Leitfaden zur Antragstellung Graduate School Scholarship
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Leitfaden zur Antragstellung Graduate School Scholarship
Leitfaden zur Antragstellung Graduate School Scholarship Programme (GSSP) Programm zur Förderung ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden in strukturierten Promotionsprogrammen Die Vergabe von Doktorandenstipendien in strukturierten Promotionsprogrammen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt werden zunächst in einem Wettbewerbsverfahren Promotionsprogramme ausgewählt, die eine Förderzusage für bis zu vier DAAD-finanzierte Promotionsplätze (je zwei Plätze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) für drei Jahre, bzw. bis zu vier Jahre im Falle von Promovierenden aus Entwicklungs- und Schwellenländern, erhalten. In einem zweiten Schritt nominieren die ausgewählten Programme für 2015 bzw. 2016 geeignete Doktorandinnen und Doktoranden für ein DAAD-Stipendium. Die Stipendienvergabe und Administration der Stipendien erfolgt dabei durch den DAAD. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für Stipendienprogramme für Ausländer im August 2013 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt worden ist. Das Programm zur Förderung ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden in strukturierten Promotionsprogrammen (GSSP) ist auch von dieser Änderung betroffen. Neben der obligatorischen Online-Bewerbung müssen die von den deutschen Hochschulen für ein Stipendium nominierten Kandidatinnen und Kandidaten auch eine Papierbewerbung (als Ausdruck der Online-Bewerbung) einreichen. 1. Auswahl von Promotionsprogrammen Antragsunterlagen Vorbemerkung Der Auswahlausschuss bildet sich sein Urteil anhand der Informationen im Antrag. Es liegt deshalb im Interesse der antragstellenden Hochschule, mit der Formulierung des Antrags die Grundlage für ein ausgewogenes und sachgerechtes Urteil zu schaffen. Beachten Sie bitte deshalb bei der Ausgestaltung des Antrags, dass die eingereichten Unterlagen für den Auswahlausschuss die maßgebliche Beurteilungsgrundlage darstellen. Ausgehend von der Zielsetzung des Programms sind die wesentlichen Gesichtspunkte im Begutachtungsverfahren: die wissenschaftliche Exzellenz der antragstellenden Einrichtung und ihres Umfelds, die fachliche Qualität des Promotionsprogramms, ein Konzept für die Rekrutierung, Auswahl und Betreuung der Doktoranden. Hier sollte auch dargelegt werden, welche Maßnahmen geplant sind, um Bewerber aus Entwicklungs- und Schwellenländern zu erreichen, ein Konzept zur Internationalisierung des Promotionsprogramms. Stand 10/13 Seite 1 von 4 Der Antrag sollte einen Umfang von 10 Seiten (Arial, 12, einzeilig) möglichst nicht überschreiten (maximale Länge 15 Seiten) und wie folgt gegliedert sein: 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 Allgemeine Angaben Antragstellende Universität Sprecherin oder Sprecher des Promotionsprogramms Liste der am Promotionsprogramm beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Aufzählung aller beteiligten Fachbereiche / Fakultäten (bei interdisziplinären Projekten) Zusammenfassung der Eckpunkte des Promotionsprogramms (max. 1 Seite) Angaben zum Promotionsprogramm Beschreibung des Themas bzw. der Forschungsschwerpunkte des Promotionsprogramms Erläuterung der strukturellen Ausgestaltung des Promotionsprogramms unter der besonderen Berücksichtigung folgender Aspekte: 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.3 Angaben zu den teilnehmenden Doktorandinnen und Doktoranden: 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.5 2.6 2.7 1 Auswahl und Aufnahme der Doktoranden Betreuung der Doktoranden, Betreuungs- und Zielvereinbarungen Vermittlung von „transferable skills“ Fremdsprachigkeit Maßnahmen der Qualitätssicherung Ausschreibung der Promotionsangebote/Promotionsplätze; Erläuterung der Maßnahmen, durch die das Promotionsangebot in Entwicklungs- und Schwellenländern bekannt gemacht werden soll Sonstiges Aktuelle und geplante Größe des Promotionsprogramms Aktueller und geplanter Anteil ausländischer Promovenden Finanzierung der Promovenden Sonstiges Skizzierung der Forschungs- und Ausbildungsleistungen der am PromotionsProgramm beteiligten Hochschullehrer/innen1 Übersicht der Themen geplanter Dissertationsprojekte (soweit möglich oder ggf. exemplarisch) Angaben zur Finanzierung des Promotionsprogramms sowie zur Existenz von Strukturen wissenschaftlicher Exzellenz, z.B. Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs etc. Beschreibung der bestehenden und/oder geplanten internationalen Kooperationen Bitte eine Liste der drei wichtigsten Publikationen pro Hochschullehrer/in als Anlage beifügen Stand 10/13 Seite 2 von 4 3 3.1 3.2 4 Anlagen Die bestehende Promotionsordnung (in Auszügen mit Bezug auf die oben genannten Kriterien) Eine Liste mit den wichtigsten Publikationen der beteiligten Wissenschaftler (vgl. 2.4) Antragstellung Die Anträge werden von den jeweiligen Leitern der Promotionsprogramme verantwortet und sind in Papierform an den DAAD zu richten: DAAD, Referat 521, z.Hd. Frau Klein, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. 