Alpenbad Leutasch

Transcrição

Alpenbad Leutasch
Gemeinde Leutasch
Teil 2
Alpenbad Leutasch-Tirol,
Spiel- und Sportanlagen Ges.m.b.H.
Anschrift
Landesrechnungshof
6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Telefon: 0512/508-3030
Fax:
0512/508-743035
E-mail:
[email protected]
Impressum
Erstellt:
September 2013 - Jänner 2014
Herstellung:
Landesrechnungshof
Redaktion:
Landesrechnungshof
Herausgegeben:
GE-2000/5, 5.6.2014
Abkürzungsverzeichnis
AZG
Arbeitszeitgesetz
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BMF
Bundesministerium für Finanzen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
idF
in der Fassung
iHv
in Höhe von
IKS
Internes Kontrollsystem
LGBl.
Landesgesetzblatt
lit.
litera
LRH
Landesrechnungshof
TGO
Tiroler Gemeindeordnung
UGB
Unternehmensgesetzbuch
USt.
Umsatzsteuer
VBÄ
Vollbeschäftigungsäquivalent
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ................................................................................................................. 1
2.
Die Alpenbad GmbH ................................................................................................ 4
3.
Organisation ............................................................................................................. 6
3.1.
Organe ........................................................................................................... 7
3.2.
Leistungsbereiche .........................................................................................10
3.3.
Besucherstatistik ...........................................................................................12
4.
Personal...................................................................................................................14
5.
Gebarung .................................................................................................................22
5.1.
Planung und Controlling ................................................................................23
5.2.
Rechnungslegung ..........................................................................................26
5.2.1. Bilanz .................................................................................................26
5.2.2. Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................34
5.2.3. Anhang...............................................................................................45
6.
5.3.
Kosten- und Leistungsrechnung ....................................................................45
5.4.
Unternehmensinterne Überwachung .............................................................47
Schlussbemerkungen .............................................................................................52
Stellungnahme der Gesellschaft
Bericht über die
Gemeinde Leutasch
Teil 2
Alpenbad Leutasch-Tirol,
Spiel- und Sportanlagen Ges.m.b.H.
1.
Gemeindeausgliederung
Einleitung
Gemeinden gründen Gesellschaften, um Aufgaben der Gebietskörperschaft auf eine Gesellschaft (Kapital- oder Personengesellschaft) zu übertragen.
Mit derartigen Ausgliederungen ist ein Verlust von Eingriffs- und
Kontrollmöglichkeiten der Gemeindeaufsicht verbunden. Diese Kontrolllücke schließt die Tiroler Landesordnung (TLO) 19891 und das
Tiroler Landesrechnungshofgesetz (Tir LRHG)2 wie folgt:
Prüfungszuständigkeit
Gemäß § 1 Abs. 1 lit e Tir LRHG obliegt dem LRH die Prüfung der
Gebarung von Unternehmen, an denen eine Gemeinde mit weniger
als 10.000 Einwohnern allein oder gemeinsam mit anderen Rechtsträgern, die der Prüfungszuständigkeit des Landesrechnungshofes
unterliegen, mit mindestens 50 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die eine Gemeinde mit weniger als 10.000
Einwohnern allein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt; die Prüfungszuständigkeit erstreckt sich auch auf die
Unternehmen jeder weiteren Stufe, bei denen diese Voraussetzungen
vorliegen.
Prüfungsauftrag
Der LRHD ordnete am 10.9.2013 eine Prüfung der Gemeinde
Leutasch unter Berücksichtigung der Alpenbad Leutasch-Tirol, Spielund Sportanlagen Ges.m.b.H (im Folgenden kurz: Alpenbad GmbH)
an und beauftragte damit eine Prüferin und einen Prüfer. Die Einschau fand in den Räumlichkeiten der Gemeinde und der Gesellschaft vom 16.9. - 2.10.2013 statt.
Prüfungsschwerpunkt
Der LRH legte diese Beteiligungsprüfung als eine allgemeine Prüfung
aus. Die Schwerpunkte stellten eine Analyse der Organisation, des
Personals und der Gebarung dar.
1
2
Landesverfassungsgesetz vom 7.11.2012, mit dem die Tiroler Landesordnung 1989 geändert wird, LGBl. Nr. 147/2012
Gesetz vom 12.12.2002 über den Tiroler Landesrechnungshof (Tiroler Landesrechnungshofgesetz); LGBl. Nr. 20/2013
Einleitung
Prüfungsumfang
Der LRH erhielt Einsicht in Buchhaltungs-, Personal- und sonstigen
prüfrelevanten Unterlagen. Die DienstnehmerInnen der geprüften
Gesellschaft und die Gemeindebediensteten erteilten den Prüforganen bereitwillig Auskunft. Alle notwendigen Informationen und
Auswertungen wurden zur Verfügung gestellt.
Prüfungszeitraum
Die Prüfung umfasste insbesondere die Jahre 2010 - 2012.
Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der LRH am 29.1.2014
dem Bürgermeister der Gemeinde Leutasch als Geschäftsführer der
Alpenbad GmbH die wesentlichen Berichtsfeststellungen im Rahmen
der Schlussbesprechung dargelegt und das vorläufige Ergebnis der
Prüfung mit der Möglichkeit, hiezu Stellung zu nehmen und dem LRH
die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen
innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, zugesandt. Die Stellungnahme der Alpenbad GmbH langte am 13.5.2014 und 19.5.2014
(Ergänzung) beim LRH ein.
Vorlage an den
Gemeinderat der
Gemeinde Leutasch
und die Tiroler
Landesregierung
Der LRH erstattet gem. Art. 69 Abs. 5 TLO dem Gemeinderat der
Gemeinde Leutasch über das Ergebnis der Prüfung nachstehenden
Bericht. Dieser Bericht wird gem. Art. 69 Abs. 6 TLO iVm § 7 Abs. 4
TLRHG inhalts- und zeitgleich der Tiroler Landesregierung vorgelegt
und im Internet veröffentlicht.
2
Einleitung
Kenndaten der Alpenbad Leutasch-Tirol, Spiel- und Sportanlagen Ges.m.b.H.
Rechtsgrundlagen Gesellschaftsvertrag vom 15.10.1969
Der Gesellschaftsvertrag wurde mehrfach geändert;
zuletzt mit Beschluss der Generalversammlung vom 27.10.2010.
Ersteintragung Firmenbuch 8.8.1970
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Leutasch
Anschrift
Weidach 275
Stammkapital
gemäß Gesellschaftsvertrag und Firmenbuch S 1.200.000
(EUR 87.207)
Eigentümer
99,92 % Gemeinde Leutasch
0,08 % Tourismusverband Seefeld
Gewerbe
Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades
Betrieb einer Sauna
Unternehmensgegenstand
Bau und Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades, von
Spiel- und weiteren Sportanlagen beliebiger Art in Leutasch
sowie der Betrieb aller weiteren, dem Sport und Fremdenverkehr
dienenden Geschäfte
Gebarung
2010
2011
2012
in Tsd. €
Gesamtvermögen
Eigenkapital
Umsatzerlöse
EGT
Bilanzgewinn
Personal
10.401
8.824
812
-762
8.737
9.895
8.834
995
-568
8.747
10.166
9.478
1.009
-870
9.390
2010
2011
2012
Anzahl
Mitarbeiter
18
3
23
23
Die Alpenbad GmbH
2.
Die Alpenbad GmbH
Gründung
Die Alpenbad GmbH wurde auf Basis des Gesellschaftsvertrages
vom 15.10.1969 durch die Eintragung ins Firmenbuch unter FN
38268b am 8.8.1970 gegründet.
Stammkapital,
Gesellschafter
Das Stammkapital des Unternehmens beträgt € 87.207 und war bis
zum Jahr 2007 auf die Gemeinde Leutasch mit € 47.964 (= 55 %) und
den Tourismusverband (früher: Fremdenverkehrsverband) Leutasch
mit € 39.243 (= 45 %) verteilt. Eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses trat infolge der Errichtung des Tourismusverbandes Seefeld und der gleichzeitigen Auflösung des Tourismusverbandes
Leutasch3 ein.
Anteilsübertragung
Mit notariellem Abtretungsvertrag vom 10.4.2007 und mit Zustimmung
der zuständigen Gremien (Generalversammlung, Gemeinderat) trat
der Tourismusverband Seefeld seine Stammeinlage zur Gänze an die
Gemeinde Leutasch ab. Dieser Vertrag wurde allerdings im Jahre
2009 aus steuerlichen Gründen vollinhaltlich aufgehoben und die
Übertragung der Anteile neu geregelt.
Auf Basis von Beschlüssen des Gemeinderates vom 21.7.2008 und
der Generalversammlung vom 11.12.2008 trat der Tourismusverband
Seefeld mit notariellem Abtretungsvertrag vom 1.9.2009 seine
Stammeinlage im Nennwert von € 39.171 (= 44,92 %) an die Gemeinde Leutasch ab.
Mit einer weiteren Vereinbarungen (Treuhandvertrag vom 1.9.2009)
verpflichtete sich der Tourismusverband Seefeld, seinen verbliebenen
Geschäftsanteil nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag und auf
Rechnung als Treuhänder für die Gemeinde Leutasch zu halten und
über seinen Geschäftsanteil nur mit Zustimmung der Gemeinde
Leutasch zu verfügen. Weiters legte der Tourismusverband Seefeld
der Gemeinde Leutasch ein bis zum 31.12.2020 befristetes Anbot zur
Übernahme des restlichen Geschäftsanteils.
Im Zuge der Anteilsübertragung verpflichtete sich der Tourismusverband Seefeld mit Vereinbarung vom 22.11.2007 für das von der
Gemeinde Leutasch aufzunehmende Investitionsdarlehen (zur Sanierung und qualitativen Verbesserung des Alpenbades) auf die Dauer
von 20 Jahren einen Investitionskostenbeitrag iHv 155,0 Tsd. € p.a.
zu leisten.
3
Siehe Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 10.12.2002 über die Errichtung des Tourismusverbandes Seefeld,
LGBl. Nr. 120/2002.
4
Die Alpenbad GmbH
Beteiligungsverhältnis
Der LRH stellt fest, dass die Gemeinde Leutasch seit dem Jahr 2009
€ 87.135 (= 99,92 %) und der Tourismusverband Seefeld € 73
(= 0,08 %) am Stammkapital der Alpenbad GmbH hält. Aufgrund
weiterer Vereinbarungen werden die Anteilsrechte aber de-facto zur
Gänze durch die Gemeinde Leutasch, welche seither wie eine Alleineigentümerin agiert, ausgeübt.
Gesellschaftsvertrag
Die Änderung des Beteiligungsverhältnisses wurde zwar dem
Firmenbuch ordnungsgemäß gemeldet und dort eingetragen, der Gesellschaftsvertrag aber diesbezüglich nicht geändert. In der dem LRH
vorgelegten aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrages
scheint nach wie vor das „alte“ Beteiligungsverhältnis (55 : 45) auf.
Dementsprechend beziehen sich einzelne Regelungen (z.B. abwechselnde Vorsitzführung in der Generalversammlung durch einen
Vertreter des Tourismusverbandes Seefeld, zwei von fünf Aufsichtsratsmitgliedern entsendet der Tourismusverband Seefeld, Zusammensetzung Schiedsgericht) noch auf dieses Beteiligungsverhältnis.
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag der Bau
und Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades, von Spiel- und
weiteren Sportanlagen beliebiger Art in Leutasch sowie der Betrieb
aller weiteren, dem Sport und Tourismus dienenden Geschäfte.
Der LRH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem Unternehmen weitere Aufgaben, wie die Vermietung von Gemeindewohnungen, obliegen. Diese Geschäftsfelder sieht der derzeit gültige
Gesellschaftsvertrag nicht vor.
Deckungsbeitrag für Der Gesellschaftsvertrag enthält auch Regelungen über den Gewinn
den Betriebsabgang und Verlust des Unternehmens. Demnach ist der Gewinn und Verlust
auf die beiden Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlagen aufzuteilen. Zur Abdeckung allfälliger Verluste sind die Gesellschafter
nicht verpflichtet. Über die Ausschüttung eines allfälligen Reingewinns hat die Generalversammlung zu beschließen.
Der LRH weist darauf hin, dass gemäß § 49 GmbH-Gesetz jede Abänderung des Gesellschaftsvertrags zwingend die Beschlussfassung
in einer notariell beurkundeten Generalversammlung sowie zusätzlich
die Errichtung eines Notariatsakts über den neu gefassten Gesellschaftsvertrag (Begründung, Abänderung und Aufhebung von
sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Übertragung
von Geschäftsanteilen) erfordert (doppelte Formpflicht). Die
Abänderung des Gesellschaftsvertrags erlangt erst mit ihrer
Eintragung in das Firmenbuch rechtliche Wirkung (§ 49 Abs. 2
GmbH-Gesetz).
5
Organisation
Der Gesellschaftsvertrag wurde seit der Gründung zwar mehrmals
geändert, zuletzt mit Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung vom 23.12.2010 (Änderung des Geschäftsjahres von bisher 1.5. bis 30.4. auf das Kalenderjahr), nicht jedoch im Zuge der Anteilsübertragung.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
der aktuellen Situation anzupassen.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Der Empfehlung, die Beteiligungsverhältnisse der tatsächlichen
aktuellen Situation bzw. den Anteilen der Gesellschafter anzupassen,
werden wir bei der nächsten Gelegenheit zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vornehmen.
3.
Organisation
Die Alpenbad GmbH wird in der Gesellschaftsform einer GmbH geführt. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft auch die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene im GmbH-Gesetz4 und
Gesellschaftsvertrag, zu beachten.
Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Organe der Gesellschaft und zeigen die Struktur
der Alpenbad GmbH (einschließlich Geschäftsfelder):
Diagr. 1: Organisation Alpenbad GmbH
4
Gesetz vom 6.3.1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz - GmbHG), RGBl. Nr. 58/1906 idF
BGBl I Nr. 109/2013
6
Organisation
3.1.
Generalversammlung
Organe
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Generalversammlung
mindestens einmal jährlich abzuhalten ist. Eine außerordentliche Generalversammlung kann zur Entscheidung von dringenden Geschäftsangelegenheiten jederzeit einberufen werden.
Die Aufgaben der Generalversammlung ergeben sich mangels gesellschaftsvertraglicher Festlegung im Wesentlichen aus § 35 Abs. 1
GmbH-Gesetz. Demnach hat die Generalversammlung u.a. in den
ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahrs für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss zu prüfen und festzustellen, den
Bilanzgewinn zu verteilen und den Geschäftsführer sowie den Aufsichtsrat zu entlasten.
In den letzten Jahren wurden keine Generalversammlungen einberufen, sondern die notwendigen Beschlüsse gemäß § 34 GmbHGesetz anstatt in der Generalversammlung auf schriftlichem Weg
(Umlaufbeschlüsse) gefasst. Der LRH stellte dabei fest, dass einzelne
Umlaufbeschlüsse „nur“ von drei Gemeindevertretern, nicht jedoch
von den zeichnungsberechtigten Vertretern des Minderheitsgesellschafters unterzeichnet waren. Dieser formelle Mangel wurde im
Zuge der Prüfung behoben.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Zukünftig wird jedes Jahr eine Generalversammlung einberufen und
abgehalten, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, dass gemäß § 39 GmbH-Gesetz das
Stimmrecht bei der Beschlussfassung der Gesellschafter jedem
Gesellschafter zugeordnet ist. Wird ein Geschäftsanteil an einer
GmbH treuhänderisch gehalten, so ist der Treuhänder (Tourismusverband Seefeld) und nicht der Treugeber (Gemeinde Leutasch) in
der Generalversammlung stimmberechtigt.
Aufsichtsrat
Für die Alpenbad GmbH ist die Errichtung eines Aufsichtsrates nach
den gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtend, sehr wohl aber
sieht der Gesellschaftsvertrag einen solchen vor. Demnach besteht
dieser Aufsichtsrat aus fünf Personen, wobei die Gemeinde Leutasch
drei und der Tourismusverband Seefeld zwei Personen entsenden.
Die Aufgaben dieses Organs ergeben sich wiederum aus dem
GmbH-Gesetz.
Der Aufsichtsrat bestand zum Prüfungszeitpunkt – entgegen dem Gesellschaftsvertrag – ausschließlich aus Mitgliedern der Gemeinde
Leutasch. Der Gemeinderat beschloss am 26.4.2010, fünf Mitglieder
7
Organisation
in den Aufsichtsrat der Alpenbad GmbH zu entsenden. Seit der Bestellung des Bürgermeisters zum Geschäftsführer reduzierte sich der
Aufsichtsrat auf vier Mitglieder, da die Gemeinde Leutasch keine
Nachbesetzung vornahm.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat wird bei der nächsten Sitzung eine weitere Peron in
den Aufsichtsrat entsenden.
Hinweis
Anhand der vorgelegten Unterlagen war nicht feststellbar, ob die
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 30b GmbH-Gesetz durch
einen Gesellschafterbeschluss erfolgte und ob die Vertreter des
Tourismusverbandes Seefeld zugunsten von Vertretern der Gemeinde Leutasch auf ihr Mandat im Aufsichtsrat verzichteten. In Bezug auf den Gesellschaftsvertrag war dessen Zusammensetzung
jedenfalls falsch.
Der zum Prüfungszeitpunkt bestandene Aufsichtsrat war - abgesehen
vom Bürgermeister - ident mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde
Leutasch. Dies bedeutet, dass der Gemeinde Leutasch dadurch die
Eingriffs- und Kontrollrechte bei der Alpenbad GmbH zur Gänze erhalten blieben.
Abgesehen von den aufgezeigten formellen Mängeln stellt der LRH
fest, dass der Aufsichtsrat mehrmals im Jahr (2010: elfmal; 2011:
fünfmal; 2012: viermal) zusammentrat und seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm. Anhand der vorgelegenen Niederschriften lässt
sich feststellen, dass die Geschäftsführung den Aufsichtsrat regelmäßig über finanzielle Angelegenheiten (Budget, Jahresabschluss,
Quartalsberichte) informierte und dass der Aufsichtsrat über aktuelle
Geschäfte und Probleme (z.B. Investitionen, Verpachtung Restaurant
oder Parkplatzbewirtschaftung) diskutierte.
Geschäftsführer
Im Überprüfungszeitraum waren folgende Personen - jeweils mit Gesellschafterbeschluss - zu selbständig vertretungsbefugten (handelsrechtlichen) Geschäftsführern bestellt:

