbeitsstunden sind gemäß § 19d Abs. 3b AZG nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden; bei gleitender Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im Durchschnitt nicht überschritten wird. § 6 Abs. 1a AZG ist sinngemäß anzuwenden. Überstundenarbeit liegt gemäß § 6 Abs. 1 AZG vor, wenn entweder die Grenzen der nach den §§ 3 bis 5a AZG zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden oder die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich aufgrund der Verteilung dieser wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß den §§ 3 bis 5a und 18 Abs. 2 AZG ergibt. § 10 Abs. 1 AZG sieht vor, dass für Überstunden ein Zuschlag von 50% oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich gebührt. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen. Die Inanspruchnahme von Urlaub und Zeitausgleich erfolgt in Absprache mit der Verwaltungsmitarbeiterin. Die Koordination in den Funktionsbereichen (z.B. Reinigung) übernimmt die Teamleitung. Urlaubs- und Zeitausgleichsantrag Der LRH stellt fest, dass es keine schriftlichen Anträge auf Urlaub und Zeitausgleich gibt. Die Inanspruchnahme von Zeitguthaben wird formlos notiert und in der Zeiterfassung eingetragen. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, schriftliche Anträge für Urlaub und Zeitausgleich mit Hilfe von standardisierten Formblättern zu installieren. Dies trägt zu einer nachvollziehbaren Dokumentation von Vereinbarungen bei. Stellungnahme der Gesellschaft Mit unserer Steuervertretung wurde diese Thematik ausführlich besprochen und vereinbart, dass dieses Thema und die damit in Verbindung stehenden dienstnehmerrelevanten Punkte, wie Dienstplanung, Zeitmanagement, Dienstverträge, Durchrechnungszeiträume, etc. kurzfristig gelöst und umgesetzt werden. 21 Gebarung Bild 2: Außenansicht Alpenbad (Quelle Gemeinde Leutasch) 5. Gebarung doppelte Buchführung Die Alpenbad GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und gemäß § 189 Abs. 1 UGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Gesellschaft verkörpert gemäß den Größenklassen des § 221 Abs. 1 UGB eine kleine GmbH. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) hat den für diese Größenklasse erforderlichen Anforderungen zu entsprechen. keine Jahresabschlussprüfungspflicht Als kleine GmbH unterliegt die Gesellschaft keiner Jahresabschlussprüfungspflicht. Da der Jahresabschluss der Alpenbad GmbH einen wichtigen Bestandteil einer ordentlichen Gebarung sowie eine wesentliche Datenquelle für Analysen und Auswertungen im Rahmen der Prüfung ist, hat der LRH die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss erfassten Daten in den für die Gebarungsprüfung erforderlichen Umfang untersucht. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen der Gebarungsprüfung durchgeführten Prüfungshandlungen keine Jahresabschlussprüfung darstellen oder diese ersetzen. Die folgenden Abschnitte dienen der Darstellung der Instrumente Planung und Controlling, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung sowie die unternehmensinternen Überwachung der Alpenbad GmbH. 22 Gebarung 5.1. Planung und Controlling Budgeterstellung Die Budgeterstellung erfolgt durch den Geschäftsleiter und basiert auf den IST-Werten des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Budgetplan 2013 Der LRH stellt fest, dass Budgetgrößen im Vergleich zu den in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Aufwendungen der Vorjahre zu gering angesetzt sind: Die planmäßige Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens war stets wesentlich geringer als der tatsächliche Aufwand der Vorjahre. Der im Budget erfasste Betrag weist ausschließlich die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern aus. Der Aufsichtsrat beschloss am 20.2.2012 den Umbau der Tennishalle im Wirtschaftsjahr 2012 und das Budget 2012. Der Hallenumbau war im Budget nicht enthalten. Die Energie- und Heizkosten stellen betragsmäßig wesentliche Aufwandspositionen dar. Ein aussagekräftiges Budget erfordert daher deren angemessene Berücksichtigung und transparenten Ausweis im Rahmen der Budgetdarstellung. Gesamtbudget Der LRH stellt fest, dass bei der Budgeterstellung bisher der Fokus auf die zu erwartenden Geldflüsse gerichtet war. Nach Ansicht des LRH ist die Erstellung eines Gesamtbudgets sinnvoll, welches die erwartete zukünftige Entwicklung des Unternehmens ganzheitlich abbildet. Ein solches Gesamtbudget stellt auch ein wichtiges Instrument für die Aufsichtsräte dar, um das zu erwartenden Unternehmensergebnis der Alpenbad GmbH aufzuzeigen. Es unterstützt in Folge die Finanzplanung der Gemeinde Leutasch, die sich bereit erklärt hat, Verluste der Alpenbad GmbH mit Hilfe von Zuschüssen zu decken. Planungshorizont Der LRH stellt fest, dass die Budgeterstellung ausschließlich auf einem 1-Jahres-Fokus basiert. Eine ausschließliche Budgetierung für das kommende Wirtschaftsjahr greift nach Ansicht des LRH zu kurz und lässt kaum Handlungsspielraum für einen größeren Finanzbedarf. Zeichnet sich hingegen ein größerer Finanzbedarf rechtzeitig ab, kann eine geeignete Finanzierungsstrategie (u.U. über mehrere Jahre) angedacht werden. 23 Gebarung Anregung Der LRH regt an, den Planungshorizont von einem Jahr - trotz der bisher praktizierten Zuschussfinanzierung durch die Gemeinde Leutasch - zu überdenken. Stellungnahme der Gesellschaft Auch hier werden wir der Empfehlung des LRH folgen und vor allem im Investitionsbereich eine längerfristige Planung implementieren, um den Handlungsspielraum für einen möglicherweise größeren Finanzbedarf zu erweitern. Behandlung des Budgets von den Gesellschaftsorganen Das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag der Alpenbad GmbH enthalten keine Regelungen zur Behandlung der Budgets in den Gesellschaftsorganen. Das Budget wird ausschließlich im Aufsichtsrat dargelegt und von diesem beschlossen. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und diese bei der Führung des Unternehmens – insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unterstützt und berät.8 Für eine formal korrekte Vorgehensweise müsste der Aufsichtsrat nach Einsicht des Budgets dieses der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Der LRH verweist allerdings auf die bereits erwähnte Problematik „Bürgermeister als Geschäftsführer“ im Zusammenhang mit der Durchführung von Generalversammlungen. Gemäß den Aufsichtsratsprotokollen erfolgte die Budgetgenehmigung wie folgt: Wirtschaftsjahr Budget 2010 Budgetgenehmigung in der Aufsichtsratssitzung Der LRH konnte keine Budgetgenehmigung anhand der Aufsichtsratsprotokolle feststellen. Budget 2011 5.5.2011 Budget 2012 20.2.2012 Budget 2013 4.2.2013 Tab. 5: Budgetgenehmigungen 8 Vgl. Österreichischer Corporate Governance Kodex (2012); S. 27. RZ 24; vgl. Public Corporate Governance Kodex: Grundsätze der Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes; S. 40 (Punkt 11.1.1.1); Quelle: http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=49430 [28/10/2013] 24 Gebarung Der LRH stellt fest, dass Budgetgenehmigungen durch den Aufsichtsrat ab dem Wirtschaftsjahr 2011, allerdings erst im Laufe des zu planenden Wirtschaftsjahres, erfolgten. Für eine zeitlich vorgelagerte Budgeterstellung spricht, dass die Geschäftsführung bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres über einen vollständigen Plan für das kommende Wirtschaftsjahr verfügt. Ungenauigkeiten im Rahmen der Budgeterstellung aufgrund der dem Ende des Wirtschaftsjahres vorangegangenen Planungsarbeiten können durch die fundierten Erfahrungswerte der Geschäftsführung und Geschäftsleitung ausgeglichen werden, sodass ein Budget mit hinreichender Sicherheit erstellt werden kann. Alpenbad GmbH im Voranschlag der Gemeinde Leutasch Ein rechtzeitig erstelltes Budget der Alpenbad GmbH, das die Unternehmenstätigkeit vollständig erfasst, unterstützt auch die Ausarbeitung des Voranschlages für die Gemeinde. