Structured Finance Newsletter

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Structured Finance Newsletter
pwC
Structured Finance Newsletter
Nummer 2 - 14. Mai 2009
IFRS
ED Derecognition
Das IASB hat am 31. März 2009 einen Änderungsentwurf zum IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie zum IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben veröffentlicht. Ziel des Änderungsentwurfs ist, die
Kriterien zum Abgang von finanziellen Vermögenswerten und Schulden neu zu
formulieren.
Im Unterschied zu den Abgangsregeln des aktuellen IAS 39 stellt im
Änderungsentwurf die Verfügungsmacht über den betrachteten Vermögenswert
den zentralen Beurteilungsmaßstab dar. Eine Analyse des Umfangs der
übertragenen Chancen und Risiken ist dagegen nicht vorgesehen. Ein
Vermögenswert geht demnach ab, wenn sämtliche oder ein Teil der
Zahlungströme oder sonstigen ökonomischen Vorteile aus einem
Vermögenswert durch einen Verkauf oder auf andere Art und Weise an einen
Dritten übertragen werden ("Transfer") und der Dritte unmittelbar nach dem
Transfer die tatsächliche Fähigkeit besitzt, den Vermögenswert zu seinem
eigenen Vorteil einseitig ohne Einschränkungen weiterzuleiten.
Praxis-Auswirkungen
Repos und Garantien
In der Praxis würde die Neuregelung in verschiedenen Fällen andere
Ergebnisse als der bisherige Standard erzielen. So führt beispielsweise bei
Repos die Verpflichtung, ein verkauftes Wertpapier zu einem späteren Zeitpunkt
zu einem festen Betrag zurück zu kaufen, dazu, dass Chancen und Risiken aus
dem Wertpapier beim Pensionsgeber verbleiben. Bislang wäre daher ein
Abgang zu verneinen. Da die Verfügungsmacht jedoch unter Umständen (z.B.
bei Wertpapieren, die leicht am Markt beschafft werden können) auf den
Pensionsnehmer übergegangen ist, ist auf Grund der vorgeschlagenen
Neuregelungen ein Abgang in bestimmten Konstellationen trotz einer
Rückkkaufvereinbarung zu einem festen Preis zu bejahen.
Vergleichbare
Konsequenzen
ergeben
sich
aus
Garantien
und
Verkaufsoptionen. Gewährt beispielweise der Verkäufer dem Käufer eine
Ausfallgarantie oder eine Rückkaufoption zu einem festen Preis, verbleiben
unter Umständen Chancen und Risiken aus dem verkauften Vermögenswert
(zum Teil) beim Verkäufer. Können die betrachteten finanziellen
Vermögenswerte jedoch leicht am Markt beschafft werden, hat die Garantie
nach dem neuen Entwurf keine Auswirkung auf einen möglichen Übergang der
Verfügungsmacht und kann damit zum Abgang führen.
Der Änderungsentwurf sieht eine prospektive Anwendung der Änderung
ausschließlich für Transaktionen, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
abgeschlossen wurden, vor. Unter bestimmten Vorraussetzungen soll allerdings
eine Anwendung der geänderten Abgangsregelungen auf (sämtliche)
Altverträge zulässig sein.
Nächste Schritte
Kommentierung
Der Änderungsvorschlag ist selbst innerhalb des IASB nicht unumstritten. Fünf
der vierzehn IASB-Mitgliedern vertreten eine abweichende Meinung. Die
Kommentierungsfrist für den Entwurf endet am 31. Juli 2009.
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PricewaterhouseCoopers • 14. Mai 2009
BilMoG
Aufsichtsrechtliche
SPE-Konsolidierung
Seite 2
Die
handelsrechtlichen
Konsolidierungsvorschriften
bezüglich
der
Zweckgesellschaften werden durch das BilMoG erweitert. Zukünftig sind für die
Beurteilung
der
handelsrechtlichen
Konsolidierungspflicht
von
Zweckgesellschaften Kriterien maßgeblich, wie sie unter den IFRS nach SIC-12
anzuwenden sind.
