Broschüre Leitfaden - Wirtschaftsförderung Salzlandkreis

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Broschüre Leitfaden - Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
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Kontak
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Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH - WFG
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Ihr Vor
Sie möchten sich in der Region
Salzlandkreis selbständig machen?
Sie haben Fragen zur Umsetzung
Ihrer Geschäftsidee?
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Wir unterstützen Sie bei Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Um Ihnen den Start zu erleichtern, steht Ihnen die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Salzlandkreises mit einem neutralen Beratungs- und Betreuungsangebot rund
um die Themen Existenzgründung und Qualifizierungsmaßnahmen zur Seite. Wir halten für Sie Informationen bereit,
geben eine erste Orientierung und „lotsen“ Sie zu unseren Netzwerkpartnern, die Sie ebenfalls auf dem Weg in die
berufliche Selbständigkeit unterstützen. Für einen Überblick haben wir in diesem Leitfaden zur Existenzgründung
wichtige Gründungsthemen und Ansprechpartner zusammengefasst.
Dr. Holger Naumann
Geschäftsführer
Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft
im Kreis Bernburg mbH - WFG
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Konz
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Inhaltsverzeichnis
1.
Gründungscheckliste
2.
Selbständige Erwerbstätigkeit
2.1
Gewerbe
2.2
Handwerk
2.3
Freie Berufe
3.
Rechtsformwahl und Steuern
4.
Betriebliche Versicherungen
5.
Persönliche Absicherung
6.
Businessplan
7.
Finanzierung und Förderung
8.
Gewerbe-Anmeldung
9.
Existenzgründung durch Migranten
10.
Kontakte und Ansprechpartner
Anhang
Gewerbe-Anmeldung (Muster-Formular)
Quellenverzeichnis
Impressum
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1.GRÜNDUNGSCHECKLISTE
SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT
FINANZIERUNG | FÖRDERUNG | ZUSCHÜSSE
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– Förderdarlehen für Existenzgründerinnen und
Existenzgründer
– Förderung von der Agentur für Arbeit:
Gründungszuschuss
– Förderung vom Jobcenter: Einstiegsgeld
– Zuschüsse für Innovation und Qualifizierung
– Coachingprogramme
Haupt- oder Nebenerwerb
Gewerbe oder Freier Beruf
Gewerbliche Tätigkeit im
zulassungspflichtigen Handwerk
Anmeldung Gewerbe bzw.
freiberufliche Tätigkeit
RECHTSFORMWAHL UND STEUERN
GEWERBE-ANMELDUNG
– Einzelunternehmen, Personen- oder
Kapitalgesellschaft
– Handelsregistereintragung/Notar
– Selbständigkeit als Freiberufler/-in
– Rechtsform: Steuerliche und rechtliche Aspekte
– Anmeldung Gewerbe: Gewerbeamt vor Ort
– Anmeldung Freie Berufe: direkt beim Finanzamt
AUSLÄNDISCHE EXISTENZGRÜNDER
BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN
PRIVATE ABSICHERUNG
– Möglichkeiten des betrieblichen
Versicherungsschutzes
– Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter innen und Mitarbeiter
– Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
PLANUNG DES KAPITALBEDARFS UND
FINANZIERUNG
–
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–
Businessplan (Geschäftsidee, Budget,
Investitionen, Kapitalbedarf, Ertragsvorschau)
Finanzierung: Eigenkapital, Fremdkapital
Besicherung von Krediten
– Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
beantragen
– Ausländisches (Hoch-)Schulzeugnis
anerkennen lassen
– Ausländische Berufsqualifikation
anerkennen lassen
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2. SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT
2.1GEWERBE
Für einen ersten Überblick: Möglichkeiten der Unternehmensgründung und die Formen der Erwerbstätigkeit.
Gründung
Nebenerwerb
Haupterwerb
Neugründung
Übernahme
Franchise
Gewerbe
Freier Beruf
Urproduktion
GEWERBE
INFORMATION
Gewerbliche Tätigkeiten
Ein Gewerbe ist jede
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selbständige
erlaubte
auf Dauer angelegte und
mit Gewinnerzielungsabsicht
betriebene wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Handel,
Dienstleistungen oder produzierendes Gewerbe) mit
Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher
Tätigkeiten (Urproduktion).
–
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–
Jeder darf in Deutschland grundsätzlich ein Gewerbe anmelden (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Der Betrieb eines Gewerbes muss beim zuständigen
Gewerbeamt (Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft,
Stadt) angemeldet werden.
Bei gewerblichen Tätigkeiten werden Sie automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskam-
mer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK).
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GEWERBE
INFORMATION
Besonderheiten
gewerblicher Tätigkeiten
Die Gewerbefreiheit in Deutschland wird in folgenden
Fällen eingeschränkt:
– überwachungsbedürftiges Gewerbe
(z. B. Gebrauchtwarenhandel, Reisebüro)
– erlaubnispflichtiges Gewerbe
(z. B. Immobilienmakler, Gaststätten mit Alkohol-
ausschank)
– zulassungspflichtiges Gewerbe (Handwerk)
(z. B. Bäcker, Elektroinstallateur)
Wichtig: Ein Gewerbe ohne festen Betriebssitz
(Reisegewerbe) ist ebenfalls eine erlaubnispflichtige
Tätigkeit.
SELBSTÄNDIGKEIT IM NEBENERWERB:
Nebenerwerbsgründungen sind eine Möglichkeit für solche Gründerinnen und Gründer, die beispielsweise eine
feste Anstellung haben, diese aber zunächst nicht aufgeben wollen. Bei diesen Nebenerwerbsgründungen sind
Sie also nicht hauptberuflich, sondern „nebenbei“ selbständig. Die nebenerwerbliche Selbständigkeit setzt
grundsätzlich eine Haupteinkommensquelle voraus (z. B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine
Arbeitslosigkeit oder ein Studium). Was Sie mit Ihrem Unternehmen verdienen muss nicht ausreichen, um den
Lebensunterhalt damit vollständig zu bestreiten. Nebenerwerbsgründungen sind besonders interessant für
Gründerinnen oder Gründer, die
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–
unsicher sind, ob die Selbständigkeit das Richtige für sie ist
testen wollen, ob die Idee, mit der sie sich selbständig machen wollen,
sich auch verwirklichen lässt und ob sie davon leben können
Kinder und Haushalt versorgen müssen und kein Unternehmen gründen können,
das einen 12-Stunden-Tag erfordert.