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, das Jahresbudget rechtzeitig mit hinreichender Sicherheit der veranschlagten Budgetposten zu erstellen, sodass eine Budgetgenehmigung noch vor Beginn des betroffenen Wirtschaftsjahres erfolgen kann. Monitoring Ein laufendes Monitoring leistet einen Betrag zur Risikofrüherkennung. Dieses muss in der Lage sein, Risiken (vor allem bestandsgefährdende Risiken) rechtzeitig zu identifizieren und die Informationen an die verantwortlichen Entscheidungsträger weiterzuleiten, um eine Reaktion zu ermöglichen und gegebenenfalls korrigierend im Sinne der Zielrealisierung einzugreifen. Die Geschäftsleitung der Alpenbad GmbH führt ein Monitoring der Budgeteinhaltung in der Form von Soll-Ist-Vergleichen durch. Die Ergebnisse dieses Monitorings sind in Quartalsberichten dargestellt, welche dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt werden. Ein Soll-IstVergleich am Jahresende wird ebenso jährlich erstellt, welcher wertvolle Rückschlüsse für das laufende Budget ermöglicht. 25 Gebarung Bild 3: Sanierung Heizungsanlage (Quelle Gemeinde Leutasch) 5.2. Rechnungslegung Die Buchhaltung erledigte bis Dezember 2010 ein externes Unternehmen. Mit dem Wechsel der Geschäftsführung erfolgte diesbezüglich eine organisatorische Änderung. Die laufende Buchhaltung übernahm die Verwaltungsmitarbeiterin. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt weiterhin durch denselben Steuerberater. 5.2.1. Bilanz Die folgende Darstellung zeigt die Bilanz der Alpenbad GmbH in einem Dreijahresvergleich zum jeweiligen Bilanzstichtag (31.12.) (Beträge in €): BILANZ 2010 2011 2012 A. Anlagevermögen I. Immaterielles Anlagevermögen II. Sachanlagevermögen III. Finanzanlagen 26 48.965 46.715 46.764 10.240.234 9.707.640 9.814.716 7 7 7 Gebarung BILANZ 2010 2011 2012 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 45.320 49.320 77.840 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.509 57.223 135.808 10.401.246 9.895.393 10.165.654 Stammkapital 87.207 87.207 87.207 II. Bilanzgewinn 8.737.090 8.746.872 9.390.405 9.376.292 8.737.090 8.746.872 23.699 25.331 26.670 64.518 78.032 88.121 1.257.615 769.747 161.318 0 5.558 7.821 160.292 124.956 368.793 4. Sonstige Verbindlichkeiten 58.679 45.755 23.996 D. Rechnungsabgrenzungsposten 12.145 11.933 11.323 10.401.246 9.895.393 10.165.654 Summe Aktiva A. Eigenkapital I. davon Gewinnvortrag B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen 2. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen auf 2. Bestellungen Verbindlichkeiten aus 3. Lieferungen und Leistungen 1. Summe Passiva Tab. 6: Komprimierte Bilanz der Alpenbad GmbH von 2010 - 2012 Im Folgenden werden ausschließlich die wesentlichen Bilanzpositionen erläutert, die das Verständnis des Jahresabschlusses unterstützen. Anlagevermögen Das immaterielle Anlagevermögen umfasst Software und sonstige Rechte mit einem Buchwert iHv € 46.764 per 31.12.2012. 27 Gebarung Eine wesentliche Bilanzposition stellt das Sachanlagevermögen dar. Der hohe Buchwert ist auf die umfangreichen Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Schwimmbad sowie Saunabereich zurückzuführen, welche im Wirtschaftsjahr 2008 in Betrieb genommen und somit auch aktiviert wurden. Die Alpenbad GmbH hat zudem die Errichtung einer Hackschnitzelanlage in Auftrag gegeben, welche in der zweiten Jahreshälfte des Wirtschaftsjahres 2012 in Betrieb genommen und somit auch im Anlagevermögen aktiviert wurde. Das Finanzanlagevermögen weist die Beteiligung der Alpenbad GmbH an der Raiffeisenbank Seefeld-Leutasch-Reith-Scharnitz reg.Gen.m.b.H iHv € 7 aus. Gliederung des Anlagespiegels Das Anlagevermögen ist in einem Anlagespiegel abzubilden. Gemäß § 226 Abs. 1 UGB ist in diesem die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Zudem ist die Abschreibung entsprechend der Gliederung des Anlagevermögens anzugeben. Der LRH stellt fest, dass der Anlagespiegel im Anhang des Jahresabschlusses diese Anforderungen nicht erfüllt. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, die Darstellung des Anlagevermögens im Anlagespiegel der UGB-Gliederung des Anlagevermögens in der Bilanz anzupassen. Dies würde die Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen Buchwerte unterstützen. Stellungnahme der Gesellschaft In der Bilanz wird ein detaillierterer Anlagenspiegel, der über die notwendige Darstellung des UGB hinausgeht, mitgebunden. Der Anlagenspiegel im Detail erhöht die Aussagekraft und gibt die Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen auf Kontenebene wieder. Der Anlagenspiegel nach § 226 Abs. UGB zeigt nur zusammengefasste Konten und keine Details. Die Empfehlung des Rechnungshofes würde die Aussagekraft vermindern, kann aber jederzeit gefolgt werden. Replik Der LRH hat die Informationstiefe des Anlagespiegels zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung des LRH bezieht sich ausschließlich auf die Gliederung des Anlagespiegels, welche analog zur Gliederung des Anlagevermögens der Bilanz erfolgen sollte. Dadurch kann der Bilanzleser das in der Bilanz komprimiert dargestellte Anlagevermögen nachvollziehen, wodurch sich die Aussagekräftigkeit des Anlagespiegels erhöht. 28 Gebarung Vollständigkeit Laut Auskunft der Verwaltungsmitarbeiterin hat es in den Wirtschaftsjahren 2010 - 2012 zum jeweiligen Bilanzstichtag keine unfertigen Bauten (Anlagen in Bau) gegeben. Die Inbetriebnahme von Anlagen wird vom Betriebstechniker oder bei größeren Bauvorhaben von der externen Bauleitung bekanntgegeben. Die Aktivierungen von Anlagevermögen und die damit verbundene Festlegung der Nutzungsdauer erfolgten in Rücksprache mit der Steuerberatung. Die Überprüfungen der Aktualität der im Anlagevermögen ausgewiesenen Gegenstände wurden in Absprache mit der Haustechnik durchgeführt. Gebrauchüberlassung Der LRH stellte jedoch fest, dass der Vermögensgegenstand „Schmid-Ander-Haus“ nicht ausgewiesen ist. Dieses Haus umfasst mehrere Mietwohnungen, wofür die Alpenbad GmbH Mieterlöse sowie mit der Vermietung verbundene Aufwendungen (z.B. Strom) realisiert. Weiters ist der Anlagenkomplex „Tennishalle“, für welchen die Alpenbad GmbH Erlöse (z.B. Mieterlöse für die in diesem Komplex enthaltenen Mietwohnungen, Umsatzerlöse für die Benützung der Squash-, Tennis- und Veranstaltungssäle) und Aufwendungen (z.B. Umbauarbeiten für die Umfunktionierung der Tennishalle in einen Veranstaltungssaal, Strom- und Heizaufwendungen) realisiert, sowie die Grundstücksfläche, auf welcher sich das Areal der Alpenbad GmbH befindet, nicht im Anlagevermögen des Alpenbades ausgewiesen. Nutzungseinlage Der LRH stellt fest, dass diese Immobilien Eigentum der Gemeinde Leutasch darstellen. Die Gemeinde Leutasch hat diese der Alpenbad GmbH für die Nutzung im Sinne des Geschäftsbetriebes unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Nutzungseinlage). Umfunktionierung der Tennishalle Die Alpenbad GmbH verfügte bis 2012 über zwei Tennisanlagen. Eine Tennisanlage wurde im Zuge von Umbauarbeiten zur Veranstaltungshalle „Wettersteinsaal“ umfunktioniert. Entsprechend der zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen sind für diese im Jahr 2012 durchgeführten Adaptierungsarbeiten € 221.650 angefallen. gegenseitige Leistungsverrechnung Der LRH stellt fest, dass der Bauhof der Gemeinde Leutasch Leistungen für die Alpenbad GmbH erbringt (z.B. im Rahmen der Umfunktionierung der Tennishalle zum Veranstaltungssaal). Die Gemeinde Leutasch hat diese erbrachten Leistungen nicht in Rechnung gestellt. 29 Gebarung Darüber hinaus stellte der LRH fest, dass das im Anlagevermögen ausgewiesene Kraftfahrzeug von einem Dienstnehmer der Gemeinde Leutasch für die Parkraumbewirtschaftung verwendet wird. Für die damit verbundenen Aufwendungen (z.B. Treibstoff, Versicherung, Reparatur) kommt die Alpenbad GmbH auf. Eine Leistungsverrechnung von Seiten der Alpenbad GmbH an die Gemeinde Leutasch findet ebenfalls nicht statt. Stellungnahme der Gesellschaft Die Alpenbad GmbH vereinnahmt die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung und stellt dafür das Kfz zu Verfügung. Die Einnahmen decken die Kosten ab. Eine Leistungsverrechnung an die Gemeinde Leutasch ist nicht notwendig und vorgesehen. Vorräte Die Bilanzposition „Vorräte“ weist die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus. Der wesentliche Anteil an den Vorräten bildet das Heizungsmaterial, welches insbesondere von 2011 auf 2012 um rd. € 27.000 anstieg. Dieses umfasste per 31.12.2012 ausschließlich das Holz für die Beheizung der Hackschnitzelanlage. Zudem sind in dieser Position das Reinigungsmaterial, die Chemikalien für den Geschäftsbetrieb, die Handelswaren für die Bereiche „Massage“ und „Sauna“ sowie diverse Vorräte von Getränkeautomaten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zum Bilanzstichtag aus folgenden Positionen zusammen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Die wesentlichen Positionen des Offene-Posten-Saldos resultierten aus den Bankomat- (Maestro) und Kreditkarten- (Visa und Mastercard) Abrechnungen. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände: Diese verzeichneten vom Wirtschaftsjahr 2011 auf 2012 einen enormen Anstieg von rd. € 8.000 auf rd. € 90.000. Diese Entwicklung war auf eine Forderung gegenüber dem Finanzamt zurückzuführen, welche aus der Vorsteuergeltendmachung aus dem Bau der Hackschnitzelheizung im Wirtschaftsjahr 2012 resultiert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich im Berichtszeitraum von € 5.400 (2010) auf € 89.845 (2012). Zum Stichtag 31.12.2012 wiesen das Baukonto (Kto 1.039.239) ein Guthaben iHv rd. € 54.000 und das Sparbuch (Nr. 31.010.721) ein Guthaben iHv rd. € 3.000 aus. Zeichnungsberechtigungen Entsprechend dem Systemausdruck des Kreditinstituts sind beim Baukonto als Zeichnungsberechtigte der Geschäftsführer, der Betriebsleiter und die Verwaltungsmitarbeiterin erfasst. 30 Gebarung Die Zeichnungsberechtigung des Betriebsleiters rührt aus dessen Geschäftsführerfunktion, welche er bis zum 4.12.2008 ausübte. Für sämtliche Zeichnungsberechtigten gilt eine Einzelverfügung. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt im Sinne des internen Kontrollgedankens und 4Augen-Prinzips, die Notwendigkeit der Zeichnungsberechtigung des Betriebstechnikers zu überprüfen und die Einzelverfügungen für sämtliche Zeichnungsberechtigten zu überdenken. Die Alpenbad GmbH sollte die Installierung einer kollektiven Zeichnungsberechtigung bei den Bankkonten für die Durchführung des laufenden unbaren Zahlungsverkehrs jedenfalls in Erwägung ziehen. Stellungnahme der Gesellschaft Entsprechend der Praktikabilität werden wir diese Anregungen auch im Sinne der besseren Transparenz umsetzen. Möglicherweise wird, wenn sinnvoll und machbar der Überprüfungsausschuss der Gemeinde mit Kontroll- und Überprüfungsfunktionen befasst. Im Bereich der unternehmensinternen Überwachung werden wir das interne Kontrollsystem ebenso weiter ausbauen und wichtige betriebsinterne Arbeitsprozesse breiter aufstellen. Stammkapital Das Stammkapital iHv € 87.207 blieb im Vergleichszeitraum 2010 2012 unverändert. Dieses stimmt mit dem im Firmenbuch ausgewiesenen Betrag, welcher allerdings noch immer mit 1,2 Mio. ATS ausgewiesen ist, überein. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn weist im Vergleichszeitraum 2010 - 2012 jeweils einen Saldo von rd. 9 Mio. €, der aus dem jeweiligen Gewinnvortrag resultiert, auf. Rückstellungen Das Abfertigungssystem Alt findet nur für einen langjährigen Mitarbeiter der Alpenbad GmbH Anwendung. In den Bilanzen sind diesbezüglich Rückstellungen ausgewiesen. Alle anderen DienstnehmerInnen erhielten etwaige Abfertigungsansprüche vor den Umbaumaßnahmen ausbezahlt und sind mit der Neueröffnung des Alpenbades neu eingetreten. Diese DienstnehmerInnen sind in der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) erfasst. Sonstige Rückstellungen wurden für Jubiläumsgelder, Urlaub und Zeitguthaben gebildet. Zudem sind das Honorar für die Steuerberatung und der Tourismusbeitrag berücksichtigt. Laut Auskunft der Geschäftsführung waren per 31.12.2012 Rechtsstreitigkeiten mit einem Landschaftsgärtner anhängig. Außerdem kam es im Wirtschaftsjahr 2013 zu Rechtsstreitigkeiten betreffend der Statik des Hallenbades. 31 Gebarung Der Geschäftsführer schätzt die Belangung der Alpenbad GmbH als ungewiss ein. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen per 31.12.2012 kumuliert einen Saldo von rd. € 562.000 aus. Dieser setzt sich aus folgenden wesentlichen Positionen zusammen: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen ein Girokonto (Kto 5.023.007) mit negativem Saldo iHv rd. € 161.000. Der jährliche Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten resultiert aus der Entwicklung des Baukontos, da sämtliche Bau- und Modernisierungsarbeiten der Alpenbad GmbH abge schlossen sind. Wie erwähnt wies das Baukonto zum Jahresende 2012 einen positiven Saldo aus. Zeichnungsberechtigung Entsprechend dem Systemausdruck des Kreditinstituts sind beim Girokonto als Zeichnungsberechtigte der Geschäftsführer, der Geschäftsleiter sowie die Verwaltungsmitarbeiterin erfasst. Für sämtliche Zeichnungsberechtigte gilt eine Einzelverfügung. Der LRH verweist in diesem Zusammenhang auf die vorige Empfehlung zur Zeichnungsberechtigung. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verzeichnen vom Wirtschaftsjahr 2011 auf 2012 eine enorme Steigerung von rd. € 244.000 (= +195 %). Dieser Anstieg ist auf den Bau der Hackschnitzelanlage zurückzuführen. Die damit verbundene Rechnungslegung diverser Großbetragsrechnungen und deren Rechnungsprüfung durch die Bauleitung erfolgten über den Jahreswechsel. Der LRH stellt fest, dass die Offenen Posten im Rahmen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Wirtschaftsjahr 2013 in einer Auswertung vom 30.9.2013 (letztes Buchungsdatum: 31.8.2013) einen Saldo von rd. € 39.000 auswiesen. Dies zeigt, dass ein wesentlicher Anteil der offenen Verbindlichkeiten beglichen wurde. Dennoch sind auch weiterhin überfällige Verbindlichkeiten in den Offenen Posten ausgewiesen, für die laut Auskunft des Geschäftsführers kein Anspruch mehr gestellt werden kann. Kritik - Abstimmung mit OP-Liste Eine Abstimmung der Offenen-Posten-Liste mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Saldo ist jedenfalls sicherzustellen. Der LRH stellt kritisch fest, dass eine solche Abstimmung nicht möglich ist. Die Steuerberatung führt im Rahmen der Jahresabschlusserstellung eine manuelle Bereinigung von überfälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch. 32 Gebarung Stellungnahme der Gesellschaft Es liegt eine OP Liste Kunden zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 45.571,20 vor. In der Bilanz wird dieser Wert ausgewiesen. Die OP Liste wird um die Nachbuchungen ergänzt und stimmt ebenfalls mit der Bilanz überein. Replik Die ausschließliche Korrektur der Außenstände im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch die Steuerberatung greift zu kurz. Der LRH weist erneut darauf hin, dass eine unterjährige Aktualisierung der Offenen Posten im Rahmen der laufenden Buchhaltung, welche die leitende Angestellte des Alpenbades Leutasch führt, ein wertvolles Instrument der Unternehmensleitung darstellt. Eine aussagekräftige Offene- Posten-Liste erfordert jedenfalls die unterjährige Ausbuchung von Forderungen und/oder Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach nicht mehr bestehen. Der LRH stellt fest, dass im Rahmen der Jahresabschlusserstellung auch Rechnungen berücksichtigt sind, deren Leistung im betroffenen Wirtschaftsjahr erbracht wurde, der Lieferant die Rechnung jedoch erst im Folgejahr gelegt hat. Anregung Der LRH regt an, diese Verbindlichkeiten auf einem eigenen Konto „Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen“ im Sinne einer aussagekräftigen Darstellung auszuweisen. Stellungnahme der Gesellschaft Der LRH regt an, ein eigenes Konto Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen zu verwenden. Es gibt das Konto 3330 Verbindlichkeiten L+L händisch, das genau diese Funktion erfüllt, aber nur teilweise verwendet wird. sonstigen Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Verpflichtungen gegenüber Abgabenbehörden und Sozialversicherungsträgern. Die Reduktion der sonstigen Verbindlichkeiten ist auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern zurückzuführen. Die Löhne und Gehälter für Dezember 2012 wurden - im Gegensatz zu den Vorjahren - fristgerecht vor dem Bilanzstichtag ausbezahlt. Rechnungsabgrenzung Die passive Rechnungsabgrenzung weist die Bierabnahmeverpflichtung aus. Diese sieht vor, dass in einem unbestimmten Leistungszeitraum eine Bierabnahme in einem Gesamtausmaß von € 13.000 zu erfolgen hat. Die Pächter des Schwimmbadrestaurants haben sich bereit erklärt, diese Verpflichtung zu übernehmen. 