ALM Jahrbuch 2010.indb

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ALM Jahrbuch 2010.indb
M E D I E N R E G U L I E R U N G
eingeführt, die korrigierend wirken sollen. Im
sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf erfüllten.
I N
Folgenden werden die Konsequenzen in der
Zahlreiche Beanstandungs- und Bußgeldver-
Praxis beschrieben, die auf diesen und frühe-
fahren gegen verschiedene Anbieter wurden
ren Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags
daher eingeleitet. Positiv war zwar festzustellen, dass die Teilnahmehinweise verbessert
basieren.
1.1
Rundfunkpolitische Entwicklung in Deutschland
wurden, große Defizite bestanden aber noch
gewähren, sondern hierbei den öffentlich-rechtlichen Auftrag mit seinem Anspruch auf Kultur,
Gewinnspiele
Information und Unterhaltung in den Mittel-
ten diskutierten Themen, welches auch den Ver-
■
Eines der öffentlich am meis-
im Spielaufbau und der Transparenz. Nicht zuletzt die wirtschaftlichen Folgen für die Veran-
Das Rundfunkjahr 2009 war aus Sicht der
punkt zu stellen. Der öffentlich-rechtliche Rund-
brauchern und Rundfunknutzern mit am wich-
stalter veranlasste den Veranstalter 9Live zu
Landesmedienanstalten ein äußerst politisch
funk hat daraufhin Angebote wie Rezeptsamm-
tigsten war, betrifft die Gewinnspiele im Rund-
einem Normenkontrollverfahren gegen die Ge-
geprägtes Jahr, das in Bezug auf Europa, den
lungen etc., die diesem Anspruch offensichtlich
funk. Hier wurde die Gewinnspielsatzung der
winnspielsatzung in Bayern. Die Satzung wur-
Gesetzgeber in Deutschland, die privaten Ver-
nicht entsprachen, aus seinen Auftritten ent-
Landesmedienanstalten auf den Weg gebracht.
de dabei grundsätzlich in ihrem Wesensgehalt
anstalter, die öffentlich-rechtlichen Anstalten
fernt und die übrigen Angebote dem gesetz-
Die gesetzliche Grundlage für die Satzung be-
angegriffen. Nach dem Urteil des Bayerischen
und letztlich die eigene Struktur reichlich Ände-
lich vorgesehenen Drei-Stufen-Test zugeführt,
scherte bereits 2008 der 10. RÄndStV, der die
Verwaltungsgerichthofes wurde sie aber im We-
rungen und Diskussionsstoff hervorbrachte.
in dem u. a. auch die marktliche Auswirkung
Landesmedienanstalten ermächtigt, verbind-
sentlichen bestätigt, darunter auch das Verbot
auf den bestehenden privaten Markt beleuch-
liche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen
der Irreführung und der Vorspiegelung von Zeit-
tet wird. Die Landesmedienanstalten haben die
und bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000
druck. Aufgehoben wurde nur die zeitliche Be-
Rundfunkänderungs staatsverträge
■
Die
gemeinsame Arbeitsgrundlage der Landes-
Entwicklungen in der Umsetzung beobachtet
Euro zu verhängen. Die Satzung gilt seit Februar
grenzung der Gewinnspiele auf höchstens drei
medienanstalten und der Rundfunkveranstalter,
und Position bezogen (s. u.).
2009 und sorgte von Beginn an für Diskussio-
Stunden und die Verpflichtung, spätestens al-
nen mit den Veranstaltern. Die schärferen Re-
le 30 Minuten einen Anrufer mit der Aussicht
geln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendun-
auf einen Gewinn durchzustellen. Weitere Kor-
der Rundfunkstaatsvertrag, ändert sich seit ei-
Vor Probleme stellte der Gesetzgeber die
nigen Jahren nahezu jährlich, in der Regel ge-
Medienaufsicht mit der Abkehr vom frühe-
schuldet der technischen Entwicklung und euro-
ren Rundfunkbegriff, der in seiner Legaldefini-
gen im Fernsehen und im Radio sollen mögli-
rekturen dieser Instanz betreffen die Protokol-
päischen Vorgaben. 2009 brachte der 12. Rund-
tion die technische und inhaltliche Seite des
che Täuschungen ausschließen, die Transparenz
lierungs- und Nachweispflichten der Gewinn-
funkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) gleich
Rundfunks bestimmte. Nunmehr besteht seit
der Spielabläufe erhöhen und den Kinder- und
spielanbieter. Trotz des noch nicht abgeschlos-
zwei große Themen, denen sich Regulierer und
dem 1. Juni 2009 eine rein technisch orien-
Jugendschutz stärken. Für Gewinnspiele und
senen Rechtsstreits bildet die Gewinnspielsat-
Veranstalter zu stellen hatten. Zum einen gab
tierte Beschreibung des Rundfunks, die sich an
Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz
zung nach wie vor die Entscheidungsgrundlage
es einen Systemwechsel beim Rundfunkbegriff,
der grundsätzlichen Begriffsbestimmung in der
von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Fest-
für die Gewinnspielaufsicht im Rundfunk. Sie
zum anderen wurde der europäische Beihilfe-
Audiovisuellen Mediendiensterichtlinie (AVMD-
netz und für Mobilfunk, wie dies bereits im
spielt im Aufsichtsalltag der Landesmedienan-
kompromiss spürbar. Nach europäischer Leseart
Richtlinie) orientiert. Abgegrenzt wird nach dem
Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Problema-
stalten weiter eine dominierende Rolle.
waren die bis dahin ungeregelten Internetakti-
Willen des Gesetzgebers nunmehr nur noch
tisch ist insbesondere die Einhaltung der Vor-
vitäten der öffentlich-rechtlichen Landesrund-
danach, ob es sich um lineare oder nichtlineare
schrift in Bezug auf die Nutzung von Mobilfunk-
Webradios
funkanstalten nicht vom gesetzlichen Versor-
Dienste handelt. Der nichtlineare, also der Ab-
netzen.
nicht weniger bedeutend war die mit dem 12.
■
Weniger dominant, wenngleich
gungsauftrag gedeckt. Im 12. RÄndStV wurden
rufdienst, fällt aus dem Rundfunkbegriff heraus,
diese nun förmlich mit der Erstellung von Inhal-
unabhängig von seiner publizistischen Wirkung.
kennen, dass sich die Veranstalter an die neue
dios. Hier wollte der Staatsvertragsgeber dem
ten auch für das Internet beauftragt und da-
Dagegen könnten nun für die Meinungsbildung
Rechtslage gewöhnen würden. Dennoch muss-
Umstand Rechnung tragen, dass den Webradios
mit der Rundfunkversorgungsauftrag auch auf
nahezu irrelevante Angebote den Rundfunkbe-
ten die Landesmedienanstalten zur Jahresmitte
früheren Zuschnitts heutzutage eine viel größe-
In der Folge waren zwar Tendenzen zu er-
RÄndStV eingeführte Anzeigepflicht für Webra-
das Internet erstreckt. Der Gesetzgeber hat sich
griff erfüllen, wenn sie in Echtzeit übertragen
konstatieren, dass viele Gewinnspiele und Ge-
re Bedeutung zukommt, da mit der technischen
gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, die
werden. Zur Vermeidung solcher Ergebnisse hat
winnspielsendungen im Fernsehen noch nicht
Entwicklung beim Livestreaming, mit dem die
Expansion ins Internet nicht schrankenlos zu
der Gesetzgeber jedoch Ausnahmetatbestände
die Vorgaben im Hinblick auf den Jugendschutz
Hörerschaft erreicht wird, viel größere Reichwei-
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MEDIENAUFSICHT
D E U T S C H L A N D
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
1
der ZAK wurden damit die Anforderungen an
anhand standardisierter Kriterien der wirtschaft-
die formellen Anforderungen an ihre Zulässig-
ber ist, wer über die Zusammenstellung von
eine chancengleiche und diskriminierungsfreie
lichen Auswirkungen von neuen Onlineangebo-
keit nicht denen der aufwändigeren Verbrei-
Programmangeboten entscheidet, etwa durch
Darstellung erfüllt.
ten der öffentlich-rechtlichen Anstalten hatten
tungsformen Terrestrik, Satellit oder Kabel glei-
die klassische Kanalbelegung oder auch durch
chen. Abrufdienste oder Webradios mit weni-
Bündelung von ausgewählten Programmen zu
Einstellung der analogen Satellitenüber-
ger als 500 Nutzern sind von der Anzeigepflicht
Programmpaketen. Diese müssen einen chan-
tragung
ausgenommen. Eine freiwillige Dokumentation
cengleichen und diskriminierungsfreien Zugang
Ende des analogen Fernsehens via Satellit für
fung der öffentlich-rechtlichen Telemedienange-
des Programms gegenüber den Landesmedien-
zu Zugangsdiensten gewähren. Hierzu sind Ver-
das Frühjahr 2012 ausgerufen. Dieser Termin
bote vorgestellt. Dieser Leitfaden wurde durch
anstalten ist aber auch in diesen Fällen möglich.
schlüsselungssysteme ebenso zu rechnen wie
war mit allen Beteiligten abgestimmt und Er-
das IPMZ-Institut für Publizistikwissenschaft und
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht
EPGs (Elektronische Programmführer). Wer zu-
gebnis von Gesprächen des Digitalisierungsbe-
Medienforschung an der Universität Zürich er-
der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte da-
gleich Netzbetreiber und Anbieter technischer
auftragten der ZAK mit TV-Veranstaltern und
arbeitet. Er liefert einen neutralen Beitrag zu
her den Webradios über die Internetportale al-
Übertragungskapazitäten ist, hat außerdem
anderen Marktteilnehmern. Die vollständige
Qualität und Vergleichbarkeit der Gutachten. Er
die Landesmedienanstalten Vorschläge zu den
■
Zum Jahresende 2009 wurde das
Grundlagen und Abläufen des Drei-Stufen-Tests
unterbreitet und einen Leitfaden zur Überprü-
ler 14 Landesmedienanstalten ein einheitliches
Vielfaltsvorgaben zu beachten. Der diskriminie-
Digitalisierung, die in der Terrestrik im Wesent-
soll gleichzeitig die Diskussion über die Gutach-
Formblatt zum Download angeboten, mit dem
rungsfreie Zugang zu den Medien muss heute
lichen erreicht ist, soll auch im Satellitenbereich
ten objektivieren, indem er darüber informiert,
die Radios ihr Angebot formal anzeigen kön-
als zentrales Element einer modernen Medien-
vorangebracht werden. Mit diesem konkre-
nach welchen Kriterien unter Berücksichtigung
nen. Damit soll die Anzeigepflicht möglichst un-
ordnung gesehen werden. Sowohl der Zugang
ten Abschaltdatum können sich Zuschauer und
publizistischer Faktoren ein externes Gutachten
bürokratisch und veranstalterfreundlich umge-
für die Anbieter von Programmen und Inhalten
Geräteindustrie rechtzeitig auf die Umstellung
zu den marktimmanenten Auswirkungen an-
vorbereiten.
zulegen und auszuführen ist. Damit wurde zum
setzt werden. Auf dem Formular, das bei einer
wird sichergestellt als auch Konzentration von
Landesmedienanstalt einzureichen ist, werden
Meinungsmacht verhindert. Zudem erhalten
neben dem Namen und dem Sitz des Antrags-
Verbraucher und Bürger Zugang zu einem viel-
Drei-Stufen-Test
stellers auch Inhaber- und Beteiligungsverhält-
fältigen Medienangebot. Alle Plattformbetreiber
vorgeschriebene Drei-Stufen-Test ist ein Prüf-
die Beurteilung eines öffentlich-rechtlichen Tele-
nisse und Angaben zum gesendeten Programm
sind danach verpflichtet, ihre Plattform bei der
verfahren zur Zulässigkeit der Onlineangebo-
medienangebotes vorgenommen werden kann.
abgefragt. Nach einer ersten Welle nahm das
jeweils zuständigen Landesmedienanstalt an-
te der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Anzeigeverhalten jedoch deutlich ab. Trotz der
zuzeigen. Mit der Anzeige verbunden sind u. a.
Die Landesmedienanstalten hatten im Vorfeld
sung mit diesem Thema aus Reihen der öffent-
gesetzlichen Anzeigepflicht verfügen die Lan-
Auskünfte über den Betreiber, Programmbele-
der Gesetzesänderung dafür geworben, die Prü-
lich-rechtlichen Sender und aus politischen Krei-
desmedienanstalten daher noch nicht über eine
gungen, Entgelte und Tarife sowie ggf. verwen-
fung einer unabhängigen Institution zu übertra-
sen begegneten die Landesmedienanstalten mit
umfassende Übersicht zu den Radioangeboten
dete Zugangssysteme.
gen. Es blieb allerdings bei einer anstaltsinter-
dem Hinweis auf die von Ihnen für wichtig an-
nen Prüfung und einem zusätzlichem externen
gesehenen Sachwalterfunktionen für das Funk-
zahlreiche Anbieter im Hinblick auf ihre Platt-
Gutachten. In einem Positionspapier attestier-
tionieren des dualen Systems.
formeigenschaft überprüft. Daneben hat die
ten die Landesmedienanstalten den öffentlich-
Nach Inkrafttreten der Satzung hat die ZAK
im Internet.
Plattformregulierung
■
Erfolgreicher verlief
Thema Drei-Stufen-Test erstmals ein umfassen■
Der mit dem 12. RÄndStV
der Kriterienkatalog skizziert, anhand dessen
Der zum Teil harschen Kritik an der Befas-
dagegen die Umsetzung im Bereich der Platt-
ZAK auch die medienrechtliche Unbedenklich-
rechtlichen Sendern Korrekturbedarf bei der
Qualitätsdebatte
formregulierung. Hier hatten die Landesme-
keit des elektronischen Programmführers eines
Auswertung von Ablauf, Durchführung und Er-
Auseinandersetzung über die Programminhal-
dienanstalten eine Satzung auf den Weg ge-
Pay-TV Veranstalters festgestellt. Dieser ent-
gebnissen erster Gutachten im Rahmen des
te und die Stellung des privaten Rundfunks im
bracht, die den chancengleichen und diskri-
sprach den Anforderungen des RStV und der
Drei-Stufen-Testes. Man sah die Vorgaben des
dualen Rundfunksystem intensiv geführt. Die
minierungsfreien Zugang zu Übertragungska-
o. g. Satzung. Der Veranstalter hatte dargestellt,
Rundfunkstaatsvertrages als noch nicht hinrei-
öffentliche Debatte über die Grenzen der Pro-
pazitäten für Rundfunk regelt. Mit ihr wurden
dass neben der unveränderten Senderliste und
chend umgesetzt.
gramminhalte entzündete sich zu Jahresbeginn
■
Auch 2009 wurde die
faire Bedingungen gesichert, um Inhalte zum
der Favoritenliste, die der Zuschauer selbst ein-
Nutzer zu bringen. Die so genannte Zugangs-
stellen kann, die interaktiven Decoder künftig
gewogenen, transparenten Verfahrens sowie ei-
Landesmedienanstalten wiesen unter Hinweis
und Plattformsatzung unterscheidet verschie-
eine Genresortierung anbieten. Nach Ansicht
ner wissenschaftlich fundierten Begutachtung
auf die Rundfunkfreiheit darauf hin, dass ei-
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MEDIENAUFSICHT
dene Typen von Plattformen. Plattformbetrei-
Im Interesse eines sachlich-neutralen, aus-
2009 am Format »Erwachsen auf Probe«. Die
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MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
ten erzielt werden können. Gleichzeitig sollten
sichergestellt, dass mit Hilfe der gemeinsamen
Digitalen Dividende im Vordergrund. Dem In-
medienrechtlichen Bewertung unterzogen wer-
durch die die bestehende Gefährdungslage für
Geschäftsstelle in Zukunft jede Landesmedien-
teresse der Mobilfunkbetreiber an der Nutzung
den kann. Kurz darauf mussten sie die Debatte
die publizistische Relevanz der privaten Fern-
anstalt in der Lage sein wird, Gemeinschafts-
weiterer Frequenzen stand das Anliegen der
aus aktuellem Anlass in eine andere Richtung
sehveranstalter offen zu Tage trat. Die Lan-
aufgaben zu übernehmen. Die inhaltliche Zuar-
Mitgliedsstaaten, in Deutschland der Länder
lenken und mahnten mittels eines Beratungs-
desmedienanstalten verwiesen auf das bisher
beit für die Geschäftsstelle erfolgt grundsätzlich
und der Rundfunkbedarfsträger, am Erhalt ei-
papiers moralische Grenzen bei Casting- und
bestehende Grundverständnis, dass eine Sen-
durch das in den Landesmedienanstalten vor-
ner Entwicklungschance für vielfältigen Rund-
Dokushows an. Es wurde immer deutlicher,
derfamilie Nachrichtenprogramme auch dann
handene Personal. Ab dem 1. September 2013
funk gegenüber. Als Ergebnis des Ringens ist
dass bei solchen Sendungen auch ohne konkre-
anbietet, wenn sich diese Beiträge auf den ent-
sollen keine Mitarbeiter außerhalb der gemein-
auch unter Beteiligung der Landesmedienan-
te Verstoßfälle die Gefahr besteht, dass mora-
sprechenden Sendeplätzen nicht mit Werbung
samen Geschäftsstelle mehr aus Gemeinschafts-
stalten ein Kompromiss zwischen den wider-
lische Grenzen überschritten werden. Die Lan-
gegenfinanzieren lassen. Die breit geführte Dis-
mitteln der Landesmedienanstalten finanziert
streitenden Interessen gefunden worden. Das
desmedienanstalten warnten deshalb die Pro-
kussion zur Zukunft des dualen Systems wur-
werden. Vor dem Hintergrund zunehmender
sog. 800 MHz-Band soll, soweit überhaupt
grammveranstalter davor, ihren Rang als Leit-
de 2010 fortgesetzt und war Thema beim DLM-
Herausforderungen durch die Konvergenz der
noch vom Rundfunk genutzt, nicht weiter für
medium in einer demokratischen Gesellschaft
Symposium am 10. März 2010 in Berlin. Die
Medien und einem erhöhten Bedarf an Medien-
Rundfunkzwecke beansprucht werden, sondern
aufs Spiel zu setzen und die Grenzen der Rund-
Landesmedienanstalten kündigten an, dem Ge-
kompetenz in der Gesellschaft wird die neue
dem Mobilfunk zur Verfügung stehen. Dem-
funkfreiheit bis zum Letzten auszureizen. Das
setzgeber hierzu Vorschläge zu übermitteln, die
Geschäftsstelle in Berlin die Aufgaben bün-
gegenüber bleiben die Frequenzbereiche bis
könne dazu führen, dass die Programme massiv
auch Grundlage für eine gesetzliche Novellie-
deln, gleichzeitig aber auf die Sachkompetenz
790 MHz für Rundfunkzwecke, insbesondere
an Glaubwürdigkeit verlören und zu einem Ver-
rung des Rundfunkstaatsvertrages sein könnten.
vor Ort bei den Landesmedienanstalten zurück-
DVB-T, DVB-H und DAB reserviert.
greifen können.
lust gesamtgesellschaftlicher Werte beitrügen.
