Geschäftschancen im Ausland? Wo erfahre ich mehr darüber?
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Geschäftschancen im Ausland? Wo erfahre ich mehr darüber?
Geschäftschancen im Ausland? Wo erfahre ich mehr darüber? COUNTRY REPORT 2012 UKRAINE INHALTSVERZEICHNIS 2 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4 2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN 5 2.1 Aktuelle Wirtschaftslage 5 2.2 Wirtschaftspolitik 5 2.3 Wirtschaftsstandorte und Wirtschaftsstruktur 5 2.4 Außenhandel 6 2.5 Wirtschaftskennzahlen 8 3. POLITISCHE SITUATION 9 3.1 Inland 9 3.2 Ukraine und die EU 9 3.3 Abkommen mit Österreich 10 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 11 4.1 Gesellschaftsrecht 11 4.2 Rechnungslegung und Jahresabschluss 14 4.3 Steuerrecht und Zollrecht 14 4.4 Streitbeilegung 17 4.5 Insolvenz 18 4.6 Rechte der Sicherheiten 19 4.7 Arbeitsrecht 20 4.8 Grunderwerb 21 INHALTSVERZEICHNIS 3 5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE 22 5.1 Möglichkeiten des Marktzugangs 22 5.2 Zahlungskonditionen und Lieferkonditionen 23 5.3 Betreibung 23 5.4 Haltung gegenüber ausländischen Investoren 24 5.5 Risikoeinschätzung 25 5.6 Korruption 26 6. WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK 27 7. WEITERE KONTAKTE IM WEB 28 8. DAS ANGEBOT DER COFACE 29 9. KONTAKTE COFACE 31 QUELLENVERZEICHNIS 33 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4 Die Ukraine ist der nach Russland flächenmäßig größte Staat Europas und grenzt an Russland, Weißrussland, Polen, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Moldawien sowie an das Schwarze Meer. Die Ukraine wurde 1991 nach der Auflösung der Sowjetunion unabhängig und ist seit 1.1.2006 Republik. Die Ukraine ist unterteilt in 24 Oblaste, die autonome Republik Krim und die Sondergebiete Kiew und Sewastopol. Die Ukraine ist WTO-Mitglied, kooperiert mit der NATO und ist Teil der Ostpartnerschaft der EU. Staatsform Parlamentarisch-präsidiale Republik Verwaltungsapparat 24 Regionen (Oblaste) Fläche 603.700 km² Einwohnerzahl 47.600.000; Dichte: 79 Einwohner/km² Offizielle Sprache Ukrainisch Währung 1 Hryvnia (UAH) = 100 Kopeken Hauptstadt Kiew (Kyiv) Wirtschaftsstandorte Charkiw Dnipropetrowsk Odessa Donezk Saporischja Lemberg Krywyj Rih Mykolajiw Mariupol Luhansk Makijiwka Winnyzja Simferopol Sewastopol Ethnische Gruppierungen 77,8% Ukrainer, 17,3% Russen, 0,6% Weißrussen, 0,5% Moldauer, 0,5% Krimer Tataren, 0,4% Bulgaren, 0,3% Ungarn, 0,3% Rumänen, 0,3% Polen, 2% andere Religion 44% Ukrainisch-Orthodox (Kiewer und Moskauer Patriarchat sowie andere), 6% Katholisch, 1,7% Autocephalitisch Orthodox, 38% andere (Protestantisch, Jüdisch, etc.), 10,3% ohne Bekenntnis Rohstoffe Eisen, Kohle, Naturgas, Öl, Salz, Holz, Agrarland Wichtigste Sektoren Bergbau, Metallverarbeitung, Landwirtschaft Mitglied in internationalen Organisationen IMF, UNO, Weltbank, EBRD, enge Kooperation mit der OECD und NATO, WTO, Europarat, Europäische Engergiegemeinschaft 2,5 Millionen Einwohner 1.431.000 1.033.000 1.002.000 987.000 796.000 718.000 652.000 511.000 482.000 452.000 377.000 352.000 342.000 333.000 Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner 2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN 5 Nach Russland war die Ukraine die wirtschaftlich bei weitem stärkste Provinz der ehemaligen Sowjetunion. Mit der Unabhängigkeit im Dezember 1991 erbte die Ukraine jedoch eine Volkswirtschaft geprägt von Schwerindustrie und veralteter Technologie. Permanente politische Krisen in den vergangenen Jahren haben den wirtschaftlichen Aufstieg der Ukraine scheinbar nicht D behindert. Die bisherige positive Entwicklung wird jedoch durch den zunehmenden Druck der EU, auf Grund politischer Repressionen und der schwierigen Beziehung zu Russland, getrübt. Coface Länderbewertung 2.1 Aktuelle Wirtschaftslage Nach einem starken Einbruch des Wirtschaftswachstums im Jahr 2009, erholte sich die Wirtschaft 2010 und 2011. Das Wachstum wird hauptsächlich durch den Export, aber auch durch den steigenden privaten Konsum voran getrieben. Der Inflationsdruck nimmt aufgrund niedrigerer Preise für Nahrungsmittel und einer restriktiven Geldpolitik ab. Im Jahr 2011 war die Hryvnia schwach gegenüber dem Dollar und dem Euro. So musste die Nationalbank mehrmals intervenieren. Sollte die Unterstützung durch den IWF eingestellt werden, würde dies die Hryvnia unter Druck bringen; andernfalls kann man von einer leichten Aufwertung ausgehen. Das Außenhandelsdefizit ist derzeit hoch und sollte durch die hohen Öl- und Gaspreise bwz. durch die niedrigen Preise des Hauptexportgutes Stahl, auch so bleiben. 2.2 Wirtschaftspolitik Die Auflagen des IWF, wie etwa Reformen im Pensionssystem, im Banksektor und in der Verwaltung sowie die weitere Erhöhung des Gaspreises, stellt die Politik der Ukraine auf die Probe. Die Umstände der Privatisierung der Ukrtelecom ließen Zweifel am Bekenntnis der Regierung zu fairen Wettberwerbsbedingungen und dem Bestreben der Erzielung hoher Verkaufserlöse aufkommen, da große ausländische Mitbewerber wie die Deutsche Telekom oder die norwegische Telenor sowie auch die wichtigsten ukrainischen Mitbewerber vom Bieterverfahren ausgeschlossen worden waren. Wichtige Impulse sollte die EURO 2012 geben. Die Regierung, unter Viktor Janukowitsch, setzte eine Reform des Vergabewesens und des Gassektors durch, sowie eine Steuerreform. Weitere Reformen sind geplant, könnten jedoch durch die steigende Unpopularität der Regierung im Sand verlaufen. Die zunehmend kritische Haltung der EU, in Anbetracht einer zunehmend repressiven Politik, könnte auch größere wirtschaftliche Auswirkungen haben. 2.3 Wirtschaftsstandorte und Wirtschaftsstruktur Der Dienstleistungssektor - insbesondere die Softwareentwicklung - konzentriert sich vor allem in Kiew, Charkiw, Lemberg, Dnipropetrowsk, Donezk und Simferopol (Krim). Bei Krywyj Rih, Dnipropetrowsk und Saporischschja befindet sich der Eisenerzsektor. Im Donezkbecken ist die Bergbauindustrie angesiedelt. Die Ost-Ukraine wird dominiert durch mächtige Konglomerate, allen voran dem Mischkonzern System Capital Management (SCM) mit der Stahlholding MetInvest. Mehrheitsgesellschafter der SCM ist Rinat 2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN 6 Akhmetov, der ein langjähriger Unterstützer des neuen Präsidenten Janukowitsch seit dessen Tagen als Gouverneur von Donezk ist. 2.4 Außenhandel In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Handelspartner der Ukraine gegliedert nach Importen und Exporten sowie die Kennzahlen des Außenhandels der Ukraine mit Österreich. Importe in TEUR 2008 2009 2010 2011 13.206.947 9.522.140 15.743.267 23.317.733 Deutschland 873.259 2.771.316 3.264.597 5.495.960 Weißrussland 1.911.324 1.217.866 1.977.879 3.371.506 Polen 2.131.738 2.911.775 1.977.879 2.548.269 Italien 1.654.466 819.968 986.008 1.605.628 Ungarn 872.559 488.001 152.220 1.061.515 Tschechien 936.077 447.589 530.446 945.619 Österreich 519.652 397.150 795.380 909.314 Rumänien 796.653 351.165 483.827 901.146 Litauen 492.463 295.205 452.149 658.642 Schweiz 796.973 315.085 360.449 632.375 Slowakei 505.079 220.148 313.880 483.399 Bulgarien 162.856 109.182 154.608 215.850 Slowenien 157.790 133.380 150.775 204.009 Serbien 48.410 59.825 25.297 92.284 Estland 120.846 97.329 87.513 83.859 Lettland 76.940 79.241 62.468 78.811 Kroatien 40.721 40.927 23.367 42.326 4.819 7.358 4.563 16.476 - 678 473 869 20.732.623 11.678.986 k.A. k.A. Russland Bosnien & Herzegowina Montenegro EU 27 Quelle:Ukrainisches Statistisches Zentralamt k.A.: keine Angaben 2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Exporte in TEUR 7 2008 2009 2010 2011 10.704.471 6.111.563 9.526.157 15.867.436 Italien 1.980.768 883.137 1.710.885 2.432.906 Polen 1.590.682 872.741 1.267.536 2.236.698 Weißrussland 1.432.365 905.711 1.346.949 1.538.995 Deutschland 1.249.732 897.932 1.063.456 1.412.617 930.007 525.340 609.989 1.073.007 1.325.938 180.312 576.035 891.393 Rumänien 456.328 229.833 500.667 760.904 Slowakei 619.189 312.013 403.010 674.671 Österreich 903.002 529.089 666.792 674.411 Tschechien 456.330 245.097 444.146 674.241 Bulgarien 752.342 284.561 319.808 604.645 Litauen 294.081 139.232 187.521 253.816 Serbien 377.932 96.150 141.135 219.029 Lettland 190.844 128.088 127.777 177.270 1.182.845 55.783 75.377 120.349 Kroatien 92.627 10.757 23.673 41.220 Bosnien & Herzegowina 68.822 6.886 10.544 36.367 Slowenien 18.689 7.931 8.224 8.590 1.839 346 2.742 2.112 20.732.623 7.388.197 k.A. k.A. Russland Ungarn USA Estland Montenegro EU 27 Quelle: Ukrainisches Statistisches Zentralamt k.A.: keine Angaben Die Ukraine exportiert vor allem Metall, Energie, Maschinen, landwirtschaftliche Produkte und Chemikalien nach Russland, Italien und in die Türkei. Importe, vor allem Maschinen, Brenn- und Treibstoffe, kommen aus Russland sowie Deutschland. Mit dem Kauf der Bank Aval durch die Raiffeisen International Mitte 2005 wurde Österreich eines der bedeutendsten Investorenländer. 2. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN 8 Österreichs Außenhandel mit der Ukraine In TEUR Export nach Ö Veränderung zum Vorjahr Import von Ö Veränderung zum Vorjahr 2008 2009 2010 2011 903.002 529.089 666.792 674.411 22,1% -41,4% 25,9% 1,15% 519.652 397.150 795.380 909.314 0,6% -23,6% 99,4% 14,44% Quelle: Statistik Austria 2.5 Wirtschaftskennzahlen In der folgenden Tabelle finden Sie einige Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung in der Ukraine. Kennzahlen 2009 2010 2011 (S) 2012 (P) Reales BIP-Wachstum (Veränderung in %) -14,8 4,2 4,2 3,0 Inflation (%) 15,9 9,4 8,5 7,6 Staatshaushalt (Saldo in % des BIP) 6,2 -5,7 -4,2 -3,8 Leistungsbilanz (Saldo in % des BIP) -1,5 -2,2 -4,0 -4,2 35,3 39,4 42,1 44,5 6,7 4,4 4,8 4,8 Auslandsverschuldung (in % des BIP) Währungsreserven (S) Schätzung (inPrognose Monatsimporten) (P) Quelle: Coface, Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche. 3. POLITISCHE SITUATION 9 Die Ukraine ist eine halb-präsidiale, halb-parlamentarische Republik. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und wird für fünf Jahre direkt gewählt. Seit einer Verfassungsänderung 2004 hatte der Premierminister die einflussreichste Position in der Ukraine inne. Diese Konsequenz der orangen Revolution wurde jedoch im Oktober 2010 zu Gunsten der Stellung des Präsidenten wieder zurückgenommen. Das Parlament besteht aus einer Kammer, der Verkhovna Rada. Viele der Abgeordneten sind wohlhabende Geschäftsleute. 2011 wurde die Legislaturperiode des nationalen Parlaments und des kommunalen Parlaments von vier auf fünf Jahre verlängert. An der Spitze der Exekutive steht seit Mai 2008 das Ministerkabinett, welches seit Oktober 2010 aus einem Ministerpräsidenten, einem ersten Stellvertreter (statt bisher sieben), drei Stellvertretern des ersten Stellvertreters und den einzelnen Ministern besteht. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten ernannt und von einer einfachen Parlamentsmehrheit bestätigt. Die nächsten Parlamentswahlen sind am 28.10.2012, die nächsten Präsidentschaftswahlen am 29.3.2015. 3.1 Inland Präsident: Ministerpräsident: Regierungsform: Viktor Janukowitsch Nikolaj Asarow Republik Die Präsidentschaftswahlen im Februar 2010 sahen den eher nach Russland orientierten Viktor Janukowitsch als knappen Gewinner. Das Land zeigte sich gespalten in einen westlichen Teil, der überwiegend Julija Tymoschenko, und einen östlichen Teil, der überwiegend Viktor Janukowitsch gewählt hat. Die Niederlage bei der Präsidentenwahl hat auch die Koalition der pro-westlichen Parteien von Viktor Juschtschenko und Julija Tymoschenko zu Fall gebracht. Der Partei von Janukowitsch gelang es mit Hilfe einer umstrittenen Verfassungsänderung gemeinsam, mit unter anderem der kommunistischen Partei, im März 2010 eine neue Koalition zu bilden. Neuer Premierminister ist der ehemalige Finanzminister und Janukowitsch-Vertraute Asarow. Die neue Regierung sollte zumindest nicht wie in der Vergangenheit durch Machtkämpfe mit dem Präsidenten in der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgaben behindert werden. Anfang 2011 hat Präsident Janukowitsch unerwartet eine Verwaltungsreform durchgesetzt, in dessen Folge ein Drittel des Regierungskabinetts entlassen wurde und die Zahl der Ministerien von 20 auf 16 gekürzt wurde. Julija Tymoschenko wurde wegen Korruptionsvorwürfen im Oktober 2011 zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Dies und die Umstände ihrer Inhaftierung werden international heftig kritisiert. Dies ist einer der Gründe, wieso der Ausgang der Wahl im Oktober sehr ungewiss ist. 3.2 Ukraine und die EU Nach der orangenen Revolution hatte sich der geopolitische Fokus der Ukraine von Russland und den GUS-Staaten zur Europäischen Union verschoben und der EU-Beitritt wurde zum erklärten Langzeitziel gemacht. Diese strategische Entscheidung hat Reformen erleichtert und einen stabilisierenden Effekt auf das Vertrauen von Investoren und die Attraktivität von Foreign Direct Investments (FDI). Die EU bietet der Ukraine derzeit jedoch keine Aussichten auf Vollmitgliedschaft an und setzt statt dessen auf die Ostpartnerschaft mit der Ukraine und fünf weiteren ehemaligen Sowjetrepubliken, welche im März 2009 vereinbart wurde. Im Dezember 2005 hat die EU der Ukraine, zum Teil auch als Kompensation, den Status 3. POLITISCHE SITUATION 10 einer Marktwirtschaft zuerkannt. Hinsichtlich des für die EU sehr wichtigen Energiehandels wird die EU bis 2012 fast 3 Mrd. EUR in die ukrainischen Gasleitungen investiert. Die Ukraine ist 2010 der EU-Energiecharta beigetreten und wurde damit Mitglied der Energiegemeinschaft. Dadurch erhalten ukrainische Unternehmen einen besseren Zugang zum europäischen Energiemarkt und Investitionen in den ukrainischen Energiesektor werden somit erleichtert. Die Ukraine hat sich auch der NATO angenähert. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist seit September 2004 der allgemeine Rahmen für die politischen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Diese Beziehungen waren in letzter Zeit sehr angespannt vor allem auf Grund der Inhaftierung der ehemaligen Ministerpräsidentin und Führerin der größten Oppositionspartei Julija Tymoschenko. Als Signal an die Bevölkerung wurde das lange verhandelte Assoziierungs- und Freihandelsabkommen im Februar paraphiert. Die Inkraftsetzung des Abkommens hängt aber von der weiteren Behandlung von Tymoschenko und anderen Oppositionspolitikern ab. Nach der Paraphierung gab es Berichte, wonach die Regierung die Opposition wieder stärker unterdrückt. Seit 1991 ist die EU mit einer Gesamthilfe im Ausmaß von über 1 Mrd. EUR das größte Geberland der Ukraine. Programme inkludieren unter anderem TACIS (Zivilgesellschaft, regionale Förderung, Institutionen, nukleare Sicherheit), das „Fuel Gap“ Programm und Beiträge zum Chernobyl Shelter Fund administriert von EBRD und EURATOM. Zwischen 2010 und 2013 stehen Mittel in Höhe von 600 Mio. EUR für die Unterstützung des Reformprozesses und die Durchführung der Assoziierungsagenda bereit. Die EU hat auch sehr viel Geld in den ukrainischen Gasleitungsausbau fließen lassen. 3.3 Abkommen mit Österreich Zwischen Österreich und der Ukraine bestehen unter anderem folgende Abkommen: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine zur Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (BGBl. III 170/1997) Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. III 113/1999) Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukra ine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen (BGBl. III 194/2001) Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (BGBl. III 224/2002) Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße samt Memorandum (BGBl. III 271/2002) 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 11 In der Ukraine gibt es zwei Gesetze, die das Gesellschafts- und Handelsrecht regeln. Dies sind das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Wirtschaftsgesetzbuch (WGB). Das ZGB basiert im Allgemeinen auf dem Konzept der Marktwirtschaft, während das WGB die alte Planwirtschaft, mit einer Klassifikation der Gesellschaftsformen nach ihrer Eigentumsstruktur repräsentiert. Beide Gesetze beinhalten teilweise widersprechende Bestimmungen und führen zu Rechtsunsicherheit und Verwirrung. Zumindest für Aktiengesellschaften gibt es seit April 2009 nun ein eigenes Regime. 