33 Gebarung 5.2.2. Gewinn- und Verlustrechnung Die folgende Darstellung zeigt die GuV der Alpenbad GmbH in einem Dreijahresvergleich (Beträge in €): GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse 2010 2011 2012 811.507 994.856 1.008.955 23.063 25.613 71.306 Betriebsleistung 834.571 1.020.468 1.080.261 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen 266.458 238.122 306.402 Personalaufwand 544.999 508.119 579.835 Abschreibung 558.119 558.985 558.950 sonstige betriebliche Aufwendungen 211.464 262.480 501.246 -746.470 -547.237 -866.173 10 35 3.544 15.473 21.266 7.089 -15.463 -21.230 -3.545 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -761.933 -568.467 -869.718 ao. Erträge/Aufwendungen 0 0 0 ao. Ergebnis 0 0 0 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 1.750 1.750 -761.933 -570.217 -871.468 122.730 580.000 1.515.000 Gewinnvortrag 9.376.292 8.737.090 8.746.872 Bilanzgewinn 8.737.090 8.746.872 9.390.405 sonstige betriebliche Erlöse Betriebsergebnis Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzerfolg Jahresfehlbetrag Auflösung von Kapitalrücklagen Tab. 7: Komprimierte GuV der Alpenbad GmbH von 2010 - 2012 34 Gebarung Im Folgenden werden ausschließlich die wesentlichen GuVPositionen erläutert, die das Verständnis des Jahresabschlusses unterstützen. Umsatzerlöse Anregung Kritik - nicht korrekte Umsatzrealisierung Im Posten „Umsatzerlöse“ werden jene Erlöse ausgewiesen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen sowie planmäßig und regelmäßig für erbrachte Leistungen anfallen. Erlöse aus Gelegenheitsgeschäften sind nicht in diesem Posten zu erfassen.9 Der LRH regt an, die Mieterlöse (Erlöse Saalmiete sowie Wohnungsmieten) von den sonstigen betrieblichen Erlösen zu den Umsatzerlösen - analog zu den Pachterlösen - umzugliedern. Insbesondere die Vermietungen von Veranstaltungssälen sind dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Zudem handelt es sich bei den Mieterlösen um planmäßige und regelmäßige Erlöse. Der LRH stellt kritisch fest, dass die Kautionen für die Chipkarten, welche in Verbindung mit Saisonkarten ausgegeben werden, mit der Zahlung als Erlös erfasst sind. Allerdings ist mit der Kautionszahlung noch keine Umsatzrealisierung verbunden. Diese Zahlungen sind beispielsweise auf einem Verrechnungskonto zu erfassen. Zudem stellte der LRH fest, dass den Umsätzen in Verbindung mit der Teilnahme der Alpenbad GmbH am Regio Card-Programm ein Leistungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres zugrunde liegt, welcher im Rahmen der Umsatzrealisierung unberücksichtigt blieb. Diese Umsätze sind daher im Sinne einer periodengerechten Erfolgswirksamkeit analog zum Leistungszeitraum abzugrenzen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Erlöse des gesamten Leistungsangebots der Alpenbad GmbH der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 (Beträge in €): 9 Vgl. Hirschler, Klaus (2010): Bilanzrecht. Kommentar. Einzelabschluss. § 231 RZ 62 S. 735 und § 232 RZ 2ff S. 774 35 Gebarung Leistungen* 2010 2011 2012 Sauna 296.069 509.830 526.140 Schwimmbad 209.636 335.922 349.870 5.170 10.457 11.362 Massagen 23.490 40.766 46.467 Solarium 11.211 15.408 14.692 4.795 8.423 11.535 n/a 483 376 Chiparmbänder 2.118 2.409 2.627 Pacht (Restaurants, Friseur) 6.722 71.159 44.105 Saalmiete n/a 9.987 4.004 Miete n/a n/a 28.145 Getränkeautomat n/a n/a 1.535 167.395 n/a n/a alkoholische Getränke 32.664 n/a n/a alkoholfreie Getränke 52.238 n/a n/a 811.507 1.004.843 1.040.861 Verkauf/Verleih Badeartikel Tennis Squash Küche Leistungserlöse Gesamt n/a…in diesem Segment wurden im Wirtschaftsjahr keine Erlöse erfasst. * Leistungserlöse umfassen die Umsatzerlöse laut GuV und die umzugliedernden Mieterlöse aus den sonstigen betrieblichen Erlösen. Tab. 8: Leistungserlöse der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 im Zeitvergleich Im Jahr 2010 führte die Alpenbad GmbH letztmalig die Gastronomie. Die Lokalitäten wurden ab Dezember 2010 verpachtet und Pachterlöse realisiert. Die Mietwohnungen des Anlagenkomplexes „Tennishalle“ standen zuvor ausschließlich als Personalwohnungen zur Verfügung, für welche laut Auskunft der Geschäftsführung keine Mieten vereinnahmt wurden. Mit der Auslagerung der Gastronomie hat sich die Geschäftsführung entschlossen, diese Wohnungen zu vermieten. Eine Aufsplittung der Miet- und Pachterlöse im Ausweis der GuV erfolgte erstmals im Wirtschaftsjahr 2012. 36 Gebarung Der LRH bewertet diese Änderung des Ausweises positiv, da eine transparente Darstellung der einzelnen GuV-Positionen die Nachvollziehbarkeit und das Verständnis fördert. Das folgende Diagramm veranschaulicht den Anteil der einzelnen Leistungssegmente am Gesamtumsatz des Wirtschaftsjahres 2012. Der Fokus wurde dabei auf die Kernbereiche der Alpenbad GmbH gelegt: Sauna, Schwimmbad, Massagen und Solarium, Tennis und Squash sowie Vermietung und Verpachtung. Alle anderen Umsatzerlöse (z.B. Verleih und Verkauf von Badeartikel) sind im Segment „sonstige“ zusammengefasst. Diagr. 1: Anteil der Segmente am Leistungsumsatz 2012 Die Hälfte des Gesamtumsatzes der Leistungssegmente erwirtschaftete der Saunabereich. Das Schwimmbad unter Berücksichtigung der Massageleistungen und des Solariums trug rd. 40 % des Umsatzes bei. Die Vermietung und Verpachtung von Geschäftslokalen, Wohnungen und Veranstaltungssälen realisierte 7,33 % der Umsatzerlöse, während die Miete für Tennis- und Squashräumlichkeiten einen Anteil von 1,14 % leistete. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen Im Posten „Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ sind jene Aufwendungen erfasst, die direkt mit dem Leistungserstellungsprozess und den Umsatzerlösen zusammenhängen. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Materialaufwendungen der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 (Beträge in €): 37 Gebarung 2010 2011 2012 Verbrauch von Rohstoffen 91.520 0 827 Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen 36.526 32.002 31.681 Verbrauch von Energie und Wasser 86.228 109.472 108.046 Verbrauch von Brenn- und Treibstoffen 50.739 92.329 160.962 sonstige (Skonto, diverses etc.) -1.827 -578 -393 3.272 4.896 5.280 266.458 238.122 306.402 Aufwendungen für bezogene Leistungen Gesamt Tab. 9: Materialaufwendungen der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 im Zeitvergleich Seit der Verpachtung der Gastronomie fielen keine diesbezüglichen Rohstoffe an. Die Rohstoffaufwendungen 2012 stellten den erstmals gesondert ausgewiesenen Wareneinsatz für den Getränkeautomat dar. Der LRH stellt fest, dass im Posten „Hilfsstoffe“ diverse Aufwendungen erfasst sind (z.B. Blumentröge, Blumenerde, Dekorationsmaterial), die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, jedoch nicht der Leistungserstellung zuzuordnen sind. Anregung Der LRH regt eine aussagekräftige und nachvollziehbare Kontenzuordnung im Sinne der Gliederungsgrundsätze gemäß UGB an.10 Auf den Posten „Verbrauch von Energie und Wasser“ beziehen sich rd. 35 % der Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen des Wirtschaftsjahres 2012. Der LRH stellt fest, dass in der Buchhaltung der Alpenbad GmbH keine Aufwendungen für den Wasserverbrauch erfasst sind. Der Gemeinderat beschloss 8.2.2007 solange auf Wasser- und Kanalbenützungsgebühren zu verzichten, bis die Alpenbad GmbH in die Gewinnzone kommt. Der Verbrauch von Brenn- und Treibstoffen beansprucht rd. 53 % der Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen des Wirtschaftsjahres 2012 und verzeichnet eine Steigerung iHv 74 % im Vergleich zum Jahr 2011. 