EXKURS ZUR SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT:
Tritt eine Person als Selbständige/Selbständiger auf, obwohl die Person nach Art der Tätigkeit im Sinne der Sozialversicherung als abhängig beschäftigt anzusehen ist, liegt eine Scheinselbständigkeit vor. Eine Scheinselbständigkeit kann empfindliche rechtliche und steuerliche Folgen nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich!
2.2HANDWERK
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen
Meisterbrief.
Ohne Meisterbrief kann man ein Unternehmen in den sogenannten zulassungsfreien Handwerken
und handwerksähnlichen Gewerben gründen und führen.
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HANDWERK
INFORMATION
Das Handwerk
Man unterscheidet zwischen:
–
–
–
zulassungspflichtigen Handwerken
(Anlage A der HwO), (z. B. Maler, Maurer)
zulassungsfreien Handwerken
(Anlage B1 der HwO), (z. B. Fliesenleger, Fotograf)
handwerksähnlichen Gewerben
(Anlage B2 der HwO) (z. B. Kosmetiker, Bodenleger)
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich.
Kammerzugehörigkeit
Handwerksbetriebe sind automatisch Mitglieder bei
der Handwerkskammer (HWK).
Achtung: Auch die Zugehörigkeit zur Industrie- und
Handelskammer oder zu beiden Kammern ist möglich.
Lassen Sie sich beraten!
• Weiterführende Auskünfte und Kontakte
HWK Halle oder Magdeburg
IHK Halle-Dessau oder Magdeburg
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
2.3FREIE BERUFE
Das wichtigste Kennzeichen für einen Freiberufler ist die enge Verknüpfung zwischen persönlicher Ausbildung
und beruflicher Selbständigkeit.
FREIE BERUFE
INFORMATION
Freie Berufe
Die klassischen Freien Berufe lassen sich grob in vier
Bereiche unterteilen (Katalogberufe, EstG § 18)
– Heilberufe:
z. B. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten
– Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirt-
schaftsprüfer
– Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
z. B. Architekten, Ingenieure, Informatiker
– Sprach- und informationsvermittelnde Berufe:
z. B. Grafiker, Dolmetscher, Übersetzer
Dazu kommen zusätzlich vier (selbständig ausgeübte)
Berufsbilder (PartGG):
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–
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Diplom-Psychologe
Heilmasseur
Hebamme
Hauptberuflicher Sachverständiger
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FREIE BERUFE
INFORMATION
Profil
Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der
Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder
schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
(vgl. Bundesverband der Freien Berufe)
Besonderheiten
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Kammerzugehörigkeit
– Einige Freiberufler sind Pflichtmitglied in ihrer
Berufskammer.
– In der Regel keine Kammerpflichtmitgliedschaft.
Ausnahme: Durch die Wahl der Rechtsform
Kapitalgesellschaft (GmbH oder OHG) entsteht die
Pflichtmitgliedschaft zur IHK.
• Weiterführende Auskünfte und Kontakte
– Bundesverband der Freien Berufe (BfB)
– Landesverband der Freien Berufe
Sachsen-Anhalt e. V.
– Institut für Freie Berufe (IFB)
–Finanzamt
Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt,
sondern direkt beim Finanzamt an.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Ausstellung einer „Steuerlichen Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und anderen Institutionen“ ist erforderlich.
ABGRENZUNG FREIER BERUF / GEWERBE
Häufig ist die Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freiberuflicher Selbständigkeit schwierig.
Eine verbindliche Auskunft erteilt das Finanzamt, im Zweifelsfall auch die Obere Finanzdirektion.
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3. RECHTSFORMWAHL UND STEUERN
3.1RECHTSFORMEN
In Deutschland wird im Allgemeinen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Wahl der
„richtigen“ Rechtsform sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Denn durch die gewählte Rechtsform entstehen
eine Reihe von Unterschieden, u. a. hinsichtlich Rechten und Pflichten, der Steuern, der persönlichen Haftung oder
der Gründungskosten.
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen ersetzen weder eine professionelle Beratung noch eine Prüfung im
Einzelfall. Ansprechpartner dafür sind je nachdem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.
Unternehmensformen
Einzelunternehmen
Gesellschaften
Personengesellschaften
– GbR
– OHG
– PartG Kapitalgesellschaften
– GmbH
– AG
(für Freiberufler)
– GmbH & Co. KG
Die in unserer Beratungspraxis hierbei am häufigsten nachgefragten Rechtsformen sind
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–
–
Einzelunternehmen,
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
Unternehmergesellschaft (UG).
Informieren Sie sich im Folgenden über ihre Vor- und Nachteile.
Genossenschaften
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VORTEILE
Vorteile
NACHTEILE
EINZELUNTERNEHMEN
– Sie brauchen kein Mindestkapital.
– Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
– Ihre Gewinne müssen nicht geteilt werden.
– Sie haben größtmöglichen Gestaltungsspielraum.
– Sie können als sog. Kleingewerbetreibender
beginnen.
– Sie haben keine Gründungsvorschriften zu
beachten.
– Sie haben minimale Gründungskosten,
da notarielle Vorschriften entfallen.
– Sie können sich rascher veränderten
Marktbedingungen anpassen.
–
–
–
Auf Ihnen lastet die gesamte Verantwortung
für die Geschicke der Firma.
Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen
(privat und geschäftlich) unbeschränkt.
Die Erweiterung Ihrer Kapitalbasis richtet sich
nach Ihrem Vermögen.
PERSONENGESELLSCHAFTEN
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
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–
–
Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Relativ einfache zu gründende Gesellschaftsform.
Mindestkapital ist nicht vorgesehen.
Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes
Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten.
– Volle Haftung jedes Mitgesellschafters
einschließlich seines Privatvermögens.
KAPITALGESELLSCHAFTEN
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Auch als Einmann-GmbH möglich.
–
–
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Beschränkte Haftung: Die GmbH haftet mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem
Privatvermögen der Gesellschafter.
Das Geschäftsführergehalt gilt als steuerlich
zulässige Betriebsausgabe.
Sie führen als Angestellter Ihres Unternehmens
die Geschäfte.
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–
Aufwendigere Gründungsformalitäten;
Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Mindeststammkapital: 25.000 Euro.
Haftung mit dem gesamten Betriebsvermögen
(auch Sacheinlagen).
UNTERNEHMERGESELLSCHAFT (UG haftungsbeschränkt)
– Es ist ein Mindestkapital von 1 Euro erforderlich.
