tierabgabevertag - Tierschutz Bingen eV
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tierabgabevertag - Tierschutz Bingen eV
Tierschutz Bingen e.V. Aspisheimer Weg 26 55459 Grolsheim Tel. 06727/8750 Fax: 06727/5231 Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und 16:30- 19 Uhr Samstags 8-12 Uhr Internet: www.Tierschutz-Bingen.de Email: [email protected] Stempel des TSV für TSV 3fach Satz Registriernummer TIERABGABEVERTAG Der Tierschutzverein Bingen e.V., gesetzlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden Betty Klugmann, Aspisheimer Weg 26 in 55459 Grolsheim. Übergibt Herrn / Frau ______________________________________________________(Name, Adresse) Telefonnummer: ___________________________ ausgewiesen durch _ Personalausweis / _ Reisepass / _ Führerschein Nr: ___________________ welche/r versichert, weder Tierhändler/in noch Züchter/in zu sein, das nachfolgende Tier. Beschreibung des Tieres bei Übergabe 1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale: Art: ___________________________ Rasse: ___________________________ Farbe: ___________________________ Alter: _____________________________ Geschlecht: _ männlich / _ weiblich Name: ___________________________ Tätowiernummer: ___________________________/ Mikrochipnummer: _____________________ 2. Besondere Eigenschaften des Fundtieres bei Übergabe des Tieres/Gesundheitsstatus _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ (Hier einzufügen: Bissigkeit, Verträglichkeit mit Artgenossen, Menschen, Kindern, Sicherheit im Straßenverkehr, Wesenstest, Stubenreinheit, Hundeschule, etc. alles was als sicher bekannt ist.) Geimpft gegen ___________________________am___________________________ Kastriert _ ja / _ nein Entwurmt _ ja, zuletzt am ______________; _ nein Sonstige Angaben zur gesundheitlichen Beschaffenheit: _____________________________________________________________________ (Hier einzufügen: Erkrankungen, Verletzungen, bekannte Vorerkrankungen etc.) Hinweis: Der Gesundheitsstatus ergibt sich aus der tierärztlichen Untersuchung durch den untersuchenden Tierarzt, Tierärztliche Praxis Dr. med. vet. Irene Müller [&] Dr. med. vet. Stefan Schuh, Bahnhofstr. 102 55218 Ingelheim. Die dort getroffenen tierärztlichen Feststellungen bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Tieres. Evtl. gutachterliche Ausführungen des Gutachtens zur Eignung z.B. als Wachhund, Schutz- und Begleithund werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages. Vertragsbedingungen § 1 Schutzgebühr Der/die Übernehmer/in entrichtet für das Tier eine Schutzgebühr in Höhe von EUR __________ zzgl. MwSt. − in Worten: __________________________________. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei nicht um die Entrichtung einer Kaufpreissumme handelt, sondern die Aufwendungen, welche der TSV durch die tierärztliche Versorgung und Pflege des Tieres erbracht hat, hierdurch abgegolten werden sollen. § 2 Besitz- und Eigentumsübergang Fundtier: Der/die Übernehmer/in wurde darauf hingewiesen, dass das Eigentum am Fundtier erst nach Ablauf von 6 Monaten seit Abgabe der ordnungsgemäßen Fundtieranzeige vom _______________am auf ihn/sie übergehen kann, sofern sich der ursprüngliche Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet und seine Eigentumsrechte nachgewiesen hat. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, in diesem Fall, dem Eigentümer der seinen Herausgabeanspruch am Tier fristgerecht angemeldet und bewiesen hat, das Tier herauszugeben. Der/die Übernehmer/in kann vom Eigentümer in diesem Fall den Ersatz der bis dahin angefallenen notwendigen Aufwendungen, zur artgerechten Haltung und notwendigen tierärztlichen Versorgung verlangen. Abgabetier: Das Eigentum verbleibt zunächst unter dem Vorbehalt beim Tierschutzverein, dass mindestens eine erfolgreiche Nachkontrolle beim Übernehmer ausgeübt wurde. Das volle Eigentum wird erst durch schriftliche Bestätigung der Haltung durch einen vom Vorstand bestellten Vertreter des Tierschutzvereins erworben. § 3 Pflichten des Übernehmers Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, geeigneten Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr auf Grund seines/ihres Mietvertrages bzw. der Hausordnung die Haltung des oben beschriebenen Tieres erlaubt ist. Da der/die Übernehmer/in schon vor