10 Vgl. Hirschler, Klaus (2010): Bilanzrecht. Kommentar. Einzelabschluss. § 231 RZ 106 S. 741 38 Gebarung Aufgrund des Baus der Hackschnitzelanlage heizte die Alpenbad GmbH vorübergehend ausschließlich mit Öl, das sich auf den Heizaufwand auswirkte. Als sonstige bezogene Leistungen waren Fremdleistungen eines Masseurs erfasst, der in keinem Dienstverhältnis mit der Alpenbad GmbH stand. Die Geschäftsführung des Alpenbades hat sich im dritten Quartal des Wirtschaftsjahres 2012 entschlossen, auch in diesem Fall einen ordentlichen Dienstvertrag abzuschließen. Personalaufwand Die Gliederung des Personalaufwandes und der Ausweis der Konten stimmen mit den Grundsätzen gemäß UGB überein. Auf weitere Prüfungshandlungen bei der Position „Personalaufwand“ (z.B. Prüfung der Rückstellungsberechnung) wurde von Seiten des LRH verzichtet, da die Steuerberatung der Alpenbad GmbH die zugrundeliegenden Berechnungen überprüft. Außerdem wird auf die detaillierte Darstellung im Pkt 3 „Personal“ verwiesen. sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich um einen Auffangposten für jene Aufwendungen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, aber zu keinem der vorangegangen Posten der Gliederung gemäß § 231 Abs. 2 UGB zuordenbar sind. Die folgende Tabelle zeigt eine Detailansicht der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in einer Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 (Beträge in €): 2010 2011 2012 sonstige Steuern und Abgaben 12.023 15.234 13.829 Instandhaltung und Reparaturen 78.422 104.605 340.637 Reinigung 12.193 16.019 15.348 Versicherungen 24.592 41.458 42.077 0 90 283 3.130 4.319 3.635 13.554 7.539 9.032 Reise- und Fahrtspesen, Diäten Post- und Telefongebühren Miet- und Pachtaufwand, Leasing- und Lizenzgebühren 39 Gebarung 2010 2011 2012 KfZ-Kosten LKW 2.876 2.117 1.563 Büromaterial, Aufwand für Buchhaltung und Lohnverrechnung 1.534 2.784 1.096 Werbe- und Repräsentationsaufwand 34.537 35.477 39.524 Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand 18.799 7.411 5.781 0 557 520 232 333 888 Spesen des Geldverkehrs 6.958 7.483 -2.403 Spenden und Trinkgelder 0 50 0 373 5.000 9.761 21 0 0 0 0 11.351 2.220 12.002 8.325 211.464 262.480 501.246 Aus- und Fortbildung Mitgliedsbeiträge Forderungsausfälle sonstige betriebliche Schadensfälle Verluste aus Anlagenabgänge sonstige betriebliche Aufwendungen Gesamt Tab. 10: sonstige betriebliche Aufwendungen der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 im Zeitvergleich Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen von 2011 auf 2012 einen massiven Anstieg von rd. € 239.000 (= +91 %) auf. Diese Erhöhung ist auf die mit der Umfunktionierung der Tennishalle zum Veranstaltungssaals verbundenen Instandhaltungsarbeiten zurückzuführen. Die diesbezüglichen Aufwendungen stehen mit € 213.885 zu Buche. Die verbleibenden Instandhaltungsaufwendungen weisen dennoch einen Saldo von nicht unbeträchtlicher Höhe auf: 2010 rd. € 78.000 2011 rd. € 105.000 2012 rd. € 127.000 40 Gebarung Die Geschäftsführung begründet diese Aufwendungen mit den Anlagen für die Wasseraufbereitung, Lüftung etc., welche Wartungsarbeiten in diesem Ausmaß für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderten. Die Versicherungen umfassen eine Gewerbe- und eine Haftpflichtversicherung, welche die branchenspezifischen Elementarschäden abdecken. Laut Auskunft der Verwaltungsmitarbeiterin sind Wertanpassungen aufgrund der Umbauarbeiten durchgeführt und damit bei den Versicherungen berücksichtigt worden. Der Negativsaldo bei den Spesen des Geldverkehrs resultierte aus einer nachträglichen Provisionsgutschrift von Seiten des Kreditinstituts. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird von der Summe des Betriebsergebnisses und des Finanzergebnisses gebildet. Es grenzt den Bereich der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vom außergewöhnlichen Bereich ab. Es handelt sich dabei um den gesamten Aufwand und Ertrag der unternehmerischen Tätigkeit. Der LRH stellt fest, dass das EGT der Alpenbad GmbH im Beobachtungszeitraum stets negativ war. Es entwickelte sich von rd. - € 762.000 (2010) auf rd. - € 570.000 (2011) und rd. - € 871.000 (2012). Die Alpenbad GmbH deckte das negative EGT durch die Auflösung der Kapitalrücklagen ab. Auflösung von Kapitalrücklagen Die Gemeinde Leutasch hat sich als Gesellschafter zur jährlichen Gewinn- und Verlustübernahme verpflichtet (Verpflichtungserklärung vom 20.5.2008 zwischen der Gemeinde Leutasch und der Alpenbad GmbH). Diese Erklärung definiert auch Darlehenstilgungen, welche die Gemeinde für die Alpenbad GmbH übernimmt, als AkontoZahlungen zur Verlustabdeckung. Daraus resultierende Überlinge sind auf das folgende Geschäftsjahr vorzutragen. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass der Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2010, welcher im Firmenbuch hinterlegt ist, in Punkt 8 vorsieht, dass zur Abdeckung allfälliger Verluste der Gesellschaft die Gesellschafter nicht verpflichtet sind. Zuschüsse Die folgende Grafik zeigt die in den Wirtschaftsjahren 2010 - 2012 erhaltenen Zuschüsse, welche ausschließlich die Gemeinde Leutasch zur Verfügung stellte: 41 Gebarung Diagr. 2: Öffentliche Zuschüsse für die Alpenbad GmbH von 2010 - 2012 weitere Leistungen von Seiten der Gemeinde Der LRH stellt fest, dass die Gemeinde Leutasch neben diesen Zuschüssen weitere Leistungen für die Alpenbad GmbH erbracht hat: Arbeitsleistung von Bauhofmitarbeitern im Rahmen der Umfunktionierung der Tennishalle zum Veranstaltungssaal, Befreiung der Wasser- und Kanalgebühr, unentgeltliche Nutzung diverser Gemeindeimmobilien, unentgeltliche Ausübung der Geschäftsführerfunktion durch den Bürgermeister. Die Gemeinde Leutasch hat bisher keine dieser erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Nutzungseinlage Diese Leistungen hat die Gemeinde als Nutzungseinlage in die Alpenbad GmbH eingebracht. Die Körperschaftssteuerrichtlinie 2013 (RZ 501) versteht unter Nutzungseinlage „die Überlassung von Geld oder Gegenständen an die Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes zu. Somit stellt dieser bei der Körperschaft keine Einlage dar.“ Nutzungseinlagen sind dennoch für die Gesellschaftssteuer beachtlich (ausgenommen die Überlassung der Arbeitskraft).11 11 Vgl. Blasina, Hans/Herzog, Oliver/Schwarzinger, Michael (2011): Körperschaftssteuer. Auflage 8/2011. Akademie der Wirtschaftstreuhänder. S. 83 42 Gebarung Gesellschaftssteuer Gemäß § 2 Z. 4 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG)12 unterliegen folgende freiwillige13 Leistungen eines Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft der Gesellschaftssteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: Zuschüsse, Verzicht auf Forderungen, Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. Führt eine Mittelzufuhr zu einer Verstärkung des Wirtschaftspotentials der begünstigten Gesellschaft, so unterliegt diese Kapitalansammlung der Gesellschaftssteuer.14 Bei Überlassungen - wie sie im Rahmen von Nutzungseinlagen stattfinden - gilt es zu beachten, dass diese geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen und somit eine nach § 2 Z. 4 KVG gesellschaftssteuerbare freiwillige Leistung vorliegt. Die Vermögensmehrung ist auf die unentgeltliche oder unter dem Marktpreis liegende Nutzung und der dadurch erfolgten Ersparnis von Aufwendungen seitens der Gesellschaft zurückzuführen. So stellt beispielsweise im Rahmen einer zu niedrigen Berechnung des Miet- und Pachtzinses die Höhe des Differenzbetrages zur normalen Miete oder Pacht eine gesellschaftssteuerpflichtige Leistung dar.15 Befreiung von Gesellschaftssteuer für Verlustübernahmen Erwirbt die Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlustes, so unterliegt nach aktueller Ansicht des BMF und des VwGH die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter nicht der Gesellschaftssteuer. Die Form der Verlustabdeckungs- bzw. Verlustübernahmezusage ist dabei unerheblich. Entscheidend ist nur, dass die Verpflichtung vor dem Eintritt bzw. der Feststellung der Verluste eingegangen wurde.16 12 Bundesgesetz vom 16.10.1934 betreffend das Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG), dRGBl. I S 1058/1934, idF BGBl. I Nr. 111/2010 Leistungen sind dann freiwillig, wenn sie weder auf einer im Gesellschaftsvertrag noch auf einer im Gesetz begründeten Verpflichtung, sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruhen; vgl. UFS, Bescheid vom 26.11.2008 RV/0501-G/04 14 Vgl. UFS, Bescheid vom 26.11.2008 RV/0501-G/04 15 Vgl. Thunshirn, Roman/Himmelsberger, Anita/Hohenecker Christoph (2008): KVG Kapitalverkehr-steuergesetz Kommentar. Linde Verlag. S. 84. RZ. 264ff. 16 Vgl. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (2013): BMF-Erlass: Gesellschaftssteuerliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen. Heft 1 vom 10.2.2013; Vgl. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (2013): VwGH: Nur Übernahme eines Jahresverlustes gesellschaftssteuerfrei. Heft 2 vom 10.3.2013 13 43 Gebarung Da Verluste immer zum Bilanzstichtag wirksam werden, muss gemäß des BMF-Erlasses vom 6.12.2012 (BMF-010206/0215-VI/5/2012) die Gesellschaft spätestens vor dem Bilanzstichtag des Verlustentstehungsjahres einen klagbaren Anspruch auf eine Verlustübernahme durch den Gesellschafter erwerben, um der Gesellschaftssteuerpflicht zu entgehen. Bisher hat das BMF die Feststellung des Jahresabschlusses als maßgebliche Tatsache herangezogen.17 Wie bereits erläutert, hat die Gemeinde Leutasch als Gesellschafter gegenüber der Alpenbad GmbH im Rahmen einer Verpflichtungserklärung vom 28.5.2008 die Verlustübernahme ihrerseits bestimmt. Verwendung der Gemeindezuschüsse Der LRH stellt fest, dass die jährliche Auflösung der Kapitalrücklage in den Wirtschaftsjahren 2010 - 2012 den zugeflossenen Zuschüssen der Gemeinde entspricht, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr vollständig aufgebraucht wurden. Geschäftsführer und Geschäftsleiter stellten dar, die Gemeindezuschüsse zur Verlustabdeckung und zur Finanzierung von Bauvorhaben verwendet zu haben. Finanzierung von Bauvorhaben Hinsichtlich der Finanzierung von Bauvorhaben weist der LRH darauf hin, dass die „Befreiung“ von der Gesellschaftssteuer sich ausschließlich auf die Übernahme des Jahresverlustes bezieht, wenn für diesen vor dessen Eintritt eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen ist.18 Es ist zu erwägen, ob es sich bei der Finanzierung von Bauvorhaben um Investitions- und/oder Aufwandszuschüsse handelt. Diese resultieren aus einer betrieblichen Veranlassung, die der Gesellschafter zur Unterstützung des Geschäftsbetriebes oder zur Durchführung einer übertragenen Aufgabe gewährt. Ein Ausweis als Kapitalrücklage kommt für derartige Zuschüsse nicht in Betracht.19 Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH weist auf das steuerliche Risiko hin und empfiehlt potentielle finanzielle Konsequenzen abzuklären. Stellungnahme der Gesellschaft Die Zuschüsse der Gemeinde Leutasch dienen zur Verlustabdeckung. Es werden vor dem Bilanzstichtag entsprechende Zusagen im Sinne der Erlässe des Ministeriums erstellt. Die Vorgehensweise ist vertretbar und deshalb ist unseres Erachtens keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Abklärung gegeben. 17 Vgl. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (2013): BMF-Erlass: Gesellschaftssteuerliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen. Heft 1 vom 10.2.2013 18 Vgl. BMF, Erlass vom 6.12.2012, BMF-010206/0215-VI/5/2012 19 Vgl. AFRAC (2008): Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor. S. 10f. 44 Gebarung Gewinnvortrag Die Verpflichtungserklärung vom 28.5.2008 zur Gewinn- und Verlustübernahme der Gemeinde Leutasch als Gesellschafter der Alpenbad GmbH legt fest, dass einer aus der Gewinn- und Verlustübernahme resultierender Überling auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen wird. Die Generalversammlung fasste für die Finanzjahre 2011 und 2012 den Beschluss über den Gewinnvortrag. 5.2.3. Anhang Neben Bilanz und GuV stellt der Anhang den dritten Bestandteil eines Jahresabschlusses kleiner Gesellschaften mit beschränkter Haftung dar. Der LRH erfasste die Vollständigkeit der Anhangsangaben gemäß UGB. Der LRH stellt fest, dass für einen Anhang, der den UGB-Vorschriften für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung entspricht, folgende Inhalte zu ergänzen sind: Der Jahresabschluss ist von sämtlichen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen (§ 222 Abs. 1 UGB). Angabe der im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (§ 239 Abs. 2 UGB). Hat sich die Zusammensetzung der Organe während eines Geschäftsjahres verändert, so ist bei den davon betroffenen Mitgliedern die Angabe, ab wann oder bis wann die jeweilige Funktion ausgeübt wurde, zu ergänzen. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass auf die Vollständigkeit der Anhangsangaben künftiger Jahresabschlüsse zu achten ist. Anregung Der LRH regt zudem an, Sonderpositionen des Jahresabschlusses im Anhang zu erläutern, um den Jahresabschlussadressat im Verständnis zu unterstützen. Beispielsweise ist eine Erläuterung der Auflösung der Kapitalrücklagen als sinnvoll zu erachten, da in den Bilanzen des Prüfungszeitraumes 2010 - 2012 nie eine Kapitalrücklage ausgewiesen war. 5.3. Kosten- und Leistungsrechnung Die Alpenbad GmbH verfügt über ein vielfältiges Leistungsangebot. Eine doppelte Buchführung gemäß UGB ist nicht ausreichend, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten beurteilen zu können. 45 Gebarung Entscheidungen über die Forcierung, Weiterführung oder das Ausscheiden ausgewählter Leistungsbereiche, allfälliger Investitionen sowie Preisgestaltungen beanspruchen gehaltvolle Informationen. Dies erfordert die Erfassung sämtlicher anfallender Kosten (Kostenartenrechnung) und deren verursachungsgerechte Verrechnung an die erbrachten Leistungen (Kostenstellenrechnung). Eine Kostenrechnung dient der Ermittlung und Bereitstellung von Informationen für die Planung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung. Kostenkalkulationen, Erfolgsrechnungen, Entscheidungsrechnungen sowie Kontrollrechnungen werden ermöglicht. Die Alpenbad GmbH verfügt über eine Kostenrechnung. Dabei ordnet die Verwaltungsmitarbeiterin Aufwand bzw. Ertrag jedes Beleges mit der Erfassung in der Buchhaltung einer Kostenstelle zu. Folgende Kostenstellen finden zum Zeitpunkt der Prüfung des LRH Berücksichtigung: Allgemein, Schwimmbad, Sauna, Tennishalle. Der LRH stellt fest, dass diese Kostenstellen nicht dem gesamten Leistungsspektrum des Alpenbades Rechnung tragen, da Kostenstellen zu allumfassend gestaltet sind. Die Kostenstelle „Allgemein“ erfasst sämtliche Mietwohnungen (Tennishalle und Schmid-AnderHaus) sowie verpachtete Lokalitäten der Alpenbad GmbH. Wesentliche Aufwendungen (z.B. Strom- und Heizaufwendungen) sind zur Gänze in der Kostenstelle „Allgemein“ erfasst. Die Leistungsbereiche Massagen und Solarium finden in der Kostenstelle „Schwimmbad“ Berücksichtigung. Die Kostenstelle „Tennishalle“ weist die Vermietung von Räumlichkeiten an die Skischule sowie der Veranstaltungssäle aus. Im Sinne einer verursachungsgerechten Zuordnung ist sicherzustellen, dass sämtliche Kosten entsprechend dem Verbrauch im Rahmen der Leistungserstellung verrechnet werden (z.B. Verteilung der Heizkosten). Allumfassende Kostenstellen erschweren die Zuordnung und beeinträchtigen die Aussagekräftigkeit der Kostenrechnung. 46 Gebarung Die Alpenbad GmbH verfügt über ein funktionsfähiges Grundgerüst einer Kostenrechnung. Dieses ist systemmäßig erfasst und kann mit Hilfe der Buchhaltungssoftware bebucht werden. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt eine Weiterentwicklung der Kostenrechnung durch die Installierung einer Kostenrechnung mit Haupt- und Hilfskostenstellen, die das gesamte Leistungsangebot der Alpenbad GmbH erfasst. Das Instrument Kostenrechnung unterstützt eine verursachungsgerechte Zuordnung sämtlicher Erträge und Aufwendungen und kann als wertvolle Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen herangezogen werden. Stellungnahme der Gesellschaft Für die wichtigsten Bereiche wurden Kostenstellen geschaffen (Sauna und Schwimmbad machen lt. Seite 35 des Berichtes rd 90 % des Umsatzes aus). Eine weitere Untergliederung führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung, der die Aussagekraft nicht wesentlich erhöht. Eine Fokussierung auf die umsatzstarken Bereiche ist wichtiger. Bild 4: Festsaal Wetterstein (Quelle Gemeinde Leutasch) 5.4. Ziel der unternehmensinternen Überwachung Unternehmensinterne Überwachung Das Ziel der unternehmensinternen Überwachung ist die Sicherstellung der Realisierung der Unternehmensziele mit Hilfe von Kontrollmaßnahmen. Grundgedanke ist die Institutionalisierung von Prüfungen und Kontrollen innerhalb der Aufbau- (prozessunabhängige Kontrollen) und Ablauforganisation (prozessabhängige Kontrollen). 