– Keine persönliche Haftung der
Gesellschafter (Regelfall).
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–
Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
Ein Viertel des Jahresgewinns muss als Rücklage in der UG einbehalten werden (bis die Rücklage 25.000 Euro beträgt).
Steuerliche Betrachtung einer Kapitalgesellschaft.
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3.2STEUERN
Schon kurz nach Ihrer Gründung wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden, und zwar mit dem „Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung“. Es wird entweder automatisch vom Gewerbeamt über Ihre Gewerbeanmeldung informiert.
Oder Sie haben sich als Freiberufler dort angemeldet. Aus Ihren Fragebogen-Angaben zur Rechtsform und Ihren
voraussichtlichen künftigen Umsätzen und Gewinnen errechnet das Finanzamt seine ersten Steuerforderungen.
Hinweis: Es gibt viele steuerliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und
nehmen auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch.
Wichtig: 1. Welche Steuerarten fallen für Ihr Unternehmen an? 2. Wann sind diese Steuern fällig?
STEUERN:
WER?
Umsatzsteuer
Jedes Unternehmen
(Ausnahmen: in der Regel die typischen Umsätze bestimmter Berufsgruppen, wie Ärzte, Physiotherapeuten
sowie Kleinunternehmer)
Vorsteuer
Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen
Einkommensteuer
Jede Unternehmerin/Unternehmer
(natürliche Personen)
Körperschaftsteuer
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited, AG,
Genossenschaft
Gewerbesteuer
Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel,
Handwerk,Dienstleistungen (Ausnahmen: freie Berufe
und Landwirtschaft, soweit diese Tätigkeit nicht in
einer Kapitalgesellschaft ausgeübt wird)
Lohnsteuer
Arbeitgeber für Arbeitnehmer
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4. BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN
Betriebliche Versicherungen können Sie vor finanziellen Risiken schützen, die ohne Absicherung schnell Ihre Existenz
bedrohen könnten. Man unterscheidet zwischen Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen. Betriebliche
Versicherungen sind jedoch auch mit Kosten verbunden. Bevor Sie also Versicherungen abschließen, sollten Sie überlegen, wo die betrieblichen Hauptrisiken für Ihr Unternehmen liegen.
VERSICHERUNGEN (Auswahl)
VERSICHERUNGSGEGENSTAND
Haftpflichtversicherungen
Betriebliche Haftpflichtversicherung
Bei Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. von Kunden
oder Lieferanten.
Berufs-Haftpflichtversicherung
Für Freiberufler oder Dienstleister. Schutz vor Fehlern
bei der Berufsausübung wie z. B. falsche Beratung.
Produkthaftpflichtversicherung
Für Schäden, die bei Dritten durch eigene Produkte
entstehen.
Sachversicherungen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Kostenübernahme, z. B. für Löhne und Mieten bei
Produktions-Stillstand (verursacht z. B. durch einen
Maschinenschaden); Ertragsausfallabsicherung.
Rechtsschutzversicherung
Übernahme finanzieller Risiken bei Rechtsstreitigkeiten.
Feuerversicherung
Versicherung von Sachvermögen (Gebäude, Maschinen,
etc.), z. B. gegen Brand, Explosion oder Blitzschlag.
Elektronikversicherung
Für Schäden an EDV- oder Telefonanlagen sowie
bürotechnischen Anlagen, die z. B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vorsatz Dritter entstehen.
• Weiterführende Auskünfte und Kontakte
– Bund versicherter Unternehmer e. V.
– Deutscher Versicherungs-Schutzverband e. V.
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5. PERSÖNLICHE ABSICHERUNG
Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, sich persönlich abzusichern. Allen voran steht die Krankenversicherung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder eine
Arbeitslosenversicherung abzuschließen.
Es gibt jedoch noch viele Zusatzversicherungen, die Selbständigen Schutz vor Risiken bieten.
VERSICHERUNGEN (Auswahl)
REGELUNGEN
Sozialversicherungen
Krankenversicherung
Selbständige haben die Wahlmöglichkeit, ob sie sich
gesetzlich oder privat krankenversichern lassen
möchten (Vorversicherungszeit muss erfüllt sein).
Pflegeversicherung
Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind hier auch pflegeversichert. Sie können jedoch auch eine private Pflegeversicherung wählen.
Rentenversicherung
Es besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für bestimmte Berufsgruppen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung (z. B. zulassungspflichtige Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler).
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Um sich als beruflich Selbständiger freiwillig in der
Arbeitslosenversicherung weiterversichern zu können,
müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit innerhalb
der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
gestanden haben.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Arbeitsagentur. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach
Aufnahme der Selbständigkeit gestellt werden.
Unfallversicherung
Unfallversicherungen gibt es bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft als freiwillige oder PflichtUnternehmerversicherung, bei privaten Unfallversicherungsgesellschaften sowie bei betrieblichen
Gruppenunfallversicherungen.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
(Auswahl)
Kranken(tage)geld
Selbständige können mit ihrer gesetzlichen oder
privaten Krankenkasse einen Vertrag über Krankengeld
bzw. Krankentagegeld abschließen und damit Einkommenseinbußen ausgleichen.
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VERSICHERUNGEN (Auswahl)
REGELUNGEN
Berufs-Unfähigkeitsversicherung
Monatliche Rente für den Fall, dass der Beruf durch
Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Risiko-Lebensversicherung
Absicherung für Familienangehörige im Todesfall.
• Weiterführende Auskünfte und Kontakte
– Deutsche Rentenversicherung
– Deutsche Sozialversicherung
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
– Bundesagentur für Arbeit
–Künstlersozialkasse
– Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
– Verbraucherzentralen in Deutschland
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6. BUSINESSPLAN
Ein Businessplan ist ein Fahrplan in die Selbständigkeit, ein ausgefeilter Regieplan, der alle wichtigen Überlegungen darüber enthält, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll: zum Produkt, das man anbieten
wird, zu den Kunden, die man erreichen will, zur Finanzierung der Unternehmensgründung usw. Und er ist auch
eine entscheidende Voraussetzung für das Bankgespräch, um einen Kredit zu beantragen.
