Geschäftschancen im Ausland? Wo erfahre ich mehr darüber?

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Geschäftschancen im Ausland? Wo erfahre ich mehr darüber?
Geschäftschancen im Ausland?
Wo erfahre ich mehr darüber?
COUNTRY REPORT 2012
UKRAINE
INHALTSVERZEICHNIS 2
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4
2.
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
5
2.1 Aktuelle Wirtschaftslage
5
2.2 Wirtschaftspolitik
5
2.3 Wirtschaftsstandorte und Wirtschaftsstruktur
5
2.4 Außenhandel
6
2.5 Wirtschaftskennzahlen
8
3. POLITISCHE SITUATION
9
3.1 Inland
9
3.2 Ukraine und die EU
9
3.3 Abkommen mit Österreich
10
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
11
4.1 Gesellschaftsrecht
11
4.2 Rechnungslegung und Jahresabschluss
14
4.3 Steuerrecht und Zollrecht
14
4.4 Streitbeilegung
17
4.5 Insolvenz
18
4.6 Rechte der Sicherheiten
19
4.7 Arbeitsrecht
20
4.8 Grunderwerb
21
INHALTSVERZEICHNIS 3
5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE
22
5.1 Möglichkeiten des Marktzugangs 22
5.2 Zahlungskonditionen und Lieferkonditionen
23
5.3 Betreibung
23
5.4 Haltung gegenüber ausländischen Investoren
24
5.5 Risikoeinschätzung
25
5.6 Korruption
26
6. WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK
27
7. WEITERE KONTAKTE IM WEB
28
8. DAS ANGEBOT DER COFACE
29
9. KONTAKTE COFACE
31
QUELLENVERZEICHNIS
33
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4
Die Ukraine ist der nach Russland flächenmäßig größte Staat Europas und grenzt an Russland, Weißrussland, Polen, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Moldawien sowie an das Schwarze Meer. Die Ukraine wurde 1991 nach der Auflösung der Sowjetunion unabhängig und ist seit 1.1.2006 Republik. Die
Ukraine ist unterteilt in 24 Oblaste, die autonome Republik Krim und die Sondergebiete Kiew und Sewastopol. Die Ukraine ist WTO-Mitglied, kooperiert mit der NATO und ist Teil der Ostpartnerschaft der EU.
Staatsform
Parlamentarisch-präsidiale Republik
Verwaltungsapparat
24 Regionen (Oblaste)
Fläche
603.700 km²
Einwohnerzahl
47.600.000; Dichte: 79 Einwohner/km²
Offizielle Sprache
Ukrainisch
Währung
1 Hryvnia (UAH) = 100 Kopeken
Hauptstadt
Kiew (Kyiv)
Wirtschaftsstandorte
Charkiw
Dnipropetrowsk
Odessa
Donezk
Saporischja
Lemberg
Krywyj Rih
Mykolajiw
Mariupol
Luhansk
Makijiwka
Winnyzja
Simferopol
Sewastopol
Ethnische Gruppierungen
77,8% Ukrainer, 17,3% Russen, 0,6% Weißrussen, 0,5% Moldauer,
0,5% Krimer Tataren, 0,4% Bulgaren, 0,3% Ungarn, 0,3%
Rumänen, 0,3% Polen, 2% andere
Religion
44% Ukrainisch-Orthodox (Kiewer und Moskauer Patriarchat sowie
andere), 6% Katholisch, 1,7% Autocephalitisch Orthodox, 38%
andere (Protestantisch, Jüdisch, etc.), 10,3% ohne Bekenntnis
Rohstoffe
Eisen, Kohle, Naturgas, Öl, Salz, Holz, Agrarland
Wichtigste Sektoren
Bergbau, Metallverarbeitung, Landwirtschaft
Mitglied in internationalen
Organisationen
IMF, UNO, Weltbank, EBRD, enge Kooperation mit der OECD und
NATO, WTO, Europarat, Europäische Engergiegemeinschaft
2,5 Millionen Einwohner
1.431.000
1.033.000
1.002.000
987.000
796.000
718.000
652.000
511.000
482.000
452.000
377.000
352.000
342.000
333.000
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
5
Nach Russland war die Ukraine die wirtschaftlich bei weitem stärkste Provinz
der ehemaligen Sowjetunion. Mit der Unabhängigkeit im Dezember 1991
erbte die Ukraine jedoch eine Volkswirtschaft geprägt von Schwerindustrie
und veralteter Technologie. Permanente politische Krisen in den vergangenen
Jahren haben den wirtschaftlichen Aufstieg der Ukraine scheinbar nicht
D
behindert. Die bisherige positive Entwicklung wird jedoch durch den zunehmenden Druck der EU, auf Grund politischer Repressionen und der schwierigen Beziehung zu Russland,
getrübt.
Coface
Länderbewertung
2.1 Aktuelle Wirtschaftslage
Nach einem starken Einbruch des Wirtschaftswachstums im Jahr 2009, erholte sich die Wirtschaft 2010
und 2011. Das Wachstum wird hauptsächlich durch den Export, aber auch durch den steigenden privaten
Konsum voran getrieben. Der Inflationsdruck nimmt aufgrund niedrigerer Preise für Nahrungsmittel und
einer restriktiven Geldpolitik ab. Im Jahr 2011 war die Hryvnia schwach gegenüber dem Dollar und dem
Euro. So musste die Nationalbank mehrmals intervenieren. Sollte die Unterstützung durch den IWF eingestellt werden, würde dies die Hryvnia unter Druck bringen; andernfalls kann man von einer leichten Aufwertung ausgehen. Das Außenhandelsdefizit ist derzeit hoch und sollte durch die hohen Öl- und Gaspreise bwz. durch die niedrigen Preise des Hauptexportgutes Stahl, auch so bleiben.
2.2 Wirtschaftspolitik
Die Auflagen des IWF, wie etwa Reformen im Pensionssystem, im Banksektor und in der Verwaltung
sowie die weitere Erhöhung des Gaspreises, stellt die Politik der Ukraine auf die Probe. Die Umstände der
Privatisierung der Ukrtelecom ließen Zweifel am Bekenntnis der Regierung zu fairen Wettberwerbsbedingungen und dem Bestreben der Erzielung hoher Verkaufserlöse aufkommen, da große ausländische Mitbewerber wie die Deutsche Telekom oder die norwegische Telenor sowie auch die wichtigsten ukrainischen Mitbewerber vom Bieterverfahren ausgeschlossen worden waren. Wichtige Impulse sollte die
EURO 2012 geben. Die Regierung, unter Viktor Janukowitsch, setzte eine Reform des Vergabewesens
und des Gassektors durch, sowie eine Steuerreform. Weitere Reformen sind geplant, könnten jedoch
durch die steigende Unpopularität der Regierung im Sand verlaufen. Die zunehmend kritische Haltung der
EU, in Anbetracht einer zunehmend repressiven Politik, könnte auch größere wirtschaftliche Auswirkungen
haben.
2.3 Wirtschaftsstandorte und Wirtschaftsstruktur
Der Dienstleistungssektor - insbesondere die Softwareentwicklung - konzentriert sich vor allem in Kiew,
Charkiw, Lemberg, Dnipropetrowsk, Donezk und Simferopol (Krim). Bei Krywyj Rih, Dnipropetrowsk und
Saporischschja befindet sich der Eisenerzsektor. Im Donezkbecken ist die Bergbauindustrie angesiedelt.
Die Ost-Ukraine wird dominiert durch mächtige Konglomerate, allen voran dem Mischkonzern System
Capital Management (SCM) mit der Stahlholding MetInvest. Mehrheitsgesellschafter der SCM ist Rinat
2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
6
Akhmetov, der ein langjähriger Unterstützer des neuen Präsidenten Janukowitsch seit dessen Tagen als
Gouverneur von Donezk ist.
2.4 Außenhandel
In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Handelspartner der Ukraine gegliedert nach Importen
und Exporten sowie die Kennzahlen des Außenhandels der Ukraine mit Österreich.
Importe in TEUR
2008
2009
2010
2011
13.206.947
9.522.140
15.743.267
23.317.733
Deutschland
873.259
2.771.316
3.264.597
5.495.960
Weißrussland
1.911.324
1.217.866
1.977.879
3.371.506
Polen
2.131.738
2.911.775
1.977.879
2.548.269
Italien
1.654.466
819.968
986.008
1.605.628
Ungarn
872.559
488.001
152.220
1.061.515
Tschechien
936.077
447.589
530.446
945.619
Österreich
519.652
397.150
795.380
909.314
Rumänien
796.653
351.165
483.827
901.146
Litauen
492.463
295.205
452.149
658.642
Schweiz
796.973
315.085
360.449
632.375
Slowakei
505.079
220.148
313.880
483.399
Bulgarien
162.856
109.182
154.608
215.850
Slowenien
157.790
133.380
150.775
204.009
Serbien
48.410
59.825
25.297
92.284
Estland
120.846
97.329
87.513
83.859
Lettland
76.940
79.241
62.468
78.811
Kroatien
40.721
40.927
23.367
42.326
4.819
7.358
4.563
16.476
-
678
473
869
20.732.623
11.678.986
k.A.
k.A.