Armin Peskoller (4.12.2008 - 12.5.2010),

Florian Van der Bellen, MBA (23.6.2010 - 15.11.2010) und

Bgm. Thomas Mößmer (seit 23.12.2010).
Mit den beiden erstgenannten Geschäftsführern wurden Geschäftsführerverträge geschlossen. Deren Tätigkeiten endeten mit
Kündigung durch die Dienstgeberin und Abberufung durch die Generalversammlung sowie mit Kündigung durch den Geschäftsführer.
8
Organisation
Die Generalversammlung hat u.a. die Entlastung der Geschäftsführer
zu erteilen. Mangels vorhandener Unterlagen war nicht feststellbar,
ob diese Entlastung dem erstgenannten Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2009/10 erteilt wurde. Dem LRH lag lediglich ein Beschluss des Aufsichtsrates vom 5.5.2011 vor, wonach dieses Organ
die Entlastung nicht erteilte.
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, dass Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft für den daraus entstandenen
Schaden haften. Gemäß § 25 Abs. 6 GmbH-Gesetz verjähren die
Ersatzansprüche in fünf Jahren.
Der Bestellung von Bgm. Mößmer zum Geschäftsführer stimmten
seitens des Unternehmens der Aufsichtsrat (26.11.2010) und die
außerordentliche Generalversammlung (23.12.2010) sowie seitens
der Gemeinde der Gemeinderat (16.12.2010) zu. Die Geschäftsführertätigkeit übt der Bürgermeister unentgeltlich aus, wobei er die Bestellung durch den Gemeinderat an folgende Bedingungen knüpfte:
Hinweis

Völlige Haftungsfreistellung in seiner Funktion, das heißt die Gesellschaft und die beiden Gesellschafter verzichten von vornherein auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art,
die ihnen aus der unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit erwachsen können und

die Gemeinde Leutasch ersetzt sämtliche vermögensrechtliche
Nachteile (einschließlich Verwaltungsstrafen, Steuern, Abgaben
und Sozialversicherungsbeiträge), die im Zusammenhang mit der
Geschäftsführertätigkeit erwachsen könnten, unverzüglich inklusive Zinsen und allfälliger Kosten einschließlich solcher für die
rechtsfreundliche Vertretung und hält ihn derart vollkommen
schad- und klaglos.
Der LRH weist darauf hin, dass die Unentgeltlichkeit des Geschäftsführers für das Unternehmen eine kostengünstige Lösung darstellt.
Diese Konstellation (Bürgermeister als Geschäftsführer) birgt allerdings auch das Risiko eines Interessenskonflikts (Gemeindeinteressen vs. Unternehmensinteressen) und einer allfälligen Befangenheit
im Gemeinderat gemäß § 29 iVm § 34 Abs. 3 TGO in sich.
Der LRH sieht daher die Kumulierung von Ämtern des Bürgermeisters
kritisch, da er einerseits die Interessen der Gemeinde und andererseits jene des Unternehmens zu vertreten hat.
9
Organisation
Gemäß § 50 TGO obliegt die Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften ausschließlich der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.5
Grafik 1: Funktionen des Bürgermeisters in der Alpenbad GmbH
Geschäftsleiter
Mit der Bestellung des Bürgermeisters als Geschäftsführer wurde im
Unternehmen zu seiner Unterstützung ein (kaufmännischer) Geschäftsleiter installiert. Der Aufsichtsrat fasste hiezu am 26.11.2010
den entsprechenden Beschluss. Die Funktion des Geschäftsleiters
war bisher nicht vorhanden und gilt ausschließlich im Innenverhältnis.
Die Vertretung nach außen obliegt entsprechend dem Firmenbuch
dem Geschäftsführer.
Der LRH stellt fest, dass die Alpenbad GmbH mit dem Geschäftsleiter
- analog zum Geschäftsführer - keinen Dienstvertrag schloss, weil
dieser seine Tätigkeit unentgeltlich ausübt.
3.2.
Leistungsbereiche
Die Alpenbad GmbH umfasst folgende Geschäftsfelder:

5
Betrieb und Erhaltung des Alpenbades (Hallenbad, Sauna,
Massagen, Solarium, Außenbereich),
Vgl. Brandmayr, G./Ludwig, H. (2004): Kommentar zur Gemeindeordnung; S. 153
10
Organisation
Alpenbad

Betrieb und Erhaltung der Tennishalle (Tennis- und Squashplätze, Saal Hohe Munde und Wettersteinsaal),

die Vermietung und Verpachtung von Lokalitäten (z.B. Alpenbad
Restaurant und Leutascher Dorfstadl) und mehrerer Wohnungen
sowie