BUSINESSPLAN-INHALTE
Konzept und Finanzplan
–Kapitalbedarfsplan
–Finanzierungsplan
–Liquiditätsplan
–Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung
Tabellarischer Lebenslauf (versehen mit Datum, Unterschrift)
Zeugniskopien, Zertifikate
Qualifikationsnachweise
ggf. Gesellschaftervertrag (Entwurf)
ggf. Fotos
BUSINESSPLAN-FORM
klar und übersichtlich
Der Businessplan ist in verschiedene Kapitel unterteilt; beginnend mit einem
– Deckblatt (Titel/Bezeichnung des Gründungsvorhabens, Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)
– Empfehlung: Schriftgröße 12 Punkt, Arial oder Times New Roman, 1,5 Zeilenabstand, Absätze, Ränder,
Seitennummerierung
nicht zu lang
Er sollte einschließlich Anhang nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Für das Konzept selbst:
Umfang ca. 5 bis 6 Seiten (Minimum).
einfach und verständlich
Der Businessplan sollte in einer auch für Laien verständlichen Sprache geschrieben sein.
optisch ansprechend
Das äußere Erscheinungsbild ist ordentlich, professionell, nicht übertrieben bunt oder grafisch verspielt.
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WAS GEHÖRT IN IHR KONZEPT?
1 ZUSAMMENFASSUNG (ca. 1/2 Seite – zum Schluss schreiben!)
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–
–
–
Name des zukünftigen Unternehmens?
Name(n) des / der Gründer(s)?
Was wird Ihr Unternehmen anbieten?
Was ist das Besondere daran?
Welche Kunden kommen für Ihr Angebot in Frage?
Wie soll Ihr Angebot Ihre Kunden erreichen?
Welchen Gesamtkapitalbedarf benötigen Sie für Ihr Vorhaben?
Wann wollen Sie mit Ihrem Vorhaben starten?
2 GESCHÄFTSIDEE
– Was ist der Zweck Ihres Vorhabens?
– Was ist das Besondere an Ihrer Geschäftsidee?
– Was ist Ihr kurz- und langfristiges Unternehmensziel?
3 PRODUKT / DIENSTLEISTUNG
–
–
–
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–
–
–
Welches Produkt / Welche Leistung wollen Sie herstellen bzw. verkaufen?
Was ist das Besondere an Ihrem Angebot?
Start der Produktion / Dienstleistung?
Entwicklungsstand Ihres Produktes / Ihrer Leistung?
Welche Voraussetzungen müssen bis zum Start noch erfüllt werden?
Wann kann das Produkt vermarktet werden?
Welche gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulassungen, Genehmigungen) sind zu erledigen?
4MARKTÜBERSICHT
4.1 KUNDEN
–
–
–
–
–
–
Wer sind Ihre Kunden?
Wo sind Ihre Kunden?
Wie setzen sich die einzelnen Kundensegmente zusammen (z. B. Alter, Geschlecht, Einkommen,
Beruf, Einkaufsverhalten, Privat- oder Geschäftskunden)?
Haben Sie bereits Referenzkunden? Wenn ja, welche?
Sind Sie von wenigen Großkunden abhängig?
Welche Bedürfnisse / Probleme haben Ihre Kunden?
4.2 WETTBEWERBSSITUATION
–
–
–
–
Gibt es andere Entwicklungen in “Ihrer” Richtung?
Wer sind Ihre Konkurrenten?
Was kosten die Produkte bei der Konkurrenz?
Welche Schwächen hat Ihr Unternehmen gegenüber Ihrem wichtigsten Konkurrenten?
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4.3STANDORT
–
–
–
–
–
Wo bieten Sie Ihr Angebot an?
Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden?
Welche Nachteile hat Ihr Standort?
Wie können Sie diese Nachteile ausgleichen?
Wie wird sich der Standort zukünftig entwickeln?
5 MARKETING
5.1 ANGEBOT
– Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für potenzielle Kunden?
– Was ist besser gegenüber dem Angebot der Konkurrenz?
5.2 PREIS / PREISLISTE
– Welche Preisstrategie verfolgen Sie und warum?
– Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt / Ihre Leistung anbieten?
– Welche Kalkulation liegt diesem Preis zugrunde?
5.3 WERBUNG
– Wie erfahren Ihre Kunden von Ihrem Produkt / Ihrer Dienstleistung?
– Welche Werbemaßnahmen planen Sie wann?
6 UNTERNEHMENSORGANISATION
6.1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG / GRÜNDERPERSON(-EN)
–
–
–
–
–
Welche Qualifikationen / Berufserfahrungen und ggf. Zulassungen haben Sie?
Welcher der Gründer verfügt über nähere Branchenkenntnisse?
Über welche kaufmännischen Kenntnisse verfügen Sie?
Welche besonderen Stärken gibt es?
Welche Defizite gibt es? Wie werden sie ausgeglichen?
6.2 RECHTSFORMEN
– Für welche Rechtsform haben Sie sich entschieden und aus welchen Gründen?
6.3 MITARBEITER
– Wann bzw. in welchen zeitlichen Abständen wollen Sie wie viele Mitarbeiter einstellen?
7 CHANCEN UND RISIKEN
–
–
Welches sind die drei größten Chancen, die die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens positiv
beeinflussen könnten?
Welches sind die drei wichtigsten Probleme, die eine positive Entwicklung Ihres Unternehmens
behindern können?
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8 FINANZIERUNG
8.1 KAPITALBEDARFSPLAN (Checklisten I – III)
–
–
–
Wie hoch ist der Kapitalbedarf für
- Anschaffungen und Vorlaufkosten für Ihren Unternehmensstart und
- für eine Liquiditätsreserve während der Anlaufphase (sechs Monate nach Gründung;
bei innovativen, technologieorientierten Unternehmen ca. zwei Jahre)?
Wie viel Geld müssen Sie mindestens verdienen, um Ihre laufenden Ausgaben
(Miete, Lebensmittel, Versicherungen usw.) und evtl. die Ihrer Familie bestreiten zu können?
Liegen Ihnen Kostenvoranschläge vor, um Ihre Investitionsplanung zu belegen?
8.2 FINANZIERUNGSPLAN (Checkliste IV)
–
–
–
–
Wie hoch ist Ihr Eigenkapitalanteil?
Wie hoch ist Ihr Fremdkapitalbedarf?
Welche Sicherheiten können Sie im Bedarfsfall einsetzen?
Welche Fördermittel könnten für Sie in Frage kommen?
8.3 LIQUIDITÄTSPLAN
–
–
–
–
Wie hoch schätzen Sie die monatlichen Kosten (Material, Personal, Miete u. a.)?
Wie hoch schätzen Sie die Investitionskosten, verteilt auf die ersten zwölf Monate?
Wie hoch schätzen Sie den monatlichen Kapitaldienst (Tilgung und Zinszahlung)?
