tierabgabevertag - Tierschutz Bingen eV

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tierabgabevertag - Tierschutz Bingen eV
Tierschutz Bingen e.V.
Aspisheimer Weg 26
55459 Grolsheim
Tel. 06727/8750
Fax: 06727/5231
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr und 16:30- 19 Uhr
Samstags 8-12 Uhr
Internet: www.Tierschutz-Bingen.de
Email: [email protected]
Stempel des TSV für TSV 3fach Satz
Registriernummer
TIERABGABEVERTAG
Der Tierschutzverein Bingen e.V., gesetzlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden Betty Klugmann,
Aspisheimer Weg 26 in 55459 Grolsheim.
Übergibt
Herrn / Frau ______________________________________________________(Name, Adresse)
Telefonnummer: ___________________________
ausgewiesen durch _ Personalausweis / _ Reisepass / _ Führerschein Nr: ___________________
welche/r versichert, weder Tierhändler/in noch Züchter/in zu sein, das nachfolgende Tier.
Beschreibung des Tieres bei Übergabe
1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:
Art: ___________________________
Rasse: ___________________________
Farbe: ___________________________
Alter: _____________________________
Geschlecht: _ männlich / _ weiblich
Name: ___________________________
Tätowiernummer: ___________________________/ Mikrochipnummer: _____________________
2. Besondere Eigenschaften des Fundtieres bei Übergabe des Tieres/Gesundheitsstatus
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
(Hier einzufügen: Bissigkeit, Verträglichkeit mit Artgenossen, Menschen, Kindern, Sicherheit im
Straßenverkehr, Wesenstest, Stubenreinheit, Hundeschule, etc. alles was als sicher bekannt ist.)
Geimpft gegen ___________________________am___________________________
Kastriert _ ja / _ nein
Entwurmt _ ja, zuletzt am ______________; _ nein
Sonstige Angaben zur gesundheitlichen Beschaffenheit:
_____________________________________________________________________
(Hier einzufügen: Erkrankungen, Verletzungen, bekannte Vorerkrankungen etc.)
Hinweis: Der Gesundheitsstatus ergibt sich aus der tierärztlichen Untersuchung durch den untersuchenden
Tierarzt, Tierärztliche Praxis Dr. med. vet. Irene Müller [&] Dr. med. vet. Stefan Schuh, Bahnhofstr. 102
55218 Ingelheim.
Die dort getroffenen tierärztlichen Feststellungen bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Tieres.
Evtl. gutachterliche Ausführungen des Gutachtens zur Eignung z.B. als Wachhund, Schutz- und Begleithund
werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages.
Vertragsbedingungen
§ 1 Schutzgebühr
Der/die Übernehmer/in entrichtet für das Tier eine Schutzgebühr in Höhe von
EUR __________ zzgl. MwSt. − in Worten: __________________________________.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei nicht um die Entrichtung einer
Kaufpreissumme handelt, sondern die Aufwendungen, welche der TSV durch die tierärztliche Versorgung
und Pflege des Tieres erbracht hat, hierdurch abgegolten werden sollen.
§ 2 Besitz- und Eigentumsübergang
Fundtier: Der/die Übernehmer/in wurde darauf hingewiesen, dass das Eigentum am Fundtier erst nach
Ablauf von 6 Monaten seit Abgabe der ordnungsgemäßen Fundtieranzeige vom _______________am auf
ihn/sie übergehen kann, sofern sich der ursprüngliche Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet und
seine Eigentumsrechte nachgewiesen hat.
Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, in diesem Fall, dem Eigentümer der seinen Herausgabeanspruch
am Tier fristgerecht angemeldet und bewiesen hat, das Tier herauszugeben. Der/die Übernehmer/in kann
vom Eigentümer in diesem Fall den Ersatz der bis dahin angefallenen notwendigen Aufwendungen, zur
artgerechten Haltung und notwendigen tierärztlichen Versorgung verlangen.
Abgabetier: Das Eigentum verbleibt zunächst unter dem Vorbehalt beim Tierschutzverein, dass
mindestens eine erfolgreiche Nachkontrolle beim Übernehmer ausgeübt wurde. Das volle Eigentum wird
erst durch schriftliche Bestätigung der Haltung durch einen vom Vorstand bestellten Vertreter des
Tierschutzvereins erworben.
§ 3 Pflichten des Übernehmers
Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, geeigneten Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr auf Grund
seines/ihres Mietvertrages bzw. der Hausordnung die Haltung des oben beschriebenen Tieres erlaubt ist.
