Hinweise zur Antragstellung Wirtschaftsnahe Infrastruktur

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Hinweise zur Antragstellung Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Hinweise zur Antragstellung (Stand 01. Juli 2015)
In Niedersachsen umfasst die Förderung von wirtschaftsnaher Infrastruktur zwei Förderbereiche:

Fördergrundsätze für die Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen sowie

Fördergrundsätze zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren.
Mit diesem Dokument stellen wir Ihnen das neue Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ kurz vor und
geben Ihnen erste Hinweise für eine Antragstellung an die Hand.
Diese Hilfestellungen können jedoch eine individuelle und persönliche Beratung nicht ersetzen. Bitte wenden Sie
sich bereits frühzeitig vor einer Antragstellung an die NBank!
Als Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Für die Regionen Braunschweig und Leine-Weser: Matthias Franck, [email protected], Tel. 0511
30031-281

Für die Regionen Lüneburg und Weser-Ems: Martin Herrmann, [email protected], Tel. 0511
30031-337
Fördergegenstände
Folgende Vorhaben kommen für eine Förderung in Frage:

Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,

Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das
überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz,

Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren (TGZ).
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung
gewährt. Die Förderquote liegt bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche sich insbesondere aus
dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
ergeben. Einen ersten Überblick gibt unser Informationsblatt über zuwendungsfähige und nicht
zuwendungsfähige Ausgaben. Bezüglich Auszahlungen gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Fördervoraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen sind u.a.:

Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der NBank gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in niedersächsischen GRW-Zielgebieten.
Lediglich im Fall eines TGZ sind weitere Antragsberechtigungen möglich, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Das Projekt muss im Rahmen eines Qualitäts-Scoring mindestens 50 Punkte (von maximal 100 Punkten)
erreichen. Informationen zu einzelnen Qualitätskriterien und dem Bewertungsverfahren können Sie den
jeweils zugrundeliegenden Fördergrundsätzen entnehmen.

Weitere Fördervoraussetzungen ergeben sich u.a. durch den Koordinierungsrahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die LHO und die jeweiligen
Fördergrundsätze. Beispielsweise muss im Fall eine Industrie- und Gewerbegebietes ein unabweisbarer
Bedarf zur Schaffung der wirtschaftsnahen Infrastruktur bestehen, der i.d.R. durch entsprechende
Interessenbekundungen von Betrieben zu belegen ist.

Die Infrastruktur muss zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähigen Betrieben (bzw. im Fall eines TGZ
bestimmten Nutzern) zur Verfügung gestellt werden.

Die Gewerbe- bzw. Industrieflächen sind ausschließlich zum Marktpreis an den besten Bieter im Einklang mit
der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von
Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand nach öffentlichen Verkaufsbemühungen (wie z. B.
Hinweistafeln auf dem Gewerbegebiet, Veröffentlichung in der Gewerbegebietsliste und in überregionalen
Tageszeitungen, Einschaltung eines überregional tätigen Maklers) zu veräußern.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover
Telefon 0511 30031-333 Telefax 0511 30031-11333 [email protected] www.nbank.de

Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche weiteren individuellen
Voraussetzungen für Ihre Maßnahme vorliegen müssen.
Zeitliche Aspekte einer Antragstellung (Maßnahmebeginn, Bearbeitungszeiten)
Anträge sind vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der NBank zu stellen. Beginn der Arbeiten für das
Vorhaben ist entweder
a) der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages oder
b) der Beginn der Bauarbeiten für das Vorhaben oder
c) die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstungen oder
d) eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht.
Der früheste der vorgenannten Zeitpunkte ist maßgebend. Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die
Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn
der Arbeiten für das Vorhaben. Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchung sowie sonstige
vorbereitende Maßnahmen – einschließlich Planungs- und Beratungsleistungen nach Ziffer 4.5 GRWKoordinierungsrahmen – nicht als Beginn des Vorhabens.
Hinweis: Die unbedingte Beauftragung eines Architekten kann zuwendungsrechtlich schon einen vorzeitigen
Maßnahmebeginn darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die kompletten Leistungsphasen der
HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9) unbedingt beauftragt werden. Ab der Leistungsphase 7 sind die beauftragten
Leistungen der Bauausführung zuzurechnen und dienen nicht mehr nur der Voruntersuchung. Eine Lösung
besteht darin, die Leistung gestuft zu beauftragen (z.B. Leistungsphasen 1 bis 6 vorab und 7 bis 9 erst nach
Erhalt des Zuwendungsbescheides) oder die Leistungsphasen 7 bis 9 von vorneherein unter den Vorbehalt der
Gewährung von Fördermitteln zu stellen.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Projektplanung, dass die Antragstellungsphase sowie die anschließenden
Verfahren bis zur Bewilligung bzw. Ablehnung eines Antrages mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Bitte
wenden Sie sich bereits frühzeitig vor einer geplanten Antragstellung an die NBank.
Allgemeine Antragsunterlagen
Bitte reichen Sie der NBank folgende allgemeine Antragsunterlagen (in einfacher Ausfertigung) ein:
1. Antragsformular
Bei einer Antragstellung muss das amtliche Formular ausgefüllt werden.
2. Projektbeschreibung
Die Projektbeschreibung ist ein zentrales Dokument zur Prüfung der Förderfähigkeit und -würdigkeit des
Vorhabens und dient als Grundlage für die Qualitätsbewertung des Projektes.
Die Art und Weise der Projektbeschreibung obliegt Ihnen. Gegebenenfalls kann die Verwendung von Bildmaterial
zur Veranschaulichung bzw. Ergänzung des Textes sinnvoll sein. Insgesamt sollte die Projektbeschreibung nicht
mehr als 30 Seiten umfassen. Für die Erstellung gibt es kein Formular. Es ist jedoch notwendig, dass Sie sich an
die folgende Gliederung halten und auf die nachfolgend genannten Punkte bzw. Fragen eingehen, da diese im
Rahmen des Qualitäts-Scoring Ihres Projektes bewertet werden!
(1) Zusammenfassung
In den nachfolgenden Punkten 2 bis 8 der Projektbeschreibung erhalten Sie Gelegenheit, Ihr Vorhaben detailliert
darzustellen. Fassen Sie hier in Punkt 1 bitte die wesentlichen Inhalte kurz (max. zwei Seiten) zusammen.
(2) Projektträger und -management
Bitte stellen Sie sich selbst als Antragsteller (i.d.R. zugleich Projektträger) dar. Im Ausnahmefall eines
gesonderten Projektträgers oder -betreibers oder weiterer Kooperationspartner stellen Sie uns bitte diese
Beteiligten (Organisationsstruktur, Gesellschaftszweck, Gesellschafter, Stärken-Schwächen, Eignung) und die
geplante Konstellation vor.
(3) Projekt
Bitte beschreiben Sie die besonderen Merkmale Ihres Projektes.
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Welches Investitionsvorhaben (z.B. Erschließung eines Gewerbegebietes) wollen Sie durchführen?
Wie groß wird die zu erschließende Gewerbefläche brutto (Gesamtfläche einschließlich Straßen,
Grünflächen usw.) sowie netto (vermarktungsfähige Flächen) sein? Im Fall eines TGZ geben Sie bitte die
Bruttofläche sowie vermietbare Nettofläche an.
Was sind Anlass und Intention Ihres Vorhabens?
In welchen Zeitabschnitten soll das Projekt realisiert werden?
Ist das Vorhaben Teil einer regionalen Gesamtkonzeption (z.B. Integriertes Entwicklungskonzept, RROP)?
Ist das Vorhaben Bestandteil eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes, interkommunal oder
Landkreis übergreifend?
Gibt es weitere Vorhaben/Entwicklungen in der Region, für die das Investitionsvorhaben von Bedeutung ist?
Wie ist der Standort zu charakterisieren, an dem Sie das Vorhaben durchführen wollen?
Beschreiben Sie uns bitte die Verkehrsinfrastruktur zu Ihrem geplanten Vorhaben. Wie erfolgt die
Herstellung einer verkehrlichen Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz? Ist eine mindestens
bimodale überregionale Verkehrsanbindung vorgesehen?
Welche Auswirkungen hat Ihr Vorhaben auf Umwelt und ökologische Nachhaltigkeit? Erfolgt eine
Ressourcenschonung durch Revitalisierung eines Altstandortes (Beitrag zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs) oder eine nachhaltige Entwicklung? Werden Konzepte alternativer Energien
genutzt?
Inwiefern wurde das Investitionsvorhaben unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung
geplant?
Anhand welcher Indikatoren messen Sie den Erfolg des Projektes? Welche Zielwerte haben Sie sich für die
Erfolgsindikatoren gesetzt?
(4) Marktanalyse
Wie schätzen Sie Ihre künftigen Entwicklungspotenziale ein?