Mit welcher monatlichen Liquiditätsreserve können Sie rechnen?
8.4 ERTRAGSVORSCHAU / RENTABILITÄTSVORSCHAU (Checkliste V)
–
–
–
Wie hoch schätzen Sie den Umsatz für die nächsten drei Jahre?
Wie schätzen Sie die Kosten für die nächsten drei Jahre?
Wie schätzen Sie den Gewinn für die nächsten drei Jahre?
(Nutzen Sie für Ihre Schätzungen Vergleichszahlen Ihrer Branche! Fragen Sie Ihre Kammer!)
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LAUFENDE KOSTEN UNTERNEHMEN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste I)
Monat
MATERIAL- UND WARENEINSATZ
Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe
Handelsware
Fremdaufträge
PERSONALKOSTEN (inkl. eigenes Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesell.)
Löhne
Gehälter
Ehegattengehalt
Gesetzliche soziale Aufwendungen
Freiwillige soziale Aufwendungen
Aushilfen
Berufsgenossenschaft
Sonstige soziale Abgaben
SACHKOSTEN
Mieten und Mietnebenkosten
Büro-, Betriebs-, Verkaufsräume
Lagerräume und Hofflächen
Garage und Parkplatz
Aufwendungen für Strom, Gas, Wasser
Aufwendungen für Reinigung, Reinigungsmittel
Aufw. für vertragsgemäße Instandhaltung d. Mietobjekte
Kraftfahrzeuge
Leasing
Versicherung
Steuern
Treibstoff und Öl
oder km*0,30 €
Büroausgaben
Büromaterial, Vervielfältigungen usw.
Toner, Druckerpatronen, Papier usw.
Kommunikationskosten
Telefon, Handy, Internet, Fax
Porto
Instandhaltungskosten
Reparaturen und Wartung
Sonstige Serviceleistungen
Werbung
Briefbögen, Visitenkarten, Logo, Anzeigen usw.
Präsentationsmappen, Werbeartikel
Reisekosten
Reise-, Fahrtkosten, km-Geld
Übernachtungskosten, Spesen
Messeteilnahme
Steuern (gewinnunabhängige)
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Betriebliche Versicherungen
Betriebshaftpflicht-, Feuer-, Transportversicherung
Forderungsausfall-, Produktionsausfallversicherung
Kredit-, Diebstahl-, Kfz- u. sonstige Versicherungen
Beratungskosten und Beiträge
Rechts- u. Steuerberatung, Buchführungsservice
Patente, Lizenzen, Konzessionen
Beiträge für IHK, HWK, Verbände
Betriebsbedingte Ausgaben
Arbeitsbekleidung, Dekoration usw.
Arbeitsmittel
Weiterbildung
Seminare, Workshops
Literatur, sonstiges
Sonstige Kosten
für unvorhersehbare Dinge
ZINSEN UND KOSTEN DES GELDVERKEHRS
Kreditzinsen, Kreditprovisionen, Kontoführungsgebühren
Summe
Jahr
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PRIVATE AUSGABEN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste II)
Monat
HAUSHALT
Miete od. vergleichbare Kosten
Lebensmittel/Hausrat
Kleidung usw.
Energie, Strom
Heizung
Wasser
Müllabfuhr
Telekommunikation
Freizeit
Kindergarten, -betreuung
Ausgaben für Geld- u. Sachvermögen
z. B. Wertpapiere, Sparverträge, Immobilien)
Sonderausgaben
z. B. Weihnachten, Geburtstage, Urlaub, Reparaturen,
Beiträge für Vereine/Verbände)
Gesamt
VERSICHERUNGEN
Lebensversicherung / Rentenversicherung
Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Gesamt
SONSTIGES
Rücklagen für Einkommensteuer
Unterhaltsverpflichtungen
Tilgung / Zinszahlungen für Privatdarlehen
Gesamt
Summe Private Ausgaben
abzüglich Sonstige Einnahmen
z. B. Einkommen des Partners, Mieteinnahmen, Gründungszuschuss)
Gesamt
Jahr
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KAPITALBEDARFSPLAN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste III)
Euro (netto)
GRÜNDUNGSKOSTEN
Beratungen
Anmeldungen/Genehmigungen
Eintrag ins Handelsregister
Notar
Sonstige
Gesamt
KOSTEN FÜR ANLAUFPHASE (Ausgaben bis zum ersten Geldeingang aus Umsatz)
Personalkosten
inkl. eigenes Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesellschaften (inkl. Lohnkosten)
Beratung
Leasing
Miete/Pacht
Werbung
Vertrieb
Betriebliche Steuern
Versicherungen
Reserve für Startphase, Folgeinvestitionen, Unvorhergesehenes
Sonstige
Gesamt
UNTERNEHMERLOHN (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
Gesamt
Anlagevermögen
Patent-, Lizenz-, Franchisegebühren u. ä.
Grundstücke/Immobilien einschl. Nebenkosten
Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge
Betriebs-, Geschäftsausstattung
Fahrzeuge
Gesamt
UMLAUFVERMÖGEN
Material- und Warenlager
KAPITALDIENST
Zinsen für Gründer-Darlehen/Kredite
Tilgung
Gesamt
Kapitalbedarf
Quelle: BMWI, 2014
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FINANZIERUNGSPLAN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste IV)
In Ihrem Kapitalbedarfsplan haben Sie ausgerechnet, wie viel Kapital Sie für Ihre Gründung und die Anlaufphase
benötigen. In Ihrem Finanzierungsplan halten Sie fest, wie Sie die benötigte Summe finanzieren werden.
Betrag
Zinsen p. a.
Auzahlung
in Euro
%
%
Eigenkapital
ERP-Kapital für Gründung
Familien-/Privatdarlehen
Förderdarlehen (z. B. StartGeld)
Hausbankdarlehen
Leasing
Beteiligungen
Summe Finanzierung
Betriebsmittel-/
Kontokorrentkredit
Gesamtsumme
Die Gesamtsumme muss Ihrem Kapitalbedarf entsprechen.
Quelle: BMWI, 2014
Laufzeit (Jahre)
tilgungsfrei
Tilgung
Anteil in
%
28
ERTRAGSVORSCHAU / RENTABILITÄTSVORSCHAU (Businessplan/Finanzierung/Checkliste V)
– Wie viel Gewinn wollen Sie kurz-, mittel- und langfristig erwirtschaften?
