Frankreich - ActiSwiss

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Frankreich - ActiSwiss
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun Svizra
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Dossier
Frankreich
Leben
Arbeiten
Sprachaufenthalt, Studium
Ruhestand
© 12/2006
Frankreich
Über dieses Dossier
Inhalt
Frankreich .............................................................................................2
Über dieses Dossier ..........................................................................2
Inhalt.......................................................................................2
Zweck ......................................................................................4
Rechtlicher Hinweis ....................................................................4
Wir ..........................................................................................4
Adressen, Abkürzungen, Links ...........................................................5
Webseiten über Frankreich..........................................................5
Land und Leute................................................................................5
Geografie .................................................................................5
Regionen ...........................................................................6
Departemente ....................................................................6
Klima .......................................................................................8
Geschichte................................................................................8
Staatsform ...............................................................................8
Bevölkerung .............................................................................8
Sprache ...................................................................................9
Religion, Seelsorge ....................................................................9
Verkehr ....................................................................................9
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung ......................................................9
Umzug...............................................................................9
Zweitresidenz ................................................................... 10
Zollauskünfte.................................................................... 10
Spezielle Einfuhren .................................................................. 10
Haustiere ......................................................................... 10
Vertretungen Frankreichs in der Schweiz..................................... 11
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 11
Einreise ........................................................................... 11
Besondere Einreisevorschriften............................................ 11
Anmeldung ............................................................................. 11
Vor Ort ............................................................................ 11
Immatrikulation ................................................................ 11
Arbeitsbewilligung.................................................................... 12
Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 12
Nützliche Adressen in Paris ................................................. 12
Grenzgänger ........................................................................... 13
Dienstleistungen...................................................................... 13
Entsendung ............................................................................ 14
Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 14
Schweizer in Frankreich ..................................................... 14
Leben in Frankreich ........................................................................ 14
Wohnen ................................................................................. 14
Mieten ............................................................................. 15
Immobilienerwerb ............................................................. 15
Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks ...................... 15
Links zu Immobiliensuche................................................... 16
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Führerschein ........................................................................... 16
Bildung, Schulen...................................................................... 16
Vorschule (École maternelle) .............................................. 16
Grundschule (École élémentaire) ......................................... 16
Sekundarschule (Collège) ................................................... 16
Gymnasium (Lycée) .......................................................... 17
Das universitäre System .................................................... 17
Ingenieur- und Handelsschulen ........................................... 17
Auskunftsstellen................................................................ 17
Internationale Schulen ....................................................... 18
Einbürgerung .......................................................................... 18
Privatleben ............................................................................. 19
Schweizer Medien.............................................................. 19
Publikationen für Schweizer in Frankreich ............................. 19
Arbeiten in Frankreich..................................................................... 19
Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 19
Wichtigste Wirtschaftsdaten................................................ 19
Arbeitsvermittlung ................................................................... 20
Öffentliche Vermittlung ...................................................... 20
Individuelle Vermittlung ..................................................... 21
Stellensuche ........................................................................... 21
Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 21
Stellensuche Wirtschaftsregion Paris .................................... 22
Bewerbung ............................................................................. 22
Das Begleitschreiben ......................................................... 22
Der Lebenslauf, CV............................................................ 22
Die Zeugnisse................................................................... 23
Das Dossier ...................................................................... 23
Musterlebenslauf ............................................................... 23
Unterstützung durch unseren Beratungsdienst....................... 23
Links zu Stellenbörsen ....................................................... 24
Diplome, Abschlüsse ................................................................ 24
Selbstständige Berufsausübung ................................................. 25
Arbeitsbedingungen ................................................................. 25
Löhne, Gehälter....................................................................... 25
Mindestlohn...................................................................... 25
Gesamtarbeitsvertrag ........................................................ 26
Lebenskosten, Steuern ................................................................... 26
Geld, Währung ........................................................................ 26
Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 26
Steuern.................................................................................. 26
Einkommenssteuer ............................................................ 26
Weitere Steuern auf dem Einkommen .................................. 27
Doppelbesteuerung .................................................................. 27
Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 27
Sozialsystem........................................................................... 28
Obligatorium .................................................................... 28
AHV/IV................................................................................... 28
Kranken- und Unfallversicherung ............................................... 28
Krankenversicherung ......................................................... 28
Sozialhilfe, Fürsorge................................................................. 30
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Zweck
Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen
der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot
richtet sich in erster Linie an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen
und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und
gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der
Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen
korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die
angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten
weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden.
Wir
Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte,
Auswanderung und den Austausch von Stagiaires.
Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen:
Bundesamt für Migration BFM
Auswanderung und Stagiaires
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
+
Quellenweg 9 in Wabern/Bern
+41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93
|
[email protected]
www.swissemigration.ch
Wir haben gleitende Arbeitszeit.
Sie erreichen uns deshalb am besten von Mo - Fr zwischen
09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00
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Adressen, Abkürzungen, Links
Bitte konsultieren Sie unser "Dossier EU". Dort finden Sie auch die Bestimmungen, welche
für Schweizer im ganzen EU-Raum Gültigkeit haben.
Webseiten über Frankreich
Interessant und informativ sind nachfolgende Webseiten
Freie Enzyklopädie „Wikipedia“
"Bürger- und Serviceseite" der Regierung
Portal des "Premier Ministre"
Portal der Regierung
Informationsplattform Frankreichs
de.wikipedia.org/wiki/Frankreich
www.service-public.fr/
www.premier-ministre.gouv.fr/de/
www.premier-ministre.gouv.fr/acteurs/gouvernement/
www.internet.gouv.fr/
Land und Leute
Geografie
Bodenfläche = 543'965
km2
(Schweiz:
ca.
2
41'300 km ), inkl. Korsika jedoch ohne Überseebesitzungen. Frankreich ist das grösste
Land Westeuropas.
Das Mutterland besteht
aus 22 Regionen, dazu
kommen vier Überseedepartemente (D.O.M.=
Départements d'OutreMer)
Überseedepartemente (D.O.M.= Départements d'Outre-Mer)
` Guadeloupe (Hauptort: Basse-Terre, 1'780 km2, 422'000 Einwohner)
` Guyane (Hauptort: Cayenne, 83'534 km2, 157'000 Einwohner)
` Martinique (Hauptort: Fort-de-France, 1'100 km2, 381'000 Einwohner)
` Réunion (Hauptort: Saint-Denis, 2'510 km2, 706’000 Einwohner)
Übersee-Territorien (T.O.M.)
Französisch-Polynesien - Saint-Pierre-et-Miquelon - Wallis und Futuna - Neukaledonien Mayotte.
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Regionen
Departemente
Die Nummer ist Teil der
Postleitzahlen und der
Autokennzeichen.
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N°
Hauptort
48 Lozère
Mende
01 Ain
Bourg-en-Bresse
49 Maine-et-Loire
Angers
02 Aisne
Laon
50 Manche
Saint-Lô
03 Allier
Moulins
51 Marne
Châlons-sur-Marne
04 Alpes-de-Haute-Provence Digne
52 Haute-Marne
Chaumont
05 Hautes-Alpes
Gap
53 Mayenne
Laval
06 Alpes-Maritimes
Nice
54 Meurthe-et-Moselle
Nancy
07 Ardèche
Privas
55 Meuse
Bar-le-Duc
08 Ardennes
Charleville-Mézières
56 Morbihan
Vannes
09 Ariège
Foix
57 Moselle
Metz
10 Aube
Troyes
58 Nièvre
Nevers
11 Aude
Carcassonne
59 Nord
Lille
12 Aveyron
Rodez
60 Oise
Beauvais
13 Bouches-du-Rhône
Marseille
61 Orne
Alençon
14 Calvados
Caen
62 Pas-de-Calais
Arras
15 Cantal
Aurillac
63 Puy-de-Dôme
Clermont-Ferrand
16 Charente
Angoulème
64 Pyrénées-Atlantiques
Pau
17 Charente-Maritime
La Rochelle
65 Hautes-Pyrénées
Tarbes
18 Cher
Bourges
66 Pyrénées-Orientales
Perpignan
19 Corrèze
Tulle
67 Bas-Rhin
Strasbourg
20 Corse
Ajaccio (Bastia)
68 Haut-Rhin
Colmar
21 Côte-d'Or
Dijon
69 Rhône
Lyon
22 Côtesd'Armor
Saint-Brieuc
70 Haute-Saône
Vesoul
23 Creuse
Guéret
71 Saône-et-Loire
Macon
24 Dordogne
Périgueux
72 Sarthe
Le Mans
25 Doubs
Besançon
73 Savoie
Chambéry
26 Drôme
Valence
74 Haute-Savoie
Annecy
27 Eure
Evreux
75 Ville de Paris
Paris
28 Eure-et-Loir
Chartres
76 Seine-Maritime
Rouen
29 Finistère
Quimper
77 Seine-et-Marne
Melun
30 Gard
Nîmes
78 Yvelines
Versailles
31 Haute-Garonne
Toulouse
79 Deux-Sèvres
Niort
32 Gers
Auch
80 Somme
Amiens
33 Gironde
Bordeaux
81 Tarn
Albi
34 Hérault
Montpellier
82 Tarn-et-Garonne
Montauban
35 Ille-et-Vilaine
Rennes
83 Var
Toulon
36 Indre
Châteauroux
84 Vaucluse
Avignon
37 Indre-et-Loire
Tours
85 Vendée
La Roche-sur-Yon
38 Isère
Grenoble
86 Vienne
Poitiers
39 Jura
Lons-le-Saulnier
87 Haute-Vienne
Limoges
40 Landes
Mont-de-Marsan
88 Vosges
Epinal
41 Loir-et-Cher
Blois
89 Yonne
Auxerre
42 Loire
Saint-Etienne
90 Territoire de Belfort
Belfort
43 Haute-Loire
Le Puy
91 Essonne
Evry
44 Loire-Atlantique
Nantes
92 Hauts-de-Seine
Nanterre
45 Loiret
Orléans
93 Seine-St-Denis
Bobigny
46 Lot
Cahors
94 Val-de-Marne
Créteil
47 Lot-et-Garonne
Agen
95 Val-d'Oise
Cergy-Pontoise
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Klima
Gemässigtes Klima, vorwiegend maritim, mit häufigen Wetterwechseln, reichlichen Niederschlägen und meist westlichen Winden. Im Osten hat das Klima mehr kontinentalen
Charakter, im Süden (Midi) herrscht Mittelmeerklima.
