NEU - und Tagungszentrum Walsrode

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NEU - und Tagungszentrum Walsrode
Seminare
2010
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
www.verdi-walsrode.de
Inhalt/Gliederung
Allgemeine Hinweise zur Teilnahme
0
Gute Arbeit, gesunde Arbeitswelt
1
Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik
2
Aktiv in Betrieb, Organisation und Gesellschaft
3
Ehrenamtliche Richter und Richterinnen
4
ab Seite 22
Grundqualifizierung für gesetzliche Interessenvertretungen
5
ab Seite 44
Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
6
„Interessenvertretung als Beruf(ung)“ – Seminarreihe
für freigestellte Mitglieder von BR/PR
7
Seminare für Mitglieder in Aufsichtsräten
8
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
9
ab Seite 5
ab Seite 8
ab Seite 11
ab Seite 14
ab Seite 20
ab Seite 96
ab Seite 100
ab Seite 103
Erlebniswochenenden
10
Kinderbetreuung
11
Hinweise zur Anreise und Anmeldeformulare
12
ab Seite 105
Seite 115
ab Seite 116
ab Seite 120
Anhang/Stichwortverzeichnis
3
Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Jahr 2010 kann kommen, unser Programm liegt vor! Nun muss es noch mit Leben gefüllt
werden.
Das laufende Jahr 2009 hat uns eine ganz wesentliche Erkenntnis geliefert: Die Beschäftigten
und ihre Betriebs- und Personalräte haben erkannt, dass es gerade in Krisenzeiten wichtig ist,
über eine (qualifizierte) Interessenvertretung zu verfügen. In vielen Betrieben, in denen man
bisher davon ausging, auch ohne Betriebsrat „klar zu kommen“, sind in den vergangenen Monaten Betriebsräte installiert worden. Viele Betriebs- und Personalräte, die den Schulungsbesuch bisher als „Luxus“ ansahen, haben erkannt, dass eine gute Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch kommunikatorische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen über
Schulungsbesuche erlangt werden können und müssen.
Wir haben das passende Angebot. Neben dem „Üblichen“ – Seminare zur Grundlagenqualifizierung – bieten wir auch 2010 eine umfangreiche Palette an Seminaren im Bereich „Kommunikation und Verhandlungsführung“ an, darunter auch wieder viele neue Angebote. Herauszuheben ist in diesem Zusammenhang das Seminar „Krise erkennen – Instrumente bereitlegen“ – eine Veranstaltung, die sich gezielt an Betriebsräte richtet, die damit rechnen, dass es
ihr Unternehmen im Jahr 2010 „erwischen“ wird.
Im Jahr 2010 wird Anfang September wieder eine Schwerpunktwoche stattfinden. Thema:
„Interessenvertretung als gesellschaftspolitischer Auftrag“. In dieser Woche wollen wir ein wenig über den Tellerrand der innerbetrieblichen Interessenvertretung hinausschauen und uns in
verschiedenen Foren mit der Frage auseinandersetzen, welchen gesellschaftspolitischen Stellenwert engagierte Interessenvertretungsarbeit einnimmt und an welchen Stellen der Interessenvertretung ausdrücklich Aufgaben zugewiesen werden, die einen unmittelbaren gesellschaftspolitischen Bezug haben.
Abschließend möchten wir noch auf die vielfältigen Möglichkeiten unser Haus auch privat zu
nutzen hinweisen. Da sind zum einen die „Erlebniswochenenden“. Hier besteht die Möglichkeit unser Haus aus einer anderen Perspektive kennen zu lernen. Kochkurse, kulturelle und
sportliche Exkursionen – eine gute Gelegenheit, mit Freundinnen und Freunden, aber vielleicht
auch einmal mit dem Gremium (Betriebs- oder Personalrat, Vorstand, Vertrauensleutekörper)
etwas zu unternehmen.
Aber auch Privatgäste sind in unserem Haus herzlich willkommen – auf der Durchreise oder
als Ausgangspunkt für Ausflüge nach Bremen, Hamburg, an die See oder in einen der zahlreichen Freizeitparks in der näheren Umgebung.
Wir freuen uns auch in 2010 auf unsere Gäste!
4
Wegweiser
0
Wegweiser
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.
Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu
uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt
werden kann. Telefonische Anmeldungen
oder Reservierungen können wir leider nicht
vornehmen.
Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten
Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die
Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer.
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der
Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 120 zu beachten.
Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im
Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen Sie
bitte mit Irmtraut Pankonin unter der Rufnummer
05161 / 979-569 Kontakt auf.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und
Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden BeFreistellungshinweise:
37(6)
= § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz
37(7)
= § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
46(6)
= § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz
46(7)
= § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz
LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze
96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX
SU
= § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung
für Bundesbeamte und Richter
TV
= tarifvertragliche Freistellungsregelungen
BU
= Bildungsurlaubsgesetze der Länder
stimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitgeber
bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung
muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung übermittelt
werden.
Rücktritt von der Seminarteilnahme
Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch
schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei
um schnellstmögliche Benachrichtigung an die
durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für
den Rücktritt vom Seminar gilt folgende Stornierungsregelung:
Seminarabsage
bis 31 Kalendertage vor Seminarbeginn
10,00 #
30 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn
35,00 #
ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn
75,00 #
und bei Nichtteilnahme ohne Absage
100,00 #.
Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden
Abkürzungen.
Angaben zur Zielgruppe:
BR
= Mitglieder von Betriebsräten
PR
= Mitglieder von Personalräten
MAV
= Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen
WA
= Wirtschaftsausschussmitglieder
AR
= Aufsichtsratsmitglieder
SBV
= Schwerbehindertenvertrauensleute
VL
= Vertrauensleute
eFU
= ehrenamtliche FunktionärInnen
iAN
= interessierte ArbeitnehmerInnen
FB
= FreiberuflerInnen
5
Wegweiser
Wer bezahlt was?
Freistellung nach
Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
analog LPersVG, Sonderurlaub,
Bildungsurlaubsgesetz
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG
analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX
Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über
den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nicht-ver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7)
BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden
LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist.
Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die
eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6)
BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG
genießen, trägt der Arbeitgeber.Für die Teilnahme
an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss
im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst
und der Arbeitgeber informiert werden.Für
SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten.
Die vier vom Seminarbüro:
Birgit Kronfeldt, Liane Köhler, Irmtraut Pankonin und Marion Gellermann.
6
Wegweiser
0
Anschluss unter ...
Seminarbüro
Marion Gellermann
05161 / 979-559
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 – 14.00 Uhr
Liane Köhler
05161 / 979-560
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
09.00 - 17.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Birgit Kronfeldt
05161 / 979-561
[email protected]
Montag - Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Irmtraut Pankonin
05161 / 979-569
[email protected]
Montag - Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Telefax
05161 / 979-562
Rezeption
Christa Wasik
05161 / 979-0
[email protected]
Montag - Donnerstag
8.00 - 19.30 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
Christa Wasik
Sonja Reiter
05161 / 979-0
[email protected]
Telefax
05161 / 979-520
Küchenleitung
Ilka Beinhorn
05161 / 979-511
[email protected]
Ilka Beinhorn
Sonja Reiter
7
Gute Arbeit, gesunde Arbeit
Hauptsache Arbeit? Nicht mit uns!
Gute Arbeit ist das Ziel
Mit Hilfe des DGB-Index „Gute Arbeit“ greifen wir die Interessen und Bedürfnisse
der Menschen in Betrieben und Verwaltungen auf.
Gute Arbeit ist für uns untrennbar verbunden mit Respekt, Wertschätzung und
dem Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung. Danach streben Beschäftigte und
ihre Interessenvertretungen.
Ganz nah an den Beschäftigten werden Ansprüche formuliert und zu Kernforderungen verdichtet. Dies ist Grundlage unseres gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitischen Handelns.
Was ist „Gute Arbeit“?
Handlungsperspektiven zur Entwicklung von Nachhaltigkeit guter Arbeit für
alle.
Aufbau von Netzwerken.
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte.
Seminarnummer
WA 03 100719 06
Freistellungsgrundlage
Termin
19.07.2010 - 23.07.2010
BU, SU, § 37 (7), § 46 (7), TV
Stress am Arbeitsplatz
Der Stress in der Arbeitswelt nimmt zu; immer mehr Menschen erleiden körperliche
und seelische Schäden. Für jeden bedeutet Stress etwas anderes: bei dem einen ist
es Arbeitsbelastung, Termindruck und das ständige Klingeln des Telefons, bei anderen das eigene Anspruchsdenken oder unklare Arbeitsaufträge. Manche scheinen
sogar ohne Druck nicht mehr arbeiten zu können.
Was ist Stress eigentlich?
Stressauslösende Faktoren.
Individuelle Handlungsstrategien zur Stressbewältigung.
Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten zur Begrenzung der
Stressfaktoren und zum Gesundheitsschutz.
Seminarnummer
WA 03 100719 02
Freistellungsgrundlage
8
Termin
19.07.2010 - 23.07.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Gute Arbeit, gesunde Arbeit
Feuer Flamme Asche – Burnout
Wer kennt dieses Gefühl nicht? Immer mehr Arbeit, noch mehr Verantwortung und
dazu weniger Mitarbeiter!
Ständiger Termindruck und Zeitmangel lassen uns nicht mehr abschalten. Darunter
leidet auch der private Bereich.
Das Ausgebranntsein im Beruf ist kein Einzelschicksal, nein, es ist ein Phänomen
unserer Zeit.
Entstehung und Entwicklung des Burnoutsyndroms
Umgehen mit dem Burnoutsyndrom
Die ersten Schritte aus der Krise
Prävention
Burnout in der Arbeit von Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 03 100726 02
Freistellungsgrundlage
Termin
26.07.2010 - 30.07.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Arbeitszeitpolitik
In letzter Zeit spielt das Thema Arbeitszeit und Altersteilzeit eine immer größere
Rolle bei den Tarifverhandlungen.
Dabei geht es nicht nur um kürzere Arbeitszeiten und um die Funktion und den
Stellenwert des freien Wochenendes, sondern auch um die selbstbestimmte Gestaltung der Arbeits- und Lebenszeit. Im Seminar hinterfragen wir, ob der einheitliche
Normal-Arbeitszeitstandard und das „Normal-Arbeitsverhältnis“ noch Zukunft haben?
Beschäftigungsorientierte Arbeitzeitpolitik
Tarifliche Arbeitszeitpolitik
Beispiele für Arbeitszeitmodelle
Betriebliche Handlungsmöglichkeiten nach §§ 80, 87, 90 etc. BetrVG
Seminarnummer
WA 03 100802 05
Freistellungsgrundlage
Termin
02.08.2010 - 06.08.2010
BU, § 46 (7), TV
9
1
Gute Arbeit, gesunde Arbeit
Hilfe! – Sucht und Alkohol bei Partnern/-innen
und Kollegen/-innen
Inzwischen ist nahezu jeder/jede fünfte in unserem Land von einer Suchterkrankung bedroht. Es gibt 9,3 Millionen Menschen mit riskantem Alkoholkonsum.
Nachweislich sind 5 Prozent aller Erwerbstätigen so krank, dass sie medizinische
bzw. therapeutische Hilfe benötigen.
Jeder kennt Menschen in der Familie, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz, die
zuviel trinken – oder aus einem anderen Sucht-Grund ein „Sorgenfall“ sind. Aber
ist er/sie tatsächlich Alkoholiker/-in oder sonstwie suchtgefährdet? Oder täuscht
man sich nur? Darf ich ihn/sie ansprechen und wie spreche ich an? Oder sind wir
„Verleumder/-innen“, obwohl wir nur zu helfen versuchen? Und wie kann man
überhaupt helfen?
Dieses Seminar soll Kenntnisse zum rechtzeitigen und richtigen Erkennen und Einschätzen einer Suchtkrankheit vermitteln, sicherer machen beim konstruktiven Ansprechen der Kollegen/-innen (Partner/in, Verwandte) und über erfolgversprechende Hilfs- und Gesundungsmöglichkeiten informieren.
Seminarnummer
WA 03 100719 05
Freistellungsgrundlage
Termin
19.07.2010 - 23.07.2010
BU, § 46 (7), TV
Nach konzentrierter Arbeit ...
... Entspannung im Außengelände.
10
Wirtschafts-, Sozial, und Tarifpolitik
Internationaler Finanzkapitalismus – Geldgier
in Reinkultur!
Kapital einsetzen und einen maximalen Profit erzielen - das ist das Grundprinzip
unseres Wirtschaftens.
Die internationalen Finanzinvestoren aber machen scheinbar losgelöst von den realwirtschaftlichen Prozessen ihre Geschäfte. Die Manager bewegen sich nur noch
in internationalen Finanzsphären. Das „Prinzip des Geldmachens“, der maximalen
Rendite, ist auf den Finanzmärkten zur alles entscheidenden Triebkraft geworden.
So bedrohen die Mechanismen auf den Finanzmärkten unsere sozialen Errungenschaften.
Wir wollen uns in diesem Seminar mit den Mechanismen auf den Finanzmärkten
beschäftigen, die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Lohneinkommen untersuchen sowie Lösungs- und Handlungsalternativen erarbeiten.
Internationale Finanzmärkte: Funktion, Entwicklung, Akteure
Private Equity-Fonds
Finanzspekulation, Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung
Seminarnummer
WA 03 100111 02
WA 03 100802 03
Freistellungsgrundlage
Termin
11.01.2010 - 15.01.2010
02.08.2010 – 06.08.2010
BU, SU, § 37 (7), § 46 (7), TV
Sozialpolitik – Hat unser „System“ eine
Zukunft?
NEU
Unser Land verändert sich. Und das nicht immer so, wie wir es wollen. Kostenreduzierung und -verlagerung sowie Leistungskürzungen prägen politische Entscheidungen und Reformen. Führt dies zum Wohlstand für wenige zu Lasten der Mehrheit? Wohin geht es in der Sozialpolitik? Dies sind Fragen, denen wir im Seminar
nachgehen wollen. Dabei werden wir auch diskutieren, wie und wo wir uns einmischen können und mit welchem Ziel. Gibt es überhaupt Alternativen? Welcher Umbau des Sozialsystems ist sinnvoll und akzeptabel?
Im Seminar werden wir jedoch auch Grundsatzfragen ansprechen.
Soziale Marktwirtschaft contra Wirtschaftsliberalismus
Globalisierung und Marktwirtschaft
weltweite Kooperation und (wirtschafts-)politische Macht
Seminarnummer
WA 03 100525 07
WA 03 100906 05
Freistellungsgrundlage
Termin
25.05.2010 - 28.05.2010
06.09.2010 – 10.09.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
11
2
Wirtschafts-, Sozial, und Tarifpolitik
Tarifpolitik – Grundlagen, Tarifautonomie,
Streikrecht
Tarifverträge sind zur Absicherung von arbeitnehmerrechtlichen Mindeststandards
unverzichtbar. Wir erarbeiten die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik, klären die Entstehung und Entwicklung von Tarifverträgen, gewährleistet durch die Tarifautonomie. Und wir untersuchen die Bedeutung
des Streikrechts in Theorie und Praxis.
Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen der Tarifpolitik
Rechtsstandards und Tarifpoltik, Bedeutung des Tarifvertragsgesetzes
Friedenspflicht und Streikrecht
Streik- und Aktionsformen im Machtspiel der Interessen
Tarifverträge kontra betriebliche Bündnisse
Tarifarbeit als gewerkschaftliche Kernaufgabe
Seminarnummer
WA 03 100104 06
Freistellungsgrundlage
Termin
04.01.2010 - 08.01.2010
BU, § 37 (7), § 46 (7), TV
Tarifarbeit gestern – heute – morgen
Die Tarifarbeit hat auf die Arbeitsbedingungen der Gewerkschaftsmitglieder direkte
Auswirkungen. Daher stellt sie auch für die Gewerkschaft ver.di eine der besonders
wichtigen Aufgaben dar.
NEU
In diesem Seminar betrachten wir die Tarifpoltik der letzten Jahrzehnte und sprechen mit erfahrenen Tarifexperten über erfolgreiche und weniger erfolgreiche Abschlüsse. Aus der Bewertung der jetzigen tarifpolitischen Situation erörtern und
diskutieren wir die zukünftige Strategie in der Tarifarbeit. Hier haben die Fragen
nach Flächen- und/oder Haustarifvertrag, neue Inhalte für Tarifverträge und Bonusleistungen für Gewerkschaftsmitglieder eine große Bedeutung.
Seminarnummer
WA 03 100802 07
Freistellungsgrundlage
12
Termin
02.08.2010 - 06.08.2010
BU, SU, § 37 (7), § 46 (7), TV
Wirtschafts-, Sozial, und Tarifpolitik
Tarifpolitische Zukunftswerkstatt
Tarifpolitik ist das „Kerngeschäft“ der Gewerkschaften. Sie wollen die Arbeits- und
Lebensbedingungen ihrer Mitglieder verbessern. Das ist ihr satzungsgemäßer Auftrag.
NEU
Doch wie geht das? Welche tarifpolitischen Ziele entwickeln sie für die nächsten
Jahre?
Wie können sich Gewerkschaftsmitglieder an der Tarifpolitik aktiv beteiligen, wie
ihre Ideen und Vorstellungen einbringen? Gibt es neue Themen für die Tarifarbeit
der Zukunft?
Das sind die Fragestellungen, die wir mit der Methode einer Zukunftswerkstatt bearbeiten werden.
Seminarnummer
WA 03 100719 03
Freistellungsgrundlage
Termin
19.07.2010 - 23.07.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Überzeugen macht Spaß ...
... überzeugt werden auch!
13
2
Aktiv in Betrieb und Gesellschaft
ver.di Kom.pass
Der Angebotsbereich für Aktive beginnt mit einem besonderen Qualifizierungsangebot, dem ver.di-Kom.pass.
Ziel ist die Kompetenzerweiterung von Funktions- und Mandatsträgern/-innen in
Betrieben oder Dienststellen, in Gewerkschaften oder politischen Organisationen,
um die Zusammenarbeit zu fördern und die Leistungsfähigkeit zu verbessern – also
für eine effektive Gremienarbeit.
In den Qualifizierungsmodulen geht es sowohl um Arbeitsplanung und -methoden,
die Klärung von Zielen und Rollen, um Kommunikations- und Konfliktfähigkeit wie
um Veränderungsdynamiken von Systemen und den Aufbau von Netzwerken. Es
geht somit um die Balance zwischen Individualität, Gremium und Organisation, um
produktive Prozesse zu gestalten.
Kom.pass besteht aus vier Modulen, die zweimal angeboten werden. So besteht
die regional oder auch zeitlich bedingte Wahlmöglichkeit zwischen den Modulen
„Nord“ oder „Süd“. Neu ist, dass in 2010/2011 das „zweite und dritte „Süd-Modul“ zusammengelegt wird, so dass es auch die Möglichkeit gibt, an der gesamten
Kom.pass-Qualifizierung in 3 Modulen teilzunehmen. Die Teilnahme an allen
Kom.pass-Modulen wird empfohlen. Wenn an allen Modulen teilgenommen wird,
dauert die Qualifizierung ca. 1 - 1 ½ Jahre und wird abschließend mit dem ver.diKom.pass und einer konkreten Beschreibung der Inhalte zertifiziert. Zu Beginn der
Qualifizierung kann eine individuelle Bildungsberatung stattfinden.
Zudem werden auf der Seite 15 zwei aufbauende Module angeboten.
Wer also aktiv ist und Interesse hat, fordert Informationen oder gleich den besonderen Kom.pass-Anmeldebogen an.
Bei Interesse beraten gerne
In der Bildungsstätte
die Kollegin/der Kollege
Telefon
Berlin
Herbert Schmidt
030 - 806713 - 516
Bielefeld
Brigitte Stelze
05205 - 9100 - 12
Walsrode
Gina Maier
05161 - 979 - 565
Hier finden die Kom.pass-Module „Nord“ statt.
Der Koordinator ist Herbert Schmidt.
Brannenburg
Marion Fendt
08034 - 905 - 140
Gladenbach
Herbert Benz
06462 - 9180 - 520
Saalfeld
Carmen Machwirth-Kolle
03671 - 5510 - 13
Hier finden die Kom.pass-Module „Süd“ statt.
Der Koordinator ist Herbert Benz.
Allgemeine Anfragen können auch an Hartwig Mallmann (Tel.: 030 - 6956 2823), Bereich Gewerkschaftliche Bildung der ver.di-Bundesverwaltung, gerichtet
werden.
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Aktiv in Betrieb und Gesellschaft
Kom.pass – Unser Gremium!
Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv?
Basis für die lebendige Arbeit in Gremien sind Transparenz und Demokratie.
Dazu gehören eine faire und festgelegte Arbeitsverteilung sowie die wertschätzende Kommunikation miteinander. In diesem Modul geht es darum, die Arbeit noch
aktiver und effektiver zu gestalten, sowie „Sand im Getriebe“ zu vermeiden. Ausgangspunkte sind die Funktion und Aufgaben unseres Gremiums.
Was motiviert unser Gremium?
Wie können wir Ziele entwickeln und wirkungsvoll umsetzen?
Welche Arbeitsmethoden passen zu uns?
Wie können wir solidarische Zusammenarbeit fördern?
Wie gehen wir mit Widerständen und Konflikten um?
Diesen Fragen werden wir mit theoretischen Modellen und praktischen Übungen
nachgehen.
Nicht einsam, sondern gemeinsam – mit der Gruppe geht es besser!
Seminarnummer
WA 03 101111 19
Freistellungsgrundlage
Termin
11.11.2010 - 13.11.2010
BU, TV, § 37 (7), § 46 (7)
Hinweis
Die Teilnahme an allen vier Kom.pass-Modulen wird empfohlen.
Kom.pass – vertiefendens WE-Modul – Unser Gremium!
Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv?
Basis für die lebendige Arbeit in Gremien sind Transparenz und Demokratie.
Dazu gehören eine faire und festgelegte Arbeitsverteilung sowie die wertschätzende Kommunikation miteinander. In diesem Modul geht es darum, die Arbeit noch
aktiver und effektiver zu gestalten sowie „Sand im Getriebe“ zu vermeiden. Ausgangspunkt sind die Funktion und Aufgaben unseres Gremiums.
Für das Vertiefungswochenende bestimmen die Teilnehmenden ein Schwerpunktthema mit dem Fokus „Gruppe“. Praktische Erfahrungen werden ausgetauscht, Lösungsansätze diskutiert und geübt.
Nicht einsam, sondern gemeinsam – mit der Gruppe geht es besser!
Seminarnummer
WA 03 100312 08
Freistellungsgrundlage
Termin
12.03.2010 - 14.03.2010
BU, TV, § 37 (7), § 46 (7)
Vorkenntnisse
Teilnahme am 3-Tage-Modul „Unser Gremium ...!“ erforderlich.
15
3
Aktiv in Betrieb und Gesellschaft
Bürgerschaftliches Engagement in
Gesellschaft und Arbeitswelt
Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, hat einen positiven Effekt für Dritte, also Gemeinwohlbezug. Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt, da Öffentlichkeit
einerseits wichtig für die Interessenvertretung der Engagierten, die Schaffung einer
Anerkennungskultur und die Bereitstellung von Information für die Tätigkeit der
Engagierten ist. Andererseits gewährleistet sie Transparenz, Dialog, Teilhabe und
Verantwortung in den Organisationsformen des Engagements. In der Regel wird
bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, bzw. kooperativ ausgeübt. So
versteht es die Enquete-Kommission des Bundestags.
In diesem Seminar soll geklärt und erfahren werden, welche Voraussetzungen dazu
in unserer Gesellschaft allgemein und besonders in der Arbeitswelt von Bedeutung
sind. Welche Beispiele gibt es? Welche Voraussetzungen hemmen oder fördern dieses „ehrenamtliche“ Engagement?
Seminarnummer
WA 03 100906 02
Freistellungsgrundlage
Termin
06.09.2010 - 10.09.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb
Die Informations- und politische Gestaltungsarbeit vor Ort in den Betrieben und
Dienststellen gewinnt immer mehr an Bedeutung, bildet sie doch die Basis für betriebliche Demokratie.