– Werden Ihre Umsätze tatsächlich genug Geld abwerfen, um Ihre privaten und betrieblichen Kosten zu decken?
– Werden Sie genug verdienen, um sich eine finanzielle Reserve zu schaffen?
Alle Beträge in Euro und ohne MwSt.
1. Jahr
Erwartete Umsatzerlöse
- Material- u. Wareneinsatz
= Rohgewinn I
- Personalkosten
= Rohgewinn II
- Sachkosten
Mieten, Mietnebenkosten
Kraftfahrzeugkosten
Büroausgaben
Telefon, Porto, Internet
Instandhaltungskosten
Werbung
Reisekosten
Steuern (gewinnunabh.)
Versicherungen
Beratungskosten, Beiträge
Betriebsbedingte Ausgaben
Weiterbildung
Sonstige Kosten
Zinsaufwendungen
= Gewinn vor Steuer
- Steuern v. Einkommen u. Ertrag
= Gewinn nach Steuer
+ Abschreibung
- Tilgung (Darlehen)
= Betriebsergebnis
Quelle: BMWI, 2014
%
2. Jahr
%
3. Jahr
%
29
7. FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG
Nach der Ermittlung des Kapitalbedarfs stellt sich Ihnen die Frage, wie wird finanziert und woher kommt das Geld?
Zunächst einmal von Ihnen selbst, dann von Ihrer Hausbank und schließlich vom Land
(Investitionsbank Sachsen-Anhalt) und Bund (Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW).
Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt es eine Reihe von Förderungen, Zuschüssen und speziellen
Finanzierungsdarlehen. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Prüfen Sie diese und lassen Sie sich beraten.
Überblick ausgewählter Programme:
FÖRDERUNGEN
ZWECK
ANSPRECHPARTNER
Voraussetzungen:
Bundesagentur für Arbeit,
Regionale Agentur für Arbeit
Zuschüsse
Gründungszuschuss
– Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
(ALG I) mit mindestens 150 Tagen
Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
– Start in eine hauptberufliche Selbständigkeit
– Stellungnahme einer fachkundigen
Stelle (z. B. IHK, HWK)
– Nachweis der Kenntnisse und
Fähigkeiten
Förderungshöhe*:
1. Phase: 6 Monate individuelles
Arbeitslosengeld plus 300 Euro
Sozialversicherungspauschale
2. Phase: 9 Monate Sozialversicherungspauschale von 300 Euro
(*kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung)
Einstiegsgeld
Voraussetzungen:
– Für ALG II-Empfänger, die sich aus der
Arbeitslosigkeit hauptberuflich selbständig
machen wollen.
– Gewährung liegt im Ermessen des Jobcenters
vor Ort.
Bundesagentur für Arbeit,
Regionale Jobcenter
30
FÖRDERUNGEN
ZWECK
ANSPRECHPARTNER
Förderungshöhe*:
Bundesagentur für Arbeit,
Regionale Agentur für Arbeit
– Als Zuschuss zum ALG II und/
oder den tatsächlich zu erwarteten
Einnahmen aus selbständiger
Tätigkeit.
– Höhe und Dauer der Zahlung des
Einstiegsgeldes richtet sich nach
der Dauer der Arbeitslosigkeit
und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
– Förderdauer: bis zu max. 12
Monate
– Zuschüsse (bis max. 5.000 Euro)
und Darlehen für Sachgüter
– Zuschüsse zu Kosten für Beratung
und Schulung
– Stellungnahme einer fachkundigen
Stelle (z. B. IHK, HWK)
(*kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung)
ESF-Qualifizierung von
Existenzgründern
Existenzgründungsqualifizierung
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
und regionale Projektträger
Zur Finanzierung von Investitionen,
Betriebsmittel, Forschung und Entwicklung
sowie die Erschließung
von Absatzmärkten bei der
Unternehmensgründung.
– Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)
– Investitionsbank
Sachsen-Anhalt (IB)
– Bürgschaftsbank
Sachsen-Anhalt (BB)
Förderdarlehen
Kredite und Bürgschaften
• Darüber hinaus können Sie geförderte Coaching-Programme in Anspruch nehmen. Informationen und Auskünfte geben die Kammern (IHK und HWK) sowie für die freiberuflich Selbständigen das Institut für Freie Berufe.
Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt (IB) bietet in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsge-
sellschaft des Salzlandkreises regelmäßig Sprechtage vor Ort in unseren Geschäftsräumen an. Sprechen Sie uns an!
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8. GEWERBE-ANMELDUNG
Die Gründung eines eigenen Unternehmens, ob im Haupt- oder im Nebenerwerb, erfordert eine Reihe von Anmeldeformalitäten und die Beachtung von gesetzlichen Vorschriften.
GEWERBEAMT
Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt angemeldet werden.
Notwendig hierzu:
Personalausweis bzw. Pass
Besondere Genehmigungen und Nachweise (Bsp. Handwerkskarte, Konzessionen, notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag)
i. d. R. Aufenthaltserlaubnis bei Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (außer EU-Bürger)
Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe sowie Selbständige der Urproduktion (Bsp.
Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht, Viehzucht, Imkereien). Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.
Über Ihre Gewerbe-Anmeldung werden in der Regel die folgenden Behörden informiert:
– Finanzamt: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und Zuteilung einer Steuernummer
– Berufsgenossenschaft: Unfallversicherung für Beschäftigte und ggf. für den Unternehmer
– Handwerkskammer (HWK): Aufnahme als gesetzliches Pflichtmitglied oder
– Industrie- und Handelskammer (IHK): Aufnahme als gesetzliches Pflichtmitglied
– Statistisches Landesamt: statistische Erfassung der gewerblichen Tätigkeit
– Landesamt für Verbraucherschutz (Gewerbeaufsichtsamt): Arbeits- und Gesundheitsschutz für Angestellte und Kunden
– Amtsgericht Stendal (Handelsregistergericht): bei kaufmännisch zu führenden Unternehmen
– Ausländerbehörde: keine deutsche Staatsbürgerschaft oder doppelte Staatsbürgerschaft des Gründers
Je nach Branche und ob mit der gewerblichen Tätigkeit besondere Erlaubnispflichten seitens des Gründers erforderlich sind, leitet das Gewerbeamt die Gewerbebescheinigung zusätzlich noch an folgende Stellen weiter:
–Bauamt
– Bundesagentur für Arbeit, Regionale Agentur für Arbeit
–Gesundheitsamt
–Landeseichamt
–Straßenverkehrsamt
–Umweltamt
Es empfiehlt sich, mit den genannten Behörden auch selbst den Kontakt aufzunehmen, um die
Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und evtl. Fragen direkt zu klären.