Nach § 10a Abs. 1 KWG ist ein Unternehmen in den aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis dann einzubeziehen, wenn das Unternehmen ein
Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HGB ist und gleichzeitig ein
beaufsichtigtes Unternehmen darstellt, also Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG),
Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG), Finanzunternehmen (§ 1 Abs.
3 KWG) oder Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 1 Abs. 3c KWG) ist.
Verbriefungszweckgesellschaften, die aufsichtsrechtlich in § 1 Abs. 26 KWG
definiert werden, sind definitionsgemäß allerdings keine beaufsichtigten
Unternehmen. Sonstige Zweckgesellschaften sind im Regelfall zwar ebenfalls
keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, können aber sehr wohl
Finanzunternehmen darstellen. Ist eine solche Zweckgesellschaft zukünftig in
den handelsrechtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen, muss sie ebenfalls
in den aufsichtsrechtlichen Gruppenmeldungen berücksichtigt werden.
Banken müssen also nach Inkrafttreten des BilMoG die von ihnen im IFRSKonzernabschluss konsolidierten Zweckgesellschaften daraufhin untersuchen,
ob sie auch in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen
sind. Dies könnte unter anderem dazu führen, dass bestehende Transaktionen
zur Generierung von Kernkapital zukünftig lediglich zur Schaffung von
Ergänzungskapital führen.
Baseler Ausschuss
Beurteilung der Fair
Value Bewertung der
Banken
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 15. April 2009 die endgültige
Version seiner aufsichtsrechtlichen Anleitung für die Beurteilung der
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente bei Banken veröffentlicht. Ziel ist,
die Banken und nationalen Aufsichtsbehörden bei deren Einschätzung der
Bewertungsprozesse für die zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente zu
unterstützen und das Risikomanagement und die Kontrollprozesse der Banken
zu verbessern.
Der Baseler Ausschuss fordert, dass die Bewertungsprozesse hinsichtlich der
Prozessverantwortung und -aufsicht eine wesentliche Rolle innerhalb der
generellen Steuerungsstruktur der Banken einnehmen. Hinreichende
Kontrollprozesse sollen für die Sicherstellung der Verlässlichkeit der ermittelten
Werte eingerichtet werden. Die Bewertung soll selbständig, durch Marktfolgeund nicht durch Markteinheiten, erfolgen. Ausreichende Kapazitäten zur
Festlegung und Überprüfung der Bewertung sollen sowohl für normale
Marktbedingungen als auch für Stressszenarien bereitgestellt werden. Die
Kategorisierung von Finanzinstrumenten für Zwecke der Rechnungslegung, des
Aufsichtsrechts und des Risikomanagements soll stetig erfolgen.
Banken sollen über einheitliche Prozesse für die Anpassung der ermittelten
Werte verfügen, falls solche Werte für die Erfüllung der Definition in
verschiedenen Standards angepasst werden müssen. Banken sollen die
Markttransparenz erhöhen, indem sie zeitnah entscheidungsrelevante und
verlässliche Informationen über ihre Bewertungsmethodik veröffentlichen. Die
Aufsichtsbehörden können zum Zweck der Beurteilung der Bewertungsprozesse
zusätzliche Informationen fordern. In der Beurteilung der Aufsichtsbehörden
sind auch Aufbau- und Ablauforganisiation sowie das Risikomanagement zu
berücksichtigen.
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PricewaterhouseCoopers • 14. Mai 2009
Global ABS 2009
Branchentreffen
Seite 3
Die ESF & IMN Global ABS 2009 Konferenz: Regroup and Rebuild Together
wird am 2. und 3. Juni 2009 in London stattfinden. Diese Konferenz ist
traditionell
einer
der
wichtigsten
Treffpunkte
der
europäischen
Verbriefungsbranche. Inmitten der Finanzkrise wird ihr Fokus die Zukunft des
Verbriefungsmarktes sein.
Vertreter der Aufsichtsbehörden, Regierungsvertreter und private Teilnehmer
werden auf dieser Konferenz über die Zukunft des Verbriefungsmarktes
diskutieren. Im Rahmen der Diskussion mit den Aufstichtsbehörden vertritt das
European Securitisation Forum (ESF) die Branchenverbände bei einer Vielzahl
von Fragen, die von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der
Verbriefungsbranche sind.