47 Gebarung In der Alpenbad GmbH sind ein Aufsichtsrat und ein internes Kontrollsystem als unternehmensinterne Überwachung installiert. Aufsichtsrat (prozessunabhängig) Die Ausgestaltung und operative Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates der Gesellschaft ist im Pkt. 2.1 „Organe“ dargestellt. Internes Kontrollsystem (prozessabhängig) In den Arbeitsprozessen der Alpenbad GmbH sind unter Berücksichtigung von Größe und Komplexität der Gesellschaft sowohl automatische als auch manuelle Kontrollen implementiert. In den folgenden Erläuterungen sind die Schlüsselkontrollen der Prozesse des Rechnungswesens, des Zahlungsverkehrs und des Bestellwesens komprimiert dargestellt. Die Arbeitsweisen im Bereich „Personal“ wurden im Pkt. 3 analysiert. Eingangsrechnungen und Zahlungsverkehr Der gesamte Schriftverkehr der Alpenbad GmbH wird zentral über die Verwaltung abgewickelt. Hinweis Der LRH weist darauf hin, den Posteingang mit Posteingangsstempel zu versehen, sobald die Post vom Sekretariat entgegengenommen wird. Dies ist ein Verwaltungsstandard und für Dokumentationszwecke von Vorteil. Anregung Der LRH regt an, eine Implementierung des Standards anzudenken. sachliche Rechnungsprüfung Jede Eingangsrechnung ist einer Überprüfung der sachlichen Richtigkeit zu unterziehen. Diese tätigt jene/jener DienstnehmerIn, die/der auch die Bestellung durchgeführt und bereits die Überprüfung der Lieferung samt Lieferschein vorgenommen hat (z.B. Chlorgasbestellungen werden vom Haustechniker organisiert, Bestellungen des Reinigungsmaterials nimmt die Leiterin der Reinigungskräfte vor, Freigabe des Architekten/Bauleiters bei Bauvorhaben). Der LRH weist darauf hin, dass keine lückenlose Freigabe der sachlichen Richtigkeit auf den Belegen in dem dafür vorgesehenen Freigabestempel erfolgte. Anregung Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und zur Erfüllung von Dokumentationszwecken regt der LRH eine fortlaufende Freigabe der sachlichen Richtigkeit, wenn diese durch Prüfungshandlungen festgestellt wurde, an. 48 Gebarung Bestellwesen Grundsätzlich werden zwei Vergleichsangebote für Anschaffungen eingeholt. Für Bestellungen gibt es keine Wertgrenzen, die zu einer zusätzlichen Freigabe eines übergeordneten Kompetenzträgers führen. Bei besonderen Abweichungen von den üblichen Bestellmodalitäten (z.B. wenn größere Bestellmengen zu günstigeren Konditionen führen) ist die Verwaltungsmitarbeiterin involviert. Ist eine unverzügliche Anschaffung im Sinne der Aufrechterhaltung des ordentlichen Geschäftsbetriebes erforderlich, obliegt die Entscheidung der Geschäftsführung. Außerordentliche Anschaffungen (z.B Umbauten, Renovieren) setzen die Behandlung im Aufsichtsrat voraus. Anregung Der LRH regt an, mit Hilfe einer Geschäftsordnung für Geschäftsführung und Aufsichtsrat eindeutig festzulegen, unter welchen Voraussetzungen (z.B. Wertgrenze) eine übergeordnete Instanz in den Beschaffungsprozess zu involvieren ist. rechnerische Rechnungsprüfung Neben der sachlichen Richtigkeit wird im Rahmen der Rechnungsprüfung auch die rechnerische Richtigkeit von der Verwaltungsmitarbeiterin untersucht. Ist die Richtigkeit des Beleges sowie die Übereinstimmung mit Angebot und geprüften Lieferschein festgestellt, erfolgt die Kontierung auf der Rechnung unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen, um etwaige Skonti realisieren zu können. Es besteht die Möglichkeit, dass sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung deckungsgleich sind. Hinweis Der LRH weist analog zur sachlichen Richtigkeit darauf hin, dass keine lückenlose Freigabe der rechnerischen Richtigkeit auf den Belegen in dem dafür vorgesehenen Freigabestempel erfolgt. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, eine lückenlose, nachprüfbare Dokumentation sämtlicher durchgeführter Kontrollen für eine ersichtliche Prüfspur zu implementieren. Im Anschluss erfolgt die Erfassung der Eingangsrechnungen in der FIBU. Mittels Stichprobenkontrolle konnte festgestellt werden, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgt. Zahlungsfreigabe Die Freigabe der Zahlungsanordnung obliegt ausschließlich dem Geschäftsführer der Alpenbad GmbH. Kritik - keine oder verspätete Zahlungsanordnungen Der LRH stellte kritisch fest, dass der Geschäftsführer die Freigaben von Zahlungsanordnungen auf den Belegen in dem dafür vorgesehenen Vordruck nicht gänzlich abzeichnet. Diese Freigaben erteilt der Geschäftsführer vielfach nach der von der Verwaltungsmitarbeiterin durchgeführten Zahlung. 49 Gebarung Bei Fälligkeit von Eingangsrechnungen des laufenden Geschäftsbetriebes werden diese kontierten und gebuchten Rechnungen im Internet Banking erfasst und von der Verwaltungsmitarbeiterin freigegeben. Nach Durchführung der Zahlung erfasst die Verwaltungsmitarbeiterin diese in der FIBU. Kritik - fehlendes 4-Augen-Prinzip Der LRH stellte kritisch fest, dass eine zweite Zahlungsfreigabe von einem übergeordneten oder zumindest der gleichen Hierarchieebene angehörigen Kompetenzträger im Sinne des 4-Augen-Prinzips und der Funktionstrennung nicht erfolgt. Die Verwaltungsmitarbeiterin übt damit die unvereinbaren Funktionen Genehmigung und Durchführung aus. Eine weitere kritische Feststellung ist die gemeinsame Ausübung der Funktionen Zahlungsverkehr und Buchhaltung, welche ebenso unvereinbare Funktionen darstellen, indem Verbuchung und Kontrolle ebenso eine Person - die Verwaltungsmitarbeiterin - ausübt. Funktionstrennung ist ein wichtiger Grundsatz eines internen Kontrollsystems. Kein Geschäftsvorfall sollte nach Möglichkeit von seinen Anfängen bis zur endgültigen Erledigung in einer Hand liegen. Die Trennung von Zahlungsverkehr und Buchhaltung ist Verwaltungsstandard um Vermögensschäden vorzubeugen. Der LRH stellt fest, dass nach Durchführung der Zahlung und deren Erfassung in der FIBU keine weiteren Kontrollen vorgesehen sind. Ungewollte Zahlungsflüsse können mit Hilfe weiterer Kontrollen der Kontobewegungen auch außerhalb des laufenden Zahlungsverkehrs (z.B. stichprobenartige Abstimmung der Kontoauszüge mit Banksaldo laut FIBU, stichprobenartige Kontrolle der Bankkontobewegungen mit den freigegeben Zahlungsvorschlagslisten) aufgedeckt werden. Diese Kontrollen sind bevorzugt von einer übergeordneten Instanz - z.B. der Geschäftsführung - durchzuführen, um die ordnungsgemäße operative Durchführung der angeordneten Überweisungen sicherzustellen. Empfehlung an die Alpenbad GmbH Der LRH empfiehlt, die Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrsprozesse im Sinne des 4-Augen-Prinzips und der Funktionstrennung zu gestalten. Zudem ist es sinnvoll anzudenken, eine/einen ZweitzeichnerIn zu installieren, die/der einer hierarchisch höheren oder zumindest gleichen Ebene angehört. Es sollten weitere Kontrollen nach der Durchführung von Zahlungen installiert werden, um ungewollte Zahlungsflüsse aufdecken zu können. 