New York Eheschließung Hochzeit Heiraten

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New York Eheschließung Hochzeit Heiraten
Deutsche Vertretungen in den USA - Eheschließung NY
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Deutsche Vertretungen
in den USA
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Eheschließung im Bundesstaat New York
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Deutsche - auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA - können sich im Staat New York
trauen lassen. Die hierfür erforderliche "Marriage License" wird vom Marriage License Bureau der
jeweiligen Gemeinde erteilt. Für den Stadtbezirk Manhattan von New York City ist dies das
Marriage License Bureau of the City of New York
Municipal Building, Room 262
1 Centre Street
New York, NY 10007
Internet:
New York
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.30 - 15.45 Uhr
Für die Beantragung der Marriage License ist die Vorlage des Reisepasses und das Ausfüllen eines Antrags
auf Ausstellung der Heiratserlaubnis (Marriage License) erforderlich, die gegen Bezahlung einer Gebühr
(US $ 35,-) sofort erteilt wird und 60 Tage gültig ist. Die Trauung kann grundsätzlich erst 24 Stunden
nach Erteilung der Marriage License vollzogen werden (Gebühr US $ 25,-). Von diesem Erfordernis kann
eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ein Trauzeuge (Mindestalter 18 Jahre) muss anwesend
sein.
Die Trauungszeremonie im Standesamt der Stadt New York ist äußerst nüchtern.
Im Anschluss an die Trauungszeremonie sollte man sich umgehend um Ausstellung der Heiratsurkunde in
der sog. „extended version for foreign use“ bemühen. Die Gebühr beträgt US $ 35,-.
Die Bezahlung aller Gebühren ist nur mittels Kreditkarte oder einer sog. "Money Order" möglich (in
speziell dazu autorisierten Geschäften und Post erhältlich).
Geschiedene müssen in ihrem Antrag Datum und Ort des rechtskräftigen Scheidungsurteils sowie den
Namen des geschiedenen Ehepartners angeben. In den meisten Fällen muss das Scheidungsurteil nicht
vorgelegt werden. Da jedoch jederzeit die Vorlage des Scheidungsurteils mit englischer Übersetzung
verlangt werden kann, wird empfohlen, diese Dokumente bei der Beantragung der Marriage License
mitzubringen. Bei Verwitweten bedarf es der Vorlage der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten,
ebenfalls mit englischer Übersetzung. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, die deutschen
Urkunden mit einer sog. Apostille von der hierfür zuständigen innerdeutschen Behörde versehen zu lassen.
Bitte erfragen Sie bei der die Urkunden ausstellenden Behörde (Standesamt, Familiengericht etc), durch
wen die Apostille im jeweiligen Amtsbezirk erteilt wird.
Geburtsurkunden der Antragsteller oder ihrer Eltern sind nicht erforderlich.
Ist die Eheschließung in Deutschland gültig?
Eine nach dem Ortsrecht formgültig geschlossene Ehe gilt auch nach deutschem Recht als formgerecht
eingegangen. Es bedarf keiner Nachbeurkundung in der Bundesrepublik Deutschland.
Behörden in Deutschland, denen die Heiratsurkunde vorgelegt wird, können auf der Vorlage einer Apostille
bestehen. Es wird daher dringend empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von
Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des US-Aufenthalts und nicht erst später von Deutschland
aus mit einer Apostille versehen zu lassen.
14.04.2009 15:08
Deutsche Vertretungen in den USA - Eheschließung NY
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Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einholung der Apostille das so genannte "long form marriage
certificate for foreign use" benötigen.
Hinweise zur Namensführung nach der Eheschließung
Nach deutschem Recht können bei einer Eheschließung können die Ehegatten auf Befragen des
Standesbeamten bestimmen, welchen Familiennamen sie in der Ehe führen wollen.
Eheschließung NY
©1995 - 2009
Auswärtiges Amt
14.04.2009 15:08

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