Großes Gewinnspiel

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Großes Gewinnspiel
Großes Gewinnspiel
1. Verkaufsstart von Mitsubishi Automobilen in Deutschland war 1977. Seit wann vertritt das Autohaus Winter
die Marke Mitsubishi in Freising als Vertragshändler?
K 1977
K 1990
K 2000
2. Wann präsentierte Audi das erste Fahrzeug
mit quattro Antrieb?
K 1980
K 1990
K 2000
3. Was bedeutet das Kürzel GTI bei Volkswagen?
K Gran Turismo
K Great Turbo
K Golf Turbo
Injektion
Injektion
Invasion
4. Wie weit kann man mit dem Elektrofahrzeug Renault
Zoe nach dem neuen europäischen Fahrzyklus rein
elektrisch fahren?
K 75 km
K 210 km
K 160 km
5. Wie viel verbraucht der neue BMW 420cd auf 100 km?
K 9,7 l
K 4,7 l
K 2,7 l
6. Wie viele aller in Europa verkauften HyundaiFahrzeuge werden im europäischen Forschungs-,
Entwicklungs- und Design-Zentrum in Rüsselsheim
entworfen, konstruiert und getestet?
K 75%
K 85%
K fast 95%
...................................................................
12. / 13. Oktober
Volksfestplatz Freising
10.00 - 17.00 Uhr
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1 Ja nlos
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Au
7. Wie nennt man das integrierte Fahrradträgersystem
von Opel?
K Flic-Flac
K Flex-Fix
K Fix-Fox
8. Seit wann hat Auto-Biesendorfer Nissan?
K 01. 04. 1980
K 28. 09. 2002
K 28. 04. 2012
9. Wie viele Mängel hatte der Toyota Auris Hybrid beim
100.000 km Dauertest von Auto, Motor, Sport?
K0
K1
K2
10. Was zeichnet die neue Mazda Skyactiv-Technologie im
Wesentlichen aus?
K Hybrid-Antrieb K Senkung des
K Elektroantrieb
Spritverbrauchs
bis zu 20%
11. Wie heißt die Auto-Finanzierung der Sparkasse Freising?
K Dispokredit
K Bausparkredit
K -Autokredit
12. Wie viele Leser hat das Freisinger Tagblatt?
K 22.000 Leser
K 50.000 Leser
K 3.000 Leser
Viel Glück!
* Unter allen Teilnehmern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, wird als Hauptgewinn die unentgeltliche Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen für die Gesamtdauer von zwölf Monaten (Hauptgewinn 1),
und unter allen Teilnehmern, die das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, PlayStation® 3 + Dualshock® 3 Wireless Controller + Eye-Kamera + Sports Champions™ (Hauptgewinn 2), jeweils zu den weiteren Teilnahmebedingungen verlost. Diese liegen bei allen teilnehmenden Händlern, im Freisinger Tagblatt, bei der Sparkasse sowie im Internet unter www.freisinger-autoschau.de aus.
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Teilnahme-Coupon 2013
Nachname
Vorname
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Wohnort
/
Telefon
Geburtsdatum
@
E-Mail
Ich fahre einen...
Datum/Unterschrift
Den Fragebogen am Tag der Autoschau 12./13.Oktober 2013 beim Stand des Freisinger Tagblatt in die Lostrommel einwerfen oder den Gewinnspielbogen an das Freisinger Tagblatt
Stichwort: Autoschau, Münchner Str. 7, 85354 Freising, mit Namen und Adresse versehen, senden. Einsendeschluss ist der 16. Oktober 2013 und letzter Couponabgabetermin ist der 13. Oktober 2013 bis 17.00 Uhr am
Stand des Freisinger Tagblatt. Die Gewinnbekanntgabe erfolgt am Samstag, den 19.10. 2013 im Freisinger Tagblatt, auf merkur-online.de und bei allen teilnehmenden Autohändlern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Freisinger Autoschau 12.10.2013 / 13.10.2013
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel
1.
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Freisinger Autoschau Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt.
2.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
3.
Jeder Person ist nur eine Teilnahme gestattet. Teilnahmeberechtigt sind nur diejenigen Personen, die ihren Namen, ihre Wohnadresse, ihre Telefonnummer und ihr Lebensalter bei Anmeldung vollständig und richtig angeben. Nicht teilnahmeberechtigt
sind Mitarbeiter und Angehörige des Veranstalters und der Firmen, die die Hauptgewinne stellen (beteiligte Firmen).