Da der/die Übernehmer/in schon vor dem Eigentumsübergang für das Tier haftet, wird bei Aushändigung
des Hundes der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
Der/die Übernehmer/in eines Hundes wird darauf hingewiesen, dass er/sie als Hundehalter/in
hundesteuerpflichtig wird, sobald der Hund älter als 4 Monate ist.
§ 4 Artgemäße Tierhaltung
Der/die Übernehmer/in verbürgt sich dafür, dass dem Tier jederzeit die angemessene, artgerechte
Unterbringung und Pflege sowie die tierärztliche Versorgung zuteilwird. Der/die Übernehmer/in hat dafür zu
sorgen, dass das Tier bei jeder urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit angemessen und artgerecht
versorgt wird. Das Tier darf weder in Anbinde- noch in Zwingerhaltung gehalten noch zu Versuchszwecken
zur Verfügung gestellt werden.
Der/die Übernehmer/in stimmt vorab zu, dass der Tierschutzverein nach vorheriger Terminabsprache
Nachkontrollen der Tierhaltung durchführen darf.
Katzen und Hündinnen sollten bei Eintritt der Geschlechtsreife durch einen Tierarzt kastriert werden. Dies
soll spätestens 8 Wochen nach der Übergabe, bei Fundtieren jedoch nicht vor Eigentumsübergang
geschehen. Nach Ablauf der 6-Monats-Frist seit Fundtieranzeige sind Hunde und Katzen, falls dies nicht
bereits geschehen ist, zudem zu tätowieren oder elektronisch mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
§ 5 Weitergabe / Einschläferung
Hat der/die Übernehmer/in das Eigentum erworben, so steht dem Tierschutzverein im Falle der
Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht zu. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich in diesem Falle, den
Tierschutzverein hinsichtlich des Vertragsinhalts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und das
Vorkaufsrecht zu ermöglichen.
Ist der/die Übernehmer/in vor dem Eigentumserwerb gezwungen, das Tier abzugeben, so verpflichtet er/sie
sich, das Tier kostenlos an das Tierheim zurückzugeben. Ergibt sich diese Zwangslage nach dem
Eigentumsübertrag, hat er das Tier kostenlos an das Tierheim zurück zu übereignen.
Die Einschläferung eines übernommenen Tieres darf auch in Notfällen nur unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen und nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden.
§ 6 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Das übernommene Tier wurde während des Aufenthaltes im Tierheim, sofern möglich, tierärztlich
untersucht. Auf bekannte Auffälligkeiten charakterlicher oder gesundheitlicher Art wurde hingewiesen. Die
Übereignung erfolgt wie besehen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Tieren, die älter als ein Jahr
sind und/oder schon einmal trächtig waren 1 Jahr.
Schadenersatzansprüche gegen den Tierschutzverein sind ausgeschlossen, außer wegen grob fahrlässig
verursachter Schäden und schuldhafter Personenschäden, sowie die Haftung wegen Vorsatz.
§ 7 Vertragsstrafe
Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, für den Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen
seine/ihre Vertragspflichten, insbesondere gegen die Pflicht, das übernommene Tier artgerecht zu halten,
oder bei Weitergabe des Tieres an Tierversuchsanstalten oder bei arglistig gemachten falschen Angaben
zur Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu Euro 300,00 für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung.
Zudem besteht ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag für den Tierschutzverein, wenn der/die
Übernehmer/in trotz erfolgter Anmahnung erheblichen gegen seine/ihre Vertragspflichten oder sonstigen
Tierhalterpflichten verstößt. Erklärt der Tierschutzverein den Rücktritt, ist das bezeichnete Tier diesem
umgehend zurückzugeben. Eine Erstattung bereits erbrachter Aufwendungen ist ausgeschlossen. Etwaige
Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Datenschutz
Der Tierschutzverein beachtet die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes; persönliche Daten werden
nur weitergegeben, soweit ein gesetzlicher Auskunftsanspruch besteht.
§ 9 Schlussklausel
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der
Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Tierschutzvereins.
Sonstiges
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_______________________________________________________________________________
Dieser Vertrag wird in 3facher Ausfertigung erstellt.
Der unterzeichnende Übernehmer bestätigt, dass er den Vertragstext gelesen und verstanden hat.
_______________________Ort, Datum
_____________________________
Tierschutzverein
________________________________
Übernehmer

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