Im Herbst 2009 forderten die Landesme-
Struktur der Medienaufsicht
■
Die Geschäftstelle hat ihre Tätigkeit am
Bereits im
dienanstalten Konsequenzen aus der Krisensi-
10. RÄndStV novelliert, aber noch nicht gänzlich
tuation, die durch Mindereinnahmen, sowohl
umgesetzt, ist die neue Struktur der Medienauf-
18. Mai 2010 aufgenommen.
Der Kompromiss mit dem Bund war für
die Länder nur unter der Bedingung akzeptabel, dass die Störproblematik zwischen Rundfunk und Nichtrundfunk und der Umstellungsaufwand für Rundfunk beim Frequenzwechsel
aus Gebühren als auch Werbeeinnahmen und
sicht. Bereits 2008 wurden die Kommissionen
sonstigen Erlösen, entstanden ist und die Qua-
ZAK und GVK ins Leben gerufen. 2009 galt es
lität des dualen Rundfunksystems bedroht. Sie
vor allem die Grundlagen für die vom Gesetz-
machten klar, dass qualitativ hochwertige Pub-
geber geforderte gemeinsame Geschäftsstelle
Schwerpunkte der europäischen Medienpolitik
gung des Reportagefunks, namentlich draht-
lizistik auf dem Spiel steht und dem gegenge-
zu schaffen. So beschlossen die Landesmedien-
und Normsetzung in 2009 waren
loser Mikrofone, die im Rundfunkfrequenzbe-
steuert werden müsse. Mit Blick auf die Medi-
anstalten im März 2009, im Jahr 2010 ihre Ge-
➔ die Telekommunikationsreform und Har-
reich arbeiten, sowie potenzielle Störungen des
enkrise sehen sich die Landesmedienanstalten
schäftsstelle zu errichten. Sie hat die Aufgabe,
in der Verantwortung für das duale System und
zunächst die Arbeit der ALM, der ZAK und der
forderten eine neuerliche Verständigung über
GVK zu organisieren und zu koordinieren. Der
die Funktion der Massenmedien für die Bürger
Sitz der Geschäftsstelle wird Berlin sein. Bis zum
einer Gesellschaft. Die Landesmedienanstal-
Jahr 2013 werden die Aufgaben der Geschäfts-
ten stießen damit eine Debatte um ein Anreiz-
stellen der KJM und der KEK an ihren bisheri-
system für die privaten Sender an, damit diese
gen Standorten fortgeführt, anschließend wer-
1.2
Europäische Regulierungsebene
durch die Begünstigten und auf ihre Kosten
gelöst wird. Entspre chendes gilt für die Verdrän-
monisierung des Frequenzmanagements,
➔ die Umsetzung der audiovisuellen Medien-
Kabelempfangs der Haushalte.
Im Vertrauen darauf, dass ein angemesse-
diensterichtlinie in die deutsche Medien-
ner Interessenausgleich gefunden wird und die
ordnung sowie
Digitale Dividende zur Breitbandversorgung der
➔ Initiativen zu europaweiten Urheber- und
Verwertungsrechten.
ländlichen Räume genutzt wird, haben die Länder im Herbst 2009 der Zweiten Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung im Bundesrat
auch in Zeiten schwindender Mittel ihre Rolle in
den diese Geschäftsstellen ebenfalls integriert
Im Rahmen der Telekommunikationsreform
zugestimmt. Das im Herbst 2009 eingeleitete
der Herstellung von Öffentlichkeit angemessen
werden.
und der Harmonisierung des Frequenzmanage-
Versteigerungsverfahren der Bundesnetzagen-
wahrnehmen.
Bestätigt wurden die Befürchtungen der
Landesmedienanstalten Ende 2009 durch
18
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ments standen das Ringen um einen Ausgleich
tur wird der Praxistest für eine Lösung der Stör-
ca. zehn Mitarbeiter arbeiten, welche bisher auf
der Interessen der Telekommunikationsindust-
problematik und ein Prüfstein für die Erklärung
verschiedene Orte verteilt waren. Damit wird
rie und des Rundfunks an der Nutzung der sog.
der Mobilfunkindustrie zur Erschließung der
Für die gemeinsame Geschäftsstelle sollen
MEDIENAUFSICHT
die Debatte um die Zukunft des Senders N24,
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MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
ne Sendung erst nach ihrer Ausstrahlung einer
un- und unterversorgten ländlichen Räume mit
unbeschadet des Umstandes, dass in gebüh-
breitbandigem und schnellem Internet sein.
rend begründeten Dringlichkeitsfällen geeigne-
R U N D F U N K S
2
te Bedingungen und Verfahrensvorkehrungen
im Einklang mit der Europäischen Konvention
Europäische Parlament und damit zum Inkraft-
zum Schutze der Menschenrechte und Grund-
treten erst im Januar 2009 haben nicht zuletzt
freiheiten notwendig sind. Das Recht auf eine
Diskussionen über das so genannte Amend-
effektive und rechtzeitige gerichtliche Prüfung
ment 138 geführt. In der Sache umstritten wa-
wird gewährleistet.«
Einen zweiten Schwerpunkt des europä-
2.1
H DTV und H D+
ARD und ZDF haben 2009 bereits zur Leichtathletik-WM und zur IFA HDTV-Showcases aus-
HDTV wird derzeit bei Programmveranstaltern,
gestrahlt. Mit den Olympischen Winterspielen
Endgeräteherstellern und Plattformbetreibern
im Februar 2010 sind sie in den Regelbetrieb
als der wesentliche Treiber für die weitere Digi-
gestartet. Die RTL-Gruppe bietet seit November
Internet durch Netzbetreiber. Zu intensiven
ischen Rechtseinflusses bildete die Umset-
Beratungen war es insbesondere durch Initia-
zung der Audiovisuellen Mediendienstericht-
talisierung des Fernsehens gesehen. Auf den
2009 HD über die HD+-Plattform an, ProSie-
tiven aus Frankreich (sog. HADOPI-Gesetz) und
linie vom Dezember 2007. Die Länder berie-
Messen und in den Geschäften standen 2009
benSat.1 folgten im Januar 2010.
Deutschland (Anti-Kinderporno-Gesetz) gekom-
ten im Berichtszeitraum über den Entwurf zum
HDTV-geeignete Flachbildschirme im Mittel-
men. Die nunmehr verabschiedete Rahmen-
13. RÄndStV, der am 1. April 2010 in Kraft tre-
punkt des Interesses. Dabei war HD bislang
schränkt die Möglichkeit zur Aufzeichnung und
richtlinie gestattet in Art. 1 c eine Sperrung
ten soll. Materiell von Relevanz war vor allem
ein Thema, das in Deutschland nur schleppend
zum Überspringen der Werbeblöcke ein. Wer
unter engen Voraussetzungen. Im Wortlaut
die Zulassung von Product-Placement für den
anlief, zu analogen Zeiten auch schon einmal
die Programme der HD+-Plattform sehen will,
heißt es:
privaten und von Produktbeistellungen für den
gescheitert war. ProSieben und Sat.1, lange Zeit
muss einen geeigneten Empfänger kaufen. Die
Das HD+-Signal ist verschlüsselt und
» … Maßnahmen betreffend den Zugang zu
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Daneben verur-
Free-TV-Vorreiter im Bereich HD, stellten ihre
unterschiedlichen Standards machen es dem
oder die Nutzung von Diensten und Anwendun-
sacht der Wechsel der Zuständigkeitskriterien in
HDTV-Angebote 2008 sogar vorläufig ein. Jetzt
Zuschauer nicht ganz leicht, sich für das richtige
gen über elektronische Kommunikationsnetze
Art. 2 Abs. 4 der AVMD-Richtlinie für Satelliten-
kommt neuer Schwung in das Thema, HD-fähi-
Empfangsgerät zu entscheiden. Beim Bildschirm
durch die Endnutzer, die Grundrechte und -frei-
inhalte aus sog. Drittstaaten unerwarteten Erhe-
ge-Geräte dominieren im Einzelhandel und die
ist es noch vergleichsweise einfach. Das HD-
heiten einschränken können, dürfen nur dann
bungsaufwand für die Identifikation der von
Zahl der HD-Programmangebote steigt.
ready-Logo garantiert HD-Tauglichkeit. Der Bild-
auferlegt werden, wenn sie im Rahmen einer
deutschen Bodenstationen getätig ten Uplinks.
demokratischen Gesellschaft angemessen, ver-
Im Rahmen der digitalen Agenda schen-
Die Nachfrage bei den Zuschauern ist
schirm kann dann Vollbilder mit 1280 × 720
enorm. Moderne, große Flachbildschirme ver-
Pixeln bzw. Halbbilder mit 1920 × 1080 Pixeln
drängen die Röhrengeräte aus den Wohnzim-
darstellen.
hältnismäßig und notwendig sind, und ihre
ken die EU-Kommission und das Europäische
Anwendung ist angemessenen Verfahrensga-
Parlament kreativen Onlineinhalten wachsen-
mern. SES Astra geht von mehr als 17 Mio.
rantien im Einklang mit der Europäischen Kon-
des Interesse. Namentlich ein »Creative Con-
verkauften HDTV-geeigneten Bildschirmen in
gerät benötigt. Hier ist die Wahl vom Über-
vention zum Schutze der Menschenrechte und
tent Online Reflection Document« stellt Über-
Deutschland aus. Nach Angaben des Einzel-
tragungsweg, ggf. dem Provider (Kabel oder
Dazu wird noch ein geeignetes Empfangs-
Grundfreiheiten sowie den allgemeinen Grund-
legungen zur Neuordnung von Urheber- und
handels entscheidet sich heute die Mehrheit der
DSL-TV) und von den gewünschten Program-
sätzen des Gemeinschaftsrechts zu unterwer-
Verwertungsrechten für Musik, User-Generated
Kunden bei der Neuanschaffung eines Fernse-
men abhängig. Die öffentlich-rechtlichen HDTV-
fen, einschließlich des Rechts auf effektiven
Content, professionelle audiovisuelle Angebote
hers für ein HDTV-geeignetes Gerät. Die Zahl
Angebote sind frei mit jedem HD-Receiver emp-
Rechtsschutz und ein faires Verfahren. Dement-
und Textangebote an.
der Zuschauer, die nach dem Kauf tatsächlich
fangbar, ebenso Anixe HD und ServusTV. Dage-
sprechend dürfen diese Maßnahmen nur un-
auch hochauflösendes Fernsehen sieht, ist aber
gen braucht man für die HD-Angebote von Sky
ter gebührender Beachtung des Grundsatzes
deutlich geringer als die Verkaufszahlen vermu-
neben dem Abonnement einen Receiver mit der
der Unschuldsvermutung und des Rechts auf
ten lassen. Bislang sind erst weniger als eine
entsprechenden integrierten Verschlüsselungs-
Schutz der Privatsphäre ergriffen werden. Ein
Mio. HDTV-Receiver, integriert oder als Set-Top-
technik. Verschiedene Kabel- und DSL-TV-Pro-
vorheriges, faires und unparteiisches Verfah-
Box, in Deutschland im Einsatz. Der weit über-
vider machen eigene HD-Angebote, zumeist in
ren, einschließlich des Rechts der betroffenen
wiegende Teil der Bildschirme wird derzeit also
Kombination mit einem Abonnement und dem
Person(en) auf Anhörung, wird gewährleistet,
noch mit herkömmlichem SD-Signal versorgt.
erforderlichen Receiver. Einen speziellen Emp-
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D I G I TA L I S I E R U N G
kommunikationsreform durch den Rat und das
ren die Anforderungen an Zugangssperren zum
D E S
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
Zur Verzögerung bei der Annahme der Tele-
D I G I T A L I S I E R U N G
2.2
HDTV-Programmangebote 2010 1
unverschlüsselte Programme in HDTV
verschlüsselte Programme in HDTV
Anixe HD
Classica HD
National Geographic HD
ARTE HD
Deluxe Lounge HD
Penthouse HD
Das Erste HD
Discovery HD
ProSieben HD
Verschlüsselung und
übersteht. So haben die Kabelanbieter wenig
Adressierbarkeit
Akzeptanz für digitale Basispakete gefunden,
die analog frei empfangbare Programme ent-
Mit der Frage nach der Refinanzierung von
halten. Der digitale Empfang an sich reicht den
Inhalten ist die Frage von Verschlüsselung und
meisten Zuschauern als Mehrwert – mit Mehr-
Adressierbarkeit unmittelbar verbunden. Das
kosten – nicht, wie die Entwicklung der Satellitenplattform entavio zeigt.
EinsFestival HD
Disney Cinemagic HD
RTL HD
ServusTV HD
Eurosport HD
Rush HD
gilt insbesondere dann, wenn man den priva-
ZDF HD
History HD
Sat.1 HD
ten Rundfunk, der seine Inhalte nicht über ei-
kabel eins HD
Sky Cinema HD
ne Rundfunkgebühr finanzieren kann, nicht
Verschlüsselte DVB-T-Angebote
LIGAtotal ! HD
Sky Sport HD
aus der Verpflichtung zu journalistischem Pro-
könnte es bei DVB-T aussehen. Die RTL-Grup-
MTVN HD
VOX HD
1 Nicht alle Programme sind an jedem TV-Anschluss verfügbar. Welche Programme
empfangen werden könnnen, hängt vom Übetragungsweg und dem jeweiligen
Provider ab.
Quelle: Landesmedienanstalten
■
Anders
gramm und Qualitätsinhalten entlassen will.
pe hat im Raum Stuttgart und Halle/Leipzig ein
Das Wegbrechen von Werbeerlösen in der Fol-
verschlüsseltes Programmangebot über DVB-T
ge der Finanz- und Wirtschaftskrise hat das
gestartet. Zuvor waren dort nur unverschlüssel-
Problem verschärft. Werbefinanzierung allein
te öffentlich-rechtliche Programme über DVB-T
reicht offenbar künftig für die private Seite des
zu empfangen. Wer dort die RTL-Programme
dualen Systems nicht mehr aus. Die Möglich-
sehen will, muss jedoch seinen DVB-T-Receiver
fänger braucht man zum Empfang der HD+-
gewünschten Programme auskommen können.
keiten, Erlöse aus Abos oder Einzelabrechnun-
ersetzen.
Plattform von Astra, auf der derzeit die HDTV-
Das gilt auch für HDTV. Eine Situation, in der
gen (On-Demand-Angebote) zu erzielen, sind
Programme von RTL und ProSiebenSat.1 ausge-
für unterschiedliche Provider und verschiedene
sehr eingeschränkt, weil die nötige technische
holt auf die Bedeutung gemeinsamer Stan-
strahlt werden. Beim Kauf eines HD+-Receivers
Programmangebote unterschiedliche Set-Top-
Reichweite fehlt. Besonders schwer haben es
dards bei Endgeräten hingewiesen. So sollten
erhält der Kunde eine Freischaltung für ein Jahr.