4.1 Gesellschaftsrecht Nach ukrainischem Recht sind sowohl Personen-, als auch Kapitalgesellschaften juristische Personen. Eine ukrainische Besonderheit ist die Bestimmung des Mindestgründungskapitals als ein Vielfaches des Mindestlohnes von derzeit 985 UAH (ein Mindestlohn enstpricht derzeit etwa 93,23 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012). In der Praxis sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft die am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen, aber auch Repräsentanzen spielen eine bedeutende Rolle. Personengesellschaften (OHG, KG) genießen in der Ukraine keine dem österreichischen Recht vergleichbaren Steuerprivilegien. Andere Unternehmensformen stehen entweder für Private nicht zur Verfügung oder können nur in sehr spezifischen Geschäftsbereichen gegründet werden. Sie spielen daher für Investoren nur eine untergeordnete Rolle. Das Gesellschaftsrecht in der Ukraine ist geregelt im ZGB, im WGB, im Gesetz „Über Wirtschaftsgesellschaften“ und im Gesetz „Über Aktiengesellschaften“. Das Zivilgesetzbuch führte Ein-Personen-AGs und Ein-Personen-GmbHs ein. Nicht erlaubt sind Ein-Personen-AGs und –GmbHs, deren einziger Gesellschafter selbst eine Ein-Personen-Gesellschaft ist (Verbot der Doppelstöckigkeit). Das ZGB und das WGB sehen nunmehr Tochtergesellschaften im Alleineigentum ausdrücklich in der Form von AGs und GmbHs vor. Ein einheitliches GmbH-Gesetz zur Beseitigung von Widersprüchen und Schließung von Regelungslücken wurde immer noch nicht erlassen. Ukrainische Gesellschaften entstehen mit ihrer Eintragung in das „Einheitsregister“, dessen Daten öffentlich zugänglich sind, bei den Stadt- und Bezirksverwaltungsbehörden. Die Entscheidung über die Eintragung sollte theoretisch innerhalb von drei Tagen erfolgen, dauert aber in der Regel ein bis zwei Wochen. Weitere Meldungen müssen bei der Statistikbehörde, der Steuerbehörde und den Renten- und Sozialversicherungsfonds erfolgen. Im August 2011 trat ein elektronisches Register in Kraft, bei dem Unterlagen in elektronischer Form mit elektronischen Signaturen eingereicht werden können. Dadurch sollten die Vorschriften zur Unternehmensgründung modernisiert werden. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Rechtsform Ukrainische Bezeichnung Aktiengesellschaft (AG) Aktsionerne tovazystvo Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Tovarystvo z obmezhenoyu vidpovidalnistiu Kommanditgesellschaft (KG) Komandytne tovarystvo Offene („Volle“) Gesellschaft (OG) Povne tovarystvo Einzelunternehmen (EU) Privatne pidpriemstvo Repräsentanz, Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung Predstawnytstvo (Repräsentanz), dochirnya kompaniya 12 dochirnya kompaniya Aktiengesellschaft Seit 30. April 2009 ist ein neues eigenes Gesetz für Aktiengesellschaften in Kraft getreten. AGs werden darin in öffentliche und private AGs unterschieden und nicht mehr in offene und geschlossene AGs. Öffentliche AGs müssen börsennotiert sein und nach den International Financial Reporting Standards geprüft werden. Private AGs sind nicht börsennotiert und können maximal 100 Aktionäre haben. Aktien öffentlicher AGs können öffentlich gehandelt werden, Aktien privater AGs nur durch die Gründungsmitglieder oder Dritte, mit Zustimmung der Gründer. Aktionären einer privaten AG kam nach der bisherigen Regelung ein Vorkaufsrecht zu, ob dies auch nach dem neuen Gesetz gilt ist zweifelhaft. Als Kontrollpaket gilt ein Aktienbestand von mehr als 50% der Aktien. Bei mehr als 10 Aktionären ist für beide Formen ein Aufsichtsrat verpflichtend. Das Mindestkapital beträgt jeweils 1.250 Mindestlöhne (mit einem Mindestlohn von 985 UAH entspricht das derzeit etwa 116.513,86 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012). Das Gesetz sieht nun auch einige Minderheitenrechte von Aktionären vor. Einen gesetzlichen Mindestanteilswert gibt es weiterhin nicht. Organe sind die Hauptversammlung der Aktionäre, ein alleiniges oder kollektives Exekutivorgan, der Aufsichtsrat (zwingend bei mehr als 10 Aktionären) eine Revisionskommission (oder ein Revisor bei weniger als 100 Aktionären) und der Sekretär der Gesellschaft. Die Regelungen der Hauptversammlung werden als zu starr kritisiert, was in der Praxis zu Problemen führt. Oft kann das Quorum von 60% nicht erreicht werden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Im Wesentlichen gleicht die ukrainische GmbH der österreichischen, insbesondere betreffend der beschränkten Haftung der Gesellschafter. Das Mindeststammkapital beträgt seit dem 30. 12. 2009 anstatt 100 Mindestlöhne nunmehr ein Mindestgehalt (derzeit etwa 93,23 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012). Zumindest 50% der jeweiligen Einlagen müssen vor Eintragung eingebracht werden. Die Befreiung eines Gesellschafters von der Einzahlungspflicht ist verboten. Die Gesellschafterzahl ist auf zehn Personen beschränkt. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 13 Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und entweder ein alleiniges oder ein kollektives Exekutivorgan („dyrekcija“). Eine GmbH & Co. KG ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen, in der Praxis jedoch möglich. Aufgrund der mangelnden steuerlichen Begünstigung der KG ist dies jedoch nicht besonders sinnvoll. 2011 soll eine Reform des GmbH-Rechts verabschiedet werden. Die Höchstzahl der Gesellschafter soll dann 100 Personen betragen anstatt derzeit 10 und mehr Regelungsgegenstände als bisher sollen der Disposition der Gesellschafter überlassen werden. Der neue Gesetzesentwurf wird kritisiert, da vieles aus russischem Recht übernommen werden soll. Es fehlen auch Regelungen zum Gläubigerschutz als Ausgleich für das geringe Haftungskapital. Kommanditgesellschaft KGs sind in der Ukraine ähnlich geregelt wie in Österreich. In einer KG sind ein oder mehrere der Gesellschafter im Namen der Gesellschaft voll haftbar, während ein oder mehrere der weiteren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Die Steuerpflicht verbleibt nach ukrainischem Recht sowohl auf Gesellschafter- als auch auf Gesellschaftsebene. Aus diesem Grund sind KGs nicht besonders häufig. Offene Gesellschaft OGs sind in der Ukraine ähnlich den österreichischen OGs geregelt. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft. Die Steuerpflicht verbleibt auch hier sowohl auf Gesellschafter- als auch auf Gesellschaftsebene. Einzelunternehmen Aus den oben genannten Gründen ist diese Rechtsform kaum gebräuchlich. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanz Eine Tochter im Alleineigentum zeichnet keine Aktien und hat kein Mindestkapitalerfordernis. Diese Gesellschaftsform ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt und bietet bei der Gründung eine größere Flexibilität. Auf der anderen Seite gibt sie den staatlichen Behörden größeren Spielraum in der Vollziehung und ist daher mit Risken arbiträrer Rechtsanwendung verbunden. Wegen des umstrittenen Charakters der Tochtergesellschaft wird sie von den staatlichen Behörden nur ungern registriert. Grundsätzlich gestattet das ukrainische Recht die Gründung von Zweigniederlassungen, ohne diesen Begriff zu verwenden. Der Begriff Zweigniederlassung ist in der Ukraine vielmehr für eine strukturelle Einheit eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit reserviert. Um Irrtümer zu vermeiden, sollte dieser Begriff nicht gebraucht werden. Angesichts der mangelnden rechtlichen Verankerung von Zweigniederlassungen ist die Repräsentanz die vorwiegende Form der Niederlassung in der Ukraine. Eine Repräsentanz ist eintragungspflichtig und sollte im Allgemeinen auf repräsentative Funktionen wie Marketing und Informationssammlung beschränkt sein. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 14 4.2 Rechnungslegung und Jahresabschluss Im Staatssektor gibt es keine Erfahrung mit internationalen Standards. Das “Gesetz über Rechnungslegung” ist seit 1.1.2000 in Kraft und führte die Nationalen Regeln über Rechnungslegung (NRA) ein. Dieses sollte mit internationalen Standards vereinbart sein, ist es jedoch nicht wirklich. Die internen Rechnungslegungs- und Compliance-Systeme sind daher nicht gut entwickelt. Den NRA fehlt es an einer einheitlichen Auslegungspraxis, was zu Verwirrungen bei der Anwendung (z.B. hinsichtlich des Konzeptes des Steueraufschubes und der Rechnungslegung für Tochtergesellschaften und Konzerngesellschaften) führt. Formell korrespondieren die NRA zwar mit den meisten Regelungen der internationalen Standards, es fehlen jedoch wichtige Aspekte wie zulässige Alternativverfahren und bestimmte Offenlegungsverpflichtungen. Folglich benutzen die meisten Tochtergesellschaften ausschließlich die doppelte Buchführung. Seit Anfang 2012 gelten die IFRS-Regeln für Aktiengesellschaften (Publikumsgesellschaften), Banken, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, sowie auch für bestimmte staatliche Unternehmen unabhängig von der Unternehmensrechtsform. Eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses ist nach den NRA für Unternehmen in Privatbesitz (ausgenommen Vertretungen ausländischer Unternehmen) zwingend und muss aus Bilanz, Jahresabschluss, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalrechnung und Erläuterungen bestehen. Alle Dokumente müssen in ukrainischer Sprache verfasst sein und die Beträge in Hryvnia angegeben werden. 