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• FORMALITÄTEN:
1. Vor den Anmeldungen Erlaubnisse einholen. Klären Sie zuerst, welche Erlaubnisse oder Zulassungen Sie benötigen. Lassen Sie sich dafür im Zweifelsfall bei Ihrer IHK oder HWK beraten. Holen Sie alle erforderlichen Erlaubnisse oder Zulassungen ein, bevor Sie mit der Gewerbe-Anmeldung starten.
2. Soziale Absicherung zuerst. Bevor Sie sich beim Gewerbeamt oder Finanzamt mit Ihrer selbständigen Tätigkeit anmelden, sollte Ihre soziale Absicherung erledigt sein:
Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft.
9. EXISTENZGRÜNDUNG DURCH MIGRANTEN
Die Frage, wer als Ausländer eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben darf, ist durch das Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.
Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsstaat (oder einem der EWR-Staaten oder der Schweiz):
Für Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsstaat gilt die „Niederlassungsfreiheit“ innerhalb der
EU-Mitgliedsstaaten: EU-Bürger dürfen in allen Mitgliedsstaaten ein Unternehmen gründen.
Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland:
SITUATION
FORMALITÄTEN
INFORMATIONEN/ANSPRECHPARTNER
Ausländer, die nach
Deutschland einreisen
wollen,um sich selbständig zu machen:
Antrag auf einen
Aufenthaltstitel zum Zweck der
selbständigen Gewerbeausübung
Zuständige Auslandsvertretung
der Bundesrepublik
Deutschland
Ausländer, die eine
Aufenthaltserlaubnis
besitzen, die nicht ausdrücklich die selbständige
oder eine vergleichbare
Erwerbstätigkeit
gestattet:
Antrag bei der Ausländerbehörde
zum Zweck der selbständigen
Gewerbeausübung
Salzlandkreis,
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
Anerkennung Ihrer
ausländischen Berufsoder Hochschulqualifikationen:
Berufsqualifikationen:
– IHK FOSA, Nürnberg
– IHK Halle-Dessau und Magdeburg
– Handwerkskammern Halle
und Magdeburg
33
SITUATION
FORMALITÄTEN
INFORMATIONEN/ANSPRECHPARTNER
Hochschulabschlüsse:
– Kultusministerium SachsenAnhalt, Magdeburg
– Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) Bonn
siehe auch:
– Informationsportal zur
Anerkennung ausländischer
Bildungsabschlüsse
http://anabin.kmk.org
Siehe auch:
– bq-Portal – Informationsportal
für ausländische Berufsqualifikationen
Anerkennung von
ausländischen schulischen
Zeugnissen:
– Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt in Magdeburg
und Halle
• Allgemein:
– IQ-Fachstelle Existenzgründung
www.migrantenoekonomie-iq.de
– Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge
www.bamf.de
34
10. KONTAKTE UND ANSPRECHPARTNER
Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Einstiegsberatung bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit. Ausgehend von Ihrer Person und Ihrer Geschäftsidee geben wir Ihnen Hinweise und Anregungen zur Planung Ihres
Unternehmens:
ANSPRECHPARTNER FÜR EXISTENZGRÜNDUNGS- UND EINSTIEGSBERATUNG
IN DER REGION SALZLANDKREIS
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG SALZLANDKREIS
Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis
Bernburg mbH
Solbadstraße 2, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 301-206
Telefax: 03471 301-205
E-Mail: [email protected]
www.wirtschaft-salzlandkreis.de
Nadine Finke
Telefon: 03471 301-100
E-Mail: [email protected]
Marion Kallas
Telefon: 03471 301-208
E-Mail: [email protected]
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGEN IN IHRER REGION
STADT ASCHERSLEBEN
STADT BERNBURG
Wirtschaftsförderung
Markt 1, 06449 Aschersleben
Telefon: 03473 958-983
Telefax: 03473 958-920
E-Mail: [email protected]
www.aschersleben.de
Wirtschaftsförderung
Schlossstraße 11, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 659-324, -323, -265
Telefax: 03471 659-300
E-Mail: [email protected]
www.bernburg.de
STADT SCHÖNEBECK
STADT STASSFURT
Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus
Breiteweg 11, 39218 Schönebeck
Telefon: 03928 710-504
Telefax: 03928 710-799
E-Mail: [email protected]
www.schoenebeck.de
Fachdienst Planung, Wirtschaftsförderung und
Liegenschaften
Hohenerxlebener Straße 12, 39418 Staßfurt
Telefon: 03925 981-410
Telefax: 03925 981-269
E-Mail: [email protected]
www.stassfurt.de
ANSPRECHPARTNER FÜR GRÜNDER BEI DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER (IHK)
IHK HALLE-DESSAU
IHK MAGDEBURG
Kontaktbüro Bernburg
Schlossstraße 11, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 659-505 oder 0340 26011-24
www.halle.ihk.de
(Regionen: Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck)
Alter Markt 8, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 5693-0
www.magdeburg.ihk.de
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ANSPRECHPARTNER FÜR DIE PRÜFUNG DER VORAUSSETZUNGEN ZUR AUSÜBUNG
HANWERKLICHER DIENSTLEISTUNGEN (Handwerksrolle)
Handwerkskammer Halle (Saale)
Handwerksrolle
Handwerkskammer Magdeburg
Handwerksrolle
(Region: Bernburg)
Gräfestraße 24, 06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2999-165
www.hwkhalle.de
(Regionen: Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck)
Gareisstraße 10, 39106 Magdeburg
Telefon: 0391 6268-0
www.hwk-magdeburg.de
ANSPRECHPARTNER FÜR GRÜNDER BEI DER HANDWERKSKAMMER (HWK)
Handwerkskammer Halle (Saale)
(Region: Bernburg)
Gräfestraße 24, 06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2999-224 oder -223
www.hwkhalle.de
Handwerkskammer Magdeburg
(Regionen: Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck)
Gareisstraße 10, 39106 Magdeburg
Telefon: 0391 6268-0
www.hwk-magdeburg.de
Handwerkskammer Halle (Saale)
Beratungsbüro Dessau
Ernst-Zindel-Straße 2, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon: 0345 2999-229 oder 0340 560869
www.hwkhalle.de
Zentralverband des
Deutschen Handwerks e. V.