Boxen erforderlich sind, ist für die Entstehung
daher neue Programme mit speziellen Zielgrup-
mit ein und derselben Box die verschlüsselten
Die Landesmedienanstalten haben wieder-
Danach muss er sich registrieren lassen und ei-
großer Reichweiten und von Zuschauerakzep-
pen. Wer also Vielfalt und Qualität will und sich
Programme auch von unterschiedlichen Anbie-
ne sog. »Servicepauschale« von 50 Euro pro Jahr
tanz hinderlich. Das Gleiche gilt für Versuche,
nicht mit gebührenfinanziertem und Massen-
terplattformen empfangen werden können. Bis-
zahlen. Unklar war bei Redaktionsschluss noch,
den Zuschauern gewohnte und geschätzte
markt-TV zufriedengeben will, muss die Heraus-
lang ist das nicht Realität. Eine Lösung können
ob bereits im Markt befindliche HD-Satelliten-
Funktionalitäten ihrer Geräte zu nehmen. So
forderung der Adressierbarkeit und der Ver-
Common-Interface-Schnittstellen (CI) sein, wenn
Receiver über die CI-Schnittstelle für HD+ nach-
bleibt abzuwarten, ob die Zuschauer ein HD+-
schlüsselung annehmen.
gerüstet werden können. Der Verkauf von HD+-
Angebot akzeptieren werden, das ihnen die
Receivern soll vielversprechend gestartet sein,
Möglichkeit der Aufzeichnung von Program-
jedoch lagen zu Redaktionsschluss noch keine
offiziellen Verkaufszahlen vor. Der Erfolg von
HD+ wird sich ohnehin erst nach einem Jahr
erkennen lassen, wenn die Kunden die Freischaltung erneuern müssen.
Die Landesmedienanstalten haben stets
Deutschland ist in dieser Hinsicht noch ganz
sie von den Marktbeteiligten auch unterstützt
werden und entsprechende Module verfügbar
am Anfang. Zwar hat der Digitalisierungsgrad
sind. Private Programmveranstalter halten den
men erschwert oder unmöglich macht und das
inzwischen 58,2 Prozent erreicht, doch nur ein
Signalschutz bei CI jedoch für unzureichend,
schnelle Vorspulen über Werbeblöcke hinweg
Bruchteil der digitalen Empfangsgeräte kann
weil die Möglichkeit zum Kopieren digitaler Sig-
nicht zulässt.
verschlüsselte Programme empfangen und ist
nale nicht wirksam verhindert werde.
adressierbar. Auch bei stetig steigendem Digi-
Mit dem Start der HD+-Plattform für die
talisierungsgrad bleibt Deutschland bislang ein
HD-Angebote von RTL und ProSiebenSat.1 hat
Free-TV-Markt, in dem die Mehrzahl der Kunden
der Streit um CI erneut Relevanz erhalten. So
darauf hingewirkt, dass digitales Fernsehen
einfache Zapping-Boxen kauft. Es gab und gibt
lassen sich die meisten der heute bereits ver-
für den Zuschauer einfach bleiben muss. Vor
zahlreiche Versuche, das zu ändern. Sie schei-
kauften HD-Satelliten-Boxen voraussichtlich
allem sollte er mit einer Box für alle von ihm
tern dort, wo sie die Interessen der Zuschauer
nicht für HD+ nachrüsten. Unabhängig von der
nicht berücksichtigen oder wo den zusätzlichen
Frage nach der technischen Lösung bleibt of-
Kosten kein überzeugender Mehrwert gegen-
fen, wie die Zuschauer reagieren. Die Program-
22
ALM Jahrbuch 2009/2010
D I G I TA L I S I E R U N G
1
ALM Jahrbuch 2009/2010
23
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
Abb.
2.4
Hybrid-TV / HbbTV
einem Gerät. Nach Angaben der Gesellschaft für
manbieter verlangen neben der Verschlüsse-
Ein konkretes Abschaltdatum, ab dem es
lung auch den wirksamen Kopierschutz (DVD-
keine analogen Programmangebote über Satel-
Rekorder) und wollen bei PVR-Aufzeichnungen
lit mehr gibt, schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Das Zusammenwachsen von Internet und Fern-
Prozent der verkauften modernen Flachbildfern-
das schnelle Vorspulen über Werbeblöcke hin-
Zuschauer und Geräteindustrie können sich da-
sehen ist kein neues Phänomen. Seit Jahren
seher Hybrid-TVs. Gemein haben diese Geräte,
mit rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.
werden immer mehr Fernsehinhalte im Netz
dass sie beim Aktivieren einer entsprechenden
schäftsmodell absichern, was angesichts des
Dies wurde im Übrigen auch von Verbraucher-
verfügbar gemacht, zum Teil von Nutzern, die
Taste nicht einfach einen Browser aufrufen, der
Stellenwertes der Werbefinanzierung für die
schützern als positives Zeichen der Klarheit auf-
Inhalte hochladen, zum Teil von Fernsehsen-
es dem Zuschauer überlässt, eine Internetad-
Free-TV-Sender nachvollziehbar erscheint. Für
genommen. Unter Beteiligung der Landesme-
dern und anderen Inhalteanbietern. Zunächst
resse einzugeben, sondern ein Portal öffnen, in
den Zuschauer bedeutet dies jedoch eine Ein-
dienanstalten wird derzeit ein Kommunikations-
war dieses Zusammenwachsen eine recht ein-
dem verschiedene Inhalte über die rechts/links-
schränkung seiner bisherigen Möglichkeiten.
konzept erarbeitet, das von allen Veranstaltern
seitige Entwicklung. Viele TV-Inhalte wanderten
auf/ab-Tasten angewählt werden können. Wel-
Ob und in welchem Umfang die Vorstellungen
mitgetragen wird. Vorbild kann dabei die erfol-
ins Netz und wurden auf Computern empfan-
che Angebote verfügbar sind, entscheiden die
der Sender also durchsetzbar sind, wird die Zu-
greiche Praxis bei der Umstellung des terrestri-
gen. Umgekehrt war es dagegen lange Zeit zwar
Betreiber des Portals, also Netzbetreiber oder
kunft zeigen.
schen Fernsehens auf DVB-T sein.
Auswirkungen auf die Kabelverbreitung
2.3
■
möglich, Onlineinhalte auf dem Fernsehgerät
der Gerätehersteller (z. B. Philips Net TV, Pana-
anzuschauen, aber eher ein Ausnahmefall. Das
sonic Viera Cast). Damit steigen die Geräteher-
hatte verschiedene Gründe. Zum einen müssen
steller ins Plattform- und Inhaltegeschäft ein,
Analog-digital-Umstieg bei der
Da die analoge Satellitenübertragung auch
Fernsehempfänger überhaupt erstmal einen An-
denn sie entscheiden darüber, welche und wie
Satellitenübertragung
noch zur Heranführung vieler Programme an
schluss ans Internet erhalten. Dieser sollte auch
viele Angebote verfügbar sind und vergeben
Kabelanlagen genutzt wird, muss auch den
eine ausreichende Bandbreite haben. Denn
die Position im Navigator. Die Inhalte und auch
Belangen der Kabelnetzbetreiber Rechnung
vorzugsweise wird man auf dem Fernsehgerät
die technischen Lösungen können je nach Anbieter unterschiedlich sein.
Ende 2009 haben die Landesmedienanstalten
vorgeschlagen, zum 1. April 2012 die analo-
getragen werden. Es ist aber zu erwarten, dass
Videoinhalte sehen wollen, die im Vergleich zu
ge Satellitenausstrahlung einzustellen. Dieser
die vollständige Digitalisierung der Satelliten-
Audio oder Text sehr datenintensiv sind. Der
Vorschlag wurde von den Fernsehveranstaltern
übertragung auch einen Durchbruch bei der
Digitalisierungsbericht 2009 beziffert den An-
tern ein Dorn im Auge, da der Gerätehersteller
angenommen, so dass ab diesem Zeitpunkt
Nutzung der digitalen Kabelübertragung bringt.
teil der TV-Haushalte, die über mindestens
in die Position eines Gatekeepers kommt und
Satellitenfernsehen in Deutschland nur noch
Derzeit liegt der Digitalisierungsgrad im Kabel
2 MBit/s verfügen, auf mittlerweile 37,1 Prozent.
man sich leicht vorstellen kann, welche Ge-
digital zu empfangen sein wird.
noch bei vergleichsweise niedrigen 34 Prozent.
2008 waren es noch 32,6 Prozent. Gleichzei-
schäftsmöglichkeiten sich daraus ergeben. Die
Diese Entwicklung ist vielen Inhalteanbie-
In den Gesprächen mit den Kabelnetzbetreibern
tig stieg auch die Zahl der Flatrate-Verträge an.
Programmanbieter haben noch eine weitere
der Landesmedienanstalten empfangen
über die weiteren Schritte wird ein zentrales
Zweitens müssen die Empfangsgeräte geeignete
Sorge, nämlich dass indirekt in ihr Programm
76,6 Prozent der deutschen Satellitenhaushal-
Anliegen sein, Nachteile für kleinere Programm-
Browser enthalten, damit Internetangebote auf
eingegriffen wird. Sieht ein Zuschauer ein Pro-
te ihre Fernsehprogramme heute schon digital.
veranstalter im Rahmen des Umstellungsprozes-
dem TV-Bildschirm dargestellt werden können.
gramm über den Broadcast-Empfänger und
Weniger als vier Mio. Haushalte nutzen für
ses zu vermeiden.
Und drittens ist das Problem der Navigation
aktiviert die Internetfunktionalitäten, so kann
Nach dem Digitalisierungsbericht 2009
den Satellitenempfang analoge Set-Top-Boxen.
und der angepassten Auflösung zu lösen. Denn
das aktuelle Programm überblendet oder ver-
Die Entwicklung geht weiter voran, so dass in
Fernsehgeräte werden nicht über Maus und Tas-
kleinert werden, Werbe-Pop-ups wären ebenso
drei Jahren eine vollständige Digitalisierung
tatur gesteuert, sondern über Fernbedienun-
möglich. Inhalteanbieter haben darüber hinaus
realistisch ist, insbesondere da das derzeitige
gen, die eine Eingabe von Adresszeilen bspw.
das Problem, dass sie mit jedem Hersteller ex-
digitale Fernsehangebot in Standard Qualität
sehr unkomfortabel machen. Inzwischen haben
tra einen Vertrag abschließen müssten, um auf
(SD) auch in Zukunft unverschlüsselt empfan-
mehrere Hersteller Geräte auf dem Markt, die
den entsprechenden Portalen zu erscheinen.
gen werden kann und die Programmvielfalt im
dafür geeignete Lösungen anbieten. Sie bieten
Daraus entstand der Wunsch, einen gemeinsa-
Digitalen größer ist.
einen oder mehrere klassische Broadcast-Emp-
men Standard zu entwickeln. Ein internationa-
fänger (DVB-C/S/T) und einen Internetzugang in
les Konsortium versucht nun, einen Standard
24
ALM Jahrbuch 2009/2010
ALM Jahrbuch 2009/2010
25
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
weg unmöglich machen. Sie wollen so ihr Ge-
D I G I TA L I S I E R U N G
Konsumforschung (Gfk) 1 waren 2009 schon elf
dem Fernsehempfang rechtzeitig geklärt wür-
2.6
Mobile Media
blieren, der eine einheitliche Lösung ermöglicht
ten Fernsehveranstalter haben ihre Verbreitung
de. Hierzu veranlassten die Länder und Landes-
und die Interessen der Programmveranstalter
über DVB-T-Netze jedoch auf Ballungsräume be-
medienanstalten mehrere Versuche mit unter-
Der mobile Breitbandzugang zum Internet
berücksichtigt. Beteiligt sind unter anderem das
schränkt. Ein flächendeckender Ausbau der Net-
schiedlichen Systemtechniken, so in Wittstock/
über neueste Mobilfunktechnologien sowie der
Institut für Rundfunktechnik (IRT), SES Astra, die
ze privater Veranstalter ist aus wirtschaftlichen
Dosse (Brandenburg), Bopfingen/Baldern (Ba-
Aufbau von Netzen für den mobilen Fernseh-
französischen Veranstalter Canal+ und France
Gründen weder kurz- noch langfristig in Sicht.
den-Württemberg), Grabowhöfe (Mecklenburg-
empfang haben die Bereitstellung neuartiger
Télévision, Softwareunternehmen und Gerätehersteller. Bei HbbTV kommt der Nutzer mit
Vorpommern), Oberwiesenthal (Sachsen) und
mobiler Endgeräte und Dienste stimuliert. Das
rem das Ziel, Teile des bislang dem Rundfunk
Nordhelle (Nordrhein-Westfalen). Die meisten
Mobiltelefon entwickelt sich dank iPhone und
Die EU-Kommission verfolgt seit Länge-
dem Aktivieren des »Red Button« aus einem
zugewiesenen Frequenzspektrums für andere
Versuche laufen unter Einbeziehung der Bevöl-
anderer Smartphones zum mobilen Zugangsge-
laufenden TV-Programm heraus (Broadcast) zu-
Anwendungen, und hier vor allem Mobilfunk
kerung, indem an interessierte Haushalte Test-
rät für audiovisuelle Dienste und Inhalte aller
nächst auf eine weiterführende oder ergänzen-
im weitesten Sinne, zuzuweisen. Auf der World
geräte vergeben wurden. Die Testteilnehmer
Art. Und »Apps« sind das Schlagwort für leicht
de Seite des Programmveranstalters ähnlich wie
Radio Conference 2007 (WRC 07) wurden die
waren mit den angebotenen Internetzugängen
zugängliche Anwendungen, die u. a. den Emp-
weitgehend zufrieden.
beim Videotext. Der Veranstalter behält damit
regulatorischen Vorraussetzungen dafür auf in-
eine Kontrolle darüber, was auf dem Bildschirm
ternationaler Ebene geschaffen. Bundesregie-
Allerdings zeigen theoretische Untersu-
passiert, wenn der Nutzer den »Red Button«
rung und Bundesrat haben im Lauf des Jahres
chungen und auch praktische Messungen, dass
nutzt. Ein Eingriff Dritter in das Programm bzw.
2009 in Deutschland die hier geltenden Re-
unter ungünstigen Randbedingungen Störun-
Endgeräte über Verteildienste wie mobiles
ins Bild wird verhindert und so eine wesentliche
gelungen so modifiziert, dass der Frequenzbe-
gen des Fernsehempfangs auftreten können.
Fernsehen, Podcasts oder Abrufdienste wie
Forderung des VPRT (Verband privater Rund-
reich 790 – 862 MHz (Fernsehkanäle K61– K69)
Um diese Störungen zu quantifizieren, sind wei-
Mediatheken, iTunes oder auch YouTube. Ge-
funk und Telemedien) erfüllt. Weitere Anforde-
zukünftig nicht mehr vom Rundfunk, sondern
tere Untersuchungen erforderlich, letztendlich
bräuchliche technische Begriffe sind dabei
rungen sind etwa ein diskriminierungsfreier Zu-
von mobilen Diensten genutzt werden soll. Im
auch deshalb, weil die zukünftig eingesetzte
Broadcasting, Filecasting, Streaming, Downloa-
gang, der auch eine diskriminierungsfreie Navi-
Oktober 2009 hat die Bundesnetzagentur hier-
Technologie LTE (Long Term Evolution) erst im
ding und Sideloading. Während für Verteildiens-
gation umfasst, sowie ein Rechtemanagement,
für die Vergabebedingungen veröffentlicht. Da-
Jahr 2010 kommerziell verfügbar ist. Die Un-
te sowohl Mobilfunknetze (Streaming) als auch
das dem Inhalteanbieter die Kontrolle erlaubt,
nach wird der Frequenzbereich 790 – 862 MHz
tersuchungen werden von den Projekten in
Fernsehverteilnetze (Broadcasting) zum Einsatz
fang von Fernsehprogrammen und einzelnen
Sendeformaten ermöglichen.
Medieninhalte gelangen auf die mobilen
ob und wie seine Inhalte weiterverbreitet wer-
für den »drahtlosen Netzzugang zum Angebot
Zusammenarbeit mit der BNetzA und den Be-
kommen können, erfolgt der Abruf audiovisuel-
den und ob beispielsweise das Überspringen
von Telekommunikationsdiensten« verwendet.
troffenen durchgeführt.
ler Informationen über das mobile Internet.
von Werbung (Ad-Skipping) möglich sein soll.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Länder hat der
Netzausbau zunächst in den ländlichen Gebie-
Klage gegen Vergabeverfahren
ten zu erfolgen, die bislang mit Breitband unter-
geklärte Störproblematik führte dazu, dass die
weltweit steigend
versorgt sind. Dafür haben die Länder entspre-
Media Broadcast und einige ARD-Anstalten
audiovisuellen Inhalten steigt weltweit rasant
chende Listen erstellt. Fernsehsender, die heute
gegen die Entscheidung der BNetzA über das
an. In Japan und Korea, den am weitesten ent-
Als »Digitale Dividende« wird der Teil des
noch in den Kanälen 61 – 69 senden, müssen
Vergabeverfahren der Frequenzen Klage ein-
wickelten Märkten für das mobile Fernsehen,
Frequenzspektrums bezeichnet, der dadurch
auf niedrigere Kanäle wechseln. Die finanziel-
gereicht haben. Die Mobilfunkbetreiber E-Plus
wurden mit den auf Fernsehverteilnetzen basie-
frei wird, dass die bisher in analoger Technik
len Regelungen hierzu werden gegenwärtig
und O2 haben ebenfalls Klage eingereicht, weil
renden Diensten ISDB-T und DMB im Jahr 2009
verbreiteten terrestrischen Fernsehprogramme
verhandelt.
sie sich im Vergabeverfahren gegenüber ihren
bereits ca. 60 Mio. Nutzer erreicht. Die End-
2.5
Digitale Dividende
nun digital übertragen werden. Einen Großteil dieser Digitalen Dividende nutzt bereits
Störproblematik
■
Die Bundesnetzagentur hat
der Rundfunk und hier insbesondere ARD und
den Ländern und den Bedarfsträgern des Rund-
ZDF. Auch für private Anbieter sah die Planung
funks zudem zugesagt, dass die Störproblema-
Frequenzen zur flächendeckenden Verbrei-
tik zwischen den drahtlosen Netzzugängen und
26
ALM Jahrbuch 2009/2010
■
Die un-
Mobile Nutzung audiovisueller Inhalte
■
Die mobile Nutzung von
größeren Wettbewerbern benachteiligt sehen.
geräte sind dabei nur teilweise mit dem Mobil-
Bei Redaktionsschluss war der weitere Fortgang
funknetz verbunden. China kam im gleichen
des Frequenzvergabeverfahrens noch offen.