Auf welche Zielgruppen ist Ihr Vorhaben ausgerichtet?

Ist Ihr Investitionsvorhaben auf einen bestimmten Branchenschwerpunkt ausgerichtet?

Welche konkreten Interessenten für die zu schaffende Infrastruktur haben Sie bereits?

Wenn es sich um eine Gewerbefläche handelt, wie wird sich die Nachfrage nach Gewerbeflächen in Ihrer
Region generell entwickeln?

Wie sehen Sie die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des Gewerbegebietes bzw. TGZ?
(5) Wettbewerbsanalyse
Bitte beschreiben Sie Ihr regionales und überregionales Wettbewerbsumfeld.

Gibt es konkurrierende Flächen-/Leistungsangebote in der Nähe Ihres Standortes?

Bitte nennen Sie uns Ihre Stärken und Schwächen im Vergleich zu konkurrierenden Standorten/Angeboten.
(6) Marketing
Welche Kommunikationsstrategie haben Sie?

Wie erfahren Ihre Kunden/Zielgruppen von Ihrem Angebot? Sind Werbemaßnahmen geplant und haben Sie
eine Marketingstrategie oder ein Kommunikationskonzept?
(7) Zukunftsaussichten und Risiken
Hier geben Sie uns bitte eine realistische Prognose der Entwicklungsmöglichkeiten.

Wie wird sich die Belegung des Gewerbegebietes bzw. Auslastung des TGZ entwickeln?

Inwiefern werden durch das Vorhaben Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung
geschaffen (unter Berücksichtigung der wirtschaftsgeographischen Lagegunst und Herstellung einer
verkehrlichen Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz)?

Wie viele sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze (inkl. Ausbildungsplätze) auf den zu
schaffenden Flächen werden durch das Vorhaben gesichert und/oder geschaffen?

Wieviel Prozent der zu schaffenden Fläche wird voraussichtlich von KMU genutzt werden (und
verbessert somit die Investitionsrahmenbedingungen für KMU bzw. unterstützt die unternehmerische
Initiative aus KMU)?

Inwiefern begünstigt das Vorhaben eine Vernetzung vom KMU und flankiert dabei den Wissens- und
Technologietransfer zwischen Unternehmen und/oder relevanten Forschungseinrichtungen?

Inwiefern fördert das Vorhaben den Ausbau, die Ergänzung oder die Schließung regionaler
Wertschöpfungsketten?
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

Gibt es vergleichbare Projekte als Orientierungshilfe (andernorts und/oder mit anderen Schwerpunkten)?
Wenn ja, bitte kurz darstellen.
Gibt es Risiken bei der Durchführung des Investitionsvorhabens (Partner, Interessenten,
Realisierungszeiträume)? Wie könnten diese ausgeglichen bzw. minimiert werden?
(8) Regionale Bedeutsamkeit (Regionalfachliche Bewertung durch ÄrL)
Im Rahmen des Qualitäts-Scoring werden bis zu 30 (der insgesamt 100) Punkte für regionalfachliche Aspekte
durch die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) vergeben.
In der Kategorie „B) Besonderer Unterstützungsbedarf“ steht bereits fest, wie viele der bis zu 10 Punkte Ihr
Projekt erreicht. Dieser Unterstützungsbedarf der Region, wo Ihr Projekt umgesetzt werden soll, wird aus einer
Tabelle abgeleitet, die auf Basis statistische Daten (landesweit einheitlich) jährlich zwei Indikatoren (jeweils bis zu
5 Punkte) ermittelt:

Demografie – Bevölkerungsentwicklung der Landkreise und kreisfreien Städte der letzten 10 Jahre

Steuereinnahmekraft der Landkreise und kreisfreien Städte im Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Die anderen 20 Punkte vergeben die ÄrL in der Kategorie „A) Regionale Entwicklung“. Um diese Bewertung
vornehmen zu können, beantworten Sie bitte folgende Fragen der ÄrL:

A1: Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie.

Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der
regionalen Handlungsstrategie (bitte Ziele benennen)?

Inwiefern ist eine nachhaltige Wirkung des Projektes über den Förderzeitraum hinaus zu erwarten
(bitte beschreiben)?

Hat das Projekt eine fachübergreifende integrative Ausrichtung (bitte beschreiben) und sind mit
dem Projekt Synergieeffekte verbunden (welche)?

A2: Das Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer
Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.).

Kooperieren in dem Projekt mehrere Gebietskörperschaften und/oder andere relevante Akteure
in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung (bitte die Akteure benennen)?

Binden sich die Akteure darüber hinaus in eine Verantwortungs- und Finanzierungsgemeinschaft
ein (wie)?

A3: Das Projekt leistet einen besonders hohen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer
Herausforderungen, insbesondere durch einen für die Region modellhaften und übertragbaren Ansatz.

Leistet das Projekt einen besonderen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer
Herausforderungen?

Hat das Projekt einen zumindest regional modellhaften und übertragbaren Ansatz (beides bitte
begründen)?
Wenn Sie Fragen speziell zu dieser regionalfachlichen Bewertung (Punkt 8) haben oder sich dazu beraten lassen
wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Dezernat 2 (Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung,
Projektmanagement) des für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung:

Braunschweig (Tel.: 0531 484-1002)

Leine-Weser (Tel.: 05121 9129-800)

Lüneburg (Tel.: 04131 15-1301)

Weser-Ems (Tel.: 0441 799-0)
3. Ergebnisrechnung Einnahmen – Ausgaben
Das Formular Ergebnisrechnung Einnahmen – Ausgaben (Wirtschaftlichkeitsberechnung) ergänzt die
Projektbeschreibung, indem die Einnahmen den Ausgaben des Projektes gegenübergestellt werden, und zwar für
den Bewilligungszeitraum (Umsetzung des zur Förderung beantragten Projektes, z.B. zweijährige Bauphase
eines Gewerbegebietes) plus den anschließenden Zweckbindungszeitraum (i.d.R. 15 Jahre). Im Fall von
Grunderwerbskosten ist eine gesonderte Ausweisung erforderlich.
4. Eigenmittelerklärung
Der Eigenanteil an der Projektfinanzierung muss als gesichert dargestellt werden. Bei Gemeinden oder
Gemeindeverbänden reicht ein formloses Schreiben des Hauptverwaltungsbeamten oder Kämmerers, das
bestätigt, dass der Eigenanteil der Finanzierung gesichert ist.
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5. Erklärung zur Umsatzsteuer
Mit dem Formular Erklärung zur Umsatzsteuer erklären Sie bitte, ob bzw. für welche Bereiche eine
Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
6. Umweltschutzerklärung
Im Formular Umweltschutzerklärung gehen Sie bitte auf etwaige Umweltbeeinträchtigungen ein.
7. Nachweis des Flächeneigentums
Grundsätzlich ist das Eigentum an allen Flächen nachzuweisen, die für das Projekt relevant sind. Hierzu reichen
Kopien geeigneter Dokumente wie z.B. Grundbuchauszug, Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis oder
Grundstückskaufvertrag. In bestimmten Ausnahmefällen kann es – nach Abstimmung mit der NBank – ggf.
ausreichen, dass der Nachweis in anderer Form erbracht bzw. nachgereicht werden kann.
8. Interessenbekundungen späterer Nutzer
Fördervoraussetzung ist ein nachgewiesener Bedarf zur Schaffung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und eine
verlässliche Perspektive für die Belegung:

Im Fall eines Industrie- oder Gewerbegebietes sind formlose Absichtserklärungen (LOI) von Betrieben
einzureichen, die einen entsprechenden Ansiedlungswillen (Grundstückskauf) dokumentieren. Dabei
beachten Sie bitte, dass die Infrastruktur zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähigen Betrieben zur
Verfügung gestellt werden muss.