Wetter in Frankreich: www.meteofrance.com
Geschichte
de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Frankreichs
www.frankreich-experte.de/fr/1.html
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Geschichte.html
Staaten der Weltgeschichte im Chronik Verlag, ISBN 3-577-14512-9
Staatsform
Frankreich ist eine parlamentarische Republik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt.
1958 wurde in der Volksabstimmung eine neue, von der Regierung von General de Gaulle
vorbereitete Verfassung angenommen. Die Verfassung wurde in der Folge mehrmals geändert. Der für fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident der Republik ernennt den
Premierminister, sowie, auf dessen Vorschlag, die Regierungsmitglieder; er erlässt die
Gesetze und kann gewisse Gesetzesentwürfe dem Volk zur Abstimmung vorlegen.
Die Regierung ist der Nationalversammlung gegenüber verantwortlich. Das Parlament,
bestehend aus Nationalversammlung und Senat, ist die gesetzgebende Behörde. Die Verfassung bestimmt, wie Verfassungsrat, oberster Justizrat, oberster Gerichtshof und Wirtschafts- und Sozialrat zusammengesetzt und welches ihre Kompetenzen sind.
Der Präsident der Republik: www.elysee.fr
Die Nationalversammlung: www.assemblee-nationale.fr/
Der Senat: www.senat.fr
Die Französische Verwaltung: www.admifrance.gouv.fr
Das Französische Recht: www.legifrance.gouv.fr
Die Seite des Regierungschefs: www.premier-ministre.gouv.fr/fr
Bevölkerung
Die letzte Volkszählung fand im 1999 statt und ergab eine Einwohnerzahl von 60,2 Mio.
Paris
Lyon
Marseille
Bordeaux
Toulouse
Nizza
Nantes
Strasbourg
Stadt
2'152'423
415'487
800'550
210'336
358'688
342'439
244'995
252'338
Agglomeration
9'318'821
1'262'223
1'230'936
696'364
650'336
516'740
496'078
388'483
Regionen
Ile-de-France
Nord-Pas-de-Calais
Provence-Alpes-Côte d'Azur
Rhône-Alpes
Aquitaine
Pays de la Loire
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10'952'011 (Grossregion Paris, 8 Departemente)
3'996'588
4'506'151
5'645'407
2'908'359
3'222'061
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In Frankreich wohnen mehr als 4 Millionen Ausländer mit geregeltem Status (Stand 1999).
Weitere Zahlen zu Frankreich finden Sie auf der Seite des nationalen statistischen Institutes.
Nationales statistisches Institut: www.insee.fr
Sprache
Landessprache: Französisch. Bestimmten Regionen des Landes kommt in Bezug auf den
Gebrauch von regionalen Sprachen eine besondere Bedeutung zu (baskisch, bretonisch,
katalanisch, okzitanisch und korsisch).
Religion, Seelsorge
80 – 84 % der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an. Der Islam bildet
mit ungefähr 5 Mio. Gläubigen nunmehr die zweite Religion des Landes. Daneben gibt es
protestantische und jüdische Minderheiten, welche ca. 4 % der Bevölkerung ausmachen.
Verkehr
Das Strassennetz umfasst ca. 930'000 Km Nationalstrassen und 8’700 km Autobahnen.
Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Geschwindigkeit ist gesetzlich beschränkt auf 50 km/h in den Agglomerationen, 90 km/h auf den Nationalstrassen, und auf
130 km/h auf den Autobahnen; Sonderregelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Eine
Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Schnellzugverbindungen (TGV) bestehen heute von Paris in die Schweiz (Genf, Lausanne, Neuenburg, Bern und Zürich), in den Süden, Norden und an die Atlantikküste.
Dank günstiger Lage verfügt Frankreich über Seehäfen am Mittelmeer, an der Atlantikküste, der Nordsee und am Ärmelkanal. Diese sind für den internationalen Handel (Schwerindustrie, Rohstoffe) von grosser Bedeutung.
Die Flughäfen Paris-Orly, Paris-Charles de Gaulle (Roissy), Lyon, Marseille und Nizza
sind ins internationale Streckennetz einbezogen.
Air France, nationale Fluggesellschaft: www.airfrance.fr
SNCF, staatliche Eisenbahn: www.sncf.fr
Info Trafic en France: www.mappy.fr
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung
Tipp
Konsultieren Sie zu diesem Kapitel die entsprechenden Angaben in unserem EU-Dossier.
Dossier EU: www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/00043/index.html?lang=de
Umzug
Gebrauchte persönliche Effekten, die während mindestens sechs Monaten vor der Übersiedlung im Besitz des Einreisenden waren, können zollfrei eingeführt werden. Als persönliche Effekten gelten
` Effekten und bewegliche Sachen: persönliche Effekten, Haushaltwäsche und Einrichtungsgegenstände, die für den persönlichen Gebrauch und für den Haushalt bestimmt
sind
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` Fahrräder und Motorfahrzeuge zum privaten Gebrauch, Anhänger, Campinganhänger
(Caravans), Vergnügungsschiffe und Sportflugzeuge
` Haushaltvorräte, Haustiere und Reittiere
` handwerkliche, freiberufliche und tragbare Instrumente und Werkzeuge, die zur Ausübung des Berufs benötigt werden
Die Befreiung gilt nicht für alkoholische Produkte, Tabak und Tabakprodukte, Nutzfahrzeuge, Material für die berufliche Anwendung mit Ausnahme der tragbaren handwerklichen und freiberuflichen Werkzeuge, sowie für Vorräte an Rohstoffen und für Fertigprodukte oder Halbfabrikate.
Der Transfer von Gütern nach Frankreich kann unter einem oder mehreren Malen erfolgen, muss aber unbedingt in den 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung
geschehen.
Zweitresidenz
In diesem Fall beschränkt sich die Zollbefreiung auf die persönlichen Effekten und das
Mobiliar und gilt nur wenn
` die Person Eigentümerin der Wohnung ist oder eine Mindestmietdauer von 24 Monaten
vereinbart wurde
` das zur Einfuhr bestimmte Mobiliar dem normalen Stand einer Zweitwohnung entspricht
Ausnahme
Die Befreiung betrifft nur die Zollabgaben. Die Mehrwertsteuer ist in allen Fällen zu entrichten.
Zollauskünfte
Die französische Verwaltung bietet gute und umfassende Auskünfte unter
www.service-public.fr
+
|
Renseignements douaniers, 84, rue d'Hauteville, FR-75009 Paris
Tel.: (00 33 1) 53 24 68 24, Fax: (00 33 1) 53 24 68 30
[email protected]
Zollverwaltung: www.douane.gouv.fr
Spezielle Einfuhren
Für Tiere, Waffen und Munition, Fleischprodukte oder Nahrungsmittel tierischen Ursprungs, wilde Tier- und Pflanzenarten, Medikamente, Pflanzen und Pflanzenprodukte
gelten besondere Bestimmungen.
Haustiere
Erlaubt ist die Einreise nach Frankreich für Tiere, die wenigstens drei Monate alt sind. Für
Hunde und Katzen müssen ein Gesundheitszeugnis und ein Impfausweis betreffend Tollwut vorgelegt werden. Gewisse Hunderassen sind in Frankreich verboten. Umfangreiche
Informationen auf der EURES-Webseite unter
europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=1579&acro=living&lang=de&parentId=1543&countryId=FR
Tipp
Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter.
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Vertretungen Frankreichs in der Schweiz
Die Adresse der Botschaft lautet
+
Botschaft der Französischen Republik, Schosshaldenstrasse 46, 3006 Bern
Tel.: +41 (0)31 359 21 11; Fax; +41 (0)31 359 21 91
www.ambafrance-ch.org
Konsulate bestehen in Basel, Delémont, Genf, Luzern, Lugano, Porrentruy, Sion, Zürich.
Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt
Speziell
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt ebenfalls auf den vier
französischen Überseedepartementen (D.O.M = Départements d’Outre-Mer) Guadeloupe,
Guyane, Martinique und Réunion.
Ausnahme
Nicht gültig ist das Abkommen auf den franz. Übersee-Territorien (T.O.M) FranzösischPolynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Neukaledonien und Mayotte.
Einreise
Schweizer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zum Stellenantritt oder zur ständigen Niederlassung in Frankreich eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass.
Besondere Einreisevorschriften
Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft und für entsandte Arbeitnehmer von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen mit
Sitz in der Schweiz oder der EU, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Die Ausstellung einer "carte de séjour" ist für diesen Personenkreis notwendig. Bitte erkundigen
Sie sich dazu bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung Frankreichs.
Anmeldung
Vor Ort
Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind melde- und bewilligungsfrei. - Schweizer- und
EU-Bürger müssen Aufenthalte zur Wohnsitznahme bei den Behörden ihres Wohnorts
innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft melden. [Code de l'entrée et du séjour des
étrangers, article L121-1: Les ressortissants qui souhaitent établir en France leur résidence habituelle se font enregistrer auprès du maire de leur commune de résidence dans
les trois mois suivant leur arrivée.]
Immatrikulation
Wenn Sie beabsichtigen während mehr als 12 Monaten in Frankreich Wohnsitz zu nehmen, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der zuständigen
schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Die Angaben und Adressen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten, bzw. in den Verzeichnissen des EDA
und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt
dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht.
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Arbeitsbewilligung
Als Schweizer benötigen Sie in Frankreich keine Arbeitsbewilligung. Sie haben das Recht
auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel
des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind möglich.
Aufenthaltsbewilligung
Frankreich hat die EU Richtlinie 2004/38 vom 29. April 2004 in die nationale Gesetzgebung übernommen und garantiert im "Code de l'entrée et du séjour des étrangers" ebenfalls den Schweizerbürgern das freie Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate. Im
Artikel L121-1 sind die Kriterien wie folgt umschrieben
` Sie üben eine Arbeitstätigkeit (Arbeitnehmer oder als Selbstständiger) aus
` als Nicht-Erwerbstätiger verfügen Sie über Kranken- und Unfallversicherungsschutz
und können sich über genügend finanzielle Mittel ausweisen, um ohne Beiträge der
Sozialbehörden leben zu können
` Sie sind (zum Hauptzweck) als Student oder als Person in beruflicher Ausbildung /
Praktikant gemäss nationaler Gesetzgebung eingetragen und sind gegen Krankheit
und Unfall versichert
` Sie sind Familienangehöriger eines EU- oder Schweizerbürgers welcher die vorangehend genannten Bedingungen erfüllt
Eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) ist für Schweizer- und EU-Bürger nicht mehr
gesetzlich vorgeschrieben.
Der Erwerb einer "carte de séjour" kann aber in verschiedenen Lebenssituationen hilfreich
sein; so z.B. Mieten einer Wohnung, Abschliessen einer Versicherung, Eröffnen eines
Bankkontos etc.. Das Gesuch richten Sie an die lokale "Préfecture de police". Dabei wird
auf eine medizinische Untersuchung verzichtet und die Auflagen bezüglich der digitalen
Fingerabdrücke und der Passfotos finden keine Anwendung. Details zum Erwerb der
"carte de séjour" finden Sie unter
www.service-public.fr (étrangers en France - UE - carte de séjour)
Nützliche Adressen in Paris
+
|
+
Cercle Commercial Suisse, Ecole suisse internationale du français appliqué (ESIFA)
10, rue des Messageries (Métro Poissonnière)
FR-75010 PARIS
Tel.: +33 1 47 70 20 66, Fax: +33 1 42 46 34 57
[email protected]
www.ecolesuisse-fle.fr
Centre d’Accueil pour Etudiants
13, rue Miollis, FR-75015 Paris
Tel.: (+33 1) 43 56 20 50 (Übersetzungsdienst)
+
Inter Service Migrants
2-4, Cité de l’Ameublement, FR-75011 Paris
+
Centre d’Information et Documentation Jeunesse (CIDJ)
101, quai Branly, FR-75740 Paris Cedex 15
(+33 1) 44 49 12 00
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Grenzgänger
Die Grenzzone Schweiz - Frankreich ist im Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr vom 1. August 1946 festgelegt. Territorialer Grundsatz: 10
Km Breite auf beiden Seiten der Grenze. Als Grenzgänger gelten Personen, welche in der
schweizerischen Grenzzone wohnen und in der französischen Grenzzone arbeiten und
mindestens einmal in der Woche an den Wohnort zurückkehren. Grenzgänger benötigen
keine Aufenthaltserlaubnis, dagegen eine so genannte "Sonderbescheinigung für Grenzgänger", welche bei beim Einwohnermeldeamt am Arbeitsort angefordert werden kann.
Am 1. Juni 2007 werden die Bestimmungen über die Grenzzone aufgehoben.
Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.631.256.934.91.de.pdf
Grenzüberschreitendes Beratungsnetz: www.transinfonet.org
Infobest Oberrhein: www.infobest.org
Regio Basiliensis: www.regbas.ch
Dienstleistungen
Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen
oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der
Wohn- oder Geschäftssitz nach Frankreich verlegt wird.
Schritte zur Abwicklung einer Dienstleistung in Frankreich
` Entsendeerklärung (Déclaration de détachement) vor Auftragserbringung an regionale
"Inspection du travail" senden.
` Erklärung über die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen (Lohn,
Arbeitszeit, Hygienevorschriften etc.) erstellen
` Bauversicherung und Urlaubskassenverfahren (nur für Unternehmen im Bauhaupt- und
Baunebengewerbe)
` Notwendige Formulare der Sozialversicherung und der Krankenkasse aller zu entsendenden Mitarbeiter bereithalten
` Regelung der Fiskalvertretung
` Regelung der Zollformalitäten für Material und Werkzeuge
"Déclaration d’engagement ou déclaration d’emploi en qualité de travailleur détaché d’un ressortissant d’un Etat membre de l’UE": www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/formulaire_65-0056.pdf
Broschüre mit Informationen zu Dienstleistungen: www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/questions-reponsesdes-entrepreneurs-btp-sur-les-contrats-de-sous-traitance-2005-11-DILTI.pdf
Für drei Monate übersteigende Dienstleistungen ist eine „carte de séjour - prestataire de
services suisse“ notwendig.
Bei nachstehenden Adressen können Schweizer KMU für vorübergehende Tätigkeiten in
Frankreich Unterstützung bekommen.
+
|
+
Wirtschaftskammer Baselland, EU-Beratungsstelle, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal
061 927 64 66
[email protected]
www.kmu.org / www.transinfonet.org
Osec Business Network Switzerland
Euro Info Center Schweiz
Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich
01 365 54 54, Fax: 01 365 54 11
www.osec.ch/eics
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13/30
|
Fédération patronale vaudoise
Route du Lac 2, 1094 Paudex
Tel. 021 796 33 00; Fax: 021 796 33 11
[email protected]
www.centrepatronal.ch
Conseil du Léman: www.conseilduleman.org
+
Entsendung
Es gelten bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich die allgemeinen Bestimmungen gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen. Detailangaben finden Sie in unserem
Dossier über die EU.
Schweizer Vertretungen vor Ort
Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet
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Ambassade de Suisse, 142, rue de Grenelle, 75007 Paris, Frankreich
Tel: 0033 1 49 55 67 00 Fax: 0033 1 49 55 67 67; 0033 1 49 55 67 59 (Visa)
[email protected]
www.eda.admin.ch/paris
Konsulate bestehen in folgenden Städten
Ajaccio, Annecy, Besançon, Bordeaux, Dijon, Le Havre, Le Lamentin (Martinique), Lille,
Lyon, Marseille, Montpellier, Nantes, Nizza, Nouméa (Neukaledonien), Saint-Paul de la
Réunion, Strassburg, Toulouse.
Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen
Schweizer in Frankreich
Mehr als ein Viertel der insgesamt rund 600'000 Auslandschweizer/innen lebt in Frankreich. Bei den Schweizer Vertretungen (Botschaft und Konsulate) sind folgende Immatrikulierte gemeldet (Stand 08/06)
Total
169’437
davon Doppelbürger/innen
140’889
Frauen
76’190
Männer
54’'579
Kinder
38’668
Stimm- und Wahlberechtigte
130’769
Schweizer Vereine in Frankreich: www.eda.admin.ch/eda/fr/home/reps/eur/vfra/regfra/pachcl.html
Leben in Frankreich
Wohnen
In Paris und anderen grossen Städten bildet die Unterkunftsfrage das grösste Problem für
Neuzuziehende. Eine Familie sollte nur übersiedeln, wenn eine Wohnung gewährleistet
ist.