Zeitraum auf knapp fünf Mio. Nutzer über die
CMMB-Technologie.
ALM Jahrbuch 2009/2010
27
D I G I TA L I S I E R U N G
tung von digitalen Programmen vor. Die priva-
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) zu eta-
Digitalradio
Videos 2009 im Vergleich zum Vorjahr um
halte bietet ihnen jedoch die Möglichkeit für
erreichen. Mittlerweile haben sich international
mehr als 50 Prozent gestiegen. Bereits mehr
eine Ausweitung der Nutzung und trägt zur
weitere Anbieter entschlossen, DVB-H-basier-
Kein anderes Medium sieht sich im Rahmen der
als 15 Mio. Nutzer riefen mobile Videodienste
Erfüllung der Geschäftsziele bei. Ein Beispiel für
tes mobiles Fernsehen aufzubauen, so in Polen,
Digitalisierung derartigen Widrigkeiten ausge-
über das Mobilfunknetz ab. Das mobile Fern-
ein Angebot eines Mobilfunkanbieters ist das
Moskau, Südafrika, den Vereinig ten Arabischen
setzt wie der terrestrische Hörfunk. War er noch
sehen auf der Basis von Fernsehverteilnetzen
Bundesliga-Angebot »LIGAtotal!« von T-Mobile,
Emiraten, Oman und auf den Philippinen.
in den neunziger Jahren hochsubventionierter
(MediaFLO) steckt dagegen mit 0,6 Mio. Abon-
das seit August 2009 zur Verfügung steht.
nenten noch in den Kinderschuhen.
Die Fernsehveranstalter sind mit vielfältigen
Wie im klassischen Fernsehbereich enthal-
Vorreiter der Digitalisierung, muss er sich heu-
ten die mobilen Fernsehverteilnetze heute fes-
te zahlreichen Herausforderungen des Marktes
Angeboten vertreten. Beispiele sind die Tages-
te Bouquets. Ausgewählte Fernsehprogramme
und der Reguliererseite stellen, die bspw. das
schau der ARD und Heute-Sendungen des ZDF
mit der höchsten Nachfrage werden permanent
terrestrische Fernsehen bereits gemeistert hat.
TV-Angebote. Unterschiedliche Studien prog-
in 100 Sekunden, das mobile Portal von RTL,
über das mobile Fernsehverteilnetz übertragen,
Auch das Jahr 2009 verhalf dem Digitalradio
nostizieren bis 2015 eine Marktdurchdringung
Mediatheken vieler Sender sowie vielfältige
alle anderen Inhalte (das sogenannte Long-tail)
noch nicht zum Durchbruch, wenngleich die
zwischen zehn und 30 Prozent. Von den rund
Spezialangebote zu einzelnen Sendeformaten,
werden über das Mobilfunknetz zugestellt.
15 Mio. Nutzern 2009 empfängt nur eine Mio.
zumeist als Podcast abonnierbar.
In Europa nutzen bislang etwa fünf Prozent der Mobilfunkkunden auch Video- und
die Inhalte über DVB-H, die weitaus größere
Ob die Mobilfunknetze zukünftig in der La-
Viele Marken bieten heute ihre Inhalte auf
Landesmedienanstalten weiter an der Entwicklung der notwendigen Rahmenbedingungen
ge sein werden, die wachsenden Datenlasten
arbeiteten. Nach der erfolgreichen Durchführung des sog. Call for Interest und der Abstimmung über ein gemeinsames Vorgehen der
Teil über 3G-Streaming. Während Frankreich
allen gängigen Distributionskanälen an. Ein
zu bewältigen, insbesondere bei gleichzeitiger
dazu zuletzt mehr als fünf Prozent Marktdurch-
Beispiel dafür bildet Red Bull, dessen audio-
Auslieferung von Liveübertragungen an eine
dringung meldete, waren es in Deutschland
visuelle Inhalte sowohl über einen eigenen
große Menge Nutzer, muss die Zukunft zeigen.
Landesmedienanstalten mit der ARD und dem
im Jahr 2009 noch unter ein Prozent.
DVB-H-Kanal in Österreich ausgestrahlt werden,
Die Qualitätserwartungen der Nutzer werden
Deutschlandradio im Jahr 2008 erfolgte im
als auch über ein Internetportal, ein mobiles Por-
entscheidend sein.
März 2009 der Beschluss der Rundfunkkom-
Über das mobile Internet kann auf eine
Vielzahl von audiovisuellen Diensten per Strea-
tal sowie Podcast und RSS-Feed verfügbar sind.
Mobile Endgeräte werden immer mehr Teil
mission der Länder, bei der Bundesnetzagen-
einer übergreifenden Nutzung von audiovisu-
tur die Bedarfsanmeldung für die bundesweite
werden. Die meisten Mobilfunkbetreiber, die
der über Browser (z. B. die Mediathek des ZDF)
ellen Medieninhalten. Als persönliche mobile
Versorgung mit Digitalradio abzugeben. Diese
über ein UMTS-Netz verfügen, bieten darüber
oder Applikationen (z. B. der iPlayer der BBC
Geräte bringen sie sich ein in die Nutzung von
schloss das erforderliche Frequenzzuteilungs-
auch Fernsehen oder fernsehähnliche Inhal-
oder auch iPhone Apps).
Medieninhalten zu jeder Zeit, an jedem Ort, auf
verfahren im Herbst mit der Erklärung gegen-
ming oder Downloading direkt zugegriffen
Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt entwe-
te an.
Die mobilen Angebote vieler Dienste- und
Mobiles Fernsehen über DVB-H
■
Mobiles
dem besten verfügbaren Endgerät, über den
über dem Netzbetreiber Media Broadcast ab,
effektivsten Zugangsweg.
diesem die Frequenzblöcke zuzuteilen.
Das mobile Fernsehen über DVB-H wird
Inhalteanbieter ergänzen deren Angebote über
Fernsehen auf der Basis von DVB-H-Verteilnet-
andere Zugangsformen, sei es klassisches Fern-
zen wartet in Europa weiterhin auf den Durch-
dann eine Chance erhalten, wenn sich die
te Projekt Digitalradio jedoch einen weiteren
sehen oder das stationäre Internet. Wie auch
bruch. Die höchsten Teilnehmerzahlen hat der
potentiellen Beteiligten – vom Veranstal-
Dämpfer erhalten. Zwischenzeitlich hatte in ih-
im Internet kommen die Anbieter aus den un-
seit 2006 angebotene Dienst von H3G in Itali-
ter bis hin zum Sendernetzbetreiber – auf
rem 16. Bericht die Kommission zu Ermittlung
terschiedlichsten Bereichen: Fernsehveranstalter,
en. Aber diesem Dienst wie auch den weiteren
ein tragfähiges Konzept einigen können. Die
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Mobilfunkbetreiber, klassische Markenhersteller,
kommerziellen Diensten in Finnland, den Nie-
Landesmedienanstalten moderieren die hierzu
die in der ARD abgestimmte Anmeldung der
ergänzt durch neue Anbieter, die vorhandene
derlanden, Österreich und der Schweiz man-
erforderlichen Gespräche und entscheiden dann
Finanzierung in Höhe von 140 Mio. Euro für
Inhalte aggregieren.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das bundeswei-
gelt es an der für eine breite Markterschließung
über eine Ausschreibung. Eine abschließende
den Gebührenzeitraum 2009 bis 2012 für ei-
Die Geschäftsmodelle der Dienstanbieter
notwendigen Gerätevielfalt. Diese Länder ver-
Beurteilung lag zum Zeitpunkt der Drucklegung
nen Neustart des digitalen terrestrischen Hör-
unterscheiden sich zumeist kaum von denen
weisen immer wieder auch auf den deutschen
noch nicht vor.
funks um ca. 90 Prozent gekürzt. Die Freigabe
der vergleichbaren Dienste in anderen Medien.
Markt, der dazu betragen könnte, die für die
28
ALM Jahrbuch 2009/2010
der restlichen Mittel wurde von einem mit den
ALM Jahrbuch 2009/2010
29
D I G I TA L I S I E R U N G
2.7
Die mobile Bereitstellung der Dienste und In-
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
Geräteproduktion notwendige Marktgröße zu
In den USA ist die mobile Nutzung von
gehend analog geprägten Hörfunklandschaft in
lern, die als Plattformbetreiber auftreten, mit
Ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen
zept abhängig gemacht. Angesichts der bereits
den Ländern die Meinungsvielfalt in Deutsch-
den Inhalteanbietern. Damit soll eine stärke-
für die Marktdurchdringung von Digitalradio-
geschaffenen Infrastruktur und geleisteten In-
land stärken. Die Forderung nach Schwerpunk-
re Verbindlichkeit erzielt werden, um letztlich
angeboten bestehen in anderen europäischen
vestitionen bekräftigte der öffentlich-rechtliche
tangeboten in den Bereichen Information, Wirt-
nachhaltige Vergabeentscheidungen treffen
Ländern. Eine Vorreiterrolle spielt nach wie vor
Rundfunk trotz der Kürzungen sein Festhalten
schaft, Sport, Religion sowie Musik unterschied-
zu können.
Großbritannien, wo die DAB-Nutzung mit mehr
am Digitalradio, auch unter Hinweis auf neue
licher zielgruppenspezifischer Stilrichtungen
Zum Redaktionsschluss lagen der feder-
als elf Prozent eine recht deutliche Rolle spielt.
technische Entwicklungen, die bisherige Emp-
soll zu einem vielfältigeren und attraktiveren
führenden Landesmedienanstalt Saarland
Auch in Frankreich setzt die Medienaufsicht CSA
fangsprobleme entfallen ließen. Dagegen spra-
Gesamtangebot beitragen. Damit ein möglichst
folgende Bewerbungen vor:
weiter auf eine Digitalisierung des Radios. Wei-
chen sich die im VPRT organisierten Radio-
breites Publikum angesprochen werden kann,
➔ Entspannungsradio GmbH i. Gr. für
terhin ist ein europaweit abgestimmtes Vorge-
unternehmen gegen die sog. DAB+ Technologie
sollte verhindert werden, dass mehrere gleiche
oder ähnliche Programmbeiträge ausgestrahlt
werden. Insofern ist beabsichtigt, solche Anträ-
hen bei der Digitalisierung des Hörfunks nicht in
programms mit dem Titel LoungeFM
Sicht, womit auch die Schaffung eines entspre-
➔ ERF Medien e.V. für die Verbreitung
wendigkeit fest, die wertvollen Frequenzen des
ge besonders zu würdigen, die mit exklusiven
eines privaten Hörfunkprogramms mit
Bandes III für digitale Entwicklungsperspektiven
Ideen, einzigartigen Beiträgen und besonderen
dem Titel ERF Radio
zu sichern.
Musikausrichtungen neue Zielgruppen anspre-
Ausschreibung bundesweiter Übertragungskapazitäten
■
Die Landesmedienanstal-
ten nahmen diese Entwicklungen jedoch nicht
➔ Media Broadcast GmbH zum Betrieb
chen oder die als Teil eines aufeinander abge-
einer Plattform für Telemediendienste
stimmten, vielfältigen Programmverbundes die
➔ Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesell-
D I G I TA L I S I E R U N G
aus, da sie hierin keine wirtschaftlich tragfähige
Zukunft sehen. Dennoch halten sie an der Not-
die Verbreitung eines privaten Hörfunk-
chend großen Endgerätemarkts erschwert ist.
2.8
Entwicklung der
Verbreitungswege
Angebote der übrigen Antragsteller sinnvoll er-
schaft mbH & Co. KG für die Verbreitung
Die Landesmedienanstalten begleiten und un-
gänzen. Bereits im Vorfeld der Ausschreibung
eines privaten Hörfunkprogramms mit dem
terstützen die Digitalisierung, weil sie neue
vorläufigen Arbeitstitel Radio Rauschgold
Möglichkeiten für Veranstalter bringt, den Zu-
zum Anlass, ihre Vorhaben zur Fortentwicklung
hatte die ZAK wiederholt darauf aufmerksam
des Digitalradios hintanzustellen. Im Interes-
gemacht, dass zur Attraktivitätssteigerung der
➔ Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH für
schauern mehr Vielfalt und einen effizienteren
se der weiteren Akzeptanzerhöhung haben sie
digitalen Hörfunk-Übertragungstechnologie ins-
die Verbreitung des privaten Hörfunk-
Einsatz von Ressourcen erlaubt. Seit 2005 stellt
nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten
besondere innovative Programme fallen, die
programms Energy
die ALM jährlich mit dem Digitalisierungsbe-
➔ Regiocast Digital GmbH mit verschiedenen
über die Zuordnung der Übertragungskapazi-
neue Publikumsbedürfnisse ansprechen und
täten (2/3 für die Landesmedienanstalten und
bestehende Publikumsbedürfnisse auf neue Art
1/3 an das Deutschlandradio) Ende des Jahres
bedienen, wie z. B. die Verknüpfung von Radio
2009 entschieden, im ersten Quartal 2010 die
mit Internet oder Zusatzdiensten (multimedia-
gesellschaft für elektronische Medien mbH
tiven Erhebung. Datenbasis sind alle privaten
bundesweiten Übertragungskapazitäten für die
le Funktionen, Interaktivitäten etc.). Ebenso viel
für die Verbreitung eines privaten Hörfunk-
Haushalte mit TV-Empfang, einschließlich Aus-
Hörfunkangeboten
➔ SV Teleradio Produktions- und Beteiligungs-
richt Marktdaten zum Digitalisierungsgrad zur
Verfügung, differenziert nach Übertragungswegen. Die Daten basieren auf einer repräsenta-
digitale Hörfunkverbreitung auszuschreiben.
Wert wird auf Originalität gelegt. Interessiert
programms mit dem Titel Süddeutsche
länderhaushalten. Derzeit sind das 37,4 Mio.
Diese Ausschreibung wurde vom 25. Januar bis
sind die Landesmedienanstalten daher vor al-
Zeitung Radio
Addiert man die Marktanteile der Übertragungs-
zum 12. März 2010 durchgeführt und richtete
lem an der Verbreitung von Angeboten, die
sich sowohl an Hörfunkveranstalter, Anbieter
nicht bereits über UKW in gleicher oder ähnli-
➔ The Walt Disney Company (Germany)
wege, ergibt sich eine Summe von über 100
GmbH für die Verbreitung eines privaten
Prozent, weil bis zu drei Geräte erfasst werden
von vergleichbaren Telemedien und Plattform-
cher Form verbreitet werden. Damit würde ein
Hörfunkprogramms mit dem Titel Radio
und manche Haushalte mehrere Empfangswege
betreiber.
Mehrwert geschaffen, der die Akzeptanz der
Disney
nutzen.
Die ausgeschriebenen Übertragungskapa-
neuen Technik bei den Nutzern stärken kann.
➔ Lorenz D. Yeboah und David Rowe,
zitäten sollten vorrangig Hörfunkprogramme
Ferner verlangte die Ausschreibung verbind-
Neu-Anspach, für United Christian
und sonstige Audioangebote ansprechen, die
liche Vereinbarungen mit dem Sendernetzbe-
Broadcasters (UCB)
unter Berücksichtigung der bestehenden, weit-
treiber sowie Verträge zwischen Antragstel-
30
ALM Jahrbuch 2009/2010
ALM Jahrbuch 2009/2010
31
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
privaten Veranstaltern abgestimmten DAB-Kon-
Verteilung der Übertragungswege bei digitalen
Haushalten 1
2
2006
2007
23,0
Kabel 2
21,8
2008
Summe > 100 %
wegen Mehrfachempfangsart
23,0
24,2
23,6
29,1
32,4
33,9
24,2
MY : Jahresmitte
29,1
YE: Jahresende
33,9
61,8
61,1
61,6
59,1
55,1
55,1
56,7
55,7
55,7
16,7
Terrestrik
22,3
22,5
19,5
20,5
18,5
19,5
18,5
Abb.
20
2006
MY
60
80
100 %
2007
2008
2009
YE
15,2
15,2
Kabel 2
40
Digitalisierung der Übertragungswege 1
3
16,2
16,2
21,0
30,7
30,6
33,7
Erhebung zum Digitalisierungsbericht Mitte des
ierlich zurückgeht.