4.
Unter allen Teilnehmern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, wird als Hauptgewinn die unentgeltliche Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen für die Gesamtdauer von zwölf Monaten (Hauptgewinn 1), und unter allen Teilnehmern, die
das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, eine PlayStation® 3 + Dualshock® 3 Wireless Controller + Eye-Kamera + Sports
Champions™ (Hauptgewinn 2), jeweils zu den weiteren Teilnahmebedingungen verlost.
5.
Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die mindestens 10 von 12 der für die Teilnahme am Gewinnspiel auszufüllenden Fragen richtig ausfüllen und deren Gewinnspielformular spätestens am 16.10.2013 beim Veranstalter eingeht. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen den entsprechenden Teilnehmer
bei der Verlosung nicht zu berücksichtigen.
6.
Die Gewinner der Hauptgewinne werden zeitnah zur Verlosung unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben sowie durch Veröffentlichung in der örtlichen Presse benachrichtigt. Die Gewinner haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens bis zum 18.10.2013, gegenüber dem Veranstalter zu bestätigen. Andernfalls ist der
Veranstalter berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen. Mit der Annahme der Preise willigt der Gewinner ein, dass sein
Name und sein Foto - auch wiederholt - zu Werbezwecken und ohne Vergütung verwendet werden darf.
7.
Die im Rahmen des Hauptgewinns 1 dem Gewinner überlassen Kraftfahrzeuge dürfen Dritten nicht überlassen und nicht zu
beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden. Voraussetzung für die Überlassung der Kraftfahrzeuge ist stets, dass
der Gewinner eine gültige Fahrerlaubnis sowie eine gültige Kreditkarte besitzt. Die Kraftfahrzeuge werden dem Gewinner nur
dann überlassen, wenn dieser vorab schriftlich Nutzungsbedingungen akzeptiert, in denen insbesondere geregelt ist, dass das
jeweils überlassene Kraftfahrzeug maximal 2.000 km und nur in bestimmte Ländern der EU gefahren werden darf, Treibstoffkosten und Kosten für Beschädigungen sowie Fehlbedienungen, soweit sie nicht versichert sind, vom Gewinner zu tragen sind,
eine Versicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 € vereinbart ist, Veränderungen am Kraftfahrzeug unzulässig sind und, dass die Kraftfahrzeuge stets vollgetankt zurückgegeben werden müssen. Der Veranstalter und die beteiligten
Firmen können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Nutzung der Kraftfahrzeuge beenden, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gewinner mit den überlassenen Kraftfahrzeugen nicht sachgemäß umgeht, berechtigte Interessen der beteiligten Firmen beeinträchtigt werden, gegen Nutzungsbedingungen verstoßen oder das Kraftfahrzeug
vorübergehend oder dauernd nicht genutzt wird.
8.
Die Formalitäten zur Übergabe des Hauptgewinns werden mit dem Gewinner individuell geklärt, Ort und Zeit der Übergabe
des Gewinns, beim Hauptgewinn 1 der jeweiligen Übergabe der Fahrzeuge, wird vom Veranstalter festgelegt. Sämtliche Kosten, etwa für die An- und Abreise bei der Übernahme der Kraftfahrzeuge, hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Versäumt der
Gewinner die Übergabe, verfällt der Gewinn.
9.
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwenige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der
am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
10. Die Entscheidungen vom Veranstalter sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden, sowie diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
11. Jegliche Haftung bzw. Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters, seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen
aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, jedenfalls auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
12. Die bei diesem Gewinnspiel vom Teilnehmer gemachten Angaben werden nur zum Zwecke des Gewinnspiels verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Teilnahme benötigten personenbezogenen Daten für die Dauer des Gewinnspiels elektronisch gespeichert werden. Nach Beendigung werden alle von
den Teilnehmern bereitgestellten Daten gelöscht. Der Gewinner von Hauptgewinn 1 erklärt sich damit einverstanden, dass der
Veranstalter bzw. die beteiligten Firmen eine Schufa-Auskunft einholen. Bei negativer Auskunft ist die Gewährung des Hauptgewinns 1 ausgeschlossen.
13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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