Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr
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Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Seite 1 von 1 Justizmrnlstenum Nordrhern-Westfalen. 40190 nüsseldorf 11.2014 Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Robert Orth MdL Platz des Landtages 1 40221 Düsseldorf Aktenzeichen 5310 - t 318 bel Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Faßbender Telefon: 0211 8792-275 nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I 1 40221 Düsseldorf 1 /2468 -- A14 Sitzung des Rechtsausschusses am 26.11.2014 TOP 4: "Bericht über den Ausfall der Stromversorgung in der Justizvollzugsanstalt Kleve U Anlage 1 Bericht Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich Ihnen einen Bericht zu dem von Herrn MdL Kamieth mit Schreiben vom 12. November 2014 angemeldeten Tagesordnungspunkt }i;o- "Bericht über den Ausfall der Stromversorgung in der Justizvollzugsanstalt Kleve". Mit freundlichen Grüßen ~ (Thomas Kutschaty) Dienstgebäude und Lleferansch ritt Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 [email protected] www.justiz.nrw.de Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 38. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. November 2014 Schriftlicher Bericht zum Thema "Ausfall der Stromversorgung in der JVA Kleve" Aus Anlass eines Stromausfalls am 03.11.2014 in der JVA Kleve hat der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion um einen Bericht gebeten. Vorbemerkung: Am 03.11.2014 fiel in der JVA Kleve in der Zeit ab 19.47 Uhr der gesamte elektrische Strom aus. Ursache war ein Netzausfall bei den Klever Stadtwerken, der durch den Defekt eines Stromkabels verursacht worden war. Es handelte sich nicht um einen gezielten Angriff auf die Stromversorgung der Anstalt. Nachdem das für solche Fälle in der JVA vorgehaltene Notstromaggregat nicht - wie vorgesehen - automatisch ansprang, versuchten die Bediensteten sofort, das Gerät manuell zu starten. Die Gefangenen begannen mit lautem Rufen aus den Haftraumfenstern. Einige trommelten gegen die Haftraumfüren. Der Lärm war bis in die Nachbarschaft der Anstalt zu hören. Aufgrund des Stromausfalls verständigte der Diensthabende sofort die Leitstelle der Polizei Kleve, die im Wege der Amtshilfe das Gelände von außen sicherte und für etwaige Gefährdungssituationen bereit stand. In der Anstalt wurden derweil die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere wurde die Bewachung der Anstaltshöfe verstärkt. Währenddessen gelang es einem Bediensteten, den Dieselmotor des Notstromaggregats per Hand in Betrieb zu nehmen. Ab 20.12 Uhr konnte die Anstalt Notstrom versorgt werden. Ein zwischenzeitlich angeforderter mit Lichtmastkraftwagen der Feuerwehr Kleve zum Ausleuchten der Innenhöfe wurde deshalb nicht mehr benötigt. Nachdem die Anstalt wieder über Strom verfügte, wurde die Vollständigkeit des Gefangenenbestandes überprüft, um festzustellen, ob ein Gefangener die tlGunst der Stunde" genutzt hatte, um sich zu verstecken oder zu entfernen. Nach erfolgreicher Bestandsüberprüfung konnte die Polizei ihren vorsorglichen Einsatz vor den Anstaltsmauern um 20.20 Uhr beenden. Rund anderthalb Stunden nach dem Stromausfall - um 21.15 Uhr - konnte wieder auf die reguläre Stromversorgung durch die Stadtwerke Kleve zurückgegriffen werden. Zu Frage 1 - "Wie wird die Gefährlichkeit der entstandenen Situation eingeschätzt?" -: Jeder Stromausfall bringt die Gefahr mit sich, dass außer der nnormalen" Technik auch die Sicherheitstechnik, zum Beispiel Beleuchtung oder Kameras, nicht funktioniert. Darum wird auch diese grundsätzlich