Leitfaden zur Antragstellung Graduate School Scholarship

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Leitfaden zur Antragstellung Graduate School Scholarship
Leitfaden zur Antragstellung
Graduate School Scholarship Programme (GSSP) Programm zur Förderung ausländischer Doktorandinnen und
Doktoranden in strukturierten Promotionsprogrammen
Die Vergabe von Doktorandenstipendien in strukturierten Promotionsprogrammen erfolgt
in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt werden zunächst in einem
Wettbewerbsverfahren Promotionsprogramme ausgewählt, die eine Förderzusage für bis
zu vier DAAD-finanzierte Promotionsplätze (je zwei Plätze in zwei aufeinanderfolgenden
Jahren) für drei Jahre, bzw. bis zu vier Jahre im Falle von Promovierenden aus
Entwicklungs- und Schwellenländern, erhalten. In einem zweiten Schritt nominieren die
ausgewählten Programme für 2015 bzw. 2016 geeignete Doktorandinnen und
Doktoranden für ein DAAD-Stipendium. Die Stipendienvergabe und Administration der
Stipendien erfolgt dabei durch den DAAD. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für
Stipendienprogramme für Ausländer im August 2013 auf ein elektronisches Verfahren
umgestellt worden ist. Das Programm zur Förderung ausländischer Doktorandinnen und
Doktoranden in strukturierten Promotionsprogrammen (GSSP) ist auch von dieser
Änderung betroffen. Neben der obligatorischen Online-Bewerbung müssen die von den
deutschen Hochschulen für ein Stipendium nominierten Kandidatinnen und Kandidaten
auch eine Papierbewerbung (als Ausdruck der Online-Bewerbung) einreichen.
1. Auswahl von Promotionsprogrammen
Antragsunterlagen
Vorbemerkung
Der Auswahlausschuss bildet sich sein Urteil anhand der Informationen im Antrag. Es liegt
deshalb im Interesse der antragstellenden Hochschule, mit der Formulierung des Antrags
die Grundlage für ein ausgewogenes und sachgerechtes Urteil zu schaffen. Beachten Sie
bitte deshalb bei der Ausgestaltung des Antrags, dass die eingereichten Unterlagen für
den Auswahlausschuss die maßgebliche Beurteilungsgrundlage darstellen.
Ausgehend von der Zielsetzung des Programms sind die wesentlichen Gesichtspunkte im
Begutachtungsverfahren:
 die wissenschaftliche Exzellenz der antragstellenden Einrichtung und ihres
Umfelds,
 die fachliche Qualität des Promotionsprogramms,
 ein Konzept für die Rekrutierung, Auswahl und Betreuung der Doktoranden. Hier
sollte auch dargelegt werden, welche Maßnahmen geplant sind, um Bewerber aus
Entwicklungs- und Schwellenländern zu erreichen,
 ein Konzept zur Internationalisierung des Promotionsprogramms.
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Der Antrag sollte einen Umfang von 10 Seiten (Arial, 12, einzeilig) möglichst nicht
überschreiten (maximale Länge 15 Seiten) und wie folgt gegliedert sein:
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2
2.1
2.2
Allgemeine Angaben
Antragstellende Universität
Sprecherin oder Sprecher des Promotionsprogramms
Liste der am Promotionsprogramm beteiligten Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer
Aufzählung aller beteiligten Fachbereiche / Fakultäten (bei interdisziplinären
Projekten)
Zusammenfassung der Eckpunkte des Promotionsprogramms (max. 1 Seite)
Angaben zum Promotionsprogramm
Beschreibung des Themas bzw. der Forschungsschwerpunkte des
Promotionsprogramms
Erläuterung der strukturellen Ausgestaltung des Promotionsprogramms unter der
besonderen Berücksichtigung folgender Aspekte:
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.3
Angaben zu den teilnehmenden Doktorandinnen und Doktoranden:
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.4
2.5
2.6
2.7
1
Auswahl und Aufnahme der Doktoranden
Betreuung der Doktoranden, Betreuungs- und Zielvereinbarungen
Vermittlung von „transferable skills“
Fremdsprachigkeit
Maßnahmen der Qualitätssicherung
Ausschreibung der Promotionsangebote/Promotionsplätze; Erläuterung der
Maßnahmen, durch die das Promotionsangebot in Entwicklungs- und
Schwellenländern bekannt gemacht werden soll
Sonstiges
Aktuelle und geplante Größe des Promotionsprogramms
Aktueller und geplanter Anteil ausländischer Promovenden
Finanzierung der Promovenden
Sonstiges
Skizzierung der Forschungs- und Ausbildungsleistungen der am PromotionsProgramm beteiligten Hochschullehrer/innen1
Übersicht der Themen geplanter Dissertationsprojekte (soweit möglich oder ggf.
exemplarisch)
Angaben zur Finanzierung des Promotionsprogramms sowie zur Existenz von
Strukturen wissenschaftlicher Exzellenz, z.B. Sonderforschungsbereiche,
Graduiertenkollegs etc.
Beschreibung der bestehenden und/oder geplanten internationalen Kooperationen
Bitte eine Liste der drei wichtigsten Publikationen pro Hochschullehrer/in als Anlage beifügen
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3
3.1
3.2
4
Anlagen
Die bestehende Promotionsordnung (in Auszügen mit Bezug auf die oben genannten
Kriterien)
Eine Liste mit den wichtigsten Publikationen der beteiligten Wissenschaftler (vgl. 2.4)
Antragstellung
Die Anträge werden von den jeweiligen Leitern der Promotionsprogramme verantwortet
und sind in Papierform an den DAAD zu richten:
DAAD, Referat 521, z.Hd. Frau Klein, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.
2. Nominierung und Auswahl von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden
Die ausgewählten Promotionsprogramme erhalten eine Förderzusage über bis zu vier
DAAD-finanzierte Promotionsplätze, die in der Regel in Tranchen von zwei Plätzen pro
Haushaltsjahr besetzt werden können. Die Ausschreibung der Promotionsplätze und die
Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die jeweiligen
Promotionsprogramme. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Promotionsplätze
öffentlich ausgeschrieben werden (z.B. über die Webseite des Promotionsprogramms,
EURAXESS oder die DAAD Plattform www.phdgermany.de).
Kandidatinnen und Kandidaten, die für ein DAAD-Stipendium nominiert werden
sollen, müssen folgende Kriterien erfüllen:





sehr gutes fachliches Profil,
das Studium muss zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder
Master abgeschlossen sein,
zum Zeitpunkt der Nominierung dürfen sich die Bewerber noch nicht länger als
fünfzehn Monate in Deutschland aufhalten,
der letzte Masterabschluss darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen,
Auslandsphasen während der Stipendienlaufzeit können nur bis max. 3 Monate
pro Jahr und insgesamt für nicht mehr als neun Monate gefördert werden.
Die Promotionsprogramme müssen pro Promotionsplatz mindestens zwei (maximal
vier) Kandidatinnen oder Kandidaten für ein DAAD-Stipendium nominieren. Für das
Nominierungsverfahren werden folgende Unterlagen beim DAAD eingereicht:
a) Von den Hochschulen (die Unterlagen müssen per Post eingereicht werden):
 Ein Nominierungsschreiben, das auf die wissenschaftliche Qualifikation der
Bewerberin/des Bewerbers sowie auf die Passgenauigkeit des Bewerbers zum
Promotionsprogramm eingeht. Besteht aus Sicht der Hochschule ein klares
Ranking der Bewerber, so sollte es erläutert werden. Außerdem sollte das
Nominierungsschreiben die Namen der als Betreuer vorgesehenen
Hochschullehrerinnen und -lehrer enthalten.
b) Von den ausländischen Bewerbern (neben der obligatorischen Online-Bewerbung
müssen die von den deutschen Hochschulen für ein Stipendium nominierten
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Kandidatinnen und Kandidaten auch eine Papierbewerbung als Ausdruck der OnlineBewerbung einreichen):
Eine vollständige Bewerbung umfasst das DAAD-Antragsformular „Forschungsstipendien
für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler“ mit zusätzlichen Unterlagen im Original
sowie zwei Kopien. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen in deutscher oder
englischer Sprache beizufügen:



ein lückenloser Lebenslauf
ein Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, dass sich der Bewerber mit dem
fachlichen Angebot des Promotionsprogramms auseinandergesetzt hat und
über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt
Zeugnisunterlagen als amtlich beglaubigte Kopien (sämtlichen Zeugnissen muss
eine Erklärung des Notensystems beigefügt werden):
- alle Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen
- das Diplom- oder Abschlusszeugnis mit Angabe der Abschlussnoten



Nachweis über die im Promotionsprogramm erforderlichen Sprachkenntnisse
ggf. Nachweis über abgelegte Praktika
ggf. Liste der Veröffentlichungen
Eine vom DAAD berufene unabhängige Auswahlkommission wählt aus den
Nominierungsvorschlägen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die ein DAADStipendium erhalten und entscheidet, ob vor Antritt des Stipendiums ein vorgeschalteter
Sprachkurs (Dauer i.d.R. 3-6 Monate) absolviert werden soll. Es können nur
Bewerberinnen/Bewerber gefördert werden, die die Auswahlkommission grundsätzlich als
stipendiabel einstuft. Die Stipendienvergabe und finanzielle Abwicklung der Stipendien
erfolgt über den DAAD. Die Stipendien werden zunächst jeweils für ein Jahr mit der
Möglichkeit einer Verlängerung vergeben (Gesamtstipendienlaufzeit max. drei Jahre, im
Falle von Stipendiaten aus Entwicklungs- und Schwellenländern bis zu vier Jahre).
Auslandsaufenthalte im Rahmen des DAAD-Stipendiums können nur gefördert werden,
wenn sie integrale Bestandteile des Promotionsprogramms sind. Dabei gilt, dass max. drei
Monate pro Jahr und insgesamt nicht mehr als neun Monate förderfähig sind.
Termine:
Nominierungsvorschläge für die zwei pro Jahr zur Verfügung stehenden
Promotionsstipendien können jederzeit unterbreitet werden. Bei den Planungen sollte ein
ausreichender Zeitraum zur Visumsbeantragung und für die vorbereitenden Sprachkurse
einberechnet werden. Bitte beachten Sie, dass das vom DAAD durchgeführte
Auswahlverfahren in der Regel zwei bis drei Monate in Anspruch nimmt. Es ist ebenfalls
zu berücksichtigen, dass Bewerber aus Lateinamerika, Asien und Afrika in der Regel
mind. zwei bis drei Monate für die Ausstellung eines Visums benötigen. Bei einem
geplanten Stipendienantritt im Oktober, sollte die Nominierung des Bewerbers spätestens
im Februar beim DAAD vorliegen, damit je nach Dauer des vorgesehenen Sprachkurses
und der notwendigen Einreiseformalitäten des Bewerbers der gewünschte Antrittstermin
realisiert werden kann.
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