4.3 Steuerrecht und Zollrecht Das Steuerrecht ist im Gesetz über die Besteuerung der Unternehmensgewinne, dem Einkommensteuergesetz und dem Gesetz über die Mehrwertsteuer geregelt. Das neue Steuergesetzbuch trat am 1.1.2011 in Kraft. Es reduzierte die Anzahl der landesweiten Steuerarten von 29 auf 19 und die der regionalen Steuerarten von 14 auf 4. Die Steuerbehörden führen sowohl jährliche (Warnfrist zehn Tage) als auch unangekündigte Prüfungen ohne vorherigen Gerichtsbeschluss durch, wobei Sanktionen verhängt werden können. Steuerschulden verjähren erst nach drei Jahren. Es besteht die Möglichkeit, Vorauseinschätzungen der Behörden einzuholen, welche zwar nicht die Gerichte aber die Behörde selbst zu einem gewissen Grad binden. Die höchste Berufungsinstanz in Steuersachen ist die staatliche Finanzverwaltung der Ukraine. Seit August 2005 werden juristische Personen bei Steuerbehörden auf Grund der Mitteilung der staatlichen Registrierungsbehörde registriert und müssen diese nicht mehr selbst vornehmen. Körperschaftsteuer Ab dem 1.1.2012 bis Ende 2012 gilt ein Steuersatz von 21% für Kapitalgewinne und Dividenden. Für 2013 soll er auf 19% und für 2014 auf 16% gesenkt werden. Auf Dividendenauszahlungen und Lizenzeinnahmen an Nicht-Ansässige wird eine Steuer von 15% eingehoben. Dem vereinfachten Steuerverfahren und einer Pauschalsteuer von derzeit 6% bzw. 10% sollten nur Einzelunternehmer mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 300.000 UAH (enstpricht derzeit etwa 28.384,60 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012 ) und maximal vier Mitarbeitern unterworfen werden. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 15 Nach Protesten von Kleinunternehmern, die eine Benachteiligung gegenüber Großunternehmern beklagten, legte der Präsidenten ein Veto ein und das bisherige, großzügigere Steuersystem wurde beibehalten. Danach gilt u.a. eine Umsatzgrenze von 1 Mio. UAH (enstpricht derzeit etwa 94.603,94 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012). Einkommenssteuer Ukrainische Steuerpflichtige sind mit ihrem gesamten weltweiten Einkommen steuerpflichtig (außer ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht etwas anderes vor). Ausländer sind nur mit ihrem ukrainischen Einkommen steuerpflichtig, einschließlich des Einkommens gezahlt durch einen Arbeitgeber für in der Ukraine ausgeführte Tätigkeit. Bisher betrug die Einkommenssteuer einheitlich 15%. Seit 1.1.2011 gilt ein Steuersatz von 15% für Einkommen von weniger als zehn monatlichen Mindestlöhnen und 17% für Einkommen von mehr als zehn monatlichen Mindestlöhnen. Alle ukrainischen Staatsangehörigen gelten als Ansässige, Ausländer nur dann wenn sie eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen, sich zumindest 183 Tage im laufenden oder vergangenen Jahr in der Ukraine aufgehalten haben oder als Freiberufler in der Ukraine registriert sind. Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wurde 1997 eingeführt, basierend auf den Prinzipien der 6. EU-Richtlinie. Die Regeln für die MWSt stehen in engem Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer. Der MWSt unterliegen Ukrainer, Ausländer, Einrichtungen deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 300.000,- UAH (enstpricht derzeit etwa 26.628 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 03/2011) überstieg sowie Importeure. Die MWSt beträgt 20% auf den inländischen Verkauf von Gütern und Dienstleistungen bzw. die Einfuhr von Gütern. Oftmals treten Probleme mit der Rückerstattung der MWSt auf. Mit März 2005 wurde die Mehrwertsteuerbefreiung bei Sacheinlagen in das Stammkapital juristischer Personen aufgehoben. Dafür ist der Anteilserwerb an ukrainischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehrwertsteuerbefreit. Für 2014 ist eine Senkung des Steuersatzes auf 17% geplant. Verbrauchssteuer Die Verbrauchssteuer ist für bestimmte importierte oder in der Ukraine produzierte Waren fällig. Die Liste der betroffenen Güter umfasst alkoholische Getränke, Tabak, Autos und Treibstoff. Die Steuersätze werden durch separate Gesetze erlassen und können zwischen 30% und 100% betragen. Grunderwerbssteuer Gewinne aus Immobilienveräußerung durch natürliche Privatpersonen, bei denen die Gesamtfläche nicht mehr als 100 m2 beträgt, sind seit 1.1.2007 einkommenssteuerfrei. Darüber gilt ein Steuersatz von 1%. Für jede weitere veräußerte Immobilie werden 5% verrechnet. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 16 Lokale Abgaben Es bestehen eine Vielzahl an lokalen Abgaben und Steuern. Die Höhe der Grundsteuer, die in Verbindung mit dem Eigentumserwerb an Land anfällt, ist abhängig von der Art des Bodens und der Lokalität. Die höchste Grundsteuer mit 0,63 UAH pro m² (enstpricht derzeit etwa 0,06 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012) gibt es in Kiew. Die Kommunalsteuer darf 10 % der Jahreslohnsumme einer juristischen Person nicht übersteigen. Die konkrete Höhe wird lokal festgelegt, das Gesetz gibt jedoch eine Obergrenze vor. 2012 wurde eine Grundsteuer für Wohnimmobilien in der Höhe von maximal 1% des Mindestlohns pro qm jährlich eingeführt, allerdings erst ab einer Wohnungsgröße von 120 qm bzw. einer Wohngebäudegröße von 250 qm. Allgemeine Steuerbegünstigungen Es gibt keine Steuerbegünstigungen im klassischen Sinn. Sonderwirtschaftszonen, die vor der Revolution noch große Bedeutung hatten, wurden abgeschafft, sollen jedoch wieder eingeführt werden. Für die Textil- und Kleidungsbranche, die Hotelbranche und Unternehmen aus dem Bereich des Schiff- und Flugzeugbaus gibt es „Steuerferien“ für 10 Jahre. Kürzere Steuerferien bis 2016 stehen unter gewissen Voraussetzungen kleinen und mittleren Unternehmen offen. Es gibt eine Reihe von Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Fußball-EM 2012. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 17 4.4 Streitbeilegung Am 1.9.2005 ist das Gesetz "Über das internationale Privatrecht" in Kraft getreten, womit eine Lücke in der Gesetzgebung geschlossen wurde. Nach dem Gesetz sollen Schadensersatzurteile ausländischer Gerichte sowie Urteile ausländischer Schiedsgerichte anerkannt und vollstreckt werden. Da die Ukraine nur wenige Vollstreckungsabkommen, vorwiegend mit GUS-Staaten, abgeschlossen hat, ist fraglich, ob dies in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten eines österreichischen Gerichts und eine Klage in Österreich wird nur dann empfohlen, wenn der ukraninische Vertragspartner in Österreich über Vermögen verfügt, gegen das vollstreckt werden kann, oder über Vermögen in einem Land verfügt, in welchem österreichische Gerichtsurteile anerkannt und vollstreckt werden. Dies ist vor allem innerhalb der EU möglich. Gerichtsorganisation Das Rechtssystem der Ukraine folgt der zivilrechtlichen Tradition und hat ein vierstufiges Gerichtssystem mit einem Sonderinstanzenzug für Wirtschaftsangelegenheiten. Das höchste Gericht ist das Verfassungsgericht, das im Oktober 1996 eingerichtet wurde. Der Instanzenzug für zivile Streitigkeiten geht von lokalen Gerichten (ca. 800 im ganzen Land) über Appellationsgerichte und den spezialisierten Obergerichten bis zum Obersten Gericht. Das Berufungsgericht in Zivil- und Strafsachen ist das Oberste Spezialisierte Gericht für Zivil- und Strafsachen. Seit 30.6.2010 kann der Oberste Gerichtshof nur mehr in zwei eingeschränkten Fällen die Entscheidungen der Berufungsgerichte aufheben bzw. abändern. Diese Schwächung des Obersten Gerichts gilt als überwiegend politisch motiviert. Es gibt 27 lokale Wirtschaftsgerichte, unter anderem in Kiew, in Sevastopol, und 11 Wirtschaftsappellationsgerichte. Allgemeine Gerichtsverfahren können sehr langwierig sein. Die Wirtschaftsgerichte erster Instanz halten sich in der Regel an die Entscheidungsfrist von zwei Monaten nach Einbringung der Klage. Berufungen können ebenfalls zwischen zwei bis sechs Monate dauern. Die Gerichtsgebühr beträgt in der Regel 1% des strittigen Betrages und maximal 1.700,- UAH (ca. 160,83 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung: 05/2012). In Zivil- und Wirtschaftssachen besteht kein Anwaltszwang. 2010 wurden Maßnahmen getroffen, um die Unabhängigkeit der Richter zu sichern. Richter müssen mit Disziplinarmaßnahmen bei zu langer Aktenbearbeitung rechnen. Schiedsgerichtsbarkeit Ein Gesetz mit Geltung vom 16.6.2004 sieht die Einrichtung ständiger (institutioneller) und Ad-hocSchiedstribunale für Fälle nationaler Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit vor. Die Schiedsvereinbarung kann in Form einer vertraglichen Schiedsklausel oder in einem separaten, schriftlichen Vertrag erfolgen. Der Schiedsspruch kann von den Gerichten vollstreckt werden. 