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Mieten
Die Preise in der Hauptstadt und den grossen Städten sind stark verschieden von denjenigen auf dem Land. Wohnungen und Zimmer können durch Immobilienagenturen gesucht
werden, die für ihre Dienste eine Kommission berechnen (in der Regel eine Monatsmiete).
Einige der offiziellen Schweizer Vertretungen (Botschaft oder Konsulate) verfügen über
Angebote von Wohnungen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft auch der „Cercle Commercial Suisse“ Studierenden und Berufspraktikanten, eine Unterkunft zu finden. Im Allgemeinen verlangt der Eigentümer eine Kaution in der Höhe von 2 bis 3 Monatsmieten.
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Cercle Commercial Suisse, 10, rue des Messageries (Métro Poissonnière)
Tel: +33 1 47 70 20 66 Fax: +33 1 42 46 34 57
Immobilienerwerb
Für einen Grundstückkauf muss ein Notar aufgesucht werden. Häufig schliessen die Parteien einen Vorvertrag ab (Kaufversprechen). Der Käufer bezahlt so eine Handänderungsgebühr von 5-10 % des Verkaufspreises. Im Fall eines Scheiterns des Verkaufs ist diese
Gebühr nicht rückzahlbar. Die Notariatsgebühren und Handänderungskosten werden üblicherweise beim Vertragsabschluss bezahlt.
Bei Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind besondere Schutzvorschriften zu beachten. Bei allen landwirtschaftlichen Grundstücken besteht ein Vorkaufsrecht der landwirtschaftlichen Genossenschaften (SAFER).
Es besteht kein eigentliches Grundbuchregister mit rechtsverbindlichem Charakter. Die
Veröffentlichung spielt lediglich eine deklaratorische Rolle, die indessen durch einen Verwaltungsdienst wahrgenommen wird, die „conservation des hypothèques“, welche ein Immobilienverzeichnis und verschiedene Register führt:
` Das „Fichier immobilier“ enthält den Namen des Eigentümers und die rechtliche Situation des Grundstücks.
` Im „Registre des dépôts“ sind Publikationsanträge zur Festlegung der Rangfolge der
Rechte von Gläubigern eingetragen.
` Das „Registre des inscriptions“ beurkundet Sonderrechte und Hypotheken.
` Das „Registre des publications“ enthält Kopien von Akten, Gerichtsentscheiden und
Bestätigungen.
` Das „Registre des saisies immobilières“ sammelt Verfügungen über Pfändungen.
Banken, Sparkassen und spezialisierte Kreditinstitute (z.B. „Crédit Foncier de France“)
befassen sich mit der Finanzierung von Immobilien. Ihre Bedingungen können stark voneinander abweichen. Ein Vergleich lohnt sich.
Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Bei folgenden Unternehmen finden Sie Unterstützung bei Fragen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken:
Die „Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural SAFER“; departementale
Genossenschaften, die landwirtschaftliche Grundstücke kaufen und weiterverkaufen,
nachdem sie deren Strukturen festgelegt haben.
„Terres d'Europe-SCAFR, Société de Conseil pour l'Aménagement Foncier Rural“; nationale Institution von SAFER zur Unterstützung ausländischer Landwirtinnen und Landwirte,
die sich in Frankreich niederlassen möchten.
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Weitere Informationen erteilen die Landwirtschaftskammern „Chambres d'Agriculture“ in
den einzelnen Departementen.
Links zu Immobiliensuche
Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural: www.safer.fr
Terres d'Europe-SCAFR: www.terresdeurope.net
Chambres d’Agriculture (Landwirtschaftskammer): http://paris.apca.chambagri.fr
Immobiliensuche: www.fnaim.fr
Die grösste Immobiliendatenbank Frankreichs: www.seloger.fr
De particulier à particulier: www.pap.fr
Studentenwohnungen: www.adele.org
Agence Nationale pour l'Information sur le Logement : www.anil.org
Wohnungssuche online: www.hestia.fr
Führerschein
Der schweizerische Führerschein muss innerhalb eines Jahres nach Wohnsitznahme gegen einen französischen Ausweis umgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine
neue Prüfung (mit Kosten verbunden) obligatorisch.
Das Gleiche gilt für die schweizerischen Nummernschilder, welche der für die Immatrikulation zuständigen schweizerischen Vertretung abgegeben werden sollen.
Bildung, Schulen
Vorschule (École maternelle)
Der Vorschulunterricht ist nicht obligatorisch, die Nachfrage wird im Rahmen der verfügbaren Plätze befriedigt. Die Eltern, deren Kinder aufgenommen wurden, verpflichten sich zu
einem regelmässigen Besuch während des ganzen Schuljahres. Die Kinder werden in die
Vorschule oder in die Kindergartenklasse im Alter von zwei Jahren aufgenommen. Das
Kind muss die für sein Alter obligatorischen Impfungen erhalten haben, das heisst Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung. Die Anmeldungen erfolgen im Lauf
des ersten Semesters des Kalenderjahres. Die Daten werden in jedem Gemeindebezirk, in
den Schulen und in den Krippen angeschlagen.
Grundschule (École élémentaire)
Die Grundschule (obligatorisch) dauert 5 Jahre und wird von den Kindern im Alter von 611 Jahren besucht. Die unterrichteten Fächer in Grundschulen sind: Französisch, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte, Geographie, Sprachen, Musik, Sport, Bildende
Künste. Das Schuljahr beginnt normalerweise anfangs September und dauert 36 Wochen.
Im Allgemeinen müssen die Eltern ihre Kinder an der Schule am Wohnort einschreiben.
Der obligatorische Unterricht ist kostenlos. Schüler, welche die Schule normal beendet
haben, werden automatisch in das erste Jahr der Sekundarschule aufgenommen.
Sekundarschule (Collège)
Die Sekundarschule (obligatorisch) des ersten Zyklus dauert 4 Jahre (sechste, fünfte, vierte und dritte Klasse) und wird von den Schülern im Alter von 11-15 besucht. Am Ende des
„Collège“ erhält man ein Diplom, das sich „brevet“ nennt. Nach dem "Collège" kommt das
Gymnasium „(Lycée) oder berufliche Gymnasium (Lycée d’enseignement professionnel
LEP).
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Gymnasium (Lycée)
Die Sekundarschule des zweiten Zyklus ist nicht obligatorisch. In den „Lycées“ werden die
Schüler in drei Jahre auf die allgemeine und die technologische Maturität vorbereitet. Oder
sie absolvieren an einem „Lycée d’enseignement professionel LEP.“ in zwei Jahren ein
„Certificat d'Aptitude Professionnelle CAP" oder ein „Brevet Elémentaire Professionnel
BEP“ (allgemeine, über den Bereich des CAP hinausgehende Berufskenntnisse). Nach
einem BEP gibt es auch die Möglichkeit, eine Berufsmaturität (bac professionel) abzulegen. Es gibt 250 Arten von BEP und CAP in ganz verschiedenen Bereichen (meistens Industrie, Handel und Dienstleistungssektor). Alle „bac“ ermöglichen ein Studium an der Universität. Der öffentliche Sekundarschulunterricht ist kostenlos.
Das universitäre System
Falls Sie vorhaben, in Frankreich ein Studium zu absolvieren, finden Sie viel Unterstützung bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten – CRUS. Die universitären
Studiengänge sind nach dem europäischen Schema aufgebaut: Lizentiat, Master, Doktorat. Das Lizentiat wird in drei Jahren absolviert (180 Kreditpunkte im System der europäischen Kredite/ECTS); dieser Lehrgang ermöglicht die Teilnahme am anschliessenden höheren Studiengang zum Erwerb des Masters oder führt zum Berufslizentiat.
Das Studium des "Master" führt entweder zum "Berufsmaster" (master professionnel) oder
zum "Forschungsmaster" (master recherche). Die Stufe des Masters entspricht 300 Kreditpunkten ECTS. Die Studien zum Erwerb des Doktorats werden ab Erlangen der Masterstufe innerhalb von drei Jahren absolviert und ermöglichen es, nach Verteidigung einer
Doktorarbeit das Doktordiplom zu erhalten. Alle Universitäten sind öffentlich.
CRUS: www.crus.ch
Ingenieur- und Handelsschulen
Sie haben zwei Aufnahmesysteme. Sie rekrutieren entweder direkt nach der Maturität für
vier oder fünf Jahre, oder nach zwei Jahren Vorbereitungsklasse für drei Schuljahre. Die
Vorbereitung, die über zwei Jahre hinweg stattfindet, bleibt der „Königsweg“, um in die
grössten Schulen aufgenommen zu werden. Aufnahme mit Eintrittsprüfung, meist mittels
Tests, manchmal auf Grund des Dossiers. An den meisten Schulen bestehen besondere
Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende. Die grossen Schulen sind öffentlich
oder privat. Die Schuldgelder differieren erheblich.