Russland
Bosnien & Herzegowina
Montenegro
EU 27
Quelle:Ukrainisches Statistisches Zentralamt
k.A.: keine Angaben
2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Exporte in TEUR
7
2008
2009
2010
2011
10.704.471
6.111.563
9.526.157
15.867.436
Italien
1.980.768
883.137
1.710.885
2.432.906
Polen
1.590.682
872.741
1.267.536
2.236.698
Weißrussland
1.432.365
905.711
1.346.949
1.538.995
Deutschland
1.249.732
897.932
1.063.456
1.412.617
930.007
525.340
609.989
1.073.007
1.325.938
180.312
576.035
891.393
Rumänien
456.328
229.833
500.667
760.904
Slowakei
619.189
312.013
403.010
674.671
Österreich
903.002
529.089
666.792
674.411
Tschechien
456.330
245.097
444.146
674.241
Bulgarien
752.342
284.561
319.808
604.645
Litauen
294.081
139.232
187.521
253.816
Serbien
377.932
96.150
141.135
219.029
Lettland
190.844
128.088
127.777
177.270
1.182.845
55.783
75.377
120.349
Kroatien
92.627
10.757
23.673
41.220
Bosnien & Herzegowina
68.822
6.886
10.544
36.367
Slowenien
18.689
7.931
8.224
8.590
1.839
346
2.742
2.112
20.732.623
7.388.197
k.A.
k.A.
Russland
Ungarn
USA
Estland
Montenegro
EU 27
Quelle: Ukrainisches Statistisches Zentralamt
k.A.: keine Angaben
Die Ukraine exportiert vor allem Metall, Energie, Maschinen, landwirtschaftliche Produkte und Chemikalien nach Russland, Italien und in die Türkei. Importe, vor allem Maschinen, Brenn- und Treibstoffe, kommen aus Russland sowie Deutschland. Mit dem Kauf der Bank Aval durch die Raiffeisen International
Mitte 2005 wurde Österreich eines der bedeutendsten Investorenländer.
2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
8
Österreichs Außenhandel mit der Ukraine
In TEUR
Export nach Ö
Veränderung zum Vorjahr
Import von Ö
Veränderung zum Vorjahr
2008
2009
2010
2011
903.002
529.089
666.792
674.411
22,1%
-41,4%
25,9%
1,15%
519.652
397.150
795.380
909.314
0,6%
-23,6%
99,4%
14,44%
Quelle: Statistik Austria
2.5 Wirtschaftskennzahlen
In der folgenden Tabelle finden Sie einige Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung in der Ukraine.
Kennzahlen
2009
2010
2011 (S)
2012 (P)
Reales BIP-Wachstum
(Veränderung in %)
-14,8
4,2
4,2
3,0
Inflation (%)
15,9
9,4
8,5
7,6
Staatshaushalt
(Saldo in % des BIP)
6,2
-5,7
-4,2
-3,8
Leistungsbilanz
(Saldo in % des BIP)
-1,5
-2,2
-4,0
-4,2
35,3
39,4
42,1
44,5
6,7
4,4
4,8
4,8
Auslandsverschuldung
(in % des BIP)
Währungsreserven
(S)
Schätzung
(inPrognose
Monatsimporten)
(P)
Quelle: Coface, Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche.
3. POLITISCHE SITUATION
9
Die Ukraine ist eine halb-präsidiale, halb-parlamentarische Republik. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und wird für fünf Jahre direkt gewählt. Seit einer Verfassungsänderung 2004 hatte der Premierminister die einflussreichste Position in der Ukraine inne. Diese Konsequenz der orangen Revolution wurde
jedoch im Oktober 2010 zu Gunsten der Stellung des Präsidenten wieder zurückgenommen. Das Parlament besteht aus einer Kammer, der Verkhovna Rada. Viele der Abgeordneten sind wohlhabende
Geschäftsleute. 2011 wurde die Legislaturperiode des nationalen Parlaments und des kommunalen Parlaments von vier auf fünf Jahre verlängert. An der Spitze der Exekutive steht seit Mai 2008 das Ministerkabinett, welches seit Oktober 2010 aus einem Ministerpräsidenten, einem ersten Stellvertreter (statt
bisher sieben), drei Stellvertretern des ersten Stellvertreters und den einzelnen Ministern besteht. Der
Ministerpräsident wird vom Präsidenten ernannt und von einer einfachen Parlamentsmehrheit bestätigt.
Die nächsten Parlamentswahlen sind am 28.10.2012, die nächsten Präsidentschaftswahlen am
29.3.2015.
3.1 Inland
Präsident: Ministerpräsident: 
Regierungsform: Viktor Janukowitsch
Nikolaj Asarow
Republik
Die Präsidentschaftswahlen im Februar 2010 sahen den eher nach Russland orientierten Viktor Janukowitsch als knappen Gewinner. Das Land zeigte sich gespalten in einen westlichen Teil, der überwiegend
Julija Tymoschenko, und einen östlichen Teil, der überwiegend Viktor Janukowitsch gewählt hat. Die
Niederlage bei der Präsidentenwahl hat auch die Koalition der pro-westlichen Parteien von Viktor Juschtschenko und Julija Tymoschenko zu Fall gebracht. Der Partei von Janukowitsch gelang es mit Hilfe einer
umstrittenen Verfassungsänderung gemeinsam, mit unter anderem der kommunistischen Partei, im März
2010 eine neue Koalition zu bilden. Neuer Premierminister ist der ehemalige Finanzminister und Janukowitsch-Vertraute Asarow. Die neue Regierung sollte zumindest nicht wie in der Vergangenheit durch
Machtkämpfe mit dem Präsidenten in der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgaben behindert werden.
Anfang 2011 hat Präsident Janukowitsch unerwartet eine Verwaltungsreform durchgesetzt, in dessen
Folge ein Drittel des Regierungskabinetts entlassen wurde und die Zahl der Ministerien von 20 auf 16
gekürzt wurde. Julija Tymoschenko wurde wegen Korruptionsvorwürfen im Oktober 2011 zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Dies und die Umstände ihrer Inhaftierung werden international heftig
kritisiert. Dies ist einer der Gründe, wieso der Ausgang der Wahl im Oktober sehr ungewiss ist.
3.2 Ukraine und die EU
Nach der orangenen Revolution hatte sich der geopolitische Fokus der Ukraine von Russland und den
GUS-Staaten zur Europäischen Union verschoben und der EU-Beitritt wurde zum erklärten Langzeitziel
gemacht. Diese strategische Entscheidung hat Reformen erleichtert und einen stabilisierenden Effekt auf
das Vertrauen von Investoren und die Attraktivität von Foreign Direct Investments (FDI). Die EU bietet der
Ukraine derzeit jedoch keine Aussichten auf Vollmitgliedschaft an und setzt statt dessen auf die Ostpartnerschaft mit der Ukraine und fünf weiteren ehemaligen Sowjetrepubliken, welche im März 2009 vereinbart wurde. Im Dezember 2005 hat die EU der Ukraine, zum Teil auch als Kompensation, den Status
3. POLITISCHE SITUATION
10
einer Marktwirtschaft zuerkannt. Hinsichtlich des für die EU sehr wichtigen Energiehandels wird die EU
bis 2012 fast 3 Mrd. EUR in die ukrainischen Gasleitungen investiert. Die Ukraine ist 2010 der EU-Energiecharta beigetreten und wurde damit Mitglied der Energiegemeinschaft. Dadurch erhalten ukrainische
Unternehmen einen besseren Zugang zum europäischen Energiemarkt und Investitionen in den ukrainischen Energiesektor werden somit erleichtert. Die Ukraine hat sich auch der NATO angenähert.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist seit September 2004 der allgemeine Rahmen für die
politischen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Diese Beziehungen waren in letzter Zeit sehr
angespannt vor allem auf Grund der Inhaftierung der ehemaligen Ministerpräsidentin und Führerin der
größten Oppositionspartei Julija Tymoschenko. Als Signal an die Bevölkerung wurde das lange verhandelte Assoziierungs- und Freihandelsabkommen im Februar paraphiert. Die Inkraftsetzung des Abkommens hängt aber von der weiteren Behandlung von Tymoschenko und anderen Oppositionspolitikern ab.
Nach der Paraphierung gab es Berichte, wonach die Regierung die Opposition wieder stärker unterdrückt.