Fragen der Motivation und professioneller Öffentlichkeitsarbeit spielen dabei zentrale und entscheidende Rollen.
Im Einzelnen geht es im Seminar um folgende Inhalte
Struktur, Aufbau und Arbeitsweisen von Betriebsgruppen
Mögliche Handlungsfelder
Zusammenarbeit der Betriebsgruppe mit dem BR/PR
Motivation von Kollegen/-innen
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit als Gegengewicht zur betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitgebers
Praktische Arbeit an eigenen Projekten der Öffentlichkeitsarbeit
Seminarnummer
WA 03 100104 05
Freistellungsgrundlage
16
Termin
04.01.2010 - 08.01.2010
BU, § 46 (7), TV
Aktiv in Betrieb und Gesellschaft
Organisiert euch!
Gute Recherche ist die halbe Arbeit
NEU
Veränderungsprozesse in der Gesellschaft führen zu Umbrüchen in allen Lebensbereichen. Auch im Arbeitsleben führt dies zu Verunsicherungen und Problemen. Für
engagierte Beschäftigte bedeutet dies meist eine ungeliebte Herausforderung zur
Neu- oder Umorientierung. Die Lösung des Problems beginnt bei guter Organisation, dem Sich-Finden mit Gleichgesinnten. Dies ist der erste Schritt zu einem guten
Konzept. In diesem Seminar beschäftigen wir uns damit, systematisch Hintergrundinformationen zu analysieren, wie
wir mit der Lupe einen Betrieb durchleuchten,
wir mit gezielter Sammlung und Auswertung von Informationen umgehen,
betriebliche Beziehungen ermittelt werden können,
Schwachstellen gefunden werden können,
die Ziele auf diesen Grundlagen entwickelt werden,
die Verbündeten ausgewählt werden,
wie die nächsten Schritte aussehen.
Mit Hilfe dieser Recherche machen wir uns ein genaues Bild, treffen strategische
Entscheidungen, die zur Verwirklichung der Ziele beitragen.
Seminarnummer
WA 03 100906 08
Freistellungsgrundlage
3
Termin
06.09.2010 - 10.09.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Organizing und Öffentlichkeitsarbeit
Organizing ist mehr als bloße Mitgliederwerbung in Betrieben oder Unternehmen.
Organizing meint eine ganze Palette sehr vielfältiger gewerkschaftsinterner, betriebsnaher und öffentlicher Aktivitäten. Als kreative Arbeitsmethode zielt es darauf
ab, dass Betroffene ihre beruflichen und gesellschaftlichen Interessen selbstbestimmt vertreten. Öffentlichkeitsarbeit ist ein entscheidender Faktor zur erfolgreichen Umsetzung von Organizing.
In diesem Seminar werden die Erfahrungen von Organizing in Deutschland und
USA aufgearbeitet und eigene Aktivitäten vorbereitet.
Seminarnummer
WA 03 100118 02
Freistellungsgrundlage
Termin
18.01.2010 - 22.01.2010
BU, § 37 (7), § 46 (7), TV
17
Aktiv in Betrieb und Gesellschaft
Kommunikationstraining
Was nützt es, wenn viele Menschen mit wichtigen Ideen und Gedanken in einer
Abteilung, Arbeitsgruppe oder im Betriebs- oder Personalrat zusammen sitzen, die
Verständigung untereinander aber nicht klappt?
Unzulängliche Verständigung ist häufig die Ursache für uneffektive Arbeit und
langfristig dann auch für Frustration.
Mit diesem Seminar wollen wir diejenigen ansprechen, die sich aktiv im Betrieb
oder in gesellschaftspolitischen Zusammenhängen engagieren und die durch lösungsorientierte Kommunikation ihre Ideen gemeinsam mit anderen umsetzen
wollen.
Grundlegende Kommunikationsmodelle
Kommunikationsebenen und ihre Stolperfallen
Ursachen für gestörte Kommunikation
Sprachliche und körpersprachliche Kommunikationstechniken zur Verständigung
Seminarnummer
WA 03 100215 06
WA 03 100726 06
Freistellungsgrundlage
Termin
15.02.2010 - 19.02.2010
26.07.2010 - 30.07.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Moderationstraining
Gewerkschaftliche, betriebsrätliche oder ehrenamtliche Gremien zu leiten ist nicht
so einfach – viele Meinungen sollen zu einem gemeinsamen Ergebnis führen. Einfacher geht"s mit der Moderationsmethode, die planvoll, strukturiert und erstaunlich
schnell Meinungen bündelt, Wesentliches herausstellt und zu transparenten, gemeinsam tragfähigen Lösungen führt.
Dieses Seminar lebt vom Üben und „Selber-Tun“ und hat folgende Schwerpunkte
Moderationsmethode, Visualisierung und Präsentation
Regeln, Technik und Phasen der Moderationsmethode
Rolle und Selbstverständnis des Moderators/der Moderatorin
Planen, Vorbereiten und Durchführen einer Moderation
Sicherung von Ergebnissen
Umgang mit schwierigen Situationen
Seminarnummer
WA 03 100712 05
Freistellungsgrundlage
18
Termin
12.07.2010 - 16.07.2010
BU, SU, § 37 (7), § 46 (7), TV
Aktiv in Betrieb und Gesellschaft
Ich und mein Team
NEU
So vielfältig die Menschen sind, die zusammen arbeiten, so komplex und unübersichtlich sind auch einige Situationen und Verhaltensmuster, die sich in Teams einspielen. Sie möchten gern mehr über die Dynamik zwischen Menschen in Teams
wissen? Sie möchten Ihre eigene Handlungsweise im Arbeitsleben überprüfen und
durch Anregungen anderer bestätigt wissen oder verändern? Sie möchten wissen,
wo Sie in Ihrem Team stehen und an Ihrer Rolle arbeiten?
Wir wollen mit Ihnen auf mehreren Ebenen arbeiten
Ihre individuellen Anfragen/Fälle/Praxisbeispiele mit supervisorischen Methoden
beleuchten
Die Seminargruppe als Reflexionsebene eines „echten“ Gruppenprozesses
nutzen, um mehr Rollenklarheit und -performance für jede/n Einzelne/n zu
ermöglichen
3
Theoretische Modelle anbieten, die Ihnen Erlebtes transparenter und verständlicher machen und Ihnen praktische Handlungsalternativen zur Verfügung stellen
Seminarnummer
WA 03 100809 02
Freistellungsgrundlage
Termin
09.08.2010 - 13.08.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Regine „Gina“ Maier – Bildungssekretärin (Öffentlichkeitsarbeit,
Organizing, Arbeits- und Gesundheitsschutz)
19
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen
und Arbeitsrichter I
Die Seminarreihe soll den ehrenamtlichen Arbeitsrichterinnen und -richtern das
notwendige rechtliche Wissen für die Ausübung des Amtes vermitteln. Daneben
geht es auch um die Klärung des Selbstverständnisses. Erörtert werden die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Sitzungsvorbereitung, Verhandlung und Entscheidungsfindung. Im Vordergrund steht neben dem Erfahrungsaustausch (auch mit
Berufsrichter/-innen) die Behandlung verfahrensrechtlicher Fragen (Arbeitsgerichtsgesetz und Zivilprozessordnung).
Geplant ist die vorbereitete Teilnahme an einem Verhandlungstag bei einem LAG.
Seminarnummer
WA 03 100111 03
Freistellungsgrundlage
Termin
11.01.2010 - 15.01.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen
und Arbeitsrichter II
In diesem – auf das erste aufbauenden – Seminar geht es darum, die vorhandenen
Kenntnisse zu vertiefen und speziellere Aspekte des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
zu bearbeiten. Weiter werden die unterschiedlichen Interessenlagen der agierenden Personen (Parteien, Parteivertreter/-innen, Richter/-innen) einer näheren Betrachtung unterzogen.
Behandelt werden u. a.
Das einstweilige Verfügungsverfahren
Probleme der Sachverhaltsaufklärung (Beweislastregeln, Beweismittel, Beweisaufnahme)
Das Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof
Anforderungen an ein modernes Verfahrensrecht
Seminarnummer
WA 03 100208 04
Freistellungsgrundlage
20
Termin
08.02.2010 - 12.02.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Ehrenamtliche Sozialrichterinnen
und Sozialrichter
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind auch im sozialgerichtlichen Verfahren
eine wichtige Stütze, wenn es darum geht, sozial ausgewogene Entscheidungen zu
treffen. Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt der sogenannte „Amtsermittlungsgrundsatz“, d. h. den Richterinnen und Richtern steht bei der Gestaltung des Prozesses sehr viel mehr Spielraum zur Verfügung als z. B. im arbeitsgerichtlichen (Urteils-)Verfahren. Vor allem in Verfahren, in denen medizinische Fragestellungen im
Mittelpunkt stehen, ist die Verfahrungsgestaltung durch die Kammer für die Versicherten von zentraler Bedeutung.
In dem Seminar sollen nach einer Übersicht über die verschiedenen Zweige des Sozialrechts die Grundzüge des Verfahrenrechtes erörtert werden.
Seminarnummer
WA 03 100525 04
Freistellungsgrundlage
Termin
25.05.2010 - 28.05.2010
BU, SU, § 46 (7), TV
4
Iris Raasch – ver.di-Treff
Anika Althoff – ver.di-Treff,
Service
Liane Nork – ver.di-Treff,
Service
21
Grundqualifizierung
Grundlagenseminare für gesetzliche
Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 42) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 44) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für alle
Mitglieder der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich.
Seite 22 - 28
Seite 29
Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht
Wahlvorstandsschulungen Betriebsverfassungsrecht
Seite 31 - 34
Seite 35 - 36
Seite 37 - 39
Grundlagenseminare Arbeitsrecht
Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht
Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen
Seite 40
Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung
Seite 41 - 42
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Recht aktuell
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick
(BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat. Es bildet die Basis für die vielen Aufgaben und Möglichkeiten von Betriebsräten. Diese müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen
nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, bestehende Probleme zu lösen und Arbeitsbedingungen mitzugestalten.
Mit diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Zusätzlich
erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben.
Das garantiert, dass Sie sich in Ihrer Aufgabe schnell zurechtfinden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und Wege zur Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 100118 03
WA 01 100322 03
WA 01 100412 03
WA 01 100503 03
WA 01 100607 03
WA 01 100705 03
WA 01 100809 03
WA 01 100913 03
WA 01 101018 06
WA 01 101108 04
WA 01 101206 04
WA 01 101213 08
Freistellungsgrundlage
Termin
18.01.2010 - 22.01.2010
22.03.2010 - 26.03.2010
12.04.2010 - 16.04.2010
03.05.2010 - 07.05.2010
07.06.2010 - 11.06.2010
05.07.2010 - 09.07.2010
09.08.2010 - 13.08.2010
13.09.2010 - 17.09.2010
18.10.2010 - 22.10.2010
08.11.2010 - 12.11.2010
06.12.2010 - 10.12.2010
13.12.2010 - 17.12.2010
§ 37 (6)
23
5
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Mensch geht vor! Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
„Personelle Angelegenheiten“ ist die sachlich-nüchterne Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der in der betrieblichen Realität emotional stark
besetzt ist. Hier geht es um Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – Entscheidungen mit oft nachhaltigem Einfluss auf die Biographie des/der
einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung
gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung. Um einen möglichen
Schaden von Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor“ liefert das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten im Sinne der Belegschaft handeln zu
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Seminarnummer
WA 01 100125 03
WA 01 100301 03
WA 01 100517 03
WA 01 100531 07
WA 01 100712 07
WA 01 100816 04
WA 01 101011 03
WA 01 101108 03
WA 01 101129 03
Freistellungsgrundlage
Termin
25.01.2010 - 29.01.2010
01.03.2010 - 05.03.2010
17.05.2010 - 21.05.2010
31.05.2010 - 04.06.2010
12.07.2010 - 16.07.2010
16.08.2010 - 20.08.2010
11.10.2010 - 15.10.2010
08.11.2010 - 12.11.2010
29.11.2010 - 03.12.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick“
erforderlich.
24
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Agieren statt reagieren Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Auf betriebliche Probleme zu reagieren gehört zum Alltagsgeschäft eines Betriebsrats. Insbesondere der Bereich der sozialen Angelegenheiten bietet wie kein anderer dem Betriebsrat viele Möglichkeiten, sich umfassend für die Belange der Beschäftigten einzusetzen und die Initiative zu ergreifen.
Der Betriebsrat kann in wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. Regelungen zur Arbeitszeit, des Urlaubsplans, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung, initiativ werden und Betriebsvereinbarungen durchsetzen,
notfalls sogar erzwingen.
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt grundlegende Kenntnisse über
die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und deren Durchsetzung. Es zeigt
zugleich anhand praktischer Beispiele und problembezogen, wie der Betriebsrat
seine Rechte im Betrieb durchsetzen kann. Dem intensiven Erfahrungsaustausch
der Teilnehmenden wird ein hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Initiativrecht des Betriebsrats
5
Mitbestimmungsrechte und Grenzen der Mitbestimmung
Der Einsatz von Sachverständigen
Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle: Zuständigkeit und Verfahren
Seminarnummer
WA 01 100104 03
WA 01 100215 02
WA 01 100426 03
WA 01 100621 03
WA 01 100712 03
WA 01 100830 03
WA 01 101004 03
WA 01 101115 03
Freistellungsgrundlage
Termin
04.01.2010 - 08.01.2010
15.02.2010 - 19.02.2010
26.04.2010 - 30.04.2010
21.06.2010 - 25.06.2010
12.07.2010 - 16.07.2010
30.08.2010 - 03.09.2010
04.10.2010 - 08.10.2010
15.11.2010 - 19.11.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick“
erforderlich.
Ralf Bohlen – Bildungssekretär
(Betriebsverfassung, Mitbestimmung,
Tarifpolitik)
25
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche
Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun. Veränderungen im Betrieb finden sehr unterschiedlich statt.
Manchmal schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll; manchmal als aufsehenerregende Aktion. Im Kern ist es aber immer
auch eine Herausforderung an Betriebsrat und Belegschaft.
Wandel heißt im Ergebnis oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebs
oder Unternehmens. Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Belegschaften
umgebaut, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert.
Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich für die betroffenen
Beschäftigten Arbeitsinhalte und -bedingungen, zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Im Seminar klären wir anhand konkreter Fallbeispiele, wie der Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten auch beeinflussen kann. Im Mittelpunkt stehen neben den rechtlichen Bestimmungen auch
Fragen der richtigen Strategie, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
Aufbau eines Informations- und Frühwarnsystems
Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten
Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Seminarnummer
WA 01 100201 03
WA 01 100419 03
WA 01 100628 03
WA 01 100719 07
WA 01 100823 03
WA 01 101101 03
Freistellungsgrundlage
Termin
01.02.2010 - 05.02.2010
19.04.2010 - 23.04.2010
28.06.2010 - 02.07.2010
19.07.2010 - 23.07.2010
23.08.2010 - 27.08.2010
01.11.2010 - 05.11.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick“
erforderlich.
26
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Ikidilde (Almanca/Türkçe) Isci Temsilciligi
temel seminerleri (BetrVG) – bir genel bakis
Birçok alman isyerlerinde türk isci temsilcisi görevdedir. Almancayi bilmelerine ragmen uzlasma problemi çikabiliyor.
Katilanlar isyerindeki sorunlarini veya baska iletisim sorulari anadilinde gorüsme
imkanlari bulacaklardir.
isyerleri esas örgüt yasasi temeli
isci temsilciligi yönetimi
isci temsilcilerin görevleri
kanunun anlayisi ve kanun yorumlarin davranisi
bilgi bulunmasi
çesitli is hukuk kanunlarin dereceleri ve bünyeleri
Bu seminerde genel bakisiyla isçi temsilcerin hakklari söz konusudur.
seminer numarasi
WA 01 100913 05
katilma hakkinizin temeli
tarih
13.09.2010 - 17.09.2010
§ 37 (6)
5
seminer numarasi
tarih
WA 01 100913 05
13.09. - 17.09.2010
katilma hakkinizin temeli
§ 37 (6) BetrVG
Katilmak istiyorsaniz yukaridaki seminer numarayi kullanmanzi rica ediyoruz.
Zweisprachiges (Deutsch/Türkisch) Einführungsseminar BetrVG – ein erster Überblick
In vielen deutschen Betrieben sind türkische Arbeitnehmer/-innen im Betriebsrat
und in der Belegschaft. Obwohl sie über Deutschkenntnisse verfügen, kommt es zu
Verständigungsschwierigkeiten, gerade, wenn es um rechtliche Aspekte geht. Die
Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, betriebliche Probleme oder andere Verständnisfragen in ihrer Muttersprache zu erörtern.
Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes
Geschäftsführung des Betriebsrats
Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Umgehen mit Kommentaren und Gesetzestexten
Informationsbeschaffung
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Dieses Seminar soll einen ersten Überblick zu BetrVG geben.
Seminarnummer
WA 01 100913 05
Freistellungsgrundlage
Termin
13.09.2010 - 17.09.2010
§ 37 (6)
Hinweis
Zweisprachig Deutsch und Türkisch
27
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsarbeit in Kleinbetrieben
Die Arbeit des Betriebsrates in Kleinbetrieben ist oft besonders schwierig, da die organisatorischen Bedingungen wie Räumlichkeiten, technische Ausstattung etc. den
gestellten Anforderungen nicht genügen. Außerdem ist die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber (Inhaber) eine besondere Situation. Und hier kommt der
Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu.
NEU
In diesem Grundlagenseminar gehen wir bei der Bearbeitung der rechtlichen
Grundlegen für die BR-Arbeit auf diese Besonderheiten gezielt ein, um den Teilnehmenden konkrete und praxisorientierte Handlungsanleitungen zu geben.
Seminarnummer
WA 01 100628 05
Freistellungsgrundlage
Termin
28.06.2010 - 02.07.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Interessenvertretung im GBR und KBR
In Gesamt- und/oder Konzernbetriebsräten stellt sich oft die Frage der Zuständigkeit, Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz.
NEU
Welche Themen sind originäre Aufgaben des GBR/KBR?
Welche Aufgaben können von den Betriebsräten an den GBR/KBR übertragen
werden?
Wir untersuchen die rechtlichen Aspekte, entwickeln Handlungshilfen für „Streitfragen“, klären Zuständigkeiten. Hierbei werden die betrieblichen Situationen der Teilnehmenden aufgegriffen und praxisorientiert bearbeitet.
Wir stärken das gemeinsame Handeln der BR-Gremien und so die Position der
Arbeitnehmervertretungen in unternehmerischen Zusammenhängen.
Seminarnummer
WA 01 100804 02
Freistellungsgrundlage
28
Termin
04.08.2010 - 06.08.2010
§ 37 (6)
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahlen – Es ist wieder soweit ...
Die Betriebsratswahlen 2010 stehen vor der Tür. Deshalb ist es erforderlich, Betriebsräte, Betriebsrätinnen und Wahlvorstände so zu schulen, dass die Betriebsratswahl korrekt durchgeführt wird.
Im Seminar wird der Ablauf der Wahl erläutert und der komplizierte Wahlgang in
sachgerechte Schritte zerlegt. Die Wahlvorschriften sowie die Wahlordnung werden eingehend besprochen. Themen sind:
Übersicht über das Wahlverfahren
Normales Wahlverfahren
Vereinfachtes Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Einleitung und Durchführung der Wahl
Anfechtung der Betriebsratswahl
Seminarnummer
WA 01 100208 03
WA 01 100210 03
WA 01 100222 03
WA 01 100224 03
Freistellungsgrundlage
Zielgruppe
Termin
08.02.2010 - 10.02.2010
10.02.2010 - 12.02.2010
22.02.2010 - 24.02.2010
24.02.2010 - 26.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebsräte, Wahlvorstände
5
Betriebsverfassung à la carte
Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurück
liegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen.
NEU
Aktuelle Rechtssprechungen zu Mitbestimmungsfragen werden ebenso erläutert
wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Hierbei gehen wir teilnahmeorientiert auf die Wünsche zu Themenschwerpunkten
ein.
Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte!
Seminarnummer
WA 01 101004 04
WA 01 101206 05
Freistellungsgrundlage
Termin
04.10.2010 - 08.10.2010
06.12.2010 - 10.12.2010
§ 37 (6)
Zielgruppe
BR-Mitglieder, deren Teilnahme an Grundlagenschulungen einige Zeit zurück liegt.
29
Grundlagen Arbeitsrecht
Unser TrainerInnen-Team – wir arbeiten durchweg mit Fachleuten
(freiberuflichen KommunikationstrainerInnen, FachanwältInnen),
die von betrieblichen Praktikern unterstützt werden.
Unser Hausteam: Burkhard Schomerus,
Gina Maier, Peter Strothotto, Katrin Stelzer, Ralf Bohlen.
30
Grundlagen Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht:
Begründung des Arbeitsverhältnisses (AR 1)
Zu den Aufgaben der Interessenvertretungen gehört, die Einhaltung der zugunsten
der Arbeitnehmer-/innen geltenden Gesetze zu überwachen. Um diesem Auftrag
nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der
dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenvertretung erforderlich. Aus diesem Grunde bieten wir eine dreiteilige Seminarreihe an.
In diesem ersten Seminar wird Basiswissen über die Strukturen unseres Arbeitsrechtssystems vermittelt und Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden rechtliche
Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe
Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht, Änderung der Vertragsbedingungen
Die Arbeit mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren
5
Fragerecht und Diskriminierungsverbote bei Einstellungen
Seminarnummer
WA 01 100125 04
WA 01 100301 04
WA 01 100412 04
WA 01 100503 04
WA 01 100705 05
WA 01 100712 04
WA 01 100809 04
WA 01 100913 02
WA 01 101011 05
WA 01 101115 06
WA 01 101213 04
Freistellungsgrundlage
Termin
25.01.2010 - 29.01.2010
01.03.2010 - 05.03.2010
12.04.2010 - 16.04.2010
03.05.2010 - 07.05.2010
05.07.2010 - 09.07.2010
12.07.2010 - 16.07.2010
09.08.2010 - 13.08.2010
13.09.2010 - 17.09.2010
11.10.2010 - 15.10.2010
15.11.2010 - 19.11.2010
13.12.2010 - 17.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
31
Grundlagen Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht:
Inhalt des Arbeitsverhältnisses (AR 2)
Neben Tarifverträgen existiert eine schon fast unübersichtliche Zahl von Gesetzen,
die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Ferner sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle,
Verhältnis zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitarbeit
Diskriminierungsverbote (AGG)
Haftung der ArbeitnehmerInnen
Rechtsanspruch auf Vergütung ohne Arbeitsleistung (z. B. Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall, Urlaub)
Ansprüche auf unbezahlte Freistellung
Rechtliche Folgen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB
Seminarnummer
WA 01 100104 04
WA 01 100201 04
WA 01 100426 04
WA 01 100726 04
WA 01 100816 08
WA 01 101129 08
WA 01 101206 02
Freistellungsgrundlage
Termin
04.01.2010 - 08.01.2010
01.02.2010 - 05.02.2010
26.04.2010 - 30.04.2010
26.07.2010 - 30.07.2010
16.08.2010 - 20.08.2010
29.11.2010 - 03.12.2010
06.12.2010 - 10.12.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht: Begründung des
Arbeitsverhältnisses“ erforderlich.
Peter Strothotto – Bildungsstättenleiter
(Arbeits- und Sozialrecht)
32
Grundlagen Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht:
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (AR 3)
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. In allen Fällen
ist die Interessenvertretung aufgefordert darauf zu achten, dass alles mit rechten
Dingen zugeht. Dieses ist umso wichtiger, als echte Mitbestimmungsrechte bei der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht bestehen. Gegebenenfalls
müssen den betroffenen KollegInnen und Kollegen individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet,
die praktisch durch einen Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht
abgerundet werden.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Befristung von Arbeitsverträgen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
5
Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
Arbeitspapiere, Zeugnis
Wettbewerbsverbote
Seminarnummer
WA 01 100111 04
WA 01 100315 04
WA 01 100517 04
WA 01 100719 04
WA 01 100816 02
WA 01 101115 01
WA 01 101129 04
Freistellungsgrundlage
Termin
11.01.2010 - 15.01.2010
15.03.2010 - 19.03.2010
17.05.2010 - 21.05.2010
19.07.2010 - 23.07.2010
16.08.2010 - 20.08.2010
15.11.2010 - 19.11.2010
29.11.2010 - 03.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht: Begründung des
Arbeitsverhältnisses“ erforderlich.