Es gibt auch berufliche Ausbildungen, die in zwei oder drei Jahren nach der Maturität
durchlaufen werden können. Die höheren technischen Schulen (STS), welche auf das
„Brevet de technicien supérieur BTS“ vorbereiten, und die technologischen Universitätsinstitute (IUT). Sie hängen von Universitäten ab und sind alle öffentlich, während die auf das
BTS vorbereitenden Anstalten sowohl öffentliche „Lycées“ als auch private Schulen sein
können. Auch hier unterscheiden sich die Schulgelder erheblich. Die BTS- und die DUTDiplome können durch eine einjährige Zusatzausbildung, die zum Berufslizentiat (licence
professionnelle) führt, ergänzt werden.
Auskunftsstellen
Die Zentren für Information und Beratung (CIO), welche auf das ganze französische
Staatsgebiet verteilt sind, dokumentieren und informieren kostenlos über die Lehrgänge.
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Anlaufstellen für die individuelle Information und Ausbildungsberatung (PAIO)
Diese verbandsmässig strukturierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16
und 25 Jahren, um sie bei der Wahl eines alternativen Ausbildungsweges tatkräftig zu unterstützen, aber auch um mit ihnen alle Ausbildungs- und Stellenfragen zu besprechen
und ihnen so die Eingliederung ins Berufsleben zu erleichtern.
Allgemeine Studienberatungsstellen (Orientierungsdienste) der Universitäten (SCUIO)
Die an den Universitäten angesiedelten SCUIO-Orientierungsdienste stellen den Studierenden eine umfassende Dokumentation zur Verfügung und beraten sie in vielfältigster
Weise in Fragen des universitären Lehrbetriebs und der Studienwahl; daneben bieten sie
auch Hilfe für den Einstieg ins Berufsleben an.
Örtliche Vereine für die beruflich-soziale Eingliederung Jugendlicher (ML)
Diese verbandsmässig organisierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16
und 25 Jahren. Hier können die Ratsuchenden jedes Problem, das ihnen auf der Seele
brennt, vorbringen: Arbeitsplatz, Ausbildung, Unterkunft, Gesundheit, Sport, Freizeitgestaltung usw.
Netzwerk der Informations- und Dokumentationszentren für Jugendliche (CIDJ)
Diese Organisation informiert die Jugendlichen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene über sämtliche Bereiche und Themen, die sie betreffen (Alltag, Ausbildung, Arbeitsplatz, Freizeitgestaltung, Gesundheit, Unterkunft usw.). Es handelt sich um ein generalistisch ausgerichtetes Informationsnetzwerk, das alle Jugendlichen in beliebiger Situation in
Anspruch nehmen können.
Links
Viele Links und gute Informationen zu den verschiedenen Schulen: www.education.fr
Internetauftritt des Bildungsministeriums: www.education.gouv.fr
Weitere Infos / Adresslisten finden Sie unter: www.education.gouv.fr/cid160/lieux-d-information.html
Adressen der CIO: www.orientation-formation.fr/rechercher_conseiller.php3?var_mode=recalcul
Nützliche Infos zum Schulsystem und zum Studium in Frankreich: www.studieren-in-frankreich.de
Internationale Schulen
In Frankreich gibt es keine Schweizerschule.
Die Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué, 10, rue des Messageries, FR75010 Paris ist Teil der Aktivitäten des Cercle Commercial Suisse de Paris. Man kann sich
für verschiedene Unterrichtsarten in Französisch für die Dauer von 1 bis 24 Wochen einschreiben. Die Kurse wenden sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Der Cercle wird seit 1933
offiziell anerkannt. Diese Ausbildung erlaubt die Vorbereitung auf die Prüfungen "Delf" und
"Dalf" und diejenigen der Handelskammer in Paris.
Internationale Schulen können Sie auf folgender Seite finden:
European Council of International Schools: www.ecis.org > search
Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué: www.franzoesisch-lernen-frankreich.ch
Einbürgerung
Die französische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung oder durch Geburt erlangt;
ferner kann sie durch Aufenthalt in Frankreich, Heirat mit einem französischen Ehepartner,
Adoption, Aufnahme oder Einbürgerung erworben werden. Ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren in Frankreich wohnhaft sind, können ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Minderjährige Kinder werden in der Regel mit den Eltern eingebürgert.
Das Einbürgerungsgesuch ist bei der zuständigen Präfektur des Wohnorts einzureichen.
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02.02.07
18/30
Ehepartner französischer Staatsangehöriger können das Bürgerrecht durch Erklärung erwerben. Bedingungen: Die eheliche Gemeinschaft muss bei der Gesuchstellung seit mindestens 2 Jahren bestanden haben, der Partner muss in Frankreich wohnhaft sein und
weiterhin die französische Nationalität besitzen. Die einjährige Frist fällt weg, wenn vor
oder nach der Heirat ein Kind geboren wird, dessen Abstammung belegt ist.
Information zur französischen
Staatsbürgerschaft
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2213.xhtml
Privatleben
Schweizer Medien
Die Programme von Schweizer Radio und Fernsehen DRS können in ganz Frankreich
über Satellit empfangen werden (Hotbird 3, Position 13oE, Frequenz 12,398 Ghz, Transp.
85, horizontale Polarisation, Norm DVB/MPEG-2, Symbolrate 27 500kB, FEC ¾).
Achtung: Frankreich hat den TV-Signalstandard SECAM-L, TV-Geräte und Videogeräte,
die aus der Schweiz mitgebracht werden, funktionieren nicht.
Publikationen für Schweizer in Frankreich
+
|
+
Suisse Magazine - Le magazine des Suisses et des amis de la Suisse
[email protected]
www.suissemagazine.com
Swissinfo by Swiss Radio International
Tel. 031 350 95 55 Fax: 031 350 96 64
www.swissinfo.org
Arbeiten in Frankreich
Wirtschaft, Arbeitsmarkt
Wichtigste Wirtschaftsdaten
2003
2004
2005
2006
BIP (Mia €)
1'587
1’646
1'690
1’751
BIP pro Einwohner (€)
25'676
26'461
27’079
29’941
BIP Wachstumsrate (%)
0.9
2.1
1.4
2.0
Inflationsrate (%)
2.2
2.3
1.9
1.7
Arbeitslosigkeit (%)
9.5
9.5
9.6
9.6
Budget Saldo (% vom BIP)
-4.2
-3.7
-2.9
-2.9
Ertragsbilanz (% vom BIP)
0.4
-0.4
-1.3
-1.9
Gesamtverschuldung (% vom BIP)
62.7
65.0
67.3
67.0
Quelle: FMI, World economic Outlook Database, April 2006
Frankreich ist drittgrösster Kunde und drittgrösster Lieferant der Schweiz. Es erwirtschaftet
mit der Schweiz einen Handelsbilanzüberschuss. Die Schweiz ist für Frankreich der achtgrösste Kunde und ihr zehngrösster Lieferant. Die Handelskammer „Chambre de commerce suisse“ ist in der Lage, Handels- und Rechtsauskünfte zu erteilen. Sie unterhält Zweigstellen in Lyon, Marseille und Mulhouse.
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02.02.07
19/30
Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land
informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.
Links zur Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktlage
Aktuelle Informationen zum Arbeitsmarkt
Portal der Französischen Verwaltung:
+
|
www.insee.fr
www.travail.gouv.fr
www.service-public.fr > Emploi, travail
Die Chambre de commerce suisse, 10, Rue des Messageries, F-75010 Paris
Tel. +33 1 48 01 00 77; Fax: +33 1 48 01 05 75
[email protected]
www.ccsf.com
Arbeitsvermittlung
Öffentliche Vermittlung
Nationale Stelle
Dienstleistungen werden von folgenden drei Behörden erbracht:
Agence nationale pour l'emploi Französische Arbeitsmarktbehörde, zuständig für die
[ANPE]: www.anpe.fr
Vermittlung von Arbeitskräften. Mehr als 700 Dienststellen im ganzen Land. Verantwortlich für die Registrierung
der Arbeitssuchenden. Kostenlos.
Agence pour l'emploi des ca- Halbstaatliche Agentur für die Vermittlung von Führungsdres [APEC]: www.apec.fr
kräften. In grösseren Städten mit eigenen Büros. Geringe
Gebühren.
Office des migrations internatio- Zuständig für grenzüberschreitende Vermittlung und Weinales [OMI]: www.omi.social.fr terbildungsaufenthalte.
Europaweite Stelle (EURES)
Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind:
Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbreitung
von
Stellenangeboten.
Das
Stellenportal
wird
täglich
aktualisiert.
Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen
Sie diese Gelegenheit!
Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten
auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich
in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater.
Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten.
Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.
Links
Eures: www.europa.eu.int/eures
Direkter Link zu den Stellenangeboten auf EURES:
http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=job&lang=de&parentId=52
Portal der Französischen Verwaltung: www.service-public.fr > Emploi, travail
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Individuelle Vermittlung
In Ergänzung zur umfassenden öffentlichen Stellenvermittlung spielen auch zahlreiche
private Agenturen eine wichtige Rolle. Sie sind meistens auf bestimmte Berufsgruppen
bzw. Branchen spezialisiert und arbeiten eng mit den Berufsverbänden zusammen. Es gibt
auch eine Reihe von Büros für Temporärarbeit. Auf der Website der "ANPE" finden Sie
eine Liste von Vermittlungsorganisationen.