dem Eigentumsübergang für das Tier haftet, wird bei Aushändigung des Hundes der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Der/die Übernehmer/in eines Hundes wird darauf hingewiesen, dass er/sie als Hundehalter/in hundesteuerpflichtig wird, sobald der Hund älter als 4 Monate ist. § 4 Artgemäße Tierhaltung Der/die Übernehmer/in verbürgt sich dafür, dass dem Tier jederzeit die angemessene, artgerechte Unterbringung und Pflege sowie die tierärztliche Versorgung zuteilwird. Der/die Übernehmer/in hat dafür zu sorgen, dass das Tier bei jeder urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit angemessen und artgerecht versorgt wird. Das Tier darf weder in Anbinde- noch in Zwingerhaltung gehalten noch zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt werden. Der/die Übernehmer/in stimmt vorab zu, dass der Tierschutzverein nach vorheriger Terminabsprache Nachkontrollen der Tierhaltung durchführen darf. Katzen und Hündinnen sollten bei Eintritt der Geschlechtsreife durch einen Tierarzt kastriert werden. Dies soll spätestens 8 Wochen nach der Übergabe, bei Fundtieren jedoch nicht vor Eigentumsübergang geschehen. Nach Ablauf der 6-Monats-Frist seit Fundtieranzeige sind Hunde und Katzen, falls dies nicht bereits geschehen ist, zudem zu tätowieren oder elektronisch mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. § 5 Weitergabe / Einschläferung Hat der/die Übernehmer/in das Eigentum erworben, so steht dem Tierschutzverein im Falle der Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht zu. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich in diesem Falle, den Tierschutzverein hinsichtlich des Vertragsinhalts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und das Vorkaufsrecht zu ermöglichen. Ist der/die Übernehmer/in vor dem Eigentumserwerb gezwungen, das Tier abzugeben, so verpflichtet er/sie sich, das Tier kostenlos an das Tierheim zurückzugeben. Ergibt sich diese Zwangslage nach dem Eigentumsübertrag, hat er das Tier kostenlos an das Tierheim zurück zu übereignen. Die Einschläferung eines übernommenen Tieres darf auch in Notfällen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden. § 6 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss Das übernommene Tier wurde während des Aufenthaltes im Tierheim, sofern möglich, tierärztlich untersucht. Auf bekannte Auffälligkeiten charakterlicher oder gesundheitlicher Art wurde hingewiesen. Die Übereignung erfolgt wie besehen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Tieren, die älter als ein Jahr sind und/oder schon einmal trächtig waren 1 Jahr. Schadenersatzansprüche gegen den Tierschutzverein sind ausgeschlossen, außer wegen grob fahrlässig verursachter Schäden und schuldhafter Personenschäden, sowie die Haftung wegen Vorsatz. § 7 Vertragsstrafe Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, für den Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine/ihre Vertragspflichten, insbesondere gegen die Pflicht, das übernommene Tier artgerecht zu halten, oder bei Weitergabe des Tieres an Tierversuchsanstalten oder bei arglistig gemachten falschen Angaben zur Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu Euro 300,00 für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung. Zudem besteht ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag für den Tierschutzverein, wenn der/die Übernehmer/in trotz erfolgter Anmahnung erheblichen gegen seine/ihre Vertragspflichten oder sonstigen Tierhalterpflichten verstößt. Erklärt der Tierschutzverein den Rücktritt, ist das bezeichnete Tier diesem umgehend zurückzugeben. Eine Erstattung bereits erbrachter Aufwendungen ist ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. § 8 Datenschutz Der Tierschutzverein beachtet die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes; persönliche Daten werden nur weitergegeben, soweit ein gesetzlicher Auskunftsanspruch besteht. § 9 Schlussklausel Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Tierschutzvereins. Sonstiges _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Dieser Vertrag wird in 3facher Ausfertigung erstellt. Der unterzeichnende Übernehmer bestätigt, dass er den Vertragstext gelesen und verstanden hat. _______________________Ort, Datum _____________________________ Tierschutzverein ________________________________ Übernehmer