über Notstrom abgesichert. Falls auch der Notstrom ausfällt, kommt die mechanische Sicherung zum Tragen. Aus gutem Grund wurde im geschlossenen Vollzug im Haftbereich auf elektrische Türschlösser verzichtet. Die Haftraumtüren dürfen bei einem Stromausfall nämlich nicht von selbst aufspringen. Auch bei der Außensicherung stehen mechanische Hindernisse wie Mauern und Sicherheitszäune mit Spezialdraht im Vordergrund. Ein Stromausfall darf nicht als Ausbruchshilfe dienen, zumal sich dies in )nteressierten Kreisen" herumsprechen dürfte. Unabhängig davon ist der Justizvollzug schon aus Gründen der Unfallverhütung auf eine funktionierende Stromversorgung, gegebenenfalls über Notstrom angewiesen. Deshalb ist es wichtig und ständige Praxis in den Justizvollzugsanstalten die Funktionsfähigkeit der Notstromversorgung regelmäßig zu testen. Dies war auch in der JVA Kleve der Fall: Monatlich wird ein Probelauf des Generators in der Art durchgeführt, dass dieser dem Stromnetz parallel zugeschaltet wird. Um Auswirkungen auf den Anstaltsbetrieb zu vermeiden, wird bei dieser monatlichen Überprüfung kein Ausfall des Stromnetzes simuliert. Hierdurch wird die Funktionsfähigkeit des Dieselmotors als solche überwacht. Ob der Generator die Stromversorgung tatsächlich übernimmt, lässt sich dabei nicht feststellen. Die letzte monatliche Überprüfung hat am 30.10.2014 stattgefunden, der Dieselmotor hat dabei beanstandungsfrei funktioniert. Einmal jährlich erfolgt ein Ernstfalltest, bei dem die öffentliche Stromversorgung der Anstalt vollständig getrennt wird und der Generator innerhalb einiger Sekunden die Stromversorgung der Anstalt wiederherstellen muss. Dieser Test wurde vor dem hier gegenständlichen Ereignis am 17.06.2014 letztmalig durchgeführt, das Gerät hat dabei ordnungsgemäß die Stromversorgung der Anstalt übernommen. Diese monatlichen und jährlichen Überprüfungen entsprechen den Empfehlungen des vom BlB NRW als Eigentümer mit der regelmäßigen Wartung des Geräts beauftragten Fachbetriebs. t Die vor Ort in der Anstalt handelnden Beamten haben auf den Ausfall des Notstroms professionell reagiert und die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Die Gefangenen, die sich noch in Freizeitgruppen befanden, wurden in ihre Hafträume zurückgebracht. Eine konkrete Gefahrenlage hat zu keinem Zeitpunkt bestanden. Der Hilfe der Polizei, der der Dank der Justiz für ihre Unterstützung gilt, bedurfte es daher nicht. Zu Fragen 2 - "Liegen die Ergebnisse der Ursachenforschung seitens des BLB vor und welche sind es?" - und 3 - "Wie kam es zum Ausfall des Notstromaggregats?" : Der vom BlB NRW mit der Wartung des Geräts beauftragte Fachbetrieb hat bei einer Überprüfung unmittelbar nach dem Vorfall festgestellt, dass ein die Freigabe des Dieselmotors regelnder Elektromagnet nicht ordnungsgemäß funktioniert hat. Dieser Fehler war bei den vorangegangenen Probeläufen, bei denen das Aggregat beanstandungsfrei funktioniert hatte, nicht aufgetreten. Der Defekt wurde unverzüglich behoben. Bei anschließenden Testläufen funktionierte das Aggregat einwandfrei. Dabei wurde auch ein Ausfall der Stromversorgung simuliert. Der Generator übernahm innerhalb weniger Sekunden die Versorgung der Anstalt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ausfall der Stromversorgung auf einem technischen Defekt beruht hat, wie er trotz ordnungsgemäßer regelmäßiger Wartung und Überprüfung nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen ist. Aufgrund der übrigen Sicherheitsmechanismen der Anstalt und der professionellen Reaktion der Mitarbeiter ist zu keinem Zeitpunkt eine gefährliche Situation eingetreten.