Betrieb und Erhaltung der Hackschnitzelanlage.
Das Alpenbad besteht aus einem 25 m Sportbecken, dem Sprudelpool im Außenbereich, einer 86 m Röhrenrutsche, einem Kinderbereich und einer großen Liegewiese. Zur Saunalandschaft zählen eine
Biosauna, Finnische Sauna, Heusauna, Kelo-Blockhaussauna,
Dampfbad, Großraum-Infrarotkabine, Schwimmbecken im Außenbereich und mehrere Ruhebereiche. Das Alpenbad ist grundsätzlich
ganzjährig geöffnet. Zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) wird
das Alpenbad für jeweils rd. zwei Wochen geschlossen (Betriebsurlaub).
Das Alpenbad (samt Sauna) wurde in den Jahren 2007 und 2008
generalsaniert (Um- und Neubau). Die Finanzierung dieser Maßnahmen übernahm großteils die Gemeinde Leutasch (siehe Berichtsteil 1 Gemeindeverwaltung).
Tennishalle
Das sportliche Angebot in der Tennishalle bezieht sich auf zwei
Tennisplätze und drei Squashplätze. Zudem befinden sich in der
Tennishalle zwei Veranstaltungssäle. Der Saal Hohe Munde bietet
Platz für maximal 400 Personen, der kürzlich umfunktionierte Wettersteinsaal (vorher Tennisplätze) bietet Platz für maximal 1.000
Personen. Beide Säle verfügen jeweils über eine Bühne, ein Foyer
und eine Garderobe. In der Tennishalle befinden sich außerdem drei
an Privatpersonen vermietete Wohnungen sowie eine an die Schischule Leutasch verpachtete Lokalität.
Lokalitäten
Im Areal des Alpenbades befinden sich außerdem zwei Restaurants.
Das Alpenbad Restaurant führte die Alpenbad GmbH bis November
2010 selbst, seither sind die Lokalitäten extern verpachtet. Auch die
Räumlichkeiten für ein zweites Restaurant (mehrmalige Namenwechsel, nunmehr: Leutascher Dorfstadl) hat die Alpenbad GmbH
ebenso wie weitere Räumlichkeiten für einen Friseursalon verpachtet.
Hackschnitzelanlage
Im Jahr 2012 wurde die nahezu 30 Jahre alte Hackschnitzelanlage,
welche nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und vermehrt
Probleme (Ausfälle, hohe Reparaturen) bereitete, durch eine neue
Anlage ersetzt. Die neue Hackschnitzelanlage versorgt das Alpenbad,
die Tennishalle und die nahegelegene Volksschule mit Energie.
11
Organisation
3.3.
Besucherstatistik
Anhand der zur Verfügung gestellten Besucherstatistiken ermittelte
der LRH folgende Anzahl von ausgegebenen Eintrittskarten für die
Wirtschaftsjahre 2010 - 2013, getrennt nach Kartenart sowie Sauna
und Hallenbad:
2010
Tageskarten
Zeitkarten
ausgegebene
Eintrittskarten
Summe
2012
2013 (bis 25.9.)
Sauna
HB
Sauna
HB
Sauna
HB
Sauna
HB
2.828
1.130
2.729
1.242
2.740
1.314
2.080
1.108
41.702
88.646
35.302
76.227
34.841
73.406
25.840
57.582
89
168
106
183
109
209
82
193
290
15
279
8
468
5
630
0
44.909
89.959
38.416
77.660
38.158
74.934
28.632
58.883
Saisonkarten
10-Punkte Karte
2011
134.868
116.076
113.092
87.515
davon Freikarten
3.262
2.616
2.688
3.543
Anteil
2,4%
2,3%
2,4%
4,0%
Tab. 1: Eintrittskarten 2010 - 2013
Die Anzahl der ausgegebenen Eintrittskarten verringerte sich von
2010 auf 2011 um 13,9 % und im Jahr 2012 um weitere 2,6 %. Diese
Rückgänge beziehen sich im Wesentlichen auf die Tirol Regio Card6,
deren Inhaber zu einem täglich mit 4 Stunden (ausgenommen
Samstag, Sonntag und Feiertage) beschränkten Zutritt im Hallenbad
berechtigt sind. Die Einschränkung auf die Werktage ab der Saison
2010/11 hatte eine deutliche Reduktion von 31.172 (2010) auf 19.107
(2011) und 14.585 (2012) Eintrittskarten zur Folge. Sie war laut
Geschäftsleitung notwendig, da die Grenzen der Kapazitäten erreicht
waren und bezahlende Tagesgäste abgewiesen werden mussten.
Ein Rückgang war im Jahr 2011 auch bei den Saunagästen festzustellen. Die Besucherzahlen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr
deutlich um 15,3 %.
6
Die Tirol Regio Card ist ein überregionaler Kartenverbund für Schigebiete und sonstige Freizeiteinrichtungen insbesondere für
das Oberland. Deren Karteninhaber ist berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und
Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen.
12
Organisation
Besucher pro Tag
Unter Berücksichtigung der Schließtage reduzierte sich im Beobachtungszeitraum auch die Anzahl der täglich ausgegebenen Eintrittskarten von durchschnittlich rd. 400 pro Tag auf zuletzt rd. 350 pro
Tag.
Vermieterpauschale
Die Alpenbad GmbH ermöglicht Leutascher Vermietern, bei Entrichtung eines jährlichen Pauschalbetrages ihren Gästen einen unentgeltlichen Eintritt im Hallenbad zu gewähren. Im Beobachtungszeitraum nahmen diese Möglichkeit durchschnittlich 16.000 Badegäste
pro Jahr in Anspruch. Der Aufsichtsrat beschloss zuletzt am 4.2.2013
eine Erhöhung der sog. Vermieterpauschale.
Freikarten
Die Anzahl der Freikarten war im Vergleich zu allen ausgegebenen
Karten in den Jahren 2010 - 2012 nahezu konstant. Als Freikarte
werden vor allem Bade- und Saunagäste registriert, welche einen
Gutschein einlösen. Freikarten erhalten außerdem die Aufsichtsratsmitglieder und deren Angehörige sowie die eigenen Bediensteten.
Die Erhöhung der im Jahr 2013 ausgegebenen Freikarten war insbesondere auf die vermehrte Ausgabe von Gratisgutscheinen für Werbezwecke (z.B. Herbst- oder Wellnessmesse), für bestimmte Aktionen (z.B. Familienpass, Facebook-Aktion, Sponsoring) oder für Tombolapreise zurückzuführen.
Der LRH bemängelte, dass die Ausgabe der Gutscheine nur unzureichend dokumentiert war. Die nunmehrige Geschäftsleitung hat
beispielsweise keine Kenntnis davon, wie viele Gutscheine in der
Vergangenheit ausgegeben wurden. Erst mit der Einlösung eines
Gutscheines erhält sie diese Gutscheine, welche in eigenen Ordnern
verwahrt werden, wieder zurück.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt die Ausgabe von Gratisgutscheinen möglichst
gering zu halten und diese mit Hilfe einer fortlaufenden (eventuell auf
Gutscheinen vorgedruckten) Nummerierung genauer zu dokumentieren.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Die Ausgabe von Freikarten bezieht sich im Wesentlichen auf
Werbeaktionen in Zusammenhang mit der Teilnahme an
Messeveranstaltungen. Zukünftig werden wir der Empfehlung des
Landesrechnungshofes folgen und die Ausgabe auf ein verträgliches
Maß reduzieren und dokumentieren.
13
Personal
Bild 1: Parkplatz Alpenbad (Quelle Gemeinde Leutasch)
4.
Entwicklung
Personalaufwand
Personal
Der Personalaufwand der Alpenbad GmbH weist im prüfungsrelevanten Zeitraum 2010 – 2012 folgende Entwicklung auf:
Personalaufwand in €
Anteil am Gesamtaufwand in %
2010
2011
2012
544.999
508.119
579.835
34,14
31,94
29,65
Tab. 2: Entwicklung Personalaufwand
Die Reduktion des Personalaufwandes von 2010 auf 2011 war durch
das ehrenamtliche Engagement des Geschäftsführers und Geschäftsleiters sowie die Verpachtung der Gastronomie ab Dezember
2010 begründet. Abhängig von Haupt- und Nebensaison waren in der
Gastronomie des Alpenbades zwischen sechs und zehn MitarbeiterInnen beschäftigt. Diese Stellen wurden abgebaut.
Im Zuge der Jahresabschlusserstellung 2012 stellte sich heraus, dass
die Lohnnebenkosten in den Berechnungen für die Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden, Jubiläumsgeld) per 31.12.2011
nicht berücksichtigt waren. Im Personalaufwand per 31.12.2012 sind
somit die Bildung der Personalrückstellungen 2012 und die Korrektur
14
Personal
der Personalrückstellung 2011 enthalten, woraus der Anstieg des
Personalaufwandes iHv rd. € 72.000 (14,11 %) im Jahr 2012 resultiert.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Die Lohnnebenkosten bei der Jubiläumsrückstellung 2011 waren
enthalten. Die nicht berücksichtigten Lohnnebenkosten bei der
Urlaubsrückstellung 2011 betragen ca. EUR 8.700,00, und erklären
somit nicht den Anstieg von EUR 72.000,00.
Replik
Dem LRH ist die Zusammensetzung des Gesamtanstieges des
Personalaufwandes bekannt. Er hat sich für eine komprimierte
Darstellungsform entschieden.
Die Entwicklung des Personalaufwandes gemessen am Gesamtaufwand der Alpenbad GmbH weist einen sich verringernden Anteil auf.
Im prüfungsrelevanten Zeitraum 2010 - 2012 hat sich dieser jährlich
um rd. 2,2 % reduziert.
Personaleinsatz
Die folgende Darstellung zeigt den Personalstand zu den jeweiligen
Bilanzstichtagen und die Verteilung der DienstnehmerInnen in einem
echten Dienstverhältnis auf die einzelnen Funktionsbereiche mit
Stichtag 31.12:
2010
2011
2012
Geschäftsführer/
Geschäftsleiter
0
0
0
Verwaltung
1
1
1
Kassa
4
5
4
Grafik
0
1
1
Schwimmbad
2
2
2
Sauna
2
2
3
Massage
1
1
2
Technik/Hausmeister
2
2
2
Reinigung
6
9
8
Gesamt
18
23
23
Tab. 3: Personalstand gegliedert nach Funktionsbereichen
15
Personal
Besonderheiten in
Funktionsbereichen
In der Alpenbad GmbH sind zwei DienstnehmerInnen als Angestellte,
alle anderen als ArbeiterInnen beschäftigt.
In der Geschäftsführung sind keine Dienstnehmer ausgewiesen.
Weder für den Geschäftsführer noch für den Geschäftsleiter besteht
ein ordentliches Dienstverhältnis.
In der Verwaltung ist seit November 2010 eine Dienstnehmerin tätig,
die sämtliche kaufmännischen Agenden organisiert.
Im Funktionsbereich „Grafik“ ist seit September 2011 eine Dienstnehmerin teilzeitbeschäftigt. Diese gestaltet das Werbematerial für
die Alpenbad GmbH und war bis dahin als Kassenmitarbeiterin beschäftigt.
Im Funktionsbereich „Technik/Hausmeister“ ist neben einem Hausmeister ein langjähriger Mitarbeiter als Betriebsleiter tätig, der sämtliche technische Belange der Alpenbad GmbH betreut.
Personalstand
Der Personalstand der Alpenbad GmbH betrug am 31.12.2012
23 DienstnehmerInnen, wovon sieben vollzeitbeschäftigt und 16 teilzeitbeschäftigt waren.
Hinweis
Der LRH weist im Falle einer steigenden Mitarbeiterzahl darauf hin,
dass gemäß § 1 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) die
Verpflichtung entsteht, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens
einen begünstigten Behinderten einzustellen. Nach einem VwGHErkenntnis vom 21.2.2010 (Zl. 2010/11/0109) ist für den Schwellenwert von 25 DienstnehmerInnen die Kopfzahl maßgeblich. Es ist nicht
gestattet, ein VBÄ für die Ermittlung der DienstnehmerInnenzahl heranzuziehen. Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht ist für jede
nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe iHv € 238 pro Monat
(ab 1.1.2013) zu entrichten.
Die Personalstruktur ist von einem hohen Ausmaß an Teilzeitbeschäftigten gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung der jeweiligen
Beschäftigungsausmaße betrug das Vollbeschäftigungsäquivalent
(VBÄ) zum 31.12.2012 17,47 DienstnehmerInnen:
16
Personal
Personalstand
VBÄ
Geschäftsführer/
Geschäftsleiter
0
0
Verwaltung
1
0,75
Kassa
4
2,25
Grafik
1
0,17
Schwimmbad
2
2,40
Sauna
3
2,63
Massage
2
1,50
Technik/Hausmeister
2
1,75
Reinigung
8
6,03
Gesamt
23
17,47
Tab. 4: Gegenüberstellung Personalstand und VBÄ
zum Bilanzstichtag 31.12.2012
In der Berechnung des VBÄ sind Überstundenpauschalen berücksichtigt. Beispielsweise beträgt dadurch das Beschäftigungsausmaß
der Bademeister 48 Stunden/Woche, das entspricht 1,2 VBÄ.
Personalmanagement
Das Personalmanagement der Alpenbad GmbH organisiert die Verwaltungsmitarbeiterin. Die damit verbundenen Aufgaben umfassen
die Organisation von Personalbedarf und Rekruitment, Gestaltung
von Dienstverträgen, Sicherstellung und Kontrolle der Zeiterfassung,
Verwaltung der Arbeitszeitkonten, Dienstplangestaltung und Lohnverrechnung. Personalentscheidungen werden in Absprache mit dem
Geschäftsführer getroffen.
Kollektivvertrag
Als maßgebliche Grundlage für die Handhabung von Personalagenden bezieht sich die Alpenbad GmbH auf den Kollektivvertrag für
ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe. Die Entscheidung für diesen Kollektivvertrag beruht auf den Gastronomiebetrieben, welche die
Alpenbad GmbH bis November 2010 geführt hat. Der LRH stellt fest,
dass die Gewerbeberechtigung für das Gast- und Schankgewerbe im
Gewerberegister seither als ruhend erfasst ist.
17
Personal
Anregung
Der LRH regt an, die Anwendung des Kollektivvertrages für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe zu überdenken, da die Unternehmenstätigkeit der Alpenbad GmbH keine Zugehörigkeit zu dieser
Branche erkennen lässt.
Dienstverträge
Der LRH stellt fest, dass zum Zeitpunkt der Prüfung mit sämtlichen
MitarbeiterInnen der Alpenbad GmbH ordentliche Dienstverhältnisse
bestehen. Kooperationen, die auf einem freien Dienstvertrag oder
einem dienstnehmerähnlichen Werkvertrag basieren, lagen zum
Prüfungszeitpunkt keine vor.
Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich an keine Formvorschrift gebunden. Aus diesem Grunde kann er nicht nur schriftlich,
sondern auch mündlich oder sogar durch „schlüssige Handlung“
(§ 863 ABGB) zustande kommen.
Der LRH stellt fest, dass nicht für sämtliche DienstnehmerInnen der
Alpenbad GmbH Dienstverträge in Schriftform vorliegen und Änderungen im Dienstverhältnis nicht immer mit einem Nachtrag zum
Dienstvertrag dokumentiert sind.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, mit sämtlichen DienstnehmerInnen der Gesellschaft einen schriftlichen Dienstvertrag abzuschließen und Änderungen im Dienstverhältnis lückenlos mit einem Nachtrag zum Dienstvertrag zu dokumentieren. Dadurch sind die Rechte und Pflichten
beider Vertragsparteien festgehalten, woraus Verbindlichkeit, Beweiskraft und Nachvollziehbarkeit resultieren.
Der LRH stellt fest, dass unterschiedliche Vorlagen von Dienstverträgen in Verwendung sind, die abweichende Vertragsinhalte regeln.
Anregung
Der LRH regt im Sinne einer Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten an, auf eine einheitliche Vertragsgestaltung zu achten,
welche die tatsächliche Handhabe der Personalagenden (z.B. Abgeltung von Überstunden in Freizeit, keine Anwendung von Durchrechnungszeiträumen, Abbildung des Grundgehaltes und der Überstundenpauschale usw.) widerspiegelt.
Einstufung
Für die Einstufung der DienstnehmerInnen der Alpenbad GmbH gilt
die Gehaltsordnung des Kollektivvertrages für ArbeiterInnen im Hotelund Gastgewerbe.
Der LRH stellt fest, dass sämtliche ArbeiterInnen einen über das
Grundgehalt gemäß Kollektivvertrag hinausgehenden Lohn erhalten.
18
Personal
Die Bandbreite der Überzahlung von ArbeiterInnen liegt zwischen
€ 53 und € 594.
Auch die Angestellten erhalten Gehaltszahlungen, die über den vom
Kollektivvertrag vorgegebenen Grundgehalt hinausgehen. Die Überzahlungen dieser MitarbeiterInnen liegen bei 63,2 % und 102,8 %.
Das Gehalt der Verwaltungsmitarbeiterin weist seit dem Antritt des
Dienstverhältnisses im November 2010 bis August 2013 ein Steigerung des Monatsbezuges iHv 75 % auf.
Aufgrund dieser enormen Abweichungen zur Einstufung gemäß Kollektivvertrag sollten diese Gehaltszahlungen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Allerdings verfügt das Personalmanagement der Alpenbad GmbH über keine Stellenbeschreibungen,
die Leistungsspektrum, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser
DienstnehmerInnen dokumentieren.
Kritik Nachvollziehbarkeit
der Einstufung
Der LRH stellte kritisch fest, dass die Gehaltszahlungen dieser Angestellten mit den vorhandenen Dokumenten bezüglich der zu erbringenden Leistungen nicht plausibilisiert werden können.
Anregung
Der LRH regt an, Stellenbeschreibungen zu implementieren. Diese
personenneutrale schriftliche Beschreibung einer Arbeitsstelle
hinsichtlich Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen
zu anderen Stellen definiert das mit einer Stelle verbundene Anforderungs-/Tätigkeitsprofil. Eine transparente Darstellung des Tätigkeitsprofils trägt zur Nachvollziehbarkeit der Einstufung im Entlohnungssystem bei.
Zeitguthaben
Neben den Urlaubsguthaben stellte der LRH vereinzelt auch hohe
Überstundenguthaben bis zu 9,5 Wochen (per 31.12.2012) fest.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, konsequent Urlaubs- und Überstunden abzubauen, sodass eine Abgeltung des Zeitguthabens in Freizeit ohne
Beeinträchtigung des ordentlichen Geschäftsbetriebes möglich ist.
Die DienstnehmerInnen sind entsprechend der Dienstverträge grundsätzlich zur vorübergehenden Mehrarbeit im von der Dienstgeberin
genehmigten Ausmaß und zur detaillierten Aufzeichnung der geleisteten Mehrarbeitsstunden verpflichtet. Als Mehrarbeits- und Überstunden gelten ausschließlich von der Dienstgeberin angeordnete
Stunden. Die geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden sind in der
Regel in Form von Zeitausgleich abzugelten. Auszahlungen von
Überstunden waren bisher nur in Einzelfällen erfolgt.
19
Personal
In einzelnen Dienstverträgen sind Durchrechnungszeiträume vereinbart. Mit der Festlegung eines Durchrechnungszeitraums besteht die
Möglichkeit, geleistete Überstunden innerhalb dieses Zeitraums wieder abzubauen und eine Bewertung (z.B. Überstundenzuschlag 1:1,5)
erst am Ende dieses Zeitraums vorzunehmen.
Der LRH stellt fest, dass diese Durchrechnungszeiträume im Rahmen
der Abrechnung des Arbeitszeitkontos keine Berücksichtigung finden.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, eine einheitliche Regelung für die Abgeltung von
Mehrarbeits- und Überstundenguthaben zu implementieren, die den
tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, und diese im Rahmen
einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.
Zeiterfassung
Die Zeiterfassung erfolgt von den DienstnehmerInnen manuell. Dafür
ist der von der Unternehmensleitung vorgegebene Vordruck einheitlich in Verwendung. Die Verwaltungsmitarbeiterin kontrolliert die aufgezeichneten Stunden, gibt Überstunden frei, administriert die Arbeitszeitkonten und archiviert die Dokumente.
Der LRH stellte im Rahmen der Einsichtnahme in die Zeitkonten fest,
dass drei verschiedene Varianten von Zeitkonten in Verwendung
sind. Eine korrekte Abrechnung von Durchrechnungszeiträumen
gemäß Dienstvertrag sowie Mehr- und Überstundenzuschlägen ist für
Dritte nicht nachvollziehbar.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, ein Stundenkonto zu gestalten, das die Zeiterfassung und -abrechnung sämtlicher DienstnehmerInnen aussagekräftig dokumentiert.
Mehr- vs.
Überstunden
Der LRH weist daher insbesondere auf die Unterscheidung von Mehrund Überstunden hin:
DienstnehmerInnen, die eine kürzere Arbeitszeit vereinbaren, als im
Gesetz (40 Stunden/Woche) oder Kollektivvertrag vorgesehen, sind
teilzeitbeschäftigt. Leisten teilzeitbeschäftige DienstnehmerInnen
Mehrarbeit, handelt es sich um Mehrstunden. Mehrstunden gebührt
ein Zuschlag von 25 % (§ 19d Arbeitszeitgesetz - AZG7).
7
Bundesgesetz vom 11.12.1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, idF
BGBl. I Nr. 71/2013
20
Personal
Mehrarbeitsstunden sind gemäß § 19d Abs. 3b AZG nicht zuschlagspflichtig, wenn

sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten, in dem sie angefallen
sind, durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden;

bei gleitender Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der
Gleitzeitperiode im Durchschnitt nicht überschritten wird. § 6 Abs.
1a AZG ist sinngemäß anzuwenden.
Überstundenarbeit liegt gemäß § 6 Abs. 1 AZG vor, wenn entweder
die Grenzen der nach den §§ 3 bis 5a AZG zulässigen wöchentlichen
Normalarbeitszeit überschritten werden oder die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich aufgrund der Verteilung dieser
wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß den §§ 3 bis 5a und 18
Abs. 2 AZG ergibt.
§ 10 Abs. 1 AZG sieht vor, dass für Überstunden

ein Zuschlag von 50% oder

eine Abgeltung durch Zeitausgleich gebührt. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu
berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
Die Inanspruchnahme von Urlaub und Zeitausgleich erfolgt in Absprache mit der Verwaltungsmitarbeiterin. Die Koordination in den
Funktionsbereichen (z.B. Reinigung) übernimmt die Teamleitung.
Urlaubs- und
Zeitausgleichsantrag
Der LRH stellt fest, dass es keine schriftlichen Anträge auf Urlaub und
Zeitausgleich gibt. Die Inanspruchnahme von Zeitguthaben wird
formlos notiert und in der Zeiterfassung eingetragen.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, schriftliche Anträge für Urlaub und Zeitausgleich
mit Hilfe von standardisierten Formblättern zu installieren. Dies trägt
zu einer nachvollziehbaren Dokumentation von Vereinbarungen bei.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Mit unserer Steuervertretung wurde diese Thematik ausführlich besprochen und vereinbart, dass dieses Thema und die damit in Verbindung stehenden dienstnehmerrelevanten Punkte, wie Dienstplanung, Zeitmanagement, Dienstverträge, Durchrechnungszeiträume, etc. kurzfristig gelöst und umgesetzt werden.
21
Gebarung
Bild 2: Außenansicht Alpenbad (Quelle Gemeinde Leutasch)
5.
Gebarung
doppelte
Buchführung
Die Alpenbad GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und gemäß § 189
Abs. 1 UGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Gesellschaft
verkörpert gemäß den Größenklassen des § 221 Abs. 1 UGB eine
kleine GmbH. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) hat
den für diese Größenklasse erforderlichen Anforderungen zu entsprechen.
keine
Jahresabschlussprüfungspflicht
Als kleine GmbH unterliegt die Gesellschaft keiner Jahresabschlussprüfungspflicht. Da der Jahresabschluss der Alpenbad GmbH einen
wichtigen Bestandteil einer ordentlichen Gebarung sowie eine
wesentliche Datenquelle für Analysen und Auswertungen im Rahmen
der Prüfung ist, hat der LRH die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss erfassten Daten in den für die Gebarungsprüfung erforderlichen Umfang untersucht. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die
im Rahmen der Gebarungsprüfung durchgeführten Prüfungshandlungen keine Jahresabschlussprüfung darstellen oder diese ersetzen.
Die folgenden Abschnitte dienen der Darstellung der Instrumente
Planung und Controlling, Rechnungslegung, Jahresabschluss,
Kosten- und Leistungsrechnung sowie die unternehmensinternen
Überwachung der Alpenbad GmbH.
22
Gebarung
5.1.
Planung und Controlling
Budgeterstellung
Die Budgeterstellung erfolgt durch den Geschäftsleiter und basiert auf
den IST-Werten des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
Budgetplan 2013
Der LRH stellt fest, dass Budgetgrößen im Vergleich zu den in den
Jahresabschlüssen ausgewiesenen Aufwendungen der Vorjahre zu
gering angesetzt sind:

Die planmäßige Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens war stets wesentlich geringer als der tatsächliche
Aufwand der Vorjahre. Der im Budget erfasste Betrag weist ausschließlich die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
aus.

Der Aufsichtsrat beschloss am 20.2.2012 den Umbau der Tennishalle im Wirtschaftsjahr 2012 und das Budget 2012. Der Hallenumbau war im Budget nicht enthalten.

Die Energie- und Heizkosten stellen betragsmäßig wesentliche
Aufwandspositionen dar. Ein aussagekräftiges Budget erfordert
daher deren angemessene Berücksichtigung und transparenten
Ausweis im Rahmen der Budgetdarstellung.
Gesamtbudget
Der LRH stellt fest, dass bei der Budgeterstellung bisher der Fokus
auf die zu erwartenden Geldflüsse gerichtet war. Nach Ansicht des
LRH ist die Erstellung eines Gesamtbudgets sinnvoll, welches die
erwartete zukünftige Entwicklung des Unternehmens ganzheitlich
abbildet. Ein solches Gesamtbudget stellt auch ein wichtiges
Instrument für die Aufsichtsräte dar, um das zu erwartenden
Unternehmensergebnis der Alpenbad GmbH aufzuzeigen. Es
unterstützt in Folge die Finanzplanung der Gemeinde Leutasch, die
sich bereit erklärt hat, Verluste der Alpenbad GmbH mit Hilfe von
Zuschüssen zu decken.
Planungshorizont
Der LRH stellt fest, dass die Budgeterstellung ausschließlich auf
einem 1-Jahres-Fokus basiert.
Eine ausschließliche Budgetierung für das kommende Wirtschaftsjahr
greift nach Ansicht des LRH zu kurz und lässt kaum Handlungsspielraum für einen größeren Finanzbedarf. Zeichnet sich hingegen ein
größerer Finanzbedarf rechtzeitig ab, kann eine geeignete Finanzierungsstrategie (u.U. über mehrere Jahre) angedacht werden.
23
Gebarung
Anregung
Der LRH regt an, den Planungshorizont von einem Jahr - trotz der
bisher praktizierten Zuschussfinanzierung durch die Gemeinde
Leutasch - zu überdenken.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Auch hier werden wir der Empfehlung des LRH folgen und vor allem
im Investitionsbereich eine längerfristige Planung implementieren, um
den Handlungsspielraum für einen möglicherweise größeren Finanzbedarf zu erweitern.
Behandlung des
Budgets von den
Gesellschaftsorganen
Das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag der Alpenbad GmbH
enthalten keine Regelungen zur Behandlung der Budgets in den Gesellschaftsorganen. Das Budget wird ausschließlich im Aufsichtsrat
dargelegt und von diesem beschlossen.
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung
überwacht und diese bei der Führung des Unternehmens – insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unterstützt und berät.8
Für eine formal korrekte Vorgehensweise müsste der Aufsichtsrat
nach Einsicht des Budgets dieses der Generalversammlung zur
Beschlussfassung vorlegen. Der LRH verweist allerdings auf die
bereits erwähnte Problematik „Bürgermeister als Geschäftsführer“ im
Zusammenhang mit der Durchführung von Generalversammlungen.
Gemäß den Aufsichtsratsprotokollen erfolgte die Budgetgenehmigung
wie folgt:
Wirtschaftsjahr
Budget 2010
Budgetgenehmigung in der Aufsichtsratssitzung
Der LRH konnte keine Budgetgenehmigung anhand
der Aufsichtsratsprotokolle feststellen.
Budget 2011
5.5.2011
Budget 2012
20.2.2012
Budget 2013
4.2.2013
Tab. 5: Budgetgenehmigungen
8
Vgl. Österreichischer Corporate Governance Kodex (2012); S. 27. RZ 24; vgl. Public Corporate Governance Kodex:
Grundsätze der Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes; S. 40 (Punkt 11.1.1.1); Quelle:
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=49430 [28/10/2013]
24
Gebarung
Der LRH stellt fest, dass Budgetgenehmigungen durch den Aufsichtsrat ab dem Wirtschaftsjahr 2011, allerdings erst im Laufe des zu
planenden Wirtschaftsjahres, erfolgten.
Für eine zeitlich vorgelagerte Budgeterstellung spricht, dass die Geschäftsführung bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres über einen
vollständigen Plan für das kommende Wirtschaftsjahr verfügt. Ungenauigkeiten im Rahmen der Budgeterstellung aufgrund der dem
Ende des Wirtschaftsjahres vorangegangenen Planungsarbeiten
können durch die fundierten Erfahrungswerte der Geschäftsführung
und Geschäftsleitung ausgeglichen werden, sodass ein Budget mit
hinreichender Sicherheit erstellt werden kann.
Alpenbad GmbH im
Voranschlag der
Gemeinde Leutasch
Ein rechtzeitig erstelltes Budget der Alpenbad GmbH, das die Unternehmenstätigkeit vollständig erfasst, unterstützt auch die Ausarbeitung des Voranschlages für die Gemeinde.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, das Jahresbudget rechtzeitig mit hinreichender
Sicherheit der veranschlagten Budgetposten zu erstellen, sodass eine
Budgetgenehmigung noch vor Beginn des betroffenen Wirtschaftsjahres erfolgen kann.
Monitoring
Ein laufendes Monitoring leistet einen Betrag zur Risikofrüherkennung. Dieses muss in der Lage sein, Risiken (vor allem bestandsgefährdende Risiken) rechtzeitig zu identifizieren und die Informationen an die verantwortlichen Entscheidungsträger weiterzuleiten, um
eine Reaktion zu ermöglichen und gegebenenfalls korrigierend im
Sinne der Zielrealisierung einzugreifen.
Die Geschäftsleitung der Alpenbad GmbH führt ein Monitoring der
Budgeteinhaltung in der Form von Soll-Ist-Vergleichen durch. Die
Ergebnisse dieses Monitorings sind in Quartalsberichten dargestellt,
welche dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt werden. Ein Soll-IstVergleich am Jahresende wird ebenso jährlich erstellt, welcher wertvolle Rückschlüsse für das laufende Budget ermöglicht.
25
Gebarung
Bild 3: Sanierung Heizungsanlage (Quelle Gemeinde Leutasch)
5.2.
Rechnungslegung
Die Buchhaltung erledigte bis Dezember 2010 ein externes Unternehmen. Mit dem Wechsel der Geschäftsführung erfolgte diesbezüglich eine organisatorische Änderung. Die laufende Buchhaltung übernahm die Verwaltungsmitarbeiterin. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt weiterhin durch denselben Steuerberater.
5.2.1. Bilanz
Die folgende Darstellung zeigt die Bilanz der Alpenbad GmbH in einem Dreijahresvergleich zum jeweiligen Bilanzstichtag (31.12.) (Beträge in €):
BILANZ
2010
2011
2012
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielles Anlagevermögen
II. Sachanlagevermögen
III. Finanzanlagen
26
48.965
46.715
46.764
10.240.234
9.707.640
9.814.716
7
7
7
Gebarung
BILANZ
2010
2011
2012
B. Umlaufvermögen
I.
Vorräte
45.320
49.320
77.840
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
60.509
57.223
135.808
10.401.246
9.895.393
10.165.654
Stammkapital
87.207
87.207
87.207
II. Bilanzgewinn
8.737.090
8.746.872
9.390.405
9.376.292
8.737.090
8.746.872
23.699
25.331
26.670
64.518
78.032
88.121
1.257.615
769.747
161.318
0
5.558
7.821
160.292
124.956
368.793
4. Sonstige Verbindlichkeiten
58.679
45.755
23.996
D. Rechnungsabgrenzungsposten
12.145
11.933
11.323
10.401.246
9.895.393
10.165.654
Summe Aktiva
A. Eigenkapital
I.
davon Gewinnvortrag
B. Rückstellungen
1.
Rückstellungen für
Abfertigungen
2. Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf
2.
Bestellungen
Verbindlichkeiten aus
3.
Lieferungen und Leistungen
1.
Summe Passiva
Tab. 6: Komprimierte Bilanz der Alpenbad GmbH von 2010 - 2012
Im Folgenden werden ausschließlich die wesentlichen Bilanzpositionen erläutert, die das Verständnis des Jahresabschlusses
unterstützen.
Anlagevermögen
Das immaterielle Anlagevermögen umfasst Software und sonstige
Rechte mit einem Buchwert iHv € 46.764 per 31.12.2012.
27
Gebarung
Eine wesentliche Bilanzposition stellt das Sachanlagevermögen dar.
Der hohe Buchwert ist auf die umfangreichen Umbau- und Modernisierungsarbeiten im Schwimmbad sowie Saunabereich zurückzuführen, welche im Wirtschaftsjahr 2008 in Betrieb genommen und
somit auch aktiviert wurden.
Die Alpenbad GmbH hat zudem die Errichtung einer Hackschnitzelanlage in Auftrag gegeben, welche in der zweiten Jahreshälfte des
Wirtschaftsjahres 2012 in Betrieb genommen und somit auch im Anlagevermögen aktiviert wurde.
Das Finanzanlagevermögen weist die Beteiligung der Alpenbad
GmbH an der Raiffeisenbank Seefeld-Leutasch-Reith-Scharnitz
reg.Gen.m.b.H iHv € 7 aus.
Gliederung des
Anlagespiegels
Das Anlagevermögen ist in einem Anlagespiegel abzubilden. Gemäß
§ 226 Abs. 1 UGB ist in diesem die Entwicklung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens darzustellen. Zudem ist die Abschreibung entsprechend der Gliederung des Anlagevermögens anzugeben.
Der LRH stellt fest, dass der Anlagespiegel im Anhang des Jahresabschlusses diese Anforderungen nicht erfüllt.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, die Darstellung des Anlagevermögens im Anlagespiegel der UGB-Gliederung des Anlagevermögens in der Bilanz anzupassen. Dies würde die Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen
Buchwerte unterstützen.
Stellungnahme
der Gesellschaft
In der Bilanz wird ein detaillierterer Anlagenspiegel, der über die notwendige Darstellung des UGB hinausgeht, mitgebunden. Der Anlagenspiegel im Detail erhöht die Aussagekraft und gibt die Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen auf Kontenebene wieder.
Der Anlagenspiegel nach § 226 Abs. UGB zeigt nur zusammengefasste Konten und keine Details. Die Empfehlung des Rechnungshofes würde die Aussagekraft vermindern, kann aber jederzeit gefolgt
werden.
Replik
Der LRH hat die Informationstiefe des Anlagespiegels zur
Kenntnis genommen. Die Empfehlung des LRH bezieht sich
ausschließlich auf die Gliederung des Anlagespiegels, welche
analog zur Gliederung des Anlagevermögens der Bilanz erfolgen
sollte. Dadurch kann der Bilanzleser das in der Bilanz
komprimiert dargestellte Anlagevermögen nachvollziehen,
wodurch sich die Aussagekräftigkeit des Anlagespiegels erhöht.
28
Gebarung
Vollständigkeit
Laut Auskunft der Verwaltungsmitarbeiterin hat es in den Wirtschaftsjahren 2010 - 2012 zum jeweiligen Bilanzstichtag keine unfertigen Bauten (Anlagen in Bau) gegeben. Die Inbetriebnahme von Anlagen wird vom Betriebstechniker oder bei größeren Bauvorhaben
von der externen Bauleitung bekanntgegeben.
Die Aktivierungen von Anlagevermögen und die damit verbundene
Festlegung der Nutzungsdauer erfolgten in Rücksprache mit der
Steuerberatung. Die Überprüfungen der Aktualität der im Anlagevermögen ausgewiesenen Gegenstände wurden in Absprache mit der
Haustechnik durchgeführt.
Gebrauchüberlassung
Der LRH stellte jedoch fest, dass der Vermögensgegenstand
„Schmid-Ander-Haus“ nicht ausgewiesen ist. Dieses Haus umfasst
mehrere Mietwohnungen, wofür die Alpenbad GmbH Mieterlöse sowie mit der Vermietung verbundene Aufwendungen (z.B. Strom)
realisiert.
Weiters ist der Anlagenkomplex „Tennishalle“, für welchen die
Alpenbad GmbH Erlöse (z.B. Mieterlöse für die in diesem Komplex
enthaltenen Mietwohnungen, Umsatzerlöse für die Benützung der
Squash-, Tennis- und Veranstaltungssäle) und Aufwendungen (z.B.
Umbauarbeiten für die Umfunktionierung der Tennishalle in einen
Veranstaltungssaal, Strom- und Heizaufwendungen) realisiert, sowie
die Grundstücksfläche, auf welcher sich das Areal der Alpenbad
GmbH befindet, nicht im Anlagevermögen des Alpenbades ausgewiesen.
Nutzungseinlage
Der LRH stellt fest, dass diese Immobilien Eigentum der Gemeinde
Leutasch darstellen. Die Gemeinde Leutasch hat diese der Alpenbad
GmbH für die Nutzung im Sinne des Geschäftsbetriebes unentgeltlich
zur Verfügung gestellt (Nutzungseinlage).
Umfunktionierung
der Tennishalle
Die Alpenbad GmbH verfügte bis 2012 über zwei Tennisanlagen.
Eine Tennisanlage wurde im Zuge von Umbauarbeiten zur Veranstaltungshalle „Wettersteinsaal“ umfunktioniert. Entsprechend der
zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen sind für diese im Jahr 2012
durchgeführten Adaptierungsarbeiten € 221.650 angefallen.
gegenseitige
Leistungsverrechnung
Der LRH stellt fest, dass der Bauhof der Gemeinde Leutasch Leistungen für die Alpenbad GmbH erbringt (z.B. im Rahmen der Umfunktionierung der Tennishalle zum Veranstaltungssaal). Die Gemeinde
Leutasch hat diese erbrachten Leistungen nicht in Rechnung gestellt.
29
Gebarung
Darüber hinaus stellte der LRH fest, dass das im Anlagevermögen
ausgewiesene Kraftfahrzeug von einem Dienstnehmer der Gemeinde
Leutasch für die Parkraumbewirtschaftung verwendet wird. Für die
damit verbundenen Aufwendungen (z.B. Treibstoff, Versicherung,
Reparatur) kommt die Alpenbad GmbH auf. Eine Leistungsverrechnung von Seiten der Alpenbad GmbH an die Gemeinde Leutasch
findet ebenfalls nicht statt.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Die Alpenbad GmbH vereinnahmt die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung und stellt dafür das Kfz zu Verfügung. Die Einnahmen decken die Kosten ab. Eine Leistungsverrechnung an die
Gemeinde Leutasch ist nicht notwendig und vorgesehen.
Vorräte
Die Bilanzposition „Vorräte“ weist die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
aus. Der wesentliche Anteil an den Vorräten bildet das Heizungsmaterial, welches insbesondere von 2011 auf 2012 um rd. € 27.000
anstieg. Dieses umfasste per 31.12.2012 ausschließlich das Holz für
die Beheizung der Hackschnitzelanlage. Zudem sind in dieser Position das Reinigungsmaterial, die Chemikalien für den Geschäftsbetrieb, die Handelswaren für die Bereiche „Massage“ und „Sauna“ sowie diverse Vorräte von Getränkeautomaten ausgewiesen.
Forderungen
und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich
zum Bilanzstichtag aus folgenden Positionen zusammen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Die wesentlichen
Positionen des Offene-Posten-Saldos resultierten aus den
Bankomat- (Maestro) und Kreditkarten- (Visa und Mastercard)
Abrechnungen.