2009 wurden jedoch die Möglichkeiten der Anfechtung und Versagung der Vollstreckung erweitert. Durch eine Änderung der Wirtschaftsprozessordnung aus 2009 wurde klargestellt, dass Gesellschafterstreitigkeiten und Dispute zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern nicht schiedsfähig sind. Auch Immobilien-, Arbeitsrechtstreitigkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung, Kündigung und Erfüllung von Wirt 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 18 schaftsverträgen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen sind nicht schiedsfähig vor nationalen Schiedsgerichten. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten fallen daher in die ausschließliche Kompetenz der nationalen Wirtschaftsgerichte. Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen sind innerhalb von drei Jahren beim erstinstanzlichen Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Sitz des Schuldners zu stellen. Die ukrainischen Gerichte gelten eher als streng und formalistisch hinsichtlich der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Unterlagen. Betreffend internationaler Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit hat die Ukraine das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert. Schiedssprüche aus einem Nicht-Vertragsstaat erkennt die Ukraine nur unter der Bedingung der Reziprozität an, was bei Österreich gegeben ist. Im Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner kann die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Österreichischen Unternehmen und Mitgliedern der Wirtschaftskammer steht das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung. Diese Nahebeziehung kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale Handelskammer (in Österreich durch die ICC Austria vertreten) hingegen ist eine weltweit vertretene Organisation. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich lautet: "Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden." Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Beide Klauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie im Internet unter http://wko.at/arbitration (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich) oder unter www.icc-austria.org (ICC Austria, Internationale Handelskammer). 4.5 Insolvenz Die Hauptregelungen über Insolvenzen und Konkurs sind im HG, der Prozessordnung für Wirtschaftssachen und dem Strafgesetz enthalten. Konkursfälle mit Auslandsbezug regelt das Restrukturierungs- und Konkursgesetz aus 1999. Das Gesetz bevorzugt den Ausgleich gegenüber dem Konkurs. Konkursverfahren können sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner initiiert werden. Das zuständige Gericht ist das Sonderwirtschaftsgericht am Sitz des Schuldners. Ein Konkursverfahren kann durch das Gericht eingeleitet werden, wenn die unstrittigen Forderungen 71.100,- UAH (ca. 6.820,70 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung: 05/2012) übersteigen. Obwohl ein Konkursverfahren nach dem Gesetz nicht länger als sieben Monate dauern sollte, beträgt die tatsächliche Dauer zumeist mehr als zwei Jahre. Hinsichtlich einiger Unternehmen ist die Konkurseröffnung ausgeschlossen, was von der EU kritisiert wird. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 19 Das Konkursgesetz unterscheidet zwischen Sanierung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, und Liquidierung, wodurch die Geschäftstätigkeit des Schuldners beendet wird. Elemente einer ständigen Zahlungen, die Verwertung eines Teiles des Vermögens, teilweise Schuldübernahme und/oder Entlassungen sein. Die maximale Dauer einer Sanierung beträgt zwölf Monate. Diese Frist kann um weitere sechs Monate verlängert werden. Ein vom Gericht bestellter spezieller Sanierungsmanager übernimmt alle Geschäfte des Schuldner-Unternehmens. 4.6 Rechte der Sicherheiten Neben den unten besprochenen Sicherheiten gibt es noch die Vertragsstrafe und den Bürgschaftsvertrag. Die Regelungen der Sicherheiten finden sich im ukrainischen Zivilgesetzbuch. Seit 2004 ist ein staatliches Pfandregister beim Justizministerium eingerichtet. Das ukrainische Recht kennt keine Treuhandkontos, wodurch vertragliche Regelungen über solche riskant sind. Hypothek Die Hypothek ist eine Unterart des Pfandrechts und ist im Hypothekengesetz, dem Zivilgesetzbuch, dem Gesetz über den Hypothekenkredit, sowie dem Gesetz über Finanz- und Kreditmechanismen geregelt. Hypotheken sind verpflichtend einzutragen und können durch Gesetz, Vertrag oder durch Anordnung von Staat oder Gemeinde errichtet werden. Das Gesetz über Grund und Boden gibt eine beispielhafte Liste von Belastungen vor, einschließlich Veräußerungsverbot, Belastungsverbot, Vorkaufsrecht und Umwidmungsverbot. Obwohl Gerichte und Verwaltungsbehörden noch keine Erfahrung mit Hypotheken haben, ist auf Grund der Reduzierung von ungenutztem Land und der Errichtung des staatlichen Registers ein Anstieg des Gebrauchs von Hypotheken zu erwarten. Nach dem Gesetz dürfen nur ukrainische Banken Hypotheken auf ukrainische Liegenschaften abschließen. Pfandrecht Die Pfandsache verbleibt in der Regel beim Pfandschuldner. Gegenstand eines Pfandrechts können beliebige und auch zukünftige Vermögensgegenstände sein und erstreckt sich auch auf das Zubehör der Pfandsache. Im Pfandvertrag muss das Wesen, die Höhe und die Frist zur Erfüllung der Verbindlichkeit geregelt sowie die Pfandsache beschrieben sein. Auch Pfandrechte sind zu registrieren. Die Gesetzeslage ist jedoch nicht ganz klar, wodurch die Bestellung von Pfandrechten in der Praxis erschwert wird. Die Betreibung bestimmter Pfandrechte, insbesondere die außergerichtliche Betreibung des Pfandrechts an Sicherheiten und Bankkonten, kann schwierig sein. Hieraus ergeben sich komplexe Verträge und Verhandlungen mit der betroffenen Bank. Garantie Die Garantie ist auch im ZGB geregelt, ist vom Bestand der Hauptschuld unabhängig und hat eine bestimmte Geltungsdauer. Erfüllt der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht, kann der Gläubiger die Zahlung vom Garantiegeber („garant“) schriftlich verlangen. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 20 Forderungsabtretung Es sind keine Hinweise verfügbar, wonach Forderungsabtretungen in der Ukraine gebräuchliche Sicherheiten darstellen. Gewährleistung Nach dem WGB gilt das Prinzip der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verflichtungen und die umfassende Haftung für deren Verletzung. Das Ausmaß der Haftung kann jedoch vertraglich beschränkt werden. Die Detailregeln sind ähnlich dem österreichischen Recht. Bei Lieferung mangelhafter Ware kann der Käufer wählen zwischen Minderung, unentgeltlicher Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist und Kostenersatz bei einer Selbst- bzw. Ersatzvornahme. Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten und die Rückgewähr des gezahlten Preises verlangen oder Warenumtausch verlangen. Im Regelfall müssen Sachmängel innerhalb einer angemessenen Frist gerügt werden, spätestens aber zwei Jahre ab der Übergabe der Kaufsache an den Käufer (bei Immobilien: drei Jahre). Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsvorbehalt kann zwar vertraglich vereinbart werden, gilt jedoch als weniger sicher im Vergleich zum Pfandrecht und ist auch gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen. 4.7 Arbeitsrecht Das ukrainische Arbeitsrecht ist ein Relikt aus Sowjetzeiten und daher sehr arbeitnehmerfreundlich. Es sieht zwingende gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub vor. Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden beschränkt. Der monatliche Mindestlohn beträgt 985 UAH (ein Mindestlohn enstpricht derzeit etwa 93,23 EUR, Stand der Wechselkursberechnung: 05/2012 ). Das Durchschnittsgehalt betrug 2.239,- UAH in 2010 (ca. 211,90 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung: 05/2012). Arbeitsbewilligung Ausländer, die permanent in der Ukraine für eine ausländische Gesellschaft arbeiten oder von dieser entsandt sind, benötigen eine Arbeitsbewilligung. Dies gilt nicht für Angestellte in Repräsentanzen ausländischer Unternehmen, die im Ausland angestellt sind, und für Ausländer, die als private Unternehmer registriert sind. Die Arbeitserlaubnis ist bis zu einem Jahr gültig und kann verlängert werden. Bei Arbeitsbeginn muss die Erlaubnis vorliegen. Bezüglich des rechtlichen Status von Managern sind Gesellschafts- und Arbeitsrecht widersprüchlich. Komplexe Antragsverfahren für eine Arbeitsbewilligung verhindern in der Praxis die Bestellung eines ausländischen Geschäftsführers. Theoretisch kann für leitende Angestellte, Manager und hochqualifizierte Fachleute eine dreijährige Arbeitserlaubnis erteilt werden, die um zwei Jahre verlängert werden kann. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 21 Kündigungsrecht Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine zweiwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag entweder sofort oder unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten beenden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Praxisrelevante Kündigungsgründe sind Änderungen in der Organisation des Unternehmens, Untauglichkeit des Arbeitnehmers für die Arbeitsstelle, systematische Nichterfüllung von Arbeitspflichten und Fernbleiben des Arbeitnehmers vom Arbeitsplatz (länger als drei Stunden) ohne einen Grund anzugeben bzw. sich zu melden. Sozialversicherungsbeiträge Um unter die gesetzliche Sozialversicherung zu fallen, muss das Gehalt von einem ukrainischen Unternehmen gezahlt werden (welches hier auch Repräsentanzen einschließt). Arbeitgeberbeiträge zu verschiedenen Sozialversicherungsfonds übersteigen 36% des Bruttoeinkommens, allerdings gibt es eine Höchstbemessungsgrundlage von etwa 10.000 UAH im Monat (ca. 959,41 EUR, Stand zu Wechselkursberechnung: 05/2012). Arbeitnehmerbeiträge belaufen sich auf nur 3,5%. 4.8 Grunderwerb Nach einer politisch sehr hart umkämpften Neufassung des Gesetzes über die staatliche Registrierung von dinglichen Rechten an Immobilien ist ab dem 1. 1. 2012 das Justizministerium für die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Beschränkungen einheitlich zuständig. Immobiliengeschäfte müssen nur noch notariell beglaubigt werden und nicht mehr staatlich registriert werden. Das Immobilienregister ist öffentlich. Ausländische Privatpersonen können Bauland auf Grund eines Vertrages, Erbschaft oder wenn sie bereits ein Bauwerk auf dem Land besitzen, erwerben. Ausländische Unternehmen können Eigentum an Bauland in bewohnten Gebieten nur zusammen mit dem Erwerb von Immobilien und zum Zweck der Betriebsgründung erwerben, in unbewohnten Gebieten nur in Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien. Juristische Personen, die zu 100% in ausländischem Eigentum stehen, dürfen selbst keine Grundstücke erwerben. Der Kaufvertrag muss in Schriftform, notariell beglaubigt und registriert sein. An dieser Stelle muss bemerkt werden, dass die Umwidmung von Ackerland praktisch unmöglich ist. 2011 wurde durch eine Gesetzesänderung die Zahl der im Baugenehmigungsverfahren einzuholenden Einzelgenehmigungen und der sonstigen beizubringenden Dokumente deutlich verringert. Dies soll zur Verfahrensverkürzung beitragen und Korruption verhindern. 5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE 22 Abschwächung 2012 aufgrund der Krise In der ukrainischen Wirtschaft ist das Wachstum 2011 stabil geblieben. Die schlechtere internationale Konjunktur hatte allerdings eine rückläufige Nachfrage aus dem Ausland zur Folge. Das hat exportorientierte Branchen, insbesondere die Stahlindustrie, beeinträchtigt. Die Schwäche der globalen Nachfrage wurde jedoch durch die immer noch lebhafte Binnennachfrage wettgemacht. Das Wachstum wurde durch die Investitionen im Vorfeld der Fußballeuropameisterschaft 2012, wieder anziehende Kredite und steigende Realeinkommen beflügelt. Wegen der sinkenden Nachfrage aus aller Welt und der starken Belastung des Landes durch die Krise in der Euro-Zone dürfte das Wachstum 2012 jedoch nachlassen. Negativ wirken sich hierbei die geringeren Ausfuhren in die EU (Exportanteil von 27%) aus. Zudem werden die ausländischen Direktinvestitionen zurückgehen. Auf der Angebotsseite wird die stark von Europa abhängige Stahlindustrie unter der erwarteten Rezession zu leiden haben. Auch die Aussetzung der Hilfe des IWF im Rahmen der Stand-by-Vereinbarung wird nachteilige Konsequenzen für das Wachstum haben, selbst wenn Länder wie China oder Russland als Geldgeber einspringen könnten. Wegen der sinkenden Nahrungsmittelpreise aufgrund guter Ernten und der von der Regierung verschobenen Anhebung der Gaspreise ist die Inflation 2011 zurückgegangen. Dieser Trend dürfte sich 2012 fortsetzen, da sich die Lage auf den internationalen Rohstoffmärkten entspannt. 5.1 Möglichkeiten des Marktzugangs Lizenzen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit sollen künftig unbefristet erteilt werden. Für viele Verwaltungsentscheidungen wurde eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen Seit 2005 können Staatsangehörige aus der EU ohne Visum in die Ukraine für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen. Ein längerer Aufenthalt erfordert ein Visum. Zölle und Handelsschranken Es bestehen keine Handelsschranken für EU-Importe. Ausgenommen hiervon ist die Einfuhr von Stahl. Die Verhandlungen mit der EU über eine Freihandelszone sollten den Zugang zum europäischen Markt für ukrainische Produkte stark verbessern. Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde 2009 ein Zoll von 13% auf den Import von Autos und Anlagen bzw. Maschinen eingeführt. Im Gegenzug wurden die Exportabgaben für eine Reihe von Gütern um bis zu 5% gesenkt. Gegenüber Drittstaaten ist die Ukraine durch seine Mitgliedschaft in der WTO zum Abbau von Zollschranken verpflichtet. Ab Mai 2012 tritt ein neues Zollgesetz in Kraft, das mehr Klarheit bei der Zollabfertigung bringen soll, vor allem auch hinsichtlich der Zollwertbestimmung. 5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE 23 5.2 Zahlungskonditionen und Lieferkonditionen Die Ukraine befolgt diverse internationale Regeln bezüglich Zahlungen mittels Scheck, Wechsel und Akkreditiv. Für Zahlungen bei Exporten werden unwiderrufliche Akkreditive empfohlen. Autorisierte ukrainische Banken sind Mitglieder von SWIFT. Ukrainische Exporteure müssen die Zahlung bei Vorauslieferung innerhalb von 90 Tagen erhalten (bis 2009 waren es 180 Tage). Bei ukrainischen Importeuren muss der Wareneingang innerhalb derselben Frist erfolgen. Das ukrainische Wirtschaftsministerium kann die Frist innerhalb von 10 Tagen verlängern, wenn eine ausländische Währung als Zahlungsmittel vereinbart wurde. Diese Regelung verursacht einige Rechtsunsicherheit, auch bezüglich der Berechnung von Geldbußen. Zahlungsverhalten Das Zahlungsverhalten ist zufriedenstellend, allerdings besteht die Gefahr einer Verschlechterung im Baugewerbe, sowie in der Automobil- und Elektronikindustrie. Bonitätsauskünfte Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung, Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Coface Central Europe bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen eines umfangreichen Produktportfolios. Teilzahlung Derzeit keine Informationen verfügbar. Bankwesen Das ukrainische Bankwesen hat sich zwar verbessert, es mangelt jedoch immer noch an Effizienz und Verläßlichkeit. Mehr als ein Drittel des Bankkapitals steht im Eigentum ausländischer Investoren. Die Kontoeröffnung für ausländische Privatpersonen ist einfach, die Eröffnung von Firmenkonten jedoch kompliziert. Die ukrainischen Banken befinden sich derzeit auf Grund der hohen Privatverschuldung in Devisen in einer sehr schwierigen Lage. Die 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise beschlossenen Einschränkungen für die Kreditaufnahme im Ausland wurden wieder rückgängig gemacht. Die Übernahme einer Bank in staatliche Zwangsverwaltung wurde erleichtert. Incoterms Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben und finden sich in fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit. Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer. Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung, Transport, Versicherung, Zollabwicklung, etc. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und Transportabwicklung garantieren sollen. 5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE 24 Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen Ländern eine „einheitliche Sprache“ zu sprechen. Nähere Informationen dazu bietet die International Chamber of Commerce http://www.icc-austria.org. 5.3 Betreibung Der staatliche Vollstreckungsdienst, der Gerichtsentscheidungen exekutiert, untersteht dem Justizministerium. Ende 2010 wurde das Gesetz über das Zwangsvollstreckungsverfahren novelliert. Dadurch wurden die Befugnisse der Vollstreckungsbeamten erweitert, ihnen besserer Zugang zu Datenbanken und staatlichen Registern gewährt und die Vollstreckungsverfahren beschleunigt. Die Vollstreckungsgebühr beträgt nun 10% des zugesprochenen Betrages. Gerichtsentscheidungen müssen innerhalb von einem Jahr vollstreckt werden. Beschwerden müssen gerichtlich eingebracht werden. Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein lokales Inkassobüro wird dringend empfohlen. Coface Central Europe verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partnern weltweit. Verjährung Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Andere Fristen gelten in gesetzlich geregelten Fällen, so gilt etwa bei Produktmängeln im Rahmen eines Kaufvertrages oder Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung eine Frist von einem Jahr. 5.4 Haltung gegenüber ausländischen Investoren Die relevanten Gesetze für Investitionen sind das Gesetz „Über das Regime der Auslandsinvestitionen“, Kapitel 38 des WGB und das Gesetz „Über die Investitionstätigkeit“, welches auch für ukrainische Investoren gilt. Ein am 15. 5. 2010 in Kraft getretenes Gesetz mit verschärften Anforderungen an Auslandsinvestitionen, wie vor allem einer Registrierungspflicht, wurde wieder rückgängig gemacht. Am 1.7.2010 wurde ein Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Public Private Partnerships erlassen. Investoren wird für die Dauer von 10 Jahren ein Schutz gegen entschädigungslose Enteignung garantiert, sowie die Anwendung jener Rechtsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen galten, mit Ausnahme der Devisen-, Zoll- und Steuergesetzgebung. Nach Beendigung des Investments kann die Investition innerhalb von sechs Monaten zollfrei in Natura oder in der Währung der Investition repatriiert werden. Außerdem werden Entschädigungen für Verluste wegen staatlichen Fehlverhaltens und das Recht der Rückführung von Investments zugesichert. Diese Garantien und Vergünstigungen können nur registrierte ausländische Investitionen beanspruchen. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der jeweiligen Gebietsverwaltung erfolgen. Seit September 2010 gibt es ein System der staatlichen Investitionsförderung mittels günstiger Kredite, staatlicher Garantien und staatlicher Unterstützung beim Anlocken von Privatinvestoren. Es gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Vergabe von Aufträgen zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball-EM. Die Die Entscheidung über die Förderung von Investitionsvorhaben erfolgt in einem dreistufigen Verfahren nach dem sogenannten „Ein-Schalter-Prinzip“. 5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE 25 Die Ukraine hat Investitionsschutzabkommen mit mehr als 50 Ländern, einschließlich Österreich, abgeschlossen. Sie hat auch die Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Konvention) ratifiziert. Für den Energiesektor gewährt der Energiecharta-Vertrag der Europäischen Energiegemeinschaft spezifischen Schutz gegen Enteignung. Für Transaktionen zwischen Ansässigen darf nur die Hryvnia verwendet werden, Devisen in Transaktionen zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen. Deviseneinnahmen müssen innerhalb von 180 Tagen nach der Transaktion bei einer einheimischen Bank eingehen bei sonstiger Strafe. 5.5 Risikoeinschätzung Angeschlagene öffentliche Finanzen Das Defizit in der Leistungsbilanz hat sich 2011 als Folge der festeren Binnennachfrage weiter vergrößert. Diese Entwicklung dürfte 2012 wegen der weltweit schwachen Nachfrage, insbesondere aus der EuroZone, und rückläufigen Stahlpreisen anhalten. Das zieht die Ausfuhren in Mitleidenschaft. Das Haushaltsdefizit hat sich 2011 im Einklang mit den Zielen verringert, die der IWF im Rahmen der Stand-by-Vereinbarung vorgegeben hat. Die IWF-Vereinbarung wurde ausgesetzt, nachdem wieder Verhandlungen mit Russland über eine Senkung des Gaspreises aufgenommen wurden. Der Abbau des Haushaltsdefizits dürfte jedoch weitergehen. Nach wie vor gering sind die, wenn auch gestiegenen, Devisenreserven. Das macht das Land anfällig für äußere Störeinflüsse. Schließlich ist auch die Situation ukrainischer Banken trotz gewisser Verbesserungen (positives Einlagenwachstum, bessere Solvabilitätskennzahlen) weit von einer Stabilisierung entfernt. Die Bilanzen sind nach wie vor sehr schlecht und die Rücklagen unzureichend. Außerdem arbeitet das Bankensystem immer noch nicht rentabel. Bei ukrainischen Banken stammt das Kapital überwiegend von ihren Muttergesellschaften aus der Euro-Zone, so dass ihnen die dortige Krise nach wie vor schwer zu schaffen macht. Infragestellung der Politik von Präsident Janukowitsch Nach seinem Sieg bei den Präsidentschaftswahlen 2010 hat es Viktor Janukowitsch geschafft, im Parlament eine Mehrheitskoalition zusammenzubringen und eine stabile Regierung zu bilden. Der Einfluss des Präsidenten wurde außerdem durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Oktober 2010 gestärkt. Hierdurch wurden die Reformen von 2006, die dem Parlament mehr Macht verleihen sollten, aufgehoben. Die Beziehungen zur Opposition sind weiterhin sehr angespannt. Dies gilt vor allem, nachdem die ehemalige Ministerpräsidentin Julija Timoschenko zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde, was zahlreiche westliche Staaten kritisiert haben. Bei den internationalen Beziehungen hat sich die ukrainische Regierung stärker in Richtung Russland orientiert. Nach der Kritik aus der Europäischen Union könnte Viktor Janukowitsch nun Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Russland aufnehmen. Doch hierdurch könnten Spannungen entstehen, weil ein Teil der Ukrainer eine Annäherung an Westeuropa nach wie vor entschlossen befürwortet. Wegen ihrer Mängel in der Governance und der Korruption gilt die Ukraine schließlich als Land mit hohem Risiko. 5. DOING BUSINESS IN DER UKRAINE 26 5.6 Korruption Die Ukraine belegt in der Rangliste des internationalen Korruptions(wahrnehmungs)index 2011 Platz 152 und liegt damit im letzten Drittel und nur auf Platz 16. Deutschland und Österreich belegen im Vergleich Platz 14 und 16. Der Korruptionsindex wird von Transparency International herausgegeben und listet Länder nach dem Grad der bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption. Diese Wahrnehmung stützt sich auf Umfragen von Managern und Experten und bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Sektor. Der der von der Weltbank erhobene Doing Business Index (www.doingbusiness.org) drückt den Grad der Einfachheit, in einem bestimmten Land geschäftlich tätig zu werden, aus. In diesem Ranking liegt die Ukraine 2011 auf dem sehr schlechten Platz 152, mehr als dreißig Plätze hinter Russland. Auch hier sei als Vergleich wieder auf Deutschland und Österreich verwiesen, die Platz 19 bzw. Platz 32 belegen. Der Index setzt sich aus zehn verschiedenen Sub-Indices zusammen. Diese erheben, ob Gesetze oder andere Regelungen in den einzelnen Bereichen existieren und ob bzw. wie sie angewendet werden. Diese Unterkategorien beschäftigen sich beispielsweise mit der Zahlung von Steuern, der Einstellung von Mitarbeitern und der Gründung und Schließung eines Unternehmens. 6. WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK Die folgende Tabelle soll die für Investoren und Exporteure relevanten Informationen über die Ukraine übersichtlich zusammenfassen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesellschaftsrecht Mindestgrundkapital für AG: 1.250 Mindestlöhne Mindeststammkapital für GmbH: 1 Mindestlohn Steuern Körperschaftssteuer 21%; weitere Senkungen geplant Einkommensteuer 15% bzw. 17% abhängig vom Einkommen Mehrwertsteuersatz 20% Investitionen Freie Wahl von Geschäftstätigkeit und Unternehmensform Keine Beschränkung der Höhe ausländischer Investitionen Bei staatlicher Registrierung Garantien u.a. gegen Enteignung Devisenrecht 2009 teilweise eingeschränkt, 2010 wieder liberalisiert Freie Konvertierbarkeit Arbeitsrecht Mindestlohn 985,- UAH im Monat Viele zwingende Schutzbestimmgen für Arbeitnehmer Arbeitsbewilligungen muss bei Arbeitsantritt vorliegen Zollrecht Einfuhr-MWSt 20% Keine Handelsschranken für EU-Importe (außer Stahl) Freihandelsabkommen mit EU wurde paraphiert Kürzlicher Beitritt zur WTO Seit 2009 13 % Zoll auf Import von Autos und Maschinen Keine Beschränkung der MWSt-Rückforderung ukrainischer Exporteure, aber Probleme mit Auszahlung Einreise und Aufenthalt Keine Visapflicht für EU-Bürger 27 7. WEITERE KONTAKTE IM WEB 28 Bei folgenden Organisationen und deren Webseiten finden Sie zusätzliche Informationen zur Ukraine. Präsident der Ukraine http://www.president.gov.ua/ Regierung der Ukraine http://www.kmu.gov.ua/ Parlament der Ukraine http://portal.rada.gov.ua/rada Ukrainische Botschaft in Österreich http://www.ukremb.at Ukrainische Botschaft in der Ukraine http://www.aussenministerium.at Österreichische Außenhandelsstelle http://www.wko.at/awo/ua Delegation der Europäischen Kommision (nur in Englisch