Private Stellenvermittlungsagenturen
Liste mit Vermittlungsagenturen
www.annoncesemploi.org
www.anpe.fr/informations/sites_utiles/par_ordre/index.html
Die private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Liste der anerkannten Betriebe finden Sie hier :
www.avg-seco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis
Stellensuche
Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von
bis maximal sechs Monaten in Frankreich zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmeldung beim lokalen Arbeitsamt können Sie auch deren Stellenvermittlung in Anspruch
nehmen. Für Aufenthalte über 3 Monate hinaus sind Sie lokal meldepflichtig. Wenn Sie
arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung.
Wo und wie finden Sie eine Stelle
Beziehungen, "Vitamin-B"
Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte,
Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten).
Inserate in Printmedien
Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse).
Für eine Aufgabe eines Stelleninserates eignen sich folgende Zeitungen: Nationale
Tageszeitungen: Le Monde, Le Figaro, L'Equipe, Le Parisien, France Soir, Libération.
Regionale Zeitungen: La Voix du Nord, Quest-France, Midi Libre, Le Dauphiné Libéré, Le
Progrès de Lyon, Les Dernières Nouvelles d´Alsace, L´Est Républicain, Sud-Ouest.
Wochenzeitungen: L´Express (Stellen für Manager), Le Point, L´Expansion, Le Nouvel
Economiste, Courrier Cadres, Les Echos, L´Usine Nouvelle, Le marché du travail, Moniteur du Bâtiment et des travaux Publics.
Internet
Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenanbieter, wie auch Stellensuchenden eine
Plattform. Europaweit bekannt sind z.B. www.stepstone.fr und www.monster.fr.
Firmen online
Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Websites. Oft kann man sich auch
direkt als Interessentin einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert.
Handelskammer
Handelskammern in Frankreich: www.acfci.cci.fr
Schweizer Handelskammer in Frankreich: www.ccsf.com
Gelbe- und Weisse Seiten
Eine Liste von Arbeitgebern finden Sie geordnet nach Fachgebieten im Branchenbuch.
Gelbe Seiten: www.pagesjaunes.fr
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Stellensuche Wirtschaftsregion Paris
Sie suchen eine Stelle in der Wirtschaftsregion Paris. Die nachstehend genannte Organisation hilft Ihnen dabei. Sie können dort direkt ein Bewerbungsdossier einreichen.
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Cercle Commercial Suisse
Service suisse de placement gratuit
10, rue des Messageries, FR-75010 Paris
Tel. +33 1 47 70 81 66; Fax: +33 1 42 46 34 57
[email protected]
www.ecolesuisse-fle.fr/
Bewerbung
Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr
Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Ein vollständiges Dossier beinhaltet üblicherweise ein Begleitschreiben und einen Lebenslauf.
Dicke Bewerbungsmappen mit Kopien von Diplomen und Zeugnissen kennt man in Frankreich nicht.
Das Begleitschreiben
In Frankreich wird auf die Graphologie immer noch grossen Wert gelegt. Deshalb verlangen noch viele Personalchefs ein von Hand geschriebenes Begleitschreiben. Wenn dies
jedoch in der Stellenausschreibung nicht verlangt wird, kann das „lettre de motivation/lettre
de candidature“ auf dem PC geschrieben werden.
Die Formulierung des Schreibens ist in Frankreich sehr höflich und eher zurückhaltend,
ausserdem sollten kurze Sätze verwendet werden. Sehr wichtig sind die richtige Anrede
("Madame, Monsieur oder Messieurs" ohne Nachname) und eine klassische Schlussformel, wie zum Beispiel "Je vous prie d´agréer, Monsieur, mes salutations distinguées, Je
vous prie de croire, Madame, Monsieur, en l´expression de mes sentiments les meilleurs,
Dans l´espoir que ma candidature retiendra votre attention, je vous prie d´agréer, Madame, Monsieur, l´expression de ma parfaite considération".
Der Lebenslauf, CV
Fassen Sie den Lebenslauf kurz und übersichtlich. Gliedern Sie ihn in drei oder vier
Hauptteile und beginnen Sie mit der neusten, aktuellsten Berufserfahrung. Wie in der
Schweiz umfasst das Schreiben ein bis zwei Seiten.
Persönliche Angaben
Name, Rufname, genaue Anschrift und private Telefonnummer (mit internationaler Vorwahl), Geburtsdatum oder Alter, gegebenenfalls Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Angaben zur Ihrer Religion, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Familie, Ihrer
Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gewerkschaften müssen im Lebenslauf nicht
gemacht werden.
Ausbildung
In diesem Abschnitt führen Sie Ihre erworbenen Abschlüsse, vor allem Hochschuldiplome
und Berufsabschlüsse, an. Sie geben das Datum des Erhalts der Diplome und wenn möglich ihre französische Entsprechung an. Es ist nicht sinnvoll, die gesamte Schulbildung von
der Vorschule an darzustellen. Hingegen zögern Sie nicht, den Inhalt Ihrer Ausbildung zu
beschreiben. Berufserfahrene können die am Arbeitsplatz erworbenen Ausbildungen anführen, jedoch sind nur die wichtigsten zu nennen. Sie sollten Ihre sprachlichen Kompetenzen eindeutig darlegen und ihr Niveau für jede einzelne Sprache angeben.
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Berufserfahrung
Dieser Teil ist sehr wichtig. Für Berufserfahrene ist er in Form eines Absatzes für jeden
Berufsabschnitt (für einen jungen Absolventen in Form eines Absatzes für jedes durchgeführte Praktikum) darzustellen. Für jeden Berufsabschnitt oder jedes Praktikum geben Sie
das Datum der Tätigkeitsaufnahme und ihrer Beendigung, die Firma und den Tätigkeitsbereich des Unternehmens sowie die ausgeübte Funktion an und beschreiben dann die Arbeit bzw. die Aufgaben, die Sie ausgeführt haben. Es ist nicht üblich, für jeden Berufsabschnitt den Grund des Ausscheidens oder des Arbeitsplatzwechsels anzugeben.
Persönliche Aktivitäten, Hobbies, Sonstiges
In einem fakultativen Kapitel können Sie Ihre außerschulischen Aktivitäten und/oder Funktionen (Leiter des Schülerbüros, Organisator von Veranstaltungen usw.), Ihre Freizeit- und
Reiseaktivitäten unter Angabe der Länder, die Sie kennen gelernt und besucht haben
(insb. wenn Sie Frankreich bereits kennen, sollten Sie dies unbedingt angeben), die von
Ihnen betriebenen Sportarten, Ihre persönlichen Vorlieben (Literatur, Musik usw.) oder
auch Ihre außerberuflichen Verantwortlichkeiten kurz darstellen. Quelle: EURES – europäisches Portal zur beruflichen Mobilität.
Die Zeugnisse
Einer französischen Bewerbung werden normalerweise keine Zeugnis- oder Diplomkopien
beigefügt.
Das Dossier
Die Bewerbungsunterlagen können gefaltet und ohne Hüllen oder Hefter in einem Briefumschlag versandt werden. Dies empfiehlt sich schon allein aufgrund der Tatsache, dass
sie von französischen Firmen eher selten zurückgeschickt werden.
Musterlebenslauf
Ein Muster für eine europäische Bewerbung in verschiedenen Sprachen finden Sie auf
den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen
Kommission. Ebenfalls bietet Ihnen die Seite www.letudiant-emploi.fr zahlreiche Beispiele
und Tipps für Lebensläufe sowie Bewerbungsschreiben.
Unterstützung durch unseren Beratungsdienst
Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit
uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden
können wir Ihnen
` speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben
` den Kontakt zur lokalen Eures-Beratungsstelle herstellen
` Adressen von Arbeitgebern zustellen
` Wir führen Listen von Schweizerfirmen und Arbeitgebern, welche uns in den letzten
Jahren internationale Stellenangebote übermittelt haben oder junge schweizerische
Berufsleute zur Weiterbildung beschäftigten.
` Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben
Die Abgabe von Firmenadressen erfolgt nur unter gewissen Voraussetzungen. Sie verfügen über einen Berufsabschluss oder über mehrjährige Berufspraxis weisen gute Kenntnisse der französischen Sprache auf. Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden
Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben
` was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden?
` in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten?
` wie gut sind Ihre Französischkenntnisse?
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Links zu Stellenbörsen
Allgemein
Die meisten Links zu Stellen
www.stellenlinks.ch
Die Job-Suchmaschine der Schweiz
www.jobsuchmaschine.ch
Firmen International von A bis Z
www.jobpilot.com/index.phtm
Die Schweizer Firmen-Suchmaschine
www.help.ch
Das grösste Jobangebot im Internet
www.careerbuilder.com
dito
Firmen International von A - Z
www.offenestellen.com
www.jobpilot.com/index.phtm
Nach Berufen
Au pair
www.iapa.org/Docs/02_organisation/Member_Directory.php4
Kaderstellen
www.cadresonline.com/index.php
www.cadremploi.fr/
Junge Berufsleute
www.hobsons.fr/
Netz der EU
Eures - Die Stellenangebote
www.europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=j
ob&lang=de&parentId=52
Eures CV-Search - Ihr CV publizieren
www.europa.eu.int/eures/main.jsp?acro=cv&lang=de&catId=5
3&parentId=0
Diplome, Abschlüsse
Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen.