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände: Diese
verzeichneten vom Wirtschaftsjahr 2011 auf 2012 einen enormen
Anstieg von rd. € 8.000 auf rd. € 90.000. Diese Entwicklung war
auf eine Forderung gegenüber dem Finanzamt zurückzuführen,
welche aus der Vorsteuergeltendmachung aus dem Bau der
Hackschnitzelheizung im Wirtschaftsjahr 2012 resultiert.
Kassenbestand,
Guthaben bei
Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten
sich im Berichtszeitraum von € 5.400 (2010) auf € 89.845 (2012).
Zum Stichtag 31.12.2012 wiesen das Baukonto (Kto 1.039.239) ein
Guthaben iHv rd. € 54.000 und das Sparbuch (Nr. 31.010.721) ein
Guthaben iHv rd. € 3.000 aus.
Zeichnungsberechtigungen
Entsprechend dem Systemausdruck des Kreditinstituts sind beim
Baukonto als Zeichnungsberechtigte der Geschäftsführer, der Betriebsleiter und die Verwaltungsmitarbeiterin erfasst.
30
Gebarung
Die Zeichnungsberechtigung des Betriebsleiters rührt aus dessen
Geschäftsführerfunktion, welche er bis zum 4.12.2008 ausübte. Für
sämtliche Zeichnungsberechtigten gilt eine Einzelverfügung.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt im Sinne des internen Kontrollgedankens und 4Augen-Prinzips, die Notwendigkeit der Zeichnungsberechtigung des
Betriebstechnikers zu überprüfen und die Einzelverfügungen für
sämtliche Zeichnungsberechtigten zu überdenken. Die Alpenbad
GmbH sollte die Installierung einer kollektiven Zeichnungsberechtigung bei den Bankkonten für die Durchführung des laufenden unbaren Zahlungsverkehrs jedenfalls in Erwägung ziehen.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Entsprechend der Praktikabilität werden wir diese Anregungen auch
im Sinne der besseren Transparenz umsetzen. Möglicherweise wird,
wenn sinnvoll und machbar der Überprüfungsausschuss der Gemeinde mit Kontroll- und Überprüfungsfunktionen befasst. Im Bereich
der unternehmensinternen Überwachung werden wir das interne
Kontrollsystem ebenso weiter ausbauen und wichtige betriebsinterne
Arbeitsprozesse breiter aufstellen.
Stammkapital
Das Stammkapital iHv € 87.207 blieb im Vergleichszeitraum 2010 2012 unverändert. Dieses stimmt mit dem im Firmenbuch ausgewiesenen Betrag, welcher allerdings noch immer mit 1,2 Mio. ATS
ausgewiesen ist, überein.
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn weist im Vergleichszeitraum 2010 - 2012 jeweils
einen Saldo von rd. 9 Mio. €, der aus dem jeweiligen Gewinnvortrag
resultiert, auf.
Rückstellungen
Das Abfertigungssystem Alt findet nur für einen langjährigen Mitarbeiter der Alpenbad GmbH Anwendung. In den Bilanzen sind diesbezüglich Rückstellungen ausgewiesen. Alle anderen DienstnehmerInnen erhielten etwaige Abfertigungsansprüche vor den Umbaumaßnahmen ausbezahlt und sind mit der Neueröffnung des
Alpenbades neu eingetreten. Diese DienstnehmerInnen sind in der
Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) erfasst.
Sonstige Rückstellungen wurden für Jubiläumsgelder, Urlaub und
Zeitguthaben gebildet. Zudem sind das Honorar für die Steuerberatung und der Tourismusbeitrag berücksichtigt.
Laut Auskunft der Geschäftsführung waren per 31.12.2012 Rechtsstreitigkeiten mit einem Landschaftsgärtner anhängig. Außerdem kam
es im Wirtschaftsjahr 2013 zu Rechtsstreitigkeiten betreffend der Statik des Hallenbades.
31
Gebarung
Der Geschäftsführer schätzt die Belangung der Alpenbad GmbH als
ungewiss ein.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen per 31.12.2012 kumuliert einen Saldo
von rd. € 562.000 aus. Dieser setzt sich aus folgenden wesentlichen
Positionen zusammen:
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstitute
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen ein Girokonto (Kto 5.023.007) mit negativem Saldo iHv rd. € 161.000. Der
jährliche Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten resultiert aus der Entwicklung des Baukontos, da sämtliche
Bau- und Modernisierungsarbeiten der Alpenbad GmbH abge
schlossen sind. Wie erwähnt wies das Baukonto zum Jahresende
2012 einen positiven Saldo aus.
Zeichnungsberechtigung
Entsprechend dem Systemausdruck des Kreditinstituts sind beim
Girokonto als Zeichnungsberechtigte der Geschäftsführer, der Geschäftsleiter sowie die Verwaltungsmitarbeiterin erfasst. Für sämtliche
Zeichnungsberechtigte gilt eine Einzelverfügung.
Der LRH verweist in diesem Zusammenhang auf die vorige Empfehlung zur Zeichnungsberechtigung.
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verzeichnen
vom Wirtschaftsjahr 2011 auf 2012 eine enorme Steigerung von
rd. € 244.000 (= +195 %). Dieser Anstieg ist auf den Bau der Hackschnitzelanlage zurückzuführen. Die damit verbundene Rechnungslegung diverser Großbetragsrechnungen und deren Rechnungsprüfung durch die Bauleitung erfolgten über den Jahreswechsel.
Der LRH stellt fest, dass die Offenen Posten im Rahmen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Wirtschaftsjahr 2013 in
einer Auswertung vom 30.9.2013 (letztes Buchungsdatum:
31.8.2013) einen Saldo von rd. € 39.000 auswiesen. Dies zeigt, dass
ein wesentlicher Anteil der offenen Verbindlichkeiten beglichen
wurde. Dennoch sind auch weiterhin überfällige Verbindlichkeiten in
den Offenen Posten ausgewiesen, für die laut Auskunft des Geschäftsführers kein Anspruch mehr gestellt werden kann.
Kritik - Abstimmung
mit OP-Liste
Eine Abstimmung der Offenen-Posten-Liste mit dem in der Bilanz
ausgewiesenen Saldo ist jedenfalls sicherzustellen. Der LRH stellt
kritisch fest, dass eine solche Abstimmung nicht möglich ist. Die
Steuerberatung führt im Rahmen der Jahresabschlusserstellung eine
manuelle Bereinigung von überfälligen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen durch.
32
Gebarung
Stellungnahme
der Gesellschaft
Es liegt eine OP Liste Kunden zum 31.12.2012 in Höhe von EUR
45.571,20 vor. In der Bilanz wird dieser Wert ausgewiesen. Die OP
Liste wird um die Nachbuchungen ergänzt und stimmt ebenfalls mit
der Bilanz überein.
Replik
Die ausschließliche Korrektur der Außenstände im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung durch die Steuerberatung greift zu
kurz. Der LRH weist erneut darauf hin, dass eine unterjährige
Aktualisierung der Offenen Posten im Rahmen der laufenden
Buchhaltung, welche die leitende Angestellte des Alpenbades
Leutasch führt, ein wertvolles Instrument der Unternehmensleitung darstellt. Eine aussagekräftige Offene- Posten-Liste erfordert jedenfalls die unterjährige Ausbuchung von Forderungen
und/oder Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach nicht mehr
bestehen.
Der LRH stellt fest, dass im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
auch Rechnungen berücksichtigt sind, deren Leistung im betroffenen
Wirtschaftsjahr erbracht wurde, der Lieferant die Rechnung jedoch
erst im Folgejahr gelegt hat.
Anregung
Der LRH regt an, diese Verbindlichkeiten auf einem eigenen Konto
„Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen“ im Sinne einer aussagekräftigen Darstellung auszuweisen.
Stellungnahme der
Gesellschaft
Der LRH regt an, ein eigenes Konto Abgrenzungen aus Lieferungen
und Leistungen zu verwenden. Es gibt das Konto 3330 Verbindlichkeiten L+L händisch, das genau diese Funktion erfüllt, aber nur
teilweise verwendet wird.
sonstigen
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Verpflichtungen gegenüber Abgabenbehörden und Sozialversicherungsträgern. Die Reduktion der sonstigen Verbindlichkeiten ist auf den
Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern zurückzuführen. Die Löhne und Gehälter für Dezember 2012 wurden - im
Gegensatz zu den Vorjahren - fristgerecht vor dem Bilanzstichtag
ausbezahlt.
Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung weist die Bierabnahmeverpflichtung aus. Diese sieht vor, dass in einem unbestimmten Leistungszeitraum eine Bierabnahme in einem Gesamtausmaß von € 13.000 zu
erfolgen hat. Die Pächter des Schwimmbadrestaurants haben sich
bereit erklärt, diese Verpflichtung zu übernehmen.
33
Gebarung
5.2.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Die folgende Darstellung zeigt die GuV der Alpenbad GmbH in einem
Dreijahresvergleich (Beträge in €):
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse
2010
2011
2012
811.507
994.856
1.008.955
23.063
25.613
71.306
Betriebsleistung
834.571
1.020.468
1.080.261
Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
266.458
238.122
306.402
Personalaufwand
544.999
508.119
579.835
Abschreibung
558.119
558.985
558.950
sonstige betriebliche Aufwendungen
211.464
262.480
501.246
-746.470
-547.237
-866.173
10
35
3.544
15.473
21.266
7.089
-15.463
-21.230
-3.545
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
-761.933
-568.467
-869.718
ao. Erträge/Aufwendungen
0
0
0
ao. Ergebnis
0
0
0
Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
0
1.750
1.750
-761.933
-570.217
-871.468
122.730
580.000
1.515.000
Gewinnvortrag
9.376.292
8.737.090
8.746.872
Bilanzgewinn
8.737.090
8.746.872
9.390.405
sonstige betriebliche Erlöse
Betriebsergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzerfolg
Jahresfehlbetrag
Auflösung von Kapitalrücklagen
Tab. 7: Komprimierte GuV der Alpenbad GmbH von 2010 - 2012
34
Gebarung
Im Folgenden werden ausschließlich die wesentlichen GuVPositionen erläutert, die das Verständnis des Jahresabschlusses unterstützen.
Umsatzerlöse
Anregung
Kritik - nicht korrekte
Umsatzrealisierung
Im Posten „Umsatzerlöse“ werden jene Erlöse ausgewiesen, die aus
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen
sowie planmäßig und regelmäßig für erbrachte Leistungen anfallen.
Erlöse aus Gelegenheitsgeschäften sind nicht in diesem Posten zu
erfassen.9
Der LRH regt an, die Mieterlöse (Erlöse Saalmiete sowie Wohnungsmieten) von den sonstigen betrieblichen Erlösen zu den Umsatzerlösen - analog zu den Pachterlösen - umzugliedern. Insbesondere die
Vermietungen von Veranstaltungssälen sind dem gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Zudem handelt es sich bei den
Mieterlösen um planmäßige und regelmäßige Erlöse.
Der LRH stellt kritisch fest, dass die Kautionen für die Chipkarten,
welche in Verbindung mit Saisonkarten ausgegeben werden, mit der
Zahlung als Erlös erfasst sind. Allerdings ist mit der Kautionszahlung
noch keine Umsatzrealisierung verbunden. Diese Zahlungen sind
beispielsweise auf einem Verrechnungskonto zu erfassen.
Zudem stellte der LRH fest, dass den Umsätzen in Verbindung mit
der Teilnahme der Alpenbad GmbH am Regio Card-Programm ein
Leistungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres zugrunde liegt, welcher im Rahmen der Umsatzrealisierung
unberücksichtigt blieb. Diese Umsätze sind daher im Sinne einer
periodengerechten Erfolgswirksamkeit analog zum Leistungszeitraum
abzugrenzen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Erlöse des gesamten Leistungsangebots der Alpenbad GmbH der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 (Beträge in €):
9
Vgl. Hirschler, Klaus (2010): Bilanzrecht. Kommentar. Einzelabschluss. § 231 RZ 62 S. 735 und § 232 RZ 2ff S. 774
35
Gebarung
Leistungen*
2010
2011
2012
Sauna
296.069
509.830
526.140
Schwimmbad
209.636
335.922
349.870
5.170
10.457
11.362
Massagen
23.490
40.766
46.467
Solarium
11.211
15.408
14.692
4.795
8.423
11.535
n/a
483
376
Chiparmbänder
2.118
2.409
2.627
Pacht (Restaurants, Friseur)
6.722
71.159
44.105
Saalmiete
n/a
9.987
4.004
Miete
n/a
n/a
28.145
Getränkeautomat
n/a
n/a
1.535
167.395
n/a
n/a
alkoholische Getränke
32.664
n/a
n/a
alkoholfreie Getränke
52.238
n/a
n/a
811.507
1.004.843
1.040.861
Verkauf/Verleih Badeartikel
Tennis
Squash
Küche
Leistungserlöse Gesamt
n/a…in diesem Segment wurden im Wirtschaftsjahr keine Erlöse erfasst.
* Leistungserlöse umfassen die Umsatzerlöse laut GuV und die umzugliedernden
Mieterlöse aus den sonstigen betrieblichen Erlösen.
Tab. 8: Leistungserlöse der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 im Zeitvergleich
Im Jahr 2010 führte die Alpenbad GmbH letztmalig die Gastronomie.
Die Lokalitäten wurden ab Dezember 2010 verpachtet und Pachterlöse realisiert. Die Mietwohnungen des Anlagenkomplexes „Tennishalle“ standen zuvor ausschließlich als Personalwohnungen zur Verfügung, für welche laut Auskunft der Geschäftsführung keine Mieten
vereinnahmt wurden. Mit der Auslagerung der Gastronomie hat sich
die Geschäftsführung entschlossen, diese Wohnungen zu vermieten.
Eine Aufsplittung der Miet- und Pachterlöse im Ausweis der GuV erfolgte erstmals im Wirtschaftsjahr 2012.
36
Gebarung
Der LRH bewertet diese Änderung des Ausweises positiv, da eine
transparente Darstellung der einzelnen GuV-Positionen die Nachvollziehbarkeit und das Verständnis fördert.
Das folgende Diagramm veranschaulicht den Anteil der einzelnen
Leistungssegmente am Gesamtumsatz des Wirtschaftsjahres 2012.
Der Fokus wurde dabei auf die Kernbereiche der Alpenbad GmbH
gelegt: Sauna, Schwimmbad, Massagen und Solarium, Tennis und
Squash sowie Vermietung und Verpachtung. Alle anderen Umsatzerlöse (z.B. Verleih und Verkauf von Badeartikel) sind im Segment
„sonstige“ zusammengefasst.
Diagr. 1: Anteil der Segmente am Leistungsumsatz 2012
Die Hälfte des Gesamtumsatzes der Leistungssegmente erwirtschaftete der Saunabereich. Das Schwimmbad unter Berücksichtigung der
Massageleistungen und des Solariums trug rd. 40 % des Umsatzes
bei. Die Vermietung und Verpachtung von Geschäftslokalen, Wohnungen und Veranstaltungssälen realisierte 7,33 % der Umsatzerlöse, während die Miete für Tennis- und Squashräumlichkeiten einen
Anteil von 1,14 % leistete.
Aufwendungen
für Material und
sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
Im Posten „Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ sind jene Aufwendungen erfasst, die direkt mit
dem Leistungserstellungsprozess und den Umsatzerlösen zusammenhängen. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der
Materialaufwendungen der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 (Beträge
in €):
37
Gebarung
2010
2011
2012
Verbrauch von Rohstoffen
91.520
0
827
Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen
36.526
32.002
31.681
Verbrauch von Energie und Wasser
86.228
109.472
108.046
Verbrauch von Brenn- und Treibstoffen
50.739
92.329
160.962
sonstige (Skonto, diverses etc.)
-1.827
-578
-393
3.272
4.896
5.280
266.458
238.122
306.402
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Gesamt
Tab. 9: Materialaufwendungen der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 im Zeitvergleich
Seit der Verpachtung der Gastronomie fielen keine diesbezüglichen
Rohstoffe an. Die Rohstoffaufwendungen 2012 stellten den erstmals
gesondert ausgewiesenen Wareneinsatz für den Getränkeautomat
dar.
Der LRH stellt fest, dass im Posten „Hilfsstoffe“ diverse Aufwendungen erfasst sind (z.B. Blumentröge, Blumenerde, Dekorationsmaterial), die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren,
jedoch nicht der Leistungserstellung zuzuordnen sind.
Anregung
Der LRH regt eine aussagekräftige und nachvollziehbare Kontenzuordnung im Sinne der Gliederungsgrundsätze gemäß UGB an.10
Auf den Posten „Verbrauch von Energie und Wasser“ beziehen sich
rd. 35 % der Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Leistungen des Wirtschaftsjahres 2012. Der LRH stellt fest, dass in
der Buchhaltung der Alpenbad GmbH keine Aufwendungen für den
Wasserverbrauch erfasst sind. Der Gemeinderat beschloss 8.2.2007
solange auf Wasser- und Kanalbenützungsgebühren zu verzichten,
bis die Alpenbad GmbH in die Gewinnzone kommt.
Der Verbrauch von Brenn- und Treibstoffen beansprucht rd. 53 % der
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen des
Wirtschaftsjahres 2012 und verzeichnet eine Steigerung iHv 74 % im
Vergleich zum Jahr 2011.
10
Vgl. Hirschler, Klaus (2010): Bilanzrecht. Kommentar. Einzelabschluss. § 231 RZ 106 S. 741
38
Gebarung
Aufgrund des Baus der Hackschnitzelanlage heizte die Alpenbad
GmbH vorübergehend ausschließlich mit Öl, das sich auf den
Heizaufwand auswirkte.
Als sonstige bezogene Leistungen waren Fremdleistungen eines
Masseurs erfasst, der in keinem Dienstverhältnis mit der Alpenbad
GmbH stand. Die Geschäftsführung des Alpenbades hat sich im dritten Quartal des Wirtschaftsjahres 2012 entschlossen, auch in diesem
Fall einen ordentlichen Dienstvertrag abzuschließen.
Personalaufwand
Die Gliederung des Personalaufwandes und der Ausweis der Konten
stimmen mit den Grundsätzen gemäß UGB überein.
Auf weitere Prüfungshandlungen bei der Position „Personalaufwand“
(z.B. Prüfung der Rückstellungsberechnung) wurde von Seiten des
LRH verzichtet, da die Steuerberatung der Alpenbad GmbH die zugrundeliegenden Berechnungen überprüft. Außerdem wird auf die
detaillierte Darstellung im Pkt 3 „Personal“ verwiesen.
sonstige betriebliche
Aufwendungen
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich um
einen Auffangposten für jene Aufwendungen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, aber zu keinem der vorangegangen Posten der Gliederung gemäß § 231 Abs. 2 UGB zuordenbar
sind.
Die folgende Tabelle zeigt eine Detailansicht der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in einer Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 (Beträge in €):
2010
2011
2012
sonstige Steuern und Abgaben
12.023
15.234
13.829
Instandhaltung und Reparaturen
78.422
104.605
340.637
Reinigung
12.193
16.019
15.348
Versicherungen
24.592
41.458
42.077
0
90
283
3.130
4.319
3.635
13.554
7.539
9.032
Reise- und Fahrtspesen, Diäten
Post- und Telefongebühren
Miet- und Pachtaufwand, Leasing- und
Lizenzgebühren
39
Gebarung
2010
2011
2012
KfZ-Kosten LKW
2.876
2.117
1.563
Büromaterial, Aufwand für Buchhaltung
und Lohnverrechnung
1.534
2.784
1.096
Werbe- und Repräsentationsaufwand
34.537
35.477
39.524
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand
18.799
7.411
5.781
0
557
520
232
333
888
Spesen des Geldverkehrs
6.958
7.483
-2.403
Spenden und Trinkgelder
0
50
0
373
5.000
9.761
21
0
0
0
0
11.351
2.220
12.002
8.325
211.464
262.480
501.246
Aus- und Fortbildung
Mitgliedsbeiträge
Forderungsausfälle
sonstige betriebliche Schadensfälle
Verluste aus Anlagenabgänge
sonstige betriebliche Aufwendungen
Gesamt
Tab. 10: sonstige betriebliche Aufwendungen der Wirtschaftsjahre 2010 - 2012 im
Zeitvergleich
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen von 2011 auf 2012
einen massiven Anstieg von rd. € 239.000 (= +91 %) auf. Diese Erhöhung ist auf die mit der Umfunktionierung der Tennishalle zum
Veranstaltungssaals verbundenen Instandhaltungsarbeiten zurückzuführen. Die diesbezüglichen Aufwendungen stehen mit € 213.885
zu Buche.
Die verbleibenden Instandhaltungsaufwendungen weisen dennoch
einen Saldo von nicht unbeträchtlicher Höhe auf:

