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www.mein-auslandsdienst.at Kurzinformation zum neuen Freiwilligendienst im Ausland Stand am 03.02.2016 Thema bis 31.12.2015: Auslandsdienst nach §12b ZDG ab 01.01.2016: Auslandsfreiwilligendienst nach §27 FreiwG Zielgruppe zivildienstpflichtige Österreicher Frauen und Männer ohne Altersbeschränkung Zuständigkeit Bundesministerium für Inneres (bm:i) Bundesministerium für Arbeit, soziales und Konsumentenschutz (bm:ask) Schwerpunkt sozialer Einsatz interkultureller Lerneinsatz mit Lernzielen: Persönlichkeitsentwicklung Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen Förderung des freiwilligen sozialen Engagements Vertrag nach §12b ZDG mit einem vom bm:i anerkannten Rechtsträger nach §27 u.a. FreiwG mit einem vom bm:i oder bm:ask anerkannten Rechtsträger Tätigkeiten Unentgeltlich unentgeltlich, aus vorwiegend sozialen Motiven an festgelegten Lernzielen orientiert zur persönlichen und fachlichen Aus- und Fortbildung bei einer vom bm:i anerkannte Einsatzstelle in vom bm:i genehmigten Bereichen bei einer vom bm:i oder bm:ask anerkannten Einsatzstelle in den im FreiwG genannten Tätigkeitsbereichen Dauer 12 Monate mindestens 40 Wochenstunden offizielle Dienstzeit 6 bis 12 Monate (Entsendung 2016: jedenfalls 12 Monate) maximal 34 Wochenstunden offizielle Dienstzeit Freistellung 30 Tage in 12 Monaten 25 Tage in 12 Monaten Qualitätssicherung freiwillig durch den Rechtsträger Evaluierung durch den Förderverein nach §12b ZDG verpflichtend (mindestens150 Stunden): Vorbereitungsseminar Begleitung am Einsatzort Rückkehrer-Seminar Evaluierung des Erreichens der Lernziele durch den Rechtsträger 3 Berichte des Auslandsdieners an den Förderverein (voraussichtlich) 2 Berichte des Freiwilligen an den Förderverein kein Anspruch auf Familienbeihilfe Anspruch auf Familienbeihilfe für österreichische Staatsbürger bis zum 24. Lebensjahr Taschengeld angepasst an die Kaufkraft im Einsatzland Taschengeld (mindestens € 40 pro Monat), angepasst an die Kaufkraft im Einsatzland staatliche Förderung auf Antrag des Rechtsträgers Zusage an den Auslandsdiener im Vertrag ab voraussichtlich Herbst 2016: Zuschuss auf Antrag des Rechtsträgers nach sozialen Gesichtspunkten = Obergrenze: Einkommen Eltern UND TeilnehmerIn max. € 75.000 brutto kein Rechtsanspruch auf Förderung Zivildienst-Service-Agentur (ZISA) für den Ersatzdienst für den Zivildienst Finanzierung Bestätigung Zivildienst Ausstellung eines öffentlich gültigen Zertifikates durch den Rechtsträger Ersatzdienst für den Zivildienst bei mindestens 12 Monaten Auslandseinsatz und Einhalten aller Voraussetzungen Ersatzdienst für den Zivildienst bei mindestens 10 Monaten (meist weiterhin: 12 Monaten) Auslandseinsatz und Einhalten aller Voraussetzungen