MY : Jahresmitte
16,2
YE: Jahresende
30,7
■
Zum Jahresende
2009 verfügten 58,2 Prozent der TV-Haushalte
in zwei sehr unterschiedlichen Digitalisierungs-
in Deutschland über mindestens einen digita-
prozessen befinden.
len TV-Empfänger, das sind in Zahlen 21,8 Mio.
digitalen TV-Haushalten liegt das Kabel, ab-
einen relativ kleinen Anteil von TV-Haushalten,
weichend zur starken Position im Gesamtmarkt,
die sowohl analogen als auch digitalen Emp-
bei nur 33,9 Prozent, der Satellit bei 55,7 Pro-
fang nutzen. Die Zahl der voll digitalisierten
zent und DVB-T bei 18,5 Prozent. IPTV kommt
TV-Haushalte stellt inzwischen deutlich die
im digitalen Markt auf 3,5 Prozent.
Mehrheit dar.
62,4
62,4
65,7
70,7
74,1
76,9
70,7
76,9
57,1
86,0
89,3
95,1
99,5
100,0
89,3
100,0
100,0
Abb.
20
40
60
2006
2007
2008
51,8
Basis : TV-HH in Deutschland 5
53,7
51,7
51,7
52,5
51,7
51,7
YE: Jahresende
52,8
53,0
gungswegen weist das Kabel mit 33,7 Prozent
men, stellt sich die Situation etwas anders dar.
weiterhin den niedrigsten Digitalisierungsgrad
Neben den klassischen Übertragungswegen Ka-
auf. Es ist aber ein erheblicher Anstieg im Ver-
bel, Satellit und Terrestrik konnte sich IPTV, al-
gleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Zum
so Fernsehen über DSL-Netze, wie es vor allem
Jahresende 2008 waren es noch 30,7 Prozent.
von T-Home und Alice angeboten wird, einen
In Haushalten gezählt, bedeutet das einen Zu-
festen Platz mit wachsendem Marktanteil erar-
wachs um 1,4 auf nunmehr 7,4 Mio. Digital-
beiten. Dieser beträgt zwar nur zwei Prozent,
kunden. Die Kabelbetreiber haben 2009 haupt-
was aber verglichen mit dem Vorjahreswert von
sächlich mit den Vorzügen des sogenannten
0,8 Prozent ein großes Wachstum darstellt.
Triple Play (TV, Telefon und Internet aus einer
Hand) geworben, also nicht direkt mit den Vor-
Verteilung der Übertragungswege
53,0
42,0
42,0
43,2
43,2
42,0
42,4
42,1
42,2
42,4
42,2
9,2
9,2
Terrestrik
100 %
2009
MY : Jahresmitte
42,5
Im Vergleich zu den anderen Übertra-
schiedenen Übertragungswege für sich genom-
YE
51,8
Satellit 3
80
Zugang über Kabel, Satellit, Terrestrik gesamt 1, 4
4
Kabel 2
■
99,5
0
MY
Kabel
47,2
57,1
Terrestrik
Bei der Betrachtung der Anteile bei den
Haushalte. Dabei gibt es mit 10,6 Prozent nur
Betrachtet man die Entwicklung der verSatellit 3
ständig digital, während sich Kabel und Satellit
33,7
47,2
57,3
Mit 10,7 Prozent folgt die Terrestrik und zuletzt die oben bereits genannten zwei Prozent
IPTV. Diese beiden Übertragungswege sind voll-
22,3
0
da der Anteil der SMATV-CH-Haushalte kontinu-
Digitalisierungsgrad
16,7
24,7
liten zählt. Der Unterschied ist jedoch gering,
regelmäßig Ende des Jahres misst, während die
Werte ausgewiesen werden.
61,6
Satellitenmonitor diese Empfangsart zum Satel-
Satellite Monitor von SES Astra abgestimmt, der
Jahres erfolgt. Dadurch können halbjährliche
61,8
Satellit 3
Die Erhebungsmethode ist mit dem German
2009
YE
11,5
11,0
11,0
11,1
10,7
10,7
11,3
10,7
10,7
0
20
40
60
80
100 %
1 Mindestens 1 TV-Gerät im Haushalt ohne PC-TV
2 Kabelempfang + Satellitenempfang ohne eigenen Receiver
3 Satellitenempfang mit eigenem Receiver
4 Mehrere Empfangswege pro Haushalt möglich
5 ab 2007dt. und ausl. Haushalte; 2005 und 2006 nur deutsche Haushalte
Quelle: Digitalisierungsbericht 2009, ASTRA Satellitenmonitor; Angaben in Prozent
■
Weitge-
teilen des digitalen Fernsehens. Viele Marktteil-
hend stabil bleiben weiterhin die Marktanteile
nehmer gehen davon aus, dass von HDTV ein
der einzelnen Übertragungswege. Mit 53 Pro-
Impuls für die Digitalisierung ausgeht, wovon
zent stellt das Kabel den wichtigsten Übertra-
die meisten Kabelnetzbetreiber jedoch 2009
gungsweg im deutschen Markt dar, gefolgt vom
nicht profitieren konnten, da sie die Konditio-
Satelliten mit gut 42 Prozent. An dieser Stelle
nen der HD-Einspeisung mit den Programm-
werden die sogenannten SMATV-CH-Haushalte
veranstaltern noch nicht geklärt hatten. Dieses
(Gemeinschafts-Sat-Anlagen mit Kabelumsetzer;
Hindernis ist inzwischen aus der Welt.
Keine Set-Top-Box zum Empfang erforderlich)
dem Kabel zugerechnet, während der Astra
ALM Jahrbuch 2009/2010
33
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
MY
D I G I TA L I S I E R U N G
Abb.
5
DVB-T-Empfang nach Bundesländern
Abb.
DVB-T-Empfangsbereiche in Deutschland 2010
6
Basis: 37,434 Mio. TV-Haushalte in Deutschland
BRD gesamt
Flensburg
Baden-Württemberg
Kiel
Bremen
Münster
Köln
Aachen
Bonn
Berlin
Potsdam
Frankfurt/O.
Bielefeld
private und öffentlichrechtliche Programme
Göttingen
6,2
4,599
0,284
10,5
5,475
0,575
Berlin-Brandenburg
16,8
2,859
0,480
Hessen
12,9
2,715
0,349
3,1
0,840
0,026
Niedersachsen/Bremen
15,1
3,977
0,601
Nordrhein-Westfalen
14,6
8,148
1,187
Leipzig
Erfurt
Rheinland-Pfalz/Saarland
4,8
2,299
0,111
Sachsen
5,0
2,050
0,102
Sachsen-Anhalt
4,4
1,177
0,052
18,3
2,168
0,396
Mecklenburg-Vorpommern
Cottbus
Halle
Kassel
Siegen
Weimar
Dresden
Koblenz
Trier
ausschließlich öffentlichrechtliche Programme
Wiesbaden
Mainz
Frankfurt/M.
Würzburg
Kaiserslautern
Saarbrücken
Mannheim
Schleswig-Holstein/Hamburg
Thüringen
Nürnberg
Stuttgart
Die Programmbelegung variiert
in den einzelnen Regionen.
4,209
Lüneburg
Hannover
Braunschweig
Osnabrück
Düsseldorf
37,412
Bayern
Rostock
Cuxhaven Lübeck
Hamburg
Schwerin
Aurich
11,3
4,1
0
Regensburg
Ulm Augsburg
München
1,105
4
8
12
16 %
TV-HH gesamt
in Mio.
D I G I TA L I S I E R U N G
Abb.
0,045
DVB-T-HH
in Mio.
Quelle: Digitalisierungsbericht 2009
Freiburg
Quelle: www.ueberallfernsehen.de; Stand: Januar 2010
DVB-T
■
Der deutschlandweite Marktanteil
von 10,7 Prozent gibt die Nutzung der Terrestrik
allerdings spezielle Boxen, da die Sender ver-
nur unzureichend wieder. DVB-T ist zwar mitt-
schlüsselt und in einem anderen Kompressionsverfahren ausgestrahlt werden.
te Kommunikationsmaßnahmen sichergestellt
lerweile fast überall empfangbar, jedoch regio-
Digitalisierungsgrad kontinuierlich nach oben.
werden, dass sich alle Haushalte rechtzeitig da-
nal unterschiedlich mit sehr unterschiedlichen
Ende 2009 waren 76,9 Prozent der insgesamt
rauf einstellen und auf Digitalempfang umrüs-
Voraussetzungen. So kann man in ländlichen
fast 16 Mio. Satellitenhaushalte digital. Weniger
ten können.
Regionen DVB-T zumeist nur mit Dachantenne
Satellit
■
Auch beim Satelliten bewegt sich der
als acht Prozent nutzten sowohl die analogen
Nicht ohne Folgen bleibt dies auch für das
lie aufgeschaltet. Dafür braucht der Zuschauer
2.9
Rechtsgrundlagen
und ausschließlich die Angebote der öffentlich-
als auch die digitalen Angebote. Damit bleiben
Kabel. Bislang werden vielerorts analoge Sa-
rechtlichen Sender empfangen. Die Privaten ha-
Mit der Digitalisierung gehen bedeutende Um-
derzeit noch knapp 4 Mio. Satellitenhaushalte
tellitensignale für die Einspeisung in die Kabel-
ben von Anfang an bei DVB-T auf ein Ballungs-
brüche der altbekannten Medienwelt einher:
in Deutschland, die noch zu digitalisieren wä-
netze genutzt. Hier sind die Kabelnetzbetreiber
raumkonzept gesetzt und bieten ihre Program-
neue Grundlagen für die Finanzierung werden
ren. Würde man den Digitalisierungstrend der
gezwungen, auf digitalen Empfang umzustellen
me nur in dichter besiedelten Regionen an. Es
möglich und angesichts der steigenden Zahl
letzten Jahre in die Zukunft fortschreiben, so
und die Signal für die Endkunden zu »reanalogi-
zeigt sich, dass die DVB-T-Nutzung in den Bal-
von Angeboten auch erforderlich. Die Trennun-
käme man zum Ergebnis, dass 2012 nur noch
sieren« oder diese digital in die Netze zu neh-
lungsräumen in Richtung der 20 Prozent-Marke
gen zwischen klassischen Medien und deren
eine geringe Restnutzung des analogen Satel-
men und bei den Endkunden für digitalen Emp-
geht, während sie in den Gebieten, in denen
bisherige Geschäftsmodelle wird infrage ge-
liten stattfindet. Angesichts dieser Zahlen haben
fang zu sorgen.
keine privaten Programme empfangbar sind,
stellt. Digitale Übertragungswege und digitale
die Landesmedienanstalten vorgeschlagen,
deutlich unterdurchschnittlich ist. Zuletzt wur-
Endgeräte stellen an die Nutzer neue Heraus-
am 30. April 2012 das analoge Satellitensignal
den auch im Raum Stuttgart und in der Region
forderungen in Bezug auf Navigation und Ori-
abzuschalten. Bis dahin soll durch geeigne-
Halle-Leipzig private Programme der RTL-Fami-
entierung. Klassische Machtpositionen verlieren
34
ALM Jahrbuch 2009/2010
ALM Jahrbuch 2009/2010
35
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
Konstanz
an Bedeutung. Dafür entstehen neue Schlüssel-
sind im Wesentlichen Unternehmen, die über
positionen, insbesondere die der Plattformen.
die Zusammenstellung von Programmange-
U N D
3
- K O N T R O L L E
boten entscheiden, wie dies etwa bei der Kabel-
Medien und ihrer Distribution weicht der verti-
belegung, aber auch bei der Zusammenstel-
kalen Integration: Netzbetreiber sind nicht mehr
lung eines Pay-TV-Paketes der Fall ist. Für diese
nur Transporteure, sondern stellen Programme
sog. Plattformanbieter gilt grundsätzlich, dass
Die Programmentwicklung im deutschen Fern-
Debatte um Programmqualität im Privat-
zusammen und vermarkten sie an ihre Kun-
sie chancengleichen und diskriminierungsfreien
sehmarkt war 2009 geprägt von Konsolidie-
fernsehen
den. Sie gewinnen Einfluss auf die Geräte und
Zugang zu gewähren haben. Die Plattform-
rung und striktem Kostenmanagement aller
men haben fast alle TV-Programmanbieter mit
Auf die gesunkenen Werbeeinnah-
die Art ihrer Nutzung. Der früher selbstverständ-
anbieter, die zugleich Netze betreiben, ha-
Wettbewerber. Die Zahl neuer Zulassungs an-
– teilweise drastischen – Kostensenkungen rea-
liche Grundsatz, mit einem Empfangsgerät al-
ben also bei der Belegung Vielfaltsvorgaben
träge ging zwar zurück, die Zahl der Sendestarts
giert. Dies wirkte sich auch auf die Programm-
le Rundfunkangebote empfangen zu können,
zu beachten (must carry, can carry). Für alle
bereits lizenzierter Programme blieb aber stabil.
qualität und -vielfalt aus, weil Redaktionsetats
ist nur unter komplexen technischen und wirt-
Plattformanbieter gilt die Zugangsfreiheit in
Während einige TV-Spartenkanäle eingestellt
gesenkt und Investitionen gekürzt wurden. Die
schaftlichen Bedingungen zu realisieren.
Bezug auf die sog. Zugangsdienste wie etwa
werden mussten, spielten Pay-TV-Angebote und
Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten
Elektronische Programmführer (EPGs) oder Ver-
Telemedien eine wachsende Rolle.
appellierte deshalb am 18. November 2009 mit
Die Konvergenz der Übertragungswege
schafft auf der anderen Seite neue Wahlmöglichkeiten für den Verbraucher: über Telefonnetze kann er fernsehen, über Kabelnetze telefonieren und das Internet nutzen. Fernsehen
schlüsselungssysteme. Wer als Plattformanbie-
Insgesamt konnten die privaten TV-Pro-
dem Positionspapier »Der Preis der Qualität« an
ter also einen EPG betreibt, hat für die chancen-
grammanbieter 2009 ihren Zuschauermarkt-
die verantwortlichen Programmmacher und Me-
gleiche Darstellung und Auffindbarkeit der Pro-
anteil im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Pro-
dienpolitiker, die publizistische Leistungsfähig-
gramme Sorge zu tragen.
zentpunkte auf 57,1 Prozent ausbauen. Dabei
keit privatwirtschaftlicher Angebote zu sichern. In
verbesserte die ProSiebenSat.1 Media AG ihren
diesem Rahmen müssten Maßnahmen ergriffen
wird portabel und mobil, ebenso wie das Inter-
Insgesamt hat die ZAK im Jahr 2009 bei
net. Die Regulierung steht vor der Herausforde-
20 Unternehmen festgestellt, dass sie unter die
Marktanteil unterdurchschnittlich um 0,3 Pro-
werden, um die »publizistischen Angebote für alle
rung, die Auswahl der Verbraucher zu sichern
Plattformregulierung fallen. Einen technischen
zentpunkte auf 22,0 Prozent, während der RTL
zu einem für alle bezahlbaren Preis in einer aus-
und gleiche Rahmenbedingungen für den Wett-
Plattformanbieter (Media Broadcast) stufte die
Group eine deutliche Steigerung um 1,1 Pro-
reichenden Qualität« zu erhalten. Forderungen,
bewerb der Plattformen zu gewährleisten, aber
ZAK dagegen nicht als Plattformbetreiber ein.
zentpunkte auf 25,2 Prozent gelang. Für die
privatwirtschaftlicher Rundfunk könne auf jeg-
auch die Besonderheit der jeweiligen Nutzun-
UMTS wurde bis auf Weiteres von der rundfunk-
privatwirtschaftlichen TV-Programmanbieter
liche Beteiligung an einer öffentlichen Aufgabe
gen in ihrer Bedeutung für die öffentliche Mei-
rechtlichen Regulierung freigestellt.
jenseits der beiden großen Senderfamilien blieb
verzichten und als ein Gewerbe wie jedes andere
nungsbildung zu berücksichtigen.
Der 10. RÄndStV hat einen infrastrukturneutralen Ansatz der Plattformregulierung ent-
ein Marktanteil von nur 9,9 Prozent (2008:
betrachtet werden, erteilten die Landesmedien-
die anstehenden Belegungsfragen auf. Die Ein-
10,6 Prozent), die öffentlich-rechtlichen Wett-
anstalten explizit eine Absage. Vielmehr müssten
speisung regionaler Angebote in digitale Netze
bewerber erzielten zusammen 42,9 Prozent.
Ȇberlegungen forciert werden, welche Anreize
Eine Arbeitsgruppe der ZAK arbeitet derzeit
wickelt. In der am 3. März 2009 in Kraft getre-
steht dabei im Mittelpunkt. Ziel ist es, Klarheit
tenen Zugangs- und Plattformsatzung verbindet
über die Einhaltung der rundfunkstaatsvertrag-
brutto mit einem bereinigten Wachstum um
den könnten, damit er auch in Zeiten schwinden-
sich die Plattformregulierung mit den Regelun-
lichen Must-carry-Vorgaben zu erhalten.
Der TV-Werbemarkt verzeichnete 2009
diesem Bereich des dualen Systems zuteilwer-
etwa 2,5 Prozent nach Angaben von Nielsen
der Mittel seine Rolle für die Herstellung von Öf-
gen zur Sicherung des digitalen Zugangs. Die
Media Research trotz der Finanz- und Wirt-
fentlichkeit angemessen wahrnehmen kann«. Zur
Landesmedienanstalten haben zudem Verfah-
schaftskrise erneut das stärkste Wachstum aller
Stabilisierung des dualen Systems forderte die
rensrichtlinien für Plattformanzeigen entwickelt.