Damit ein Diplom aus der Schweiz in Frankreich anerkannt werden kann, muss Inhalt und
Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird.
Erkundigen Sie sich zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Frankreich ausüben möchten, dort
überhaupt reglementiert ist. Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die vollständige Adresse lautet
+
|
ENIC NARIC France, Centre d'information sur la reconnaissance des diplômes étrangers en
France, 4, rue Danton, FR-75006 Paris
Telefon +33 1 55 55 04 28, Fax +33 1 55 55 00 39
[email protected]
www.ciep.fr/enic-naricfr/
Die zuständigen Bewilligungsbehörden entscheiden aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche Dokumente für die Anerkennung eingereicht werden müssen. Unterschieden
wird nach „Reconnaissance professionnelle“ und „Reconnaissance académique“. Wir
empfehlen Ihnen die Konsultation der Broschüre Schweizer Diplome in der EU. Bei nicht
reglementierten Berufen ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, abzuschätzen, ob
der vorgelegte Berufsabschluss die erforderlichen Kenntnisse für die ausgeschriebene
Arbeitsstelle garantieren.
Informationszentrum zur Anerkennung von ausländischen Diplomen in Frankreich:
http://www.education.gouv.fr/int/recodipl.htm
Schweizer Diplome in der EU: http://www.europa.admin.ch/pub/best/d/diplome_ch_eu.pdf
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Selbstständige Berufsausübung
Schweizerbürger sind für den Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Handel,
Industrie und Gewerbe den EU-Bürger gleichgestellt; für die Berufsausübung gelten die
gleichen Bestimmungen wie für Franzosen. In künstlerischen Berufen herrscht Gleichstellung mit den Einheimischen. In Verbindung mit den Bestimmungen des Niederlassungsvertrags Schweiz - Frankreich von 1882 wird auf Antrag hin eine zehnjährige „carte de
résident“ ausgestellt. Über die national gültigen Bestimmungen für Ihre selbstständige Berufsausübung können Sie sich bei den regionalen Handels- und Gewerbekammern erkundigen. Neben den beruflichen Voraussetzungen ist den sozialversicherungsrechtlichen
und steuerlichen Vorschriften Beachtung zu schenken.
Informationsstellen (kostenpflichtig) für Selbstständige
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Wirtschaftskammer Baselland, EU-Beratungsstelle, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal
061 927 64 66
[email protected]
www.kmu.org / www.transinfonet.org
Euro Info Center Schweiz
Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich
01 365 54 54, Fax: 01 365 54 11
www.osec.ch/eics
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Schweizerische Handelskammer in Frankreich
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Schweizer Beratungsstelle des grenzüberschreitenden Beratungsnetzes
www.ccsf.com
www.transinfonet.org
Arbeitsbedingungen
Die Rechte der Arbeitnehmer sind im „Code du travail“ geregelt und werden durch wirksame Aktivitäten der Gewerkschaften und Berufsorganisationen verteidigt.
Code du travail:
www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnCode?&commun=CTRAVA&code=CTRAVAIR.rcv
Löhne, Gehälter
Mindestlohn
Der "Salaire minimum interprofessionnel de croissance SMIC" ist das einzige vom Staat
festgesetzte Gehalt. Dieser Minimalansatz muss vom Arbeitgeber respektiert werden. Der
SMIC beziffert den Stundenlohn, unter dem laut Gesetz niemand beschäftigt werden darf.
Ausnahmen sind nur für bestimmte Gruppen zulässig, d.h. ÖJugendliche unter 18 Jahren
mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, Öjunge Auszubildende, ÖJugendliche,
die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren, ÖBehinderte
Die Höhe des SMIC wird jährlich per 1. Juli festgelegt.
Mindestlohn pro Stunde
1.7.2006
8,27 €
pro Monat bei 35 Std. Woche
1.254,28 €
2006 betrug die Erhöhung 3,05% und über die letzten 5 Jahre 18%.
Weitere Informationen zum SMIC finden Sie unter
Französisches Statistisches Amt: www.insee.fr/fr/indicateur/smic.htm
Französische Botschaft in Deutschland: www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=353
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Gesamtarbeitsvertrag
Für die meisten Berufe bestehen Gesamtarbeitsverträge, worin meist höhere Bezahlungen
festgelegt sind, insbesondere für gesuchte Fachkräfte. Namhafte Unterschiede können
sowohl von Unternehmen zu Unternehmen wie je nach Qualifikation der Arbeitnehmer bestehen. In der Regel sind die Löhne in Frankreich weniger hoch als in der Schweiz.
Lebenskosten, Steuern
Geld, Währung
Euro (EUR = €) zu 100 Cent
Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1
Cent
Lebenshaltungskosten, Budget
Lebenskosten
EDA
97.1
UBS
OECD
A&S
89.0
81.0
86.4
Erklärung
Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt des Landes, mit vielen Reisen und einem hohem Anteil
von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa
Lebensstil einer Familie mit westeuropäischem Konsumverhalten
Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (kaufkraft- und wechselkursbereinigt)
Lebenskosten-Index für Expatriats im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert mit Halbjahrestrend)
(Basis: Schweiz=100)
Steuern
Wer seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und für kürzere Zeit (Regel: weniger als 183
Tage pro Jahr) im Ausland arbeitet, muss sein Einkommen grundsätzlich weiterhin in der
Schweiz versteuern.
Wer im Ausland arbeitet, muss dort in der Regel Steuern bezahlen. Für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt definitiv ins Ausland verlegen, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Wer hier jedoch noch Einkünfte hat, (z.B. aus Immobilien) ist weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Auch Pensionen und Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen werden an der Quelle besteuert, also bei der Auszahlung in der Schweiz.
Steuerberechnung online
Französisches Steuerwesen
www.calculer.com
www.finances.gouv.fr
Einkommenssteuer
Die Einkommensteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Gesamteinkommen, das der
Steuerpflichtige in dem der Besteuerung vorangegangen Kalenderjahr erzielt hat.
Die einkommensteuerpflichtigen Einkunftsarten sind
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Grundvermögen
Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe
Bezüge von Gesellschaftern, die Geschäftsführer sind
Gehälter, Löhne, Pensionen und Renten
Gewinne aus nichtgewerblichen Berufen, einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gesellschaftsanteilen und Immobilien
` Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Die Besteuerung setzt nicht bei der Quelle an. Der Arbeitgeber ist also in keiner Art und
Weise in die Behandlung und die Bezahlung der Steuern involviert. Die Einkommenssteuer wird einmal jährlich auf dem steuerpflichtigen Einkommen erhoben. Erfasst werden
sämtliche erzielten Einkommen, gleich welcher Herkunft. Im Februar jeden Jahres verschickt die Steuerverwaltung eine Steuererklärung "déclaration des revenus" in jeden
Haushalt. Die Steuererklärung muss vor dem 28. Februar an die zuständige Steuerverwaltung zurückgeschickt werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Finanzamt die gezahlten Löhne und Gehälter jährlich mitzuteilen.
Abzüge
Steuerpflichtige können von Ermässigungen, Abzügen und Beschränkungen profitieren
(z.B. Hypothekarzinsen, Prämien freiwilliger Lebensversicherungen, persönliche Verpflichtungen, Zuwendungen, usw.). Arbeitnehmer/innen kommen in den Genuss von Abzügen
von 20 % bzw. 10 % (letztere für Berufsauslagen).
Weitere Steuern auf dem Einkommen
Die „Contribution Sociale Généralisée CSG“ ist eine allgemeine Sozialsteuer, die auf alle
Einkommensarten erhoben wird. Ausgenommen sind nur gewisse Sparbücher, Kindergeld- und Familienleistungen sowie niedrige Lohnersatzleistungen und Renten. Die CSG
wird von den natürlichen Personen geschuldet, die in Frankreich Steuerdomizil haben. Sie
wird durch den Arbeitgeber vom Lohn (2005: 7.5%) zurückbehalten und auch auf Spareinkommen erhoben.
Die „Contribution pour le Remboursement de la Dette Sociale CRDS“, die die aufgelaufenen Defizite der Sozialversicherung tilgen soll. Diese ebenfalls auf alle Einkommensarten
erhobene Steuer beträgt 0,5 % und ist auf die nächsten Jahre begrenzt.
Die Steuern können in Frankreich auch elektronisch erklärt werden. Weitere Informationen
über das französische Steuersystem, Steuerformulare, Steuerberechnung etc. auf Französisch sind über den Steuerserver des Wirtschafts- und Finanzministeriums abrufbar
www.impots.gouv.fr
Doppelbesteuerung
Die Schweiz hat mit Frankreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
abgeschlossen. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Steuerbehörde am Wohnort, Ihren Steuerberater oder an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern.