Wenn das Wetter es zuläßt:
Kleingruppenarbeit im Freien.
33
Grundlagen Arbeitsrecht
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von
Tarifverträgen (insbesondere TVöD) geprägt. In diesem Seminar stehen die Aspekte
des Arbeitsrechts im Vordergrund, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind.
Grundbegriffe, Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote)
Arbeitsgericht und Verfahrensrecht
Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung,
Aufhebungsvertrag)
Die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehenden Aspekte werden für ArbeitnehmerInnen im Seminar „TVöD - Grundlagen: Einführung und
Überblick“ behandelt.
Seminarnummer
WA 01 100315 11
WA 01 100816 01
Freistellungsgrundlage
Termin
15.03.2010 - 19.03.2010
16.08.2010 - 20.08.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
Sabine Klemm,
Service und Rezeption
Ingrid Berwardt, Petra Kramer und
Edeltraut Prasser, Service
Marita Hestermann, Service
34
Grundlagen Personalvertretungsrecht
BPersVG-Grundqualifizierung
Einstieg leicht gemacht! Einführung und
Überblick (PR 1)
Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und
Pflichten. Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die wesentliche rechtliche
Grundlage für das Handeln der Personalräte. Es ist jedoch darauf angewiesen, mit
Leben gefüllen zu werden.
Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, muss sich der PR über
seine Ziele im Klaren sein und seine Möglichkeiten kennen und nutzen.
Dieses Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „Mitbestimmen –Mitgestalten – Durchsetzen (PR 2)“ erforderliche Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen.
Dazu gehören u. a.:
Rolle und Selbstverständnis
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
5
Aufgaben des Personalrats
Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und -politik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 100125 01
WA 01 100426 01
WA 01 100705 01
WA 01 101018 01
Freistellungsgrundlage
Termin
25.01.2010 - 29.01.2010
26.04.2010 - 30.04.2010
05.07.2010 - 09.07.2010
18.10.2010 - 22.10.2010
§ 46 (6), LPersVG
Burkhard Schomerus – Bildungssekretär
(Personalvertretung, TVöD, IT-Einsatz)
35
Grundlagen Personalvertretungsrecht
BPersVG-Grundqualifizierung
Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR2)
Aufbauend auf das Seminar „Einstieg leicht gemacht (PR 1)“ werden in diesem
Seminar erforderliche Kenntnisse vermittelt, die das PR-Mitglied benötigt, um die
Interessen der Beschäftigten auch in personellen und sozialen Angelegenheiten
wirksam vertreten zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a.:
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Stufenvertretung
Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100222 01
WA 01 100322 01
WA 01 100503 01
WA 01 100614 01
WA 01 101101 01
Freistellungsgrundlage
Termin
22.02.2010 - 26.02.2010
22.03.2010 - 26.03.2010
03.05.2010 - 07.05.2010
14.06.2010 - 18.06.2010
01.11.2010 - 05.11.2010
§ 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „PR 1“ erforderlich.
BPersVG-Grundqualifizierung:
Organisieren – informieren – (ver-)handeln.
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater implementiert. Nicht selten werden PRs dabei ausgegrenzt oder mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops, Zirkeln beteiligt.
NEU
Damit verändern und erweitern sich die Anforderungen an die PR-Arbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozesskompetenz“: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen
und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle,
effiziente und zielorientierte Organisation der PR-Arbeit sowie die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten.
Seminarnummer
WA 01 100315 01
WA 01 101004 01
Freistellungsgrundlage
36
Termin
15.03.2010 - 19.03.2010
04.10.2010 – 08.10.2010
§ 46 (6), LPersVG
Grundlagen Schwerbehindertenvertretungen
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung – Grundqualifizierung SBV I
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern
von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie als Basis für ihre Arbeit als Interessenvertetung benötigen.
Nach Klärung einiger Grundbegriffe wird es vor allem darum gehen, sich mit den
Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu
machen:
Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung
der schwerbehinderten Menschen
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
Seminarnummer
Termin
WA 01 100118 04
18.01.2010 - 22.01.2010
WA 01 101122 01
22.11.2010 - 26.11.2010
WA 01 101206 03
06.12.2010 - 10.12.2010
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Beschäftigung fördern und sichern.
Grundqualifizierung der
Schwerbehindertenvertretung SBV II
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit
dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Auch
hier steht die praxisorientierte Handlungsweise im Vordergrund. Folgende Schwerpunktthemen sind als Inhalt des Seminars vorgesehen.
Situation schwer behinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Seminarnummer
WA 01 100215 04
WA 01 101213 05
Freistellungsgrundlage
Termin
15.02.2010 - 19.02.2010
13.12.2010 - 17.12.2010
§ 37 (6)§ 46 (6)§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am „SBV I“ erforderlich.
37
5
Grundlagen Schwerbehindertenvertretungen
Gesundheitsprävention und betriebliches
Eingliederungsmanagement.
Grundqualifizierung der Schwerbehindertenvertretung (SBV III)
Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX wurde ein Ansatz geschaffen, gesundheitsbedingten Beschäftigungsproblemen, chronischen Erkrankungen sowie Behinderung vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund.
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebsund Personalräten die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des
„Betrieblichen Eingliederungs-Managements“ anzubieten. Die Aufgaben eines Präventionsteams und betriebsnahe Konzepte sind hierbei wesentliche Inhalte des Seminars.
Seminarnummer
WA 01 100201 05
Freistellungsgrundlage
Termin
01.02.2010 - 05.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme an den Seminaren „"SBV I“ und „SBV II“ erforderlich.
Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen
In diesem Seminar wird es darum gehen, aufbauend auf die in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV
mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen
Institutionen zu erörtern und Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufzuzeigen.
Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Welche Fristen sind zu beachten?
Antragstellung und Verfahren
Widerspruch und Klage
Versorgungs-/Integrationsamt
Reha-Träger
Agentur für Arbeit
Sozialgericht
Seminarnummer
WA 01 100301 05
Freistellungsgrundlage
Termin
01.03.2010 - 05.03.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „SBV I“ erforderlich.
38
Grundlagen Schwerbehindertenvertretungen
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretung
Das Schwerbehindertenrecht ist geregelt im SGB IX, ist aber nicht ausschließlich
dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar wird es darum gehen, aufbauend
auf die im Grundlagenseminar vermittelten Kenntnisse die für die SBV relevanten
arbeitsrechtlichen Regelungen zu erarbeiten.
Im einzelnen geht es um folgende Themen
Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe
Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Fragerecht,
Diskriminierungsverbote)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Veränderung der Arbeitszeiten für behinderte Menschen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz
Verfahrensrecht
Seminarnummer
WA 01 100412 02
Freistellungsgrundlage
Termin
12.04.2010 - 16.04.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
5
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „SBV I“ erforderlich.
Schwerbehindertenvertretung – aktuell
Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) hat zu einem
Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hat. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub
bekommen.
Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB
IX neue Anforderungen an vom Arbeitgeber zu beachtenden Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen. Diese sind auch für die Interessenvertretungen von erheblicher Bedeutung.
Mit diesem Seminar sollen vor allem den Schwerbehindertenvertretungen aber
auch Betrieb-/Personalräten, insbesondere solchen, die ihr Amt schon länger ausüben, die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen.
Seminarnummer
WA 01 100329 03
Freistellungsgrundlage
Termin
29.03.2010 - 01.04.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „SBV I“ erforderlich.
39
Wahlen zur SBV
Wahlvorbereitung für die Wahlen der
Schwerbehindertenvertretung
Die turnusmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben
stehen an. Hierzu müssen Wahlvorbereitungen nach den gesetzlichen Grundlagen
durchgeführt werden, um die Wahl ordnungsgemäß verlaufen zu lassen.
Im Seminar wird der komplizierte Wahlvorgang in sachgerechte Schritte zerlegt
und so der Wahlablauf erläutert. Die Wahlvorschriften und die Wahlordnung werden entsprechend beleuchtet.
Übersicht über die Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Vorbereitung der Wahl
Durchführung der Wahl
Seminarnummer
WA 01 100726 05
WA 01 100728 05
WA 01 100816 05
WA 01 100818 05
Freistellungsgrundlage
40
Termin
26.07.2010 - 28.07.2010
28.07.2010 - 30.07.2010
16.08.2010 - 18.08.2010
18.08.2010 - 20.08.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Recht aktuell
Neues zum Betriebsverfassungsgesetz
Mit diesem Seminar möchten wir ein Angebot für die Expertinnen und Experten in
den Betriebsräten machen und natürlich auch für die, die es noch werden wollen.
Dieses Spezialseminar behandelt besonders ausgewählte Themenbereiche.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten i.S.v. § 87 BetrVG
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen i.S.v. § 99 BetrVG
Geschäftsführung des Betriebsrates
Mitbestimmung in Arbeitszeitangelegenheiten
Mitbestimmung bei der Einführung neuer Techniken
Betriebsverfassung – aktuelle Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 100215 03
WA 01 100525 03
WA 01 101025 04
WA 01 101213 03
Freistellungsgrundlage
Termin
15.02.2010 - 19.02.2010
25.05.2010 – 28.05.2010
25.10.2010 – 29.10.2010
13.12.2010 – 17.12.2010
§ 37 (6)
5
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick“
(BR 1) erforderlich.
Arbeitsrecht aktuell
Schuldrechtsreform, AGG, Pflegezeitgesetz - hier ein neues Gesetz, dort eine kleine
Novellierung. Übersichtlicher wird unser Arbeitsrecht, dass schon immer einem Flickenteppich glich, dadurch nicht.
Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die bemüht ist, Gesetz und soziale Wirklichkeit
miteinander in Einklang zu bringen, damit aber häufig überfordert ist.
Mit diesem Seminar wollen wir helfen, den Überblick zu behalten. Es richtet sich an
BR/PR-Mitglieder, die ihr vorhandenes Grundlagenwissen auffrischen wollen. Es
wird darum gehen, die Auswirkungen der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis zu untersuchen. Im Vordergrund stehen Änderungen im individuellen Arbeitsrecht.
Seminarnummer
WA 01 100222 04
WA 01 100329 04
WA 01 100525 06
WA 01 100802 04
WA 01 101115 04
Freistellungsgrundlage
Termin
22.02.2010 - 26.02.2010
29.03.2010 - 01.04.2010
25.05.2010 - 28.05.2010
02.08.2010 - 06.08.2010
15.11.2010 - 19.11.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechts – Einführung und Überblick“
erforderlich.
41
Recht aktuell
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD, BAT
und BPersVG
Direktionsrecht und Beteilungsrechte, sogenannte Unkündbarkeit, Zuweisung nach
TVöD, Dienstherreneigenschaft. Diese und anderes sind Themen, deren Bedeutung
sich verändern. Wer also für sich in Anspruch nehmen will, hochqualifizierte PRoder BR-Tätigkeit leisten zu wollen und die Grundlagenseminare besucht hat, ist in
diesem Seminar gut aufgehoben.
In diesem Seminar geht es um aktuelle Rechtsprechung sowohl der höchsten als
auch der Instanzgerichte und deren Konsequenzen für die Praxis in Betrieb und
Dienststelle.
Seminarnummer
WA 01 100208 01
Freistellungsgrundlage
Termin
08.02.2010 - 12.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme an Grundlagen-Seminaren aus dem Bereich TVöD und BPersVG
erforderlich.
Unsere Hausmeister sorgen für ein gepflegtes Außengelände und funktionierende
Technik – Arno Viergutz und Horst Moldenhauer.
42
So sieht es aus ...
... in den Gruppenarbeitsräumen
... in den Appartements
... im Speisesaal
... im Wintergarten
... vor der Tür
43
5
Aufbauseminare Überblick
Aufbauseminare für die gesetzliche
Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 95) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 96) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für alle
Mitglieder der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich.
Seite 45 - 48
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seite 49 - 58
Arbeits- und Sozialrecht
Seite 59 - 61
Seite 62 - 66
TVöD
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
Mitwirkung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten/Betriebswirtschaft
Seite 67 - 73
Seite 74 - 77
Seite 78 - 79
Seite 80 - 85
IKT-Einsatz, Überwachung, Datenschutz
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung,
Arbeitsorganisation
Seite 86 - 91
Seite 92 - 95
44
Personalwirtschaft
Kommunikation, Verhandlung
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
der Interessenvertretung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Die „Allgemeinen Aufgaben“ des
Betriebsrates
NEU
Neben den konkreten Mitbestimmungsrechten in sozialen und personellen Angelegenheiten stellen die sogenannten „Allgemeinen Aufgaben“ nach § 80 BetrVG ein
besonderes Betätigungsfeld des Betriebsrates dar. Hier sind die wichtigen Schutzfunktionen begründet.
Wir klären die Rolle und Aufgabe des Betriebsrates u. a. bei
der Förderung der Vereinbarung von Familie und Beruf,
der Eingliederung schwerbehinderter Menschen,
der Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen,
der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Wir erarbeiten hierbei an konkreten Fällen orientierte Handlungsanleitungen für die
betriebsrätliche Praxis.
Seminarnummer
WA 01 100906 04
Freistellungsgrundlage
Termin
06.09.2010 - 10.09.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR 1“ wäre hilfreich.
6
Betriebsvereinbarungen abschließen –
aber richtig!
Wenn es um das Abschließen von Betriebsvereinbarungen geht, dann gibt es viele
Dinge, die professionell bedacht und richtig gemacht werden wollen. Da geht es
zum einen um eine gute inhaltliche, juristisch fundierte Vorbereitung der Betriebsvereinbarung. Gleichzeitig geht es aber auch darum, in der konkreten Verhandlungssituation geschickt und emotional ausgleichend zu agieren. Denn Verhandlungen scheitern oft aufgrund von unangemessenem Verhandlungsverhalten. Wütende Worte und unsachliche Vorwürfe haben schon so manche Betriebsvereinbarungsverhandlung (vorerst) scheitern lassen.
Vorbereitung von Betriebsvereinbarungsverhandlungen – was gehört dazu?
Beispielhafte Betriebsvereinbarungen kennen lernen
Formulierungstücken in Betriebsvereinbarungen
Psychologisch klug und taktisch geschickt verhandeln
Umgehen mit hinderlichen Emotionen in der Verhandlungssituation
Seminarnummer
WA 01 101018 03
Freistellungsgrundlage
Termin
18.10.2010 - 22.10.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)“ erforderlich.
45
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifverträge als Herausforderung für die
gesetzliche Interessenvertretung
Tarifverträge und ihre rechtlichen und historischen Grundlagen zu kennen, ist für
eine engagierte Interessenvertretung unabdingbare Voraussetzung. Die konkrete
Anwendung im Betrieb ist eine der wichtigsten Aufgaben.
Wann gelten Tarifverträge, wann haben sie Nachwirkung?
Was ist, wenn der Arbeitgeber „Tarifflucht“ begeht?
Wir stärken die Diskussions- und Argumentationsfähigkeit der Interessenvertretung, u. a. indem wir
die betriebspolitische Bedeutung von Tarifverträgen, deren Einhaltung und betrieblicher Öffnungsklauseln untersuchen
aktuelle Probleme bei der betrieblichen Anwendung diskutieren und Strategien
gegen die Missachtung tarifvertraglicher Normen erarbeiten
fit machen für die Auseinandersetzung im Betrieb
Seminarnummer
WA 01 100628 02
Freistellungsgrundlage
Termin
28.06.2010 - 02.07.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeitszeitkonten: Gestaltungsmöglichkeiten
für Betriebs- und Personalräte
Arbeitszeitkonten haben Konjunktur. Auch der Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD) ermöglicht seit 2005 die Einführung eines Arbeitszeitkontos. Arbeitszeitkonten sind fast überall ein wichtiges Element der Zeitwirtschaft in Betrieben und
den Dienststellen. Bei der Einführung von Arbeitszeitkonten ist allerdings die Beteiligung der Beschäftigten und die Mitgestaltung durch die Interessenvertretungen
unerlässlich. In diesem Seminar wird die systematische Regelung von Arbeitszeitkonten erarbeitet.
Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen, u. a. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Formen von Arbeitszeitkonten, u. a. Gleitzeit-, Jahresarbeitszeit- und Langzeitkonto
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Aktuelle Rechtsprechung
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100315 02
WA 01 101025 01
Freistellungsgrundlage
46
Termin
15.03.2010 - 19.03.2010
25.10.2010 - 29.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitszeitmodelle für Betriebsräte –
Gestaltungsmöglichkeiten kennen und
anwenden
Arbeitszeitmodelle haben Konjunktur. Zu dem Ziel, planbare und gemeinsame freie
Zeit als Element von Lebensqualität, sollen tarifvertragliche Vereinbarungen beitragen. Wie solche Vereinbarungen mit Leben erfüllt werden, hängt mit von den
Kenntnissen und dem Einsatz der Interessenvertretung ab. Um dabei nicht nur auf
Kräfteverhältnisse, Mode und Stimmungen zu reagieren, brauchen Interessenvertretungen Kenntnisse der rechtlichen und sozialen Bedeutung tarifpolitischer Ziele
und Vereinbarungen zur Arbeitszeit.
Welche tariflichen Arbeitszeitmodelle passen historisch und ökonomisch „in die
Landschaft“ und sollten mit von der Interessenvertretung unterstützt werden?
Welche tarifvertraglichen Arbeiszeitvereinbarungen erfordern die besondere
Aufmerksamkeit und den Einsatz der Interessenvertretungen?
Wie gestalten wir dies in der Praxis?
Seminarnummer
WA 01 100920 02
Freistellungsgrundlage
Termin
20.09.2010 - 24.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
Arbeitszeit aktuell
Flexible Arbeitszeitgestaltung bleibt ein kontroverses und schwieriges Feld für Interessenvertretungen. Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang mit
der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, steht im Mittelpunkt des Seminars. Zusätzlich werden aktuelle Arbeitszeitmodelle, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur gesundheitsverträglichen Arbeitszeitgestaltung und Fragen der Mitbestimmung entsprechend der
betrieblichen Interessen der Teilnehmer/-innen im Seminar erörtert.
Chancen und Risiken aktueller Arbeitszeitmodelle
Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsschutzrecht
Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
Aktuelle Rechtsprechung zu aktuellen Arbeitszeitmodellen und zur Teilzeitarbeit
Anwendungsmöglichkeiten für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100525 05
Freistellungsgrundlage
Termin
25.05.2010 - 28.05.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
47
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Das Beschwerderecht
Dieses Kurzseminar behandelt das wichtige Recht des/der Arbeitnehmers/-in, sich
nach § 84 BetrVG beschweren zu können. Zielgruppe des Seminars sind alle BRMitglieder, die sich Kenntnisse über die Behandlung von Beschwerden durch den
Betriebsrat aneignen möchten, um bei Beschwerden von Mitarbeitern/-innen richtig und angemessen reagieren zu können.
Gegenstand der Beschwerde
Einlegung der Beschwerde
Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Berechtigung von Beschwerden
Streitigkeiten
Seminarnummer
WA 01 100616 07
Freistellungsgrundlage
Termin
16.06.2010 - 18.06.2010
§ 37 (6)
Zu einem gelungenem Seminar gehört das obligatorische Gruppenfoto
48
Arbeits- und Sozialrecht
Personalfragebogen und
Mitarbeiter/-innenbefragung
Ein in der betrieblichen Praxis (noch) selten genutztes Instrument zur Erhebung von
Einstellungen, Erwartungen und Bedürfnissen von Beschäftigten ist die Mitarbeiter/
-innenbefragung. Mittels Personalfragebogen ist es möglich, Anhaltspunkte über
Stärken und Schwächen im Unternehmen zu sammeln, um auf Basis einer derartigen Bestandsaufnahme Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.
Das Aufzeigen von Möglichkeiten und Ansätzen für die erfolgreiche Durchführung
einer Mitarbeiter/-innenbefragung, eine kritische Analyse von Chancen und Risiken
sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsanforderungen für Interessenvertretungen sind Inhalte des Seminars.
Bedeutungszuwachs von beteiligungsorientierten Führungsinstrumenten
Phasen einer Mitarbeiter/-innenbefragung
Chancen und Risiken aus Sicht der Beschäftigten
Rechtliche und betriebliche Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 100809 08
Freistellungsgrundlage
Termin
09.08.2010 - 11.08.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
6
web 2.0 und enterprise 2.0 – eine Aufgabe
für Betriebsräte!
Die Schlagworte „web 2.0“ und „enterprise 2.0“ stehen für sehr tief greifende Veränderungen in der Organisation von Wirtschaft und Arbeit. Wie bei allen technischen Neuerungen gilt auch hier: die neuen Technologien wollen und müssen von
den Betriebsräte gestaltet werden. Wir bearbeiten:
NEU
web 2.0/enterprise 2.0 – was ist das?
Arbeit und Betriebsrat 2.0 – Geschäfte und Geschäftsmodelle 2.0
Wikis, Blogs, Social Software und andere Unbekannte
neues Unternehmen versus alte Interessenvertretung – passt das noch?
Betriebsrat und Beschäftigte als Informations- und Wissensträger
Kommunikation 2.0 – Kommunikation des Betriebsrates
Seminarnummer
WA 01 100525 08
Freistellungsgrundlage
Termin
25.05.2010 - 28.05.2010
§ 37 (6)
49
Schwerpunktwoche
„Interessenvertretung als
(gesellschafts-)politischer Auftrag“
Schwerpunktwoche vom 6.9. – 10.9.2010
Die Arbeit im Betriebs- und Personalrat findet nicht im luftleeren Raum statt.
Zwar weisen die grundlegenden Gesetze den Betriebsparteien vorrangig die
Aufgabe zu, „zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs/zur Erfüllung der
der Dienststelle obliegenden Aufgaben“ zusammen zu arbeiten, aber die gesellschaftspoltischen Bezüge des Mandats sind unübersehbar. Zum einen wirken gesellschaftspolitische Entwicklungen unmittelbar auf die Betriebe, zum
anderen finden sich in den Gesetzen Aufgabenzuweisungen, die eindeutig einen gesellschaftpolitischen Bezug haben – z. B. die „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“, die „Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer“, die „Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer“ (§ 80 (1) BetrVG, § 68 (1) BPersVG). In unserer Schwerpunktwoche „Gesetzliche Interessenvertretung als gesellschaftspolitischer Auftrag“ wollen wir
diese Zusammenhänge näher untersuchen und zwischen den verschiedenen
Seminaren eine Vernetzung und einen Erfahrungsaustausch herzustellen. Ein
Rahmenprogramm mit Diskussionsforen und kulturellen Angeboten rundet
die Woche ab.
In dieser Woche finden folgende Seminare statt (in Klammern die Seiten im
Programmheft):
Bürgerschaftliches Engagement in Gesellschaft und Arbeitswelt
(Bildungsurlaub, Seite 16)
Sozialpolitik – hat unser „System“ eine Zukunft?
(Bildungsurlaub, Seite 11)
Organisiert Euch! – Gute Recherche ist die halbe Arbeit
(Bildungsurlaub, Seite 17)
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung – das AGG kennen und
umsetzen (BR/PR-Seminar, Seite 51)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (BR/PR-Seminar, Seite 55)
Arbeiten im Alter – Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung (BR/PR-Seminar, Seite 76)
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
(BR/PR-Seminar, Seite 59)
Strategische Betriebsratsarbeit
(BR-Seminar, Veranstaltung des Bildungswerks Niedersachsen/Bremen)
„Aller Anfang ist gar nicht so schwer“ – BR 1
(BR-Seminar, Veranstaltung des Forum Nord)
50
Arbeits- und Sozialrecht
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) kennen und umsetzen.
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter,
körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von
Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand.
In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben, kennen. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt.
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf
dem Prüfstand
Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle
Seminarnummer
Termin
WA 01 100201 08
01.02.2010 - 05.02.2010
WA 01 100906 06
06.09.2010 - 10.09.2010
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht
das den Betriebsrat an?
Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen
worden. Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst
werden. Mittlerweile hat sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit
dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen.
Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform“?
Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an?
Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen“ gibt es und was bedeutet die Zustimmung des Betriebsrates?
Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen?
Seminarnummer
WA 01 101025 05
Freistellungsgrundlage
Termin
25.10.2010 - 27.10.2010
§ 37 (6)
51
Arbeits- und Sozialrecht
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft
um auf die „Erfordernisse des Marktes“ zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen
konfrontiert.
Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt oder
liegt eine Überschreitung des Direktionsrechts vor?
Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf „Inhalt, Ort und Zeit“ sein?
Was sind „Versetzungsklauseln“?
Was ist eine Änderungskündigung und wie kann man sich dagegen wehren?
Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um Einfluss zu
nehmen?
Seminarnummer
WA 01 101018 04
Freistellungsgrundlage
Termin
18.10.2010 - 22.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Was, wenn mal etwas schiefgeht? –
Ermahnung, Abmahnung, Haftung:
Was kann der Betriebsrat tun?
Im Kündigungsrecht gilt das „ultima-ratio-prinzip“ - d. h. der Arbeitgeber muss vor
Ausspruch einer Kündigung prüfen, ob es auch mit einem milderen Mittel getan
sein könnte. Unser Arbeitsrecht hält zahlreiche „mildere“ Optionen bereit, aber
häufig mangelt es den Verantwortlichen an Phantasie. Hier ist die gesetzliche Interessenvertretung besonders gefordert, mit vernünftigen Vorschlägen kann u. U. eine
Kündigung im Vorfeld abgewendet werden.
Was ist eine Abmahnung?
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Was unterscheidet die Abmahnung von der Ermahnung?
Wann haftet ein/e Arbeitnehmer/-in für Schäden?
Was ist eine Betriebsbuße?
Welche Mitbestimmungsrechte haben BR/PR?
Wie können BR/PR Kündigungen vermeiden?
Seminarnummer
WA 01 100922 03
Freistellungsgrundlage
52
Termin
22.09.2010 - 24.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsverhältnis zu Ende – worauf ist zu
achten?
Egal wie und aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wurde wenn Arbeitnehmer/-innen ausscheiden, sind sie noch einmal auf tatkräftige Unterstützung
des Betriebsrats angewiesen.
Sind die Kündigungsfristen eingehalten?
Müssen rechtliche Schritte innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet werden?
Wie sieht es mit dem Zeugnis aus – ist es formal und inhaltlich korrekt?
Was ist mit den Arbeitspapieren?
Was ist im Hinblick auf die Agentur für Arbeit zu beachten?
Sind noch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber offen?
Was ist z. B. mit dem Resturlaub?
Was ist mit eventuellen Wettbewerbsverboten?
Seminarnummer
WA 01 100920 03
Freistellungsgrundlage
Termin
20.09.2010 - 22.09.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
6
Aufhebungsverträge – was der Betriebsrat
wissen sollte
Viele Unternehmen bevorzugen den Abschluss von Aufhebungsverträgen als Mittel
zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Man vermeidet so lästige Kündigungsschutzprozesse, der Betriebsrat kann außen vor gehalten und die Arbeitnehmer/innen leichter „über den Tisch gezogen“ werden.
Auch wenn es nicht die Aufgabe des Betriebsrats sein kann, Arbeitnehmer/-innen
beim Abschluss von Aufhebungsverträgen zu beraten, ist es wichtig, diese auf die
Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen, z. B. auf Betriebsversammlungen, in der
Sprechstunde und im Rahmen von Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Dafür sind grundlegende Kenntnisse über Zustandekommen, Inhalt und Wirkung
von Aufhebungsverträgen erforderlich.
Seminarnummer
WA 01 100913 04
Freistellungsgrundlage
Termin
13.09.2010 - 15.09.2010
§ 37 (6)
53
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im
Arbeits- und Sozialrecht
Krankheiten können, vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen, erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist,
neben einer vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem
Schein“), häufig Unwissenheit, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber, als auch auf
Seiten der gesetzlichen Interessenvertretung.
Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände?
Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung
Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a.: Versetzung/
Kündigung)
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber?
Was leisten die Krankenkassen?
Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung?
Seminarnummer
WA 01 101108 06
Freistellungsgrundlage
Termin
08.11.2010 - 12.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen
sollte
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87 (1)
Zi. 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst.
Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken?
Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht?
Wie verhält es sich mit der Verfallbarkeit des Urlaubsanspruches?
Kann man Urlaubsansprüche ansparen?
Kann der gesamte Urlaub „am Stück“ genommen werden?
Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt?
Was ist mit dem Urlaubsgeld?
Wie funktioniert der Bildungsurlaub?
Was regeln Tarifverträge?
Seminarnummer
WA 01 100915 04
Freistellungsgrundlage
54
Termin
15.09.2010 - 17.09.2010
§ 37 (6)
Arbeits- und Sozialrecht
Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Rund um das „Kinder in die Welt setzen“ stellt sich für viele Eltern die Frage, wie
dieses mit der Berufstätigkeit in Einklang zu bringen ist. Dient das Mutterschutzrecht (MuSchG) vorrangig dem Gesundheitsschutz der werdenden Mutter und des
ungeborenen Kindes, so verfolgen die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld (BErzGG) vorrangig das Ziel, den jungen Eltern die ersten Jahre nach der Geburt zu erleichtern.
Betriebs- und Personalräte sollten in der Lage sein, nicht nur die Einhaltung dieser
wichtigen Gesetze zu überwachen, sondern in Konfliktsituationen den betroffenen
Arbeitnehmer/-innen mit Tipps zur Seite zu stehen.
Seminarnummer
WA 01 101027 05
Freistellungsgrundlage
Termin
27.10.2010 - 29.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
6
Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Wenn in diesem Lande tatsächlich zu wenig Kinder geboren werden, dann hat das
sicherlich auch damit zu tun, dass potentielle Eltern Beruf und Karriere den Vorrang
einräumen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es häufig schwierig ist, Kinder und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Unser Arbeitsrecht hält
andererseits schon heute eine Menge rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bereit.
Erhebliche Neuerungen ergeben sich auch aus dem Pflegezeitgesetz.
Wie funktionieren Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld?
Was tun, wenn das Kind krank ist? Wer zahlt?
Wie lässt sich die Arbeitszeit an familiäre Erfordernisse anpassen?
Was schützt vor Diskriminierungen?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung?
Was können die Tarifvertragsparteien tun?
Seminarnummer
WA 01 100906 14
Freistellungsgrundlage
Termin
06.09.2010 - 08.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30 MVG o.v.R.,
§ 10 (5) BGleiG o.v.R.
55
Arbeits- und Sozialrecht
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge (TzBfG)
Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat der Gesetzgeber zwei wichtige
Teilbereiche des Arbeitsrechts vor einigen Jahren neu geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am Rand der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen. Neben den Mitbestimmungsrechten werden folgende Themen behandelt:
Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und Befristung
Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
Zulässigkeit von Befristungen
rechtliche Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 101213 02
Freistellungsgrundlage
Termin
13.12.2010 - 15.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
Recht der Teilzeitarbeit
Mit der stetigen Zunahme des Anteils der Teilzeitbeschäftigten gerieten auch die
besonderen rechtlichen Aspekte der Behandlung dieser Beschäftigtengruppe in den
Fokus der arbeitsrechtlichen Diskussion, Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Standen zunächst vor allem Fragen der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten
im Vordergrund, so gibt es mittlerweile einen gesetzlichen Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit.
Behandelt werden folgende Themen
Teilzeitarbeit
Entwicklung und Bestandsaufnahme
Das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit
Der Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
Probleme der Alterteilzeit
Mitbestimmungsrechte des BR
Seminarnummer
WA 01 101122 05
Freistellungsgrundlage
56
Termin
22.11.2010 - 24.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
Arbeits- und Sozialrecht
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse – was
kann der Betriebsrat tun?
Das Schlagwort vom „Prekariat“ bzw. der „Generation Praktikum“ macht die Runde. Gemeint sind vor allem junge Akademiker/-innen, die nach Abschluss des Studiums für wenig bis gar kein Entgelt (bei über 100%iger Leistung) versuchen, beruflich einen Fuß in die Tür zu bekommen. Aber auch andere prekäre Vertragsgestaltungen erfreuen sich bei den Unternehmen zunehmender Beliebtheit: freie Mitarbeit, Befristungen, Minijobs, Leiharbeit - gerne auch miteinander kombiniert.
Gibt es rechtliche Schranken?
Wenn ja, welche und wie können sie wirksam gemacht werden?
Gibt es tarifvertragliche Optionen?
Was können die betroffenen Betriebsräte tun, um Auswüchse zu verhindern?
Seminarnummer
WA 01 101124 05
Freistellungsgrundlage
Termin
24.11.2010 - 26.11.2010
§ 37 (6)
6
Zeitarbeit, Leiharbeit und
Arbeitnehmer(-innen)überlassung
Die Zeitarbeit boomt, trotz Krise. Wenn in den letzten Jahren neue Arbeitsplätze
entstanden sind, dann vor allem in dieser Branche. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern/-innen (LeihAN) stellt die gesetzlichen Interessenvertretungen in den Entleihbetrieben vor besondere Aufgaben:
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung für entliehene AN
Umgang mit Spannungen zwischen Stammbelegschaft und LeihAN
Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung bei der Umstellung auf den Einsatz
von LeihAN
Tarifvertragliche Regelungen (MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III)
In diesem §§-Dschungel müssen die gesetzlichen Interessenvertretungen nicht nur
den Überblick behalten, sondern auch aktiv die Arbeits- und Entgeltbedingungen
aller Beschäftigtengruppen gestalten.
Seminarnummer
WA 01 101215 02
Freistellungsgrundlage
Termin
15.12.2010 - 17.12.2010
§ 37 (6)
57
Arbeits- und Sozialrecht
Internet/Intranet und Arbeitsrecht – und das
alles nur wegen dem bisschen Surfen?
Die meisten von uns verfügen an ihrem Arbeitsplatz über einen Internetanschluss,
mit dessen Hilfe etliche berufliche Tätigkeiten abgewickelt werden (Kommunikation, Beschaffung von Informationen etc.). Der verstärkte Einsatz des Internets wirft
zahlreiche Fragen auf, die auch den arbeitsrechtlichen Umgang mit diesem Medium berühren. In diesem Seminar sollen u. a. folgende Aspekte behandelt werden
Voraussetzungen und Grenzen der privaten Nutzung
E-Mail-Verkehr und Datenschutz
Der Weg zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Einsatz und Nutzung des Internet in der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 100726 03
Freistellungsgrundlage
Termin
26.07.2010 - 30.07.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die
gesetzliche Interessenvertretung
Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung, bis hin zur Beendigung
des Arbeitsverhältnisses - überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Grundlagen der sozialen Sicherung
Änderungen im Kündigungsschutzgesetz
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Folgen
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Leiharbeit, Minijobs und Befristung
Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, Kurzarbeit
Transfermaßnahmen
Seminarnummer
WA 01 100531 04
Freistellungsgrundlage
58
Termin
31.05.2010 - 04.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
TVöD
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und TVöD - Anwendern. Er bringt
mit neuer Struktur Einheitlichkeit in die Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes
und verändert diese durch neue Themen und Regelungen in beispielloser Weise.
Weiterhin sind die Gestaltungs – und Überwachungsaufträge für Betriebs – und
Personalräte durch Öffnungsklauseln deutlich ausgeweitet. Diese setzen die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick einen umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des
TVöD in seinem allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet,
für Vertiefungen z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 100104 01
WA 01 100607 01
WA 01 100906 01
Freistellungsgrundlage
Termin
04.01.2010 - 08.01.2010
07.06.2010 - 11.06.2010
06.09.2010 - 10.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §96 (4/8),
§§19/30 MVG o.v.R., § 10(5) BGleiG o.v.R.
6
59
TVöD
TVöD-Aufbauseminar:
Regelungen und Gestaltungen der Arbeitszeit
Der TVöD trägt mit einer Reihe von zum Teil neuen Regelungen zu Arbeitszeit,
Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Das Seminar führt in die Arbeitszeitproblematik ein und vermittelt
einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Es benennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung, definiert und erläutert
die unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Bearbeitet werden die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Regelungsbedarfe der Interessenvertretung bis hin zur Arbeitszeitgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarungen.
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Regelungen und Begriffe des TVöD zur Arbeitszeit:
Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit
Wechselschicht- und Schichtarbeit
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Überstunden und Mehrarbeit
Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit und Gleitzeit
Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung
Regelungsbedarfe und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung
Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/
Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100201 11
Termin
01.02.2010 - 05.02.2010
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8),
§§19/30 MVG o.v.R., § 10(5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick“ erforderlich.
60
TVöD
TVöD-Aufbauseminar:
Eingruppierungsrecht
Für den TVöD wird zurzeit noch eine neue Entgeltordnung verhandelt. Bis zum Abschluss gilt für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O weiter. Im Seminar wird auf der Grundlage des
jeweils aktuellen Verhandlungsstandes gearbeitet. Bereits klar ist, dass grundlegende Tarifbestandteile wie die Grundsätze der Tarifautomatik sowie die Definition des
Arbeitsvorganges als Bewertungseinheit erhalten bleiben.
Die Eingruppierung der Angestellten wird derzeit noch innerhalb der BAT-Systematik in den §§ 22 ff. geregelt. PRs und BRs bestimmen bei der Eingruppierung mit.
Ihnen obliegt somit die Aufgabe, Eingruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit
hin zu überprüfen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es notwendig, dass die gesetzlichen Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes den Grundsatz der Tarifautomatik, den Aufbau der Vergütungsordnung sowie spezielle Eingruppierungsfragen verstehen und in der Praxis anwenden können.
Seminarnummer
WA 01 100628 01
WA 01 101129 01
Freistellungsgrundlage
Termin
28.06.2010 - 02.07.2010
29.11.2010 - 03.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick“ erforderlich
TVöD-Aufbauseminar:
Leistungsorientierte Bezahlung
Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten ist wesentlicher Bestandteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogener Stufenaufstiege haben sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorientierter
Vergütungsanteile geeinigt. Das Seminar erarbeitet Ziele und Methoden dieser leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie Chancen
und Risiken für die Beschäftigten.
Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalratsmitglieder, die sich mit der Anwendung des neuen Tarifrechts vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungsorientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher
Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung
Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung
Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und erfolgsabhängiger Ve
Seminarnummer
Termin
WA 01 100201 01
01.02.2010 - 05.02.2010
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §96 (4/8),
§§19/30 MVG o.v.R., § 10(5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“ erforderlich.
61
6
Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb“
Grundlageseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Handlungsgrundlagen
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von BR, PR, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Ihre Rolle als Interessenvertreter/-in in diesem Aufgabengebiet wird angesichts der
steigenden Belastungen der Beschäftigten herausgearbeitet, und praktische Ideen
zum „gesunden“ Betrieb werden entwickelt.
Seminarnummer
WA 01 100215 05
Freistellungsgrundlage
Termin
15.02.2010 - 19.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorbeugen ist besser: Burnout – was kann die
Interessenvertretung tun?
Die Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz nimmt zu. Kollegen/-innen klagen häufig
über gesundheitliche Beschwerden, die Stimmung ist schlecht. Leistungsabfall und
hohe Krankenstände sind oft die Konsequenz, wenn Beschäftigte vom BurnoutSyndrom betroffen sind.
Betriebs- und Personalräte/-innen sind dringend gefordert, aktiv zu werden.
Theorie zur Burnout-Symptomatik
Burnout-Symptomatik differenziert wahrnehmen
Aufklärung im Betrieb
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burnout
Gespräche mit Betroffenen führen
Seminarnummer
WA 01 100201 02
WA 01 101129 06
Freistellungsgrundlage
62
Termin
01.02.2010 - 05.02.2010
29.11.2010 - 03.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Krankenrückkehrgespräche und betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM)
Systematische Krankenrückkehrgespräche sind in der Industrie, im Dienstleistungsbereich und auch im öffentlichen Dienst eingeführt worden. Zugleich sinkt der
Krankenstand in Betrieben und Verwaltungen kontinuierlich seit Jahren. Gehen die
Beschäftigten krank zur Arbeit?
Im Seminar sollen die Hintergründe der Krankenstandsentwicklung aufgezeigt und
das Instrument Krankenrückkehrgespräche aus Sicht der Beschäftigten kritisch bewertet werden.
Es sollen außerdem Strategien für ein umfassendes Gesundheits- und Eingliederungsmanagement ohne Krankenrückkehrgespräche aufgezeigt werden.
Krankenstandstatistik und Ursachen betrieblicher Krankenstände
Krankenrückkehrgespräche: Konzepte, Formen, Ablauf
Betriebliche Alternativen und Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung bei Krankenrückkehrgesprächen
Seminarnummer
WA 01 100201 06
Freistellungsgrundlage
Termin
01.02.2010 - 05.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
Wie messe ich Stress?
Handlungsorientierte Erhebung psychosozialer Belastungen und Präventionsmaßnahmen
NEU
Stress, Demotivation, Burn-out oder Bore-out (Unzufriedenheit durch Langeweile)
sind nur einige Folgen von Arbeitsverdichtung, einseitiger Aufgabenzuweisungen,
unbefriedigender Arbeitsabläufe und kritischer Führungsbeziehungen. Sie führen
zu körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen und Risiken.
Wie aber können psychosoziale Belastungen gemessen werden, um daraus Maßnahmen zur Gesundheitsförderung abzuleiten?
Es werden verschiedene Methoden und Instrumente von Messverfahren dargestellt
und Handlungsansätze für betriebliche Interessenvertretungen aufgezeigt.
Auswirkungen und Erkennen psychosozialer Belastungen
Verfahren und Methoden zur Erhebung von Belastungen
Ableitung von Handlungsoptionen auf Grundlage der Erhebungsergebnisse
Handlungsansätze für betriebliche Interessenvertretung und Akteure im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Seminarnummer
WA 01 100224 05
Freistellungsgrundlage
Termin
24.02.2010 - 26.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
63
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
„Stimmt das Klima noch?“
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen.
Personal- und Betriebsräte, wie Mitarbeiter(-innen)vertretungen sind gefragt, den
Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten.
Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Was können Betriebs- und Personalräte tun?
Elemente von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100301 02
WA 01 100830 8
WA 01 101206 06
Freistellungsgrundlage
Termin
01.03.2010 - 05.03.2010
30.08.2010 - 03.09.2010
06.12.2010 - 10.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Betriebsklima, psychische Belastungen und
Gesundheitsschutz
Das Arbeitsklima verschlechtert sich in vielen Betrieben und Dienststellen. Durch
Umstrukturierungen und Personalabbau nimmt der Stress zu. Die neue Arbeitsschutzgesetzgebung bezieht psychische Belastungen wie Stress, Mobbing und
Burnout in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. So muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch Gefährdungen durch
psychische Belastungen ermitteln und die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes daran orientieren. Die Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung.
Psychosoziale Belastungen und Gefährdungen
Betriebsklima, Umstrukturierungen und Personalabbau als Stressfaktoren
Stress und betriebliche Fehlzeiten
Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 100503 06
Freistellungsgrundlage
64
Termin
03.05.2010 - 07.05.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alkoholproblematik und andere Suchtprobleme am Arbeitsplatz I
Statistisch wird betrieblich mit ca. 5-10 % alkoholkranken Arbeitnehmer/-innen gerechnet; hinzu kommen die anderen Süchte mit ihrem Störpotential. Jede Suchtkrankheit ist eine „Gruppen-Erkrankung“ und verursacht privat viel Not und Leid
sowie Leistungsabfall, Fehlzeiten und zusätzliche Kosten am Arbeitsplatz.
Dieses Seminar soll die Grundlagen zu einer vorurteilsfreien Beurteilung und qualifizierten Ansprache von Suchtgefährdeten und -kranken vermitteln sowie konstruktive Möglichkeiten zur Hilfe vorstellen - z. B.
Suchtmechanismen und Krankheitsverläufe
Arbeitsrecht und Sucht
Formen professioneller Hilfe/Interventionskette
Betriebliche Modelle zur „Suchthilfe“
Seminarnummer
WA 01 100308 02
WA 01 100712 02
Freistellungsgrundlage
Termin
08.03.2010 - 12.03.2010
12.07.2010 - 16.07.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
Alkoholproblematik und andere Suchtprobleme am Arbeitsplatz II
Nachdem im Grundseminar Hilfestellungen zum Erkennen von Suchtproblemen gegeben wurden und der eher „technische“ Umgang mit dieser Problematik im Vordergrund stand, geht es in diesem Aufbauseminar schwerpunktmäßig um die Frage der Beratung und des direkten Umgangs mit Süchtigen oder Suchtgefährdeten
und deren Umfeld.
Erfahrungsaustausch über die im Grundlagenseminar erarbeiteten Modelle des
Umgangs mit Gefährdeten und Abhängigen
Training von Gesprächen und Verhalten gegenüber Gefährdeten und Abhängigen
Möglichkeiten für weiterführende Aktivitäten in Betrieb und Dienststelle zur
Suchtproblematik
Seminarnummer
WA 01 101018 02
Freistellungsgrundlage
Termin
18.10.2010 - 22.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Alkoholproblematik und andere Suchtprobleme am
Arbeitsplatz I“ erforderlich.
65
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesprächsführung mit Kollegen-/innen zu
heiklen Themen – „Wenn ich nur wüßte, wie
ich es ansprechen soll ...?“
Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum
geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder
Burnout anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung ... Viele Gründe halten uns oft davon ab, diese schwierigen
Themen anzupacken. Noch mehr Gründe sprechen dafür, diese wichtige Aufgabe
der gesetzlichen Interessenvertretung anzupacken und dadurch die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Es geht im Seminar um:
Grundzüge der Gesprächsführung
Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen, dem Arbeitgeber und mit Co-Abhängigen
Seminarnummer
WA 01 101004 02
Freistellungsgrundlage
Termin
04.10.2010 - 08.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Ein Seminar für Kollegen/-innen, die Grundlagenseminare zu Mobbing,
Alkohol/Sucht oder Burnout besucht haben.
66
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebswirtschaft
Wirtschaftsausschuss I
Wirtschaft und Betriebsrat
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium
des Betriebsrats für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.
Im Bewusstsein der abhängig Beschäftigten spielen Fragen der Arbeitsplatzsicherung eine zentrale Rolle. Für die Unternehmenspolitik dagegen sind diese Probleme
nur Folgewirkungen, die sich aus der Umsetzung der wirtschaftlichen Zielsetzung
ergeben. Da jede Einschränkung der Verfügungsgewalt über Personen Rückwirkungen auf die Unternehmensentscheidungen hat, gilt es für den Betriebsrat, Einfluss
auf die Unternehmenspolitik zu nehmen.
Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 100111 05
WA 01 100308 05
WA 01 100809 05
WA 01 101115 02
Freistellungsgrundlage
Termin
11.01.2010 - 15.01.2010
08.03.2010 - 12.03.2010
09.08.2010 - 13.08.2010
15.11.2010 - 19.11.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
6
Wirtschaftsausschuss II
Informationspolitik und Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium
des Betriebsrates für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.
Aufbauend auf die im Seminar „Wirtschaftsausschuss I“ vermittelten Inhalte wird
der richtige Umgang mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eingehend behandelt. Dabei steht die Unterscheidung von Erträgen/Aufwendungen und
Einnahmen/Ausgaben sowie Investitionen und Abschreibungen im Vordergrund.
Den Jahresabschluss lesen und verstehen
Bedeutung von Kennzahlen
Abschreibung und Investitionen
Investition und Wachstum
Seminarnummer
WA 01 100503 05
WA 01 101004 06
Freistellungsgrundlage
Termin
03.05.2010 - 07.05.2010
04.10.2010 - 08.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Wirtschaftsausschuss I“ erforderlich.
67
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebswirtschaft
Wirtschaftsausschuss III
Sicherung der Arbeitsplätze als Aufgabe
des WA
Längerfristig planende Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Daten über den Wirtschaftsausschuss bekannt sind. Das rückt die Informationsrechte aus § 106 BetrVG in den Mittelpunkt
der strategisch wichtigen Informationen.
Die Teilnehmenden werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare, weitere Möglichkeiten kennen lernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen.
