Musikschule Bad Vilbel und Karben WICHTIGE HINWEISE
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Musikschule Bad Vilbel und Karben WICHTIGE HINWEISE
WICHTIGE HINWEISE Musikschule Bad Vilbel und Karben Sie haben sich/ein Familienmitglied bei der Musikschule Bad Vilbel angemeldet oder beabsichtigen eine Anmeldung. Alle uns vorliegenden schriftlichen Anmeldungen werden in der Warteliste erfasst. Sobald ein Platz frei ist, werden Sie benachrichtigt und der Unterricht kann beginnen. Haben Sie eine Unterrichtsbestätigung erhalten wird der Unterrichtsvertrag für beide Seiten verbindlich, hierzu einige Informationen: 1. Sollten Sie an der Aufnahme des Unterrichts nicht mehr interessiert sein, können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Es fallen keine Kosten an. Wurde bereits am Unterricht teilgenommen, ist die Anmeldegebühr, sowie das Entgelt für die in Anspruch genommenen Stunden fällig. 2. Geht der Widerruf erst nach 14 Tagen bei uns ein, gilt die Kündigungsfrist der Probezeit. Die ersten zwei Unterrichtsmonate gelten als kostenpflichtige Probezeit. In dieser Zeit kann der Unterricht mit einer dreiwöchigen Frist zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. 3. Ansonsten sind Kündigungen nur zum 31.1. und 31.8. jeden Jahres möglich. Die Kündigung erbitten wir frühzeitig, sie muss aber spätestens 6 Wochen vor diesen beiden Terminen im Büro der Musikschule schriftlich vorliegen. Die Bestätigung erfolgt ebenfalls schriftlich. Ausnahme Instrumentenkarussell: Um allen Beteiligten einen Fortbestand der Kurse zu garantieren, gilt nur die Widerrufsfrist. Danach ist keine Kündigung mehr möglich. Der Kurs endet automatisch nach einem Jahr. Sollte Ihr Kind einmalig verhindert sein, am Unterricht teilzunehmen (z. B: durch Krankheit), teilen Sie dies der Musikschule oder der Lehrkraft bitte möglichst frühzeitig mit. Bei regelmäßiger Verhinderung (z. B. Stundenplanänderung) vereinbaren Sie bitte mit der Lehrkraft einen neuen Unterrichtstermin. Der Unterricht findet während der Schulzeit statt. Maßgeblich ist die Ferienregelung (sowie Feiertage, bewegliche Ferientage, etc.) für Bad Vilbel und Karben. Am letzten Schultag vor den Ferien findet der Unterricht in vollem Umfang statt. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und wird in 12 Monatsraten zu Beginn des lfd. Monats erhoben. Ein Erlass des Schulgeldes für versäumten Unterricht kann nicht gewährt werden (vgl. Abs. 3.2 der Schulordnung). Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Schule zu verantworten hat, mehr als zweimal im Schuljahr (September – August) aus, so wird das Entgelt ab dem 3. ausgefallenen Unterrichtstermin auf Antrag erstattet. In besonderen Fällen kann das Entgelt auf Antrag ermäßigt werden. Antragsformulare für Sozialermäßigung sind im Büro erhältlich. Reduziert sich beim instrumentalen Gruppenunterricht die Teilnehmerzahl durch Ausscheiden eines oder mehrerer Schüler, so bemüht sich die Musikschule, die Gruppe mit neuen, passenden Schülern aufzufüllen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Musikschule den Eltern/Schülern eine neue Unterrichtsform anbieten. Bitte bewahren Sie alle zugesandten Unterlagen sorgfältig gut auf. Die vollständige Schulordnung der Musikschule Bad Vilbel kann im Büro oder auf unserer Hompage eingesehen werden. www.musikschule-bad-vilbel.de