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Eidgenössische Steuerverwaltung
Abteilung für int. Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen
Eigerstrasse 65, 3003 Bern
+41 (0)31 322 71 29
www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
www.bk.admin.ch/ch/d/sr/c0_672_934_91.html
Vorsorge, Versicherungen
In diesem Kapitel geben wir einen kurzen Überblick über das Sozialversicherungssystem
in Frankreich. In unserem EU-Dossier finden Sie zusätzliche Infos zu den Themen
AHV/IV, Krankenkassen, Versicherungen u.a.
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Sozialsystem
Obligatorium
Erwerbstätige sind der obligatorischen Sozialversicherung angeschlossen. Die Vorsorgeeinrichtungen umfassen
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Krankheit
Berufsunfall
Mutterschaft
Altersvorsorge
Hinterbliebene
Invalidität
Todesfall
Die Beiträge an die Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 40 %, derjenige des Arbeitnehmers
18-25 % vom Bruttogehalt.
AHV/IV
In Frankreich haben Arbeitnehmer bei Erreichen des 60. Altersjahres Anspruch auf eine
Altersrente. Die volle Rente erhält, wer Beiträge während mindestens 40 Jahren (160
Quartalsbeiträge) geleistet hat. Diese Dauer wird bis 2012 um ein Quartal jährlich auf 41
Beitragsjahre und bis 2020 auf 41,75 Beitragsjahre erhöht.
Schweizerische AHV: www.ahv.ch
Dossier EU: www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/00043/index.html?lang=de
Kranken- und Unfallversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung umfasst vier große Sparten
1. das „régime général“ das den abhängig Beschäftigten aus den Bereichen Industrie,
Handel und Dienstleistungen sowie Beschäftigten aus ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen Versicherungsschutz bietet. 80% der Bevölkerung, d.h. 47 Milionen Personen sind bei diesem Träger versichert, der so den Grundstein der sozialen Absicherung in Frankreich bildet. Der Bereich Krankenversicherung des „régime général“ ist
kein Teil der öffentlichen Verwaltung, sondern ein Teil einer autonomen, dezentralisierten Körperschaft, die den Auftrag eines öffentlichen Dienstes erfüllt. Die Krankenversicherung deckt die finanziellen Risiken Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod ab.
Im Rahmen einer separaten Verwaltung bietet sie ebenfalls finanziellen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie wird verwaltet von der "Caisse nationale de
l’assurance maladie des travailleurs salariés CNAMTS"
2. die „Mutualité sociale agricole“ (mit 5 Millionen Mitgliedern), die die Landwirte, die abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft und die der Landwirtschaft verwandten Berufe absichert;
3. die „Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Professions Indépendantes“, in der die
verschiedenen Versicherungsträger der freien Berufe zusammengefasst sind und die
3,5 Millionen Personen Schutz bietet;
4. sowie berufsständische Kassen (Eisenbahner, öffentliche Versorgungsbetriebe, Seeleute usw.), die etwa 2,5 Millionen Personen Schutz bieten.
Außerdem gibt es noch Versicherungen auf Gegenseitigkeit (Mutuelles) und private Versicherungen, die eine ergänzende Zusatzversicherung anbieten, da die Krankenkassen nur
einen Teil der Kosten ersetzen. 87% der Versicherten haben eine derartige Versicherung
abgeschlossen.
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Die Krankenversicherung wird in der Hauptsache finanziert durch Sozialabgaben auf Löhne und Gehälter (Arbeitgeber 12,8%, Arbeitnehmer 0,75%) und durch die Allgemeine Sozialsteuer „contribution social général CSG“ - 7,5% auf alle Einkommensarten). Die Leistungen der Krankenversicherung bestehen aus der Erstattung eines Teils der Ausgaben
der Versicherten (Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Medikamente usw.) sowie aus direkten Unterstützungsleistungen Mutterschaftstagegeld, Arbeitsunfälle, Invalidenrenten,
Sterbegeld).
Das französische System basiert für Versicherte auf zwei wichtigen Prinzipien:
1. der freien Arztwahl ( Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Labor, Physiotherapeut usw.)
2. dem Kostenerstattungsprinzip, d.h. der Patient zahlt dem behandelnden Arzt die erbrachte Leistung und erhält im Gegenzug einen Behandlungsschein, den er bei der
Kasse einreicht, die ihm dann die Kosten gemäß den staatlich festgesetzten Beiträge
erstattet. Nach Maßgabe von nationalen und lokalen Vereinbarungen kann, besonders
im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, vom Vorleistungsprinzip Abstand genommen
werden. Auch wird bei der Höhe der Erstattung sowie der Vorkasse die persönliche Situation, in der sich der Versicherte befindet, berücksichtigt, so dass eine volle Erstattung möglich ist. Der nicht erstattete Teil, das so genannte „ticket modérateur“, dessen
Höhe vom Staat festgelegt wird, geht zu Lasten des Versicherten oder seiner Zusatzversicherung. Zur Sicherung des Erstattungsniveaus und einer qualitativ guten Versorgung schließt die Krankenversicherung mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen,
die die Vergütungen festlegen, die als Basis der Erstattungsleistungen dienen.
In Frankreich unterscheidet man zwischen zwei Kategorien von Ärzten, den tariflich gebundenen Ärzten „médecins conventionnés“ und denen, die ihr Honorar frei vereinbaren
können „médecins non conventionnés“. Die Krankenkasse ersetzt die Honorare der letztgenannten Ärzte, die für ihre eigene soziale Absicherung selbst aufkommen müssen, nur
zu einem sehr geringen Teil.
In den letzten Jahren ist zudem die Rolle des Hausarztes gestärkt worden. Wählt der Patient seinen Hausarzt als „Pilot“ durch das Gesundheitssystem „médecin référant“ , der im
Krankheitsfalle immer die erste Anlaufstelle ist und den Patienten weiter überweist,
braucht er nicht mehr in Vorleistung zu treten, sondern bezahlt allein den von der Kasse
nicht übernommenen Anteil.
Die Honorarerstattungssätze der Krankenversicherung sind
Ärzte und Zahnärzte
andere medizinische Leistungen und Untersuchungen
Krankenhausaufenthalt (Aufenthalt und Arzthonorar)
Medikamente (weiße Vignette)
Medikamente (blaue Vignette
70 %
60 %
80 %
65 %
35 %
Eine 100%ige Erstattung der Kosten gibt es aus bestimmten sozialen Gründen und während der Mutterschaft, bei schwierigen Operationen, ab dem 31. Tag des Krankenhausaufenthaltes, bei chronischen Erkrankungen, nach der Geburt sowie in einigen anderen
Fällen.
Bei einem Versicherten können automatisch bestimmte Personen mitversichert werden:
Ehepartner, Personen, die im eheähnlichen Verhältnis zusammenleben, andere Personen
(auch des gleichen Geschlechts), die seit mehr als 12 Monaten zusammenleben bzw. auf
Antrag auch weitere Familienangehörige, wenn sie den Haushalt des Versicherten führen
und dabei mindestens zwei Kinder unter 14 Jahren mit erziehen.
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Schweizer- und EU-Bürger, die sich dauerhaft in Frankreich aufhalten und nicht durch eine
Erwerbstätigkeit in Frankreich pflichtversichert sind, können unter gewissen Bedingungen
die medizinische Hilfe des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Auskunft hierüber
sowie über weitere Einzelheiten in Bezug auf die Leistungen der Krankenkasse, Anschriften von Krankenhäusern, Ärzten usw. geben die „Assurance maladie CNAMTS“ und das
Gesundheitsministerium.
Am 1. Januar 2000 wurde in Frankreich die „Couverture Maladie Universelle CMU“ eingeführt, der sich jede Person anschliessen kann, die nicht Beiträge an die obligatorische Sozialversicherung leistet. Anspruch auf CMU haben auch Ausländer/innen, die seit mehr als
3 Monaten in Frankreich wohnen und über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Das Gesuch muss bei der „Caisse Primaire d’Assurance Maladie“ am Wohnort gestellt werden.
Schweizer Staatsangehörige ohne Berufstätigkeit (z.B. Pensionierte), die ihre Krankenversicherung in der Schweiz im Hinblick auf eine Niederlassung in Frankreich gekündigt haben, und die in einer ersten Zeit keine Aufnahme in die CMU beanspruchen können, müssen in Frankreich eine private Krankenversicherung abschliessen.
Links
Couverture Maladie Universelle CMU
Caisse nationale de l’assurance maladie des travailleurs salariés CNAMTS
Adressen der Caisse Primaire d’Assurance Maladie
Mutualité sociale agricole
Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Professions Indépendantes
Gesundheitsministerium
www.cmu.fr
www.ameli.fr
www.ameli.fr/1/cpam.html
www.msa.fr
www.canam.fr
www.sante.fr
Sozialhilfe, Fürsorge
Die Sozialhilfe ist im Personenfreizügigkeitsabkommen nicht eingeschlossen.
Zwischen der Schweiz und Frankreich besteht jedoch ein Fürsorgeabkommen. Wenn Sie
sich in einer finanziellen Notlage befinden, und keine Lösung in Sicht ist, wenden Sie sich
bitte direkt an die lokal zuständige französische Sozialhilfestelle.
© 02.02.2007 09:44:05 zgn
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