Kundeninfo Jahresabrechnung 2014 mit G685 und Strommix
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Kundeninfo Jahresabrechnung 2014 mit G685 und Strommix
Information zur Energie – und Trinkwasserabrechnung 2014 Erläuterung zur Rechnung Die in der Rechnung als Einzelaufstellung aufgeführten Positionen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Stromlieferung: Entgelt für die gelieferte Energiemenge, Konzessionsabgabe in Höhe von 1,59 ct/kWh, Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 6,240 ct/kWh und dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWK-G) in Höhe von 0,178 ct/kWh, Entgelt für die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Höhe von 0,092 ct/kWh, Entgelt für die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG in Höhe von 0,250 ct/kWh, Entgelt für die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV in Höhe von 0,009 ct/kWh, Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen, Ausgleich der Netzverluste, Messung an der Entnahmestelle. Die Preise für die Netznutzung entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.swe-gmbh.de. 2. Stromsteuer: nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 in Höhe von 2,050 ct/kWh. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % (Strom und Erdgas) bzw. 7 % (Trinkwasser) für das Jahr 2014 ist nicht in der Einzelaufstellung enthalten. Mit welchen Mengeneinheiten werden die Lieferungen abgerechnet? Strom wird in Kilowattstunden (kWh) und Trinkwasser in Kubikmeter (m³) abgerechnet. Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Seit dem 01.01.2010 wird der Umrechnungsfaktor für die Erdgaslieferung für das im Gaszähler gemessene Betriebsvolumen (m³) entsprechend dem überarbeiteten DVGW – Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ (November 2008) ermittelt. In Abhängigkeit von dem Abrechnungszeitraum ergeben sich daher unterschiedliche Faktoren. Zusätzlich wirken sich Druck und Temperatur – bedingt durch die geografische Lage des Verbrauchsortes – auf den Brennwert des Erdgases aus. Diese Bedingungen gehen als Zustandszahl in die thermische Abrechnung ein. In Emmerich am Rhein gilt die Zustandszahl z = 0,9690. Auf der Erdgasabrechnung finden Sie die Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie herangezogen werden. Die abgerechnete Energiemenge (kWh) errechnet sich aus den Werten: Brennwert kWh/m³ x Zustandszahl = Umrechnungsfaktor x Energiemenge m³ = Energiemenge kWh. Wie wird der Verbrauch bei Preisänderungen aufgeteilt? Der Strom- und Trinkwasserverbrauch wird vor und nach einer Preisänderung entsprechend den Tagesanteilen des jeweiligen Zeitraums festgelegt. Heizenergien wie Erdgas und Wärmespeicherstrom werden auf der Grundlage der meteorologischen Gradtagszahlen aufgeteilt. Allgemeine Hinweise Für die Lieferung von Strom und Erdgas gelten die StromGVV und bzw. die GasGVV (GVV= Grundversorgungsverordnung). Für die Lieferung mit Trinkwasser gilt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" sowie die "Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Emmerich GmbH“ zu den jeweiligen Verordnungen. Auf vielfachen Kundenwunsch stellen wir 2015 die monatlichen Abschlagszahlungen für die Jahresabrechnung auf 12 Fälligkeiten um. Die Termine entnehmen Sie bitte der Jahresabrechnung. Hinweis zur Verwendung von Erdgas als steuerbegünstigtes Energieerzeugnis §2 und §3 Energiesteuergesetz (EnergieStG) Mit Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes am 1. August 2006 besteht folgende Hinweispflicht: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Sonderöffnungszeiten Kundenzentrum Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Energie- und Trinkwasserabrechnung 2014 haben wir unser Kundenzentrum zusätzlich vom 19. Januar 2015 bis zum 05. Februar 2015 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis jeweils 18.00 Uhr, sowie an den Samstagen 24. Januar 2015 und 31. Januar 2015 von 9.00 bis 13.00 Uhr für Sie geöffnet. Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel. 02822/604-188. Stand: Januar 2015 - Bitte wenden - Hinweis auf die Zahlungsweise (§ 16 Strom- und GasGVV) Der Kunde ist berechtigt, fällige Zahlungen wahlweise durch a) SEPA-Lastschriftverfahren b) Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut c) Banküberweisung vorzunehmen. Bitte geben Sie in allen Fällen die Kundennummer an. Wir bieten mehr als nur Strom, Erdgas und Wasser Informieren Sie sich über unsere Sonderverträge für Privat- und Gewerbekunden, unsere Energiespartipps sowie Aktuelles unter www.swe-gmbh.de. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post (Stadtwerke Emmerich GmbH, Postfach 10 08 65, 46428 Emmerich am Rhein), telefonisch (02822/604-188) oder per E-Mail: ([email protected]) gerichtet werden. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323 E-Mail: [email protected] Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/275724069, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: [email protected] Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas: Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. EMM Fix Strom und Erdgas: Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist innerhalb der Laufzeit ausgeschlossen. EMM Kombi Strom und Erdgas: Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. EMM XL Strom: Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. EMMERgreen Strom: Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 6 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Kennzeichnung der Stromlieferungen Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG vom 07. Juli 2005 Angaben auf der Basis der Daten für das Jahr 2013 Umweltauswirkungen CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall in g/kWh 465 0,0004 Umweltauswirkungen CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall in g/kWh 459 0,0004 Umweltauswirkungen CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall in g/kWh 511 0,0004 Allgemeine weiterführende Hinweise und Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.swe-gmbh.de.