Seit 1991 ist die EU mit einer Gesamthilfe im Ausmaß von über 1 Mrd. EUR das größte Geberland der
Ukraine. Programme inkludieren unter anderem TACIS (Zivilgesellschaft, regionale Förderung, Institutionen, nukleare Sicherheit), das „Fuel Gap“ Programm und Beiträge zum Chernobyl Shelter Fund administriert von EBRD und EURATOM. Zwischen 2010 und 2013 stehen Mittel in Höhe von 600 Mio. EUR für
die Unterstützung des Reformprozesses und die Durchführung der Assoziierungsagenda bereit. Die EU
hat auch sehr viel Geld in den ukrainischen Gasleitungsausbau fließen lassen.
3.3 Abkommen mit Österreich
Zwischen Österreich und der Ukraine bestehen unter anderem folgende Abkommen:
 Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine zur Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (BGBl. III 170/1997)
 Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III 113/1999)
 Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukra
ine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen (BGBl. III 194/2001)
 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (BGBl. III 224/2002)
 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße samt Memorandum (BGBl. III 271/2002)
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
11
In der Ukraine gibt es zwei Gesetze, die das Gesellschafts- und Handelsrecht regeln. Dies sind das
Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Wirtschaftsgesetzbuch (WGB). Das ZGB basiert im Allgemeinen auf dem
Konzept der Marktwirtschaft, während das WGB die alte Planwirtschaft, mit einer Klassifikation der
Gesellschaftsformen nach ihrer Eigentumsstruktur repräsentiert. Beide Gesetze beinhalten teilweise
widersprechende Bestimmungen und führen zu Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Zumindest für Aktiengesellschaften gibt es seit April 2009 nun ein eigenes Regime.
4.1 Gesellschaftsrecht
Nach ukrainischem Recht sind sowohl Personen-, als auch Kapitalgesellschaften juristische Personen.
Eine ukrainische Besonderheit ist die Bestimmung des Mindestgründungskapitals als ein Vielfaches des
Mindestlohnes von derzeit 985 UAH (ein Mindestlohn enstpricht derzeit etwa 93,23 EUR, Stand der
Wechselkursberechnung: 05/2012). In der Praxis sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und
die Aktiengesellschaft die am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen, aber auch Repräsentanzen
spielen eine bedeutende Rolle. Personengesellschaften (OHG, KG) genießen in der Ukraine keine dem
österreichischen Recht vergleichbaren Steuerprivilegien. Andere Unternehmensformen stehen entweder
für Private nicht zur Verfügung oder können nur in sehr spezifischen Geschäftsbereichen gegründet
werden. Sie spielen daher für Investoren nur eine untergeordnete Rolle.
Das Gesellschaftsrecht in der Ukraine ist geregelt im ZGB, im WGB, im Gesetz „Über Wirtschaftsgesellschaften“ und im Gesetz „Über Aktiengesellschaften“. Das Zivilgesetzbuch führte Ein-Personen-AGs
und Ein-Personen-GmbHs ein. Nicht erlaubt sind Ein-Personen-AGs und –GmbHs, deren einziger
Gesellschafter selbst eine Ein-Personen-Gesellschaft ist (Verbot der Doppelstöckigkeit). Das ZGB und
das WGB sehen nunmehr Tochtergesellschaften im Alleineigentum ausdrücklich in der Form von AGs
und GmbHs vor. Ein einheitliches GmbH-Gesetz zur Beseitigung von Widersprüchen und Schließung
von Regelungslücken wurde immer noch nicht erlassen.
Ukrainische Gesellschaften entstehen mit ihrer Eintragung in das „Einheitsregister“, dessen Daten öffentlich zugänglich sind, bei den Stadt- und Bezirksverwaltungsbehörden. Die Entscheidung über die Eintragung sollte theoretisch innerhalb von drei Tagen erfolgen, dauert aber in der Regel ein bis zwei Wochen.
Weitere Meldungen müssen bei der Statistikbehörde, der Steuerbehörde und den Renten- und Sozialversicherungsfonds erfolgen. Im August 2011 trat ein elektronisches Register in Kraft, bei dem Unterlagen in elektronischer Form mit elektronischen Signaturen eingereicht werden können. Dadurch sollten
die Vorschriften zur Unternehmensgründung modernisiert werden.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Rechtsform
Ukrainische Bezeichnung
Aktiengesellschaft (AG)
Aktsionerne tovazystvo
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Tovarystvo z obmezhenoyu vidpovidalnistiu
Kommanditgesellschaft (KG)
Komandytne tovarystvo
Offene („Volle“) Gesellschaft (OG)
Povne tovarystvo
Einzelunternehmen (EU)
Privatne pidpriemstvo
Repräsentanz, Tochtergesellschaft,
Zweigniederlassung
Predstawnytstvo (Repräsentanz), dochirnya
kompaniya
12
dochirnya kompaniya
Aktiengesellschaft
Seit 30. April 2009 ist ein neues eigenes Gesetz für Aktiengesellschaften in Kraft getreten. AGs werden
darin in öffentliche und private AGs unterschieden und nicht mehr in offene und geschlossene AGs.
Öffentliche AGs müssen börsennotiert sein und nach den International Financial Reporting Standards
geprüft werden. Private AGs sind nicht börsennotiert und können maximal 100 Aktionäre haben. Aktien
öffentlicher AGs können öffentlich gehandelt werden, Aktien privater AGs nur durch die Gründungsmitglieder oder Dritte, mit Zustimmung der Gründer. Aktionären einer privaten AG kam nach der bisherigen
Regelung ein Vorkaufsrecht zu, ob dies auch nach dem neuen Gesetz gilt ist zweifelhaft. Als Kontrollpaket gilt ein Aktienbestand von mehr als 50% der Aktien.
Bei mehr als 10 Aktionären ist für beide Formen ein Aufsichtsrat verpflichtend. Das Mindestkapital beträgt
jeweils 1.250 Mindestlöhne (mit einem Mindestlohn von 985 UAH entspricht das derzeit etwa 116.513,86
EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012). Das Gesetz sieht nun auch einige Minderheitenrechte von Aktionären vor. Einen gesetzlichen Mindestanteilswert gibt es weiterhin nicht. Organe sind die
Hauptversammlung der Aktionäre, ein alleiniges oder kollektives Exekutivorgan, der Aufsichtsrat (zwingend bei mehr als 10 Aktionären) eine Revisionskommission (oder ein Revisor bei weniger als 100 Aktionären) und der Sekretär der Gesellschaft. Die Regelungen der Hauptversammlung werden als zu starr
kritisiert, was in der Praxis zu Problemen führt. Oft kann das Quorum von 60% nicht erreicht werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Im Wesentlichen gleicht die ukrainische GmbH der österreichischen, insbesondere betreffend der
beschränkten Haftung der Gesellschafter. Das Mindeststammkapital beträgt seit dem 30. 12. 2009
anstatt 100 Mindestlöhne nunmehr ein Mindestgehalt (derzeit etwa 93,23 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012). Zumindest 50% der jeweiligen Einlagen müssen vor Eintragung eingebracht werden. Die Befreiung eines Gesellschafters von der Einzahlungspflicht ist verboten. Die Gesellschafterzahl
ist auf zehn Personen beschränkt.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
13
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und entweder ein alleiniges oder ein kollektives Exekutivorgan („dyrekcija“). Eine GmbH & Co. KG ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen, in der Praxis jedoch möglich. Aufgrund der mangelnden steuerlichen Begünstigung der KG ist dies
jedoch nicht besonders sinnvoll.
2011 soll eine Reform des GmbH-Rechts verabschiedet werden. Die Höchstzahl der Gesellschafter soll
dann 100 Personen betragen anstatt derzeit 10 und mehr Regelungsgegenstände als bisher sollen der
Disposition der Gesellschafter überlassen werden. Der neue Gesetzesentwurf wird kritisiert, da vieles aus
russischem Recht übernommen werden soll. Es fehlen auch Regelungen zum Gläubigerschutz als Ausgleich für das geringe Haftungskapital.
Kommanditgesellschaft
KGs sind in der Ukraine ähnlich geregelt wie in Österreich. In einer KG sind ein oder mehrere der Gesellschafter im Namen der Gesellschaft voll haftbar, während ein oder mehrere der weiteren Gesellschafter
nur mit ihrer Einlage haften. Die Steuerpflicht verbleibt nach ukrainischem Recht sowohl auf Gesellschafter- als auch auf Gesellschaftsebene. Aus diesem Grund sind KGs nicht besonders häufig.
Offene Gesellschaft
OGs sind in der Ukraine ähnlich den österreichischen OGs geregelt. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft. Die Steuerpflicht verbleibt auch hier sowohl
auf Gesellschafter- als auch auf Gesellschaftsebene.
Einzelunternehmen
Aus den oben genannten Gründen ist diese Rechtsform kaum gebräuchlich.
Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanz
Eine Tochter im Alleineigentum zeichnet keine Aktien und hat kein Mindestkapitalerfordernis. Diese
Gesellschaftsform ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt und bietet bei der Gründung eine größere
Flexibilität. Auf der anderen Seite gibt sie den staatlichen Behörden größeren Spielraum in der Vollziehung
und ist daher mit Risken arbiträrer Rechtsanwendung verbunden. Wegen des umstrittenen Charakters
der Tochtergesellschaft wird sie von den staatlichen Behörden nur ungern registriert.
Grundsätzlich gestattet das ukrainische Recht die Gründung von Zweigniederlassungen, ohne diesen
Begriff zu verwenden. Der Begriff Zweigniederlassung ist in der Ukraine vielmehr für eine strukturelle Einheit eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit reserviert. Um Irrtümer zu vermeiden, sollte
dieser Begriff nicht gebraucht werden. Angesichts der mangelnden rechtlichen Verankerung von Zweigniederlassungen ist die Repräsentanz die vorwiegende Form der Niederlassung in der Ukraine. Eine
Repräsentanz ist eintragungspflichtig und sollte im Allgemeinen auf repräsentative Funktionen wie Marketing und Informationssammlung beschränkt sein.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
14
4.2 Rechnungslegung und Jahresabschluss
Im Staatssektor gibt es keine Erfahrung mit internationalen Standards. Das “Gesetz über Rechnungslegung” ist seit 1.1.2000 in Kraft und führte die Nationalen Regeln über Rechnungslegung (NRA) ein.
Dieses sollte mit internationalen Standards vereinbart sein, ist es jedoch nicht wirklich. Die internen Rechnungslegungs- und Compliance-Systeme sind daher nicht gut entwickelt.
Den NRA fehlt es an einer einheitlichen Auslegungspraxis, was zu Verwirrungen bei der Anwendung (z.B.
hinsichtlich des Konzeptes des Steueraufschubes und der Rechnungslegung für Tochtergesellschaften
und Konzerngesellschaften) führt. Formell korrespondieren die NRA zwar mit den meisten Regelungen
der internationalen Standards, es fehlen jedoch wichtige Aspekte wie zulässige Alternativverfahren und
bestimmte Offenlegungsverpflichtungen. Folglich benutzen die meisten Tochtergesellschaften ausschließlich die doppelte Buchführung. Seit Anfang 2012 gelten die IFRS-Regeln für Aktiengesellschaften (Publikumsgesellschaften), Banken, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, sowie auch für
bestimmte staatliche Unternehmen unabhängig von der Unternehmensrechtsform.
Eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses ist nach den NRA für Unternehmen in Privatbesitz (ausgenommen Vertretungen ausländischer Unternehmen) zwingend und muss aus Bilanz, Jahresabschluss,
Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalrechnung und Erläuterungen bestehen. Alle Dokumente müssen in
ukrainischer Sprache verfasst sein und die Beträge in Hryvnia angegeben werden.
4.3 Steuerrecht und Zollrecht
Das Steuerrecht ist im Gesetz über die Besteuerung der Unternehmensgewinne, dem Einkommensteuergesetz und dem Gesetz über die Mehrwertsteuer geregelt. Das neue Steuergesetzbuch trat am
1.1.2011 in Kraft. Es reduzierte die Anzahl der landesweiten Steuerarten von 29 auf 19 und die der regionalen Steuerarten von 14 auf 4. Die Steuerbehörden führen sowohl jährliche (Warnfrist zehn Tage) als
auch unangekündigte Prüfungen ohne vorherigen Gerichtsbeschluss durch, wobei Sanktionen verhängt
werden können. Steuerschulden verjähren erst nach drei Jahren.
Es besteht die Möglichkeit, Vorauseinschätzungen der Behörden einzuholen, welche zwar nicht die
Gerichte aber die Behörde selbst zu einem gewissen Grad binden. Die höchste Berufungsinstanz in
Steuersachen ist die staatliche Finanzverwaltung der Ukraine. Seit August 2005 werden juristische Personen bei Steuerbehörden auf Grund der Mitteilung der staatlichen Registrierungsbehörde registriert und
müssen diese nicht mehr selbst vornehmen.
Körperschaftsteuer
Ab dem 1.1.2012 bis Ende 2012 gilt ein Steuersatz von 21% für Kapitalgewinne und Dividenden. Für
2013 soll er auf 19% und für 2014 auf 16% gesenkt werden. Auf Dividendenauszahlungen und
Lizenzeinnahmen an Nicht-Ansässige wird eine Steuer von 15% eingehoben.
Dem vereinfachten Steuerverfahren und einer Pauschalsteuer von derzeit 6% bzw. 10% sollten nur Einzelunternehmer mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 300.000 UAH (enstpricht derzeit etwa
28.384,60 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012 ) und maximal vier Mitarbeitern unterworfen werden.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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Nach Protesten von Kleinunternehmern, die eine Benachteiligung gegenüber Großunternehmern beklagten, legte der Präsidenten ein Veto ein und das bisherige, großzügigere Steuersystem wurde beibehalten.
Danach gilt u.a. eine Umsatzgrenze von 1 Mio. UAH (enstpricht derzeit etwa 94.603,94 EUR, Stand der
Wechselkursberechnung: 05/2012).
Einkommenssteuer
Ukrainische Steuerpflichtige sind mit ihrem gesamten weltweiten Einkommen steuerpflichtig (außer ein
Doppelbesteuerungsabkommen sieht etwas anderes vor). Ausländer sind nur mit ihrem ukrainischen Einkommen steuerpflichtig, einschließlich des Einkommens gezahlt durch einen Arbeitgeber für in der Ukraine
ausgeführte Tätigkeit.
Bisher betrug die Einkommenssteuer einheitlich 15%. Seit 1.1.2011 gilt ein Steuersatz von 15% für Einkommen von weniger als zehn monatlichen Mindestlöhnen und 17% für Einkommen von mehr als zehn
monatlichen Mindestlöhnen. Alle ukrainischen Staatsangehörigen gelten als Ansässige, Ausländer nur
dann wenn sie eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen, sich zumindest 183 Tage im laufenden oder vergangenen Jahr in der Ukraine aufgehalten haben oder als Freiberufler in der Ukraine registriert sind.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wurde 1997 eingeführt, basierend auf den Prinzipien der 6. EU-Richtlinie. Die Regeln
für die MWSt stehen in engem Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer. Der MWSt unterliegen Ukrainer, Ausländer, Einrichtungen deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 300.000,- UAH (enstpricht derzeit
etwa 26.628 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 03/2011) überstieg sowie Importeure. Die MWSt
beträgt 20% auf den inländischen Verkauf von Gütern und Dienstleistungen bzw. die Einfuhr von Gütern.
Oftmals treten Probleme mit der Rückerstattung der MWSt auf. Mit März 2005 wurde die Mehrwertsteuerbefreiung bei Sacheinlagen in das Stammkapital juristischer Personen aufgehoben. Dafür ist der Anteilserwerb an ukrainischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehrwertsteuerbefreit. Für 2014 ist eine
Senkung des Steuersatzes auf 17% geplant.
Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer ist für bestimmte importierte oder in der Ukraine produzierte Waren fällig. Die Liste
der betroffenen Güter umfasst alkoholische Getränke, Tabak, Autos und Treibstoff. Die Steuersätze werden
durch separate Gesetze erlassen und können zwischen 30% und 100% betragen.
Grunderwerbssteuer
Gewinne aus Immobilienveräußerung durch natürliche Privatpersonen, bei denen die Gesamtfläche nicht
mehr als 100 m2 beträgt, sind seit 1.1.2007 einkommenssteuerfrei. Darüber gilt ein Steuersatz von 1%. Für
jede weitere veräußerte Immobilie werden 5% verrechnet.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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Lokale Abgaben
Es bestehen eine Vielzahl an lokalen Abgaben und Steuern. Die Höhe der Grundsteuer, die in Verbindung
mit dem Eigentumserwerb an Land anfällt, ist abhängig von der Art des Bodens und der Lokalität. Die
höchste Grundsteuer mit 0,63 UAH pro m² (enstpricht derzeit etwa 0,06 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012) gibt es in Kiew. Die Kommunalsteuer darf 10 % der Jahreslohnsumme einer juristischen Person nicht übersteigen. Die konkrete Höhe wird lokal festgelegt, das Gesetz gibt jedoch eine
Obergrenze vor.
2012 wurde eine Grundsteuer für Wohnimmobilien in der Höhe von maximal 1% des Mindestlohns pro
qm jährlich eingeführt, allerdings erst ab einer Wohnungsgröße von 120 qm bzw. einer Wohngebäudegröße von 250 qm.