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20619-0
www.zdh.de
ANSPRECHPARTNER FÜR GRÜNDER - FREIBERUFLER
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Finanzamt Quedlinburg
(Region: Bernburg)
Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 03493 345-0
www.finanzamt.sachsen-anhalt.de
(Region: Aschersleben)
Klopstockweg 21, 06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 529-0
www.finanzamt.sachsen-anhalt.de
Finanzamt Staßfurt
Bundesverband der Freien Berufe (BfB)
(Regionen: Schönebeck und Staßfurt)
Atzendorfer Straße 20, 39418 Staßfurt
Telefon: 03925 980-0
www.finanzamt.sachsen-anhalt.de
Reinhardtstraße 34, 10117 Berlin
Telefon: 030 284444-0
www.freie-berufe.de
Landesverband der Freien Berufe
Sachsen-Anhalt e. V.
Zum Domfelsen 4, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 40554-0
www.freie-berufe-sachsen-anhalt.de
Institut für Freie Berufe (IFB)
an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Marienstraße 2, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911 23565-0
www.ifb.uni-erlangen.de
36
SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT
Statusfeststellung (Beratung, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt):
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Service-Telefon: 0800 1000 480 70
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
ANMELDUNG DER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT
Für Gewerbetreibende
STADT ASCHERSLEBEN
STADT BERNBURG
Ordnungsamt
Markt 1, 06449 Aschersleben
Telefon: 03473 958-0
www.aschersleben.de
Gewerbeangelegenheiten
Schlossstraße 11, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 659-0
www.bernburg.de
STADT SCHÖNEBECK
STADT STASSFURT
Gewerbeamt
Markt 1, 39218 Schönebeck
Telefon: 03928 710-0 Durchwahl -355, 356
www.schoenebeck-elbe.de
Gewerbeamt
Steinstraße 19, 39418 Staßfurt
Telefon: 03925 981-450
www.stassfurt.de
In den Gemeinden des Salzlandkreises wenden Sie sich bezüglich Gewerbeanmeldung an Ihre zuständige Gemeindebzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Für Freiberufler
Anmeldung beim zuständigen Finanzamt.
HANDELSREGISTER
Amtsgericht Stendal Registergericht
Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 0391 58-0 Durchwahl -3650, 3652
www.ag-sdl.sachsen-anhalt.de
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EXISTENZGRÜNDUNG AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT
Existenzgründer ALG I – Gründungszuschuss
AGENTUR FÜR ARBEIT ASCHERSLEBEN
AGENTUR FÜR ARBEIT BERNBURG
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3, 06449 Aschersleben
Telefon: 0800 4 5555 00
www.arbeitsagentur.de
Kalistraße 11, 06406 Bernburg
Telefon: 0800 4 5555 00
www.arbeitsagentur.de
AGENTUR FÜR ARBEIT SCHÖNEBECK
AGENTUR FÜR ARBEIT STASSFURT
Böttcher Straße 47, 39218 Schönebeck
Telefon: 0800 4 5555 00
www.arbeitsagentur.de
Bernburger Straße 13, 39418 Staßfurt
Telefon: 0800 4 5555 00
www.arbeitsagentur.de
Existenzgründer ALG II – Einstiegsgeld
JOBCENTER SALZLANDKREIS
www.jc.salzlandkreis.de
STANDORT ASCHERSLEBEN
STANDORT BERNBURG
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3, 06449 Aschersleben
Telefon: 03471 684-3615
Parkstraße 11, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 684-3050
STANDORT SCHÖNEBECK
STANDORT STASSFURT
Grundweg 31, 39218 Schönebeck
Telefon: 03471 684-3250
Bernburger Straße 26, 39418 Staßfurt
Telefon: 03925 8520
EXISTENZGRÜNDERKURSE (aus Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt)
IGZ INNO-LIFE
INNOVATIONS- UND GRÜNDERZENTRUM
SCHÖNEBECK GMBH
Badepark 3, 39218 Schönebeck
Telefon: 03928 769 89-0
www.igz-inno-life.de
39
FREIE FLÄCHEN FÜR EXISTENZGRÜNDER – RAUM FÜR IHRE IDEEN
BIOTECH-ZENTRUM GATERSLEBEN GMBH
Am Schwabeplan 1 b, 06466 Seeland
OT Gatersleben
Telefon: 039482 79185
www.startupbiotech.de
INDIGO INNOVATIONSPARK
BERNBURG GMBH
Solbadstraße 2, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 301-100
www.indigo-park.de
IGZ INNO-LIFE
INNOVATIONS- UND GRÜNDERZENTRUM
SCHÖNEBECK GMBH
Badepark 3, 39218 Schönebeck
Telefon: 03928 769 89-0
www.igz-inno-life.de
FÖRDERDARLEHEN UND FINANZIERUNG
KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU (KFW)
INVESTITIONSBANK SACHSEN-ANHALT
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline: 0800 539 9001
www.kfw.de
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
Hotline: 0800 56 00757
www.ib-sachsen-anhalt.de
SALZLANDSPARKASSE
BÜRGSCHAFTSBANK
SACHSEN-ANHALT GMBH
Lehrter Straße 15, 39418 Staßfurt
Service-Telefon: 03925 99-0
www.salzlandsparkasse.de
Große Diesdorfer Straße 228, 39108 Magdeburg
Telefon: 0391 73752-0
www.bb-mbg.de
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Kostenfreie Hotline: 0800 56 007 57 • www.ib-sachsen-anhalt.de
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Anhang: Muster Gewerbe-Anmeldung
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42
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Starthilfe, Stand 2014
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, GründerZeiten, Infoletter
Bundesverband der Freien Berufe, Leitfaden zur Gründung in den Freien Berufen, Stand 2014
IHK Halle-Dessau, Wegweiser in die Selbständigkeit, Stand 2012
Referat für Arbeit und Wirtschaft, Landeshauptstadt München, 2014
Impressum
Herausgeber
Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft
im Kreis Bernburg mbH - WFG
Solbadstraße 2, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 301-206
Telefax: 03471 301-205
E-Mail: [email protected]
www.wirtschaft-salzlandkreis.de
Text und Redaktion
Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft
im Kreis Bernburg mbH - WFG
Gestaltung
INSIDE grafik
Schleifweg 11
06114 Halle (Saale)
Bildnachweis
Thinstock Photo, Seiten: 1, 4,11,18, 23, 37
Michael Wittrisch, Seiten: 2 – 3
Stand
September 2015
Die Broschüre entstand mit freundlicher Unterstützung von:
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