verfügbar) http://eeas.europa.eu/delegations/ukraine Ukrainische Kammer der Wirtschaft und Industrie (nur in Englisch verfügbar) http://www.ucci.org.ua Amerikanische Wirtschaftskammer in der Ukraine (nur in Englisch verfügbar) http://www.amcham.ua European Business Association (EBA) (nur in Englisch verfügbar) http://www.eba.com.ua Nationalbank der Ukraine (nur in Englisch verfügbar) http://www.bank.gov.ua Center for Economic Initiatives (nur in Englisch verfügbar) http://www.ukrainebiz.com Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine http://www.dihk.com.ua 8. DAS ANGEBOT DER COFACE Coface Austria, mit Zentrale in Wien und Niederlassungen in Polen, Ungarn, Litauen, Lettland, Slowakei, Tschechien, Rumänien und Bulgarien ist seit Gründung 1954 der Partner am heimischem Markt für Kreditversicherungen. Seit 1997 ist Coface Austria Tochter der französischen Coface und damit Teil eines der drei Global Player am Kreditversicherungsmarkt. Die Schwestergesellschaft Coface Central Europe ist seit 20 Jahren Marktführer für Wirtschaftsinformationen in 12 zentraleuropäischen Ländern. Ergänzend bietet man in der gesamten Region Inkassoservices an. Coface Central Europe ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Coface (75%) und des KSV1870 (25%). Seit 2002 ist Wien innerhalb des Coface Konzerns Headquarter für Zentral- und Osteuropa, die gesamte Region zählt bereits über 700 MitarbeiterInnen. Unsere geografische Präsenz und Leistungsübersicht 29 8. DAS ANGEBOT DER COFACE 30 Risikomanagement aus einer Hand Sie wollen sichere Geschäfte? Coface Kreditversicherung Coface sorgt für Ihren reibungsfreien Geschäftsverlauf, indem wir Ihnen helfen, Forderungsausfälle im Vorfeld zu vermeiden. Dafür analysieren unsere Experten weltweit die Entwicklung der Wirtschaft und Unternehmen. Unsere etablierten Bewertungssysteme geben Aufschluss über Risken für Lieferungen und stabilisieren Waren- und Dienstleistungsströme. Im Fall der Insolvenz eines Ihrer Kunden entschädigt Coface Austria bis zu 80% der versicherten Forderung. Kundengröße (Umsatz) in Euro Coface Best Coface Advanced Coface Globalliance XL: > 1 Mrd. Coface CapitalGoods = L: 50 Mio. - 1 Mrd. = M: 5 - 50 Mio. = = S: < 5 Mio. = = = Coface Single Risk = = = = Sie setzen auf Wissensvorsprung? Coface Information Die Bonität Ihrer Abnehmer und die Zuverlässigkeit Ihrer Lieferanten sind entscheidende Faktoren für Ihren nachhaltigen Erfolg. Mit der @rating Unternehmensbewertung hat Coface die erste weltweite Kreditversicherungsbewertung entwickelt. Die Basis bildet eine einzigartige Datenbank mit über 60 Millionen Unternehmensdaten. Dieses System für Information ermöglicht es, Ihre Geschäfte per Mausklick abzusichern. Sie können jederzeit absolut zuverlässig auf eine topaktuelle Entscheidungsgrundlage zurückgreifen. Sie wollen Zeit und Geld sparen? Coface Inkasso Ein schneller Zahlungseingang steigert Ihre Liquidität und sichert Ihren Gewinn. Werden von Ihnen erbrachte Leistungen jedoch nicht unmittelbar bezahlt, belasten diese Außenstände Ihr Konto und damit Ihre Finanzkraft. Coface unterstützt Sie in dieser Situation mit umfassendem Knowhow und einem internationalen Inkasso-Netzwerk. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernimmt Coface die zeitintensiven, außergerichtlichen Maßnahmen des Inkassos, wie den professionellen Forderungseinzug, gerichtliche Betreibung oder Anmeldung zum Insolvenzverfahren. 9. KONTAKTE COFACE 31 Coface Austria & Coface Central Europe Stubenring 24 1010 Wien T. +43 (1) 515 54-0 F. +43 (1) 512 44 15 www.coface.at Coface Albania Coface Belarus 85/87, todor Aleksandorv boul 1303 Sofia T. +359 (2) 920 7125 F. +359 (2) 225 40 446 www.coface.bg 1st Tverskaya-Yamskaya str., 23, bld.1 125047 Moskau T. +7 (495) 785 57 10 F. +7 (495) 785 76 24 www.coface.ru wird betreut von Coface Bulgaria wird betreut von Coface Russia Coface Bosnia & Herzegovina Coface Bulgaria Avenija Dubrovnik 46/III 10 020 Zagreb T. +385 (1) 46 97 500 F. +385 (1) 46 97 535 www.coface.hr 85/87, todor Aleksandorv boul 1303 Sofia T. +359 (2) 920 7125 F. +359 (2) 225 40 446 www.coface.bg wird betreut von Coface Croatia Coface Croatia Coface Czech Avenija Dubrovnik 46/III 10 020 Zagreb T. +385 (1) 46 97 500 F. +385 (1) 46 97 535 www.coface.hr I.P. Pavlova 5 120 00 Prag T. +420 (2) 460 85 411 F. +420 (2) 225 40 446 www.coface.cz Coface Estonia Coface Hungary Berzaunes 11 a 1039 Riga T. +371 (6) 732 34 60 F. +371 (6) 782 03 80 www.coface.lv Tüzoltó utca 57 1094 Budapest T. +36 (1) 299 20 70 F. +36 (1) 216 73 11 www.coface.hu wird betreut von Coface Latvia Coface Latvia Coface Lithuania Berzaunes 11 a 1039 Riga T. +371 (6) 732 34 60 F. +371 (6) 782 03 80 www.coface.lv Vilniaus str. 23 01119 Vilnius T. +370 (5) 263 99 77 F. +370 (5) 263 99 76 www.coface.lt KONTAKTE COFACE 32 Coface Macedonia Coface Moldova 85/87 Todor Aleksandrov boul 1303 Sofia T. +359 (2) 920 7125 F. +359 (2) 225 40 446 www.coface.bg Calea Floreasca 39, Et. 2-3 Sector 1, 014453 Bukarest T. +40 (21) 231 60 20 F. +40 (21) 231 60 22 www.coface.ro wird betreut von Coface Bulgaria wird betreut von Coface Romania Coface Montenegro Coface Poland Bulevar Oslobodjenja 111 11000 Belgrad T. +381 (11) 397 60 51 F. +381 (11) 397 60 51 www.coface.rs Al. Jerozolimskie 136 02305 Warschau T. +48 (22) 465 00 00 F. +48 (22) 465 00 55 www.coface.pl wird betreut von Coface Serbia Coface Romania Coface Russia Calea Floreasca 39, Et. 2-3 Sector 1, 014453 Bukarest T. +40 (21) 231 60 20 F. +40 (21) 231 60 22 www.coface.ro 1st Tverskaya-Yamskaya str., 23, bld.1 125047 Moskau T. +7 (495) 785 57 10 F. +7 (495) 785 76 24 www.coface.ru Coface Serbia Coface Slovakia Bulevar Oslobodjenja 111 11000 Belgrad T. +381 (11) 397 60 51 F. +381 (11) 397 60 51 www.coface.rs Soltésovej 14 81108 Bratislava T. +421 (2) 6729 1611 F. +421 (2) 6241 0359 www.coface.sk Coface Slovenia Coface Ukraine Cankarjeva 3 1000 Ljubljana T. +386 (1) 425 90 65 F. +386 (1) 425 91 30 www.coface.si Chernovola str. 20, of 106 01135 Kiew T. +380 (44) 585 31 60 F. +380 (44) 585 31 60 www.coface.ua QUELLENVERZEICHNIS 33 Internet http://www.bankaustria.at http://www.chadbourne.com http://www.cofacecentraleurope.com http://www.economist.com/countries/Ukraine http://www.ey.com http://www.internationallawoffice.com http://www.oecd.org http://www.pwcglobal.com http://www.raiffeisen.at http://www.shevdid.com http://www.trading-safely.com http://www.ukraine-gateway.org.ua http://www.ukremb.at http://www.iflr.com http://www.icc.org http://www.bfai.de Print Diverse Beiträge, Wirtschaft und Recht in Osteuropa, 2005 bis 2012 Handbuch Länderrisiken 2012, Coface Deutschland AG, Mainz 2012 Konnov Law Firm, Legal Regulation of Insolvency (Bankruptcy) in Ukrainian Legislation, Dezember 2004 Konnov Law Firm, Specific Limitation Periods in Commercial Contacts, Februar 2006 Popp/Mokhnatova, Unternehmenskauf in der Ukraine, eastlex 2006, 62 Rackwitz/Ries, Rechtsformen im Rahmen von Investitionen in der Ukraine, eastlex 2006, 34 Dovganyuk, Arbeitsrecht in der Ukraine, eastlex 2011, 61. Grynenko/ Weigelt, Bewertung und Praxisbericht zum neuen Aktienrecht in der Ukraine, WiRO 2011 Heft 7, 196 Impressum Medieninhaber und Herstellung: Coface Central Europe Holding AG, Stubenring 24, 1010 Wien, Austria; Editor: Vorstand Mag. Christian Berger; Redaktion: Ing. Susanne Krönes, Mag. Karin Proschko; Inhalt: Dr. Marcus Klamert Copyright und Haftung Copyright: Coface Central Europe Holding AG (Stubenring 24, 1010 Wien, Austria). Die Wiedergabe der Inhalte dieser Publikation ist unter der Voraussetzung gestattet, dass diese keiner gewerblichen Nutzung dient und Coface Central Europe Holding AG als der Urheber angeführt wird. Die Coface Central Europe Holding AG hat nach bestem Wissen und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch seitens der Coface Central Europe Holding AG ausgeschlossen. Die Coface Bewertung wurde mit April 2012 in diesen Leitfaden aufgenommen. Für spätere Veränderungen übernimmt die Coface Central Europe Holding AG keine Gewähr. Your trade risks, under control. Coface Austria & Coface Central Europe www.coface.at www.cofacecentraleurope.com Zentrale Landesdirektion Oberösterreich & Salzburg Landesdirektion Tirol & Vorarlberg Landesdirektion Steiermark & Kärnten 1010 4040 6020 8010 Stubenring 24 Ferihumerstraße 13 Anichstraße 10 / 2. Stock Joanneumring 5/DG Wien, Austria Linz, Austria Innsbruck, Austria Graz, Austria T. T. T. T. + 43 / 1/ 515 54-0 + 43 / 732 / 66 67 04 + 43 / 512 / 57 08 13 + 43 / 316 / 82 72 27 F. F. F. F. + 43 / 1/ 512 44 15 + 43 / 732 / 66 85 16 + 43 / 512 / 57 08 13-13 + 43 / 316/ 82 72 27-70