Allgemeine Steuerbegünstigungen
Es gibt keine Steuerbegünstigungen im klassischen Sinn. Sonderwirtschaftszonen, die vor der Revolution noch große Bedeutung hatten, wurden abgeschafft, sollen jedoch wieder eingeführt werden. Für die
Textil- und Kleidungsbranche, die Hotelbranche und Unternehmen aus dem Bereich des Schiff- und
Flugzeugbaus gibt es „Steuerferien“ für 10 Jahre.
Kürzere Steuerferien bis 2016 stehen unter gewissen Voraussetzungen kleinen und mittleren Unternehmen offen. Es gibt eine Reihe von Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Fußball-EM 2012.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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4.4 Streitbeilegung
Am 1.9.2005 ist das Gesetz "Über das internationale Privatrecht" in Kraft getreten, womit eine Lücke in
der Gesetzgebung geschlossen wurde. Nach dem Gesetz sollen Schadensersatzurteile ausländischer
Gerichte sowie Urteile ausländischer Schiedsgerichte anerkannt und vollstreckt werden. Da die Ukraine
nur wenige Vollstreckungsabkommen, vorwiegend mit GUS-Staaten, abgeschlossen hat, ist fraglich, ob
dies in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten eines österreichischen Gerichts und eine Klage in Österreich wird nur dann empfohlen, wenn der ukraninische Vertragspartner in Österreich über Vermögen verfügt, gegen das vollstreckt werden kann, oder über Vermögen in einem Land verfügt, in welchem österreichische Gerichtsurteile anerkannt und vollstreckt werden. Dies ist vor allem innerhalb der EU möglich.
Gerichtsorganisation
Das Rechtssystem der Ukraine folgt der zivilrechtlichen Tradition und hat ein vierstufiges Gerichtssystem
mit einem Sonderinstanzenzug für Wirtschaftsangelegenheiten. Das höchste Gericht ist das Verfassungsgericht, das im Oktober 1996 eingerichtet wurde. Der Instanzenzug für zivile Streitigkeiten geht von lokalen Gerichten (ca. 800 im ganzen Land) über Appellationsgerichte und den spezialisierten Obergerichten
bis zum Obersten Gericht. Das Berufungsgericht in Zivil- und Strafsachen ist das Oberste Spezialisierte
Gericht für Zivil- und Strafsachen. Seit 30.6.2010 kann der Oberste Gerichtshof nur mehr in zwei eingeschränkten Fällen die Entscheidungen der Berufungsgerichte aufheben bzw. abändern. Diese Schwächung des Obersten Gerichts gilt als überwiegend politisch motiviert. Es gibt 27 lokale Wirtschaftsgerichte, unter anderem in Kiew, in Sevastopol, und 11 Wirtschaftsappellationsgerichte.
Allgemeine Gerichtsverfahren können sehr langwierig sein. Die Wirtschaftsgerichte erster Instanz halten
sich in der Regel an die Entscheidungsfrist von zwei Monaten nach Einbringung der Klage. Berufungen
können ebenfalls zwischen zwei bis sechs Monate dauern. Die Gerichtsgebühr beträgt in der Regel 1%
des strittigen Betrages und maximal 1.700,- UAH (ca. 160,83 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung:
05/2012). In Zivil- und Wirtschaftssachen besteht kein Anwaltszwang. 2010 wurden Maßnahmen getroffen, um die Unabhängigkeit der Richter zu sichern. Richter müssen mit Disziplinarmaßnahmen bei zu
langer Aktenbearbeitung rechnen.
Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Gesetz mit Geltung vom 16.6.2004 sieht die Einrichtung ständiger (institutioneller) und Ad-hocSchiedstribunale für Fälle nationaler Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit vor. Die Schiedsvereinbarung kann
in Form einer vertraglichen Schiedsklausel oder in einem separaten, schriftlichen Vertrag erfolgen. Der
Schiedsspruch kann von den Gerichten vollstreckt werden. 2009 wurden jedoch die Möglichkeiten der
Anfechtung und Versagung der Vollstreckung erweitert. Durch eine Änderung der Wirtschaftsprozessordnung aus 2009 wurde klargestellt, dass Gesellschafterstreitigkeiten und Dispute zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern nicht schiedsfähig sind. Auch Immobilien-, Arbeitsrechtstreitigkeiten und
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung, Kündigung und Erfüllung von Wirt
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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schaftsverträgen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen sind nicht schiedsfähig vor nationalen
Schiedsgerichten. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten fallen daher in die ausschließliche Kompetenz der
nationalen Wirtschaftsgerichte. Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen sind innerhalb von drei Jahren beim erstinstanzlichen Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
am Sitz des Schuldners zu stellen. Die ukrainischen Gerichte gelten eher als streng und formalistisch
hinsichtlich der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Unterlagen.
Betreffend internationaler Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit hat die Ukraine das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert. Schiedssprüche
aus einem Nicht-Vertragsstaat erkennt die Ukraine nur unter der Bedingung der Reziprozität an, was bei
Österreich gegeben ist.
Im Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner kann die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Österreichischen Unternehmen und Mitgliedern der Wirtschaftskammer steht das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung. Diese
Nahebeziehung kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale
Handelskammer (in Österreich durch die ICC Austria vertreten) hingegen ist eine weltweit vertretene
Organisation.
Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich lautet: "Alle
Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts
der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen
Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden."
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International
Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Beide
Klauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie im
Internet unter http://wko.at/arbitration (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich)
oder unter www.icc-austria.org (ICC Austria, Internationale Handelskammer).
4.5 Insolvenz
Die Hauptregelungen über Insolvenzen und Konkurs sind im HG, der Prozessordnung für Wirtschaftssachen und dem Strafgesetz enthalten. Konkursfälle mit Auslandsbezug regelt das Restrukturierungs- und
Konkursgesetz aus 1999. Das Gesetz bevorzugt den Ausgleich gegenüber dem Konkurs. Konkursverfahren können sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner initiiert werden. Das zuständige Gericht ist
das Sonderwirtschaftsgericht am Sitz des Schuldners. Ein Konkursverfahren kann durch das Gericht
eingeleitet werden, wenn die unstrittigen Forderungen 71.100,- UAH (ca. 6.820,70 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung: 05/2012) übersteigen. Obwohl ein Konkursverfahren nach dem Gesetz nicht länger
als sieben Monate dauern sollte, beträgt die tatsächliche Dauer zumeist mehr als zwei Jahre. Hinsichtlich
einiger Unternehmen ist die Konkurseröffnung ausgeschlossen, was von der EU kritisiert wird.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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Das Konkursgesetz unterscheidet zwischen Sanierung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, und Liquidierung, wodurch die Geschäftstätigkeit des Schuldners beendet wird. Elemente einer
ständigen Zahlungen, die Verwertung eines Teiles des Vermögens, teilweise Schuldübernahme und/oder
Entlassungen sein. Die maximale Dauer einer Sanierung beträgt zwölf Monate. Diese Frist kann um weitere
sechs Monate verlängert werden. Ein vom Gericht bestellter spezieller Sanierungsmanager übernimmt alle
Geschäfte des Schuldner-Unternehmens.
4.6 Rechte der Sicherheiten
Neben den unten besprochenen Sicherheiten gibt es noch die Vertragsstrafe und den Bürgschaftsvertrag.
Die Regelungen der Sicherheiten finden sich im ukrainischen Zivilgesetzbuch.
Seit 2004 ist ein staatliches Pfandregister beim Justizministerium eingerichtet. Das ukrainische Recht kennt
keine Treuhandkontos, wodurch vertragliche Regelungen über solche riskant sind.
Hypothek
Die Hypothek ist eine Unterart des Pfandrechts und ist im Hypothekengesetz, dem Zivilgesetzbuch, dem
Gesetz über den Hypothekenkredit, sowie dem Gesetz über Finanz- und Kreditmechanismen geregelt.
Hypotheken sind verpflichtend einzutragen und können durch Gesetz, Vertrag oder durch Anordnung von
Staat oder Gemeinde errichtet werden. Das Gesetz über Grund und Boden gibt eine beispielhafte Liste von
Belastungen vor, einschließlich Veräußerungsverbot, Belastungsverbot, Vorkaufsrecht und Umwidmungsverbot. Obwohl Gerichte und Verwaltungsbehörden noch keine Erfahrung mit Hypotheken haben, ist auf
Grund der Reduzierung von ungenutztem Land und der Errichtung des staatlichen Registers ein Anstieg
des Gebrauchs von Hypotheken zu erwarten. Nach dem Gesetz dürfen nur ukrainische Banken Hypotheken auf ukrainische Liegenschaften abschließen.
Pfandrecht
Die Pfandsache verbleibt in der Regel beim Pfandschuldner. Gegenstand eines Pfandrechts können beliebige und auch zukünftige Vermögensgegenstände sein und erstreckt sich auch auf das Zubehör der Pfandsache. Im Pfandvertrag muss das Wesen, die Höhe und die Frist zur Erfüllung der Verbindlichkeit geregelt
sowie die Pfandsache beschrieben sein.