Themen, die diskutiert werden, umfassen die Wiederherstellung des
Investorenvertrauens in den ABS- und ABCP-Markt, erforderliche Anpassungen
des Geschäftsmodells von Banken, die Zukunft der Regulierung für
Verbriefungstransaktionen, die Rolle der Zentralbanken und Regierungen,
Produkte, die weiterhin im Markt existieren und andere wichtige
Fragestellungen.
PwC wird wie auch in den Vorjahren mit einem Stand auf dieser Konferenz
vertreten sein. Dort sowie in diversen Panels werden wir Sie über unsere Sicht
der aktuellen Lage informieren und mit Ihnen diskutieren, welche Schritte als
nächstes ergriffen werden müssen. Wir freuen uns darauf, Sie auf der
Konferenz zu treffen!
Was gibt's neues?
Branchengeflüster
ASF und ESF haben am 28 April 2009 gemeinsam ihr erstes Sunset Seminar
2009 gehalten, um detailierter über die Bemühungen der Branche zur
Verbesserung des Investorenvertrauens zu diskutieren. Es wurde betont, dass
Originatoren dafür verantwortlich sind, Investoren sowohl vor der Emission als
auch während der Laufzeit der Transaktion verlässliche Informationen zur
Beurteilung der Performance der verbrieften Vermögensgegenstände zur
Verfügung zu stellen. Diese Informationen müssen es Investoren ermöglichen,
jederzeit die Risiken der gehaltenen Investments einzuschätzen.
Branchenverbände haben sich kritisch zu den geplanten Änderungen der
Eigenkapitalvorschriften geäußert. Die Branchenverbände fordern für
Wiederverbriefungen eine Wesentlichkeitsgrenze zwischen 5 und 10% des
verbrieften Portfolios. Zudem kritisieren die Verbände, dass zukünftig für das
spezifische Risiko von Verbriefungspositionen im Handelsbuch nicht geringere
Eigenkapitalanforderungen gelten sollen als im Anlagebuch. Nach Ansicht der
Verbände werden wesentliche Risiken des Handelsbuchs sowie die Möglichkeit,
Positionen glatt zu stellen, nicht berücksichtigt.
Das Emissionsvolumen im Verbriefungsmarkt ist immer noch gering. Die
Emission in den USA ist von $10 Mrd in dem vierten Quartal 2008 auf $20 Mrd
in dem ersten Quartal 2009 gestiegen. Allerdings ist das Niveau weiter unter
dem Niveau von $80 Mrd im jeweiligen ersten und zweiten Quartal 2008 und
deutlich unter dem durchschnittlichen Niveau von ungefähr $500 Mrd pro
Quartal zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007.
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PricewaterhouseCoopers • 14. Mai 2009
Ansprechpartner
Deutschland
Ansprechpartner
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Seite 4
Peter Flick
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Tel.: (0 69) 95 85-20 04
[email protected]
Dr. Christian Altvater
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Tel.: (0 69) 95 85-69 09
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Christopher Kullmann
Olof-Palme-Straße 35
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Dr. Alexander Lindemann
Marie-Curie-Straße 24-28
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Peter Jeffrey
Hay's Galleria
1 Hays Lane
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Großbrittanien
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Günter Simon
400 Route d'Esch
B.P. 1443
L-1014 Luxembourg
Luxemburg
Tel.: +352 49 48 48-23 75
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Fedele Pascuzzi
Via Monte Rosa 91
20149 Milan
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Tel.: +39 02 80 64-63 23
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Paul Landy
Thomas R. Malthusstraat 5
1066 JR Amsterdam
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Tel.: +31 20 568-42 84
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Padraic Joyce
George's Quay
Dublin 2
Irland
Tel.: +353 1 662-63 94
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Emil Yiannopoulos
68 Kifisias Avenue
152 32 Halandri, Athen
Griechenland
Tel.: +30 210 687 4641
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Mark Tracy
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1069-316 Lisboa
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Jimmy Zou
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63 rue de Villiers
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Frankreich
Tel.: +33 01 56 57-72 13
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Amerika
Frank Serravalli
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