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www.mein-auslandsdienst.at
Kurzinformation zum neuen Freiwilligendienst im Ausland
Stand am 03.02.2016
Thema
bis 31.12.2015: Auslandsdienst nach §12b ZDG
ab 01.01.2016: Auslandsfreiwilligendienst nach §27 FreiwG
Zielgruppe
zivildienstpflichtige Österreicher
Frauen und Männer ohne Altersbeschränkung
Zuständigkeit
Bundesministerium für Inneres (bm:i)
 Bundesministerium für Arbeit, soziales und Konsumentenschutz (bm:ask)
Schwerpunkt
sozialer Einsatz
interkultureller Lerneinsatz mit Lernzielen:
 Persönlichkeitsentwicklung
 Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen
 Förderung des freiwilligen sozialen Engagements
Vertrag
nach §12b ZDG
mit einem vom bm:i anerkannten Rechtsträger
nach §27 u.a. FreiwG
mit einem vom bm:i oder bm:ask anerkannten Rechtsträger
Tätigkeiten
Unentgeltlich
 unentgeltlich, aus vorwiegend sozialen Motiven
 an festgelegten Lernzielen orientiert
zur persönlichen und fachlichen Aus- und Fortbildung
 bei einer vom bm:i anerkannte Einsatzstelle
 in vom bm:i genehmigten Bereichen
 bei einer vom bm:i oder bm:ask anerkannten Einsatzstelle
 in den im FreiwG genannten Tätigkeitsbereichen
Dauer
 12 Monate
 mindestens 40 Wochenstunden offizielle Dienstzeit
 6 bis 12 Monate (Entsendung 2016: jedenfalls 12 Monate)
 maximal 34 Wochenstunden offizielle Dienstzeit
Freistellung
30 Tage in 12 Monaten
25 Tage in 12 Monaten
Qualitätssicherung
 freiwillig durch den Rechtsträger
 Evaluierung durch den Förderverein nach §12b ZDG
 verpflichtend (mindestens150 Stunden): Vorbereitungsseminar
Begleitung am Einsatzort
Rückkehrer-Seminar
 Evaluierung des Erreichens der Lernziele durch den Rechtsträger
3 Berichte des Auslandsdieners an den Förderverein
(voraussichtlich) 2 Berichte des Freiwilligen an den Förderverein
kein Anspruch auf Familienbeihilfe
Anspruch auf Familienbeihilfe für österreichische Staatsbürger bis zum 24. Lebensjahr
Taschengeld angepasst an die Kaufkraft im Einsatzland
Taschengeld (mindestens € 40 pro Monat), angepasst an die Kaufkraft im Einsatzland
 staatliche Förderung auf Antrag des Rechtsträgers
 Zusage an den Auslandsdiener im Vertrag
 ab voraussichtlich Herbst 2016:
Zuschuss auf Antrag des Rechtsträgers nach sozialen Gesichtspunkten
= Obergrenze: Einkommen Eltern UND TeilnehmerIn max. € 75.000 brutto
 kein Rechtsanspruch auf Förderung
 Zivildienst-Service-Agentur (ZISA) für den Ersatzdienst für den Zivildienst
Finanzierung
Bestätigung
Zivildienst
Ausstellung eines öffentlich gültigen Zertifikates durch den Rechtsträger
Ersatzdienst für den Zivildienst bei mindestens 12 Monaten
Auslandseinsatz und Einhalten aller Voraussetzungen
Ersatzdienst für den Zivildienst bei mindestens 10 Monaten (meist weiterhin: 12 Monaten)
Auslandseinsatz und Einhalten aller Voraussetzungen