Auch Pfandrechte sind zu registrieren. Die Gesetzeslage ist jedoch nicht ganz klar, wodurch die Bestellung
von Pfandrechten in der Praxis erschwert wird. Die Betreibung bestimmter Pfandrechte, insbesondere die
außergerichtliche Betreibung des Pfandrechts an Sicherheiten und Bankkonten, kann schwierig sein. Hieraus ergeben sich komplexe Verträge und Verhandlungen mit der betroffenen Bank.
Garantie
Die Garantie ist auch im ZGB geregelt, ist vom Bestand der Hauptschuld unabhängig und hat eine
bestimmte Geltungsdauer. Erfüllt der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht, kann der Gläubiger die Zahlung
vom Garantiegeber („garant“) schriftlich verlangen.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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Forderungsabtretung
Es sind keine Hinweise verfügbar, wonach Forderungsabtretungen in der Ukraine gebräuchliche Sicherheiten darstellen.
Gewährleistung
Nach dem WGB gilt das Prinzip der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verflichtungen und die
umfassende Haftung für deren Verletzung. Das Ausmaß der Haftung kann jedoch vertraglich beschränkt
werden. Die Detailregeln sind ähnlich dem österreichischen Recht. Bei Lieferung mangelhafter Ware kann
der Käufer wählen zwischen Minderung, unentgeltlicher Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist und Kostenersatz bei einer Selbst- bzw. Ersatzvornahme. Bei schwerwiegenden Mängeln
kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten und die Rückgewähr des gezahlten Preises verlangen oder Warenumtausch verlangen.
Im Regelfall müssen Sachmängel innerhalb einer angemessenen Frist gerügt werden, spätestens aber
zwei Jahre ab der Übergabe der Kaufsache an den Käufer (bei Immobilien: drei Jahre).
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt kann zwar vertraglich vereinbart werden, gilt jedoch als weniger sicher im Vergleich zum Pfandrecht und ist auch gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen.
4.7 Arbeitsrecht
Das ukrainische Arbeitsrecht ist ein Relikt aus Sowjetzeiten und daher sehr arbeitnehmerfreundlich. Es
sieht zwingende gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub vor. Die zulässige
wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden beschränkt. Der monatliche Mindestlohn beträgt 985 UAH
(ein Mindestlohn enstpricht derzeit etwa 93,23 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012 ). Das
Durchschnittsgehalt betrug 2.239,- UAH in 2010 (ca. 211,90 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung:
05/2012).
Arbeitsbewilligung
Ausländer, die permanent in der Ukraine für eine ausländische Gesellschaft arbeiten oder von dieser
entsandt sind, benötigen eine Arbeitsbewilligung. Dies gilt nicht für Angestellte in Repräsentanzen ausländischer Unternehmen, die im Ausland angestellt sind, und für Ausländer, die als private Unternehmer
registriert sind. Die Arbeitserlaubnis ist bis zu einem Jahr gültig und kann verlängert werden. Bei Arbeitsbeginn muss die Erlaubnis vorliegen.
Bezüglich des rechtlichen Status von Managern sind Gesellschafts- und Arbeitsrecht widersprüchlich.
Komplexe Antragsverfahren für eine Arbeitsbewilligung verhindern in der Praxis die Bestellung eines ausländischen Geschäftsführers. Theoretisch kann für leitende Angestellte, Manager und hochqualifizierte
Fachleute eine dreijährige Arbeitserlaubnis erteilt werden, die um zwei Jahre verlängert werden kann.
4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
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Kündigungsrecht
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine zweiwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag entweder sofort oder unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten
beenden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Praxisrelevante Kündigungsgründe sind Änderungen in
der Organisation des Unternehmens, Untauglichkeit des Arbeitnehmers für die Arbeitsstelle, systematische Nichterfüllung von Arbeitspflichten und Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz (länger als
drei Stunden) ohne einen Grund anzugeben bzw. sich zu melden.
Sozialversicherungsbeiträge
Um unter die gesetzliche Sozialversicherung zu fallen, muss das Gehalt von einem ukrainischen Unternehmen gezahlt werden (welches hier auch Repräsentanzen einschließt). Arbeitgeberbeiträge zu verschiedenen Sozialversicherungsfonds übersteigen 36% des Bruttoeinkommens, allerdings gibt es eine
Höchstbemessungsgrundlage von etwa 10.000 UAH im Monat (ca. 959,41 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung: 05/2012). Arbeitnehmerbeiträge belaufen sich auf nur 3,5%.
4.8 Grunderwerb
Nach einer politisch sehr hart umkämpften Neufassung des Gesetzes über die staatliche Registrierung
von dinglichen Rechten an Immobilien ist ab dem 1. 1. 2012 das Justizministerium für die staatliche
Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Beschränkungen einheitlich zuständig. Immobiliengeschäfte müssen nur noch notariell beglaubigt werden und nicht mehr staatlich registriert werden. Das
Immobilienregister ist öffentlich.
Ausländische Privatpersonen können Bauland auf Grund eines Vertrages, Erbschaft oder wenn sie
bereits ein Bauwerk auf dem Land besitzen, erwerben. Ausländische Unternehmen können Eigentum an
Bauland in bewohnten Gebieten nur zusammen mit dem Erwerb von Immobilien und zum Zweck der
Betriebsgründung erwerben, in unbewohnten Gebieten nur in Zusammenhang mit dem Erwerb von
Immobilien. Juristische Personen, die zu 100% in ausländischem Eigentum stehen, dürfen selbst keine
Grundstücke erwerben.
Der Kaufvertrag muss in Schriftform, notariell beglaubigt und registriert sein. An dieser Stelle muss
bemerkt werden, dass die Umwidmung von Ackerland praktisch unmöglich ist. 2011 wurde durch eine
Gesetzesänderung die Zahl der im Baugenehmigungsverfahren einzuholenden Einzelgenehmigungen und
der sonstigen beizubringenden Dokumente deutlich verringert. Dies soll zur Verfahrensverkürzung beitragen und Korruption verhindern.
5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE
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Abschwächung 2012 aufgrund der Krise
In der ukrainischen Wirtschaft ist das Wachstum 2011 stabil geblieben. Die schlechtere internationale
Konjunktur hatte allerdings eine rückläufige Nachfrage aus dem Ausland zur Folge. Das hat exportorientierte Branchen, insbesondere die Stahlindustrie, beeinträchtigt. Die Schwäche der globalen Nachfrage
wurde jedoch durch die immer noch lebhafte Binnennachfrage wettgemacht. Das Wachstum wurde
durch die Investitionen im Vorfeld der Fußballeuropameisterschaft 2012, wieder anziehende Kredite und
steigende Realeinkommen beflügelt. Wegen der sinkenden Nachfrage aus aller Welt und der starken
Belastung des Landes durch die Krise in der Euro-Zone dürfte das Wachstum 2012 jedoch nachlassen.
Negativ wirken sich hierbei die geringeren Ausfuhren in die EU (Exportanteil von 27%) aus. Zudem werden die ausländischen Direktinvestitionen zurückgehen. Auf der Angebotsseite wird die stark von Europa
abhängige Stahlindustrie unter der erwarteten Rezession zu leiden haben. Auch die Aussetzung der Hilfe
des IWF im Rahmen der Stand-by-Vereinbarung wird nachteilige Konsequenzen für das Wachstum
haben, selbst wenn Länder wie China oder Russland als Geldgeber einspringen könnten. Wegen der
sinkenden Nahrungsmittelpreise aufgrund guter Ernten und der von der Regierung verschobenen Anhebung der Gaspreise ist die Inflation 2011 zurückgegangen. Dieser Trend dürfte sich 2012 fortsetzen, da
sich die Lage auf den internationalen Rohstoffmärkten entspannt.
5.1 Möglichkeiten des Marktzugangs
Lizenzen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit sollen künftig unbefristet erteilt werden. Für viele
Verwaltungsentscheidungen wurde eine Genehmigungsfiktion eingeführt.
Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen
Seit 2005 können Staatsangehörige aus der EU ohne Visum in die Ukraine für einen Aufenthalt bis zu 90
Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen. Ein längerer Aufenthalt erfordert ein Visum.
Zölle und Handelsschranken
Es bestehen keine Handelsschranken für EU-Importe. Ausgenommen hiervon ist die Einfuhr von Stahl.
Die Verhandlungen mit der EU über eine Freihandelszone sollten den Zugang zum europäischen Markt für
ukrainische Produkte stark verbessern. Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde 2009 ein Zoll von 13% auf
den Import von Autos und Anlagen bzw. Maschinen eingeführt. Im Gegenzug wurden die Exportabgaben
für eine Reihe von Gütern um bis zu 5% gesenkt. Gegenüber Drittstaaten ist die Ukraine durch seine
Mitgliedschaft in der WTO zum Abbau von Zollschranken verpflichtet. Ab Mai 2012 tritt ein neues Zollgesetz in Kraft, das mehr Klarheit bei der Zollabfertigung bringen soll, vor allem auch hinsichtlich der Zollwertbestimmung.