Mediengattungen. Angesichts der weit ausein-
Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten,
anderklaffenden Brutto-Netto-Schere aber gin-
Werbung solle nur noch privatwirtschaftlichen
gen die Netto-Werbeerlöse insgesamt zurück.
Programmanbietern erlaubt sein.
Auf dieser Grundlage wurde in der zweiten
Hälfte des Jahres 2009 eine Reihe von Verfahren durchgeführt. Dabei ging es zunächst dar-
Auf Überlegungen der ProSiebenSat.1 Me-
um, festzustellen, welche Unternehmen unter
dia AG, die Kosten für die Nachrichten von
die neue Plattformregulierung fallen. Betroffen
Sat.1, ProSieben und kabel eins auf ein Drittel
36
ALM Jahrbuch 2009/2010
ALM Jahrbuch 2009/2010
37
PROGRAMMENTWICKLUNG
■
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
Die früher klare Trennung zwischen den
P R O G R A M M E N T W I C K L U N G
3.1
Genehmigung von
zu kürzen und den News-Kanal N24 gegebe-
Programmtrends
nenfalls zu verkaufen, reagierte die Direktoren-
die Kosten- und Personalstruktur prägten die
hen verstärkte sich der Trend zu fiktiven Doku-
konferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
Programmentwicklung im deutschen Fernseh-
soaps, die wie Real-Live-Serien wirken sollen,
am 1. März 2010 mit einem weiteren Positions-
markt. Die ProSiebenSat.1 Media AG beispiels-
in denen aber Laiendarsteller nach Drehbuch-
Die ZAK beriet im Jahr 2009 über insgesamt 24
papier zum Thema »Nachrichtensendungen im
weise senkte ihre Kosten 2009 nach eigenen
vorgaben agieren. Das Konzept dieser soge-
neue Anträge für Rundfunklizenzen und über
privaten Rundfunk«. Es sei nicht in das Belie-
Angaben um mehr als 200 Mio. Euro; die RTL
nannten Scripted Series basiert darauf, dass
23 Anträge für Unbedenklichkeitsbescheinigun-
ben privater Vollprogrammveranstalter gestellt,
Group reduzierte im gleichen Zeitraum ihre Kos-
einzelne Folgen nur einem groben Drehbuch
gen von Telemedien. Im Vergleich zu 2008 (30
so die Position der DLM, »Nachrichtensendun-
ten um insgesamt rund 300 Mio. Euro.
folgen, die Laienschauspieler ihren Text impro-
Anträge) ging die Zahl der Zulassungsanträge
tionen im Genre Film. Bei den Serien und Rei-
TV-Programmen
visieren und möglichst natürlich auf Situationen
erneut zurück, während sich die Zahl der Un-
programmen bilden, entweder anzubieten oder
Neuproduktionen, wiederholten Serien oder
reagieren müssen. Deutsche Serien wurden von
bedenklichkeitsbescheinigungen mehr als ver-
einfach auf sie zu verzichten oder in wirtschaft-
ersetzten aufwändige Formate durch preiswer-
den privaten Programmanbietern für die Haupt-
doppelte (2008: neun Anträge). Von den 19 mit
lich schwierigen Zeiten die Budgets teilweise
tere. So schaffte es keines der wenigen neuen
sendezeit kaum noch in Auftrag gegeben.
Lizenzen deutscher Landesmedienanstalten ge-
sogar über die Einnahmeausfälle hinaus zu kür-
Formate, sich unter den fünfzig erfolgreichsten
zen«. Die Direktoren der Landesmedienanstal-
Sendungen (jeweils ab zwanzig Minuten Länge)
Programmplaner ist die Tatsache, dass neue
zur Gruppe der Pay-TV-Spartenkanäle. Bei den
ten kritisierten, dass der Nachrichtenumfang
Fast alle TV-Programmanbieter verschoben
Typisch für den enormen Erfolgsdruck der
starteten TV-Programmen gehörten 2009 acht
zu etablieren. Das Ranking der meistgesehenen
Formate bei mäßigen Marktanteilen immer
neuen Free-TV-Kanälen handelte es sich vor
bei einzelnen Programmen teilweise halbiert
Sendungen privatwirtschaftlicher Anbieter führ-
häufiger nach nur wenigen Folgen eingestellt
allem um lokale oder regionale Angebote. Die
wurde oder Newssendungen auf Programm-
ten mit jeweils mehr als zehn Mio. Zuschauern
werden. Auffällig war im Programmjahr 2009
Anbieter von zwölf bundesweit sowie 13 lokal
plätze nach Mitternacht verschoben worden sei-
drei von RTL live übertragene Klitschko-Box-
auch, dass gleich mehrere Castingformate fehl-
oder regional ausgestrahlten TV-Programmen
en. Den Inhalten einiger Nachrichtenformate
kämpfe an. Insgesamt war RTL mit zwölf Bei-
schlugen: RTL etwa verschob die Show »Missi-
haben 2009 ihren Sendebetrieb eingestellt. Da-
attestierten die Landesmedienanstalten, sie sei-
trägen in den Top 50 der reichweitenstärksten
on Hollywood« (mit Til Schweiger) nach der drit-
bei handelte es sich bei den bundesweiten Zu-
en »unter den Druck von Boulevardisierung und
deutschen TV-Sendungen des Jahres 2009 ver-
ten Folge vom Montagabendprogramm auf den
lassungen um Body in Balance, Deutsches Ge-
Selbstreferentialität geraten«. Das DLM-Positi-
treten. Dazu zählten Folgen der Formate »Bau-
Samstagnachmittag; die VOX-Show »Die Talent-
sundheitsfernsehen (DGF), Discovery Geschich-
onspapier regt an, über eine Form von Selbst-
er sucht Frau«, »Wer wird Millionär ?« und »Das
sucher« wurde bereits nach drei Folgen, die
te, Comedy Central, e.clips (Der Entertainment
verpflichtung nachzudenken, ordnungspoliti-
Supertalent«. Sat.1 gelang in dem Ranking der
Sat.1-Show »Mr. Perfect – der Männer-Test« nach
Kanal), GIGA Digital, Hamsi TV, Hit 24, Kanal
sche Anreizfaktoren zur Verbesserung der publi-
Top 50 mit der Live-Übertragung des Cham-
der fünften Ausgabe beendet. Außer Casting-
7 INT, TV Persia, tvt und Wein TV. Auf lokaler
zistischen Qualität zu schaffen und die Begriffe
pions-League-Spiels Barcelona gegen Bayern
projekten probierten die Programmmacher auch
beziehungsweise regionaler Ebene eingestellt
»Vollprogramm« sowie »Information« im Rund-
München nur eine Platzierung. Die erfolgreichs-
eine Reihe von Koch- und Restaurantserien aus.
wurden Altentreptower TV, Asklepios TV, Bay-
funkstaatsvertrag zu konkretisieren. Außerdem
te Sendung im Fernsehjahr 2009 war die Dis-
Die meisten dieser neuen Sendungen aber stie-
ern Journal, C-MAT Entertainment und Domning
scheine für überwiegend zugelieferte Nachrich-
kussion »TV-Duell«, bei der vor der Bundestags-
ßen auf geringe Zuschauerresonanz.
Media (beide im Mischkanal Berlin), FAB (Fern-
ten »ein festgelegter Mindestaufwand mit Blick
wahl Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr
auf eine Referenzgröße (z. B. Minutenpreis; Pro-
Herausforderer Frank-Walter Steinmeier um die
medienethischen Gesichtspunkten von den Lan-
sehen, Oskar TV, Saar TV, Stadtkanal Burg und
zentsatz am Gesamtaufwand des Programms,
Sympathie der Wähler kämpften. Die Diskussi-
desmedienanstalten diskutiert. So wurden z. B.
West-Sachsen TV. Der bayerische Anbieter En-
Werbenetto o. Ä.) sinnvoll und praktikabel«.
on wurde gleichzeitig von ARD, ZDF, RTL, Sat.1
die RTL-Sendungen »Erwachsen auf Probe« und
semble am Chiemsee ist nur noch als Zuliefe-
Für den Fall, dass eine Selbstverpflichtung der
sowie Phoenix ausgestrahlt und erreichte 14,26
»Punkt 12« sowie ein Beitrag zum Bundesvisi-
rer tägig. Außerdem stellte Bloomberg TV sein
Anbieter scheitere, kündigte die DLM für den
Mio. Zuschauer (42,5 Prozent Marktanteil).
on Song Contest auf ProSieben hinsichtlich der
deutschsprachiges Angebot ein.
Nachrichtenbereich eine Richtlinie zur Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen an.
Angesichts der sinkenden Werbeeinnahmen
Einige Programmtrends wurden unter
sehen aus Berlin), H-TV, Neckar-Randow Fern-
Frage nach möglichen Verletzungen journalis-
scheuten TV-Programmmacher 2009 häufig
tischer Grundsätze und allgemeiner Programm-
das Risiko kostenintensiver Projekte. Dies galt
grundsätze von der Kommission für Zulassung
insbesondere für aufwändige Auftragsproduk-
und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK)
behandelt.
38
ALM Jahrbuch 2009/2010
ALM Jahrbuch 2009/2010
39
PROGRAMMENTWICKLUNG
Die starken Einschnitte in
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
gen, die den »harten Kern« von Informations-
■
Verboten sind bezahlte Produktplatzierungen
Abb.
7
hingegen bei Kinder- und Nachrichtensendun-
TV-Sendestarts 2009
in Deutschland von Landesmedienanstalten zugelassene Angebote
Programm
Pay- / Free-TV
Inhalt
auto, motor und sport Channel
Pay-TV
Auto-Tests und -Reportagen
Center TV Region Aachen
Free-TV
Regionalprogramm Aachen
Die ZAK hat 2009 insgesamt in 23 Fällen ge-
gen sowie Verbraucher- und Ratgeberformaten.
prüft, ob Programm und Werbung den Bestim-
Placements sind nur zulässig, wenn die redak-
mungen entsprechend deutlich voneinander ge-
tionelle Unabhängigkeit gewahrt bleibt und ein
City Vision
Free-TV
Lokalfernsehen Mönchengladbach
trennt waren. Schließlich wurden insgesamt 13
einzelnes Produkt »nicht zu stark herausgestellt«
Deluxe Lounge HD
Pay-TV
Landschaftsbilder mit Musik
Bußgeld- und Beanstandungsverfahren eingelei-
wird. Außerdem müssen die Veranstalter Zu-
ERF eins
Free-TV
Glaube und Kirche
tet, und zwar gegen Bloomberg TV, DSF, kabel
schauer über Product-Placements informieren,
Fashion & Faces
Free-TV
Mischkanal Berlin/Mode
und zwar im Fernsehen am Anfang und am En-
havelland TV
Free-TV
Lokalfernsehen Falkensee
waren noch 52 Verstöße gegen Werbe- und
de einzelner Sendungen sowie nach allen Wer-
HOPE Channel
Free-TV
Religiöse Themen
Sponsoringregeln festgestellt worden.
bepausen.
Lokales Kulturprogramm Raum Magdeburg
eins, n-tv, RTL II, Sat.1, 9Live und Dr.Dish. 2008
Im Einzelfall sind (vor allem bei Livesendun-
Die Pflicht zur Kennzeichnung von Product-
gen) die Grenzen zwischen im TV-Bild zu sehen-
Placement gilt nicht nur für Eigenproduktio-
den Marken sowie ihren Logos oder Emblemen
nen, sondern auch für eingekaufte ausländische
auf der einen und der bezahlten Vermischung
kulturMD
Free-TV
LIGAtotal!
IP-Pay-TV
Fußballbundesliga
LUST PUR
Pay-TV
Erotik-Spielfilme und -Serien
MotorVision TV
Pay-TV
Auto, Motor, Verkehr, Motorsport, Reisen
Nick Jr.
Pay-TV
Vorschulkinderprogramme
Spielfilme oder Serien. Alle nach dem 19. De-
NOA 4 – Hamburg 1
Free-TV
Lokalfernsehen Hamburg, Norderstedt
von werblichen und redaktionellen Inhalten auf
zember 2009 hergestellten Auslandsproduktio-
Ostthüringen TV
Free-TV
Regionalprogramm Raum Gera
der anderen Seite häufig unscharf. Im Zuge der
nen, wie zum Beispiel Hollywoodfilme, müssen
Spiegel Geschichte
Pay-TV
Geschichte und Zeitgeschichte
Anpassung des deutschen Rundfunkrechts an
gemäß 13. RÄndStV von deutschen Programm-
TNT Serie
Pay-TV
Internationale TV-Serien
die Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie der
veranstaltern auf gegen Entgelt platzierte Pro-
TV Bayern live
Free-TV
RTL-Regionalfenster für Bayern
Europäischen Union (AVMD-Richtlinie) wurden
dukte untersucht werden, um gegebenenfalls
TV-Dortmund
Free-TV
Ausbildungs- und Erprobungsfernsehprogramm
die Spielräume für das sogenannte Product-
entsprechende Hinweise ausstrahlen zu kön-
Placement auch in Deutschland erweitert.
nen. Diese Kennzeichnungspflicht entfällt nur,
PROGRAMMENTWICKLUNG
Werbung
Am 30. Oktober 2009 einigten sich die
wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt
Ministerpräsidenten der Bundesländer auf den
werden kann, ob tatsächlich Product-Placement
staltern, dass sie mit den Verbänden der werbe-
13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV),
bei einer Sendung zum Einsatz gekommen ist.
treibenden Wirtschaft und der Produzenten zu
2009 eine Typologisierung der vorhandenen
der neue Regeln für das bezahlte Platzieren
In solchen Fällen ist das Publikum allerdings
Produktplatzierungen einen verbindlichen Ver-
Gewinnspiele vorgenommen und gemeinsam
von Produkten in Fernseh- und Hörfunkpro-
über den Umstand, dass dies nicht eindeutig
haltenskodex vereinbaren.«
mit Verbänden und Vertretern der Veranstalter
grammen enthält. Der Vertrag trat am 1. Ap-
ermittelt werden konnte, explizit aufzuklären.
Zu Gewinnspielen im Hörfunk wurde im Jahr
Modifikationsbedarfe entsprechend der Gewinnspielsatzung erörtert. Anders als im Fernsehbe-
ril 2010 in Kraft. Deutschland setzte damit die
Für die Landesmedienanstalten resultier-
AVMD-Richtlinie mit einer Verspätung von drei
te aus dem neuen Gesetzesrahmen Ende 2009
Monaten um. Die EU-Richtlinie bestätigt zwar
die Herausforderung, unbestimmte Rechtsbe-
im Grundsatz das zuvor geltende Verbot für
griffe wie »leichte Unterhaltung« oder »zumut-
Die Kontrolle von Gewinnspielen im Fernsehen
sind hingegen Einzelgewinnspiele unterschied-
Schleichwerbung, allerdings können die EU-Mit-
barer Aufwand« für die tägliche Kontrollarbeit
gehört zu den Bereichen, die für die Aufsicht
lichster Ausprägung. Dementsprechend wurde
gliedsstaaten für bestimmte Bereiche Ausnah-
angemessen zu operationalisieren. Problema-
eine wachsende Bedeutung spielen. Das zei-
in Ergänzung zu den ersten Untersuchungen in
men zulassen. Gemäß 13. RÄndStV dürfen pri-
tisch bleibt in jedem Einzelfall auch die Frage,
gen auch die statistischen Daten: Im Jahr 2009
2009 – die keine aufsichtlichen Maßnahmen
vate Anbieter von TV-Programmen in eigenpro-
wann ein einzelnes Produkt als »zu stark her-
handelte es sich bei 67 von insgesamt 75 Pro-
nach sich zogen – für den Jahresbeginn 2010 ei-
duzierten Filmen, Serien und Sportsendungen
ausgestellt« gilt. In einer Protokollerklärung der
grammverstößen, die von der ZAK beanstandet
ne umfassende Programmanalyse aller Landes-
sowie anderen »Sendungen der leichten Unter-
Ministerpräsidenten zum 13. RÄndStV heißt es:
wurden, um Gewinnspiele. In 25 Fällen mussten
medienanstalten für die von ihnen jeweils lizen-
haltung« gegen Bezahlung Produkte platzieren.
»Die Länder erwarten von den Rundfunkveran-
anschließend Bußgelder gezahlt werden.
zierten Hörfunkveranstalter vereinbart.
