Merkblatt zur DIN VDE 0833-4

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Merkblatt zur DIN VDE 0833-4
Merkblatt zur DIN VDE 0833-4
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Elektroakustische Notfallwarnsysteme gemäß DIN EN60849 - VDE0828 dienen zum Einsatz in
Notfallsituationen, um Personen zu veranlassen, einen Bereich / Gebäude schnell und geordnet zu
verlassen
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Sprachalarmierungsanlagen gemäß DIN VDE 0833-4 sind Notfallevakuierungssysteme zum Einsatz
im Brandfall.
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Produktnormen der Reihe EN 54 für die einzelnen Komponenten (EN 54-4 Energieversorgung, EN
54-16 SAZ Sprachalarmzentrale, EN 54-24 Lautsprecher).
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Definierte und überwachte Schnittstelle zur BMZ
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Manuelle Auslösung
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Überwachte und ggf. redundante Übertragungswege
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Leitungen die für die Funktion der Alarmierung erforderlich sind, müssen auch im Brandfall
funktionsfähig bleiben.
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Ausnahmen: bauordnungsrechtlich nicht geforderte SAA, Leitungen innerhalb Brandabschnitt
Bauordnungsrecht fordert SAA
Verkaufsstätten > 2000m², Versammlungsstätten > 200 Personen, Sportstadien > 1000 Personen,
Krankenhäuser, Beherbergungsstätten, Schulen
Sicherheitsstufe I
Bei einem Fehler im Übertragungsweg darf nicht mehr ausfallen, als die Beschallung eines
Alarmierungsbereiches, in einem Geschoss; empfohlen für <2000m² oder < 200 Personen.
Sicherheitsstufe II
Bei einem Fehler im Verstärker oder Übertragungsweg darf der SPL um nicht mehr als 3dB(A) reduziert
werden; STI mind. 0,45; empfohlen für > 2000m² oder > 200 Personen; klassische A/B Verkabelung.
Sicherheitsstufe III
Bei einem Fehler im Gesamtsystem darf der SPL um nicht mehr als 3dB(A) reduziert werden; STI mind.
0,45; Höchstmaß an Ausfallsicherheit (z.B Kreuzfahrtschiffe); z.B. redundante SAZ.
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Stand 20.07.2011
Kategorie I
Vollschutz – sämtliche Bereiche werden alarmiert
Kategorie II
Teilschutz - nur ausgewählte Bereiche werden alarmiert, mind. alle Melderbereiche der BMA; für Personen
unzugängliche Räume Bereiche, in denen sich keine / selten Personen aufhalten
Energieversorgung
SAA muss mind. 30h funktionsbereit bleiben; bei vorhandener Netzersatzanlage, Überbrückungszeit mind.
4h; anschließend Räumung (mind. 0,5h bzw. doppelte Räumungszeit)
Lautsprecheranordnung
Lautsprechergruppen nur über ein Geschoss (Ausnahme: turmartige Gebäudeteile, Treppenhäuser,
Lichtschächte); Fläche max. 1600m² und keine Überschreitung Brandabschnitt
Schallpegel
niedrigster Pegel 65dB(A); niedrigster Pegel in Ruhebereichen 75dB(A); höchster Alarmpegel
120dB(A); Alarmierungspegel mind. 10dB über Störpegel, Türen beachten
Sprachverständlichkeit
CIS mind. 0,7; STI mind. 0,5; messtechnischer Nachweis erforderlich
Sprachverständlichkeit ist abhängig von: Halleigenschaften vom Raum, Raum-, Bauakustik, Richtwirkung
Lautsprecher, Abstand Lautsprecher <-> Hörer; Raumakustische Planung / Gutachten ... leider viel zu selten
Alle Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eventuelle Haftungsansprüche
sind nicht daraus herzuleiten.
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Stand 20.07.2011

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