50 Gebarung Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass Entwertungen (z.B. BEZAHLTStempel) auf bereits beglichenen Rechnungen nicht lückenlos durchgeführt werden. Eine durchgängige Entwertung reduziert das Risiko von Doppelzahlungen. Dies ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn die dargestellten Prozesse nicht mehr ausschließlich von einer Person erledigt werden. Ausgangsrechnungen Die Alpenbad GmbH stellt Ausgangsrechnungen u.a. für Pacht- (z.B. Gastronomiebetrieben, Friseur) und Mietzahlungen (z.B. Säle für Veranstaltungen, Mietwohnungen). Die Kompetenz zur Erstellung von Ausgangsrechnungen obliegt der Verwaltungsmitarbeiterin. Diese wickelt die Leistungsabrechnung in der FIBU ab und kontrolliert den Zahlungseingang ausstehender Forderungen. Auch hinsichtlich der Ausgangsrechnungen gelten die vorhin getroffenen Aussagen über das 4-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sinngemäß, weshalb der LRH darauf verweist. Kassensystem Sämtliche Umsätze des laufenden Geschäftsbetriebes werden über das Kassensystem erfasst. Dieses ermöglicht die Erstellung eines Tagesberichts, welcher die realisierten Umsätze eines Tages gänzlich enthält. Berücksichtigt sind ebenso die Umsätze der Gastronomie, die per Chipkarte an der Kasse bezahlt und an die Pächter verrechnet werden. Das Kassensystem erlaubt Stornobuchungen und dokumentiert diese täglich in einem Report. Damit sind sämtliche ao. Kassenvorgänge nachvollziehbar. Die Verwaltungsmitarbeiterin stimmt diese Stornoberichte mit dem Tagesgeschäft ab. Das Kassensystem verfügt über keine Schnittstelle zur Buchhaltung. Tagesbericht Der Tagesbericht des Kassensystems ermöglicht eine tägliche Abstimmung der realisierten Umsätze mit der vorhandenen Losung aus dem baren und unbaren Zahlungsverkehr (z.B. mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheine, Parktickets etc.). Der LRH stellte per Stichproben fest, dass die Verwaltungsmitarbeiterin derartige Abstimmungen täglich im Rahmen der Erstellung eines Buchungsbeleges durchführt. 51 Schlussbemerkungen Wechselgeld Die Alpenbad GmbH beschäftigte zum Prüfungszeitpunkt vier Kassenkräfte. Jede Mitarbeiterin verfügt über eine Wechselkasse mit je € 1.000. Die Übernahme des Wechselgeldes ist von jeder Kassenmitarbeiterin schriftlich bestätigt. Eine Kontrolle der Handkassen erfolgt am Saisonende. 6. Schlussbemerkungen Eigentümer Die Alpenbad GmbH - gegründet mit dem Firmenbucheintrag vom 8.8.1970 - befindet sich im Eigentum der Gemeinde Leutasch (99,92 %) und des Tourismusverbandes Seefeld (0,08 %). Unternehmensgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag der Bau und Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades, von Spiel- und weiteren Sportanlagen beliebiger Art in Leutasch sowie der Betrieb aller weiteren, dem Sport und Tourismus dienenden Geschäfte. Gesellschaftsvertrag Der LRH stellte fest, dass der Gesellschaftsvertrag nicht mehr mit den Gegebenheiten im Unternehmen (z.B. Beteiligungsverhältnis, Deckungsbeitrag für den Betriebsabgang, Regelungen zur Besetzung Unternehmensorganen etc.) übereinstimmte und empfahl, diesen der aktuellen Situation anzupassen. Unternehmensorgane Die Organe Generalversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Alpenbad GmbH waren zum Prüfungszeitpunkt ausschließlich mit Amtsträgern der Gemeinde Leutasch (Gemeindevorstand und Bürgermeister) besetzt. Der Bürgermeister der Gemeinde Leutasch übt seit 23.12.2010 die Geschäftsführerfunktion unentgeltlich aus, die mit einer auf einem Gemeinderatsbeschluss basierenden schad- und klaglos Stellung seiner Person verbunden ist. Gemäß § 50 TGO obliegt die Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften ausschließlich der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister. Der LRH nahm daher diese Ämterkumulierung des Bürgermeisters kritisch wahr, da er einerseits die Interessen der Gemeinde und andererseits jene des Unternehmens zu vertreten hat. Neben dem Geschäftsführer beschloss der Aufsichtsrat, einen Geschäftsleiter als Unterstützung in den kaufmännischen Agenden zu installieren. Dieser ist ebenfalls unentgeltlich tätig. 52 Schlussbemerkungen Personal Der Personalstand der Alpenbad GmbH betrug am 31.12.2012 23 DienstnehmerInnen, wovon sieben vollzeitbeschäftigt und 16 teilzeitbeschäftigt waren. Als maßgebliche Grundlage für die Handhabung von Personalagenden bezieht sich die Alpenbad GmbH auf den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe. Da die Unternehmenstätigkeit der Alpenbad GmbH keine Zugehörigkeit zu dieser Branche erkennen lässt, ist die Anwendung dieses Kollektivvertrages zu überdenken. Dienstverträge in Schriftform lagen nicht für sämtliche DienstnehmerInnen der Alpenbad GmbH vor. Änderungen im Dienstverhältnis waren nicht lückenlos mit einem Nachtrag zum Dienstvertrag dokumentiert. Zudem bestanden keine Urlaubs- und Zeitausgleichsanträge, keine Stellenbeschreibungen zur Klärung des Kompetenzbereiches sowie keine einheitliche Zeiterfassung und -abrechnung. Gehaltszahlungen zweier Angestellter wiesen enorme Überzahlungen auf. Deren Plausibilisierung mit den zu erbringenden Leistungen war aufgrund fehlender Dokumentationen nicht möglich. Der LRH empfahl eine schriftliche Dokumentation sämtlicher Personalagenden. Dadurch sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten, woraus Verbindlichkeit, Beweiskraft und Nachvollziehbarkeit resultieren. Planung und Controlling Die Budgeterstellung erfolgte durch den Geschäftsleiter und basierte auf den IST-Werten des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der LRH stellte fest, dass Budgetgrößen im Vergleich zu den in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Aufwendungen der Vorjahre zu gering angesetzt waren (z.B. nicht Erfassung der planmäßigen Abschreibung, nicht Berücksichtigung des Umbaus der Tennishalle). Der Fokus der Budgeterstellung war bisher auf die potentiellen Geldflüsse gerichtet. Nach Ansicht des LRH ist die Erstellung eines Gesamtbudgets, welches die erwartete zukünftige Entwicklung des Unternehmens abbildet, sinnvoll, um das zu erwartende Unternehmensergebnis der Alpenbad GmbH aufzuzeigen. Budgetgenehmigungen erfolgten durch den Aufsichtsrat im Laufe des zu planenden Wirtschaftsjahres. Der LRH stellte fest, dass die Alpenbad GmbH über ein laufendes Budgetmonitoring in Form von Soll-Ist-Vergleichen, welches ein frühzeitiges Erkennen von Handlungsbedarf ermöglicht, verfügte. 53 Schlussbemerkungen Rechnungslegung Die Alpenbad GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und gemäß § 189 Abs. 1 UGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Gesellschaft verkörpert gemäß den Größenklassen des § 221 Abs. 1 UGB eine kleine GmbH. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) hat mit den Anforderungen dieser Größenklasse übereinzustimmen. Die Gemeinde Leutasch leistete wesentliche Zuschüsse für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Alpenbad GmbH, woraus eine Gesellschaftssteuerpflicht resultieren kann. Der LRH wies in diesem Zusammenhang auf das steuerliche Risiko hin und empfahl potentielle Konsequenzen abzuklären. Kosten- und Leistungsrechnung Die Alpenbad GmbH verfügt über ein vielfältiges Leistungsangebot. Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten beurteilen zu können, ist eine doppelte Buchführung gemäß UGB nicht ausreichend. Dies erfordert die Erfassung sämtlicher anfallender Kosten und deren verursachungsgerechte Verrechnung. Die Alpenbad GmbH verfügt über eine Kostenrechnung. Die Kostenstellen sind zum Teil jedoch sehr allumfassend gestaltet, woraus Ungenauigkeiten in den Informationen resultieren. Der LRH empfahl eine Weiterentwicklung der Kostenrechnung durch die Installierung einer Kostenrechnung mit Haupt- und Hilfskostenstellen, die dem gesamten Leistungsangebot der Alpenbad GmbH Rechnung trägt. Unternehmensinterne Überwachung Ein Internes Kontrollsystem (IKS) erfordert unter Berücksichtigung der organisationsspezifischen Anforderungen die Implementierung von manuellen und automatischen Kontrollen in den Unternehmensprozessen. Die Alpenbad GmbH hat diese Überlegungen grundsätzlich berücksichtigt. Der LRH empfahl eine Funktionstrennung und das 4Augen-Prinzip insbesondere in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr zu implementieren. Zudem sollte eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Kontrollen gewährleistet sein. DI Reinhard Krismer Innsbruck, am 5.6.2014 54 Hinweise Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über den Tiroler Landesrechnungshof hat der Landesrechnungshof die Äußerung der Gesellschaft Alpenbad Leutasch-Tirol, Spiel und Sportanlagen GmbH, in seine Erwägungen einzubeziehen und in den Bericht einzuarbeiten. Dies ist unter der jeweiligen Randzeile „Stellungnahme der Gesellschaft“ und „Replik“ vollzogen worden. Darüber hinaus hat der Landesrechnungshof die Äußerungen der Gesellschaft dem Bericht als Beilage anzuschließen. In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages ist im Folgenden die Äußerung der Gesellschaft angeschlossen.