Cash-Flow
Rückstellungen
Kapitalflussrechnungen
Seminarnummer
WA 01 100614 05
WA 01 101129 05
Freistellungsgrundlage
Termin
14.06.2010 - 18.06.2010
29.11.2010 - 03.12.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme an den Seminaren „Wirtschaftsausschuss I und II“ erforderlich.
Szenen aus einem
Wirtschaftausschuss-Seminar
68
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebswirtschaft
Wirtschaftsausschuss I
Arbeiten im Wirtschaftsausschuss in Gesundheitseinrichtungen – eine Einführung
Längerfristig planende Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Daten über den Wirtschaftsausschuss bekannt sind. Das rückt die Informationsrechte aus § 106 BetrVG in den Mittelpunkt
der strategisch wichtigen Informationen. Dem Wirtschaftsausschuss stellen sich folgende Fragen: Sind die Unterlagen ausreichend? Was sagen mir die Informationen/
Zahlen? Brauche ich andere Informationen?
Vorliegende Informationen zu bewerten und eigene Schlüsse daraus zu ziehen, ermöglicht dem Wirtschaftsausschuss eher die wirtschaftliche Situation zu verstehen
und dem Betriebsratsgremium beratend zur Seite zu stehen.
Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 100412 05
Freistellungsgrundlage
Termin
12.04.2010 - 16.04.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
6
Wirtschaftsausschuss II – Umgang mit wirtschaftlichen Daten und Bilanzen in Gesundheitseinrichtungen
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium
für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten. Für die Unternehmenspolitik sind Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung lediglich Ergebnisse, die sich aus der Umsetzung
der jeweiligen Rahmenbedingungen (Gesundheitspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik) ergeben. Je nach Sichtweise sind diese Umsetzungen jedoch unterschiedlich
gestaltbar. Aufbauend auf den Inhalten des Grundlagenseminares werden weitere
Möglichkeiten, um geplante Maßnahmen zu bewerten, erarbeitet.
Vertiefung Jahresabschluss
Entwicklung von geeigneten Kennzahlen
Unternehmensplanung in Gesundheitseinrichtungen
Seminarnummer
WA 01 101101 05
Freistellungsgrundlage
Termin
01.11.2010 - 05.11.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Es können eigene Unterlagen mitgebracht werden.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Wirtschaftsaussschuss I für Gesundheitseinrichtungen“
erforderlich.
69
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten,Betriebswirtschaft
Grundlagen der Betriebswirtschaft für
Betriebsräte
Betriebswirtschaftliche Daten und deren Interpretation bestimmen zunehmend das
Handeln der betrieblichen Interessenvertretung. Unternehmenspolitik und betriebliche Veränderungsprozesse werden auf Wirtschaftsdaten abgestützt, die oft die
„Macht des Faktischen“ vermitteln. Die Kenntnis zentraler Grundlagen der Betriebswirtschaft dient zur „Entzauberung“ komplexer Zahlenwerke und erhöht die Handlungssicherheit im Gremium.
Konsequentes Analysieren zentraler wirtschaftlicher Daten und ihrer möglichen
Auswirkungen auf die Beschäftigten ist eine wichtige Grundlage für strategisches
Handeln.
Das Seminar orientiert sich praxisnah an den zentralen Informationsbedürfnissen
von Mitgliedern gesetzlicher Interessenvertretungen.
Seminarnummer
WA 01 101115 05
Freistellungsgrundlage
Termin
15.11.2010 - 19.11.2010
§ 37 (6)
Krise rechtzeitig erkennen – Instrumente
bereitlegen
NEU
Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise und der äußerst unsicheren Zukunft
vieler Betriebe und ihrer Beschäftigten, wird der Aufbau einer eigenen, auf Früherkennung, Risiken und Chancen für die Beschäftigung und die Steuerungsmöglichkeiten ausgerichteten Informationsstruktur der Betriebsräte immer notwendiger.
Die Durchsetzung eigener Datenstrukturen und ihrer Interpretation wird ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Betriebsratsarbeit.
Wir erarbeiten ein auf die betriebliche Situation abgestimmtes Dateninformationsund bewertungssytem als praxisorientierte Arbeitshilfe und entwickeln Indikatoren
für Problem- und Entwicklungsfelder.
Seminarnummer
WA 01 100426 05
Freistellungsgrundlage
Termin
26.04.2010 - 30.04.2010
§ 37 (6)
Zielgruppe
Mitglieder in Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Vorkenntnisse
Teilnahme an den Seminaren „BR 1“ und „BR 2“ erforderlich.
70
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebswirtschaft
Bilanzen lesen und verstehen
Eine langfristig erfolgreiche Betriebsratsarbeit braucht zuverlässige und verwertbare
Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Die Ermittlung und Verarbeitung dieser Informationen setzt eine entsprechende Qualifikation
der Interessenvertretung voraus. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die
Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen.
Bei der Durchführung solcher Analysen ist der Einsatz von Standardsoftware wie
Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können.
Seminarnummer
WA 01 101018 05
Freistellungsgrundlage
Termin
18.10.2010 - 22.10.2010
§ 37 (6)
6
Outsourcing
Auslagern oder Ausgliedern von betrieblichen Aufgaben, Abteilungen und Betriebsteilen ist eine beliebte Strategie in Unternehmen. Das sogenannte
„Outsourcing“ hat Konjunktur. Betriebs- und Personalräte sollten sich frühestmöglich mit den Folgen, aber auch mit den möglichen Gegenstrategien auseinandersetzen. Vorratswissen kann hier vor bösen Überraschungen schützen.
Wir beraten in diesem Seminar u. a. über
die Regelungen der Umstruktuierung
Verschmelzung von Unternehmen
Aufspaltungen, Abspaltungen und Ausgliederungen
„Betriebsübergang“ und Schutzvorschriften des § 613a BGB
Outsourcing als Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG
Handlungsmöglichkeiten und Gegenstrategien
Seminarnummer
WA 01 101122 02
Freistellungsgrundlage
Termin
22.11.2010 - 26.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
71
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebswirtschaft
PPP – Public Private Partnership
ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft
„Früher“ sahen viele öffentliche Einrichtungen die Lösung ihrer Finanzprobleme in
der Privatisierung, Ausgliederung und Organisationsänderung. Heute heißt das
Zauberwort „ppp – public private partnership“ oder „öpp – öffentlich-private Partnerschaft“.
In diesem Seminar wird geklärt, was sich dahinter verbirgt. Die Mitglieder aus Interessensvertretungen erhalten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen von PPP/
ÖPP, Privatisierung und Ausgliederung, und welche Vor- und Nachteile dies vor allem für Beschäftigte mit sich bringt.
Um die Rechte von Betroffenen zu sichern ist es erforderlich, dass sich Mitglieder in
PR und BR frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen, dass sie wissen, welche Gestaltungsrechte sie in diesen Umstrukturierungsprozessen haben und welche
sonstigen Handlungsoptionen bestehen.
An Praxisbeispielen erarbeiten sie, wie sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten handeln können.
Seminarnummer
WA 01 100322 11
Freistellungsgrundlage
Termin
22.03.2010 - 26.03.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
SAP – eine Einführung für Betriebsräte
SAP wird in großen und immer mehr kleineren Unternehmen als betriebswirtschaftliche Software eingesetzt, um einzelne Geschäftsprozesse miteinander zu verbinden.
NEU
Für die Arbeitsplätze und die Arbeit der Betriebsräte bedeutet der SAP-Einsatz tief
greifende Veränderungen bei der Mitbestimmung, beim Datenschutz, bei betrieblichen Abläufen.
Das Seminar soll eine Einführung in das komplexe Thema SAP geben. Wir klären
hierbei die besonderen Aufgaben für Betriebsräte, ihre Rechte und Möglichkeiten
zur Gestaltung und entwickeln Handlungsanleitungen für die Verhandlung und
den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Seminarnummer
WA 01 100920 04
Freistellungsgrundlage
72
Termin
20.09.2010 - 24.09.2010
§ 37 (6)
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebswirtschaft
Kapital & Rechtsform – Durchblick bei der
Unternehmensfinanzierung
Jeder weiß, ob das Unternehmen eine GmbH, eine AG oder z. B. eine Kommanditgesellschaft ist. Aber welchen Einfluss hat die Rechtsform auf das Unternehmen
und seine Beschäftigten? Warum hat die Entscheidung für die Finanzierung Einfluss auf die künftige Ausrichtung? Der Betriebsrat ist bei diesem Thema gefordert.
Welche Auswirkungen hat und was bedeutet überhaupt Basel II? Im Seminar werden die Themen so aufgearbeitet, dass keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Es
geht nicht darum, die Finanzierungsform zu finden (worauf der BR keinerlei Einfluss hat), sondern darum, die Auswirkungen von Managemententscheidungen
rechtzeitig zu verstehen. Einflussmöglichkeiten des BR gibt es immer dann, wenn
Betriebsänderungen Folge einer neuen Rechtsform sind.
Aktiengesellschaft, GmbH & Kommanditgesellschaft
Finanzierungsformen
die Arbeitnehmer/-innen als Kapitalgeber
Instrumente der Früherkennung
Standardcheck mit Kennzahlen
Gesetzliche Grundlagen und Einflussmöglichkeiten des BR
Seminarnummer
WA 01 100621 02
Freistellungsgrundlage
Termin
21.06.2010 - 25.06.2010
§ 37 (6)
6
Unser Haus von vorne ...
... und von hinten
73
Personalwirtschaft
Personalplanung und Personalentwicklung –
Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen
an das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Deshalb werden moderne Personalplanungs- und Entwicklungskonzepte immer wichtiger für den wirtschaftlichen Erfolg. Damit die Beschäftigteninteressen angemessene Berücksichtigung finden, ist es erforderlich, dass die Betriebs- und Personalräte Planung, Umsetzung
und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung mitgestalten.
Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung
Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte
Schnittstellen zur Organisationsentwicklung
Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 100614 02
Freistellungsgrundlage
Termin
14.06.2010 - 18.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Beschäftigungssicherung – strategische
Aufgabe des Betriebsrates
NEU
Die Sicherung der Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen gehört zu den besonderen Aufgaben des Betriebsrates. Wir untersuchen die unterschiedlichen Interessenlagen der Betriebsparteien, klären den rechtlichen Handlungsrahmen und den
Zusammenhang von Personalplanung und Beschäftigungssicherung, entwickeln
Strategien zum Abbau von prekärer Beschäftigung (Befristungen, LeiharbeitnehmerInnen), untersuchen die Auswirkungen von flexibler Arbeitszeitgestaltung.
An betrieblichen Beispielen erarbeiten wir praxisnahe Handlungsoptionen für die
gesetzliche Interessenvertretung und probieren die Einbeziehung der Belegschaft in
die Umsetzung betriebsrätlicher Ziele.
Seminarnummer
WA 01 101122 04
Freistellungsgrundlage
Termin
22.11.2010 - 26.11.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick“ ist erforderlich.
74
Personalwirtschaft
Flexibler Personaleinsatz versus prekäre
Beschäftigung
Ein verstärkter Wettbewerb und veränderte Rahmenbedingungen bewirken, dass
BRe und PRe wie auch MitarbeiterInnenvertretungen sich immer stärker mit flexiblen Arbeitsformen zur Optimierung der Ablaufprozesse in Dienststellen und Unternehmen beschäftigen müssen.
Standortübergreifende Personalentscheidungen stehen ebenso auf der Tagesordnung wie kurzfristige, befristete Beschäftigungen, aber auch Arbeitnehmerüberlassung durch Zeitarbeit oder Gestellungsverträge nehmen zu. Dabei stellen sich
grundlegende Fragen zur optimierten Personaleinsatzplanung nach wirtschaftlichen Grundsätzen ebenso wie rechtliche Fragen zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über
Personalwirtschaft und Personaleinsatz (Planung und Instrumente)
Rechtliche Rahmenbedingungen (Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassung, Geringfügigkeit)
Rechtliche Einflussmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeiter/-innenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 100517 07
Freistellungsgrundlage
Termin
17.05.2010 - 21.05.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
6
Betriebliche Weiterbildung – strategische
Aufgabe des Betriebsrates
Wenn sich die „betriebliche Welt“ permanent verändert, kommt der Qualifizierung
der ArbeitnehmerInnen eine immer stärkere Bedeutung zu.
NEU
Betriebliche Weiterbildung zu fördern und mitzugestalten ist Aufgabe des Betriebsrates. Doch wie gehen wir das an? Wie setzen wir Vorschläge zur Bildungsplanung
durch?
Wir untersuchen die Hintergründe betrieblicher Weiterbildung, entwickeln Ideen
für eine systematische Bildungsplanung und klären die unterschiedlichen Interessenlagen der Betriebsparteien. Wir erarbeiten den rechtlichen Rahmen der Mitbestimmung und Handlungsoptionen in der Umsetzung. Zum Nutzen der Kolleginnen und Kollegen und des Betriebes. Hierbei spielt auch die Eingliederung prekär
Beschäftigter eine bedeutende Rolle.
Seminarnummer
WA 01 101201 02
Freistellungsgrundlage
Termin
01.12.2010 - 03.12.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick“ erforderlich.
75
Personalwirtschaft
Arbeiten im Alter – Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung
Die demographische Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Auf der einen Seite wird kräftig an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit
gearbeitet, andererseits sind es aber immer noch die älteren ArbeitnehmerInnen,
die vorrangig von Arbeitsplatzverlust und gesundheitlichem Verschleiß betroffen
sind.
Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben hier einen Gestaltungsauftrag –
alternde Belegschaften erfordern ein breit angelegtes Handeln.
Beschäftigungssicherung, Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Gesundheitsschutz und Prävention
Altersgerechte Qualifizierung
Veränderungen der Arbeitsorganisation
Seminarnummer
WA 01 100906 07
Freistellungsgrundlage
Termin
06.09.2010 - 10.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Zielvereinbarungen und
Mitarbeiter/-innengespräche
Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als
auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter/-innengepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine
zentrale Rolle.
Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter/-innengesprächen und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche
Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt werden können.
Seminarnummer
WA 01 100614 07
Freistellungsgrundlage
76
Termin
14.06.2010 - 16.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Personalwirtschaft
Verurteilt durch Beurteilung? Betriebliche
Beurteilungssysteme auf dem Prüfstand
In vielen Betrieben erleben Beurteilungssysteme eine Renaissance, weil sich Unternehmen damit eine Optimierung der Mitarbeiter/-innenleistung und eine Grundlage für die gezielte Auswahl ihrer „Leistungsträger“ versprechen. Darüber hinaus
werden Beurteilungssysteme als Personalentwicklungs- und Führungsinstrument
eingesetzt. Mitarbeiter/-innenbeurteilungen haben somit für die Betroffenen eine
wichtige persönliche und berufliche Funktion, nicht zuletzt, weil an die Beurteilung
ihrer Arbeitsleistung ihre Vergütung und die eigene Karriere geknüpft sind. Im Seminar werden unterschiedliche Formen der Mitarbeiter/-innenbeurteilung als Personalentwicklungs- und Führungsinstrument vorgestellt und kritisch reflektiert.
Von der Rückmeldung zur Beurteilung?
Mitarbeiter/-innenbeurteilung als Führungs- und Personalentwicklungsinstrument
Verfahren und Methoden der Mitarbeiter/-innenbeurteilung
Mitarbeiter/-innenbeurteilung und Vergütungssysteme
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seminarnummer
Termin
WA 01 100602 03
02.06.2010 - 04.06.2010
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Betriebsverfassung Einführung und Überblick“ (BR 1)
erforderlich.
Analytische Stellenbewertung
Immer mehr Unternehmen wenden mehrere oder keine Tarifverträge an, so dass
Beschäftigte auf unterschiedlicher Bewertungsgrundlage entlohnt oder die Lohnfindung eigenen betriebsinternen Systemen vorbehalten wird. Stellenbeschreibungen
und die daraus abzuleitenden Stellenbewertungen bieten die Chance, neben der
Transparenz im Verhältnis von Lohn und Leistung, auch betrieblich gerechtere
Lohnsysteme einzuführen. Darüber hinaus haben Stellenbeschreibungen für die
Steuerung von Unternehmen und für die Entwicklung eines zukunftsgerichteten
Personalmanagements eine wichtige Funktion. Im Seminar werden Funktionen,
Verfahren, Methoden sowie arbeits- und tarifvertragliche Grundlagen von Stellenbeschreibung und Stellenbewertung dargestellt und diskutiert.
Personalwirtschaftliche und arbeitsrechtliche Bedeutung und Funktionen von
Stellenbeschreibungen
Verfahren zur Entwicklung von Stellenbeschreibungen
Stellenbeschreibung und Stellenbewertung
Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte
Seminarnummer
WA 01 100531 03
Freistellungsgrundlage
Termin
31.05.2010 - 02.06.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar zur Betriebsräte-Grundqualifizierung erforderlich.
77
6
IKT-Einsatz, Überwachung und Datenschutz
IKT-Systeme am Arbeitsplatz: Leistungs- und
Verhaltenskontrollen und Mitbestimmung
E-Mail, Internet usw. sind aus dem Alltag im Arbeitsleben nicht mehr weg zu denken. Sie erleichtern einerseits die Arbeit, andererseits enthalten sie auch erhebliches
Überwachungs- und Kontrollpotenzial. Firewall, Filtersoftware, Cache und Proxy
sind nur einige Stichworte.
Das Seminar zeigt die neuen und wichtigen Funktionen der IT-Systeme und verdeutlicht vor allem, was die eingesetzte Überwachungstechnik an Kontrollen ermöglicht. Arbeit am PC und Anwendungsfälle aus der Praxis stehen im Mittelpunkt.
Zusätzlich werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Informationstechnik aufgezeigt.
IT-Systeme und Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Arbeitnehmer/-innendatenschutz
Aktuelle Rechtsprechung zu E-Mail und Internet
Seminarnummer
WA 01 100811 08
Freistellungsgrundlage
Termin
11.08.2010 - 13.08.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Big Brother im Betrieb – Rechte des Betriebsrats bei (heimlicher) Überwachung?!
Die Bespitzelung von Beschäftigten in großen Kaufhausketten macht in erschreckender Art und Weise deutlich, wie unzureichend es um den Persönlichkeitsschutz
und die Gleichbehandlung bestellt ist. Dieses Kurzseminar soll eine Arbeitshilfe für
den Betriebsrat darstellen, wo er anzusetzen hat und wie seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz sind. Folgende Schwerpunkte sind geplant
Persönlichkeitsschutz § 75 Abs. 2 BetrVG
Gleichbehandlungsgrundsatz § 75 Abs. 1 BetrVG
AGG
Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 Ordnung im Betrieb
Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Mitbestimmung bei Einführung von
Technik
Beschwerderechte des/der Arbeitnehmers/-in
Grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers gem. § 23 Abs. 3 BetrVG
Seminarnummer
WA 01 101011 02
Freistellungsgrundlage
Termin
11.10.2010 - 13.10.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick“ erforderlich.
78
IKT-Einsatz, Überwachung und Datenschutz
Datenschutz – Aufgaben für Betriebs- und
Personalräte
In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes
verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Zudem kann der Betriebs- und Personalrat durch
seine Mitbestimmungsrechte starken Einfluss auf den Datenschutz der Beschäftigten nehmen. Im Rahmen dieses Seminars werden die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und deren Umsetzung in der betrieblichen Praxis erarbeitet und diskutiert.
Wichtige Vorgaben zum Datenschutz
Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Rechte der Beschäftigten
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Abschluss und Inhalte von Betriebsvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100531 05
Freistellungsgrundlage
Termin
31.05.2010 - 04.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
RFID – Neue Herausforderung an
die Betriebsräte
Radio Frequency Identification (RFID) ist eine auf Funkchip basierende Technik, die
ursprünglich zur Markierung von Waren und Produkten entwickelt wurde.
Das Seminar zeigt im Sinne von Basisinformationen die Einsatzmöglichkeiten,
Chancen und Risiken von RFID. Es soll dargestellt werden, wo Regelungsbedarf besteht und was Betriebräte schon jetzt zum Schutz der Beschäftigten tun können.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen dabei u. a.
RFID – die Zukunft hat schon begonnen
Erwartungshaltung der Unternehmen
Aufgaben des Betriebsrates
Beispiel einer Betriebsvereinbarung
Technologieberatungsstellen
Seminarnummer
WA 01 101122 03
Freistellungsgrundlage
Termin
22.11.2010 - 24.11.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick“ erforderlich.
79
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung, Arbeitsorganisation
Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer besonderen Augabe im Gremium ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und
Pflichten des Betriebsrates und seiner Organe vertiefen sowie Fertigkeiten in der
Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen
möchten.
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: von der Geschäftsordnung bis zur
Beschlussfassung
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden
Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrates
Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV
Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des BR
Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen
Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit
Seminarnummer
WA 01 100510 03
Freistellungsgrundlage
Termin
10.05.2010 - 12.05.2010
§ 37 (6)
Betriebsratsvorsitzende/r – keine leichte
Aufgabe
NEU
Jeder Betriebsrat muss sie/ihn haben: die/den BR-Vorsitzende/n. Eine wichtige Position mit besonderen Rechten - aber auch besonderen Pflichten. Wir untersuchen
die besondere Rechtsstellung, klären wichtige Zuständigkeits- und Entscheidungsfragen und erarbeiten gemeinsam einen praxis-orientierten "Arbeitsplan".
Wir entwickeln dabei eine Strategie, die helfen soll, die besondere Rolle effektiv
wahrzunehmen und so den eigenen Zielen, aber auch den Wünschen und Vorstellungen der BR-Mitglieder gerecht werden zu können.
Der Herausarbeitung der eigenen Führungsqualität kommt dabei eine besondere
Bedeutung zu.
Seminarnummer
WA 01 100830 02
Freistellungsgrundlage
80
Termin
30.08.2010 - 01.09.2010
§ 37 (6)
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung, Arbeitsorganisation
Arbeiten im BR-Büro – Seminar für
freigestellte BR und BR-MitarbeiterInnen
In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte“ oft allein im BR-Büro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die BR-Arbeit effektiv unterstützt werden?
NEU
Wir bearbeiten u. a. folgende Themen:
Arbeits- und Büroorganisation im BR-Büro
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
Protokolle und Schriftverkehr
erfolgreiche Präsentation der BR-Arbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei
Betriebsversammlungen)
kleine Rechtskunde zur Arbeit im BR-Büro
Seminarnummer
WA 01 101011 04
Freistellungsgrundlage
Termin
11.10.2010 - 15.10.20
§ 37 (6)
6
Rechtswirksames Schreiben
Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind
leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht
stand. Richtig gemeint, aber „unwirksam“ formuliert, reicht nicht aus.
Diese Beispiele zeigen, dass die beste BR-/PR-/MAV-Arbeit wirkungslos bleibt, wenn
sie nicht in die rechtlich zulässige Form gegossen wird.
Dieses Seminar vermittelt die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von
Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen
Zustimmungsverweigerungen
Widersprüchen
Einwendungen
Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 100525 02
Freistellungsgrundlage
Termin
25.05.2010 - 28.05.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme an Seminaren zur Grundqualifizierung des BR/PR erforderlich.
81
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung, Arbeitsorganisation
Internes und externes Know-how für die
Betriebsratsarbeit
Der Betriebsrat als omnipotentes Wesen? Jurist/-in, Computerexperte/-in,
Wirtschaftsexperte/-in – alles in einem?
Die Anforderungen an die BR-Mitglieder werden in der heutigen Arbeitswelt immer
komplizierter. Dieses Seminar soll die verschiedenen Möglichkeiten des Betriebsrates aufzeigen, um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nach § 80 BetrVG
Besondere Betätigungsfelder für Sachverständige im Betrieb
Beauftragung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin
Beratung bei Betriebsänderungen
Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
Streitigkeiten
Seminarnummer
WA 01 101110 02
Freistellungsgrundlage
Termin
10.11.2010 - 12.11.2010
§ 37 (6), § 96 (4/8)
„Personaldaten, Viren – wir schützen!“
Datenschutz und Datensicherheit im Büro der
Interessenvertretung
Die Interessenvertretung verarbeitet auf ihren PCs sensible und zu schützende Daten. Dabei gilt es, entsprechende Regelungen zu beachten und technische Vorkehrungen zu treffen, sodass der Datenschutz auch umgesetzt werden kann. Der PC
am Internet erfordert darüber hinaus Schutzmaßnahmen gegen ungebetene Gäste
wie Viren und andere Schädlinge. Das Seminar behandelt rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes und Konzepte, diese im Büro der Interessenvertretung
umzusetzen.