5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE
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5.2 Zahlungskonditionen und Lieferkonditionen
Die Ukraine befolgt diverse internationale Regeln bezüglich Zahlungen mittels Scheck, Wechsel und
Akkreditiv. Für Zahlungen bei Exporten werden unwiderrufliche Akkreditive empfohlen. Autorisierte ukrainische Banken sind Mitglieder von SWIFT.
Ukrainische Exporteure müssen die Zahlung bei Vorauslieferung innerhalb von 90 Tagen erhalten (bis
2009 waren es 180 Tage). Bei ukrainischen Importeuren muss der Wareneingang innerhalb derselben
Frist erfolgen. Das ukrainische Wirtschaftsministerium kann die Frist innerhalb von 10 Tagen verlängern,
wenn eine ausländische Währung als Zahlungsmittel vereinbart wurde. Diese Regelung verursacht einige
Rechtsunsicherheit, auch bezüglich der Berechnung von Geldbußen.
Zahlungsverhalten
Das Zahlungsverhalten ist zufriedenstellend, allerdings besteht die Gefahr einer Verschlechterung im
Baugewerbe, sowie in der Automobil- und Elektronikindustrie.
Bonitätsauskünfte
Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung, Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen
über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Coface Central Europe bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen eines umfangreichen Produktportfolios.
Teilzahlung
Derzeit keine Informationen verfügbar.
Bankwesen
Das ukrainische Bankwesen hat sich zwar verbessert, es mangelt jedoch immer noch an Effizienz und
Verläßlichkeit. Mehr als ein Drittel des Bankkapitals steht im Eigentum ausländischer Investoren. Die Kontoeröffnung für ausländische Privatpersonen ist einfach, die Eröffnung von Firmenkonten jedoch kompliziert. Die ukrainischen Banken befinden sich derzeit auf Grund der hohen Privatverschuldung in Devisen
in einer sehr schwierigen Lage. Die 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise beschlossenen Einschränkungen für die Kreditaufnahme im Ausland wurden wieder rückgängig gemacht. Die Übernahme einer
Bank in staatliche Zwangsverwaltung wurde erleichtert.
Incoterms
Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben und
finden sich in fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit.
Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf
den Käufer. Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung,
Transport, Versicherung, Zollabwicklung, etc. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte
und weltweit einheitliche Kauf- und Transportabwicklung garantieren sollen.
5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE
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Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen Ländern eine „einheitliche Sprache“ zu sprechen. Nähere Informationen dazu bietet die International Chamber of Commerce http://www.icc-austria.org.
5.3 Betreibung
Der staatliche Vollstreckungsdienst, der Gerichtsentscheidungen exekutiert, untersteht dem Justizministerium. Ende 2010 wurde das Gesetz über das Zwangsvollstreckungsverfahren novelliert. Dadurch wurden die Befugnisse der Vollstreckungsbeamten erweitert, ihnen besserer Zugang zu Datenbanken und
staatlichen Registern gewährt und die Vollstreckungsverfahren beschleunigt. Die Vollstreckungsgebühr
beträgt nun 10% des zugesprochenen Betrages. Gerichtsentscheidungen müssen innerhalb von einem
Jahr vollstreckt werden. Beschwerden müssen gerichtlich eingebracht werden. Eine rasche Übergabe
von offenen Forderungen an ein lokales Inkassobüro wird dringend empfohlen. Coface Central Europe
verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partnern weltweit.
Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Andere Fristen gelten in gesetzlich geregelten Fällen,
so gilt etwa bei Produktmängeln im Rahmen eines Kaufvertrages oder Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung eine Frist von einem Jahr.
5.4 Haltung gegenüber ausländischen Investoren
Die relevanten Gesetze für Investitionen sind das Gesetz „Über das Regime der Auslandsinvestitionen“,
Kapitel 38 des WGB und das Gesetz „Über die Investitionstätigkeit“, welches auch für ukrainische Investoren gilt. Ein am 15. 5. 2010 in Kraft getretenes Gesetz mit verschärften Anforderungen an Auslandsinvestitionen, wie vor allem einer Registrierungspflicht, wurde wieder rückgängig gemacht. Am 1.7.2010
wurde ein Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Public Private Partnerships erlassen.
Investoren wird für die Dauer von 10 Jahren ein Schutz gegen entschädigungslose Enteignung garantiert,
sowie die Anwendung jener Rechtsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen galten,
mit Ausnahme der Devisen-, Zoll- und Steuergesetzgebung. Nach Beendigung des Investments kann
die Investition innerhalb von sechs Monaten zollfrei in Natura oder in der Währung der Investition repatriiert werden. Außerdem werden Entschädigungen für Verluste wegen staatlichen Fehlverhaltens und das
Recht der Rückführung von Investments zugesichert. Diese Garantien und Vergünstigungen können nur
registrierte ausländische Investitionen beanspruchen. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der jeweiligen Gebietsverwaltung erfolgen.
Seit September 2010 gibt es ein System der staatlichen Investitionsförderung mittels günstiger Kredite,
staatlicher Garantien und staatlicher Unterstützung beim Anlocken von Privatinvestoren. Es gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Vergabe von Aufträgen zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball-EM. Die
Die Entscheidung über die Förderung von Investitionsvorhaben erfolgt in einem dreistufigen Verfahren
nach dem sogenannten „Ein-Schalter-Prinzip“.
5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE
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Die Ukraine hat Investitionsschutzabkommen mit mehr als 50 Ländern, einschließlich Österreich, abgeschlossen. Sie hat auch die Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und
Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Konvention) ratifiziert. Für den Energiesektor gewährt der Energiecharta-Vertrag der Europäischen Energiegemeinschaft spezifischen Schutz gegen Enteignung.
Für Transaktionen zwischen Ansässigen darf nur die Hryvnia verwendet werden, Devisen in Transaktionen
zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen. Deviseneinnahmen müssen innerhalb von 180 Tagen nach
der Transaktion bei einer einheimischen Bank eingehen bei sonstiger Strafe.
5.5 Risikoeinschätzung
Angeschlagene öffentliche Finanzen
Das Defizit in der Leistungsbilanz hat sich 2011 als Folge der festeren Binnennachfrage weiter vergrößert.
Diese Entwicklung dürfte 2012 wegen der weltweit schwachen Nachfrage, insbesondere aus der EuroZone, und rückläufigen Stahlpreisen anhalten. Das zieht die Ausfuhren in Mitleidenschaft. Das Haushaltsdefizit hat sich 2011 im Einklang mit den Zielen verringert, die der IWF im Rahmen der Stand-by-Vereinbarung vorgegeben hat. Die IWF-Vereinbarung wurde ausgesetzt, nachdem wieder Verhandlungen mit
Russland über eine Senkung des Gaspreises aufgenommen wurden. Der Abbau des Haushaltsdefizits
dürfte jedoch weitergehen.
Nach wie vor gering sind die, wenn auch gestiegenen, Devisenreserven. Das macht das Land anfällig für
äußere Störeinflüsse. Schließlich ist auch die Situation ukrainischer Banken trotz gewisser Verbesserungen (positives Einlagenwachstum, bessere Solvabilitätskennzahlen) weit von einer Stabilisierung entfernt. Die Bilanzen sind nach wie vor sehr schlecht und die Rücklagen unzureichend. Außerdem arbeitet
das Bankensystem immer noch nicht rentabel. Bei ukrainischen Banken stammt das Kapital überwiegend von ihren Muttergesellschaften aus der Euro-Zone, so dass ihnen die dortige Krise nach wie vor
schwer zu schaffen macht.
Infragestellung der Politik von Präsident Janukowitsch
Nach seinem Sieg bei den Präsidentschaftswahlen 2010 hat es Viktor Janukowitsch geschafft, im Parlament eine Mehrheitskoalition zusammenzubringen und eine stabile Regierung zu bilden. Der Einfluss des
Präsidenten wurde außerdem durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Oktober 2010 gestärkt. Hierdurch wurden die Reformen von 2006, die dem Parlament mehr Macht verleihen sollten, aufgehoben. Die Beziehungen zur Opposition sind weiterhin sehr angespannt.
Dies gilt vor allem, nachdem die ehemalige Ministerpräsidentin Julija Timoschenko zu sieben Jahren
Gefängnis verurteilt wurde, was zahlreiche westliche Staaten kritisiert haben. Bei den internationalen
Beziehungen hat sich die ukrainische Regierung stärker in Richtung Russland orientiert. Nach der Kritik
aus der Europäischen Union könnte Viktor Janukowitsch nun Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Russland aufnehmen. Doch hierdurch könnten Spannungen entstehen, weil ein Teil der Ukrainer
eine Annäherung an Westeuropa nach wie vor entschlossen befürwortet. Wegen ihrer Mängel in der
Governance und der Korruption gilt die Ukraine schließlich als Land mit hohem Risiko.
