Merkblatt zur DIN VDE 0833-4
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Merkblatt zur DIN VDE 0833-4
Merkblatt zur DIN VDE 0833-4 • Elektroakustische Notfallwarnsysteme gemäß DIN EN60849 - VDE0828 dienen zum Einsatz in Notfallsituationen, um Personen zu veranlassen, einen Bereich / Gebäude schnell und geordnet zu verlassen • Sprachalarmierungsanlagen gemäß DIN VDE 0833-4 sind Notfallevakuierungssysteme zum Einsatz im Brandfall. • Produktnormen der Reihe EN 54 für die einzelnen Komponenten (EN 54-4 Energieversorgung, EN 54-16 SAZ Sprachalarmzentrale, EN 54-24 Lautsprecher). • Definierte und überwachte Schnittstelle zur BMZ • Manuelle Auslösung • Überwachte und ggf. redundante Übertragungswege • Leitungen die für die Funktion der Alarmierung erforderlich sind, müssen auch im Brandfall funktionsfähig bleiben. • Ausnahmen: bauordnungsrechtlich nicht geforderte SAA, Leitungen innerhalb Brandabschnitt Bauordnungsrecht fordert SAA Verkaufsstätten > 2000m², Versammlungsstätten > 200 Personen, Sportstadien > 1000 Personen, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten, Schulen Sicherheitsstufe I Bei einem Fehler im Übertragungsweg darf nicht mehr ausfallen, als die Beschallung eines Alarmierungsbereiches, in einem Geschoss; empfohlen für <2000m² oder < 200 Personen. Sicherheitsstufe II Bei einem Fehler im Verstärker oder Übertragungsweg darf der SPL um nicht mehr als 3dB(A) reduziert werden; STI mind. 0,45; empfohlen für > 2000m² oder > 200 Personen; klassische A/B Verkabelung. Sicherheitsstufe III Bei einem Fehler im Gesamtsystem darf der SPL um nicht mehr als 3dB(A) reduziert werden; STI mind. 0,45; Höchstmaß an Ausfallsicherheit (z.B Kreuzfahrtschiffe); z.B. redundante SAZ. Seite 1 von 2 Stand 20.07.2011 Kategorie I Vollschutz – sämtliche Bereiche werden alarmiert Kategorie II Teilschutz - nur ausgewählte Bereiche werden alarmiert, mind. alle Melderbereiche der BMA; für Personen unzugängliche Räume Bereiche, in denen sich keine / selten Personen aufhalten Energieversorgung SAA muss mind. 30h funktionsbereit bleiben; bei vorhandener Netzersatzanlage, Überbrückungszeit mind. 4h; anschließend Räumung (mind. 0,5h bzw. doppelte Räumungszeit) Lautsprecheranordnung Lautsprechergruppen nur über ein Geschoss (Ausnahme: turmartige Gebäudeteile, Treppenhäuser, Lichtschächte); Fläche max. 1600m² und keine Überschreitung Brandabschnitt Schallpegel niedrigster Pegel 65dB(A); niedrigster Pegel in Ruhebereichen 75dB(A); höchster Alarmpegel 120dB(A); Alarmierungspegel mind. 10dB über Störpegel, Türen beachten Sprachverständlichkeit CIS mind. 0,7; STI mind. 0,5; messtechnischer Nachweis erforderlich Sprachverständlichkeit ist abhängig von: Halleigenschaften vom Raum, Raum-, Bauakustik, Richtwirkung Lautsprecher, Abstand Lautsprecher <-> Hörer; Raumakustische Planung / Gutachten ... leider viel zu selten Alle Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eventuelle Haftungsansprüche sind nicht daraus herzuleiten. Seite 2 von 2 Stand 20.07.2011