Datenschutz: was ist zu schützen?
Gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz
Sicherheitsstrategien entwickeln
Sicherheitsprogramme im Überblick
Firewall und Virenprogramme
Verschlüsselung von Daten und E-Mails
Seminarnummer
WA 01 100920 01
Freistellungsgrundlage
82
Termin
20.09.2010 - 22.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung, Arbeitsorganisation
„Alles da, man muss es nur finden“
Informationsbeschaffung und Internet
Mit dem Internet erschließen sich neue und schnellere Wege der Informationsbeschaffung zu aktuellen Informationen aus Arbeitswelt und Wirtschaft, Gesetzestexten und rechtlichen Neuerungen und Kommunikationsmöglichkeiten, die bei der
täglichen Arbeit helfen können. Das Seminar stellt die grundlegende Schritte vor,
wie die Interessenvertretung sich Daten, Fakten und Informationen zielorientiert
über das Internet beschaffen kann.
Funktionsweise des Internet
Arbeiten mit Internetbrowsern
Informationspolitik der Interessenvertretung
Internetrecherche und Suchstrategien
Interessante Webseiten für die Interessenvertretung
Datensicherheit am Internet-Arbeitsplatz
Seminarnummer
WA 01 100922 01
Freistellungsgrundlage
Termin
22.09.2010 - 24.09.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
„Briefe und Protokolle – ganz einfach“
Schriftverkehr und Datenverwaltung im Büro
der Interessenvertretung
Die Textverarbeitung WORD hilft bei der Erfassung, Gestaltung und Auswertung
von Schriftstücken und Daten, die für die BR-/PR-Arbeit notwendig sind bzw. vom
Gesetz verlangt werden.
Das Seminar vermittelt die formalen Vorgaben und das technische Know-how, um
solche Dokumente zu erstellen und zeigt, wie ein effektives Management des gesamten Dokumentenbestands aussehen sollte.
Texterfassung und -gestaltung
Textbausteine und Mustervorlagen
Gestaltung wichtiger Dokumente (Einladungen, Niederschriften, Beschlüsse)
Dokumentenablageverwaltung/Archivierung
Seminarnummer
WA 01 100215 01
Freistellungsgrundlage
Termin
15.02.2010 - 17.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
83
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung, Arbeitsorganisation
„E-Mail – die schnellere Post“
Mailprogramme – Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
E-Mails sind aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken. Auch im Büro der Interessenvertretung ist es wichtig, Mailprogramme wie Outlook effizient nutzen zu
können und E-Mails samt Anlagen sicher zu verwalten. Darüber hinaus gehört es
zu den Aufgaben der Interessenvertretung mit dem Arbeitgeber Regelungen über
Nutzung und Archivierung von E-Mails im Betrieb zu vereinbaren. Dieses Seminar
soll Mitgliedern der Interessenvertretung zum einen Kenntnisse im Umgang mit EMails und Microsoft Outlook und zum anderen Wissen zu Arbeitnehmer/-innenschutzrechten und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Umgang mit E-Mails im Betrieb vermitteln.
Signaturen und Regeln, Mailingliste und Verteiler erstellen
Arbeiten im Team
Überwachung von E-Mails
Private E-Mail Nutzung
Betriebsvereinbarung zum Thema E-Mails
Seminarnummer
WA 01 100217 01
Freistellungsgrundlage
Termin
17.02.2010 - 19.02.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebsratsarbeit zielgerichtet organisiert
und erfolgreich umgesetzt
Das Tagesgeschäft der Betriebsräte besteht oft aus einer Reaktion auf Vorgänge zu
personellen oder organisatorischen Entscheidungen des Arbeitgebers. Hier ist engagiertes Agieren notwendig. Aber zur Betriebsratsarbeit gehört weit mehr.
Wir wollen das Rollenverständnis des Betriebsrates klären, mit Konfliktsituationen
sicher umgehen lernen und durch Zeit- und Selbstorganisation die Grundlage für
eine erfolgreiche Arbeitsplanung und Zielsetzung schaffen. Durch geübte Verhandlungsführung die eigene Verhandlungsposition zu stärken, ist ebenfalls Thema in
diesem Seminar.
Seminarnummer
WA 01 101025 03
Freistellungsgrundlage
Termin
25.10.2010 - 29.10.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR 1“ erforderlich.
84
Geschäftsführung, Büro der Interessenvertretung, Arbeitsorganisation
„Allein gegen alle – und doch im Team“
Gute Zusammenarbeit in der Interessenvertretung
Am wirkungsvollsten ist ein Betriebsrat, wenn die Gruppe effektiv und wie aus einem
Guss zusammenarbeitet. Leichter gesagt als getan, gehört es doch zu den herausragenden Fähigkeiten eines/r gewählten Vertreters/in, sich ordentlich zu streiten.
NEU
In diesem Seminar legen wir den Grundstock für gelungene Zusammenarbeit im
Gremium und zeigen auf, wie ein Betriebsratsteam effizienter und geschlossener
auftreten kann.
Grundlagen der Teambildung
Stufen der Teamentwicklung
Rollen und Persönlichkeiten im Team
Führen im Team
Aufgabenverteilung im BR-Team
Kommunikation und Konfliktregelung in der Gruppe
Teamarbeit als soziales Spiel mit Regeln
Strategieentwicklung im Team: Positionen und Ziele für das BR-Gremium klären
Seminarnummer
WA 01 101018 09
Freistellungsgrundlage
Termin
18.10.2010 – 22.10.2010
§ 37 (6)
6
Projektmanagement
Die Organisation von Projekten und Events will gekonnt, effizient und erfolgreich
sein. Immer häufiger stehen Betriebs- und Personalräte vor der Frage, wie Beschäftigte in Aktionen und Aktivitäten einbezogen werden können. Rechtliche Anforderungen geben den Rahmen dafür.
In diesem Seminar wird Projektmanagement praxisorientiert und ganzheitlich
eingeübt.
Bestandteile sind: Projektziele, Phasenplanung, Projetsteuerung und -strukturierung, Kapazitätsplanung, Aufbauorganisation, Berichtswesen und Risikomanagement.
Außerdem werden soziale Kompetenzen zur Bewältigung typischer Projektsituationen entwickelt.
Führung und Motivation, Umgang mit Konflikten, Selbstorganisation, Zeitplanung
und Durchführung von Besprechungen und Präsentationen.
Seminarnummer
WA 01 100628 09
Freistellungsgrundlage
Termin
28.06.2010 - 02.07.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
85
Kommunikation, Verhandlung
„Klare Rede, starke Wirkung!“ I
Rhetorik und mehr für die gesetzliche
Interessenvertretung
Die Arbeit betrieblicher Interessenvertretungen erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit den Gesetzestexten. Auch an das rhetorische Geschick werden
hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt in der Betriebsversammlung, bei den
eigenen Beiträgen in Gremien oder bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Neben den Inhalten entscheiden der Redestil, die Körpersprache und der Redeaufbau über die Wirkung von Redebeiträgen. In diesem Seminar werden die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik vermittelt.
Umgang mit Redehemmungen
Aufbau einer Überzeugungsrede
Wirksame Sprache und Körpersprache
Umgang mit Störungen
Seminarnummer
WA 01 100222 02
WA 01 100426 02
WA 01 100614 03
WA 01 101213 06
Freistellungsgrundlage
Termin
22.02.2010 - 26.02.2010
26.04.2010 - 30.04.2010
14.06.2010 - 18.06.2010
13.12.2010 - 17.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
„Klare Rede, starke Wirkung!“ II
Rhetorik und mehr
Es geht in dieser Woche darum, die Redeerfahrungen zu reflektieren und die Redekompetenz weiter zu entwickeln.
Folgende Schwerpunkte werden behandelt:
Umgang mit Repliken
Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate
Leitung/Moderation von Sitzungen und Versammlungen
Gesprächs- und Verhandlungsführung
Überzeugungs- und Streitgespräche
Seminarnummer
WA 01 100412 06
WA 01 101101 02
Freistellungsgrundlage
Termin
12.04.2010 - 16.04.2010
01.11.2010 - 05.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweis
Dieses Seminar sollte frühestens ein Jahr nach dem Besuch eines einwöchigen
Rhetorikgrundlagenseminares absolviert werden.
86
Kommunikation, Verhandlung
Gesprächs- und Verhandlungsführung für
betriebliche Interessenvertreter/-innen –
Grundlagen
Zum Alltag von BR-/PR-/MAV-Mitgliedern gehört es, fachliche Gespräche und Verhandlungen zu führen. Nicht selten bestimmen diese über Erfolg oder Misserfolg der
Arbeit. In diesem Seminar arbeiten Sie fachlich begleitet an folgenden Aspekten
Gesprächs- und Verhandlungsführung
Vorbereitung auf den Termin
Gesprächs- und Verhandlungstechniken
Den „roten Faden“ nicht verlieren
Verhandlungsziel und Kompromiss
Umgang mit schwierigen Verhandlungspartner/-innen
Praxisnahe Übungen aus der Erfahrungswelt der Interessenvertreter/-innen begleiten den Lernprozess der Seminarwoche.
Seminarnummer
WA 01 100315 03
WA 01 100705 04
Freistellungsgrundlage
Termin
15.03.2010 - 19.03.2010
05.07.2010 - 09.07.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Grundlagen der Rhetorik wären hilfreich.
6
„Ich fasse zusammen“ Gesprächs- und
Verhandlungsführung für die Betriebs- und
Personalratsarbeit (Aufbau)
Gespräche und Verhandlungen im Betriebsrat gliedern und aktiv steuern will gelernt sein. Soll ein Gespräch bzw. eine Verhandlung zufriedenstellend verlaufen,
muss der BR/PR den „roten Faden“ in der Hand behalten. Besonders schwierig ist
das Verhandeln als Gremium, da man sich hier nicht immer exakt abstimmen kann.
In diesem Seminar kommt den praktischen Übungen große Bedeutung zu.
Taktiken der Gesprächsführung
Themenflucht – nicht mit uns
Das Ende im Auge behalten
Frage-, Schweige- und andere Techniken
Verhandlungstaktiken
Verhandlungen durch Gremien, Teams etc.
Vom Verhandlungsziel und vom Kompromiss
Seminarnummer
Termin
WA 01 101011 06
11.10.2010 - 15.10.2010
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des Grundlagenseminares erforderlich.
87
Kommunikation, Verhandlung
Win/Win – erfolgreich und ergebnisorientiert
verhandeln
Verhandlungen verlaufen oft zäh, bleiben stecken und werden vertagt oder gar abgebrochen. Scheinbar „unvereinbare Interessengegensätze“ werden dann als
Grund genannt. Die Ursachen für diese Unvereinbarkeit sind jedoch oft nicht sachlich begründet.
Effektive Verhandlungsführung bezieht den konstruktiven zwischenmenschlichen
Umgang mit ein. Im Seminar wird ein Verhandlungsmodell vorgestellt, das es ermöglicht, klar in der Sache zu sein und gleichzeitig wertschätzend mit den Verhandlungspartner/-innen umzugehen, um so zu einem Gewinn für beide Seiten zu
kommen.
Überblick über das Harvard-Modell
Effektive Verhandlungskommunikation
Unterscheidung von Interessen und Positionen
Erproben von Verhandlungsbeispielen aus dem Alltag
Seminarnummer
WA 01 100322 04
WA 01 101108 08
Freistellungsgrundlage
Termin
22.03.2010 - 26.03.2010
08.11.2010 - 12.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6)
Überzeugend argumentieren als gesetzliche
Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Entscheidend für den Erfolg in
Verhandlungen und Diskussionen sind oft ganz andere Faktoren. Wir beleuchten in
dieser Woche nicht nur den Aufbau von Argumentationen, sondern analysieren
zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, sicherer in Verhandlungen
agieren und reagieren zu können indem ich einerseits die Situation sowie die Strategie meines Gegenübers klarer einschätzen und andererseits meine persönliche
Strategie optimieren kann.
Starke und schwache Argumente
Strukturiert argumentieren- spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
Seminarnummer
WA 01 100125 02
WA 01 101115 08
Freistellungsgrundlage
88
Termin
25.01.2010 - 29.01.2010
15.11.2010 - 19.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Kommunikation, Verhandlung
Beratungskompetenzen für Betriebs- und
Personalräte
Gesprächsführung ist die grundlegende Kompetenz für BR/PR um ihrer zentralen
Aufgabe nachzukommen, sich mit den Anregungen der KollegInnen und der JAV
zu befassen (§80 BetrVG, §68 BPersVG). Oft gehen diese Gespräche über den reinen Informationsaustausch hinaus und werden zu Beratungssituationen mit einem
breiten Themenspektrum (Integrationsprobleme ausländischer MitarbeiterInnen,
Konflikte innerhalb einer Abteilung u. a.).
Der Vorteil der speziellen Art der Gesprächsführung in der Beratung ist die Aktivierung der Betroffenen, eigene Lösungsansätze zu entwickeln.
Wir setzen uns mit folgen Fragen und Themen theoretisch und in praktischen
Übungen auseinander:
rechtliche Grundlagen
Wo fängt Beratung an?
Was steckt eigentlich wirklich hinter dem Anliegen?
Frage- und Spiegeltechniken
Welcher Mensch braucht welche Ansprache?
Wie berate ich neutral, ohne andere mit Rat zu erschlagen?
Kollegiale Beratung als Methode, um sich als Gremium zu unterstützen
Seminarnummer
WA 01 101004 12
Freistellungsgrundlage
6
Termin
04.10.2010 - 08.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
89
Kommunikation, Verhandlung
„Mit dem/der red ich kein Wort mehr ...“
Konfliktmanagement für Betriebs- und
Personalräte
Ist die Tür erst einmal zugeschlagen, wird’s schwierig, das Gespräch noch einmal
wieder aufzunehmen. Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitereien gehören aber zum Alltag.
Konflikte müssen nicht automatisch mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden.
Im Idealfall sind sie der Motor für kreative Ideen und Lösungen. Wie Betriebs- bzw.
Personalräte diesem Ziel näher kommen können, zeigen wir mit folgenden Schwerpunkten
Ursachen für Konflikte
Zusammenhang von Konflikten und betrieblichen Hierarchien
Möglichkeiten einer positiven Konfliktbewältigung
Seminarnummer
WA 01 100329 02
WA 01 101025 06
Freistellungsgrundlage
Termin
29.03.2010 - 02.04.2010
25.10.2010 - 29.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Mediation – eine Technik zur konstruktiven
Konfliktbearbeitung
Betriebs- und Personalräte sind typischer Weise mit Konfliktfeldern unterschiedlichster Art konfrontiert. Sei es mit dem Arbeitgeber, innerhalb der Beziehung zu den
Kollegen/-innen und auch dann, wenn es Streitigkeiten unter den Kollegen/-innen
zu schlichten gibt. Die Methode der Mediation bietet einen Leitfaden, wie Konflikte
bearbeitet werden können, ohne dass Gerichte eingeschaltet werden müssen.
Dabei werden die Interessen der Beteiligten offen gelegt. Handlungsspielräume
und Lösungen müssen ausgelotet werden, so dass sie auf die Zustimmung der Beteiligten treffen.
Konfliktanalyse als Vorbereitungsmaßnahme
Mediationsphasen und Gesprächstechnik
Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Anwendung von Mediation im Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
Transfer in die betriebliche Praxis
Seminarnummer
WA 01 100329 06
WA 01 101018 08
Freistellungsgrundlage
Termin
29.03.2010 - 02.04.2010
18.10.2010 - 22.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Achtung
Das Seminar ist kein Ausbildungsseminar zur Mediatorin/zum Mediator.
90
Kommunikation, Verhandlung
Betriebs-und Personalräte zwischen Kooperation und Konfrontation
NEU
Gemäß ihrer Überwachungspflicht, z. B. zur Einhaltung und Aushandlung von Betriebsvereinbarungen (§80 (1) BetrVG) sind BR/ PR oft in einer konfrontierenden
Rolle. Aber nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch innerhalb des Gremiums und im Kontakt mit KollegInnen gilt es, die Balance im weiten Spannungsfeld der kooperativen Zusammenarbeit und der Abgrenzung beim Vertreten eigener Positionen zu finden und dabei den Kontakt nicht zu verlieren. Dazu gehört
Mut, ein klares Rollenbewusstsein und das Aushalten ambivalenter Situationen und
Gefühle.
Um das zu erreichen setzen wir uns auseinander mit
Wertekonflikten und emotionalen Zwickmühlen
stimmigen persönlichen Strategien
Rollenwechseltraining
der kooperativen Gestaltung konfrontativer Kommunikation
emotionalen Entlastungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 100927 01
Freistellungsgrundlage
Termin
27.09.2010 - 01.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
Die Menschen sind verschieden – Menschenkenntnis als Chance für eine effektive BR/PRArbeit
NEU
Die BR-/PR-Arbeit ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen.
Neben den rechtlichen Kenntnissen benötigt der BR/PR im Kontakt mit KollegInnen,
dem Arbeitgeber und anderen, soziale Kompetenz um GesprächspartnerInnen einschätzen zu können und sich so einen Überblick über komplexe Situationen und
Probleme zu verschaffen.
Ziel dieses Seminars ist es, theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in
menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu bekommen um in Zukunft sicher, angemessen und „Energie sparend“ auf unterschiedliche Menschen
reagieren zu können. Themenschwerpunkte sind:
Zwischen den Zeilen lesen, worum es wirklich geht
Bedürfnisse und Ängste als Grundmotive menschlichen Verhaltens
Zwischenmenschliches Gespür intensivieren in der Ansprache und Aktivierung
von KollegInnen
Welcher Typ bin ich, und in welche Rolle schlüpfe ich bevorzugt?
Angst und Neugier in Veränderungsprozessen
Rechtliche Grundlagen (§80 BetrVG, §68 BPersVG)
Seminarnummer
WA 01 101206 09
Freistellungsgrundlage
Termin
06.12.2010 - 10.12.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
91
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung
Öffentlichkeitsarbeit und ihre Notwendigkeit
für die Interessenvertretung – Überblick
Mit diesem Seminar wird alles anders, besser! Als BR/PR/MAV stehen wir immer
mal wieder vor der Frage, wie wir unsere Arbeit als betriebliche Interessenvertretung transparenter machen, um erfolgreichere Arbeit machen zu können.
Worüber und wie informieren wir die Kollegen/-innen? Welche (Arbeitgeber-)Infos
dürfen wir weitergeben, worüber müssen wir informieren? Warum kommt niemand in die Sprechstunde? Warum haben wir so wenig Rücklauf bei unseren Umfragen? Wie machen wir das besser? Wie funktioniert Kommunikation? Wie gestalten wir Öffentlichkeitsarbeit?
Grundsätzliches/Prinzipien zur Öffentlichkeitsarbeit
Rechtliche Basis zur Mitbestimmung (BetrVG, PersVG, ...) und dem Presserecht
Einsetzbare Medien und ihre Umsetzung in die Praxis
Seminarnummer
WA 01 100308 01
WA 01 101011 01
Freistellungsgrundlage
Termin
08.03.2010 - 12.03.2010
11.10.2010 - 15.10.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Hinweise
Dieses Seminar ist die Grundlage für die weiteren Halb-Wochen-Module
„Praxis Öffentlichkeitsarbeit“.
Strategische Betriebsratsarbeit – in Kommunikation mit der Belegschaft
Beschäftigte und Betriebsratsgremien haben Ziele – gemeinsame und sich widersprechende.
NEU
Damit ergeben sich zentrale Fragen, deren Antworten zu einer überlegten, geplanten und strukturierten Betriebsratsarbeit führen.
Im Seminar geht es um
den gesetzlichen Auftrag des Betriebsrates (BetrVG § 80)
die Zusammenarbeit mit Beschäftigten (BetrVG § 28, 28a)
Zielfindungsprozesse, Strategien und Umsetzungsmöglichkeiten
Handlungsorientierte Methoden, die sich bereits in Organizing bewährt haben werden vorgestellt und ausprobiert.
Seminarnummer
WA 01 100628 08
Freistellungsgrundlage
Termin
28.06.2010 - 02.07.2010
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick“ erforderlich.
92
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung
„Da gehe ich gerne hin“
Betriebs-/Personalversammlungen – warum
nicht mal was anderes wagen?
Eine Betriebs-/Personalversammlung steht an. Gut vorbereitet und überzeugend in
Szene gesetzt wird aus lästiger Pflicht eine großartige Chance, mit den Beschäftigten in Kontakt zu treten. Die Versammlung wird zum attraktiven unerlässlichen
Werkzeug.
NEU
Informativ, ansprechend, anregend eine Versammlung zu planen und durchzuführen – das ist das Ziel des Seminars.
So lief’s bisher: Hören von Informationen, Forderungen und Leistungen des BR/PR
So geht’s auch: Aktivierung der „Zuhörerschaft“
So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln
So passt’s: attraktive Rahmenbedingen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt
auswählen
So gefällt’s: clevere Ablaufplanung und kreative Dramaturgie
Und falls erforderlich ... oder weil es unbedingt genannt werden muss
6
So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Aktive Informationspolitik des BRs/PRs und der Beschäftigten
Betriebsversammlungen nach neuen Ablaufmustern gestalten
Seminarnummer
WA 01 100607 12
Freistellungsgrundlage
Termin
07.06.2010 - 09.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Katrin Stelzer – Bildungssekretärin
(Kommunikation, soziale Kompetenzen)
93
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung
Praxis Öffentlichkeitsarbeit – Image und
Integration
NEU
In diesem Seminar geht es darum, dass der BR/PR als Marke, wie „Tempos“ für
Papiertaschentücher steht, so eindeutig muss BR/PR für Interessenvertretung
stehen.
Dies dient der Integration verschiedener Gruppierungen/Lager oder einzelner Personen um Reibungsverluste mit Symptomen wie Identietäts- und Autonomieverlust,
Orientierungslosigkeit und Gremienstress zu verhindern.
Seminarziel:
Bedeutung von „Markenstrategie“ und „Markenbewusstsein“
Gestaltung einer identitätsstiftenden BR/PR-Arbeit
Entwicklung eines motivierten und profilierten Selbstverständnisses
Förderung und Entwicklung eines einheitlichen Auftritts
Seminarnummer
WA 01 100607 11
Freistellungsgrundlage
Termin
07.06.2010 - 09.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Praxis Öffentlichkeitsarbeit – Schreibsicherheitstraining
Nie mehr "langweilige" Betriebsrats oder Personalrats - Infos mehr!
Lesen von Betriebrats- und Personalrats-Informationen soll neugierig machen, Spaß
machen, motivieren, einladen, auffordern, informieren, aktivieren und noch maches mehr.
Tue Gutes und schreib" darüber!
Texte so zu schreiben ...
Seminarnummer
WA 01 100609 11
Freistellungsgrundlage
94
Termin
09.06.2010 - 11.06.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung
Praxis Öffentlichkeitsarbeit – Medien- und
Produktionswerkstatt
Durch eine sinnvolle Nutzung von Medien wird die Betriebsrats- und Personalratsarbeit erheblich erleichtert.
Ziel dieses Seminars ist es
Orientierungshilfe bei der Vielzahl von Medien zu geben
Auswahlkriterien bei der Wahl von Medien zu erarbeiten
Handlungskompetenzen im Umgang mit ausgewählten Medien zu erlangen
Seminarnummer
WA 01 101103 11
Freistellungsgrundlage
Termin
03.11.2010 - 05.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
6
Praxis Öffentlichkeitsarbeit – Kampagnenarbeit
Auf sich und seine Interessen aufmerksam machen; Aufsehen erregen mit mehrteiligen Aktivitäten, die aufeinander aufbauen. Spannend, zuspitzend, zeitlich befristet, öffentliche wirksam, spektakulär.