Bei einem TGZ müssen Interessenbekundungen von Nutzern (Flächenanmietung) vorliegen. Auch in diesem
Fall gibt es bestimmte Anforderungen an die Nutzer, die den Fördergrundsätzen entnommen werden können.
9. Weitere Antragsunterlagen
Bei manchen Projekten kann es erforderlich sein, zusätzliche allgemeine Antragsunterlagen einzureichen (z.B.
Dokumente zur Absicherung des Zuschusses, Stellungnahmen von Behörden und Kammern, Prüfvermerke
fachtechnischer Dienststellen oder Schriftstücke mit Angaben über ggf. bestehende wirtschaftliche, rechtliche und
personelle Verflechtungen zwischen Träger, Betreiber und Nutzer). Die erforderlichen zusätzlichen
Antragsunterlagen sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Baufachliche Antragsunterlagen
Die Höhe des (zu erwartenden) Zuschusses entscheidet darüber, welche baufachlichen Antragsunterlagen
einzureichen sind.
Liegt die Zuschusshöhe über 1,5 Mio. Euro, müssen die baufachlichen Antragsunterlagen (in vierfacher
Ausfertigung) eingereicht werden, die sich aus dem Anforderungskatalog der Oberfinanzdirektion Niedersachsen
ergeben:

Unterlagen zur baufachlichen Prüfung nach ZBauL ohne Hochbauanteil

Unterlagen zur baufachlichen Prüfung nach ZBauL mit Hochbauanteil

Ergänzende Angaben bei Hochbaumaßnahmen
Liegt jedoch die Zuschusshöhe unter 1,5 Mio. Euro, reichen Sie bitte als baufachliche Antragsunterlagen (in
einfacher Ausfertigung) ein:
1. Bebauungsplan (bzw. anderer Nachweis der planungsrechtlichen Voraussetzungen)
Grundsätzlich sollte ein rechtskräftiger Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan gemäß BauGB) vorliegen und
eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann es – nach Abstimmung mit der NBank – ggf. ausreichen, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen in anderer Form nachzuweisen (z.B. durch einen Flächennutzungsplan,
Aussagen zum Stand des Genehmigungsverfahrens oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die
voraussichtliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit raumordnungs- und landesplanerischen Zielen).
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2. Übersichtsplan
Geeignet ist insbesondere die Kopie eines Stadtplanausschnittes oder einer topographischen Karte im Maßstab
1:25000 bis 1:5000 mit Kennzeichnung (idealerweise durch einen roter Kreis) des Baugrundstücks.
3. Lageplan
Der Lageplan sollte im Maßstab 1:1000 bis 1:200 eingereicht werden und einen Nordpfeil enthalten. Die
Grundstücksgrenzen sind kenntlich zu machen (idealerweise durch rotes Nachziehen der Linien). Je nach
Vorhaben sind weitere Inhalte, Planbeschriftungen und erläuternde Angaben wünschenswert, z.B. die Darstellung
der vorhandenen und/oder geplanten Grundstückserschließung, der Parkbuchten, der Außenanlagen oder des
evtl. Baubestandes und/oder geplanten Abbruchs.
4. Baupläne
Je nach Vorhaben sind entsprechende Baupläne einzureichen. Grundsätzlich eignen sich hierfür am besten
Vorentwurfs- bzw. Entwurfszeichnungen (z.B. Freianlageplan, Lageplan Entwässerung, Lageplan
Wasserversorgung, Regelquerschnitte und Regellängsschnitte Straßen-/Wegebau) im Maßstab 1:500 bzw. 1:50.
5. Baubeschreibung / Erläuterungsbericht
Zur textlichen Beschreibung des Vorhabens ist i.d.R. ein Erläuterungsbericht nach DIN 276 erforderlich.
6. Bau- und Investitionskostenberechnung nach DIN 276
Die Baukosten sind nach den Kostengruppen der DIN 276 darzustellen. Die Kosten für einen evtl. Grunderwerb
müssen gesondert ausgewiesen werden.
7. Weitere Antragsunterlagen
Bei manchen Projekten kann es erforderlich sein, zusätzliche baufachliche Antragsunterlagen einzureichen.
Diese sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Beratung und Begleitung bei der Antragstellung
Bitte wenden Sie sich bereits frühzeitig vor einer Antragstellung an die NBank, um sich persönlich und individuell
beraten sowie Ihre Antragstellung begleiten zu lassen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
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Für die Regionen Lüneburg und Weser-Ems: Martin Herrmann, [email protected], Tel. 0511
30031-337
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