2. Nominierung und Auswahl von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden Die ausgewählten Promotionsprogramme erhalten eine Förderzusage über bis zu vier DAAD-finanzierte Promotionsplätze, die in der Regel in Tranchen von zwei Plätzen pro Haushaltsjahr besetzt werden können. Die Ausschreibung der Promotionsplätze und die Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die jeweiligen Promotionsprogramme. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Promotionsplätze öffentlich ausgeschrieben werden (z.B. über die Webseite des Promotionsprogramms, EURAXESS oder die DAAD Plattform www.phdgermany.de). Kandidatinnen und Kandidaten, die für ein DAAD-Stipendium nominiert werden sollen, müssen folgende Kriterien erfüllen: sehr gutes fachliches Profil, das Studium muss zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master abgeschlossen sein, zum Zeitpunkt der Nominierung dürfen sich die Bewerber noch nicht länger als fünfzehn Monate in Deutschland aufhalten, der letzte Masterabschluss darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen, Auslandsphasen während der Stipendienlaufzeit können nur bis max. 3 Monate pro Jahr und insgesamt für nicht mehr als neun Monate gefördert werden. Die Promotionsprogramme müssen pro Promotionsplatz mindestens zwei (maximal vier) Kandidatinnen oder Kandidaten für ein DAAD-Stipendium nominieren. Für das Nominierungsverfahren werden folgende Unterlagen beim DAAD eingereicht: a) Von den Hochschulen (die Unterlagen müssen per Post eingereicht werden): Ein Nominierungsschreiben, das auf die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers sowie auf die Passgenauigkeit des Bewerbers zum Promotionsprogramm eingeht. Besteht aus Sicht der Hochschule ein klares Ranking der Bewerber, so sollte es erläutert werden. Außerdem sollte das Nominierungsschreiben die Namen der als Betreuer vorgesehenen Hochschullehrerinnen und -lehrer enthalten. b) Von den ausländischen Bewerbern (neben der obligatorischen Online-Bewerbung müssen die von den deutschen Hochschulen für ein Stipendium nominierten Stand 10/13 Seite 3 von 4 Kandidatinnen und Kandidaten auch eine Papierbewerbung als Ausdruck der OnlineBewerbung einreichen): Eine vollständige Bewerbung umfasst das DAAD-Antragsformular „Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler“ mit zusätzlichen Unterlagen im Original sowie zwei Kopien. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache beizufügen: ein lückenloser Lebenslauf ein Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, dass sich der Bewerber mit dem fachlichen Angebot des Promotionsprogramms auseinandergesetzt hat und über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt Zeugnisunterlagen als amtlich beglaubigte Kopien (sämtlichen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt werden): - alle Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen - das Diplom- oder Abschlusszeugnis mit Angabe der Abschlussnoten Nachweis über die im Promotionsprogramm erforderlichen Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über abgelegte Praktika ggf. Liste der Veröffentlichungen Eine vom DAAD berufene unabhängige Auswahlkommission wählt aus den Nominierungsvorschlägen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die ein DAADStipendium erhalten und entscheidet, ob vor Antritt des Stipendiums ein vorgeschalteter Sprachkurs (Dauer i.d.R. 3-6 Monate) absolviert werden soll. Es können nur Bewerberinnen/Bewerber gefördert werden, die die Auswahlkommission grundsätzlich als stipendiabel einstuft. Die Stipendienvergabe und finanzielle Abwicklung der Stipendien erfolgt über den DAAD. Die Stipendien werden zunächst jeweils für ein Jahr mit der Möglichkeit einer Verlängerung vergeben (Gesamtstipendienlaufzeit max. drei Jahre, im Falle von Stipendiaten aus Entwicklungs- und Schwellenländern bis zu vier Jahre). Auslandsaufenthalte im Rahmen des DAAD-Stipendiums können nur gefördert werden, wenn sie integrale Bestandteile des Promotionsprogramms sind. Dabei gilt, dass max. drei Monate pro Jahr und insgesamt nicht mehr als neun Monate förderfähig sind. Termine: Nominierungsvorschläge für die zwei pro Jahr zur Verfügung stehenden Promotionsstipendien können jederzeit unterbreitet werden. Bei den Planungen sollte ein ausreichender Zeitraum zur Visumsbeantragung und für die vorbereitenden Sprachkurse einberechnet werden. Bitte beachten Sie, dass das vom DAAD durchgeführte Auswahlverfahren in der Regel zwei bis drei Monate in Anspruch nimmt. Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass Bewerber aus Lateinamerika, Asien und Afrika in der Regel mind. zwei bis drei Monate für die Ausstellung eines Visums benötigen. Bei einem geplanten Stipendienantritt im Oktober, sollte die Nominierung des Bewerbers spätestens im Februar beim DAAD vorliegen, damit je nach Dauer des vorgesehenen Sprachkurses und der notwendigen Einreiseformalitäten des Bewerbers der gewünschte Antrittstermin realisiert werden kann. Stand 10/13 Seite 4 von 4