Wie?
Erarbeitung von Planungsbausteinen
Zielfefinierter Projektplanung
Handlungsorientierte Bearbeitung betrieblicher Themen
Wirksame Gestaltung von Aktivitäten
Seminarnummer
WA 01 101101 11
Freistellungsgrundlage
Termin
01.11.2010 - 03.11.2010
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
95
Interessenvertretung als Berufung
Interessenvertretung als Berufung
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Seit jeher gehört es zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und
Pflichten zu verhandeln – bei sich wandelnden Anforderungen an die Interessenvertretung. Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Fusionen, Stellenabbau und globale Marktstrukturen fordern von BRbzw. PR-Mitgliedern und noch einmal mehr von freigestellten Mitgliedern sowie
Gremienvorsitzenden Krisen- und Managementkompetenz. Bei immer enger werdenden Gestaltungsräumen stehen diese vor den Aufgaben,
für die Beschäftigen als kompetente/-r Ansprechpartner/-in zur Verfügung zu
stehen
Interessen dem Management gegenüber auf Augenhöhe zu vertreten
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Schlüsselkompetenzen für die Führungsfunktion im Gremium
Das Qualifizierungsangebot „Interessenvertretung als Berufung“ unterscheidet
fünf Schlüsselkompetenzen, die besonders für Vorsitzende, Stellvertreter/-innen
und Freigestellte unter den heutigen Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung sind:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
Professionell verhandeln
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Konzept
Fundierter Input, hoher Praxisbezug, individuelles Lernen
Charakteristisch für alle Module ist die starke Praxisorientierung. Die Verbindung
von neuen Erkenntnissen mit den Praxisanforderungen im eigenen Wirkungsfeld
und den individuellen Einstellungen, Haltungen und Grenzen der Teilnehmenden
soll zu einem persönlich stimmigen Agieren in der Funktion beitragen.
Teamleitung, kleine Gruppen, lernfördernde Methoden
Ein Kernteam begleitet die Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch alle Module.
Dies sichert Kontinuität in der Leitung und eine optimale inhaltliche Abstimmung
der Module aufeinander. Themenabhängig kommen weitere Fachexpertinnen/-experten hinzu. In Abhängigkeit vom jeweiligen Baustein wechseln sich Informationen mit Diskussionen, Übungen, Rollenspielen, kollegialer Beratung, Praxissupervision und Feedback ab.
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Zertifizierung
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein aussagekräftiges Zertifikat des Veranstalters ver.di b+b bestätigt, in dem die Themen und der zeitliche
Umfang der Qualifizierung aufgeführt sind. ver.di b+b ist qualitätstestiert nach
LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung).
Interessenvertretung als Berufung
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung
für die Funktion als Vorsitzende, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unter den weiter hinten aufgeführten Voraussetzungen ein Universitätszertifikat zu erlangen.
Wenn Sie interessiert sind, lassen Sie sich kostenlos von uns beraten:
Margit Hauck, Fon (030( 2639989 21, [email protected]
Die Module im Einzelnen
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in
der Funktion
Termin: 15.09.-17.09.2010
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
Termin: 22.11.-24.11.2010
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen
organisieren
Termin: 14.02.-16.02.2011
Schwerpunkte
Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenverständnis vor dem Hintergrund des jeweiligen
Handlungsfeldes. · Persönliche Motive mit Blick auf die
Funktion erkennen und überprüfen · Aufgaben klären ·
Rollen zwischen Schutzfunktion und Co-Management ·
Führung/Leitung kontra Interessenvertretung: ein in der
Funktion angelegter Widerspruch? · Umgang mit Macht im
Auftreten nach innen (Gremium) und außen (Arbeitgeber,
Belegschaft) · Profil entwickeln, eine persönlich stimmige
Rollendefinition finden.
Im Mittelpunkt steht ein Verständnis des Gremiums als
Team und die Unterstützung demokratischer, beteiligungsorientierter Prozesses durch Betriebsratsmitglieder in der
Leitungsfunktion. · Den eigenen Leitungsstil passend zu
sich selbst und zum Gremium gestalten · Dynamiken in
Gruppen mit ihren Chancen und Risiken verstehen · Teamkonflikte analysieren und bearbeiten · Motivation im Betriebsrat erhalten und fördern · Teamgerechte Entscheidungsprozesse installieren und damit Verantwortung und
Macht teilen.
Im Mittelpunkt stehen Methoden und Techniken, die sich
für die besonderen Rahmenbedingungen in gesetzlichen Interessenvertretungen eignen. · Arbeitsteilung im eigenen
Team: Ressourcen, Möglichkeiten, Grundsätze, Standards,
Regeln · Kommunikation und Information als Schmiermittel
der Arbeitsorganisation · Methoden und Techniken: Welche
eignen sich für mich/unser Gremium, was passt wann?
97
7
Interessenvertretung als Berufung
Die Module im Einzelnen
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten
und begleiten
Termin: 18.05.-20.05.2011
Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface...?
Professionell verhandeln
Termin: 12.09.-14.09.2011
Schwerpunkte
Im Mittelpunkt stehen aktuelle Veränderungsprozesse in der
Branche und strategisch orientierte Handlungsansätze für die
Interessenvertretung. · Aktuelle Veränderungsprozesse in
Unternehmen und Branche · Die Architektur von Veränderungsprozessen · Instrumente und Methoden der Strategieentwicklung · Den Gestaltungsspielraum als Betriebsrat ausloten und gezielt abstecken · Kommunikationsstrategien in
der Veränderung · Widerstände verstehen und aufgreifen.
Im Mittelpunkt stehen verschiedene Formen von Verhandlungen und der angemessene Umgang damit. · Verhandlungsstile und -techniken · Verhandlungen systematisch
vorbereiten und durchführen · Sachorientierte und faire
Strategien entwickeln und umsetzen · Klarheit in der Haltung entwickeln und zeigen · Mandat, Spielräume und Abstimmungsprozesse klären · Emotionen, Eskalationen und
De-Eskalationsmechanismen verstehen und mit ihnen umgehen.
Die einzelnen Module dauern jeweils 3 Tage. Sie beginnen am ersten Seminartag um 11:00 Uhr und
enden am letzten Seminartag gegen 15:00 Uhr.
Konzeptentwicklung
Das Konzept für dieses Qualifizierungsangebot wurde entwickelt von
GBR Vorsitzenden und ver.di Branchensekretär/-innen
Anne Tenbruck, ver.di Bildung + Beratung gGmbH/Rat.geber GmbH
Cornelia Dobertin, Beraterin, lernArt.net, Hamburg
Dieter Peters, Institut für Weiterbildung e. V., Universität Hamburg
Petra Weigand, Beraterin, moderieren.entwickeln.beraten, Düsseldorf.
Diese Modulreihe veranstaltet ver.di Bildung und Beratung in Kooperation mit dem ver.di Bildungszentrum Walsrode. Sie richtet sich an Betriebsund Personalratsmitglieder aus allen ver.di Fachbereichen. Parallel hierzu
bietet ver.di Bildung und Beratung die Qualifizierungsreihe nach wie vor
auch zu anderen Terminen ausschließlich für KollegInnen aus der Finanzdienstleistungsbranche an. Die Termine erfragen Sie bitte bei ver.di Bildung und Beratung oder entnehmen Sie dem Seminarprogramm für die
Finanzdienstleistungsbranche.
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Interessenvertretung als Berufung
Das zusätzliche Universitätszertifikat
Zusätzlich können die Teilnehmenden die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojektes und Reflektion in einer schriftlichen Projektarbeit.
Teilnahme am Zertifikatsseminar und Präsentation des Praxisprojektes.
Der Zusatznutzen des Universitätszertifikates
Durch die Bewältigung der zusätzlichen Anforderungen (Praxisprojekt, Projektarbeit, Präsentation) wird das Wissen vertieft und die Handlungskompetenz auf
besondere Weise gestärkt.
Die Kompetenz wird zusätzlich durch ein unabhängiges, wissenschaftliches Institut zertifiziert – eine Aufwertung nicht nur für berufliche Veränderungen.
Wenn ein späteres berufsbegleitendes Studium denkbar ist: Die Leistungen der
Qualifizierungsreihe werden auf den Kontaktstudiengang Betrieb – Wirtschaft –
Management an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Department Wirtschaft und Politik der Universität Hamburg angerechnet.
Für den Abschluss der Qualifizierungsreihe mit Universitätszertifikat entstehen zusätzliche Kosten (Beratung während der Projektphase, Teilnahme am 3-tägigen Zertifikatsseminar, Unterkunft und Verpflegung).
Die Rahmenbedingungen
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. §
46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es
wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Tagungsstätte
Die Module dieser Reihe finden im ver.di Bildungszentrum Walsrode statt.
Weitere Informationen und Beratung
Margit Hauck, [email protected]
Fon: 030 263 99 89-21, Fax: 030 263 99 89-25
ver.di b+b gGmbH, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin
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Seminare für Aufsichtsräte
Qualifiziert MIT.BESTIMMEN!
Ein spezielles Weiterbildungsangebot für ArbeitnehmerInnenvertreterInnen in Aufsichtsräten
Mitglieder in Aufsichtsräten, die als Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern gewählt wurden, haben eine besonders verantwortungsvolle
Aufgabe.
Sie sind an Entscheidungen in den Unternehmen direkt beteiligt, nehmen die
.BESTIMMUNG der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahr. Trotz oft langMIT.BESTIMMUNG
MIT
jähriger Erfahrung als Betriebsrat ist diese Rolle doch vielen neu und fremd.
Wir wollen mit einem speziell für diesen KollegInnenkreis gestalteten Weiterbildungsangebot einen Beitrag dafür leisten, mit den besonderen Anforderungen, die
an ein Aufsichtsratsmitglied gestellt werden, zurechtzukommen.
Hierbei kommt es auf das Erkennen der eigenen Rolle in der Mitbestimmung in
dem damit verbundenen Rechtsrahmen, die Wahrnehmung der Interessenvertretung und deren Stärkung durch gezielte Bündnispolitik ebenso an, wie auf die Bearbeitung wirtschaftlicher Daten und deren Bewertung, um Veränderungsprozesse
im Unternehmen zu erkennen und zu gestalten.
Wir bieten dazu an:
eine Qualifizierungsreihe mit einer gezielten Vertiefung einzelner Themenpakete, eingeteilt in 5 jeweils 3-tägige Module.
Jeweils am 2. Abend des Moduls findet ein „Kamingespräch“ statt, zu dem prominente Gäste zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch eingeladen werden,
ein Wochenseminar „Interessenvertretung im Aufsichtsrat“.
Für weitere Informationen zu diesen Qualifizierungsangeboten bitte Kontakt aufnehmen mit:
Ralf Bohlen
Bereich Mitbestimmung/Betriebsverfassung im
ver.di-Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77n
29644 Walsrode
Telefon 05161-979-563n
Mail [email protected]
100
Telefax 05161-979-562
Seminare für Aufsichtsräte
Qualifiziert MIT.BESTIMMEN!
In fünf Modulen zur sicheren Interessenvertretung
Die Module im einzelnen
Schwerpunkte
Beraten, managen, kämpfen:
Anforderungen an Qualifizierungen für AR-Mitglieder –
Persönlichkeit und persönliche Motive – Rolle zwischen Interessenvertretung und Co-Management – Umgang mit
„Macht“ im Auftreten nach innen und außen – Koordination und Zusammenarbeit in der ArbeitnehmerInnenbank –
Vorbesprechung und Nachbereitung – Erkennen und Bündeln gemeinsamer Interessen
Interessenvertretung organisieren
Seminarnummer: WA 01 100322 02
Termin: 22. – 24. März 2010
Interessenvertretung sicher
wahrnehmen:
Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit
Seminarnummer: WA 01 100816 06
Termin: 16. – 18. August 2010
Die Lage des Unternehmens:
Wirtschaftsdaten erkennen und
werten
Seminarnummer: WA 01 101129 02
Termin: 29. November –
1. Dezember 2010
Übernahmen, Fusionen, Spaltungen:
Veränderungen im Unternehmen
mitgestalten
Seminarnummer: WA 01 110321 02
Termin: 21. – 23. März 2011
Gemeinsam stark:
Bündnisse schließen und aktivieren
Seminarnummer: WA 01 110516 02
Termin: 16. – 18. Mai 2011
Rechtsnormen der Aufsichtsratstätigkeit – Corporate Governance Kodex – Mitbestimmung in globalisierten Unternehmen (SE) – Rechtsstellung des AR-Mitgliedes – Informationsrechte – Initiativ- und Antragsrechte – Stimme und
Stimmrecht – Ausschüsse in Aufsichtsräten – Protokolle lesen und werten – Haftungsfragen
Lagebericht, Quartalsabschluss, Jahresabschluss analysieren
und bewerten – Fragen stellen und Antworten erhalten –
eigene Erkenntnisse aufbereiten und weitergeben – Informationsaustausch mit anderen betrieblichen Gremien
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Unternehmensstrategien erkennen und beeinflussen – Bedeutung des Aktienwertes für das Unternehmen – Risikomanagement und dessen Bedeutung für Vorstand und
Aufsichtsrat – Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten
AR-Tätigkeit als Teil der Interessenvertretung – Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat/ Betriebsräten – Einbeziehen
der Belegschaft in Aktivitäten – Netzwerke aufbauen und
gestalten – betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
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Seminare für Aufsichtsräte
Interessenvertretung im Aufsichtsrat –
Grundlagen
Sichere Arbeitsplätze und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für
die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Seit über 10 Jahren brachten geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung, z. B.
das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
der Corporate Governance Kodex
das Gesetz zur Angemessenheit der Verstandsvergütung (VorstAG)
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
MitbestimmungsG und DrittelbeteiligungsG 2004
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Verantwortung des Aufsichtsrats für Leistung des Vorstands bzw. der
Geschäftsführung
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Neue Wahlverfahren
Seminarnummer
WA 01 100628 04
Freistellungsgrundlage
Termin
28.06.2010 - 02.07.2010
§ 37 (6)
Hinweis
Anspruch auf Kostenübernahme durch Arbeitgeber gemäß §§ 670, 675 BGB;
Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 37 (2) BetrVG analog; für BR-Mitglieder
§ 37 (7) bzw. § 37 (6) BetrVG.
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Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Qualität sicherstellen in Berufsausbildung
und Prüfung – Grundlagenseminar
Um den immer größeren Anforderungen in der Berufsausbildung und damit auch
in Zwischen- und Abschlussprüfungen gerecht zu werden, bieten wir unsere Qualifizierungsseminare an.
Die Sicherung der beruflichen Zukunft setzt die Auseinandersetzung mit Entwicklungen in der dualen Ausbildung sowie auch Fortbildung voraus. Diesen Herausforderungen stellen sich unsere Mitglieder in Prüfungs- und Aufgabenerstellungsausschüssen.
Hier werden nicht nur die fachliche Kompetenz und Kenntnisse, sondern
insbesondere der Bereich der Methoden- und Sozialkompetenz vermittelt. Wir wollen in der
Grundlagenqualifizierung:
Rechte und Pflichten des Prüfungsausschussmitgliedes in Arbeitsgruppen
erarbeiten (BBIG)
die aktuellen Tendenzen im Ausbildungs- und Prüfungswesen erörtern
gestreckte Prüfung (Metall- und Elektrobereiche)
eine Verständigung über Qualitätskriterien in Berufsausbildung und Prüfung
erlangen
Prüfungsaufgaben erarbeiten, formulieren und bewerten
Prüfungsabläufe simulieren mit Video aufzeichnen und auswerten
Seminarnummer
WA 11 100328 05
WA 11 100621 05
WA 11 100823 05
Termin
28.03.2010 - 01.04.2010
21.06.2010 - 25.06.2010
23.08.2010 - 27.08.2010
Hinweis
Anmeldungen bitte senden an:
ver.di Bundesverwaltung
Ressort 11
Annegret Biller
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
9
Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder, Prüferinnen und Prüfer sowie für potenzielle
Prüfungsausschussmitglieder
103
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Qualität sicherstellen in Berufsausbildung
und Prüfung – Aufbauseminar
Schwerpunkte des Aufbauseminars ist die Vertiefung der Kenntnisse und
Prüfungsaufgabenerstellung,
die gerechte Bewertung der Prüfungsleistungen,
die Bewertung der eingereichten Projektarbeiten sowie die
Erarbeitung der Bewertungskriterien im eigenen Berufsbild
Simulation von Prüfungsabläufen (praktisch/mündliche Prüfung)
Seminarnummer
WA 11 100208 05
WA 11 100509 05
WA 11 100525 09
WA 11 101004 05
Termin
08.02.2010 - 12.02.2010
09.05.2010 - 12.05.2010
25.05.2010 - 28.05.2010
04.10.2010 - 08.10.2010
Hinweis
Anmeldungen bitte senden an:
ver.di Bundesverwaltung
Ressort 11
Annegret Biller
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder, Prüferinnen und Prüfer sowie für potenzielle
Prüfungsausschussmitglieder
Vorkenntnisse
Voraussetzung für die Teilnahme des Aufbauseminares ist der Besuch des
Grundseminares.
Annegret Biller – zuständig
für Prüfungswesen im ver.di-Bundesvorstand
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Erlebniswochenenden
Mit der Familie ins ver.di Bildungs- und
Tagungszentrum?
Es ist grundsätzlich möglich, auch außerhalb eines Seminarbesuchs unser Haus zu
nutzen – auf der Durchreise nur zum Übernachten oder auch, um von hier aus die
Heideregion mit ihren zahlreichen Attraktionen zu erkunden.
In unmittelbarer Nähe befinden sich z. B. der Vogelpark Walsrode, der SerengetiPark in Hodenhagen und der Heide-Park in Soltau. Die Großstädte Bremen (sehr zu
empfehlen ein Besuch im UNIVERSUM!), Hannover und Hamburg sind nicht weit.
Die Preise:
Übernachtung/Frühstück im Einzelzimmer 36,50 Euro p.P.
Übernachtung/Frühstück im Doppelzimmer 69,00 Euro p.P.
Halb- und Vollpension auf Anfrage
Kinder bis zum Alter von 3 bis einschließlich 6 Jahren sind kostenfrei.
Kinder im Alter von 7 Jahren bis 14 Jahren zahlen die Hälfte.
Anruf (05161/979-0) genügt!
Bitte beachten Sie auch das Familienarrangement auf der folgenden Seite.
Unser Erlebnis-Wochenenden-Angebot senden wir gerne zu. Informationen hierzu
auch auf unserer Internetseite.
10
Hanns-Carsten Höfner – Wirtschaftsleiter
105
Erlebniswochenenden
Familienarrangement 2010
für Euro 63,50
pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 14 Jahren
kostenfrei in einem Zimmer. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren
berechnen wir 50 % des Arrangementpreises
Folgende Leistungen sind enthalten:
1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern
mit Dusche, WC, Sat-TV, Radiowecker, Telefon und ISDN-Anschluss
1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet
Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände
Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen Fitnessraum mit modernen Geräten, Tischtennis und
Billard, Fußballplatz, Volleyballfeld, Federball, Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé, Planschbecken
für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage), Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und
Klettergerüst, Torwandschießen
1 kleines Überraschungsgeschenk für ihre Kinder bei Anreise an der Rezeption
1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie an der Hallenbar
1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten
wir ein tolles Barbecue an.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie
in und um Walsrode
Vogelpark Walsrode (500 m) www.vogelpark-walsrode.de
Snow-Dome in Bispingen (45 km) www.snow-dome.de
Heide-Park Soltau (30 km) www.heidepark.de
Serengeti Park Hodenhagen (12 km) www.serengeti-park.de
Magic Park Verden (30 km) www.magicpark-verden.de
Kartcenter Ralf Schumacher Bispingen (45 km) www.rs-kartcenter.de
Soltau Therme in Soltau (30 km) www.soltau-therme.de
Wild Park in Hanstedt (70 km) www.wild-park.de
Universum Bremen (60 km) www.universum-bremen.de
Für einen Ganztagesausflug bietet sich natürlich die Nordseeküste mit den ostfriesischen Inseln an,
Cuxhaven mit Überfahrt nach Helgoland, die VW-Autostadt Wolfsburg, Celle, Lüneburg, Hamburg, Bremen und Bremerhaven, Hannover, Freilichtmuseum Cloppenburg, die Brauereistadt Jever, Steinhuder
Meer usw., usw.!
106
Erlebniswochenenden
Kochkurs „Provence“
Provence: Kulinarische Landschaft duftend nach Lavendel, Rosmarin und Melonen.
Auf kargen Höhenzügen Lämmer und Ziegen, an der Küste die Fische, in den Ebenen Obst und Gemüse.
Tafelfreuden zwischen Italien und Spanien, Frankreich und Arabien: Nudeln mit eleganten Saucen, aromatische Gemüsepfannen, würzige Fischsuppen und intensive
Fleischtöpfe. Eine Küche der Armut und des Reichtums, die Küche des Weines und
der Kräuter Basilikum, Rosmarin, Thymian, eine Komposition aus Knoblauch, Tomaten und Olivenöl. Appetit bekommen?
In unserem eintägigen Kochkurs bereiten wir unter anderem eine provenzialische
Fischsuppe, diverse Saucen, ein Lamm- oder Rindergericht, Ratatouille und ein
Dessert zu.
Selbstverständlich trinken wir zu unseren Mahlzeiten einen guten Tropfen Wein
und Mineralwasser.
Euro 149,50 pro Person
Seminarnummer
WA 14 100423 10
WA 14 100611 10
Termin
23.04.2010 - 25.04.2010
11.06.2010 - 13.06.2010
Unser Küchenteam freut sich auf unsere Gäste.
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Petra Kwasniewska,
Christian Müller, Ilka
Beinhorn, Edith Vogel
Heike Dittmer, Sabine Meier
Michelle Czapinski
107
Erlebniswochenenden
Sportbootführerschein See (SBF-See)
… mit der Wasserfahrschule Anker im ver.di BTZ Walsrode
Burkhard Gramsch und seine Frau Andrea bieten Ihnen eine erfolgsorientierte und
praxisnahe Ausbildung in kleinen Gruppen mit max. 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dadurch werden Sie in dem Wochenendkurs individuell auf die Prüfung
vorbereitet, die z. B. 14 Tage später in der Wasserfahrschule Anker in Lübeck (Euro
170,00 inkl. 1x Ü/F, Übungsfahrt auf dem Prüfungsschiff und Prüfungsgebühr)
oder bei jedem Prüfungsausschuss des DMYV (www.DMYV.de) durchgeführt werden kann. Voraussetzungen für den Erwerb des SBF-See (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren). Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen SeglerVerbandes (DSV) abgenommen.
Euro 159,00 pro Person für Unterkunft und Verpflegung
Euro 180,00 pro Person für Kurs inkl. Lehrmaterial (Ihr Vertragspartner für den
Kursus ist die Wasserfahrschule Anker)
Seminarnummer
WA 14 100611 30
Termin
11.06.2010 - 13.06.2010
Käse und Wein – Schweiz
Die Schweiz gehört gerade mal mit 15.000 Hektar zu den kleinsten, gleichzeitig
aber auch zu den vielfältigsten Weinanbaugebieten der Welt. Knapp 50 Rebsorten
werden kultiviert und angebaut. Seine Weine werden leider nur in geringen Mengen exportiert. Die Nachfrage übersteigt daher die Menge des meist auf schwierigem Gelände angebauten Weines. Dies führt zwangsläufig zu höheren Preisen.
Die größten Anbaugebiete sind Wallis, Waadt, Genf, Tessin, Zürich, Seeland und
Aargau.
Emmentaler, Le Gruyère und Sbrinz AOC, Appenzeller oder Tête de Moine gehören
zu den bekanntesten Käsen. Knapp die Hälfte der abgelieferten Milch wird zu 450
Käsesorten verarbeitet.
In unserem Käseseminar werden wir ca 15 Sorten kennenlernen, vom Weich- und
Ziegenkäse bis zu den berühmten Hartkäsen von Schweizer Almen. Korrespondierende Weine aus den genannten Anbaugebieten runden unsere kulinarische Entdeckungstour durch die Schweiz ab!