40
ALM Jahrbuch 2009/2010
3.3
Gewinnspiele
reich bilden Gewinnspielsendungen im Hörfunk
nach wie vor eher die Ausnahme, weit verbreitet
ALM Jahrbuch 2009/2010
41
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
3.2
3.4
Beratungsfernsehen
zung von Gewinnspielen auf drei Stunden und
mögliche Gewinnsummen, die Zahl der zur Ver-
2009 auf der Basis des 10. RÄndStV in Kraft ge-
die Auflage, spätestens alle dreißig Minuten ei-
fügung stehenden Studioleitungen sowie künst-
tretene Gewinnspielsatzung der Landesmedien-
nen Anrufer zur Nennung einer Lösung mit dem
lich aufgebauter Zeitdruck.
anstalten regelt, dass Gewinnspiele ohne Irre-
Studiomoderator zu verbinden. Darüber hinaus
führung nach klaren, für die Nutzer nachvoll-
wurden die Landesmedienanstalten auch zu
Gewinnspielsatzung vor allem, dass die ständi-
hat nach Angaben des Deloitte-Technology-Fast-
ziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen
Korrekturen für die Protokollierungs- und Nach-
gen Hinweise auf Spielregeln und Teilnahmebe-
50-Ranking den Umsatz binnen fünf Jahren fast
müssen. In Gewinnspielsendungen müssen alle
weispflichten veranlasst. Für die vorgesehene
dingungen den Programmfluss stoppten. Auch
verdreifachen können. Beim Questico-Fernseh-
15 Minuten per Bildschirmeinblendungen die
Regelung, für jeden Zeitpunkt des laufenden
würden dadurch potenzielle Mitspieler abge-
programm Astro TV melden sich pro Jahr etwa
Teilnahmebedingungen bekanntgegeben wer-
Spiels auch die Anzahl der Nutzer zu protokol-
schreckt. Nach Recherchen der Financial Times
1,2 Mio. Ratsuchende, das entspricht mehr als
den. Die Anbieter sollen weder künstlichen Zeit-
lieren, fehlt aus Sicht der Richter ein rundfunk-
Deutschland liefen bei 9Live in Folge der Regu-
3.000 Anrufern pro Tag. Im Juni 2009 erteil-
druck aufbauen noch falsche Aussagen über
gesetzlicher Zweck. Auch die Satzungsbestim-
lierung durch die Gewinnspielsatzung allein bis
te die ZAK der Questico AG eine Genehmigung
die Gewinnchancen machen. Lösungen müs-
mungen, die eine Animation zu wiederholter
Juni 2009 etwa 1,7 Mio. Euro Verlust auf. Das
für das Fernsehprogramm Kosmica TV, einem
sen in einem für Zuschauer leicht zugänglichen
Teilnahme ausschließen sollten, wurden für un-
Gesamtvolumen von Call-in-Gewinnspielen in
russisch- und polnischsprachigen Fernsehpro-
Lexikon nachzuschlagen sein.
zulässig erklärt, da die Vorschriften des Staats-
Deutschland bezifferte eine im Auftrag der ZAK
gramm mit Beratungssendungen zu den The-
vertrags nicht der vorbeugenden Bekämpfung
erstellte Studie der WIK-Consult GmbH auf etwa
men Esoterik und Astrologie, die im September
zung zu vermuten ist, werden von den jeweils
der Spielsucht, sondern nur der Gewährleis-
255 Mio. Euro. Knapp die Hälfte des Gesamt-
von der KEK bestätigt wurde.
zuständigen Landesmedienanstalten der ZAK
tung fairer und interessengerechter Spielabläufe
umsatzes der Branche entfällt auf die Betrei-
zur Entscheidung vorgelegt. Bei Missachtung
dienten. Dass die Gewinnspielsatzung den Ver-
ber von Telekommunikationsnetzen. Der Anteil
medizinische Beratung, existieren beim Bera-
der Vorschriften drohen den Veranstaltern Buß-
anstaltern auferlegt, den Programmfluss inner-
des Marktführers 9Live wurde auf etwa 40 Mio.
tungsfernsehen in Bezug auf die Inhalte der
gelder von bis zu 500.000 Euro. Grundsätzlich
halb jeder Stunde insgesamt bis zu achtmal für
Euro geschätzt. Nach Unternehmensangaben
Ausführungen von Astrologen, Kartenlegern
darf (laut RStV) der telefonische Höchsteinsatz
Regelhinweise zu unterbrechen, wurde dagegen
wurden 2009 bei 9Live pro Tag etwa 38.000
oder anderen Lebensberatern für die Medien-
bei TV-Gewinnspielen und Gewinnspielsendun-
nicht als eine unverhältnismäßige »Zerstücke-
Gewinnspielnutzer registriert. 2008 hatte 9Live
aufsicht keinerlei spezifisch rundfunkrechtli-
gen nur fünfzig Cent betragen. Für den Mobil-
lung« des Programms, sondern als Vorausset-
über 125.000 Gewinne ausgespielt und mehr
chen Einschränkungen. In einer Selbstverpflich-
funkbereich weisen die Anbieter in der Regel
zung für Transparenz beurteilt.
Die Ende Februar
Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Sat-
Die TV-Programmanbieter kritisieren an der
Der Marktführer im Bereich des so genannten
Beratungsfernsehens, die Berliner Questico AG,
Erfolgt weder eine juristische noch eine
als zehn Mio. Euro an seine Zuschauer ausge-
tung hatte die Questico AG zwar bereits 2008
Vor Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung
zahlt. Neben 9Live waren 2009 die wichtigsten
festgelegt, dass sich Beraterinnen und Berater
medienanstalten so lange geduldet wird, wie
hatte die ZAK Anfang 2009 33 Verstöße ge-
Veranstalter von TV-Call-in-Formaten DSF (»Das
in offensichtlich akuten persönlichen Notfällen
mit den öffentlich-rechtlichen Anbietern für die-
gen die bis dahin freiwilligen Vereinbarungen
Sport-Quiz«), Sat.1 (»Quiz Night«), ProSieben
von Anruferinnen und Anrufern zurückhalten
ses Problem noch keine gemeinsame Regelung
für Gewinnspiele festgestellt. Auf der Grund-
(»Night-Loft«) und kabel eins (»Nightquiz«). Aus
und solchen Situationen ausweichen. Problema-
gefunden ist.
lage der neuen Satzung wurden erstmals im
den Programmen Das Vierte und SuperRTL wur-
tisch aber bleibt weiterhin die Kostenkontrolle.
Juni 2009 Beanstandungs- und Bußgeldver-
den im Rahmen von Programmrelaunches alle
So erhält die versprochene Gratisberatung bei-
gerichtshofes bestätigte am 28. Oktober 2009
fahren gegen 9Live, DSF, kabel eins, Sat.1 und
Call-In-Formate gestrichen.
spielsweise nur, wer zuvor seine Kontendaten
die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen
Das Vierte eingeleitet. Im September verhäng-
mitteilt. Kostenpflichtig bleiben auch solche An-
Bestandteilen (Aktenzeichen: 7 N 09.1377).
te die ZAK Bußgeldstrafen gegen Sat.1 (40 T€)
rufe, bei denen Zuschauer nicht mit dem Mode-
Auslöser des Verfahrens war ein Normenkon-
und Das Vierte (12 T€). Bis Ende 2009 folgten
rator im Studio verbunden werden.
trollantrag des Programmanbieters 9Live. Der
Bußgeldbescheide gegen 9Live (insg. 105 T€),
Verwaltungsgerichtshof betonte, bei Gewinn-
DSF (50 T€), Sat.1 (30 T€), kabel eins (10 T€)
spielen dürften potenzielle Mitspieler nicht in
und ProSieben (10 T€). Auslöser für die Verfah-
die Irre geführt werden. Aufgehoben wurde von
ren waren meist falsche oder irreführende Infor-
den Richtern allerdings die zeitliche Begren-
mationen über Spielregeln, anfallende Kosten,
auf höhere Gebühren hin, was von den Landes-
Der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungs-
42
ALM Jahrbuch 2009/2010
PROGRAMMENTWICKLUNG
■
ALM Jahrbuch 2009/2010
43
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
Gewinnspielsatzung
U N D
4.1
I N
R U N D F U N K
tutionen äußerten sich kritisch zu diesem TV-
I N T E R N E T
Die KJ M
4.2
Problemfelder im Rundfunk
und vermeintlich pädagogisches Ziel einem
Format. RTL strahlte die Sendungen im Juni und
Realitätsschock ausgesetzt. Sie wurden von Er-
Juli 2009 im Hauptabendprogramm aus. Vier
ziehern und sogenannten Experten beobachtet
jugendliche Paare wurden gezeigt, die sich ei-
und kontrolliert, erhielten jedoch keine echte
nen Monat lang um fremde Kinder verschiede-
und umfassende Hilfe, beispielsweise von Ver-
ner Altersstufen – von sieben Monaten bis 16
trauenspersonen aus ihrem familiären Umfeld.
Jahren – kümmern sollten. Die Paare wohnten
Die KJM prüfte die Sendung gemäß ihrem
dabei in mit Überwachungskameras ausgestat-
gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhal-
Rundfunk dehnt sich von Jahr zu Jahr aus. Ne-
teten Häusern. Ein Team, bestehend aus zwei
tung des JMStV und das Wohl der jungen Zu-
ben altbekannten Prüffällen, etwa gewalthalti-
Erzieherinnen, einer Ärztin und einer Kinder-
schauer. Es ist dagegen Aufgabe der nach dem
gen Trailern im Tagesprogramm, Schönheits-
psychologin, konnte augenscheinlich das Ge-
Jugendschutzgesetz zuständigen Stellen, zu be-
operationssendungen oder erotischen Spiel-
schehen beobachten und bei Bedarf eingreifen.
urteilen, ob das Wohl der an der TV-Produktion
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Bandbreite problematischer Angebote im
als Aufsichtsinstanz über Rundfunk und Telemedien (s. a. Kap. F 5) – dahinter verbirgt sich
weit mehr als die Kontrolle, ob ein Film in der
richtigen Schnittfassung ausgestrahlt wird. Mit
welchen gravierenden Medieninhalten die KJM
filmen, die die Grenze zur Pornografie über-
konfrontiert ist, zeigen die Abschnitte 4.2 und
schreiten, wurde die KJM auch in diesem Jahr
be« waren der FSF zur Prüfung vorgelegt wor-
wurde. Um die Persönlichkeitsrechte von Klein-
4.3: Problemfelder in Rundfunk und Telemedien.
mit der Prüfung von gänzlich neuen Forma-
den. Die Folgen 1 bis 4 gab die FSF für das
kindern zukünftig besser zu schützen, forder-
ten konfrontiert. Darunter befand sich z. B. ein
Hauptabendprogramm frei; die Folgen 7, 8 und
ten die Jugendminister Anfang Juni 2009, bei
rapider verändernden Medienwelt adäquat be-
Werbespot für eine Mobiltelefon-Applikation,
9 für das Tagesprogramm. Die Folgen 5 und 6
der geplanten Novellierung des Jugendarbeits-
Um den Anforderungen einer sich immer
Alle Folgen des Formats »Erwachsen auf Pro-
mitwirkenden Kinder und Jugendlichen verletzt
gegnen zu können, überprüft die KJM kontinu-
die den Todestag des Nutzers bestimmte, oder
erhielten für das Tagesprogramm eine Freigabe
schutzgesetzes ein Beteiligungsverbot an TV-
ierlich die Beurteilungskriterien auf ihre Aktua-
das Reality-Format »Erwachsen auf Probe«,
mit Schnittauflagen.
Produktionen von Kindern unter drei Jahren zu
lität und überarbeitet sie ständig. Hinzu kommt,
das als »Lebenshilfesendung« auftrat und in
dass die enge Vernetzung der KJM mit der Län-
dem gezeigt wurde, mit welchen Problemen
dereinrichtung jugendschutz.net und der Bun-
Teenager bei der Betreuung fremder Kinder
nach intensiver Diskussion letztlich zu dem Er-
Trailer im Tagesprogramm
desprüfstelle für jugendgefährdende Medien
zu kämpfen hatten (siehe unten).
gebnis, dass bei der Ausstrahlung der Folgen 1
fasste sich in diesem Jahr unter anderem mit
In den KJM-Sitzungen am 17. Juni 2009
berücksichtigen.
und 15. Juli 2009 kamen die KJM-Mitglieder
■
Die KJM be-
bis 7 weder eine Menschenwürdeverletzung ge-
drei Trailern zu der auf ProSieben im Haupt-
schutzverstoß, legt die entsprechende Landes-
geben sei noch angesichts der Sendezeit nach
abendprogramm ausgestrahlten Serie »Fringe«.
Arbeitsgruppen und Austauschtreffen statt, in
medienanstalt den Fall der KJM vor. Das zwölf-
20 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern
Die Trailer waren im Tagesprogramm ausge-
denen komplexe Prüffälle diskutiert und Grund-
köpfige KJM-Plenum prüft abschließend und
über zwölf Jahren vorliege. Bei der achten Fol-
strahlt worden: Der Trailer zur Folge »Newstime
satzfragen geklärt werden.
entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen.
ge stellte die KJM zwar eine Entwicklungsbe-
– Geburt« beispielsweise war als Beitrag einer
(BPjM) eine einheitliche Spruchpraxis notwendig macht. Hierzu finden regelmäßig interne
Besteht ein Verdacht auf einen Jugend-
Die laufende Programmbeobachtung, die Vor-
einträchtigung für unter 16-Jährige fest, die Fol-
Nachrichtensendung inszeniert und mit drama-
ten der privaten Rundfunksender und den bei-
bereitung und die Umsetzung der KJM-Entschei-
ge wurde jedoch, da die FSF ihren Beurteilungs-
tischen, authentisch wirkenden Bildern – etwa
den von ihr anerkannten Selbstkontrolleinrich-
dungen sind Aufgaben der jeweils zuständigen
spielraum nicht überschritten hatte, nicht bean-
eines nackten, blutüberströmten Menschen –
tungen Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
Landesmedienanstalt.
standet.
und Kommentaren untermalt. Erst der am En-
Unabhängig davon übte die KJM jedoch
de eingeblendete Schriftzug »Fringe« deutete an,
»Erwachsen auf Probe«: Kinder und Ju-
Kritik an der Anlage und den Produktionsbedin-
dass es sich bei der Programmankündigung um
gungen der Sendung und stufte sie als ethisch
Werbung für eine fiktive Serie handelt.
Bei Gesprächen mit Jugendschutzbeauftrag-
(FSF) und Freiwillige Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter (FSM) werden konträre Standpunkte verhandelt und gemeinsame Lösungen
gendliche als Teil eines Experiments
angestrebt.
Frühjahr 2009 rief die umstrittene achtteilige
44
ALM Jahrbuch 2009/2010
■
Im
JUGENDSCHUTZ
J U G E N D S C H U T Z
und pädagogisch unverantwortlich ein. Säug-
Auch der zweite Trailer vermischt – nach
Real-Life-Serie »Erwachsen auf Probe« bereits
linge wurden in der Serie für dramaturgische
dem gleichen Konzept, aber bezogen auf ein
im Vorfeld der Ausstrahlung ein großes öffentli-
Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teil-
anderes Thema – Realität und Fiktion. Nach
ches Echo hervor. Zahlreiche Politiker und Insti-
nehmer mit Berufung auf ein oberflächliches
Auffassung der KJM ist der Inszenierungscha-
ALM Jahrbuch 2009/2010
45
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
4
von Gleichaltrigen erstellt, d. h. die Anbieter sol-
lisierten Inhalte im Tagesprogramm nicht. Da-
und birgt zusammen mit den drastischen Bil-
strahlung dieses Beitrags im Tagesprogramm
cher Foren sind selbst häufig junge Betroffene.
raufhin wurden im Rahmen einer Präsenzprü-
dern die Gefahr, diese Altersgruppe nachhal-
und der fehlende Eingriff der Moderatoren,
Die genannten Angebote können geeignet sein,
fung im März 2009 insgesamt 15 Teletextan-
tig zu ängstigen. Die KJM-Mitglieder kamen zu
nach dem ersten »Witz« weitere problematische
die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
gebote geprüft. Bis auf ein Angebot sahen die
dem Ergebnis, die Ausstrahlung aller drei Trailer
Aussagen dieser Art zu unterbinden, gab der
oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortli-
KJM-Prüfgruppen in allen Fällen Verstöße ge-
aufgrund ihrer Ausstrahlung im Tagesprogramm
KJM Anlass, diesen Beitrag der »Morningshow«
chen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
gen die Jugendschutzbestimmungen aufgrund
als Verstoß gegen den JMStV zu bewerten. Der
zu beeinträchtigen oder sogar zu gefährden.
entwicklungsbeeinträchtigender Sexualdarstel-
Beitrag wurde von der MA HSH beanstandet.
Denn Heranwachsende unter 18 Jahren befin-
lungen für unter 16-Jährige. Die sexualisierten
als Verstoß gegen den JMStV zu bewerten.