2010 rd. € 78.000

2011 rd. € 105.000

2012 rd. € 127.000
40
Gebarung
Die Geschäftsführung begründet diese Aufwendungen mit den Anlagen für die Wasseraufbereitung, Lüftung etc., welche Wartungsarbeiten in diesem Ausmaß für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderten.
Die Versicherungen umfassen eine Gewerbe- und eine Haftpflichtversicherung, welche die branchenspezifischen Elementarschäden
abdecken. Laut Auskunft der Verwaltungsmitarbeiterin sind Wertanpassungen aufgrund der Umbauarbeiten durchgeführt und damit bei
den Versicherungen berücksichtigt worden.
Der Negativsaldo bei den Spesen des Geldverkehrs resultierte aus
einer nachträglichen Provisionsgutschrift von Seiten des Kreditinstituts.
Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird von
der Summe des Betriebsergebnisses und des Finanzergebnisses
gebildet. Es grenzt den Bereich der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
vom außergewöhnlichen Bereich ab. Es handelt sich dabei um den
gesamten Aufwand und Ertrag der unternehmerischen Tätigkeit.
Der LRH stellt fest, dass das EGT der Alpenbad GmbH im Beobachtungszeitraum stets negativ war. Es entwickelte sich von
rd. - € 762.000 (2010) auf rd. - € 570.000 (2011) und rd. - € 871.000
(2012). Die Alpenbad GmbH deckte das negative EGT durch die
Auflösung der Kapitalrücklagen ab.
Auflösung von
Kapitalrücklagen
Die Gemeinde Leutasch hat sich als Gesellschafter zur jährlichen
Gewinn- und Verlustübernahme verpflichtet (Verpflichtungserklärung
vom 20.5.2008 zwischen der Gemeinde Leutasch und der Alpenbad
GmbH). Diese Erklärung definiert auch Darlehenstilgungen, welche
die Gemeinde für die Alpenbad GmbH übernimmt, als AkontoZahlungen zur Verlustabdeckung. Daraus resultierende Überlinge
sind auf das folgende Geschäftsjahr vorzutragen.
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, dass der Gesellschaftsvertrag vom
27.12.2010, welcher im Firmenbuch hinterlegt ist, in Punkt 8 vorsieht,
dass zur Abdeckung allfälliger Verluste der Gesellschaft die Gesellschafter nicht verpflichtet sind.
Zuschüsse
Die folgende Grafik zeigt die in den Wirtschaftsjahren 2010 - 2012
erhaltenen Zuschüsse, welche ausschließlich die Gemeinde Leutasch
zur Verfügung stellte:
41
Gebarung
Diagr. 2: Öffentliche Zuschüsse für die Alpenbad GmbH von 2010 - 2012
weitere Leistungen
von Seiten der
Gemeinde
Der LRH stellt fest, dass die Gemeinde Leutasch neben diesen Zuschüssen weitere Leistungen für die Alpenbad GmbH erbracht hat:
Arbeitsleistung von Bauhofmitarbeitern im Rahmen der Umfunktionierung der Tennishalle zum Veranstaltungssaal, Befreiung der
Wasser- und Kanalgebühr, unentgeltliche Nutzung diverser Gemeindeimmobilien, unentgeltliche Ausübung der Geschäftsführerfunktion durch den Bürgermeister. Die Gemeinde Leutasch hat bisher
keine dieser erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Nutzungseinlage
Diese Leistungen hat die Gemeinde als Nutzungseinlage in die
Alpenbad GmbH eingebracht. Die Körperschaftssteuerrichtlinie 2013
(RZ 501) versteht unter Nutzungseinlage „die Überlassung von Geld
oder Gegenständen an die Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt
oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen Wirtschaftsgutes zu. Somit stellt dieser bei der Körperschaft keine Einlage dar.“
Nutzungseinlagen sind dennoch für die Gesellschaftssteuer beachtlich (ausgenommen die Überlassung der Arbeitskraft).11
11
Vgl. Blasina, Hans/Herzog, Oliver/Schwarzinger, Michael (2011): Körperschaftssteuer. Auflage 8/2011. Akademie der
Wirtschaftstreuhänder. S. 83
42
Gebarung
Gesellschaftssteuer
Gemäß § 2 Z. 4 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG)12 unterliegen
folgende freiwillige13 Leistungen eines Gesellschafters an eine
Kapitalgesellschaft der Gesellschaftssteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen:

Zuschüsse,

Verzicht auf Forderungen,

Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den
Wert nicht erreichenden Gegenleistung,

Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den
Wert übersteigenden Gegenleistung.
Führt eine Mittelzufuhr zu einer Verstärkung des Wirtschaftspotentials
der begünstigten Gesellschaft, so unterliegt diese Kapitalansammlung
der Gesellschaftssteuer.14 Bei Überlassungen - wie sie im Rahmen
von Nutzungseinlagen stattfinden - gilt es zu beachten, dass diese
geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen und somit eine nach § 2 Z. 4 KVG gesellschaftssteuerbare freiwillige
Leistung vorliegt. Die Vermögensmehrung ist auf die unentgeltliche
oder unter dem Marktpreis liegende Nutzung und der dadurch erfolgten Ersparnis von Aufwendungen seitens der Gesellschaft zurückzuführen. So stellt beispielsweise im Rahmen einer zu niedrigen Berechnung des Miet- und Pachtzinses die Höhe des Differenzbetrages
zur normalen Miete oder Pacht eine gesellschaftssteuerpflichtige
Leistung dar.15
Befreiung von
Gesellschaftssteuer
für Verlustübernahmen
Erwirbt die Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlustes, so unterliegt nach aktueller Ansicht des BMF und des VwGH die
Verlustübernahme durch einen Gesellschafter nicht der Gesellschaftssteuer. Die Form der Verlustabdeckungs- bzw. Verlustübernahmezusage ist dabei unerheblich. Entscheidend ist nur, dass die
Verpflichtung vor dem Eintritt bzw. der Feststellung der Verluste eingegangen wurde.16
12
Bundesgesetz vom 16.10.1934 betreffend das Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG), dRGBl. I S 1058/1934, idF BGBl. I Nr.
111/2010
Leistungen sind dann freiwillig, wenn sie weder auf einer im Gesellschaftsvertrag noch auf einer im Gesetz begründeten
Verpflichtung, sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruhen; vgl. UFS, Bescheid vom 26.11.2008 RV/0501-G/04
14
Vgl. UFS, Bescheid vom 26.11.2008 RV/0501-G/04
15
Vgl. Thunshirn, Roman/Himmelsberger, Anita/Hohenecker Christoph (2008): KVG Kapitalverkehr-steuergesetz Kommentar.
Linde Verlag. S. 84. RZ. 264ff.
16
Vgl. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (2013): BMF-Erlass: Gesellschaftssteuerliche
Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen. Heft 1 vom 10.2.2013; Vgl. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes
Steuerrecht (2013): VwGH: Nur Übernahme eines Jahresverlustes gesellschaftssteuerfrei. Heft 2 vom 10.3.2013
13
43
Gebarung
Da Verluste immer zum Bilanzstichtag wirksam werden, muss gemäß
des BMF-Erlasses vom 6.12.2012 (BMF-010206/0215-VI/5/2012) die
Gesellschaft spätestens vor dem Bilanzstichtag des Verlustentstehungsjahres einen klagbaren Anspruch auf eine Verlustübernahme
durch den Gesellschafter erwerben, um der Gesellschaftssteuerpflicht
zu entgehen. Bisher hat das BMF die Feststellung des Jahresabschlusses als maßgebliche Tatsache herangezogen.17
Wie bereits erläutert, hat die Gemeinde Leutasch als Gesellschafter
gegenüber der Alpenbad GmbH im Rahmen einer Verpflichtungserklärung vom 28.5.2008 die Verlustübernahme ihrerseits bestimmt.
Verwendung der
Gemeindezuschüsse
Der LRH stellt fest, dass die jährliche Auflösung der Kapitalrücklage
in den Wirtschaftsjahren 2010 - 2012 den zugeflossenen Zuschüssen
der Gemeinde entspricht, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr vollständig
aufgebraucht wurden. Geschäftsführer und Geschäftsleiter stellten
dar, die Gemeindezuschüsse zur Verlustabdeckung und zur Finanzierung von Bauvorhaben verwendet zu haben.
Finanzierung von
Bauvorhaben
Hinsichtlich der Finanzierung von Bauvorhaben weist der LRH darauf
hin, dass die „Befreiung“ von der Gesellschaftssteuer sich ausschließlich auf die Übernahme des Jahresverlustes bezieht, wenn für
diesen vor dessen Eintritt eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen ist.18 Es ist zu erwägen, ob es sich bei der Finanzierung
von Bauvorhaben um Investitions- und/oder Aufwandszuschüsse
handelt. Diese resultieren aus einer betrieblichen Veranlassung, die
der Gesellschafter zur Unterstützung des Geschäftsbetriebes oder
zur Durchführung einer übertragenen Aufgabe gewährt. Ein Ausweis
als Kapitalrücklage kommt für derartige Zuschüsse nicht in Betracht.19
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH weist auf das steuerliche Risiko hin und empfiehlt potentielle
finanzielle Konsequenzen abzuklären.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Die Zuschüsse der Gemeinde Leutasch dienen zur Verlustabdeckung. Es werden vor dem Bilanzstichtag entsprechende Zusagen
im Sinne der Erlässe des Ministeriums erstellt. Die Vorgehensweise
ist vertretbar und deshalb ist unseres Erachtens keine Notwendigkeit
einer zusätzlichen Abklärung gegeben.
17
Vgl. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (2013): BMF-Erlass: Gesellschaftssteuerliche
Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen. Heft 1 vom 10.2.2013
18
Vgl. BMF, Erlass vom 6.12.2012, BMF-010206/0215-VI/5/2012
19
Vgl. AFRAC (2008): Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen
Sektor. S. 10f.
44
Gebarung
Gewinnvortrag
Die Verpflichtungserklärung vom 28.5.2008 zur Gewinn- und Verlustübernahme der Gemeinde Leutasch als Gesellschafter der
Alpenbad GmbH legt fest, dass einer aus der Gewinn- und Verlustübernahme resultierender Überling auf das nächste Geschäftsjahr
vorgetragen wird. Die Generalversammlung fasste für die Finanzjahre
2011 und 2012 den Beschluss über den Gewinnvortrag.
5.2.3. Anhang
Neben Bilanz und GuV stellt der Anhang den dritten Bestandteil eines
Jahresabschlusses kleiner Gesellschaften mit beschränkter Haftung
dar. Der LRH erfasste die Vollständigkeit der Anhangsangaben gemäß UGB.
Der LRH stellt fest, dass für einen Anhang, der den UGB-Vorschriften
für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung entspricht, folgende Inhalte zu ergänzen sind:

Der Jahresabschluss ist von sämtlichen gesetzlichen Vertretern
zu unterzeichnen (§ 222 Abs. 1 UGB).

Angabe der im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (§ 239 Abs. 2 UGB). Hat sich die
Zusammensetzung der Organe während eines Geschäftsjahres
verändert, so ist bei den davon betroffenen Mitgliedern die
Angabe, ab wann oder bis wann die jeweilige Funktion ausgeübt
wurde, zu ergänzen.
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, dass auf die Vollständigkeit der Anhangsangaben künftiger Jahresabschlüsse zu achten ist.
Anregung
Der LRH regt zudem an, Sonderpositionen des Jahresabschlusses im
Anhang zu erläutern, um den Jahresabschlussadressat im Verständnis zu unterstützen. Beispielsweise ist eine Erläuterung der Auflösung
der Kapitalrücklagen als sinnvoll zu erachten, da in den Bilanzen des
Prüfungszeitraumes 2010 - 2012 nie eine Kapitalrücklage ausgewiesen war.
5.3.
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Alpenbad GmbH verfügt über ein vielfältiges Leistungsangebot.
Eine doppelte Buchführung gemäß UGB ist nicht ausreichend, um die
Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten beurteilen zu können.
45
Gebarung
Entscheidungen über die Forcierung, Weiterführung oder das Ausscheiden ausgewählter Leistungsbereiche, allfälliger Investitionen
sowie Preisgestaltungen beanspruchen gehaltvolle Informationen.
Dies erfordert die Erfassung sämtlicher anfallender Kosten (Kostenartenrechnung) und deren verursachungsgerechte Verrechnung an
die erbrachten Leistungen (Kostenstellenrechnung). Eine Kostenrechnung dient der Ermittlung und Bereitstellung von Informationen
für die Planung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung.
Kostenkalkulationen, Erfolgsrechnungen, Entscheidungsrechnungen
sowie Kontrollrechnungen werden ermöglicht.
Die Alpenbad GmbH verfügt über eine Kostenrechnung. Dabei ordnet
die Verwaltungsmitarbeiterin Aufwand bzw. Ertrag jedes Beleges mit
der Erfassung in der Buchhaltung einer Kostenstelle zu. Folgende
Kostenstellen finden zum Zeitpunkt der Prüfung des LRH Berücksichtigung:

Allgemein,

Schwimmbad,

Sauna,

Tennishalle.
Der LRH stellt fest, dass diese Kostenstellen nicht dem gesamten
Leistungsspektrum des Alpenbades Rechnung tragen, da Kostenstellen zu allumfassend gestaltet sind. Die Kostenstelle „Allgemein“
erfasst sämtliche Mietwohnungen (Tennishalle und Schmid-AnderHaus) sowie verpachtete Lokalitäten der Alpenbad GmbH. Wesentliche Aufwendungen (z.B. Strom- und Heizaufwendungen) sind zur
Gänze in der Kostenstelle „Allgemein“ erfasst. Die Leistungsbereiche
Massagen und Solarium finden in der Kostenstelle „Schwimmbad“
Berücksichtigung. Die Kostenstelle „Tennishalle“ weist die Vermietung von Räumlichkeiten an die Skischule sowie der Veranstaltungssäle aus.
Im Sinne einer verursachungsgerechten Zuordnung ist sicherzustellen, dass sämtliche Kosten entsprechend dem Verbrauch im
Rahmen der Leistungserstellung verrechnet werden (z.B. Verteilung
der Heizkosten). Allumfassende Kostenstellen erschweren die Zuordnung und beeinträchtigen die Aussagekräftigkeit der Kostenrechnung.
46
Gebarung
Die Alpenbad GmbH verfügt über ein funktionsfähiges Grundgerüst
einer Kostenrechnung. Dieses ist systemmäßig erfasst und kann mit
Hilfe der Buchhaltungssoftware bebucht werden.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt eine Weiterentwicklung der Kostenrechnung durch
die Installierung einer Kostenrechnung mit Haupt- und Hilfskostenstellen, die das gesamte Leistungsangebot der Alpenbad GmbH erfasst. Das Instrument Kostenrechnung unterstützt eine verursachungsgerechte Zuordnung sämtlicher Erträge und Aufwendungen
und kann als wertvolle Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen herangezogen werden.
Stellungnahme
der Gesellschaft
Für die wichtigsten Bereiche wurden Kostenstellen geschaffen
(Sauna und Schwimmbad machen lt. Seite 35 des Berichtes rd 90 %
des Umsatzes aus). Eine weitere Untergliederung führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung, der die Aussagekraft nicht
wesentlich erhöht. Eine Fokussierung auf die umsatzstarken Bereiche
ist wichtiger.
Bild 4: Festsaal Wetterstein (Quelle Gemeinde Leutasch)
5.4.
Ziel der unternehmensinternen
Überwachung
Unternehmensinterne Überwachung
Das Ziel der unternehmensinternen Überwachung ist die Sicherstellung der Realisierung der Unternehmensziele mit Hilfe von
Kontrollmaßnahmen. Grundgedanke ist die Institutionalisierung von
Prüfungen und Kontrollen innerhalb der Aufbau- (prozessunabhängige Kontrollen) und Ablauforganisation (prozessabhängige
Kontrollen).
47
Gebarung
In der Alpenbad GmbH sind ein Aufsichtsrat und ein internes Kontrollsystem als unternehmensinterne Überwachung installiert.
Aufsichtsrat
(prozessunabhängig)
Die Ausgestaltung und operative Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates
der Gesellschaft ist im Pkt. 2.1 „Organe“ dargestellt.
Internes
Kontrollsystem
(prozessabhängig)
In den Arbeitsprozessen der Alpenbad GmbH sind unter Berücksichtigung von Größe und Komplexität der Gesellschaft sowohl automatische als auch manuelle Kontrollen implementiert.
In den folgenden Erläuterungen sind die Schlüsselkontrollen der Prozesse des Rechnungswesens, des Zahlungsverkehrs und des Bestellwesens komprimiert dargestellt. Die Arbeitsweisen im Bereich
„Personal“ wurden im Pkt. 3 analysiert.
Eingangsrechnungen und Zahlungsverkehr
Der gesamte Schriftverkehr der Alpenbad GmbH wird zentral über die
Verwaltung abgewickelt.
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, den Posteingang mit Posteingangsstempel
zu versehen, sobald die Post vom Sekretariat entgegengenommen
wird. Dies ist ein Verwaltungsstandard und für Dokumentationszwecke von Vorteil.
Anregung
Der LRH regt an, eine Implementierung des Standards anzudenken.
sachliche
Rechnungsprüfung
Jede Eingangsrechnung ist einer Überprüfung der sachlichen Richtigkeit zu unterziehen. Diese tätigt jene/jener DienstnehmerIn, die/der
auch die Bestellung durchgeführt und bereits die Überprüfung der
Lieferung samt Lieferschein vorgenommen hat (z.B. Chlorgasbestellungen werden vom Haustechniker organisiert, Bestellungen des
Reinigungsmaterials nimmt die Leiterin der Reinigungskräfte vor,
Freigabe des Architekten/Bauleiters bei Bauvorhaben).
Der LRH weist darauf hin, dass keine lückenlose Freigabe der sachlichen Richtigkeit auf den Belegen in dem dafür vorgesehenen Freigabestempel erfolgte.
Anregung
Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und zur Erfüllung von Dokumentationszwecken regt der LRH eine fortlaufende Freigabe der sachlichen
Richtigkeit, wenn diese durch Prüfungshandlungen festgestellt wurde,
an.
48
Gebarung
Bestellwesen
Grundsätzlich werden zwei Vergleichsangebote für Anschaffungen
eingeholt. Für Bestellungen gibt es keine Wertgrenzen, die zu einer
zusätzlichen Freigabe eines übergeordneten Kompetenzträgers führen. Bei besonderen Abweichungen von den üblichen Bestellmodalitäten (z.B. wenn größere Bestellmengen zu günstigeren Konditionen führen) ist die Verwaltungsmitarbeiterin involviert. Ist eine
unverzügliche Anschaffung im Sinne der Aufrechterhaltung des ordentlichen Geschäftsbetriebes erforderlich, obliegt die Entscheidung
der Geschäftsführung. Außerordentliche Anschaffungen (z.B Umbauten, Renovieren) setzen die Behandlung im Aufsichtsrat voraus.
Anregung
Der LRH regt an, mit Hilfe einer Geschäftsordnung für Geschäftsführung und Aufsichtsrat eindeutig festzulegen, unter welchen Voraussetzungen (z.B. Wertgrenze) eine übergeordnete Instanz in den
Beschaffungsprozess zu involvieren ist.
rechnerische
Rechnungsprüfung
Neben der sachlichen Richtigkeit wird im Rahmen der Rechnungsprüfung auch die rechnerische Richtigkeit von der Verwaltungsmitarbeiterin untersucht. Ist die Richtigkeit des Beleges sowie die Übereinstimmung mit Angebot und geprüften Lieferschein festgestellt, erfolgt die Kontierung auf der Rechnung unter Berücksichtigung der
Zahlungsbedingungen, um etwaige Skonti realisieren zu können. Es
besteht die Möglichkeit, dass sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung deckungsgleich sind.
Hinweis
Der LRH weist analog zur sachlichen Richtigkeit darauf hin, dass
keine lückenlose Freigabe der rechnerischen Richtigkeit auf den Belegen in dem dafür vorgesehenen Freigabestempel erfolgt.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, eine lückenlose, nachprüfbare Dokumentation
sämtlicher durchgeführter Kontrollen für eine ersichtliche Prüfspur zu
implementieren.
Im Anschluss erfolgt die Erfassung der Eingangsrechnungen in der
FIBU. Mittels Stichprobenkontrolle konnte festgestellt werden, dass
keine Buchung ohne Beleg erfolgt.
Zahlungsfreigabe
Die Freigabe der Zahlungsanordnung obliegt ausschließlich dem Geschäftsführer der Alpenbad GmbH.
Kritik - keine oder
verspätete
Zahlungsanordnungen
Der LRH stellte kritisch fest, dass der Geschäftsführer die Freigaben
von Zahlungsanordnungen auf den Belegen in dem dafür vorgesehenen Vordruck nicht gänzlich abzeichnet. Diese Freigaben erteilt der
Geschäftsführer vielfach nach der von der Verwaltungsmitarbeiterin
durchgeführten Zahlung.
49
Gebarung
Bei Fälligkeit von Eingangsrechnungen des laufenden Geschäftsbetriebes werden diese kontierten und gebuchten Rechnungen im
Internet Banking erfasst und von der Verwaltungsmitarbeiterin freigegeben. Nach Durchführung der Zahlung erfasst die Verwaltungsmitarbeiterin diese in der FIBU.
Kritik - fehlendes
4-Augen-Prinzip
Der LRH stellte kritisch fest, dass eine zweite Zahlungsfreigabe von
einem übergeordneten oder zumindest der gleichen Hierarchieebene
angehörigen Kompetenzträger im Sinne des 4-Augen-Prinzips und
der Funktionstrennung nicht erfolgt. Die Verwaltungsmitarbeiterin übt
damit die unvereinbaren Funktionen Genehmigung und Durchführung
aus.
Eine weitere kritische Feststellung ist die gemeinsame Ausübung der
Funktionen Zahlungsverkehr und Buchhaltung, welche ebenso unvereinbare Funktionen darstellen, indem Verbuchung und Kontrolle
ebenso eine Person - die Verwaltungsmitarbeiterin - ausübt.
Funktionstrennung ist ein wichtiger Grundsatz eines internen
Kontrollsystems. Kein Geschäftsvorfall sollte nach Möglichkeit von
seinen Anfängen bis zur endgültigen Erledigung in einer Hand liegen.
Die Trennung von Zahlungsverkehr und Buchhaltung ist Verwaltungsstandard um Vermögensschäden vorzubeugen.
Der LRH stellt fest, dass nach Durchführung der Zahlung und deren
Erfassung in der FIBU keine weiteren Kontrollen vorgesehen sind.
Ungewollte Zahlungsflüsse können mit Hilfe weiterer Kontrollen der
Kontobewegungen auch außerhalb des laufenden Zahlungsverkehrs
(z.B. stichprobenartige Abstimmung der Kontoauszüge mit Banksaldo
laut FIBU, stichprobenartige Kontrolle der Bankkontobewegungen mit
den freigegeben Zahlungsvorschlagslisten) aufgedeckt werden. Diese
Kontrollen sind bevorzugt von einer übergeordneten Instanz - z.B. der
Geschäftsführung - durchzuführen, um die ordnungsgemäße operative Durchführung der angeordneten Überweisungen sicherzustellen.
Empfehlung an die
Alpenbad GmbH
Der LRH empfiehlt, die Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrsprozesse im Sinne des 4-Augen-Prinzips und der Funktionstrennung
zu gestalten. Zudem ist es sinnvoll anzudenken, eine/einen ZweitzeichnerIn zu installieren, die/der einer hierarchisch höheren oder
zumindest gleichen Ebene angehört. Es sollten weitere Kontrollen
nach der Durchführung von Zahlungen installiert werden, um ungewollte Zahlungsflüsse aufdecken zu können.
50
Gebarung
Hinweis
Der LRH weist darauf hin, dass Entwertungen (z.B. BEZAHLTStempel) auf bereits beglichenen Rechnungen nicht lückenlos durchgeführt werden. Eine durchgängige Entwertung reduziert das Risiko
von Doppelzahlungen. Dies ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn die dargestellten Prozesse nicht mehr ausschließlich von
einer Person erledigt werden.
Ausgangsrechnungen
Die Alpenbad GmbH stellt Ausgangsrechnungen u.a. für Pacht- (z.B.
Gastronomiebetrieben, Friseur) und Mietzahlungen (z.B. Säle für
Veranstaltungen, Mietwohnungen). Die Kompetenz zur Erstellung von
Ausgangsrechnungen obliegt der Verwaltungsmitarbeiterin. Diese
wickelt die Leistungsabrechnung in der FIBU ab und kontrolliert den
Zahlungseingang ausstehender Forderungen.
Auch hinsichtlich der Ausgangsrechnungen gelten die vorhin getroffenen Aussagen über das 4-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sinngemäß, weshalb der LRH darauf verweist.
Kassensystem
Sämtliche Umsätze des laufenden Geschäftsbetriebes werden über
das Kassensystem erfasst. Dieses ermöglicht die Erstellung eines
Tagesberichts, welcher die realisierten Umsätze eines Tages gänzlich
enthält. Berücksichtigt sind ebenso die Umsätze der Gastronomie, die
per Chipkarte an der Kasse bezahlt und an die Pächter verrechnet
werden. Das Kassensystem erlaubt Stornobuchungen und dokumentiert diese täglich in einem Report. Damit sind sämtliche ao. Kassenvorgänge nachvollziehbar. Die Verwaltungsmitarbeiterin stimmt diese
Stornoberichte mit dem Tagesgeschäft ab. Das Kassensystem verfügt über keine Schnittstelle zur Buchhaltung.
Tagesbericht
Der Tagesbericht des Kassensystems ermöglicht eine tägliche Abstimmung der realisierten Umsätze mit der vorhandenen Losung aus
dem baren und unbaren Zahlungsverkehr (z.B. mit Bankomat- und
Kreditkarte, Gutscheine, Parktickets etc.).
Der LRH stellte per Stichproben fest, dass die Verwaltungsmitarbeiterin derartige Abstimmungen täglich im Rahmen der Erstellung
eines Buchungsbeleges durchführt.
51
Schlussbemerkungen
Wechselgeld
Die Alpenbad GmbH beschäftigte zum Prüfungszeitpunkt vier Kassenkräfte. Jede Mitarbeiterin verfügt über eine Wechselkasse mit je
€ 1.000. Die Übernahme des Wechselgeldes ist von jeder Kassenmitarbeiterin schriftlich bestätigt. Eine Kontrolle der Handkassen erfolgt am Saisonende.
6.
Schlussbemerkungen
Eigentümer
Die Alpenbad GmbH - gegründet mit dem Firmenbucheintrag vom
8.8.1970 - befindet sich im Eigentum der Gemeinde Leutasch
(99,92 %) und des Tourismusverbandes Seefeld (0,08 %).
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag der Bau
und Betrieb eines Hallen- und Freischwimmbades, von Spiel- und
weiteren Sportanlagen beliebiger Art in Leutasch sowie der Betrieb
aller weiteren, dem Sport und Tourismus dienenden Geschäfte.
Gesellschaftsvertrag
Der LRH stellte fest, dass der Gesellschaftsvertrag nicht mehr mit den
Gegebenheiten im Unternehmen (z.B. Beteiligungsverhältnis,
Deckungsbeitrag für den Betriebsabgang, Regelungen zur Besetzung
Unternehmensorganen etc.) übereinstimmte und empfahl, diesen der
aktuellen Situation anzupassen.
Unternehmensorgane
Die Organe Generalversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung
der Alpenbad GmbH waren zum Prüfungszeitpunkt ausschließlich mit
Amtsträgern der Gemeinde Leutasch (Gemeindevorstand und
Bürgermeister) besetzt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Leutasch übt seit 23.12.2010 die
Geschäftsführerfunktion unentgeltlich aus, die mit einer auf einem
Gemeinderatsbeschluss basierenden schad- und klaglos Stellung
seiner Person verbunden ist. Gemäß § 50 TGO obliegt die Vertretung
der Gemeinde in Gesellschaften ausschließlich der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister. Der LRH nahm daher diese Ämterkumulierung des Bürgermeisters kritisch wahr, da er einerseits die
Interessen der Gemeinde und andererseits jene des Unternehmens
zu vertreten hat.
Neben dem Geschäftsführer beschloss der Aufsichtsrat, einen Geschäftsleiter als Unterstützung in den kaufmännischen Agenden zu
installieren. Dieser ist ebenfalls unentgeltlich tätig.
52
Schlussbemerkungen
Personal
Der Personalstand der Alpenbad GmbH betrug am 31.12.2012
23 DienstnehmerInnen, wovon sieben vollzeitbeschäftigt und 16 teilzeitbeschäftigt waren.
Als maßgebliche Grundlage für die Handhabung von Personalagenden bezieht sich die Alpenbad GmbH auf den Kollektivvertrag für
ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe. Da die Unternehmenstätigkeit der Alpenbad GmbH keine Zugehörigkeit zu dieser Branche
erkennen lässt, ist die Anwendung dieses Kollektivvertrages zu überdenken.
Dienstverträge in Schriftform lagen nicht für sämtliche DienstnehmerInnen der Alpenbad GmbH vor. Änderungen im Dienstverhältnis waren nicht lückenlos mit einem Nachtrag zum Dienstvertrag dokumentiert. Zudem bestanden keine Urlaubs- und Zeitausgleichsanträge,
keine Stellenbeschreibungen zur Klärung des Kompetenzbereiches
sowie keine einheitliche Zeiterfassung und -abrechnung. Gehaltszahlungen zweier Angestellter wiesen enorme Überzahlungen auf.
Deren Plausibilisierung mit den zu erbringenden Leistungen war aufgrund fehlender Dokumentationen nicht möglich.
Der LRH empfahl eine schriftliche Dokumentation sämtlicher
Personalagenden. Dadurch sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten, woraus Verbindlichkeit, Beweiskraft und
Nachvollziehbarkeit resultieren.
Planung und
Controlling
Die Budgeterstellung erfolgte durch den Geschäftsleiter und basierte
auf den IST-Werten des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der
LRH stellte fest, dass Budgetgrößen im Vergleich zu den in den
Jahresabschlüssen ausgewiesenen Aufwendungen der Vorjahre zu
gering angesetzt waren (z.B. nicht Erfassung der planmäßigen Abschreibung, nicht Berücksichtigung des Umbaus der Tennishalle).
Der Fokus der Budgeterstellung war bisher auf die potentiellen Geldflüsse gerichtet. Nach Ansicht des LRH ist die Erstellung eines Gesamtbudgets, welches die erwartete zukünftige Entwicklung des Unternehmens abbildet, sinnvoll, um das zu erwartende Unternehmensergebnis der Alpenbad GmbH aufzuzeigen. Budgetgenehmigungen
erfolgten durch den Aufsichtsrat im Laufe des zu planenden Wirtschaftsjahres.
Der LRH stellte fest, dass die Alpenbad GmbH über ein laufendes
Budgetmonitoring in Form von Soll-Ist-Vergleichen, welches ein frühzeitiges Erkennen von Handlungsbedarf ermöglicht, verfügte.
53
Schlussbemerkungen
Rechnungslegung
Die Alpenbad GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und gemäß § 189
Abs. 1 UGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Gesellschaft
verkörpert gemäß den Größenklassen des § 221 Abs. 1 UGB eine
kleine GmbH. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) hat mit
den Anforderungen dieser Größenklasse übereinzustimmen.
Die Gemeinde Leutasch leistete wesentliche Zuschüsse für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Alpenbad GmbH, woraus
eine Gesellschaftssteuerpflicht resultieren kann. Der LRH wies in diesem Zusammenhang auf das steuerliche Risiko hin und empfahl potentielle Konsequenzen abzuklären.
Kosten- und
Leistungsrechnung
Die Alpenbad GmbH verfügt über ein vielfältiges Leistungsangebot.
Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten beurteilen zu können,
ist eine doppelte Buchführung gemäß UGB nicht ausreichend. Dies
erfordert die Erfassung sämtlicher anfallender Kosten und deren verursachungsgerechte Verrechnung.
Die Alpenbad GmbH verfügt über eine Kostenrechnung. Die Kostenstellen sind zum Teil jedoch sehr allumfassend gestaltet, woraus Ungenauigkeiten in den Informationen resultieren. Der LRH empfahl
eine Weiterentwicklung der Kostenrechnung durch die Installierung
einer Kostenrechnung mit Haupt- und Hilfskostenstellen, die dem
gesamten Leistungsangebot der Alpenbad GmbH Rechnung trägt.
Unternehmensinterne
Überwachung
Ein Internes Kontrollsystem (IKS) erfordert unter Berücksichtigung der
organisationsspezifischen Anforderungen die Implementierung von
manuellen und automatischen Kontrollen in den Unternehmensprozessen. Die Alpenbad GmbH hat diese Überlegungen grundsätzlich
berücksichtigt. Der LRH empfahl eine Funktionstrennung und das 4Augen-Prinzip insbesondere in den Bereichen Finanzbuchhaltung
und Zahlungsverkehr zu implementieren. Zudem sollte eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Kontrollen gewährleistet
sein.
DI Reinhard Krismer
Innsbruck, am 5.6.2014
54
Hinweise
Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über den Tiroler Landesrechnungshof hat der Landesrechnungshof die Äußerung der
Gesellschaft Alpenbad Leutasch-Tirol, Spiel und Sportanlagen
GmbH, in seine Erwägungen einzubeziehen und in den Bericht
einzuarbeiten. Dies ist unter der jeweiligen Randzeile
„Stellungnahme der Gesellschaft“ und „Replik“ vollzogen
worden.
Darüber hinaus hat der Landesrechnungshof die Äußerungen
der Gesellschaft dem Bericht als Beilage anzuschließen. In
Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages ist im Folgenden die
Äußerung der Gesellschaft angeschlossen.

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