Euro 154,50 pro Person
Seminarnummer
WA 14 100618 10
108
Termin
18.06.2010 - 20.06.2010
Erlebniswochenenden
Meyer Werft Papenburg
Zu Besuch bei neuen Ozeanriesen !!!
In einer individuellen Gruppe mit einer speziellen Gästebetreuung erleben Sie die
Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft aus verschiedenen Blickwinkeln. Sie werden
sogar in eine Schiffbauhalle geführt und stehen dort den Ozeanriesen „Aug in
Aug“ gegenüber.
Über 200.000 Menschen besuchen Jahr für Jahr die Meyer Werft in Papenburg
(Emsland). Hautnah erleben wir vor Ort, wie moderner Schiffbau funktioniert.
Besonders die riesigen Kreuzfahrtschiffe der Luxusklasse und die komplexe Fertigung in beeindruckenden Hallen wird von den Gästen bewundert.
Das neue Besucherzentrum bietet interessante Einblicke in den technisch komplexen Ablauf im Schiffbau. Von 2 Besuchergallerien kann man die im Bau befindlichen Kreuzfahrtschiffe bewundern.
Gut geschulte Betreuer informieren die Besucher über die Werft, die Schiffe und die
Überführung der Schiffe auf die Ems.
Euro 159,00 pro Person
Euro 79,50 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 100625 20
Termin
25.06.2010 - 27.06.2010
Kochen mit Aceto di Balsamico, Olivenöl &
mediterrane Kräuter
Wie und wozu verwendet man den Aceto Balsamico Tradizionale? Auf jeden Fall
sparsam! Warum ist dieser Essig so rar und teuer und weshalb bekommt man eine
Flasche Balsamicoessig im Supermarkt für weniger als 5,00 Euro?
Wussten Sie, dass über 150 Olivenbaumsorten über eine Geschmacksvielfalt fast
wie beim Wein sorgen? Welche Herstellungsmethoden und Güteklassen gibt es?
Welche Informationen sollten auf dem Etikett stehen? Was sagen Säuregehalt, Farbe und Geschmack?
Was verstehen wir unter mediterranen Kräuter? Zählen hierzu in erster Linie Rosmarin, Salbei, Thymian, Basilikum, Lorbeer, Oregano und auch Minze?
Interessante Fragen, die wir an diesem Wochenende zunächst in der Theorie beantworten möchten, bevor wir uns am Samstag zum gemeinsamen Verkosten und Kochen in der Küche treffen!
Lust auf z. B.: Wolfsbarsch mit Balsamico Linsen und Polenta, hausgemachtem Pesto, marinierter Ziegenkäse und Zitronencrème mit Rosmarin?
Euro 155,50 pro Person, inkl. Verkostung von hochwertigen Aceto Balsamico Tradizionale (ABT) und Olivenölen
Seminarnummer
WA 14 100625 10
WA 14 100827 20
Termin
25.06.2010 - 27.06.2010
27.08.2010 - 29.08.2010
109
10
Erlebniswochenenden
Zauberseminar
Wer von Ihnen/Euch wollte es nicht schon immer einmal: zaubern lernen. An diesem Wochenende werden Ihnen/Euch kleine und große anspruchsvolle Zauberkunststücke vermittelt. Es sind keinerlei Vorkenntnisse, Fingerfertigkeiten oder Zauberkästen notwendig. Es sind aber Spaß und Phantasie mitzubringen. Zur Einstimmung erleben Sie/Ihr am Freitag Abend bereits eine Zaubershow mit dem Referenten und Zaubermeister Thies Bielenberg.
Der Kurs ist auch für Jugendliche ab 13 Jahren geeignet!!!
Euro 149,00 pro Person
Jugendliche unter 18 Jahren zahlen die Hälfte!
Plus Materialpreis pro Teilnehmer Euro 16,00
Seminarnummer
WA 14 100611 20
Termin
11.06.2010 - 13.06.2010
„Wilde Tiere & Blaubeeren“
Expedition, Spaß und Abenteuer für jung und alt erwarten Sie im Serengeti Park
Hodenhagen. Zunächst fahren wir mit einem Safaribus durch den Wildpark und
beobachten hautnah die Tierwelt Afrikas. Seien Sie dabei, wenn Giraffen zum Füttern ihren langen Hals in den Bus stecken und erfreuen Sie sich an 1500 Tieren auf
der 10 km langen Tour durch Afrika mitten in der Heide. Weitere Attraktionen sind
die Affen- und Wasserwelt und der Freizeitpark. Nette Restaurants und Snackbars
laden zum individuellen Mittagessen ein.
Im Anschluss an den Besuch des Serengetiparks fahren wir durch die Dörfer des
malerischen Aller-Leine-Tals. Erleben Sie die zweitkleinste Stadt Deutschlands und
das zweitlängste Dorf Niedersachsens. Sie sehen Bauern- und Obstgärten, alte Hofstellen, bewirtschaftete Höfe, Schlösser, Rittergüter und Kirchen.
Zur Stärkung haben Sie die Möglichkeit in einer Heidelbeerplantage die „Dicken
Blauen“ zu probieren, Kaffee und Blaubeerkuchen zu genießen und eine Menge
über Anbau und Vermarktung zu erfahren.
Euro 142,00 pro Person
Euro 71,00 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 100806 30
110
Termin
06.08.2010 - 08.08.2010
Erlebniswochenenden
„Unterwegs mit Paddel und Pedale“
An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit
dem Kanu auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet)
unterwegs.
Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken.
Ihre Gästeführerin Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in
Bad Fallingbostel gebracht.
Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir
unterwegs mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode halten wir mit dem Fahrrad in der Tietlinger Heide zum
Kaffeetrinken mit leckerer Blaubeertorte und einem Gläschen Sekt (... für die Kinder
gibt es eine alkoholfreie Erfrischung).
Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte Behälter für Ihre Wertsachen bereitgestellt.
Euro 154,50 pro Person
Euro 77,25 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 100806 10
Termin
06.08.2010 - 08.08.2010
2. Walsroder Specksteinkurs
Arbeiten mit Speckstein – das ist etwas, was jeder kann, der Spaß am Gestalten
hat. Speckstein ist ein sehr weiches Material und kann leicht mit Messer, Raspel
und Schmirgel bearbeitet werden.
Eine Einführung zum Stein, den Werkzeugen und den Möglichkeiten den Stein zu
gestalten gibt Uwe Koßmann am Anreisetag nach dem Abendessen. Bei der Bearbeitung des Steins muss man sich gedanklich frei davon machen, dass man dem
Stein mit Hammer und Meißel zu „Leibe rückt“. Mit einer normalen Laubsäge können Sie den Stein grob in die gewünschte Form bringen.
Mit Feilen und Raspeln wird anschließend der Stein bearbeitet. Speckstein kann zu einer 100%ig glatten und geschmeidigen Oberfläche geschliffen und poliert werden.
Es hat aber auch seinen Reiz eine Seite des Steins rau und ursprünglich zu lassen.
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind fest davon überzeugt, dass es
allen TeilnehmerInnen gelingen wird eine „komplette Skulptur“ zu bearbeiten.
Der Kurs ist auch für Kinder ab 12 Jahren geeignet, die Spaß haben, sich einen
ganzen Tag mit Werken zu beschäftigen!
Euro 152,00 pro Person
Euro 76,00 für Jugendliche bis 14 Jahren, plus Specksteinmaterial (ca. Euro 2,50/kg)
Seminarnummer
WA 14 100806 20
Termin
06.08.2010 - 08.08.2010
111
10
Erlebniswochenenden
2. ver.di BTZ Walsrode Rennradwochenende
Für alle rennradbegeisterten ver.dianerInnen und Ihre/unsere Freundinnen und
Freunde. Wir haben Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130
km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 25 km/h. Wenn es die Verkehrslage
zulässt, treten wir auch mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren in der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht unbekannt.
Auch als Tagesveranstaltung oder nur mit 1 Übernachtung zu buchen! Infos hierzu
im ver.di BTZ Walsrode.
An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit
werden wir von den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode.
Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir
für sie ein Alternativprogramm wie z. B. Pedal und Paddel, Serengeti Park mit Besuch einer Blaubeerplantage oder einen Specksteinkurs. Weitere Infos auf unserer
Homepage!
Euro 122,50 pro Person (maximal 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
Seminarnummer
WA 14 100806 40
Termin
06.08.2010 - 08.08.2010
9. ver.di BikerInnentreffen
Für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und ihre/unsere Freundinnen und
Freunde. Uns verbindet die Freude am Fahren, notfalls auch mal Schrauben,
draußen sein bei Wind und Wetter, also nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAVArbeit!
An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen, fahren und dabei nicht selber Karte/Navi lesen müssen, Mopeds gucken
& hören ... und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber
auch alte Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode dazugehört. Unsere Touren sind auch für AnfängerInnen gut zu bewältigen!
Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter!
Die Tourguides & die ganze Crew aus Walsrode
Euro 115,00 pro Person
Seminarnummer
WA 14 100827 10
112
Termin
27.08.2010 - 29.08.2010
Erlebniswochenenden
Adventbäckerei
Zum 6. Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein.
Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen
Schnee, um Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es
dann etwas tauen, damit alle stress-und rutschfrei nach Hause fahren können.
Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen
theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen ruht, bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust
auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.?
Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungsspaziergang wird der
Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind.
Nach dem Kaffeetrinken verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken
den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und ...!
Euro 144,00 pro Person
Euro 72,00 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 101203 20
Termin
03.12.2010 - 05.12.2010
10
113
Erlebniswochenenden
Adventwochenende
...mit Besuch des Weihnachtsmarktes in Bremen & dem
Künstlerdorf Worpswede
Zum 13. Mal laden wir alle Freundinnen und Freunde unseres Hauses in das vorweihnachtlich geschmückte Bildungszentrum ein.
Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen
Schnee, um Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es
dann etwas tauen, damit alle stress- und rutschfrei nach Hause fahren können.
Am Samstag liegt der Duft nach frisch gebrannten Mandeln, Zimt und Glühwein in
der Luft ... Rund um Rathaus und Roland, auf dem Hanseatenhof und dem Ansgarikirchhof lädt der stimmungs-volle Bremer Weihnachtsmarkt mit seinen ca. 160
weihnachtlich geschmückten Ständen zum ausgedehnten Bummel ein. Und entdecken Sie Bremens historisches Viertel.
Schmale Gassen, kleine Häuser und eine große Kirche. Der Schnoor ist das älteste
und das interessanteste Stadtviertel der Freien Hansestadt Bremen. Vielleicht besuchen Sie aber auch das Überseemuseum, das Ende 2010 die Ausstellung „Menschen, Märkte, Kontinente – was die Welt bewegt“ eröffnet.
Euro 145,00 pro Person
Euro 72,50 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 101203 10
Termin
03.12.2010 - 05.12.2010
Weinseminar
Für immer mehr Menschen gehört Wein zum Lebensgenuss. Und immer häufiger
wird über Wein diskutiert. Wir wollen Ihnen in unserem Seminar alles Wissenswerte über Wein vorstellen und anhand von Proben zeigen wie Wein wahrgenommen
werden kann. Viel Spaß und ein unterhaltsames Wochenende sind garantiert. Für
Ihr leibliches Wohl sorgen wir mit Käsespezialitäten, Salami, Brot und Tafelwasser
bei den Verkostungen.
Sie erfahren
wie Wein hergestellt wird
was die Weinqualität und den Weinstil bestimmt
die wichtigsten Traubensorten
die wichtigsten Weinanbaugebiete und ihre Weine
was Ihnen das Etikett sagen kann
Weinsensorik: Richtige Verkostung und Beurteilung von Weinen
Euro 165,00 pro Person
Seminarnummer
WA 14 101203 30
114
Termin
03.12.2010 - 05.12.2010
Kinderbetreuung
„Und wohin mit den Kindern? ...“
... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht
scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Jüngere Kinder mit Betreuungserfahrung und ältere Kinder ohne Betreuungsanforderung können nach vorheriger Rücksprache mitgebracht werden. Wird eine
Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an Irmtraut Pankonin (Tel.:
05161/979569), die hilft gern weiter.
Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die
Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt.
Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein
Besuch im nahegelegenen Vogelpark ist fester Bestandteil des Programms. Weitere
Aktionen, z.B. ein Besuch der örtlichen Feuerwehr oder des Serengeti-Parks, werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen.
Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern
nicht von dritter Seite (z.B. dem Arbeitgeber, s.u.) übernommen werden, werden
sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15.
Lebensjahr kostenlos mit.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu
tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich
die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert
wurde.
Im Kindergarten ...
... oder im Außengelände:
11
Kinder sollen sich
bei uns wohlfühlen!
115
Der Weg zu uns
Hinweise für die Anreise
Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof
Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die
Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem
Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu
folgenden am Bahnhof: ca. 10.50 Uhr, ca. 11.50 Uhr und ca. 13.30 Uhr. Dieser
Busshuttle steht auch zur Abreise am Freitag, ca. 13.10 Uhr zur Verfügung.
Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Fallingbostel und
aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd.
Weitere Details siehe Skizze.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Walsrode-Team
Das Parken auf den
hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf
eigene Gefahr.
ver.di Bildungsund Tagungszentrum
Walsrode
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Tel.: 05161 / 979-0
Anfahrtskoordinaten:
52° 52’ Nord
09° 35’ Ost
116
Bitte die Anmeldung der Bildungsstätte zusenden,
in der das Seminar stattfindet!
Vereinte
Anmeldebogen zentrale Seminare 2010
Dienstleistungsgewerkschaft
Hiermit melde ich mich verbindlich an
für das Seminar Nr.
WA
Titel
ver.di-Mitglied
vom
bis
Mitglieds-Nr.
in
Vor- und Nachname
nein
ja
private Anschrift
Straße
weiblich
(PLZ) Ort
Tel.
Fax
E-Mail
privat
dienstlich
/
/
/
/
Beschäftigungsverhältnis
Rechtsgrundlage der Freistellung von
der Arbeit (bitte ankreuzen)
/
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
Geburtsdatum
Arbeit-
BeamtIn
Azubi
nehmerIn
männlich
frei-
erwerbs-
beruf
los
SeniorIn
§ 37 (6) BetrVG
§ 37 (7) BetrVG
§ 46 (6) BPersVG/ vgl. LPersVG
§ 46 (7) BPersVG/ vgl. LPersVG
§ 96 (4 + 8) SGB IX
§19/§30 MVG/ oder
vglb.R. z.B. MAVO
Beschluss liegt vor
ja
nein
Bildungsurlaub des Bundeslandes
Branche/Fachbereich
Ausgeübte Tätigkeit
§10 (5) BGleiG oder vglb. Norm
Tarifurlaub / Freischichten
§ 7.1.3 SUrlVO
Sonstiges
Anschrift des Arbeitgebers bzw. Rechnungsanschrift
Betrieb/Dienststelle
Straße
(PLZ) Ort
Gewerkschaftliche Funktionen
Vorkenntnisse durch bisher besuchte Seminare bei Aufbauseminaren
Jahr
Als ver.di Mitglied zahle ich den ordnungsgemäßen Beitrag
Funktionen im Betrieb
seit (Jahr)
Mitglied im Betriebsrat
Mitglied im Personalrat
Mitglied im Aufsichtsrat
Mitglied in der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Mitglied der
Mitarbeiter(innen)vertretung
Mitglied der
Schwerbehindertenvertretung
Kinderbetreuung erwünscht
(Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit der
Bildungsstätte abklären.)
Die Regelungen zum Seminarbesuch insbesondere zur
Ausfallgebühr auf Seite 120 werden von mir akzeptiert
Die obigen Angaben werden nach §§ 4 Abs. 1
Im Falle der Seminardurchführung durch ver.di Bildung und
Beratung habe ich die AGB zur Kenntnis genommen
und akzeptiert.
i. V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der
Veranstaltungsorganisation und weiteren
Bildungsplanung“ mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.
Bestimmungen zum Datenschutz werden
Ort,, Datum
Unterschrift
selbstverständlich eingehalten.
g
Anmeldung Erlebniswochenenden
Telefon: 05161-979-0 · Telefax: 979-520
E-Mail: [email protected] · www.verdi-walsrode.de
An das
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Sunderstrasse 77
29664 Walsrode
Verbindliche Anmeldung zum
Erlebniswochenende oder
Familienarrangement 2010 (Bitte Zutreffendes ankreuzen)
Name
Vorname
Strasse
PLZ/Wohnort
Telefon/Fax
E-Mail
Ich/wir benötige/n
EZ
DZ von
Anzahl der Erwachsenen Personen
Kinder 7 bis 14 Jahren
bis
/Kinder bis 6 Jahren
/Jugendliche 15 bis 17 Jahren***
Ich/wir nehme/n am Erlebniswochenende teil
Titel
Nr
Titel
Nr
Datum/Unterschrift
Bemerkungen
12
Nach Eingang dieser Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zugesandt!
Mit Eintrag meiner E-Mail Adresse bin ich damit einverstanden, aktuelle Informationen aus dem
ver.di BTZ Walsrode zu erhalten!
*** Angabe nur bei Buchung des Familienarrangements
119
Anhang
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen
Seminarunterlagen und der Rechnung*. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
zu zahlen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder aus anderen Gründen
abgesagt werden, überweisen wir die bereits gezahlten Seminargebühren in voller
Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmer/innen die
Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw.
der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen.
Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei
uns eingehen. Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum
7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zzgl.
MwSt, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird und an
dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
* Im Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode geht abweichend von den o. g. Bedingungen
die Rechnung über Seminargebühren erst kurz nach dem Seminar dem Arbeitgeber zu und
ist auch erst dann zu begleichen.
120
Anhang
Stichwortverzeichnis
Seite
85
42
65
45
77
76
81
41
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39
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54
53
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46
47
9
102
31
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53
89
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64
28
80
29
77
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45
29
93
78
71
35
36
36
Seite
Allein gegen alle - neu aktuelle Rechtsprechung TVöD, BAT, BPersVG
Alkoholproblematik am Arbeitsplatz I + II
Allgemeine Aufgaben des BR - neu Analytische Stellenbewertung
Arbeiten im Alter
Arbeiten im Büro - neu Arbeitsrecht aktuell
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen
Arbeits- u. Gesundheitsschutz (Grundlagen)
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
Arbeitsverhältnis zu Ende
Arbeitszeit aktuell
Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitpolitik
Aufsichtsrat
AR 1 (Begründung des Arbeitsverhältnisses)
AR 2 (Inhalt des Arbeitsverhältnisses)
AR 3 (Beendigung u. Abwicklung des
Arbeitsverhältnisses)
Aufhebungsverträge
Beratungskompetenzen für BR und PR
Beschäftigungssicherung - neu Beschwerderecht
Betriebsklima, psychische Belastungen
Betriebsratsarbeit in Kleinbetrieben - neu Betriebsratsvorsitzende(r) – keine leichte
Aufgabe - neu Betriebsratswahlen
Betriebliche Beurteilungssysteme
Betriebliche Weiterbildung - neu Betriebsratsarbeit zielgerecht organisiert
Betriebsvereinbarungen abschließen
Betriebsverfassung à la carte - neu Betriebsversammlungen - neu Big Brother im Betrieb
Bilanzen lesen und verstehen
BPersVG Einführung (PR 1)
BPersVG Beteiligungsrechte (PR 2)
BPersVG Betriebliche Prozesse (PR 3)
91
27
23
24
25
26
16
9
62
79
82
83
52
20
21
55
49
52
55
11
75
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66
87
70
7
10
19
78
83
28
11
82
58
73
18
15
90
63
BR und PR zwischen Kooperation u. Konfrontation (neu)
BR 1 Deutsch / Türkisch
BR 1 (Einführung und Überblick)
BR 2 (personelle Angelegenheiten)
BR 3 (soziale Angelegenheiten)
BR 4 (wirtschaftliche Angelegenheiten)
Bürgerschaftliches Engagement
Burnout
Burnout für Interessenvertretungen
Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit
Datenverwaltung und Schriftverkehr
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
Ehrenamtliche ArbeitsrichterInnen I + II
Ehrenamtliche SozialrichterInnen
Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz
enterprise 2.0 / web 2.0 - neu Ermahnung, Abmahnung, Haftung
Familie und Beruf
Finanzkapialismus
Flexibler Personaleinsatz
Geschäftsführung des Betriebsrats
Gesprächsführung zu heiklen Themen
Gesprächs- und Verhandlungsführung I + II
Grundlagen der Betriebswirtschaft
Hauptsache Arbeit? Gute Arbeit ist das Ziel
Hilfe! Sucht und Alkohol bei Partner und
Kollegen
Ich und mein Team - neu IKT- Systeme am Arbeitsplatz
Informationsbeschaffung im Internet
Interessenvertretung im GBR und KBR - neu Internationaler Finanzkapitalismus
Internes und externes Know how
Internet/Intranet und Arbeitsrecht
Kapital & Rechtsform
Kommunikationstraining
Kom.pass
Konfliktmanagement
Krankenrückkehrgespräche
121
Anhang
Stichwortverzeichnis
Seite
70
57
84
90
91
64
18
55
41
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92
17
17
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94
95
94
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35
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36
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72
39
39
38
122
Seite
Krise rechtzeitig erkennen - neu Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Mailingprogramme
Mediation
Menschenkenntnis als Chance - neu Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Moderationstraining
Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld
Neues zum BetrVG
Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb
Öffentlichkeitsarbeit für die IV
Organisiert Euch! - neu Organizing und Öffentlichkeitsarbeit
Outsourcing
Personalfragebogen
Personalplanung / Personalentwicklung
Personalversammlungen - neu PPP / ÖPP
Praxis Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnenarbeit
Praxis Öffentlichkeitsarbeit: Image … - neu Praxis Öffentlichkeitsarbeit: Medienwerkstatt
Praxis Öffentlichkeitsarbeit: Schreibsicherheit
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
PR 1 (BPersVG: Einführung und Überblick)
PR 2 (BPersVG: Beteiligungsrechte…)
PR 3 (BPersVG: Betriebliche Prozesse)
Recht der Teilzeitarbeit
Rechtswirksames Schreiben
RFID – Neue Herausforderung an Betriebsräte
Rhetorik I + II
SAP- eine Einführung für Betriebsräte - neu SBV aktuell
SBV Arbeitsrecht
SBV: Pfadfinder im Dschungel der
Institutionen
40
37
37
38
11
58
92
7
63
10
12
12
13
46
59
61
61
60
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51
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67
67
68
69
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49
76
57
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SBV Wahlvorbereitung
SBV I Pflichtquote allein reicht nicht!
SBV II Beschäftigung fördern und sichern
SBV III Gesundheitsprävention
Sozialpolitik
Sozialrecht Grundlagenseminar
Strategische BR-Arbeit - neu Stress am Arbeitsplatz
Stress, wie wird er gemessen?
Sucht und Alkohol bei Partner u. Kollegen
Tarifarbeit gestern – heute – morgen - neu Tarifpolitik
Tarifpolitische Zukunftswerkstatt - neu Tarifverträge als Herausforderung
TVöD: Einführung und Überblick
TVöD: Eingruppierung
TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung
TVöD: Regelungen und Gestaltungen
TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)
überzeugend argumentieren als IV
Urlaubsrecht
Vorformulierte Arbeitsverträge
Win/Win – erfolgreich verhandeln
Wirtschaftsausschuss I: Wirtschaft und BR
Wirtschaftsausschuss II: Informationspolitik
Wirtschaftsausschuss III: Sicherung der
Arbeitsplätze
Wirtschaftsausschuss I für Gesundheitseinrichtungen
Wirtschaftsausschuss II für Gesundheitseinrichtungen
web 2.0 /enterprise 2.0 - neu Zielvereinbarungen u. MA-Gespräche
Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Zukunft der sozialen Marktwirtschaft
Impressum
Anschrift
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon
05161/9 79-0 (Zentrale)
05161/97 9-559 / -560 / -561 (Seminarbüro)
Telefax
05161/97 9-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
V.i.S.d.P.
Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrums
Druck
Druck Center Walsrode
Schneeheide 4, 29664 Walsrode
Layout/Satz
Ronald Cornelius · Hamburg
www.roncor.de · [email protected]
ver.di
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon 05161/9 79-0
Telefax 05161/9 79-562

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