5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE
26
5.6 Korruption
Die Ukraine belegt in der Rangliste des internationalen Korruptions(wahrnehmungs)index 2011 Platz 152
und liegt damit im letzten Drittel und nur auf Platz 16. Deutschland und Österreich belegen im Vergleich
Platz 14 und 16. Der Korruptionsindex wird von Transparency International herausgegeben und listet
Länder nach dem Grad der bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption. Diese Wahrnehmung stützt sich auf Umfragen von Managern und Experten und bezieht sich ausschließlich auf den
öffentlichen Sektor.
Der der von der Weltbank erhobene Doing Business Index (www.doingbusiness.org) drückt den Grad der
Einfachheit, in einem bestimmten Land geschäftlich tätig zu werden, aus. In diesem Ranking liegt die
Ukraine 2011 auf dem sehr schlechten Platz 152, mehr als dreißig Plätze hinter Russland. Auch hier sei
als Vergleich wieder auf Deutschland und Österreich verwiesen, die Platz 19 bzw. Platz 32 belegen. Der
Index setzt sich aus zehn verschiedenen Sub-Indices zusammen. Diese erheben, ob Gesetze oder andere Regelungen in den einzelnen Bereichen existieren und ob bzw. wie sie angewendet werden. Diese
Unterkategorien beschäftigen sich beispielsweise mit der Zahlung von Steuern, der Einstellung von Mitarbeitern und der Gründung und Schließung eines Unternehmens.
6. WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK
Die folgende Tabelle soll die für Investoren und Exporteure relevanten Informationen über die Ukraine
übersichtlich zusammenfassen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gesellschaftsrecht
 Mindestgrundkapital für AG: 1.250 Mindestlöhne
 Mindeststammkapital für GmbH: 1 Mindestlohn
Steuern
 Körperschaftssteuer 21%; weitere Senkungen geplant
 Einkommensteuer 15% bzw. 17% abhängig vom Einkommen
 Mehrwertsteuersatz 20%
Investitionen
 Freie Wahl von Geschäftstätigkeit und Unternehmensform
 Keine Beschränkung der Höhe ausländischer Investitionen
 Bei staatlicher Registrierung Garantien u.a. gegen Enteignung
Devisenrecht
 2009 teilweise eingeschränkt, 2010 wieder liberalisiert
 Freie Konvertierbarkeit
Arbeitsrecht
 Mindestlohn 985,- UAH im Monat
 Viele zwingende Schutzbestimmgen für Arbeitnehmer
 Arbeitsbewilligungen muss bei Arbeitsantritt vorliegen
Zollrecht






Einfuhr-MWSt 20%
Keine Handelsschranken für EU-Importe (außer Stahl)
Freihandelsabkommen mit EU wurde paraphiert
Kürzlicher Beitritt zur WTO
Seit 2009 13 % Zoll auf Import von Autos und Maschinen
Keine Beschränkung der MWSt-Rückforderung ukrainischer
Exporteure, aber Probleme mit Auszahlung
Einreise und Aufenthalt

Keine Visapflicht für EU-Bürger
27
7. WEITERE KONTAKTE IM WEB
28
Bei folgenden Organisationen und deren Webseiten finden Sie zusätzliche Informationen zur Ukraine.
Präsident der Ukraine
http://www.president.gov.ua/
Regierung der Ukraine
http://www.kmu.gov.ua/
Parlament der Ukraine
http://portal.rada.gov.ua/rada
Ukrainische Botschaft in Österreich
http://www.ukremb.at
Ukrainische Botschaft in der Ukraine
http://www.aussenministerium.at
Österreichische Außenhandelsstelle
http://www.wko.at/awo/ua
Delegation der Europäischen Kommision
(nur in Englisch verfügbar)
http://eeas.europa.eu/delegations/ukraine
Ukrainische Kammer der Wirtschaft und Industrie
(nur in Englisch verfügbar)
http://www.ucci.org.ua
Amerikanische Wirtschaftskammer in der Ukraine
(nur in Englisch verfügbar)
http://www.amcham.ua
European Business Association (EBA)
(nur in Englisch verfügbar)
http://www.eba.com.ua
Nationalbank der Ukraine
(nur in Englisch verfügbar)
http://www.bank.gov.ua
Center for Economic Initiatives
(nur in Englisch verfügbar)
http://www.ukrainebiz.com
Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in der
Ukraine
http://www.dihk.com.ua
8. DAS ANGEBOT DER COFACE
Coface Austria, mit Zentrale in Wien und Niederlassungen in Polen,
Ungarn, Litauen, Lettland, Slowakei, Tschechien, Rumänien und Bulgarien ist seit Gründung 1954 der Partner am heimischem Markt für Kreditversicherungen. Seit 1997 ist Coface Austria Tochter der französischen Coface und damit Teil eines der drei Global Player am
Kreditversicherungsmarkt.
Die Schwestergesellschaft Coface Central Europe ist seit 20 Jahren
Marktführer für Wirtschaftsinformationen in 12 zentraleuropäischen
Ländern. Ergänzend bietet man in der gesamten Region Inkassoservices an. Coface Central Europe ist ein Gemeinschaftsunternehmen der
Coface (75%) und des KSV1870 (25%). Seit 2002 ist Wien innerhalb
des Coface Konzerns Headquarter für Zentral- und Osteuropa, die
gesamte Region zählt bereits über 700 MitarbeiterInnen.
Unsere geografische Präsenz und Leistungsübersicht
29
8. DAS ANGEBOT DER COFACE
30
Risikomanagement aus einer Hand
Sie wollen sichere Geschäfte? Coface Kreditversicherung
Coface sorgt für Ihren reibungsfreien Geschäftsverlauf, indem wir Ihnen helfen, Forderungsausfälle im
Vorfeld zu vermeiden. Dafür analysieren unsere Experten weltweit die Entwicklung der Wirtschaft und
Unternehmen. Unsere etablierten Bewertungssysteme geben Aufschluss über Risken für Lieferungen
und stabilisieren Waren- und Dienstleistungsströme. Im Fall der Insolvenz eines Ihrer Kunden entschädigt Coface Austria bis zu 80% der versicherten Forderung.
Kundengröße (Umsatz)
in Euro
Coface
Best
Coface
Advanced
Coface
Globalliance
XL: > 1 Mrd.
Coface
CapitalGoods
=
L: 50 Mio. - 1 Mrd.
=
M: 5 - 50 Mio.
=
=
S: < 5 Mio.
=
=
=
Coface
Single Risk
=
=
=
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Die Bonität Ihrer Abnehmer und die Zuverlässigkeit Ihrer Lieferanten sind entscheidende Faktoren für
Ihren nachhaltigen Erfolg. Mit der @rating Unternehmensbewertung hat Coface die erste weltweite Kreditversicherungsbewertung entwickelt. Die Basis bildet eine einzigartige Datenbank mit über 60 Millionen
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erbrachte Leistungen jedoch nicht unmittelbar bezahlt, belasten diese Außenstände Ihr Konto und damit
Ihre Finanzkraft. Coface unterstützt Sie in dieser Situation mit umfassendem Knowhow und einem internationalen Inkasso-Netzwerk. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernimmt
Coface die zeitintensiven, außergerichtlichen Maßnahmen des Inkassos, wie den professionellen Forderungseinzug, gerichtliche Betreibung oder Anmeldung zum Insolvenzverfahren.
9. KONTAKTE COFACE
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Diverse Beiträge, Wirtschaft und Recht in Osteuropa, 2005 bis 2012
Handbuch Länderrisiken 2012, Coface Deutschland AG, Mainz 2012
Konnov Law Firm, Legal Regulation of Insolvency (Bankruptcy) in Ukrainian Legislation, Dezember 2004
Konnov Law Firm, Specific Limitation Periods in Commercial Contacts, Februar 2006
Popp/Mokhnatova, Unternehmenskauf in der Ukraine, eastlex 2006, 62
Rackwitz/Ries, Rechtsformen im Rahmen von Investitionen in der Ukraine, eastlex 2006, 34
Dovganyuk, Arbeitsrecht in der Ukraine, eastlex 2011, 61.
Grynenko/ Weigelt, Bewertung und Praxisbericht zum neuen Aktienrecht in der Ukraine, WiRO 2011 Heft 7, 196
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Christian Berger; Redaktion: Ing. Susanne Krönes, Mag. Karin Proschko; Inhalt: Dr. Marcus Klamert
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+ 43 / 316/ 82 72 27-70

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