Hörfunk: Morningshows im Fokus der
Prüfung
■
Nicht nur im Fernsehen, sondern
auch im Radio werden bisweilen Inhalte aus-
4.3
Problemfelder bei Telemedien
gestrahlt, die für bestimmte Altersgruppen nicht
den sich in ihrer körperlichen und geistigen Ent-
Inhalte der Teletexttafeln konnten Kinder und
wicklung noch in einem Reifeprozess, bei dem
Jugendliche unter 16 Jahren sozialethisch des-
sich Wert- und Normvorstellungen, ebenso wie
orientieren und somit in ihrer Entwicklung be-
das Körperbild, erst herausbilden. Auf der Su-
einträchtigen. Sexuelle Handlungen und Prak-
geeignet sind. Unter den bisherigen Prüffällen
Das Internet ist ein Medium, dessen Inhalte
che nach Identifikationsmöglichkeiten, Verhal-
tiken aus der Erwachsenenperspektive wurden
aus dem Bereich Hörfunk befinden sich vor-
weit über das hinausgehen, was im Fernsehen
tens- und Lebensmodellen können sie durch
in aufdringlichen Texten beworben und teilwei-
wiegend sogenannte »Morningshows«, die für
gezeigt wird. So hat die KJM anfangs in ihren
derlei Internetangebote zur Entwicklung ent-
se mit entsprechenden Pixel-Grafiken illustriert,
die Tageszeit unangemessen sexualisierte oder
Internetprüfverfahren zunächst den Schwer-
sprechender Störungen oder selbstverletzenden
die einen breiten sexuellen Erfahrungsfundus
beleidigende Beiträge in ihrem Programm plat-
punkt auf unzulässige Inhalte, d. h. auf schwere
Verhaltensweisen animiert oder darin bestärkt
voraussetzen. Die Darstellungen entsprachen
zierten. In diesem Jahr prüfte die KJM auf Ini-
Verstöße wie Pornografie, Posendarstellungen
werden.
tiative der zuständigen Landesmedienanstalt
Minderjähriger oder rechtsextreme Inhalte ge-
nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und
Jugendlichen und konnten von ihnen nicht eingeordnet werden. Der sexualisierte, aufdringli-
Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) unter
legt. Seit einiger Zeit bewertet die KJM verstärkt
Werbung für erotische Mehrwertdienste
anderem den Beitrag eines regionalen Hambur-
Internetseiten auch im Hinblick auf entwick-
im Teletext
ger Radiosenders, der durch die Ausstrahlung
lungsbeeinträchtigende Inhalte und schafft so
keit betrat die KJM im Jahr 2009 mit der Bewer-
oder Verfremdung durch Zeichen noch gegeben
fremdenfeindlicher Witze aufgefallen war.
ein stärkeres Bewusstsein für diese Problematik
tung von Telefonsexwerbung in den Teletext-
und der verwendete Wortschatz als anzüglich
angeboten privater Rundfunksender, die tags-
einzustufen.
Im Rahmen der Sendung trugen die
im Internet.
■
Ein neues Feld in ihrer Prüftätig-
che Charakter war trotz Begriffsverfremdungen
Die Überprüfung ergab, dass die betreffen-
Moderatoren zahlreiche Witze über Türken
In den Telemedien beschäftigten sich
vor, die man während des EM-Fußballspiels
die KJM-Prüfer im Jahr 2009 deshalb zuneh-
bar machten. Diese Angebote werden zwar über
den Angebote frei zugänglich in der Zeit von 6
Deutschland:Türkei besser nicht erzählen solle.
mend mit Internetforen. Viele von ihnen sind
das Medium Rundfunk zugänglich gemacht,
bis 22 Uhr, ohne Einhaltung von Zeitgrenzen
Im Vorfeld und während der Sendung wurden
auf jugendliche Zielgruppen zugeschnitten
sind aber nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Rundfunk-
oder Verwendung von technischen Mitteln (Zu-
die Zuhörer aufgefordert, solche Witze einzu-
und dementsprechend besonders jugendaffin
staatsvertrag (RStV) als Telemedien definiert.
gangssperren), verbreitet wurden. Da die Tele-
senden. Die Aufforderung bezog sich auch auf
und interaktiv gestaltet. Problematisch sind et-
Bei einer Stichprobe Anfang 2009 zeigte
medienanbieter Mitglieder der FSM sind, fand
Witze über Deutsche. Außerdem wurde von
wa »Pro-Ana-Foren«, »Sauf-Foren«, »Ritzer-Sei-
sich, dass sich beinahe alle privaten Fernsehan-
in diesem Zusammenhang erstmals die Bestim-
Seiten der Moderatoren immer wieder betont,
ten« oder »Suizid-Foren«, in denen Essstörungen,
bieter nicht an die Vereinbarung mit der KJM
mung des § 20 Abs. 5 JMStV Anwendung: Laut
über teilweise stark sexualisierte Inhalte abruf-
sich für »Frieden und Völkerverständigung« ein-
Alkoholmissbrauch, Selbstverletzungen oder
vom Januar 2008 hielten, entsprechende ju-
Verfahren der regulierten Selbstregulierung
zusetzen. Zunächst hatten die vorgetragenen
Selbstmord positiv dargestellt und befürwortet
gendschutzrelevante Teletextangebote nur noch
muss sich zunächst die Selbstkontrolle mit den
Witze einen klar erkennbaren satirischen Cha-
werden und in denen sich die Nutzer gegensei-
in der Zeit von 22 bis 6 Uhr anzubieten. Auch
Fällen befassen. Die FSM kam zu dem Ergebnis,
rakter. Gegen Ende der Sendung wurde jedoch
tig in ihren Störungen bzw. Selbstverletzungen
nachdem der KJM-Vorsitzende in einem Brief
dass keine problematischen Inhalte gegeben
ein Anrufer durchgestellt, dessen Witze u. a.
bestärken.
daraus bestanden, tödliche Autounfälle von
Türken mit bekannten Werbesprüchen aus der
46
ALM Jahrbuch 2009/2010
Solche Angebote werden nicht nur stark
von Jugendlichen genutzt, sondern oft auch
JUGENDSCHUTZ
Automobilbranche zu kommentieren. Die Aus-
an die Veranstalter angekündigt hatte, nach
seien oder mittlerweile von den Anbietern Ab-
Ablauf einer einwöchigen Frist Prüfverfahren
hilfe geschaffen worden sei, sodass kein Hand-
einzuleiten, entfernten die Anbieter die sexua-
lungsbedarf mehr bestehe. Die Entscheidungen
ALM Jahrbuch 2009/2010
47
MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
rakter für jüngere Kinder kaum durchschaubar
der FSM werden in der KJM derzeit überprüft.
JMStV zu überprüfen, und hierzu im April 2009
ten. Start des Modellversuchs war der 1. April
Die KJM kann jedoch nur dann Maßnahmen
einen Bericht vorgelegt.
2005, anschließend wurde er gemäß den An-
se üblicherweise nicht wahrnehmen. Im analo-
trägen von JusProg fünfmal verlängert, zuletzt
gen Rundfunk wird diese Vorgabe durch Sen-
KJM eine Positivbewertung erhalten hatten, als
durch Beschluss der KJM in ihrer Sitzung am 1.
dezeitgrenzen geregelt, während im digitalen
auch Systeme, die die KJM bislang nicht geprüft
April 2009 in München, in welchem die KJM ei-
Rundfunk und im Internet der Einsatz von tech-
hat. Die Recherche der nur exemplarischen
ner Verlängerung des Modellversuchs um wei-
nischen Mitteln verhindern soll, dass entwick-
über Satellitenfernsehen verbreitete Erotikan-
Auswahl zeigte bereits eine Reihe grundsätzli-
tere zwölf Monate bis 31. März 2010 zustimmte.
lungsbeeinträchtigende Inhalte für alle Alters-
gebote, die frei über Astra zugänglich sind und
cher Probleme im Hinblick auf die tatsächliche
raums überschreiten.
Im September 2009 prüfte die KJM sechs
Seit Mai 2009 häuften sich jedoch öffent-
unverschlüsselt 24 Stunden täglich ausgestrahlt
Überprüfbarkeit derartiger technischer Jugend-
liche Vorwürfe gegenüber JusProg, wonach es
werden. Darin werden verschiedene kosten-
schutzsysteme auf. Daneben wurden einige
zu einem ungerechtfertigten Overblocking ins-
stufen zugänglich sind.
Im Dezember 2009 hat die KJM erstmals
eine Teillösung für ein technisches Mittel posi-
pflichtige Erotikdienstleistungen angeboten, z. B.
Defizite bei der Umsetzung in konkreten Fällen
besondere von parteipolitischen und journalis-
tiv bewertet. Das Identifizierungsmodul »Schufa
die Zusendung von pornografischen bzw. eroti-
festgestellt. Daher trat die KJM an die verant-
tischen Internetangeboten kam. Überprüfungen
Identitätscheck Premium« der Schufa Holding
schen Bildern oder Videos per SMS oder An-
wortlichen AVS-Betreiber heran und forderte sie
im KJM-Prüflabor bei jugendschutz.net bestä-
AG kann von Anbietern als Zugangskontrolle
ruf. Beworben werden die Dienstleistungen mit
auf, unzureichend umgesetzte AVS den gesetzli-
tigten dies. Insgesamt diskutierte die KJM über
bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten
wechselnden Standbildgrafiken, die aus Text
chen Anforderungen konform auszugestalten.
einen längeren Zeitraum hinweg sehr kritisch
für unter 18-Jährige eingesetzt werden. Hier-
und Fotografien bestehen und mit Musik un-
über die Entwicklung des Modellversuchs. Im
bei wird als Grundlage für den Altersnachweis
Herbst 2009 entschied die KJM schließlich, den
einer Person auf denselben Schufa-Datensatz
terlegt sind. Bewegtbilder oder Moderationen
Jugendschutzprogramme
kommen nicht vor. Die Prüfgruppe sah bei allen
Jugendschutzinstrument für entwicklungsbe-
Modellversuch mit JusProg nach dessen Ende
zurückgegriffen, der auch für das von der KJM
sechs Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung
einträchtigende Angebote in Telemedien hat
nicht mehr zu verlängern.
bereits im September 2005 positiv bewerteten
■
Als spezielles
Im Februar 2009 initiierte der Bundesbeauf-
Identifizierungsmodul für geschlossene Benut-
für unter 18-Jährige, d. h. einen Verstoß gegen
der JMStV die Jugendschutzprogramme (§ 11
§ 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 und 4 JMStV, als gege-
JMStV) eingeführt. Jugendschutzprogramme ba-
tragte für Kultur und Medien (BKM) einen »Run-
zergruppen (»Identitäts-Check mit Q-Bit«) herangezogen wird.
ben an. Der Anbieter der geprüften Angebote
sieren in der Regel auf Filtersystemen, die über
den Tisch Jugendschutzprogramme«. Die Zusam-
hat seinen Sitz im Ausland. Es existiert jedoch
Sperrlisten oder automatische Klassifizierungs-
menarbeit von Politik, Medienaufsicht, Selbst-
ein deutscher Ansprechpartner mit Sitz in Nie-
verfahren problematische Inhalte blockieren.
kontrolleinrichtungen, der Internetbranche (In-
Sperrungsverfügungen gegen Access-
dersachsen. Die Anhörung durch die zuständige
Sie können vom Anbieter entweder program-
halteanbieter, Access-Provider etc.) und weiteren
Provider
tag mit den Stimmen der großen Koalition den
■
Am 18. Juni 2009 hat der Bundes-
Niedersächsische Landemedienanstalt (NLM)
miert oder vorgeschaltet werden und müssen
Medienunternehmen und -verbänden soll eine
erfolgt an diesen deutschen Ansprechpartner.
einen nach Altersstufen differenzierten Zugang
Gesamtlösung für ein Jugendschutzprogramm
überarbeiteten Gesetzesentwurf zum Access-
ermöglichen. Zudem müssen Jugendschutz-
hervorbringen. Im Laufe des Jahres wurden meh-
Blocking im Kampf gegen die Verbreitung von
programme von der KJM anerkannt sein. Die
rere Arbeitsgruppen einberufen, um im kleine-
Kinderpornografie über das Internet beschlos-
beschäftigte sich in diesem Jahr intensiv mit
KJM hat in den letzten Jahren Eckwerte entwi-
ren Kreis spezielle Fragen zur Ausgestaltung der
sen. Das Gesetz mit dem Titel «Gesetz zur Er-
der Frage der Umsetzung von Altersverifikati-
ckelt, die die gesetzlichen Vorgaben für Jugend-
verschiedenen Elemente eines Jugendschutzpro-
schwerung des Zugangs zu kinderpornografi-
onssystemen (AVS) zur Sicherstellung von ge-
schutzprogramme konkretisieren. Sie hat Vor-
gramms aufzuarbeiten. Seitens des BKM kann
schen Inhalten in Kommunikationsnetzen» (Zu-
Geschlossene Benutzergruppen
■
Die KJM
schlossenen Benutzergruppen in der Praxis. Das
aussetzungen für die Zulassung von Modellver-
auf wichtige Vorarbeiten, die in Modellversu-
gangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) sollte
bei jugendschutz.net angesiedelte Prüflabor der
suchen erarbeitet und Meilensteine für deren
chen und von Seiten der KJM in der Vergangen-
zunächst auf drei Jahre (bis 31. Dezember 2012)
KJM hatte Ende 2008 erstmals eine Recherche
Verlauf konzipiert.
heit gesammelt wurden, zurückgegriffen werden.
zu ausgewählten AVS durchgeführt, um die Ein-
Im November 2004 beschloss die KJM die
befristetet werden. Das Gesetz sieht vor, dass
das Bundeskriminalamt täglich eine Sperrliste
haltung der KJM-Eckwerte und der gesetzlichen
Zulassung von »jugendschutzprogramm.de« des
Technische Mittel
Anforderungen zur Sicherstellung von geschlos-
Vereins JusProg e.V. zum Modellversuch gemäß
lungsbeeinträchtigenden Inhalten müssen gem.
erstellt. Versuchen Internetnutzer, dort geliste-
senen Benutzergruppen gem. § 4 Abs. 2 S. 2
§ 11 Abs. 6 JMStV für die Dauer von 18 Mona-
§ 5 Abs. 1 JMStV dafür sorgen, dass Kinder und
te Seiten aufzurufen, sollen sie zu einer Stopp-
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Anbieter von entwick-
JUGENDSCHUTZ
die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspiel-
Es wurden sowohl AVS getestet, die von der
mit kinderpornografischen Internetangeboten
ALM Jahrbuch 2009/2010
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MEDIENPOLITIK UND REGULIERUNG
ergreifen, wenn die Entscheidungen der FSM
Jugendliche der betroffenen Altersstufe die-
meldung umgeleitet werden. Alle Zugangs-
von ihm angestrebten Zwecks könne bereits
anbieter mit mindestens 10.000 Teilnehmern
dann bejaht werden, wenn dieser durch die Re-
müssten die Liste innerhalb weniger Stunden
gelung zumindest gefördert werde. Dies treffe
und zumindest auf Ebene des Domain Name
hier zu, da die Verfügbarkeit pornografischer
Systems (DNS) implementieren. Ausgenommen
Angebote durch die gesetzlich vorgeschriebe-
sind Provider, die keine öffentlichen Internetzu-
ne Sicherstellung wenigstens verringert werde,
gänge vermitteln und selbst vergleichbar wirk-
hieß es in der Begründung.
same Sperrmaßnahmen einsetzen.
Aufgrund der neuen politischen Verhältnisse nach der Bundestagswahl 2009 hat sich das
Ausblick
■
Problematische Darstellungen von
Gewalt und Sexualität sind nichts Neues – neu
weitere Vorgehen jedoch geändert: Aus dem
sind die Zugangswege, unter denen insbeson-
Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU
dere das Internet einen unkomplizierten und
und FDP geht hervor, dass die Anwendung
unbeschränkten Zugriff erlaubt. Der Jugend-
des ZugErschwG in der vorgesehenen Form,
medienschutz versucht, Schranken zu instal-
insbesondere die Übermittlung der Sperrlis-
lieren, um die Menge an schädlichen Inhalten
te des BKA an die betroffenen Access-Provider,
– angefangen bei pornografischen Comics über
zunächst für ein Jahr ausgesetzt werden soll.
gewalthaltige Computerspiele bis hin zu Ent-
Positiv zu sehen ist, dass nun vorrangig die Lö-
hauptungsvideos – einzudämmen und dadurch
schung kinderpornografischer Inhalte »an der
Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung
Quelle« betrieben werden soll.
zu stärken. Die Folgen dieser medialen Flut
für Kinder ungeeigneter Inhalte sind z. B. eine
Rechtssprechung
■
In seinem Beschluss vom
24. September 2009 lehnte das Bundesverfas-
Sexualisierung der jugendlichen Lebenswelt, in
der Porno-Rap längst Einzug gehalten hat und
sungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden
Frauen verachtende Liedtexte musikalischer
zum Verbreitungsverbot pornografischer Inhal-
Alltag sind. Die KJM setzt sich sowohl in der
te an Minderjährige zur Entscheidung ab. Diese
Prüfpraxis als auch in ihrer Öffentlichkeitsar-
genügten nicht den Begründungsanforderun-
beit mit diesen Themen auseinander: Bei einer
gen und seien daher unzulässig. Die Beschwer-
Tagung diskutierten Experten den Einfluss por-
deführer hatten gerügt, dass das gesetzliche
nografischer und gewalthaltiger Rap-Texte auf
Verbot pornografischer Internetangebote au-
die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen;
ßerhalb geschlossener Benutzergruppen gegen
das KJM-Panel im Rahmen der Medientage
den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Be-
München stand unter dem Titel »Fesselsex statt
stimmtheitsgebot verstoße. Die Richter sahen
Flaschendrehen – Was ist dran am Medienphä-
das anders: Ihrer Auffassung nach schützt das
nomen der sexuellen Verwahrlosung?« und im
Gesetz gerade durch das Verbot pornografischer
Dezember lud die KJM zur Fachtagung »Identi-
Internetangebote außerhalb geschlossener Be-
tät Krieger? – Junge Männer in mediatisierten
nutzergruppen Minderjährige vor eventuellen
Lebenswelten« ein.
negativen Einflüssen derartiger Darstellungen.
Die Eignung eines Gesetzes zur Erreichung des
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